Sitzung Ratsversammlung am 28.01.2016

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.01.2016)
Protokoll (erschienen am 15.07.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 07.03.2016

PROTOKOLL

51. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. Januar 2016,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.32 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) 15.58 - 18.32 Uhr
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD) bis TOP 3
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsfrau Gamoori (SPD)
Ratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
(Ratsherr Kelich) (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller-de Buhr (SPD)
(Ratsherr Müller) (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) 15.00 - 18.15 Uhr
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD) 16.04 - 18.32 Uhr

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski



Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 8. Oktober und 19. November 2015

3. Mandatsverzicht von Ratsfrau Petra de Buhr
(Drucks. Nr. 0102/2016)

4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. zum Tourismus- oder Gästebeitrag für Hannover
(Drucks. Nr. 2795/2015)

5.1.2. zum "Bündnis für Wohnen"
(Drucks. Nr. 2849/2015)

5.1.3. zur Instandhaltung von Fachunterrichtsräumen an städtischen Schulen
(Drucks. Nr. 2850/2015)

5.2. der Fraktion Die Hannoveraner

5.2.1. zur Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Stadtverwaltung bei migrantischer Kriminalität in Hannover
(Drucks. Nr. 0086/2016)

5.2.2. zum Einsatz von Schülern als Wahlhelfer
(Drucks. Nr. 0091/2016)

6. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

6.1. Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0103/2016)

6.2. Wechsel im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 0104/2016)

6.3. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 0173/2016)

7. Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg

7.1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 2845/2015 mit 2 Anlagen)

7.2. Besetzung der Kommission Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0178/2016)

8. Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2016
(Drucks. Nr. 0052/2016 mit 2 Anlagen)

9. Erprobung des Gender Budgeting an zwei Produkten in den Haushaltsjahren 2014 und 2015
(Informationsdrucks. Nr. 2197/2015 mit 2 Anlagen)

10. Alter hat Zukunft - Seniorenplan 2016
(Drucks. Nr. 2230/2015 mit 5 Anlagen)

11. Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
(Drucks. Nr. 2242/2015 mit 2 Anlagen)

12. Förderung des Fördervereins Bothfelder Kulturtreff e.V.
(Drucks. Nr. 2359/2015 mit 2 Anlagen)

13. Förderung der Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
(Drucks. Nr. 2360/2015 mit 2 Anlagen)

14. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2016 sowie über die Grundförderung 2017-2020
(Drucks. Nr. 2465/2015 mit 1 Anlage)

15. Controlling-Bericht zur Umsetzung des 1. Aktionsplanes gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Geltungszeitraum 2013 - 2015
(Informationsdrucks. Nr. 2391/2015 mit 1 Anlage)

16. Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung)
(Drucks. Nr. 2474/2015 mit 3 Anlagen)

16.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Ratsherrn Hillbrecht
(Drucks. Nr. 2846/2015)

16.2. und Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0056/2016)

17. Änderung der Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum Hannover
Umsetzung HSK IX - Anhebung der Mieten für das Sportleistungszentrum
(Drucks. Nr. 2764/2015 mit 1 Anlage)

18. Bebauungsplanangelegenheiten

18.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen)

18.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen)

18.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Beschuss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2844/2015 mit 3 Anlagen)

19. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zu einer Resolution: Beschlagnahme von leerstehenden privaten Immobilien
(Drucks. Nr. 2265/2015)

20. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Stoppen des Verkaufs der Immobilie Voltmerstraße 32
(Drucks. Nr. 2770/2015)

21. A N T R Ä G E

21.1. der CDU-Fraktion zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2767/2015)

21.2. der CDU-Fraktion zu einer Bürgerbefragung zur Zukunft des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 0085/2016)

22. Verabschiedung von Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter

23. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2628/2015)

24. Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2641/2015)

25. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0078/2016)

26. Betreibervertrag für das Aussiedler - und Flüchtlingswohnheim Steigertahlstraße 24, 24 A-C
(Drucks. Nr. 2356/2015 mit 4 Anlagen)

27. Anmietung eines Verwaltungsgebäudes für den Fachbereich Öffentliche Ordnung
(Drucks. Nr. 2756/2015 mit 1 Anlage)

28. Veräußerung einer stiftseigenen Immobilie
(Drucks. Nr. 0087/2016 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Punkt 6.2., Wechsel im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Drucks. Nr. 0104/2016, von der
Tagesordnung abzusetzen sei, da diese Vorlage auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28. Januar 2016 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Der Rat beschloss, die Punkte 23 bis 28 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 8. Oktober und
19. November 2015
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 8. Oktober 2015 und 19. November 2015 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
Mandatsverzicht von Ratsfrau Petra de Buhr
(Drucks. Nr. 0102/2016)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass Ratsfrau de Buhr mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 mitgeteilt habe, dass sie auf ihr Ratsmandat zum 31. Dezember 2015 verzichte. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Der Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass Ratsfrau de Buhr dem Rat der Landeshauptstadt Hannover seit 1. November 2006 als Mitglied der SPD-Fraktion angehört habe. Ratsfrau de Buhr war in dieser Zeit stellvertretende Vorsitzende und danach Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses sowie Vorsitzende des Schulausschusses. Daneben habe sie im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und im Kulturausschuss mitgearbeitet. Darüber hinaus war sie Mitglied in der Kommission Sanierung Stöcken, im Beirat des Jugend-Ferien Services und in der Kleinen Kommission zur Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte gewesen. Ratsfrau de Buhr vertrat die Landeshauptstadt Hannover im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und im Vorstand der evangelisch-lutherischen Senior-Grotefend-Stiftung. Als Bezirksratsfrau habe sie dem Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken von 2001 – 2006 angehört, danach war sie weiterhin dort beratendes Mitglied, wie auch im Stadtbezirksrat Linden-Limmer. Ratsfrau de Buhr scheide mit Wirkung zum 28. Januar 2016 aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover aus.


Ratsfrau de Buhr (SPD) führte aus, dass sie die Arbeit im Rat der Landeshauptstadt Hannover vermissen und diesen mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlassen werde, da in ihrem Leben in der näheren Vergangenheit viele Veränderungen stattgefunden hätten. Ratsfrau de Buhr erläuterte, dass es ihr als gebürtige Ostfriesin vom platten Lande nie schwer gefallen sei in der „großen Stadt“ anzukommen, da Hannover eben weltoffen, tolerant, lebens- und liebenswert sei. Ratsfrau de Buhr gestand ein, dass es wohl Liebe auf den zweiten Blick gewesen sei und dass sie noch viele schöne Jahre in Hannover verbringen wolle. Sie werde ihre Talente nun anderweitig einsetzen und dem Rat der Stadt im Herzen verbunden bleiben.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bedankte sich bei Frau Petra de Buhr für ihr ehrenamtliches Engagement im Rat der Landeshauptstadt Hannover und seinen Gremien, wünschte ihr für die Zukunft alles Gute und verabschiedete sie aus dem Ratssaal.
Einstimmig beschloss der Rat den Mandatsverzicht von Ratsfrau Petra de Buhr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0102/2016.


TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Herr Marc Müller-de Buhr als Nachfolger von Ratsfrau de Buhr vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Müller-de Buhr habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Müller-de Buhr vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Hermann Herrn Müller-de Buhr als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Ratsvorsitzender Hermann Herrn Müller-de Buhr auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
zum Tourismus- oder Gästebeitrag für Hannover
(Drucks. Nr. 2795/2015)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 2795/2015 im Sinne der Ausarbeitung.


Frage 1:
Wird die Stadt Hannover zukünftig einen Gäste- oder Tourismusbeitrag erheben?
Wenn ja, für welche Angebote, Dienstleistungen und Veranstaltungen plant die
Landeshauptstadt Hannover den Tourismusbeitrag?

Im Rahmen eines aktuellen Gesetzgebungsverfahrens des Landes Niedersachsen wird derzeit eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) angestrebt. Die bisherigen Regelungen zum Fremdenverkehrsbeitrag und zum Kurbeitrag sollen neu gefasst und erweitert werden. So soll die bisherige Einschränkung auf Gemeinden, die staatlich anerkannte Kur-, Erholungs- oder Küstenbadeorte sind, auf sog. sonstige Tourismusgemeinden ausgeweitet werden.
Nach den Erläuterungen im gegenwärtig anhängigen Gesetzgebungsverfahren und der damit einhergehenden Definition des Begriffs dürfte nicht ausgeschlossen sein, dass auch grundsätzlich Hannover unter die Definition fällt. Die Bestimmung des jeweiligen beitragspflichtigen Erhebungsgebietes obliegt den Gemeinden.
Allerdings ist einschränkend davon auszugehen, dass nicht das gesamte Stadtgebiet in die Regelung einzubeziehen ist. Maßgeblich ist nämlich ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil, der den selbständig tätigen Personen und Unternehmen durch den Tourismus geboten wird. Gerade diese Prüfung und Umsetzung dürfte so ressourcenintensiv sein, dass fraglich ist, ob neben der angestrebten Verbesserung der Erlössituation die Kosten für diesen zusätzlichen Aufwand refinanziert werden können.
Insgesamt würde die Verwaltung, für den Fall, dass der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf zum NKAG vom Landtag beschlossen wird, derzeit von einer Einführung eines Tourismus- bzw. Gästebeitrages absehen.

Frage 2:
Wie hoch wird der Tourismus- oder Gästebeitrag pro Person sein und wofür sollen
die erzielten Einnahmen eingesetzt werden?

siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:
Wie hoch bewertet die Stadt Hannover den bürokratischen Aufwand – sowohl
innerhalb der Verwaltung als auch für Unternehmen – bei Einführung eines Gäste- oder
Tourismusbeitrages?

siehe Antwort zu Frage 1


TOP 5.1.2.
zum "Bündnis für Wohnen"
(Drucks. Nr. 2849/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU) aus Drucks. Nr. 2849/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Mit dem „Wohnkonzept 2025“ aus dem Jahr 2013 hat sich die Stadt den Fragen des Wohnungsmarktes intensiv angenommen. Vier Strategien wurden im Rahmen des Konzepts aufgerufen, um den Wohnungsmarkt weiter zu entwickeln: Erstens schafft die Stadt mit ihrer Wohnbauflächeninitiative jährlich neue Baurechte für 500 bis 700 Wohneinheiten. Zweitens wird insbesondere durch Maßnahmen der Stadterneuerung und Städtebauförderung und in Programmgebieten „Soziale Stadt“ eine aktive Quartiersentwicklung und Entwicklung des Wohnungsbestandes betrieben. Drittens hat die Stadt im Jahr 2013 ein kommunales Wohnraumförderprogramm aufgelegt, das u.a. jährlich den Neubau von bis zu 200 Wohneinheiten fördert. Vierter Baustein des Wohnkonzeptes ist die Intensivierung des Dialogs mit den Wohnungsmarktakteuren zur Steigerung der Wohnungsneubautätigkeit.
Dieser vierte Baustein wurde in den Vorgesprächen zu den öffentlichen Veranstaltungen im Stadtdialog „Mein Hannover 2030“ von den Vertretern der Wohnungswirtschaft und auch in der öffentlichen Veranstaltung zum Thema Wohnen aktiv eingefordert: Ähnlich den Bündnissen für Wohnen, wie sie aus anderen Städten bekannt sind, sollte man sich auch in Hannover zu einem Gesprächskreis zusammenfinden, der sich insbesondere dem Thema Wohnungsneubau widmet.
Der Oberbürgermeister hat diese Forderung aus dem Stadtdialog aufgegriffen und im Oktober 2015 zu einem ersten Treffen Vorstände und Sprecher der Verbände und der lokalen Wohnungsunternehmen, der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Hannovers und der Region sowie der Wohnungsbaugenossenschaften Hannovers und der Region zu sich eingeladen. Es wurde eine Arbeitsstruktur mit Themen vorbereitenden Arbeitsausschusssitzungen unter Leitung des Stadtbaurates und Themen abschließenden Sitzungen beim Oberbürgermeister verabredet. Mit der Moderation wurde auf Anregung der Wohnungsmarktakteure das Unternehmen plan zwei (Herr Dr. Klaus Habermann-Nieße) beauftragt. Um die Zielsetzung des Projektes – eine Vereinbarung zur deutlichen Steigerung der Wohnungsneubautätigkeit in Hannover – direkt mit dem Titel zu transportieren, wurde das als „Bündnis für Wohnen“ gestartete Projekt auf Bitte der Wohnungswirtschaft in „Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016“ umbenannt.

Frage 1:
Wer hat eine Einladung zur Teilnahme an den Gesprächen des „Bündnisses für Wohnen“ erhalten und wer gehört inzwischen zum Bündnis bzw. wird sich aktiv daran beteiligen?

Der Oberbürgermeister hat zur aktiven Teilnahme an der „Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016“ Vertreter der Verbände vdw und BFW Niedersachsen/Bremen, der lokalen Wohnungswirtschaft, der lokalen und regionalen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sowie der lokalen und regionalen Wohnungsbaugenossenschaften eingeladen. Themenbezogen sollen weitere Interessenverbände hinzugezogen werden.

Frage 2:
Wie oft hat das „Bündnis für Wohnen“ sich bereits getroffen und welche konkreten Ergebnisse wurden bei den Gesprächen erzielt?

Die „Hannoversche Wohnungsbauoffensive 2016“ wurde mit einem Auftakttreffen Mitte Oktober beim Oberbürgermeister gestartet. Es haben bisher drei Sitzungen des Arbeitsausschusses und ein weiteres Treffen beim Oberbürgermeister stattgefunden. Im laufenden Prozess hat man über eine Zielzahl jährlich neu zubauender Wohnungen und in etwa zu erreichende Kontingente für Miet- und Eigentumswohnungen, Anteile Geschossbau und Einfamilienhausbau etc. gesprochen. Darüber hinaus hat man sich über zur Verfügung stehende Flächenpotenziale und Fragen der Wirtschaftlichkeit ausgetauscht.

Frage 3:
Welche zukünftigen Schritte plant das „Bündnis für Wohnen“?

Zielsetzung und Ergebnis der „Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016“ ist eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren und der Landeshauptstadt Hannover, durch die es zu deutlich erhöhter Wohnungsneubautätigkeit kommen soll. Diese Vereinbarung soll im April 2016 vorliegen. Über die Ergebnisse werden die Gremien rechtzeitig informiert.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob es zu dem namentlich veränderten Bündnis verbindliche Vereinbarungen geben werde und ob die Verwaltung zu den Kosteneinsparungen nähere Erläuterungen abgeben könnte.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Umbenennung in „Hannoversche Wohnbauoffensive 2016“ auf Wunsch der Wohnungswirtschaft entstanden sei. Die Verwaltung habe daraus ableiten können, dass es der Wohnungsbauwirtschaft um Neubauten gehe. Dazu sollten Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und der Wohnungsbauwirtschaft getroffen werden. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass die Entstehung von neuem Wohnraum genau auf der Linie der Landeshauptstadt liegen würde. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass man sich derzeit in der Entwicklungsarbeit befände und dass für den Monat April 2016 erste Vereinbarungen zu erwarten wären. Stadtbaurat Bodemann sagte zu eventuellen Kosteneinsparungen, dass man unter anderen darüber beraten habe eine eins zu eins Umsetzung von Wohneinheit zu Kraftfahrzeugstellplatz bei Wohnbauprojekten abzuwenden, wo eindeutig klar wäre, dass nicht so viele Stellplätze wie Wohnungen benötigt würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob es dem Selbstverständnis von Dialogbereitschaft und Transparenz des Oberbürgermeisters entspräche, dass bei einer derart wichtigen gesellschaftlichen Frage der Rat der Stadt zunächst einmal völlig außen vor bliebe.

Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover einer Initiative aus verschiedenen Bereichen aus der Wohnungsbauwirtschaft angenommen und dazu zurzeit lediglich die Moderation, in Hinblick auf wohnungsbautechnische Verknüpfungen, übernommen habe. Die Verwaltung sei aktuell bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen unter Beteiligung durch den öffentlichen Wohnungsbau, den privaten Wohnungsbau und den Wohnungsbaugenossenschaften involviert. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass keineswegs beabsichtigt sei, den Rat der Stadt nicht angemessen zu beteiligen. Es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Akzentuierung durch den Rat der Stadt, sowie weiteren öffentlichen und privaten Akteuren, in Zusammenhang mit z.B. sozialen oder finanziellen Komponenten unbedingt wünschenswert sei.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, ob in Hinblick auf die Kosteneinsparungen auch auf energetische Standards eingegangen worden wäre und ob man bereits auf Quoten zum sozialen Wohnungsbau Bezug genommen habe.

Oberbürgermeister Schostok verwies darauf, dass man mit dem Beschluss zum Wohnkonzept einen vierten Baustein verabschiedet und somit die Verwaltung die Legitimierung durch den Rat erhalten habe, den Dialog mit der Wohnungswirtschaft fortzusetzen. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass die Verwaltung der Wohnungswirtschaft nicht vorschreiben würde, was in welchem Ausmaß zu tun sei, da dort nicht nur öffentliche, sondern auch private und genossenschaftliche Partner beteiligt wären.

Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass man sich nicht nur über die angesprochenen Themen der Fraktion DIE LINKE. verständigt habe, sondern ebenfalls über jährlich zu errichtende Wohnungen, zur Verfügung stehende Flächenpotentiale, Modalitäten der Grundstücksvergabe, Möglichkeiten der Kostensenkung sowie Codierung und Anteile des sozialen Wohnungsbaus beraten habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, welche Vereinbarungen die Verwaltung zu den Stellplätzen getroffen habe und für welche Immobilien oder Formen der Bebauung in Hannover dies zukünftig gelten würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass bislang keinerlei Vereinbarungen getroffen worden wären. In Bezug auf die Stellplätze erklärte Stadtbaurat Bodemann, dass beispielsweise Projektentwicklungen zum altengerechten Wohnungsbau und besondere Wohnformen in Hinblick auf den Umweltverbund in Verbindung mit der Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr in die Überlegungen zur „eins zu eins Stellplatzversorgung“ einbezogen worden wären. Die Richtigkeit dieser Überlegungen würde von der Wohnungsbauwirtschaft bestätigt und könnte in Zusammenarbeit mit dem Rat ein Vorgehen für die Zukunft sein.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte in Bezug auf Abstandszahlungen für Stellplätze, ob diese Zahlungen aufgrund zukünftiger Vereinbarungen entfallen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Baugesetzbuch durchaus die Möglichkeit eröffne, dass in begründeten Fällen die Festlegung einer „eins zu eins Versorgung“ nicht zu fordern. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass ein Bebauungsplan eine Satzung sei und dass eine kommunale Satzung die Generalsatzung in Form der Stellplatzsatzung ersetze, sodass eine Ablöse in dem Fall nicht möglich sei und dann erst die wirtschaftlichen Effekte im positiven Sinne im Einzelprojekt zu verzeichnen wären.

