Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 03.02.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.01.2016)
Protokoll (erschienen am 04.03.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. VI-DC - Datum 09.02.2016

PROTOKOLL

75. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 3. Februar 2016,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Fahr)
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine
(Frau Prof. Dr. Ing. Masuch)
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.12.2015

3. Bebauungspläne

3.1. Bebauungsplan Nr. 1784 – Hilligenwöhren -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2627/2015 mit 3 Anlagen)

3.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
(Drucks. Nr. 2636/2015 mit 1 Anlage)

4. Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
(Drucks. Nr. 0060/2016 mit 6 Anlagen)

5. Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke im Zuge der Dreyerstraße über die Leine
(Drucks. Nr. 0044/2016 mit 3 Anlagen)

6. Bericht der Verwaltung

7. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Betreibervertrag für das Aussiedler- und Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161
(Drucks. Nr. 0005/2016 mit 3 Anlagen)

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.


1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Es gab keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern.


2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.12.2015

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.


3. Bebauungspläne

3.1. Bebauungsplan Nr. 1784 – Hilligenwöhren -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2627/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2627/2015 einstimmig zu.

3.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren
(Drucks. Nr. 2636/2015 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2636/2015 einstimmig zu.


4. Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wietze, des Rixförder Grabens, der Hengstbeeke, des Mühlengrabens und des Flußgrabens
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover

(Drucks. Nr. 0060/2016 mit 6 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0060/2016 einstimmig zu.






5. Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke im Zuge der Dreyerstraße über die Leine
(Drucks. Nr. 0044/2016 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Engelke sagte, dass laut Drucksache als Sofortmaßnahme die Abdeckung der brüchigen Fahrbahn mittels Holzbohlenbelag angeordnet werde. Er fragte, wie man sich das vorzustellen habe. Die Brücke werde auch von Fahrradfahrern genutzt. Holzbohlen seien extrem glatt, wenn es geregnet habe. Er wollte wissen, ob es Vorkehrungen gäbe. Er fragte außerdem, wie der Belag nach Fertigstellung aussehen werde.

Herr Bode antworte, dass die Abdeckung mit Holzbohlenbelag bereits seit geraumer Zeit auf der Brücke sei. Der Holzbohlenbelag habe oben eine Beschichtung, so dass keine Rutschgefahr bestehe. Sehe man sich die Brücke an, könne man die Holzbohlen nicht erkennen. Die Beschichtung sei seit ca. 1 1/2 Jahren oben drauf. Bei dem Belag handele es sich um einen Bitumen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0044/2016 einstimmig zu.


6. Bericht der Verwaltung
- Förderrichtlinien sozialer Wohnungsbau

Stadtbaurat Bodemann wies auf die Berichterstattung in den Medien bezüglich der Fortschreibung der Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau durch das Land Niedersachsen hin. Die Förderrichtlinien seien modernisiert worden. Die wesentlichen Änderungen wolle man kurz erläutern.

Herr Schalow berichtete, dass das Land das Wohnraumfördergesetz und die Wohnraumförderbestimmungen rückwirkend zum 01.01.2016 geändert habe. Die wesentlichste Änderung sei, dass die Eingangsmiete im geförderten Wohnungsbau von 5,40 Euro auf 5,60 Euro angehoben wurde. Wolle man Landesförderung in Anspruch nehmen, könne man als Wohnungsbauunternehmen als Eingangsmiete somit zukünftig 5,60 Euro verlangen. Im Programm der Stadt Hannover stehe, dass sich die Stadt mit der Eingangsmiete an die Regelungen des Landes kopple und die gleichen Regelungen gelten. Nehme ein Bauunternehmer nur kommunales Geld in Anspruch, könne er in Anlehnung an die Landesregelung eine Eingangsmiete von 5,60 Euro nehmen. Das kommunale und das Landesprogramm enthalten Regelungen zur mittelbaren Belegung. Es können Fördermittel für einen Standort in Anspruch genommen werden. Die Bindungen, die auf den Wohnungen liegen, könne man aber im eigenen Bestand nach einem bestimmten Schlüssel auf andere Wohnungen übertragen. Das Land habe jetzt festgelegt, dass die mittelbare Belegung für die mittleren Einkommen nicht mehr möglich sei. Dabei handele es sich um die Mieten von 7,00 Euro. Bei den anderen Programmteilen sei eine mittelbare Belegung weiterhin möglich.

Ratsherr Wruck fragte, ob es sich um eine Inflationsanpassung handele und wie häufig die Anpassungen vorgenommen werden.

Herr Schalow antwortete, dass man den genauen Hintergrund und die Motivation des Landes für die Anhebung der Eingangsmieten nicht kenne. Es könne allenfalls spekuliert werden. Fest stehe, dass man damit umgehen müsse. Eine regelmäßige Anpassung gäbe es nicht. Jahrelang sei die Eingangsmiete mit 5,40 Euro festgelegt gewesen und sei nunmehr angehoben worden auf 5,60 Euro.

Ratsherr Engelke fragte bezüglich der mittelbaren Belegung, ob es so gewesen sei, dass man Wohnungen zu 5,40 Euro und 7,00 Euro innerhalb eines Objekts habe verschieben können. Er ging davon aus, dass das jetzt nicht mehr gehe und derjenige, der in einer einfacheren Wohnung lebe, jetzt nicht mehr in eine besser ausgestattete Wohnung für den günstigeren Mietpreis ziehen könne. Er wollte wissen, ob man davon ausgehe, dass sich die Anhebung um 20 Cent positiv auf die Bereitschaft der Wohnungswirtschaft auswirken werde, mehr sozialen Wohnungsbau zu betreiben.

Herr Schalow wies darauf hin, dass die Wohnungswirtschaft eine Förderung für den Programmteil für 5,40 Euro trotz der intensiveren Bindungen, die darauf liegen würden, sehr stark nachgefragt habe. Mit den Mieten von 5,40 Euro seien auch höhere Fördermittel verbunden. Gerade dieser Programmteil, der Mieten von 5,40 Euro festgeschrieben habe aber mit wesentlich höheren Fördermitteln versehen war, sei stärker nachgefragt worden, als man es ursprünglich erwartet hatte. Die Nachfrage sei auch stärker gewesen als bei den anderen Programmteilen. Er vermutete, dass die Anhebung der Einstiegsmiete auf 5,60 Euro eine weitere Attraktivitätssteigerung darstelle. Die Förderung bleibe bei gleichzeitigem Anstieg der Eingangsmiete bestehen. Damit verbessere sich die Rentierlichkeit. Sowohl bei der Stadt Hannover als auch beim Land sei es bisher so gewesen, dass bei allen Programteilen eine mittelbare Belegung möglich sei. Mittelbare Belegung bedeute, dass man bei einem Neubau eines Hauses einen bestimmten Anteil an Wohneinheiten sozialverträglich errichte. Das Wohnungsunternehmen könne sich dann überlegen, welchen Programmteil es nehmen möchte und dafür Fördermittel beantragen. Mit der Förderung gehen Bindungen einher. Zum Beispiel müsse ein Wohnberechtigungsschein vorliegen und es dürfe nur eine bestimmte Miete und nur bestimmte Mieterhöhungen verlangt werden. Diese Bindungen könne man unter Absprache mit der Stadt auf andere Wohnungen im Bestand verlagern. Die Verlagerung erfolge auf ein ganz anderes Gebäude mit Wohnungen, die gleichartig und gleichwertig seien. Es müsse sich auch um mehr Wohnungen handeln. Die Stadt habe eine Verlagerung der Bindungen nicht 1:1, sondern 1:1,5 festgelegt. Für die Stadt und die Anzahl der günstigen Wohnungen, auf die man Zugriff habe, sei es die günstigere Variante. Bisher sei das bei allen Programmteilen möglich gewesen. Zukünftig gehe es bei den Mieten von 7,00 Euro nicht mehr. Im unteren und dem dazwischenliegenden Segment sei es auch weiterhin möglich.

Frau Hochhut wollte wissen, was sich für ein Betrag hinter der mittelbaren Miete verstecke. Sie fragte, ob das nur die 5,40 Euro bzw. 5,60 Euro seien oder ob es sich um einen festen Mietbetrag handele.

Herr Schalow antwortete, dass es nicht um eine mittelbare Miete gehe. Er habe von Eingangsmieten und mittelbarer Belegung gesprochen. Die Eingangsmiete, die nach der Fördergewährung festgelegt werde, betrage entweder jetzt 5,60 Euro bei den hohen Förderbeträgen, bis zu 6,50 Euro bei dem mittleren Programmteil oder 7,00 Euro bei dem Programmteil für mittlere Einkommen. Die Eingangsmiete werde für einen Zeitraum von drei Jahren festgeschrieben und könne dann in bestimmten Abstufungen erhöht werden. Detailliert aufgelistet sei das in der Drucksache zum Förderprogramm. Der Drucksache beigefügt sei eine Matrix, auf der man auf einer Seite die einzelnen Förderprogrammtatbestände und die Auswirkungen beschreibe.

Frau Hochhut meinte, dass die 5,60 Euro nur das Minimum seien und die Höhe der Nebenkosten nicht vorausgesagt werden können. Letztendlich komme dann eine ganz andere Summe raus.

Herr Schalow sagte, dass es sich um die Nettokaltmiete handele.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Nebenkosten vom Gebäude, der Heizung usw. abhängen würden. Eine pauschale Aussage dazu könne nicht getroffen werden.

Ratsherr Blaschzyk hatte zwei Nachfragen. Es sei gesagt worden, dass die Förderung der 7,00 Euro wegfalle. Er wollte wissen, ob er das richtig verstanden habe, dass es keine oder eine geringere Förderung von mittleren Einkommen gäbe. Bei Neubauten sei eine bestimmte Quote festgeschrieben. Er fragte, ob der Investor, wenn er an anderer Stelle noch freie Wohnungen habe, die Quote des Bebauungsplans mit Wohnungen erfüllen könne, die sich woanders im Stadtgebiet befinden.

Herr Schalow betonte, dass es weiterhin kommunale und Landesfördermittel gäbe. Das Land fördere die beiden Eingangsmieten von 5,60 Euro und 7,00 Euro. Das kommunale Programm kenne drei Mieten in Höhe von 5,60 Euro, 6,50 Euro und 7,00 Euro. Erkläre sich der Investor bereit, eine Eingangsmiete von 5,60 Euro zu nehmen, bekomme er Baukostenzuschüsse und könne noch zusätzlich Aufwendungszuschüsse bekommen. Bei einer Eingangsmiete von 6,50 Euro erhalte er Baukostenzuschüsse in geringerer Höhe und Aufwendungszuschüsse. Bei einer Miete von 7,00 Euro gäbe es keine Baukostenzuschüsse mehr, sondern nur noch degressive Aufwendungszuschüsse für die nächsten 15 Jahre. Er erläuterte, dass wohneinheitenscharf gerechnet werde. Gäbe es zum Beispiel ein Neubauobjekt, in dem 100 Wohnungen entstehen und davon 20 % gefördert sein sollen, seien das in dem Objekt 20 Wohnungen. Entscheide sich der Investor für die mittelbare Belegung, müsse er in einem anderen Objekt 30 Wohnungen zur Verfügung stellen und die Stadt müsse damit einverstanden sein. Die Wohnungen müssen bindungsfrei und leer sein.

- Besichtigung der Unterkunft in der Steigertahlstraße

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass die Modulanlage in der Steigertahlstraße bezugsfertig sei. Am Montag, 08.02.2016, zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr finde dort eine Art Tag der offenen Tür statt und die Unterkunft könne besichtigt werden.

- Radiobericht des Schweizer Rundfunks zum Wohnungsbau für Flüchtlinge in Hannover

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass es einen sechs Minuten langen Beitrag des Schweizer Rundfunks zum Wohnungsbau für Flüchtlinge in Hannover gäbe. Es sei ein atmosphärischer Beitrag von dem Richtfest, das in der Steigertahlstraße stattgefundenen habe. Der Bericht sei insofern interessant, als er einen Blick der Schweiz auf die Lage in Hannover gewähre. Den Bericht wolle man daher jetzt im Ausschuss abspielen.

- Veranstaltung zur Bebauung des Steintorplatzes

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Verwaltung am 17.02.2016 eine Veranstaltung zum Thema Steintorplatzbebauung im Alten Rathaus durchführe. Die Einladungen seien bereits verteilt worden.

Ratsherr Engelke wollte wissen, wann die Auslegungsfrist ende.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Frist heute ende.


Ratsherr Engelke fragte, warum die Informationsveranstaltung, die er grundsätzlich für richtig halte, erst nach Ablauf der Auslegungsfrist durchgeführt werde. Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sie während der Auslegung durchgeführt worden wäre.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die eigentliche Auslegung, wenn eine Beschlussfassung durch den Rat erfolge, erst im Sommer stattfinde.


7. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Hillbrecht fragte nach dem aktuellen Stand bezüglich des Flüchtlingswohnheims am Reiterstadion. Ursprünglich habe es geheißen, dass die Einrichtung zum Jahresende oder im Januar in Betrieb genommen werden solle.

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass man zurzeit noch Restarbeiten innerhalb der Module durchführe. Man gehe davon aus, dass das Gebäude noch im Februar bzw. spätestens im März bezogen werden könne.

Frau Hochhut sagte, dass zum Thema „Wohntrends der Zukunft“ letzten Dienstag eine Auftaktveranstaltung stattgefunden habe. Die Veranstaltung sei dürftig vorbereitet worden, so dass sie auf Bitten der Anwesenden noch einmal wiederholt werden solle. Ein mögliches Modell orientiere sich am sogenannten bauraum Bremen e.V. Sie fragte, ob dazu etwas berichtet werden könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Stadt nicht Veranstalter gewesen sei und auch mit der Wiederholung der Veranstaltung nichts zu tun habe. Über bauraum Bremen liegen keine Unterlagen vor.

Frau Hochhut meinte, dass er doch aus Bremen komme.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass er nicht aus Bremen komme, sondern aus dem Dorf Menslage im Westen Niedersachsens.

Ratsherr Hillbrecht fragte, ob zum Brückenneubau in der Königstraße im Ausschuss bereits berichtet worden sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass dazu ausführlich berichtet worden sei.



Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 15:35 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin