Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 10.12.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.12.2015)
Protokoll (erschienen am 19.03.2016)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - 29.01.2015

PROTOKOLL

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 10. Dezember 2015,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Sitzungsunterbrechung 21.55 Uhr bis 22.00 Uhr
Ende 22.15 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Heidorn (SPD) 18.00 - 21.50 Uhr
Bezirksratsherr Heitmüller (SPD)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Dr. Linde) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Milkereit (Die Linke)
Bezirksratsfrau Reinckens (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD) 21.10 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp(CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian)
(Ratsfrau Dr. Koch)
(Ratsfrau Dr. Matz)
(Ratsfrau Ranke-Heck)

Verwaltung:
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagement
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Frau Topcu Planen u. Stadtentwicklung
Herr Schalow Planen u. Stadtentwicklung
Herr Heesch Planen u. Stadtentwicklung



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

6.2.2. BürgerInnen Angebot: Flüchtlingswohnheim in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2663/2015)

6.4. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

6.4.1. Fragen zu Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 15-2683/2015)

6.4.2. zur Konzessionsausschreibung Standort Thurmitistraße
(Drucks. Nr. 15-2687/2015)

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6.2.1. Die Gentlemen bitten zur Kasse: Anwohner-Finanzierung zur Nebenstraßensanierung weiterhin alternativlos?
(Drucks. Nr. 15-2659/2015)

6.3.2. Beschilderung Unterführung Peiner Straße / Deutsche Bahn
(Drucks. Nr. 15-2667/2015)

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen)

4.1.2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift -
(Drucks. Nr. 2675/2015 mit 1 Anlage)

5. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

5.1. Bericht aus der Sitzung am 16.11.2015

5.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel an den Verein Benkady e.V.
(Drucks. Nr. 15-2700/2015)

5.3. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel an den Verein SchMitt e.V.
(Drucks. Nr. 15-2701/2015)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. zum Sachstand Haltepunkt der S-Bahn für Döhren/Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-2612/2015)

6.1.3. Schulkinder ab Klasse 5 aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2615/2015)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.3. Wo kein Wildbach rauscht - woran hängts bei der Hängebrücke auf dem Kinderspielplatz Fiedeler Platz ?
(Drucks. Nr. 15-2664/2015)

6.2.4. Schuhcontainer zwischen Konditor und Telefonzelle in der Liebrechtstraße
(Drucks. Nr. 15-2665/2015)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Baumfällarbeiten am zukünftigen jüdischen Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2666/2015)

6.3.3. Förderbedarf der Kinder im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bei der Anmeldung zur Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2668/2015)

6.3.4. Situation am Leinewehr
(Drucks. Nr. 15-2669/2015)

6.3.5. Versorgung der Bezirksratsmitglieder mit Laptops oder vergleichbaren Geräten
(Drucks. Nr. 15-2670/2015)

6.3.6. Versorgung mit Kita Plätzen
(Drucks. Nr. 15-2671/2015)

6.3.7. Vertretungsreserven in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2672/2015)

7. A N T R Ä G E

7.0. Interfraktionell

7.0.1 Geschwindigkeitsverringernde Maßnahme auf der Straße "Am Schafbrinke" vor dem Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2809/2015)

7.1. der SPD-Fraktion
7.1.1. Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Hoher Weg/ Friedhofsallee
(Drucks. Nr. 15-2616/2015)

7.1.2. Strom gegen Bares
(Drucks. Nr. 15-2617/2015)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Wülfel weiter entwickeln -Initiative für Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2689/2015)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Handführung (Geländer, Halterung) am Toilettenhaus Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2690/2015)

7.3.2. Parkkontrollen in der Holthusenstraße
(Drucks. Nr. 15-2691/2015)

7.4. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

7.4.1. Bemühungen bezüglich Konzessionsausschreibung Thurnitistraße einstellen
(Drucks. Nr. 15-2688/2015)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Mittel für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit an den Standorten im Stadtbezirk sowie für die Lebensmittelausgabe des DRK in Mittelfeld für alle Bedürftigen in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2695/2015)

8.1.1 Mittel für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit an den Standorten im Stadtbezirk sowie für die Lebensmittelausgabe des DRK in Mittelfeld für alle Bedürftigen in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2695/2015 N1)

8.2. Mittel für Flüchtlingsprojekt "Erinnerung spricht"
(Drucks. Nr. 15-2696/2015)

8.3. Mittel für Sitz- und Rückenpolster für den Krippenbereich des Kindergartens Timotheus
(Drucks. Nr. 15-2697/2015)

8.4. Förderung Kindertagesstätten und Krippen in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2698/2015)
9. Genehmigung der Protokolle der Sitzungen am 09.07.2015 und 17.09.2015 - öffentlicher Teil

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.07.2015 -Nichtöffentlicher Teil-

11. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kellner eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 2 wird nach TOP 3 behandelt
TOPs 6.2.2., 6.4.1. und 6.4.2 werden nach TOP 3 behandelt, TOP 6.3.4. wird zurückgezogen.

Bezirksratsfrau Schollmeyer bringt einen Dringlichkeitsantrag ein und begründet die Dringlichkeit des Antrags aus Drucksache Nr. 15-2809/2015 damit, dass die Verkehrssituation am angegebenen Ort aufgrund der rücksichtslos fahrenden Kfz-Fahrer besonders gefährlich sei und eine Entscheidung nicht mehr hinausgezögert werden sollte.
Bezirksratsfrau Hartmann sieht zwar die Dringlichkeit nicht, wird den Antrag dennoch unterstützen und weist darauf hin, dass ihre Fraktion diesen Antrag bereits mehrmals gestellt hat.
Die Dringlichkeit der Drucks. Nr. 15-2809/2015 wird einstimmig beschlossen, sie wird als TOP 7.0.1. der Tagesordnung hinzugefügt.
Die so geänderte TO wird einstimmig beschlossen
Anmerkung zum Protokoll: Während der Sitzung werden zwei Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, die TOPs 6.2.1. und 6.3.2. im Rahmen des TOP zu behandeln.

TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Herr Schalow, Bereichsleiter Stadterneuerung und Wohnen und u.a. für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig, stellt sich vor und informiert über den aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung in Hannover.
Bis dato wurden ca. 4000 Flüchtlinge untergebracht. Teils in Wohnungen, verteilt über das Stadtgebiet, teils in Wohnprojekten, z.B. einem ganzen Haus, aber auch in Wohnheimen und in Notunterkünften. Mittlerweile sind in den großen Unterkünften 55 - 60 % aller Flüchtlinge untergebracht. 80 % der Unterzubringenden seien männlichen Geschlechts, 20 % weiblich.
Im Deutschen Pavillon auf dem Expogelände sind 400 Plätze im Wege der Amtshilfe für das Land Niedersachsen eingerichtet worden, die bis Ende März 2016 zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 werden in Niedersachsen ca. 80.000 Flüchtlinge erwartet, davon wird Hannover voraussichtlich 10 % unterzubringen haben. In der Zeit vom 1.9.2015 bis 31.1.2016 sind durch die Stadt rd. 4.000 Menschen unterzubringen; davon sind bisher zwischen 1.500 -1.700 bereits angekommen, 2300 weitere Personen werden noch erwartet.

TOP 6.2.2.
BürgerInnen Angebot: Flüchtlingswohnheim in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2663/2015)

Die Zwänge der Stadt bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind unübersehbar. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sind die mit Abstand meisten neuen Flüchtlingsunterkünfte im Stadtteil Mittelfeld vorgesehen: Incl. Aufnahmelager Dt. Pavillon rund 1.000, bei derzeit 9.200 Einwohnern Mittelfelds, das mit Erfolg im Programm „Soziale Stadt“ mit dem Ziel einer besseren „sozialen Durchmischung“ war. Der Bezirksrat schlug der Verwaltung rund 1 Dutzend Alternativstandorte in anderen Stadtteilen vor – mit wenig Erfolg. Bei Realisierung aller geplanten Unterkünfte in Mittelfeld kann der Anteil der „TansferleistungsempfängerInnen zum Lebensunterhalt“ bei 50 % liegen. Nun lehnt die Verwaltung ein Bürgerangebot ab, auf einem brachliegenden Kleingartengrundstück in Waldheim/Lenzbergweg eine Flüchtlingsunterkunft zu bauen. Begründung: Mit dem Kleingärten-Bezirksverband seien weit-reichende Flächen-Garantien vereinbart. Allerdings liegt die angebotene Fläche seit 30 Jahren brach und beim Dt. Pavillon war die Verwaltung sehr schnell in der Lage, ein Grundstück umzuwidmen.
Wir heißen die neuen Einwohner/innen ausdrücklich willkommen und fragen die Verwaltung:
1) Aus welchen Gründen lehnt die Verwaltung derzeit eine Flüchtlingsunterkunft auf dem angebotenen Gelände in Waldheim ab?
2) Ist die Verwaltung bereit, mit dem Kleingärten-Bezirksratsverband über diesen konkreten Fall – das Gelände liegt seit über 30 Jahren brach – zu sprechen?
3) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (%) von „TransferleistungsempfängerInnen zum Lebensunterhalt“ in den einzelnen Stadtteilen Döhren-Wülfels?

Herr Heesch beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verwaltung hat den Standort am Lenzbergweg nicht in Betracht gezogen, da es sich um eine planerisch ausgewiesene Kleingartenfläche am Siedlungsrand von Waldheim handelt. Zudem liegt die Priorität auf städtischen Grundstücken, da hier die Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit eher gegeben sind.
Zu Frage 2: Sofern es erforderlich wird, wird die Verwaltung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner über die Nutzung der Kleingartenfläche am Lenzbergweg für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung sprechen.
Zu Frage 3: Im Dezember 2014 betrug der Anteil der Empfänger/innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Stadtteil Döhren 10,3 %, Seelhorst 3,8 %, Wülfel 17,2 %, Mittelfeld 26,8 %, Waldheim 2,4 % und Waldhausen 2,4 %. Aktuellere Daten liegen leider nicht vor.

Bezirksratsherr Johnsen fragt, woran das Erfordernis hängt:
Herr Heesch antwortet, das es sich um eine Brachfläche handelt, die als Kleingartenfläche ausgewiesen ist. Diese Nutzung müsse grundsätzlich gewährleistet bleiben; die Verfügbarkeit zur Nutzung für Flüchtlingsunterbringung müsse zunächst genauso geklärt werden, wie die notwendige Erschließung dieses Geländes.
Bezirksratsfrau Hartmann fragt, ob es weitere Bestrebungen gibt, Standorte in Waldheim und Waldhausen auszuwählen.
Herr Heesch erklärt, dass es die selbstverständlich gibt. Man müsse die Möglichkeiten berücksichtigen, die diese Stadtteile räumlich bieten. Sollte ein Haus für Flüchtlinge angeboten werden, werde man dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte prüfen.

Die ursprüngliche geplante Drittelung der Flüchtlingsunterbringung im Rahmen des Leitbildes des Rates sei angesichts der exorbitant gestiegenen Unterbringungsfälle nicht einzuhalten. Aktuell seien 475 Menschen in Wohnungen, 150 Menschen in Wohnprojekten, 1127 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften von der Verwaltung untergebracht und auf 18 Standorte stadtweit verteilt worden. 35 weitere Standorte sind in Planung. Man beabsichtige grundsätzlich das Leitbild des Rates weiterhin umzusetzten, jedoch unterliege man vorrangig den Zwängen, diese Menschen unterzubringen. So kann es sein, dass die Einheiten der Unterbringung größer werden und auch weitere Standorte hinzukommen.
Bezirksratsfrau Jacob möchte wissen, wann das Flüchtlingswohnheim in der Karlsruher Straße fertig gestellt werde, da die Arbeiten dort nicht weiter gehen und fragt nach dem Grund.
Weiterhin möchte sie wissen, ob in der Flüchtlingsunterkunft in der Spittastraße tatsächlich, wie gehört, Asbest festgestellt worden sei und ob drei Häuser in der Spittastraße für anerkannte Asylbewerber vorgesehen seien; sie habe gehört hier solle ein Männerwohnheim betrieben werden.
Herr Schalow erklärt, das Projekt Karlsruher Straße habe aufgrund des formellen Baugenehmigungsverfahren geruht, da bestimmte Auflagen nicht erfüllt worden waren,. Die Arbeiten werden fortgesetzt, Fertigstellung von 124 Plätzen sei für März 2016 geplant.
Karl-Sturz Weg unbekannt.
In der Spittastraße werden Wohneinheiten in einem Gebäude von der Stadt angemietet und Flüchtlingen zugewiesen. Dabei handelt es sich nicht um anerkannte Flüchtlinge, da sich diese selbst eine Unterkunft suchen könnten. Die Aussage, ein Männerwohnheim werde eingerichtet, kann nicht bestätigt werden, die Zahl der Unterbringungsmöglichkeiten stehe noch nicht fest.
Mittelfeld werden keine Belegrechtswohnungen. Diese stehen für Menschen, die sich keine Wohnung selbst besorgen können. Zur Verfügung. Wenn dort Flüchtlinge wohnen sollten, handelt es sich um Personen mit B-Schein und Aufenthaltsstatus.
Bezirksratsfrau Hartmann warum nicht Container mit befristeten Genehmigungen ausnahmsweise aufgestellt werden können, um die schlimmste Not zu lindern. Die Bereitschaft der Anwohner sei vorhanden.
Herr Heesch erklärt, dass auch das Aufstellen einer Containeranlage seine Zeit brauche.
Eine Einwohnerin möchte wissen, ob in Mittelfeld am Friedhof Container aufgestellt werden.
Herr Heesch bestätigt, dass dies zurzeit noch geplant sei, allerdings noch nicht umgesetzt werde.

TOP 6.4.
Anfragen von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 6.4.1.
Fragen zu Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 15-2683/2015)

Aus den letzten Sitzungen sind Fragen zu den Flüchtlingsunterkünften offen geblieben.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie lange soll der Standort Thurnitistraße für Flüchtlinge genutzt werden?
2. Wie soll der Standort Thurnitistraße nach der Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden (Verkauf des Grundstücks und dann?)?
3. Ist der Standort Kärntner Platz ebenfalls für eine Flüchtlingsunterkunft geeignet?

Herr Heesch antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Die geplante Nutzung beträgt wie an anderen (vergleichbaren) Standorten zunächst 10 Jahre.
Zu Frage 2: Ein Nachnutzungskonzept liegt noch nicht vor.
Zu Frage 3: Der Kärntner Platz ist im Fluchtlinienplan 452 als öffentliche Grünfläche (Schmuckplatz) festgesetzt. Eine Flüchtlingsunterkunft ist hier nicht zulässig.
Bezirksratsherr Milkereit fragt nach, warum es keinen Sinn mache, hier für 10 Jahre mobile Container aufzustellen. Nach welchen Kriterien werde bei öffentliche Grünflächen, hier dem Kärntner Platz , entschieden, welche Flächen für die Unterbringung herangezogen werden.
Herr Heesch antwortet, dass es durchaus Sinn mache, das geplante Konzept für die Thurnitistraße weiter zu verfolgen. Die Verwaltung schaue mit Augenmaß, an welchen Standorten Flüchtlinge untergebraucht werden und wird auch weiterhin öffentliche Plätze für die gesamte Bevölkerung vorhalten.
Bezirksratsherr Milkereit wirft ein, dass das Konzept seit mehr als zwei Jahren verfolgt werde und fragt, ob das Konzept gescheitert ist.
Herr Heesch verneint dies.
Bezirksratsherr Johnsen fragt, ob die Verwaltung dort etwas anderes geplant habe und wenn nein, wann Baubeginn sei.
Herr Heesch verneint eine anderweitige Planung für diesen Standort und und erklärt, dass der Baubeginn davon abhänge, wann ein Betreiber gefunden wird.
Bezirksbürgermeisterin Kellner übergibt die Sitzungsleitung an Stv. Bezirksbürger- meisterin Meier und fragt, ob der Kärntner Platz seinerzeit durch Schenkung an die Stadt mit der Maßgabe übertragen wurde, dass er nicht bebaut werden dürfe.
Frau Topcu erklärt, darüber keine Kenntnis zu haben.
Bezirksratsherr Geburek möchte wissen, welche Vision die Verwaltung für diese Fläche habe.
Herr Heesch führt Folgendes aus:
2012/13 habe die Verwaltung erstmals die Flüchtlingsunterbringung konkretisiert und entsprechend dem Leitbild des Rates geplant, zusammen mit GBH an 10 Standorten Flüchtlinge unterzubringen. Von diesen 10 geplanten Standorte sind bisher 5 realisiert.
Die Unterbringung sollte in Wohnsituation untergebracht werden. 10 Wohnungen a 5 Zimmer mit Bad und Küche. So sah das bauliche Konzept aus. Diese Häuser werden von privaten Unternehmen für 3 Jahre betrieben, danach würde neu ausgeschrieben. Dafür lag auch ein Angebot vor. Zwischenzeitlich sei man aber von Wettbewerbsvorschriften eingeholt worden; die notwendigen öffentlichen europaweiten Ausschreibungen verzögern die Bauvorhaben um mehr als 1 Jahr. Deshalb dauert auch die Aufstellung von Containern mehr als 12 Monate. Damals gedacht, dass diese Wohnheime genauso schnell wie Container aufzustellen. Alle bisher geschaffenen Flüchtlingsheime in Hannover hätten deutlich höhere Hürden als vorhergesehen gehabt. In der Thurnitistraße sei geplant längerfristige Betreiberkonzepte zu verfolgen, allerdings sei dafür eine Konzessionsausschreibung notwendig. Der Betreiber würde das Heim bauen und gleichzeitig den Betrieb übernehmen und zwar für länger als drei Jahre. Vorteil, dass mit dem Gebäude besser umgegangen wird und die Konzession länger als drei Jahre vergeben zu können. Das Konzept wird nach wie vor für gut befunden. Nach 10 Jahren Betrieb als Flüchtlingswohnheim soll dann normales, gemeinschaftliches Wohnen möglich sein. Dieses Konzept verfolge man mit der Thurnitistraße. Es ginge auch etwas anderes, es könnte aber an diesem Standort ein vorbildliches Projekt werden.

