Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 07.09.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.08.2015)
Protokoll (erschienen am 14.10.2015)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 67 - 09.09.2015

PROTOKOLL

40. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 7. September 2015, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.05 Uhr
Ende 16.15 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Beigeordnete Seitz (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
Herr Holm
Herr Kruse
(Frau Lipp)
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)


Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Koebe (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Reuter (aha, stellvertr. Verbandsgeschäftsführer)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün)
Herr Kamieth (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Gäste:
Frau Jagemann (CDU-Fraktionsvorsitzende StBR Nord)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 39. Sitzung am 06.07.2015

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH – Fortsetzung des Projektes
(Drucks. Nr. 1918/2015)

3.2. Fortführung des Projektes WALK – ohne Beteiligung der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1815/2015)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 'Leinewelle'
(Drucks. Nr. 1610/2015)

4.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 1610/2015, Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Leinewelle"
(Drucks. Nr. 1699/2015)

4.1.2. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1610/2015 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 'Leinewelle')
(Drucks. Nr. 1942/2015)

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / "Gewerbegebiet Germania"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1090/2015 mit 3 Anlagen)

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N



7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1573/2015 mit 3 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheiten
(Drucks. Nr. 1749/2015 mit 2 Anlagen)

11. Genehmigung des Protokolls über die 39. Sitzung am 06.07.2015 - nichtöffentlicher Teil

12. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil

13. Anfragen und Mitteilungen - nichtöffentlicher Teil


Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15.05 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 3.1. (Drucks. Nr. 1918/2015) wurde in die CDU-Fraktion gezogen.

· TOP 6.1. (Drucks. Nr. 1090/2015) wurde in die CDU-Fraktion gezogen.



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Eine Einwohnerin aus dem Stadtteil Vinnhorst berichtete über starke Geruchsbelästigungen, die in letzter Zeit in ihrer Wohngegend vermutlich von der Firma Befesa Salzschlacke GmbH im Bereich des Brinker Hafens am Mittellandkanal ausgingen.
Ein beißend-stechender Ammoniak-Geruch über der Gegend belaste Atemwege und Augen und mache einen Aufenthalt im Freien geradezu unmöglich. Den Anwohnern sei unklar, ob Schadstoffe in dieser geruchsintensiven Luft enthalten seien und an wen sie sich wenden könnten, um eine evtl. Schadstoffbelastung ermitteln zu können.
Sie fragte, wie ermittelt werden könne, ob die enthaltenen Stoffe erlaubt seien und warum der Geruch in der Intensität so sehr gestiegen sei bzw. ob Veränderungen im Produktionsablauf oder Schäden an den Anlagen der Firma der Grund sein könnten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, es läge ihr dazu eine Antwort von der hierfür zuständigen Behörde, dem Gewerbeaufsichtsamt (GAA) vor. Diese Antwort sei bereits Grundlage für eine Ende Juni erfolgte Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage im Bezirksrat Nord gewesen (DS Nr. 15-1419/2015 F1).
Sie fragte, ob der Geruch in der Zwischenzeit erneut aufgetreten sei. Auch wisse sie nicht, ob die erwähnte Antwort des GAA bereits bekannt sei.

Frau Jagemann erläuterte dazu, sie habe bereits ein Gespräch dazu mit drei MitarbeiterInnen der Firma Befesa sowie einem Mitarbeiter vom GAA geführt. Im Ergebnis wurde genannt, dass der Geruch die vorhandenen Toleranzwerte unterschreite, nicht schädigend und nicht vermeidbar sei und somit hingenommen werden müsse.
Jedoch hätten auch MitarbeiterInnen der benachbarten Firma Delkeskamp Verpackungswerke GmbH über gesundheitliche Beschwerden durch den Geruch geklagt. Dies sei dem GAA per Brief von Delkeskamp mitgeteilt worden. Der Krankheitsstand in deren Firma sei hoch und die Art der Symptome inzwischen ärztlich erfasst worden.
Ebenso hätten sich einige AnwohnerInnen der betroffenen Wohngegend in ärztliche Behandlung begeben müssen. Es würden sich derzeit Unterschriften-Initiativen durch die Betroffenen bilden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete aus der vorliegenden Antwort des GAA, es seien vor Ort Messungen durchgeführt worden, die keine Gesundheitsbelastungen bzw. keinen Nachweis schädlicher Stoffe ergeben hätten. Sie nehme aber die Anregung entgegen, weitere Überprüfungen zu veranlassen.

Ratsherr Hellmann gab zu Bedenken, dass auch eine ständige Geruchsbelästigung bereits eine Einschränkung der Lebensqualität darstelle, selbst wenn es sich dabei nicht um schädliche Stoffe handeln sollte.

Zwei AnliegerInnen der Gneisenaustraße 54 im Zooviertel Hannovers berichteten, dass im Mai 2015 an alle dortigen AnwohnerInnen ein Schreiben von enercity über geplante Erdbauarbeiten zur besseren Stromversorgung erfolgt sei. Im Juni hätten die AnwohnerInnen des Hauses Nr. 54 jedoch festgestellt, dass enercity fast direkt vor den Gartenzaun ein Transformatorenhaus in der Größe eines VW-Busses mit ca. 10.000 Kilo-Volt gebaut habe. Sowohl die Stadtverwaltung als auch enercity hätten auf Nachfrage eine Unbedenklichkeit und erfolgte Überprüfungen zugesichert.
In Haus und Nachbarschaft gäbe es viele kleine Kinder und es sei für die AnwohnerInnen zudem unverständlich, warum der Transformator nicht auf das Gelände der nur ca. 50 - 100 Meter entfernten Stadthalle gebaut worden sei. Die Verwaltung habe dazu lediglich angegeben, dass die Kosten dafür aufgrund der nötigen Kabel zu hoch ausgefallen wären.
Unklar sei, wie hoch der Elektrosmog dieser Anlage ausfalle, gerade im Hinblick darauf, dass die HausbewohnerInnen alle dem Garten und damit der Anlage zugewandt schlafen würden und sich auch ein Kinderspielplatz dort befinde.

Anmerkung: Den Anwohnern der Gneisenaustraße 54 wurde dazu eine schriftliche Beantwortung (in Kopie an die Ausschussmitglieder) zugeleitet.

Behandelt

2. Genehmigung des Protokolls über die 39. Sitzung am 06.07.2015

Genehmigt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes
Misburg-Ost mbH – Fortsetzung des Projektes
(Drucks. Nr. 1918/2015)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

3.2. Fortführung des Projektes WALK – ohne Beteiligung der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1815/2015)
Ratsherr Hellmann erwähnte in Bezug auf die Drucksache, dass die Regionsverwaltung das Projekt in 2015 nicht weiter mitfinanzieren wolle, weil es nicht mehr im erforderlichen Maß dem Programm gegen Jugendarbeitslosigkeit entspräche.

Ratsherr Förste führte an, der Ausstieg der Region aus der Finanzierung sei ärgerlich, seine Fraktion wolle das Projekt jedoch trotzdem fördern.

Ratsherr Mineur berichtete, seine Fraktion habe sich auf dem Sommerfest des Projektes GROW davon überzeugt, wie sinnvoll dieses als Nachfolger des Projektes WALK sei. Das Projekt wandere nun in eine andere Richtung; während vorher mit WALK der Schwerpunkt auf die Förderung von Arbeitsplatzmaßnahmen gelegt wurde, sei nun mit GROW eher der integrative Ansatz im Mittelpunkt.
Aufgrund der lobenswerten Initiative und des Einsatzes der am Projekt Beteiligten könne dem Vorschlag der Verwaltung in der Drucksache gefolgt werden.
8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur
'Leinewelle'
(Drucks. Nr. 1610/2015)
Ratsherr Förste bat um eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Antrags.

Ratsherr Bindert äußerte zum Änderungsantrag DS Nr. 1942/2015, dass der Vorschlag einer Bürgschaft passender als Haushaltsantrag gestellt worden wäre, da solche Maßnahmen dem Gesamthaushalt angerechnet würden. Das Gleiche gelte für den Zusatzantrag DS Nr. 1699/2015.
Es sei eine Sache, ein Vorzeigeprojekt teilweise durch die Stadt finanzieren zu lassen, andererseits aber dann diese Mittel an anderer Stelle einsparen zu müssen, beispielsweise bei der Sanierung diverser Schuleinrichtungen. Das sei nicht vertretbar.

Ratsherr Blaschzyk gab an, er sehe den Antrag DS Nr. 1610/2015 eher als Lippenbekenntnis, weshalb seine Fraktion einen Zusatzantrag eingebracht habe. Aufgrund der Attraktivität des Projektes sollte die Stadt dieses zusätzlich finanzieren, wenn die nötigen Gelder nicht über Spenden hereingeholt werden könnten. Er erinnerte an die hohen Zuwendungen, die an Vereine, Verbände und Initiativen in Hannover flössen. So sei es unverhältnismäßig, wenn dieses gut geplante Projekt einer professionellen und engagierten Initiative keine Förderung von der Stadt erhalte.
Bei einer Bürgschaft, wie mit DS Nr. 1942/2015 beantragt, sehe er jedoch die Gefahr der vollen Haftung, die in die Millionenbeträge gehen könne.

Ratsherr Böning berichtete, dass in seiner Fraktion verschiedene Meinungen zum Projekt vorhanden seien; er persönlich stimme dem Projekt zu.
Eine Bürgschaft sehe er aufgrund der Haftung ebenfalls kritisch, eine Anschubfinanzierung sei diesbezüglich sicherer.

Ratsherr Engelke war der Meinung, dass die Geldmittel, die für Bürgschaft oder Anschubfinanzierung benötigt würden, dringender in andere Projekte innerhalb der Stadt fließen sollten. Er könne es gegenüber den BürgerInnen nicht vertreten, dringend benötigte Gelder in ein Spaßprojekt zu investieren.
Die Initiative habe zudem keine Finanzierung seitens der Stadt eingefordert, auch wenn sie sich sicherlich darüber freuen würde.
Das Risiko der Haftung bei einer Bürgschaft sehe er ebenso, hier könne er es dem Kämmerer und den BürgerInnen gegenüber nicht vertreten, sollte das Projekt scheitern und die Stadt in eine Haftung in Millionenhöhe kommen.
Die zum Projekt geforderte klare und politische Aussage sei im vorliegenden rot-grünen ausreichend Antrag enthalten.

Ratsherr Mineur erläuterte, dass in der Anhörung zum Projekt deutlich geworden sei, dass die Initiatoren kompetent seien und über die nötigen Geldmittel verfügen würden.
Es seien daraufhin fraktionsintern lange Diskussionen darüber geführt worden, ob das Projekt nicht evtl. dazu führen könne, dass im Nachhinein hohe Summen städtischer Geldmittel nachinvestiert werden müssten.
So sei dann mit der Formulierung des Antrags sichergestellt worden, dass die Stadt zum Beispiel nicht auf einer Bauruine sitzenbleibe.
Bei einer Anschubfinanzierung müsse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an anderer Stelle eingespart werden.
Im nächsten Haushalt müsse jedoch wahrscheinlich eher darüber diskutiert werden, wo überhaupt noch Schwerpunkte von Investitionen gesetzt werden könnten.
Das Leinewelle-Projekt sehe er neben den vielen konkurrierenden Initiativen zudem nicht unbedingt als Leuchtturm-Projekt.
Die Initiatoren hätten versichert, dass sie das Projekt mit den im Antrag genannten Bedingungen umsetzen könnten. Sollten später im Laufe des Projektes doch Gelder fehlen, könne man an dieser Stelle dann über eine Zusatzfinanzierung diskutieren, aber im Vorhinein halte er dies nicht für sinnvoll.

Ratsherr Drenske ergänzte, auch umweltpolitische Punkte seien abgesichert worden, wie beispielsweise die Tierschutzbelange im Rahmen einer Fischtreppe oder die weitere Nutzung von wasserabwärts liegenden Wasserkraftwerken.
Zur Konkretisierung des Antrages sei darauf geachtet worden, den weiteren Verlauf des Projektes zu skizzieren, was in Zusammenarbeit mit den Initiatoren sehr gut erreicht worden sei.
Die geforderte, konkrete Grundlage für das Projekt sei gleich im ersten Absatz des Antrages mit der Forderung eines Gestattungsvertrages geliefert worden.

Ratsfrau Gahbler war der Meinung, dass die Initiatoren des Projektes, wenn sie so professionell seien, auch entsprechend rechnen könnten und damit auch ohne Anschubfinanzierung auskommen könnten, da sie eine solche nicht in die Planungen einberechnet hatten.
Ansonsten schließe sie sich den schon gemachten Äußerungen zum Thema Bürgschaft voll an.

Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass zum Vorschlag einer Anschubfinanzierung in DS Nr. 1699/2015 keine Beispielsumme genannt worden sei und dieser Vorschlag damit einen Schuss ins Blaue darstelle.
Er bliebe dabei, dass das Projekt Leinewelle nicht von städtischer Seite aus finanziert werden solle, sondern von externer Seite und zudem sich selbst tragend.
Dann spreche auch nichts gegen das Projekt, vor allem, weil es den genutzten Platz aufwerte und attraktiv sei für die Menschen, die dort surfen wollen.

Ratsherr Förste gab zur Kenntnis, dass seiner Auffassung nach der Antragsteller des Projekts schon mit einer städtischen Zusatzfinanzierung gerechnet habe bzw. sich zumindest darüber gefreut hätte. Zudem habe eine entsprechende Debatte über die Ausgabe öffentlicher Gelder für das Projekt auch in einigen Presseartikeln stattgefunden.
Was die Bürgschaft angehe, halte seine Fraktion den Antragsteller für seriös und professionell genug, um das Geld dann auch von ihm zurückgezahlt zu bekommen. Für eine Kreditaufnahme sei es leichter, wenn ein Bürge von öffentlicher Seite zur Verfügung stehe.
Eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte der Drucksache beantrage er, da seiner Meinung nach darin zum Teil eine doppelte und überflüssige Auflistung einiger Sachverhalte stattfinde.

Ratsherr Blaschzyk gab an, die mögliche Höhe einer Anschubfinanzierung von jeweils 300.000 Euro von Stadt und Region sei als Vorschlag von seiner Fraktion bereits im Bauausschuss kommuniziert worden. So ein Beschluss sei natürlich separat zu fassen.
Gerechtfertigt sei eine Anschubfinanzierung vor allem vor dem Hintergrund, dass sowohl Stadt als auch Region das Thema Leinewelle für ihren Wahlkampf genutzt hatten. Insofern sei der Rückzieher der Region von der Finanzierung als eher unangebracht zu betrachten.
Seiner Auffassung nach habe die Initiative in den stattgefundenen Vorgesprächen zunächst nur die Finanzierung der ersten Projektphase angesprochen, wozu die Vorbereitung wie z. B. die Erstellung von Gutachten gehöre. Hier sei die Initiative zur Finanzierung aus eigenen Mitteln und mit Sponsoren bereit.
Für die Projektrealisierung im zweiten Schritt sei jedoch seinem Wissen nach noch kein Geld eingeworben worden. Sollte hierfür später eine Suche nach Spendengeldern erfolgen, sei das Auffinden von Spendern einfacher, wenn bekannt sei, dass die Stadt nicht nur ideell, sondern auch finanziell hinter dem Projekt stehe. Wenn jedoch nach Außen signalisiert würde, dass die Stadt keine Gelder für das Projekt geben wolle, könne man dies als Desinteresse am Projekt oder als Zweifel an dessen Erfolg auffassen. Insofern könne mit einer Anschubfinanzierung, deren Höhe diskutabel sei, eine positive Willensbekundung erfolgen.

Ratsherr Bindert bestätigte, dass die erforderlichen Planungsgelder für das Projekt bereits durch u.a. Spendengelder eingeworben werden konnten und auf den Konten zur Verfügung stünden.
Ein Groß-Spender habe seine Spende davon abhängig gemacht, dass ein Antrag durch die Politik gestellt und beschlossen wird, welches jetzt mit der vorliegenden Drucksache erfüllt sei.
Es würde nach dem Start der ersten Projektphase dann noch auf die Ergebnisse der Gutachten zur Umsetzbarkeit des Projektes im Baubereich gewartet, dann hätte der Antragsteller das nötige Geld zusammen.

Ratsherr Kelich fragte, warum die genannte Summe von 300.000 Euro nicht im Zusatzantrag genannt worden sei, wenn die CDU-Fraktion eine so konkrete Vorstellung von der Höhe der Anschubfinanzierung habe. Er vermute, dass dies aus der Befürchtung heraus unterlassen worden sei, dass bei konkreter Nennung eines Betrages evtl. Proteste von Bürgern aufgekommen wären, die diese Geldsumme an anderen Stellen eingesetzt sehen wollten.

Ratsherr Blaschzyk gab dazu an, es bestünden seitens seiner Fraktion keine Bedenken, die Geldsumme öffentlich zu nennen, es sei zudem eine Pressemitteilung mit Nennung der Summe dazu erfolgt.
Im vorliegenden Antrag ginge es jedoch noch gar nicht um die konkrete Höhe der Finanzierung, sondern nur um eine Willensbekundung zur Mitfinanzierung. Die Finanzierung gehöre dann in Haushaltsanträge. Daher mache es wenig Sinn, im vorliegenden Antrag Zahlen zu nennen.

Getrennte Abstimmung:

Punkt 1: Einstimmig angenommen
Punkt 2: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 3: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 4: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 5: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen



4.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 1610/2015, Antrag der
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Leinewelle
(Drucks. Nr. 1699/2015)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.1.2. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1610/2015 (Antrag
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 'Leinewelle')
(Drucks. Nr. 1942/2015)

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 216. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg-Süd / "Gewerbegebiet Germania"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1090/2015 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1573/2015 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette lud zur Eröffnung einer neuen Betriebsstätte von aha am 24.09.2015 ein.

Frau van Schwartzenberg berichtete zum Sachstand des Projektes Neubau der Leineufermauer und erläuterte die Kostensteigerungen im Investitionshaushalt.
Demnach habe es eine Kostenerhöhung von 550.000 Euro auf 2.620.000 Euro gegeben. Die Mehrkosten seien jedoch durch Verschiebung nicht verbrauchter Reste bzw. Einsparungen aus anderen Vorhaben gedeckt worden.

Nachtrag:
Nicht genannt wurde der Anteil für die Bestandsdokumentation, die historische Recherche sowie die archäologische Grabung mit Befundsicherung und Dokumentation in Höhe von 230.000 Euro, die zusätzlich im Ergebnishaushalt etatisiert wurden. Beide Haushalte zusammen ergeben Gesamtkosten in Höhe von 2.850.000 Euro.

Ratsherr Engelke fragte, von welcher Seite der Mauerufer die Rede sei und ob tatsächlich Fundstücke am Grabungsort aufgetaucht seien.

Frau van Schwartzenberg erläuterte, hier sei die von der Altstadt abgewandte Seite zum Parkplatz hin gemeint. Es seien bei den Grabungen tatsächlich mehrere historische Gegenstände aus der Zeit der Urbesiedelung dieser Gegend gefunden worden, so u.a. Kacheln, Haushaltsgegenstände und Zierrat. Die Presse habe hierüber in unregelmäßigen Abständen berichtet.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Grabungen auf der anderen Uferseite (zur Altstadt hin) leider nach einiger Zeit wieder abgebrochen worden waren, weil der Baubeginn nicht weiter nach hinten geschoben werden sollte. Die betreffende Grabungsstätte auf jener Seite war daraufhin tatsächlich wieder zugeschüttet worden, was er sehr ärgerlich gefunden habe. Er fragte, ob die noch bestehende Grabungsstätte bestehen bleiben solle.

Frau van Schwartzenberg erwiderte, die Seite mit den zugeschütteten Grabungen stünde unter der Federführung des Baudezernats. Die Grabungen auf der Uferseite, für die der Fachbereich Umwelt zuständig sei, seien jedoch bis zum Ende gebracht worden. Nach den ersten Funden sei die Grabungstiefe so lange erweitert worden, bis keine weiteren Funde mehr gemacht wurden. Natürlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass evtl. doch noch weitere Einzelstücke im Erdreich verblieben seien, jedoch würde eine weitere Verlängerung der Grabungen in Bezug auf vorhandene Fristen etc. unverhältnismäßig werden.

Beigeordnete Seitz fragte, warum die zuerst kalkulierte Kostenhöhe in der zugehörigen Drucksache nicht nach oben hin angepasst wurde, nachdem offensichtlich wurde, dass diese durch die archäologischen Funde höher ausfallen würde und ob eine zehnprozentige Sicherheitsreserve vorhanden gewesen sei (und wenn ja, ob diese verbraucht oder in den erwähnten 550.000 Euro enthalten sei).
Weiterhin fragte sie, an welcher Stelle die erwähnten Einsparungen durchgeführt werden sollten bzw. welche Projekte durch die Mehrkosten nicht mehr durchgeführt werden könnten.

Frau van Schwartzenberg erläuterte, dass die Kosten nach bestem Wissen kalkuliert worden seien, wobei evtl. anfallende Mehrkosten einer solchen Sonderbaustelle immer schlecht einschätzbar seien, da anfangs unklar war, ob weitere Fundstücke auftauchen würden und inwieweit eine Verlängerung der Grabungen nötig werden würde. Erfreulicherweise seien dann im Rahmen der verlängerten Grabungen mehr Funde gemacht worden als vermutet, jedoch leider auch die Mehrkosten in Höhe der erwähnten 550.000 Euro entstanden.

Die entstandenen Mehrkosten konnten mit Mittelverschiebungen aus eingesparten bzw. nicht verbrauchten Mitteln finanziert werden. So stammten diese Gelder u.a. aus Projekten wie dem Wissenschaftspark Marienwerder, dem Opern-Dreieck, aus dem Spielplatz-Topf und einigen anderen kleineren Summen. Dadurch konnten bereits 535.000 Euro zur Kostendeckung erbracht werden. Die restlichen 15.000 Euro seien dann zusätzlich von der Region Hannover im Rahmen eines Biodiversitäts-Projektes zur Verfügung gestellt worden, bei dem in die Ufermauer Quartiere für Fledermäuse eingebaut wurden.

Zum zehnprozentigen Sicherheitszuschlag sagte sie eine Beantwortung durch das Protokoll zu.

Protokollantwort:

Bei der ursprünglichen Kostenschätzung wurde kein Sicherheitszuschlag von 10% vorgenommen.



Ratsherr Engelke beurteilte die Aufwertung des Uferbereichs als zusätzliche Bereicherung für Hannover und als Steigerung der Lebensqualität. Insofern sehe er hier die 550.000 Euro gut investiert, zumal diese überwiegend aus Mitteln finanziert werden konnten, die sonst ungenutzt bzw. unverbraucht zurück an den Kämmerer gegangen wären.
Weil man zu Beginn der Grabungen zwar mit Mehrkosten rechnen, aber noch nicht wissen konnte, in welcher Höhe diese anfallen würden, halte er die Vorgehensweise der Verwaltung hier für verständlich und legitim.

Herr Kamieth berichtete zum Sachstand der Umsiedelung von Pflasterritzenvegetation vom Klagesmarkt zu zwei Ersatzstandorten.
Ein Sachstandsbericht über ein erfolgtes Monitoring zu den zwei Ersatzstandorten am Schützenplatz und am Parkplatz des Sportleistungszentrums liege seit September 2014 vor.

Die Landeshauptstadt sei nach Hinweisen aus der Fachwelt, von Umweltverbänden sowie aufgrund ihrer Selbstverpflichtung als Bundeshauptstadt der Biodiversität aktiv geworden. Mit diesen Maßnahmen würden zudem Ziele des vom Rat beschlossenen Biodiversitätsprogramms umgesetzt.
Die Untersuchungen und die Verpflanzungsversuche der Vegetation seien im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung veranlasst worden, um die Eingriffe zu minimieren.
Die Ergebnisse am Schützenplatz seien gut ausgefallen, auf der Parkplatzfläche am Sportleistungszentrum dagegen wäre die Umsiedelung noch nicht zur vollen Zufriedenheit gelungen. Hier sei jedoch zu berücksichtigen, dass u.a. die Samen der verschiedenen Arten der Pflasterritzenvegetation erst nach einigen Jahren keimen würden. Ein Erfolg lasse sich daher meist erst nach einem Zeitraum von 3-5 Jahren abschließend bewerten.
Die Standorte würden weiterhin regelmäßig untersucht.
Die Kosten des wissenschaftlichen Monitorings lägen in einer Höhe von 800 Euro, die Kosten der handwerklichen Arbeiten (ABM-Kräfte) bei 2.700 Euro, insgesamt also 3.500 Euro.
Weitere Umsetzungsmaßnahmen seien nicht geplant.

Herr Dirscherl fragte, ob das Naturschutzgesetz die Umsetzung erforderlich gemacht habe, denn einige der Arten seien nicht auf der roten Liste.

Herr Kamieth gab dazu an, eine Nichtumsetzung der Pflasterritzenvegetation hätte keinen Verstoß dargestellt. Es sei jedoch wie dargestellt aus der Selbstverpflichtung zum Schutz der Biodiversität heraus beschlossen worden, die äußerst wertvolle Vegetation zu schützen.

Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Herr Dirscherl berichtete, er habe in der kürzlich herausgekommenen Broschüre "Erlebnisführer Eilenriede" (Madsack-Verlag, 1. Aufl., ISBN 978-3-940308-94-8) gesehen, dass die Waldchaussee auf allen in der Broschüre enthaltenen Eilenriedekarten wieder nicht benannt worden sei.
Er fragte, wer innerhalb der Stadtverwaltung wisse, wie die Straße tatsächlich heiße, warum sie auf vielen Karten nicht benannt werde und ob eine Widmung auf den Namen "Waldchaussee" stattgefunden habe.

Protokollantwort:

Die Straßenverbindung (durch die Eilenriede) zwischen Fritz-Behrens-Allee und Steuerndieb ist nicht als öffentliche Straße gewidmet. Es handelt sich somit straßenrechtlich um eine Privatstraße der Landeshauptstadt Hannover. Nur so ist es auch möglich, die Straße z.B. am Wochenende für den Verkehr zu sperren.


Bei der in der Bevölkerung verbreiteten Bezeichnung „Waldchaussee“ handelt es sich nicht um einen offiziellen Straßennamen. Für die fragliche Straße wurde bislang noch keine Straßenbenennung festgelegt.

Der mit DS Nr. 2474/2012 erfolgte Antrag der CDU-Fraktion zur Straßenbenennung "Waldchaussee" wurde von ABau und AVA im Jahr 2012 ablehnend beschieden.
Auf die Kartenbezeichnungen in Plänen nichtstädtischer Redaktionen hat die Stadt Hannover keinen Einfluss.
Es kann weiterhin auf die zum Thema Waldchaussee erfolgten Protokollantworten aus den Sitzungen des AUG am 05.03.2012 und 30.09.2013 verwiesen werden.

Herr Dirscherl erwähnte weiterhin einen in der Eilenriede im Stadtteil Kleefeld vorhandenen Gedenkstein, der im 19. Jahrhundert im Andenken an ein dort stattgefundenes Duell gesetzt worden sei.
Der Stein habe sich viele Jahre an dieser Stelle befunden, sei jetzt jedoch verschwunden. Er fragte, ob die Verwaltung hiervon Kenntnis habe und der Stein evtl. umgesetzt worden sei.

Frau van Schwartzenberg sagte eine Klärung zu.

Protokollantwort:

Der sogenannte „Duellstein“ ist im Jahre 1859 in Kleefeld als Andenken an ein dort stattgefundenes Pistolenduell gesetzt worden, bei dem der Marineoffizier Georg Chüden ums Leben kam.


Der Stein befindet sich nach wie vor an diesem Ort. Er ist seitlich am Fuß der Rodelbahn im unteren Teil der Eilenriede zwischen Kleestraße und Messeschnellweg zu finden.
Da der Stein in den Sommermonaten fast völlig von Büschen verdeckt wird, ist er nur zu sehen, wenn man am unteren Ende direkt auf der Rodelbahn steht und Richtung Waldstation schaut.



Behandelt


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16.15 Uhr.




Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll