Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 15.10.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 07.10.2015)
Protokoll (erschienen am 13.11.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 06.11.2015

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am Donnerstag, 15. Oktober 2015,
Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule (Mehrzweckraum), Neue-Land-Straße 27, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.23 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsfrau Burgwitz (CDU)
Bezirksratsherr Busse
(Bezirksratsherr Ehrle) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
(Bezirksratsfrau Hagen) (DIE LINKE)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsfrau Nordmann (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE)
(Bezirksratsfrau Tasyürek) (SPD)
Bezirksratsfrau Tinnefeld (SPD)
Bezirksratsherr Welker (SPD)
(Bezirksratsherr Wolters) (FDP)
(Bezirksratsherr Wontke) (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (HANNOVERANER)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
(Beigeordnete Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Baron bis TOP 7.1.4. FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Weymann FB Bildung und Qualifizierung
Frau Ortmann FB Bildung und Qualifizierung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagerin
Frau Schulz Bezirksratsbetreuerin





Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 36. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3. Genehmigung des Protokolls über die 35. Sitzung am 17.09.2015 - öffentlicher Teil -

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendung an die Kath. Pfarrgemeinde St. Martin Hannover-Ost
(Drucks. Nr. 15-2302/2015)

5.2. Zuwendung an den Bezirksbürgermeister für Sonderausgaben
(Drucks. Nr. 15-2304/2015)

6. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

6.1. IB-12-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt "Fluchtgründe und -ursachen und die mitgebrachte Kultur"
(Drucks. Nr. 15-2290/2015)

6.2. IB -13-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, "Allen das Glück"- ein soziales Kunstprojekt
(Drucks. Nr. 15-2291/2015)

6.3. IB-14-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt "Schwimmkurs für Väter"
(Drucks. Nr. 15-2292/2015)

7. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.4. Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
(Drucks. Nr. 2242/2015 mit 2 Anlagen)

7.1.1. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2016

7.1.1.1. Haushaltssatzung 2016
(Drucks. Nr. 1718/2015 mit 3 Anlagen)





7.1.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1718/2015 (Haushaltsplanentwurf 2016 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2016/Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2293/2015)

7.1.1.1.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zum Haushaltsplanentwurf 2016
(Drucks. Nr. 15-2305/2015)

7.1.1.2. Haushaltsplan 2016 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1720/2015 mit 1 Anlage)

7.1.2. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)
(Drucks. Nr. 1810/2015)

7.1.3. Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Haus Pinkenburger Straße 3/Köritzhof
(Drucks. Nr. 15-2182/2015)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion

8.2.1. Neubau der GS Groß Buchholz
(Drucks. Nr. 15-2185/2015)

8.2.2. Verbindungsweg zwischen "In den Sieben Stücken und Schreberallee"
(Drucks. Nr. 15-2187/2015)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Medizinische Notfallversorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2227/2015)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Aufstellung/Ergänzung fehlender Schilder am Grünzug südlich des Hermannsburger Damms
(Drucks. Nr. 15-2189/2015)

9.1.2. Ergänzung fehlender Schilder am Grünzug Hannover-Roderbruch Nord
(Drucks. Nr. 15-2190/2015)




9.1.3. Behindertenparkplatz in der Kirchröderstraße auf der Höhe von Aldi/Deutsche Bank sowie am Friedhof Nackenberg
(Drucks. Nr. 15-2191/2015)

9.1.4. Hundetütenspender und Papierkörbe
(Drucks. Nr. 15-2192/2015)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion

9.2.1. Wiederherstellung des Radweges Podbielskistraße, Richtung stadtauswärts, Höhe In den Sieben Stücken
(Drucks. Nr. 15-2193/2015)

10. Bericht des Stadtbezirksmanangements

11. M I T T E I L U N G E N



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 36. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: TOP 2 und 10 werden abgesetzt. TOP 7.1.4. soll vor TOP 7.1.1. behandelt werden. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Abgesetzt


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 35. Sitzung am 17.09.2015 - öffentlicher Teil -

Das Protokoll wurde mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung genehmigt.


TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.35 Uhr bis 18.40 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner, Bewohner des Eilenriedestiftes, fragte nach dem am 03.09.2015 an Bezirksbürgermeister Hofmann vom Beirat des Eilenriedestiftes gesandte Schreiben.
Bezirksbürgermeister Hofmann bestätigte, dass das Schreiben hinsichtlich der Straße An der Breiten Wiese vorläge und an die Fachverwaltung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden sei.

Der Einwohner erinnerte an seine Anregung hinsichtlich der Fahrbahnmarkierung an der Kreuzung Osterfelddamm/Schierholzstraße. Er hatte vorgeschlagen, die rechts und geradeaus führende Spur Richtung Podbielskistraße zusammenzufassen und den Linksverkehr nicht über den Geradeausverkehr fahren zu lassen.
Bezirksbürgermeister Hofmann wies darauf hin, dass eine Anregung nicht automatisch an die Verwaltung weitergegeben werde, sondern durch den Bezirksrat über einen Antrag aufgegriffen werden könne.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider verwies auf den Antrag hinsichtlich der Verkehrszählung in diesem Bereich. Diese sei bereits durchgeführt worden. Das Ergebnis stehe noch aus.
Protokollhinweis: Die vorhandene Markierung wurde durch die Verkehrszählung bestätigt.

Ein Einwohner, wohnhaft in Kleefeld, bemerkte, dass es eine gute Verbindung von der Schweriner Straße in Richtung Norden durch die Schrebergärten zu dem befestigten Radweg gäbe, der u. a. durch die Eilenriede führe. Dieses Teilstück – ein „Trampelpfad“ sei nicht befestigt und ein Gullideckel stehe gefährlich hoch. Er regte an, den Weg zwischen den Schrebergärten zu befestigen.

Eine Einwohnerin fragte nach, wie das leerstehende Schwesternwohnheim am Oststadtkrankenhaus genutzt werden solle.
Bezirksbürgermeister Hofmann sicherte der Einwohnerin eine Antwort durch die Verwaltung zu.
Protokollhinweis: Das Ehemalige Schwesternwohnheim an der Podbielskistraße befindet sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Über eine künftige Nutzung des Gebäudes hat der Eigentümer noch keine Entscheidung getroffen. Die Einwohnerin wurde entsprechend informiert.


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


TOP 5.1.
Zuwendung an die Kath. Pfarrgemeinde St. Martin Hannover-Ost
(Drucks. Nr. 15-2302/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kath. Pfarrgemeinde St. Martin Hannover-Ost
Betrag : bis zu 1.000,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung einer Vogelnestschaukel für das Außengelände der Kindertagesstätte St. Antonius
(Zuwendung 20/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 16.09.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Einstimmig


TOP 5.2.
Zuwendung an den Bezirksbürgermeister für Sonderausgaben
(Drucks. Nr. 15-2304/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Der Bezirksbürgermeister Buchholz-Kleefeld
Betrag : bis zu 270,00 €
Verwendungszweck : Repräsentationsmittel für Sonderausgaben f
(Zuwendung 21/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 13.10.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Einstimmig

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 6.1.
IB-12-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt "Fluchtgründe und -ursachen und die mitgebrachte Kultur"
(Drucks. Nr. 15-2290/2015)


Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Oduduwa Movement e. V.
Projekt: Fluchtgründe und -ursachen und die mitgebrachte Kultur
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-12-2015

Einstimmig


TOP 6.2.
IB -13-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, "Allen das Glück"- ein soziales Kunstprojekt
(Drucks. Nr. 15-2291/2015)

Bezirksbürgermeister Hofmann übergab die Sitzungsleitung zu diesem TOP an den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Schneider. Er erläuterte seine Gründe.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass sich das Projekt nicht nur an Bewohnerinnen und Bewohner des Flüchtlingswohnheims im ehemaligen Oststadtkrankenhaus, sondern auch an die Bewohnerinnen und Bewohner des Klinikums Wahrendorff richte. Dies erstaune ihn, da das Klinikum in der Region Hannover liege. Dies entspräche nicht den Bewilligungskriterien, daher werde er sich bei der Abstimmung enthalten.
Bezirksratsfrau Zaman bat darum, das Projekt positiv zu begleiten, wenn es durch den Integrationsbeirat empfohlen werde.
Frau Schulz stellte richtig, dass der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld sich keine Bewilligungskriterien gegeben habe.

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Bürgergemeinschaft Roderbruch e. V. als Träger des Kulturtreffs Roderbruchs
Projekt: Soziales Kunstprojekt "Allen das Glück"
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-13-2015

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.3.
IB-14-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt "Schwimmkurs für Väter"
(Drucks. Nr. 15-2292/2015)

Bezirksbürgermeister Hofmann übernahm wieder die Sitzungsleitung.

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Familienzentrum Rotekreuzstraße
Projekt: Schwimmkurs für Väter
Zuwendungssumme: bis zu 850,00 €
Zuwendungsnummer: IB-14-2015

Einstimmig


TOP 7.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.4.
Förderung der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
(Drucks. Nr. 2242/2015 mit 2 Anlagen)

Frau Weymann stellte die Drucksache vor. Sie erläuterte u. a. die Zuwendungshöhe. Diese falle aufgrund der erstmaligen Ausweisung einer Mietzahlung höher aus, als in den Vorjahren. Die Mietzahlung werde auf die Zuwendung aufgeschlagen und fließe als Ertrag wieder in den städtischen Haushalt ein. Dabei handele es sich um keine Einschränkung für die Arbeit des Trägervereins. Es habe keine Zuwendungskürzung gegeben, sondern eine leichte Erhöhung von ca. 8.000,00 €.
Bezirksratsfrau Zaman bedankte sich für die Ausführungen und für die Drucksache. Der Drei-Jahres-Vertrag bedeute für den Kulturtreff Planungssicherheit und es könnten auch längerfristige Projekte umgesetzt werden.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Borstelmann, wovon die Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. die Miete in Höhe von 72.500,00 € jährlich zahle, antwortete Frau Weymann, dass der Kulturtreff die Miete aus den Zuwendungen zahlen würde. Bisher habe der Kulturtreff eine Zuwendung in Höhe von 136.000,00 € erhalten. Auf diesen Betrag sei die Miete draufgeschlagen worden und daraus zahle der Kulturtreff die Miete.
Bezirksratsherr Plotzki verwies darauf, dass Stadtteilkulturarbeit in jedem Stadtteil stattfinden solle. Er erkundigte sich nach den Fördermöglichkeiten für die Stadtteilkulturarbeit in den Bereichen Kleefeld und Heideviertel. In den Vordergrund stellte er die Suche nach Räumlichkeiten für die Stadtteilkulturarbeit in diesem Bereich, um die vielen engagierten Ehrenamtlichen zu unterstützen.
Frau Ortmann erinnerte an die diversen Anträge zu diesem Thema u.a. auf den Haushaltsbegleitantrag aus dem vorletzten Jahr. Danach sollte die Verwaltung auf die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten gehen und auch Neubauvorhaben dabei berücksichtigen. Eine Informationsdrucksache über den aktuellen Sachstand sei in der Verwaltung in Abstimmung. Vorab informierte sie darüber, dass noch kein konkretes Vorhaben bzw. keine konkrete Baumaßnahme benannt werden könne. Als Fachverwaltung würden sie eine Adresse für die Stadtteilkulturarbeit im Stadtteil Kleefeld begrüßen. Mit dem Bürgerverein hätten Gespräche stattgefunden. Dieser habe bereits ein Raumprogramm ausgearbeitet, welches von Seiten der Verwaltung noch zu überprüfen sei.
Bezirksratsfrau Zaman erklärte, dass nicht nur auf Neubaugebiete geschaut werden solle, sondern auch auf vorhandene Objekte, die evt. umfunktioniert werden könnten. Sie erinnerte daran, dass der Bezirksrat aus seinen Mitteln 45.000,00 € für die Realisierung der Stadtteilkulturarbeit in Kleefeld bereit gestellt habe. Sie wünschte sich, dass die Drucksache auch Perspektiven aufzeigen möge. Sie verwies auf ein Objekt, welches zum Verkauf stünde. Auch im Hinblick auf die noch hinzukommenden Neubaugebiete sei ein Kulturzentrum dringend notwendig. Der Bürgerverein habe Räumlichkeiten, diese seien jedoch nicht barrierefrei und nicht ausreichend.
Bezirksratsfrau Tinnefeld interessierte sich für den Personalschlüssel in den einzelnen Kultureinrichtungen. Sie habe festgestellt, dass es zwei Stellen im Kulturtreff gäbe und jährlich ca. 3.000 Kursteilnehmer das Angebot des Kulturtreffs wahrnehmen würden. Sie fragte nach, ob alle Kulturtreffs unabhängig von der Anzahl der Veranstaltungen zwei Personen angestellt hätten.
Frau Ortmann informierte darüber, dass es in den 13 vereinsgetragenen Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover verschiedene Varianten gäbe, mit nur ehrenamtlichem Engagement bis hin zu 2 Stellen. Die zwei Stellen basierten auf einem alten Beschluss, der den damaligen Kulturtreffs zur Gewährleistung ihrer Arbeit eine zweite Stelle fest zur Verfügung stellen sollte. Der Kulturtreff Roderbruch habe mehr als zwei Stellen zur Verfügung, da er mit seinen erwirtschafteten Mitteln zusätzliche Personalstunden bezahlen könne.
Bezirksratsherr Borstelmann ging nochmals auf die Mittel in Höhe von 45.000,00 € ein, die der Bezirksrat für die Kulturarbeit in Kleefeld zur Verfügung gestellt habe. Die Mittel hätten bisher immer übertragen werden können. Er fragte nach, ob zugesichert werden könne, dass diese nicht verfallen würden und verwies diesbezüglich auf die zu erwartende Drucksache und dass es der Verwaltung bisher noch nicht gelungen sei, entsprechende Räumlichkeiten für die Kulturarbeit zu finden.
Auf die Bitte von Bezirksratsherrn Borstelmann ob die Frage zu Protokoll zu beantwortet werden könnte, antwortete Frau Ortmann, dass die Antwort evt. per Protokoll herauszufinden sei. Die 45.000,00 € seien aufgeteilt in 24.000,00 € Ergebnishaushalt und 21.000,00 € Finanzhaushalt.
Bezirksratsfrau Zaman erinnerte nochmals daran, dass der Bezirksrat erhebliche Mittel für die Stadtteilkulturarbeit zur Verfügung gestellt habe, um als Bezirksrat ein Zeichen zu setzen und die Wichtigkeit des Vorhabens hervorzuheben. Andere Projekte hätten aus diesem Grund nicht realisiert werden können. Sie schloss sich der Bitte von Bezirksratsherrn Borstelmann an und bat um Klärung hinsichtlich der Mittel. Es sollten nicht nur Neubauten angestrebt werden. Sie verwies auf bestehende Gebäude und begründete die Auswahl und welche Möglichkeiten gegeben seien, u. a. die Anmietung von Räumlichkeiten in der Maximilian-Kolbe-Schule oder Investitionen im Werkstatttreff Süd mit Zweckbindung.
Bezirksratsherrn Plotzki fragte nach, ob sich der Kulturtreff aufgrund des Mietvertrages auch anderen Gruppen öffnen könne und die Gruppen dann die Räumlichkeiten nutzen könnten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Freizeitheime. Der Kulturtreff hätte in der Vergangenheit für einzelne Projekte Anträge auf Zuwendungen aus Mitteln des Bezirksrates gestellt. Durch die reguläre Förderung des Kulturtreffs sei es anscheinend nicht möglich, alle Veranstaltungen durchzuführen. Ihn interessiere, ob die nunmehr zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend und keine Anträge auf Zuwendungen mehr zu erwarten seien.
Frau Weymann erklärte, dass der entsprechende Passus im Mietvertrag bezwecke, dass andere Gruppen die Räumlichkeiten auch nutzen könnten. Der angeführte Vergleich mit den Freizeitheimen könne jedoch nicht herangezogen werden, da der Kulturtreff über relativ wenig Räumlichkeiten verfüge und keine Räume für Vermietungen vorhalten könne. Die ausgewiesene Zuwendung an den Kulturtreff solle den Normalbetrieb der Einrichtung abdecken. Besondere Aktivitäten, die der Kulturtreff plane, seien darin nicht enthalten. Entsprechend könne es auch in Zukunft zu Anträgen kommen.
Herr Busse stellte fest, dass es im gesamten Stadtbezirk viele Einrichtungen, Vereine und Verbände gäbe, die Kulturarbeit in unterschiedlichster Art betreiben würden. Es habe vor 10 Jahren den Vorstoß gegeben, dass die städtische Stadtteilkulturarbeit ein Konzept entwickele. In diesem sollte der Kulturtreff Roderbruch die Funktion einer kulturellen Zentrale im Stadtbezirk haben und von dort sollte eine Vernetzung im Stadtbezirk stattfinden. Er plädierte hier für mehr Kreativität, um alle Möglichkeit weiter zu verfolgen, auch wenn sie anfangs nicht optimal erscheinen mögen. Da in den letzten Jahren seines Wissens diesbezüglich nicht viel passiert sei, werde er sich enthalten.
Bezirksratsfrau Tinnefeld führte aus, dass der Kulturtreff für seine allgemeine Arbeit 10.000,00 € zur Verfügung habe. Die restlichen Mittel würden u.a. für Personalkosten verwendet. Aus diesem Grund sei es notwendig, für Projekte Gelder einzuwerben. Eine Förderung durch den Bezirksrat könne nicht ausgeschlossen werden. Sie lobte das Engagement und die Arbeit des Kulturtreffs.
Bezirksratsfrau Zaman warb für eine Zustimmung, um die gute Arbeit des Kulturtreffs zu würdigen. Die Räumlichkeiten seien immer gut ausgebucht. Eine andere Vermietung sei möglich. Sie wies darauf hin, dass der Kulturtreff u. a. durch das Kursangebot Gelder für Projekte selbst erwirtschafte. Im Beirat des Kulturtreffs seien Bezirksratsherr Hunze, stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider und sie selbst vertreten. Daher sei ihnen bekannt, welche guten Programme der Kulturtreff mit den geringen Mitteln jährlich aufstellen würde. Sie berichtete im Einzelnen über die Arbeit des Kulturtreffs.
Bezirksratsherr Hunze zitierte § 13 des Mietvertrages und fragte nach, für welche Zwecke – außer vorrangig für kulturelle – die Räume des Kulturtreffs vermietet werden könnten.
Frau Weymann verwies auf die Entscheidungsfreiheit des Kulturtreffs. Hier seien mehrere Faktoren zu berücksichtigen, wie z. B. Art der Anfrage, Zeitpunkt oder freie Kapazitäten.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider informierte darüber, dass mit den Projekten des Kulturtreffs auch Kinder und Jugendliche erreicht würden, die sich z. B. Musik- oder Ballettunterricht finanziell nicht leisten könnten.
Bezirksratsherr Busse hob hervor, dass niemand die Arbeit des Kulturtreffs anzweifle. Das Stadtteilkulturprojekt scheiterte seines Erachtens daran, dass die Mittel des Kulturtreffs nicht ausreichend seien, um mit dem Kulturtreff Roderbruch und den Stadtteilen Groß-Buchholz und Kleefeld eine Vernetzung herbei zu führen. Dies sei auch der Grund, warum er sich enthalte.
Bezirksratsfrau Zaman verwies darauf, dass der Kulturtreff Roderbruch zu einer Vernetzung bereit sei, es aber an den entsprechenden Räumlichkeiten in Kleefeld mangele.
Bezirksratsfrau Tinnefeld erinnerte daran, dass es in Groß-Buchholz das Bürgerhaus gäbe. Für Synergien zwischen diesem und dem Kulturtreff Roderbruch würden jedoch die finanziellen Mittel fehlen.

Der Bezirksrat empfahl,
1. dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. (gem. Anlage 1) mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab dem 01.01.2016 und
2. dem Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit der Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V. (gem. Anlage 2) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 01.01.2016 unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Haushaltsplan 2016
zuzustimmen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.1.1.
Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2016

TOP 7.1.1.1.
Haushaltssatzung 2016
(Drucks. Nr. 1718/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Hofmann gab den Fraktionen die Möglichkeit, sich grundsätzlich zum Haushaltsplanentwurf 2016 zu äußern.

Bezirksratsfrau Zaman, Bezirksratsherr Borstelmann, Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider und Bezirksratsherr Plotzki gaben grundsätzliche Erklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2016 ab.

Die anschließende Diskussion zwischen Bezirksratsfrau Zaman, Bezirksratsherrn Busse, Bezirksratsherrn Borstelmann und Bezirksratsherrn Oppelt wurde durch den GO Antrag von Bezirksratsfrau Wyborny zum Ende der Debatte mit 14 Stimmen dafür und 1 Stimme dagegen beendet.


TOP 7.1.1.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1718/2015 (Haushaltsplanentwurf 2016 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2016/Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2293/2015)

Der Stadtbezirksrat beschloss:

Aus den im Haushaltsplanentwurf 2016 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111,
bei Konto 43180000 für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (04) veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 26.600,- EUR
wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen:

Konto 42711000 Repräsentationsmittel Bezirk Buchholz-Kleefeld (04) 2.000,- EUR
Ohne Aussprache einstimmig.


TOP 7.1.1.1.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zum Haushaltsplanentwurf 2016
(Drucks. Nr. 15-2305/2015)

Bezirksbürgermeister Hofmann verwies auf die vorliegenden Änderungsanträge in Form von neuen Tischvorlagen. Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Hofmann wurde die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.

Bezirksbürgermeister Hofmann schlug vor, die vorliegenden Änderungsanträge einzeln zu beraten und abzustimmen.

1) Teilhaushalt 19: Antrag der CDU-Fraktion; Neubau einer Grundschule in Groß-Buchholz

Bezirksratsherr Oppelt erläuterte den Änderungsantrag. Die CDU fordere bereits seit Jahren den Neubau einer Grundschule in Groß-Buchholz, da die Schülerzahlen stark gestiegen seien. Die Stadtverwaltung hätte versäumt, rechtzeitig zu reagieren und ausreichend Grundschulplätze in Groß-Buchholz vorzuhalten. Der Bezirksrat sei sich einig gewesen, dass es nicht richtig sei, dass ein Teil der Schüler von Groß-Buchholz in die Grundschule Nackenberger Straße umziehen sollte. Im Rat sei der Verwaltungsvorlage dann jedoch zugestimmt worden. Im Investitionsplan des Gebäudemanagements für die Jahre 2016 – 2018 sei der Bau einer Grundschule in Groß-Buchholz nicht vermerkt. Inwieweit der Bau aus dem laufenden Haushalt finanziert werden könne, sei nicht bekannt. Um eine Priorisierung zu unterstützen, sehe der Änderungsantrag die Einplanung der Kosten für den Neubau einer Grundschule in Groß-Buchholz vor.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass zu diesem Thema eine Anfrage vorliegen würde. Er bat darum, den TO vorzuziehen.
Es konnte keine Einstimmigkeit zur nachträglichen Änderung der TO herbeigeführt werden.
Bezirksratsherr Behrendt merkte an, dass dem Antrag ohne die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage nicht zugestimmt werden könne.

Der Änderungsantrag wurde mit 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

2) Teilhaushalt 52: Antrag der CDU-Fraktion; Sanierung der von der IGS Roderbruch genutzten Bezirkssportanlage

Bezirksratsherr Borstelmann erläuterte den Änderungsantrag. Erforderlich sei die Erhöhung der Investitionskosten für die fehlende Bewässerung, die Platzpflege der Bezirkssportanlage, die Leichtathletikanlage und die Trainingsplätze, sowie für den Hallenboden und die Tribüne, die nicht mehr nutzbar sei.
Bezirksratsherr Behrendt erklärte, dass der Hallenboden bereits saniert sei. Mit der Wiederherrichtung der Tribüne sei ebenfalls begonnen worden. Die notwendigen Mittel wären bereit gestellt, daher könne dem Antrag so nicht zugestimmt werden.
Bezirksratsherr Borstelmann wies darauf hin, dass die Trainingsplätze und die Leichtathletiksportanlage nicht saniert seien. Da die Sporthalle bereits saniert werde, könne dieser Punkt im Antrag gestrichen werden.
Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an einen Artikel in einer Hannoverschen Zeitung vor ca. zwei Wochen, wonach der Sportwart des MTV Groß-Buchholz auf den Sanierungsbedarf hingewiesen habe. Er fragte nach, ob sich der Zustand inzwischen so gebessert habe.
Bezirksratsherr Behrendt antwortete, dass die Turnhalle bereits saniert sei und soweit die CDU diese aus ihrem Änderungsantrag streichen würde, könnte die SPD Fraktion dem Antrag zustimmen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider gab ebenfalls ein positives Votum für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Er bat darum, dass in Zukunft, die Anträge bereits vorab allen vorliegen sollten, damit eine ausreichende Zeit zur Beratung bliebe.
Bezirksratsfrau Tinnefeld fragte nach, warum die Haushaltsanträge – soweit sie der Verwaltung vorlägen - nicht mit der Einladung versandt würden
Frau Schulz antwortete, dass diese bisher nie mit versandt worden seien, sondern als Tischvorlage in der Sitzung vorgelegt worden wären. Die Anträge könnten auf Wunsch der Antragsteller während des interfraktionellen Gespräches vor der Haushaltssitzung verteilt werden.
Nach einer ausführlichen Diskussion zwischen Bezirksratsherrn Borstelmann, Bezirksratsherrn Oppelt, Bezirksratsfrau Tinnefeld, Bezirksratsfrau Zaman und Bezirksratsherrn Plotzki wurde diesem Verfahren zugestimmt.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, zusätzliche Mittel für die Sanierung der von der IGS Roderbruch genutzten Bezirkssportanlage zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig


3) Teilhaushalt 66: Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Stadtplatzgestaltung Roderbruchmarkt

Bezirksratsfrau Tinnefeld stellte den Änderungsantrag vor und erläuterte diesen.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Borstelmann, was sie sich hinsichtlich der Platzgestaltung vorstellen könne, entgegnete Bezirksratsfrau Tinnefeld, dass das „Drängelgitter“ großzügiger gestaltet werden könne oder dass das bepflanzte Hochboard auf der linken Seite entfernt werde könne, damit eine Sichtachse entstünde. Das Pflaster solle repariert werden. An den Umrandungen der Baumscheiben könne eine Beleuchtung angebracht werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, Mittel für die Stadtplatzgestaltung des Roderbruchmarktes in den Haushalt 2016 einzustellen.

Einstimmig


5) Teilhaushalt 67: Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Fitness-Parcours im Grünzug Roderbruch

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, Mittel zur Einrichtung eines Fitness-Parcours im Grünzug Roderbruch und für die Absenkung/Verlängerung der Rampe an den Stufen bei den Häusern der Unterführung zur Grünanlage hin in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

Ohne Vorstellung und Aussprache einstimmig.


4) Teilhaushalt 66: Antrag von Bezirksratsherrn Plotzki - Die Linke; Aufwertung des Fuß-und Radweges „Sonnenweg“ im Abschnitt Karl-Wiechert-Allee bis „Am Annateich“

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Änderungsantrag zum „zweiten Bauabschnitt“ des „Sonnenweges“ hinsichtlich der Aufwertung durch Asphaltierung und Beleuchtung vor.
Bezirksratsherr Hunze sagte, dass der Ausbau sicher wünschenswert, aber im Hinblick auf die Haushaltslage der Landeshauptstadt Hannover nicht erforderlich sei. Die Strecke sei sehr gut mit dem Fahrrad und dem Auto befahrbar.
Bezirksratsherr Behrendt erinnerte daran, dass der Bezirksrat vor zwei Sitzungen dem Antrag mit überwiegender Mehrheit zugestimmt habe und daher könne die SPD Fraktion diesem zustimmen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, Mittel zur Aufwertung des Fuß-und Radweges „Sonnenweg“ im Abschnitt Karl-Wiechert-Allee bis zur Straße „Am Annateich“ für Asphaltierung und Beleuchtung in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen


Sodann stellte Bezirksbürgermeister Hofmann den Haushaltsplanentwurf 2016 zur Abstimmung.

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanentwurf 2016 (Drucks. Nr. 1718/2015) einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge zuzustimmen. Der Stadtbezirksrat nimmt weiterhin die unter TOP 7.1.1.2. vorgelegte Informationsdrucksache zur Kenntnis.

Mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 7.1.1.2.
Haushaltsplan 2016 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1720/2015 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.1.2.
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)
(Drucks. Nr. 1810/2015)

Bezirksratsherr Borstelmann kritisierte, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept aufgrund des Schuldenbergs von 2 Milliarden Euro unzureichend sei. Mit 92 Millionen könne das Haushaltsloch von 300 Millionen nicht gestopft und der vorhandene Schuldenberg von 2 Milliarden nicht abgetragen werden. Mit solider Haushalts- und Finanzpolitik habe dies nichts zu tun, daher werde das Haushaltssicherungskonzept von der CDU abgelehnt.






Bezirksratsfrau Zaman bemerkte, dass das Konzept mit Augenmaß von der Verwaltung erstellt worden sei. Sie sei froh, dass es nicht so große Einschnitte gäbe. Wenn Qualität und Nachhaltigkeit gewollt seien, könne nicht alles eingespart werden. Das Konzept sei sehr ausgewogen.


Der Bezirksrat beschloss:

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX – DS 1916/2014) wird
- um 57 Mio. € auf insgesamt 91,8 Mio. € erweitert und
- in der Laufzeit um 1 Jahr bis 2018 verlängert.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird über diesen Zeitraum hinausgehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
Diese können auch über den genannten Zeitraum bis 2018 hinausgehen.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.1.3.
Zukunft der Hauptschulen, Realschulen und der Haupt- und Realschule in Hannover
(Drucks. Nr. 2100/2015)

Der Bezirksrat empfahl:

zu beschließen,

1. die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet Hannover bedarfsgerecht in integrierte Systeme zu überführen

und dabei im ersten Schritt zum Schuljahr 2016/17
2. die Hauptschule Pestalozzischule, Eisteichweg 5-7, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),
und
3. die Haupt- und Realschule Heisterbergschule, Tegtmeyerallee 33, in eine zweizügige Integrierte Stadtteilschule mit Ganztagsbetrieb (in der Rechtsform Oberschule),

umzuwandeln. Beide Schulen können den Haupt- und Realschulabschluss vermitteln.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen








TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Haus Pinkenburger Straße 3/Köritzhof
(Drucks. Nr. 15-2182/2015)

Bezirksratsfrau Tinnefeld trug die Anfrage vor.

In der Sitzung am 26.02.15 hat die Fraktion der SPD/Bündnis 90 die Grünen einen Antrag DS 15-0355/2015 gestellt, Maßnahmen zu ergreifen, um das Baudenkmal, "Pinkenburger Straße 3" zu erhalten und Ordnungsmaßnahmen in Bezug auf dauerhaft ungereinigte Fußwege, herunterfallende Dachziegel und andere Gefährdungen von Passanten einzubeziehen.
Wie man einem Artikel der HAZ vom 18.02.15 entnehmen konnte, haben sich bisher Nachbarn um die Fußwegreinigung und den Winterdienst gekümmert.
In der Entscheidung der Verwaltung vom 20.05.15 wird darauf hingewiesen, dass man mit dem Eigentümer bereits 1997 und zuletzt in 2015 Kontakt aufgenommen hat, um ihn auf die bestehende Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht aufmerksam zu machen. Geschehen ist bisher nichts.
Der Zustand des historisch einzigartigen Baudenkmals ist nach wie vor ein Schandfleck und eine Gefahrenquelle im alten Dorfkern Groß-Buchholz.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse hat die neuerliche Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, seitens der Verwaltung zur Erhaltung des Baudenkmals bisher gebracht?
2. Gibt es monetäre Hilfestellung der städtischen Denkmalpflege zur Erhaltung des Gebäudes?
3. Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, seitens des Eigentümers, wie Vermeidung herunterfallende Dachziegel, Wegereinigungs- und Streupflicht sind ergriffen worden?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Mit dem Sohn des Eigentümers, der sich in Abstimmung mit dem Eigentümer zwischenzeitlich um die Erhaltung des Baudenkmals bemüht, wurden Erhaltungsstrategien erörtert. Im Vordergrund stand zunächst eine Notsicherung des Bestands durch Dachreparatur und Zurückschneiden von Grünbewuchs. Denkmalrechtlich wurde eine Reparatur und partielle Neueindeckung des Daches mit ortstypischen Tonhohlpfannen als Altmaterial abgestimmt. Seitens der Stadtdenkmalpflege wurden dem Sohn des Eigentümers gleichzeitig die Kontaktdaten des Heimatvereins „Pinkenburger Kreis“ übermittelt.
Zu 2:
Nein, eine monetäre Hilfestellung der städtischen Denkmalschutzbehörde der LHH ist nicht möglich.



Zu 3:
Die Frage zur Verkehrssicherung betrifft bauordnungsrechtliche Belange. Von Seiten der Bauordnung besteht die Möglichkeit, eine Baukontrolle der aktuellen Situation über einen Baukontrolleur durchzuführen. Sollte der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Fußwegreinigung bzw. des Winterdienstes nicht nachkommen, kann eine Ersatzvornahme durch AHA erfolgen. Die Kosten werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.

Bezirksratsherr Busse berichtete, dass seit drei Monaten 10 Paletten mit Dachziegeln im Vorgarten des Hauses liegen würden. Seine Meinung sei, dass die von der Fachverwaltung ergriffenen Maßnahmen zum Erhalt des Hauses bisher nichts gebracht hätten. Seit drei Jahrzehnten werde an und um das Grundstück herum nichts im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht unternommen. Es würden keine heruntergefallenen Äste beseitigt und im Winter werde kein Eis geräumt. Dies sei der Verwaltung durch etliche Briefe der Anlieger bekannt.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Busse, dass die dritte Frage unzureichend – da nur allgemein - beantwortet worden sei, erwiderte Frau Schulz, dass weitere Antworten aus datenschutzrechtlichen Gründen erst im nicht öffentlichen Teil gegeben werden könnten.
Bezirksratsfrau Tinnefeld erinnerte nochmals daran, dass das Gebäude seit 30 Jahren leer stünde. Seit langem befände sich auf dem Grundstück ein Wohnwagen, der immer mehr verfalle. Das Grundstück mache einen heruntergekommenen Eindruck. Das Nebengebäude habe ein Loch im Dach von einem halben Meter Durchmesser. Es müsse doch die Möglichkeit geben, etwas seitens der Verwaltung zu unternehmen, damit das vermutlich älteste Bauernhaus/Ständehaus Hannovers aus dem 16. Jahrhundert nicht verfalle. Sie befürchte, dass dort irgendwann nur noch der Abriss möglich sei und Neubauten entstünden. Bezirksratsfrau Tinnefeld befürwortete die Erhaltung des alten Dorfkerns.
Bezirksratsherr Busse zeigte Fotos von dem Haus und fragte nach, ob der Verwaltung ein ähnlich originalerhaltenes Gebäude dieser Art und diesen Alters im Stadtgebiet Hannover bekannt sei. Die Stadt Hannover lasse seit 30 Jahren ein einzigartiges Bauwerk verfallen, weil das Amt für Denkmalpflege nicht seinen Pflichten nachkomme. Ihn interessiere, welche Erhaltungsmaßnahmen der Verwaltung bekannt seien, die in den letzten 30 Jahren an diesem Haus durchgeführt worden seien. Zur Sitzung am 26.02.2015 sei bereits ein Antrag zum Erhalt des Denkmals gestellt worden. Die Verwaltung habe in diesem Zusammenhang auf zwei Briefe an den Eigentümer hingewiesen. Dies sei in einem Zeitraum von 18 Jahren geschehen. Er fragte nach, welche weiteren Bemühungen außer den Briefen, evt. Telefonaten und persönlichen Gesprächen gab darüber hinaus zum Erhalt des Gebäudes.
Frau Schulz wies daraufhin, dass die Fragen zu Protokoll beantwortet werden würden.

Protokollhinweis: Im Stadtgebiet Hannover sind Hofanlagen mit ähnlich überlieferter Originalsubstanz erhalten, z. B. die Hofanlage Alt Vinnhorst und der Edelhof Ricklingen. Zeugnisse dieser Baugattung sind im Stadtgebiet Hannover selten, im ländlichen Bereich Niedersachsens jedoch zahlreich vorhanden und fachlich dokumentiert. Den Schwerpunkt der Unterschutzstellung der Gebäude Pinkenburger Gang 7 und Pinkenburger Str. 3 bildet die siedlungsstrukturelle Bedeutung. Entsprechend sind die Gebäude als konstituierende Bestandteile einer Gruppe baulicher Anlagen in der Denkmalliste verzeichnet, nicht als Einzeldenkmal.
In den 1990er wurden durch Mitglieder der Heimatvereins „Pinkenburger Kreis“ punktuell verschiedene Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen (Reparaturen im Bereich des Daches, Rückschnitt von Grünbewuchs). Der Sohn des Eigentümers führte nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigentümer in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 ebenfalls punktuelle Reparaturen sowie einen partiellen Grünrückschnitt aus.
Die Landeshauptstadt Hannover steht seit 1979 mit dem Eigentümer in Kontakt. Im

Vordergrund steht die Bemühung um ein konstruktives Miteinander zum Erhalt des
Baudenkmals bzw. der Baugruppe (Haupthaus und sog. „Leibzuchthaus“). Im Jahr 1989 wurde auf Veranlassung der Landeshauptstadt Hannover ein Gutachten erstellt, um die zur Bestandssicherung erforderlichen Arbeiten zu erfassen bzw. dem Eigentümer eine Grundlage für künftige Planungen an die Hand zu geben. In den vergangenen Jahren wurde der Eigentümer seitens der Landeshauptstadt Hannover mehrmals schriftlich über die bestehende Erhaltungspflicht nach Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz unterrichtet. Gleichzeitig wurde eine fachliche Beratung zur Klärung der Erhaltungserfordernisse, des Sanierungsumfangs sowie zu Nutzungsmöglichkeiten des denkmalgeschützten Bestands angeboten.

Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass es sehr bedauerlich sei, dass der Eigentümer sich seit Jahrzehnten nicht um das Haus kümmern würde. Er fragte nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass seit Jahren Efeu durch das Dach wachse und das Dach entsprechend undicht sei und ob es dem Eigentümer nicht zugemutet werden könne, den Efeu zu kappen.
Frau Schulz antwortete sinngemäß, dass es – auch wenn es bekannt sei - die Verwaltung keine Möglichkeiten hätte, etwas zu unternehmen, da es sich um ein Privatgrundstück handele.

Protokollhinweis: Es war der Verwaltung nicht bekannt, dass Efeu durch das Dach wächst. Es ist jedoch die Notwendigkeit der Dachsanierung gegeben.

Bezirksratsherr Hunze stellte fest, dass der Eigentümer nicht investieren wolle. Es fragte nach, ob die Verwaltung den Eigentümer nicht fragen wolle, ob er an einen Investor, der das Haus sanieren würde, verkaufen wolle.
Frau Göttler stellte klar, dass es sich hier um Privatrecht handele und die Verwaltung daher nicht an den Eigentümer diesbezüglich herantreten würde.
Bezirksratsfrau Zaman verwies darauf, dass seitens der Verwaltung in Privateigentum nicht ohne weiteres eingegriffen werden könne. Sie fragte nach, ob alle Maßnahmen, die rechtlich möglich seien, auch genutzt worden seien.

Protokollhinweis: Im Sinne einer langfristigen Perspektive und adäquaten Nutzung des Bestands ist nur das aktive Mitwirken des Eigentümers zielführend, weshalb dem Eigentümer in den vergangenen Jahren auch fachliche Unterstützung zur Entwicklung einer Erhaltungs- und Sanierungskonzeption seitens der städtischen Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Hannover angeboten wurde. Erst wenn alle Möglichkeiten der konstruktiven Kooperation erschöpft sind, sieht das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der nächsten Stufe eine geeignete Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 NDSchG vor. Die Anordnung muss erforderlich sein, um die Einhaltung der §§ 6-17, 25, 27 u. 28 NDSchG sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung gesetzlich gehalten, ein pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Ein Bestandteil des Ermessens ist somit auch § 7 NDSchG, der die Grenzen der Erhaltungspflicht dort sieht, wo der Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar belastet wird. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen muss anhand einer Kostenermittlung überprüft werden, wobei die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung den Erträgen des Baudenkmals gegenübergestellt werden.
Nach der Rechtsprechung müssen Anordnungen zu notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung eines Baudenkmals konkret bezeichnet werden. Die angeordneten Maßnahmen müssen daher sowohl notwendig, als auch geeignet sein, eine abstrakte Gefahr für das Baudenkmal abzuwenden. Die Voraussetzung dafür ist in der Regel eine genaue Kenntnis des Schadensbildes auf der Basis einer baufachlichen Schadenskartierung, gegebenenfalls ergänzt durch labortechnische Untersuchungen.



Die Durchsetzung der Anordnung (beginnend mit der Androhung von Zwangsmitteln) kann durch die privaten Rechte Dritter behindert werden. Somit kann es erforderlich werden, die
Anordnung nach § 23 NDSchG durch eine entsprechende Duldungsanordnung, adressiert an beteiligte Dritte, zu flankieren. Nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist grundsätzlich vor der Anordnung von Maßnahmen ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Anhörung dient nicht nur der konkreten Ermessensausübung, sondern auch dem generellen Ziel der Kooperation mit dem verantwortlichen Eigentümer im Sinne bestmöglicher Ergebnisse für das Denkmal. Die Anordnung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen unterliegt als belastender Verwaltungsakt der gerichtlichen Kontrolle. Sofern der Adressat der Anordnung dieser nicht nachkommt, ist nach deren Unanfechtbarkeit der Einsatz von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Ersatzvornahme) zu prüfen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 65-67 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Dieses Verfahren ist also rechtlich und zeitlich aufwändig und führt im Ergebnis lediglich zu einer Notsicherung des Bestands. Das Ziel einer denkmalverträglichen Sanierung wird jedoch mit diesem Instrument nicht erreicht.
Bislang wurden von Seiten der städtischen Denkmalschutzbehörde verschiedene Kooperationsversuche vorgenommen. In Laufe des Jahres 2015 wurde vom Sohn des Eigentümers Dacheindeckungsmaterial beschafft und auf dem Grundstück gelagert. Um die notwendige Dachneueindeckung durchführen zu können, ist jedoch eine Befunduntersuchung der Dachkonstruktion beider Häuser erforderlich, die wiederum an honorarpflichtige Aufträge geknüpft ist, da voraussichtlich ein Fachplaner eingeschaltet werden muss.
Parallel zu weiteren Angeboten der konstruktiven Kooperation wird als nächster Schritt der zuständige Eigentümer behördlicherseits im Vorfeld der Anordnung zur Anhörung eingeladen.
Die denkmalrechtliche Anordnung basiert auf dem Denkmalschutzgesetz und gehört damit zum übertragenen Wirkungskreis gesetzlich gebundenen Verwaltungshandelns.
Daneben können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch die städtebaulichen Instrumente geprüft werden. Nach der gültigen Fassung des Baugesetzbuchs (BauGB) können städtebauliche Gebote, insbesondere das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB, herangezogen werden. Darüber hinaus kann die LHH den Erwerb des Grundstücks anstreben.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider ging auf die Verkehrssicherheitspflicht ein und stellte in Frage, ob das Gebäude noch standfest sei. Er erkundigte sich, wie sichergestellt werden könne, dass das Gebäude nicht zusammenbrechen und Passanten schädigen würde.

Protokollhinweis: Um Kenntnisse über das Schadensbild der einzelnen in Rede stehenden Bestände zu erhalten ist grundsätzlich eine Bestandsuntersuchung einschließlich Schadenskartierung vorzunehmen, aus der die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie dem Erhalt des betroffenen Denkmalbestands abzuleiten sind.
Der Außendienst der Bauordnung ist beauftragt, den Zustand der Gebäude regelmäßig zu kontrollieren und ggf. Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Frau Göttler sicherte zu, die Fragen an die Bauordnung weiterzuleiten.

Protokollhinweis: Die Bauordnung nimmt hinsichtlich der Gefahrenabwehr Prüfungen vor.





Bezirksratsherr Busse informierte darüber, dass es mehrere Interessenten gäbe, die das Gebäude restaurieren wollten, aber der 86-jährige Eigentümer wolle nicht verkaufen. Er stellte die Frage, ob bei Baudenkmälern, die in privater Hand seien, von Seiten der Verwaltung nichts unternommen werden könne. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass die Denkmalpflege nur für Objekte, die im Eigentum der öffentlichen Hand seien, arbeiten würde. Jede Privatperson könne entsprechend sein Baudenkmal verfallen lassen.
Er verwies auf § 7 des Denkmalschutzgesetzes hinsichtlich der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit und fragte nach, ob es nicht zumutbar sei, ein Efeu zu kappen.
Frau Göttler stellte richtig, dass die Verwaltung nicht auf den Eigentümer hinsichtlich des Verkaufes zugehen würde. Der Bereich Denkmalpflege sei davon nicht berührt. Die Beantwortung der Fragen erfolge zu Protokoll – spätestens bis zur nächsten Sitzung. Soweit die Antworten nicht ausreichend seien, bestünde die Möglichkeit, die Fachverwaltung in dieses Gremium zu bitten.

Protokollhinweis: Der Rückschnitt des Grünbewuchses ist Bestandteil der Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes im Rahmen der Zumutbarkeit nach § 7 NDSchG.

Bezirksratsherr Plotzki plädierte für den Erhalt eines Baudenkmals, das ortsprägend sei. Er fragte nach, ob hier ein Ensembleschutz für die ortsteilprägende Bebauung möglich sei. Ihn interessiere, was dagegen spräche, das Gebäude zu erwerben und Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu schaffen.

Protokollhinweis: Die Gebäude Pinkenburger Gang 7 (Haupthaus) und Pinkenburger Straße 3 (Leibzuchthaus) wurden in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre zusammen mit den Objekten Pinkenburger Gang 5, 10 und 12 vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege als konstituierende Bestandteile einer Gruppe baulicher Anlagen gem. § 3.3 NDSchG in die Liste der Kulturdenkmale der Landeshauptstadt Hannover aufgenommen. Damit ist ein denkmalrechtlicher Ensembleschutz gegeben.
Ergänzend ist es grundsätzlich möglich i. S. der Planungshoheit der Gemeinde eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zu beschließen (städtebaulicher Ensembleschutz).

Frau Göttler erinnerte daran, dass der Eigentümer nicht verkaufen wolle.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass er nicht verstehe, dass es ausgeschlossen worden sei, dass die Landeshauptstadt Hannover selber als Investor auftrete und das Gebäude kaufe. Er führte einige Beispiele an.
Frau Göttler stellte nochmals klar, dass sie auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze geantwortet habe. Die Frage von Bezirksratsherrn Oppelt werde mitgenommen und soweit ein Verkaufswunsch seitens des Eigentümers bestünde, an das Gebäudemanagement weitergeleitet.
Bezirksratsfrau Zaman bat darum, dass zur nächsten Sitzung nicht nur die schriftlichen Antworten vorliegen sollen, sondern auch jemand aus der Fachverwaltung anwesend sei, um weitere Rückfragen zu beantworten.

Protokollhinweis: Zusammenfassend ist festzuhalten:
- Die Verwaltung bestätigt, dass der aktuelle Zustand der Gebäude Pinkenburger Gang 7 und Pinkenburger Str. 3 nicht der gesetzlich geforderten Instandhaltung entspricht.
- Der verantwortliche Eigentümer zeigte keine Bereitschaft, die Arbeiten für die Instandhaltung zu veranlassen, eine geeignete Nutzung zu ermöglichen oder die Immobilien zu veräußern.




- Das NDSchG ermöglicht der Denkmalschutzbehörde in solchen Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen die für die Erhaltung erforderlichen Anordnungen zu treffen.
- Die verfahrensrechtlichen Anforderungen sind sehr komplex und können nur einen minimalen Zustand der Substanzsicherung erreichen.
- Die Verwaltung verfolgt daher ein zweigleisiges Vorgehen, indem Anordnungen zum Erhalt eingeleitet werden und gleichzeitig der mit dem Sohn des Eigentümers begonnene, kooperative Dialog fortgeführt wird. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, mit einer geeigneten Nutzung eine langfristige Perspektive für das bauliche Ensemble zu finden.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion

TOP 8.2.1.
Neubau der GS Groß Buchholz
(Drucks. Nr. 15-2185/2015)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider stellte folgende Anfrage vor:

Im Stadtteil Groß Buchholz fehlt eine Grundschule. Die Situation ist hinlänglich bekannt. Für die betroffenen SchülerInnen und Eltern stellt dies eine unzumutbare Situation dar. Durch die Verwaltung wurde eine zeitnahe Ausschreibung einer neuen Schule zugesagt.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird die Ausschreibung durchgeführt?
2. Auf welche Schülerzahlen ist die Grundschule für Groß Buchholz bemessen?
3. Wann kann die neue Schule bezogen werden?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Durch die Nutzung des Standortes der Maximilian-Kolbe-Schule als zusätzliche
Grundschulstandort im Stadtteil ist zum jetzigen Zeitpunkt die Deckung der Bedarfe im Stadtteil sichergestellt. Die Verwaltung plant, wie in der DS 0376/2015 dargestellt, als langfristige Lösung den Bau einer neuen Grundschule im Stadtbezirk.

zu 1)
Aufgrund der Vielzahl kurzfristig zu bearbeitenden Projekte mit hoher Priorität und der sich zusätzlich ergebenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge kann die Ausschreibung erst 2016 erfolgen. Derzeit werden erste vorbereitenden Arbeiten (z.B. Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen und baulichen Anforderungen) durchgeführt. Die Verwaltung plant, der Politik den erforderlichen Grundsatzbeschluss Anfang 2016 zur Entscheidung vorzulegen.
zu 2)
Die Verwaltung plant im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld die Errichtung eines Neubaus für eine Grundschule mit einer voraussichtlichen Kapazität für eine Zweizügigkeit. Dies entspricht ca. 208 Schülerinnen und Schülern.
zu 3)
Erst nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens in 2016 kann eine belastbare Terminschiene benannt werden.




Auf die Frage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob im Haushalt für den Neubau der Schule Mittel eingestellt seien, antwortete Bezirksratsfrau Zaman, dass die Verwaltung plane, den erforderlichen Grundsatzbeschluss Anfang 2016 dem Bezirksrat zur Entscheidung vorzulegen.

Bezirksratsfrau Tinnefeld fragte nach, ob die neue Schule nur zweizügig gebaut werden solle. Sie gab zu Bedenken, dass dies nicht ausreichend bemessen sei.


TOP 8.2.2.
Verbindungsweg zwischen "In den Sieben Stücken und Schreberallee"
(Drucks. Nr. 15-2187/2015)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider verlas folgende Anfrage:

Der Geh- und Radweg zwischen der Straße „In den Sieben Stücken“ und der „Schreberallee“ ist seit Jahren gesperrt. Ursächlich ist der Neubau der Kita auf dem Gelände des ehemaligen Oststadtkrankenhauses. Der Neubau ist seit längerem fertig gestellt. Der Verbindungsweg ist nicht wieder frei gegeben worden. Für die BürgerInnen im Stadtteil Groß Buchholz stellt dies eine unnötige Belastung dar.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wann wird der Weg wieder frei gegeben?
2. Warum ist der Weg seit der Fertigstellung der Kita nicht wieder zeitnah eröffnet worden?
3. Ist die Belastung auf die BürgerInnen durch die Sperrung dieser Wegeverbindung im Vorfeld der Maßnahme geprüft worden?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Der Weg wird zurzeit wieder hergestellt und ist ab Mitte November wieder zu benutzen.
Zu 2.) Die Baumaßnahme wurde in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Nach Fertigstellung des Hauptgebäudes im 1. Bauabschnitt und dem Umzug der Einrichtung, wurden in einem 2. Bauabschnitt das Bestandsgebäude abgerissen, und die Nebengebäude und Außenanlagen fertiggestellt. Auch für den 2. Bauabschnitt war die Nutzung des Verbindungsweges als Baustellenzufahrt unverzichtbar.
Zu 3.) Die Wegefläche diente während der Bauphase als Baustellenzufahrt und -einrichtungsfläche. Zudem sind von der Stadtentwässerung umfangreiche Kanalarbeiten ausgeführt worden. Es wurden verschiedene Alternativen zur Erschließung der Baustelle geprüft. Dabei wurden auch die zu erwartenden Beeinträchtigungen berücksichtigt. Eine gemeinsame Nutzung von BürgerInnen und am Bau beteiligten Firmen war nicht möglich.











TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Medizinische Notfallversorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2227/2015)

Bezirksratsherr Hunze trug die Anfrage vor:

Wir bitten die Stadtverwaltung die nachfolgende Anfrage an die Regionsverwaltung mit der Bitte um kurzfristige Antwort weiterzuleiten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die MHH auf die zunehmende Behandlung von Flüchtlingen sowohl personell als auch im Hinblick auf das Platz- und Bettenangebot vorbereitet?

2. Besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung durch die Aufnahme von zusätzlichen Patienten die notwendige medizinische Notfallversorgung mit unabsehbaren Folgen verspätet erhält?

3. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass die Bevölkerung in Notfällen wohnungsnah und schnell die notwendige medizinische Hilfe bekommt?

Begründung:
Mit Entsetzen haben wir aus der Presse erfahren, das vor kurzem ein Notfallpatient ins 33 km entfernte Alfeld transportiert werden musste, weil sämtlich hannoverschen Krankenhäuser keine entsprechenden Aufnahmekapazitäten mehr hatten, und diese Situation für verschiedene Abteilungen in den Krankenhäusern zum Dauerzustand geworden ist.
Die MHH ist das einzige Krankenhaus im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld.
Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, dass sie in einem medizinischen Notfall schnellstens in das nächstgelegene oder benachbartes Krankenhaus eingeliefert wird.


Frau Göttler antwortete wie folgt:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die MHH und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sei für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit erforderlichen Kliniken nach Standort, Fachrichtungen, Bettenzahl sowie Funktionseinheiten zuständig.

Die MHH hat wie folgt geantwortet:
Die Zahlen der Behandlungskontakte in der Notaufnahme der MHH sind innerhalb der letzten zehn Jahre deutlich gestiegen. Allein von 2013 auf 2014 hatte die MHH einen Anstieg um 14,9 Prozent zu verzeichnen, bei Betrachtung der vergangenen zehn Jahre ist es sogar ein fast 60 prozentiger Anstieg.






Die Ursachen sind zum einen sicher durch den demografischen Wandel bedingt. Zum anderen sind auch einige der anderen Notaufnahmen weggefallen (Heidehaus, Oststadtkrankenhaus, Springe).
Zur Auslastungssituation der MHH:
Im Zentrum Innere Medizin lag die Auslastung der nutzbaren Betten im Jahr 2013 bei 101,5 Prozent und im Jahr 2014 bei 100,6 Prozent. Die MHH sieht sich besonders gegenüber Patienten verpflichtet, die nur hier betreut werden können (z.B. Transplantierte mit speziellen Problemen, akutes Leberversagen nach Pilzintoxikation etc.). Diese sind von der Abmeldung nicht betroffen und werden immer versorgt (wie übrigens auch Herzinfarkte) und wenn nötig aufgenommen. Dies erklärt auch die Überbelegung. Wenn sich die Notaufnahme Innere Medizin der MHH abmeldet, liegt es daran, dass schlichtweg keine freien Betten mehr vorhanden sind. So ist auch der in der Anfrage erwähnte Transport eines Patienten nach Alfeld zur dortigen stationären Aufnahme zu erklären.
Die Notaufnahme der MHH ist rund um die Uhr auch mit Internisten besetzt. Eine Erstversorgung von internistischen Notfallpatienten ist damit stets gewährleistet - auch wenn sie u.U. anschließend verlegt werden müssen. Der limitierende Faktor für die begrenzte stationäre Aufnahmekapazität ist die Anzahl der nutzbaren Betten. Die Personalausstattung führt ggf. zu längeren Wartezeiten - aber nicht zu Ablehnungen. Bei einem weiteren gesteigerten Zulauf von Patienten in der Notaufnahme kann es zu deutlich längeren Wartezeiten kommen und ggf. werden die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen.
Eine bessere Personalausstattung wird den Kliniken nicht finanziert, schon jetzt ist die Notfallmedizin in den Kliniken unterfinanziert. Die MHH bekommt ca. 35 Euro pro Fall. Gebraucht werden nach einem Gutachten der DGINA (Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfallaufnahme) aber 129 Euro pro Fall. Dieses Thema wird von den Kliniken regelmäßig immer wieder dem Bundesgesundheitsministerium vorgetragen. Die MHH hofft, dass es in der neuen Gesetzgebung berücksichtigt wird.
Weitergehende Auskünfte kann die Verwaltung nicht geben.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bedankte sich für die Antwort und gab zu Bedenken, welche Brisanz in der Fragestellung lag. Er fragte, ob bekannt sei, ob Flüchtlinge nur eine Notfallversorgung erhalten und nicht stationär aufgenommen werden würden.
Frau Göttler berichtete von einigen Pilzerkrankungen aus Unwissenheit unter den Flüchtlingen und dass von diesen einige stationär im Krankenhaus aufgenommen worden seien.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Aufstellung/Ergänzung fehlender Schilder am Grünzug südlich des Hermannsburger Damms
(Drucks. Nr. 15-2189/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, jeweils an beiden Enden des durch Wege getrennten Grünzuges südlich des Hermannsburger Damm fehlende, folgende Schilder zu ergänzen.



Ohne Aussprache 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 9.1.2.
Ergänzung fehlender Schilder am Grünzug Hannover-Roderbruch Nord
(Drucks. Nr. 15-2190/2015)

Bezirksratsherr Hunze stellte die Anleinpflicht im Winter für diese Fläche in Frage.
Bezirksratsherr Behrendt verwies darauf, dass nicht über die Begründung, sondern über den Antrag an sich abgestimmt werde und bat um Abstimmung.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, an verschiedenen Eingängen des Grünzuges zum Discgolf-Parcours fehlende folgende Schilder zu ergänzen.



Diese beiden Schilder befinden sich nur am Parkeingang vom Max-von-Laue-Ring. Sie fehlen am Osterfelddamm, am Ende der Pinkenburger Str., am Eingang zum Grünzug und von der Buchner Str. kommend am Eingang des Grünzuges. An der Karl-Wiechert-Allee fehlt nur das Schild „NICHT HIER!“.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 9.1.3.
Behindertenparkplatz in der Kirchröderstraße auf der Höhe von Aldi/Deutsche Bank sowie am Friedhof Nackenberg
(Drucks. Nr. 15-2191/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, je einen Behindertenparkplatz in der Kirchröderstraße auf der Höhe von Aldi bzw. Deutsche Bank sowie am Friedhof Nackenberg zu schaffen.

Zur bedarfsgerechten Durchführung der Maßnahmen ist die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover einzubeziehen.

Ohne Aussprache einstimmig.


TOP 9.1.4.
Hundetütenspender und Papierkörbe
(Drucks. Nr. 15-2192/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich des Grünzuges Roderbruch-Nord, westlich des Osterfelddamms bis zur Kolonie Friedenstal, einen Hundetütenspender zu installieren und das Areal mit mehr Papierkörben (vorzugsweise mit Deckel und kleiner Öffnung) auszustatten.

Ohne Aussprache 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Fraktion

TOP 9.2.1.
Wiederherstellung des Radweges Podbielskistraße, Richtung stadtauswärts, Höhe In den Sieben Stücken
(Drucks. Nr. 15-2193/2015)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:
Der Radweg an der Podbielskistraße, Richtung stadtauswärts, Höhe Einmündung „In den Sieben Stücken“ ist unverzüglich wieder herzustellen.

Einstimmig









TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanangements
Abgesetzt


TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
keine


Herr Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.23 Uhr.


Für das Protokoll






Henning Hofmann Susanne Schulz
Bezirksbürgermeister Protokollführerin