Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.12.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.12.2015)
Protokoll (erschienen am 23.04.2016)
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Landeshauptstadt Hannover 11.12.2015
- 18.62.06-
PROTOKOLL

37. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 9. Dezember 2015,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:45 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsherr Franzkewitsch)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Plöger FB Tiefbau

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Information der Verwaltung zu Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Stadtbezirk
(Fachbereich Jugend und Familie: Herr Maschke)

4. Aktuelle Entwicklung der Seniorenarbeit im Stadtbezirk
(Kommunaler Seniorenservice: Fr. Dahlmann)

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Vertretungsreserven in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2638/2015)

5.1.2. Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-2639/2015)

5.1.3. Stadtbahnhaltestelle „Bemerode Mitte“
(Drucks. Nr. 15-2644/2015)

5.1.4. Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-2645/2015)

5.1.5. Pferdewiese
(Drucks. Nr. 15-2646/2015)

5.1.6. Tiergartenstraße 148
(Drucks. Nr. 15-2647/2015)

5.1.7. Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2678/2015)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Bauernmarkt in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2680/2015)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. INTEGRATIONSBEIRAT

9.1. Nachbesetzung von Integrationsbeiratsmitgliedern

9.1.1. Nachbesetzung: Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2703/2015)

9.1.2. Nachbesetzung: Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2704/2015)

9.2. Anträge aus dem Integrationsbeirat

9.2.1. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
TSV Bemerode - KinderturnClub
(Drucks. Nr. 15-2705/2015)

9.2.2. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
IGS-Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2706/2015)

9.2.3. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
Krokus und IGS-Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2707/2015)

10. ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN

10.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen)

10.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

10.3. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 Forschungszentrum Bemeroder Straße

(Drucks. Nr. 2702/2015 mit 1 Anlage)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Agritechnika 2015
(Drucks. Nr. 15-2692/2015)

11.1.2. Postagentur am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2693/2015)

11.1.3. Aufwertung von Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2694/2015)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Verwendung eigener Haushaltsmittel
(Drucks. Nr. 15-2826/2015)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:

Antworten zu Anfragen:
5.1.4. Lange-Hop-Straße
5.1.6. Tiergartenstraße 148
liegen noch nicht vor, werden schriftlich nachgereicht.


DRINGLICHKEITSANTRAG:
1. –SPD-Fraktion
„Nettomarkt am Döhrbruch“

Nach Begründung der Dringlichkeit wurde der Antrag mit 8-Ja:9-Nein-:0-Enthaltungen abgelehnt und wird in der nächsten Sitzung am 10. Februar 2016 auf der TO sein.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel informierte dass bald Aushänge angebracht werden mit Angabe von AnsprechparterInnen für Flüchtlingsarbeit, an die sich interessierte Einwohnerinnnen und Einwohner wenden können.


Bezirksbürgermeister Rödel informierte


TOP 3.
Information der Verwaltung zu Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Stadtbezirk
(Fachbereich Jugend und Familie: Herr Maschke)


Frau Kurtz, Herr Sander und Herr Maschke informierten


TOP 4.
Aktuelle Entwicklung der Seniorenarbeit im Stadtbezirk
(Kommunaler Seniorenservice: Fr. Dahlmann)


Frau Dahlmann vom Kommunalen Seniorenservice stellte anhand einer Powerpointpräsentation die Aktuelle Entwicklung der Seniorenarbeit im Stadtbezirk vor (siehe Anlage).

Im Anschluss an die Präsentation bedankte sich Bezirksbürgermeister Rödel bei Frau Dahlmann für Ihre Ausführungen.

Bezirksratsherr Konietzny erkundigte sich danach, inwieweit ältere Menschen an dieses Thema herangetragen werden.
Frau Dahlmann erläuterte, das dies zunächst über Flyer und auch Besuche vorgesehen ist. Sofern das nicht ausreichen sollte, werden diese Informationen mitgenommen und es wird weiter Aufgebaut, wenn Notwendigkeit besteht.

Frau Dahlmann stellte die Alternsgerechte Quartiersentwicklung vor


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Vertretungsreserven in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2638/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Ab dem 01.10.2015 fordert das Land Niedersachsen eine ständige Vertretungsreserve in Kindertagesstätten von gelernten Erziehern und Erzieherinnen, damit der Betrieb der Einrichtungen stets gewährleistet werden kann.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbindliche Vertretungsreserve im Hinblick auf die finanzielle Mehrbelastung der Träger bzw. den dadurch entstehenden Mehraufwand im Bereich Koordinierung der Vertretungen?
2. Gibt es Gespräche mit dem Land Niedersachen, die auf eine Kostenübernahme durch das Land für die geforderte Vertretungsreserve abzielen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind der Stadtverwaltung Fälle bekannt, in denen eine Kindertagesstätte
in unserem Stadtbezirk den Betrieb kurzfristig einstellen musste, da nicht genügend Erzieherinnen / Erzieher zur Betreuung der Kinder anwesend waren? Wenn ja, wo und wie oft traten solche Fälle auf und wie soll eine Überprüfung stattfinden?

Beantwortet

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wie folgt Stellung:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In den jeweiligen Finanzierungsformen für die Kindertagesstätten gibt es von der LH Hannover differenzierte Maßnahmen zur Finanzierung des Vertretungs-bedarfes.
Für die Einrichtungen, die nach der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen gefördert werden, steht ein Vertretungskräfte-Pool bei der Kinderladen-Initiative Hannover e.V. zur Verfügung.
Die verbandlichen Kindertagesstätten, die im Wesentlichen vom Caritas Verband und dem ev. Stadtkirchenverband betrieben werden, erhalten aufgrund der geschlossenen Verträge eine Pauschale für die Vertretungskräfte.
Bei der Förderung nach der Richtlinie des Betriebskostenersatz (städtischen Kindertagesstätte in Trägerschaft von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege) gibt es auf Antrag des Trägers bei Krankheit für die ersten sechs Wochen eine Finanzierung für die Vertretungskräfte.

Zur Regelung der Vertretungskosten für Fortbildung und Urlaub, soweit noch nicht abgedeckt, führt die Verwaltung zurzeit Gespräche mit den Trägern von Kinder-tagesstätten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es sind Gespräch geführt worden. Das Land hat eine Kostenbeteiligung an den Kosten für Vertretungskräfte mit dem Hinweis auf die nicht greifende Konnexität abgelehnt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist durchaus möglich, dass Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode den Betrieb kurzfristig einstellen oder Notgruppen einrichten mussten. Dies muss der LH Hannover nicht gemeldet werden. Die Entscheidung trifft der jeweilige Träger der Kindertagestätten selber, da er die Aufsichtspflicht sicherstellen muss.

Nach § 46 Abs. 1 SGB VIII obliegt der zuständigen Behörde (Nds. Kultusministerium - Referat „Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“) die Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen.

TOP 5.1.2.
Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-2639/2015)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:


Aus Richtung Wülfel kommend, gibt es als Linksabbieger in die Emslandstraße eine Linksabbiegerspur. Von der entgegengesetzten Richtung gibt es ebenso eine Linksabbiegespur für Autofahrer die in die Laatzener Straße einbiegen möchten. Diese Spur ist morgens immer stark befahren, da mehrere große Firmen und die Messe in dieser Richtung liegen. Wenn man nach links in die Emslandstraße einbiegen will, wird die Sicht auf den Gegenverkehr durch den entgegenkommenden Linksverkehr stark eingeschränkt, oder ganz genommen. Zudem muss auf Radfahrer geachtet werden, die an dieser Stelle den Radweg oft in beide Richtungen benutzen. Dadurch entstehen gefährliche Situationen die schon des Öfteren zu Unfällen geführt haben.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt und was kann unternommen werden?
2. Kann diese Kreuzung evtl. noch einmal Verkehrsplanerisch überarbeitet werden um hier einen besseren Überblick für alle Verkehrsteilnehmer zu
schaffen?
3. Gibt es evtl. die Möglichkeit, den Gegenverkehr und den Radverkehr aus Richtung Bemerode eher zu stoppen und mit einem grünen Pfeil-Licht den Weg für die Linksabbieger in die Emslandstraße freizugeben? Eine solche Lösung gibt es ein paar hundert Meter weiter am Linksabbieger von der Emslandstraße in die Bemeroder Straße. Dort wird morgens im Berufsverkehr ein grüner Pfeil zugeschaltet.

Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die geschilderte verkehrliche Problematik kann nicht bestätigt werden.
In der Unfallstatistik sind keine Auffälligkeiten erkennbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Knotenpunkt weist keinerlei ungewöhnliche Merkmale oder Sichteinschränkungen auf.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der vorgeschlagene Nachlauf für die aus Richtung Wülfel kommenden Linksabbieger wird abgelehnt, da dies eine völlig neue Signalprogrammstruktur bewirken würde, bei der der aus Richtung Kronsberg kommende Verkehr getrennt signalisiert werden müsste. Aufgrund der Vorgaben in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen führt dies zu deutlichen Einbußen in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts und zudem zu einer starken Verringerung der Freigabezeiten für den Radverkehr.

TOP 5.1.3.
Stadtbahnhaltestelle „Bemerode Mitte“
(Drucks. Nr. 15-2644/2015)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:


Seit geraumer Zeit gibt es Beschwerden von Anwohnern und Nutzern der besagten
Haltestelle. Akut sollen wieder einige Holzschwellen durchgefault sein, verschiedene Stoßfugen im Dachrinnenbereich sind defekt, Regenwasser tropft auf die Bahnsteigkanten welches bei Frost gefrieren könnte und dann besteht eine erhebliche Rutschgefahr.
Es waren auch wieder Sprayer in der Haltestelle unterwegs, Schmierereien in grüner Farbe sind an den Granit-Wandverkleidungen und Treppenstufen zu sehen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann werden die beschädigten Holzbohlen ausgetauscht oder ist das bereits geschehen?
2. Welche Maßnahmen werden gegen die Graffitis unternommen und gibt es evtl. Videoaufzeichnungen oder konnten die Täter schon ermittelt werden?
3. Wann werden die Stoßfugen der Dachkonstruktion repariert und kann diese dann auch gleichzeitig mit gereinigt werden?


Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet. Die infra teilt mit:

Antwort: der infra zu Frage 1:
Wir vermuten, dass damit die Holzschwellen im Gleis gemeint sind. Die Schwellen wurden erst kürzlich kontrolliert. Sie sind alle in einem betriebssicheren Zustand. Schwellen mit optischen Mängeln, die von Laien als Faulstellen interpretiert werden können sind vereinzelt vorhanden. Einen Grund, zum Tausch der Schwellen gibt es nicht.
Antwort: der infra zu Frage 2:
Das angesprochene Graffiti war letzte Woche laute Aussage Protec letzte noch nicht da (es befindet sich an den „hinteren Abgängen“). Das Graffiti an der Wand wurde bereits entfernt, das Graffiti auf der Treppenstufen wird innerhalb der
nächsten Tage entfernt.
Wenn nachvollziehbar ist, dass der Vorfall nicht länger als 48h zurück liegt, wird auch die Polizei informiert und es werden die Aufzeichnungen der Kameras gesichert. Wenn Anlieger ein Interesse an einer Strafverfolgung haben, sollten sie direkt die infra, die üstra sowie die Polizei informieren. Nur dann kann man entsprechend zeitnah mit Reinigung und Beweissicherung handeln.

Antwort: der infra zu Frage 3:
Die Reinigung der Regenrinne kann nur mit Abschaltung der Oberleitung erfolgen, der Aufwand ist also relativ hoch. Diese Reinigung erfolgt jährlich.
Die Abdichtung der Stoßfugen ist leider verursacht bereits seit längerem erheblichen Aufwand. Wir prüfen, ob inzwischen der Neubau der Rinnen wirtschaftlicher ist und würden dies ggf. für das Wirtschaftsjahr 2017 einplanen.

TOP 5.1.4.
Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-2645/2015)

Anwohner monieren seit langer Zeit, dass auf der Lange-Hop-Straße mehrere mit Gerüsten etc. bela­de­ne Fahrzeuge eines Dachdecker-Unternehmens – teils dauerhaft, teils über Nacht und am Wochen­en­de – abgestellt sind, und schließen daraus, dass sich ein Gewerbebetrieb in dieser Straße befindet. Die starke Geräuschbelästigung durch das Be- und Entladen der Fahrzeuge, An- und Abfahrt der Mit­ar­beiter, auch in den frühen Morgenstunden, führt ebenfalls zu Unmut.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, ob und wo es einen Handwerksbetrieb in der Lange-Hop-Straße
gibt?
2. Wenn ja: Ist ein solcher dort im Wohngebiet zulässig und unter welchen Voraussetzungen
(z. B. Mitarbeiter- und Fahrzeugzahl)?
3. Wenn nein: Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen um hier für Abhilfe zu sorgen?


Antwort wurde schriftlich nachgereicht:

Einleitend sei erwähnt, dass in diesem Zusammenhang bereits ein offenes Verfahren bei OE 61.35 existiert, ein Anwohner ist mit einer Beschwerde an die Verwaltung heran getreten. Vorliegend geht es allerdings um einen Gerüstbaubetrieb. Zulässig ist an dieser Stelle lediglich die Nutzung eines Raumes innerhalb des betroffenen Gebäudes zur Büronutzung. Die Entgegennahme von Aufträgen oder Werkzeug auf dem Grundstück oder ähnliches ist hingegen nicht zulässig. Hierzu wurden von der Verwaltung bereits Ordnungsverfügungen erlassen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
OE 61.3 liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse über einen Handwerksbetrieb (Dachdecker) in der Lange-Hop-Str. vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Siehe Einleitung

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Verwaltung sind hier leider Grenzen gesetzt. Die nach der Ordnungsverfügung ergangenen Überprüfungen des „Gerüstbaubetriebes“ durch den Außendienst haben keine Erkenntnisse für eine weitere baurechtswidrige Nutzung ergeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier keine „lückenlose“ Überwachung erfolgen kann – die Überprüfungen stellen immer nur Momentaufnahmen dar. Allerdings waren die Beschwerdeführer bislang ebenfalls nicht in der Lage, Nachweise für eine baurechtswidrige Nutzung vorzulegen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum keinen baurechtswidrigen Zustand darstellt, hiergegen kann OE 61.3 daher ohnehin nicht einschreiten. Angesichts der bislang ermittelten Sachlage besteht hier kein Anlass für ein weiteres Vorgehen.


TOP 5.1.5.
Pferdewiese
(Drucks. Nr. 15-2646/2015)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:


Aktuell stehen 5 Pferde an der Lange-Feld-Straße auf einem Grundstück der Stadt Hannover.
Leider müssen Ende Herbst 2016 die Pferde dort weichen, da die Feuerwache auf diesem Grundstück neu erbaut wird. Die Mieter sind dieser Fraktion namentlich bekannt.

Wir fragen die Verwaltung:

Kann die Stadt Hannover hier im Stadtbezirk eine Ersatzfläche anbieten, wenn ja, wo
und wenn nein, warum nicht?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Verwaltung teilt mit, dass keine Ersatzflächen vorhanden sind. Im Stadtbezirk hat die Stadtverwaltung nur vereinzelte Weideflächen, die jedoch langfristig verpachtet sind.

TOP 5.1.6.
Tiergartenstraße 148
(Drucks. Nr. 15-2647/2015)

Die CDU- Fraktion hatte am 13.05.2015 eine Anfrage bezüglich der im Nachhinein errichteten Pavillons auf dem Gelände der alten Villa in der Tiergartenstraße 148 gestellt. Die Antwort der Verwaltung vom 31.08.2015 besagte, dass ein Pavillon bauordnungsrechtlich genehmigt wurde, die Nutzung aber lediglich zum gelegentlichen Aufenthalt freigegeben sei. Dieser Pavillon sei aber auch nicht entsprechend der Baugenehmigung 2,5m von der Grundstücksgrenze aufgebaut worden. Auch der zweite Pavillon stünde dichter an der Grenze. Die Nutzung entspricht nicht dem Genehmigungsstand, da beide Pavillons zu weiteren Aufenthaltszwecken und als Frühstücksraum genutzt werden. Im Rahmen einer formellen Anhörung sollte sich der Betreiber äußern.
Die Antwort der Verwaltung bezog sich auf zwei Pavillons, es ist allerdings auch ein dritter vorhanden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich um drei anstatt zwei Pavillons handelt
und sind alle drei aufgrund des jetzigen B-Plans-genehmigt?
2. Sind auch zwischen den einzelnen Pavillons Grenzabstände einzuhalten, und wenn ja, welche?
3. Ist die formelle Anhörung inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird diese abgeschlossen sein?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Anzahl der Pavillons ist uns bekannt. Zwei der Pavillons sind vor der Rechtskraft des B-Plans errichtet worden, so dass die Bestimmungen des jetzt gültigen B-Plans nicht bindend sind. Ein Pavillon ist bauordnungsrechtlich genehmigt und darf laut Baugenehmigung vom 18.09.98 nur zum gelegentlichen Aufenthalt genutzt werden. Andere Nutzungen sind ausgeschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auf einem Grundstück sind auch zwischen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten (max. Höhe bis zu 3 m) ein bis auf 1 m verringerter Abstand oder kein Abstand zulässig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der aktuelle Betreiber hat sich im Rahmen einer formellen Anhörung nicht geäußert. Wir werden kurzfristig die notwendige Ordnungsverfügung zur Beseitigung der Pavillons erlassen. Sobald diese Verfügung bestandskräftig ist, werden wir hierüber informieren.


TOP 5.1.7.
Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2678/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Mitte Oktober diesen Jahres wurden im Auftrag von Kabel Deutschland auf der Wülfeler Straße Leitungsarbeiten durchgeführt. Dabei wurde bei einem Anlieger das Grundstück –Eingangsbereich und Garten- mit hellgrauen Schlamm überschwemmt, so dass vorübergehend kein Zutritt zum Haus möglich war.
Nach Entfernung des Schlamms stellte sich heraus, dass im vorderen Bereich des Gartens Baum- und Buschwurzeln freigespült waren. Im weiteren Verlauf der Grundstücksgrenze gab es noch weitere Stellen, an denen der graue Schlamm aus der Erde gedrückt wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurden die Anlieger nicht über die geplanten Bauarbeiten informiert, wie es vom Bezirksrat immer wieder gefordert wurde?
2. Wer haftet für evtl. dauerhaft entstandene Schäden an Privateigentum?

Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Information der Anlieger hätte durch den Auftraggeber (AG) der Baumaßnahme (Kabel Deutschland) erfolgen müssen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der AG (Kabel Deutschland) wäre für die entstandenen Schäden haftbar zu machen.

Die Verwaltung hat am 26.07.2015 eine grundsätzliche Genehmigung für das Bauvorhaben erteilt. Einen direkten Einfluss auf die jeweiligen Bauabschnitte und Bauausführungen hat die LHH nicht. Dies liegt in der Verantwortung des Bauherrn Kabel Deutschland.

Die Verwaltung lässt lediglich die Oberfläche im öffentlichen Bereich nach Abschluss der Bauarbeiten mit eigenen Vertragsfirmen wieder herstellen.

TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Bauernmarkt in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2680/2015)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Auch während der Umbaumaßnahmen im Kleinen Hillen soll der Bauernmarkt Kirchrode weiterhin an den Freitagen durchgeführt werden. Der Übergangsstandort sollte günstiger Weise in der Nähe des bisherigen liegen. Bislang gibt es allerdings keine gesicherten Informationen über diesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Verwaltung für die Übergangszeit?
2. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten den Bauernmarkt übergangsweise im westlichen Teil der Ostfeldstraße anzusiedeln?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung plant derzeit die Verlegung des Standortes während der Umbaumaßnahmen. Die Standortfrage wurde erörtert und die Verwaltung hat sich entschieden, den Bauernmarkt weiterhin auf dem Kleinen Hillen, in Fortführung des jetzigen Standortes bis zur Wasserkampstraße, zu belassen. Dies hat sich bereits bei den letzten Baumaßnahmen „Kleiner Hillen“ bewährt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Diese Möglichkeit wurde seitens der Verwaltung nicht in Betracht gezogen, da es sich hier um einen sehr gravierenden Standortwechsel handeln würde.

TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Auf die Anfrage eines Einwohners, was im Jöhrenshof gebaut werden solle und ob es einen Bebauungsplan gibt, stellte Stadtplaner Fabich eine diesbezügliche Drucksache vor, die unter TOP 10.2. der Tagesordnung angesetzt ist. So dann zog er die Ausführungen zu der Drucksache vor und erläuterte die Inhalte.


Durchgeführt von 20:46 - 20:56 Uhr


TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

Zur aktuellen Situation / Sachstand der Erneuerung der Eisenbahnüberführungen im Stadtbezirk informierten:

Herr Engelke: DB Netz AG
Herr Jahnke: Fa. GP - Ing. – Bau
Herr Richter: Fa GP - Ing.- Bau
Herr Krontal: Ing. Büro im Auftrag der DB
Herr Plöger: Fachbereich Tiefbau -LHH


Im Anschluss an die Ausführungen zu den Baulichen Entwicklungen folgten zahlreiche Rückmeldungen der Bezirksratsmitglieder:

Bezirksratsfrau Barke wies darauf hin, dass der Bezirksrat bereits vor zwei Jahren, als das Vorhaben zum ersten mal vorgestellt wurde im Rahmen einer Sondersitzung mit weiteren betroffenen Bezirksräten, auf diese Situation hingewiesen habe, welch eine Beeinträchtigung die Maßnahme für den Bezirk darstelle. Es sollte insbesondere Berücksichtigung finden, eine weitestgehende verkehrliche Erreichbarkeit zu ermöglichen.

Bezirksratsherr Krüger unterstrich, die Ausführungen von Frau Barke und erkundigte sich, in welchem Schichtsystem die Baustelle mit Beginn 1. April arbeiten werde. Die Sperrzeiten für diese Baustelle wurde von den Beauftragten Firmen für die Zeit vor Ostern bis April angegeben und die Arbeit werde in einem Mehrschichtverfahren erfolgen.

Bezirksratsherr Meinecke schloss an seinen Dank für die Ausführungen die Frage an, ob die Information der Anwohner erfolgt sei. Hierzu wurde ausgeführt, dass eine Woche vor Beginn der Maßnahme entsprechende Faltblätter verteilt worden sind.

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich, ob eine Lärmschutzwand während der Bauarbeiten insbesondere für Lärmgeneigte Phase geplant sei. Eine Lärmschutzwand sei konzipiert, wenn der Zugverkehr über die sog. Hilfsbrücke verläuft und an der Hauptbrücke die Abbrucharbeiten durchgeführt werden, führten die Firmen aus. Diese wird 50 Meter lang und 5 Meter hoch sein und sich auf der Seite befinden, an der Abbruch erfolgen wird.

Bezirksratsherr Quast bat Herrn Fabich die Umleitungsschilder in Bezug auf das Vinzenzkrankenhaus anpassen zu lassen.

Bezirksratsfrau Heesen fragte nach, inwieweit ein Beweissicherungsverfahren im vorgestellten Vorhaben erfolgt sei. Ein ausführliches Beweissicherungsverfahren sei bereits erfolgt, führte Herr Plöger aus.

Bezirksratsfrau Stittgen wollte wissen, ob das Vinzenzkrankenhaus über hinreichende Information verfügt bzw. diese erhalten habe. Herr Plöger führte hierzu aus, es gab Mitteilungen vom Krankenhaus, das diese Schwierigkeiten hinsichtlich der Erreichbarkeit. Er habe vor einer Stunde dies an Herrn Engelke weitergegeben mit der Bitte, die Anfahrtsroute zum Krankenhaus frei zu halten. Insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um ein Schwerpunktkrankenhaus handelt. Herr Engelke ergänzte und fügte hinzu, das dies vorgesehen ist.

Bezirksratsfrau Stittgen bat diese Anfahrtsbeschilderung unbedingt vorzunehmen und fügte Frage hinzu, wie die An- und Abfahrtslösungen sind bzw. ob die zugesicherte Südliche Route noch beibehalten wird.
Herr Engelke antwortetet, dem wäre so. Herr Plöger ergänzte, dass Haupt Ab- und Zufahrt über Südschnellweg, diese ist vom technischen Aufbau so, dass ein Baustellenverkehr aushält.

Bezirksratsherr Konietzny fragte nach, ob eine Verkehrsrechtliche Straßensperrung beantragt wurde. Eine verkehrsrechtliche Anordnung liege bereits vor, führte Herr Engelke aus.

Bezirksratsherr Meinecke gab den Hinweis, die Freiwillige Feuerwehr unbedingt mit zu Informieren.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Berichtspunkte


TOP 9.
INTEGRATIONSBEIRAT


TOP 9.1.
Nachbesetzung von Integrationsbeiratsmitgliedern

TOP 9.1.1.
Nachbesetzung: Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2703/2015)

Antrag,

folgende Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
Auf Vorschlag von:
Herr Pajam Rokni
Frau Tatjana Tempel
Einzelvertreter Albrecht


Einstimmig


TOP 9.1.2.
Nachbesetzung: Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2704/2015)

Antrag,
folgende Nachbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
Auf Vorschlag von:
Frau Marjam Salehi
Herrn Andreas Pieniazek
CDU-Fraktion


Einstimmig


TOP 9.2.
Anträge aus dem Integrationsbeirat

TOP 9.2.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
TSV Bemerode - KinderturnClub

(Drucks. Nr. 15-2705/2015)

Antrag,
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
für das Projekt:
„Integration durch Sport im DTB Kinderclub TSV Bemerode“
einen Betrag bis zu 2.400,- € zu gewähren.

Einstimmig


TOP 9.2.2.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
IGS-Kronsberg

(Drucks. Nr. 15-2706/2015)

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
für das Projekt:
„„Integration über die Sprachlernklasse in der IGS Kronsberg“
einen Betrag bis zu 2253,75 € zu gewähren.

Einstimmig


TOP 9.2.3.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
Krokus und IGS-Kronsberg

(Drucks. Nr. 15-2707/2015)

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
für das Projekt:
Flucht ist kein Verbrechen“- Kreativ künstlerischer Wettbewerb für Schüler der IGS Kronsberg zur Flüchtlingssituation- einen Betrag bis zu 500,- € zu gewähren.

Einstimmig


TOP 10.
ENTSCHEIDUNGEN / ANHÖRUNGEN

TOP 10.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1814 mit Begründung zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 10.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1823 – Festsetzung eines Wohn- und Geschäftshauses Brabeckstraße 6 - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1823 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.3.

Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 Forschungszentrum Bemeroder Straße

(Drucks. Nr. 2702/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,


dem Abschluss eines Änderungsvertrags zum bestehenden Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 - Forschungszentrum Bemeroder Straße - mit der Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center GmbH & Co. KG zu den in der Begründung näher aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.


Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Agritechnika 2015
(Drucks. Nr. 15-2692/2015)

Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, uns in der nächsten Sitzung das Verkehrskonzept anhand der Straßenkarte zu erläutern, da man den Eindruck hatte, dass der Verkehr über Nebenstraßen zur Messe geleitet wurde.


Einstimmig


TOP 11.1.2.
Postagentur am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2693/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen :
Zwei Parkplätze für die Postagentur am Kronsberg in unmittelbarer Nähe derselben zu reservieren. Diese könnten sich auf der Wülferoder Straße oder der Kattenbrooktrift
befinden.

8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.1.3.
Aufwertung von Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2694/2015)

Bezirksratsherr Nauheimer verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen :

Die Verwaltung wird beauftragt, die Spielplätze Weinkampswende/Honerkamp und Jacobskamp/Försterkamp aus den Haushaltsmitteln 2015 für die Ökologische Aufwertung von Spielplätzen jeweils mit Babyschaukel, Korbschaukel und Karussell zu versehen.


Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Verwendung eigener Haushaltsmittel
(Drucks. Nr. 15-2826/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Verwendung eigener Haushaltsmittel
1. Dem Kinderladen „Kronsbären“ aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1000,00 € zu gewähren. Hier sollen die zahlreichen Fensterflächen des Kinderladens mit Sicherheitsglas ausgestattet werden, um im Falle eines Glasbruchs die Verletzungsgefahr zu minimieren.
2. Dem Jugendzentrum Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 400,00 € zu gewähren.
Diese Mittel dienen zur Anschaffung einer mobilen Dusche damit die Teilnehmer am neuen Sportangebot die Möglichkeit zum Duschen haben.
3. Der Freiwilligen Feuerwehr in Wülferode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates
Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1260,00 € zu gewähren. Die Kameraden benötigen Shirts mit dem Logo der FF Wülferode die bei Veranstaltungen im Stadtbezirk getragen werden sollen.
4. Den Freiwilligen Feuerwehren in Kirchrode und Bemerode aus den Mittels des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1000,00 € zu gewähren.
Um der wachsenden Mitgliederzahl der FF in beiden Stadtteilen gerecht zu werden, müssen auch die Spinde um 10 Einsatzgarderoben erweitert werden. Hierfür sind die beantragten Mittel gedacht.
5. Dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode aus den eigenen Mitteln
2500,00 € für die Unterstützung der Freiwilligenarbeit für Flüchtlinge im Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.




für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin