Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 09.09.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 02.09.2015)
Protokoll (erschienen am 05.12.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 22.09.2015

PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 9. September 2015,
GS Kurt-Schumacher-Schule, Eisteichweg 5 - 7, 30559 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.47 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Dickneite) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Rodenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Spohr (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Bernhardt
Herr Peters
Herr Siebert
Herr Pietschmann
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 03.06.2015 und 01.07.2015 (öffentlicher Teil)

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen
(Drucks. Nr. 1356/2015 mit 3 Anlagen)

3.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1356/2015 - Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für 4 Schulen
(Drucks. Nr. 15-1787/2015)

3.1.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1356/2015 - Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für 4 Schulen
(Drucks. Nr. 15-1787/2015 N1)

3.1.2. Änderungsantrag zu Drs. 1356/2015, Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa
(Drucks. Nr. 15-1998/2015)

3.2. Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 mit 1 Anlage)

3.3. Stadtbahnstrecke A-Nord
- Stadtbahnverlängerung nach Misburg - Endhaltestelle
(Drucks. Nr. 1744/2015 mit 1 Anlage)

3.3.1. Änderungsantrag zu Stadtbahnstrecke A-Nord
-Stadtbahnverlängerung nach Misburg - Endhaltestelle
hier: DS 1744/2015
(Drucks. Nr. 15-1999/2015)

9.3.8. Stadtbahnendhaltestelle Misburg-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1800/2015)

5. Informationen über Flüchtlingsangelegenheiten im Stadtbezirk Misburg-Anderten

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1770/2015)

8.2.1. Baumängel im Misburger Hallenbad
(Drucks. Nr. 15-1783/2015)

8.3.1. Wiedereröffnung des Misburger Bades
(Drucks. Nr. 15-1806/2015)

8.1.2. Geschwindigkeitsmessung Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-1771/2015)

8.1.3. Verkehrskonzept des Steinbruchsfeldes und der angrenzenden Wohngebiete
(Drucks. Nr. 15-1804/2015)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.2. Bearbeitungszeiten zur Beantwortung von Anträgen im Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-1784/2015)

8.2.3. Sauberkeit in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1785/2015)

8.2.4. Stromausfall im allgemeinen und in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1786/2015)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.4. von Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)

8.4.1. Ersatzbepflanzung Blumenkübel Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-1819/2015)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus vorangegangener Sitzung

9.1.1. Änderung der Ampelanlage Waldstraße Ecke Seckbruchstraße
(Drucks. Nr. 15-1442/2015)

9.1.2. Bahnstunden im Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1457/2015)

9.2. Gemeinsam von SPD und Bündnis90/Die Grünen

9.2.1. Netzkonzept Radverkehr –Waldstraße-
(Drucks. Nr. 15-1797/2015)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Gewässerpflege Wietzegraben
(Drucks. Nr. 15-1772/2015)

9.3.2. Rodelberg Misburg
(Drucks. Nr. 15-1773/2015)

9.3.3. Anschlüsse für Schläuche auf den Friedhöfen des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-1774/2015)

9.3.4. Wasserzuläufe der Brunnen auf den Friedhöfen des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-1775/2015)

9.3.5. Lückenschluss im Radwegenetz des Stadtbezirks Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1776/2015)

9.3.6. Verkehrssicherungspflicht Fußweg Colshornweg/Am Nordfeld
(Drucks. Nr. 15-1778/2015)

9.3.7. Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1799/2015)

9.3.9. Toilettenstandort
(Drucks. Nr. 15-1798/2015)

9.4. der SPD-Fraktion

9.4.1. Ökologisches Sonderprogramm für Spielplätze u. Schulhöfe
Hier: Schulhof der Hauptschule in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1789/2015)

9.4.2. Restmittel aus Ökologischem Sonderprogramm für Spielplätze u. Schulhöfe
(Drucks. Nr. 15-1790/2015)

9.4.3. Sanierung/Reinigung der Bänke auf dem Waldfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-1792/2015)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Gemeinsam von SPD und Bündnis90/Die Grünen

10.1.1. Zuwendung Nr. 26/2015, AMK, Bürgerfest Misburg
(Drucks. Nr. 15-1822/2015)

10.1.2. Zuwendung Nr. 24/2015, FC Stern Misburg, Sportplatz D (Mücke)
(Drucks. Nr. 15-1823/2015)

10.1.3. Zuwendung Nr. 23/2015, FC Stern Misburg, Stadtteilturnier
(Drucks. Nr. 15-1824/2015)

10.1.4. Zuwendung Nr. 22/2015, Sportfreunde Anderten, Sommerfest
(Drucks. Nr. 15-1825/2015)

10.1.5. Zuwendung Nr. 21/2015, SGM Handball, Trikots
(Drucks. Nr. 15-1827/2015)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Beschallungsanlage Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1777/2015)

10.2.2. Bürgerfest Misburg
(Drucks. Nr. 15-1801/2015)

10.2.3. Zuwendung FC Stern Misburg
(Drucks. Nr. 15-1803/2015)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Engelhardt eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Zu Beginn entschuldigte sie den Bezirksbürgermeister, der einen für ihn wichtigen Termin wahrnehme.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
- Tischvorlage der CDU, Änderungsantrag TOP 3.1.2.
- TOP 3.2. wird von der Verwaltung abgesetzt.
- Tischvorlage der SPD, Änderungsantrag 3.3.1.
- TOP 9.3.8. wird zusammen mit TOP 3.3. behandelt,
- TOP 8.2.1. und 8.3.1. werden unter TOP 8.1.1. mit behandelt,
- Tischvorlage der SPD, Neufassung TOP 12.1.
- Dringlichkeitsantrag Deutschkurse wurde 10-Ja-, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen nicht die Dringlichkeit zuerkannt,
- Dringlichkeitsantrag Jugendehrenamtspreis wurde 10-Ja-, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen nicht die Dringlichkeit zuerkannt,

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.



TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 03.06.2015 und 01.07.2015 (öffentlicher Teil)
3.6.15 einstimmig
1.7.15 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung



TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen
(Drucks. Nr. 1356/2015 mit 3 Anlagen)

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Lux erläuterte Bezirksratsfrau Seitz, den CDU-Änderungsantrag etwas ausführlicher. Dabei ging sie unter anderem darauf ein, dass man Alternativen zu dem „Cook and chill“-Verfahren offen lassen wolle, falls der Anbieter einmal wechsle. Dazu sei es nötig die Küche auf andere Verfahren auszulegen. Abgesehen davon, ob dieses Verfahren wirklich eine gesunde Ernährung darstelle.
Herr Siebert erläuterte das „Cook and chill“-Verfahren, in dem das Essen extern produziert, heruntergekühlt auf 6 Grad und anvakuumiert und dann in der Ausgabeküche wieder regeneriert werde. Es sei also keine Tiefkühlware.
Bezirksratsherr Becker zeigte sich erstaunt und sagte, dass man in der letzten Sitzung eine andere Aussage der Verwaltung bekommen habe. Nämlich dass es 1x wöchentlich tiefgefroren angeliefert werde.
Herr Selig führte aus, dass das Verfahren schon so erläutert wurde wie Herr Siebert es gesagt habe, dass 1-2 mal wöchentlich angeliefert werde und die Mahlzeiten dann von nahe dem Gefrierpunkt wieder erwärmt werden.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, dass es ihr egal sei ob heruntergekühlt oder tiefgefroren, es sei nicht frisch zubereitet.
Bezirksratsherr Becker widersprach Herrn Selig und bat im Protokoll nachzulesen.
Protokollantwort: Nach nochmaligem Anhören des Protokollmitschnitts lautete der Wortlaut von Herrn Klinke: "...wird das Essen als Fabrikation eines Caterers gekühlt 1-2 mal wöchentlich angeliefert, dann erhitzt und dann ausgegeben...

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Neubau einer Mensa im Schulzentrum Misburg in Höhe von insgesamt 5.700.000 €
    und
    der Mittelfreigabe in Höhe von 5.700.000 € und dem Baubeginn
    zuzustimmen.

Mit den Änderungen aus den beschlossenen Drucksachen 15-1787/2015 N1 und 15-1998/2015 einstimmig beschlossen.

TOP 3.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1356/2015 - Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für 4 Schulen
(Drucks. Nr. 15-1787/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
dass die bereits vorliegende Beschluss-Drucksache Nr. 1356/2015 um folgende Punkte ergänzt wird:
1. Zwischen der Mensa und dem Bereich der Essenausgabe ist eine mobile Wand einzubauen.
2. Die von der Verwaltung vorgestellte mobile Bühnenerweiterung ist mit der Fertigstellung der Mensa mit einzubeziehen und ein zusätzliches räumliches Angebot für den Backstage-Bereich ist zu prüfen und wenn möglich vorzunehmen.
3. Die Garderobe ist auch für öffentliche Veranstaltungen, hier insbesondere für die Wintermonate, auszulegen.
4. Die Infrastruktur, d.h. der An-/Abfahrtsweg muss auch für Lkw´s über 3,5t zul. Gesamtgewicht ausgelegt sein.
5. Den in unserem Stadtbezirk ansässigen Vereinen und Verbänden sollte die Mensa für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Erledigt durch Neufassung DS 15-1787/2015 N1


TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1356/2015 - Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für 4 Schulen
(Drucks. Nr. 15-1787/2015 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
dass die bereits vorliegende Beschluss-Drucksache Nr. 1356/2015 um folgende Punkte ergänzt wird:
1. Zwischen der Mensa und dem Bereich der Essenausgabe ist eine mobile Wand einzubauen.
2. Die von der Verwaltung vorgestellte mobile Bühnenerweiterung ist mit der Fertigstellung der Mensa mit einzubeziehen und ein zusätzliches räumliches Angebot für den Backstage-Bereich ist zu prüfen und wenn möglich vorzunehmen.
3. Die Garderobe ist auch für öffentliche Veranstaltungen, hier insbesondere für die Wintermonate, auszulegen.
4. Die Infrastruktur, d.h. der An-/Abfahrtsweg muss auch für Lkw´s über 3,5t zul. Gesamtgewicht ausgelegt sein.
5. Den in unserem Stadtbezirk ansässigen Vereinen und Verbänden sollte die Mensa für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Dies soll schriftlich festgelegt werden.

Einstimmig


TOP 3.1.2.
Änderungsantrag zu Drs. 1356/2015, Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa
(Drucks. Nr. 15-1998/2015)

Antrag
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert daraufhin zu wirken, dass die Umsetzung der
Maßnahme wie folgt geändert bzw. ergänzt wird:

1. Die Essensversorgung für 2/3 der Schülerschaft ausgelegt wird.
2. Die Bühne wird adäquat zur Bühne des Bürgerhauses in Höhe und Größe (mindestens
ein Meter Höhe und 90 qm Fläche) angelegt.
3. Die Lautsprecheranlage wird entsprechend dem neuesten Stand der Technik eingebaut.
4. Es wird eine automatisch gesteuerte Verschattungsanlage eingebaut.
5. Der Fußboden wird nicht mit Fliesen ausgestattet, sondern es wird hochwertiges Linoleum
verlegt.
6. Der Küchenbereich der Mensa wird so geplant und ausgestattet, dass eine Alternative
Verpflegung zu „Cook and Chill“ erfolgen kann.
7. Es darf keine Querung der Schulwege durch Kraftfahrzeuge erfolgen
8. Es ist für eine ausreichende Wendemöglichkeit zu sorgen.


16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.2.
Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Kronsberges
(Drucks. Nr. 1431/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,

von den Vorgaben des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2004 abzuweichen und der ausnahmsweisen Errichtung von zwei Windenergieanlagen der Stadtwerke Hannover AG (enercity) vorbehaltlich der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzustimmen.

Abgesetzt


TOP 3.3.
Stadtbahnstrecke A-Nord
- Stadtbahnverlängerung nach Misburg - Endhaltestelle

(Drucks. Nr. 1744/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Seitz bat die SPD ihren Antrag zurückzuziehen, da der CDU-Antrag weitergehend sei und die SPD habe sicher nichts gegen die Reinigung an der Endhaltestelle.
Herr Selig erklärte, dass der SPD-Antrag ein Änderungsantrag direkt zur Drucksache sei und der CDU-Antrag ein eigenständiger Initiativantrag.
Bezirksratsherr Ederhof erläuterte, dass der Hintergrund sei, dass man der Stadt Kosten sparen wolle, indem die infra verpflichtet werde noch Ersatzpflanzungen vorzunehmen und Papierkörbe vor der Übertragung an die Stadt aufzustellen.

Antrag,


der Übernahme der lt. Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2011 festgesetzten öffentlichen Flächen südlich der Endhaltestelle der Stadtbahnstrecke A-Nord und nördlich angrenzend an die bereits vorhandenen öffentlichen Flächen gem. Anlage -1- durch die Stadt zuzustimmen.

Mit beschlossenem Änderungsantrag der SPD, DS 15-1999/2015, einstimmig angenommen


TOP 3.3.1.
Änderungsantrag zu Stadtbahnstrecke A-Nord
-Stadtbahnverlängerung nach Misburg - Endhaltestelle
hier: DS 1744/2015

(Drucks. Nr. 15-1999/2015)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
das vor der geplanten Übernahme der öffentlichen Flächen, in diesem Bereich noch folgende Abschlussarbeiten von der Infra ausgeführt und abgeschlossen werden.

1. Die Ersatzpflanzungen für den Bau der Stadtbahn im Bereich der
Endhaltestelle sind noch zu komplettieren.

2. An den Sitzmöglichkeiten im Bereich der Endhaltestelle sind noch die
erforderlichen Papierkörbe anzubringen.


Einstimmig


TOP 9.3.8.
Stadtbahnendhaltestelle Misburg-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1800/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten daraufhin zu wirken, dass

1. der Platz am der Endhaltestelle Misburg-Mitte regelmäßig – ggf. täglich gereinigt und insbesondere von Glasscherben gereinigt wird.

2. die Ersatzpflanzungen für den Bau der Stadtbahn im Bereich der Endhaltestelle komplettiert werden.

3. zu den Sitzmöglichkeiten im Bereich der Endhaltestellen Papierkörbe angebracht werden.

Einstimmig


TOP 5.
Informationen über Flüchtlingsangelegenheiten im Stadtbezirk Misburg-Anderten
Frau Herzog-Karschunke berichtete:
Seit 01.09.2015 wird die Flüchtlingsunterkunft an der Höverschen Straße 6 in Anderten von der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Niedersachsen Mitte betrieben. Die Drucksache zum endgültigen Abschluss des Betreibervertrages wird in der nächsten Bezirksratssitzung am 07.10.2015 auf der Tagesordnung stehen und in den nächsten Monaten vom Rat der Stadt Hannover entschieden werden. Die Flüchtlingsunterkunft umfasst 78 Plätze und ist vollständig belegt. Die Unterbringung umfasst Familien mit Kindern sowie alleinreisende Männer aus verschiedenen Nationen. In der Einrichtung leben insgesamt 16 Kinder, wovon sechs Kinder im Alter von 6-13 Jahren schulpflichtig sind.
Insgesamt erfährt die Unterkunft durch den Nachbarschaftskreis Anderten und weitere Ehrenamtliche, insbesondere durch Spenden, eine große Hilfsbereitschaft. Die Heimleitung, Frau Marsold, hat gebeten, dass die Sachspenden jeweils montags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr abgegeben werden.

Bezirksratsherr Weidemann fragte nach, wie die Flüchtlinge denn in diese Unterkunft gelangen.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass die Männer aus der Sporthalle Büssingweg, begleitet durch den Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen, umziehen.
Bezirksratsherr Weidemann berichtete, dass teilweise Flüchtlinge völlig orientierungslos durch Anderten liefen, mit einer schlechten Kopie in der Hand und schwerem Gepäck und den Weg in die Flüchtlingsunterkunft suchten. Er selbst habe 2 von ihnen dann zur Unterkunft gefahren. Es könne nicht sein, dass die Flüchtlinge so sich selbst überlassen werden. Dies sei keine Willkommenskultur.
Bezirksratsfrau Seitz wollte wissen, ob vor den Johannitern noch eine andere Hilfsorganisation dort tätig war.
Frau Herzog-Karschunke sagte, dass die ersten 5 Wochen das DRK dort tätig war.
Bezirksratsfrau Seitz gab zu bedenken, dass es zumindest theoretisch ja passieren könne, dass bei Ablehnung der Drucksache noch einmal ein Wechsel stattfinden müsse.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Eine Bewohnerin warb für das Bürgerfest im Bürgerhaus und fragte, wie die Fraktionen zu einer Unterstützung stehen. Sie habe gesehen, dass der Antrag der AMK zur Bezuschussung des Festes mit 375,- bzw. 500,- € bezuschusst werden soll, statt der beantragten 1.000,- €. Da stellten sich für sie die Fragen, wo das restliche Geld herkommen soll und warum der Bezirksrat nicht mit einem Stand an dem Fest teilnehme. Das Fest solle für alle Bürger des Stadtteils sein.
Bezirksratsfrau Seitz begründete die Wahl der Summe von 500,- € damit, dass den Rest der beantragten Summe die Stadtteilkulturarbeit aufbringen solle. Zur Teilnahme mit einem Stand führte sie aus, dass man das beraten habe und der Meinung sei, dass bei einem solchen Fest die Politik nichts zu suchen habe.
Bezirksratsherr Gesk antwortete, dass man aus der Beratung der ehemaligen Finanz-AG als Ergebnis diese 375,- € habe, die zur Deckung der Flyer- und Druckkosten genutzt werden sollen. Man versuche so weit wie möglich zu helfen, habe aber nur ein begrenztes Budget zur Verfügung und damit könne man nicht jedem Veranstalter helfen kein Minus zu erwirtschaften. Dies sei auch eine Frage der Planung. Man wolle sich an die Regularien der Finanz-AG halten und diese seien auch dem Antragsteller bekannt.
Bezirksratsherr Mansmann machte noch einmal auf das begrenzte Budget aufmerksam. Es sei niemandem geholfen, wenn das Geld Mitte des Jahres alle sei. Man müsse es mit Augenmaß verteilen.

Ein Herr stellte sich als Neubürger vor und sagte, dass er sich sehr wohl fühle in der Gemeinde. Er wohne am Libellenufer. Er machte darauf aufmerksam, dass bei der Bebauung des Libellenufers LKWs riesige Dieselflecken hinterlassen hätten. Diesen Missstand habe er dem Bezirksbürgermeister und mehreren Verwaltungsstellen mitgeteilt. Leider sei aber bisher in 3 Monaten nichts geschehen. Trecker führen drüber weg und es regnete. Außerdem seien auf vielen der Anliegerstraßen riesige Pfützen und Unkraut zu sehen. Seit 15 Jahren warteten einige Anwohner auf den Ausbau der Straße.
Frau Herzog-Karschunke gab bekannt, dass für das Baugebiet „Eisteichweg“ im kommenden Jahr Geld für den Endausbau der Straßen im Haushaltsplanentwurf vorgesehen sei.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, welche Verwaltungsstellen denn angesprochen worden seien.
Der Herr gab den Fachbereich Tiefbau an und erklärte sich bereit Fotos und Mailverkehr zur Verfügung zu stellen.
Bezirksratsherr Becker bezeichnete es als dringend der Umweltschädigung nachzugehen.
Ein weiterer Einwohner fragte ob der Grillenweg ebenfalls in der Straßenausbauplanung enthalten sei.
Herr Bernhardt ging davon aus, dass alle Anliegerstraßen im Baugebiet enthalten seien.
Ein anderer Herr fragte, ob man die Ausbauplanung einsehen könne.
Herr Bernhardt wollte dies prüfen.
Protokollantwort: Auf Nachfrage bei der Region Hannover kam vom dortigen Verantwortlichen, Herrn Lieberum folgende Antwort:
Die erste Anfrage ist am 16.07.2015 über Herrn Bernhardt OE 61.13 zu uns gekommen, ich habe mir die Verunreinigung dann am 17.07.2015 angesehen und Kontakt mit dem
Zuständigen für die Unterhaltung Herrn Weigel und Herrn Luginbühl von der Stadtentwässerung OE 68.13 aufgenommen. Herr Luginbühl hat sich die Lage dann auch, vor Ort, angesehen.
Nach meiner Einschätzung und der von Herrn Luginbühl war die Verunreinigung nicht so dramatisch.
Herr Luginbühl und ich werden uns am 13.10.2015 mit dem Herrn vor Ort treffen.

Ein Bürger fragte nach dem Bau des Flüchtlingsheimes Scheibenstandsweg.
Herr Bernhardt berichtete, dass der Bauantrag zur Zeit in Bearbeitung ist.
Ein weiterer Bürger wollte wissen für welche Dauer dieses Heim dort sein soll und ob Integrationsmaßnahmen geplant seien.
Frau Herzog-Karschunke führte aus, dass die provisorischen Heime alle für zwischen 3-5 Jahre ausgelegt seien, nur die Festbauten würden länger genutzt und evtl. danach in normale Wohnungen oder Studentenwohnheime umgewandelt.
Ein anderer Anwohner fragte nach der Nutzungsdauer der einzelnen Heime und nach der Einbeziehung und Unterrichtung der Anwohner.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass die Heime Kampstraße, Höversche Straße und Scheibenstandsweg vorübergehend genutzt werden. Für 2016 sei ein Standort am Forstkamp 22 geplant, dieser werde auf Dauer angelegt.
Zur Unterrichtung der Anwohner kündigte die stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt an, dass man plane eine weitere Anwohnerinformationsveranstaltung für die neuen Standorte durchzuführen. Wer sich engagieren wolle, sei ab nächste Woche herzlich willkommen im dann sich gründenden Willkommensnetzwerk des Nachbarschaftskreises.

Ein Bewohner fragte nach dem Stand der Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Tennishalle und wollte wissen, ob an eine Lärmschutzwandverlängerung gedacht ist.
Herr Bernhardt führte aus, dass die Verwaltung gegenwärtig eine Änderung des alten Bebauungsplanes erarbeite. Diese werde in einer der nächsten Sitzung dem Bezirksrat zum Beschluss der Auslage vorgelegt. Es soll dort eine Wohnbebauung geben und dazu sei auch eine Verlängerung der Lärmschutzwand in westlicher Richtung nötig.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, wer die Lärmschutzwand bezahle.
Herr Bernhardt antwortete, dass dies Sache des Bauträgers sei, der ja die Bedingungen für wohnen dort auch schaffen muss.

Ein Grundstücksbesitzer berichtet, dass auf seinem Grundstück ein Trafohäuschen stehe, welches in einem schlechten Zustand sei, so dass es Stromausfälle gegeben habe.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt verwies auf die in der Tagesordnung stehende Anfragebeantwortung.

Eine Bewohnerin fragte, warum die östlichen Stadtteile so stark von den Flüchtlingen betroffen seien, andere Orte und Stadtteile dagegen kaum.
Frau Herzog-Karschunke beantwortete die Frage prinzipiell. Jede Gemeinde habe nach dem Königssteiner Schlüssel eine bestimmte Zuweisungsquote und die Verwaltung sei bemüht die Unterkünfte gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Es gebe keinen Stadtbezirk ohne Unterkunft. Genannte Orte wie Gehrden oder Ronnenberg gehörten nicht zu Hannover, da könne sie keine Aussage treffen. Hannover bekomme knapp 1% der Flüchtlinge zugeteilt.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt ergänzte, dass dies abhängig sei von Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft.


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Verwaltung
Es wurden folgende Themen angesprochen:
  • Am Samstag, 19.09.2015 findet der Tag der offenen Tür im Rathaus am Trammplatz in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr statt. Parallel dazu wird das Fest der Kulturen um das Rathaus herum am gesamten Wochenende von Freitag bis Sonntag durchgeführt. Alle 13 Stadtbezirke werden in Roll Ups und Stellwänden vorgestellt. Zu jedem Stadtbezirk ist eine Frage zu beantworten. Der Zettel mit den 13 Antworten nimmt dann an einer attraktiven Verlosung teil. Die Stadtbezirke werden sich im Gobelinsaal und im Empfangsraum vor dem Ratssaal präsentieren.
  • Für Misburg soll ein Nachbarschaftskreis zur Unterstützung der Flüchtlinge gegründet werden. Der erste Termin findet am 17.09.2015 um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Misburg statt. Eine Pressenotiz dazu wurde bereits verteilt, die Einladungen sind versandt. Interessierte Personen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, sind herzlich willkommen.
  • Am 26.09.2015 findet in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr das erste Familienfest im und rund um das Bürgerhaus statt. Vereine, Einrichtungen, Institutionen stellen sich vor und laden zum Mitmachen ein. Ein umfangreiches Rahmenprogramm auf der Bühne vervollständigt das Programm. Alle sind herzlich eingeladen.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben

Es haben keine Informationen vorgelegen.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1770/2015)

Das Misburger Bad bleibt länger geschlossen als geplant. Dem Vernehmen nach gibt es Probleme mit der Dachkonstruktion.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Ist es richtig, dass während Sanierungsarbeiten die Dachkonstruktion beschädigt wurde?

2) Wann und wie wurde der Schaden entdeckt und wer ist Verursacher des Schadens?

3) Wer hat bei den entsprechenden Sanierungsarbeiten Aufsicht geführt und wer hat die Baumaßnahme abgenommen?

zu 1. :
Nein. Während der derzeitig laufenden Bauunterhaltung wurde beim Öffnen der Zwischendecke zwischen Fitnessstudio und Hallenbadumkleide ein nicht geplanter Durchbruch in einen Stahlbetonunterzug festgestellt. Daraufhin wurde ein Tragwerksplaner mit der Überprüfung der gesamten Zwischendecke beauftragt. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass noch mehr ungeplante Durchbrüche vorgenommen wurden.

zu 2. :
siehe Punkt 1. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Verursacher des Schadens die Fa. s.a.b. Die Firma hatte am 12.09.2006 das Bad von der Stadt übernommen um es zu sanieren und selbständig zu betreiben. Die Wiedereröffnung durch s.a.b. fand am 01.02.2008 statt.

zu 3. :
Bei den damaligen Sanierungsarbeiten hat die Fa. s.a.b. bzw. der von s.a.b. beauftragte Generalunternehmer Aufsicht geführt. Die Abnahme der einzelnen Gewerke wurde ebenfalls durch s.a.b. bzw. durch den von s.a.b. beauftragten Generalunternehmer durchgeführt.

TOP 8.2.1.
Baumängel im Misburger Hallenbad
(Drucks. Nr. 15-1783/2015)

Die Schließungszeit des Misburger Hallenbades wegen div. Reparaturarbeiten über
den 01. September hinaus bis zum 01. Oktober 2015 hat uns sehr erstaunt. Der
Grund dafür sollen u. a. angebohrte und somit nicht mehr tragfähige Deckenbalken
sein.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann fand die Bauabnahme des Hallenbades, sowie des Fitnessbereiches mit welchem Ergebnis statt?
2. Können Regressansprüche für schon bekannte und jetzt noch festgestellte Mängel gestellt werden und wie würden diese dann aussehen?
3. Welche Investitionsbedarfe sind kurzfristig nötig, um diese jetzt noch festgestellten Mängel zu beseitigen?
zu 1. :
Das Hallenbad und das Fitnessstudio wurden zwischen dem 12.09.2006 und dem 01.02.2008 durch den damaligen Betreiber saniert. In diesem Zeitraum fand die interne Bauabnahme durch den Betreiber statt.

zu 2. :
Derzeit wird von der Verwaltung geprüft ob Regressansprüche geltend gemacht werden können. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird die Verwaltung den Rechtsweg beschreiten.

zu 3. :
Die Verwaltung fertigt derzeit eine Kostenzusammenstellung an. Sobald diese vorliegt werden die Gremien über das weitere Vorgehen informiert.

TOP 8.3.1.

Wiedereröffnung des Misburger Bades

(Drucks. Nr. 15-1806/2015)


Die Wiedereröffnung des Misburger Bades musste verschoben werden und soll nun erst im Oktober erfolgen. Das bringt den Badebetrieb voraussichtlich wohl weitgehend zum Erliegen, weil schon im September nur bei günstiger Witterung noch Freibadbetrieb möglich ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Termin im Oktober nach aktuellem Sachstand zu halten?

2. Laufen derzeit noch Abklärungen über den Zustand des Bauwerks und der Anlagen, die bei einem ungünstigen Ergebnis zu weiteren Verzögerungen führen könnten?

3. Wird zum genannten Termin das Bad in vollem Umfang öffnen, also inklusive beispielsweise Sauna, Gastronomie und Fitnessclub? Wenn nein, welche Teile werden später in Betrieb gehen und wann ist damit zu rechnen?

Antwort
Derzeit werden Abklärungen über den Zustand des Gebäudes durchgeführt, so dass die Fragen noch nicht beantwortet werden können. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Diskussion zu den Anfragen TOP 8.1.1., 8.2.1. und 8.3.1.:

Bezirksratsfrau Seitz fragte wer denn die Aufsicht hatte bei der Fertigstellung der Sanierung durch sab, da sei doch die Stadt auch beteiligt gewesen.
Frau Herzog-Karschunke erwiderte, dass in der Zeit wo sab das Bad besaß auch sab verantwortlich für die Abnahme der Baumaßnahmen war.
Bezirksratsfrau Seitz entgegnete, dass sie explizit den ersten Umbau meinte nach der Übernahme von der Stadt.
Frau Herzog-Karschunke sicherte eine Nachreiche der Antwort zu.
Bezirksratsherr Mansmann wollte wissen, ob der Termin der Wiedereröffnung im Oktober nun zu halten sei oder nicht.
Frau Herzog-Karschunke sagte darauf, dass das Freibad definitiv bis Ende September offen sei. Darüber hinaus könne man noch keine Aussage tätigen, da derzeit noch geprüft werde.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fasste zusammen, dass der Bezirksrat sofort bei Neuigkeiten informiert werde.
Protokollantwort: Wird nachgereicht.

TOP 8.1.2.
Geschwindigkeitsmessung Waldstraße
(Drucks. Nr. 15-1771/2015)

Seit Einführung von Tempo 30 auf der Waldstraße sind bereits mehrmals Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Wie viele Messungen gab es seit Einführung der Tempo 30 Zone auf der Waldstraße?

2) Welche Ergebnisse zeigen die Messungen auf?

3) Wie viele Messungen gab es vor Einführung vom Tempo 30 in den letzten zwei Jahren auf der Waldstraße mit welchen Ergebnissen?

Antwort
zu Frage 1:
Es wurden ausschließlich Messungen von der Polizei durchgeführt; insgesamt 14 Messungen mit einem Personalaufwand von 50 Stunden.

zu Frage 2:
Insgesamt wurden 111 Verstöße festgestellt, der höchste gemessene Wert
betrug 58 km/h; die Anzahl der gemessenen Fahrzeuge wurde nicht ausgewertet.

zu Frage 3:
Keine, weil Geschwindigkeitsüberschreitungen > 50 km/h keine Unfallursache
darstellten. Unfälle ereigneten sich lediglich im Begegnungsverkehr.

Bezirksratsrau Seitz wollte wissen, warum dann Tempo 30 eingeführt wurde, aber die Autos ja immer noch im Gegenverkehr gefährdet seien.
Herr Selig antwortete, dass die Autos nun aber langsamer fahren und so besser bei Gegenverkehr reagieren könnten.

TOP 8.1.3.
Verkehrskonzept des Steinbruchsfeldes und der angrenzenden Wohngebiete
(Drucks. Nr. 15-1804/2015)

In der Entscheidung zum Änderungsantrag 15-0865/2014 führt die Verwaltung aus, dass aufbauend auf den Ergebnissen einer Verkehrszählung, die bis zu den Sommerferien 2015 durchgeführt werden sollte, das Verkehrskonzept und ggf. weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich des Steinbruchsfeldes und der angrenzenden Wohngebiete überprüft werden sollen.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Wann werden die Ergebnisse der Überprüfung dem Stadtbezirksrat vorgelegt?

2) Welches Verkehrskonzept wird der Überprüfung zugrunde gelegt?

3) Welche an das Steinbruchsfeld angrenzenden Wohngebiete werden in die Überprüfung mit einbezogen?

Antwort:

1) Die Verkehrszählungen werden noch vor den Herbstferien erfolgen. Nach der anschließenden Auswertung können die Ergebnisse voraussichtlich noch in 2015 im Stadtbezirksrat vorgestellt werden.

2) Anhand der neuen Verkehrszählungen wird die vorhandene innere und äußere Erschließung des Gebietes überprüft.

3) Die Verkehrszählungen und die Überprüfung der vorhandenen Erschließung des Gebietes umfassen das Neubaugebiet Steinbruchsfeld und Teile der westlich und östlich anschließenden Wohngebiete.


Bezirksratsfrau Seitz stellte folgende Nachfragen:
• Warum wurde dies nicht bis zur Sommerpause erledigt?
• Warum sind Problemzonen nicht mit eingearbeitet (W.-Tell-Str.)
Herr Bernhardt sagte, dass die nicht fristgerechte Abarbeitung unter anderem an Ausschreibungsverzögerungen lag. Die Problemzonen seien alle mit aufgenommen. Das Gebiet liege zwischen Mittellandkanal, Scholandtstr., Am Forstkamp und Hannoversche Straße.

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.2.
Bearbeitungszeiten zur Beantwortung von Anträgen im Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-1784/2015)

In den letzten Jahren hat sich in der Verwaltung eine gewisse Nachlässigkeit, bei der
Bearbeitung unserer gestellten Anträge eingeschlichen. Ursprünglich waren es 4
Monate, in denen diese positiv oder negativ beantwortet werden sollten und auch
wurden, heute sind es schon mehr als 4, teilweise bis zu 6 Monate.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe liegen aus Sicht der Verwaltung vor, um die vom Bezirksrat gestellten Anträge nicht fristgerecht zu beantworten?
2. Ab wann kann der Bezirksrat wieder mit einer fristgerechten Beantwortung rechnen?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:

Entsprechend § 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover muss das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von 4 Monaten über Vorschläge des Stadtbezirksrates entscheiden. Daher werden beschlossene Initiativanträge nach Beschluss an die zuständigen Fachbereiche übersandt und um eine Entscheidung innerhalb der Frist gebeten. Mit der Überwachung des Verfahrens ist die Bezirksratsbetreuung beauftragt.

Derzeit sind für den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten keine Anträge offen, die außerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Entscheidung liegen und nicht zumindest durch einen Zwischenbescheid bearbeitet wurden.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 2 Monate. Der kürzeste Zeitraum betrug hierbei 1 Woche, der längste (Belegungsplan des Bürgerhauses) 6,5 Monate. Vor Ablauf der Vier-Monatsfrist erinnert der Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten den zuständigen Fachbereich an die ausstehende Entscheidung. Leider kommt es vor, dass die Entscheidung der Fachbereiche erst nach Ablauf der Frist eingeht. Dies sind allerdings Einzelfälle.

Die Verwaltung nimmt diese Anfrage zum Anlass, ein noch höheres Augenmerk auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Frist zu legen.

Bezirksratsfrau Scholvin fragte wie es sein kann, dass sie im Rathaus auf diese Anfrage angesprochen wurde. Weiterhin bemängelte sie, dass die Bezirksratsmitglieder immer sofort Entscheidungen treffen müssten und die Verwaltung ließe sich Zeit. Außerdem bat sie um eine geöffnete Exceltabelle des Belegungsplanes und merkte eine weitere Entscheidung an, die statt im Februar erst im August einging.
Protokollantwort: Anfragen sind öffentlich und spätestens ab Versand der Einladung für jedermann zugänglich über SIM und Internet. Eine andere Form des Belegungsplanes lehnt die Verwaltung aus Kapazitätsgründen ab.
Herr Selig antwortete, dass die Verwaltung schon erstaunt war, dass diese Anfrage gestellt wurde, obwohl im gesamten Jahr 2015 noch nicht eine Entscheidung als verspätet angemahnt wurde. Hier wünschte er sich im Rahmen einer guten Zusammenarbeit und Kommunikation, dass man dann auch einmal zum Telefonhörer greife und bei ihm nachfrage. Die Aufstellung der Bearbeitungszeiten könne man gerne bei ihm im Büro einsehen.

TOP 8.2.3.
Sauberkeit in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1785/2015)

Es gibt vermehrt Beschwerden in unserem Stadtbezirk (auch Leserbriefe) zu
Verschmutzungen im Stadtbezirk, insbesondere im Bereich von Bänken, die ja zum
Ausruhen und relaxen einladen sollen. Hier liegen Scherben und anderer Müll
herum, wohl auch bedingt durch fehlende Mülleimer. Aber auch die Verschmutzung
auf den Fußwegen, durch achtlos weggeworfenes Papier, Zigarettenkippen,
Kaugummi usw., nimmt immer mehr zu.
Auch das nicht termingerechte herausstellen von Papier- und gelben Säcken an den
Abholtagen trägt nicht zu einem positiven Stadtbild bei.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was unternimmt die Verwaltung für die Sauberkeit in unserem Stadtbezirk?
2. Was gedenkt die Verwaltung in Zukunft zu unternehmen, um diesen bewussten Verschmutzungen entgegen zu wirken?

Antwort:
zu 1) Gemäß §3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach §4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).

Sind öffentliche, städtische Plätze nicht Bestandteil des o.g. Straßenverzeichnisses (z.B. Meyers Garten), werden diese Flächen im städtischen Auftrag von aha grundsätzlich an private Reinigungsfirmen vergeben. aha kontrolliert stichprobenartig die Reinigungsqualität der Straßen. Außerdem werden illegale Abfälle durch die Abfallfahnder beseitigt. Die Gehwegreinigung wurde per Straßenreinigungssatzung § 4 auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Auch diese werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Bedarf werden das Reinigungskataster und das Straßenverzeichnis angepasst. Da dies zu erhöhten Gebühren der Anlieger führen kann, ist aha bemüht, keine flächendeckenden Intervallsteigerungen vorzunehmen.

zu 2) Nach unseren Erkenntnissen gibt es keine überproportionale Verunreinigung im Stadtbezirk Misburg-Anderten, allerdings stellen auch wir fest, dass das Littering in der LHH insgesamt in letzter Zeit zunimmt. Verunreinigungen können an die aha-Servicestelle unter der Rufnummer 0800-999 11 99 oder auf der aha-Internetseite gemeldet werden. Die aha-Stadtreinigung arbeitet derzeit intensiv an einer Abfallfahndungskonzeption, um präventiv Littering besser unterbinden zu können. Es ist geplant, dem Rat bis Ende des Jahres eine entsprechende Beschlussvorlage mit detaillierten Vorschlägen vorzulegen.

Bezirksratsfrau Seitz fragte, wann man dieses Konzept erhalte.
Herr Selig antwortete, dass es ja durch die Gremien gehen müsse und dann bekommt es auch der Bezirksrat.
Bezirksratsherr Ederhof fragte nach, ob er es richtig verstanden habe, dass die Grundstücksbesitzer an Meyers Garten die Gehwege selbst reinigen müssten.
Dies verneinte Herr Selig, hierfür beauftrage aha ein externes Unternehmen.

TOP 8.2.4.
Stromausfall im allgemeinen und in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1786/2015)

Wir mussten in diesem Jahr schon 2 Stromausfälle über mehrere Stunden in
unserem Stadtbezirk verzeichnen. Wir empfinden das für unsere Bürgerinnen und
Bürger, vor allem aber für die betroffenen Industrie- und Gewerbebetriebe ein höchst
bedenkliches Maß an Versorgungsausfällen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was waren die Ursachen für die jeweiligen Stromausfälle im Stadtbezirk?
2. In welchem Zeitraum und wie wird die Wartung und Pflege der Stromtrassen vorgenommen?
3. Was hat die Verwaltung unternommen oder wird sie unternehmen, um derartig gravierende Stromausfälle zu verhindern?
Antwort:
Zuständigkeitshalber haben wir die Anfrage an enercity weiter geleitet und erhielten von dort folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir haben Ihre Anfrage bzw. die Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirksrat Misburg/Anderten vom 23.08.2015 zu Stromausfällen in diesem Stadtbezirk als zuständige Netzgesellschaft erhalten.
Die enercity Netzgesellschaft mbH bedauert es außerordentlich, dass es im Netzbereich Misburg zu den Versorgungsunterbrechungen am 14.05. und 19.07.2015 gekommen ist. Aufgrund dessen, dass die Fehler im Bereich eines Knotenpunktes zur Einspeisung in das Mittelspannungsnetz auftraten, sind leider ungewöhnlich viele Kunden von der Versorgungsunterbrechung betroffen gewesen. Wir sind uns der Tragweite des Geschehens durchaus bewusst und nahmen die Störungen zum Anlass einer internen Störungs- und Schadensanalyse.
Gerne beantworten wir darauf aufbauend Ihre Fragen:
· Am 14.05.2015 kam es um 22:42 Uhr aufgrund eines Kabelfehlers in Verbindung mit einem fehlerbehafteten Betriebsmittel in unserem Umspannwerk Misburg zu einer Mittelspannungsstörung mit einer teilnetzweiten Versorgungsunterbrechung. Von 136 betroffenen Mittelspannungsstationen konnten ca. 99% der Stationen nach ca. 45 Minuten wiederversorgt werden und die letzte Station nach 128 Minuten
· Am 19.07.2015 kam es um 18:10 Uhr aufgrund eines Kabelfehlers zu einer Auslösung der Schutztechnik im Umspannwerk Misburg mit einer teilnetzweiten Versorgungsunterbrechung. Von 137 betroffenen Mittelspannungsstationen konnten ca. 99% der Stationen nach ca. 45 Minuten wiederversorgt werden und die letzte Station nach 126 Minuten.
Der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes ist ein hochkomplexer technischer Vorgang. Leider lässt sich trotz aller Sorgfalt und Vorsorgeaufwendungen eine vollständige Störungsfreiheit nicht garantieren. Um Auswirkungen eines Fehlers auf andere Betriebsmittel zu verhindern und damit langandauernde Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden, werden Schutzgeräte eingesetzt. Diese erkennen Fehlerströme und schalten sensible Betriebsmittel ab. Dies ist auch bei den Störungen im Mai und Juli erfolgt, so dass keine weiteren Betriebsmittel dauerhaft geschädigt worden sind. Nach einer für derartige Mittelspannungsstörungen im branchenüblichen Rahmen liegenden Unterbrechungsdauer, konnte die Versorgung anschließend wiederhergestellt werden. Die fehlerbehafteten Betriebsmittel wurden nach der Fehleranalyse ersetzt. Um sicherzustellen, dass es zu keinen Folgestörungen kommt, wurden zudem vor Wiederinbetriebnahme des Teilnetzes ersetzte oder reparierte Betriebsmittel geprüft.
Für den Netzbereich Misburg ergeben sich zusammenfassend keine Hinweise auf eine mangelnde Betriebsmittelsicherheit. Trotz der im Bundesvergleich bereits sehr guten Kennzahlen zur Versorgungssicherheit lässt sich im Netzgebiet Hannovers in den letzten Jahren eine zusätzliche Reduzierung von Störungen bzw. der Nichtverfügbarkeit des Mittelspannungsnetzes beobachten. Auch weiterhin werden wir daran arbeiten diese zu minimieren.
Durch den VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) ist die enercity Netzgesellschaft mbH TSM-zertifiziert (Technisches-Sicherheits-Management) und erfüllt somit die anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf die Anforderungen an Organisation, Qualifikation und technische Betriebsabläufe der Stromversorgung. Diesbezüglich untersuchen und warten wir unsere Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen. Bei entsprechender Notwendigkeit erfolgt somit vor einem potentiellen Ausfall eines Betriebsmittels der Austausch.
Als Netzbetreiber haben wir darüber hinaus ein monetäres Interesse daran, Versorgungsausfälle zu vermeiden. Neben den Aufwänden für Ersatz und Reparaturen, wirken sich Störungen über das von der Bundesnetzagentur bestimmte sogenannte Qualitätselement direkt auf das Ergebnis von Netzbetreibern aus.
Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten. Wenn Sie noch weiteren Informationsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Freundliche Grüße
enercity netz

Bezirksratsherr Becker wollte wissen welche Maßnahmen enercity denn vornehme um Wiederholungen von Ausfällen zu vermeiden.
Herr Selig entgegnete, dass die Antwort bereits enthalten war, also Austausch von Betriebsmitteln, Schutzschaltungen etc. dies seien Standards die auch ständig weiter verbessert werden.
Der Bürger, der bereits in der Einwohnerfragestunde mitteilte, dass ein sanierungsbedürftiges Trafohäuschen auf seinem Grundstück steht, ergänzte, dass er gegenwärtig einen Rechtsstreit mit enercity führt. Enercity weigere sich, sich an den Grundsteuern zu beteiligen und wolle die Anlage auch noch vergrößern. Da sei er gegen. Im Oktober solle es einen Vororttermin geben.
Bezirksratsherr Lux regte an im Interesse des Bürgers bei enercity nachzufragen.
Herr Selig lehnte dies ab, da sich die Stadt bei einem anhängigen Rechtsstreit nicht einzumischen hätte, der Bürger könne dies aber gerne selbst tun..
Bezirksratsfrau Langner ergänzte, dass nach dem letzten Stromausfall am Folgetag an einem Trafohäuschen in ihrer Nähe ein Kabelbruch behoben worden sei. Die Arbeiter vor Ort äußerten, dass das Leitungsnetz insgesamt sehr marode sei. Hiervon stehe aber nichts in der Antwort.

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.
von Bezirksratsfrau Kuhn (WfH)

TOP 8.4.1.
Ersatzbepflanzung Blumenkübel Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-1819/2015)

Der Antrag Nr. 15-0397/2014 Ersatzbepflanzung Blumenkübel an Meyers Garten
wurde einstimmig vom Bezirksrat am 05.03.2014 beschlossen und von der
Verwaltung ausgeführt.
Dieser Beschluss umfasst folglich auch die Sauberhaltung und Pflege der
Bepflanzung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung,

1. Hat die Verwaltung Mitteilung, dass der größte Teil der gepflanzten
Buchsbäume ausgetrocknet und somit abgestorben sind?

2. Warum wurden die Buchsbäume während der Hitzeperiode nicht ausreichend
gepflegt und der Stadt nunmehr Kostend durch Neubepflanzung erspart?

3. Wann erfolgt eine Neubepflanzung der abgestorbenen Buchsbäume?


Antwort:
Zu 1.) Die Verwaltung hat Kenntnis erlangt, dass in dieser Vegetationsperiode Buchsbäume vertrocknet sind.

Zu 2.) Aufgrund knapper Haushaltsmittel können Kübelpflanzen nur noch an wenigen Orten im Innenstadtbereich aufgestellt und gepflegt werden. Im Bereich Meyers Garten hat sich der Verein für Gewerbe und Industrie Misburg (VGI) bereit erklärt die Blumenkübel zu pflegen. Der Verein wurde im Juli 2015 an die Pflegevereinbarung erinnert und aufgefordert eingegangene Pflanzen zu ersetzen und das regelmäßige Gießen, das Säubern von Unrat sowie das Schneiden der Buchskugeln sicher zu stellen.

Zu 3.) Der Verein für Gewerbe und Industrie Misburg (VGI) hat im Juli dieses Jahres zugesichert die eingegangenen Pflanzen kurzfristig zu ersetzen und weiterhin zu pflegen. Von einem möglichen Einzug der Blumenkübel seitens des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wurde daher zunächst abgesehen.

Bezirksratsfrau Seitz merkte an, dass die Blumenkübel aufgestellt werden im Rahmen der Umsetzung des Stadtplatzprogramms. Sie frage sich, wieso dann der VGI diese ersetzen soll. Die Buchsbäume seien sehr teuer. Die Verwaltung sei schon dreist dies auf den VGI abzuwälzen.
Bezirksratsfrau Scholvin ergänzte, dass dort ja sogar Baumscheiben vorgesehen waren, wie an der Endhaltestelle der Bahn.
Bezirksratsherr Becker fragte nach, wer denn für das gießen verantwortlich war.
Herr Selig antwortete, dass dies die VGI sei. Er werde einmal versuchen zu eruieren, welche Vereinbarung zwischen VGI und Stadt geschlossen worden sei.
Protokollantwort: Wird nachgereicht

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 9.1.1.
Änderung der Ampelanlage Waldstraße Ecke Seckbruchstraße
(Drucks. Nr. 15-1442/2015)

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
dass die z. Zt. noch den Verkehr regelnde Ampel-Anlage im Bereich der Waldstraße/Ecke Seckbruchstr. zu einer bedarfsgerechten Fußgänger-Ampel umgebaut wird.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 9.1.2.
Bahnstunden im Misburger Bad
(Drucks. Nr. 15-1457/2015)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten die Fachverwaltung anzuweisen, die in der Drucksache 1228/2015 benannten Bahnstunden für Vereinsnutzung, bezogen auf das Misburger Bad, auf den bisherigen Stand - nämlich 167 Bahnstunden – aufzustocken.

8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Bezirksratsherr Mansmann erläuterte, dass seine Fraktion es für wenig zielführend halte, wenn eine gesamtstädtisch ausgehandelte Vereinbarung wegen einem Stadtteil angegriffen wird. Wenn man einem etwas gibt, müsse man einem anderen etwas nehmen. Dies wolle man nicht, deshalb werde man gegen den Antrag stimmen.
Bezirksratsfrau Seitz machte darauf aufmerksam, dass man mit dem Antrag nur den Urzustand wieder herstellen wolle. Da war auch jemandem etwas weggenommen worden.

TOP 9.2.
Gemeinsam von SPD und Bündnis90/Die Grünen

TOP 9.2.1.
Netzkonzept Radverkehr –Waldstraße-
(Drucks. Nr. 15-1797/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen, den Radweg in der Waldstraße von der Croppstraße bis zur Straße Am Flöth in Misburg durch das Richtzeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) zur Parkfläche umzuwidmen.

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Gewässerpflege Wietzegraben
(Drucks. Nr. 15-1772/2015)

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, dass zuständige Fachamt anzuweisen, am Wietzegraben im Stadtbezirk Misburg - Anderten eine Gewässerpflege durchzuführen.
Dabei sind der Wasserlauf und die Uferböschungen von Schilf und sonstiger Vegetation frei zu schneiden und ggf. Müll, insbesondere Bauschutt, aus dem Bachbett zu entfernen. Aus Naturschutzgründen sollte diese Maßnahme im Winterhalbjahr durchgeführt werden.

Einstimmig


TOP 9.3.2.
Rodelberg Misburg
(Drucks. Nr. 15-1773/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, dass zuständige Fachamt anzuweisen, den Misburger Rodelberg in der Seckbruchstr. in einen wieder benutzbaren Zustand zu versetzen.
Dafür ist das Areal einschließlich der Zuwegungen von Sträuchern freizuschneiden und die Rodelbahn an den erforderlichen Stellen grob mit Sand oder Erde auszubessern. Die Arbeiten sind zeitlich so auszuführen, dass der Rodelberg im kommenden Winter für Kinder wieder nutzbar ist.

Einstimmig


TOP 9.3.3.
Anschlüsse für Schläuche auf den Friedhöfen des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-1774/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Misburger und Anderter Friedhof die Anschlüsse für Schläuche so umgebaut werden, dass ein Zugang ohne Werkzeug ermöglicht wird. Dabei sind die neuen Schlauchanschlüsse entsprechend erhöht und für alle Friedhofsnutzer frei zugänglich auszuführen.

8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Bezirksratsherr Ederhof zeigte sich erstaunt, dass es erlaubt sein soll, dass private Nutzer des Friedhofs ihren eigenen Schlauch mitbringen können um die Gräber ihrer Angehörigen zu gießen. Dies sei doch eher für die Friedhofsgärtner gedacht. Schläuche bildeten zusätzlich eine Stolpergefahr.
Bezirksratsherr Becker sah dies anders. Die Zapfstellen seien für jeden Nutzer da. Diese seien aber eben nur mit Werkzeug zu nutzen und dies wolle er ändern.
Bezirksratfrau Pluskota fragte ob das tatsächlich erlaubt sein soll.
Bezirksratsherr Becker berichtete von seinen Beobachtungen vor Ort, wie diese Zapfstellen aussehen.
Bezirksratsfrau Langner fragte Herrn Becker wie viele Meter Schlauch ein Bürger denn da mitbringen solle und ob dieser dann über andere Gräber gezogen werde. Außerdem würden Rollstuhlfahrer dann behindert werden.
Bezirksratsherr Becker hat solcherlei Schwierigkeiten noch nicht beobachtet.
Bezirksratsherr Mansmann sagte, dass er für private Nutzer nur das Verfahren mit Gießkannen kenne. Es habe einen Grund, warum die Zapfstellen nur mit Werkzeug zugänglich seien, private Nutzer sollten bewusst daran gehindert werden. Für Gießkannen müsse es natürlich funktionierende Zapfstellen geben.
Bezirksratsherr Becker führte aus, dass die modernen Friedhofsanlagen solche Möglichkeiten für jeden Nutzer vorhielten und daran wolle er die Stadtverwaltung mit diesem Antrag auch erinnern.

TOP 9.3.4.
Wasserzuläufe der Brunnen auf den Friedhöfen des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-1775/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Misburger und Anderter Friedhof die schwergängigen Zuläufe der Brunnen erneuert werden.

Einstimmig

Bezirksratsherr Mansmann fragte, ob es nicht irgendwelche automatischen Ventile gebe, die nach einer bestimmten Zeit schließen.
Bezirksratsherr Becker erwiderte, dass er diese nicht kenne, aber dass er damit auch kein Problem hätte. Außerdem berichtete er von nicht funktionierenden oder undichten Ventilen auf den Friedhöfen im Stadtbezirk.

TOP 9.3.5.
Lückenschluss im Radwegenetz des Stadtbezirks Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1776/2015)

Bezirksratsherr Mansmann fragte welche Lücken dies genau seien und welche davon mit Priorität behandelt werden sollten. Den Antrag halte man für sehr gut und werde dem zustimmen.
Bezirksratsherr Becker antwortete, dass er die Priorität der Fachverwaltung überlassen wolle. Es gebe auch Bereiche wo dies nicht möglich sei, aber dort wo es möglich ist, sollte es auch angegangen werden.
Bezirksratsherr Ederhof schlug eine Ergänzung vor, in der die „für alle Teilnehmer erforderlichen Flächen“ geregelt werden. Rote Striche ziehen reiche nicht.
Bezirksratsfrau Seitz ging davon aus, dass die Verwaltung wisse was sie tue und selbst entscheiden könne was erlaubt und richtig sei. Sie lehne eine Ergänzung ab.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, die noch bestehenden Lücken im Radwegenetz des Stadtbezirks Misburg-Anderten so weit wie möglich zu schließen.

Einstimmig


TOP 9.3.6.
Verkehrssicherungspflicht Fußweg Colshornweg/Am Nordfeld
(Drucks. Nr. 15-1778/2015)

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten dafür Sorge zu tragen (ggfs. mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen), dass der Fußweg zwischen Colshornweg und Am Nordfeld (Seite Stadt einwärts) von Unkraut befreit wird.

Einstimmig


TOP 9.3.7.
Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1799/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten die Fachbereiche (z. B. Baumaßnahmen, Gebäudemanagement etc.) anzuweisen, dem Stadtbezirksrat parallel zum Haushaltsplan die für 2016 geplanten investiven Maßnahmen zur Kenntnis zu geben.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 9.3.9.
Toilettenstandort
(Drucks. Nr. 15-1798/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten nach Übertragung der Baulast entsprechend der Drucksache 1744/2015 zu prüfen, ob im Bereich der Endhaltestelle Misburg Mitte eine öffentliche Toilette installiert werden kann.
Die Prüfungsergebnisse sind dem Bezirksrat zur Beratung vorzulegen.

Einstimmig


TOP 9.4.
der SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Ökologisches Sonderprogramm für Spielplätze u. Schulhöfe
Hier: Schulhof der Hauptschule in Anderten

(Drucks. Nr. 15-1789/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
dass die dem Stadtbezirksrat zur Verfügung stehenden Mittel aus dem „Ökologischen Sonderprogramm für Spielplätze u. Schulhöfe“ für die Aufwertung des Schulhofes der Hauptschule in Anderten eingesetzt werden.

Einstimmig


TOP 9.4.2.
Restmittel aus Ökologischem Sonderprogramm für Spielplätze u. Schulhöfe
(Drucks. Nr. 15-1790/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
die zurück geflossenen Mittel des „Ökologischen Sonderprogramm für Spielplätze u. Schulhöfe“ aus dem Jahr 2014 (ca. 4.000,00 €) für die Anschaffung einer Streckbank auf dem Jugendfreizeitplatz in Anderten zu verwenden.

Zurückgezogen

Bezirksratsfrau Seitz fragte nach der Lage des Jugendplatzes und, ob dem Antragsteller bekannt sei, dass die Kletterwand noch immer nicht benutzt werden kann. Deshalb wolle sie das Geld noch aufheben.
Bezirksratsherr Gesk zog den Antrag zurück und erläuterte was unter der Streckbank zu verstehen sei.
Bezirksratsherr Lux erläuterte die Lage des Jugendplatzes.

TOP 9.4.3.
Sanierung/Reinigung der Bänke auf dem Waldfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-1792/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
dass die Sitzbänke auf dem Waldfriedhof Misburg in einen ordentlichen Zustand gebracht werden.

Einstimmig

Bezirksratsfrau Seitz fragte, wie hoch der HH-Ansatz für den Friedhof sei und nach welchen Kriterien die Maßnahmen geplant werden.
Protokollantwort: Die Beantwortung dieser Frage erfolgt spätestens zur Haushaltssitzung im Oktober.

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Gemeinsam von SPD und Bündnis90/Die Grünen

TOP 10.1.1.
Zuwendung Nr. 26/2015, AMK, Bürgerfest Misburg
(Drucks. Nr. 15-1822/2015)

Bezirksratsherr Becker wollte gerne wissen wie die Antragsteller auf die Summe kommen.
Bezirksratsfrau Seitz ergänzte, dass Bürgerinnen und Bürger im Saal sitzen, die ein Recht hätten zu erfahren, wie sich die Summe zusammensetzt, denn sie hätten um mehr Geld gebeten, als man bewilligen wolle.
Bezirksratsherr Gesk erklärte, dass man 200,- für die Flyer und 175,- für die Band geben wolle.
Bezirksratsherr Mansmann machte darauf aufmerksam, dass die CDU ja die Finanz-AG verlassen habe. Dort hätte man sich an einer 1/3-Regelung orientiert, die in diesem Fall auch in etwa angewendet wurde. Er fände es besser, wenn die CDU wieder zur Finanz-AG zurück kehre, dann könne man auch ordentlich diskutieren. Man müsse auch den Etat im Auge behalten. Er könne die Frage auch zurück geben, warum wolle die CDU von der Drittel-Regelung abweichen?
Bezirksratsfrau Seitz antwortete, dass andere von der Drittelregelung zuerst abgewichen seien. Deshalb nehme man an der Finanz-AG nicht mehr teil und sei deshalb auch nicht mehr an die Drittelregelung gebunden. Man behalte aber trotzdem das Budget im Auge.
Bezirksratsfrau Kuhn erinnerte daran, dass man mal etwas für alle Bürger machen wollte und nicht immer nur für die Vereine.
Bezirksratsfrau Seitz und Bezirksratsherr Hoare nahmen auf Grund ihrer Funktion als stellv. Vorsitzende der AMK nicht an der Abstimmung teil.

Antrag

Zur Durchführung des Bürgerfestes in Misburg wird der AMK e.V.

ein Zuschuss von bis zu ………375,00 €
(Zuwendung Nr. 26/2015)

einmalig im Ergebnis-/Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.2.
Zuwendung Nr. 24/2015, FC Stern Misburg, Sportplatz D (Mücke)
(Drucks. Nr. 15-1823/2015)

Antrag

Zur Sanierung der Sportplatzfläche D (Mücke) des FC Stern Misburg, wird

ein Zuschuss von bis zu ……4.000,00 €
(Zuwendung Nr. 24/2015)

einmalig im Ergebnis-/Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.

10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 10.1.3.
Zuwendung Nr. 23/2015, FC Stern Misburg, Stadtteilturnier
(Drucks. Nr. 15-1824/2015)

Antrag
Zur Durchführung des Stadtteilturnieres wird dem FC Stern Misburg, wird

ein Zuschuss von bis zu ………475,00 €
(Zuwendung Nr. 23/2015)

einmalig im Ergebnis-/Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.


10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 10.1.4.
Zuwendung Nr. 22/2015, Sportfreunde Anderten, Sommerfest
(Drucks. Nr. 15-1825/2015)

Bezirksratsfrau Seitz fragte, wie man denn beim Sommerfest die Kinder- und Jugendarbeit unterstützen wolle.

Antrag

Zur Durchführung eines Sommerfestes bei den Sportfreunden Anderten, wird

ein Zuschuss von bis zu ……300,00 €
(Zuwendung Nr. 22/2015)

einmalig im Ergebnis-/Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.5.
Zuwendung Nr. 21/2015, SGM Handball, Trikots
(Drucks. Nr. 15-1827/2015)

Antrag

Zur Anschaffung von Trikots bei der SG Misburg, Abt. Handball, wird

ein Zuschuss von bis zu ……700,00 €
(Zuwendung Nr. 21/2015)

einmalig im Ergebnis-/Finanz-Haushalt zur Verfügung gestellt.

10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Beschallungsanlage Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1777/2015)

Bezirksratsherr Lux fragte, warum diese Box nicht bei der Erweiterung der Anlage installiert worden sei. Im Kostenvorschlag stand sie mit drin.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass es andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Erweiterung gegeben habe, so dass der Betrag ausgeschöpft war. Man könne die Box aber bei entsprechender Finanzierung nachbestellen.
Bezirksratsherr Lux fragte nach der Einhaltung des Budgets im Rahmen der Ausschreibung.
Herr Selig führte dazu aus, dass sich im Nachhinein ergeben hätte, dass man noch ein Statikgutachten brauche. Dieses habe die Gelder für die Box aufgezehrt und auf die Bassbox hätte man in diesem Moment als erstes verzichten können. Bei der Übergabe der Anlage wurde dies auch übermittelt.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Für die Komplettierung der Beschallungsanlage/Mikrophonanlage im Bürgerhaus Misburg durch eine Bassbox stellt der Bezirksrat
bis zu 2000,00 €
zur Verfügung.

Einstimmig


TOP 10.2.2.
Bürgerfest Misburg
(Drucks. Nr. 15-1801/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat stellt der AMK
bis zu 500 €

aus den Mitteln des Stadtbezirksrates für die Durchführung des Bürgerfestes rund um das Bürgerhaus Misburg zur Verfügung.

8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.3.
Zuwendung FC Stern Misburg
(Drucks. Nr. 15-1803/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat stellt dem FC Stern Misburg

bis zu 4.500 €

aus den Mitteln des Stadtbezirksrates für den D-Platz und zur Durchführung des Stadtteilturniers zur Verfügung.

7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Für das Protokoll:




U. ENGELHARDT G. SELIG
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Protokollführer