TOP 6.4.2.
zur Konzessionsausschreibung Standort Thurmitistraße
(Drucks. Nr. 15-2687/2015)

Aus den letzten Sitzungen sind Fragen zu den Flüchtlingsunterkünften offen geblieben.


Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Was ist eine „Konzessionsausschreibung“ beim Standort Thurnitistraße?
2. Warum ist das Verfahren der Konzessionsausschreibung für den Standort Thurnitistraße geeignet?
3. Ist es möglich von der Konzessionsausschreibung am Stand Thurnitistraße Abstand zu nehmen (zu stoppen) und eine mobile Containeranlage in der Thurnitistraße zu errichten (bitte mit Begründung)?

Herr Heesch antwortet:
Zu Frage 1: Bei dieser Vorgehensweise errichtet der Investor auf eigene Kosten auf städtischer Fläche auf Basis eines Erbbaurechts ein Bauwerk, in dem er für einen begrenzten Zeitraum eine Flüchtlingsunterkunft betreibt. Die Vergütung des Betriebs erfolgt nur anteilig und umfasst nicht die vollen Herstellungskosten.
Zu Frage 2: Das Verfahren ist grundsätzlich geeignet, wenn ein städtisches Grundstück zur Bebauung bereit gestellt werden kann und eine Nachnutzung zur Refinanzierung realistisch erscheint.
Zu Frage 3: Die Verwaltung ist grundsätzlich nicht gezwungen, einen Konzessionsvertrag abzuschließen. Die Abstandnahme von dem geplanten Verfahren zur Vergabe einer Konzession könnte dazu führen, diesen Standort analog dem Standort aus den Programmen 2014/2015 und 2016 anders zu beplanen und zu besetzen.

Herr Heesch führt aus, dass man sich zwar von dem Konzept grundsätzlich verabschieden könnte, der Vorteil aber darin läge, dass man einen längerfristigen Partner habe, der auch in das Gebäude investiert. Das unternehmerische Risiko trage der Konzessionär. Die Umsetzung einer anderen Planung an diesem Standort würde auch mindestens ein Jahr dauern. Eine erheblich schnellere Unterbringung würde dadurch nicht erreicht.
Bezirksratsfrau Jacob erklärt, den Standort Thurnitistraße für Containerunterbringung befürwortet zu haben, da die Befürchtung bestehe, dass der Stadtteil Mittelfeld mit einer Unterbringung von 450 Flüchtlingen überfordert sein könnte. Zumal dort ein Unterstützerkreis zur Hilfe für die Flüchtlinge bereit stände. Man solle dort nicht so ein schwieriges Vorhaben planen.
Herr Schalow erklärt die längere Vorlaufzeit dieses Vorhaben. Zunächst sei ein Ratsbeschluss erwirkt worden und man habe sich über das Verfahren Konzessionsausschreibung erst beraten lassen müssen. Entgegen der ersten Annahme sei eine Direktvermarktung nicht möglich gewesen. Es handelt sich zwar um ein aufwendigeres Verfahren, aber man befinde sich im Abschluss der Vorbereitungen. Bei anderen Flüchtlingswohnheimen müssen die Betreuungsverträge nach drei Jahren erneut ausgeschrieben werden. Man sei bemüht, geeignete Standorte zu finden, wo feste Gebäude und nicht nur vorübergehende Wohnheime erstellt werden können.
Bezirksratsherrn Milkereit möchte wissen, ob auch mehrgeschossigen Heimen errichtet werden sollen und wie lange die Bauzeit eines Heims dauere.
Herr Schalow erwidert, dass darüber durchaus nachgedacht werde. Zwei Anlagen werden bereits dreigeschossig geplant, dies sei immer abhängig von der Eignung des Grundstücks. Allerdings bedeuten mehrere Geschosse auch, dass Treppenhäuser und Fluchtwege eingeplant und gebaut werden müssen.
Die Fertigstellung der Anlage in der Karlsruher Str. sei für März 2016 vorgesehen. Die Dauer der Errichtung von der Bestellung bis zum Aufbau nehme mindestens 12 Monate in Anspruch . Aufgrund der großen Nachfrage steige die Lieferzeit. Die aktuelle Nachfrage nach Modulen sei so groß, dass auf eine heutige Bestellung keine Auslieferung in 2016 erfolgen würde.
Bezirksratsfrau Meier begrüßt grundsätzlich die Erprobung eines neuen Konzeptes, allerdings halte sie die Erprobung in Döhren-Wülfel für unglücklich.



TOP 2
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Einwohner beschwert sich über die Dauer der Bauarbeiten in der Lindenstraße und beschwert sich über mangelhafte und fehlende Informationen zu den Anliegerkosten.
Frau Bezirksbürgermeisterin Kellner bittet, diese Fragen schriftlich an die Verwaltung zu geben.
Eine Einwohnerin beklagt, keine Anwohnerinformation zur Straßensanierung erhalten zu haben und grundsätzliche Willkür der Verwaltung bei der Auswahl der Straßen. Weiterhin kritisiert sie, dass Kopfsteinpflasterstraßen nach Bauarbeiten einfach zugeteert worden seien.
Eine weitere Einwohnerin beklagt ebenfalls nicht informiert worden zu sein.

Bezirksratsfrau Hartmann beantragt zur Geschäftsordnung den Antrag unter TOP 6.2.1. vorzuziehen und im Anschluss an die EinwohnerInnenfragestunde zu behandeln.
Einstimmig genehmigt.

Eine Einwohnerin beklagt die Dauer und die anhaltende Beleuchtung einer Baustelle auf der Leineinsel.

TOP 6.2.1.
Die Gentlemen bitten zur Kasse: Anwohner-Finanzierung zur Nebenstraßensanierung weiterhin alternativlos?
(Drucks. Nr. 15-2659/2015)

Die Straßenausbaubeitragssatzung/STABS mit ihrer Eigentümer-Finanzierung von Nebenstraßensanierungen („Grundsanierung“) sorgt weiter für großen Ärger, weil
a) die Kosten für jede/n Betroffene/n leicht einen vier- bis fünfstelligen €-Betrag bedeuten,
b) die Grenzen zwischen notwendiger Grundsanierung und vorher evtl. vernachlässigter Instandhaltung (=Finanzierung durch die Stadt) fließend sind,
c) die Grenzen willkürlich sind: Weil man, weil man gerade dort wohnt, herangezogen wird – und 50 Jahre vorher niemand, und 50 Jahre danach auch niemand…
Viele, auch rot-grün regierte, Gemeinden, verzichten daher auf eine solche Abgabe. Einen entsprechenden Vorstoß des Bezirksrates Döhren-Wülfel vom März 2014 lehnte die Verwaltung ab. Seit kurzem ermöglicht das geänderte nds. Kommunalabgabengesetz ausdrücklich Änderungen an der bisherigen Straßensanierungs-Beitragsfinanzierung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Art Änderungen und für wen (z.B. Eigentümer-, Straßenanwohner-, Stadtteil-Anwohner, Stadteinwohner-Finanzierung) ermöglicht das geänderte Abgabengesetz?
2. Sieht die Verwaltung angesichts der Möglichkeiten von 1) die bisherige Straßenausbaubeitragssatzung für Hannover weiter „alternativlos“ (Mode-Unwort des Jahres)?
3. Ist es denkbar, dass die bisherigen STABS-Bürgerbeiträge (derzeit bis 75 %!) mittelfristig bei besserer Haushaltslage abgeschafft oder deutlich verringert werden?
Frau Spremberg trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Vorbemerkung
Auch wenn der Titel/die Überschrift der Anfrage etwas anderes suggeriert, sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Verwaltung hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen die Ratsbeschlüsse vom 19.03.1992 und vom 21.03.2002, die auf der bestehenden Rechtslage gefasst wurden, umsetzt. Es steht den politischen Gremien z.B. auf Antrag einer Partei jederzeit frei, auf Basis der bestehenden Rechtslage etwas anderes zu beschließen. Dies wird die Verwaltung dann umsetzen.

Zu Frage 1: Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung können nach wie vor nur einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben werden.
Die niedersächsische Landesregierung hat allerdings im November 2015 einen Gesetzentwurf beschlossen und für eine Verbandsabstimmung freigegeben, nach dem die Gemeinden in Zukunft auch die Möglichkeit erhalten sollen, an Stelle von einmaligen Straßenausbaubeiträgen sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Bei dem Finanzierungsinstrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge muss die Gemeinde die Verkehrsanlagen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden, zu Abrechnungseinheiten zusammenfassen. Außerdem muss festgelegt werden, welche ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen im Beitragserhebungsjahr (und in den Folgejahren) in den jeweiligen Abrechnungseinheiten durchgeführt werden sollen und welche Investitionskosten hierfür voraussichtlich entstehen. Der Anteil der Investitionskosten, der von den Grundstückseigentümern in den betreffenden Abrechnungseinheiten zu tragen ist, wird dann Jahr für Jahr auf diese Gruppe von Beitragspflichtigen umgelegt. Als Schuldner von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen können die Gemeinden nur die Grundstückseigentümer oder, wenn das Eigentum mit einem Erbbaurecht belastet ist, die Erbbauberechtigten in den jeweiligen Abrechnungsgebieten in Anspruch nehmen.
Die Zusammenfassung von einzelnen Verkehrsanlagen zu Abrechnungseinheiten ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.06.2014 jedoch nur zulässig, wenn mit den Verkehrsanlagen ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil (Sondervorteil) für das beitragsbelastete Grundstück verbunden ist. Die Möglichkeit der Zusammenfassung von Verkehrsanlagen zu Abrechnungseinheiten und der Sondervorteil für jedes beitragsbelastete Grundstück hängen danach nicht von der politischen Zuordnung eines Gebiets, sondern vor allen Dingen von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab, etwa der Größe, der Existenz eines zusammenhängend bebauten Gebiets, der Topografie wie der Lage von Bahnanlagen, Flüssen und größeren Straßen. Auch Gebiete mit strukturell unterschiedlichem Straßenausbauaufwand sollen zu berücksichtigen sein, falls dies ansonsten zu einer nicht zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führt.
Zu Frage 2: Die Frage ist so nicht zu beantworten. Hier bleibt zunächst abzuwarten, ob und mit welchem Inhalt der Gesetzentwurf der Landesregierung geltendes Recht wird.
Zu Frage 3: Die Frage, ob die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft wird oder nicht, ist vor dem Hintergrund der Regelungen des NKomVG politisch zu klären. Hinsichtlich der Höhe der Beiträge sei auf den Beschluss 9 LA 907/01 des OVG Lüneburg vom 06.06.2001 verwiesen.

TOP 6.3.2.
Beschilderung Unterführung Peiner Straße / Deutsche Bahn
(Drucks. Nr. 15-2667/2015)
Unten in der Unterführung Peiner Straße / Deutsche Bahn wurde am Beginn der Rampe Richtung Seelhorst ein Schild „Für Fahrradfahrer verboten“ angebracht. Das Fahrverbot sollte jedoch für die ganze Rampe gelten. Die Verwaltung hat dieser Tatsache inzwischen, durch ein entsprechendes Schild am Westzugang zur Unterführung, Rechnung getragen. Allerdings stehen auf dieser Seite nun zwei gleiche Schilder hintereinander.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe dafür, dass das o.g. Schild unten in der Unterführung angebracht wurde?
2. Warum wurde das Schild nicht oben an der Treppe angebracht, wo es vor dem Heruntergehen zu sehen wäre?
3. Ist damit zu rechnen, dass es abgebaut werden wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Frau Groenigk antwortet:
Zu Frage 1:In der Peiner Straße gibt es im Bereich der Trogstrecke, zwischen Holthusenstraße und Malmedyer Straße, überhaupt keinen Radweg, sondern lediglich einen Gehweg, der durch Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO und Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) StVO in der eigentlichen Richtung zur Benutzung durch Radfahrer frei gegeben ist. In der Gegenrichtung kann dieser Gehweg mangels ausreichender Breite nicht für Radfahrer in Gegenrichtung frei gegeben werden. Dies würde auch keinen Sinn machen, da die Radwege auf beiden Seiten der Trogstrecke auch nicht für Radfahrer in Gegenrichtung frei gegeben sind.
Auf der Nordseite der Peiner Straße im Bereich der Trogstrecke war der Gehweg bis Anfang 2003 in beiden Richtungen für Radfahrer frei gegeben. Aufgrund der zu geringen lichten Breite von 1,80 m und eines Beschlusses des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel (DS-Nr.: 15-2540/2002) ist die Freigabe für die Gegenrichtung dann zurück genommen worden. Es stand seit dem in der Peiner Straße im Bereich der Trogstrecke auf dem nördlichen Gehweg in Höhe Peiner Straße 39 / 41 und in der Mitte des Troges am Treppenabgang von der Straße Am Schafbrinke Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO.
Da dieser nördliche Gehweg aber wiederholt von Radfahrern in Gegenrichtung befahren wurde, hat die Verwaltung aufgrund eigener Beobachtungen und aus eigener Initiative veranlasst, dass diese beiden Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO gegen die noch deutlicheren Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) StVO ausgetauscht werden. Die Beschilderung wurde am 01.10.2015 in der Örtlichkeit installiert.
Der Gehweg auf der Südseite wurde in viel geringerem Ausmaß verbotswidrig in der Gegenrichtung in Fahrtrichtung Döhren befahren. Von daher stand dort in der Gegenrichtung nie ein Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) StVO und es wurde jetzt im Jahr 2015 dort auch kein Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) StVO installiert. Selbstverständlich könnte dieses auch dort erfolgen.
Zu Frage 2: Das Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) StVO wurde nicht oben an der Treppe (Treppenabgang zum Trog) angebracht, da das Verbotszeichen dann für die Treppe gelten würde.
Zu Frage 3: Das Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) StVO in der Mitte des Troges am Treppenabgang von der Straße Am Schafbrinke wird nicht demontiert, da es nicht Standort verkehrt installiert wurde und lediglich der Wiederholung dient. Es richtet sich an Radfahrer, die in der Peiner Straße im Bereich der Trogstrecke, zwischen Holthusenstraße und Malmedyer Straße, den nördlichen Gehweg verkehrswidrig in der Gegenrichtung befahren.

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1806 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
3. Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.10.2014 um die Abschnitte der Paderborner und Wülfeler Straße, die jeweils auf Höhe des Plangebiets liegen,
um die Sportplatzfläche des Annastifts sowie um das Regenwasserrückhaltebecken (Teil C) nördlich der Bezirkssportanlage Mittelfeld.
Frau Topcu beantwortet einzelne Fragen detailliert anhand der gezeigten Pläne.
Einstimmig beschlossen

TOP 4.1.2.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift -
(Drucks. Nr. 2675/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift - mit dem Annastift e. V. , Anna-von-Borries-Straße 1 - 7, 30625 Hannover, zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 5.1.
Bericht aus der Sitzung am 16.11.2015

Frau Bezirksratsfrau Meier berichtet, einen Rückblick auf das Integrationsfest gehalten zu haben und die erhaltenen Spenden in Höhe von 40 Euro dem Chor zugesprochen zu haben. Der Integrationspreis sei dem Verein Blau-Weiß Döhren zugesprochen worden. Frau Groenigk habe über den aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung informiert. Die Termine 2016 sind festgelegt worden.

TOP 5.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel an den Verein Benkady e.V.
(Drucks. Nr. 15-2700/2015)

Antrag, zu beschließen
dem Verein Benkady e.V. werden aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel 250,00 € für die Raummiete für das geplante Interkulturelle Adventstreffen zur Verfügung gestellt.

Bezirksratsfrau Hartmann erkundigt sich nach dem Termin der Veranstaltung des Vereins Benkady e.V.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.3.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel an den Verein SchMitt e.V.
(Drucks. Nr. 15-2701/2015)

Antrag, zu beschließen,
dem Verein SchMitt e.V. werden aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel 1.000,00 € als Anschubfinanzierung für Ihr Projekt "Antragstellung leicht gemacht" zur Verfügung gestellt.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
zum Sachstand Haltepunkt der S-Bahn für Döhren/Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-2612/2015)

Seit vielen Jahren ist ein Haltepunkt der S-Bahn für Döhren/Waldhausen im Gespräch. Um eine gute Umsteigebeziehung zu gewährleisten, wurde seinerzeit extra die Haltestelle der Stadtbahn „Döhrener Turm“ Richtung Süden verlegt. Vor längerer Zeit wurde berichtet, dass die Planungen für die S-Bahn-Station wieder aufgenommen wurden.
Wir fragen die Verwaltung,
1. Wie ist der Sachstand der Planungen?
2. Gibt es bereits konkrete Überlegungen, wie die S-Bahnstation ausgeführt werden könnte?

