Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12.11.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.11.2015)
Protokoll (erschienen am 15.03.2016)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.11 - Datum 29.02.2016

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 12. November 2015,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Wunstorfer Landstr. 59

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.30 Uhr
___________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsfrau Colin (SPD)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsherr Gerlach (SPD)
Bezirksratsherr Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Orak (parteilos)
Bezirksratsherr Pauli (Wir für Hannover)
Bezirksratsfrau Runge (CDU)
Bezirksratsherr Seidel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Wiechert) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)

Verwaltung:
Frau Martinsen (Fachbereich Schule) 18.30 - 19.10 Uhr
Frau van Joolen (Fachbereich Jugend und Familie) 18.30 - 19.40 Uhr
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Frau Sierig Jugendzentrum Salem
Herr Ostertag AWO Kreisjugendwerk Region Hannover




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Informationen der Verwaltung

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

4.1.2. Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Ahlem – Badenstedt - Davenstedt
(Drucks. Nr. 2298/2015 mit 2 Anlagen)

5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

5.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2460/2015)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Verschmutzung des Verbindungsweges Hagenbleckstraße/Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-2403/2015)

6.2. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

6.2.1. Obdachlosigkeit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2407/2015)

6.2.2. Wohnungsleerstand in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2409/2015)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Verwendung der „ökologischen Mittel“ für das Jahr 2016 für die Umgestaltung des Pausenhofes der „Gebr. Körting Schule“ in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2396/2015)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Ermöglichung von privaten Veranstaltungen im „Willy-Spahn-Park“
zugunsten der „Willy-Spahn-Stiftung“
(Drucks. Nr. 15-2393/2015)

7.2.2. Behindertenparkplatz in der Straße "Im Großen Büchenfeld" in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2394/2015)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Fußgängerüberweg in der Fränkischen Straße
(Drucks. Nr. 15-2399/2015)

7.4. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

7.4.1. Mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2087/2015)

7.4.2. Kennzeichnung von Spielstraßen wiederherstellen
(Drucks. Nr. 15-2402/2015 mit 2 Anlagen)

7.4.3. Absicherung eines Feldweges
(Drucks. Nr. 15-2404/2015 mit 3 Anlagen)

7.4.4. Umbenennung des Miegelweges unter Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner
(Drucks. Nr. 15-2405/2015)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

8.1. Zuwendungen aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2452/2015 mit 6 Anlagen)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.1. A N H Ö R U N G E N

9.1.1. Verkauf Grundstück Gustav-Schenk-Weg
(Drucks. Nr. 2099/2015 mit 2 Anlagen)

9.1.2. Abschluss eines Mietvertrages
(Drucks. Nr. 2162/2015)

9.1.3. Dringlichkeitsantrag: Beratung über Verfahren im Intergrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-2552/2015)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den von der SPD-Fraktion eingereichten Dringlichkeitsantrag (Drucks.Nr. 15-2552/2015) für diese und zukünftige Sitzungen den Tagesordnungspunkt „Beratung über Verfahren im Integrationsbeirat“ aufzunehmen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp ließ über die Dringlichkeit abstimmen.
Die Dringlichkeit wurde einstimmig beschlossen. Der TOP wird unter 9.1.3. behandelt.

Bezirksratsherr Göbel regte an, den TOP 2 zukünftig in „Informationen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation im Stadtbezirk“ umzubenennen, damit die Einwohnerinnen und Einwohner vor der folgenden Fragestunde über dieses wichtige Thema informiert werden.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bestätigte, dass dieser TOP zukünftig auf die Tagesordnung aufgenommen werde.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Informationen der Verwaltung

Frau Sufin trug sinngemäß vor:

Am 04. November hat eine Einwohnerversammlung in diesem Stadtbezirk stattgefunden. Mehr als 150 Besucherinnen und Besucher sind der Einladung von Herrn Oberbürgermeister Schostok gefolgt.

Wir haben auf der stadtbezirklichen Internetseite unter www.hannover.de den Redeteil von Herrn Oberbürgermeister Schostok und die Anfragebeantwortungen, die im Vorfeld zu der Veranstaltung auf dem schriftlichen Weg bei der Verwaltung eingegangen sind, online gestellt.

Unter anderem ist dort auch die derzeitige Situation zur Flüchtlingsunterbringung im Stadtbezirk beschrieben.

Ich habe in der zuletzt stattgefundenen Bezirksratssitzung am 01. Oktober die Einrichtung einer Koordinierungsstelle und ein Internetportal zum Thema „Flüchtlinge“ in Aussicht gestellt.

Beide Einrichtungen sind zwischenzeitlich in Betrieb.

Die Koordinierungsstelle ist über die Telefon-Hotline mit der Nummer 168 -30088 und per E-Mail unter fluechtlinge@hannover-stadt.de erreichbar.

Die MitarbeiterInnen stehen Ihnen in der Regel von Montag bis Freitag ab 9 Uhr bis 17 Uhr und freitags bis 16 Uhr zur Verfügung.

Das neue Internetportal „Flüchtlinge in Hannover“ erreichen Sie unter www.hannover.de/fluechtlinge. Hier finden Sie ebenfalls einen breiten Überblick über Hilfs- und Spendenmöglichkeiten in Hannover sowie Informationen rund um das Thema Flüchtlinge.

Zu den Zahlen:

Derzeit leben rund 4.000 Flüchtlinge in den Unterkünften der Stadt Hannover. Die Flüchtlinge stammen insgesamt aus 62 Nationen. Herkunftsländer sind u.a. der Irak, Syrien, Afghanistan, Eritrea und der Sudan. Die Stadt geht derzeit davon aus, dass bis Ende Januar 2016 weitere 2.800 Menschen nach Hannover kommen.

In Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ist geplant, noch in diesem Jahr das Flüchtlingswohnheim Hermann-Ehlers-Allee 100 / Ecke Margot-Matthias-Straße bezugsfertig herzurichten. Einen genauen Termin, zu welchem Tag die ersten Flüchtlinge die Unterkunft beziehen werden, kann die Verwaltung heute noch nicht benennen. Wir gehen davon aus, dass der Bezug voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember erfolgen wird. Entsprechend den Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister Schostok in der Einwohnerversammlung sollen dort übergangsweise 100 Flüchtlinge in Wohnprojekten untergebracht werden.

Ferner hat Herr Oberbürgermeister Schostok während der Einwohnerversammlung den Startschuss gegeben für einen Dialogprozess mit dem Titel „Hannover Quartiere 2030 – Mein Quartier 2030“.

Die Verwaltung ist vom Rat beauftragt worden, für alle 13 Stadtbezirke jeweils ein integriertes Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ist der dritte Stadtbezirk, der aufgrund verschiedener Indikatoren zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes ermittelt worden ist. Organisatorisch ist das Projekt dem Baudezernat / Sachgebiet Stadterneuerung zugeordnet.

Mit Hilfe der integrierten Entwicklungskonzepte sollen die sich ändernden sozialen, demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadtbezirke betrachtet werden. Der Prozess wird mit der Vorlage eines Leitfadens für die Entwicklung der Stadtbezirke abgeschlossen.

Ziel ist im Dezember 2016 in Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, der Politik und der Verwaltung ein Rahmenplan, der in den Gremien vor Ort präsentiert wird, vorzulegen.

Bezirksratsherr Göbel fragte mit Bezug auf das Thema der Flüchtlingsunterbringung nach dem Sachstand der geplanten Modulanlagen.

Frau Sufin antwortete, dass derzeit zwei Modulanlagen zur Flüchtlingsunterbringung im Stadtbezirk geplant seien. Eine werde auf dem ehemaligen Festplatz an der Woermannstraße und eine weitere auf dem Gelände der ehemaligen Marzipanfabrik an der Wunstorfer Landstraße errichtet. Im Bereich der Woermannstraße hätten vorbereitende Arbeiten bereits begonnen. Eine Inbetriebnahme beider Einrichtungen sei für das 1. bzw. 2. Quartal 2016 geplant.

Auf Nachfrage informierte Frau Sufin, dass des Weiteren der Bau eines Flüchtlingswohnheims an der Straße Am Bahndamm in Vorbereitung sei. Der Baubeginn für diese Unterkunft werde voraussichtlich im IV. Quartal 2015 sein. Die Fertigstellung aufgrund der Bauzeit von ca. sechs Monaten sei für Mitte 2016 geplant.

Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Alfermann berichtete Frau Sufin, dass die Bereichsleitung Stadterneuerung und Wohnen über den Wunsch nach einem Besichtigungstermin der Flüchtlingsunterkunft Hermann-Ehlers-Allee 100 vor dem ersten Bezug informiert sei. Derzeit werde verwaltungsintern beraten, ob und in welcher Form dem Wunsch nachgekommen werden könne.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde in der Zeit von 18:40 bis 18:50 Uhr durchgeführt.

Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

- Flüchtlingsunterkunft Standort Carlo-Schmid-Allee

Die 1. Sprecherin nahm Bezug auf die Flüchtlingsunterkunft an der Carlo-Schmid-Allee und beschwerte sich im Namen anderer Personen, die in unmittelbarer Nähe zur Flüchtlingsunterkunft arbeiteten, die sich nicht selbst beschweren dürften. Vor einigen Wochen sei der Zaun, der zwischen dem Flüchtlingsheim und dem REWE-Markt steht, geöffnet worden. Besonders zu Abendstunden hätten sich einige Flüchtlinge auf dem REWE-Marktgelände aufgehalten und Alkohol konsumiert.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp wies darauf hin, dass der Zaun zum REWE-Markt nunmehr wieder geschlossen sei und die Flüchtlinge den Zugang auf der anderen Seite der Flüchtlingsunterkunft nutzen würden. Die REWE-MitarbeiterInnen oder die Filialleitung könnten sich jederzeit an die Heimleitung wenden, um eine Lösung des geschilderten Problems herbeiführen zu können.

Bezirksratsherr Höhne schlug vor, durch den Fachbereich Wirtschaft eine allgemeine Abfrage der Supermärkte im Stadtteil im Hinblick auf die Entwicklung durchführen zu lassen und über das Ergebnis dieser Abfrage den Bezirksrat zu informieren.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp schloss die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18.50 Uhr.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

Frau Martinsen stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,

1. die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet Hannover bedarfsgerecht in integrierte Systeme zu überführen

und dabei im ersten Schritt zum Schuljahr 2016/17
2. die Hauptschule Pestalozzischule, Eisteichweg 5-7, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),
und
3. die Haupt- und Realschule Heisterbergschule, Tegtmeyerallee 33, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),

umzuwandeln. Beide Schulen können den Haupt- und Realschulabschluss vermitteln.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wollte wissen, ob für die Integrierte Schulen eine halbe Stelle für die Schulsozialarbeit eingeführt werde.

Frau Martinsen antwortete, dass davon auszugehen sei, dass diese halbe Stelle auch zur Verfügung gestellt werde. Nähere Informationen darüber würden nachgereicht werden.

Bezirksratsherr Pauli machte darauf aufmerksam, dass Thema Oberschule schon vor einigen Jahren diskutiert aber nicht umgesetzt worden sei. Nunmehr würde das gleiche Thema nur unter dem Begriff Integrierte Stadtteilschule wieder auf der Tagesordnung stehen.

Frau Martinsen antwortete, dass dieser Antrag die Entscheidung der Schulen wiederspiegeln würde. Es habe intensive Diskussionen mit den Schulen über den geeigneten Rahmen und gesetzlichen Vorgaben gegeben, um das zu ermöglichen, was die Schule integrativ und am Kind orientierte Arbeit nennt. Die Schulleitungen waren sich einig darüber, dass nur relevant sei, was in den Schulen angeboten werde. Frau Martinsen bestätigte den Hinweis von Bezirksratsherrn Pauli, dass vor einigen Jahren die Einrichtung einer Oberschule Thema gewesen sei. Die Verwaltung habe damals in der Diskussion eine andere Entwicklung eingenommen. Damals habe nur Pestalozzi-Schule in Anderten den Antrag auf Oberschule aufrechterhalten, welcher die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt nicht zustimmen konnte. Die Erlasslage damals sah vor, dass die genannte Schule bis zu acht Züge hätte nachweisen müssen. Dies sei nicht möglich gewesen, da die Stadt nicht über entsprechenden Gebäuden für 8-zügige Schulen verfüge. Die Pestalozzi-Schule hätte nur eine zwei-zügige Schule beherbergen können. Die Verwaltung habe damals aus formalen Gründen dem Antrag auf Oberschule nicht zustimmen können. Die Erlassvorlage sei entfallen, so dass den Wünschen der Schulen entsprochen werden könne.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Mit 17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.









TOP 4.1.2.
Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Ahlem – Badenstedt - Davenstedt
(Drucks. Nr. 2298/2015 mit 2 Anlagen)

Frau van Joolen stellte den Antrag vor.

Antrag,
dem beigefügten Stadtteilkonzept (Anlage 1) der sozialräumlichen Koordinierungs-Runde des Stadtbezirks Ahlem – Badenstedt - Davenstedt mit den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Kinder und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII (Anlage 2) zuzustimmen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Wortmeldungen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze wollte wissen, ob das Jugendzentrum Salem mit der Stadtteilschule kooperiere und ob es auch Angebote für Kinder und Jugendliche gäbe.

Frau Sierig antwortete, dass es keine regelmäßigen Angebote gäbe. In Absprache mit den Lehrkräften vor Ort würden erlebnispädagogische Angebote offeriert werden.
Die Angebote seien stark von der zeitlichen Komponenten abhängig und habe viel mit der Entwicklung der Schule zu tun.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragte, welcher zeitliche Rahmen zur Erarbeitung des Stadtteilkonzeptes zur Verfügung gestanden habe. Andere sozialräumliche Koordinierungsrunden hätten deutlich mehr Zeit für das Stadtteilkonzept gehabt.

Frau van Joolen antwortete, dass in der vorgegebenen Zeit ein umfangreiches Konzept erstellt worden sei. Es sei wünschenswert gewesen, mehr Zeit zur Auswertung der Ergebnisse zu haben. In der Regel habe es kurze Zeitspannen, maximal 6 Monate Zeit gegeben.

Herr Ostertag ergänzte, dass die sozialräumliche Koordinierungsrunde für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt weniger Zeit zur Verfügung gehabt habe. Es habe einige Stadtteile gegeben, die bis zu drei Jahre für ihr Konzept benötigt hätten. Dies sei zeitlich gesehen zu lang gewesen. Realistisch sei ein zeitlicher Rahmen von 1,5 Jahren. Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt konnte die sozialräumliche Koordinierungsrunde effektiv an dem Konzept arbeiten, so dass der Prozess schnell abgeschlossen werden konnte.

Bezirksratsherr Pauli nahm Bezug auf die derzeitigen Stadtteilangebote und wollte wissen, welche Angebote aktuell verändert würden und welche neuen bzw. zukünftigen Angebote geplant seien.

Herr Ostertag antwortete, dass zunächst ein Abgleich zwischen den Ergebnissen der Bedarfsermittlung und den bereits vorhandenen Angeboten stattgefunden habe. Dieser Abgleich habe ergeben, dass es keinen großen Änderungsbedarf in Bezug auf die vorhandenen Angebote gäbe.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt


TOP 5.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2460/2015)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den Antrag vor.

Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt- Davenstedt zu beschließen:

1. Empfänger: Deutsch-Kurdischer Förderverein zur Schülerförderung e.V.
Zuwendungsbetrag: 750,00 €
Verwendungszweck: "Sprachförderung und Kunstunterricht in kurdischer Muttersprache in Badenstedt"

2. Empfänger: VCP Bezirk Hannover
Zuwendungsbetrag: 600,00 €
Verwendungszweck: "Durchführung einer interkulturellen Waldweihnacht"

3. Empfänger: Elternbeirat der städtischen Kita Freboldstraße
Zuwendungsbetrag: 797,00 €
Verwendungszweck: "Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Kinder"

4. Empfänger: Initiative Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Verwendungszweck: "Unterstützungsangebote für die Flüchtlinge im Stadtbezirk"

5. Empfänger: Initiative Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: "Interkulturelle Mediation im Stadtbezirk"

Es gab keine Wortmeldungen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.11)


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Verschmutzung des Verbindungsweges Hagenbleckstraße/Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-2403/2015)

Bezirksratsherr Alfermann verlas die Anfrage.

Bei einer Begehung durch den SPD Arbeitskreis Bau und Verkehr ist aufgefallen, dass der Verbindungsweg zwischen Hagenbleckstraße und Siegfriedweg stark verschmutzt ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist dieser Zustand bekannt?
2. Wer ist für die ordentliche Reinigung zuständig?
3. Wann ist mit einer Reinigung zu rechnen?


Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beantwortet die Anfrage wie folgt:

Gemäß §3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach §4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).

Der genannte Verbindungsweg ist zwar öffentliche Fläche, aber nicht Bestandteil des o.g. Straßenverzeichnisses und wird somit grundsätzlich nicht von aha gereinigt. Für die Reinigung und den Winterdienst dieses Verbindungsweges sind gemäß §4 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung die Eigentümer/innen der anliegenden Grundstücke zuständig. Gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung sind Fahrbahnen der nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze mindestens einmal in zwei Wochen zu reinigen.

Das Sachgebiet Reinigungsorganisation (OE 1.1) der Abteilung Stadtreinigung, Winterdienst und Werkstatt von aha überprüft stichprobenartig und nach gezielten Hinweisen u.a. die Einhaltung der Reinigungsverpflichtungen privater Anlieger/innen. Aufgrund eines Hinweises wurde der Verbindungsweg im Oktober 2015 geprüft und eine mangelhafte Reinigung festgestellt. Daraufhin wurden die für die Reinigung zuständigen privaten Anlieger/innen ermittelt und am 02.11.2015 schriftlich über die Reinigungsverpflichtung informiert und aufgefordert, die Reinigung umgehend nachzuholen und dauerhaft zu gewährleisten. Sollte bis Ende November keine Reinigung erfolgen, wird die aha-Stadtreinigung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und eine Ersatzvornahme auf Kosten der zuständigen Anlieger/innen durchführen lassen.


TOP 6.2.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 6.2.1.
Obdachlosigkeit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2407/2015)

Bezirksratsherr Seidel verlas die Anfrage

Nach Informationen von Bürgerinnen und Bürgern haben mehrere obdachlose Menschen offenbar ihren Lebensmittelpunkt in unserem Stadtbezirk. Insbesondere angesichts des kommenden Winters stellt sich die Aufgabe für diese zumindest warme Übernachtungsmöglichkeiten, wenn nicht gar besser dauerhaftere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Ich frage die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung Zahlen bekannt wie viele Menschen ohne Obdach im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ihren Lebensmittelpunkt haben?
2. Welche Angebote kann die Verwaltung diesen Menschen machen, damit zumindest im Winter eine warme Unterbringung zur Nacht gewährleistet ist?

Frau Sufin antwortete sinngemäß wie folgt:
Zu 1.:
Der Verwaltung sind keine Zahlen bekannt, wie viele Menschen ohne Obdach im
Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ihren Lebensmittelpunkt haben. Die
Streetworker des Fachbereiches Soziales sind vorrangig für den Innenstadtbereich
zuständig und verfügen daher über keine genaueren Kenntnisse über die Situation im o.g.
Stadtbezirk. Dies liegt darin begründet, dass sich ein Großteil der Menschen ohne Obdach
nicht dezentral sondern überwiegend zentral im Innenstadtbereich, wie z.B. in der Nähe des
Hauptbahnhofes aufhalten.
Zu 2.:
Wenn Bürgerinnen und Bürger wohnungslose Menschen beobachten, die sich bei Kälte im
Freien aufhalten und befürchten, dass diese Personen gefährdet sind, können Sie sich
unter der Telefonnummer 9904015 melden.
Im Rahmen des Notprogramms Wohnungslose (früher: Winternotprogramm
Wohnungslose) bieten das Diakonische Werk Hannover, die Selbsthilfe für Wohnungslose
und die Johanniter Unfallhilfe über diese Telefonnummer eine Anlaufstelle und versuchen
bei Bedarf Kontakt über Streetworker zu den Wohnungslosen herzustellen und
weitergehende Hilfen zu vermitteln.
Die Unterbringung von obdachlosen Personen erfolgt - auf deren Wunsch – durch die zuständige (Fach-)verwaltung in die entsprechenden Unterkünfte. Dabei ist nicht entscheidend, in welchem Stadtteil oder Bezirk diese Personen obdachlos sind.


TOP 6.2.2.
Wohnungsleerstand in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2409/2015)

Bezirksratsherr Seidel verlas die Anfrage.

Die steigende Attraktivität Hannovers als Wohn- und Arbeitsort stellt neben dem Zuzug von Flüchtlingen und der weiter bestehenden Obdachlosigkeit eine große Herausforderung für das laut mehreren Zeitungsberichten gerade zu knappe Wohnungsangebot in Hannover dar. Neben der Notwendigkeit von Neubauprogrammen stellt sich jedoch auch die Frage nach eventuell noch nicht genutztem Wohnungs- und Gebäudeleerstand.

Ich frage die Verwaltung:

1. Wie viele Wohnungen für bis zu wie viele Personen stehen in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt leer?

2. Gibt es leerstehende Gebäude für Verwaltungs-, Büro-, oder Gewerbenutzung, die zu Wohnraum umgewandelt werden könnten und wenn ja, in welchem Ausmaß?

3. Gibt es seitens der Stadt eine Unterstützung finanzieller oder ideeller Art bei Umwandlung von oben genannten Gebäuden in Wohngebäude?

Frau Yildiz antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Derzeit weist der Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt eine Leerstandsquote von 1,39 % auf. Das entspricht 229 Wohnungen, die mindestens seit 3 Monaten leer stehen. Um welchen Wohnungstyp es sich dabei handelt, wird nicht erfasst.


Stadtteil
Wohnungsbestand (31.12.2014)
Leerstehende Wohnungen (15.3.2015)
Leerstandsquote (15.3.2015)
Zum Vergleich: Leerstand 15.3.2014
37 Davenstedt
5.392
62
1,1
1,2
38 Badenstedt
5.961
93
1,6
1,6
44 Ahlem
5.269
74
1,4
1,6
Stadt insgesamt
292.155
4.557
1,6
1,7

Zu 2.:
Hierzu liegen keine Zahlen vor. Die LH Hannover ist auf die Informationsweitergabe durch Immobilienbesitzer angewiesen. Teilweise wird durch die Ortskenntnis der BezirksplanerInnen ein umnutzungsfähiges Gebäude in den Fokus gerückt, und im Gespräch mit dem/den Eigentümern verifiziert, ob es hier Potenzial gibt. Bislang liegen aber keine neuen Anträge vor.


Zu 3.:
Die Stadt hat schon in der Vergangenheit leerstehende und für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignete Gebäude angemietet und wird dies auch weiterhin tun, wenn geeignete Objekte angeboten werden.
Eine baurechtlich zulässige Umnutzung bzw. der Ausbau von Gebäuden, durch den abgeschlossene Wohnungen neu geschaffen werden, kann im Übrigen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im städtischen Wohnraumförderprogramm wie ein „normaler“ Neubau mit einem einmaligen Baukosten- und einem laufenden Aufwendungszuschuss gefördert werden. Die Wohnungen stehen dann allen Wohnungssuchenden mit einem entsprechenden Wohnberechtigungsschein zur Verfügung.
Auch das Förderprogramm der Region Hannover sieht eine Förderung des Um- und Ausbaus vor (einmaliger Baukostenzuschuss). Mit Landesmitteln (zinslose Baudarlehen) gefördert werden kann der Um- und Ausbau, wenn dadurch Wohnungen speziell für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderung bzw. hilfe- und pflegebedürftige Personen entstehen.






TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Verwendung der „ökologischen Mittel“ für das Jahr 2016 für die Umgestaltung des Pausenhofes der „Gebr. Körting Schule“ in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2396/2015)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die „ökologischen Mittel“ 2016 für die Umgestaltung des Pausenhofes der Gebr. Körting Schule zu verwenden.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 67)


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Ermöglichung von privaten Veranstaltungen im „Willy-Spahn-Park“
zugunsten der „Willy-Spahn-Stiftung“

(Drucks. Nr. 15-2393/2015)

Bezirksratsherr Höhne stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover als Verwalterin der „Willy-Spahn-Stiftung“ wird aufgefordert, pro Jahr bis zu fünf - dem Charakter des Parks angemessene - private Veranstaltungen im „Willy-Spahn-Park“ (besonders im Dachgeschoss des Kalkringbrennofen) gegen Entgelt zugunsten der „Willy-Spahn-Stiftung“ zu ermöglichen.

Bezirksratsherr Göbel wollte wissen, welche Aufgabe der Verein in Bezug auf die Veranstaltungen habe.

Bezirksratsherr Höhne antwortete, dass der Willy-Spahn-Park Eigentum der Willy-Spahn-Stiftung sei. Es bestünde ein Vertrag zwischen der Willy-Spahn-Stiftung und der Landeshauptstadt Hannover, in der festgehalten sei, dass der Verein im Jahr bis zu 5 Veranstaltungen durchführen könne. Es gäbe immer mehr Anfragen für private Veranstaltungen, für die von der Stadt Hannover keine Genehmigung erteilt worden seien.



Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 43)


TOP 7.2.2.
Behindertenparkplatz in der Straße "Im Großen Büchenfeld" in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2394/2015)

Bezirksratsherr Breitkreuz stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bereich des abgesenkten Bordsteins des Behindertenparkplatzes in der Straße „Im Großen Büchenfeld“ wird verbreitert.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Fußgängerüberweg in der Fränkischen Straße
(Drucks. Nr. 15-2399/2015)

Bezirksratsherr Sorge stellte den Antrag vor.

Antrag,
die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert, in der Fränkischen Straße, Höhe Nr.3, einen Fußgängerüberweg einzurichten.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 7.4.1.
Mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 15-2087/2015)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.


Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Für eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen beschließt der Bezirksrat, dass in jeder Bezirksratssitzung eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürger zu konkreten Beratungsgegenständen (Anträgen, Resolutionen) nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover leichter ermöglicht wird, indem während des Beschlusses über die Tagesordnung jeweils auch die Beratungsgegenstände festgelegt werden, für die eine solche Anhörung erfolgen soll.
Ein späterer Beschluss über eventuelle weitere Beratungsgegenstände, zu denen Bürgerinnen und Bürger gehört werden können, ist dadurch unbenommen, sollte sich im Verlauf der Sitzung Bedarf dazu ergeben. Erstmals soll in der ersten Sitzung nach Beschluss des vorliegenden Antrages so verfahren werden.
Vor Beginn der Anhörung kann eine Redezeitbegrenzung beschlossen werden. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger sollen zusammen mit deren Namen Teil des Sitzungsprotokolls werden. Die relevanten Geschäftsordnungsparagraphen §16 und §17 gelten sinngemäß auch für die Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern. Entscheidungen über die eigenen Mittel des Bezirksrates und des Integrationsbeirates werden von der Anhörung ausgeklammert.

Bezirksratsherr Göbel wies darauf hin, dass die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bezirksrat gut gefasst seien. Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen.

Bezirksratsherr Vogt erklärte eine Ablehnung einer solchen Beteiligung für nicht sinnvoll und wies darauf hin, dass es bereits mehrere Bezirksräte gäbe, die diese Art der Beteiligungsmöglichkeit praktizieren würden.

Bezirksratsherr Rosenzweig stimmte Bezirksratsherrn Göbel zu und vertrat ebenso die Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger bisher gut beteiligt würden.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen, somit abgelehnt

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen, somit abgelehnt


TOP 7.4.2.
Kennzeichnung von Spielstraßen wieder herstellen
(Drucks. Nr. 15-2402/2015 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Kennzeichnungen von Spielstraßen mit Mündung in den Sternheimweg wieder vollständig herzustellen:
  1. Am Eingang zum Albrecht-Schaeffer-Weg ist das am Boden liegende Spielstraßenschild wieder aufzustellen.
  2. Am Eingang zum Gustav-Schenk-Weg ist das zwar noch verankerte, aber völlig schief stehende Spielstraßenschild ebenfalls wieder korrekt aufzurichten.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 7.4.3.
Absicherung eines Feldweges
(Drucks. Nr. 15-2404/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, am Feldweg, der parallel zum Katrin-Sello-Weg (zwischen dem Albrecht-Schaeffer-Weg und der Lenther Chaussee) verläuft an der Querung der Bade die hölzerne Personenabsicherung, die nur noch auf einer Seite des Weges vorhanden intakt vorhanden ist, wieder vollständig herzustellen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 67)


TOP 7.4.4.
Umbenennung des Miegelweges unter Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner
(Drucks. Nr. 15-2405/2015)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.

Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Miegelweg in Badenstedt wird, wie vom Beirat „Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten“ empfohlen, umbenannt. Der neue Name für den Weg soll in einem geeigneten Verfahren unter Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner gefunden werden.


Die Drucksache wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 8.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2452/2015 mit 6 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2015-41
Empfänger / in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände, Bürgerverein
Badenstedt und Umgebung e.V., Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung der Marktbereiche in den Stadtteilen
Bewilligter Zuwendungsbetrag: je 300,00 € (gesamt maximal 900,00 €)

2. Antrag Nr. 2015-42
Empfänger / in: Die Glühwürmer e.V.
Verwendungszweck: Podest "Schlafraum"
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €

3. Antrag Nr. 2015-44
Empfänger / in: Verein für Kunstradsport e.V.
Verwendungszweck: Reparaturkosten Kunstfahrräder
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 500,00 €

4. Antrag Nr. 2015-45
Empfänger / in: Jugendzentrum Salem
Verwendungszweck: Sommerfreizeit auf der Insel Juist
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 600,00 €

5. Antrag Nr. 2015-46
Empfänger / in: Neues Land e.V.
Verwendungszweck: Sanierung des Treppenhauses im Haus der Hoffnung
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €

6. Antrag Nr. 2015-48
Empfänger / in: Eigene Initiative: Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Verwendungszweck: Aufstockungsbetrag für die Zuwendung zur Einrichtung einer Mikrofonanlage für den Großen Saal im BGH Ahlem (Zuwendungs-Nr.: 2014-47)
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €


Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 18.62.11)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp schloss die Sitzung um 20.30 Uhr.

Für das Protokoll:




Brigitte Schlienkamp Funda Yildiz
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung