Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 14.09.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.09.2015)
Protokoll (erschienen am 18.11.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 28.10.2015

PROTOKOLL

42. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 14. September 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Moura Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
Bezirksratsfrau Dimou (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP) 18.30 - 21.10 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.)
Bezirksratsherr Dr. Junghänel (Piraten)
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU) 18.30 - 20.50 Uhr
(Bezirksratsfrau Kupsch) (CDU)
Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (Die Linke.)

Verwaltung:
Frau Mahramzadeh FB Wirtschft
Herr Flohr FB Wirtschft
Frau Roth FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Herr Krebs Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten








Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

8.1.2. Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 15-1831/2015)

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. A N H Ö R U N G E N

3.1.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786
- Wohnbebauung Ohestraße -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1637/2015 mit 3 Anlagen)

3.1.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1637/2015 und Drucks. Nr. 1638/2015: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 -Wohnbebauung Ohestraße
(Drucks. Nr. 15-2035/2015)

3.1.2. Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 1757/2015 mit 2 Anlagen)

3.1.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 603, 1. Änderung - Bredero Hochhaus - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1788/2015 mit 3 Anlagen)

3.1.3.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1788/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 603, Bredero Hochhaus; Sozialwohnungen und Kinderbetreuung im/am Brederohochhaus
(Drucks. Nr. 15-2036/2015)

3.1.4. Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen)

3.1.4.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1816/2015:
Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 15-2037/2015)

3.1.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3 - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen)



3.1.5.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798- Sodenstraße -Sozialwohnungen und Kinderbetreuung Sodenstraße 3
(Drucks. Nr. 15-2038/2015)

3.1.5.2. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1798 -Sodenstraße 3-
(Drucks. Nr. 15-2039/2015)

3.1.5.3. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (Piraten) zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798-Sodenstraße 3-
(Drucks. Nr. 15-2040/2015)

3.1.6. Umstrukturierung einer Kindergartengruppe der Kita Lüerstraße,
Lüerstraße 15 b in eine integrative Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1936/2015)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktionelle Anträge

4.1.1. Zuwendung an die Ev. - Luth. Dreifaltigkeitskirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-1841/2015)

4.1.2. Zuwendung an die Kindertagesstätte Wundertüte
(Drucks. Nr. 15-1842/2015)

4.1.3. Zuwendung an das UJZ Glocksee e.V; Café Glocksee
(Drucks. Nr. 15-1843/2015)

4.1.4. Zuwendung an den Verein Neues Land e.V.
(Drucks. Nr. 15-1844/2015)

4.1.5. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1845/2015)

5. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Straßensanierung Holteistraße
(Drucks. Nr. 15-1829/2015)

7.2. gemeinsame Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion


7.2.1. Sichere Querung der Kreuzung Friesenstraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-1832/2015)

7.2.1.1. Sichere Querung der Kreuzung Friesenstraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-1832/2015 N1)

7.2.2. Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten auf der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1833/2015)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Änderung der Verkehrsführung am Bahnhofsvorplatz
(Drucks. Nr. 15-1834/2015)

7.3.2. Optimierung der Radverkehrsführung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-1835/2015)

7.3.3. Öffnung der Augustenstraße für Radverkehr in beiden Richtungen
(Drucks. Nr. 15-1836/2015)

7.4. der SPD-Fraktion

7.4.1. bezahlbarer Wohnraum in Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1875/2015)

7.5. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (Piraten)

7.5.1. Pilotprojekt Ampelgriffe
(Drucks. Nr. 15-1813/2015)

7.5.2. Entfernung eines Hinweisschildes auf Kunstwerk am Königsworther Platz
(Drucks. Nr. 15-1828/2015)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Lichtskulptur am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-1830/2015)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Mobilitätsverhalten von Bahnfahrenden am HBF
(Drucks. Nr. 15-1837/2015)

8.2.2. Hundeproblematik am neuen Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-1838/2015)

8.2.3. CarSharing-Stellplätze bei Neubauvorhaben im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1839/2015)

8.2.4. Beschaffenheit von Radweg-Oberflächen
(Drucks. Nr. 15-1840/2015)

8.3. von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (Piraten)

8.3.1. Anfrage zur Leinewelle
(Drucks. Nr. 15-1812/2015)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.07.2015
-öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.07.2015 -nichtöffentlicher Teil-

11. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 1607/2015 mit 2 Anlagen)

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Die Antwort der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8.2.2 wird nach Punkt 2 gegeben, der Tagesordnungspunkt 3.1.2. wird in die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezogen. Die Antwort der Verwaltung zu TOP 8.2.3. wird nachgereicht.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen -und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 18.52 Uhr durchgeführt.
Folgende Punkte wurden angesprochen:
Ein Einwohner erläuterte zum Antrag Kreuzung Friesenstraße / Eichstraße, dass er (Sprecher) auf Grund seiner aktiven Zeit als Kontaktbeamter eine Optimierung der Ampelanlage an der Kreuzung sehr begrüße. Grund sei, dass die Autofahrer selten auf das Rotlicht der Fußgängerampel achten würden. Die Situation sei seit langem sehr gefährlich. Wenn an der Clausewitzstraße eine Ampel für Radfahrer eingerichtet worden sei, dürfe es doch nicht schwierig sein, eine richtige Ampelanlage an der Eichstraße einzurichten.
Bezirksratsherr Nebendahl erwiderte, dass auf die Ampel Clausewitzstraße auch 5 Jahre gewartet worden sei. Die angesprochene Kreuzung sei schon mehrfach Thema im Bezirksrat gewesen und der Bezirksrat werde auch weiter bei dem Thema aktiv bleiben.
Ein Einwohner meinte zum City Rad Ring, dass im Bereich der Ständehausstraße/Luisenstraße Richtung Bahnhof eine Veränderung der Verkehrsführung und eine Bevorrechtigung des Radverkehrs sinnvoll sei. Des Weiteren sei der Hannover- Standard für Fahrräder hinsichtlich des Belages recht unangenehm, da durch das Absenken einzelner Platten häufig Holperwege entstünden. Daher werde vorgeschlagen Radwege zu asphaltieren. Außerdem sei bei der beendeten Baustelle am Goetheplatz der Fahrradweg nicht wieder durchgängig rot markiert, hier werde um Abhilfe gebeten.
Protokollantwort:
Die durch Baumaßnahmen beschädigte Markierung wird, je nach Wetterlage, in der 43. Kalenderwoche ersetzt.

TOP 8.1.2.
Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 15-1831/2015)

Die Dauerdemonstration der sudanesichen Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz darf trotz Spannungen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gruppe über Sinn und Zweck des Protestes gegen die deutschen Asylgesetze fortgesetzt werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Welchen Asylstatus haben diese Flüchtlinge?

2.) Wie lange halten sie sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland auf?

3.) Über welche beruflichen Qualifikationen und Sprachkenntnisse verfügen sie?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Asylstatus ist unterschiedlich: das reicht von der Antragstellung über eine bereits erfolgte Anhörung bis zur Ablehnung des Antrags auf Asyl (zum Teil Klageverfahren) oder Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Feststellung eines Abschiebungsverbotes.

Zu Frage 2:
Auch die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich: einige halten sich bereits seit einigen Jahren hier auf, andere sind erst vor Kurzem eingereist.

Zu Frage 3:
Über welche beruflichen Qualifikationen die sudanesischen Flüchtlinge verfügen, ist nur teilweise bekannt. Die Ausländerbehörde erfährt von der Qualifikation nur im Zusammenhang mit Fragen nach der Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen. Unter den Flüchtlingen sind zum Beispiel Ärzte, aber auch Handwerker. Die sudanesischen Flüchtlinge sprechen in der Regel arabisch, können sich zum Teil aber auch auf Englisch und Deutsch verständigen.

Bezirksratsherr Nebendahl fragte, ob es jetzt bei der Stadt Hannover üblich sei, bei Demonstranten Sprachkenntnisse oder Berufsqualifikationen zu erfassen.

Frau Göttler antwortete, dass die Verwaltung versuche, den Wunsch der Anfragestellerin nachzukommen, soweit dies möglich sei.

Bezirksratsherr Nebendahl stellte die Frage an die CDU-Fraktion, warum bei der Anzahl von Demonstrationen im Stadtbezirk Mitte bei dieser genehmigten Demonstration nach den Sprachkenntnissen oder Berufsqualifikationen gefragt werde.
Bezirksratsfrau Konopinska antwortete, dass es sich nicht um eine klassische Demonstration, sondern um eine Demonstration gegen das Deutsche Asylrecht handelt. Hintergrund der Frage war,ob z.B. bei den Demonstranten die berufliche Qualifikation nicht anerkannt werde oder das Asylverfahren an sich zu lange dauere. Man wolle die Demonstranten einfach besser verstehen.
Bezirksratsherr Nebendahl bemerkte, dass es dann wohl besser sei, mit den Demonstranten zu sprechen, anstelle die Verwaltung zu befragen. Bezirksratsfrau Konopinska erwiderte, dass die Personen weder deutsch noch englisch sprechen.
Bezirksbürgermeister Sandow meinte, dass es bei den Demonstranten ein großes Unverständnis bezüglich der Dauer der Verfahren gebe.

TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786
- Wohnbebauung Ohestraße - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1637/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte, dass die Verwaltungsdrucksache bereits in der letzten Sitzung vorgestellt worden sei und nun ein entsprechender Änderungsantrag vorliege.

TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1637/2015 und Drucks.Nr. 1638/2015: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 -Wohnbebauung Ohestraße
(Drucks. Nr. 15-2035/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag. Es werde davon ausgegangen, dass es ein sehr erfolgreiches Bauprojekt werde, bei dem die Stadt Alternativen zulasse, die hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens und der Gestaltung vom üblichen Verfahren abweichen. Bezirksratsherr Hogh bat um getrennte Abstimmung zu Punkt 2. Er könne diesem Punkt nicht folgen, da er das Risiko für zu hoch erachte, dass die Parkplatznot sich negativ auf die Nachbarschaft auswirke und hier ein Wunsch, den er durchaus teile, nämlich dass die die Bevölkerung im Innerstädtischen Bereich auf die Nutzung eines PKWs verzichte, zu Lasten der Berücksichtigung der Parkplatznot im Innenstadtbereich umgesetzt werde. Bezirksratsherr Engelke beantragte die Einzelabstimmung in allen Punkten. Bezirksratsherr Engelke führte aus, dass er die Aussagen von Bezirksratsherrn Hogh unterstütze. Außerdem werde behauptet, dass ältere Menschen nicht so oft ein KfZ nutzen würden, aber das Gegenteil sei der Fall.
Zu Punkt 4 sei zu bemerken, dass Carsharingplätze nur schwer einen Betreiber finden. Daher sei eine Forderung nach mindestens 2 Stellplätzen für Carsharing schlecht formuliert. Der Punkt 5 stelle einen sehr starken Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Investors dar.
Punkt 3 stelle einen Standard in Hannover dar und sei daher überflüssig.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast bemerkte, dass das Projekt wirklich spannend sei. Es liege eine hervorragende Anbindung an den ÖPNV vor, daher könne wie von Bezirksratsherrn Nebendahl ausgeführt, auf einen Teil der Stellplätze verzichtet werden. Darüber hinaus sei zu bemerken, dass das Grundstück sowieso zur Unterbringung für Flüchtlinge vorgesehen und mit Punkt 5 sei versucht worden, die Unterbringung auf die Ankergebäude zu spezifizieren.
Bezirksratsfrau Demir erwiderte auf den Beitrag von Bezirksratsherrn Engelke zu Antragspunkt 5, dass der Bezirksrat hier das Recht habe, entsprechende Vorschläge zu machen. Um eine Integration zu fördern, sei die Installation im Ankergebäude wünschenswert. Sollten sich keine Anbieter für Carsharingplätze finden, könne man diese ja in normale Parkplatz umwandeln.
Frau Roth bestätigte, dass die Verwaltung bei den Baugruppen hinsichtlich der gewünschten Stellplätze nachgefragt habe. Es ergebe sich ein sehr differenziertes Bild. Es gebe Baugruppen,die durchaus ohne Autos auskommen würden, aber auch Baugruppen die Stellplätze für KfZ benötigen werden. Die Problematik sei, dass jetzt noch nicht gesagt werden könne, wer in die Gebäude einziehe. Man wisse nicht, welcher Stellplatzschlüssel sich aus dem Projekt ergebe. Bei einer Reduzierung des Stellplatzschlüssels müsse städtebaulich argumentiert werden. Die Voraussetzungen für eine Reduzierung sei durch die gute ÖPNV Erschließung aber gegeben.

Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte zu Punkt 4, ob die Carsharingplätze auf öffentlichen Grund errichtet werden sollen oder auf dem Grundstück der Ankergebäude.
Bezirksratsherr Nebendahl antwortete, dass ohnehin schon 2 oder 3 Carsharingplätze direkt an der Straße im öffentlichen Raumvorgesehen seien. Sollte das Klientel, welches dort hinziehe einen entsprechenden Bedarf formulieren, sollten mehr Plätze eingerichtet werden.
Frau Roth erklärte, dass auf Bundesebene ein Gesetz kurz vor der Beschlussfassung stehe, dass Stellplätze für Carsharing im öffentlichen Raum nicht mehr entwidmet werden müssen. Der ganze Endwidmungsvorgang werde künftig etwas einfacher gestaltet.
Bezirksratsherr Albrecht bemerkte zu Punkt 4, dass ihn die fehlende Begrenzung der Anzahl der Plätze störe. Bei der Formulierung könnten auch 20 Plätze für Carsharing eingerichtet werden. Ein Anbieter könnte damit auf die Idee kommen, einen Teil seiner Flotte dort zu stationieren. Einige Anbieter hätten übrigens keine Carsharing-Parkplätze, da ein Parken grundsätzlich dort auch erlaubt sei, wo es für alle PKWs zulässig sei.

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte Punkt 5 des Änderungsantrages und stellte den Änderungsantrag in den einzelnen Punkten zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext der Anlage 2 wird wie folgt geändert:

1. „Stellplätze für Fahrräder sind innerhalb der Keller und gesichert in der Tiefgarage vorgesehen und auch außerhalb im Eingangsbereich der Gebäude angeordnet.“

2. „Die Anzahl der erforderlichen Einstellplätze gemäß § 47 Abs. 1 NBauO wird festgelegt. Als notwendige Einstellplätze sind 70% 50% des jeweiligen Wertes…“

3. Entsprechend der umgebenden Bebauung, die geprägt ist von großen Flachdachflächen, sind lediglich Flachdächer mit einer Dachneigung von weniger als 20° zulässig. Die Qualität des neuen Wohnquartiers soll weiterhin durch die Einbeziehung von Grünelementen verstärkt werden. Hierzu gehört auch die Begrünung der Dachflächen oder deren Nutzung als Dachgärten (sofern sich dadurch die notwendigen Abstandsflächen nicht verändern).

4. Im Plangebiet sind mindestens 2, je nach rückgemeldetem Bedarf durch die Anbieter jedoch auch mehr ebenerdige Stellplätze für Carsharing zu errichten.

5. In den Ankergebäuden werden mindestens 1/3 der Wohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten und/oder zur Flüchtlingsunterbringung genutzt.

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
Punkt 1: einstimmig
Punkt 2: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 3: 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen
Punkt 4: 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 5: 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die so geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1786 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2035/2015 mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.1.2.
Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke
(Drucks. Nr. 1757/2015 mit 2 Anlagen)

Antrag,
1. dem Umbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Kosten i.H.v. 560.000 € und der Abdichtung der Decke zur Anlieferungszone Center am Kröpcke, wie in Anlage 2 dargestellt mit Kosten i.H.v. 900.000 € zuzustimmen.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 603, 1. Änderung - Bredero Hochhaus - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1788/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion hin.

TOP 3.1.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1788/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 603, Bredero Hochhaus; Sozialwohnungen und Kinderbetreuung im/am Brederohochhaus
(Drucks. Nr. 15-2036/2015)

Bezirksratsherr Albrecht führte aus, dass die CDU-Fraktion froh sei, dass Bewegung in das Projekt komme und sich für die langsam zu einer Bauruine verfallene Immobilie ein Investor gefunden habe. Das Projekt sollte nicht durch den Beschluss des Änderungsantrages erschwert werden.
Bezirksratsfrau Demir meinte, dass auch die SPD-Fraktion froh sei, dass sich ein Investor gefunden habe, dennoch müsse man dem Investor nicht die Hände küssen. Er habe ein zentral gelegenes Gebäude günstig erhalten und es könne sehr wohl auferlegt werden, dass 20 % der Wohneinheiten zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden müssen.
Bezirksratsherr Engelke erläuterte, dass mit in Hannover froh sein müsse, dass Investoren sich solchen Projekten annehmen würden. Grundsätzlich werden günstige Wohnungen benötigt, aber nicht bei diesem schwierigen Objekt.
Die Forderung aus Punkt 2 sei einfach nur dreist und nicht umsetzbar.
Bezirksratsfrau Konopinska erinnerte daran, dass schon lange ein Investor für das Bredero Hochhaus gesucht worden sei. Verhandlungen seien bisher an den Vorgaben der Stadt gescheitert. Bei den jetzigen Forderungen werde befürchtet, dass der Investor wieder abspringe.
Bezirksratsherr Hogh bemerkte zum Sozialen Wohnungsbau, dass in Kerngebieten in der Landeshauptstadt Hannover dieser in der Regel nicht durchsetzbar sei.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes nehme man das Objekt aus einem Kerngebiet heraus und es sei eine klare Linie, dass der Bezirksrat beständig bei Wohnprojekten im Stadtbezirk den Sozialen Wohnungsbau einfordere. Daher werde der Antrag an dieser Stelle mitgetragen.
Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass er von der Verwaltung erwarte, dass in Gesprächen mit HRG, Üstra und dem Investor geprüft werde, ob der Zugang unterhalb des Gebäudes in den Tunnel zum Hauptbahnhof wieder geöffnet werden könne und Geschäfte im Tunnel zwischen Lister Meile und der U-Bahn-Haltestelle wieder belegt werden können.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast sagte, dass bereits im Februar im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein ähnlicher Änderungsantrag eingebracht worden sei, für den die Verwaltung auch bereits eine Stellungnahme abgegeben habe. Die Stellungnahme habe er (Sprecher) so verstanden, dass der Investor grundsätzlich bereit sei, Sozialen Wohnungsbau einzuplanen, aber nicht wisse, ob er Fördermittel beantragen könne. Daher sei es unschädlich, die Forderungen noch einmal zu bejahen und daher könne Punkt 1 des Änderungsantrages zugestimmt werden.
Bezirksbürgermeister Sandow betonte, dass gerade auch bei diesem Objekt Investition und Verantwortung zusammen gehöre. Die 11 Stockwerke des Bredero Hochhauses konnten bisher nicht genutzt werden und hätten deswegen auch keine Rendite erbracht, da bisher nur eine entsprechende Gewerbenutzung zugelassen war. Wenn der Investor nun eine entsprechende Baurechtsänderung wünsche und 110 Wohneinheiten geschaffen werden, die entsprechende Einnahmen mit sich bringen, sei es eine Frage der Sozialen Verantwortung, 20% des geschaffenen Wohnraums für Sozialen Wohnungsbau vorzuhalten und die Forderung stelle keine unzumutbare Belastung dar.
Zu Punkt 2 des Antrages sei zu bemerken, dass es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, bei dem im Durchführungsvertrag durchaus Regelungen zur Errichtung eine Kita getroffen werden können und daher werde um Zustimmung zu beiden Punkten gebeten.
Frau Roth erklärte, dass bereits beim Aufstellungsbeschluss der Rat entschieden habe, dass bei diesem Projekt ausnahmsweise von der Forderung nach Sozialem Wohnungsbau abgesehen werden sollte. Zum Thema Kita würden bereits mit dem Fachbereich Jugend und den Investor Gespräche geführt, eine Großpflegestelle zu errichten.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel legte dar, dass er den Änderungsanträgen nicht zustimmen werde, da der Investor mit solch eng geschriebenen Vorgaben nicht arbeiten könne. Er vertraue der Verwaltung, dass sie einen tragfähigen Kompromiss mit dem Investor aushandeln werde.
Bezirksratsherr Nebendahl bekräftigte, dass man froh sein könne, dass jetzt endlich etwas mit dem Objekt passiere.
Aufgrund der ergangenen Stellungnahme der Verwaltungen könne Punkt 1 des Antrages mit getragen werden. Zu Punkt 2 sei zu bemerken, dass der Stadtbezirksrat Mitte die Entwicklungen der Kinderbetreuungssituation in der Oststadt durchaus im Blick behalten müsse, jedoch bei diesem Objekt der Antrag abgelehnt werden müsse.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte die einzelnen Punkte des Änderungsantrages zur Abstimmung:

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass 20 % der geplanten Wohneinheiten in den 11 Zwischenetagen als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;

2. im Rahmen des Durchführungsvertrages wird auf Kosten des Vorhabenträgers eine Krippe/Kindertagesstätte in dem Gebäudekomplex eingerichtet bzw. der Vorhabenträger an den Kosten zur Schaffung bedarfsentsprechender Plätze an anderer Stelle in der näheren Umgebung beteiligt

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
Punkt 1: 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 2: 5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen = abgelehnt

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:
Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 603, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2036/2015 mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.1.4.
Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 1816/2015 mit 7 Anlagen)

Herr Flohr erläuterte die Drucksache.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte, ob der Mittelaltermarkt separat vom Weihnachtsmarkt betrachtet werde. Außerdem stelle sich die Frage, ob das Thema Barrierefreiheit bei den Bewerbungen für den Weihnachtsmarkt eine Rolle spiele und ob Bewerber mit dem Verkauf von Bio- bzw- Regionalprodukten bevorzugt würden.
Herr Flohr antwortete, dass der komplette Mittelalterliche Markt öffentlich in Form einer Sondernutzung ausgeschrieben werde. Einzelne Bewerber gebe es dann nicht.
Die Barrierefreiheit spiele bei der Zulassung der Geschäfte eine Rolle ebenso wie das Angebot von Bio- bzw. Regionalen Produkten.
Bezirksratsherr Engelke meinte zur Weihnachtspyramide, dass diese doch dreistöckig sei und nur noch eingeschossige Stände mit Budencharakter zugelassen werden sollen. Hinsichtlich des Änderungsantrages führte Bezirksratsherr Engelke aus, dass die abgelehnten Bewerber sehr prozessfreudig seien und bat die Verwaltung, etwas zu den einzelnen Punkten auszuführen.
Herr Flohr erwiderte, dass die Pyramide nicht Bestandteil des Weihnachtsmarktes sei, aber die Funktion eines Wegweisers habe und bewusst größer sei.
Zum Änderungsantrag erläuterte Herr Flohr, dass bisher ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht eingefordert werde. Hinsichtlich der 10% Regelung werde die gültige Rechtsprechung beachtet, die Neuzulassungen liegen bei ca. 15 %.
Eine Aufteilung erfolge nach Kategorien Handwerk, Essen und Trinken. Wenn die 10 % Regel gelten würde, müssten in jeder Kategorie mindestens 2 neue Bewerber jährlich zugelassen werden, was sich als schwierig gestalte. Die bestehende Quote gelte für den gesamten Weihnachtsmarkt. Starre Quoten würden die Zulassungen auch hinsichtlich der Qualität erschweren.
Bezirksratsherr Albrecht bat um Ausführungen hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Außerdem stehe der Weihnachtswald auch außerhalb der Fläche des Weihnachtsmarktes und es stelle sich die Frage nach der Ausschreibung ähnlich wie beim Mittelalterlichen Markt. Genauso würde die Bewerbung des Finnischen Dorfes interessieren, da dieses ja komplett auf der Weihnachtsmarktfläche stehe. Auch ein Auszug aus dem Deutschen Gewerbezentralregister sei hier schwierig.
Zum Wochenmarkt Klagesmarkt am Samstag stelle sich die Frage, welche Flächen konkret zur Wochenmarktsfläche gehören.
Herr Flohr entgegnete, dass die ausgenommenen Fläche die Mauer auf der Grünfläche darstelle. Auf die Grünfläche selbst könnten keine Fahrzeuge aufgestellt werden und auf der Mauer sollten keine Verkäufe zugelassen werden.
Das Finnische Dorf finde sich in dem § 6 wieder. Danach soll der Ballhof ganz oder in Teilen für ein zusammenhängendes Standkonzept vorgehalten werden. Das bedeute nicht, dass das Finnische Dorf immer zum Zuge komme. Der Wald sei genau wie das Historische Dorf eine Ausschreibung nach der Sondernutzungssatzung. Die Verwaltung bereite hier, anders als bei der sonstigen Weihnachtsmarktfläche die Fläche mit vor.
Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass das Marktwesen dafür sorgen müsse, dass jeder Bewerber eine Chance zur Vergabe bekomme.
Bezirksratsfrau Muschter meinte zur Marktfläche am Klagesmarkt, dass die samstags ausgesparte Fläche am Dienstag als Marktfläche markiert ausgewiesen sei.
Herr Flohr antwortete, dass am Dienstag der gesamte Markt in der Fußgängerzone stattfinde. Die Planzeichnung zum Dienstagsmarkt sei einfach nicht angepasst worden.
Bezirksratsherr Engelke fasste zusammen, dass der Punkt 3 des Änderungsantrages von der Verwaltung bereits erfüllt werde und die anderen Punkte keinen Sinn machen, daher werde er (Sprecher) den Änderungsantrag ablehnen.
Herr Flohr ergänzte, dass der Punkt 1 noch durch einen Juristen geprüft werden sollte.

Antrag,
die Änderung der Marktsatzung (Anlage 1) mit der Anlage I zur Marktsatzung (Richtlinien für die Auswahl der Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover) und den Anlagen Nr. 1 und 1a (Klagesmarkt), Nr. 13 (Lister Meile), Nr. 15 (Rathausplatz Ahlem) und Nr. 33 (Weihnachtsmarkt Hannover) zu beschließen.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.


TOP 3.1.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks.Nr.1816/2015: Änderung der Marktsatzung
(Drucks. Nr. 15-2037/2015)

Bezirksratsfrau Demir führte aus, dass der dritte Punkt des Änderungsantrages gestrichen werde. Bezirksratsfrau Demir fragte, ob die Stadt sich mit dem Rotationsprinzip auseinander gesetzt habe. Herr Flohr antwortete, dass 2004 das Konzept des Weihnachtsmarktes überarbeitet worden sei. Damals sei entschieden worden, die Bewerber nach Attraktivität auszuwählen. Alle fristgerechten Bewerbungen, die auch erst Skizzen des Geschäftes beinhalten können, werden der Kommission vorgelegt und danach erst über die Vergabe entschieden.
Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte zum Änderungsantrag, dass es im Wettbewerbsrecht keinen Vorsprung durch Rechtsbruch geben dürfe. Wenn bestimmte Anbieter Standards wie die Einhaltung des Mindestlohnes nicht einhalten, könne dies nicht zu Vorteilen gegenüber anderen Anbietern führen, wie das Angebot von günstigeren Preisen. Daher gebe es in vielen bundesweiten Vergabeverfahren die Regelung, dass entsprechende Auszüge aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden müssen. Daher werde um Zustimmung zu den Punkten 1 und 2 gebeten.
Bezirksratsherr Nebendahl bat die Verwaltung um Prüfung, ob es Regelungen bezüglich des Gewerbezentralregisters gebe und zog die Drucksache in die Fraktion.
Bezirksratsfrau Konopinska erläuterte, dass massive Verstöße gegen die Gewerbeordnung und Steuervergehen nicht zur Untersagung des Gewerbes führen.
Bezirksratsherr Engelke fragte, wer zur Auswahlkommission zum Weihnachtsmarkt gehöre.
Herr Flohr erwiderte, dass durch Kontrollen des Zolls während des Marktes versucht werde, eventuelle Verstöße aufzudecken. Wegen des Auszuges aus dem Zentralregister werde versucht in Erfahrung zu bringen, ob ein Nutzen daraus gezogen werden könne. Bei den Marktbeschickern werden jährlich 750 Genehmigungen erteilt, dies könne sich dann schwierig gestalten. Herr Flohr bat darum, dass die Drucksache am 02.10.2015 erstmalig dann im Wirtschaftsausschuss beraten werden dürfe. Er werde in der nächsten Bezirksratssitzung dann berichten, wie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister in anderen Städten gehandhabt werde.
Die Auswahlkommission bestehe aus 6 stimmberechtigten und 4 beratenden Mitgliedern und zwar aus Mitarbeitern des Fachbereichs Wirtschaft, einen Juristen, dem Stadtgestalter und einer Vertreterin des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün. Die beratenen Mitglieder setzen sich aus der Ratspolitik sowie Vertreten aus dem Kreis der Schausteller zusammen.
Bezirksratsfrau Konopinska regte an, als Alternative zum Registerauszug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Finanzamtes oder der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Hier würden das Zollamt die Kontrollen durchführen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
· Die Vergaberegeln der Marktsatzung werden dahingehend ergänzt, dass Unternehmen und UnternehmerInnen, die Eintragungen im Gewerbezentralregister im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten haben, bis zu deren Tilgung von der Vergabe von Plätzen auf Märkten aller Art ausgeschlossen werden;

· zur Durchführung der Vergabeverfahren sind daher von allen sich bewerbenden Unternehmen unaufgefordert entsprechende vollständige Auszüge aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
- Sodenstraße 3 -Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1867/2015 mit 3 Anlagen)

Frau Roth stellte den Bebauungsplan Sodenstraße 3 vor. Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die vorliegenden Änderungsanträge hin.
Bezirksratsherr Nebendahl führte aus, dass grundsätzlich das Projekt mit der Schaffung von dringend benötigter Wohnungen befürwortet werde. Man habe sich ein wenig über die in der Drucksache genannte Zahl von 49 Wohnungen gewundert. Anschließend erläuterte Bezirksratsherr Nebendahl den eingereichten Änderungsantrag. Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob sich die Fläche verändert habe, da jetzt im Bebauungsplan mehr Wohnungen genannt werden oder ob nun mehr Wohnungen in einer kleineren Größe geplant seien, in die nicht unbedingt Familien einziehen werden.

Antrag,


1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1798 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.5.1.
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1867/2015:Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798- Sodenstraße -Sozialwohnungen und Kinderbetreuung Sodenstraße 3
(Drucks. Nr. 15-2038/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Bezirksratsherr Engelke kritisierte, dass die SPD-Fraktion in letzter Zeit häufig Änderungsanträge auf die Tische gelegt habe, die dann kurzfristig immer noch geändert worden seien. Es sei teilweise nicht mehr nachvollziehbar, was nun beantragt werde. Demnächst werde er (Sprecher) mit Unterstützung der CDU-Fraktion solch schlecht vorbereitete Anträge generell in die Fraktion ziehen.
Bezirksratsherr Dr. Junghänel fragte zu Punkt 2, welche Art Kinderbetreuung vorgesehen sei, denn danach würden sich die Größe der Räume richten. Bezirksratsfrau Demir antwortete, dass erst einmal die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen und im Rahmen des Zuzugs dann der Bedarf konkretisiert werden könne.

Frau Roth erinnerte daran, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele und man nicht nachträglich nach Ermittlung des Bedarfes noch eine Kindertagesstätte planen könne.
Bezirksratsherr Hogh schloss sich dem Wunsch von Bezirksratsherrn Engelke an, dass man von der SPD-Fraktion nicht erst in der Beratung mit einer Änderung zur Änderung konfrontiert werde. Die derzeit geübte Praxis mache die Arbeit der ehrenamtlichen Politiker deutlich schwerer.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass 9 der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden, 6 davon in Höhe der Eingangsmiete, 3 davon Wohnungen für mittlere Einkommen;

2. der Vorhabenträger wird im Rahmen des Durchführungsvertrages dazu verpflichtet, auf der Erdgeschossebene die baulichen Voraussetzungen zur Schaffung einer Kita/Krippe zu schaffen und die Räumlichkeiten entsprechend nutzen zu lassen.

3. Eine Förderung nach den Wohnungsbauförderungsrichtlichen soll vorgesehen werden.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.5.2.
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1798 -Sodenstraße 3-
(Drucks. Nr. 15-2039/2015)

Bezirksratsherr Hogh erläuterte, dass er begrüße, dass der Antrag nicht mehr die Herabsetzung von 70 auf 50 Stellplätzen vorsehe, wenn die Carsharing-Plätze eingerichtet werden. Gerade in der Oststadt könne auf die Stellplätze nicht verzichtet werden. Daher könne dem Antrag bezüglich der Carsharing-Stellplätze zugestimmt werden. Auch könne dem SPD-Antrag zugestimmt werden, da er die bestehenden Nöte und dargelegten in der Oststadt berücksichtige.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke begrüßte, dass auch die Verwaltung hier eine Notwendigkeit an Kita-Plätzen sehe. Eine Diskussion an dieser Stelle um Parkplätze sei unerträglich.
Bezirksratsherr Engelke stellte klar, dass fraktionsübergreifend der Bedarf an Kita-Plätzen gesehen werde. Nur das Abwälzen auf den Investor sei nicht immer sinnvoll.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Anstelle der fünf oberirdischen Stellplätze werden zwei Stellplätze für Carsharing vorgesehen und bei Bedarf entsprechend vermietet. Auf zwei weiteren Stellplätzen werden witterungsgeschützte und abschließbare Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen. Der Stellplatzschlüssel wird entsprechend angepasst.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.5.3.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1867/2015: Vorhabenbezogener Bebaungsplan der Innenentwicklung Nr. 1798
(Drucks. Nr. 15-2040/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den eingegangenen Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel hin. Frau Roth verdeutlichte, dass durch das Vorhaben ein Mehrbedarf von 1 Krippen- und 3 Kindergartenplätzen entstehe.
Bezirksratsherr Nebendahl stellte fest, dass der Investor nicht verpflichtet werden soll, einen Krippe der Kita einzurichten, sondern die Räume entsprechend herzurichten. Diese könnten dann an einen freien Träger vermietet werden.

Bezirksratsherr Albrecht zog die Drucksache mit Änderungsanträgen in die Fraktionen und bat die Verwaltung, alle jetzt vorgelegten Änderungsanträge zeitnah an die Mitglieder des Bezirksrates zu übersenden.

Antrag
Der Vorhabenträger soll im Erdgeschoss Räume erstellen, die zur Miete für eine Eingruppenkita angeboten werden können.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.1.6.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe der Kita Lüerstraße, Lüerstraße 15b in eine integrative Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1936/2015)

Antrag,
zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Lüerstraße, Lüerstraße 15 B , 30175 Hannover, im Stadtbezirk Mitte eine Kindergartengruppe mit max. 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung in eine Integrationsgruppe mit 16 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

  • dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland gemeinnütziger e.V. (CJD), als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2015, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Einstimmig

TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 4.1.1.
Zuwendung an die Ev. - Luth. Dreifaltigkeitskirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-1841/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Ev. – Luth. Dreifaltigkeitskirchengemeinde erhält für die Durchführung einer Konzertveranstaltung eine Zuwendung in Höhe von 150,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 26.07.2015.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.1.2.
Zuwendung an die Kindertagesstätte Wundertüte
(Drucks. Nr. 15-1842/2015)Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Kindertagesstätte Wundertüte erhält für die Anschaffung eines Spielgerätes eine Zuwendung in Höhe von 3.500,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 16.04.2015.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.1.3.
Zuwendung an das UJZ Glocksee e.V; Café Glocksee
(Drucks. Nr. 15-1843/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Café Glocksee erhält für den Umbau des DJ-Bereiches im Café eine Zuwendung in Höhe von 2.500,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 25.06.2015.

Ohne Aussprache mit 13 Stimmen dafür 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 4.1.4.
Zuwendung an den Verein Neues Land e.V.
(Drucks. Nr. 15-1844/2015)


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verein neues Land e.V. erhält für die Sanierung der Küche im Auffanghaus Steintorfeldstraße 11 eine Zuwendung in Höhe von 2.500,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 08.06.2015.

Ohne Aussprache mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 4.1.5.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1845/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat stellt für den Nachbarschaftskreis für Flüchtlinge in Mitte 3.000,- €
für die Anschaffung von Sprachhilfsmitteln, Spielgeräten, Altfahrrädern und anderen erforderlichen Bedarfsgegenständen zur Verfügung.

Ohne Aussprache mit 13 Stimmen dafür 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass die beiden Turnhallen der Sophienschule jetzt mit Flüchtlingen belegt worden seien. Es habe vom Organisationsteam des Willkommensnetzwerks des Bezirksrats eine Informationsveranstaltung im Gemeindesaal der St. Elisabeth -Kirche gegeben. Bei den 150 Gästen habe es eine gute und hilfsbereite Stimmung gegeben. Der NDR habe über die Veranstaltung berichtet und das Zooviertel in Hannover als positives Beispiel für eine gute Willkommenskultur dargestellt.
Auch die Schulleitung der Sophienschule unterstütze gut und konstruktiv das Willkommensnetzwerk.

Der Bürgerinnen - und Bürgerpreis des Stadtbezirksrates Mitte sei ausgeschrieben worden und bis zum 30.10.2015 können Vorschläge eingereicht werden.

Frau Göttler führte aus, dass durch die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen auch die Quote für Hannover angestiegen sei. Für die Flüchtlinge in den Turnhallen seien 11 Fahrräder angeschafft und ein tägliches Sprachförderprogramm initiiert worden, welches kostenlos in der Sophienschule stattfinde. Ein Spiele- und Erzählangebot sei vom Orga.-Team Willkommensnetzwerk eingerichtet worden, welches kostenlos in den Räumen von St. Elisabeth stattfinden könne. Für die hier nur beispielhaften Aktivitäten der Unterstützer könne sich nur bedankt werden.
Auch eine Nutzung des Schulhofes der Sophienschule durch die Flüchtlinge von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr sei ermöglicht worden.

Am 23.09.2015 um 14.00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung zum Thema Special-Olympics statt.
Am 19.09.2015 finde der Tag der offenen Tür im Rathaus statt. Schwerpunkt für die Stadtbezirke sei die Stadtgeschichte. Es werde einen Quiz geben zu den Stadtbezirken geben, anschließend sei eine Preisverlosung geplant.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
(siehe TOP 5)

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Straßensanierung Holteistraße
(Drucks. Nr. 15-1829/2015)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Im Rahmen der Sanierung der Holteistraße wird die Gosse auf beiden Seiten als stilistische Referenz an die historische Form mit Natursteinen wie z. B. in der Planckstraße gepflastert.

9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.2.
gemeinsame Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Sichere Querung der Kreuzung Friesenstraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-1832/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Hogh wies darauf hin, dass eine komplette Ampelkreuzung dem Ansinnen des Antrages auch entsprechen würde.
Bezirksratsherr Prokisch ergänzte, dass auch die CDU-Fraktion nach den Erläuterungen von Herrn Paetz der Auffassung sei, dass eine Ampelanlage die sinnvollere Lösung sei. Deswegen werde ein entsprechender Änderungsantrag eingebracht.
Bezirksratsherr Hogh meinte, dass die Kreuzung seit Jahren in der Debatte sei. Der große Wurf sei von der Verwaltung regelmäßig aus finanziellen Gründen verweigert worden. Der Charme des vorliegenden Antrages sei, dass eine etwas kostengünstigere Lösung gefordert werde. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen könne dann der große Wurf in Gang gesetzt werden. Daher sollte der Änderungsantrag strategisch überdacht werden.
Bezirksratsherr Nebendahl erklärte, dass das Problem die Autos aus der Eichstraße seien, die in die Friesenstraße einbiegen. Daher sollte erst einmal abgewartet werden, ob die Verwaltung diesen Antrag umsetze und dann ggf. ein neuer Versuch unternommen werden.
Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass der Antragsteller eine Ablehnung der Verwaltung ja erwarte. Die Einrichtung eines Zebrastreifens benötige eine gewisse Frequenz von Fahrzeugen und diese liegen in der Eichstraße sicherlich nicht vor.
An der Ampel würden sich bereits riesige Rotlichte befinden, die zur Eichstraße gedreht seien, die aber auch nicht helfen.
Eine komplette Ampelanlage sei daher die bessere Lösung.
Bezirksratsherr Nebendahl schlug eine Neufassung des Antrages vor, die beide Varianten beinhaltet.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, auf beiden Seiten der Friesenstraße an der Einmündung der Eichstraße Zebrastreifen zu markieren und entsprechend die in die Eichstraße reichenden freizuhaltenden Abstände mit geeigneten Mitteln gegen illegales Parken zu sichern.
Darüber hinaus werden orange Blinklichter an die Fußgängerampel montiert, die bei Fußgängergrün die einbiegenden Autos auf ihre Wartepflicht an der Ampel hinweisen.

Neufassung

TOP 7.2.1.1.
Sichere Querung der Kreuzung Friesenstraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-1832/2015 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Lichtzeichengeregelte Kreuzung an der Friesenstraße/Eichstraße herzustellen oder hilfsweise auf beiden Seiten der Friesenstraße an der Einmündung der Eichstraße Zebrastreifen zu markieren und entsprechend die in die Eichstraße reichenden freizuhaltenden Abstände mit geeigneten Mitteln gegen illegales Parken zu sichern und darüber hinaus werden orange Blinklichter an die Fußgängerampel montiert, die bei Fußgängergrün die einbiegenden Autos auf ihre Wartepflicht an der Ampel hinweisen.

Einstimmig

TOP 7.2.2.
Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten auf der Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-1833/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den AnliegerInnen der oststädter Lister Meile, Bereiche auf der Lister Meile zu finden und dem Bezirksrat bekannt zu geben, die durch die Installation von zusätzlichen Bänken oder anderem Straßenmobiliar sowie durch gezieltem „Platzschaffen“ eine Erhöhung der lokalen Aufenthaltsqualität bewirken können.
Außerdem soll die Verwaltung dem Bezirksrat einen Vorschlag und eine Kostenschätzung zur einheitlichen Bepflanzung der Baumscheiben übersenden.

Einstimmig

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Änderung der Verkehrsführung am Bahnhofsvorplatz
(Drucks. Nr. 15-1834/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Albrecht zweifelte, dass durch eine Umsetzung des Antrages die Situation verbessert werde. Es gebe nur eine Einfahrt aus Richtung Bahnunterführung. Eine Verlegung führe dazu, dass die aus der Joachimstraße und Luisenstraße kommenden Fahrzeuge auch einfahren werden, dass führe zu einer Verschlechterung. Eine Lösung könne nur durch eine andere Ampellösung erreicht werden.
Bezirksratsherr Nebendahl beantragte die Vertagung des Punktes.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadt wird gebeten, gemeinsam mit der Bahn eine Änderung der Verkehrsführung an der süd-östlichen Parktasche auf dem Bahnhofsvorplatz durchzusetzen.
Ziel soll es sein, die Ein- und Ausfahrt zu tauschen, wie es auch auf der gegenüber liegenden Seite der Fall ist.

Vertagt

TOP 7.3.2.
Optimierung der Radverkehrsführung in der Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-1835/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass die beiden Spiegelstriche nicht der Verwaltung an die Hand gegeben werden sollten, sondern die Verwaltung solle hier Vorschläge erarbeiten.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Radverkehr im Verlauf des Straßenzuges Georgsplatz/Georgstraße in beiden Fahrtrichtungen deutlich sicherer und sichtbarer zu führen als bisher.
Dazu sind vor allem anzupassen/zu verbessern:
- Durchgängige und eindeutige Führung und Markierung zwischen Aegidientorplatz und Operndreieck auf der Fahrbahn
- Markierung von ARAS (aufgeweiteten Radaufstellflächen) samt Hinführungen an der Kreuzung mit der Baringstraße in allen Richtungen

11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.3.
Öffnung der Augustenstraße für Radverkehr in beiden Richtungen
(Drucks. Nr. 15-1836/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Prokisch führte aus, dass die Augustenstraße schon jetzt extrem schmal sei. Eine Freigabe entgegen der Einbahnstraßenregelung bringe den Verkehr dann zum Erliegen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Radverkehr auch entgegen der Einbahnstraßenregelung auf der Augustenstraße freizugeben.
Dafür eventuell erforderliche bauliche oder regulatorische Maßnahmen sind durchzuführen.

9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 7.4.
der SPD-Fraktion

TOP 7.4.1.
bezahlbarer Wohnraum in Hannover-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1875/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Antrag und wies darauf hin, dass der Antrag zurück gestellt werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Niedersächsische Landesregierung zur Aufrechterhaltung bezahlbaren Wohnraums in Hannover-Mitte zum Erlass einer Rechtsverordnung aufzufordern,

· mit welcher die Kappungsgrenze zur Erhöhung von Mieten für bestehende Wohnraummietverhältnisse von 20 % auf 15 % abgesenkt wird und

· mit welcher die Mietpreisbremse für die Neuvermietung von Wohnraum in Höhe von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete

zumindest für den vollständigen Stadtbezirk Hannover-Mitte (Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo) eingeführt wird.

Ferner wird die Landeshauptstadt Hannover aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einführung einer kommunalen Leerstandsabgabe für spekulativ leergehaltenen Wohnraum zu schaffen.

Vertagt

TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (Piraten)

TOP 7.5.1.
Pilotprojekt Ampelgriffe
(Drucks. Nr. 15-1813/2015)

Bezirksratsherr Dr. Junghänel erläuterte den Antrag.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke fragte, was passiere,wenn mehrere Radfahrer an der Ampel stünden. Bezirksratsherr Dr. Junghänel erwiderte, dass bisher sich die Radfahrer auch hinter den vorderen Fahrern aufstellen würden.
Bezirksratsherr Nebendahl zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Aus Mitteln des Bezirksrates Mitte werden 500 Euro für ein Pilotprojekt Ampelgriffe zu Verfügung gestellt werden.
Die für die Verkehrsinfrastruktur zuständigen Stellen der LHH sollen die in der unten
stehenden Liste aufgeführten Standorte darauf überprüfen, ob sie für Ampelgriffe geeignet sind.
An dafür geeigneten Standorten werden Ampelgriffe von der LHH beschafft und
angebracht bis der zur Verfügung gestellte Betrag aufgebraucht ist.
Der Bezirksrat erhält eine Begründung, aus welchen Gründen Standorte aus der unten stehenden Liste nicht geeignet sind.
Liste der vorgeschlagenen Standorte für Ampelgriffe:

1 . nördlicher Fahrradweg der Lavesallee an der Kreuzung Friederikenplatz in Richtung Innenstadt (vor dem Archiv): Mast ca. 5 m vor der Ampel am rechten Fahrbahnrand

2. westlicher Fahrradweg des Aegidientorplatzes in Richtung Norden ca. 5 m vor dem
Überweg über die Straße Georgsplatz: Mast an der rechten Seite der Fahrspur

3 . gleich in der Nähe: Übergang über die Straße Georgsplatz an der Kreuzung zum
Schiffgraben in beiden Richtungen: beide Ampelmasten (erscheinen wegen schräg
verlaufendem Übergang geeignet)

4. nördlicher Fahrradweg des Friedrichwalles am Übergang über die Osterstraße: beide Ampelmasten haben ausreichend Abstand von der Fahrbahn

5. nördlicher Fahrradweg der Celler Straße in Richtung Klagesmarkt vor der Kreuzung über die Hamburger Allee: Mast ca. 5 m vor Ampel am rechten Fahrbahnrand

6. Übergang von der Lister Meile über die Wedekindstr./Celler Straße in die Schubertstr.: dünner Mast am rechten Fahrbahnrand auf der Seite unseres Stadtbezirkes

7. südlicher Fahrradweg der Celler Straße in Richtung Oststadt vor der Einmündung der Herschelstr.: Ampelmast am linken Fahrbahnrand (auch für die Querung der Celler Straße geeignet).

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.5.2.
Entfernung eines Hinweisschildes auf Kunstwerk am Königsworther Platz
(Drucks. Nr. 15-1828/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Hinweisschild auf ein Kunstwerk am rechten Straßenrand des nördlichen Teils des Königsworther Platzes stadtauswärts in der Nähe der Bushaltestelle wird entfernt.

Es wird ins Belieben der Verwaltung gestellt, ob und wenn ja wo dieses Schild unter sorgfältiger Beachtung verkehrlicher Bedürfnisse angebracht wird.
Vorgeschlagen wird die Anbringung an dem an der Bushaltestelle stehenden Pfosten in Augenhöhe dort wo an anderen Haltestellen Fahrpläne aushängen.

Ohne Aussprache mit 6 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.
A N F R A G E N
Bezirksbürgermeister Sandow schlug vor, die Anfragen schriftlich zu beantworten.

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion



TOP 8.1.1.
Lichtskulptur am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-1830/2015)

Schon seit Monaten soll die Lichtskulptur über dem Kröpcke hängen. Zwar sind die Haken mittlerweile angebracht, aber die Skulptur fehlt immer noch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.) Woran liegt es, dass die Arbeiten immer noch nicht abgeschlossen sind?

2.) Wann ist mit der Einweihung zu rechnen?

3.) Warum wurde der Bezirksrat Mitte nicht über die neuerlichen Verzögerungen informiert sondern nur die Medien?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Das Aufhängern der Lichtskulptur war letztmalig für September diesen Jahres angekündigt. Dieser Termin verschiebt sich auf Anfang Oktober. Eine frühere Inbetriebnahme hätte sich wegen der späten Einschaltzeit der Straßenbeleuchtung und der Urlaubszeit öffentlichkeitswirksam verboten.

Zu Frage 2:
Das Einschalten der Leuchte durch den OB ist für den 12. Oktober 2015 vorgesehen. Die Mitglieder des Stadtbezirksrates erhalten rechtzeitig eine Einladung.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung sah keine Notwendigkeit den Stadtbezirksrat über eine Verzögerung zu informieren, da es keine gab. Die Presse hat selbstständig über die Lichtskulptur berichtet.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Mobilitätsverhalten von Bahnfahrenden am HBF
(Drucks. Nr. 15-1837/2015)

Zentral im Bezirk Mitte liegt der Hauptbahnhof, der zu den meistfrequentierten Bahnhöfen Deutschlands zählt. Er wurde seit der Expo ertüchtigt und verschönert, in den nächsten Jahren steht offenbar eine weitere grundlegende Modernisierung an.
Der Bahnhof ist exzellent an die übrigen Verkehrsmittel angebunden. Direkt unter dem Hauptbahnhof liegt eine stark genutzte U-Bahnstation, vor und „hinter“ dem Bahnhof liegen weitere ÖPNV-Haltestellen. Neben der Fußgängerzone gibt es fußläufige Verbindungen in Richtung Oststadt und beidseitig liegen Fahrradstationen, die von hunderten Fahrradbügeln ergänzt werden. Taxen warten an allen Ausgängen und zudem sind diverse Kurzzeitparkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen in wenigen Fußminuten erreichbar.
Neben dem Angebot steht die Frage nach der tatsächlichen Nutzung durch die Bahnfahrenden, seien es PendlerInnen oder Tagesgäste.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Gibt es Untersuchungen, welche weiteren Mobilitätsformen die unterschiedlichen BahnfahrerInnen am Zielort Hannover nutzen?

2. Wenn ja, kann die Untersuchung dem Bezirksrat für seine politische Arbeit zur Verfügung gestellt werden?

3. Wenn nein, wird die Stadt bei der Bahn eine solche Untersuchung anregen, um besser auf die Bedürfnisse der Bahnfahrenden eingehen zu können??

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Die Verwaltung hat keine eigenen Untersuchungen zum Verkehrsverhalten der Bahnkunden am Hauptbahnhof durchgeführt. Die Region Hannover führt in ihrer Zuständigkeit für den ÖPNV/SPNV regelmäßig Fahrgasterhebungen durch, u.a. mit Fragen zum Mobilitätsverhalten.

Zu Frage 2:
Inwieweit die Region Hannover dem Bezirksrat Unterlagen über das Mobilitätsverhalten zur Verfügung stellen kann, wird geklärt. Eine abschließende Aussage liegt bislang nicht vor.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung steht mit der Region Hannover zur Beantwortung in dieser Frage in Kontakt. In der Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit war eine abschließende Bearbeitung leider nicht möglich.

TOP 8.2.2.
Hundeproblematik am neuen Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-1838/2015)

Anwohnende der Calenberger Neustadt haben sich in der letzten Zeit an die Bezirksratsfraktion gewandt, da sie im Bereich des neu gestalteten Ihmeufers starke Verschmutzungen durch Hundehaufen und Belästigungen durch freilaufende Hunde wahrnehmen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie dürfen Hunde in dem Bereich des umgestalteten Ihmeufers geführt werden?

2. Ist der Stadt die Problemlage bekannt, dass dort zahlreiche HundehalterInnen die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen und wie begegnet die Stadt dem?

3. Gibt es in dem Gebiet Hundekottütenspender?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Im Bereich des umgestalteten Ihmeufers gilt ein ganzjähriger Leinenzwang für Hunde. Dieser ergibt sich aus § 4 Absatz 2 Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover. (HundeVO)

Zu Frage :
Aus diesem Bereich ist der Verwaltung keine besondere Problemlage bekannt.
Der dort zuständige Parkranger bestreift und kontrolliert den genannten Bereich im
Rahmen seiner Tätigkeit.

Zu Frage 3:
Es befindet sich ein Hundekottütenspender am Aufgang zur Ida-Ahrenhold-Brücke/
Glockseestraße, angrenzend an die Grünfläche des Ihmeufers.

TOP 8.2.3.
CarSharing-Stellplätze bei Neubauvorhaben im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1839/2015)

Im Stadtteil Mitte liegt die Quote von Privat-PKW je Haushalt bei 0,4 – was bedeutet, dass 60% der Haushalte über keinen eigenen PKW verfügen. Beispielsweise durch das Bauprojekt am Klagesmarkt wird der strapazierte Wohnungsmarkt entlastet und dringend benötigter Wohnraum geschaffen, die für die zuziehenden MitbürgerInnen erwarteten Privat-PKW werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die maßgebliche Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung, NBauO) entspricht hier offensichtlich nicht den modernen Ansprüchen von StadtbewohnerInnen, die deutlich weniger PKW besitzen als die Quote von 1 – 1,5 (NBauO) es für Neubauvorhaben eigentlich vorsieht. Trotzdem wird weiter über dem Bedarf neuer Parkraum verlangt, was natürlich auch eine andere als die gewünscht Umwelt- und Stadtverträgliche Mobilität fördert und diejenigen, welche in Neubauten wohnen möchten, obwohl sie über keine eigenen PKW verfügen, finanziell benachteiligt.
Immer mehr StadtbewohnerInnen können sich eine Nutzung von Carsharing vorstellen, Studien zufolge kann ein einziges Carsharing-Fahrzeug bis zu 8 private PKW ersetzen, wovon die Stadtgesellschaft insgesamt profitieren würde.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie viele CarSharing-Stellplätze sind am Klagesmarkt (öff. oder priv. Raum) geplant?
2. Wurden und werden die ortsansässigen Carsharing-Anbieter im Verfahren zur Schaffung neuer Wohnungen und damit verbundener Tiefgaragen standardmäßig angehört ob ihrerseits Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen besteht?
3. Können nach NBauO verlangte/errichtete Stellplätze (§47) ohne weiteres an Carsharing-Anbieter vermietet werden?

Zu Frage 1:
Im Rahmen des Bauvorhabens am Klagesmarkt sind keine Carsharing-Stellplätze vorgesehen. Im Zuge des Bebauungsverfahrens ist die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen diskutiert worden. Aufgrund der Unterbringung der Stellplätze in einer privaten, nicht öffentlich zugänglichen Tiefgarage ist der Standort für Carsharing-Stellplätze als nicht geeignet beurteilt worden. Oberirdische, öffentlich zugängliche Stellplätze, die sich als Standort für Carsharing-Stellplätze eignen, sind vorerst am Klagesmarkt nicht vorgesehen. Grundsätzlich bestünde aber die Option, in der weiteren Umgebung des Bauvorhabens (z.B. entlang der Straße Am Klagesmarkt oder auf dem öffentlichen Parkplatz) CarSharing-Stellplätze einzurichten.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung möchte die Anlage von Carsharing-Stellplätzen möglichst frühzeitig berücksichtigen. Aus diesem Grund werden möglichst bei Neubauprojekten im Rahmen der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Carsharing-Plätze in die Planung einbezogen. Hierbei wird angestrebt, jeweils zwei Stellplätze vorzusehen. Bei nicht öffentlich zugänglichen Tiefgaragen werden gewerbliche Carsharing-Stellplätze als nicht geeignet beurteilt.
Da im Normalfall die Carsharing-Anbieter nicht als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (es handelt sich hier um Gewerbeunternehmen), wendet sich, wenn in der Planung vorgesehen, der Vorhabenträger an die Carsharing-Anbieter, um deren Bedarf zu klären.
Weiterhin wird von Seiten der Verwaltung eine gesamtstädtische Planung der Carsharing-Stellplätze verfolgt. Hierbei werden die Carsharing-Anbieter mit einbezogen und in ihrer Suche nach geeigneten Stellplätzen unterstützt. So ist eine situations- und bedarfsgerechte Planung möglich.
Zu Frage 3:
Nein, es ist nicht möglich, die nach NBauO verpflichtet errichteten Stellplätze einer Carsharing-Nutzung zuzuführen. Nach §47(1) „müssen für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen, Einstellplätze in solcher Anzahl und Größe zur Verfügung stehen, dass sie die vorhandenen oder zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzerinnen und Benutzer und der Besucherinnen und Besucher der Anlagen aufnehmen können“. Somit ist diesen Stellplätzen eine bestimmt Nutzung zugeordnet. Eine gewerbliche Nutzung durch Vermietung ist nicht möglich.

TOP 8.2.4.
Beschaffenheit von Radweg-Oberflächen
(Drucks. Nr. 15-1840/2015)

In der Landeshauptstadt werden Hochbord-Radwege, wie es auch im „Leitbild Radverkehr“ verankert ist, überwiegend mit Klinkersteinen gepflastert. So wurden schon die in den 1980er Jahren errichteten Radwege in Hannover gedeckt.
In anderen Städten und Ländern ist es hingegen üblich, Radwege zu asphaltieren, da der Rollwiderstand auf Asphalt geringer und die Unterhaltung günstiger ist. Zudem gibt es Untersuchungen, welche die Vorteile von asphaltierten Radwegen verdeutlichen (bspw. http://www.upi-institut.de/upi41.htm).
Den besseren Rollwiderstand konnten die Radfahrenden auf der jüngsten Sternfahrt auf den Schnellwegen praktisch erfahren. Auch Fahrbahnen werden überwiegend asphaltiert.
Deshalb muss die Frage gestellt werden, welche Vor- und Nachteile sich aus dem „Hannover-Standard“ für den Radverkehr ergeben und welche finanziellen Auswirkungen der verwendete Standard bei Erstellung und Unterhaltung hat.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie stellt sich der Rollwiderstand beim „Hannover-Standard“ gegenüber asphaltierten Radwege dar (bitte detaillierte Rollwiderstände angeben)?

2. Wie stellt sich die Lebenserwartung von Radwegen nach „Hannover-Standard“ gegenüber asphaltierten Radwegen dar?

3. Wie hoch sind die Unterhaltungskosten und Reparaturmöglichkeiten von Radwegen nach „Hannover-Standard“ gegenüber solchen aus Asphalt?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Der Rollwiderstand ist im Wesentlichen abhängig vom Reifen und seiner Beschaffenheit (Gummimischung, Breite, Druck). Die Ebenheit des Untergrundes hat überwiegend Komfortaspekte. Die Rollwiderstände bei Asphalt und Beton sind in etwa gleich. Detaillierte Werte liegen der Verwaltung nicht vor.

Zu Frage 2:
Die Lebenserwartung beider Oberflächenbefestigungen unterscheidet sich nicht.

Zu Frage 3:
Die Reparaturmöglichkeiten von Pflasterbelägen sind erheblich besser, als die von Asphaltbelägen. Punktuelle Schäden im Pflaster lassen sich beheben, ohne ein Reparaturbild zu erzeugen. Vor allem nach Leitungsaufbrüchen hat man in Asphaltbelägen eindeutige Anzeichen von Oberflächenwiederherstellungen. Die Unterhaltungskosten für Pflasterbeläge sind daher vergleichsweise geringer. Asphalt lässt sich zudem nur bei bestimmten Witterungsbedingungen einbauen.

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Junghänel (Piraten)

TOP 8.3.1.
Anfrage zur Leinewelle
(Drucks. Nr. 15-1812/2015)

Viele Hannoveraner sind darüber irritiert, dass der Name des früheren Niedersachsenstadions je nach der Bedürfnissen eines Vereins verkauft wird.

In dem in der beschlossenen Drucksache 1610/2015 vorgesehenen Modell der Zusammenarbeit zwischen der LHH und dem Investor hat letzterer einen großen
Gestaltungsspielraum beim Betrieb der,,Leinewelle".

Auf meine Frage an den Oberbürgermeister schreibt mir das Bauamt am 23.7.2015:

Bei dem Projekt handelt es sich um eine rein private Maßnahme. Ob sich die Initiative der ,,Leinewelle" bereits Gedanken über Namensrechte der Bezeichnung,, Leinewelle" gemacht hat, ist der Verwaltung nicht bekannt. Eine Notwendigkeit, dieses vertraglich zu regeln, wird seitens der Bauverwaltung derzeit nicht gesehen.

Dieses Projekt wird mit Sicherheit auch den Bezirksrat Mitte beschäftigen und es erscheint wichtig, rechtzeitig diese Fragen in die politische Diskussion zu bringen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:

1. Ist es nach den derzeitigen Planungen möglich, dass das mit Unterstützung der LHH erstellte Bauwerk den Namen je nach wirtschaftlichen Bedürfnissen des Betreibers ändert, z.B. Gundlach-Welle heißen kann.
2. Ist es nach den derzeitigen Planungen möglich, dass der das Bauwerk betreibende Verein seinen Namen entsprechend ändert?
3. Ist es nach den derzeitigen Planungen möglich, dass auf dem dem Verein überlassenen Areal Werbung angebracht wird?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Das Projekt Leinewelle steht noch ganz am Anfang. Mit dem Beschluss des Antrages 1610/2015 vom 15.07.2015 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, einen Gestattungsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage zu entwerfen. In diesem Gestattungsvertrag können Regelungen zu den in Frage 1 und 3 aufgeworfenen Fragen aufgenommen werden. Die Frage des Vereinsnamens ist ausschließlich Sache des Vereins Leinewelle e.V.


TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.07.2015 -öffentlicher Teil-
Ohne Aussprache einstimmig genehmigt.






Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung
um 22.00 Uhr.

für das Protokoll




Michael Sandow Britta Fenske
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)