Frau Spremberg erklärt, die Anfrage zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet zu haben. Die Region teilt mit:
Zu Frage 1: Die geplante S-Bahnstation H-Waldhausen liegt an der Strecke 1760 Hannover-Soest / Hameln zwischen den S-Bahnstationen H-Linden/Fischerhof und H-Bismarckstraße im Bereich der Eisenbahnüberführung Hildesheimer Straße. Sie ist Teil der im Nahverkehrsplan 2014 enthaltenen Umsteigeanlage H-Waldhausen, die den direkten Umstieg zwischen den heutigen S-Bahn-Linien S1, S2, S5 und den Stadtbahnlinien 1, 2, 8 ermöglichen soll. Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhaltestelle „Döhrener Turm“ wurde bereits fertig gestellt.
Die DB Projektbau hat im Auftrag der DB Netz AG unter Finanzierung der Region Hannover bereits vor rund zehn Jahren eine Vorentwurfsplanung erstellt. Anschließend wurde zunächst in einem Abstimmungsprozess mit der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen eine standardisierte Bewertung zur Wirtschaftlichkeit des Projektes durchgeführt, die mit einem positiven Ergebnis abschloss. Zur Fortsetzung der Planung wurden dann zwar bereits die Verhandlungen aufgenommen, da aber auf europäischer Ebene die sogenannten Transeuropäischen Netze eingeführt wurden, wurde das Projekt seitens der DB AG zunächst zurückgestellt.
Im vergangenen Jahr wurde das Projekt wieder aufgenommen. In diversen Abstimmungsrunden wurde deutlich, dass die vorhandene Vorentwurfsplanung aufgrund der nun gültigen Verordnung über die Kompatibilität der europäischen Eisenbahnsysteme (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - TEIV) und zahlreichen weiteren Richtlinien- und Gesetzesänderungen überarbeitet werden muss. Einhergehend mit der Einführung der neuen bzw. geänderten Richtlinien und Gesetze kommt es beispielsweise zu erhöhten Anforderungen in den Bereichen Lärmschutz und Umwelt.
Für die Überarbeitung bzw. Fortsetzung der Planung wurde daher der Abschluss einer neuen Planungsvereinbarung notwendig. Aufgrund der unterschiedlichen Akteure waren hierfür eingehende Verhandlungen über Zuständigkeiten und vertragliche Regelungen erforderlich, die noch in diesem Jahr durch die Unterzeichnung der Vereinbarung abgeschlossen werden sollen.
Im Jahr 2016 erfolgt die Überarbeitung der Vorplanung. Nach Fertigstellung der Vorentwurfsplanung folgt bei Entscheidung zur Fortsetzung des Vorhabens in 2017 die Entwurfsplanung. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit Erlangung des Baurechts wäre die Bauphase 2021 bis 2023 möglich.

Zu Frage 2: Die geplante Umsteigeanlage H-Waldhausen soll als Mittelbahnsteig zwischen den beiden nördlichen Gleisen der S-Bahnstrecke (1760) Hannover-Soest/Hameln angelegt werden, da in diesem Bereich lediglich das nördliche Gleis verschwenkt werden muss. Die Brücke ist an dieser Stelle zu verbreitern. Die Lage des Bahnsteigs würde sich in etwa mittig über der Hildesheimer Straße mit einer Treppenerschließung zum Mittelbahnsteig der Stadtbahnhaltestelle „Döhrener Turm“, einem weiteren Treppenabgang im östlichen Brückenwiderlager sowie einem Aufzug im westlichen Widerlager befinden.
Möglicherweise ergeben sich zu diesen Angaben noch Änderungen im Rahmen der Überarbeitung der Vorentwurfsunterlagen.

Bezirksratsherr Johnsen fragt wie lange das Planfeststellungsverfahren und wie lange der Bau dauern wird, und ob das Vorhaben bis 2023 fertig sein wird.
Anm. zum Protokoll: Die Antwort der Region Hannover lag bis zum Redaktionsschluss des Protokolls noch nicht vor und wird schriftlich nachgereicht.

TOP 6.1.2. Nachnutzungspläne für Lackfabrik Schiemann zwischen Hildesheimer Straße und Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-2614/2015)

Das Gelände der Lackfabrik Schiemann zwischen Hildesheimer Straße und Thurnithistraße liegt nach dem Umzug des Unternehmens bereits jahrelang ungenutzt brach. Nun war zu hören, dass offenbar eine Nachnutzung des Grundstücks im Gespräch ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Pläne für eine Nachnutzung des Geländes bekannt?
2. Wenn ja, welche Art Nutzung wird dort angestrebt?
3. Welche aktuellen Erkenntnisse über Bodenverunreinigungen in diesem Bereich liegen der Verwaltung vor?
Frau Topcu trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Zu Frage 1 und 2: Ja, es handelt sich einen Baustoff-Großhandel, der sich nur begrenzt an Endverbraucher richtet.
Zu Frage 3: Die erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen für die Umnutzung/ Bebauung werden in Abstimmung mit der Region Hannover durchgeführt.

TOP 6.1.3.
Schulkinder ab Klasse 5 aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2615/2015)

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel leben 33.884 Bürgerinnen und Bürger. Es gibt für die im Bezirk lebenden Kinder 5 Grundschulen aber nur eine klassische weiterführende Schule.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Kinder wohnen bei uns im Stadtbezirk, die aktuell eine weiterführende Schule
außerhalb unseres Stadtbezirks besuchen (bitte die Angaben je Stadtteil)?
2. Wie viele Kinder hiervon besuchen jeweils (bitte die Angaben je Stadtteil)
a. ein Gymnasium
b. eine Realschule
c. eine Hauptschule
d. eine IGS/ KGS
e. eine Förderschule
f. sonstige Schulform
3. Wie viele Kinder aus den Stadtteilen des Stadtbezirks besuchen die weiterführenden Schulen des Stadtbezirkes (bitte die Angaben je Schule), wie viele davon kommen aus anderen Stadtbezirken?
Frau Spremberg beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Leider können diese Fragen nicht beantwortet werden,da die Schulverwaltung nicht über Daten verfügt, die über den Herkunftsstadtbezirk der Schülerinnen und Schüler Auskunft gibt. Eine Abfrage der Adressen und Sortierung nach Stadtbezirken in allen weiterführenden Schulen wäre nur mit einem sehr hohem Verwaltungs- und Zeitaufwand möglich. Zuvor müsste die Frage des Datenschutzes geklärt werden.
Zu Frage 3:
Die Herkunft der Schülerinnen und Schülern, welche die Dietrich-Bonhoeffer-Schule und die Glockseeschule besuchen kann lediglich nach Postleitzahl der Wohnadresse unterschieden werden. Diese Angaben entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung:

Postleitzahl
Stadtteil
Anzahl der Schüler/innen Dietrich-Bonhoeffer
Anzahl der Schüler/innen Glockseeschule
30159
Bult, Mitte, Nordstadt, Südstadt
3
2
30161
List, Mitte, Oststadt, Vahrenwald
1
8
30163
List, Vahrenwald
3
4
30165
Hainholz, Nordstadt, Vahrenwald, Vinnhorst
13
6
30167
Calenberger Neustadt, Herrenhausen, Mitte, Nordstadt
4
12
30169
Calenberger Neustadt, Mitte, Südstadt
8
1
30171
Mitte, Südstadt
8
1
30173
Bult, Südstadt, Waldhausen, Waldheim
11
5
30175
Bult, Mitte, Oststadt, Südstadt, Zoo
2
3
30177
List, Zoo
1
0
30179
Brinker Hafen, List, Sahlkamp, Vahrenheide, Vahrenwald
3
0
30419
Burg, Hainholz, Herrenhausen, Ledeburg, Leinhausen, Marienwerder, Misburg-Nord, Nordhafen, Stöcken, Vinnhorst
15
0
30449
Linden-Mitte, Linden-Süd
14
15
30451
Limmer, Linden Nord
0
15
30453
Badenstedt, Bornum, Davenstedt, Limmer, Linden-Mitte, Linden-Süd, Ricklingen
2
6
30455
Badenstedt, Davenstedt
2
7
30457
Mühlenberg, Oberricklingen, Wettbergen
2
0
30459
Groß-Buchholz, Linden-Süd, Oberricklingen, Ricklingen
13
1
30519
Döhren, Mittelfeld, Seelhorst, Südstadt, Waldhausen, Waldheim, Wülfel
27
18
30539
Bemerode, Mittelfeld, Seelhorst, Wülferode
86
4
30559
Anderten, Bemerode, Kirchrode, Kleefeld, Misburg-Süd, Seelhorst, Waldheim
7
2
30625
Groß Buchholz, Heideviertel, Kleefeld, Wettbergen
17
2
30629
Misburg-Nord, Misburg-Süd
1
0
30655
Bothfeld, Groß Buchholz, List, Misburg-Nord
2
0
30657
Bothfeld, Groß Buchholz, Isernhagen-Süd, Lahe, List, Sahlkamp
3
0
TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.3.
Wo kein Wildbach rauscht - woran hängts bei der Hängebrücke auf dem Kinderspielplatz Fiedeler Platz ?
(Drucks. Nr. 15-2664/2015)

Seit Frühjahr ist die Hängebrücke auf dem Kinderspielplatz Fiedeler Platz abgesperrt. Bauarbeiter sagten, sie seien dort bei der Renovierung auf Fels gestoßen. Inzwischen sind weder Fels noch Arbeiter zu sehen, und die Hängebrücke ist weiterhin gesperrt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Absperrung möglicherweise auf der Arbeit oder Flucht vergessen worden?
2. Plant die Verwaltung aufgrund der beliebten grünen „Wasserspielplatz“-Forderungen unter der Brücke evtl.die Anlage eines Wildbaches, Froschteiches oder Unkenpfuhls?
3. Aus welchen anderen Gründen ist die Spielplatz-Hängebrücke so lange gesperrt und wann ist mit ihrer Aufhebung (zwischen Frost und Schneeschmelze?) zu rechnen?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: Die Absperrung ist nicht vergessen worden. Sie wird noch bis zum neuen Jahr dort stehen bleiben müssen.
Zu Frage 2: Nein, es wird kein Wasserspielplatz entstehen.
Zu Frage 3: Die Reparatur des kleinen Hanges mit dem Balanciertampen als auch der Zugang werden vor Weihnachten in Stand gesetzt. Damit die Erde nicht permanent durch Erosion abgetragen wird, soll ein Hangsicherungssystem eingebaut werden, auf dessen Lieferung derzeit gewartet wird. Eine Garten- und Landschaftsbaufirma wurde bereits beauftragt.

TOP 6.2.4.
Schuhcontainer zwischen Konditor und Telefonzelle in der Liebrechtstraße
(Drucks. Nr. 15-2665/2015)

In der Liebrechtstraße wurde beim Ortstermin 23.11.2015 der genaue Standort für den Waldheimer Bücherschrank festgelegt, der nun im Februar errichtet wird. Leider befindet sich in unmittelbarer Nähe, zwischen Telefonzelle und Konditorladen, ein illegal aufgestellter Schuhcontainer eines privaten Anbieters.

Das „Latschenbehältnis“ entfaltet auf Waldheims Ladenzeile und Flaniermeile seinen eigenen „Charme“. Die Entfernung des Schuhcon-tainers noch vor Errichtung & Einweihung des Waldheimer Bücherschrankes wäre sinnvoll.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Verwaltung bereit, den illegalen Schuhcontainer bis Februar zu entfernen?
2. Welche Handhabung gibt es gegen illegal aufgestellte Sammelbehälter?
Frau Groenig beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verwaltung wird den Behälter kurzfristig entfernen lassen.
Zu Frage 2: Die Verwaltung geht mit einem formellen Verfahren gegen widerrechtlich aufgestellte Alttextilbehälter auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt vor und lässt diese im Rahmen einer Ersatzvornahme entfernen, wenn der Betreiber nicht tätig werden sollte.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Baumfällarbeiten am zukünftigen jüdischen Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2666/2015)

Es sind erneut Bäume auf dem Gelände des zukünftigen jüdischen Friedhofes gefällt worden. Dabei wurden nicht nur alte Bäume gefällt, sondern auch solche, die dem äußeren Anschein nach gesund waren und auch keine Gefährdung darstellten.
Das vor den Fällungen parkähnliche Gelände wurde nun durch die kürzlich stattgefundenen und bereits länger erfolgten Fällungen nachhaltig verändert, was letztlich dafür gesorgt hat, dass das Gelände seinen Charakter als Friedhof weitgehend verloren hat.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe haben zu den beschriebenen Fällungen geführt?
2. Sind Ersatzpflanzungen geplant und wenn ja wo werden diese erfolgen?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen bzw. welche Art der Gestaltung wird verfolgt, um dem Gelände wieder den Charakter eines „Friedhofes“ zu geben?

Frau Groenigk trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Zu Frage 1:
Das Gelände liegt auf dem ehemaligen Gelände der Munitionsanstalt Seelhorst. Wegen des bestehenden Kampfmittelverdachts waren Kampfmittelsondierungen durchzuführen. Zu diesem Zweck waren die Baumfällungen erforderlich. Ausgleichsmaßnahmen sind vereinbart worden. Wir verweisen dazu auf Drucks. Nr. 15-1192/2014 F1.
Am 12. August 2015 wurde das Gelände an die Jüdische Gemeinde verkauft und übergeben. Die Jüdische Gemeinde hatte zwei Fällanträge für Bäume auf der westlichen Fläche gestellt. Den Fällanträgen war ein Gestaltungsplan beigelegt, aus dem hervorging, dass eine sehr dichte Belegung geplant ist. Daher ist den Fällanträgen im Wesentlichen entsprochen worden.
Zu Frage 2:
Die Ersatzpflanzungen von Bäumen werden entlang der Wege auf der Fläche des jüdischen Friedhofs erfolgen. Ferner erfolgt eine Ersatzpflanzung als Strauchpflanzung entlang des Zauns an der Peiner Straße.
Zu Frage 3:
Die Jüdische Gemeinde wird verschiedene Gräberfelder anlegen. Es wird ein separates Grabfeld für Paare unterschiedlicher Konfessionen geben.
Der Friedhof wird entsprechend der jüdischen Begräbnistradition angelegt und dadurch den Charakter eines jüdischen Friedhofs haben. Eine parkähnliche Gestaltung wie im Seelhorster Friedhof ist nicht vorgesehen.

TOP 6.3.3.
Förderbedarf der Kinder im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bei der Anmeldung zur Grundschule
(Drucks. Nr. 15-2668/2015)

Bei der Anmeldung zur Grundschule werden die Deutschkenntnisse der Kinder speziell getestet und begutachtet. Wird Förderbedarf festgestellt, bekommen die Kinder Sprachunterricht. In der vergangenen Bezirksratssitzung ist uns nur Frage 1 der damaligen Anfrage beantwortet worden, obwohl wir bereits im Mai 2012 Antworten zu den Fragen 2 und 3 für den damaligen Zeitpunkt erhalten haben. Daher stellen wir erneut die offenen Fragen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund im Stadtbezirk Döhren - Wülfel (Antwort bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich die Zurückstellungen von Einschulungen seit Einführung der Sprachförderung im Stadtbezirk Döhren - Wülfel entwickelt (Antwort bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?
3. Wie haben sich die Zahlen zu 1. und 2. seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahren und Stadtteilen aufschlüsseln)?

Frau Spremberg verliest die Antworten der Stadtverwaltung (Frage 1) und der Region Hannover (Fragen 2 und 3)
Zu Frage 1: Zum Stichtag 30.06.2015 waren 2006 Kinder mit Migrationshintergrund im Alter von 0 - 17 Jahren im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gemeldet. Davon 79 Kinder in Waldhausen, 37 Kinder in Waldheim, 606 Kinder in Döhren; 147 Kinder in Seelhorst, 324 Kinder in Wülfel und 813 Kinder in Mittelfeld.
Zu Fragen 2 und 3 teilte die Region Hannover aufgrund der Kurzfristigkeit telefonisch mit, dass es im Stadtbezirk lediglich wenige Zurückstellungen gegeben habe, die sich im einstelligen Bereich befanden. Die Zahl der Zurückstellungen wurde je Stadtteil in den Jahren seit 2012 von 0-3 angegeben. Grundsätzlich würden nur noch wenige Kinder von der Einschulung zurückgestellt.

TOP 6.3.4.
Situation am Leinewehr
(Drucks. Nr. 15-2669/2015)
Zurückgezogen, da Beantwortung vor der Sitzung erfolgte

TOP 6.3.5.
Versorgung der Bezirksratsmitglieder mit Laptops oder vergleichbaren Geräten
(Drucks. Nr. 15-2670/2015)
Die politische Arbeit in den Bezirksräten ist – ebenso wie die Arbeit im Rat der Landeshauptstadt Hannover – durch ein großes Aufkommen an Schriftstücken gekennzeichnet. Im digitalen Zeitalter erscheint es ökonomisch wie ökologisch sinnvoll, Vorlagen unterschiedlicher Art digital zur Verfügung zu stellen und auch die Bezirksratsmitglieder entsprechend technisch auszurüsten. Durch die teilweise gebotene Vertraulichkeit ist ein sicherer Zugang zu den für die Arbeit notwendigen Drucksachen, Anträgen auf Zuwendungen und anderen Dokumenten ebenso geboten, wie eine sichere E-Mail-Kommunikation.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen bzw. Planungen in dieser Angelegenheit? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen. Wenn nein, warum nicht?
2. Unter welchen Voraussetzungen sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit gegeben, die Bezirksratsmitglieder mit Laptops oder vergleichbaren Geräten (wie beispielsweise Tablets) für die Bezirksratsarbeit zu versorgen?
3. Besteht die Möglichkeit Tablets oder vergleichbare Geräte aus Bezirksratsmittel anzuschaffen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Frau Spremberg antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Der Wunsch nach einer Ausstattung der Bezirksratsmitglieder mit Laptops bzw. entsprechender Hardware wird wiederkehrend aus den verschiedenen Fraktionen der Stadtbezirksräte an die Verwaltung herangetragen. Er ist in der Vergangenheit stets aus Kostengründen abgelehnt worden, wobei sich die Kosten zunächst aus der Investition für die Hardware, aber zusätzlich auch aus den Personalkosten für Support und Betreuung zusammensetzen. Hierbei wird von etwa zwei Personalstellen im Bereich 18.52 -Service-Center Informationssysteme - ausgegangen.
Zu Frage 2: Eine Ausstattung der Bezirksratsmitglieder kann erfolgen, wenn die notwendigen finanziellen Mittel und die für Support und Betreuung erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden können.
Zu Frage 3: Eine Beschaffung aus Bezirksratsmitteln ist gegenwärtig aufgrund des zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmens nicht möglich. Eine Finanzierung aus Zuwendungsmitteln würde bedeuten, dass die Beschaffungskosten und weiteren Kosten bei Zuwendungen an Vereine und Institutionen im Stadtbezirk eingespart werden müssten. Zu berücksichtigen wäre auch die Einhaltung der eigenen, vom Bezirksrat beschlossenen Richtlinien für Zuwendungsempfänger. Ggfs. wäre eine Änderung der eigenen Zuwendungsrichtlinien notwendig.
Die benötigten Mittel aus zentralen Budgets für den Folgeaufwand für Support und Betreuung sowie für personelle Kapazitäten für die zentrale Konfiguration und Einrichtung der Geräte entsprechend den Anforderungen und Sicherheitsrichtlinien der Stadtverwaltung Hannover wären im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

TOP 6.3.6.
Versorgung mit Kita Plätzen
(Drucks. Nr. 15-2671/2015)

Unter der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, die nach Hannover kommen, befinden sich auch etliche Kinder, die unter gegebenen Bedingungen betreut werden müssen. Eine größere Anzahl an Kindern hat zur Folge, dass die Versorgung an Plätzen in Kindertagesstätten vor neue Herausforderungen gestellt wird.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Versorgungslage mit KiTa-Plätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel und welche Herausforderungen sieht sie für den Stadtbezirk?
2. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Stadtverwaltung dem zunehmenden Bedarf an KiTa-Plätzen und wie sieht die weitere Planung für die nächsten Jahre aus?
3. Werden durch den höheren Bedarf an KiTa-Plätzen neue Stellen zur Betreuung geschaffen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, wie wird der vermeintliche Mehraufwand kompensiert?
Frau Spremberg verliest die Antworten:
Zu Frage1: Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ist das Betreuungsplatzangebot im Krippen– und Kindergartenbereich derzeit auskömmlich. Den vorliegenden Anträgen auf Vermittlung eines Krippen– oder Kindergartenplatzes beim städtischen Familienservicebüro kann entsprochen werden.
Zu Frage 2: Aufgrund des Rechtsanspruchs ist die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet, in der Kinderbetreuung ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem im Krippen- und auch im Kindergartenbereich vorzuhalten. Aus diesen Gründen wurde ein weiteres Ausbauprogramm „Hannover bleibt am Ball“ (Drucksache-Nummer: 0785/2014) und dessen Fortsetzungsprogramm (DS 2562/2015 N 1) aufgelegt.
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es derzeit keine konkreten Planungen zu Erweiterungen bestehender Einrichtungen oder Neubauten von Kindertagesstätten.
Die Verwaltung steht weiterhin mit Trägern und privaten Interessenten in Kontakt, um zu möglichen Betreuungsangeboten zu beraten und zu unterstützen.
Dem zusätzlichen Betreuungsbedarf von Flüchtlingskindern begegnet die Verwaltung zunächst durch die Einrichtung von sog. niedrigschwelligen Angeboten in den Einrichtungen. Dieses Angebot soll stadtweit ausgebaut werden. Der Bezirksrat wird durch entsprechende Drucksachen informiert werden.
Die Erfahrung hat bislang gezeigt, dass Kindertagesstätten-Betreuung vom überwiegenden Teil der Familien erst dann nachgefragt wird, wenn diese aus dem Wohnheim in eine eigene Wohnung umziehen. Daher wird zunächst die Verteilungssituation im Stadtgebiet abgewartet, um den tatsächlich vorhandenen Bedarf im Stadtteil zu ermitteln. Der bisherige -relativ geringe- Bedarf wird von den vorhandenen Kindertagesstätten abgedeckt.
Zu Frage 3: Bei Erweiterungen des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten wird auch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal erforderlich. Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen.
Die zusätzlichen Personalkosten werden einkalkuliert und im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt.

TOP 6.3.7.
Vertretungsreserven in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2672/2015)

Ab dem 01.10.2015 fordert das Land Niedersachsen eine ständige Vertretungsreserve in Kindertagesstätten von gelernten Erziehern und Erzieherinnen, damit der Betrieb der Einrichtungen stets gewährleistet werden kann.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbindliche Vertretungsreserve im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung der Träger bzw. den dadurch entstehenden Mehraufwand im Bereich Koordinierung der Vertretungen?
2. Gibt es Gespräche mit dem Land Niedersachsen, die auf eine Kostenübernahme durch das Land für die geforderte Vertretungsreserve abzielen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen eine Kindertagesstätte im Stadtbezirk Döhren-Wülfel den Betrieb kurzfristig einstellen musste, da nicht genügend Erzieherinnen / Erzieher zur Betreuung der Kinder anwesend waren? Wenn ja, wo und wie oft traten solche Fälle auf?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: In den jeweiligen Finanzierungsformen für die Kindertagesstätten gibt es von der LH Hannover differenzierte Maßnahmen zur Finanzierung des Vertretungsbedarfes.
Für die Einrichtungen, die nach der Richtlinie über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen gefördert werden, steht ein Vertretungskräfte-Pool bei der Kinderladen-Initiative Hannover e.V. zur Verfügung.
Die verbandlichen Kindertagesstätten, die im Wesentlichen vom Caritas Verband und dem ev. Stadtkirchenverband betrieben werden, erhalten aufgrund der geschlossenen Verträge eine Pauschale für die Vertretungskräfte.
Bei der Förderung nach der Richtlinie des Betriebskostenersatzes (städtische Kindertagesstätte in Trägerschaft von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege) gibt es auf Antrag des Trägers bei Krankheit für die ersten sechs Wochen eine Finanzierung für die Vertretungskräfte. Zur Regelung der Vertretungskosten für Fortbildung und Urlaub, soweit noch nicht abgedeckt, führt die Verwaltung zurzeit Gespräche mit den Trägern der Kindertagesstätten.
Zu Frage 2: Der Niedersächsische Städtetag hat - als Interessenvertreter der LHH - diese Gespräche geführt. Das Land hat eine Kostenbeteiligung an den Kosten für Vertretungskräfte mit dem Hinweis auf die nicht greifende Konnexität abgelehnt.
Zu Frage 3: Es ist durchaus möglich, dass Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel den Betrieb kurzfristig einstellen oder Notgruppen einrichten mussten. Dies muss aber nicht der LH Hannover gemeldet werden. Diese Entscheidung trifft der jeweilige Träger der Kindertagestätten selber, da er die Aufsichtspflicht sicherstellen muss.

Bezirksratsfrau Jacob zweifelt die Richtigkeit der Antwort zu Frage 2 an und bittet um nochmalige Bestätigung der gegebenen Antwort.

Anmerkung zum Protokoll: Die Richtigkeit der Antwort wurde durch die Fachverwaltung - Sachgebiet Kindertagesstättenfinanzierung - nochmals bestätigt. Das Land beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Vertretungskräfte.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.0.
Interfraktionell

TOP 7.0.1
Geschwindigkeitsverringernde Maßnahme auf der Straße "Am Schafbrinke" vor dem Kindergarten Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2809/2015)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ( i.e. 30 km Zone vor dem Kindergarten, Verringerung der Geschwindigkeit durch Maßnahmen auf der Straße etc.) vor dem Kindergarten Waldheim auf der Straße „Am Schafbrinke“ zu prüfen und zeitnah umzusetzen.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Hoher Weg/ Friedhofsallee
(Drucks. Nr. 15-2616/2015)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Hoher Weg/ Friedhofsallee vorzulegen, das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet
Einstimmig beschlossen
TOP 7.1.2.
Strom gegen Bares
(Drucks. Nr. 15-2617/2015)
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Art und Weise für Veranstaltungen auf dem Fiedelerplatz in Döhren ein Stromanschluss in Form einer sogenannten Münzsteckdose bereitgehalten werden kann.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Wülfel weiter entwickeln -Initiative für Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2689/2015)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
- eine offene Stadtteilrunde Wülfel (wie in Döhren u. Mittelfeld) für EinwohnerInnen, Einrichtungen, Vereine und Betriebe zu initiieren und anfangs zu begleiten
- mit der städtischen Wirtschaftsförderung für die Gründung einer „Interessengemeinschaft Wülfeler Geschäftsleute - IG Wülfel“ zu werben und diese zu begleiten
- alle interessierten Läden & Betriebe im Stadtbezirk kostenlos über einen niedrig-schwelligen Online-Auftritt zu beraten (z.B. durch Info-Veranstaltungen im Stadtteil), damit diese zur Präsenz vor Ort zusätzlich auch im Internet „auffindbar“ sind
- diese auch übers IHK-Portal „Free“ (Miete/Kauf Gewerbeimmobilien) zu informieren
- mit Stadtteilrunde & Stadtentwicklung Wülfel planerisch und als „Integrative Stadtteilarbeit“ mit BürgerInnen-Beteiligung weiter zu entwickeln, insbesondere mit Aufenthaltsorten als Stätten der Begegnung, und im Bezirksrat darüber zu berichten.

Bezirksratsherr Milkereit erinnert an die Entscheidung der Verwaltung, dass dafür keine Notwendigkeit gesehen werden. Die Stadtteilrunde habe sich aufgelöst. Daher sehe er keine Anlass für diesen Antrag.
Bezirksratsfrau Jacob befürwortet, einen weiteren Versuch mit einem anderen Konzept zu starten.
Bezirksratsfrau Hartmann begründet einen erneuten Versuch mit vielen strukturellen Veränderungen. Die Verwaltung soll noch einmal genau hinschauen und ein erneutes Konzept erwickeln.
Mit 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Handführung (Geländer, Halterung) am Toilettenhaus Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2690/2015)
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass Menschen mit Handicap das Toilettenhaus am Fiedelerplatz alleine und ohne Beeinträchtigungen benutzen können.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.3.2.
Parkkontrollen in der Holthusenstraße
(Drucks. Nr. 15-2691/2015)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Kontrollen in der Holthusenstraße durchgeführt werden, um das Parken von Lastkraftwagen und Bussen zu unterbinden.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 7.4.1.
Bemühungen bezüglich Konzessionsausschreibung Thurnitistraße einstellen
(Drucks. Nr. 15-2688/2015)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert ihre Bemühungen bezüglich einer Konzessionsausschreibung in der Thurnitistraße sofort einzustellen.
Statt dessen wird die Verwaltung gebeten sofort mit der Planung für eine mobile Containeranlage am Standort Thurnitistraße zu beginnen.

Bezirksratsherr Schade beabsichtigt, die Drucksache in die Fraktion zu ziehen.
Bezirksratsherr Milkereit argumentiert, dass die Problematik dadurch um zwei Monate verzögert wird. Alle Argumente seien vorgebracht worden.
Bezirksratsfrau Jacob weist darauf hin, dass die nächste Sitzung erst in zwei Monaten stattfinden werde. Die Verwaltung habe sich ein kompliziertes Konstrukt ausgesucht. Sie befürworte, nun Nägeln mit Köpfen zu machen, da sonst evtl. in drei Jahren noch immer keine Unterkunft stehen möge.
Bezirksratsfrau Schollmeyer beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wird von 21.55 Uhr bis 22.00 Uhr unterbrochen.
Bezirksbürgermeisterin Kellner eröffnet die Sitzung erneut.
Bezirksratsherr Schade erklärt, dass nunmehr abgestimmt werden könne.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Mittel für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit an den Standorten im Stadtbezirk sowie für die Lebensmittelausgabe des DRK in Mittelfeld für alle Bedürftigen in Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2695/2015 N 1)

Bezirksratsfrau Jacob beantragt eine Ergänzung des Verwendungszwecks um die Worte "und zur Unterstützung ehrenamtlicher Helfer". Die gewünschte Änderung wird angenommen von allen Fraktionen und Einzelvertretern.
Antrag, zu beschließen:
1) Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Ausgaben für nötige Arbeitsmittel und Sachmittel, z.B. Wörterbücher, für Flüchtlinge in den neu im Stadtbezirk eingerichteten Flüchtlingsunterkünften in Höhe bis zu 5.000,00 €.
Die Mittel sind sofort an den KPR Unterstützerkreis auszuzahlen.
2) Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Arbeit der DRK
Lebensmittelausgabe für Sachausgaben für Bedürftige im Stadtbezirk und zur Unterstützung ehrenamtlicher Helferin Höhe bis zu 5.000,00 €. Die Mittel sind sofort an die Betreiber, den DRK OV Döhren-Wülfel, auszuzahlen.In beiden Fällen müssen die Originalrechnungen der Verwaltung zur Abrechnung bis 30.04.2016 vorgelegt werden. Kostenvoranschläge werden nachgereicht. Mit einem vorgezogenen
Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.
Mittel für Flüchtlingsprojekt "Erinnerung spricht"
(Drucks. Nr. 15-2696/2015)

Antrag, zu beschließen
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Ausgaben für das im Freizeitheim
Döhren geplante halbjährige Projekt "Erinnerung spricht" in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro für Werbung und Dokumentation.
Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur
Abrechnung bis 30.04.2016 vorgelegt werden. Kostenvoranschläge werden nachgereicht.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Bezirksratsfrau Jacob begründet die Ablehnung des Antrags, da sie diese Mittelverwendung für verfrüht hält.
10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.3.
Mittel für Sitz- und Rückenpolster für den Krippenbereich des Kindergartens Timotheus
(Drucks. Nr. 15-2697/2015)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln die Ausgaben für die noch fehlenden
Sitz- und Rückenpolster für den .Kuschelpalast" im Kindergarten Timotheus in Höhe bis zu
500,00 €
Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur
Abrechnung bis 30.04.2016 vorgelegt werden.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.4.
Förderung Kindertagesstätten und Krippen in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2698/2015)

Antrag, zu beschließen
1) AWO-Kita Wiehbergstraße, Wiehbergstr. 11
2) Die kleinen Gallier e.V., Peiner Str. 30 (Kindergarten und Krippe)
3) Die kleinen Sternchen e.V., Loccumer Straße 7a
4) DRK-Kita Kinderbahnhof Wunderland, DRK-Kita gGmbH, Zeißstr.48 (Integr.gruppe, KiTa & Krippe)
5) Freier Waldorfkindergarten MichaeljFörderverein e.V., Heuerstr. 14
6) Hort im Spiel park Döhren, LH Hannover, Ziegelstr. 1
7) Kinderhaus St. Petri, Ev-luth. Stadtkirchenverband, Querstr. 12 (Hort, KiTa, Krippe)
8) Kinderkiste, Elterinitiative Kinderkiste e.V., Wichmannstr. 12

9) Kita Brückstraße, Ev-luth. Stadtkirchenverband, Brückstr. 3a (Kindergarten & Krippe)
10) Kreuz und Quer, Mütterzentrum Mehr-Generationenhaus e.V., Querstr. 22 (Krippe)
11) Lönneberga & Langstrumpf, Lönneberga & Langstrumpf e.V., Querstr. 31 (Krippe)
12) Schulkinderbetreuung H.-Wilhelm-Olbers-GrundschulejFörderverein e.V. (Schulkinder)
13) St, Bernward, Gesamtverband kath. Kirchengemeind., Helmstedter Str. 35 (Hort & KiTa)
14) CJD Hannover, ChristI. Jugenddorfwerk e.V., Gundelachweg 7 (Hort, Integr.gruppe, KiTa & Krippe)
15) Familienzentrum und Kita der ev-luth. Gnadenkirche, Gleiwitzer Straße 25 (Hort, Kita & Krippe)
16) Kindertagesstätte Quittengarten, LH Hannover, Quittengarten 5 (Hort)
17) Kindertagesstätte St. Eugenius, Gesamtverband kath. Kirchengemeinden, Spittastr. 6 (KiTa)
18) Teeny-Weenies-Kindergarten, Teeny-Weenies e.V., Boulevard der EU 4 (Hort)
19) Timotheus Gemeinde Kindergarten, Timotheus Gemeinde, (Kindergarten & Krippe)
20) Villa Kinderreich, Kinder Kinder! GmbH, Waldhausenstr. 30 (Krippe)
21) Kindergarten Waldheim, Kindergarten Waldheim e.V., Am Schafbrinke 76 (lntegr.gruppe & KiTa)
22) DRK-Kita Ratz & Rübe, DRK-Kinder- u. Jugendhilfe gGmbh, Loccumer Straße 33 (Hort & KiTa)
23) Freche Flitzer, Kinderlebens(t)räume e.V., Hildesheimer Straße 406 (Krippe)
24) Matthäi-Kirchengemeinde, Ev.-luth. Stadtkirchenverband, Wiehbergstr. 41, Wülfel (Hort)

erhalten aus den Mitteln des Stadtbezirksrates jeweils einen Betrag in Höhe bis zu 590,00 Euro für Sachausgaben und Anschaffungen.
Gesamtbetrag der Bezirksratsmittel: bis zu 14.160,00 Euro.
Die Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung bis 30.04.2016 vorgelegt werden. Kostenvoranschläge werden nachgereicht. Mit vorgezogenem Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.
Genehmigung der Protokolle der Sitzungen am 09.07.2015 und 17.09.2015 - öffentlicher Teil
Protokoll vom 09.07.2015 einstimmig genehmigt
Protokoll vom 17.09.2015 mit einer Enthaltung genehmigt


Bezirksratsfrau Kellner schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.07.2015 -Nichtöffentlicher Teil-
Einstimmig genehmigt

TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben
Keine Berichtspunkte

Bezirksbürgermeisterin Kellner schließt die Sitzung.



Antje Kellner
Bezirksbürgermeisterin



Annette Spremberg
Protokollantin