Ratsherr Nagel (SPD) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass zurzeit operative Gespräche geführt würden und dass im April dem Rat der Stadt dazu etwas vorgelegt werde. Ratsherr Nagel fragte weiter, ob die Verwaltung mit ihm der Meinung sei, dass erste operative Gespräche hinter verschlossenen Türen zu führen wären, um sich zunächst auf die Bedürfnisse der unmittelbar Beteiligten konzentrieren zu können. Ratsherr Nagel fragte abschließend, ob davon auszugehen sei, dass die Verwaltung die Gespräche dahin gehend führen würde, dass die bisherigen Ratsbeschlüsse zu den Qualitäten und Vorgaben Beachtung finden würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung gemäß Ratsauftrag Gespräche mit der Wohnungswirtschaft führe und dazu auf zwei Ebenen kommuniziere. Die Lenkungsgruppe unter Beteiligung des Oberbürgermeisters und auf Arbeitsebene unter Beteiligung des Stadtbaurates. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass dies den Wünschen der Wohnungswirtschaft entspräche. Die Lenkungsgruppe und auch die Arbeitsgruppe würden unter der Moderation von PLAN II durchgeführt. Stadtbaurat Bodemann erläuterte weiter, dass sich die Verwaltung gemäß Auftrag aus dem Wohnkonzept zunächst einmal legitimiert sähe die Gespräche auf dieser Ebene zu führen. Auf der Ebene Wohnungswirtschaft – Verwaltung würden vertrauensvolle Gespräche geführt. Zudem würde die Verwaltung Vorbehalte geltend machen, wenn Ratsbeschlüsse berührt würden.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es zuträfe, dass es in den Gesprächen zur Kostenersparnis vornehmlich um energetische Standards gegangen sei. Ratsherr Engelke fragte weiter, ob der Oberbürgermeister der Ansicht sei, dass es sinnvoll wäre, den Dialog ohne Beteiligung der Politik zu führen, um der Politik einen fertigen Vertrag vorlegen zu können, indem Wünsche und Anregungen der Politik keine Berücksichtigung fänden.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass zu den Kosten auch Gespräche zu den gestalterischen Vorgaben, welche auch zum Teil von der FDP-Fraktion kritisiert worden wären, geführt würden. Dazu würden Freiheiten unabhängig von der Festsetzung des Bebauungsplanes zur Kostenreduzierung diskutiert. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass in Zusammenhang mit den Kosten ebenfalls die energetischen Standards einbezogen würden. Allerdings sollte jedem klar sein, dass ein vernünftig energetisch ausgestattetes Haus auf lange Sicht die wirtschaftlichere Lösung sei, unabhängig von den positiven Auswirkungen für das Klima.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Verwaltung von der Politik im Rahmen des Baukonzeptes den Auftrag erhalten habe, alles dafür zu tun, damit der Wohnungsbau in Hannover forciert würde. Dazu habe es mehrere Veranstaltungen gegeben, die zum Teil auch von der Wohnungswirtschaft organisiert worden wären. Zudem hätten auch Fraktionen des Rates Veranstaltungen zur politischen Diskussion derselben Thematik durchgeführt. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass man der Wohnungswirtschaft, aufgrund der unterschiedlichen Modelle und Zielgruppen, einen internen Dialog, unter Beteiligung der Verwaltung und der Moderation von PLAN II, zugestehen sollte. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass es der Politik unbenommen sei parallel dazu Akzente zu setzen. Man könnte über den Fachausschuss initialisieren, dass innerhalb des Rates andere Wege der Verständigung gewählt werden sollten. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass der Politik keinerlei Handlungsmöglichkeiten genommen würden und dass sowohl der Stadtbaurat als auch der Oberbürgermeister den Fraktionen jederzeit zur Verfügung stehen würden, um über Konzepte und Ideen der Verwaltung zu sprechen.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte explizit, ob von der Wohnungswirtschaft bemängelt worden wäre, dass die politischen Vorgaben zu den Energiestandards in Hannover zu hoch seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass auch über Energiestandards und explizit über die EnEV 2016 gesprochen würde. Dazu habe die Verwaltung die Frage erörtert, ob die neue EnEV 2016 gegenüber der Vorgängerversion überhaupt eine Verschärfung für die Wohnungswirtschaft darstelle. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man dem Rat die Ergebnisse zeitnah zugänglich machen werde, wenn diese, sich derzeit noch im Fluss befindlichen, dem Zeitplan nach im April vorliegen würden. Zudem würden dem Rat Beschluss- bzw. Informationsdrucksachen vorgelegt, die die bereits verabschiedeten Drucksachen berührten. Dies alles sei in Vorbereitung und würde dem Rat unter Berücksichtigung verschiedener Parameter vorgestellt.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, ob es bei den Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft unter anderen auch darum gehe, ob dem Volumen nach jährlich mehr Wohnungen entstehen sollen, als mit dem Wohnraumkonzept beschlossen worden sei.

Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass es natürlich auch um größere Kapazitäten ginge. Das zeigte beispielsweise auch die Diskussionen zur Wasserstadt Limmer und der Aufstockung der Geschosszahlen am Annastift. Stadtbaurat Bodemann bekräftigte, dass Hannover dringend zusätzlichen Wohnraum benötigen würde und dass dieses Anliegen der Verwaltung von der deutlich überwiegenden Zahl der Ratsmitglieder getragen würde. Es gehe in den Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft grundsätzlich darum, ob überhaupt, wie schnell und auf welchem Wege die Ziele zu erreichen wären.

Oberbürgermeister Schostok bezog sich auf eine Presseerklärung und informierte darüber, dass sich die Wohnungswirtschaft intern auf 1.000 Wohnungen verständigt habe und dass man dann in gemeinsamen Gesprächen den Wert 1.000 + X erarbeitet habe. Die kommenden Gespräche würden sich unter anderen damit befassen, welche Initiativen einzuleiten wären, um den Wert X mit einer realen Zahl an Wohneinheiten zu füllen.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) fragte, ob es informelle Informationswege zwischen der Verwaltung und den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gäbe.

Stadtbaurat Bodemann wiederholte, dass der Rat mit dem Beschluss zum Wohnungsbaukonzept der Verwaltung den Auftrag erteilt habe, mit der Wohnungswirtschaft in Kontakt zu treten. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass es eine ganze Reihe von Beschlüssen des Rates zum Wohnungsbau gäbe und dass die Verwaltung im Rahmen dieser Beschlüsse, Verhandlungen mit der Wohnungsbauwirtschaft führen würde. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass die Verwaltung in ihren Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft auf die geltenden Beschlusslagen des Rates und seine Auswirkungen hinweisen würde und dass in diesem Zusammenhang von Ratsmehrheiten auszugehen sei.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob von der Wohnungswirtschaft in den Gesprächen die Anwesenheit von politischen Vertretern vermisst würde, ob die Verwaltung die gewünschte Anwesenheit der Politik sogar unterdrückt habe oder ob man insgesamt in der bisherigen Konstellation auf einem guten Wege sei und im April somit entsprechende Ergebnisse werde vorlegen können.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Zusammensetzung der Gesprächskreise explizit auf Wunsch der Wohnungswirtschaft entstanden wäre.

Beigeordnete Kastning (SPD) bedankte sich bei der Verwaltung für die Aufklärung in Bezug auf entsprechendem Verwaltungshandeln in Verbindung mit Ratsbeschlüssen.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob nicht vielleicht die Möglichkeit bestünde, dass die Politik nur deshalb von den Gesprächen ausgeschlossen werde, weil sonst der eklatante Unterschied, in Bezug auf die zu behandelnden Fragen, zwischen einem Bündnis und den jetzt unterhaltenen Gesprächskreisen umgehend offenkundig würde.

Stadtbaurat Bodemann widersprach dieser Annahme vehement und erklärte, dass es ein Begehren der Wohnungswirtschaft gewesen sei, aus dem Bündnis für Wohnungsbau die Hannoversche Wohnungsbau-Offensive zu machen. Denn man wolle dem dringenden Bedürfnis Ausdruck verleihen, offensiv mehr Wohnungen als bisher geplant zu errichten. Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung des Bauausschusses im Jahr 2015 Ausführungen dazu gemacht habe, welche Anstrengungen man zusammen mit der Politik in den vergangenen drei Jahren unternommen habe, um Flächen planerisch und baurechtlich vorzubereiten. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Gespräche mit der Wohnungswirtschaft dazu dienten diesen Vorbereitungen gerecht zu werden. Die Zielsetzung, mit Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft an einem Strang zu ziehen, werde sich in den gemeinsamen Ergebnissen positiv widerspiegeln.

TOP 5.1.3.
zur Instandhaltung von Fachunterrichtsräumen an städtischen Schulen
(Drucks. Nr. 2850/2015)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 2850/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Zustand aller Fachräume für den naturwissenschaftlichen Unterricht an den weiterführenden Schulen im hannoverschen Stadtgebiet? (Bitten nach Schulform und Schulen getrennt auflisten.)

Sämtliche weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover besitzen naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume (16 Gymnasien, 11 IGS, 4 Hauptschulen, 6 Realschulen, 2 Haupt- und Realschulen, 3 Förderschulen, sowie 2 Schulen mit besonderem pädagogischen Profil). In einigen Schulen sind die Räume komplett saniert, in einigen Schulen weisen die Räume altersbedingte optische und funktionale Schwächen auf. Sämtliche Fachräume befinden sich jedoch in einem verkehrssicheren Zustand.

Frage 2:

Wie regelmäßig und unter welchen Kriterien prüft die Stadtverwaltung die Nutzbarkeit bzw. Erfüllung der Vorgaben für die NTW-Räume? Welche Rolle spielen dabei versicherungstechnische Auflagen?


Die Räume werden jährlichen fachtechnischen Sicherheitsbegehungen, bzw. Prüfungen unterzogen. Hierbei gibt es fachbezogene Überprüfungen zu den Themen Elektro, Sicherheitsschränke/Digestorien, Hochbau, Lüftungstechnik und Sanitär. Maßgebend sind nicht versicherungstechnische Auflagen, sondern Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften.

Frage 3:

Mit welchen Maßnahmen will die Stadtverwaltung die Instandhaltung der NTW-Räume der hannoverschen Schulen umsetzen, so dass diese uneingeschränkt nutzbar bleiben bzw. werden,

insbesondere im aktuellen Fall des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums?


Die bei einer Begehung durch die Landeschulbehörde im KWRG festgestellten Mängel waren zwischen den fachtechnischen Kontrollen aufgetreten und nicht an die zuständige Fachverwaltung gemeldet worden. Nach kurzfristigen kleineren Reparaturen konnten in einer Nachbegehung mit der Landesschulbehörde und dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband die Bedenken ausgeräumt und die Nutzung der Räume im KWRG unmittelbar wieder frei gegeben werden. Einschränkungen bei der Durchführung von Experimenten gibt es also nicht.
Die Verwaltung stellt selbstverständlich auch in Zukunft in sämtlichen - auch in den älteren - NTW-Räumen die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit im Rahmen der laufenden Instandhaltung sicher. Insbesondere für das KWRG ist eine Sanierung der NTW-Bereiche bereits in der Finanzplanung enthalten. In den Jahren 2016-2019 sind für weitere Maßnahmen im KWRG insgesamt 9,85 Mio. € vorgesehen.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, wie lange die naturwissenschaftlichen Räume im Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium gesperrt gewesen seien. Ratsfrau Dr. Matz fragte ferner, wie es zu den eklatanten Mängeln habe kommen können, obwohl jährlich Kontrollen und Begehungen der Verwaltung durchgeführt würden und ob es möglich wäre, die Protokolle der Begehungen von Schulen mit naturwissenschaftlichen Räumen zu erhalten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung zur Dauer der Sperrung keine Auskunft geben könne, da die Schule versäumt habe der Verwaltung den Mangel zu melden. Die Verwaltung habe umgehend nach Kenntnisnahme des Mangels gehandelt und diesen am darauffolgenden Tag beheben lassen. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass es sich bei dem „eklatanten Mangel“ lediglich um einen defekten Schalter gehandelt habe. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass auch bei regelmäßigen Kontrollen immer mal wieder kleinere Probleme an elektrischen Anlagen auftreten könnten. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette empfahl zu den Protokollen, dass die Fraktion der CDU dazu die Akteneinsicht beantragen möge, damit die Verwaltung die Unterlagen gesammelt zur Verfügung stellen könne.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) fragte, welche Möglichkeiten die Verwaltung habe, dass aufgetretene Mängel umgehend von den Schulen gemeldet würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Stadtverwaltung dies nicht wirklich sicherstellen könne, man jedoch davon ausgehe, dass die Schulen ein Interesse daran hätten funktionstüchtige Räume zur Verfügung stellen zu können. Die Verwaltung habe zu diesem Zweck sogar einen Notdienst installiert, um gewährleisten zu können kurzfristig Abhilfe schaffen zu können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, welche Handhabe der für die naturwissenschaftlichen Räume zuständige Mitarbeiter habe, um kleinere Reparaturen umgehend vom Hausmeisterdienst erledigen zu lassen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte deutlich, dass Reparaturen, im Besonderen an elektrischen Anlagen, unbedingt von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden müssten, um die sicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, weshalb offensichtlich kein Kontakt zwischen der Landesschulbehörde und dem Gebäudemanagement gepflegt würde. Ratsherr Oppelt fragte vor dem Hintergrund abweichender Ausführungen, welche Mängel im benannten Fall vorgelegen hätten und wann die naturwissenschaftlichen Räume im Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium umfassend saniert würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte fest, dass sich die Stadtverwaltung in gutem Kontakt zur Landesschulbehörde befände und dass man aus einer einmaligen Kommunikationsstörung kein grundsätzliches Problem ableiten sollte. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass man mit dem Haushalt das Investitionsprogram 2016 bis 2019 verabschiedet habe und dass man dort für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums insgesamt 9,85 Mio. € eingestellt habe. In diesem Rahmen würde unter anderen der Haupttrakt umfassend saniert und ein Neubau errichtet. Im Neubau würde eine Mensa, ein Freizeitbereich mit weiteren Servicefunktionen sowie drei Biologie- und Chemieräume und zwei Physikräume mit den erforderlichen Vorbereitungsräumen erstellt werden. In der Summe wären dass ca. 950 m² Nutzfläche für den naturwissenschaftlichen Bereich.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, welche Möglichkeiten die Schulen hätten, um kurzfristig dringende Reparaturen von Fachkräften über die Schulverwaltung bzw. das Gebäudemanagement ausführen zu lassen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wiederholte, dass den Schulen die entsprechenden Rufnummern bekannt seien, dass man durch die Installation eines Notdienstes rund um die Uhr erreichbar sei um aufgetretene Mängel ohne Zeitverlust aufzunehmen und dass entsprechende Fachpersonal delegieren zu können.

TOP 5.2.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 5.2.1.
zur Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Stadtverwaltung bei migrantischer Kriminalität in Hannover
(Drucks. Nr. 0086/2016)

Diese Anfrage wurde wegen Zeitablaufs nach § 14 Abs. 4 GO des Rates schriftlich beantwortet.

TOP 5.2.2.
zum Einsatz von Schülern als Wahlhelfer
(Drucks. Nr. 0091/2016)

Diese Anfrage wurde wegen Zeitablaufs nach § 14 Abs. 4 GO des Rates schriftlich beantwortet.

TOP 6.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 6.1.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0103/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0103/2016.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 6.2.
Wechsel im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 0104/2016)

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 6.3.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 0173/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0173/2016.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 7.
Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg

TOP 7.1.
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 2845/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2845/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 7.2.
Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0178/2016)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Kommission Soziale Stadt Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0178/2016.

TOP 8.
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates
am 11. September 2016
(Drucks. Nr. 0052/2016 mit 2 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass sich in der Anlage 1 unter Punkt 2 ein Fehler eingeschlichen habe. Unter Wahlbezirk List müsste es richtig heißen: ohne die Wahlbezirke 1019, 1020, 1031 und 1032. Ratsvorsitzender Hermann führte weiter aus, dass es dann folgerichtig unter dem Wahlbezirk Vahrenwald heißen müsste, mit den Wahlbereichen 1019, 1020, 1031, und 1032.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es unter Punkt 2 anstelle von Vahrenheide richtigerweise Vahrenwald heißen müsste.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bejahte die Frage.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass er der Drucksache vor allem entnommen habe, dass sich die Wahlbezirke im Vergleich zum Jahr 2011 nicht verändern würden und fragte, ob dies unter Berücksichtigung der gemachten Änderungen auch weiterhin der Fall wäre.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) kommentierte das Kopfnicken des Gemeindewahlleiters als Zustimmung.
Einstimmig beschloss der Rat mit dem Hinweis, dass es in der Anlage 1 -unter 2 List -ohne Wahlbereiche 1019, 1020, 1031 und 1032 (siehe 14 Vahrenwald) und -unter 14 Vahrenwald - mit Wahlbereichen 1019, 1020, 1031 und 1032 (siehe 2 List) heißen muss, die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2016 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0052/2016 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Erprobung des Gender Budgeting an zwei Produkten in den
Haushaltsjahren 2014 und 2015
(Informationsdrucksache Nr. 2197/2015 mit 2 Anlagen)

Vom Rat zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Alter hat Zukunft - Seniorenplan 2016
(Drucks. Nr. 2230/2015 mit 5 Anlagen)

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) führte aus, dass sich die Arbeit der Stadt in der Seniorenarbeit stetig weiterentwickle und sich den Einflüssen auf Bundes- und Landesebene anpassen würde. Dies beziehe sich im Besonderen auf Menschen die einer Pflege bedürften und die Beratung pflegebedürftiger Angehöriger. Dazu habe es im Jahr 2014 die letzte Änderung gegeben, wodurch die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen mit gemeinsamer Förderung durch den Bund, das Land und die Kommunen entstanden seien. Ferner versuche die Stadt über das Seniorentelefon und über die Internetseite seniorenberatung-hannover.de erreichbar zu sein.

Ratsfrau Dr. Koch erörterte, dass in der Drucksache ausreichend statistische Daten vorhanden wären und deutlich machen würden, dass diejenigen Menschen die nach Hannover gekommen seien, die Migranten der ersten, zweiten und dritten Generation, auch älter würden. Dabei sei unter dem sprachlichen Aspekt zu beachten, dass Russlanddeutsche und ehemalige spanische Facharbeiter ebenfalls im Alter einer Pflege bedürften. Der Grundgedanke der Altenhilfe bestünde darin, den Menschen zu helfen, sich möglichst lange in der selbst bestimmten Wohnung bleiben zu können. Der Grundsatz ambulant vor stationär gehe schon aus dem Sozialgesetzbuch hervor. Der Ansatz der Kommune sei die kleinräumige Sozialarbeit, wonach die Menschen dort erreicht werden sollten, wo sie sich aufhielten.

Ratsfrau Dr. Koch hob hervor, dass in der Seniorenarbeit viele städtische, hauptamtliche MitarbeiterInnen tätig seien und dass nicht allein freien Wohlfahrtsverbänden, in Form von Zuwendungen, die Arbeit überlassen werde. Dadurch habe die Stadt die Steuerung und den Zugriff auf die Prozesse, um bei Bedarf umgehend darauf einwirken zu können. Die Landeshauptstadt habe 13 Seniorennetzwerke in den Stadtbezirken und diese seien bei den zurückliegenden Haushaltskonsolidierungsprogrammen relativ unangetastet geblieben. Seniorenarbeit sei eine unverzichtbare Aufgabe, die in Zukunft noch mehr MitarbeiterInnen benötigen werde. Zum Abschluss erläuterte Ratsfrau Dr. Koch in Hinblick auf die Inklusion, dass man die Senioren nicht nur als hilfsbedürftige Menschen ansehen dürfe, sondern auch als unverzichtbare Ressourcen nutzen sollte. Dies gelte im Besonderen für die jüngeren der älteren Menschen, welche direkt nach Renteneintritt aufgrund des demografischen Wandels in Verbindung mit den geburtenstarken Jahrgängen weiter zunähmen. Zudem werde das Thema Altersarmut in Verbindung mit Teilhabe von Seniorinnen mit Migrationshintergrund ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Arbeit sein.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass sich die Zahl der Einhundertjährigen und Älteren jedes Jahr verdoppeln würde und dass aktuell 180 Menschen dieser Alterskategorie in Hannover lebten. Bürgermeisterin Kramarek, Bürgermeister Scholz und er würden zum fünfundneunzigsten, hundertsten und dann jährlich zu jedem weiteren Geburtstag gratulieren. Zusammen mit den diamantenen und eisernen Hochzeiten seien das etwa 850 bis 900 Termine pro Jahr. Man erlebe bei diesen Besuchen immer agilere Menschen und wisse diese als echte Zeitzeugen der Gesellschaft zu schätzen.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man im Rahmen der Quartiersentwicklung auch über Inklusion spräche und dass dabei die nach dem Zweiten Weltkrieg, mit psychischen und schweren körperlichen Behinderungen Geborenen nicht vergessen werden dürften. Diese Menschen seien bislang von den Eltern in der Familie betreut worden. Allerdings sei diese Konstellation nun altersbedingt nicht mehr lange aufrecht zu erhalten. Ratsfrau Langensiepen monierte, dass diese Menschen im Seniorenplan keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hätten.

Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Seniorenplan 2016 - Alter hat Zukunft, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2230/2015
mit 5 Anlagen.


TOP 11.
Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
(Drucks. Nr. 2242/2015 mit 2 Anlagen)

Beigeordnete Zaman (SPD) erläuterte, dass die Fraktion der SPD im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 einen Antrag in das Verfahren gegeben habe, mit den fünf Kulturtreffs entsprechende Zuwendungsverträge abzuschließen. Der Hintergrund sei, dass die Kulturtreffs ansonsten jährlich Zuwendungsverträge abschließen mussten oder darauf warteten, entsprechende Zuwendungen zu erhalten. Das würde zu großen Unsicherheiten für die Ehrenamtlichen und dass für das kommende Jahr zu planende Programm führen.

Beigeordnete Zaman erörterte, dass die Fraktion der SPD diese Unsicherheit aufgehoben haben wollte. dies sei am besten mit einer langfristigen Perspektive zu bewerkstelligen, sodass auch die Kulturtreffs eine längerfristige Planungssicherheit genießen könnten.

Beigeordnete Zaman sagte, dass bereits vier Kulturtreffs mit einem Zuwendungsvertrag ausgestattet worden wären, dass weitere folgen würden und bedankte sich bei der Kulturverwaltung für den offenen Diskurs mit den Kulturtreffs und die Annahme von Anregungen derselben.

Einstimmig beschloss der Rat die Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2242/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Förderung des Fördervereins Bothfelder Kulturtreff e.V.
(Drucks. Nr. 2359/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Förderung des Fördervereins Bothfelder Kulturtreff e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2359/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 13.
Förderung der Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
(Drucks. Nr. 2360/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Förderung der Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2360/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 14.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2016 sowie über die Grundförderung 2017-2020
(Drucks. Nr. 2465/2015 mit 1 Anlage)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2016 sowie über die Grundförderung 2017-2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2465/2015 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Controlling-Bericht zur Umsetzung des 1. Aktionsplanes gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Geltungszeitraum 2013 - 2015
(Informationsdrucksache Nr. 2391/2015 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Gamoori (SPD) stellte fest, dass die positiven Punkte aus dem Handlungsfeld 2.2. Kommune als Arbeitgeberin, Maßnahme 2.2.1. ausgewogene Besetzung von Frauen und Männern in höherwertigen Entgelt- und Besoldungsgruppen und Führungspositionen hervorzuheben seien. Ratsfrau Gamoori erörterte weiter, dass man das Ziel gesetzt habe, einen Frauenanteil von 50 % in den Entgelt- und Besoldungsgruppen ab E13, A13 bis zum 31. Dezember 2016 zu erreichen. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 habe dieser bereits bei 48,3 % gelegen. Der Frauenanteil in Führungspositionen bei der Stadtverwaltung habe mit Stichtag 31. Dezember 2015 bei 43,4 % gelegen und sei im Vergleich zum Jahr 2011 um 5,3 % gesteigert worden. Der Frauenanteil bei der Fachbereichsleitung sei mit 47,8 % ebenfalls sehr hoch. Des Weiteren sei ein Frauenanteil von 50 % in der Qualifizierung nach A14, E13 mit Beginn Oktober 2014 und Oktober 2015 erreicht worden. Ratsfrau Gamoori bedankte sich zum Abschluss bei der Verwaltung für die sehr erfreulichen Ergebnisse aus dem Controlling-Bericht zur Umsetzung des 1. Aktionsplanes gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene im Geltungszeitraum 2013 bis 2015.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 16.
Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung)
(Drucks. Nr. 2474/2015 mit 3 Anlagen)

TOP 16.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Ratsherrn Hillbrecht
(Drucks. Nr. 2846/2015)

TOP 16.2.
und Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0056/2016)

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Hintergrund der Baumschutzsatzung im Sinne von Mensch und Tier der Erhalt einer vielfältigen, wertvollen Baumwelt in Hannover sei. Die Landeshauptstadt Hannover sei im Jahr 2011 zur Bundeshauptstadt der Biodiversität gekürt worden und die Baumschutzsatzung habe dazu einen großen Beitrag geleistet. Ratsherr Drenske erläuterte, dass Bäume bei Bodenverdichtungen im Wurzelbereich (Asphaltierungen), bei der Anwendung von Streusalzen, Abgrabungen im Wurzelbereich, Verankerungen von großen Gegenständen im Baum oder wesentlichen Eingriffen in die Baumkrone, Schaden nehmen würden. Diese Baumgefährdungen seien neben dem grundsätzlichen Fällverbot für Bäume ab einem Stammumfang von unter 60 Zentimetern verboten, wären aber ohne die Satzung möglich, was die Wichtigkeit der Satzung unterstreiche. Die Mitarbeiter des Fachbereiches Umweltschutz und Stadtgrün handelten nach dem bundeseinheitlichen Regelwerk zur Baumpflege mit dem Namen „zusätzliche, technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege“, kurz ZTV-Baumpflege.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass die Verwaltung die Richtlinien in der vorliegenden Fassung aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit konkretisiert habe. Die Baumschutzsatzung sei nun transparenter und die Vorgaben der ZTV-Baumpflege würden verständlicher benannt. Ratsherr Drenske betonte, dass sich für Baumbesitzer durch die neue Baumschutzsatzung keine Veränderungen ergeben würden. Zudem würde auch die Mathematik durch die neue Baumschutzsatzung keinen Einzug in die Gartenpflege halten. Die Angaben seien als Faustregel zu betrachten und geringe Unterschiede im Zentimeterbereich würden somit auch keine völlig neuen Bewertungen nach sich ziehen. Es gehe nicht ausschließlich um die Aststärke, sondern darum, möglichst viele Bäume zu erhalten und somit die Pflanze als Ganzes zu betrachten. Ratsherr Drenske sagte, dass diejenigen, die eine Willkür der Verwaltung zu erkennen glaubten, nun durch den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen die Gelegenheit bekämen einen eigenen Gutachter einschalten zu können.

Ratsherr Hillbrecht erwog, dass der Wert von Grünem den Menschen in dieser Stadt auch verständlich sei, wenn es keine Baumschutzsatzung gäbe. Deshalb sei der Vorgang über den man aktuell debattiere, die Chance gewesen dies auch zu reflektieren und abzuwägen und die Baumschutzsatzung abzuschaffen. Man habe in der Gesellschaft ein in den vergangenen 25 Jahren enorm gesteigertes Umweltbewusstsein wahrgenommen und in Hannover eine deutliche Aufstockung des Baumbestandes verfolgen können. Ratsherr Hillbrecht führte weiter aus, dass der Verwaltungsantrag die Regeldichte noch verstärkt habe und dass es nun nicht mehr nur um die Stärke von Baumstämmen, sondern auch um die Stärke von Ästen ginge. Zudem gäbe es unterschiedliche Stammdicken für die unterschiedlichen Baumarten.

Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass es in der Biologie nirgendwo eine Regelung gäbe, ab welcher Stärke ein Baum oder ein Ast schützenswert sei oder nicht. Man führe eine Überdeckung von Fläche ein, ab der man den Baum dann beschneiden dürfe. Dies gelte allerdings nur für Kleingärten und nicht für Vorgärten an Wohnhäusern. Ratsherr Hillbrecht konstatierte, dass sich in diesem Zusammenhang eine Klientel in Hinblick auf ihre Partikularinteressen durchgesetzt habe. Ratsherr Hillbrecht stellte klar, dass der aktuelle Vorgang eine Dokumentation des Scheiterns sei. Die Verwaltung sei daran gescheitert sich zurückzunehmen, wenn gesellschaftlich die Möglichkeit dazu bestünde. Die Politik scheitere daran eine solche Rücknahme einzufordern, wenn die Verwaltung von selbst nicht darauf kommen würde. Ratsherr Hillbrecht verwies vor diesem Hintergrund auf den Zusatzantrag der Opposition, in dem eine Aufhebung der Baumschutzsatzung gefordert werde, um eine Gängelung der BürgerInnen in ihrem privaten Umfeld abwenden zu können.

Ratsherr Hellmann (CDU) monierte, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen, auf Anfrage der Fraktion der CDU, weder von der Verwaltung noch von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zufriedenstellend beantwortet werden konnte, ob das unabhängige Gutachten eines Experten die ablehnende Entscheidung der Verwaltung zur Fällung eines Baumes aufhebe. Ratsherr Hellman stellte fest, dass damit der Freiraum für Rechtsstreitigkeiten geöffnet und zudem ein Zweiklassenrecht geschaffen werde. Denn wer für 50 Euro einen ablehnenden Bescheid erhalte, könne mit 500 Euro versuchen über ein Gutachten doch noch eine Fällung zu erreichen. Zudem sei die Regelung zur Überdeckung als reine Willkür zu betrachten, da eine Beschneidung nur für Kleingärten, nicht jedoch für Vorgärten an Wohnbebauungen erlaubt sei.

Ratsherr Böning (Die Hannoveraner) bat um getrennte Abstimmung des Tagesordnungspunktes 16.2.- Zusatzantrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion Die Hannoveraner den Punkten 1 und 2 des Zusatzantrages zustimmen und die Punkte 3 und 4 desselben zumindest nicht ablehnen werde, da man die Baumschutzsatzung insgesamt als sinnvoll erachte. Ratsherr Böning erklärte zudem, dass die Fraktion Die Hannoveraner den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der FDP und des Ratsherrn Hillbrecht dementsprechend ablehnen werde. Ratsherr Böning sagte zum Abschluss, dass klare Vorgaben, auch wenn diese wie im vorliegenden Fall akzentuiert bürokratisch klingen würden, seien manchmal sinnvoll und notwendig, sodass man der Ausgangsdrucksache ebenfalls zustimmen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) kritisierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass diese problemlos Bauvorhaben zustimmen würden, bei denen jede Menge Bäume gefällt werden müssten und sich dann, wie im vorliegenden Fall, als große Baumretter zu präsentieren. Ratsherr Engelke zeigte sich überzeugt davon, dass ein einfaches Faltblatt an die BewohnerInnen der Landeshauptstadt mit Hinweisen zur schützenswerten Umwelt völlig ausreichend und die Baumschutzsatzung überflüssig wäre.

Ratsfrau Gahbler (SPD) erläuterte, dass ihr persönlich die Baumschutzsatzung wichtig wäre, da sie selbst große Bäume auf ihrem Grundstück habe, diese liebe, aber im Gegenzug auch für die Pflege und Verkehrssicherheit der Bäume zuständig sei. Sie wies darauf hin, dass ein zertifiziertes Gutachten eine ausreichende Bestätigung sei, um einen Baum bei einer Verkehrsgefährdung wegnehmen zu können, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung der Verwaltung notwendig sei. Die Gutachtengebühr in Höhe von 500 Euro erinnere daran, dass Eigentum nicht nur verpflichte, sondern auch Kosten aufwerfe.

Ratsfrau Gahbler machte in Richtung der medialen Berichterstattung deutlich, dass Obstbäume von der Baumschutzsatzung ausgenommen waren und es auch weiterhin blieben. Sie stellte klar, dass in einer der vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen die Wichtigkeit der Baumschutzsatzung unterstrichen worden wäre. Denn dort habe ein beratendes Mitglied des Ausschusses ernsthaft erklärt, dass man einen Baum fällen dürfte, wenn dessen Blätter einen Schatten werfen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. alle drei vorliegenden Anträge zur Baumschutzsatzung ablehnen werde, da man für die seit 20 Jahren gültige, aktuelle und bewährte Baumschutzsatzung eintrete. Denn diese schütze nicht nur Bäume und Sträucher, sondern auch deren Bewohner. Beigeordneter Förste bemerkte, dass der Textabschnitt zu den zehn Zentimeter starken Ästen nicht nur eine Überregulierung darstelle und dass dadurch alle Gärtner ständig ein Maßband bei sich tragen müssten, sondern diese würde ebenfalls dem Denunziantentum Tür und Tor öffnen. Zudem sei die Regelung unsachgemäß, da die Dicke eines zu entfernenden Astes zum einen vom Baumtyp und zum anderen von der Größe des Baumes abhängig sein sollte.

Ratsherr Mineur (SPD) erörterte, dass die Baumschutzsatzung im Jahre 1996 eingeführt worden wäre und dass diese dazu geführt habe, dass Hannover einen sehr guten und gesunden Baumbestand vorweisen könne. Ferner würden die Bäume dafür sorgen, dass in der Landeshauptstadt ein gutes Mikroklima und gute Sauerstoffwerte vorherrschen würden. Ratsherr Mineur führte weiter aus, dass die Verwaltung festgestellt habe, dass die Baumschutzsatzung in Teilen zu allgemein formuliert war. In diesem Zusammenhang habe die Verwaltung konkretere Formulierungen, wie z.B. zu den Starkästen, in eine Neufassung der Satzung eingepflegt.

Er stellte klar, dass die Neufassung der Satzung keine Veränderung in Bezug auf die Bescheidung von Anträgen herbeiführen würde. Ratsherr Mineur erläuterte zu den Bauvorhaben, das die Baumschutzsatzung in Verbindung mit Bauvorhaben besonders wichtig sei. Denn für Bäume, die im Zuge von Bebauungen entfernt werden müssten, seien Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Damit der Baumbestand nicht durch Bebauungen verringert, sondern nur leicht verlagert würde. Ratsherr Mineur erläuterte zum Zusatzantrag der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, dass die Möglichkeit bestünde im Nachgang eines ablehnenden Bescheides durch die Stadtverwaltung, einen zertifizierten Gutachter einzuschalten und dass ein Gutachten eines zertifizierten Experten von der Verwaltung anerkannt würde. Ratsherr Mineur sagte zur Überschattung durch Blattwerk, dass die gärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz rechtlich über der Baumschutzsatzung stehen würde. Deshalb würde die Regelung zur Überschattung nicht für Vorgärten gelten. Zudem seien Obstbäume von der Baumschutzsatzung ausgenommen.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) räumte ein, dass ihm nicht bekannt sei woher das Maß für die Starkäste abgeleitet worden sei. Die Verwaltung habe in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen ausgeführt, dass die Richtlinie zu den zehn Zentimeter starken Ästen aus der ZTV-Baumpflege, erstellt von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau in Bonn, abgeleitet worden wäre. Ratsherr Drenske erörterte, dass bei der Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten, zertifizierten Baumgutachters ein Baum entnommen werden könne, wenn eine Verkehrsgefährdung von diesem ausgehe. Ratsherr Drenske gab sein Wort darauf, sich für alle BürgerInnen, die ein zertifiziertes Gutachten zur Fällung eines verkehrsgefährdenden Baumes vorlegen könnten, persönlich bei der Verwaltung und in der Öffentlichkeit einzusetzen. Ratsherr Drenske führte weiter aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keinen Antrag in das Verfahren gegeben habe, wonach man jeden einzelnen Baum zu retten beabsichtige. Man versuche so viele Bäume wie möglich zu schützen. Es sei selbstverständlich, dass es bei Umstrukturierungen in der Stadt zu Veränderungen käme. Ferner habe man mit einem Änderungsantrag darauf hingewirkt, dass es im Umfeld der neuen Bebauung am Steintor auch viel Grün geben werde.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) sagte, dass die Baumschutzsatzung für viele BürgerInnen der Landeshauptstadt sicherlich nicht notwendig wäre, weil diese von sich aus die Vegetation erhalten und pflegen würden. Die Baumschutzsatzung helfe bei denjenigen, denen die Vegetation egal sei. Ratsherr Wruck monierte, dass das Instrument der Ersatzpflanzung für den Privatbereich keine Option darstelle und somit nicht in der Baumschutzsatzung verankert worden wäre. Ratsherr Wruck sagte zum Abschluss, es sei wünschenswert, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf die Verhinderung der fast einhundert Meter breiten Schneisenschlagungen durch Waldgebiete zur Verlegung von Überlandstromtrassen stärker einbringen würde.

Ratsherr Hillbrecht fragte, wofür die Stadt Hannover eine Baumschutzsatzung benötigen würde, wenn es genügend Vorschriften auf Landes- und Bundesebene gäbe. Ratsherr Hillbrecht führte weiter aus, dass die Bäume im öffentlichen Raum mit allen möglichen Programmen wie Ersatzpflanzungen und Ähnlichem belegt werden könnten, dass man jedoch den Menschen die Verantwortung auf ihrem eigenen Grund und Boden überlassen sollte. Ratsherr Hillbrecht zeigte sich überzeugt davon, dass die Möglichkeit zur Einholung eines zertifizierten Gutachtens in einer Flut von Gerichtsstreitigkeiten enden würde. Zudem sei ihm nicht klar, warum beschattetem Gemüse Abhilfe geschaffen werden dürfe und Hausbesitzer weiter im Dunkeln vor ihren Häusern sitzen müssten.

Ratsherr Hellmann (CDU) merkte an, dass man sich intensiver mit dem Sonderprogramm „Bäume an Versorgungsleitungen“, anstatt mit kleinen Ästen befassen sollte. In diesem Zusammenhang seien 16.600 Bäume gefährdet, weil ihre Wurzeln zu dicht an den Leitungen lägen würden.

Ratsherr Pohl (CDU) gab bekannt, dass im Telefonverzeichnis für Hannover nur zertifizierte Baumkontrolleure zu finden gewesen wären und fragte, ob der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf zertifizierte Baumkontrolleure ebenfalls Bestand haben würde.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) bejahte die Frage.

Mit 42 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Ratsherrn Hillbrecht nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2846/2015 ab.

Getrennte Abstimmung:
Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die Punkte 1 und 2 des Zusatzantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0056/2016.

Mit 37 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Punkte 3 und 4 des Zusatzantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0056/2016.

Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Zusatzantrag (Drucks. Nr. 0056/2016), die Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2474/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 17.
Änderung der Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum Hannover
Umsetzung HSK IX - Anhebung der Mieten für das Sportleistungszentrum

(Drucks. Nr. 2764/2015 mit 1 Anlage)

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich bei der Verwaltung für die Möglichkeit einer langfristigen Planung für die Vereine, damit diese auf Mitgliederversammlungen eventuelle Beitragsanpassungen präziser formulieren könnten. Ratsherr Bindert erklärte, dass die Drucksache eine Vereinfachung für die Vereine und die Verwaltung bewirken würde, da die Einzelpersonenabrechnung für Duschen und die Nutzung der Kabinen etc. entfallen würde und dafür die Grundmiete geringfügig erhöht würde.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. eine Erhöhung im Zeitraum von 2015 bis Ende 2018 von teilweise bis zu 50 % für nicht vertretbar halte und dass man, unabhängig von klarerer oder deutlicher Strukturierung, die Drucksache ablehnen werde.

Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die Änderung der Benutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum Hannover, Umsetzung HSK IX - Anhebung der Mieten für das Sportleistungszentrum, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2764/2015 mit 1 Anlage.


TOP 18.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 18.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen.

TOP 18.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen.

TOP 18.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße, Beschuss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2844/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1816 - Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2844/2015 mit 3 Anlagen.

TOP 19.
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zu einer Resolution:
Beschlagnahme von leerstehenden privaten Immobilien
(Drucks. Nr. 2265/2015)

Mit 39 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zu einer Resolution: Beschlagnahme von leerstehenden privaten Immobilien, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2265/2015 ab.


TOP 20.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Stoppen des Verkaufs der Immobilie Voltmerstraße 32
(Drucks. Nr. 2770/2015)

Ratsherr Böning (Die Hannoveraner) führte aus, dass für die Immobilie mehrere Angebote vorliegen würden und dass nach Aussage von Erster Stadträtin Tegtmeyer-Dette der Verkauf nicht mehr gestoppt werden könnte. Ratsherr Böning fragte, warum der Verkauf nicht mehr gestoppt werden kann und warum das Objekt zu dem extrem günstigen Preis von 70.000 € verkauft würde. Ratsherr Böning fragte weiter, aus welchen Gründen es eine Vorgabe gäbe, wonach das Objekt künstlerisch genutzt werden müsse und ob eine derartige Vorgabe zulässig sei. Ratsherr Böning betonte, dass die Fraktion Die Hannoveraner nicht gegen einen Verkauf der Immobilie sei. Man sei gegen den Verkauf des Gebäudes zu einem derart unrealistischen Preis.
Gegen 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Stoppen des Verkaufs der Immobilie Voltmerstraße 32 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2770/2015 ab.


TOP 21.
A N T R Ä G E

TOP 21.1.
der CDU-Fraktion zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2767/2015)

Der Antrag wurde eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.2.
der CDU-Fraktion zu einer Bürgerbefragung zur Zukunft des Steintorplatzes
(Drucks. Nr. 0085/2016)

Der Antrag wurde eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 22.
Verabschiedung von Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass Herr Thomas Walter in der Ratssitzung am 27. Januar 1994 mit 43 Stimmen, mit Wirkung 15. Februar 1994 zum Gesundheits-, Jugend- und Sozialdezernenten der Landeshauptstadt Hannover gewählt worden wäre. Bei seiner Wiederwahl 1999 erhielt er 47 Stimmen und bei der Wiederwahl im Jahr 2007 52 Stimmen. Diese Ergebnisse seien dahin gehend wahrgenommen worden, dass die Anerkennung für Stadtrat Walter im Verlauf seiner Dienstzeit immer größer geworden sei. Ratsvorsitzender Hermann sagte, dass man Herrn Stadtrat Walter als einen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Fachmann seines Metiers kennen und schätzen gelernt habe. Seine Fachkompetenz und seine Persönlichkeit genieße bei den Mitgliedern des Rates höchste Anerkennung. Gern hätten sich die Fraktionen sein Wissen und seinen Rat zu Nutze gemacht.
Ratsvorsitzender Hermann bedankte sich bei Herrn Stadtrat Walter im Namen des Rates der Landeshauptstadt Hannover für die jahrelange gute und fruchtbare Zusammenarbeit und wünschte ihm für die nun anbrechende Zeit alles Gute, viel Gesundheit und Zufriedenheit.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass Stadtrat Thomas Walter nach dem Abitur am Adolfinium Bückeburg Sozialwissenschaften in Göttingen studiert und im Anschluss das Aufbaustudium der Politik in Hamburg abgeschlossen habe. Thomas Walter sei anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die CDU-Bürgerschaftsfraktion als Assistent des Schriftführers im Haushaltsausschuss sowie als Mitarbeiter im Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Hamburger Stadtreinigung tätig gewesen. Im Anschluss daran sei Thomas Walter in das Niedersächsische Sozialministerium, unter der Leitung von Hermann Schnipkoweit gewechselt. Dort habe man ihn – auch schriftlich – zum fähigsten Beamten im Ministerium ausgezeichnet und ihm neben dem kreativen Engagement unter anderen auch eine ausgezeichnete Formulierungsfähigkeit bescheinigt.

Oberbürgermeister Schostok wies auf die veränderten Anforderungen an den Sozialstaat und die daraus erwachsenen Leistungen hin und erläuterte, dass die Wiedervereinigung sowohl ein historisches Ereignis als auch eine historische Herausforderung für den Sozialstaat gewesen sei. Oberbürgermeister Schostok erinnerte daran, dass nach der Wende, in den ersten Jahren der deutschen Einheit, die sozialen Sicherungssysteme erheblich unter Druck geraten seien. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass Thomas Walter inmitten dieser schwierigen Zeiten seinen Dienst als Jugend- und Sozialdezernent bei der Landeshauptstadt Hannover angetreten habe. Die folgenden 22 Jahre seien von einschneidenden Veränderungen geprägt gewesen.

Der neue Sozialstaat erfülle heute viele neue Leistungen und ermögliche die Teilhabe von Menschen, die sich nicht alles leisten könnten. Davon würde das meiste in den Kommunen umgesetzt und erlebbar gemacht. In Hannover fände man viele Facetten, wie z.B. den Wandel von der Altenhilfe zum kommunalen Seniorenservice oder in der Neukonzeption der Alten- und Pflegezentren, dafür. Ebenso stünde diese Zeit für ausgesprochen kreative Ideen, wie das Familienservicebüro oder die Familienzentren in der Landeshauptstadt Hannover. Dafür stünden ferner die Jugendtreffs, die Jugendbildungskoordination und auch der „Hannoversche Weg“ für Kinder in der Armut und für Kinder aus der Armut. Und zum Wandel der vergangenen zwei Jahrzehnte gehöre auch ein deutlich verändertes Familienbild, mit einem fundamental veränderten Verständnis in der Aufgabenwahrnehmung in den Familien und neuen Rollenverteilungen zur Berufstätigkeit von Vätern und Müttern. Oberbürgermeister Schostok erörterte weiter, dass daraus dann Rechtsansprüche gewachsen wären. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Mitte der neunziger Jahre und im zweiten Schritt auf einen Krippenplatz seien beispielsweise enorme Herausforderungen für die Landeshauptstadt Hannover gewesen.

Oberbürgermeister Schostok hob hervor, dass diese Antworten maßgeblich mit dem Sozialdezernenten der zurückliegenden 22 Jahre verbunden seien. Ferner habe man es an den Ergebnissen der Dezernentenwahlen ablesen können, dass die Arbeit von Thomas Walter von einer breiten politischen Mehrheit sowie von noch einem viel breiteren politischen Konsens im Rat der Stadt getragen und von einem starken Team in der Sozialverwaltung umgesetzt worden wäre. Diese starken Leistungen seien möglich gewesen bei einem Chef der Orientierung gegeben habe. Thomas Walter habe diese Orientierung immer gegeben, auch über die Grenzen Hannovers heraus. Seine Erfahrung und Expertise würden im Niedersächsischen und Deutschen Städtetag viel zählen. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass Thomas Walter niemand sei, der Superlative in Bezug auf seine Person hören mag. Allerdings würde im Deutschen Städtetag niemand widersprechen, wenn man in Hannover anerkennend äußern würde, dass Thomas Walter der führende kommunale Sozialpolitiker in Deutschland sei. Es zeichne Thomas Walter im Besonderen aus, dass er sich, gerade in den vergangenen Monaten unverändert zupackend, der arbeitsintensiven Aufgabe der Betreuung und der sozialen Integration von Flüchtlingen gewidmet habe. Oberbürgermeister Schostok merkte an, dass das Programm „Rucksackmütter“ eine dieser kreativen Ideen gewesen sei und dass man in Hannover bereits vor einem Jahr innerhalb von nur wenigen Wochen ein Integrationsmanagement für Flüchtlinge als zusätzliches Instrument zur Betreuung dieser Menschen aufgestellt habe, die persönliche, hohe Anerkennung für Stadtrat Thomas Walter unterstreiche. Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass sich Thomas Walter in den vergangenen 22 Jahren im höchsten Maße um das soziale Wohl der Landeshauptstadt Hannover verdient gemacht habe.

Stadtrat Walter führte aus, dass die Annahme, dass die soziale Sicherheit in der Landeshauptstadt Hannover allein mit dem viel gerühmten Jugend- und Sozialdezernenten in Verbindung zu bringen sei, nicht zutreffend wäre. Denn in Wahrheit läge dies an den rund 3.500 MitarbeiterInnen des Jugend- und Sozialdezernates, an den KollegInnen der freien Träger und Dienste der sozialen Arbeit, die jeden Tag ihre Arbeit darin sehen würden, für andere Menschen da zu sein, zu beraten, zu begleiten und zu helfen.
Stadtrat Walter erläuterte, dass eine Stadt jedoch nicht gut für seine BewohnerInnen da sein könne, wenn sich Rat und Verwaltung dauerhaft mit sich selbst beschäftigen würden. Der Dank von Stadtrat Walter gehe deshalb an die Mitglieder des Rates für ihr Engagement für den Sozialbereich, was von den anderen nicht immer nur mit Dank und Freundlichkeit umrahmt würde. Zudem bedankte sich Stadtrat Walter für das hohe Konsensniveau, mitunter auch in schwierigen Zeiten, in der Sozial- und Jugendpolitik. Stadtrat Walter berichtete, dass ihn seine Arbeit viel in überregionale Gremien geführt habe, in denen er dann merken durfte, wie wohltuend und konstruktiv es für Hannover sei, auch im Unterschied zu anderen Städten, hohe Einigkeit in Fragen der Drogenpolitik, der sozialräumlichen Gestaltung der Jugendhilfe oder auch bei eigenen kommunalen Engagements in der Jugend- und Sozialpolitik zu haben.

Stadtrat Walter bedankte sich ferner dafür, dass sich Hannovers Verwaltungschefs immer besonders für das Soziale engagiert hätten. Fußballtechnisch ausgedrückt habe er bei seinen Mannschaftsführern immer das Gefühl gehabt als Spielmacher und nicht als Außenverteidiger gewollt zu sein. Er dankte den KollegInnen Dezernenten, der aktuellen Riege, aber im Besonderen denjenigen die in der Vergangenheit mit ihm ein Team gebildet hätten. In den 22 „Spielzeiten“ als Dezernent, seien sie als Dezernenten in sehr unterschiedlichen Aufstellungen und Spielsystemen angetreten und er habe Anlass für jede Menge guter Spielideen, Flanken und Steilpässe zu danken. Stadtrat Walter betonte, dass man immer mindestens um die Europa League, nie gegen den Abstieg gekämpft habe. Stadtrat Walter bedankte sich stellvertretend für seine MitarbeiterInnen im Besonderen seinen FachbereichsleiterInnen und ihren StellvertreterInnen. Das seien in seinen 22 Dienstjahren lediglich acht verschiedene gewesen, worin sich ein sehr hohes Maß an Kontinuität und Verlässlichkeit bei der Arbeit in der Stadtverwaltung widerspiegele. Stadtrat Walter unterstrich, dass ohne deren Loyalität, Kompetenz und Kollegialität, der gemeinsame, berufliche Erfolg undenkbar gewesen wäre und dass er von allen fachlich enorm viel profitiert habe. Stadtrat Walter bedankte sich bei den MitarbeiterInnen seines Büros dafür, dass sie all seine Schrulligkeiten und Launen ertragen hätten und dass diese ihn mit unglaublichen Engagement, großartigen Fachwissen und einer nicht zu übertreffenden, stets verbindenden Arbeitsatmosphäre geholfen hätten, alle Probleme, Ärger, und alle Schwierigkeiten über mehr als zwei Jahrzehnte fröhlich zu überstehen. Stadtrat Walter stellte klar, dass es die Frauen seien die den Männern den Rücken stärken und freihalten würden und dass er ohne seine Frau nie Dezernent geworden wäre und schon gar nicht so lange durchgehalten hätte.

Stadtrat Walter hob hervor, dass es in den vergangenen 22 Jahren keinen obdachlosen Kältetoten in der Landeshauptstadt Hannover gegeben habe. Niemand habe sein Leben verloren, weil Hilfsangebote gefehlt hätten oder nicht erreichbar gewesen wären. Das sei kein Verdienst eines Einzelnen, aber man habe gemeinsam in den vergangenen 22 Jahren mit leistungsstarken Partnern ein Hilfesystem für Menschen in besonderen Notlagen aufgebaut, dass mit Tagestreffs und Notfallschlafstellen, über Beratungs- und Krankenhausangebote, mit Straßensozialarbeit und gezielten Hilfen für Drogenabhängige, für Strafentlassene und andere ein Gesamtnetzwerk geschaffen habe, welches sich selbst in Zeiten des Flüchtlingszustroms als stark belastbar und wirksam in der Verhinderung schwerster Folgeschäden gezeigt habe. Stadtrat Walter zählte weiter auf, dass man in den vergangenen 22 Jahren in Hannover auch nicht erleben musste, dass ein Kind in Folge von Vernachlässigung oder Misshandlung sein Leben verloren habe. Dass sei die beste Fehlanzeige, die eine Verwaltung überhaupt angeben könne. Selbstverständlich würden dabei auch immer glückliche Umstände eine Rolle spielen. Aber um über einen derart langen Zeitraum Kinderschutz wirksam einhalten zu können, müsse auch etwas mit dem System als solchem zu tun haben. Ein fachlich bis heute vielerorts nicht erreichbarer Personalschlüssel von 1 zu 30 bei den erzieherischen Hilfen, habe die Landeshauptstadt Hannover bereits seit vielen Jahren übertroffen. Seit der letzten Novelle zum Kinderschutz habe man dort mit 40 zusätzlichen Stellen Sicherheit umgesetzt. Konsequenter Mut zur Regionalisierung der sozialen Arbeit und Vorort-Orientierung, eine richtige, fachliche Schwerpunktsetzung, ausgedrückt in detaillierten Arbeitsrichtlinien und ein Höchstmaß an kooperationswilligen, konstruktiven Partnern bei der Wohlfahrtspflege, die mit der Stadtverwaltung gemeinsam das Netzwerk früher Hilfen konstruiert und enger geknüpft hätten, führten eine derartige Bilanz, auch aus der Zufälligkeit des Geschehens heraus. Stadtrat Walter führte das dritte Beispiel an, wonach Hannover in den vergangenen 22 Jahren weit mehr als 9.000 neue Plätze in der Kinderbetreuung geschaffen habe.

Diese intensive und nachdrückliche Entwicklung zeige zum einen den gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der in dieser Zeit erfolgt sei und in dem die pädagogische Kinderbetreuung von der individuellen Notlösung zur normalisierten Eingangs- und Integrationsstufe unseres Bildungssystems geworden sei. Zum anderen zeige es die klare kontinuierliche Bereitschaft der Landeshauptstadt, sich diesen gewandelten Ansprüchen ihrer EinwohnerInnen und der frühzeitigen Chancengerechtigkeit für ihren Nachwuchs mit Geld, Kreativität und Einsatz zu stellen. Man habe dabei nicht nur zwei Ansprüche durch die Bundesgesetzgebung ohne ein einziges Klageverfahren umgesetzt, sondern zugleich die Qualität der Betreuung ausdifferenziert und verbessert. Davon würden zum einen ein Ganztagsanteil von über 90 %, ein regionales System zur Inklusion von Kindern mit einer Behinderung, ein freiwilliges Stufenmodell zur dritten Krippenkraft, die Notfallbetreuung, die über 30 etablierten Familienzentren und die deutlich verbesserten Fördersysteme für Elterninitiativen und freie Träger.

Stadtrat Walter erörterte, dass Verwaltung keine Politik machen sollte. Allerdings befände sich alles was diese umsetze und tue im Feld der politisch gestalteten und kontrollierten Öffentlichkeit. Die Verwaltung tue deshalb gut daran, die politischen Implikationen und Voraussetzungen ihres Handelns weder zu leugnen noch selbst mit Politik zu verwechseln. Sie müsse sich stattdessen dieser Implikationen bewusst sein und diese transparent handhaben. Stadtrat Walter bemerkte, dass jenes etwas sei, worum er sich immer wieder bemüht habe. Er entschuldige sich dafür, wenn ihm das nicht immer gelungen sei. Im Gegensatz dazu sollte die Politik aber auch nicht der Versuchung erliegen, sich als bessere Verwaltung zu erweisen. Vielmehr dürfe der Rat ruhig wieder etwas politischer in seinen Themen und Argumenten werden.

Stadtrat Walter bezog sich zum Abschluss auf ein Zitat von Hannah Arendt: „Die Kardinaltugend des Politischen ist der Mut“ und erläuterte, wenn die Kommunalen als unterste Stufe unseres Gemeinwesens selbstverständlich immer wieder auf die Verantwortung der staatlichen und überstaatlichen Ebenen, auf die Lebenskraft unserer Gemeinden hinweisen und diese auch einfordern würden, so erfordere ein solcher Mut genauso selbstverständlich auch klar und deutlich Stellung zu beziehen, was man denn in eigener Verantwortung beitragen könne und wolle. Forderungen an andere seien immer dann am glaubwürdigsten, wenn man selbst seine Schularbeiten gemacht habe. Er wünsche dem Rat der Landeshauptstadt Hannover, immer wieder die Kraft für solchen Mut und solche Verantwortung, weil nur dies zufriedene Bürger und ein stabiles Gemeinwesen hervorbringen würde.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) wünschte Stadtrat Walter im Namen der Fraktion DIE LINKE. für die Zukunft alles Gute, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und merkte an, dass man auch gern eine weitere Amtszeit mit ihm zugebracht hätte.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für das Protokoll:




H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter