Sitzung Ratsversammlung am 19.11.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.11.2015)
1. Nachtrag (erschienen am 20.11.2015)
Protokoll (erschienen am 18.02.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 20.01.2016

PROTOKOLL

48. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. November 2015,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.02 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD) bis 18:20 Uhr, TOP 23
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU) bis 18:25 Uhr, TOP 23
(Ratsfrau Fischer) (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
(Beigeordnete Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
(Ratsfrau Pluskota) (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD) ab 16:25 Uhr, TOP 18

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Stadträtin Rzyski

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10. September 2015

3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. zu LifeScience Lab Hannover
(Drucks. Nr. 2261/2015)

4.1.2. zu Aufzügen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2314/2015)

4.2. der Fraktion DIE LINKE. zu Standorten für Informationsstände in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 2366/2015)

4.3. der Fraktion Die Hannoveraner

4.3.1. zur ethnischen Aufschlüsselung der Gesamtheit der Asylbewerber in Hannover
(Drucks. Nr. 2378/2015)

4.3.2. zur Preisentwicklung bei Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 2379/2015)

4.4. der Fraktion DIE LINKE. zur Reinigung städtischer Gebäude
(Drucks. Nr. 2472/2015)

5. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5.1. Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2577/2015)

6. Finanzierung des Programms "Willkommen Baby"
(Drucks. Nr. 1721/2015)

7. Förderung der Kulturgemeinschaft Hannover West e.V.
(Drucks. Nr. 2059/2015 mit 2 Anlagen)

8. Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus
(Drucks. Nr. 1427/2015 mit 1 Anlage)

9. Einführung einer Museumsjahreskarte
(Drucks. Nr. 1986/2015 N1)

9.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1986/2015, Einführung einer Museumsjahreskarte (MuseumsCard)
(Drucks. Nr. 2247/2015)

10. Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover - Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern
(Drucks. Nr. 2382/2015)

11. Errichtung einer Stiftung und Zustimmung zur Satzung
(Drucks. Nr. 2186/2015 mit 2 Anlagen)

12. Jahresabschluss 2014 der Zusatzversorgungskasse
der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2253/2015 mit 3 Anlagen)

13. Neufassung der Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der LHH und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2323/2015 mit 2 Anlagen)

14. GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH – Fortsetzung des Projektes
(Drucks. Nr. 1918/2015)

15. Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG
(Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage)

16. Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen)

17. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung
für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2167/2015 mit 3 Anlagen)

18. Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 2380/2015)

19. Bebauungsplanangelegenheiten

19.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3 -, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen)

19.1.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirkrates Mitte
(Drucks. Nr. 1867/2015 E1 mit 2 Anlagen)

19.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1820 - Waldeseck –
(Drucks. Nr. 2103/2015 mit 3 Anlagen)

19.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2143/2015 mit 3 Anlagen)

19.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1815, Velberstraße 4, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2145/2015 mit 3 Anlagen)

19.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1813 - Jordanstraße 30, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2238/2015 mit 3 Anlagen)

19.6. Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehemalige Gärtnerei -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2281/2015 mit 4 Anlagen)

19.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786
- Wohnbebauung Ohestraße -, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1637/2015 N1 mit 5 Anlagen)

19.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West -, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2419/2015 mit 3 Anlagen)

20. Straßenausbaubeitrag

20.1. Schlägerstraße von Bandelstraße bis Krausenstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1780/2015 mit 1 Anlage)

20.2. Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage)

21. Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung HSK IX – Anhebung der Betriebskostenzuschüsse für Schulsporthallen
(Drucks. Nr. 2095/2015 mit 1 Anlage)

31. Medienentwicklungsplan (MEP) für die allgemein bildenden Schulen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1965/2015 mit 5 Anlagen)

31.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2570/2015)

22. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur vollständigen Weitergabe finanzieller Mittel zur Unterbringung von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 1183/2015)

23. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zum BPlan Nr. 1723 (Drucks. Nr. 15-2256/2015 - StBez 01 Mitte)
(Drucks. Nr. 2326/2015)

24. A N T R Ä G E

24.1. der Fraktion DIE LINKE.

24.1.1. zu verbindlichen Sozialquoten beim Wohnungsbau
(Drucks. Nr. 2363/2015)

24.1.2. zur Senkung energetischer Mindesanforderungen bei
Wohnungsbau und -sanierung
(Drucks. Nr. 2364/2015)

24.1.3. zur Bevorzugung von Wohnungsbaugenossenschaften beim Verkauf städtischer Grundstücke
(Drucks. Nr. 2365/2015)

Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 2594/2015)

Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zu Betreiberverträge für Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 2595/2015)

25. Berufung eines Prüfers und Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1603/2015)

26. Abberufung von einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2086/2015)

27. Grundstücksangelegenheiten

27.1. Grundstücksverkauf in Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 2097/2015 mit 3 Anlagen)

27.2. Verkauf Grundstück Gustav-Schenk-Weg
(Drucks. Nr. 2099/2015 mit 2 Anlagen)

27.3. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Philipsbornstraße
(Drucks. Nr. 2177/2015 mit 2 Anlagen)

28. Kooperationsvereinbarung Werkfeuerwehr Deutsche Messe AG (DMAG)
(Drucks. Nr. 2019/2015 mit 1 Anlage)

29. Wasserstadt Limmer - Stadtumbauvertrag HRG-Gelände
(Drucks. Nr. 2033/2015 mit 9 Anlagen)

30. Verlängerung der Anmietung einer Kita
(Drucks. Nr. 2083/2015 mit 2 Anlagen)

32. Neubau Feuer- und Rettungswache Weidendamm, zweiter Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 2034/2015 mit 5 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die Anwesenden sich zu erheben.

Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,


sehr geehrte Damen und Herren,

mit Fassungslosigkeit, Betroffenheit und Bestürzung haben wir den plötzlichen Tod von Martin Hanske zur Kenntnis nehmen müssen.

Martin Hanske ist unerwartet und für alle überraschend am 17. Oktober 2015 im Alter von nur 61 Jahren verstorben.

Martin Hanske gehörte dem Rat der Landeshauptstadt Hannover seit dem 1. November 1996 als Mitglied der SPD-Ratsfraktion an. Seit dieser Zeit arbeitete er ununterbrochen im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschafts- angelegenheiten sowie in den beiden Werks- und Betriebsausschüssen der Städtischen Häfen und des Hannover Congress Zentrum mit. Daneben war er im Laufe seiner Ratstätigkeit unter anderen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung tätig, wie auch im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen. Er vertrat die Landeshauptstadt in Aufsichtsräten der Hafen Hannover GmbH, der Hannoverimpuls GmbH, der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, der Marketing und Tourismus GmbH und der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH sowie dem Vorstand des Stifts zum Heiligen Geist an. Darüber hinaus gehörte er dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide sei dem 1. November 1986 als Bezirksratsherr und anschließend als beratendes Mitglied an. In der Zeit vom 24. Januar 1991 bis zum 14. November 1991 war Martin Hanske auch Bürgermeister dieses Stadtbezirks. Für sein ehrenamtliches Engagement erhielt Martin Hanske am 6. Oktober 2011 den Ehrenring des Rates der Landeshauptstadt Hannover.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Martin Hanske verliert unsere Stadt einen sehr erfahrenen Kommunalpolitiker, der sich besonders für Wirtschaftspolitik und die Arbeitsmarktpolitik eingesetzt hat.

Unser Mitgefühl gilt allen Angehörigen des Verstorbenen.


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) merkte an, dass Ratsherr Lars Kelich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ratsfrau Peggy Keller als Beisitzerin am 17. November 2015 in den Fraktionsvorstand der SPD-Ratsfraktion gewählt worden wären.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 10. zum Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover, Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern, mit der Drucks. Nr. 2382/2015 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Sportausschusses am 9. November 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.

Ferner seien die Punkte 19.1. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798 - Sodenstraße 3 mit der Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen und 19.1.1. der 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte mit der Drucks. Nr. 1867/2015 E1 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen, da diese auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am 18. November 2015 Zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wären.

Zudem sei der Punkt 19.8. zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West mit der Drucks. Nr. 2419/2015 mit 3 Anlagen ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der SPD in der Sitzung des Stadtbezirksrates Bucholz-Kleefeld am 12. November 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.


Der Rat beschloss, die Punkte 25 bis 30 und 32 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10. September 2015
Bei einer Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 10. September 2015 in der vorliegenden Fassung.



TOP 3.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Herr Florian Spiegelhauer als Nachfolger des verstorbenen Ratsherrn Martin Hanske vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Spiegelhauer habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Spiegelhauer vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Hermann Herrn Spiegelhauer als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Ratsvorsitzender Hermann Herrn Spiegelhauer auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam, händigte den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
zu LifeScience Lab Hannover
(Drucks. Nr. 2261/2015)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Matz (CDU) aus Drucks. Nr. 2261/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:


Wie beurteilt die Stadtverwaltung die zukünftige Finanzierung und Sicherstellung des Angebotes LifeScience Labs, nachdem die ESF- Mittel ausgelaufen sind?

Die Finanzierung für eine Fortsetzung der Arbeit des LifeScience Lab über den Januar 2016 hinaus ist zurzeit nicht gesichert. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, den Betrieb des LifeScience Labs Hannover zu verstetigen, da die Arbeit besonders erfolgreich war und die hohe Nachfrage das Interesse der Schulen zeigt.

Frage 2:


Wird das Land Niedersachsen, wie ursprünglich zugesagt, für die Fortführung des LifeScience Lab die Kosten bzw. die Ausstattung übernehmen? Wenn ja, wie soll die Fortführung konkret realisiert werden? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde eine Absage erteilt?

Das Land Niedersachsen hat die Abordnung der 25 Lehrerstunden weiterhin für das Schuljahr 2015/ 2016 bewilligt. Eine Übernahme der „Betriebskosten“ ist aus grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich der Kostenträgerregelungen nicht möglich. Für die Verstetigung des Betriebs der Schülerlabore des Life Science Labs Hannover sind Verhandlungen mit dem Land über die dauerhafte Gewährung der 25 Lehreranrechnungsstunden notwendig.

Frage 3:


Wie wird langfristig sichergestellt, dass an den vier Standorten (zwei davon im Stadt-
gebiet der Landeshauptstadt Hannover) das Laborangebot für die Schülerinnen und
Schüler bestehen bleibt?

Eine langfristige Sicherung des Fortbestandes erfordert Mittel in Höhe von ca. 50.000.-€. Davon könnten sowohl die Sachkosten als die Personalkosten für eine halbe technische Assistenz finanziert werden, unter der Voraussetzung, dass das Land Niedersachsen die zugesicherten Lehrerstellen auch weiterhin zur Verfügung stellt.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, was die Stadt konkret unternommen habe, um den Niedersächsischen Ministerpräsidenten beim Wort zu nehmen und im Niedersächsischen Kultusministerium darauf hinzuwirken, auch die laufenden Betriebskosten und für die medizinisch, technische Assistenz die Fortführung des Projektes zu übernehmen.

Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass das Niedersächsische Kultusministerium ursprünglich angekündigt habe, die finanzielle Unterstützung einzustellen, falls das Projekt des Europäischen Sozialfonds (ESF) auslaufen werde. Die Verwaltung habe dann in Gesprächen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium erreichen können, dass die 25 Lehrerstunden für das Schuljahr 2015/2016 vom Land zur Verfügung gestellt würden. Zudem habe das Land zugesagt, die Landeshauptstadt bei der Beantragung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für das Projekt Life Science Lab zu unterstützen. Die Stadtverwaltung sei bemüht, die benötigten 50.000 € aus ESF-Mitteln zu regenerieren oder die Finanzierung der Mittel auf anderem Wege mit eigenen Mitteln sicherzustellen.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, welche konkreten Vorstellungen die Verwaltung zur Fortführung des Projektes habe.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung dabei sei das zu tun, was der Oberbürgermeister erläutert habe. Stadträtin Rzyski stellte für den Januar 2016 einen Bericht zu den Entwicklungen in Aussicht.


TOP 4.1.2.
zu Aufzügen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2314/2015)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2314/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Zum 01.Juni 2015 hat der Bundesgesetzgeber die Betriebssicherheitsverordnung V geändert. Damit gelten auch neue Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Aufzügen.



Frage 1:
Wie viele Aufzüge sind im Besitz der Landeshauptstadt Hannover in eigenen und angemieteten Gebäuden?
a) Durch den Fachbereich Gebäudemanagement werden zurzeit 175 Aufzugsanlagen betreut.
b) Das Hannover Congress Centrum betreibt 14 Aufzüge.
c) Der Fachbereich Stadtentwässerung besitzt 6 Aufzüge.
d) Die Städtischen Häfen betreiben 2 Aufzugsanlagen.
Frage 2:
Hat die Landeshauptstadt Hannover die notwendige und zwingend vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht?
a) Bereits in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27.09.2002 waren Gefährdungsbeurteilungen gefordert, die im Jahr 2003 durchgeführt wurden. Diese Gefährdungsbeurteilungen sind auch gemäß der aktuellen BetrSichV noch gültig.
b) Im Jahre 2007, 2008 und 2011 wurden die meisten Aufzüge durch Neubauten ersetzt. Die letzten durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen fanden 2010 und 2011, bzw. 2013 statt.
c) Alle erforderlichen Prüfungen und Wartungen inkl. Gefährdungsbeurteilungen werden durch TÜV Nord Systems durchgeführt, bzw. veranlasst.
d) Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung 2015 liegen noch nicht vor.
Frage 3:
Hat die Landeshauptstadt Hannover sämtliche Aufzüge auf den aktuellen Stand der Technik umgerüstet? Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss der Umrüstungsmaßnahmen zu rechnen?
a) Nicht alle Aufzugsanlagen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Gemäß Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird für die Standorte jeweils bis zur ersten wiederkehrenden Prüfung nach dem 01.06.2015 ein Konzept zur Anpassung des Betriebes der Aufzugsanlage an den Stand der Technik erarbeitet. In dem Konzept wird die Umsetzung der Maßnahmen baulich und zeitlich festgelegt. Die Anpassungs­maßnahmen werden im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen umgesetzt.
b) Alle Aufzüge befinden sich auf dem aktuellen Stand der Technik.
c) Siehe a)
Siehe a)

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass nach einer Umfrage bei einschlägigen Aufzugsfirmen in Deutschland, Aufzüge mit einem Alter von sechs Jahren mit Instandsetzungskosten von ca. 5.000 € veranschlagt werden müssten und dass Aufzüge die über 20 Jahre alt wären, nach der Gefährdungsbeurteilung nicht mehr auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden könnten und somit ausgetauscht werden müssten. Ratsherr Emmelmann fragte diesbezüglich, ob die Verwaltung bei diesem Kenntnisstand dafür Ressourcen in den Haushalt eingestellt habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass derartige Maßnahmen aus den Haushaltsansätzen zur baulichen Unterhaltung getragen würden. Ferner würden alle Aufzüge im Rahmen der Betriebsprüfung gesichtet und die notwendigen Maßnahmen im Zuge der laufenden Verwaltung umgesetzt.


TOP 4.2.
der Fraktion DIE LINKE. zu Standorten für Informationsstände in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 2366/2015)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2366/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:


Welche rechtlichen Grundlagen stützen diese Entscheidung der Verwaltung?

Wesentliche Grundlage ist § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Dort ist die Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Widmungszweck geregelt. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Straße stellt eine Sondernutzung dar. Diese Nutzungen sind in der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover geregelt. Nichtkommerzielle Informationsstände stellen eine Sondernutzung im Sinne des Straßenrechts dar.

Die in der Innenstadt zur Verfügung gestellten Plätze sind auch hinsichtlich der Lage und der Anzahl nach Auffassung der Verwaltung großzügig bemessen, im Innenstadtbereich sind dies 21 Orte. Diese Verfahrensweise ist von dem durch das Straßenrecht eröffneten Erteilungsermessen umfasst.

Frage 2:


Warum wurde die Entscheidung getroffen, dass Infostände auf dem Kröpcke und am Schillerdenkmal nicht mehr stattfinden dürfen?

Der Kröpcke ist der mit Fußgängerverkehr am stärksten belastete Platz in der hannoverschen Innenstadt und einer der wenigen Plätze in der Innenstadt an dem Veranstaltungen, Kundgebungen und auch Versammlungen stattfinden können.

Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Informationsständen werden weit im Voraus gestellt und entsprechend positiv beschieden. Dies führte allerdings ,,,dazu, dass der Platz dann auf Grund der teilweisen Nutzung durch einen Informationsstand nicht mehr für eine Veranstaltung oder Kundgebung genutzt werden kann, da sich der Widerruf der bereits erteilten Erlaubnis rechtlich schwierig gestaltet.

Anders als Informationsstände, die an vielen verschiedenen Stellen in der Innenstadt möglich sind, kann dies dazu führen, dass Kundgebungen und Veranstaltungen, die teilweise ebenfalls grundrechtlichen Schutz genießen oder im öffentlichen Interesse liegen, nicht durchgeführt werden können.

Des Weiteren ist der Bereich Kröpcke häufig Schauplatz von Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts, die keiner Erlaubnis bedürfen und denen durch ihre grundrechtliche Stellung und Größe in der Regel Vorrang vor einzelnen Informationsständen eingeräumt werden muss. Dies bedingt, dass Informationsstandbetreiber lange geplante Aktionen ggf. kurzfristig nicht durchführen können.

Aus diesen Gründen hat sich die Verwaltung entschlossen, die zuvor zur Verfügung gestellten drei Standorte direkt am Kröpcke nicht mehr zu vergeben und die Antragsteller auf die anderen bereits bestehenden und einen zusätzlich angelegten in der Nähe des Kröpckes zu verweisen.

In der Vergangenheit wurde das Schiller-Denkmal immer häufiger im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen als Ablage oder Plakatfläche genutzt was angesichts der Denkmalfunktion unerfreulich und teilweise sogar mit Auswirkungen auf die Bausubstanz verbunden war. Das Aufstellen eines Informationsstandes ist in diesem Bereich der Innenstadt weiterhin möglich, allerdings nicht mehr direkt am Denkmal, der Platz in der Schillerstraße zwischen C&A und Karstadt – direkt daneben - kann genutzt werden.

Frage 3:


Sieht die Verwaltung bei der Genehmigung von Informationsständen auf diesen Plätzen eventuell die öffentliche Ordnung in Gefahr, wenn ja warum?

Nein, die Verwaltung sieht die öffentliche Ordnung nicht in Gefahr.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) fragte, warum die pflichtgemäße Erteilung für Infostände ab 2014 ausgesetzt worden wäre. Ferner fragte Ratsfrau Pollok-Jabbi, inwieweit die Verwaltung den Standort am Blätterbrunnen mit dem am Kröpcke in Bezug auf Präsentation und Zulauf bewerten würde.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass die vorrangig zu behandelnden, genehmigungspflichtigen Großveranstaltungen auf dem Kröpcke zu einer Umkehrung im Verfahren mit den Infoständen bewegt habe, da die Rücknahme von Genehmigungen deutlich aufwendiger sei. Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass es 21 Standorte für Infostände im Innenstadtbereich gäbe und dass auch der überaus attraktive Standort am Kröpcke für die Parteien nicht verloren wäre. Die Parteien könnten sich vertrauensvoll mit einem Antrag dazu beim Eventmanagement melden. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass Untersuchungen am Standort direkt am Schiller-Denkmal zum einen ergäben hätten, dass dort die Bewegungsströme durch Infoveranstaltungen gravierend beeinträchtigt würden und dass zum zweiten durch Ablegen und Bekleben mit Info-Materialien Schädigungen in der Bausubstanz des Denkmals nach sich zögen.


TOP 4.3.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 4.3.1.
zur ethnischen Aufschlüsselung der Gesamtheit der Asylbewerber in Hannover
(Drucks. Nr. 2378/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2378/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:

Wie viele Asylbewerber sind derzeit seitens der Stadt in Notunterkünften aller Art untergebracht, und wie viele Männer, Frauen und Kinder sind jeweils darunter?

Die Stadt hat derzeit (Stand: 04.11.2015) 3.886 Flüchtlinge untergebracht. Davon sind
 427 Personen in den verschiedenen Sporthallen
 741 Personen im ehemaligen Oststadtkrankenhaus
 253 Personen im Schulzentrum Ahlem (Schulgebäude und Module Parkplatz)
und insgesamt
 714 Personen im ehemaligen Bau- und Gartenmarkt in Badenstedt bzw. im ehemaligen Möbel-Boss untergebracht
Insgesamt sind dies 2.135 Personen.

Frage 2:

Wie schlüsselt sich die Herkunft der Asylbewerber laut Pass derselben nach Staaten bzw. nach Ethnien auf?

Insgesamt sind derzeit Flüchtlinge aus 61 Nationen untergebracht.
Die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge absteigend nach Anzahl:
Sudan (ca. 17 %), Irak (ca. 11 %), Ghana (ca. 7 %), Syrien (ca. 7 %), Algerien, Afghanistan, Elfenbeinküste, Somalia, Albanien, Iran, Georgien, Kosovo, Ungeklärt, Serbien, Marokko, Pakistan, Eritrea, Montenegro, Nigeria, Libanon, Türkei, Mali, Liberia, Südsudan, Russland, Bosnien-Herzegowina, sonst. Asiat. Gebiete, Mazedonien und Palästinensische Gebiete.

Frage 3:
Wie viele Asylbewerber besitzen laut eigener Angabe keinen Pass?

Diese Daten werden (lt. FB 32) nicht auswertbar erfasst.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, wie viele Asylanten keinen Pass vorweisen könnten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt keine Auswertungen in Bezug auf Ausweispapiere vornehmen würde.

Ratsherr Kelich (SPD) fragte, wie viele Ehrenamtliche in Hannover in den Willkommensnetzwerken aktiv wären und welche Erfahrungen die Stadtverwaltung mit eben diesem Engagement bislang gemacht habe.

Stadtrat Walter erläuterte, dass das ehrenamtliche Engagement in höchst unterschiedlichen Ausprägungen wahrgenommen würde und dass deshalb keine offiziellen Statistiken darüber informieren könnten. Stadtrat Walter merkte an, dass verschiedenen Quellen zu Folge ca. 1.000, mit sich selbst auferlegter, regelmäßiger Verpflichtung, aktive Ehrenamtliche in Hannover unterstützend tätig wären. Was allerdings nicht ausschließen würde, dass insgesamt wesentlich mehr Hannoveraner in der Flüchtlingshilfe ihre Unterstützung anbieten würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob vor diesem Hintergrund die Möglichkeit bestehen könnte, dass sich ein EU-Bürger oder ein Deutscher als Asylbewerber ausgeben könnte, um Flüchtlingsunterkünfte nutzen zu können. Zudem fragte Ratsherr Wruck, ob sich die Verwaltung erklären könnte, warum nur 7 % der Flüchtlinge aus Syrien kommen würden.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann bot an im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung das Asylverfahren genauer zu erklären. Grundsätzlich sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Asylverfahren zuständig. Allerdings würde die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover aufgrund der Überlastung derselben Bundesbehörde vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erinnerte daran, dass die Leiterin der Ausländerbehörde in einer der vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung ausgiebig zu dem Thema gesprochen habe.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover keine Auswertungen zu den Herkunftsländern unterhalte, da man alle Flüchtlinge in Hannover willkommen heißen würde.




TOP 4.3.2. zur Preisentwicklung bei Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 2379/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2379/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:


Wie haben sich die Mieten und die Kaufpreise der für die Flüchtlingsunterbringung gekauften / gemieteten Räumlichkeiten / Immobilien / Wohnungen in den letzten 12 Monaten entwickelt, und gibt es die berechtigte Vermutung, dass einzelne Vermieter / Verkäufer durch extreme Preise versuchen, die "Notlage" der Stadt massiv auszunutzen?

Die Verwaltung erhält eine Vielzahl von Angeboten zur Kapazitätserweiterung/-ergänzung der Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei hat es tatsächlich Angebote gegeben, die sich jenseits der Bandbreiten marktüblicher Preisbildungen bewegten. Nach Prüfung sind diese dann auch abgelehnt worden.

Frage 2:


Ist bei der Ausstattung für Unterkünfte (Betten, Möbel etc.) ebenfalls ein Preisanstieg zu beobachten, der deutlich über "normale" Preiserhöhungen (bedingt durch verstärkte Nachfrage) hinausgeht, oder gibt es vielleicht sogar Mengenrabatt?

Frage 3: Falls es so sein sollte, dass unseriöse Geschäftemacher mit extremen Preisaufschlägen versuchen, sich zu bereichern und die öffentliche Hand einschließlich der Stadt zu übervorteilen: Welche Möglichkeiten hat die Stadt, sich dagegen wirksam zur Wehr zu setzen?

Sämtliche Aufträge für Sach- und Dienstleistungen werden grundsätzlich nach entsprechenden Wettbewerbsverfahren vergeben. Dabei erhält in aller Regel stets das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Preissteigerungen sind möglich. Wie bereits ausgeführt, werden Angebote nach Prüfung – insbesondere unwirtschaftliche und überteuerte - abgelehnt.




TOP 4.4.
der Fraktion DIE LINKE. zur Reinigung städtischer Gebäude
(Drucks. Nr. 2472/2015)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 2472/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:


Wie gestaltet sich zurzeit das Verhältnis von kommunaler Reinigung zu Reinigung durch Fremdfirmen in Bezug auf die zu reinigende Fläche, den Personaleinsatz pro Quadratmeter und die Kosten?

Aktuell ist hier eine Verteilung von ca. 60 : 40 zugunsten der Reinigung durch Fremdfirmen festzustellen. Diese Verteilung basiert auf den Anteilen der im lfd. Jahr in der Fremd- bzw. Eigenreinigung zu leistenden Arbeitsstunden. Gebäudeflächen werden für diesen Vergleich nicht genutzt, weil hier häufig Veränderungen durch Umnutzungen, Umbauten oder Zu- und Abgänge zu verzeichnen sind.

Die Zeitbedarfe für die Durchführung von Reinigungsarbeiten orientieren sich an den Inhalten der mit den Fachbereichen und Betrieben bzw. Nutzern vereinbarten Leistungsverzeichnisse sowie den zu reinigenden Flächen und Oberflächen. Die sich daraus ergebenen Zeitbedarfe differieren erheblich bei unterschiedlichen Raumgruppen wie bei Unterrichtsräumen oder selten genutzten Lagerräumen.

Als Beispiel lässt sich die Zeitenbemessung in der Schulreinigung nennen, für die derzeit zehn unterschiedliche Leistungswerte vorhanden sind. Es sind Rechengrößen, die eine durchschnittlich zu reinigende Fläche pro Arbeitsstunde bestimmen.

Für die städtische Eigenreinigung wurden bezogen auf drei große Objektgruppen (Schulen, Verwaltungsgebäude und Kindertagesstätten) neue einheitliche Leistungsverzeichnisse entwickelt, in denen Räume mit vergleichbarem Reinigungsbedarf in Raumgruppen gebündelt und mit einheitlichen Leistungswerten ausgewiesen sind. Für alle anderen Dienstgebäude gelten individuelle und unterschiedliche Reinigungsanforderungen.

Eine Gegenüberstellung der Leistungswerte in der Eigen- und Fremdreinigung zeigt Unterschiede, die am Beispiel von drei Raumgruppen in den Schulgebäuden verdeutlicht werden können. Die Leistungswerte für die Fremdreinigung wurden als Durchschnitt aus den Ausschreibungen der letzten Jahre gebildet.

In den Unterrichtsräumen leisten die städtischen Reinigungskräfte 215 qm pro Stunde, die Reinigungsunternehmen geben ihren Kräften dafür im Durchschnitt 240 qm pro Stunde vor.

Für die Sanitärräume in den Schulen gilt in der Eigenreinigung ein Leistungswert von 80 qm pro Stunde und in der Fremdreinigung 120 qm pro Stunde.

In den Sporthallen der Schulen gilt in der Eigenreinigung ein Leistungswert von 450 qm pro Stunde und in der Fremdreinigung 500 qm pro Stunde.

Im Ergebnis steht den Reinigungskräften der Fremdreinigung weniger Zeit für die Unterhaltsreinigung in den entsprechenden Räumen zur Verfügung. Die Verantwortung dafür tragen die Reinigungsunternehmen, die im Rahmen der mit der LHH abgeschlossenen Werkverträge eine bestimmte Reinigungsqualität vereinbart haben.

Die Kommunale Gebäudereinigung bewirtschaftet für das Haushaltsjahr 2015 ein Gesamtbudget in Höhe von rund 17.900.000 €. Davon entfallen rund 10.330.000 € auf die Reinigung durch Fremdfirmen und 7.570.000 € auf die Reinigung durch städtisches Personal.

Frage 2:


Hat sich das Verhältnis von kommunaler Reinigung zu Fremdreinigung bei den zu reinigenden Flächen in den letzten zwei Jahren verändert? Wenn ja, welche Veränderung gibt es?

Der Anteil jährlich zu leistender Reinigungsstunden hat sich in der Eigenreinigung gegenüber 2013 im Jahre 2015 um 11.700 Reinigungsstunden erhöht. Folgende Gegenüberstellung zeigt das Ergebnis im Jahr 2015:

Reinigungsstunden gesamt
731.900
100,0 %



Anteil Eigenreinigung
286.700
39,2 %
Anteil Fremdreinigung
445.200
60,8 %

Aktuell setzt die Kommunale Gebäudereinigung ein Konzept zur Ausweitung der Eigenreinigung in städtischen Kindertagesstätten um. In 2015 wurden bisher sechs Kindertagesstätten aus Fremd- in Eigenreinigung überführt. Bis Ende 2016 werden neun weitere Kindertagesstätten folgen.

Darüber hinaus konzentriert sich die Kommunale Gebäudereinigung auf die Übernahme größerer, in räumlicher Nähe zu anderen Eigenreinigungsstandorten und zentral gelegener Objekte, da diese im Hinblick auf den Organisations- und Betreuungsaufwand wirtschaftlicher betrieben werden können.

Frage 3:


Welche Kosten würden bei einer kompletten Übernahme aller fremdgereinigten Flächen durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen und welche zusätzlichen Aufwendungen würden noch anfallen?

Bei einer kompletten Übernahme aller fremdgereinigten Objekte durch städtische Eigenreinigungskräfte könnten zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 2,8 Mio. €/Jahr angenommen werden. Diese regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen entstehen durch


 die Tariflohndifferenz zwischen dem Gebäudereinigerhandwerk und dem TVöD.

 den Mehrbedarf in der Objektbetreuung, da sich die Zahl der mit Eigenreinigung zu betreuenden Objekte mehr als Vervierfacht.

 weitere erforderliche personelle Aufstockungen in der Verwaltung der Kommunalen Gebäudereinigung in den Arbeitsfeldern Personal, Beschaffung und Sachbearbeitung).

 weitere Sachkosten wie z.B. Reinigungsmittel und Berufskleidung für die Reinigungskräfte.


Darüber hinaus wäre ein hoher 6-stelliger Betrag für investive Mittel erforderlich, um das städtische Personal mit Reinigungsgeräten und –Maschinen auszustatten.

Bei der Einschätzung dieser Angaben wird vorausgesetzt, dass sich der Umfang der Reinigungsstunden für die Reinigung in allen städtischen Gebäuden nicht verändert. Eventuelle Unwägbarkeiten bei den entsprechenden zeitlichen Kalkulationen wurden nicht berücksichtigt.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung eine offizielle Evaluation zum vorliegenden Thema mit weiteren Konzepten und deren Umsetzung für die Ratsmitglieder vorbereiten würde.

Stadtrat Härke antwortete, dass die Verwaltung im Organisations- und Personalausschuss im ersten Quartal 2016 eine ausführliche Informationsdrucksache dazu vorlegen werde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob die Verwaltung zu den Auswirkungen des neu eingerichteten Beschwerdemanagements berichten könne.

Stadtrat Härke erörterte, dass auch das Beschwerdemanagement, in Einführung, Entwicklung und Veränderung, Bestandteil der Informationsdrucksache sein werde.


TOP 5.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 5.1.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2577/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2577/2015.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.



TOP 6.
Finanzierung des Programms "Willkommen Baby"
(Drucks. Nr. 1721/2015)
Gegen 3 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat die Finanzierung des Programms "Willkommen Baby" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1721/2015.


TOP 7.
Förderung der Kulturgemeinschaft Hannover West e.V.
(Drucks. Nr. 2059/2015 mit 2 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Förderung der Kulturgemeinschaft Hannover West e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2059/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 8.
Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus
(Drucks. Nr. 1427/2015 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1427/2015 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Einführung einer Museumsjahreskarte
(Drucks. Nr. 1986/2015 N1)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2247/2015)
Einstimmig beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2247/2015.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 2247/2015), die Einführung einer Museumsjahreskarte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1986/2015 N1.

TOP 10.
Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover - Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern
(Drucks. Nr. 2382/2015)

Von der Tagesordnung abgesetzt


TOP 11.
Errichtung einer Stiftung und Zustimmung zur Satzung
(Drucks. Nr. 2186/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Errichtung einer Stiftung und Zustimmung zur Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2186/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Jahresabschluss 2014 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2253/2015 mit 3 Anlagen)

Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Jahresabschluss 2014 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2253/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 13.
Neufassung der Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der LHH und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2323/2015 mit 2 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Neufassung der Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der LHH und der Region Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2323/2015
mit 2 Anlagen.


TOP 14.
GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH – Fortsetzung des Projektes
(Drucks. Nr. 1918/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Fortsetzung des Projektes GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1918/2015.

TOP 15.
Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG
(Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) bat um getrennte Abstimmung und erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen und die Punkte 3 und 4 zu 2/3 der Fraktionsstärke ablehnen werde, da man auch weiterhin Öffentlich-Private-Partnerschaften als wirtschaftlich fragwürdig erachte. Beigeordneter Förste erläuterte, dass Öffentlich-Private-Partnerschaften zunächst einmal haushaltsverträglicher erscheinen mögen, dass diese den Kommunen allerdings letztendlich teurer kämen. Es sei nicht einzusehen, dass die Kommunen derartige Projekte eingehen müssten, da diesen von Bund und Land ständig zusätzliche Aufgaben auferlegt würden und dann mit den Kosten allein gelassen würden.

Ratsherr Gill (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die Kooperation mit der Deutschen Messe AG unbedingt befürworten würde. Das Erfolgsmodell mit der Continental würde wiederholt und die Stadt bekäme eine moderne Feuerwache, welche die Sicherheit in der Landeshauptstadt zusätzlich gewährleisten würde. Ratsherr Gill sagte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag in allen Punkten zustimmen werde.


Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1 und 2 des Antrages zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage.

Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Ziffern 3 und 4 des Antrages zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage.


TOP 16.
Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Änderung der Marktsatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen.

TOP 17.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung
für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2167/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2167/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 18.

Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge

(Drucks. Nr. 2380/2015)


Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er weder an den Beratungen noch an den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 18. und 19.1. teilnehmen und den Ratssaal für den Zeitraum der Behandlung dieser Punkte verlassen werde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Antrag nicht zustimmen werde, da man der Ansicht sei, dass Fahrzeughalter, die sich ein teures Elektrofahrzeug leisten könnten, nicht von den Parkgebühren befreit werden müssten. Zudem sei die Förderung von nicht konkurrenzfähigen Fahrzeugen sinnfrei. Die Industrie sei angehalten, konkurrenzfähige Produkte auf den Markt zu bringen, um eine staatliche Förderung überflüssig zu machen.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass laut Antrag zur Förderung der Elektromobilität, Fahrzeuge mit Elektroantrieb und entsprechend gekennzeichneten Nummernschild gemäß dem Antrag, von den Parkgebühren befreit werden sollten. Ratsherr Engelke konstatierte, dass sicherlich niemand dazu zu bewegen sei, sich ein Elektrofahrzeug zu kaufen, nur weil er dann in Hannover von den Parkgebühren befreit würde. Zudem sei der Einsatz von mindestens 30.000 € für Schilder, Aufkleber und Faltblätter für ein paar hundert Elektrofahrzeughalter nicht angemessen. Ratsherr Engelke stellte klar, dass es Aufgabe der Bundesregierung sei, Elektromobilität zu fördern. Ratsherr Engelke erklärte, dass der vorliegende Antrag völlig Sinn frei sei und somit abzulehnen wäre.



Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erörterte, dass der vorliegende Antrag keinerlei Lenkungswirkung in Hinblick auf die Elektromobilität habe. Zudem wären die 30.000 €, plus einer unbekannten Summe für entgangene Parkgebühren, für soziale Projekte oder der Förderung von günstigen Wohnraum wesentlich besser angelegt. Beigeordneter Förste betonte, dass man auf Wahlgeschenke für die Umweltlobby der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verzichten sollte.

Ratsherr Nagel (SPD) wies darauf hin, dass der Antrag ein kleiner Baustein zur Schaffung eines freundlichen Klimas in Bezug auf die Elektromobilität sei und dass ein Anstieg der Kosten belegen würde, dass dieser eine positive Wirkung zeige.

Ratsherr Emmelmann (CDU) stellte klar, dass er nicht mehr in Besitz eines Elektroautomobils sei und somit unbefangen an der Beratung und Abstimmung des Antrages teilnehmen könnte. Ratsherr Emmelmann erläuterte, dass zurzeit kein für seine Bedürfnisse geeignetes, konkurrenzfähiges Elektrofahrzeug auf dem Markt erhältlich wäre und dass er sich sicherlich wieder eines anschaffen werde, wenn die technischen Voraussetzungen seinen Anforderungen entsprechen würden. Ratsherr Emmelmann machte deutlich, dass die Zukunft der Elektromobilität nicht ignoriert werden könne und dass man unter keinen Umständen den Anschluss in Hinblick auf die technische Entwicklung verlieren dürfte.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass der Antrag als kleine Geste bzw. als Entgegenkommen bewertet werden sollte und dass wahrscheinlich ähnliche Vorwürfe von der Opposition zu erwarten wären, wenn keine Anträge zur Förderung der Elektromobilität in Hannover vorgelegt würden. Ratsherr Dette erinnerte daran, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen bereits im Jahr 2002 einen Antrag zur Privilegierung von ökologisch angetriebenen Fahrzeigen in das Verfahren gegeben habe. Ratsherr Dette erörterte, dass die Bundesregierung die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen habe, anhand des Kennzeichens zu kontrollieren, was ein Elektrofahrzeug sei. Ratsherr Dette erwog, dass es durchaus denkbar wäre, für diejenigen Fahrzeuge, die in der Fußgängerzone Waren ausliefern würden, den Elektroantrieb vorschreiben zu können.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass man in Hannover, angesichts der prekären Haushaltslage, auf derartige Anträge verzichten sollte. Ratsherr Engelke merkte in Bezug auf seinen Vorredner an, dass er insgeheim bereits darauf gewartet habe, dass man beispielsweise als Reaktion auf den Umweltbericht in Hannover Planungen verfolgt werden könnten, die Innenstadt, bis auf Elektrofahrzeuge, autofrei zu machen und nur noch Fußgänger, Radfahrer und den öffentlichen Personennahverkehr zuzulassen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass die Fraktion DIE HANNNOVERANER die Elektroautomobile nicht ablehnen würden. Man präferiere lediglich konkurrenzfähige Fahrzeuge. Zudem seien Elektroautomobile nicht nur wegen des hohen Anschaffungspreises nicht konkurrenzfähig, sondern ganz maßgeblich aufgrund der viel zu kleinen Reichweite. Ratsherr Wruck sagte, dass Elektroautomobile aufgrund der geringen Reichweite besonders für den Gebrauch in den Städten geeignet wären. Ratsherr Wruck berichtete von der Reise mit einer Ratsdelegation nach China und führte aus, dass dort in den Großstädten überwiegend Zweiräder mit Elektroantrieb auf den Straßen unterwegs wären und dass dies ebenso eine förderungswürdige Variante für Deutschland sein könnte. Die elektrobetriebenen Zweiräder könnten die geruchs- und lärmintensiven Zweitakter auf deutschen Straßen hervorragend ersetzen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) stellte klar, dass die Fraktion DIE LINKE. nichts gegen Elektroautomobile einzuwenden habe. Allerdings sollte der Aufsichtsrat der Volkswagen AG, unter Beteiligung der Niedersächsischen Landesregierung, den Konzern dazu drängen konkurrenzfähige Elektroautomobile zu entwickeln, anstatt Abgaswerte zu manipulieren.

Ratsherr Nagel (SPD) führte aus, dass man mit dem vorliegenden Antrag eine vernünftige Förderatmosphäre für Hannover schaffen wolle. Man wolle eine verhältnismäßig kleine Menge Geld einsetzen, um als kleines Bestandteil in einem großen Getriebe eine Wirkung erzielen zu können. Ratsherr Nagel machte deutlich, dass es überflüssig wäre „fertige“ Produkte zu fördern. Die Anreize müssten im Entwicklungsstadium sowohl für die Industrie als auch für den Verbraucher geschaffen werden. Ansonsten hätte man sich die Steuererleichterungen zur Einführung der Katalysatoren auch sparen können.

Ratsherr Mineur (SPD) erklärte, dass die Annahme der Opposition, wonach der Antrag das Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in der Innenstadt beinhalte nicht haltbar sei. Der Antrag diene dazu, der Industrie und den Endverbrauchern Anreize zu signalisieren. Der Autofahrer, der darüber nachdenke sich aus umweltrelevanten Gründen ein Elektroautomobil anzuschaffen, erhalte in Hannover den Anreiz von Parkgebühren befreit zu werden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass das Handwerk eine geeignete Zielgruppe zum Einsatz von Elektrofahrzeugen darstellen würde. Man sollte die Privilegierung der Handwerker für Arbeiten in der City als Chance verstehen.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass die auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge nicht einmal die von den Herstellern angegebenen Reichweiten fahren würden und dass die Reichweite im Winter noch geringer wäre. Ratsherr Engelke betonte, dass kleine Handwerksbetriebe nicht die Möglichkeiten hätten sich ein teures Elektrofahrzeug zu kaufen. Viele Handwerker seien gezwungen mit ihren Fahrzeugen mehr als zehn Jahre zu arbeiten. Zudem würde mit einer Regelung für den Innenstadtbereich den Handwerkern die Möglichkeit genommen, ihre Kunden zu erreichen. Ratsherr Engelke konstatierte, dass eine Regelung, die das Handwerk in derartiger Form benachteiligen würde, keine Zulassung erhalten würde.

Ratsherr Kelich (SPD) monierte die abenteuerlichen Interpretationen der Opposition zur Drucksache und wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag ein kleiner Schritt in eine zukunftsweisende Richtung sei.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, dass eine derartige Verordnung für das Jahr 2020 schon heute zu verabschieden, damit das Handwerk seine Fahrzeuge noch fünf Jahre lang nutzen könnte und zudem ausreichend Vorlauf habe, um auf Elektrofahrzeuge umstellen zu können.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) verwies darauf, dass er bereits im Jahr 2007 oder 2008, als Einzelvertreter im Rat, einen Antrag zur Förderung von Elektromobilität in das Verfahren gegeben habe. Das Thema sei auch damals Parkgebührenerstattung und Sonderparkflächennutzung gewesen. Ratsherr Böning erklärte, dass man im Laufe der Zeit leider habe feststellen müssen, dass derartige Maßnahmen keine geeigneten Lösungen zur Förderung der Elektromobilität darstellen würden und dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Antrag somit nicht zustimmen würden.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass es eine umweltpolitische Notwendigkeit sei auf Elektromobilität umzustellen, da jährlich mehr als 600.000 Menschen in Europa an den Folgen von Feinstaubbelastungen sterben würden. Ferner sei der tägliche Verbrauch bei einem Elektrofahrzeug deutlich günstiger als bei einem Verbrennungsmotor. Ratsherr Drenske machte deutlich, dass die deutsche Industrie grundsätzlich als Vorreiter bei der Entwicklung neuer Technologien gelten würde und dass es Autobauern, wie der Volkswagen AG, bislang lediglich nicht gelungen sei, seine Elektrofahrzeugmodelle in den Fokus zu rücken. Die deutsche Industrie sei gut damit beraten, den Anschluss zur Entwicklung der Elektromobilität nicht zu verlieren.

Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete, dass in Hinblick auf die Feinstaubbelastung und der Gesundheit der Menschen in Hannover zunächst einmal einige Ampeln abgeschafft und „grüne Wellen“ eingerichtet werden sollten. Denn beim Anfahren würden Unmengen von Feinstauben ausgestoßen. Zudem würden die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, aufgrund der geringen Kilometernutzung, fünfzehn Jahre und länger eingesetzt. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass man mit der Einführung der Umweltzone bereits viele Handwerker dazu gezwungen habe sich ein neues Fahrzeug zuzulegen und dass es den Firmen nicht zuzumuten sei, sich schon wieder neue Fahrzeuge anzuschaffen.


In Abwesenheit von Ratsherrn Hillbrecht beschloss der Rat gegen
7 Stimmen die Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2380/2015.

TOP 19.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 19.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3 -, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen)

TOP 19.1.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirkrates Mitte
(Drucks. Nr. 1867/2015 E1 mit 2 Anlagen)

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 19.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1820 - Waldeseck –
(Drucks. Nr. 2103/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1820 – Waldeseck, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2103/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 19.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2143/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809 - Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2143/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 19.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1815, Velberstraße 4, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2145/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1815 - Velberstraße 4, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2145/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 19.5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1813 - Jordanstraße 30, Auslegungsbeschluss


(Drucks. Nr. 2238/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1813 - Jordanstraße 30, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2238/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 19.6.
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehemalige Gärtnerei -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2281/2015 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehemalige Gärtnerei, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2281/2015 mit 4 Anlagen.


TOP 19.7.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 , - Wohnbebauung Ohestraße -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1637/2015 N1 mit 5 Anlagen)

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1637/2015 N1 mit 5 Anlagen.


TOP 19.8.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2419/2015 mit 3 Anlagen)

Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 20.
Straßenausbaubeitrag

TOP 20.1.
Schlägerstraße von Bandelstraße bis Krausenstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1780/2015 mit 1 Anlage)
Mit 38 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Schlägerstraße von Bandelstraße bis Krausenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1780/2015 mit 1 Anlage.


TOP 20.2.
Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage)
Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage.


TOP 21.
Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover, Umsetzung HSK IX – Anhebung der Betriebskostenzuschüsse für Schulsporthallen
(Drucks. Nr. 2095/2015 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) führte aus, dass die Anhebung im vorliegenden Fall maßvoller hätte ausfallen müssen, da eine Erhöhung von 50 % und 60 % im Verlauf von zwei Jahren zu hoch angesetzt sei. Insbesondere da man den Sportvereinen Integrationsleistungen, auch in Bezug auf Flüchtlinge, abverlange. Eine Betriebskostenerhöhung in Anlehnung an einen Index wäre die bessere Lösung gewesen.

Ratsherr Klapproth (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen werde, wie man auch das Haushaltssicherungskonzept IX insgesamt ablehne. Ratsherr Klapproth sagte, dass es nach Ansicht der Fraktion der CDU moderatere und gerechtere Lösungen gäbe. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Antrag mit der Drucks. Nr. 2741/2014 zu Schwimmbädern und erörterte, dass in dem Fall verschiedene Dinge über einen Index stufenweise angepasst werden sollten.

Beigeordnete Kastning (SPD) erinnerte daran, dass es im Kontext zum Haushaltssicherungskonzept nicht nur um die Erhöhung der Gebühren gehe, sondern dass ein Teil der erzielten Mittel benutzt würde, um Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen an den Sportstätten vornehmen zu können. Beigeordnete Kastning sagte, dass man in Hinblick auf eine derartige Zielsetzung der Erhöhung zustimmen könne.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) gab zu bedenken, dass in den Sportvereinen auch sozial schwächer gestellte Menschen am Trainingsbetrieb teilnehmen würden, dass einige von ihnen bei einer Beitragserhöhung wahrscheinlich aus dem Verein austreten müssten und dass daraus Desintegration entstehen könnte.


Mit 33 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Änderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2095/2015 mit 1 Anlage.


TOP 31.
Medienentwicklungsplan (MEP) für die allgemein bildenden Schulen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1965/2015 mit 5 Anlagen)

TOP 31.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2570/2015)

Beigeordneter Klie (SPD) erläuterte, dass der Medienentwicklungsplan seinen Ursprung in einer Beauftragung durch den Rat habe, wonach die Medienausstattung in der Landeshauptstadt Hannover kunterbunt und ohne Konzept sei und viele Schulen für die Pflege der Geräte auf Ehrenamtliche zurückgreifen müssten. Beigeordneter Klie führte weiter aus, dass der Medienentwicklungsplan ein zweigeteiltes Projekt sei. Zum einen sei es ein groß angelegtes IT-Projekt und zum anderen ein pädagogisches Projekt, da moderne Technologie pädagogisch in den Unterricht einfließen solle. Beigeordneter Klie berichtete, dass an den Schulen in Hannover nicht nur die Computerräume genutzt würden, sondern auch vereinzelt Notebook-Klassen eingerichtet worden wären. Der negative Aspekt der Notebook-Klassen sei, dass die Geräte zum einen über eine sehr geringe Akkuleistung verfügen würden und dass die Geräte in der Schule verbleiben müssten. Der Medienentwicklungsplan sähe vor, dass eine eins zu eins die Ausstattung für jeden Schüler erfolgen und das Gerät beim Schüler verbleiben solle. Das Startmodell für das Pilotprojekt sei ein Tablet-PC.

Beigeordneter Klie erörterte, dass man sich aufgrund von Erfahrungen aus zwei Pilotprojekten, zum einen aus der Stadt Nürnberg und zum anderen aus dem Pilotprojekt einer hannoverschen Schulklasse mit dem Sender N21, für einen Tablet entschieden habe. Der Tablet sei unter anderen aufgrund der hohen Akkulaufzeiten und des geringen Gewichts das geeignete Medium. Er räumte ein, dass nicht auszuschließen sei, dass sich im Verlauf des Pilotprojektes, aufgrund der rasanten Entwicklung im IT-Bereich, andere Geräte in den Fokus geraten könnten. Beigeordneter Klie sagte in Bezug zu den Kosten, dass man sich im Antrag auf ein Gerät aus dem Nürnberger Projekt bezogen habe, dadurch ein Preis von 470 € an die Öffentlichkeit gelangt sei und dass dieser Betrag nun von allen Medien publiziert würde. Beigeordneter Klie machte darauf aufmerksam, dass für die Geräte ein verlässlicher Support vorgehalten werden und dass jederzeit ein Ersatzgerät für die SchülerInnen im Austausch verfügbar sein müsse. Deshalb sollte man versuchen eine Mietvereinbarung mit einem verlässlichen Vertragspartner einzugehen und auf günstige Kaufhausangebote verzichten. Zudem bestünde die Möglichkeit die 470 € auf 36 Monate zu verteilen, sodass ein monatlicher Kostenfaktor von unter 15 € realistisch wäre. Ferner wären die Empfänger aus dem Teilhabe- und Bildungspaket von diesen Zahlungen ausgenommen.

Beigeordneter Klie verwies auf den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und sagte, dass man darin die Empfehlung ausgesprochen habe, durch Großaufträge, Mietvereinbarungen und einer interkommunalen Beschaffung über Rahmenverträge günstige Konditionen für die Eltern zu erreichen. Beigeordneter Klie führte zum IT-Projekt W-LAN aus, dass über 40.000 SchülerInnen, an mehr als 100 Schulstandorten, mit unterschiedlichen Gebäude- und Infrastrukturen sowie unterschiedlicher Dämmung und W-LAN-Signalen versorgt werden müssten. Deshalb sei es genau richtig mit einem Pilotprojekt zu starten, Schulen mit einer bestimmten Gebäudeklasse auszusuchen, um Erfahrungen für die nachfolgenden Projekte sammeln zu können. Beigeordneter Klie betonte, dass die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Pilotprojekten allen Schulen in Hannover einen Nutzen bringen würden. Beigeordneter Klie merkte abschließend an, dass im Vorfeld der Projekte nicht abzuschätzen sei, in wie weit der Tablet den Unterricht beeinflussen oder verändern würde und ob sich die Schulbuchverlage dazu bereit erklären würden die Schulbücher im E-Bookformat zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Fraktion begrüße den vorliegenden Medienentwicklungsplan sowie die für die nächsten Jahre aufgelegte Finanzierung.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen es begrüße, dass das Konzept zunächst mit einer Pilotstudie starte und dann unter Einbeziehung aller Erfahrungen auf alle Schulen übertragen werden solle. Man begrüße ebenfalls, dass LehrerInnen Fort- und Weiterbildungen zum Gebrauch und Einsatz mit den neuen Medien erhalten sollten. Der First-Support läge bei den Schulen und auch dafür müssten Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. Ratsfrau Klingenburg-Pülm wies darauf hin, dass man gemeinsam mit der Fraktion der SPD einen Prüfauftrag zu den Kosten an die Verwaltung in das Verfahren gegeben habe. Denn nur wenn es gelänge die Beschaffung der Endgeräte für alle Eltern erschwinglich zu gestalten, könnte die Gefahr einer Ungleichbehandlung aufgrund hoher Kosten vermieden werden. Ratsfrau Klingenburg-Pülm erörterte, dass mit dem vorliegenden Konzept neue Medien in den pädagogischen Alltag der Schulen eingebunden, Unterricht individueller gestaltet werden könnte und die Stärken und Schwächen eine größere Beachtung erfahren würden. Dabei sei es wichtig, dass in den Schulen ein pädagogisch sinnvoller Umgang mit den neuen Medien erarbeitet und praktiziert sowie über die Gefahren bei der Nutzung dieser Medien aufgeklärt würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erläuterte zum zeitlichen Ablauf der Erstellung des Medienentwicklungsplanes, Januar 2012 bis November 2015, dass dieser nun nach drei Jahren und 9 Monaten vorgelegt worden wäre. Ratsfrau Dr. Matz erklärte, dass die Fraktion der CDU den Medienentwicklungsplan ablehnen werde. Denn es könne nicht sein, dass man von 107 Schulen nur 5 Schulen in eine Vorlaufphase, die bis August 2018 andauere, schicke. Ratsfrau Dr. Matz machte deutlich, dass man sich ausrechnen könne, wann Hannover ein zeitgemäßer, attraktiver Bildungsstandort in Hinblick auf die Medienausstattung würde, wenn sich an das Pilotprojekt zunächst die Auswertung desselben und dann die Planung für die Umsetzung an den anderen Schulen folgen würde. Ratsfrau Dr. Matz fragte, warum es in den vergangenen mehr als dreieinhalb Jahren nicht gelungen sei alle hannoverschen Schulen mit einzubeziehen, die bereits bestehenden Medienkonzepte zu sichten, diese zusammenzuführen und die Erfahrungen der Schulen zu nutzen.

Ratsfrau Dr. Matz erörterte, dass W-LAN und Breitbandanschlüsse die Voraussetzungen für das Gelingen von Lernen an modernen Schulen seien. Diese grundlegende Unterstützung würde alle Schulen deutlich voranbringen. Ratsfrau Dr. Matz bekräftigte, dass man den vorliegenden Medienentwicklungsplan zurückziehen möge, um diesen, unter Beteiligung aller Schulleitungen und der CDU-Fraktion, neu zu konzipieren. Ratsfrau Dr. Matz konstatierte, dass dies, unter Berücksichtigung der Stellungnahme aller LeiterInnen der Integrierten Gesamtschulen in Hannover zum Medienentwicklungsplan, nicht schwerfallen sollte. Ein wertschätzender Umgang mit den Akteuren die es beträfe sähe anders aus. Ratsfrau Dr. Matz sagte zum Abschluss, dass der vorliegende Änderungsantrag nur marginale Veränderungen beinhalten würde und dass zu den Kosten in der Ausgangsdrucksache auch die soziale Verträglichkeit berücksichtigt worden wäre.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) gab ihrem Bedauern Ausdruck darüber, dass lediglich ein Pilotprojekt mit nur fünf Schulen gestartet werden solle. Ratsfrau Pollok-Jabbi bemerkte, dass man nach dem Pilotprojekt und der anschließenden Evaluation, aufgrund der rasanten Entwicklung in der Informationstechnologie, gleich ein neues Projekt starten müsse, da die getesteten Geräte längst hoffnungslos veraltet wären. Ferner hätte man die Ergebnisse aus Nürnberg übernehmen können und zusätzlich in der Schweiz oder in Skandinavien Erfahrungswerte einholen können. Ratsfrau Pollok-Jabbi wies darauf hin, dass ein Pilotprojekt mit nur fünf Schulen den Schulen insgesamt nicht weiterhelfen würde. Zudem sollte die Verwaltung dem Hinweis zum Erstellen eines pädagogischen Konzeptes folgen. Ratsfrau Pollok-Jabbi unterstrich, dass es vor dem Hintergrund des Projektes fragwürdig sei, dass beabsichtigt worden wäre, der Beratungsstelle für Medienmissbrauch jegliche Zuwendung zu streichen.

Beigeordneter Klie (SPD) stellte klar, dass nicht die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD den Medienentwicklungsplan aufgestellt hätten, sondern dass dies der Verwaltung zuzurechnen sei. Beigeordneter Klie monierte, dass die Fraktion der CDU sich nicht die Zeit genommen habe, um sich über IT-Großprojekte zu informieren, wenn schon in den eigenen Reihen niemand über einen sicheren Background zu dem Thema verfügen würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) forderte Beigeordneten Klie dazu auf, dass dieser die Stellungnahme der LeiterInnen der Integrierten Gesamtschulen in Hannover interpretieren möge.

Beigeordneter Klie (SPD) entgegnete, dass er eine Äußerung einer Schulleiterin, die nicht offizielle Sprecherin der SchulleiterInnen sei, kenne. Diese habe er mit der betreffenden Schulleiterin diskutiert. Die Diskussion habe allerdings keine Veränderung der Gesamtsituation herbeiführen können, da die bereits ausführlich dokumentierte Vorgehensweise die einzig funktionierende Variante bei der Durchführung von IT-Großprojekten sei.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erklärte, dass diese Schulleiterin für alle SchulleiterInnen der Integrierten Gesamtschulen in Hannover geschrieben habe.

Ratsherr Engelke (FDP) erörterte, dass die hannoverschen Schulen in nicht ungenügender Weise mit Computern ausgestattet wären und dass man den fachlich kompetenten Ausführungen eines Kollegen Glauben schenken sollte. Denn neben den hohen Kosten müssten ebenso Erfahrungen zu den großen Datenströmen gesammelt werden. Ratsherr Engelke führte zum Änderungsantrag aus, dass der publizierte Betrag von 470 € fern jeglicher Realität sei, da man noch nicht einmal den Gerätetyp verbindlich bestimmen könnte. Der Antrag sei deshalb ein wenig verfrüht, aber nicht völlig überflüssig.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, warum es nicht gelungen sei, ähnlich wie beim Bäderkonzept, eine mittelfristige Finanzplanung aufzustellen. Ratsfrau Nowak konstatierte, dass man dann mit 60 bis 70 Schulen hätte beginnen, den Rest der weiterführenden Schulen im Jahr 2018 sowie die Grundschulen im dritten Schritt im Jahr 2020 hätte abhandeln können. Dazu könnten verschiedene Finanzierungsmodele zur Ausstattung mit interaktiven Tafeln oder Tablets erarbeitet werden. Ratsfrau Nowak bemerkte abschließend, dass man die vergangenen Jahre vielleicht besser hätte nutzen können, als mit dem vorliegenden Medienentwicklungsplan.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) stimmte ihrer Vorrednerin zu und erklärte, dass sie diese Aussagen bei der Forderung zur Rücknahme des Medienentwicklungskonzeptes unterstützen würde. Ratsfrau Dr. Matz erörterte, dass den Schulen zur vernünftigen Nutzung ihrer IT-Ausstattung eine Breitbandanbindung benötigen würden, um die eigenen Konzepte weiter zu verfolgen und um mit den gewaltigen Datenströmen entsprechend umgehen zu können. Ratsfrau Dr. Matz forderte wiederholt, dass man den vorgelegten Medienentwicklungsplan zurückziehen möge, um einen neuen aufstellen zu können.


Mit 34 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2570/2015.

Mit 33 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 2570/2015), den Medienentwicklungsplan (MEP) für die allgemein bildenden Schulen in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1965/2015 mit 5 Anlagen.



TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur vollständigen Weitergabe finanzieller Mittel zur Unterbringung von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 1183/2015)

Ratsfrau Barth (CDU) führte aus, dass die CDU-Ratsfraktion im vergangenen Jahr zwei Resolutionen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen und damit einer besseren Bewältigung der gestellten Aufgaben eingebracht habe. Während bei der ersten Resolution vom November 2014 die Höhe der Erstattungspauschale im Vordergrund gestanden habe, gehe es in der aktuellen darum, dass die vom Bund zur Unterbringung von Asylbewerbern bereitgestellten finanziellen Mittel zu 100 % an die Kommunen weitergegeben und verwendet werden sollten. Die Fraktion der CDU habe im vergangenen Jahr, sowohl im Rat als auch in den Ausschüssen, von den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen bekommen, dass man fadenscheinig argumentiere und der Verwaltungsspitze Aufgaben aufdränge, derer sich diese schon längst angenommen habe. Ratsfrau Barth berichtete, dass am 6. November 2015 ein Oberbürgermeistergipfel im Rathaus zu grundlegenden Aufgaben der Kommunalverwaltung, dem sozialen Wohnungsbau und zu zeitnahen, kostendeckenden Erstattungen bei der Flüchtlingsunterbringung stattgefunden habe. Ratsfrau Barth erwog dazu, ob vielleicht doch nicht alles in Ordnung wäre oder ob es in Hannover anders als in Lüneburg oder Wolfsburg sei. Ratsfrau Barth zitierte eine Pressemitteilung des Oberbürgermeister Schostok, wonach man Vieles erreichen könne, wenn man die nötige Zeit bekäme und zum Erreichen der Ziele ausreichend finanzielle Mittel verfügbar wären.

Ratsfrau Barth informierte darüber, dass der Stadtkämmerer in der Sitzung des Finanzausschusses am 14. Oktober 2015 mitgeteilt habe, dass ungefähr 20.000 € pro Flüchtling notwendig wären. Ratsfrau Barth sagte, dass man von der Verfügbarkeit derartiger Mittel weit entfernt sei und dass zurzeit lediglich 9.500 € pro Flüchtling erstattet würden. Ratsfrau Barth fragte, wo die Forderungen zur Erhöhung der Erstattungspauschale bleiben würden und stellte klar, wer nichts fordere und abrufe, würde auch nichts bekommen. Ratsfrau Barth erörterte, dass im zweiten Nachtragshaushalt des Landes die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, in Höhe von 90 Mio. €, nicht vollständig an die Kommunen weitergeleitet würden. Die kommunalen Spitzenverbände würden zu Recht fordern, dass diese Gelder vollständig an die Kommunen gehen sollten. Im Gegensatz dazu sollen 15 % der Mittel einbehalten und der Rest als Vorschuss für 2016 ausgezahlt werden.

Ratsfrau Barth betonte, dass die CDU-Ratsfraktion dies ablehnen würde, da diese 15 % den Kommunen zustünden. Man sollte sich nicht hinter dem Städtetag verstecken. Man sei in Hannover selber für seine Flüchtlinge zuständig. Deshalb seien die Resolutionen der Fraktion der CDU noch immer aktuell. Ratsfrau Barth machte deutlich, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter zunähme und dass der Oberbürgermeister von 1.000 Flüchtlingen pro Monat sprechen würde. Man müsste sofort handeln sowie dringend erarbeiten, wie, wo und wann man die schutzsuchenden Menschen unterbringen und fördern könne und wie man diese Aufgaben finanzieren solle. Die Stadt Hannover sei auf die Unterstützung von Bund und Land bei der Unterbringung von Flüchtlingen angewiesen. Dass es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele sei unbestritten.

Ratsfrau Barth sagte, dass Bund und Land den Flüchtlingsgipfel unter sich bestritten hätten und dass diese Tatsache nicht für eine gewichtige Verhandlungsposition der Kommunen sprechen würde. Ratsfrau Barth unterstrich, dass sich der Oberbürgermeister an der Spitze der Fordernden einreihen möge. Zudem würde die Situation eine permanente, zeitnahe Berichterstattung erfordern. Die Ratsversammlung, das Organ in dem alle Parteien vertreten wären, sei der richtige Ort um über die Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik zu berichten. Ratsfrau Barth bekräftigte zum Abschluss, dass es der Fraktion der CDU um eine vernünftige und leistbare Arbeit in der Flüchtlingspolitik gehen würde und dass man deshalb vielfach über die oberflächlich, parteipolitischen Auseinandersetzungen in Bezug auf die CDU-Resolutionen irritiert sei. Denn es herrsche doch Einigkeit über die Notwendigkeit der finanziellen Entlastung der Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen und damit verbunden, einer sinnvolle Integration.

Ratsherr Kelich (SPD) stimmte seiner Vorrednerin zu, wonach die Flüchtlingsunterbringung und Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass die vorliegende Resolution den Oberbürgermeister dazu auffordern würde, was dieser bereits getan habe und immer noch tun würde. Fragwürdig sei zudem die Aufforderung an den Oberbürgermeister, losgelöst vom Deutschen bzw. Niedersächsischen Städtetag zu agieren, da diese beiden Institutionen natürlich auch für die Landeshauptstadt Hannover eintreten würden. Ferner seien Ausführungen der Dezernenten zur Flüchtlingsthematik im Finanzausschuss, Bauausschuss, Sozialausschuss, Migrationsausschuss, Internationalen Ausschuss etc. Teil der Sitzungen. Ratsherr Kelich monierte, dass die Fraktion der CDU in der näheren Vergangenheit immer wieder versuchen würde, den Oberbürgermeister in Konfliktsituationen mit der Niedersächsischen Landesregierung zu bringen.

Ratsherr Nicholls (SPD) nahm Bezug auf die benannte Ratsversammlung am 28. Mai 2015 und machte deutlich, dass er in der Sitzung auf die Schwierigkeiten beim CDU-geführten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hingewiesen habe, dass dort lediglich ein Wechsel an der Spitze vorgenommen worden wäre und dass ansonsten keinerlei Verbesserungen eingetreten seien. Ratsherr Nickolls betonte, dass auch diese Tatsache in der Resolution hätte durchaus Erwähnung finden können, da eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten auch den Kommunen weiterhelfen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass nicht einmal der Versuch angemessen sei, einem engagierten Oberbürgermeister Schostok bei jeder Gelegenheit seine Arbeit vordiktieren zu wollen. Die Fraktion der SPD nähme in Hannover wahr, dass unter den gegebenen Umständen die größten Anstrengungen angestellt würden, um die Menschen angemessen unterzubringen. Ferner würden noch größere Anstrengungen vorgenommen, wo die Diskussionen und Forderungen hingehören würden. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages Eva Lohse und ehemals Ulrich Maly seien Menschen, unabhängig von ihrer Parteiprovenienz, die in ihrer Rolle sehr aktiv die Interessen der Kommunen einbringen und voranbringen würden.

Beigeordnete Kastning erörterte, dass Kommunen bei bestimmten Diskussionen auf Landes- und Bundesebene nicht immer angemessen präsent seien, wäre real und eine wichtige Forderung. Das beträfe im Besonderen die Flüchtlingspolitik, aber ebenso auch die kommunalen Finanzen wie die Gewerbesteuer und Ähnliches. Beigeordnete Kastning sagte, dass man in der eigenen Fraktion wahrnehmen könne, dass diese Forderungen vorgetragen würden. Beigeordnete Kastning empfahl zum Abschluss, dass es der Sache insgesamt sehr viel dienlicher wäre, wenn ein jeder in seinen eigenen Parteien die relevanten Themen vorbringen und sich engagiert in den Spitzenverbänden einbringen würde.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Resolution nicht zustimmen werde. Man gehe davon aus, dass der Oberbürgermeister seine Aufgaben erledigen würde und engagiert daran arbeite die finanziellen Notwendigkeiten abdecken zu lassen. Ratsfrau Steinhoff unterstrich, dass es wichtig sei darauf hinzuweisen, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sehr deutlich eine Unterstützung von Seiten des Bundes erwarte.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) erklärte, dass sie der Resolution zustimmen werde. Ratsfrau Nowak machte deutlich, dass es ihr dabei nicht um einen Angriff auf das Organ Oberbürgermeister gehe und dass sie der Resolution ebenso zugestimmt hätte, wenn der Ministerpräsident CDU-Mitglied wäre. Ratsfrau Nowak stimmte der Anregung aus der SPD-Fraktion zu, wonach die Ratsmitglieder von CDU und SPD ihre Vorstellungen ihren jeweiligen Bundesfraktionen nahelegen sollten.

Beigeordnete Seitz (CDU) stellte klar, dass die Fraktion der CDU mit der vorliegenden Resolution darauf abzielen würde, dass sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover bei der Landesregierung dafür einsetzen möge, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vollständig weitergereicht würden. Beigeordnete Seitz führte weiter aus, dass Hannover mit 20.500 € Pro Flüchtling einen vergleichsweise hohen Ansatz zu verzeichnen habe. Es sollte dem Oberbürgermeister zuzumuten sein, das Wort in Hinblick auf die hohen Kosten für Hannover an die Landesregierung zu richten, wenn man sich erlaube einen gewissen Luxus an zusätzlicher Betreuung und Ähnlichem für die Flüchtlinge anbiete.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erläuterte, dass Hannover als einzige Stadt eine Vollkostenrechnung, einschließlich der Personalkosten, erstellen würde. Stadtkämmerer Dr. Hansmann machte deutlich, dass weder Bund noch Land zurzeit die Personalkosten erstatteten und dass diese die Kosten der Stadt nach oben treiben würden. Stadtkämmerer Dr. Hansmann führte weiter aus, dass man für das nächste Jahr mit 7.000 Flüchtlingen rechnen würde. Zudem habe man in einem Flächenbundesland als wachsende Landeshauptstadt andere Kostenstrukturen als kleinere Gemeinden. Die Städte in Nordrhein-Westfalen hätten, bedingt durch den Strukturwandel, ähnlich wie Randgemeinden, noch leerstehende Wohnungen.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann informierte darüber, dass der Fachverband KGSt für Januar 2016 eingeladen habe und dass man dann beabsichtige, eine gemeinsame Erhebungsbasis zu erarbeiten. Stadtkämmerer Dr. Hansmann bemerkte, dass man sich neben dem Integrationsmanagement keinen Luxus leisten würde und dass davon auszugehen sei, dass man in den großen Einrichtungen in Hannover ohne das Integrationsmanagement sehr viel mehr Probleme haben würde.

Beigeordnete Zaman (SPD) machte deutlich, dass weder der Oberbürgermeister noch die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD irgendwelche Empfehlungen der Fraktion der CDU benötigen würden. Ferner würde die Problematik nicht nur die Landeshauptstadt, sondern auch viele andere Kommunen betreffen, sodass diese eingehend im Deutschen Städtetag diskutiert würden. Zudem habe Oberbürgermeister Schostok beim Amtsantritt von Frau Dr. Eva Lohse auf die Gesamtsituation zur Kostenerstattung hingewiesen.

Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass sich diejenigen, die Luxus mit Flüchtlingsunterkünften in Zusammenhang bringen würden, doch einmal eine besichtigen mögen. Zudem würden derartige Äußerungen eine adäquate Debatte sowie im Umgang mit der Flüchtlingspolitik nur stören.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass vor dem finanziellen Hintergrund eine Debatte zu sinnvollen Maßnahmen grundsätzlich immer geführt werden müsste. Ratsherr Drenske erläuterte, dass auch der Rat der Stadt, aufgrund der positiven Herangehensweise der Stadtgesellschaft im Umgang mit der Flüchtlingsthematik, bemüht sein sollte eine bejahende Stimmung zu befördern. Ratsherr Drenske gab zu bedenken, dass der Begriff Luxus gewisse Vorstellungen in der entsprechenden Gesellschaft hervorrufen würde. Ratsherr Drenske bat darum, dass die Fraktion der CDU konkret benennen möge, wenn man mit der Herangehensweise im Rahmen der Flüchtlingspolitik unzufrieden sei oder Finanzierungen von Maßnahmen nicht mittragen wolle.

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass der Begriff Luxus sicher nicht auf das Bett des Flüchtlings bezogen sei, sondern z.B. auf die Standards für bestimmte Dinge wie die ökologischen Standards für Flüchtlingswohnheime. Beigeordnete Seitz begrüßte die Aufstellung einer Vollkostenrechnung und betonte, dass der reale Kostenaufwand für die Stadt 20.500 € betragen würde. Beigeordnete Seitz bekräftigte, dass der Oberbürgermeister durchaus mit der Landesregierung in Kontakt treten könnte, um die tatsächlichen Kosten vorzustellen, zu benennen und mit dem Hinweis auf die gute Erfüllung der übertragenen Aufgaben auch einzufordern.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass die gesetzten Standards wichtig und richtig seien. Man sollte bei dem sensiblen Thema, auch wenn man dies wahrscheinlich nicht habe so ausdrücken wollen, vorsichtig bei der Wortwahl sein und keine Gedanken darüber verschwenden, wie tief man die Standards für Flüchtlinge senken wolle. Derartige Aussagen könnten Ströme befördern, die in eine sehr bedenkliche Richtung führen würden. Ratsfrau Langensiepen sagte, dass leider nicht auch die Versäumnisse auf Bundesebene Thema der Resolution wären und dass man dem Land und der Stadt Hannover sicherlich keine Tatenlosigkeit vorwerfen könne.

Beigeordnete Kastning (SPD) führte aus, dass die Erstellung eines interkommunalen Vergleichs der richtige Weg sei. Es sei wichtig eine Vergleichbarkeit festzustellen, um die gemeinsamen kommunalen Forderungen schärfen zu können. Dadurch könnten Korridore zwischen ländlichen Gemeinden, die strukturbedingt geringere Kosten hätten, und den Großstädten nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem sollten regionale Gegebenheiten eine Berücksichtigung finden, um einen Aufwand pro Flüchtling formulieren zu können.

Ratsfrau Jeschke (CDU) kritisierte, dass man sich seit Monaten den Luxus leiste, in sämtlichen Sitzungen gekonnt aneinander vorbeizureden. Man unterstelle der CDU-Ratsfraktion permanent keine Ahnung von der Flüchtlingspolitik zu haben und würde jeden Antrag sowie jegliche Anregungen zerreden und beharrlich ablehnen.

Ratsfrau Barth (CDU) erklärte, dass es doch wohl erlaubt sein sollte zu fragen, wie sich der Oberbürgermeister dafür einsetze, dass das Land die einbehaltenen 15 % der Bundesmittel weiterleiten möge.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) begrüßte die Vollkostenrechnung und bemerkte, dass man viel Anspannung und Verbissenheit aus den Diskussionen hätte nehmen können, wenn man die Kosten für das Integrationsmanagement und die Mitarbeiter der klassischen Verwaltung explizit ausgewiesen hätte. Ratsfrau Nowak regte an, dass man in Zusammenarbeit mit der Landesregierung versuchen sollte das Modell Integrationsmanagement auf andere Kommunen zu übertragen, da dieses zum Abbau von bürokratischen Hürden beitrage und Hilfestellungen zur Berufsfindung anbiete und somit nachweislich Kosten einsparen würde. Ratsfrau Nowak konstatierte, dass es ganz offensichtlich nicht erwünscht wäre, dass die Opposition eigene Ansichten, Nachfragen oder gar Forderungen formulieren würde. Ratsfrau Nowak bat darum, dass der Oberbürgermeister, bzw. vertreten durch die Dezernenten, in den Fachausschüssen zeitnah zu Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik berichten möge.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass seit der Einbringung der vorliegenden Resolution Aktuelle Stunden und die Haushaltseinbringung stattgefunden hätten, in denen der Stadtkämmerer und der Oberbürgermeister zu Finanzierungen bei der Flüchtlingsunterbringung Stellung genommen hätten. Es hätten zwei Flüchtlingsgipfel stattgefunden. Es habe im Niedersächsischen Landtag Debatten zu dem Thema gegeben. Das Finanzministerium habe Aufstellungen zu den Kostenaufteilungen und Verantwortlichkeiten ausgegeben. Es habe am 24. September 2015 einen Flüchtlingsgipfel gegeben, in dem der Ministerpräsident einer der Verhandler gewesen sei und erreicht habe, dass ab dem 1. Januar 2016 eine feste Summe direkt vom Bund an die Kommunen durchgewiesen würde, ohne dass diese von den Ländern abzusichern seien.

Oberbürgermeister Schostok bot an die Chronologie der Ereignisse auf Anfrage schriftlich zu belegen. Oberbürgermeister Schostok merkte an, dass ihm nicht daran gelegen sei im Detail zu berichten, welche Anstrengungen er persönlich im Niedersächsischen und im Deutschen Städtetag oder auch bei Zusammenkünften der Spitzenverbände unternommen habe. Zudem habe es dazu Debatten im Rat der Stadt sowie Berichterstattungen des Oberbürgermeisters unter Einbindung aller Dezernate gegeben. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass er mit seinem Amtsantritt erklärt habe, dass die Flüchtlingspolitik eine der zentralen Aufgaben der nächsten Jahre sein werde. Ferner würde in den Fachausschüssen in nahezu jeder Sitzung zur Flüchtlingspolitik berichtet.

Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass er sich nicht damit zufrieden gäbe, dass die Flüchtlingspauschale aktuell 9.500 € und ab 2016 10.000 € betrage. Dass man vom Land eine Vorfinanzierung erhalte, da man auf eine Verkürzung des Abrechnungszeitraums auf ein Jahr hinwirken wolle. Ferner gäbe er sich nicht mit den benannten 15 % zufrieden, da diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu 100 % übernommen werden müsste. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass er gern diese Forderungen und nicht die Forderungen aus der vorliegenden Resolution, mit Unterstützung eines Ratsbeschlusses kommunizieren würde


Mit 33 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur vollständigen Weitergabe finanzieller Mittel zur Unterbringung von Asylbewerbern nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1183/2015 ab.


TOP 23.
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zum BPlan Nr. 1723 (Drucks. Nr. 15-2256/2015 - StBez 01 Mitte)
(Drucks. Nr. 2326/2015)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass zur Bebauung des Steintorplatzes abweichende Anträge von den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen in den Stadtbezirksrat Mitte eingebracht worden wären. Letztendlich seien die Anträge der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abgelehnt worden und dem Antrag der FDP-Fraktion zugestimmt worden. Dieser Antrag sei dann im Bauausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden. Ratsherr Engelke führte aus, dass die Bebauung des Steintorplatzes das Klima in der Landeshauptstadt nachhaltig verändern könnte, denn es sei wichtig für eine Stadt, dass die Frischluftschneisen erhalten blieben. Ratsherr Engelke regte an, dass man den Steintorplatz nach dem Vorbild des Goseriedeplatzes umgestalten könnte oder dass man die beiden Plätze durch die Verlängerung des Grünflächenareals miteinander verbinden könnte, da diese Achse inzwischen eine viel befahrene Wegstrecke für Radfahrer bilde. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Üstra mitgeteilt habe, dass mit einer Bebauung des Steintorplatzes die Errichtung des D-Tunnels unmöglich würde und ergänzt habe, dass man sich diese Option eigentlich gern offengehalten hätte. Ratsherr Engelke berichtete von einer Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte, worin die Verwaltung sich dazu gemeldet haben solle, dass man dann die Untergrundstation am Steintor bei Bedarf einfach verlegen könnte. Ratsherr Engelke informierte darüber die Kommunalaufsicht einzuschalten, falls die Verwaltung versuche den abgelehnten Antrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte, unter Einbezug der Drucksache 285/1995, heilen zu wollen. Ratsherr Engelke erörterte, dass der Beschluss zur Drucksache 285/1995 auf Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) basiere und dass sich die Verwaltung die Zeit hätte nehmen sollen, diesen an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) anzupassen. Ratsherr Engelke bat abschließend darum, dass man etwas für das Klima in der Stadt, Bau- und Verkehrspolitisch Richtiges für Hannover tun möge und den Steintorplatz neu gestalten sollte.

Die stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek übernahm die Sitzungsleitung von Ratsvorsitzenden Hermann.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen mit dem Projekt etwas verkehrspolitisch Richtiges tun würde, da es optimal sei an bestehenden Stadtbahnhaltestellen bauen zu können. Zudem sei vor diesem Hintergrund die Vermeidung von Verkehrswegen der umweltpolitische Pluspunkt. Ratsherr Dette wies darauf hin, dass zum Bebauungsplan ein Gutachten zur Umweltverträglichkeit erstellt würde, sodass man sich mit Prognosen zum Klima vorab bedeckt halten sollte. Ratsherr Dette führte weiter aus, dass die Ablehnung einer Drucksache, aufgrund von Unstimmigkeiten in verschiedenen Punkten des Antrages, nicht zwingend die Ablehnung der Bebauung implizieren würde. Ratsherr Dette machte deutlich, dass er die Bebauung des Steintorplatzes für eine umwelt-, verkehrs- und wohnungspolitisch sehr gute Entscheidung halten würde.

Stadtbaurat Bodemann merkte an, dass es ihn persönlich verwundere, dass die Fraktion der FDP in Verbund mit anderen, Investitionen, die in den vergangenen Jahren zu hunderten von Millionen Euro, in Form von Steuern, Arbeitsplätzen oder Wirtschaftskraft, von Privaten in die Stadt gebracht worden seien, als Betonklötze bezeichnet würde. Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass die Verwaltung in einer Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte darauf hingewiesen habe, dass es einen Beschluss sowohl von der Regionsversammlung als auch vom Rat der Stadt für eine oberirdische Streckenführung der D-Linie gäbe. Das sei die Beschlusslage. Der Ausbau der oberirdischen Streckenführung werde im Jahr 2016 begonnen und im Jahr 2019 fertig gestellt werden. Ferner habe die Verwaltung erläutert, dass das Tunnelteilstück unter dem Steintorplatz nicht den aktuellen technischen Anforderungen in Bezug auf feuerpolizeiliche Kriterien, Belange der Fluchtwege und geometrischer Fragen entsprechen würde. Das würde bedeuten, dass sowieso neue Tunnelanlagen geplant werden müssten, falls sich in zeitlich sehr weiter Ferne ein zukünftiger Rat der Stadt mit der Tunnelführung der D-Linie werde beschäftigen wollen.

Ratsherr Nagel (SPD) erläuterte, dass die Bebauung des Steintorplatzes Bestandteil des vom Rat beschlossenen Masterplans Hannover City 2020+ sei, dass dazu ein Ideenwettbewerb durchgeführt worden wäre und dass seit längerem ein Modell dazu in den Räumlichkeiten der Bauverwaltung ausgestellt würde. Ratsherr Nagel machte darauf aufmerksam, dass die Fraktionen doch bitte ausführen mögen, woher die finanziellen Mittel kommen sollen, wenn vehement nach einer Tunnelstrecke für die D-Linie verlangt würde.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass ein Luftgutachten keine gravierenden Beeinträchtigungen prognostiziert habe. Zudem sei der Steintoplatz mit Kopfsteinpflaster belegt, sodass von einer versiegelten Fläche nicht die Rede sein könnte. In diesem Zusammenhang könne er nicht nachvollziehen, warum die Bestellung des Platzes einen Nachteil mit sich bringen sollte.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, das man gemeinsam mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ein Stadtplatzprogramm in den Stadtbezirken unterhalten und befördert habe und dass die in näherer Vergangenheit neu konzipierten Plätze an der Goseriede und vor dem Neuen Rathaus gelungene Indizien dafür wären. Beigeordnete Kastning konstatierte, ob es ein wirtschaftspolitischer Fehler sein könnte, wenn man am Ende der Georgstraße, mit der Errichtung von Wohnraum und der Aufwertung durch die Schaffung eines zusätzlichen Einzelhandelsstandortes, neue Anreize für Konsumenten verwirklichen würde. Zudem würde eine räumliche Nähe zu den übrigen Geschäften am Steintor hergestellt. Beigeordnete Kastning forderte zum Abschluss, dass man Beschlüsse des Rates, die auf Vorlage einer Drucksache der „Kleinen Kommission zur Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte“ gefasst worden wären, nicht mit den Regelungen aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vermischen möge.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) unterstellte, dass die Verwaltung sowie die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gegen den Willen der BürgerInnen handeln würden. Dies sei an der Abstimmung aus dem Stadtbezirksrat Mitte und einer nicht repräsentativen Umfrage einer Hannoverschen Tageszeitung abzuleiten. Zudem würde man nur im Interesse der Wirtschaft und zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes Hannover agieren. Beigeordneter Förste wies darauf hin, dass im Frischluftgutachten zum Steintor noch nicht die Veränderungen durch die Bebauung des Klagesmarktes berücksichtigt worden wären. Beigeordneter Förste erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. für ein Recht auf Stadt für alle stünden. Dies würde sowohl das Recht auf günstige Mieten als auch das Recht zur Nutzung öffentlicher Freiräume für alle umfassen.

Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er dem FDP-Antrag zustimmen werde. Zudem sei im Stadtbezirksrat Mitte die Eröffnung des Verfahrens mit 10 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. Ratsherr Hillbrecht erörterte, dass durch die Bebauung des Steintores ein öffentlicher Platz entfernt, dass ein öffentlicher Platz privatisiert und dass das Stadtbild verändert würde. Er machte darauf aufmerksam, dass durch die Formulierungen im vom Stadtbezirksrat Mitte abgelehnten Verfahrens die Planungen der Tunnelstrecke aufgegeben würden. Diese Planungen seien in den sechziger Jahren mit einer Zeitachse bis 2050 entstanden. Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass derart langfristig geplante Vorhaben in den aktuellen Planungen zur Stadtentwicklung berücksichtigt werden sollten. Ratsherr Hillbrecht erläuterte an Beispielen aus Hamburg und Düsseldorf, dass nicht die Abmessungen des Tunnelteilstücks eine Nutzung unmöglich machen würden. Ferner seien in der S3-Ebene noch keine Aufgänge oder Treppen eingerichtet worden, sodass die relevanten Fragen zu den Fluchtwegen unnötig wären. Ratsherr Hillbrecht betonte, dass durch diese Fakten eine Problematik mit dem Tunnelteilstück für ihn nicht nachvollziehbar wäre und somit der Antrag der Fraktion der FDP richtig und wichtig wäre.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) merkte an, dass auch Inhalte des Masterplanes Stadtentwicklung 2020+ nicht zwingend umgesetzt werden müssten, wenn die Mehrheit der BürgerInnen ein derartiges Vorhaben ablehnen würden. Ferner würden viele Bauvorhaben nicht im Sinne der hannoverschen BürgerInnen umgesetzt. Denn auch die Neugestaltung des Goseriedeplatzes würden viele HannoveranerInnen aufgrund der Lage für überflüssig halten.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass niemand die Investoren kritisieren würde. Man beanstande einzig und allein die Bebauung eines öffentlichen Platzes in Hannover. Zudem sollte die Verwaltung in Hinblick auf Wirtschaftsförderung versuchen, den hannoverschen Baufirmen mit Auflagen und Reglementierungen weniger Hindernisse in den Weg legen zu wollen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erörterte, dass es sicherlich Möglichkeiten geben würde, Inhalte des Masterplanes aufgrund des Bürgerwillens zu verwerfen. Ratsherr Wruck monierte, dass man für die Errichtung von nur einem Gebäude die Tunnelführung der D-Linie aufgeben würde. Er regte zudem an, den Steintorplatz, zumindest in Teilbereichen, neu zu gestalten, da Plätze für das Stadtbild insgesamt und seine Einwohner wichtig wären.

Ratsherr Nicholls (SPD) machte vor dem Hintergrund des demografischen Wandels darauf aufmerksam, dass der Wohnungsbau ein wichtiger sozialer Baustein wäre und dass ausgerechnet diejenigen, die sich selbst einer besonderen Sozialkompetenz verschrieben hätten, Bauprojekte zur Schaffung von Wohnraum ständig ablehnen würden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) zog seinen Redebeitrag aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und einer anschließenden Veranstaltung im Sprengel Museum zurück.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) stellte klar, dass die Fraktion DIE LINKE. die Schaffung von günstigen Wohnraum und die Nutzung von öffentlichen Plätzen für alle fordern würden. Beigeordneter Förste betonte, dass die Gebäude am Steintorplatz vornehmlich für Einzelhandelsgeschäfte, Büroflächen und einige wenige Alibi-Wohneinheiten gebaut würden.

Ratsherr Nagel (SPD) bat um Vorschläge, wo in Hannover gebaut werden sollte.


Mit 35 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zum BPlan Nr. 1723 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2326/2015 ab.



TOP 24.
A N T R Ä G E

TOP 24.1.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 24.1.1.
zu verbindlichen Sozialquoten beim Wohnungsbau
(Drucks. Nr. 2363/2015)

eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!



TOP 24.1.2.
zur Senkung energetischer Mindestanforderungen bei Wohnungsbau und -sanierung
(Drucks. Nr. 2364/2015)

eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 24.1.3.
zur Bevorzugung von Wohnungsbaugenossenschaften beim Verkauf städtischer Grundstücke
(Drucks. Nr. 2365/2015)

eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!



Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 2594/2015)

Akteneinsicht erhalten:

Beigeordnete Seitz, Ratsherr Klapproth (CDU)

Ratsfrau Keller, Ratsherr Dr. Menge (SPD)

Ratsfrau Clausen-Muradian, Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)

Ratsherr Engelke (FDP)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Ratsherr Hillbrecht



Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zu Betreiberverträgen für Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 2595/2015)

Akteneinsicht erhalten:

Ratsfrau Jeschke, Ratsherr Emmelmann (CDU)

Ratsfrau Dr. Koch, Ratsherr Kelich (SPD)

Beigeordnete Markowis, Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)

Ratsherr Förste (DIE LINKE.)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)

Ratsherr Hillbrecht

FDP-Fraktion verzichtet.



Stellvertretende Ratsvorsitzende Kramarek (Bündnis 90/DieGrünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.






Für das Protokoll:








H e r m a n n K r a m a r e k S c h o s t o kS c h ö n d u b e




Ratsvorsitzenderstv. RatsvorsitzendeOberbürgermeisterStadtangestellter