Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 26.11.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.11.2015)
1. Nachtrag (erschienen am 26.11.2015)
Protokoll (erschienen am 04.03.2016)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.62.09 - 22.12.2015

PROTOKOLL

35. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 26. November 2015,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1
Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.20 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Fitz) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
(Bezirksratsherr Koch) parteilos
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wegener (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsherr Leineweber)
(Bürgermeister Scholz)
(Ratsherr Wruck)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Frau Ehrenberg-John FB Planen u. Stadtentwickl.
Herr Sievers Bezirksmanagement




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.10.2015

4. Berichte der Verwaltung

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Informationen über Bauvorhaben

5. Bericht aus dem Integrationsbeirat

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. 3 Kita-Neubauten
Neubau eines Familienzentrums in der Walter-Ballhause-Straße und
Neubau einer Kindertagesstätte in der Hohe Straße und
Neubau eines Familienzentrums in der Beckstraße
(Drucks. Nr. 2315/2015 mit 3 Anlagen)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats
(Drucks. Nr. 15-2542/2015)

6.2.2. Rückbau der Stadtbahnüberfahrten an der Wallensteinstraße und Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2609/2015 mit 1 Anlage)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Signalanlage an der B 217 / Hauptstraße / Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-2482/2015)

7.1.2. Kindertagesstättenbericht 2015 - weiterer Handlungsbedarf für den Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2529/2015)

7.1.3. Stadtfriedhof Ricklingen : Erreichbarkeit der Friedhofskapelle für Menschen mit Behinderungen an Freitagen
(Drucks. Nr. 15-2530/2015)


7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Bartold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-2538/2015)

7.2.2. Pflanzung von blühenden, insektenfreundlichen Bäumen
(Drucks. Nr. 15-2539/2015)

7.2.3. Unterbrechung des Freigabesignals für Rechtsabbieger
(Drucks. Nr. 15-2540/2015)

7.3. von Bezirksratsherrn
Schrader (FDP)

7.3.1. Spielstrassen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2506/2015)

8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2477/2015)

8.1.2. Ergänzung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2483/2015)

8.1.3. Bestattungen nach islamischem Ritus auf dem Ricklinger Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-2537/2015)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Beseitigung der Absperrbaken an der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2541/2015)

















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 2 wird nach TOP 5. behandelt; zu TOP 6.2.1. wurde Drucks. Nr. 15-2542/2015 als Nachreiche übersandt; zu TOP 6.2.2. wurde Drucks. Nr. 15-2609/2015 als Nachtrag übersandt, wird aber auf Wunsch aller Fraktionen in die Fraktionen gezogen.
Die so geänderte TO einstimmig beschlossen

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.10.2015
Einstimmig genehmigt

TOP 4.
Berichte der Verwaltung

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers berichtet, dass im kommenden Frühjahr auf der Ostseite des Ricklinger Stadtwegs zwischen Henkelweg und Beekestraße 12 Pflanzkübel mit Bäumen aufgestellt werden, deren Pflege die IG Ricklingen übernehme werde. Aufgrund unterirdischer Leitungen war es dort nicht möglich, Bäume zu pflanzen.

TOP 4.2.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Ehrenberg-John hat keine Berichtspunkte im öffentlichen Teil.
Bezirksratsherr Wüstrich berichtet, dass sich an der Absperrung der Baustelle an der Göttinger Chaussee, Ausfahrt Edeka-Markt ein Kfz-Fahrer die Reifen kaputt gefahren hat. Er bittet um Weitergabe der Information und Stellungnahme.
Ergänzung zum Protokoll:
Die Baufirma teilte dazu folgendes mit:
Im Bereich der Zufahrt Edeka ist eine Behelfszufahrt hergestellt. Die Zufahrt weist eine ausreichende Breite auf und ist seitlich mit Barken und Absperrzäunen gesichert. Im Verlauf eines Tages haben Autofahrer und LKW die Barken stückweise nach außen geschoben/gedrängt, bis sie neben der Bituzufahrt standen bzw. umgefallen sind. An der Kante der keilförmigen errichteten Zufahrt muss sich dann ein Autofahrer den Reifen beschädigt haben. Die Fa. Strabag hat aber umgehend danach die Seiten des Bitukeils mit Mineralgemisch angeschottert, sodass dieser Unfall nicht wieder erfolgen kann.
Bezirksratsherr Walther sagt, dass auf dem Butjerbrunnenplatz eine Akazie gefällt worden sei. Er möchte wissen, warum und ob als Ersatzpflanzung eine Tanne gesetzt werden könne
Ergänzung zum Protokoll:
Es habe sich sich um eine reguläre Fällung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gehandelt; ersatzweise wird eine eine Blumenesche ( Fraxinus ornus) gepflanzt werden.


TOP 5.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Farnbacher berichtet aus der Sitzung des Integrationsbeirats am 27.11.2015. Ein Zuwendungsantrag des Unterstützerkreises des Flüchtlingswohnheims Tresckowstraße sei vorgestellt und einstimmig befürwortet worden. Der Beirat habe die Teilnahme an Veranstaltungen im Jahr 2016 besprochen. Weiteres Thema seien Begräbnisse nach islamischem Ritus und die Möglichkeit, diese im Stadtbezirk zu ermöglichen, gewesen. Die nächste Sitzung findet am 16.02.2016 um 18.30 Uhr im Freizeitheim Weiße Rose statt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
3 Kita-Neubauten
Neubau eines Familienzentrums in der Walter-Ballhause-Straße und
Neubau einer Kindertagesstätte in der Hohe Straße und
Neubau eines Familienzentrums in der Beckstraße

(Drucks. Nr. 2315/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Weske fragt, ob die Kita Canarisweg abgängig sei und ob dort nicht der Standort erhalten werden könnte. Er bemängelt, dass vor der Kita Beckstraße kein Gehweg vorgesehen sei und bittet die Planung dahingehend zu ergänzen. An der Einmündung Reichweinweg sollte eine Straßenquerung geschaffen werden.
Frau Ehrenberg-John erklärt, dass die provisorische Kita in einer Wohnung im Canarisweg durch die Kita Beckstr. ersetzt werde. Ein Gehweg wird dort nicht für erforderlich gehalten, da dort kaum Fußgängerverkehr sei. Im Rahmen des Programms Soziale Stadt werden auch die Wegeführungen überprüft werden.
Bezirksratsfrau Bergmann begrüßt den Neubau der Kita. Grundsätzlich werde der zusätzliche Bedarf von Betreuungsplätzen gesehen. Dazu folge noch eine Anfrage.
Bezirksratsfrau Hurtzig erkundigt sich nach der Querungsmöglichkeit über die Bornumer Straße für Kinder.
Frau Ehrenberg-John erklärt, dass die Wegeverbindungen am Mühlenberg grundsätzlich noch überprüft werden und dann auch auf Querungsmöglichkeiten geachtet wird,.
Bezirksbürgermeister Markurth weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss diese Drucksache vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtbezirksräte bereits befürwortet habe.

Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen, auf den vorgenannten Grundstücken
1. eine 4-Gruppen-Kindertagesstätte (Walter-Ballhause-Straße), eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte (Hohe Straße) und eine 8-Gruppen-Kindertagesstätte (Beckstraße) unter Zugrundelegung der Standardraumprogramme zu errichten,
2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstestes als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu verifizieren, sowie



3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das Projekt als ÖPP-Modell mit den Leistungsbestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kita Beckstraße einstimmig beschlossen

TOP 6.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.2.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats
(Drucks. Nr. 15-2542/2015)

Antrag,
folgende Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen.
IB 08/2015 Der Unterstützerkreis "wirhelfen30457" erhält für drei verschiedene Projekte eine Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirats in Höhe von 1035,00 Euro.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.2.2.
Rückbau der Stadtbahnüberfahrten an der Wallensteinstraße und Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-2609/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Rückbau der Überfahrt über die Stadtbahn an der Wallensteinstraße in Höhe der St. Thomas Kirche sowie der dauerhaften Schließung der Überfahrt über die Stadtbahn zum Butjerbrunnenplatz und der Ertüchtigung der Durchfahrt zwischen Bierweg und Butjerbrunnenplatz, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 80.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
Auf Wunsch aller Fraktionen in die Fraktionen gezogen

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Signalanlage an der B 217 / Hauptstraße / Tresckowstraße
(Drucks. Nr. 15-2482/2015)

Der oben genannte Kreuzungsbereich ist der Hauptquerungsweg für alle Fahrgäste des ÖPNV, die den Stadtbahnendpunkt Wettbergen aus Alt-Wettbergen kommend erreichen wollen. Da es im Bereich Alt-Wettbergen mehrere Seniorenwohnanlagen und auch Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt, sind darunter auch etliche Sehgeschädigte. Diese können bisher nur durch Nachfrage sicherstellen, dass für Fußgängerinnen und Fußgänger grünes Licht gezeigt wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann der oben genannte Kreuzungsbereich mit einer akustischen Signalanlage für Sehgeschädigte nachgerüstet werden?


2. Wenn ja, wird die Verwaltung eine entsprechende Umrüstung der Ampelanlage beantragen bzw. veranlassen?
3. Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier die Verkehrssicherheit auch für Sehgeschädigte herzustellen?

Frau Spremberg trägt die Antwort der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor:
Eine Nachrüstung der vorhandenen Lichtsignalanlage mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ist technisch grundsätzlich möglich. Allerdings sind dabei vielfältige Randbedingungen zu berücksichtigen. Bei Anforderung über die Blindentaster muss die Grünphase so lange dauern, dass Blinde und Sehbehinderte die gesamte Furtlänge zurücklegen können. Der Fußgänger über die B 217 muss zwei Furten, die durch eine Mittelinsel getrennt sind, queren. Da eine möglichst Fußgänger freundliche Gestaltung des Signalprogramms erreicht werden soll, in der Schaltung jedoch auch die vorhandene Busbevorrechtigung berücksichtigt werden muss, ist zunächst eine vorherige Klärung mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hannover und der üstra erforderlich.
Vorsorglich werden Haushaltsmittel für eine Umsetzung der Maßnahme in das Bauprogramm 2016 aufgenommen.
Bezirksratsherr Kumm ergänzt, dass in diesem Fall auch die Länge der Ampelphase berücksichtigt werden müsse.

TOP 7.1.2.
Kindertagesstättenbericht 2015 - weiterer Handlungsbedarf für den Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2529/2015)

Laut Kindertagesstättenbericht 2015 liegt der Stadtbezirk bei der Krippenversorgung auf dem vorletzten und bei der Versorgung mit Kitaplätzen auf dem letzten Platz im stadtweiten Vergleich. Obwohl erfreulicherweise die Kita am Butjerbrunnenplatz nahezu fertiggestellt ist und die Kitas an der Bergfeld- und der Beckstraße in den nächsten Jahren gebaut werden, wird sich die Situation voraussichtlich nur geringfügig ändern. Die Kinder aus den Containern an der Grundschule Stammestraße ziehen in die Kita Butjerbrunnenplatz, die Kinder aus den Containern an der Kita Levester Straße werden in die Kita Bergfeldstraße und die Kinder aus der Einrichtung im Canarisweg voraussichtlich in die Kita Beckstraße ziehen. Damit sind die neuen Kitas zum Teil mit Kindern aus Einrichtungen, die aufgegeben werden müssen, belegt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Geht die Verwaltung davon aus, dass durch die neuen Kitas, obwohl sie teilweise mit Kindern aus anderen Einrichtungen belegt werden, die Annäherung an die städtische Versorgungsquote erreicht werden kann?
2. Falls nein, welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Situation zu entspannen (z B. alternative Container-Kita-Standorte)?

Frau Spremberg verliest die Antwort der Verwaltung:
Im Laufe des Jahres haben bereits neue Kindertageseinrichtungen ihren Betrieb aufgenommen.
Der Elternverein Sausewind e.V. hat zum 01.08.2015 mit der Betreuung einer Kindergartengruppe von 25 Kindern in der Göttinger Chaussee 109 begonnen.
Durch das Programm „Hannover bleibt am Ball“ wurde u.a. der Neubau Kita Butjerbrunnenplatz mit 2 Kindergarten- (50 Kinder aus den Vorlaufgruppen Kita Henkellweg) und 2 Krippengruppen (30 Kinder) geschaffen, der bereits am 09.07.2015 in Betrieb genommen wurden.
In der Kita Beckstraße werden 2 Krippen-, 4 Kindergarten- und 2 Hortgruppen entstehen.


Dabei soll die städtische Wohnungs-Kita im Canarisweg 21 (2 Kindergarten- und 2 Hortgruppen) in die Kita Beckstraße überführt werden, so dass hier zwei zusätzliche Krippen- und zwei zusätzliche Kindergartengruppen neu geschaffen werden.
In dem geplanten Neubau der Kindertagesstätte in der Bergfeldstraße werden 2 Krippen-, 2 Kindergartengruppen und eine altersübergreifende Gruppe entstehen. Da eine Kindergartengruppe aus dem Containeranbau Kita Levester Straße übernommen wird, werden hier vier neue Gruppen im Krippen- und im Kindergartenbereich angeboten.
Die entsprechenden Drucksachen werden dem Bezirksrat rechtzeitig vorgelegt.
Durch die genannten Maßnahmen wird die Versorgungsquote im Krippen- wie auch im Kindergartenbereich im Stadtbezirk Ricklingen verbessert.
Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen wird gesehen. Daher wird die Verwaltung weiterhin die Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze prüfen und den engen Austausch mit Trägern von Kitas und privaten Initiativen pflegen und den Bezirksrat entsprechend informieren.

Bezirksratsherr Schrader erkundigt sich, ob Kinder aus den Flüchtlingswohnheimen in der Planung zu Kindertagesstätten Berücksichtigung gefunden haben.
Frau Spremberg verweist auf eine Antwort einer ähnlichen Anfrage der letzten Bezirksratssitzung. Dort war gesagt worden, dass Beschäftigungsangebote für Kinder in den Wohnheimen erfolgen. Aufgrund der nur vorübergehenden Unterbringung werden Kinder aus Wohnheimen nicht in Kindertagesstätten vermittelt, da nach Festlegung des Status voraussichtlich ein Wohnortwechsel erfolge und den Kindern die Umgewöhnung erspart werden soll.
Bezirksratsfrau Bergmann weist darauf hin, dass im Flüchtlingswohnheim Munzeler Str. ein niedrigschwelliges Angebot für Eltern und Kinder als Pilotprojekt erfolgreich gestartet sei. Diese Maßnahme soll soll auch in anderen Wohnheimen angeboten werden soll.

TOP 7.1.3.
Stadtfriedhof Ricklingen : Erreichbarkeit der Friedhofskapelle für Menschen mit Behinderungen an Freitagen
(Drucks. Nr. 15-2530/2015)

Auf eine ähnlich lautende Frage hat die Verwaltung im März 2014 (DS 15-0408/2014 F1) folgendes geantwortet:
„Das Hauptportal wird bei Bestattungen am Freitag neuerdings geschlossen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergab sich aus dem Umstand, dass am Freitag grundsätzlich die meisten Bestattungen stattfinden und zunehmend nicht berechtigte Besucher die Parkplätze neben der Kapelle nutzten. Aus diesem Grunde werden die gehbehinderten Besucher der Trauerfeiern (der Bedarf wird durch das jeweilige Bestattungsunternehmen ermittelt und an die Friedhofsverwaltung weitergeleitet) am Freitag über den Werkhof geleitet. … Darüber hinaus sind im Friedhofsbüro kostenfrei Rollstühle und Rollatoren für die Nutzung auf dem Friedhof erhältlich.“
Da nirgends auf diese beiden Möglichkeiten hingewiesen wird bedeutet das, dass Gehbehinderte, deren Teilnahme nicht vorher bekannt ist, freitags keine Chance haben, an einer Trauer-feier teilzunehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die oben beschriebenen Regelungen noch in Kraft?
2. Wenn ja, wird die Verwaltung an geeigneter Stelle (z. B. an der Umzäunung) auf den Sachverhalt hinweisen?
3. Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten, allen gehbehinderten Menschen die Teilnahme an Trauerfeiern zu ermöglichen?



Herr Sievers trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Zu Frage 1: Das Haupttor des Stadtfriedhofes Ricklingen bleibt weiterhin freitags für Fahrzeuge gesperrt. Dies ist erforderlich, da in der Vergangenheit viele Trauergäste mit ihren PKW quer über den Friedhof Ricklingen gefahren sind und direkt vor der Kapelle geparkt haben. Gehbehinderte BesucherInnen können weiterhin über den Werkhof bis zur Kapelle vorfahren oder einen Rollstuhl oder Rollator ausleihen.
Zu Frage 2: Aktuell werden neue Informationsschilder angefertigt. Bis diese angebracht sind, wird zeitnah ein Informationsblatt in der Pförtnerloge des Friedhofes ausgehängt.
Zu Frage 3: Die Bestattungsunternehmen sind darauf hingewiesen worden, dass bei der Anmeldung der Bestattung angegeben werden soll, ob eine Anfahrt über den Werkhof gewünscht oder ein Rollstuhl oder Rollator benötigt wird.
Der Stadtfriedhof Ricklingen hält vier Rollstühle und zwei Rollatoren zur Ausleihe bereit.
Auch wenn kein Bedarf angemeldet wurde, sind die Mitarbeiter bemüht, entsprechende Hilfsmittel zu organisieren. Dabei entstehen im Ausnahmefall Wartezeiten, die vermieden werden könnten, wenn eine vorherige Anmeldung erfolgte.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Bartold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-2538/2015)

Anlieger berichten, dass die benannten Parkplätze häufig für Park&Ride-Zwecke genutzt werden (z.B. für Cityshopping oder bei Heimspielen von Hannover 96). Es sollen sogar schon Dauernutzungen für die Zeit des Jahresurlaubes erfolgt sein. Der dann fehlende Parkraum ist zum Nachteil der ansässigen Geschäfte. Gerade diese sind auf geschäftsnahem Parkraum angewiesen. In anderen Straßen sind daher pragmatische Lösungen gefunden worden, wie z.B. die Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten gibt es, um für die Geschäftsleute während der Öffnungszeiten geschäftsnahen Parkraum vorzuhalten?
2. Welche verkehrsbehördlichen Anordnungen kann sich die Verwaltung hier vorstellen?
3. Welche Auffassung vertritt hierzu der Fachbereich Wirtschaft zur Unterstützung der Gewerbetreibenden und Gewerbesteuerzahler?

Herr Sievers antwortet:
Zu Frage1: Auf öffentlichen Stellplätzen kann zu einzelnen Tageszeiten mit Zeitzusätzen eine maximale Parkhöchstdauer vorgegeben werden.
Zu Frage 2: Zur Begrenzung einer maximalen Parkhöchstdauer sind unter anderem Parkscheibenregelungen verkehrsrechtlich vorgesehen. Als zeitliche Begrenzung ist eine Parkhöchstdauer zwischen 30 Minuten und 3 Stunden gebräuchlich.
Zu Frage 3: Eine Begrenzung der maximalen Parkhöchstdauer darf nur nach verkehrsrechtlichen Kriterien entschieden werden. Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Ermessensausübung sind unter anderem gewerbliche Interessen von Anliegern zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung der Gewerbesteuerhöhe von Anliegern ist bei der Ermessensausübung nicht möglich.
Weder der Wirtschaftsförderung noch dem Bereich Ordnungsangelegenheiten liegen Beschwerden über Falschparker im Bereich Bartold-Knaust-Straße vor. In den letzten 18 Monaten wurde kein Fahrzeug zur Anzeige gebracht. Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen hält die Veraltung aktuell nicht für erforderlich.


TOP 7.2.2.
Pflanzung von blühenden, insektenfreundlichen Bäumen
(Drucks. Nr. 15-2539/2015)

Die Landeshauptstadt Hannover nimmt bereits vielfältig Pflanzungen in Grün- und Seitenstreifen vor, um die Nahrung für Insekten und Vögel zu gewährleisten. Dabei ist nicht klar ersichtlich, warum dies nicht auch auf Baumpflanzungen ausgeweitet wird. Beispielsweise hätte man die Alleebepflanzung im Zero-E-Park anstelle von Pappeln auch mit blühenden Bäumen vornehmen können, z.B. Zierapfel (Malus toringo), Bienenbaum (Evodia), Robinie und selbstverständlich alle Obstbäume.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Können in Zukunft verstärkt blühende, insektenfreundliche Bäume gepflanzt werden verbessern?
2. Kann dazu ein Feldversuch im Stadtbezirk Ricklingen erfolgen?
3. Welche Gründe sprachen bisher gegen die Pflanzung von blühenden, insektenfreundlichen Bäumen?

Frau Spremberg beantwortet die Fragen:
Es wurden und werden zahlreiche insektenfreundliche Baumarten gepflanzt. So ist zum Beispiel die Linde, als die am häufigsten verwendete Straßenbaumart in Hannover, eine wichtige Trachtpflanze für Bienen und andere blütenbesuchende Insekten. Ebenso gehören Robinien und Rosskastanien, Mehlbeeren und viele andere Arten in diese Gruppe, die zahlreich als Straßenbäume Verwendung finden und als Nektarpflanzen gelten. Auf der anderen Seite sind Eiche, Ulme, Buche, Hainbuchen, Baumhasel, Weiden, Birken, Pappeln als Windbestäuber ebenfalls von großer Bedeutung für Insekten, da diese als Futterpflanzen für viele Arten dienen. Eine pauschale einseitige Bevorzugung wäre keine ökologische Bereicherung. Das Konzept für einen möglichst stabilen und auch im Zuge des Klimawandels noch angepassten Baumbestand ist „Vielfalt“. Auch Obstbäume wurden bereits und werden auch zukünftig an geeigneten Stellen in den größeren Grünanlagen und der freien Landschaft angepflanzt.

TOP 7.2.3.
Unterbrechung des Freigabesignals für Rechtsabbieger
(Drucks. Nr. 15-2540/2015)

An mehreren Kreuzungen im Stadtgebiet, u.a. auch an der Göttinger Chaussee/ Bückeburger Allee Richtung Ricklinger Kreisel, erlischt die Grünphase des Rechtsabbiegepfeiles für 1 bis 2 Sekunden bevor das Hauptsignal (Vollscheibe) grün zeigt. Dies führt zu einer unnötigen Unterbrechung des Verkehrsflusses mit erhöhter Gefahr eines Auffahrunfalles. Dies insbesondere, weil Kundige in der Regel auch während der kurzen Rotphase weiterfahren.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen besteht diese unglückliche Signalisierung?
2. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit beide Grünzeiten (Rechtsabbiegepfeil und Vollscheibe) unmittelbar nacheinander zu schalten, so dass eine durchgehende Grünzeit für rechtsabbiegende Fahrzeuge entsteht?
3. Falls ja, kann die Verwaltung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür sorgen, dass an der Signalanlage Göttinger Chaussee (Kreuzung Bückeburger Allee) stadteinwärts die Grünphase des Rechtsabbiegerpfeiles Richtung Ricklinger Kreisel verlängert wird bis auch das Hauptsignal grün zeigt?

Frau Spremberg verliest die Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die geschilderte Signalisierung resultiert aus einer Regelung in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA):

"Nicht hinzugeschaltet werden darf ein bevorrechtigter Verkehrsstrom zu einem bereits bedingt verträglichen Abbiegestrom (z. B. Fußgänger in eine bereits laufende Phase mit bedingt verträglichen Abbiegern)."
Wenn die Rechtsabbieger mittels zweifeldigem Signal (Grün und Gelb jeweils mit Pfeil nach Rechts) eine Zusatzzeit erhalten, bedeutet dies, dass sie auf keine anderen Verkehrsteilnehmer achten müssen. Wird der Verkehr jedoch mittels voller Scheibe freigegeben, muss er beim Abbiegen den dann bevorrechtigten Fußgänger- und Radverkehr beachten. Es wird also von einer vollständig gesicherten Situation in eine Situation mit der Notwendigkeit der Beachtung anderer Verkehrsströme gewechselt, wodurch eine potentielle Gefährdung entsteht.
Zu Frage 2: Nein.

TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn
Schrader (FDP)


TOP 7.3.1.
Spielstrassen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2506/2015)

Als höchstes Alarmzeichen im Straßenverkehr gilt allgemein ein rollender Ball, welcher sich daher auch auf der Kennzeichnung sogenannter Spielstraßen findet. Mit Schrittgeschwindigkeit sind somit 4 - 7km/h erlaubt, was auf einem Autotacho in der Regel nicht ablesbar ist und daher schwer eingehalten werden kann. Zudem sind in einer Vielzahl der Fälle die Fahrzeugführer mit der Geschwindigkeitsregelung in verkehrsberuhigten Bereichen nicht vertraut.
Die FDP im Stadtbezirksrat stellt daher folgende Fragen:
  1. Welche Straßen sind im Stadtbezirk als verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325.1) ausgewiesen?
  2. Welche geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen werden in den o.g. Straßen getroffen, um die überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion deutlich zu machen?
  3. Welche weiteren Maßnahmen entsprechen der aktuellen Praxis in der LHHannover und gibt es darüber hinaus gehende Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. explizite Beschilderung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit)?

Herr Sievers antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Als Verkehrs beruhigter Bereich werden in der Regel Wohnstraßen mit geringer Verkehrsstärke ausgewiesen, sofern diese als Mischverkehrsfläche, d.h. ohne baulich getrennte Fahrbahn und Nebenanlage, ausgebaut sind. Verkehrstechnisch haben diese Straßen über die unmittelbare Erschließung der anliegenden Wohngrundstücke keine hinausgehende Funktion.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Straßen:
Aalborghof, Aarhushof, Annemarie-Hoffmann-Weg, Erna-Mohr-Straße, Gabriele-von-Glasow-Weg, Gredelfeldstraße, Hanna-Neuse-Straße, Heringhof, Irma-Pickerd-Weg, Katharina-Behrend-Weg, Klusmannstraße, Lina-Hähnle-Weg, Margarethe-Gehrig-Weg, Odensehof, Rodbrakenhof, Rönnehof, Roskildehof, Skagenhof,Steckerstraße, Thede-Behme-Straße und Traute-Martin-Weg.
Zu Frage 2: Die Anlage als Mischverkehrsfläche ist als Geschwindigkeit dämpfende Maßnahme zu nennen, da hier Kraftfahrzeuge und Fußgänger bzw. Radfahrer gleichermaßen im Straßenraum unterwegs sind.
Zusätzlich kann z.B. durch versetzte Anordnung von Parkständen und Baumscheiben oder Ausstattungsobjekten eine weitere Geschwindigkeitsdämpfung erreicht werden, sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Bei den unter 1.) genannten vorhandenen Verkehrs beruhigten Bereichen sind keine Umgestaltungsmaßnahmen vorgesehen.
Zu Frage 3: Die in Punkt 1 beschriebene Mischverkehrsfläche ist Voraussetzung für die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs. Zusätzlich werden in Hannover, dort wo es sich anbietet und baulich möglich ist, die in Punkt 2 beschriebenen versetzt angeordneten Parkstände und Baumscheiben oder Ausstattungsobjekte vorgesehen. Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 325.1 schreibt bereits Schrittgeschwindigkeit vor, daher bedarf es keiner weiteren Beschilderung einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2477/2015)

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat beschließt die folgenden Bewilligungen und Ablehnungen von Zuwendungsanträgen.
Bewilligungen
2015-34 Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro für ein Kunstprojekt zur Gestaltung des Schulhofs.
2015-35 Die Ev. Michaelis-Kirchengemeinde erhält eine finanzielle Unterstützung für ein Kirchenkonzert im Frühjahr 2016 in Höhe von 1.000 Euro.
2015-38 Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bornumerhält eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,-- Euro für die Büroausstattung des Vereins.
Ablehnungen
2015-36 Das Familienzentrum Mühlenberg erhält keinen Zuschuss für die Durchführung eines Weihnachtsmarktes.
2015-37 Der Kleingartenverein Hans Hache e. V. erhält keine Zuwendung für die Anschaffung einer Nachtspeicherheizungsanlage für das Vereinsheim.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.2.
Ergänzung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen
(Drucks. Nr. 15-2483/2015)

Bezirksratsherr Schrader möchte wissen, ob das auf dem Spielplatz Klusmannstraße vor kurzem aufgebaute „Drehding“ zusätzlich zum Antrag aufgebaut wurde.
Bezirksbürgermeister Markurth erläutert, dass ein Drehding keine Rutsche sei und dass sich die Verwaltung mit dem Antrag befassen und entscheiden werde, ob die Vorschläge umgesetzt werden können.

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung beschafft die folgenden Grundspielgeräte und stellt sie auf den benannten Kinderspielplätzen auf:
· eine Rutsche für den Spielplatz Klusmannstraße, Ecke Steckerstraße,
· eine Schaukel für den Spielplatz Grünlinde,
· eine Wippe und ein moderneres Karussel für den Spielplatz Hugo-Preuß-Straße, Ecke Auf der Papenburg
Zusätzlich soll der Spielplatz am Peperfeld für Kinder bis zu 6 Jahren hergerichtet werden, ggf. mit Rutsche und Schaukel oder kleiner Hütte.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.3.
Bestattungen nach islamischem Ritus auf dem Ricklinger Stadtfriedhof
(Drucks. Nr. 15-2537/2015)

Antrag, zu beschließen:
Die Stadtverwaltung wird um Prüfung gebeten, Bestattungen nach islamischem Ritus auf dem Ricklinger Stadtfriedhof zu ermöglichen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Beseitigung der Absperrbaken an der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2541/2015)

Antrag, zu beschließen
Die Verwaltung setzt ihren Vorschlag aus der Drucksache Nr. 15-1001/2015 S1 um und entfernt u.a. die Poller vor den Parkbuchten in der Hauptstraße, um die Probleme der Verkrautung und besseren Reinigung zu lösen.
Bezirksratsherr Farnbacher erklärt, dem Antrag nicht zustimmen zu können, da diese Maßnahme die dortige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h unterstütze und eine Aufhebung dazu beitragen würden, dass erneut zu schnell gefahren würde. Die Verwaltung hat erkannt, dass die Nebenanlage erneuerungsbedürftig sind und da berechtigte Hoffnung besteht, dass diese erneuert werden, sei kein Grund erkennbar, dem vorzugreifen.
Bezirksratsherr Weske kann diese Ansicht nicht teilen,
Bezirksratsherr Schrader fragt, ob gesagt werden könne, über welchen Zeitraum man hier spreche.
Frau Ehrenberg-John verneint dies.
Mit 8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

Bezirksratsherr Weske möchte wissen, aus welchem Grund die SPD-Fraktion diesen Antrag abgelehnt habe.
Bezirksratsherr Dr. Menge sagt, dass man auf ein weiteres Vortragen derselben Argumentation verzichtet habe. Bei der Abwägung zwischen beiden Gütern, sei diese zugunsten der Verkehrssicherheit gefallen.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 20.20 Uhr.




Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin