Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 21.10.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.10.2015)
Protokoll (erschienen am 26.11.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 23.10.2015

PROTOKOLL

43. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 21. Oktober 2015,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 14.45 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Dette) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Für die Verwaltung:
Herr Stadtrat Härke Personal- und Organisationsdezernent
Herr Bär Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Becker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Böker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Janßen Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lehmann Personal- und Organisationsdezernat
Herr Licht Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro
Frau Martinsen Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro
Frau Molito Gleichstellungsbeauftragte
Frau Puscher-Beylich Fachbereich Personal und Organisation
Herr Rohrberg Fachbereich Feuerwehr
Frau Rostin Personal- und Organisationsdezernat
Herr Schrade Gesamtpersonalrat

Für die Niederschrift:

Frau Ciytak Fachbereich Personal und Organisation,
Für die Niederschrift

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.09.2015

2. Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG
(Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage)

3. Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 2: Errichtung des erforderlichen redundanten Standortes der Regionsleitstelle Hannover, Anpassung der Kapazitäten in der Notfallsanitäter- und Feuerwehrschule sowie Errichtung des zweiten Standortes des Rechenzentrums der LHH
(Drucks. Nr. 2184/2015 mit 3 Anlagen)

4. Beschluss über die förmliche Festlegung des Gebietes Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 2079/2015 mit 2 Anlagen)

5. Medienentwicklungsplan (MEP) für die allgemein bildenden Schulen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1965/2015 mit 5 Anlagen)

6. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2015 (Stand 30.09.2015)
(Informationsdrucks. Nr. 2259/2015 mit 1 Anlage)






















I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Vorsitzende, Beigeordnete Kastning, eröffnete die 43. Sitzung des form- und fristgerecht geladenen, beschlussfähigen Organisations- und Personalausschusses.
Ratsherr Kluck sagte, dass seine Fraktion den Tagesordnungspunkt TOP 5 in die Fraktion ziehen wolle.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass ihres Wissens nach, der Tagesordnungspunkt bereits einmal in die Fraktion gezogen worden sei.

Frau Martinsen bejahte dies und führte aus, dass man im Schulausschuss eine formale Behandlung vorgenommen und der Schulausschuss sich geeinigt habe, dass der Verwaltung noch offene Fragen gestellt werden können. Frau Martinsen erklärte, sie würde es begrüßen, wenn im Organisations- und Personalausschuss dieser Tagesordnungspunkt genauso behandelt werden würde.

Beigeordnete Kastning sagte, dass sie dies gerne als Anregung aufnehmen wolle. Sie erklärte weiter, dass, bevor dieser Tagesordnungspunkt in den Verwaltungsausschuss eingebracht werde, dieser zunächst einmal auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen behandelt werden müsste. Beigeordnete Kastning gab an, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen Anfang November 2015 tage und falls man noch Fragen an die Verwaltung hätte, könne man diese auch hier stellen.
Sie fragte nach, ob die Ausschussmitglieder damit einverstanden seien, wenn der Tagesordnungspunkt TOP 5 hier formal behandelt werden würde.

Ratsfrau Jeschke berichtete, dass sie in der Sitzung des Schulausschusses anwesend war. Sie erklärte, dass dort eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen - auch von der Bündnis 90/ Die Grünen- Fraktion - geschlossen worden sei, dass in der weiteren Beratungsfolge, also nicht erst im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, sondern im Organisations- und Personalausschuss der Tagesordnungspunkt formal behandelt werden könne.

Ratsherr Kluck sagte, dass aufgrund der vielfältigen Termine wegen den Haushaltsplanberatungen diese Absprache ihn noch nicht erreicht hätte. Aus diesem Grunde würde seine Fraktion diesen Tagesordnungspunkt gern formal behandeln, da der federführende Ausschuss noch nicht beschlossen habe.

Beigeordnete Kastning erklärte, dass bei einer formalen Behandlung der Tagesordnungspunkt diskutiert bzw. behandelt werden könne, die abschließende Abstimmung dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen obliege, der Anfang November diesen Jahres stattfinde. Die Ausschussmitglieder stimmten dieser Verfahrensweise zu.

TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.09.2015

Einstimmig









TOP 2.
Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG
(Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. der Errichtung einer Feuer- und Rettungswache auf dem vorgenannten Grundstück zuzustimmen,

2. die Verwaltung zu beauftragen, das vorgenannte Grundstück für die o. g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln, die Bauleitplanung zu beginnen und
die notwendigen Beschlüsse in einem gesonderten Verfahren herbeizuführen,

3. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen
und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren,

4. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beigeordnete Kastning erklärte, dass die nächsten beiden Tagesordnungspunkte Feuerwehrthemen beinhalten. Für nähere Erläuterungen und der Beantwortung von Fragen sei Herr Rohrberg anwesend. Beigeordnete Kastning schlug vor, dass Herr Rohrberg zunächst einmal eine allgemeine Einführung in die beiden Tagesordnungspunkte geben und sich dann den Fragen annehmen könne. Außerdem fügte sie hinzu, dass im nichtöffentlichen Teil zwei weitere Punkte auf der Tagesordnung ständen, die Feuerwehrthemen behandeln. Deswegen bat sie auch um Verständnis, wenn Herr Rohrberg einige Ausschussmitglieder ggfs. darauf hinweisen würde, dass die Fragen erst im nichtöffentlichen Teil behandelt werden würden.

Herr Rohrberg erklärte, dass der Fachbereich Feuerwehr in die heutige Sitzung vier Drucksachen eingebracht habe. Herr Rohrberg stimmte Frau Beigeordnete Kastning zu, dass er zunächst einmal etwas Grundsätzliches zu den Tagesordnungspunkten erklären werde. Er berichtete, dass die erste Drucksache das Bauvorhaben zur Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 an einem anderen Standort betreffen würde. Er sagte, dass die Feuer- und Rettungswache derzeit sich in der Jordanstraße befinde und dieser ein sehr beengter Standort und insbesondere in der Hinsicht der Einsatztaktik ungünstig sei. Der Standort sei zudem ungünstig, da es nur eine Zufahrt- und Ausfahrtmöglichkeit geben würde. Er berichtete weiter, dass man häufiger die Situation hatte, dass man die Feuer- und Rettungswache temporär verlegen musste, da man Baumaßnahmen in dem Kreuzungsbereich hatte und von diesem Standort nicht abrücken konnte. Er sagte weiter, dass dieser Standort in den 30er Jahren errichtet worden sei und dementsprechend funktionell und baulich nicht mehr den Anforderungen der Feuerwehr entspreche. Er berichtete weiter, dass dies auch im vertraulichen Teil angesprochen werde. Er erklärte weiter, dass für die Landeshauptstadt Hannover begünstigend hinzukomme, dass die Deutsche Messe AG mit der Anfrage herangetreten sei, inwieweit eine komplette Übernahme der einsatzbezogenen Aufgaben ihrer nebenberuflichen Werkfeuerwehr durch die Feuerwehr Hannover gegen Entgelt möglich wäre. Er sagte, dass hier bereits eine ähnliche Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Continental AG in der Vergangenheit beschlossen worden sei und in diesem Zusammenhang die Feuer- und Rettungswache am Weidendamm gebaut werden konnte.
Er sagte weiter, dass der Fachbereich Feuerwehr verschiedene Grundstücke betrachtet habe. Er erklärte weiter, dass vor einer Aufgabenübernahme es erforderlich gewesen sei, dass die Verlegung der Feuer- und Rettungswache an einen Standort, von dem das Messegelände innerhalb von maximal fünf Minuten Fahrtzeit erreicht werden könne und gleichzeitig die Versorgung des städtischen Brandschutzbezirkes sichergestellt sei. Diese Vorgaben seien vom derzeitigen Standort nicht zu erfüllen. Deshalb sei der Neubau einer Feuer- und Rettungswache an einem anderen, näher zum Messegelände gelegenen Standort, notwendig.
Er berichtete weiter, dass das zweite Bauvorhaben die Errichtung des zweiten Bauabschnittes der Feuer- und Rettungswehrwache 1 am Weidendamm, sei. Er erklärte, dass mit dieser Errichtung die derzeit noch in der Feuerwehrstraße 1 verbliebenen Bereiche zum neuen Standort am Weidendamm verlagert werden sollen. Hierzu zähle insbesondere auch die Verlagerung der Regionsleitstelle Hannover für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst mit einem jährlichen Einsatzaufkommen von 200.000 Einsätzen. Herr Rohrberg sagte weiter, dass die Feuer- und Rettungswache 1 baulich erweitert werden müsse, da die vorhandene Redundanzleitstelle als Ausweichstandort für die Regionsleitstelle Hannover mit der notwendigen Anbindung erneuert werden müsse. Er führte aus, dass die Anbindung der Notrufleitungen aus dem Regionsgebiet aus Sicherheitsgründen auf die beiden Standorte, Feuer- und Rettungswache 1 und 2, aufzuteilen sei, sodass auch beim Ausfall eines Leitstellenbetriebspunktes den Hilfesuchenden weiterhin ausreichende Leitungskapazitäten zur Verfügung stehen.
Er erklärte weiter, dass insgesamt sowohl die System - als auch die Sicherheitsarchitektur der Regionsleitstelle auf eine maximal erreichbare, unterbrechungsfreie und höchste Verfügbarkeit ausgelegt sein müsse. Er sagte, dass unter diesem Sicherheitsaspekt die technischen Komponenten an den zwei Standorten Feuer- und Rettungswache 1 und 2 im aktiv/aktiv Modus miteinander zu koppeln seien. Er sagte weiter, dass der Fachbereich Feuerwehr vorhabe, am Standort Weidendamm einen Katastrophenabwehrstab einzurichten. Um eine hohe Funktionalität hier vorzuweisen, brauche man die Erneuerung der vorhandenen Redundanzleitstelle.
Weiterhin erklärte er, dass der Raumbedarf der Notfallsanitäterschule auf der Feuer- und Rettungswache 2 angepasst werden müsse, da sich die gesetzlichen Forderungen an Ausbildungsinhalte sowie Ausbildungsdauer verändert hätten und somit die Schule zu erweitern sei. Er berichtete, dass mit Wirkung zum 01.01.2013 die bisherige Niedersächsische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu) sowie weiterführende Ausbildungsrichtlinien grundlegend novelliert worden seien. Er erklärte weiter, dass neben einer Verlängerung der Ausbildungszeit von 18 auf insgesamt 24 Monaten sich auch insbesondere inhaltliche Veränderungen ergeben hätten. Eine weitere erhebliche Veränderung habe sich zum 01.01.2014 im Bereich der rettungsdienstlichen Ausbildung ergeben. Der bisherige Lehrberuf „Rettungsassistent“ sei mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes durch die „Notfallsanitäterin“ bzw. den „Notfallsanitäter“ mit wesentlichen Neuerungen und Erweiterungen der Ausbildungsinhalte ersetzt. Auch hier habe sich die Ausbildungszeit von 24 Monaten auf nun 36 Monate erhöht. Er erklärte weiter, dass der Fachbereich Feuerwehr auch die Verpflichtung habe, die vorhandenen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (ca. 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in einem Übergangszeitraum weiter zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter zu qualifizieren. Damit seien natürlich auch gestiegene Anforderungen an Ausbildungsinhalte, notwendige räumliche Kapazitäten, die bereitzustellenden Materialien und Geräte sowie die Zahl der erforderlichen Dozentinnen und Dozenten verbunden.

Ratsherr Engelke sagte, dass er zu allen Tagesordnungspunkten Anmerkungen habe. Er erklärte, dass alle wüssten, dass der Standort an der Jordanstraße veraltet sei und er eine Verlagerung befürworte. Er sagte weiter, dass man eine klassische „win-win“-Situation habe. Auf der einen Seite habe man den Fachbereich Feuerwehr, der mit einer Verlagerung bzw. Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache auf dem neuesten technischen und baulichen Stand sei und auf der anderen Seite habe man die Deutsche Messe AG, die durch die Personalübernahme eine Kostenersparnis habe.

Beigeordneter Förste bedankte sich für die Berichterstattung von Herrn Rohrberg. Er sagte, dass seine Fraktion auch beiden Drucksachen zustimmen werde, allerdings bitte er um eine getrennte Abstimmung des Tagesordnungspunktes TOP 2, da dieser in vier Unterpunkte unterteilt sei. Er bitte um die Abstimmung der Unterpunkte 1 und 2 und um Abstimmung der Unterpunkte 3 und 4 gemeinsam.

Ratsherr Gill bedankte sich ebenso für die Berichterstattung von Herrn Rohrberg und sagte, dass seine Fraktion die Drucksache ebenso befürworte, da man vor allem die Kooperation mit der Deutschen Messe AG begrüße.

Beigeordnete Kastning sagte, dass sie diese Drucksache ebenso befürworte, vor allem vor dem Hintergrund, dass auch der Kooperationsvertrag mit der Continental AG reibungslos vonstattengegangen sei.

Pkt. 1 + 2: Einstimmig
Pkt. 3 + 4: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.
Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 2: Errichtung des erforderlichen redundanten Standortes der Regionsleitstelle Hannover, Anpassung der Kapazitäten in der Notfallsanitäter- und Feuerwehrschule sowie Errichtung des zweiten Standortes des Rechenzentrums der LHH
(Drucks. Nr. 2184/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 2 im Stadtteil Stöcken
auf dem bestehenden Grundstück für

- die Unterbringung des mit der neuen Regionsleitstelle zeitgleich in
Betrieb zu nehmenden Redundanzstandortes der Regionsleitstelle Hannover,
- die notwendigen Anpassungen der Kapazitäten der Notfallsanitäter- und Feuerwehrschule sowie
- die Errichtung des zweiten Standortes des Rechenzentrums der LHH und dazu

2. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenrechnung) gemäß § 12
GemHKVO zur Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 2 in Höhe von
10.337.000 € sowie

3. dem Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig











TOP 4.
Beschluss über die förmliche Festlegung des Gebietes Soziale Stadt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 2079/2015 mit 2 Anlagen)

Antrag,
1. das in Anlage 1 und 2 dargestellte Gebiet als Gebiet Soziale Stadt entsprechend
§ 171 e Abs. 3 BauGB festzulegen.

2. eine Verpflichtung dahingehend abzugeben, dass die Landeshauptstadt Hannover die erforderlichen Komplementärfinanzierungsmittel für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" von einem Drittel der Gesamtsumme bezogen auf die Gesamtlaufzeit zur Verfügung stellen wird.

3. zu beschließen, die Stadterneuerungsmaßnahmen im Gebiet Soziale Stadt Mühlenberg bis zum 31.12.2025 durchzuführen.

Einstimmig

TOP 5.

Medienentwicklungsplan (MEP) für die allgemein bildenden Schulen in der

Landeshauptstadt Hannover (Drucks. Nr. 1965/2015 mit 5 Anlagen)

Antrag, zu beschließen,


a) Konzept Medienentwicklungsplan
dem Medienentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Hannover <Startmodell> gemäß Anlage 1 zu dieser Drucksache zuzustimmen, um die infrastrukturellen Voraussetzungen für das mobile, digitale Lernen in Schulen zu ermöglichen. Dieses Startmodell eines Medienentwicklungsplans ist gemäß den während der Umsetzung gemachten Erfahrungen und vor dem Hintergrund allgemeiner technischer Neuerungen jeweils anzupassen und fortzuschreiben.

b) Finanzierung
Zur Finanzierung des Medienentwicklungsplans werden in den Haushalt
> in 2016 1,15 Mio. € und
> ab 2017 jeweils 2,5 Mio. € eingestellt.

Mit diesen Haushaltsmitteln sollen die in Anlage 3 aufgeführten Pilotschulen sukzessive ausgestattet werden. Die Pilotschulen sind dabei nach unterschiedlichen Kriterien und in Abstimmung mit den Schulleitungen ausgewählt worden.

Die Pilotphase wird parallel und laufend ausgewertet. Die gemachten Erfahrungen fließen in die weitere Realisierung des Gesamtprojekts ein.

c) Endgeräte und Infrastruktur
Die Beschaffung bzw. Bereitstellung und Finanzierung der notwendigen Endgeräte erfolgt nach den Angaben und Vorgaben aus Anlage 3 zu dieser Drucksache.

Ziel ist es dabei, letztendlich eine Ausstattung mit mobilen Endgeräten in einem „Schülerinnen und Schüler: Endgeräte - Verhältnis“ von 1:1 zu erreichen.

Hierfür sind die Einrichtung von WLAN-Netzwerken und die Breitband-Anbindung der Schulen erforderlich.
d) Support und Administration
Zur Sicherstellung der Betriebsabläufe wird in Bezug auf die verwendeten standardisierten und weitgehend zentralen technischen Lösungen ein prozessorientierter und zentral erbrachter Support neu eingeführt (siehe Anlagen 4 und 5). Dadurch wird eine Entlastung der Schulen, sowie der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler erreicht.

Mit der Implementierung und kompletten technischen Ausstattung einschließlich Support und Administration wird der Bereich 18.5 Informations- und Kommunikationssysteme als zentraler Dienstleister beauftragt.

Herr Stadtrat Härke erklärte, dass die Drucksache am Montag, den 19.10.2015, in der EDV-AG des Rates als nicht formale Beratung behandelt wurde. Er sagte, dass hier nicht beschlossen worden sei, sondern lediglich informiert wurde.

Beigeordneter Förste sagte, dass man nach der Drucksache mit Pilotprojekten arbeite, er finde es sehr kostspielig und fragte nach, ob das Land auch finanziell die Stadt unterstützen werde.

Frau Martinsen berichtete, dass es einen klaren Arbeits- und Finanzierungsbereich im Schulwesen gebe. Sie erklärte, dass dieser klare Arbeits- und Finanzierungsbereich auch die Landeshauptstadt Hannover als Kommune belaste. Sie sagte weiter, dass für den inneren Betrieb, wie zum Beispiel die Kosten der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Kosten für die Wahrnehmung pädagogischer Aufgaben das Land übernehme und für die Sachkosten seien die Kommunen zuständig. Sie fügte hinzu, dass die technische Ausrüstung hier auch zu den Kosten der Kommunen gehöre.

Ratsherr Pohl sagte, dass man diesen Tagesordnungspunkt formal behandeln werde, allerdings finde er es schade, dass der Schulausschuss über den Tagesordnungspunkt nicht abgestimmt habe. Schließlich stelle dies ein elementares Schulthema dar. Er erklärte weiter, dass es jetzt im Organisations- und Personalausschuss mehr oder weniger um die technische Umsetzung gehe. Weiterhin sagte er, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die finanzielle Sicht zu betrachten habe. Deswegen sei es Aufgabe des Schulausschusses gewesen, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen.
Er merkte an, dass die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass die Modellversuche relativ spät vorgestellt wurden im Vergleich zu anderen Städten. Er sagte weiter, dass seine Fraktion überlegt habe, ob es sinnvoll sei, dass die Landeshauptstadt Hannover technische Geräte zur Verfügung stelle und man nicht vielmehr, wie es früher mit dem wissenschaftlichen Taschenrechner der Fall war, die Eltern mit der Anschaffung der Geräte beauftrage. Er fügte hinzu, dass ein Smartphone heutzutage fast jedes Kind habe, hier könne man sich dann auf eine bestimmte Marke und ein bestimmtes Betriebssystem verständigen.
Weiterhin fragte er nach, warum die Verwaltung die Drucksache jetzt vorlege und dies nicht der neuen Sozialdezernentin überlassen würde, eigene Vorstellungen einzubringen.

Ratsherr Engelke antwortete bzgl. einer Aussage von Ratsherrn Pohl, dass es datenschutzrechtlich nicht möglich sei, dass alle Kinder ihre eigenen Smartphones mitbrächten und in einem internen WLAN- Netz aktiv seien. Deswegen sei es Aufgabe der Stadt, eine einheitliche Rahmenbedingung zu schaffen.
Weiterhin sagte er, dass diese Drucksache der erste Schritt in die neue Zukunft der Schulen sei. Man müsse sich damit abfinden, dass sich das ganze Lernverhalten von Schülerinnen und Schülern geändert habe. Er fügte hinzu, dass es spannend werden würde, die ganzen Pilotprojekte zu beobachten und wie diese anlaufen werden. Er gab auch an, dass es auch eine Herausforderung für die Stadtverwaltung darstellen werde, da zwei Fachbereiche (Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro und Fachbereich Personal und Organisation mit dem Sachgebiet Informations- und Kommunikationswege) sehr eng zusammenarbeiten müssten.

Ratsherr Farnbacher sagte, dass die Drucksache bzgl. der hohen Kosten seine Fraktion sehr beeindruckt habe. Er sagte, dass, wenn es das Ziel sei, letztendlich eine Ausstattung mit mobilen Endgeräten in einem "Schülerinnen und Schüler: Endgerät-Verhältnis“ von 1:1 zu erreichen und dass die technische Ausstattung der Schulräume sehr weitgehend sei, er sich frage, ob die Stadtverwaltung hierdurch Synergieeffekte erwarte, wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler steigen würde. Weiterhin fragte er, ob man Rückfallszenarien mit einer etwas weniger technisch ausgeprägten Variante hätte.

Beigeordneter Klie sagte, dass er weniger Fragen habe, da die Drucksache bereits im Schulausschuss inhaltlich beraten, aber natürlich nicht abgestimmt wurde. Er gab an, dass auch in der EDV-AG des Rates erhellende Aussagen zu der Drucksache gegeben wurden. Er fügte hinzu, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn die CDU-Fraktion eine Vertreterin oder einen Vertreter zu dieser Sitzung entsandt hätte, da die Aussage von Ratsherrn Pohl, dass die Stadt die Endgeräte kaufe, nicht stimme.
Er erklärte, dass die Stadt die Endgeräte nicht kaufe, sondern die Eltern. Er fügte hinzu, dass es auch ein Leihsystem gebe, sodass es kostengünstiger für die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler würde.
Er sagte weiter, dass in diesem Leihsystem auch der Support enthalten sei, dass bedeute, dass der Verlust oder die Beschädigung des Endgerätes behoben werde, da es zu einem zentralen Lernmittel werden wird und die Schülerinnen und Schüler nicht sechs Wochen darauf verzichten können.
Er erklärte weiterhin, dass, wenn man 40.000 Schülerinnen und Schüler ohne die Lehrerinnen und Lehrer an über 100 Standorten habe, könne man nur so verfahren, in dem man bestimmte Vorgaben mache, zum Beispiel mit welchem Support man welche Leistung erbringen könne. Deswegen sei es gut, dass die Stadt in diesen Support einsteige, aber es sei vor allem gut, dass man in Pilotprojekte einsteige. Da man 40.000 Schülerinnen und Schüler an über 100 Standorten habe, könne man nicht auf einmal loslegen. Man solle klein anfangen und mit einem Pilotprojekt starten und wenn sich dies bewähre, könne man es weiter ausbauen. Vor allem müsse man aus der Pilotphase lernen.

Er sagte, dass er sich nochmal zu der Fragestellung der Überdimensionierung äußern möchte. Er sagte, dass, wenn man nur eine einzige Schulklasse habe und hier säßen 25 Schülerinnen und Schüler und jede oder jeder von diesen 25 Schülerinnen und Schüler benutze dann ein Gerät und dieses Gerät würde dann dementsprechend 1 Megabit an Daten ziehen, dann wären dies pro Schulstunde 25 Megabits, die ins Netz gehen, dies stelle einen kleinen VDSL-Anschluss dar, den man bei einem Telefonanbieter monatlich für 30 € erhalte. Dies bräuchte man für eine Schulklasse, wenn man sich nun vorstelle, dies bräuchte man für eine ganze Schule mit 20 Schulklassen, dann könne man sich vorstellen, dass man eine bestimmte Infrastruktur benötige und diese Infrastruktur koste Geld.

Er sagte weiter, dass man die Ausstattung nicht mit der Ausstattung im eigenen Haushalt vergleichen könne. Hier müsse man mit leistungsfähigen Komponenten herangehen, die auch teuer seien.
Zusammengefasst sagte er, dass ihm die Preisfrage völlig klar und auch nachvollziehbar sei, wenn dies ein Erfolgsmodell werden solle. Letzteres sei das Ziel und deshalb sei hierfür kein Rückfallszenario vorzusehen.

Frau Martinsen sagte, dass dank des Austausches schon vieles beantwortet worden sei und sie sich auf zwei Dinge beschränken wolle. Sie sagte bzgl. des zeitlichen Rahmens, dass die Stadtverwaltung versucht habe, ein Puzzle zu beschreiben, welches aus vielen kleinen Steinen entstehe und das Interesse der Stadtverwaltung bestehe darin, dass man nun eine Infrastruktur in Schulen schaffe, die dann letztendlich die Voraussetzung dafür dauerhaft schaffe, dass man anhand der technischen Fortschritte dieses Instrument oder diese Vorleistung in den nächsten Jahrzehnten nutzen könne und die hierfür aufwendigen Investitionen gut und einmalig seien.
Sie sagte weiter, der jetzige Zeitpunkt sei schon deshalb nach Auffassung der Verwaltung der Richtige, weil man zunächst die Entwicklung auch in anderen Kommunen abwarten wollte. Vor diesem Hintergrund berichtete sie weiter, hätten sich die Investitionen, die hier andere Kommunen in der Vergangenheit vorgenommen hätten, als unwirtschaftlich und unrentabel erwiesen.

Deswegen glaube sie, dass die Landeshauptstadt Hannover mit diesem Puzzlemodell durchaus wirtschaftlich gehandelt habe.

Weiterhin sagte sie bzgl. des Zeitpunktes der Vorlage der Drucksache, dass sie es am Anfang der Sitzung deutlich gemacht habe, dass sie eine formale Behandlung der Drucksache wünsche, sodass man die Chance hätte, mit dem nächsten Schuljahresbeginn mit der Pilotphase starten zu können, da entsprechende Vorlaufzeiten einzuhalten seien.

Frau Martinsen fügte noch bzgl. der Diskussionen aufgrund der Endgeräte hinzu, dass für die Verwaltung es wichtig sei, dass man eine Vereinbarung mit den Schulen hinbekomme, wonach eine pädagogische Form des Unterrichts unter Einbeziehung der elektronischen Unterstützung stattfindet.
Die Stadt beabsichtigt, dass die Endgeräte ein elementares Lerninstrument wie Stift und Papier werden und dies könne nur stattfinden, wenn die Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern diese Endgeräte als Lernmittel vermitteln.

formal behandelt

TOP 6.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2015 (Stand 30.09.2015)

(Informationsdrucksache Nr. 2259/2015 mit 1 Anlage)

Herr Stadtrat Härke sagte, dass die Verwaltung mit dieser Informationsdrucksache den fünften Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2015 mit dem Stand 30.09.2015 vorlege.
Er erklärte, dass die aktuelle Prognose für den Monat September eine Unterschreitung von ca. -1,87 Mio. €/- 0.36 % (Berichtsmonat August: ca. -1,47 Mio. €/-0,29 %) ausweise.
Er fügte hinzu, dass in dieser Prognose neben dem Mehrbedarf für das Thema „Flüchtlinge“ in Höhe von rund 1, 4 Mio. € auch der voraussichtliche Mehraufwand in Höhe von ca. 3,4 Mio. € durch die materielle Einigung beim Tarifvertrag Beschäftigungssicherung (Regelungen zum Eigenbeitrag der Beschäftigten an der Zusatzversicherung) und deren Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2015 enthalten sei. Letztlich konnte die Tarifeinigung im Bereich Sozial- und Erziehungsdienstes noch nicht abgebildet werden.
Er fügte hinzu, dass man eine Entlastung bereits vorweisen könne, der alte Tarifvertrag habe bis zum 30.06.2015 gewirkt und dieser sei mit weniger Kosten behaftet als der neue.

Ratsherr Pohl merkte an, dass der Tarifvertrag bereits ausgehandelt sei und daher ist er der Meinung, dass man auch die Kosten einschätzen könne. Er fragte nach, ob man dann davon ausgehen könne, dass man mehr Kosten in der Gesamtjahresprognose habe.




Herr Stadtrat Härke sagte, dass, wenn man den Tarifvertrag aufs Jahr rechnet, Kosten in Höhe von ca. 2 Mio. € verursacht werden.

Zur Kenntnis genommen



Für die Niederschrift:




Härke Ciytak
handelt werden sollten. Dem wurde zugestimmt.