Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 16.09.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 09.09.2015)
1. Nachtrag (erschienen am 09.09.2015)
Protokoll (erschienen am 06.04.2016)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 18.09.2015
- 18.62.06-

PROTOKOLL

35. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 16. September 2015,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:47 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
(Bezirksratsfrau Bergmann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsherr Franzkewitsch)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Schröder-Hohensee) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Hauck FB Tiefbau
Herr Lange FB Feuerwehr / FBL

Presse:
Herr Link Stadt-Anzeiger
Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Beleuchtung im Rohfeld
(Drucks. Nr. 15-1877/2015)

3.1.2. Fußweg Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-1878/2015)

3.1.3. Grundschule am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1879/2015)

3.1.4. Grundschule am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-1880/2015)

3.1.5. Versorgung mit Kita-Plätzen
(Drucks. Nr. 15-1881/2015)

3.1.6. Tiergarten Carreé Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1882/2015)

3.1.7. Bemeroder Straße / Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-1902/2015)

3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. Spielplatz Siemenshop
(Drucks. Nr. 15-1901/2015)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1917/2015)

8.2. Umgestaltung Kleiner Hillen
(Drucks. Nr. 15-1807/2015 mit 1 Anlage)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Neubau der Grünverbindung Büntewiesen-Ost , Kirchrode
(Drucks. Nr. 1314/2015 mit 3 Anlagen)

9.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1812 Großer Hillen 31/33
(Drucks. Nr. 1736/2015 mit 1 Anlage)

9.3. Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG
(Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage)

10. A N T R Ä G E

10.1. der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

10.1.1. Mehrgenerationenspielplatz auf dem Thie
(Drucks. Nr. 15-1219/2015)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Abfallbehälter
(Drucks. Nr. 15-1903/2015)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Einmündung Ottenshof auf Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-1904/2015)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Verwendung eigener Mittel: Anträge auf Zuwendung
(Drucks. Nr. 15-2046/2015)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und begrüßte zu:
TOP 9.3: Herrn Lange (FB Feuerwehr / Fachbereichsleiter)
TOP 8.2: Herrn Hauck (Fachbereich Tiefbau)

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkung:
Antrag auf Zuwendung wird unter TOP 11.1.1. behandelt

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

-Einstimmig


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel informiert zu folgenden Themen:
-Grundschule am Sandberge und Schachschule
-Dankschreiben der Kinder der Kita Twipsy an den Bezirksrat

-Bezirksbürgermeister Rödel informierte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Beleuchtung im Rohfeld

(Drucks. Nr. 15-1877/2015)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:


Das Wohngebiet Rohfeld ist über einen Fuß- und Radweg mit dem Bonatzweg verbunden. Über diesen kann die Haltestelle Ostfeldstraße erreicht werden. Diese fußläufige Anbindung wurde seinerzeit den Anwohnern des Baugebietes zugesichert und wird von Kindern und Jugendlichen, die die Haltestelle Ostfeldstraße für ihren Schulweg nutzen, sowie auch von allen anderen Anwohnern stark genutzt. Dieser Fuß- und Radweg ist nicht beleuchtet. Gerade in der bevorstehenden Jahreszeit, in der die Nutzer den Weg in der Dunkelheit begehen / befahren müssen, ist es dort auf Grund der fehlenden Beleuchtung sehr gefährlich. Auch eine Ausweichmöglichkeit über einen zweiten unbefestigten Weg entlang des Spielplatzes am Dieter-Oesterlein-Weg ist nicht möglich, da dieser ebenfalls nicht beleuchtet ist. Die Anwohner sind nicht nur einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt, sondern fühlen sich auch unbehaglich, einen so dunklen Weg Morgens und am späten Nachmittag oder Abend beschreiten zu müssen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten gibt es, diesen von den Anwohnern stark frequentierten Weg zu beleuchten?
2. Wann können diese Möglichkeiten umgesetzt werden?

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Beleuchtung von Grünzügen ist ein Wunsch, der stadtweit immer wieder an die Verwaltung heran getragen wird. Leider ist es aufgrund der Haushaltslage der LHH jedoch nicht möglich, diesen Wünschen zu entsprechen, da sie das zur Verfügung stehende Budget für die Anlage und die Unterhaltung einer Wegebeleuchtung bei weitem übersteigen würden.

TOP 3.1.2.
Fußweg Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-1878/2015)

Bezirksratsfrau Großekathöfer trug folgende Anfrage vor:


Bei einem Ortstermin mit Verwaltung und Bezirksrat zur Sicherheit auf dem Fußweg vor der Grundschule am Sandberge wurde unter anderem besprochen, die Hecke vom Schulgelände zum Fußweg Am Sandberge /Brabeckstraße soweit herunter zu schneiden, dass der Fußweg, von der Brabeckstraße kommend, besser ein zusehen ist. Dies ist sicher jetzt zur Einschulung der Erstklässler
sinnvoll.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird diese Maßnahme umgesetzt ?
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Ein erster Rückschnitt erfolgte Mitte August 2014. Die Verwaltung hat einen regelmäßigen Rückschnitt der Hecke einmal jährlich beauftragt. Dieser wird in der 41. KW 2015 vorgenommen. In diesem Rahmen wird über einen erweiterten Rückschnitt vor Ort beraten. Im Bereich zwischen Fußweg und Straße ist die Sicherheit durch die dortige Metallbegrenzung gewährleistet.
Die Polizei sicherte beim letzten Ortstermin zu, die Kontrollen von auf dem Fußweg fahrenden Radfahrern zu verstärken.

Auf Zahlreiche Nachfragen sagte Stadtbezirksmanager Just zu, er werde diese Ansichten der Bezirksratsmitglieder hinsichtlich der Hecke erneut weitergeben und sobald eine Antwort vorliegt, diese mitteilen.

TOP 3.1.3.
Grundschule am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1879/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Zum Schuljahresbeginn nimmt die neue Grundschule, vorerst in der „Blauen Schule“
in Bemerode, ihren Betrieb auf.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Schüler sind in den beiden Klassen untergekommen?
2. Welche Wahlmöglichkeiten hatte die Eltern ,ihre Kinder oder Geschwisterkinder auf diese oder eine andere GS im Stadtbezirk anzumelden?

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zum Schuljahr 2015/16 sind insgesamt 28 Schülerinnen und Schüler in der neuen Grundschule eingeschult worden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Gem. § 63 Abs. 3 NSchG haben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich diejenige Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz haben. Die Schulbezirke der Grundschulen in Hannover sind in der 4. Schulbezirkssatzung festgelegt worden und gelten seit dem 01.08.2015.

Der Besuch einer anderen als der nach Schulbezirk zuständigen Schule kann gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint. Hierfür bedarf es in der Regel eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung, der bei der zuständigen Schule zu stellen ist und über den dort auch entschieden wird. Vorab sind Stellungnahmen der gewünschten Schule, des Trägers der Schülerbeförderung und ggf. des Schulträgers einzuholen.

Besuchen Geschwisterkinder eine andere Grundschule, so stellt dies kein Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar.

Protokollantwort zu DS 15 – 1879/2015 F1

Nachfrage zur Frage 2:
Wurden aufgrund der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen im
vorliegenden Fall für die neue GS Kronsberg Anträge gestellt und falls ja von wie vielen Eltern?

Antwort der Verwaltung wie folgt:
Es gab folgende Anzahl an Anträgen auf Ausnahmegenehmigung (Beschulung an einer anderen als der zuständigen Schule):
für Schuljahr 2016 1x
für Schuljahr 2015 26x , davon 11 x abgelehnt und 15 x genehmigt

Die Ausnahmegenehmigungen wurden von der Landesschulbehörde bearbeitet.


TOP 3.1.4.
Grundschule am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-1880/2015)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:


Am ersten Tag der Sommerferien hat es in der Grundschule am Sandberge gebrannt.
Der Brand ist in einem Raum im Obergeschoss der Schule ausgebrochen welcher vollständig zerstört worden ist. Der Rauch drang über eine Lüftungsanlage in den Keller wodurch auch in
anderen Räumen ein erheblicher Sachschaden entstanden ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Konnten die entstandenen Schäden wieder soweit behoben werden dass ein reibungsloser Unterrichtablauf zum Schulbeginn gewährleistet ist, wenn nicht, welche Schäden müssen noch behoben werden?

2. Wann werden die bereits im Bezirksrat angekündigten Brandschutzmaßnahmen umgesetzt?

3. Wie hoch ist der tatsächlich entstandene Schaden ?


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Schulbetrieb im Erdgeschoss konnte nach den Sommerferien wieder aufgenommen werden. Die Schadensbeseitigungsmaßnahmen im Obergeschoss werden jedoch wahrscheinlich noch bis November andauern. Für diesen Zeitraum hat der Fachbereich Schule daher gemeinsam mit der Schulleitung eine Verlegung des Unterrichts organisiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei der aktuellen Brandschadensanierung werden im Zusammenhang stehende Teilmaßnahmen aus dem mit DS 15-0889/2015 beschlossenen Maßnahmenpaket integriert. Mit der Gesamtfertigstellung ist im Frühjahr 2016 zu rechnen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der tatsächlich entstandene Schaden kann noch nicht abschließend beziffert werden. Die Versicherung hat bereits die Schadensübernahme bestätigt und übernimmt die Bezahlung der diesbezüglichen Rechnungen abzüglich des Eigenanteils der LHH in Höhe von 25.000 €.

Protokollantworten
Ergänzung zu Beantwortung Frage 1:
Der Brandrauch ist ursächlich verantwortlich für die Verunreinigungen von fast allen Akustik-Decken, Wänden, Bodenbelägen, Holztüren, Teilen der
Elektroverkabelung und Einrichtungsgegenständen im Obergeschoss.
Um die Gerüche und Rauchablagerungen aus dem Gebäude nachhaltig zu entfernen, müssen ca. 80% der abgehängten Decken, alle Bodenbeläge, alle Lichtkuppeln,
und große Teile der Wandputze in den Fluren demontiert und entsorgt werden.

Ergänzung zu Beantwortung Frage 2:
Die unter 1 genannten Bauteile müssen wieder ersetzt werden; hinzu kommen ergänzende Malerarbeiten. Der Wiederaufbau über die Versicherung beginnt in diesen
Tagen; die Arbeiten sollen bis Dezember abgeschlossen werden.
Der genaue Wiederinbetriebnahmezeitpunkt des Obergeschosses kann momentan noch nicht exakt bestimmt werden, wird aber rechtzeitig mit der Schule abgestimmt.
Im Anschluss werden die restlichen Maßnahmen aus Drucksache 15-0889/2015 umgesetzt.


TOP 3.1.5.
Versorgung mit Kita-Plätzen
(Drucks. Nr. 15-1881/2015)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


Unter der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, die nach Hannover kommen, befinden sich auch etliche Kinder, die unter gegeben Bedingungen betreut werden müssen. Eine größere Anzahl an Kindern hat zur Folge, dass die Versorgung an Plätzen in Kindertagesstätten vor neue Herausforderungen gestellt wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Versorgungslage mit KiTa-Plätzen in unserem Stadtbezirk und welche Herausforderungen sieht sie für den Stadtbezirk?

2. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Stadtverwaltung dem zunehmenden Bedarf an KiTa-Plätzen und wie sieht die weitere Planung für die nächsten Jahre aus?

3. Werden durch den höheren Bedarf an KiTa-Plätzen neue Stellen zur Betreuung geschaffen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, wie wird der vermeintliche Mehraufwand kompensiert?


Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Betreuungsquoten für Kindertagesbetreuung inklusive Tagespflege stellen sich im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode nach derzeitigem Sachstand wie folgt dar:
- 36% im Krippenbereich
- 90% im Kindergartenbereich
Das Betreuungsangebot im Stadtbezirk ist weiterhin auskömmlich. Die Größenordnung der im städtischen Familienservicebüro vorliegenden Anträge auf Vermittlung von Krippen – und Kindergartenplätzen bietet keine Anhaltspunkte, die auf eine Unterversorgung mit Kindertagesstättenplätzen hindeuten. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Bedarfszahlen und dem zu erwartenden Zusatzbedarf durch Flüchtlingsfamilien ist die Verwaltung bestrebt, das Platzangebot im Krippen- und Kindergartenbereich zu verbessern. Hierfür werden die Neueinrichtung von Kindertagesstätten in geeigneten Bestandsgebäuden, die Erweiterung bereits vorhandener Kinderbetreuungseinrichtungen und ggf. auch Kitaneubauten angestrebt.

Insbesondere für den Stadtteil Kirchrode wird seit geraumer Zeit nach Möglichkeiten gesucht, ein Krippenplatzangebot zu schaffen. Aktuell befindet sich die Verwaltung erneut in konkreten Gesprächen bezüglich der Realisierung eines Kitaneubaus am Standort ‘Am Rohfeld‘, welcher geografisch zum Stadtteil Anderten gehört. Aufgrund seiner Lage direkt an der Stadtbezirksgrenze würden die dort entstehenden Betreuungsplätze zur Deckung des Bedarfes auch in Kirchrode zur Verfügung stehen. Der Standort ist derzeit in Prüfung für eine 4-gruppige Einrichtung, deren Betreuungsangebot mindestens 2 Krippengruppen umfassen soll.
Eine entsprechende Drucksache wird ggf. im Rahmen des politischen Beschlussverfahrens zu gegebener Zeit auch dem Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Kenntnis vorgelegt.

Die Aktivierung des im Bebauungsplan Nr. 1551 als sog. Kitavorbehaltsfläche ausgewiesenen Grundstückes Lehmbuschfeld/Kreuzbusch befindet sich aktuell in konkreter Prüfung hinsichtlich der Errichtung eines Kitaneubaus.

Ferner ist die Verwaltung weiterhin laufend im Gespräch mit potentiellen Trägern und Interessierten, sowie mit bereits tätigen Trägern von Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, sowie angrenzenden Stadtbezirken. Auch das städtische Familienservicebüro strebt weiterhin einen Ausbau der Tagespflegeplätze im Stadtbezirk an.

Dem Betreuungsbedarf von Kindern, deren Eltern als Flüchtlinge nach Hannover kommen, begegnet die Verwaltung zunächst durch die Einrichtung von sog. niedrigschwelligen Angebote, die bereits in den Wohnheimen Munzeler Str. 25 und Hildesheimer Str. 161 eingerichtet wurden (DS-Nrn. 1860/2014 u. 1387/2015). Anlassbezogen sollen diese Angebote stadtweit weiter ausgebaut werden, ggf. auch im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Die entsprechende/n Drucksache/n werden zu gegebener Zeit dem Stadtbezirksrat vorgelegt.

Ferner ist geplant, die Betreuungsangebote für die Kinder im Alter von unter 6 Jahren in den Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

Die Erfahrung hat bislang gezeigt, dass Kindertagesstätten-Betreuung vom überwiegenden Teil der Familien erst dann nachgefragt wird, wenn diese aus dem Wohnheim in eine eigene Wohnung umzieht. Insofern muss zunächst die Verteilungssituation im Stadtgebiet abgewartet werden, um Klarheit über die tatsächlich vorhandene Bedarfsentwicklung in Wohnortnähe zu bekommen. Der bisherige -relativ geringe- Bedarf wird von den vorhandenen Kindertagesstätten abgedeckt. So besuchen z.B. einige Kinder von Bewohnern des Flüchtlingswohnheimes in der Zweibrückener Str. bereits die städt. Kindertagesstätte am Neunkirchener Platz.

Im Rahmen jeglicher Erweiterungen des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten wird selbstverständlich auch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal erforderlich. Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Die zusätzlichen Personalkosten werden einkalkuliert und im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt.

TOP 3.1.6.
Tiergarten Carreé Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1882/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Im Tiergarten Carreé (Großer Hillen/Brabeckstraße)in Kirchrode sind hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte,Drogeriemärkte, eine Post sowie ein Nahversorger eingezogen.
Die genannten Geschäfte werden gut von der Bevölkerung angenommen,
jedoch werden die mangelnden Parkmöglichkeiten vor den Betrieben, auf dem Innenhof oder in der vorhandenen Tiefgarage für diese Gewerbebetriebe
sehr stark moniert.
Vor allem ältere und in Ihrer Bewegung eingeschränkte
Personen benötigen eine direkte Parkmöglichkeit.
Auch der Anlieferverkehr muss mangels Parkmöglichkeiten oder der dafür vorgesehen Lieferzonen z.B. morgens um 6.00 h auf dem Großen Hillen erfolgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist der Stellplatznachweis lt. Bauantrag?

2. Wie ist die bestimmungsgemäße Nutzung der vorhandenen Stellplätze?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Lieferverkehr für die Anwohner
„erträglicher“ zu gestalten und warum sind keine Lieferzonen eingeplant worden?


Stadtplaner Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Laut Bauantrag ergab sich für das Bauvorhaben Großer Hillen 2-4 und Tiergartenstr. 114- 116 ein rechnerischer Bedarf von insgesamt 72 Stellplätzen. Nachgewiesen wurden 74 Stellplätze, davon 31 Stellplätze im Untergeschoss des Parkdecks und 30 Einstellplätze ebenerdig. 13 Stellplätze wurden per Baulast auf einem Grundstück im Ottenshof dauerhaft gesichert. Bei der Bedarfsberechnung wurden auch Stellplätze für Kunden/ Besucher berücksichtigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach der Berechnung des Bedarfs erfolgte eine genaue Festlegung der Lage der einzelnen Stellplätze im Rahmen des Schallschutznachweises durch das Ingenieurbüros AiR (Akustik im Raum). Diese auf die konkreten Nutzungseinheiten bezogene Verortung wurde verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung 6091/2014 in Verbindung mit der Hauptgenehmigung 2012/ 2013.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Anlieferung sowohl des Drogeriemarktes wie des Vollsortimenters soll gemäß Bauantrag hofseitig über die Zufahrt Großer Hillen erfolgen. Dies ist Bestandteil der Architektenpläne und des Schallschutznachweises. Die Ausführung hat in der beantragten und genehmigten Form zu erfolgen.

Bezirksratsfrau Kuscher bemängelte, dass keine ausreichenden Parkplätze für Kunden vorhanden seien.
Stadtplaner Herr Fabich nahm sich dieser Problematik an und versprach es weiter zu geben.

Bezirksratsherr Böhme ergänzte, der Anliegerverkehr erfolge nicht über den Hof, so wie es vorgesehen sei.
Er werde mit der Bauordnung Rücksprache halten damit diese an REWE herantritt, um zu erörtern was vorgenommen werden kann, um den Verkehr am Großen Hillen nicht zu beeinträchtigen, führte Stadtplaner Herr Fabich aus.

TOP 3.1.7.
Bemeroder Straße / Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-1902/2015)

Dieses Grundstück, das ehemals der Bäckerinnung gehörte und von einem Kleingartenverein genutzt wurde, ist vor einiger Zeit von einem Investor erworben, geräumt und in diesem Zuge auch notdürftig eingezäunt worden.
Dieser Zaun ist mittlerweile defekt und nur sporadisch durch einen Bauzaun aus Draht ersetzt worden.
Da es an der Lange-Feld-Straße keinen Radweg gibt, kann es hier zu gefährlichen Situationen kommen, wie von Radfahrern beklagt wird.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, hier mit dem Eigentümer eine vernünftige Lösung zu finden?
2. Wie will die Verwaltung das wilde Plakatieren an diesem Zaun verhindern?
3. Wird die Verwaltung den Eigentümer auffordern, die am Zaun hängende Unterwäsche zu entfernen, wenn nein, warum nicht?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Da das Gelände offenbar geräumt wurde und von diesem daher keine Gefahren ausgehen, besteht keine Verpflichtung des Eigentümers zur Sicherung des Geländes durch einen Zaun.
Ein Zusammenhang zwischen dem ggf. nur unvollständig errichteten Zaun und einer etwaigen Gefährdung von Radfahrern ist hier nicht ersichtlich.
Es ist daher nicht von einem baurechtswidrigen Zustand auszugehen, der Anlass zum Einschreiten geben würde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung wird den Eigentümer des Grundstückes auffordern, die Wildplakatierung zu entfernen, da hier bauordnungsrechtlich ein widerrechtlicher Tatbestand erfüllt wird.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein Einschreiten ist hier nicht geboten, Unterwäsche am Zaun stellt keinen baurechtswidrigen Zustand im Sinne des § 79 NBauO dar.


TOP 3.2.
der SPD-Fraktion

TOP 3.2.1.
Spielplatz Siemenshop
(Drucks. Nr. 15-1901/2015)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Dankenswerter Weise wurde der Spielplatz Siemenshop im Frühjahr/Sommer erneuert und auch ein neues großes Spielgerät aufgestellt. Leider wurde im Nachgang der Erneuerungen ein Schaukelpferd entfernt und bisher nicht wieder aufgebaut.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird das entfernte Schaukelpferd ersetzt?

2. Für welche Altersgruppen ist das große Spielgerät konzipiert?

3. Durch welche Maßnahmen wurde der Bedarf der lokalen Nutzergruppen an passenden Spielgeräten ermittelt?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das abgebaute Schaukelpferd (Federwipp- Gerät) ist derzeit in Reparatur. Wegen personellem Engpass (Urlaub, hoher Krankenstand) ist ein Arbeitsstau entstanden. Die Wieder- Inbetriebnahme können wir leider nicht genauer als „Herbst“ definieren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das neue Spielgerät (Spielkombination „Windmühle“, SIK Holz) bietet für das Altersspektrum 2 bis 8 Jahre interessante Spielqualität.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das abgebaute Spielgerät wurde hier, wenn auch in anderer Optik, 1:1 ersetzt. Bei Geräteersatz veranstalten wir kein Partizipationsverfahren. Unsere Beobachtungen und die (Ab-) Nutzungsspuren auf dem alten Spielgerät ließen zusätzlich darauf schließen, dass hier eine hohe Nachfrage besteht.


Protokollantwort:
Auf die Nachfragen hinsichtlich der grundsätzlichen Nutzung für das Alterspektrum 2 – 8 Jahre
und die Nutzung der neuen Spielkombination auch für die kleinen Kinder ab 2 Jahre, für die aber die Sprossenkombination zu groß ist.

Folgende Antwort der Fachverwaltung wurde dazu gegeben.

Die Angabe des Alters von 2-8 Jahre ist bezogen auf den gesamten Spielplatz.
Wobei vorrangig Spielplätze für Kinder ab 6 Jahren geplant werden.

Die Spielgeräte auf dem Spielplatz können natürlich auch von kleineren Kindern genutzt werden, jedoch bei Kindern bis 3 Jahre nur unter Aufsicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Manche Spielgeräte, wie hier auch die große Holzkombi sind so ausgestattet, dass der Einstieg für Kleinkinder erschwert wird (wie hier mit erhöhtem Einstieg), da sie ohne fremde Hilfe auf den oberen Podesten nicht bleiben können und sich auch nicht trauen von dort wieder herabzusteigen.
Wenn sie es schaffen die Leitern, Stiegen, Rampen zu erklimmen, sind sie meist auch erst in der Lage wieder herunterzukommen. Wobei einige Elemente auch für kleine Kinder schon geeignet sind. Sie können versuchen die kleine Strickleiter zu erklimmen oder auf dem Balanciertau ihre Geschicklichkeit testen.

Zudem sind für die Kleinkinder auf dem KSP Zum Siemenshop außer der Holzkletterkombi noch weitere attraktive Angebote, wie z.B.:
2 x Wackeltiere – (1 derzeit in der Reparatur), eine Hängematte, eine Doppelschaukel, der Sandspielbereich mit Spielhaus vorhanden.

Nach Einschätzung der Fachverwaltung ist der Spielplatz gut ausgestattet ist, so dass für verschiedene Altersklassen unterschiedliche Spielmöglichkeiten gegeben sind.



TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Umzug Feuerwache
Auf die Nachfrage einer Einwohnerin, die sich auf eine mögliche Beeinträchtigung der Kleingärten bezog, antwortete Stadtplaner Fabich, das Verfahren stehe erst am Anfang. Eine Arbeitsgruppe befasse sich mit den weiteren Schritten. Die Rahmenbedingungen für Notausfahrt und die Hauptausfahrt über die Lange-Feld-Str. mit entsprechender Ausstattung seien bekannt. Entsprechende Gespräche mit dem Pächter des Bezirksverbandes der Kleingärtner sind vorgesehen. Weitere abschließende Auskünfte können er nicht geben, da die Diskussion erst am Anfang stehe und zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben möglich seien.
Zur Lange-Feld-Straße sei der Zustand auf dem Tisch, der Umbau bzw. Ausbau wäre erforderlich und werde erfolgen. Innerhalb der o. g. Arbeitsgruppe wird dieser Ausbau der Lange-Feld-Str. ausgearbeitet werden. Auch der Schallschutz sei Bestandteil dieser Planung, erläuterte Stadtplaner Fabich.
Herr Lange- Fachbereichsleiter Feuerwehr- ergänzte, man habe gute Erfahrung mit einer Feuerwache in der Südstadt. Hier habe es keine Klagen und Beschwerden gegeben, da eine Intelligente Ampelschaltung eingesetzt wird.

Johanniter Quartier in Bemerode
Eine Einwohnerin bemängelte, dass ich Johanniter Quartier Ältere Passanten insbesondere mit Rollatoren an der Bemeroder-Str. Höhe Haus Nr. 73 Schwierigkeiten hätten den schmalen Weg zu passieren. Im Sommer sei das kein Problem, nur bei schlechtem Wetter wäre die Situation unhaltbar, führte sie weitere aus.
Stadtplaner Fabich erläuterte, dies habe einen historischen Hintergrund, es handele sich um ein sog. Gärtnerhaus von Bahlsen, wo ein betagter Mitarbeiter lebenslanges Wohnrecht habe. Das Gebäude bzw. die Fläche sei nicht im städtischen Eigentum, daher könne die Stadt hier nicht veranlassen. Es sei aber bekannt, dass das Unternehmen in diesem Bereich in absehbarer Zeit einer Neubebauung zukommen lassen werde, führte er weitere aus.
Herr Fabich und Herr Hauck sagten zu, diese Problematik mit aufzunehmen und versuchen werden über Warnschilder eine gewisse Entschärfung herbeizuführen.

Kronsberg- Flüchtlingsunterkünfte#
Bezirksbürgermeister Rödel gab den Veranstaltungshinweis im Krokus am 5.11.2015 / 18.30 Uhr für den Nachbarschaftskreis im Großen Saal. Der Bezirksrat wird einladen. Nach Auskunft von Frau Bergmann haben Vereine und Verbände Ihr kommen zugesagt, ergänzte er.
Wenn Modulbauten stehen, wird im Vorfeld zum kleinen Tag der offenen Tür eingeladen, um sich die Anlage anzusehen. Dies sei auch bereits mit der Verwaltung abgestimmt, fügte er hinzu.
Weitere Informationsveranstaltungen wird es geben, sobald die ersten Flüchtlinge eingezogen sind, erläuterte Bezirksbürgermeister Rödel.
Beigeordneter Klie ergänzte hierzu, dass diese beiden Unterbringungsformen möglich seien und die Unterbringung in Wohnungen werde man nicht wahrnehmen können.
Die Situation im Ramada-Hotel sei etwas anderes und die Auswahl des Kronsberger Hofes wäre nicht geplant gewesen, erläuterte er.
Auch Bezirksratsherr Krüger ergänzte, dass man es nicht kritisch sehe und auch überrascht sei von der Anzahl der Flüchtlinge.

Bänke am Thie
Ein Einwohner erkundigte sich nach den Bänken am Thie. Stadtbezirksmanager Just informierte, dass diese aufgrund des Verfalls und aus Verletzungsgründen abgebaut werden mussten. Zur Zeit werde an einer neuen Gestaltung der Bänke gearbeitet. Hierzu wird es eine enge Abstimmung zwischen dem Krokus und dem Bezirksrat geben.

Wurde durchgeführt von 19:3 - 20:30 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzungen:
am 13. Mai und 10. Juni 2015
-Einstimmig


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
-Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just sprach folgende Themen an:

Info zum neuen Kinderstadtplaner
Der neue Kinderstadtplaner wird an alle Grundschulklassen einschließlich der 5. Klasse der weiterführenden Schulen verteil.

Info zum Tag der offenen Tür und Fest der Kulturen - 19. und 20. September 2015
An diesen Tagen wird in der Zeit von 12:00 - 18:00 Uhr im neuen Rathaus von Hannover Vorstellung aller Stadtbezirke im Gobelinsaal mit einem Rätzel pro Bezirk erfolgen. Als erster Preis wird eine Ballonfahrt angepriesen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung erfolgt eine Fahrradversteigerung um 13:30 Uhr. Im benachbarten August Kästner Museum wird es freien Eintritt mit Führungen für die ganze Familie geben.
Die Feuerwehr wird mit Großaktionen vertreten sein.

21.9.2015 - Informationen zum Einbruchschutz von der Polizeiprävention im Ratssaal
Um 19:00 Uhr wird es zum Thema Einbruchsschutz viele Interessante Informationen im Ratssaal von Bemerode geben.

Neue Ansprechpartnerin für den Seniorenservice im Stadtbezirk
Ab September wird mit Frau Dahlmann einen neue Ansprechpartnerin für den Seniorenservice für den Stadtbezirk zur Verfügung stehen. Sie wird auch in Zukunft für das Quartiermanagement in Kirchrode für ein seniorengerechtes Quartier zuständig sein.


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1917/2015)

Antrag,


folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:

Bisher
Neu
Auf Vorschlag von:
Herr Ghanadpoor
Frau Manoli
Bündnis 90 / Die Grünen


-Einstimmig


TOP 8.2.
Umgestaltung Kleiner Hillen
(Drucks. Nr. 15-1807/2015 mit 1 Anlage)
Herr Hauck vom Fachbereich Tiefbau erläutert das Vorhaben und steht für Nachfragen zur Verfügung.

Antrag,

dem Umbau der Straße „Kleiner Hillen“ zwischen Brabeckstraße und Wasserkampstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 330.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101905

Bezeichnung Gemeindestraßen Stadtplatzprogramm

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

-Einstimmig


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Neubau der Grünverbindung Büntewiesen-Ost , Kirchrode
(Drucks. Nr. 1314/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Neubau des Grünzugs Büntewiesen-Ost zwischen dem Baugebiet am Röhrichtweg/Büntekamp und dem Wohngebiet am Greitheweg und Am Heisterholze laut beiliegender Planung (Anlagen 1-3) mit Gesamtkosten von 150.000,- € zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 (NKomVG)
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs.2 S.1 (NKomVG)

2. die Ausstattung und Bepflanzung der Grünverbindung zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Bezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 (NKomVG).

-Einstimmig


TOP 9.2.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1812 Großer Hillen 31/33
(Drucks. Nr. 1736/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1812 - Großer Hillen 31/33 - mit der Vorhabenträgerin, der Von der Mark Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

-Einstimmig


TOP 9.3.
Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str. (nordwestlich Kleingartenkolonie Rosenhöhe) als Ersatz für die abgängige Feuer- und Rettungswache 3 in der Jordanstraße; gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG
(Drucks. Nr. 1943/2015 mit 1 Anlage)

Herr Lange - Fachbereichsleiter Feuerwehr - stellt die Drucksache vor.

Antrag,


1. der Errichtung einer Feuer- und Rettungswache auf dem vorgenannten Grundstück zuzustimmen,

2. die Verwaltung zu beauftragen, das vorgenannte Grundstück für die o. g. Zweckbestimmung baureif zu entwickeln, die Bauleitplanung zu beginnen und
die notwendigen Beschlüsse in einem gesonderten Verfahren herbeizuführen,

3. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen
und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren,

4. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
-Einstimmig

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 10.1.1.
Mehrgenerationenspielplatz auf dem Thie
(Drucks. Nr. 15-1219/2015)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Im Zuge der Errichtung eines inklusiven Wohnprojekts am Thie ist im
Übergangsbereich ein Mehrgenerationenspielplatz anzulegen.


-Einstimmig


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Abfallbehälter
(Drucks. Nr. 15-1903/2015)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit aha in Verbindung zu setzen, um eine Beseitigung des unhaltbaren Zustands um den Abfallbehälter an der Ecke Wasserkampstraße/Kleiner Hillen anzunehmen zu erreichen, ggf. durch die Anbringung weiterer Behälter.
Begründung:
Offenbar wird die Umgebung dieses Abfallbehälters von besonders vielen Hundehaltern frequentiert. Denn neben dem üblichen Abfall im unmittelbaren Umfeld einer Schule quillt der Behälter auch von Tüten mit Hundekot über, bzw. die Tüten werden dann gleich am Boden abgelegt. Dieser Zustand ist nicht nur unschön, sondern auch ausgesprochen unhygienisch.


-Einstimmig


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Einmündung Ottenshof auf Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-1904/2015)

Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einmündung des Ottenshofs in den Großen Hillen so mit Pollern abzusperren, dass beim Ausfahren aus dem Ottenshof eine bessere Einsicht auf den fließenden und stehenden Verkehr erreicht werden kann. Dabei ist zu prüfen, ob die bereits aufgestellten Halteverbotsschilder noch notwendig sind oder abgebaut werden können.

Begründung:

Bereits vor einiger Zeit wurden in dem Bereich Halteverbotsschilder aufgestellt, damit der ausfahrende Verkehr eine bessere Sicht auf den Verkehr im Großen Hillen hat. Leider erzielen die aufgestellten Schilder nicht den gewünschten Erfolg und die Fahrzeuge parken weiterhin bis in den Einmündungsbereich. Daher erscheint es notwendig hier andere geeignetere Maßnahmen durch Baken oder Poller zu ergreifen.


-Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Verwendung eigener Mittel: Anträge auf Zuwendung
(Drucks. Nr. 15-2046/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Verwendung eigener Haushaltsmittel
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Dem Forum für Kultur und Wissenschaft e.V. aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 450,00 € zu gewähren. Diese finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, das neue Büro, in dem die kulturellen Projekte und Veranstaltungen konzipiert werden, mit einem Teppich und neuer PC-Software aus zu statten.
2. Dem TKH in Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe
von 750,00 € für die Jugendarbeit der Tennisabteilung zu gewähren. Hier werden neue Bälle, Netzerweiterungen,
Übungsschläger sowie weiteres Spielmaterial benötigt.
-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin