Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 01.07.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.06.2015)
Protokoll (erschienen am 18.09.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. VI-DC- Datum 14.08.2015

PROTOKOLL

66. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 1. Juli 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 15.00 - 15.30 Uhr
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
(Ratsfrau Pluskota) (SPD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Fahr 15.00 - 16.15 Uhr
Frau Hochhut
(Herr Dipl.-Ing. Kleine)
Frau Prof. Dr. Ing. Masuch 15.00 - 17.05 Uhr
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Hillbrecht)
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Sprenz PR
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Over Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.05.2015

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.05.2015

2.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.06.2015

3. Anträge

3.1. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 1357/2015)

3.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1357/2015 (Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße)
(Drucks. Nr. 1632/2015)

4. Bebauungspläne

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)

4.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)

4.3. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)

4.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)

5. Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)

6. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0903/2015 mit 2 Anlagen)

7. Stadtbahnstrecke A-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Am Soltekampe
(Drucks. Nr. 1120/2015 mit 4 Anlagen)

8. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen)

8.1. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage)

9. Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
(Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen)

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Bericht der Verwaltung

13. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 3.1.1.: Tischvorlage
TOP 8.1.: Tischvorlage



1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Ein Einwohner sagte, dass es ihm um den Bebauungsplan 693, Gartenland Hannover Hainholz, Voltmerstraße 114 und 116 gehen würde. Er meinte, dass nach dem Bundeskleingartengesetz im Gartenland niemand wohnen dürfe. Er habe dazu eine amtliche Bestätigung vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Stadt Hannover vom 26.02.2013. Die betroffenen Flurstücke seien in dem Schreiben gekennzeichnet. In dem Schreiben würde stehen, dass eine Wohn- oder Gewerbenutzung bei einer Neuverpachtung vertraglich auszuschließen sei. Er fragte, warum eine Gesetzeshüterin, wie die Landeshauptstadt Hannover, zu ihren eigenen Gunsten in Vorteilsnahme im Amt ein Bundesgesetz widerrechtlich beugen, ein OB den Amtseid der Gerechtigkeit gegenüber jedermann brechen und das Grundgesetz verletzt werden dürfe. Auf dem Grundstück Voltmerstraße 114 würden seit dem 07.06.2015 Punks wohnen. Sie haben dort gemäß BGB ihr Domizil. Nach den Bundesgesetzen sei das verboten. Das Amt müsse das Wohnen unterbinden und der Illegalität Einhalt gebieten, weil gegen öffentliches Baurecht verstoßen werde. Die Stadt Hannover müsse Bundesgesetze beachten. Sie dürfe sie nicht zu ihrem eigenen Vorteil beugen. Das Gelände in der Voltmersraße 114 gleiche einem ungeordneten Zigeunerlager. Es werde als wilder Schrottplatz und Parkplatz für nicht TÜV-fähige Wohn- und Bauwagen genutzt. Das Gelände ähnle einer Mülldeponie. Die Punks seien arme Leute und hätten kaum Geld. Sie würden irgendwelche Schrottgegenstände sammeln und diese würden dann in der Gegend rumliegen. Er schlug vor, sein Anliegen schriftlich zu beantworten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er sich der Frage annehmen werde und sich die Kontaktdaten geben lassen wolle und ihm eine Antwort zukommen lassen werde.


2. Genehmigung von Protokollen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.05.2015

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.05.2015

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.

2.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.06.2015

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.


3. Anträge

3.1. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße
(Drucks. Nr. 1357/2015)

3.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1357/2015 (Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße)
(Drucks. Nr. 1632/2015)

Ratsherr Dette begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass die Situation in dem Stadtteil, aber auch in den besagten Straßenzügen, offenbar nicht bekannt sei. Der Stadtteil Bothfeld leide seit geraumer Zeit unter einer immensen Verkehrsbelastung. Das war Gegenstand von zahlreichen Bezirksratssitzungen. Die Verwaltung sei schon häufig tätig gewesen. Durch Ampeloptimierungen und eine bessere Beschilderung habe man merkliche Verbesserungen erzielt. Bothfeld leide dennoch sehr unter dem Durchgangsverkehr aus den Umlandgemeinden, vor allem aus Isernhagen und Großburgwedel und dem Umleitungsverkehr von der A2. Vor diesem Hintergrund sei nicht bewiesen, dass die Trasse nicht notwendig sei. Man benötige die Trasse, um für Entlastung zu sorgen. Bisher fließe der gesamte Durchgangsverkehr durch die Sutelstraße. Die Sutelstraße sei ein Bereich, der sehr eng sei. Die Stadtbahn fahre durch die Straße und es seien dort zahlreiche Gewerbebetriebe ansässig. Langfristiges Ziel müsse es sein, den Verkehr aus der Burgwedeler Straße in Richtung Langenforther Straße umzuleiten. Man habe daher kein Verständnis für den Antrag. Die Bürger vor Ort und die Kaufleute, die bei dem Thema sehr engagiert seien, werden überrumpelt. Es sei bedauerlich, dass es keine vorhergehende Debatte gegeben habe. Schaue man sich die Begründung an, könne man erkennen, dass es darum gehe, den Autoverkehr zu gängeln. Der Autoverkehr gehöre nicht zum Verkehrskonzept, dass die beiden Mehrheitsfraktionen in Zukunft fördern wollen. Man lasse bewusst bestimmte Straßenzüge verstopfen. Das führe dazu, dass sich die Autofahrer Umgehungstraßen durch die Wohngebiete suchen würden. Man führe vor Ort zahlreiche Debatten und erhalte viele Beschwerden von Anwohnern. Man bringe daher einen eigenen Antrag ein. Er begründete den Antrag seiner Fraktion. Im Rahmen des Masterplan Mobilität sei die Trassenführung bereits einmal untersucht worden. Das Ergebnis sei gewesen, dass zumindest die Vorhaltung der Trasse notwendig sei und eine gute und realistische Option für den Stadtteil darstelle.

Ratsherr Dette teilte mit, dass das Ziel der beiden Fraktionen eine Aufhebung der Trasse sei, weil man sie nicht für erforderlich halte. Selbstverständlich müsse bereits aus rechtlichen Gründen vorher eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden. Die Verwaltung werde nach der Untersuchung das Ergebnis bekannt geben und eine Empfehlung aussprechen. Grundsätzlich habe man mit dem Wunsch nach einer Untersuchung also das gleiche Ziel wie die CDU-Fraktion. Deren Antrag sei daher überflüssig.

Ratsherr Hanske hatte den Eindruck, dass alles was westlich der Vahrenheider Straße in Bothfeld/Vahrenheide stattfinde, von der CDU-Fraktion nicht zur Kenntnis genommen werde. Aus eigener Erfahrung könne er berichten, dass die Autos in der Podbielskistraße, dem Eulenkamp und bis in die Sündernstraße hinein stehen würden, sobald es Probleme auf der A2 gäbe. Es gäbe dort extremste Belastungen. Man dürfe nicht nur an die Leute denken, die in Isernhagen-Süd wohnen und ungestört Auto fahren wollen. Er ging davon aus, dass der Antrag deshalb gestellt worden sei. Die Menschen, die im Bereich des Ludwig-Sievers-Rings neu zugezogen seien, werden durch die Verkehrsströme durch den Straßenzug Langenforther Straße/Sündernstraße/Eulenkamp erheblich beeinträchtigt. Man habe in den letzten 25 Jahren neue Schulen, Kindertagesstätten usw. bekommen. Die Konversion der Prinz-Albrecht-Kaserne habe entscheidenden Einfluss darauf, dass es in dem Bereich mehr Wohnbevölkerung geben würde, auf die man Rücksicht nehmen wolle. Das werde nicht zur Kenntnis genommen. Der CDU-Antrag ziele darauf, dass das Gewerbegebiet am Südrand der Sutelstraße und das Einkaufszentrum Klein-Buchholz, gut von PKW erreichbar sein solle. Einen anderen Grund sehe er nicht für den Antrag.

Ratsherr Engelke sagte, dass in dem Bereich tagtäglich Stau sei. Mit dem rot-grünen Antrag verfolge man das Ziel, die unerträgliche Situation für die Anlieger bestehen zu lassen. In der Begründung sei von demografischem Wandel und altersbedingter Abnahme des PKW-Verkehrs die Rede. Vor längerer Zeit habe man einen Vortrag über den Wandel des PKW-Verkehrs gehört. Fachleute hätten prognostiziert, dass der PKW-Verkehr altersbedingt nicht abnehmen, sondern zunehmen werde. Im Antrag würde stehen, dass es zu einer stärkeren Nutzung des ÖPNV kommen werde. Er ging jedoch nicht davon aus. Leute, die weit außerhalb Hannovers wohnen und in Hannover arbeiten würden, werden den ÖPNV nicht in stärkerem Maße nutzen, weil Busse zum Beispiel nur einmal in der Stunde fahren. Es sei von einer Stagnation, wenn nicht sogar von einer Steigerung des PKW-Verkehr auszugehen. Es sei gesagt worden, dass man ein Verkehrsgutachten brauchen würde. In dem Antrag sei davon jedoch nicht die Rede, sondern es würde drin stehen, dass man die alten Planungen aufheben wolle. In dem Antrag der CDU-Fraktion gehe es um die Erstellung eines Verkehrsgutachtens. Er hielt es für sinnvoll, zunächst eine Untersuchung durchzuführen und dann eine Entscheidung zu treffen. Er ging davon aus, dass das Ergebnis des Gutachtens sein werde, dass man die Trasse benötige, um das Gebiet zu erschließen. Es werde dort noch mehr Wohnungsbau und wahrscheinlich eine Erweiterung des Gewerbebereichs geben. Dafür müssen Straßen vorgehalten werden. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass sich die Autos nicht alle durch Bothfeld durchquälen. Der Durchgangsverkehr müsse aus dem Wohngebiet rausgehalten werden.

Ratsherr Wruck hielt den Antrag für einen der besten Anträge, der in letzter Zeit von Seiten der CDU zum Thema Verkehr gestellt worden sei. Die Trasse, die seit mehr als 45 Jahren frei gehalten werde, sei nach wie vor sinnvoll. Er war der Auffassung, dass sich mit dem rot-grünen Anliegen die Situation in dem Bereich nicht verbessern, sondern vielmehr noch verschlechtern werde. Die Verschwenkung des Verkehrs in Richtung Sündernstraße/Eulenkamp hielt er für sinnvoll, weil sie direkt zum Messeschnellweg hinführe. Die Sutelstraße sei in vielerlei Hinsicht völlig überlastet. Durch den Bau der Hochbahnsteige werde es zu einer weiteren Verengung kommen. Vor ca. sechs Jahren habe er einen Antrag zu dem Thema im Bezirksrat gestellt. Die Verwaltung habe ihm mitgeteilt, dass das Thema obsolet sei. Die Verwaltung habe jedoch keine Begründung geliefert, warum die neue Trassierung überflüssig sei. Er habe mit einigen Anwohnern des südlichen Teils der Burgwedeler Straße gesprochen. In der Kurve zur Sutelstraße herrsche sehr starker Verkehr und die Anwohner würden sich sehr eine Entlastung wünschen. Es handele sich nicht um den einzigen neuralgischen Punkt in der Sutelstraße. Der südliche Teil mit dem neuen Gewerbegebiet und dem Neubaugebiet sei völlig überlastet. Er hielt die Neutrassierung für die bessere Lösung. Zumindest aber müsse man ein objektives und neutrales Verkehrsgutachten erstellen lassen, bevor man eine alte Planung verändere. Er meinte, dass nicht die Langenforther Straße, sondern die Sündernstraße und der Eulenkamp übermäßig belastet seien. Die Burgwedeler Straße würde zur Langenforther Straße hingeführt werden. In dem Bereich würde außer in der Straße An den Hilligenwöhren niemand wohnen. Die Kreuzung Sutelstraße/Kugelfangtrift sei groß ausgebaut worden. Der Ausbau der Trasse wäre unproblematisch und wesentlich besser für die Verkehrsführung, als die enge und kurvenreiche Sutelstraße. Er konnte nicht verstehen, dass in dem rot-grünen Antrag die Erstellung eines Verkehrsgutachtens nicht gefordert werde. Rot-Grün sollte den CDU-Antrag in den eigenen Antrag integrieren.


Ratsherr Förste merkte an, dass früher noch die Bahn durch die Sutelstraße und die Burgwedeler Straße gefahren sei. Es sei seinerzeit eine große Erleichterung für die Bothfelder gewesen, dass die Bahn aus dem Ort rausverlegt worden sei und der Lärm der Bahn damit weggefallen sei. Als die Trasse geplant worden sei, habe es geheißen, dass auch die Autos dort mal langefahren sollen. Er hielt das Vorhaben nach wie vor für richtig. Aus diesem Grund könne er dem rot-grünen Antrag nicht zustimmen. Er betonte, dass er Autofahrer weder bevorzugen noch ausbremsen wolle. Für die Anwohner sei der Lärm, die Emission und die fehlende Verkehrssicherheit aber eine große Belastung. Es mache keinen Sinn, den Verkehr weiter durch den Ort mit den ganzen Ampeln fließen zu lassen. Es sei sinnvoller den Verkehr durch die Grünanlage, die ungenutzt sei, zu führen.

Herr Weske wies darauf hin, dass Verkehrsplanung etwas mit langem Atem zu tun habe. Nur weil die Planung 45 Jahre alt sei, müsse sie nicht automatisch schlecht sein. Die damalige Generation habe sich etwas dabei gedacht, die Achsen zu bündeln, direkt zum Weidetorkreisel zu führen und die Ortsdurchfahrten zu entlasten. Es handele sich um das Prinzip von Ortsumgehungen. Er konnte nicht nachvollziehen, warum man das ohne Not aufgeben wolle. Es liege noch nicht mal ein konkretes Projekt vor, sondern handele sich lediglich um den Wunsch, die Trasse aus dem F-Plan zu streichen. Durch das Neubaugebiet werde noch mehr Verkehr hinzukommen. Insofern sollte man das Gutachten zunächst abwarten. Es sei zwar gesagt worden, dass ein Gutachten erstellt werden solle, aber Rot-Grün nehme das Ziel bereits vorweg, weil man wolle, dass als Ergebnis herauskomme, dass die Trasse nicht notwendig sei. Bei dieser Vorgehensweise sei ein Gutachten nicht mehr erforderlich. Rot-Grün sollte ehrlich sein und der Erstellung eines ergebnisneutralen und –offenen Verkehrsgutachtens zustimmen.

Ratsherr Hanske erklärte, dass man ein politisches Ziel habe. Man wolle, dass die Verschwenkung der Burgwedeler Straße aufgehoben werde. Er wies darauf hin, dass bei Veränderungen des Hauptverkehrsstraßennetzes vorgeschrieben sei, dass ein Verkehrsgutachten erstellt werden müsse. Aus diesem Grund müsse es nicht gesondert im Antrag aufgeführt werden. Es könne davon ausgegangen werden, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Die Verkehrssituation sei in den letzten 30 Jahren beobachtet worden. Es sei richtig, dass im Bereich Sündernstraße/Eulenkamp/Langenforther Straße viel gebaut worden sei und dadurch neue Verkehre hinzugekommen seien. Die CDU wolle diesen Straßenzug, an dem man Wohnungen für Familien, Schulen und Kitas errichtet habe, weiter mit PKW- und LKW-Verkehr belasten. Im Bereich Sündernstraße/Eulenkamp/Langenforther Straße/Eulenkampbrücke staue sich der Verkehr heute deutlich stärker als im Bereich südliche Sutelstraße. Aus eigenen Erfahrungen könne er berichten, dass die Erreichbarkeit des Einkaufszentrums Klein-Buchholz in der Regel unproblematisch sei. Probleme gäbe es jedoch regelmäßig, wenn man über die Eulenkampbrücke zur Podbi fahren wolle. Der Bereich sei heute schon überlastet. Die Argumente, die gegen den rot-grünen Antrag vorgebracht worden seien, haben mit der verkehrlichen Realität vor Ort nichts zu tun.

Ratsherr Dette betonte, dass es eines Gutachtens bedarf, bevor aus der Flächennutzungsplanung eine Straßenplanung herausgenommen werden dürfe. Man gebe das Ziel vor. Dennoch zeige ein Gutachten eine neutrale Bewertung der Situation auf. Er ging nicht davon aus, dass es Gutachter geben würde, die sich bestechen lassen.

Ratsherr Blaschzyk meinte, dass es sich um ein Benehmen autokratischer Staaten handele, wenn man Schauveranstaltungen durchführe, indem man einem Gutachter das Ziel vorgebe.



Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1632/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1357/2015 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


4. Bebauungspläne

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1809, Alte Döhrener Straße / Erich-Wegner-Weg
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1336/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1336/2015 einstimmig zu.

4.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)

Frau Hochhut war über den Antrag sehr erstaunt. Der Seniorenbeirat habe in der Delegiertenvollversammlung 2013 den Antrag gestellt, den Bau weiterer Pflegeheime nicht zuzulassen, damit nicht noch weitere Pflegeplätze entstehen. Der Seniorenbeirat habe seinerzeit eine Antwort vom Sozialdezernenten bekommen. Im Wesentlichen habe der Sozialdezernent die Einschätzungen des Seniorenbeirats unterstützt. Verschiedene Seniorenheime, wie zum Beispiel das Eilenriedestift und das GDA, haben Plätze und Räumlichkeiten umgewidmet. Im Eilenriedestift würden im Rahmen des Programms „Wohnen für Hilfe“ 16 Studenten in den Appartements wohnen. Weitere zwölf Appartements seien zu Gästezimmern umgebaut worden. Beim GDA in der Hildesheimer Straße seien 20 Zimmer zur Hotelnutzung ausgebaut worden. Sie fand es bemerkenswert, dass so wenig Pflegeplätze benötigt werden. Im neuesten Verzeichnis für Pflegeeinrichtungen der AOK seien 78 Pflegeeinrichtungen aufgeführt, die teilweise nur zu 50 % belegt seien. Bei dem Vorhabenträger handele es sich um eine private Initiative, die gefördert werden solle. Ihr Beitrag könne daher nur als Empfehlung gelten. Werde die Einrichtung erweitert, werde neues Personal benötigt. Dieses Personal werde aus anderen Einrichtungen abgeworben. Bei dem angespannten Personalbestand im Pflegebereich würden dadurch Löcher in anderen Heimen entstehen, die nicht so schnell gestopft werden können. Sie bat darum, darüber nachzudenken, ob der Antrag so umgesetzt werden könne. Die Anzahl der Plätze werde von 66 auf 119 erhöht. Obwohl das Programm, das angeboten werde gut sei, hielt sie das Vorhaben nicht für richtig.

Ratsherr Engelke sagte, dass Frau Hochhut grundsätzlich Recht habe. Es gäbe in Hannover ein Überangebot an Heimen. Bei der Jahreshauptversammlung des Sozialgewerks des Handwerks, das ein Altenheim in Mittelfeld betreiben würde, sei eine Analyse über Belegungszahlen und Auslastung der Altenheime vorgestellt worden. Er meinte, dass es aus seiner Sicht schwierig sei, dem Vorhabenträger die Änderung des Bebauungsplanes zu verweigern. Er fragte, wie die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten beurteile und ob man die Änderung des Baurechts ablehnen könne, weil man ein Vorhaben nicht gut finde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es sich um ein privates Unternehmen handele, das den Betrieb an dem Standort bereits seit längerer Zeit ausübe. Der Unternehmer sei auf die Verwaltung mit der Fragestellung, ob man sich städtebaulich und nutzungsmäßig eine bauliche Erweiterung vorstellen könne, zugekommen. Aus rein städtebaulichen Gesichtspunkten könne sich die Verwaltung die Erweiterung vorstellen. Man habe dem Vorhabenträger geraten, den Weg des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu gehen. Mit dem Antrag, den man dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben habe und den ersten Beschlusslagen, die man vom Ausschuss bekommen habe, habe man sich ermuntert gefühlt, jetzt den Auslegungsbeschluss vorzulegen. Es handele sich nicht um ein neues Projekt. Es befinde sich vielmehr nach den üblichen Bearbeitungsschritten im zweiten oder dritten Beratungsgang durch den Bauausschuss. Der Ausschuss habe das Verfahren förderlich begleitet, so dass man angenommen habe, dass der Vorhabenträger das Verfahren weiter betreiben solle. Bei dem Projekt liege die Besonderheit vor, dass die privat betriebene Einrichtung an dem Standort bereits vorhanden sei. Im Abwägungsprozess spiele es eine Rolle, ob es sich um eine Erweiterung oder um ein völlig neues Vorhaben handele. In Betrachtung der beiden Unterschiede habe sich die Verwaltung entschieden, den Antrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan dem Ausschuss vorzulegen.

Ratsherr Hanske äußerte, dass man das Projekt auch weiterhin konstruktiv begleiten wolle. Es sei richtig, dass es im Bereich der Altenpflege einen deutlichen Wettbewerb geben würde. Andererseits sei es in einer solchen Situation durchaus sinnvoll, wenn ein Betreiber einer Einrichtung seine Marktsituation am Ort stabilisieren möchte und eine Erweiterung zur Sicherung des Unternehmens beitrage. Kritisch betrachten würde er die Neuausweisung von Einrichtungen. Man würde damit den anderen Einrichtungen schaden. Im vorliegenden Fall gehe es darum, den Bestand einer alteingesessenen Einrichtung zu stabilisieren. Seine Fraktion werde das Vorhaben daher unterstützen.

Frau Hochhut meinte, dass es Bedenken gäbe, die man nicht von der Hand weisen könne. Das Überangebot an Pflegeplätzen ist in Hannover mittlerweile sehr groß. Es bleiben immer mehr Personen zu Hause und lassen sich dort versorgen. Sie fragte, ob man sich schon mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe in Verbindung gesetzt habe, um festzustellen, wie die Tendenz sei. Meistens gehe ambulante vor stationärer Hilfe. Das sei in den vom Seniorenbeirat durchgeführten Foren und Fachtagungen zum Ausdruck gekommen.

Ratsherr Blaschzyk hielt das Anliegen für richtig und wichtig. Er schlug vor, dass man sich vielleicht im Sozialausschuss mit einem Gesamtkonzept für die Stadt beschäftigen solle. Bei dem vorliegenden Vorhaben müsse berücksichtigt werden, dass der Betreiber sich vor allem den Wohngruppen widmen möchte. Wohngruppen seien momentan die beliebteste Form und die Nachfrage sehr groß. Leerstände gäbe es eher bei den Konzepten und in den Bauten aus den 70er und 80er Jahren, wo die Betreiber versäumt haben, sich den Bedürfnissen anzupassen. Seine Fraktion werde dem Bebauungsplan zustimmen, weil der Bedarf an Wohngruppen vorhanden sei.

Ratsherr Engelke ging davon aus, dass ein privater Betreiber wisse, dass ein Überangebot vorhanden sei. Sei der Betreiber der Meinung, in dieses Überangebot investieren zu müssen, sei es nicht Aufgabe der Politik, ihn vor Schwierigkeiten zu schützen. Es würde die Gefahr bestehen, dass sich irgendein Unternehmen in dieser Stadt erweitern wolle und die Politik aus fadenscheinigen Gründen ablehne, dem Bebauungsplan zuzustimmen. Man würde sich dann in Richtung Planwirtschaft bewegen. Sei der Betreiber der Meinung investieren zu müssen und mit einem neuen Angebot seinen Bestand zu sichern, solle man das nicht verhindern. Er hätte nur dann ein Problem, wenn die Stadt ein neues Heim bauen wolle.

Ratsherr Förste wies darauf hin, dass die Planwirtschaft in der DDR gescheitert sei. Das wolle man in Hannover nicht probieren. Marx habe gesagt, dass der Markt planlos sei. Man könne sich nicht die Bilanzen und Kalkulationen jedes Unternehmers angucken, der Heime bauen wolle. Das würde zu weit führen. In einer Marktwirtschaft bestimmen die Unternehmer selber über ihre Chancen am Markt.

Frau Hochhut stellte klar, dass sie die Bedenken und Anregungen des Seniorenbeirats vorgetragen habe. Ihr sei klar, dass man keine Möglichkeit habe, diesem Wunsch der Firma nicht zu entsprechen. Sie ging davon aus, dass die Firma ausreichend Erfahrungen habe, um abschätzen zu können, ob eine Erweiterung funktioniere oder nicht. Man habe nach wie vor Bedenken, dass das Pflegepersonal, das für die zusätzlichen Plätze benötigt werde, aus anderen Heimen abgeworben werde und dort dann fehle. Es sei sehr schwierig Nachwuchs im Pflegebereich zu finden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1337/2015 einstimmig zu.

4.3. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1344/2015 einstimmig zu.

4.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 503, 1. Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1430/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1430/2015 einstimmig zu.


5. Sanierungsziel städtebauliche Entwicklung Bömelburgviertel Hainholz
(Drucks. Nr. 0861/2015 mit 2 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0861/2015 einstimmig zu.


6. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer

(Drucks. Nr. 0903/2015 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke sagte, dass schon einige Straßen im Rahmen der Maßnahme Grunderneuerung im Bestand erneuert worden seien. Er wollte wissen, ob es tatsächlich preiswerter geworden sei, indem man die Aufträge im Paket vergeben habe. Die Straße, in der er wohne, sei auch bereits erneuert worden. Er habe die Verwaltung angerufen und gefragt, wann die Rechnung kommen werde. Er habe zur Antwort bekommen, dass die Rechnung voraussichtlich erst in 2017 verschickt werden könne. Ihm sei der Gedanke gekommen, dass die Rechnungen erst nach der Kommunalwahl im Herbst 2016 versandt werden sollen. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, dass man für die Rechnungserstellung zwei Jahre brauche. Er wollte die Gründe dafür wissen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es in der Regel zwei Jahre dauern würde, bis man die Schlussrechnungen bekommen habe und die Straße abrechnen könne. Erst nach Erhalt der Schlussrechnungen könne eine exakte Zuordnung zu den Grundstücken vorgenommen und die Abrechnungen zugesandt werden. Verfolge man die Dauer für die Rechnungserstellung seitdem es die Satzung gäbe, habe es strukturell immer diesen Zweijahreszeitraum gegeben, bis die Gebührenrechnung ergangen sei. Durch die Vergabe im Paket und die Erneuerung ohne Neugestaltung sei es zu Vergünstigungen gekommen. Bevor man eine Ausschreibung starte, müsse man eine Kostenschätzung vornehmen. Die Kostenschätzungen seien auf Basis der Annahme, dass es zu Synergieeffekten kommen werde, erstellt worden. Die bisherigen Ausschreibungen haben die Annahmen der Verwaltung bestätigt.

Ratsherr Engelke war der Meinung, dass, wenn die Ausschreibungen die Kostenannahmen bestätigen würden, man den Anliegern auch schon eine Schätzung geben könne. Eigentümer müssen anders rechnen, als die Stadt das tun könne. Eigentümer müssten langfristig planen und Rücklagen bilden, was die Stadt nicht tun würde. Alle weiteren Vorhaben der Eigentümer werden blockiert, weil sie auf die tatsächlichen Kosten warten würden. Es sei sinnvoll und müsse auch machbar sein, den Leuten eine Kostenschätzung zu geben. Sie könnten dann entscheiden, ob sie noch andere Investitionen tätigen können.

Herr Bode antwortete, dass die Verwaltung nach der Beschlussfassung versuche, möglichst viele Vorausberechnungen zu machen. Die Anlieger können individuell für ihr Grundstück nachfragen. Problematisch sei es in Sitzungen über die Kosten für ein bestimmtes Grundstück zu reden. In der Straßenkostenstelle könne man aber selbstverständlich Auskunft darüber bekommen, was in etwa auf die Anlieger zukomme.

Ratsherr Blaschzyk hatte eine Nachfrage. Einerseits sei gesagt worden, dass man die Abrechnungen erst zwei Jahre später bekäme. Er sei darüber erstaunt, weil man als Privatperson Rechnungen sofort bekäme oder Zwischenrechnungen bezahlen müsse. Er fragte, wie man jetzt schon sagen könne, dass man im Kostenrahmen bleibe und sich die Form der Ausschreibung bewährt habe, wenn man noch gar nicht wisse, wie die Endabrechnung aussehen würde. Er hielt es ebenfalls für richtig, den Bürgern den Kostenrahmen mitzuteilen. Nicht jeder Anlieger hätte große Ersparnisse. Er hielt das für einen guten Vorschlag, den die Verwaltung prüfen sollte.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung vor einer Ausschreibung eine Kostenschätzung vornehmen müsse. Die Angebote, die eingehen, bestätigen die Kostenschätzung. Für die Gebührenfestsetzung könne man nicht von Schätzungen und Angeboten ausgehen, sondern man müsse die Endabrechnungen zu Grunde legen. Es dauere keine zwei Jahre bis man die Endabrechnung erhalte. Es müsse dann aber noch die Zuordnung vorgenommen werden. Daraus resultiere der Zeitbedarf. Bei dem Vorgehen, das man für die Grunderneuerung im Bestand gewählt habe, seien die Kosten gut zu schätzen und für den Unternehmer in der Angebotsphase gut zu kalkulieren. Bisher weisen die Endabrechnungen keine gravierenden Unterschiede zu den Schätzungen auf.

Ratsherr Engelke meinte, dass die Rechnungen relativ schnell eingehen würden. Die Prüfung der Rechnung dauere dann eine Weile und die Stadt bezahle sie dann. Er hatte immer noch die Wahl in 2016 im Hinterkopf. Die Stadt müsse die Rechnungen zügig bezahlen. Er verstand nicht, warum die Stadt so lange in Vorleistung gehe, wo sie 70 % von den Bürgern einfordern wolle. Das könne sich die Stadt nicht leisten. Auch aus dem wirtschaftlichen Aspekt könne er nicht nachvollziehen, dass man sich zwei Jahre Zeit lasse.

Ratsherr Nagel sagte, dass einerseits bemängelt werde, dass die Nutznießer der neuen Straße für den Straßenausbau zahlen sollen. Auf der anderen Seite werde gesagt, dass die Stadt es sich nicht leisten könne, zwei Jahre auf die Beiträge zu warten. Die Anlieger hätten zwei Jahre Zeit Rücklagen zu bilden. Die Beitragszahlungen werden sozialverträglich gestaltet. Ratenzahlungen seien möglich. Die Stadt bekomme das Geld oft nicht in einer Summe. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn die Rechnungen eher kämen.

Ratsherr Engelke merkte an, dass von Sozialverträglichkeit im Zusammenhang mit der Grunderneuerung im Bestand und der Straßenausbaubeitragssatzung nicht die Rede sein könne. Mit der Vorleistung, in die die Stadt gehe, werden alle Bürger der Stadt belastet und nicht nur die Anlieger der Straße, die erneuert werde. Er fragte, warum da alle drunter leiden sollen. Die Ratspolitik sei nicht nur für die Bürger da, sondern müsse sich auch um die Belange der Stadt kümmern. Aufgrund der Kassenlage der Stadt sei die Verwaltung gehalten, nicht nur Rechnungen für Strafmandate schnell zu verschicken, sondern auch alle anderen Rechnungen.

Ratsherr Dette fand es bemerkenswert, dass in früheren Diskussionen die Rede davon war, dass alle Bürger für die Kosten aufkommen sollen und jetzt rege man sich auf, dass das eintritt bis die Rechnungen gestellt werden können. Nach seinen beruflichen Erfahrungen würden Firmen Schlussrechnungen nicht zügig schreiben. Er wollte wissen, ob die Firmen tatsächlich gleich nach Erbringung der Bauleistung komplett abrechnen würden oder es beim Straßenbau genauso wie beim Eisenbahnbau das Phänomen geben würde, dass Schlussrechnungen zurückgehalten werden. Die Firmen würden auf die Weise versuchen, Schlecht- oder Minderleistungen in Vergessenheit geraten zu lassen.

Herr Bode antwortete, dass man anders als im privaten Bereich zwischendurch Abschläge zahlen würde. Bei der Schlussrechnung handele es sich in der Regel nicht mehr um große Beträge. Für die Firmen sei es die meiste Arbeit, die Schlussrechnungen zu erstellen, weil alle Aufmaße und alle Nachweise usw. beigefügt werden müssen. Das nehme einige Zeit in Anspruch. Danach fange erst die eigentliche Prüfungsarbeit der Verwaltung an. Für die Prüfung und Feststellung der tatsächlichen Kosten benötige man eine Weile. Je größer die Maßnahme, umso mehr Zeit müsse eingeplant werden. Nach Abschluss der Prüfung gehe der Vorgang zum Rechnungsprüfungsamt. Auch dafür müsse man noch Zeit einkalkulieren.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0903/2015 mit 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


7. Stadtbahnstrecke A-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Am Soltekampe

(Drucks. Nr. 1120/2015 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1120/2015 einstimmig zu.


8. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1403/2015 mit 3 Anlagen)

8.1. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1403/2015 E1 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1403/2015 E1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1403/2015 einstimmig zu.


9. Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
(Drucks. Nr. 1467/2015 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Blaschzyk teilte mit, dass man der Drucksache nicht zustimmen werde. Die Arbeitsgemeinschaft würde das Ziel verfolgen, die Leute zu bevormunden und nicht, etwas im Fahrradverkehr zu verbessern. Um den Fahrradverkehr in Hannover zu verbessern, benötige man keinen Arbeitskreis, sondern man könne sich die Fahrradwege selbst angucken und entscheiden, ob sie ausgebessert, ausgebaut werden müssen oder andere bauliche Maßnahmen erforderlich seien. Neben dem Umweltschutz sei es ein Ziel des Arbeitskreises, die Leute umzuerziehen und den Fahrradverkehr einseitig zu bevorteilen. Es solle die Nahmobilität gefördert werden. Das gehe zu Lasten des Autoverkehrs, aber auch zu Lasten der Fußgänger und punktuell auch zu Lasten des öffentlichen Personennahverkehrs. Es werde nicht für alle Bürger der Stadt gehandelt, weil einseitig auf Nahmobilität gesetzt werde. Wohne man in der Nähe seines Arbeitsplatzes, sei es unproblematisch, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Leute, die am Stadtrand wohnen und deren Arbeitsstelle weiter entfernt sei, könnten nicht jeden Tag die Entfernung mit dem Fahrrad zurücklegen. Der Arbeitskreis sei eine reine Beschäftigungsmaßnahme und solle davon ablenken, dass man in den letzten Jahren versäumt habe, Verbesserungen in der Substanz herbeizuführen. Vor dem Hintergrund lehne man die Drucksache ab.

Ratsherr Engelke stimmte dem zu. Er sagte, dass die Drucksache aber zumindest ehrlich sei. Er hatte der Verwaltung eine E-Mail mit Fragen geschickt. Er wollte wissen, ob die Verwaltung die Fragen beantworten könne.

Herr Bode sagte, dass sowohl die Region als auch jede Mitgliedskommune einen Mitgliedsbeitrag von 3.500 Euro zahlen müsse. Es seien alle Einzelmitglieder. Aus der Region Hannover würden sich die Region selbst und die Stadt Hannover dem Verein anschließen. Von anderen Kommunen sei jedoch schon Interesse bekundet worden. In Niedersachsen gäbe es neben Region und Stadt 26 weitere Gründungsmitglieder. Die Arbeitsgemeinschaft existiere bereits mehrere Jahre, so dass das operative Geschäft bereits laufe. Der personelle Aufwand für die reine Mitgliedschaft in dem Verein sei mit einem Arbeitstag pro Halbjahr oder Jahr angesetzt. Für die themenbezogenen Projekte, die durchgeführt werden, könne der Arbeitsaufwand größer sein. Im Ergebnis komme das Stadt das aber wieder zugute.

Ratsherr Engelke wunderte sich, dass die Region extra zahlen müsse und vermutete, dass es darum gehen würde, einen Mitarbeiter unterzubringen. Er hielt das für Geldabzocke, wenn Region und jede Kommune zahlen müsse. Das es 26 weitere Kommunen geben würde, die in dem Arbeitskreis mitmachen, sei gut, da man voneinander lernen könne. Es sei gesagt worden, dass es den Arbeitskreis schon geben würde. Er fragte, warum dann noch bezahlt werden müsse und ein runder Tisch eingerichtet werden soll.

Herr Bode antwortete, dass der Arbeitskreis schon heute Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen heißen würde. Das ganze solle institutionalisiert werden, um mehr Output aus der bisher relativ losen Verbindung zu bekommen und Projekte anschieben zu können.

Ratsherr Förste bezog sich auf die Aussage, dass man weite Wege zur Arbeit nicht mit dem Rad zurücklegen könne. Er verwies auf den Regionspräsidentschaftskandidaten der CDU, der jeden Tag von Wunstorf nach Hannover gefahren sei. Er war der Auffassung, dass in der Stadt für den Fahrradverkehr nicht viel passiere. Die Verwaltung und Rot-Grün würden sich darüber freuen, dass sich der Modal-Split in Richtung Radverkehr entwickle. Das liege jedoch nicht daran, dass eine gute Fahrradpolitik betrieben werde, sondern weil Fahrradfahren in Mode gekommen sei. Es sei ein gesellschaftlicher Trend. Er hoffte, dass aus dem Arbeitskreis Impulse kommen, etwas passiere für den Radverkehr in Hannover und es nicht bei Symbolpolitik bleibe.

Ratsherr Dette war der Auffassung, dass in dieser Stadt schon eine Menge für den Fahrradverkehr passiere. Aus grüner Sicht könnte es allerdings mehr sein. Man könne aber zufrieden sein. Der Anteil des Fahrradverkehrs steige. Er meinte, dass man aus Stadtteilen am Stadtrand auch in kurzer Zeit in die Innenstadt fahren könne. Er wies darauf hin, dass von Seiten des Staates eine massive Förderung von Elektro-Autos betrieben werde. Letztes Jahr seien in Deutschland 4.000 Elektro-Autos verkauft worden. Es sei niemandem bewusst, dass im gleichen Jahr 8.000E-Bikes verkauft worden seien. Man müsse sich Gedanken darüber machen, was sich in dem Bereich im Hinblick auf die Zuwendung zum Fahrrad abspiele. Es sei erforderlich, dass die Stadt an einem solchen Arbeitskreis teilnehme. Es komme einiges auf die Stadt zu in Sachen nachhaltiger ökologischer Mobilität.

Ratsherr Nagel meinte, dass man nicht ständig behaupten solle, dass gegen das Auto gearbeitet werde, wenn man in der Stadt etwas fahrradfreundlich gestalte. Fahrradfreundlichkeit heiße nicht gegen, sondern für etwas zu sein und bedeute nicht, dass man das Auto von den Straßen verbannen wolle. Auch wenn es sich um einen Trend handeln würde, müsse man damit umgehen, dass der Fahrradverkehr zugenommen habe. Seine Fraktion unterstütze jede Initiative, die dabei helfe, dass alle Verkehrsarten gemeinverträglich am Verkehr teilnehmen können. Es gäbe noch viel zu tun. Seine Fraktion werde dem Antrag daher zustimmen.

Frau Hochhut wollte wissen, was für Projekte gefördert werden sollen und welchen Kostenumfang sie haben würden.

Herr Bode antwortete, dass sich der Arbeitskreis erst in der Gründungsphase befinden würde und die Projekte noch nicht feststehen würden.

Ratsherr Mineur bemängelte die immer gleiche Reaktion der CDU-Fraktion. Förderung des Radverkehrs bedeute nicht im Umkehrschluss, dass man den Autoverkehr schädigen wolle. Bei der Erneuerung der Straßen, die hauptsächlich den Autofahrern zugutekommt, könne man im Umkehrschluss auch nicht sagen, dass sich das gegen den Radverkehr richte. Wolle man die Mobilität in der Stadt bei steigenden Verkehrszahlen in den Griff bekommen, müsse man einen gemeinsamen Ansatz finden. Setze sich der Trend fort, müsse man mit dem Phänomen der gestiegenen Anzahl an Radfahrern umgehen. Der Arbeitskreis Fahrradfreundliche Kommune beschäftige sich auch mit der Organisation des gestiegenen Verkehrs in den Städten. Arbeitskreise Fahrradfreundliche Kommune gäbe es in allen und nicht nur in SPD-geführten Bundesländern. Es handele sich um ein Netzwerk, das sich mit dem Umgang mit der Mobilität in den Kommunen beschäftige.

Stadtbaurat Bodemann betonte, dass aus der Drucksache in keiner Weise hervorgehe, dass die Mitgliedschaft in dem Arbeitskreis zu Lasten anderer Verkehrsarten gehen würde. Es sei nicht richtig, wenn man der Verwaltung unterstelle, sie würde autofeindliche Politik betreiben. Das Thema Kopenhagen sei von der CDU nicht selten als Beispiel genannt worden, an dem sich Hannover orientieren solle. Das irritierte ihn insoweit, als dass Kopenhagen eine Push- und Pull-Politik betreibe. Im inneren Stadtbereich zum Beispiel würde es kein parkendes Auto mehr geben.

Ratsherr Wruck war der Auffassung, dass grundsätzlich jede Kommune in Deutschland fahrradfreundlich sein sollte. Dafür müsse man einiges tun. Er würde aber nicht so weit gehen, dass man jede Initiative unterstützen müsse, die für Fahrradfreundlichkeit sorge. Es sei auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Er hielt den Kostenbeitrag für den Verein allerdings als nicht zu hoch. Es sei der Vergleich zwischen E-Auto und E-Bikes gezogen worden. Der Anstieg der E-Bikes im Straßenverkehr sei auch im Hinblick auf den demografischen Wandel wünschenswert. Die Anzahl der Radfahrer steige dadurch aber nicht an. Vielmehr würden Menschen, die früher noch normale Fahrräder gefahren haben, aus verschiedenen Gründen auf E-Bikes umsteigen. Er war der Meinung, dass man dem Antrag zustimmen sollte. Eine fahrradfreundliche Stadt sei nach seinem Ermessen in einem höheren Maß auch eine autofreundliche Stadt. Würde es mehr Fahrradwege geben, die nach seiner Auffassung separat vom Autoverkehr geführt werden sollten, entlaste man die Straßen vom Radverkehr, der Gefährdung für die Radfahrer und sorge dafür, dass die Autos unbeschwerter fahren könnten.

Ratsherr Engelke sagte, dass die E-Autos, die angeboten würden, völlig überteuert und die Entfernungen, die man mit Ihnen zurücklegen könne, viel zu gering seien. Die E-Bikes seien technisch viel weiter. Er war der Meinung, dass die Stadt vernünftigerweise schon viel für den Fahrradverkehr getan habe. Es sei gesagt worden, dass es die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen bereits seit längerer Zeit geben würde und diese auch schon tätig sei. Seine Frage, warum man noch einen Verein gründen müsse, der Geld koste, sei berechtigt. Er fühlte sich in seiner Vermutung bestätigt, dass Versorgungsposten geschaffen werden sollen, für die man bestimmte Parteibücher haben müsse.

Ratsherr Blaschzyk betonte, dass er auch für eine fahrradfreundliche Stadt sei. Fahrradfahren sei auch aus gesundheitlichen Aspekten im Trend. Die meisten Begründungen in den Drucksachen würden jedoch nicht nur mit Fahrradfreundlichkeit einhergehen, sondern auch mit der Stigmatisierung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Individualverkehrs. Würden dann solche Schlagworte wie Erziehung etc. fallen, müsse man zwischen den Zeilen lesen können, um die eigentliche Intention zu erkennen. Aktuelle Projekte wie zum Beispiel Rückbau Friedrichswall und City-Ring seien ein Indiz dafür. Er unterstellte der Verwaltung keine Autofeindlichkeit. Die Verwaltung würde auf politischen Beschluss handeln. Insofern sei es Wille der rot-grünen Ratsmehrheit. Er fahre selbst viel Fahrrad. Wolle man etwas für den Fahrradverkehr in Hannover tun, müsse man die vorhandenen Fahrradwege, die häufig zu schmal und in einem schlechten Zustand seien, verbessern und ausbauen. Man sollte sich nicht mit Phantasieprojekten beschäftigen, Fahrradstraßen errichten oder Arbeitskreise gründen. Kopenhagen sei seines Erachtens ein gutes Beispiel dafür, dass Fahrrad- und Autofreundlichkeit nebeneinander möglich sei. Die Autos würden in Kopenhagen in Stadtteil-Parkhäusern parken. Die CDU habe für Hannover Stadtteil-Parkhäuser gefordert. Der Antrag sei jedoch abgelehnt worden. Vor einiger Zeit sei eine Kopfsteinpflaster-Teststrecke eingerichtet worden. Er fragte, welches Ergebnis der Test gehabt habe.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass er in der Argumentation keine klare Linie erkennen könne. Ihm sei nicht klar, für was die CDU stehen würde. Die Verwaltung sei eingeladen worden an der Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen. Hannover sei die Stadt unter den Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern in Deutschland, die den höchsten Fahrradverkehrsanteil
im Modal-Split habe. Hannover habe unter diesen Städten beim Fahrradklimatest des ADFC am besten abgeschnitten. Er nahm an, dass der Kreis der Gemeinden, die bereits im Arbeitskreis mitarbeiten würden, ein Interesse daran hätten, dass eine Stadt, die eine solche freundliche Fahrradpolitik betreibe, einen guten Beitrag leisten könne. Er betonte, dass es der Verwaltung nicht darum gehe, erzieherisch zu wirken. Er erinnerte daran, dass man in Bezug auf Verkehrssicherheit, insbesondere der Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche, in Hannover einiges tun müsse. Es gehe um das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr. Sie seien stark unfallgefährdet. Hier gehe es in der Tat darum, den Schülern in den Schulen Hinweise auf richtiges Verhalten im Straßenverkehr zu geben. Dabei handele es sich um erzieherische Maßnahmen. Verkehrserziehung sei ein stehender Begriff. Darauf beziehe sich die Drucksache.

Ratsherr Förste meinte, dass es nichts nutzen würde, wenn man sich immer nur für den Autoverkehr einsetzen würde. Er hielt das für ideologische Verbohrtheit. Indem man den Fahrradfahrer schlecht mache, schade man sich. Man sollte die öffentliche Meinung betrachten. Autoverkehr sei nicht das Thema in der Bevölkerung. Er verstand nicht, wie man den Antrag so interpretieren könne, das er sich gegen den Autoverkehr richte. Sehe man sich den Antrag vorurteilsfrei an, könne man erkennen, dass genau das Gegenteil der Fall sei. Mit jedem Autofahrer, der aufs Fahrrad umsteige, sei mehr Platz auf der Straße frei. Habe man zum Beispiel 10 % mehr Radfahrer, habe man vielleicht 8 % weniger Autofahrer und 2 % weniger Personen im ÖPNV. Ohne eine einzige Straße zu bauen, sei das Politik für Autofahrer.

Ratsherr Dette fragte sich, wie man etwas dagegen haben könne, wenn die Leute Fahrrad fahren. Als der Bahnstreik war, sei auf den Straßen viel los gewesen. Genauso sei es, wenn die üstra streike. Man müsse sich überlegen, was los wäre, wenn alle Radfahrer aufs Auto umsteigen würden.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass er nichts gegen Fahrradfahrer gesagt habe. Vielmehr habe er gesagt, dass der Fahrradverkehr in Hannover vorbildlich und gut sei. Er wies es weit von sich, ideologisch verbohrt zu sein.

Ratsherr Blaschzyk erinnerte daran, dass seine Fraktion sich permanent, wie zum Beispiel bei den Haushaltsberatungen, für mehr Geld für den Ausbau und die Sanierung von Radwegen eingesetzt habe. Es könne also nicht die Rede davon sein, dass seine Fraktion fahrradfeindlich sei. Das sei auch nicht das Thema. Vielmehr müsse man überlegen, was den Fahrradverkehr wirklich verbessere und voran bringe und nicht Prestigeprojekte initiieren.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1467/2015 mit 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


10. Bericht der Verwaltung

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass man insgesamt drei Berichtspunkte habe. Man wolle zunächst über einen Schadensfall an der Döhrener Wolle direkt an der Leine berichten. Es gäbe eine Versackung im Gehwegbereich der Uferzone. Der Bereich sei zurzeit abgesperrt.
- Brückenhaus Leineinsel Döhren

Herr Bode berichtete anhand einer Präsentation, dass es unmittelbar westlich des Brückenhauses, das zur Leineinsel in Döhren führe, Ostern einen Schadensfall im Bereich des Gehweges gegeben habe. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt) Im Bereich des Gehweges hinter der Spundwand zur Leine gäbe es ein Loch. Man habe den Gehweg geöffnet und den Schaden untersucht. Im Untergrund habe es offensichtlich eine Undichtigkeit der Spundwand gegeben. Eine wasserseitige Untersuchung unter Zuhilfenahme eines Tauchers habe sich angeschlossen. Man habe festgestellt, dass es Auskolkungen sowohl im Bereich der Spundwand als auch im Bereich der Fundamentplatte des Brückenhauses gegeben habe. Unterhalb der Fundamentplatte des Brückenhauses sei es zu Ausspülungen in einer Tiefe von bis zu drei Metern gekommen. In der Spundwand habe es eine Undichtigkeit gegeben. Es bestehe Handlungsbedarf. Eine Sanierung und Reparatur sei notwendig. Vor der nächsten Hochwasserperiode wolle man die Arbeiten beendet haben. Zunächst werde man eine Spundwand in das Flussbett im Unterwasser einbringen. Dafür wolle man die Niedrigwasserperiode im Juli nutzen. Er erläuterte weiter, dass die vorhandene Spundwand teilweise auf alten Fundamenten aufliegen würde. In diesem Bereich liege auch die Undichtigkeit und die Auskolkung. Sowohl in diese Auskolkung als auch in die Auskolkung im Bereich der Fundamentplatte des Brückenhauses werde man zunächst Wasserbausteine einbringen. Im Anschluss werde das Ganze mit Unterwasserbeton aufgefüllt, so dass vor der Fundamentplatte des Brückenhauses bis zur neuen Spundwand, eine Flusssohle aus Beton entstehe. Auskolkungen und Ausspülungen seien dann nicht mehr möglich. Von hinten werde man zusätzlich die vorhandene Spundwand mit Hochdruckinjektionen an den undichten Stellen verpressen. Man erhalte dadurch eine dauerhafte Lösung für die Dichtigkeit des Bereichs. Der Beginn der Arbeiten sei für Mitte Juli geplant. Mitte September werde man fertig sein. Die Kosten würden sich auf ca. 280.000 bis 285.000 Euro belaufen. Bei der Gelegenheit müsse man eine große Silberlinde auf der Ostseite des Brückenhauses fällen. Bei den Taucharbeiten habe man festgestellt, dass die Silberlinde ebenfalls unterspült sei. Um zu vermeiden, dass sie umkippt, müsse sie gefällt werden. Ein Ersatzbaum werde im Herbst gepflanzt. Nächste Woche werde im Bezirksrat berichtet und die Anlieger vorab über die Baumaßnahmen informiert.

Ratsherr Engelke fragte, was die Ursache gewesen sei und ob die Spundwände nicht tief genug eingebracht worden seien oder ob es in der Substanz der Spundwände eine Undichtigkeit gegeben habe.

Herr Bode antwortete, dass die Spundwände tief genug eingerammt worden seien. Im mittleren Bereich habe es alte Fundamente gegeben, auf die die Spundwände aufgesetzt haben und die nicht durchgeschlagen werden konnten. Eine Abdichtung sei vorgenommen worden, die aber offenbar nicht vollständig dicht gewesen sei, so dass es im Laufe der Jahre zu den Ausspülungen gekommen sei.

Ratsherr Engelke wollte wissen, ob es sich nicht um einen verdeckten Mangel handele und es eine 30jährige Gewährleistung geben würde oder ob es ein älteres Bauwerk sei.

Herr Bode erläuterte, dass die Spundwände noch keine 30 Jahre alt seien. Es handele sich aber nicht um einen verdeckten Mangel. Man habe gewusst, dass im Untergrund diese Fundamente sein können. Es bestehe keine Möglichkeit, mit einer Spundwand durch das Fundament durchzurammen.

Frau Hochhut fragte, wo in der Zeichnung das Loch gewesen sei.

Herr Bode zeigte die Stelle anhand der Zeichnung.

- Innutzungnahme ehemaliges Bettenhaus Siloah

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass es in der letzten Woche gelungen sei, die Eckwerte einer Vereinbarung zwischen dem Klinikum Hannover, der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover zur Innutzungnahme des Interims-Krankenhauses am Standort Klinikum Siloah festzulegen. Über die Verhandlungsinhalte sei im VA berichtet worden und man habe vom VA den Auftrag bekommen, mit den benannten Eckwerten einen Vertrag auszuhandeln. In dem Zusammenhang habe Herr Engelke darum gebeten, vor der Inbetriebnahme des Gebäudes, eine Besichtigung vorzunehmen. Zu diesem Termin wolle man den Bauausschuss einladen. Der Termin stehe jedoch noch nicht fest. Anfang der Woche sei man in dem Gebäude drin. Die Vertragslaufzeit beginne mit dem heutigen Datum. Man sei jetzt dabei, das Gebäude wieder an die Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung anzuschließen. Die Einrichtung des Gebäudes werde vorgenommen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass noch kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Der Umfang könne noch nicht benannt werden. Vor der Inbetriebnahme werde es den Termin für die Inaugenscheinnahme geben. Die Einrichtung werde für 4 ½ Jahre für 8 Euro pro Quadratmeter pro Monat angemietet. Der Vertrag sehe eine Kündigungsklausel vor. Weitere Punkte werden jetzt mit der Klinikgesellschaft der Region verhandelt.

- Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass man vor dem Hintergrund der Ausschreibungsbedingungen für die Modulanlagen nach wie vor in der Notlage sei, Übergangslösungen finden zu müssen. Die Ausschreibungen für die 14 Standorte seien am Laufen. Die ersten Vergaben seien bereits submittiert worden. Ab Herbst könne man Kapazitäten aufbauen. Durch die anhaltenden Zuweisungen des Landes sei man gezwungen, Turnhallen in Anspruch zu nehmen. Vor zwei Wochen sei die Turnhalle der Grundschule Kastanienhof und letzte Woche eine Turnhalle in Hainholz von der Grundschule Voltmerstraße in Nutzung genommen worden. In Abstimmung mit dem Stadtsportbund, der Schule und den Sportvereinen werde man eine weitere Turnhalle in der Südstadt von der Grundschule Kestnerstraße beanspruchen müssen. Diese Turnhalle werde man wahrscheinlich schon am Montag beziehen. In der nächsten oder übernächsten Woche werde man in Abstimmung mit den benannten Akteuren zwei weitere Turnhallen belegen müssen. Es handele sich um zwei Turnhallen in der Fröbelstraße in Linden-Nord am alten Standort der Albert-Schweitzer-Schule, die nicht mehr als Schule genutzt werde. Die Turnhallen würden vereinsmäßig genutzt. Es seien Ersatzstandorte organisiert worden.

Ratsherr Küßner übergab den Ausschussvorsitz an Ratsherrn Dette. Er fragte, welches die zweite Turnhalle sei. Es sei nur die Fröbelstraße benannt worden. Er wollte wissen, wie viele Turnhallen insgesamt noch in Planung seien. Es sei gesagt worden, dass mit dem Stadtsportbund Gespräche geführt worden seien. Er ging davon aus, dass in den Gesprächen nicht nur über die genannten Turnhallen gesprochen worden sei, sondern auch über weitere. Er bat um Auskunft darüber.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es sich am Standort Fröbelstraße um zwei Turnhallen handele. Er sagte, dass mit dem Stadtsportbund über die Frage weiterer Möglichkeiten gesprochen worden sei. Es sei nicht ausgeschlossen, dass man weitere Turnhallen benötige. Über exakte Standorte könne er nicht reden, weil sie ihm nicht vorliegen würden. Schul- und Sportverwaltung seien im Gespräch. Im letzten Bauausschuss sei der Wunsch geäußert worden, einen Zeitplan für die Modulanlagen und die mit der GBH geplanten Neubauten zu bekommen. Die Zeitpläne seien übersandt worden.

Ratsherr Engelke bezog sich auf die Quote, die das Land der Stadt mitteile, wie viele Flüchtlinge im Jahr aufgenommen werden müssen. Er wollte wissen, wie weit die Anzahl bereits ausgeschöpft sei. Er fragte außerdem, ob das Land die Quote auch einfach erhöhen könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass seit ca. vier bis fünf Jahren wieder Flüchtlingsunterbringung betrieben werde. Seit dieser Zeit sei man mit der Quotierung konfrontiert. Die Quote habe bisher immer für ungefähr ein Jahr gegolten. Im letzten Jahr sei im Zeitraum der Quotierung Sommer 2014 bis Sommer 2015 gegen Ende des Jahres 2014 eine neue Quote unter Anrechnung der noch nicht erfüllten Quote benannt worden. Bis September 2015 müsse man 2.300 Menschen zusätzlich unterbringen. Zusammen mit der zur Weihnachtszeit 2014 noch nicht erfüllten Quote werden ca. 2.500 Menschen bis September unterzubringen sein. Aus dieser Quote seien aktuell ca. 1.300 Leute untergebracht, bzw. zugewiesen. In der Regel kommen die Flüchtlinge montags und donnerstags an. Die Unterbringung erfolge in den vorhandenen Möglichkeiten, die sich bieten würden. Er meinte, dass die Quote angehoben werden könne. In den letzten fünf Jahren seien die Zahlen immer angestiegen. Das beziehe sich sowohl auf die Inaussichtstellung als auch auf die faktische Zuweisungszahl. Hintergrund sei die weltpolitische Lage.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob die Quote bezüglich ca. 1.000 Personen noch nicht ausgeschöpft sei. Demnach müsse man von heute bis September noch mit diesen 1.000 Personen rechnen. Der Oberbürgermeister habe die Zusage gemacht, den Fraktionen eine Liste zur Verfügung zu stellen, welche Turnhallen noch in Betracht kommen würden.

Stadtbaurat Bodemann ging davon aus, dass der Oberbürgermeister seine Zusage einhalten werde.

Frau Hochhut meinte, dass inzwischen sehr viele Turnhallen belegt worden seien. Sie wollte wissen, ob es eine zeitliche Begrenzung geben würde bis zum Beispiel die Module geliefert worden seien. Sie fragte, ob die Turnhallen nach den Sommerferien den Schulen wieder zur Verfügung stehen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass sich angesichts der Zahlen, die man bewältigen müsse, die Verwaltung nicht allein auf das Thema Module verlasse. Es werden auch Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der Potentiale, die man in Gebäuden der Landeshauptstadt habe, akquiriert. Man befinde sich in einer Reihe von Gesprächen mit privaten Anbietern, die aus verschiedenen Gründen unterschiedlichste Gebäude leer stehen haben. Es werde abgeklärt, in wieweit man unter Wirtschaftlichkeitsaspekten diese Gebäude in Teilen für die Flüchtlingsunterbringung umnutzen könne. Ein Zeitraum für die Innutzungnahme der Turnhallen könne nicht benannt werden. Ziel sei es, sie für die Flüchtlingsunterbringung so kurz wie möglich zu nutzen. In Ahlem habe man zum Beispiel Module im Aufbau, in die die Flüchtlinge umziehen werden, so dass in wenigen Wochen die Turnhalle wieder zur Verfügung stehen werde. In drei Wochen würden die Sommerferien beginnen. Die Zeit der Ferien wolle man nutzen, um die Unterbringung zu bewerkstelligen. Ob eine Räumung der Turnhallen zeitnah nach den Ferien erfolgen könne, könne nicht abgeschätzt werden. Die ersten Module werden erst im September zur Verfügung stehen. Er hoffte, dass dann auch andere Baulichkeiten vorhanden sein werden. Vor dem Hintergrund, dass man auch weiterhin laufend Zuweisungen erhalte, könne man keine Daten benennen.

Ratsherr Blaschzyk fragte, ob man einen Überblick bekommen könne, wie viele Personen in den Turnhallen untergebracht sein werden, wenn die drei benannten Turnhallen auch belegt seien. Im September würden drei Unterkünfte zur Verfügung stehen, in die dann Umlegungen erfolgen könnten.

Herr Heesch sagte eine Aufstellung zu.

Ratsherr Engelke meinte, dass darüber berichtet worden sei, dass auch über leere Bürogebäude wie zum Beispiel das Arbeitsgericht im Zoo-Viertel nachgedacht werde. Er fragte, wie weit die Überlegungen fortgeschritten seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man sich in Bezug auf ein größeres Verwaltungsgebäude, das sich in privatem Besitz befinde, in Gesprächen befinde. Das Gebäude befinde sich teilweise noch in Vermietung. Zurzeit seien noch keine kompletten Treppenhäuser frei. Der Eigentümer bemühe sich derzeit darum, die Vermietungsstruktur so herzustellen, dass eine Nutzung für Flüchtlinge möglich sei. Es handele sich um ein gutes Potential. Unter der Drucksituation, in der man sich befinde, handele es sich um gute Rahmenbedingungen.

Protokollantwort:
Sporthalle Kapazität Anzahl der Belegung (Stand am 22.07.2015)
Sporthalle Büssingweg 9 40 39
Sporthalle Auf der Klappenburg 42 41
Sporthalle Harenberger Str. 31 40 40
Sporthalle Voltmerstr. 34 31 30
Sporthalle Kestnerstr. 38/39 50 48
Sporthalle Fröbelstr. 5 60 56

Sporthalle Petit-Couronne-Str. ist am 15.07.2015 geräumt worden


11. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Dette sagte, dass an ihn herangetragen worden sei, dass am Schwarzen Bären Linienbusse nicht links in die Blumenauer Straße abbiegen dürfen. Er fragte, ob es ein solches grundsätzliches Verbot für Linienbusse geben würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Abbiegen grundsätzlich erlaubt sei.

Frau Hochhut meinte, dass in der Zeitung zu lesen gewesen sei, dass die rote Farbe, die für die Fahrradmarkierungen verwendet werde, nicht beständig sei. Sie fragte, was die Verwaltung zu tun gedenke und ob die Fahrradmarkierungen alle erneuert werden müssen. Sie hielt das für einen großen Kostenfaktor.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass in der Zeitung gestanden habe, dass die Landeshauptstadt die Fahrbahnmarkierungen mit Öko-Farbe mache und zu beklagen sei, dass die Öko-Farbe nicht richtig auf der Straße halten würde. Es sei auch noch anders als es in der Nachberichterstattung gestanden habe. Er erklärte, dass seit 2005 andersartige Farben als die, die man verwende, in Deutschland verboten seien. Das Problem habe jede Kommune in Deutschland.

Frau Hochhut fragte, wem das selbstverwaltete Studentenwohnheim auf der Bult gehören würde.

Ratsherr Engelke antwortete, dass es dem Land gehöre.

Ratsherr Blaschzyk berichtete, dass er eine E-Mail von einem Anwohner aus der Seumestraße erhalten habe. Bei der Seumestraße handele es sich um eine Kopfsteinpflasterstraße, die in einem Teilbereich durch die Feuerwehr abgesperrt worden sei, weil zwei Steine des Kopfsteinpflasters in einen Hohlraum gefallen seien. Er bat um Auskunft, um was für ein Problem es sich dabei handele.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Feuerwehr in solchen Fällen immer die Straße absperre. Bezüglich des Schadens sagte er eine Antwort zu.



Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 17:10 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin