Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.09.2015
PROTOKOLL
45. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 16. Juli 2015, Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.57 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kluck) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
(Ratsherr Schlieckau) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) bis TOP 3
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.09.2015
PROTOKOLL
45. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 16. Juli 2015, Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.57 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kluck) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
(Ratsherr Schlieckau) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) bis TOP 3
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23. April und 28. Mai 2015
3. Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann
(Drucks. Nr. 1658/2015)
4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
5. A N F R A G E N
5.1. der Fraktion Die Hannoveraner zum Essen aus Großküchen
(Drucks. Nr. 1507/2015)
5.2. der CDU-Fraktion
5.2.1. zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
(Drucks. Nr. 1604/2015)
5.2.2. zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
(Drucks. Nr. 1631/2015)
5.3. der Fraktion DIE LINKE. zur Erstellung von Wahlprognosen durch die Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1648/2015)
5.4. der Fraktion Die Hannoveraner zur Aufstellung und Leerung von Abfallbehältern bei Straßenfesten
(Drucks. Nr. 1656/2015)
6. Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1703/2015)
7. Einrichtung eines Beirats für das Projekt "Demokratie leben!"
(Drucks. Nr. 1426/2015)
8. Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung)
(Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen)
9. Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf
(Drucks. Nr. 1312/2015)
10. Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1360/2015 mit 2 Anlagen)
11. 12. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 1492/2015 mit 2 Anlagen)
12. Beschluss über den Jahresabschluss 2013
(Drucks. Nr. 0653/2015 mit 4 Anlagen)
13. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2014
13.1. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1236/2015 mit 5 Anlagen)
13.2. Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 1361/2015 mit 4 Anlagen)
13.3. Städtische Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 1464/2015)
14. Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz
(Drucks. Nr. 1373/2015 mit 1 Anlage)
15. Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
(Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen)
16. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof ; Finanzstatusprüfung 2011-2014
(Informationsdrucks. Nr. 1351/2015 mit 1 Anlage)
17. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative
17.1. 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei" Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1484/2015 mit 4 Anlagen)
17.2. 226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen)
18. Bebauungsplanangelegenheiten
18.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof -,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen)
18.2. Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen)
18.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen)
18.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)
18.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)
18.6. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)
18.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)
18.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1262, 1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1641/2015 mit 3 Anlagen)
19. Städtebaulicher Vertrag –Erschließungsvertrag- ehemaliger Hauptgüterbahnhof
(Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen)
19.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage)
20. Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)
21. Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1649/2015 mit 1 Anlage)
22. A N T R Ä G E
22.1. der Fraktion Die Hannoveraner zur farblichen Veränderung der Fassade des Anbaus des Sprengel Museums
(Drucks. Nr. 1657/2015)
22.2. der Fraktion DIE LINKE.
22.2.1. zu Belegrechtswohnungen für besondere soziale Gruppen
(Drucks. Nr. 1660/2015)
22.2.2. zu Unterstützung von Wohnprojekten für Wohnungslose
(Drucks. Nr. 1661/2015)
22.3. der Fraktion Die Hannoveraner Gebärdendolmetscher bei ausgewählten H1-Übertragungen einzublenden
(Drucks. Nr. 1662/2015)
23. Grundstücksangelegenheiten
23.1. Verkauf von Grundstücken in Anderten an der B 65
(Drucks. Nr. 0763/2015 mit 2 Anlagen)
23.2. Grundstücksverkauf in Bothfeld
(Drucks. Nr. 0767/2015 mit 2 Anlagen)
23.3. Verkauf des Grundstücks "Seelhorststraße 54"
(Drucks. Nr. 1081/2015 mit 2 Anlagen)
23.4. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 1163/2015 mit 3 Anlagen)
23.5. Verkauf der Sportflächen Am Moritzwinkel
(Drucks. Nr. 1244/2015 mit 2 Anlagen)
23.6. Verkauf eines Grundstücks an der Podbielskistraße/Ecke Pasteurallee
(Drucks. Nr. 1340/2015 mit 3 Anlagen)
23.7. Verzicht auf Ausübung des Rücktrittsrechts bei der Weiterveräußerung des Grundstücks Am Hohen Ufer durch die HELMA Wohnungsbau GmbH
(Drucks. Nr. 1415/2015)
23.8. Erbbaurechtsanpassung Kitas
(Drucks. Nr. 1421/2015 mit 1 Anlage)
23.9. Erbbaurechtsvertrag Mecklenheidestr. 22A
(Drucks. Nr. 1495/2015 mit 2 Anlagen)
23.10. Verkauf des bisherigen Grundstücks der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule
(Drucks. Nr. 1607/2015 mit 2 Anlagen)
24. Miet- und Betreibervertrag für das Aussiedler- und Flüchtlingswohnheim Zweibrückener Str. 72
(Drucks. Nr. 1654/2015)
25. Anmietung eines Gebäudes zur Nutzung als neues 17. Gymnasium - Anmietung nebst Sporthalle und Schulhofflächen
(Drucks. Nr. 1655/2015)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23. April und 28. Mai 2015
3. Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann
(Drucks. Nr. 1658/2015)
4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
5. A N F R A G E N
5.1. der Fraktion Die Hannoveraner zum Essen aus Großküchen
(Drucks. Nr. 1507/2015)
5.2. der CDU-Fraktion
5.2.1. zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
(Drucks. Nr. 1604/2015)
5.2.2. zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
(Drucks. Nr. 1631/2015)
5.3. der Fraktion DIE LINKE. zur Erstellung von Wahlprognosen durch die Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1648/2015)
5.4. der Fraktion Die Hannoveraner zur Aufstellung und Leerung von Abfallbehältern bei Straßenfesten
(Drucks. Nr. 1656/2015)
6. Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1703/2015)
7. Einrichtung eines Beirats für das Projekt "Demokratie leben!"
(Drucks. Nr. 1426/2015)
8. Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung)
(Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen)
9. Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf
(Drucks. Nr. 1312/2015)
10. Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1360/2015 mit 2 Anlagen)
11. 12. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 1492/2015 mit 2 Anlagen)
12. Beschluss über den Jahresabschluss 2013
(Drucks. Nr. 0653/2015 mit 4 Anlagen)
13. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2014
13.1. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1236/2015 mit 5 Anlagen)
13.2. Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 1361/2015 mit 4 Anlagen)
13.3. Städtische Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 1464/2015)
14. Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz
(Drucks. Nr. 1373/2015 mit 1 Anlage)
15. Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
(Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen)
16. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof ; Finanzstatusprüfung 2011-2014
(Informationsdrucks. Nr. 1351/2015 mit 1 Anlage)
17. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative
17.1. 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei" Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1484/2015 mit 4 Anlagen)
17.2. 226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen)
18. Bebauungsplanangelegenheiten
18.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof -,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen)
18.2. Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen)
18.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen)
18.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)
18.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)
18.6. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)
18.7. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)
18.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1262, 1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1641/2015 mit 3 Anlagen)
19. Städtebaulicher Vertrag –Erschließungsvertrag- ehemaliger Hauptgüterbahnhof
(Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen)
19.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage)
20. Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)
21. Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1649/2015 mit 1 Anlage)
22. A N T R Ä G E
22.1. der Fraktion Die Hannoveraner zur farblichen Veränderung der Fassade des Anbaus des Sprengel Museums
(Drucks. Nr. 1657/2015)
22.2. der Fraktion DIE LINKE.
22.2.1. zu Belegrechtswohnungen für besondere soziale Gruppen
(Drucks. Nr. 1660/2015)
22.2.2. zu Unterstützung von Wohnprojekten für Wohnungslose
(Drucks. Nr. 1661/2015)
22.3. der Fraktion Die Hannoveraner Gebärdendolmetscher bei ausgewählten H1-Übertragungen einzublenden
(Drucks. Nr. 1662/2015)
23. Grundstücksangelegenheiten
23.1. Verkauf von Grundstücken in Anderten an der B 65
(Drucks. Nr. 0763/2015 mit 2 Anlagen)
23.2. Grundstücksverkauf in Bothfeld
(Drucks. Nr. 0767/2015 mit 2 Anlagen)
23.3. Verkauf des Grundstücks "Seelhorststraße 54"
(Drucks. Nr. 1081/2015 mit 2 Anlagen)
23.4. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 1163/2015 mit 3 Anlagen)
23.5. Verkauf der Sportflächen Am Moritzwinkel
(Drucks. Nr. 1244/2015 mit 2 Anlagen)
23.6. Verkauf eines Grundstücks an der Podbielskistraße/Ecke Pasteurallee
(Drucks. Nr. 1340/2015 mit 3 Anlagen)
23.7. Verzicht auf Ausübung des Rücktrittsrechts bei der Weiterveräußerung des Grundstücks Am Hohen Ufer durch die HELMA Wohnungsbau GmbH
(Drucks. Nr. 1415/2015)
23.8. Erbbaurechtsanpassung Kitas
(Drucks. Nr. 1421/2015 mit 1 Anlage)
23.9. Erbbaurechtsvertrag Mecklenheidestr. 22A
(Drucks. Nr. 1495/2015 mit 2 Anlagen)
23.10. Verkauf des bisherigen Grundstücks der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule
(Drucks. Nr. 1607/2015 mit 2 Anlagen)
24. Miet- und Betreibervertrag für das Aussiedler- und Flüchtlingswohnheim Zweibrückener Str. 72
(Drucks. Nr. 1654/2015)
25. Anmietung eines Gebäudes zur Nutzung als neues 17. Gymnasium - Anmietung nebst Sporthalle und Schulhofflächen
(Drucks. Nr. 1655/2015)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 23.3. zum Verkauf des Grundstücks "Seelhorststraße 54" mit der Drucks. Nr. 1081/2015 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am
14. Juli 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Ferner sei der Punkt 23.10. zum Verkauf des bisherigen Grundstücks der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule mit der Drucks. Nr. 1607/2015 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der SPD in der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 13. Juli 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden sei.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schlug vor, dass der Rat, wie in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 11. Juni 2015 abgestimmt, die Sitzung gegen 17:00 Uhr für eine Getränkepause zu unterbrechen.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23. April und 28. Mai 2015
TOP 3.
Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann
(Drucks. Nr. 1658/2015)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) teilte mit, dass Ratsfrau Wagemann mit Schreiben vom
8. Mai 2015 mitgeteilt habe, dass sie auf ihr Ratsmandat zum 16. Juli 2015 verzichte.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Der Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte weiter aus, dass Ingrid Wagemann dem Rat der Landeshauptstadt Hannover als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seit dem 1. November 2001 angehört habe. Ratsfrau Wagemann habe in dieser gesamten Zeit im Sozialausschuss mitgearbeitet, dessen Vorsitzende sie seit 2011 gewesen sei. Als Stellvertreterin habe sie die gesamte Zeit dem Verwaltungsausschuss angehört. Daneben sei sie im Jugendhilfeausschuss und im Sportausschuss tätig gewesen. Zudem habe Ratsfrau Wagemann in verschiedenen Kommissionen, wie der Kommission zur Begleitung des Hannover Projektes, der Kleinen Kommission zur Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte und aktuell der Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie der Kommission Stadtentwicklung Hannover 2030 mitgewirkt. Ratsfrau Wagemann vertrat die Landeshauptstadt Hannover in den Aufsichtsräten der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH und der Stadtwerke Hannover AG, im Beirat des Jugend Ferien-Services sowie im Vorstand des Stifts zum Heiligen Geist.
Ratsfrau Wagemann scheide mit Wirkung zum 16. Juli 2015 aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover aus und damit zugleich als beratendes Mitglied in den Stadtbezirksräten Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide und Linden-Limmer.
Ratsfrau Wagemann trug vor, dass sie sich im Nachgang ihrer Arbeit im Verein Sport, Kultur und soziale Arbeit (SPOKUSA e.V.) in der Nordstadt für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ab dem 1.November 2001 im Rat der Landeshauptstadt Hannover vor allem drei Dinge vorgenommen habe. Das Erste sei, bei der Arbeit für die Kinder, auch die Eltern mitzunehmen, damit für alle Beteiligten der maximale Erfolg erreichbar würde. Das Zweite sei, für die Menschen in Hannover, ihre Interessen und Bedarfe dezernatsübergreifend zu arbeiten. Der dritte Punkt sei, ehrliche Politik zu machen, authentisch als Partnerin der Verwaltung und der Trägerlandschaft im Interesse der Menschen in Hannover zu sein. Ratsfrau Wagemann urteilte, dass ihr die Umsetzung des ersten Punktes ihrer Bestrebungen am ehesten gelungen sei und ergänzte, dass sie ihre Aktivitäten für die Landeshauptstadt Hannover als sehr erfolgreich erlebt habe. Zudem fühle sie sich sehr reich und stolz in Hinblick auf ihre Arbeit, welche sie aufgrund ihres Mandates für die Menschen in Hannover habe übernehmen dürfen. Ratsfrau Wagemann bedankte sich für die vielen schönen und zum Teil anrührenden Rückmeldungen aus der Trägerlandschaft, der Politik und der Verwaltung der vergangenen Tage und Wochen.
Ratsfrau Wagemann hob im Weiteren zwei Veranstaltungen hervor, um zu verdeutlichen, worin sich der Reichtum ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für sie persönlich reflektiere. Zum einen verbildlichte Ratsfrau Wagemann, wie Jugendliche, die zuvor wohl noch nie eine Oper von innen gesehen hatten, gemeinsam mit professionellen Künstlern, die Rap-Oper Culture Clash nach Mozarts „Die Entführung aus dem Serail“ interpretiert hätten. Zum anderen beschrieb Ratsfrau Wagemann ein Auditorium im Sprengel Museum, in dessen Rahmen Stadtteil- und Rucksackmütter aus vielen verschiedenen Ländern für ihre Arbeit geehrt worden wären. Ratsfrau Wagemann verdeutlichte, dass diese beiden Beispiele ausdrücken würden, wozu Kinder, Jugendliche und auch Eltern fähig wären, wenn man ihnen Unterstützung anbiete und sie agieren lasse. Ratsfrau Wagemann betonte, dass diese beiden Ereignisse, stellvertretend für zahlreiche andere Begebenheiten, den Lohn der Arbeit ausmachten. Ratsfrau Wagemann bedankte sich als jugendpolitische Sprecherin der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, bei Ratsherrn Pohl für seine immer kompetente, beharrliche und gute Oppositionsarbeit für die CDU-Ratsfraktion und bei Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) für ihren Einsatzwillen, ihre Kreativität und viele gute, gemeinsame Momente, auch wenn man nicht einer gemeinsamen Koalition angehört habe. Abschließend bat Ratsfrau Wagemann darum, dass die Fraktionen darauf achten mögen, auch weiterhin kluge, engagierte und durchsetzungsfähige Mitglieder in den Rat der Landeshauptstadt Hannover aufzunehmen, denn im Besonderen in der Sozialpolitik würde man diese Männer und Frauen dringend benötigen. Ratsfrau Wagemann bedankte sich bei allen Ratsdamen und –herren, bei den Dezernenten und Dezernentinnen und der Verwaltung für die gemeinsamen Arbeit.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bedankte sich bei Ratsfrau Wagemann für ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Rat und seinen Gremien, wünschte ihr für die Zukunft alles Gute und verabschiedete sie aus dem Ratssaal.
TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) gab bekannt, dass Herr Klaus Geschwinder als Nachfolger von Ratsfrau Wagemann vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Klaus Geschwinder habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Klaus Geschwinder vorzutreten, um verbindlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Hermann Herrn Klaus Geschwinder als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Ratsvorsitzender Hermann Herrn Klaus Geschwinder auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.
TOP 5.
A N F R A G E N
TOP 5.1.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Essen aus Großküchen
(Drucks. Nr. 1507/2015)
Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1507/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Mit welchen Caterern/Großküchen arbeitet die Stadt bei der Belieferung von städtischen Einrichtungen zusammen?
Die von der Landeshauptstadt Hannover in eigener Regie betriebenen Kindertagesstätten werden nicht von Großküchen beliefert. In ihnen erfolgt die Versorgung mit Mittagessen für die Kinder in aller Regel mit frisch zubereitetem Essen durch die Hauswirtschaftskräfte in den jeweiligen Küchen der Einrichtungen. Einige Kindertagesstätten werden mit Essen beliefert, das in der städtischen Küche des Fachbereiches Jugend und Familie im Rohdenhof ebenfalls täglich frisch zubereitet wird. Zurzeit erfolgt noch in 13 Kindertagesstätten die Zubereitung des Mittagessens in Form von sogenannten Mischkostküchen. Dies bedeutet, dass im Wesentlichen Tiefkühlkost eines im Wege der Ausschreibung ermittelten Caterers verwendet wird, die durch selbst zubereitete Beilagen sowie Frischkost, wie z.B. Salat, erweitert wird.
Im Bereich der städtischen Alten- und Pflegezentren wird für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner kein Caterer in Anspruch genommen. Vielmehr wird in sechs Zentren täglich frisch gekocht. Ebenso werden das Frühstück und das Abendbrot täglich frisch zubereitet. In einem Haus des Betriebes erfolgt die Versorgung durch die Küche eines anderen Zentrums, da dort keine eigene Küche unterhalten wird.
Im Bereich der Schulverwaltung wird mit insgesamt elf verschiedenen Caterern zusammen gearbeitet; darunter befinden sich sowohl kommerzielle Anbieter wie auch frei-gemeinnützige Träger.
Frage 2:
Wie genau wird sichergestellt, dass die Caterer, mit denen die Stadt zusammenarbeitet, jederzeit einwandfreies Essen liefern?
Alle Lebensmittelbetriebe unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Durch Bundesverwaltungsvorschriften ist sichergestellt, dass alle Überwachungsbehörden (in Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte inklusive Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover) risikobasiert sowohl die Catering-Unternehmen als auch die Abgabestellen (z.B. in den Schulen) überprüfen. Die in der Landeshauptstadt Hannover ansässigen Cateringunternehmen werden risikoorientiert alle drei bis sechs Monate planmäßig und unangemeldet kontrolliert, die Ausgabestellen in der Regel einmal jährlich oder alle 1,5 Jahre. Werden Mängel festgestellt, wird die Beseitigung sofort angeordnet und nachkontrolliert. Nicht nur bei der Kontrolle der Cateringunternehmen wird auf einwandfreie Hygiene und Einhaltung der Temperaturanforderungen geachtet. Auch bei der Kontrolle der Ausgabestellen werden die Eigenkontrollunterlagen, die jeder Betrieb bei der Eingangskontrolle erstellen muss, überprüft. Diese belegen, ob das angelieferte Essen von einwandfreier Beschaffenheit und ausreichender Temperatur war. Insofern sind sowohl beim Anliefernden, als auch bei dem belieferten Betrieb Kontrollmaßnahmen möglich; diese werden von uns überprüft. Erhebliche Mängel haben wir in den letzten Jahren nicht festgestellt.
Frage 3:
Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Probleme und wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
Nein.
TOP 5.2.
der CDU-Fraktion
TOP 5.2.1.
zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
(Drucks. Nr. 1604/2015)
Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 1604/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Der Stadtverwaltung ist sowohl durch die in der Anfrage genannten Quellen, als auch durch eigene Erkenntnisse – bekannt, dass beim Übergang von Asylberechtigten und ausländischen Flüchtlingen vom Asylbewerberleistungsrecht in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II (SGB II) Schwierigkeiten und Wartezeiten auftreten. Diese hängen ganz sicherlich zum einen mit der hohen Zahl von Antragstellern, die in vergleichsweise kurzem Zeitraum entsprechende Verfahren einleiten, sowie der Heterogenität und unterschiedlichen Voraussetzungen dieses Personenkreises zusammen.
Wünschenswert wäre in der Tat, dass anerkannten Asylbewerbern bzw. aus anderen Gründen mit aufenthaltsrechtlichen Titeln versehenen Personen – entsprechende Arbeitsfähigkeit unterstellt – möglichst schnell der Zugang zum entsprechenden Leistungsgesetz, in diesem Fall also dem SGB II, ermöglicht würde. Bei einem solchen Leistungsbezug würden dadurch nicht nur regelmäßige Leistungen für den Lebensunterhalt sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben, sondern auch der Zugang zum vollständigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft ermöglicht werden.
Dem gegenüber stehen nicht nur häufig schwierige und für die Betroffenen nicht immer transparente Verfahrenserfordernisse, die Notwendigkeit in vielen Fällen Dolmetscherleistungen vielfältigster Sprachen hinzuziehen zu müssen und auch nicht immer genügend eingespielte Verfahrensabläufe.
Insbesondere die Zusage der Mietkostenübernahme als Folge einer Leistungsbewilligung nach dem SGB II ist aber in aller Regel Voraussetzung für eine erfolgreiche Wohnungsanmietung, die dann – wenn entsprechender Wohnraum zur Verfügung steht – auch zur Kapazitätsentlastung in den Not-Unterkünften führen würde.
Die Landeshauptstadt Hannover ist nicht Träger des Jobcenters Region Hannover; dies sind die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie die Region Hannover. Es gibt deshalb keine direkte Möglichkeit für die Verwaltung, auf die Rechtsanwendung im Bereich des SGB II Einfluss zu nehmen.
Im Rahmen meiner, mir von der Region Hannover eingeräumten, Mitgliedschaft in der Trägervertretung des Jobcenters Region Hannover habe ich allerdings die geschilderte Situation in der Sitzung der Trägervertretung am 19. Juni dieses Jahres thematisiert und dabei insbesondere auch die Unterstützung des kommunalen Trägers, der Region Hannover erfahren.
Als Folge habe ich darüber hinaus mit Schreiben vom 24.06.2015 an die Geschäftsführung des Jobcenters auch konkrete Vorschläge unterbreitet, mit denen möglicherweise aus unserer Sicht ein effektiviertes Verfahren beim Wechsel der Rechtskreise erzielt werden könnte.
Frage1:
Wie viele Personen, die einen geklärten Aufenthaltsstatus besitzen, wohnen in Flüchtlingsunterkünften in der Landeshauptstadt?
Wie viele Personen mit geklärtem Aufenthaltsstatus in Unterkünften wohnen, wird statistisch nicht erfasst. Die Ausländerbehörde stellt den Betroffenen eine Bescheinigung aus, wonach sie unter anderen nicht mehr verpflichtet sind, in einer zugewiesenen Unterkunft zu wohnen, sobald die Mitteilung über die Anerkennung als Flüchtling oder das Vorliegen von Abschiebungsverboten vorliegt. Die tatsächliche Wohnsituation ist dann entscheidend von den Gegebenheiten am Wohnungsmarkt abhängig.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Arbeit des Jobcenters im Vorfeld zu unterstützen, damit die Anträge der Flüchtlinge mit geklärtem Asylstatus schneller abgewickelt werden können?
Wie bereits im Vorspann dargestellt, hat die Stadtverwaltung keine direkte Möglichkeit, die operativen Tätigkeiten des Jobcenters Hannover zu beeinflussen. Im Rahmen des im diesem Jahr eingerichteten Integrationsmanagements bemühen sich die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings auf Basis der bestehenden Verfahren, alle notwendigen Fragen und Voraussetzungen für einen schnellen Rechtskreiswechsel zu klären, erforderlichenfalls Hilfestellung bei der Besorgung notwendiger Unterlagen zu leisten oder auch bei der Vermittlung entsprechender Dolmetscherdienste, die zum Teil sogar durch das Integrationsmanagements selbst geleistet werden können, zu leisten.
Darüber hinaus ist dem Jobcenter Region Hannover auch weitere Unterstützung im Rahmen der bestehenden jeweiligen Zuständigkeiten angeboten worden, sofern hierfür Bedarf geltend gemacht wird.
Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Belegungssituation und möglicherweise durch langwierige Verfahren entstehende Unterbringungsengpässe vor dem Hintergrund der ohnehin knappen Unterbringungskapazitäten?
Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das Ziel der Landeshauptstadt Hannover die schnelle Integration und Teilhabe der asylberechtigten und ausländischen Flüchtlinge am gesellschaftlichen Leben in der Stadt ist. Hierzu gehört insbesondere auch, dazu beizutragen, unerlässliche Notunterkunftssituationen, soweit irgend möglich, abzubauen bzw. zu vermeiden. Einer zügigen Regelung der Zusage über die Mietkostenübernahme im Falle einer SGB II Leistungsfähigkeit kommt dabei auch im Hinblick auf die für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Unterkünfte zentrale Bedeutung zu.
Ich gehe deshalb auch davon aus, dass insbesondere im Rahmen der Trägervertretung des Jobcenters Region Hannover sowohl die Regionsverwaltung als auch wir seitens der Stadt weiterhin unser Interesse an einer befriedigenden Lösung dieser Problematik deutlich machen werden.
Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob sich die Verwaltung die Konstellation vorstellen könnte, wie dies in einigen niedersächsischen Kommunen bereits praktiziert würde, wonach die IntegrationsmanagerInnen mit einem Fallmanager des Job Center in einem Büro zusammenarbeite, um Problematiken schneller erkennen und lösen zu können.
Stadtrat Walter antwortete, dass das für Hannover eingerichtete Integrationsmanagement in den Flüchtlingsunterkünften zugegen sein solle. Die IntegrationsmanagerInnen sollen die Menschen beraten, bei Formularen helfen, Dolmetscherdienste organisieren und die Flüchtlinge bei Amtsbesuchen begleiten. Stadtrat Walter bemerkte, dass es in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein könnte, wenn sich die IntegrationsmanagerInnen auf dem kurzen Dienstweg mit den Mitarbeitern der Job Center zur Klärung von Problemen kurzschließen würden. Stadtrat Walter betonte, dass das Integrationsmanagement eine freiwillige Leistung der Stadtverwaltung Hannover sei und dass die städtischen MitarbeiterInnen des Integrationsmanagements „Sachen“ regeln bzw. begleiten sollen, die man als zwingend notwendig erachte.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Annahme zutreffend sei, dass den Job Centern eigene Mittel für Dolmetscherdienste im Budget zur Verfügung stünden.
Stadtrat Walter antwortete, dass er zu dem Thema ein verwaltungsinternes, betont freundliches Schreiben an die Geschäftsführung der Job Center versandt habe. Stadtrat Walter merkte an, dass der Einsatz von Dolmetscherdiensten für die Job Center nicht nur möglich, sondern auch notwendig sei, da man eine Form der Kommunikation mit den Flüchtlingen finden müsse. Stadtrat Walter wies darauf hin, dass Dolmetscherdienste nicht das einzige Erfordernis sei, sondern es seien zum überwiegenden Teil sehr viele Voraussetzungen zu erfüllen, um ein schnelles, effektives Zielverfahren, das Erreichen der Regelsysteme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), zu erlangen. Stadtrat Walter unterstrich, dass es zu diesem Sachverhalt den Behörden und Ämtern obliege, gemeinsam Mittel und Wege dorthin zu finden. Er bat darum zu bedenken, dass die Politik in den verschiedensten Fällen und Situationen ihres Entscheidungsspektrums sehr intensiv und engagiert darüber diskutiere, wie die Stadt Hannover mit der Flüchtlingssituation fertig werde und wie man mit vernünftigen Konzepten eine sinnvolle Arbeit leisten könne. Dies geschehe in der Stadtverwaltung ebenso wie an anderen Stellen und die Probleme beträfen nicht nur das Rathaus, sondern auch andere. Die aktuelle Situation erfordere es, dass man gemeinsame Lösungen fände.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass die Frage des Übergangs von einem System in das andere dadurch gelöst werden könnte, wenn man die diskriminierende Praxis zum Asylbewerberleistungsgesetz unterließe und die Menschen direkt in die Regelsysteme aufnehmen würde.
Stadtrat Walter erläuterte, dass die politischen Diskussionen dazu zurzeit auf allen Ebenen geführt würden und dass auch die Kommunen in ihrer Lobbyorganisation auf Bundesebene, dem Deutschen Städtetag, dazu debattiere. Diese Diskussionen seien nicht abgeschlossen und es gäbe keine eindeutige Positionierung. Diese gäbe es auch deswegen nicht, weil bei der Frage, ob man die anderen Leistungsgesetze, wie das SGB II, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder das SGB XII, nahtlos an die Stelle des Asylbewerberleistungsgesetzes setzen sollte, nicht abschließend beantwortet werden konnte. Stadtrat Walter führte weiter aus, dass dabei nicht nur die benannten Gesichtspunkte Beachtung finden sollten. Dabei seien unter anderen die finanziellen Regelkreise und somit auch die finanziellen Auswirkungen auf die verschiedenen Stellen zu beachten. Stadtrat Walter bemerkte abschließend, dass man sich mit der derzeit geltenden Rechtslage abzufinden habe und gemeinsam versuchen sollte, das Beste für die Menschen zu erreichen.
TOP 5.2.2.
zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
(Drucks. Nr. 1631/2015)
Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 1631/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, zukünftig mehr Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu werden? Welche Strategien werden dabei verfolgt?
In der Landeshauptstadt Hannover werden zu jeder Wahl etwa 3.900 ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Die Wahlhelferberufung wird durch ein eigenes Team durchgeführt, es erfolgt eine persönliche Ansprache, eine intensive telefonische und persönliche Begleitung und ein umfangreiches Schulungsprogramm. Im Ergebnis fanden sich bei jeder Wahl ausreichend ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, sodass die Wahlen immer ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten.
Die Landeshauptstadt Hannover ruft regelmäßig vor jeder Wahl in den lokalen Medien, bei den Parteien und im Internet die Bürgerinnen und Bürger auf, sich ehrenamtlich im Wahlvorstand zu engagieren. Künftig wird die Wahlbenachrichtigungskarte einen Hinweis enthalten, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig zu melden.
Ferner werden städtische Bedienstete über die internen Medien (Intranet, Mitarbeiterzeitung) zum Einsatz im Wahlvorstand aufgerufen.
Frage 2:
Hat die Stadtverwaltung bereits erwogen, Personen, die zum Beispiel zehnmal ihrer Bürgerpflicht nachgekommen sind und Wahlhelfer waren, zu ehren (z.B. mittels einer Auszeichnung durch den Oberbürgermeister)? Wenn ja, warum werden solche Ehrungen nicht durchgeführt, wenn nein, warum nicht?
Die Landeshauptstadt Hannover begrüßt Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ehrenamtlichen Einsatzes in einem Wahlvorstand. Derzeit wird dieser Einsatz insbesondere durch ein erhöhtes Erfrischungsgeld gewürdigt. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten statt des gesetzlich vorgesehenen Mindestsatzes in Höhe von 21 € ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € bis 40 €. Ausdrücklich unterstützen wir aktuelle Überlegungen des Gesetzgebers, die entsprechenden Sätze zu erhöhen.
Auch eine Ehrung für einen langjährigen Wahleinsatz wurde bereits seitens des Wahlamtes verfolgt. Mehrfach haben wir exemplarisch ausgewählte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellvertretend für alle Wahlvorstände bei dem Niedersächsischen Preis „Unbezahlbar und freiwillig“ vorgeschlagen, leider wurden diese Vorschläge bisher nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich begrüßen wir auch den in der Anfrage vorgetragenen Gedanken einer weitergehenden Ehrung langjähriger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Vergangenheit ist eine entsprechende Auswahl aus technischen Gründen und mangels einer ausreichenden Datenbasis nicht möglich. Mit der seit 2014 stufenweise neu eingeführten Wahlsoftware sollte sich nach Auskunft der Entwicklerfirma aber die Möglichkeit bieten, langjährige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sicher und vollständig zu identifizieren und entsprechende Ehrungen vorzunehmen.
Die Landeshauptstadt Hannover steht dem wohlwollend gegenüber.
TOP 5.3.
der Fraktion DIE LINKE. zur Erstellung von Wahlprognosen durch die Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1648/2015)
Stadtrat Härke beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1648/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wer hat den Auftrag zu einer solchen Wahlprognose auf welcher gesetzlichen Grundlage erteilt?
Frage 2: Gehört es zu den Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung, Wahlprognosen zu erstellen, und wo leitet sich diese Aufgabenzuteilung gegebenenfalls her?
Frage 3:
Wann werden die Ergebnisse dieser letztlich vom Steuerzahler bezahlten Prognose der Öffentlichkeit vorgestellt?
Wahlprognosen wurden bislang in der Statistikstelle der Landeshauptstadt Hannover nicht erstellt. Dies wird auch zukünftig – auch aus Gründen einer strikten Neutralitätspflicht – nicht geschehen.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, wie sich die Verwaltung die Veröffentlichung eines derartigen Artikels erkläre.
Stadtrat Härke antwortete, dass sich die Verwaltung diesen nicht erklären könne und verwies auf eine Konsultation beim Autor.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung für den internen Bereich Prognosen erstellen würde.
Stadtrat Härke erklärte, dass auch für den internen Gebrauch keine Prognosen erstellt würden. Die Verwaltung gäbe einzig und allein eine Wahlberichterstattung mit Analyse im Nachgang einer Wahl heraus. Diese würde allen Medien, allen Ratsfraktionen und allen Parteien zur Verfügung gestellt.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob es vorstellbar wäre, dass MitarbeiterInnen der Verwaltung derartige Prognosen ohne Wissen der Verwaltungsleitung erstellen würden.
Stadtrat Härke antwortete, dass der Verwaltung keine konkreten Hinweise dazu vorlägen.
TOP 5.4.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Aufstellung und Leerung von Abfallbehältern bei Straßenfesten
(Drucks. Nr. 1656/2015)
Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1656/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Auflagen seitens der Stadt erhalten die verantwortlichen Organisatoren solcher Straßenfeste hinsichtlich der Sauberkeit im Allgemeinen sowie der Abfallbeseitigung im Besonderen?
Nach § 17 Abs. 2 der städtischen Sondernutzungssatzung obliegt es dem Veranstalter einer im Wege einer Sondernutzungserlaubnis genehmigten Veranstaltung, die ihm zugewiesene Fläche in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu erhalten und die durch die Sondernutzung verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Ebenso bestimmt § 4a Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover, das dem Veranstalter die Reinigung der von ihm in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen obliegt.
Auflagenrechtlicher Bestandteil genehmigter Veranstaltungen im hannoverschen Stadtgebiet ist daher die Pflicht des Veranstalters zur ordnungsgemäßen Reinigung der in Anspruch genommenen öffentlichen Fläche nach Veranstaltungsende, inkl. Leerung der dortigen Papiersammelbehälter. Der Veranstalter hat rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Abnahmetermin für die erfolgte Flächenreinigung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft zu vereinbaren. Bei mehrtägigen Großveranstaltungen wird dem Veranstalter das tägliche Reinigen der Veranstaltungsfläche jeweils nach Veranstaltungsende aufgegeben.
Darüber hinaus wird allen Veranstaltern ein Merkblatt des Zweckverbandes Abfallwirtschaft zum Thema „Veranstaltungen“ zwecks Beachtung zur Verfügung gestellt.
Frage 2:
Sieht die Stadt Möglichkeiten, diese Auflagen und ihre Überwachung noch zu intensivieren?
Weitere Auflagen hinsichtlich der Sauberkeit der Veranstaltungsfläche sind bisher nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird diese Ratsanfrage jedoch zum Anlass nehmen, bei der in Rede stehenden Veranstaltung die Müllproblematik mit dem Veranstalter zu diskutieren.
Frage 3:
Ist es möglich, dass die Stadt bei großen Festen dieser Art insofern helfend eingreift, als sie im Einvernehmen mit AHA zusätzliche mobile Abfallbehälter aufstellen lässt oder für die häufigere Entleerung der Behälter noch während des Festes sorgt?
Grundsätzlich obliegt es dem Veranstalter, für den ordnungsgemäßen und sauberen Zustand der Veranstaltungsfläche zu sorgen. Hierzu besteht für den Veranstalter über den Zweckverband Abfallwirtschaft die Möglichkeit, zusätzliche Abfallbehälter zu beziehen. Die Stadt wirkt dabei auf ein Einvernehmen zwischen dem Veranstalter und dem Zweckverband hin.
TOP 6.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1703/2015)Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass es im Antrag unter dem Punkt 9. zu einem Fehler gekommen sei. Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) verbleibe auch weiterhin im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG und nur das Ersatzmitglied werde ausgetauscht. Als Ersatzmitglied werde Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) neu eingesetzt.
TOP 7.
Einrichtung eines Beirats für das Projekt "Demokratie leben!"
(Drucks. Nr. 1426/2015)
TOP 8.
Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung)
(Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen)
TOP 9.
Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf
(Drucks. Nr. 1312/2015)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die vorliegende Drucksache ablehnen werde. Ratsherr Wruck erläuterte, dass er persönlich eine posthume Entwürdigung von Menschen ablehnen würde. Diese Maßnahme gegen einen Menschen, der sich wahrscheinlich zu Zeiten des Nationalsozialismus Verfehlungen zu Schulden habe kommen lassen, sei drastisch überzogen. Ratsherr Wruck unterstrich, dass er einer nachträglichen Entwürdigung von Hinrich Wilhelm Kopf, welcher bedeutende Verdienste um das Land Niedersachsen und die Stadt Hannover erworben habe, nicht zustimmen könne.
TOP 10.
Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1360/2015 mit 2 Anlagen)
Ratsfrau Barnert (SPD) erläuterte, dass die Fraktion der SPD die vorliegende Drucksache ausdrücklich begrüße, da die Kindertagespflege dadurch eine deutliche Aufwertung erfahre. Kindertagespflege sei in Hannover ein wesentlicher Bestandteil der Kinderbetreuung. Im Besonderen in Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz. Deswegen sei es gut und richtig, dass diese Betreuungsform an Attraktivität gewinne.
Sie führte weiter aus, dass mit der Satzungsänderung eine weitere Angleichung an die Standards der Kindertagesstätten erfolge. Zum einen habe man Verbesserungen für die Eltern initiiert, da es auch hier nun das beitragsfreie letzte Betreuungsjahr vor dem Schuleintritt gäbe. Zum anderen würden Ersatzkindertagespflegestellen eingerichtet, die genutzt werden könnten, wenn die eigene Pflegeperson ausfalle.
Ratsfrau Barnert erörterte, dass auch für die Pflegepersonen selbst durch die neue Satzung Verbesserungen entstünden. Diesen würden beispielsweise Beihilfen für Fortbildungsmaßnahmen gewährt. Ferner würden durch die pauschalierte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge, die hohen bürokratischen Aufwendungen entfallen.
TOP 11.
12. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 1492/2015 mit 2 Anlagen)
TOP 12.
Beschluss über den Jahresabschluss 2013
(Drucks. Nr. 0653/2015 mit 4 Anlagen)
TOP 13.
Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2014
TOP 13.1.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1236/2015 mit 5 Anlagen)
TOP 13.2.
Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 1361/2015 mit 4 Anlagen)
TOP 13.3.
Städtische Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 1464/2015)
TOP 14.
Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule
Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem
Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz
(Drucks. Nr. 1373/2015 mit 1 Anlage)
TOP 15.
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
(Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen)
TOP 16.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; Finanzstatusprüfung 2011-2014
(Informationsdrucksache Nr. 1351/2015 mit 1 Anlage)
TOP 17.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative
TOP 17.1.
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei" Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1484/2015 mit 4 Anlagen)
TOP 17.2.
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen)
TOP 18.
Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 18.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.2.
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.6.
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.7.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 18.8.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1262, 1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1641/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 19.
Städtebaulicher Vertrag –Erschließungsvertrag- ehemaliger Hauptgüterbahnhof
(Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 19.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage)
TOP 20.
Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)
TOP 21.
Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1649/2015 mit 1 Anlage)
TOP 22.
A N T R Ä G E
TOP 22.1.
der Fraktion Die Hannoveraner zur farblichen Veränderung der Fassade des Anbaus des Sprengel Museums
(Drucks. Nr. 1657/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 22.2.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 22.2.1.
zu Belegrechtswohnungen für besondere soziale Gruppen
(Drucks. Nr. 1660/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungssauschuss!
TOP 22.2.2.
zu Unterstützung von Wohnprojekten für Wohnungslose
(Drucks. Nr. 1661/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 22.3.
der Fraktion Die Hannoveraner Gebärdendolmetscher bei ausgewählten H1-Übertragungen einzublenden
(Drucks. Nr. 1662/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll:
H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 23.3. zum Verkauf des Grundstücks "Seelhorststraße 54" mit der Drucks. Nr. 1081/2015 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der CDU in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am
14. Juli 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Ferner sei der Punkt 23.10. zum Verkauf des bisherigen Grundstücks der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule mit der Drucks. Nr. 1607/2015 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser auf Antrag der SPD in der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 13. Juli 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden sei.
Der Rat beschloss die Punkte 23 bis 25 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schlug vor, dass der Rat, wie in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 11. Juni 2015 abgestimmt, die Sitzung gegen 17:00 Uhr für eine Getränkepause zu unterbrechen.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 23. April und 28. Mai 2015
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 23. April 2015 und 28. Mai 2015 in der jeweils vorliegenden Fassung.
TOP 3.
Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann
(Drucks. Nr. 1658/2015)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) teilte mit, dass Ratsfrau Wagemann mit Schreiben vom
8. Mai 2015 mitgeteilt habe, dass sie auf ihr Ratsmandat zum 16. Juli 2015 verzichte.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Der Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte weiter aus, dass Ingrid Wagemann dem Rat der Landeshauptstadt Hannover als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seit dem 1. November 2001 angehört habe. Ratsfrau Wagemann habe in dieser gesamten Zeit im Sozialausschuss mitgearbeitet, dessen Vorsitzende sie seit 2011 gewesen sei. Als Stellvertreterin habe sie die gesamte Zeit dem Verwaltungsausschuss angehört. Daneben sei sie im Jugendhilfeausschuss und im Sportausschuss tätig gewesen. Zudem habe Ratsfrau Wagemann in verschiedenen Kommissionen, wie der Kommission zur Begleitung des Hannover Projektes, der Kleinen Kommission zur Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte und aktuell der Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie der Kommission Stadtentwicklung Hannover 2030 mitgewirkt. Ratsfrau Wagemann vertrat die Landeshauptstadt Hannover in den Aufsichtsräten der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH und der Stadtwerke Hannover AG, im Beirat des Jugend Ferien-Services sowie im Vorstand des Stifts zum Heiligen Geist.
Ratsfrau Wagemann scheide mit Wirkung zum 16. Juli 2015 aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover aus und damit zugleich als beratendes Mitglied in den Stadtbezirksräten Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide und Linden-Limmer.
Ratsfrau Wagemann trug vor, dass sie sich im Nachgang ihrer Arbeit im Verein Sport, Kultur und soziale Arbeit (SPOKUSA e.V.) in der Nordstadt für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ab dem 1.November 2001 im Rat der Landeshauptstadt Hannover vor allem drei Dinge vorgenommen habe. Das Erste sei, bei der Arbeit für die Kinder, auch die Eltern mitzunehmen, damit für alle Beteiligten der maximale Erfolg erreichbar würde. Das Zweite sei, für die Menschen in Hannover, ihre Interessen und Bedarfe dezernatsübergreifend zu arbeiten. Der dritte Punkt sei, ehrliche Politik zu machen, authentisch als Partnerin der Verwaltung und der Trägerlandschaft im Interesse der Menschen in Hannover zu sein. Ratsfrau Wagemann urteilte, dass ihr die Umsetzung des ersten Punktes ihrer Bestrebungen am ehesten gelungen sei und ergänzte, dass sie ihre Aktivitäten für die Landeshauptstadt Hannover als sehr erfolgreich erlebt habe. Zudem fühle sie sich sehr reich und stolz in Hinblick auf ihre Arbeit, welche sie aufgrund ihres Mandates für die Menschen in Hannover habe übernehmen dürfen. Ratsfrau Wagemann bedankte sich für die vielen schönen und zum Teil anrührenden Rückmeldungen aus der Trägerlandschaft, der Politik und der Verwaltung der vergangenen Tage und Wochen.
Ratsfrau Wagemann hob im Weiteren zwei Veranstaltungen hervor, um zu verdeutlichen, worin sich der Reichtum ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für sie persönlich reflektiere. Zum einen verbildlichte Ratsfrau Wagemann, wie Jugendliche, die zuvor wohl noch nie eine Oper von innen gesehen hatten, gemeinsam mit professionellen Künstlern, die Rap-Oper Culture Clash nach Mozarts „Die Entführung aus dem Serail“ interpretiert hätten. Zum anderen beschrieb Ratsfrau Wagemann ein Auditorium im Sprengel Museum, in dessen Rahmen Stadtteil- und Rucksackmütter aus vielen verschiedenen Ländern für ihre Arbeit geehrt worden wären. Ratsfrau Wagemann verdeutlichte, dass diese beiden Beispiele ausdrücken würden, wozu Kinder, Jugendliche und auch Eltern fähig wären, wenn man ihnen Unterstützung anbiete und sie agieren lasse. Ratsfrau Wagemann betonte, dass diese beiden Ereignisse, stellvertretend für zahlreiche andere Begebenheiten, den Lohn der Arbeit ausmachten. Ratsfrau Wagemann bedankte sich als jugendpolitische Sprecherin der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, bei Ratsherrn Pohl für seine immer kompetente, beharrliche und gute Oppositionsarbeit für die CDU-Ratsfraktion und bei Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) für ihren Einsatzwillen, ihre Kreativität und viele gute, gemeinsame Momente, auch wenn man nicht einer gemeinsamen Koalition angehört habe. Abschließend bat Ratsfrau Wagemann darum, dass die Fraktionen darauf achten mögen, auch weiterhin kluge, engagierte und durchsetzungsfähige Mitglieder in den Rat der Landeshauptstadt Hannover aufzunehmen, denn im Besonderen in der Sozialpolitik würde man diese Männer und Frauen dringend benötigen. Ratsfrau Wagemann bedankte sich bei allen Ratsdamen und –herren, bei den Dezernenten und Dezernentinnen und der Verwaltung für die gemeinsamen Arbeit.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bedankte sich bei Ratsfrau Wagemann für ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Rat und seinen Gremien, wünschte ihr für die Zukunft alles Gute und verabschiedete sie aus dem Ratssaal.
Einstimmig beschloss der Rat den Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1658/2015.
TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) gab bekannt, dass Herr Klaus Geschwinder als Nachfolger von Ratsfrau Wagemann vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Klaus Geschwinder habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Klaus Geschwinder vorzutreten, um verbindlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Hermann Herrn Klaus Geschwinder als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Ratsvorsitzender Hermann Herrn Klaus Geschwinder auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.
TOP 5.
A N F R A G E N
TOP 5.1.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Essen aus Großküchen
(Drucks. Nr. 1507/2015)
Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1507/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Mit welchen Caterern/Großküchen arbeitet die Stadt bei der Belieferung von städtischen Einrichtungen zusammen?
Die von der Landeshauptstadt Hannover in eigener Regie betriebenen Kindertagesstätten werden nicht von Großküchen beliefert. In ihnen erfolgt die Versorgung mit Mittagessen für die Kinder in aller Regel mit frisch zubereitetem Essen durch die Hauswirtschaftskräfte in den jeweiligen Küchen der Einrichtungen. Einige Kindertagesstätten werden mit Essen beliefert, das in der städtischen Küche des Fachbereiches Jugend und Familie im Rohdenhof ebenfalls täglich frisch zubereitet wird. Zurzeit erfolgt noch in 13 Kindertagesstätten die Zubereitung des Mittagessens in Form von sogenannten Mischkostküchen. Dies bedeutet, dass im Wesentlichen Tiefkühlkost eines im Wege der Ausschreibung ermittelten Caterers verwendet wird, die durch selbst zubereitete Beilagen sowie Frischkost, wie z.B. Salat, erweitert wird.
Im Bereich der städtischen Alten- und Pflegezentren wird für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner kein Caterer in Anspruch genommen. Vielmehr wird in sechs Zentren täglich frisch gekocht. Ebenso werden das Frühstück und das Abendbrot täglich frisch zubereitet. In einem Haus des Betriebes erfolgt die Versorgung durch die Küche eines anderen Zentrums, da dort keine eigene Küche unterhalten wird.
Im Bereich der Schulverwaltung wird mit insgesamt elf verschiedenen Caterern zusammen gearbeitet; darunter befinden sich sowohl kommerzielle Anbieter wie auch frei-gemeinnützige Träger.
Frage 2:
Wie genau wird sichergestellt, dass die Caterer, mit denen die Stadt zusammenarbeitet, jederzeit einwandfreies Essen liefern?
Alle Lebensmittelbetriebe unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Durch Bundesverwaltungsvorschriften ist sichergestellt, dass alle Überwachungsbehörden (in Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte inklusive Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover) risikobasiert sowohl die Catering-Unternehmen als auch die Abgabestellen (z.B. in den Schulen) überprüfen. Die in der Landeshauptstadt Hannover ansässigen Cateringunternehmen werden risikoorientiert alle drei bis sechs Monate planmäßig und unangemeldet kontrolliert, die Ausgabestellen in der Regel einmal jährlich oder alle 1,5 Jahre. Werden Mängel festgestellt, wird die Beseitigung sofort angeordnet und nachkontrolliert. Nicht nur bei der Kontrolle der Cateringunternehmen wird auf einwandfreie Hygiene und Einhaltung der Temperaturanforderungen geachtet. Auch bei der Kontrolle der Ausgabestellen werden die Eigenkontrollunterlagen, die jeder Betrieb bei der Eingangskontrolle erstellen muss, überprüft. Diese belegen, ob das angelieferte Essen von einwandfreier Beschaffenheit und ausreichender Temperatur war. Insofern sind sowohl beim Anliefernden, als auch bei dem belieferten Betrieb Kontrollmaßnahmen möglich; diese werden von uns überprüft. Erhebliche Mängel haben wir in den letzten Jahren nicht festgestellt.
Frage 3:
Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Probleme und wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
Nein.
TOP 5.2.
der CDU-Fraktion
TOP 5.2.1.
zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
(Drucks. Nr. 1604/2015)
Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 1604/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Der Stadtverwaltung ist sowohl durch die in der Anfrage genannten Quellen, als auch durch eigene Erkenntnisse – bekannt, dass beim Übergang von Asylberechtigten und ausländischen Flüchtlingen vom Asylbewerberleistungsrecht in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II (SGB II) Schwierigkeiten und Wartezeiten auftreten. Diese hängen ganz sicherlich zum einen mit der hohen Zahl von Antragstellern, die in vergleichsweise kurzem Zeitraum entsprechende Verfahren einleiten, sowie der Heterogenität und unterschiedlichen Voraussetzungen dieses Personenkreises zusammen.
Wünschenswert wäre in der Tat, dass anerkannten Asylbewerbern bzw. aus anderen Gründen mit aufenthaltsrechtlichen Titeln versehenen Personen – entsprechende Arbeitsfähigkeit unterstellt – möglichst schnell der Zugang zum entsprechenden Leistungsgesetz, in diesem Fall also dem SGB II, ermöglicht würde. Bei einem solchen Leistungsbezug würden dadurch nicht nur regelmäßige Leistungen für den Lebensunterhalt sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben, sondern auch der Zugang zum vollständigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft ermöglicht werden.
Dem gegenüber stehen nicht nur häufig schwierige und für die Betroffenen nicht immer transparente Verfahrenserfordernisse, die Notwendigkeit in vielen Fällen Dolmetscherleistungen vielfältigster Sprachen hinzuziehen zu müssen und auch nicht immer genügend eingespielte Verfahrensabläufe.
Insbesondere die Zusage der Mietkostenübernahme als Folge einer Leistungsbewilligung nach dem SGB II ist aber in aller Regel Voraussetzung für eine erfolgreiche Wohnungsanmietung, die dann – wenn entsprechender Wohnraum zur Verfügung steht – auch zur Kapazitätsentlastung in den Not-Unterkünften führen würde.
Die Landeshauptstadt Hannover ist nicht Träger des Jobcenters Region Hannover; dies sind die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie die Region Hannover. Es gibt deshalb keine direkte Möglichkeit für die Verwaltung, auf die Rechtsanwendung im Bereich des SGB II Einfluss zu nehmen.
Im Rahmen meiner, mir von der Region Hannover eingeräumten, Mitgliedschaft in der Trägervertretung des Jobcenters Region Hannover habe ich allerdings die geschilderte Situation in der Sitzung der Trägervertretung am 19. Juni dieses Jahres thematisiert und dabei insbesondere auch die Unterstützung des kommunalen Trägers, der Region Hannover erfahren.
Als Folge habe ich darüber hinaus mit Schreiben vom 24.06.2015 an die Geschäftsführung des Jobcenters auch konkrete Vorschläge unterbreitet, mit denen möglicherweise aus unserer Sicht ein effektiviertes Verfahren beim Wechsel der Rechtskreise erzielt werden könnte.
Frage1:
Wie viele Personen, die einen geklärten Aufenthaltsstatus besitzen, wohnen in Flüchtlingsunterkünften in der Landeshauptstadt?
Wie viele Personen mit geklärtem Aufenthaltsstatus in Unterkünften wohnen, wird statistisch nicht erfasst. Die Ausländerbehörde stellt den Betroffenen eine Bescheinigung aus, wonach sie unter anderen nicht mehr verpflichtet sind, in einer zugewiesenen Unterkunft zu wohnen, sobald die Mitteilung über die Anerkennung als Flüchtling oder das Vorliegen von Abschiebungsverboten vorliegt. Die tatsächliche Wohnsituation ist dann entscheidend von den Gegebenheiten am Wohnungsmarkt abhängig.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Arbeit des Jobcenters im Vorfeld zu unterstützen, damit die Anträge der Flüchtlinge mit geklärtem Asylstatus schneller abgewickelt werden können?
Wie bereits im Vorspann dargestellt, hat die Stadtverwaltung keine direkte Möglichkeit, die operativen Tätigkeiten des Jobcenters Hannover zu beeinflussen. Im Rahmen des im diesem Jahr eingerichteten Integrationsmanagements bemühen sich die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings auf Basis der bestehenden Verfahren, alle notwendigen Fragen und Voraussetzungen für einen schnellen Rechtskreiswechsel zu klären, erforderlichenfalls Hilfestellung bei der Besorgung notwendiger Unterlagen zu leisten oder auch bei der Vermittlung entsprechender Dolmetscherdienste, die zum Teil sogar durch das Integrationsmanagements selbst geleistet werden können, zu leisten.
Darüber hinaus ist dem Jobcenter Region Hannover auch weitere Unterstützung im Rahmen der bestehenden jeweiligen Zuständigkeiten angeboten worden, sofern hierfür Bedarf geltend gemacht wird.
Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Belegungssituation und möglicherweise durch langwierige Verfahren entstehende Unterbringungsengpässe vor dem Hintergrund der ohnehin knappen Unterbringungskapazitäten?
Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das Ziel der Landeshauptstadt Hannover die schnelle Integration und Teilhabe der asylberechtigten und ausländischen Flüchtlinge am gesellschaftlichen Leben in der Stadt ist. Hierzu gehört insbesondere auch, dazu beizutragen, unerlässliche Notunterkunftssituationen, soweit irgend möglich, abzubauen bzw. zu vermeiden. Einer zügigen Regelung der Zusage über die Mietkostenübernahme im Falle einer SGB II Leistungsfähigkeit kommt dabei auch im Hinblick auf die für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Unterkünfte zentrale Bedeutung zu.
Ich gehe deshalb auch davon aus, dass insbesondere im Rahmen der Trägervertretung des Jobcenters Region Hannover sowohl die Regionsverwaltung als auch wir seitens der Stadt weiterhin unser Interesse an einer befriedigenden Lösung dieser Problematik deutlich machen werden.
Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob sich die Verwaltung die Konstellation vorstellen könnte, wie dies in einigen niedersächsischen Kommunen bereits praktiziert würde, wonach die IntegrationsmanagerInnen mit einem Fallmanager des Job Center in einem Büro zusammenarbeite, um Problematiken schneller erkennen und lösen zu können.
Stadtrat Walter antwortete, dass das für Hannover eingerichtete Integrationsmanagement in den Flüchtlingsunterkünften zugegen sein solle. Die IntegrationsmanagerInnen sollen die Menschen beraten, bei Formularen helfen, Dolmetscherdienste organisieren und die Flüchtlinge bei Amtsbesuchen begleiten. Stadtrat Walter bemerkte, dass es in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein könnte, wenn sich die IntegrationsmanagerInnen auf dem kurzen Dienstweg mit den Mitarbeitern der Job Center zur Klärung von Problemen kurzschließen würden. Stadtrat Walter betonte, dass das Integrationsmanagement eine freiwillige Leistung der Stadtverwaltung Hannover sei und dass die städtischen MitarbeiterInnen des Integrationsmanagements „Sachen“ regeln bzw. begleiten sollen, die man als zwingend notwendig erachte.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Annahme zutreffend sei, dass den Job Centern eigene Mittel für Dolmetscherdienste im Budget zur Verfügung stünden.
Stadtrat Walter antwortete, dass er zu dem Thema ein verwaltungsinternes, betont freundliches Schreiben an die Geschäftsführung der Job Center versandt habe. Stadtrat Walter merkte an, dass der Einsatz von Dolmetscherdiensten für die Job Center nicht nur möglich, sondern auch notwendig sei, da man eine Form der Kommunikation mit den Flüchtlingen finden müsse. Stadtrat Walter wies darauf hin, dass Dolmetscherdienste nicht das einzige Erfordernis sei, sondern es seien zum überwiegenden Teil sehr viele Voraussetzungen zu erfüllen, um ein schnelles, effektives Zielverfahren, das Erreichen der Regelsysteme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), zu erlangen. Stadtrat Walter unterstrich, dass es zu diesem Sachverhalt den Behörden und Ämtern obliege, gemeinsam Mittel und Wege dorthin zu finden. Er bat darum zu bedenken, dass die Politik in den verschiedensten Fällen und Situationen ihres Entscheidungsspektrums sehr intensiv und engagiert darüber diskutiere, wie die Stadt Hannover mit der Flüchtlingssituation fertig werde und wie man mit vernünftigen Konzepten eine sinnvolle Arbeit leisten könne. Dies geschehe in der Stadtverwaltung ebenso wie an anderen Stellen und die Probleme beträfen nicht nur das Rathaus, sondern auch andere. Die aktuelle Situation erfordere es, dass man gemeinsame Lösungen fände.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass die Frage des Übergangs von einem System in das andere dadurch gelöst werden könnte, wenn man die diskriminierende Praxis zum Asylbewerberleistungsgesetz unterließe und die Menschen direkt in die Regelsysteme aufnehmen würde.
Stadtrat Walter erläuterte, dass die politischen Diskussionen dazu zurzeit auf allen Ebenen geführt würden und dass auch die Kommunen in ihrer Lobbyorganisation auf Bundesebene, dem Deutschen Städtetag, dazu debattiere. Diese Diskussionen seien nicht abgeschlossen und es gäbe keine eindeutige Positionierung. Diese gäbe es auch deswegen nicht, weil bei der Frage, ob man die anderen Leistungsgesetze, wie das SGB II, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder das SGB XII, nahtlos an die Stelle des Asylbewerberleistungsgesetzes setzen sollte, nicht abschließend beantwortet werden konnte. Stadtrat Walter führte weiter aus, dass dabei nicht nur die benannten Gesichtspunkte Beachtung finden sollten. Dabei seien unter anderen die finanziellen Regelkreise und somit auch die finanziellen Auswirkungen auf die verschiedenen Stellen zu beachten. Stadtrat Walter bemerkte abschließend, dass man sich mit der derzeit geltenden Rechtslage abzufinden habe und gemeinsam versuchen sollte, das Beste für die Menschen zu erreichen.
TOP 5.2.2.
zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
(Drucks. Nr. 1631/2015)
Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 1631/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, zukünftig mehr Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu werden? Welche Strategien werden dabei verfolgt?
In der Landeshauptstadt Hannover werden zu jeder Wahl etwa 3.900 ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Die Wahlhelferberufung wird durch ein eigenes Team durchgeführt, es erfolgt eine persönliche Ansprache, eine intensive telefonische und persönliche Begleitung und ein umfangreiches Schulungsprogramm. Im Ergebnis fanden sich bei jeder Wahl ausreichend ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, sodass die Wahlen immer ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten.
Die Landeshauptstadt Hannover ruft regelmäßig vor jeder Wahl in den lokalen Medien, bei den Parteien und im Internet die Bürgerinnen und Bürger auf, sich ehrenamtlich im Wahlvorstand zu engagieren. Künftig wird die Wahlbenachrichtigungskarte einen Hinweis enthalten, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig zu melden.
Ferner werden städtische Bedienstete über die internen Medien (Intranet, Mitarbeiterzeitung) zum Einsatz im Wahlvorstand aufgerufen.
Frage 2:
Hat die Stadtverwaltung bereits erwogen, Personen, die zum Beispiel zehnmal ihrer Bürgerpflicht nachgekommen sind und Wahlhelfer waren, zu ehren (z.B. mittels einer Auszeichnung durch den Oberbürgermeister)? Wenn ja, warum werden solche Ehrungen nicht durchgeführt, wenn nein, warum nicht?
Die Landeshauptstadt Hannover begrüßt Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ehrenamtlichen Einsatzes in einem Wahlvorstand. Derzeit wird dieser Einsatz insbesondere durch ein erhöhtes Erfrischungsgeld gewürdigt. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten statt des gesetzlich vorgesehenen Mindestsatzes in Höhe von 21 € ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € bis 40 €. Ausdrücklich unterstützen wir aktuelle Überlegungen des Gesetzgebers, die entsprechenden Sätze zu erhöhen.
Auch eine Ehrung für einen langjährigen Wahleinsatz wurde bereits seitens des Wahlamtes verfolgt. Mehrfach haben wir exemplarisch ausgewählte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellvertretend für alle Wahlvorstände bei dem Niedersächsischen Preis „Unbezahlbar und freiwillig“ vorgeschlagen, leider wurden diese Vorschläge bisher nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich begrüßen wir auch den in der Anfrage vorgetragenen Gedanken einer weitergehenden Ehrung langjähriger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Vergangenheit ist eine entsprechende Auswahl aus technischen Gründen und mangels einer ausreichenden Datenbasis nicht möglich. Mit der seit 2014 stufenweise neu eingeführten Wahlsoftware sollte sich nach Auskunft der Entwicklerfirma aber die Möglichkeit bieten, langjährige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sicher und vollständig zu identifizieren und entsprechende Ehrungen vorzunehmen.
Die Landeshauptstadt Hannover steht dem wohlwollend gegenüber.
TOP 5.3.
der Fraktion DIE LINKE. zur Erstellung von Wahlprognosen durch die Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1648/2015)
Stadtrat Härke beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1648/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wer hat den Auftrag zu einer solchen Wahlprognose auf welcher gesetzlichen Grundlage erteilt?
Frage 2: Gehört es zu den Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung, Wahlprognosen zu erstellen, und wo leitet sich diese Aufgabenzuteilung gegebenenfalls her?
Frage 3:
Wann werden die Ergebnisse dieser letztlich vom Steuerzahler bezahlten Prognose der Öffentlichkeit vorgestellt?
Wahlprognosen wurden bislang in der Statistikstelle der Landeshauptstadt Hannover nicht erstellt. Dies wird auch zukünftig – auch aus Gründen einer strikten Neutralitätspflicht – nicht geschehen.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, wie sich die Verwaltung die Veröffentlichung eines derartigen Artikels erkläre.
Stadtrat Härke antwortete, dass sich die Verwaltung diesen nicht erklären könne und verwies auf eine Konsultation beim Autor.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung für den internen Bereich Prognosen erstellen würde.
Stadtrat Härke erklärte, dass auch für den internen Gebrauch keine Prognosen erstellt würden. Die Verwaltung gäbe einzig und allein eine Wahlberichterstattung mit Analyse im Nachgang einer Wahl heraus. Diese würde allen Medien, allen Ratsfraktionen und allen Parteien zur Verfügung gestellt.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob es vorstellbar wäre, dass MitarbeiterInnen der Verwaltung derartige Prognosen ohne Wissen der Verwaltungsleitung erstellen würden.
Stadtrat Härke antwortete, dass der Verwaltung keine konkreten Hinweise dazu vorlägen.
TOP 5.4.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Aufstellung und Leerung von Abfallbehältern bei Straßenfesten
(Drucks. Nr. 1656/2015)
Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1656/2015 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Auflagen seitens der Stadt erhalten die verantwortlichen Organisatoren solcher Straßenfeste hinsichtlich der Sauberkeit im Allgemeinen sowie der Abfallbeseitigung im Besonderen?
Nach § 17 Abs. 2 der städtischen Sondernutzungssatzung obliegt es dem Veranstalter einer im Wege einer Sondernutzungserlaubnis genehmigten Veranstaltung, die ihm zugewiesene Fläche in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu erhalten und die durch die Sondernutzung verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Ebenso bestimmt § 4a Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover, das dem Veranstalter die Reinigung der von ihm in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen obliegt.
Auflagenrechtlicher Bestandteil genehmigter Veranstaltungen im hannoverschen Stadtgebiet ist daher die Pflicht des Veranstalters zur ordnungsgemäßen Reinigung der in Anspruch genommenen öffentlichen Fläche nach Veranstaltungsende, inkl. Leerung der dortigen Papiersammelbehälter. Der Veranstalter hat rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Abnahmetermin für die erfolgte Flächenreinigung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft zu vereinbaren. Bei mehrtägigen Großveranstaltungen wird dem Veranstalter das tägliche Reinigen der Veranstaltungsfläche jeweils nach Veranstaltungsende aufgegeben.
Darüber hinaus wird allen Veranstaltern ein Merkblatt des Zweckverbandes Abfallwirtschaft zum Thema „Veranstaltungen“ zwecks Beachtung zur Verfügung gestellt.
Frage 2:
Sieht die Stadt Möglichkeiten, diese Auflagen und ihre Überwachung noch zu intensivieren?
Weitere Auflagen hinsichtlich der Sauberkeit der Veranstaltungsfläche sind bisher nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird diese Ratsanfrage jedoch zum Anlass nehmen, bei der in Rede stehenden Veranstaltung die Müllproblematik mit dem Veranstalter zu diskutieren.
Frage 3:
Ist es möglich, dass die Stadt bei großen Festen dieser Art insofern helfend eingreift, als sie im Einvernehmen mit AHA zusätzliche mobile Abfallbehälter aufstellen lässt oder für die häufigere Entleerung der Behälter noch während des Festes sorgt?
Grundsätzlich obliegt es dem Veranstalter, für den ordnungsgemäßen und sauberen Zustand der Veranstaltungsfläche zu sorgen. Hierzu besteht für den Veranstalter über den Zweckverband Abfallwirtschaft die Möglichkeit, zusätzliche Abfallbehälter zu beziehen. Die Stadt wirkt dabei auf ein Einvernehmen zwischen dem Veranstalter und dem Zweckverband hin.
TOP 6.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1703/2015)Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass es im Antrag unter dem Punkt 9. zu einem Fehler gekommen sei. Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) verbleibe auch weiterhin im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG und nur das Ersatzmitglied werde ausgetauscht. Als Ersatzmitglied werde Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) neu eingesetzt.
Einstimmig beschloss der Rat, mit der Änderung zu Ziffer 9: Ratsherr Drenske bleibt Mitglied und Ratsfrau Steinhoff wird Ersatzmitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG, die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1703/2015.
TOP 7.
Einrichtung eines Beirats für das Projekt "Demokratie leben!"
(Drucks. Nr. 1426/2015)
Gegen 2 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Einrichtung eines Beirats für das Projekt "Demokratie leben!" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1426/2015.
TOP 8.
Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung)
(Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen)
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Erlass einer Satzung über Ehrengrabstätten und bedeutende Grabstätten in der Landeshauptstadt Hannover (Ehrengräbersatzung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1009/2015 N1 mit 4 Anlagen.
Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf
(Drucks. Nr. 1312/2015)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die vorliegende Drucksache ablehnen werde. Ratsherr Wruck erläuterte, dass er persönlich eine posthume Entwürdigung von Menschen ablehnen würde. Diese Maßnahme gegen einen Menschen, der sich wahrscheinlich zu Zeiten des Nationalsozialismus Verfehlungen zu Schulden habe kommen lassen, sei drastisch überzogen. Ratsherr Wruck unterstrich, dass er einer nachträglichen Entwürdigung von Hinrich Wilhelm Kopf, welcher bedeutende Verdienste um das Land Niedersachsen und die Stadt Hannover erworben habe, nicht zustimmen könne.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Umwidmung der Ehrengrabstätte Hinrich Wilhelm Kopf nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1312/2015.
TOP 10.
Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1360/2015 mit 2 Anlagen)
Ratsfrau Barnert (SPD) erläuterte, dass die Fraktion der SPD die vorliegende Drucksache ausdrücklich begrüße, da die Kindertagespflege dadurch eine deutliche Aufwertung erfahre. Kindertagespflege sei in Hannover ein wesentlicher Bestandteil der Kinderbetreuung. Im Besonderen in Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz. Deswegen sei es gut und richtig, dass diese Betreuungsform an Attraktivität gewinne.
Sie führte weiter aus, dass mit der Satzungsänderung eine weitere Angleichung an die Standards der Kindertagesstätten erfolge. Zum einen habe man Verbesserungen für die Eltern initiiert, da es auch hier nun das beitragsfreie letzte Betreuungsjahr vor dem Schuleintritt gäbe. Zum anderen würden Ersatzkindertagespflegestellen eingerichtet, die genutzt werden könnten, wenn die eigene Pflegeperson ausfalle.
Ratsfrau Barnert erörterte, dass auch für die Pflegepersonen selbst durch die neue Satzung Verbesserungen entstünden. Diesen würden beispielsweise Beihilfen für Fortbildungsmaßnahmen gewährt. Ferner würden durch die pauschalierte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge, die hohen bürokratischen Aufwendungen entfallen.
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1360/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 11.
12. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 1492/2015 mit 2 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 12. Änderung der ZVK-Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1492/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 12.
Beschluss über den Jahresabschluss 2013
(Drucks. Nr. 0653/2015 mit 4 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover
den Jahresabschluss 2013 nach dem Wortlaut aus dem Antrag der
Drucks. Nr. 0653/2015.
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover, in
dessen Abwesenheit, die Entlastung des Oberbürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2013.
den Jahresabschluss 2013 nach dem Wortlaut aus dem Antrag der
Drucks. Nr. 0653/2015.
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover, in
dessen Abwesenheit, die Entlastung des Oberbürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2013.
TOP 13.
Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2014
TOP 13.1.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1236/2015 mit 5 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1236/2015 mit 5 Anlagen.
TOP 13.2.
Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 1361/2015 mit 4 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 des Hannover Congress Centrum nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1361/2015 mit 4 Anlagen.
TOP 13.3.
Städtische Häfen Hannover
(Drucks. Nr. 1464/2015)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 der Städtischen Häfen Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1464/2015.
TOP 14.
Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule
Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem
Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz
(Drucks. Nr. 1373/2015 mit 1 Anlage)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule Am Welfenplatz (ehem. FÖS Albrecht-Dürer) und einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück der Grundschule Am Welfenplatz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1373/2015 mit 1 Anlage.
TOP 15.
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
(Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen)
Mit 43 Stimmen gegen 13 Stimmen beschloss der Rat die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 16.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; Finanzstatusprüfung 2011-2014
(Informationsdrucksache Nr. 1351/2015 mit 1 Anlage)
von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen.
TOP 17.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative
TOP 17.1.
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei" Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1484/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1484/2015 mit 4 Anlagen.
TOP 17.2.
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren" Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat das 226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1485/2015 mit 5 Anlagen.
TOP 18.
Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 18.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1181/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.2.
Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei
Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1140, 1. Änderung - Peiner Straße / ehem. Gärtnerei, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1253/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1254/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809 - Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1801 - Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.6.
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.7.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änderung - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 18.8.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1262, 1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1641/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1262, 1. Änderung - Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1641/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 19.
Städtebaulicher Vertrag –Erschließungsvertrag- ehemaliger Hauptgüterbahnhof
(Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 19.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage.
Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage), den städtebaulichen Vertrag –Erschließungs- vertrag- ehemaliger Hauptgüterbahnhof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen.
Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage.
Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage), den städtebaulichen Vertrag –Erschließungs- vertrag- ehemaliger Hauptgüterbahnhof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 20.
Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung zum Bömelburgviertel/Hainholz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 21.
Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1649/2015 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1649/2015 mit 1 Anlage.
TOP 22.
A N T R Ä G E
TOP 22.1.
der Fraktion Die Hannoveraner zur farblichen Veränderung der Fassade des Anbaus des Sprengel Museums
(Drucks. Nr. 1657/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 22.2.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 22.2.1.
zu Belegrechtswohnungen für besondere soziale Gruppen
(Drucks. Nr. 1660/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungssauschuss!
TOP 22.2.2.
zu Unterstützung von Wohnprojekten für Wohnungslose
(Drucks. Nr. 1661/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 22.3.
der Fraktion Die Hannoveraner Gebärdendolmetscher bei ausgewählten H1-Übertragungen einzublenden
(Drucks. Nr. 1662/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll:
H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
