Sitzung Ratsversammlung am 28.05.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.05.2015)
Protokoll (erschienen am 30.07.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 30.06.2015

PROTOKOLL

43. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. Mai 2015,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.27 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
Ratsherr Lorenz (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
(Stadtrat Walter)
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
(Stadtbaurat Bodemann)
Stadtrat Härke

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18. Dezember 2014

3. A N F R A G E

3.1. der CDU-Fraktion zur Nutzung städtischer Liegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung
(Drucks. Nr. 1097/2015)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5. Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen
(Drucks. Nr. 0939/2015)

6. Mitteilung über anzeigepflichtige Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter des Herrn Oberbürgermeisters Stefan Schostok
(Informationsdrucks. Nr. 0673/2015 N1)

7. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen
gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0937/2015)

8. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof, Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 UVG
(Informationsdrucks. Nr. 0616/2015 mit 1 Anlage)

9. Umbenennung der Freizeitheime /
Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

9.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 0108/2015 E1 mit 1 Anlage)

9.2. und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1073/2015)

10. Lieferung elektrischer Energie 2016–2017
(Drucks. Nr. 0319/2015 mit 1 Anlage)

10.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0778/2015)

11. Honorare für die DozentInnen der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 0439/2015 mit 2 Anlagen)

12. Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen
(Drucks. Nr. 0455/2015 N1 mit 2 Anlagen)

13. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

13.1. dazu 1. Ergänzung Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS-Nr. 15-1112/2015 und 15-1113/2015)
(Drucks. Nr. 0594/2015 E1 mit 2 Anlagen)

14. Änderung der Vergnügungsteuersatzung
(Drucks. Nr. 0659/2015 mit 1 Anlage)

14.1. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0878/2015)

15. Berggartenallee
(Drucks. Nr. 0761/2015 mit 4 Anlagen)

15.1. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1096/2015)

16. Schlossküche Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0765/2015 mit 3 Anlagen)

17. VVG mbH und üstra AG - , Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
(Drucks. Nr. 0806/2015 mit 1 Anlage)

18. Bebauungsplanangelegenheiten

18.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0785/2015 mit 3 Anlagen)

18.2. Bebauungsplan Nr. 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0859/2015 mit 4 Anlagen)

18.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz, Verfahren nach § 13 a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0868/2015 mit 3 Anlagen)

19. Erschließungsbeitrag Stichstraßen Lerchenort 2 - 36 gerade – Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung –
(Drucks. Nr. 0754/2015 mit 2 Anlagen)

20. Antrag der CDU zu einer Resolution "Erhöhung der Erstattungspauschale pro Flüchtling"
(Drucks. Nr. 2637/2014)

21. Antrag der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte zur Einrichtung eines Stadtteilforums Sahlkamp
(Drucks. Nr. 0234/2015 mit 1 Anlage)

21.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1119/2015)

22. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 0280/2015)

30. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Vorkehrungen für den Umgang mit dem Kita-Streik
(Drucks. Nr. 1182/2015)

31. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKEund FDP sowie Ratsherrn Hillbrecht: "Willkommenskultur leben - Vorfälle aufklären!"
(Drucks. Nr. 1190/2015)

23. A N T R Ä G E der CDU-Fraktion

23.1. zur Zufahrt zur Seniorenwohnanlage Ottenstraße 10A
(Drucks. Nr. 0905/2015)

23.2. zur Unterbringung weiblicher Flüchtlinge und Familien mit Kindern
(Drucks. Nr. 1098/2015)

23.3. zum Prüfbericht des Gesundheitsamtes der Region Hannover zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 1099/2015)

23.4. zur Sicherstellung der Geburtshilfeversorgung in Hannover
(Drucks. Nr. 1100/2015)

29. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Streik der Erzieherinnen und Erzieher
(Drucks. Nr. 1178/2015)

24. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zu Drucks. Nr. 0697/2015 (Bebauungsplan Nr. 793, 2. Änderung - Südlich Süßeroder Straße, Absehen von einer Planaufhebung)
(Drucks. Nr. 1088/2015)

25. Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1026/2015)

26. Betreibervertrag für die Obdachlosenunterkunft für Frauen, Winkelriede 14 sowie für die Schlichtwohnung Winkelriede 8
(Drucks. Nr. 0435/2015 mit 1 Anlage)

27. Grundstücksverkauf in Misburg
(Drucks. Nr. 0838/2015 mit 3 Anlagen)

28. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0740/2015)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Streik der Erzieherinnen und Erzieher
(Drucks. Nr. 1178/2015)


Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erörterte, dass der Rat der Stadt mit der Zustimmung des Dringlichkeitsantrages fordern würde, die Tätigkeiten der SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen finanziell deutlich aufzuwerten und den Eltern ihre verloren gegangenen Elternbeiträge unverzüglich und unbürokratisch zurückzuerstatten. Die Dringlichkeit begründe sich darin, dass der Streik bereits seit drei Wochen anhalte und die Eltern zunehmend größere Schwierigkeiten hätten, ihre Kinder angemessen betreuen zu lassen. Beigeordneter Förste erklärte, dass auch die Politik seit Jahren eine Aufwertung der Betreuungssituation dringlich fordern würde, dass die Fraktion DIE LINKE. diese mit ihrem Antrag beim Wort nehmen wolle und eine finanzielle Aufwertung für SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen fordere.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Dringlichkeit zustimmen würde.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Dringlichkeit zustimme.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit zustimme.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt des Antrages zustimmen würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des Antrages der Fraktion DIE LINKE. zum Streik der Erzieherinnen und Erzieher mit der Drucks. Nr. 1178/2015.
Der Antrag wird unter Punkt 29. in die Tagesordnung aufgenommen und im Anschluss an den Punkt 23.4. behandelt.

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Vorkehrungen für den Umgang mit dem Kita-Streik
(Drucks. Nr. 1182/2015)


Ratsherr Pohl (CDU) sagte, dass der Antrag darauf abziele, dass die Verhandlungsparteien dazu aufgefordert werden sollten die Gespräche wieder aufzunehmen und die Arbeitsniederlegung zumindest für die Dauer der Verhandlung zu unterbrechen. Denn der Streik würde nunmehr seit drei Wochen andauern und sei weiterhin unbefristet ausgerufen. Ratsherr Pohl erörterte, dass es dabei zunächst einmal zweitrangig um finanzielle Belange, sondern vielmehr darum gehen würde, den Eltern aus einer fortwährend prekärer werdenden Situation herauszuhelfen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Dringlichkeit zustimme.

Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des Antrages der CDU-Fraktion zu Vorkehrungen für den Umgang mit dem Kita-Streik mit der Drucks. Nr. 1182/2015. Der Antrag wird unter dem Punkt 30. nach Punkt 22. in die Tagesordnung aufgenommen.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und FDP sowie Ratsherrn Hillbrecht: "Willkommenskultur leben - Vorfälle aufklären!"
(Drucks. Nr. 1190/2015)


Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass es die im Antrag benannten Fraktionen und der Einzelvertreter für geboten hielten, sich aufgrund der Vorfälle bei der Bundespolizei zu positionieren. Beigeordnete Kastning unterstrich zudem, dass man eine offene Haltung in Hinblick auf eine lückenlose Aufklärung zu den Vorfällen priorisiere, um denjenigen BeamtInnen der Bundes-, Landes-, und der örtlichen Polizei, die eine gute Arbeit im Sinne des Gemeinwesens für alle Menschen verrichten würden, gerecht zu werden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) verurteilte die Vorfälle als unentschuldbare Schande, zeigte sich positiv erfreut darüber, dass der Rat der Stadt diese wahrscheinlich einstimmig verurteilen werde und erklärte zudem, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Dringlichkeit zustimmen werde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des Antrages der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und FDP sowie Ratsherrn Hillbrecht: "Willkommenskultur leben - Vorfälle aufklären!" mit der Drucks. Nr. 1190/2015.
Der Antrag wird unter Punkt 31. nach Punkt 30. in die Tagesordnung aufgenommen.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Punkt 4. zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abgesetzt werden könne, da diesbezüglich keine Anträge vorlägen.

Der Rat beschloss, die Punkte 26 bis 28 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18. Dezember 2014
Mit 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 18. Dezember 2014 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion zur Nutzung städtischer Liegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung
(Drucks. Nr. 1097/2015)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 1097/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Verwaltung hat bereits in der letzten Sitzung des Rates ausführlich über die Modalitäten zwischen Bund, Land und Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Zuweisungspraxis, der Unterbringung und der daraus resultierenden Situation in Hannover berichtet. Auf die Ausführungen vom 23.4.2015 wird daher ausdrücklich Bezug genommen und verwiesen.

Frage 1:
Wurden bereits alle Liegenschaften in städtischem Besitz dahingehend geprüft, ob sie zur Unterbringung von Flüchtlingen tauglich sind? Wenn ja, welche Liegenschaften wurden untersucht und welche davon kämen in Frage? Wenn nein, bis wann wird die Verwaltung eine solche Prüfung veranlassen?

Der Oberbürgermeister hat unter seiner Federführung eine Lenkungsgruppe Flüchtlinge einberufen, die in Ergänzung zu der auf Fachbereichsleitungsebene bereits im Dezember 2014 eingesetzte Arbeitsgruppe vor allem auch Standortfragen für Unterkünfte diskutiert und entscheidet. Beteiligt sind selbstverständlich alle „grundstücks- und hausverwaltenden“ Fachbereiche. Insofern wurden wiederholt und werden weiterhin insbesondere leerstehende städtische Liegenschaften auf Ihre Eignung als Unterkünfte geprüft. Parallel werden auch noch in Nutzung befindliche Grundstücke und Gebäude auf ihre aktuelle oder perspektivische Eignung zur Unterbringung betrachtet.

Frage 2:
Wurde darüber hinaus geprüft, ob die leerstehende General-Wever-Kaserne, das Gebäude der ersten Panzerdivision nach Umzug zur Verfügung stehen könnte, oder das leer stehende so genannte Poelzig-Gebäude in Hannover-Vinnhorst für eine Unterbringung von Flüchtlingen tauglich ist bzw. kurzfristig hergerichtet werden kann? Wenn ja, wie wurden die Standorte (aufgelistet nach einzelnen Objekten) geprüft bzw. was spricht in den genannten Fällen einer Nutzung als Flüchtlingsunterbringung entgegen?

Eigentümerin sämtlicher Liegenschaften, die aktuell bzw. in der Vergangenheit in bundeseigener Nutzung sind bzw. ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Auf Nachfrage hat die BIMA der LHH schriftlich mitgeteilt, dass die betreffenden Liegenschaften anderen Nutzungen zugeführt werden sollen und für die Stadt als Unterkünfte nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Die Freiherr–von-Fritsch Kaserne in Hannover Bothfeld ist stark sanierungsbedürftig. Eine extrem aufwändige Kernsanierung ist für eine Unterbringungsnutzung notwendig. Diese wäre nicht nur teuer, sondern auch sehr zeitaufwändig. Dies gelte ebenso für das Poelzig-Gebäude, welches zudem auch unter Denkmalschutz stehe.
Damit scheiden die Gebäude als Maßnahme des „Sofortprogramms“ bzw. kurzfristig aus.
Eine Liste aller geprüften / ungeeigneten Objekte existiert nicht.

Frage 3:
Wann ist damit zu rechnen, das die seinerzeit nicht genutzten Wohn-/Bürocontainer auf dem Gelände des Krankenhauses Siloah für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stehen und wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der Region Hannover?

Derzeit wird zwischen dem Klinikum Hannover und der Stadt über die Nutzung der genannten Container verhandelt. Zu laufenden Verhandlungen wird sich die Verwaltung nicht (öffentlich) äußern.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, welche Planungen die Stadtverwaltung mit dem Poelzig-Gebäude verfolgen würde.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann bat darum, die näheren Umstände zum Poelzig-Gebäude mit dem heute nicht anwesenden Stadtbaurat zu kommunizieren.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Abgesetzt


TOP 5.
Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen
(Drucks. Nr. 0939/2015)
Einstimmig wählte der Rat die Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0939/2015.


TOP 6.
Mitteilung über anzeigepflichtige Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter des Herrn Oberbürgermeisters Stefan Schostok
(Informationsdrucksache Nr. 0673/2015 N1)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 7.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0937/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0937/2015.


TOP 8.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof, Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 UVG

(Informationsdrucksache Nr. 0616/2015 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

TOP 9.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 0108/2015 E1 mit 1 Anlage)

TOP 9.2.
und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1073/2015)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1073/2015), die Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0108/2015.

Mit 39 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 0108/2015 E1 mit 1 Anlage.

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1073/2015.

TOP 10.
Lieferung elektrischer Energie 2016–2017
(Drucks. Nr. 0319/2015 mit 1 Anlage)

TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0778/2015)

Ratsherr Hellmann (CDU) führte aus, dass die Stadtwerke Hannover AG Strom aus Steinkohle in ihren eigenen Kraftwerken produziere und eines davon nicht abgeschaltet werden könne, da 30 % der Haushalte und Industriebetriebe wie Volkswagen und Continental mit klimaschonender Fernwärme versorgt würden. Die Fernwärme sei ausdrücklicher Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Stadt Hannover. Ratsherr Hellmann machte deutlich, dass Beteiligungskriterien kommunalen Beteiligungs- und Tochtergesellschaften keine Wettbewerbsvorteile verschaffen dürften. Allerdings würde die Schadstoffbegrenzung auf 450 g und der Ausschluss von Strom aus Kohlekraftwerken letztendlich einen Wettbewerbsnachteil im Bieterverfahren für enercity bedeuten. Zudem würde sich die Ausschreibung bei einem Zuschlag für die Stadtwerke negativ auf die Rentabilität auswirken. Ratsherr Hellmann wies darauf hin, dass durch die Umsetzung des Änderungsantrages der Fraktion der CDU zudem eine spürbare Kostenersparnis für den Haushalt der Landeshauptstadt zu erwarten sei, die z.B. Mittel für die energetische Sanierung städtischer Gebäude freisetzen könnte und somit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten würde.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass Kohlekraftwerke dreimal so viel CO² ausstoßen würden wie Gaskraftwerke. Der Braunkohleabbau zerstöre großflächig Landschaft und Natur, beraube Menschen ihrer Heimat und schade der Gesundheit. Durch den Ausstoß von Schwefeldioxid, Stickoxid, Arsen, Quecksilber und weitere giftige Metalle bei der Förderung sowie an den Folgen der Emissionen von Kohlekraftwerken würden nach Angaben des Europäischen Gesundheitsverbandes jedes Jahr über 18.000 Menschen allein in Europa das Leben verlieren. Zudem würde das System Kohle seit Jahrzehnten nur funktionieren, weil dieses durch den Staatshaushalt gefördert würde. Die Subventionen für Kohle würden die Kosten für die erneuerbaren Energien um ein Vielfaches übersteigen. Ratsherr Drenske erörterte weiter, dass die Energieversorgung der Zukunft erneuerbar sei und dass diese durch Wind, Wasser und weitere Technologien zuerst mit Gaskraftwerken als Übergangstechnologie und zukünftig über SMART-Netze und Speicher versorgungssicher zur Verfügung gestellt würden.

Ratsherr Drenske wies darauf hin, dass der RWE-Vorstandsvorsitzende im Jahr 2001 verkündet habe, dass man in Deutschland niemals mehr als 3 % der Energieversorgung über erneuerbare Energien werde decken können. Ratsherr Drenske bemerkte, dass man aktuell bei einem Anteil von 30 % läge, dass tendenziell auch weiterhin Steigerungen realistisch seien und dass die Energiewende erst im Jahr 2050 abgeschlossen sein werde. Man sei vom Jahr 2050 nur unwesentlich weiter entfernt als vom Jahr 1985. Man habe 1985 das Arpanet (Advanced Research Projects Agency Network) gehabt, die Computer (Rechen- und Dateneinheiten) füllten riesige Bereiche in Bürogebäuden aus und man war Lichtjahre entfernt von einem Datenanschluss (Internet) für Zuhause. Ratsherr Drenske machte deutlich, dass heute noch nicht absehbar sei, welche Fortschritte die Solar-, Speicher- und SMART-Technologie bis zum Jahr 2050 machen würde. Die Studierenden und die Industrie würde aktuell nur noch an der Weiterentwicklung und Effizienz der Technologie arbeiten und niemand aus diesen Bereichen würde an ein Scheitern der Energiewende einen Gedanken verschwenden. Ratsherr Drenske betonte, dass die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten der Gaskraftwerke mit dem vorliegenden Antrag verbessert würden und dass die Stadtwerke Hannover AG sicherlich nicht abgeneigt wäre ihre Kohlekraftwerke möglichst zeitnah zu veräußern.

Ratsherr Mineur (SPD) erinnerte daran, dass man in der vergangenen Ausschreibung einen Grenzwert von 400 g CO² festgeschrieben habe und dass dieser Wert faktisch beinhalten würde, dass somit eine Erzeugung von Strom mit Kohlekraftwerken nicht möglich wäre. Ratsherr Mineur hob hervor, dass die Stadtwerke Hannover AG diese Ausschreibung gewonnen habe und den Strom zu den gewünschten Konditionen habe liefern können.

Ratsherr Mineur erläuterte weiter, dass die Landeshauptstadt Hannover gemeinsam mit der Region Hannover ausschreibe um zusätzliche Synergieeffekte zu erzielen. Da die Region in ihrer letzten Ausschreibung einen Wert von 500 g CO² festgelegt habe, sei man den Kompromiss eingegangen, gemeinsam für Stadt und Region Hannover einen Emissionsausstoß von 450 g CO² festzulegen. Darüber hinaus habe man sich darauf verständigt, die Stromerzeugung mit Kohlekraftwerken auszuschließen. Ratsherr Mineur merkte abschließend an, dass sich die Stadtwerke Hannover AG sehr wahrscheinlich an der Ausschreibung beteiligen werde, dass diese keine schlechten Chancen habe diese zu gewinnen und sicherlich auch in der Lage sein werde den Strom für die kommenden Jahre zu den geforderten Konditionen liefern zu können.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) erinnerte daran, dass ein Aufschrei der Empörung durch das Rathaus gegangen sei, als Forderungen dahin gehend formuliert worden wären, dass der von den Stadtwerken Hannover AG gelieferte Strom kernenergiefrei sein solle und sich die Nordstadt als kernenergiefreie Zone habe deklarieren wollen. Ratsfrau Nowak stellte fest, dass auch damals die Stadtwerke Hannover AG den Weg zur Entwicklung neuer Technologien mitgegangen sei und dass man vor diesem Hintergrund der Verwaltungsvorlage nur zustimmen könne, um eine weitere Entwicklungsstufe erreichen zu können. Zudem würde enercity mit der Annahme der Konditionen der Ausschreibung suggerieren, dass ein Wechsel zu erneuerbaren Energien ernsthaft verfolgt würde, um sich weiterhin eine gute Marktposition sichern zu können.

Ratsfrau Nowak betonte, dass man der Ausgangsdrucksache sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht zustimmen könne.
Mit 44 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Lieferung elektrischer Energie 2016–2017 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0319/2015 mit 1 Anlage.
Mit 44 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0778/2015 ab.


TOP 11.
Honorare für die DozentInnen der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 0439/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Honorare für die DozentInnen der VHS Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0439/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen
(Drucks. Nr. 0455/2015 N1 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0455/2015 N1 mit 2 Anlagen.


TOP 13.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

TOP 13.1.


Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS-Nr. 15-1112/2015 und 15-1113/2015) zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0594/2015)
(Drucks. Nr. 0594/2015 E1 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Pohl (CDU) bat um eine getrennte Abstimmung nach dem Verfahren aus dem Fachausschuss. Ratsherr Pohl kritisierte, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen allen Anschein nach einem einstimmigen Votum aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List widersprechen werde, obwohl es nur um eine ganz kleine Anzahl Kinder gehe. Man werde zudem den dritten Punkt der Ausgangsdrucksache ablehnen, da der Zuschnitt des Schulbezirks für die neue Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld die Einrichtung eines Buspendelverkehrs für die SchülerInnen erforderlich mache. Die CDU-Fraktion lehne dieses Provisorium ab und fordere eine andere Lösung für diesen Bereich.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte zur 1. Ergänzung, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen das Unverständnis der Eltern aus dem Stadtbezirk Vahrenwald-List nachvollziehen könne. Aktuell befände sich dieser Bezirk jedoch in einem Wechsel, sodass ständig veränderte Meldezahlen für die jeweiligen Grundschulen vorlägen. In diesem Zusammenhang könne es dann schon einmal passieren, dass Kinder nicht in eine in direkter Nachbarschaft gelegene Schule, sondern in eine etwas weiter entfernte Schule gehen müssten. Allerdings habe die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen von der Verwaltung Informationen über die sich verändernden Schülerströme erbeten, um gegebenenfalls in zwei bis drei Jahren Nachbesserungen vornehmen zu können.

Beigeordneter Klie (SPD) widersprach den Ausführungen, wonach nur eine kleine Anzahl von Kindern von dem Änderungsantrag betroffen wären. Der benannte Bezirk umfasse zwei Stadtteile und tatsächlich seien aus dem einen Stadtteil nur eine kleine Anzahl Kinder betroffen. Der Stadtteil aus dem eine wesentlich größere Anzahl Kinder betroffen seien, wäre derjenige welcher, der den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates nicht zustimmungsfähig mache.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Änderungsantrag der Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zustimmen werde, weil sich die Eltern im Stadtbezirk für eine Veränderung der Schuleinzugsbezirke einsetzen würden und der Stadtbezirksrat dem Änderungsantrag zudem einstimmig zugestimmt habe.

Getrennte Abstimmung:
Mit 55 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Ziffern 1 und 2 des Antrages zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage.

Mit 40 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 3 des Antrages zur 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage.


Getrennte Abstimmung:
Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 1 der 1. Ergänzung - Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0594/2015 E1 mit 2 Anlagen.

Mit 52 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Ziffer 2 der 1. Ergänzung - Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0594/2015 E1 mit 2 Anlagen.

TOP 14.
Änderung der Vergnügungsteuersatzung
(Drucks. Nr. 0659/2015 mit 1 Anlage)

TOP 14.1.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0878/2015)

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU) monierte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD dem Antrag nur folgen würde, um zusätzliche Steuern zur Verbesserung der Haushaltslage generieren zu können. Das Thema Suchtprävention fände in diesem Zusammenhang keine Beachtung. Ratsherr Dr. Kiaman erörterte dazu, dass SpielerInnen, wenn diese spielen wollten, Ausweichstrategien entwickeln würden. Die SpielerInnen, die ihrer Sucht nicht am gewohnten Ort nachgehen könnten, würden das überaus breite, kostengünstige Angebot im Internet nutzen und dort mit fatalen Folgen für eine negative Suchtentwicklung einer Leistung unterliegen, die diese nicht bewerten könnten. Ratsherr Dr. Kiaman erklärte, dass es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag gäbe und dass sich dieser dadurch begründe, dass ein staatlicher Kanal zur Angebotsregulierung, in Hinblick auf öffentliches Glücksspiel, unter den Aspekten zum Jugendschutz, Spielerschutz mit Kontrolle und reglementierten Ausspielergebnissen, Anwendung fände. Ratsherr Dr. Kiaman betonte, dass das Thema Suchtprävention bei der CDU-Ratsfraktion sowie gesamtgesellschaftlich sehr weit vorn auf der Prioritätenliste angesiedelt sei und dass in diesem Kontext auch der vorliegende Änderungsantrag zu betrachten sei.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass der Antrag lediglich darauf abziele Mehreinnahmen für den Haushalt zu generieren. Ferner sei davon auszugehen, dass die Betreiber den Mehraufwand an Steuern über eine Veränderung der Gewinnchancenquote am Gerät an die SpielerInnen weitergeben würden. Zudem fände das Thema Suchtprävention in der Verwaltungsvorlage keine Beachtung.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Prävention ein hohes Gut sei und der Schutz der Jugend dabei im Vordergrund stünde. Ratsfrau Steinhoff erläuterte, dass man sich aktuell zu Gesprächen mit den relevanten Stellen in der Region und der Stadt Hannover zusammengefunden habe. Das Niedersächsische Glücksspielgesetz von 2007, dass den Schutz der Bevölkerung vor übermäßigen Spiel und der Jugend vor dem Einstieg in diesen Bereich im Fokus habe, läge, wie auch die Finanzierung der Prävention, im Landesbereich. Das Land Niedersachsen würde im Jahr 2015, wie auch im vergangenen Jahr, für die 24 Beratungsstellen in Niedersachsen insgesamt 800.000 € zur Verfügung stellen. Ratsfrau Steinhoff berichtete, dass in Gesprächen mit Vertretern der Drobs und der STEP gGmbH aus Region und Stadt Hannover vermittelt worden wäre, dass eine verschwindend geringe Anzahl an Jugendlichen der Glücksspielsucht verfallen wären und dass die potentiellen SuchtspielerInnen im mittleren Alterssegment und darüber zu finden wären.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erinnerte daran, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD im Rahmen der Beratungen zum Haushaltssicherungskonzeptes IX, rein aus fiskalischen Hintergründen, eine Prüfung zur Erhöhung der Vergnügungssteuer angeregt hätten. Ratsherr Dr. Menge machte darauf aufmerksam, das sich im Zeitraum früherer Erhöhungen ab 2010 die Anzahl der Spielhallen, die Anzahl der Geräte erhöht und sich der Umsatz fast verdoppelt habe. Ratsherr Dr. Menge betonte, dass man deshalb sicherlich nicht von einer unzumutbaren Belastung der Spielhallenbetreiber sprechen könne. Ratsherr Dr. Menge wies zum Zusatzantrag der CDU-Fraktion darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle, auch nach Ausführungen aus der Fraktion der CDU überhaupt nicht greifen könnten, da ein Spielsuchtverhalten von Einzelnen im Internet nicht messbar und fast unmöglich regulierbar sei. Ratsherr Dr. Menge unterstrich, dass Suchtprävention ein gesamtgesellschaftliches Thema sei, dass die Landeshauptstadt Hannover im Verbund mit der Region Hannover dazu sehr gut aufgestellt sei und dass die Verwaltungsvorlage rein vor dem fiskalischen Hintergrund zu betrachten sei.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) monierte, dass der Zusatzantrag der CDU-Fraktion nicht in zwei Punkte gegliedert worden wäre, sodass man dem einen zur Prävention zustimmen und den anderen ablehnen könnte. Ratsfrau Nowak merkte an, dass die Auflistung in der Verwaltungsvorlage belegen würde, dass im Glücksspielgeschäft große Potentiale vorhanden wären und dass eventuell über Ersatzaktivitäten aus dem Bereich der Kultur oder dem Sport beraten werden sollte.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte aus jugendpolitischer Sicht, dass Suchtprävention insgesamt ein überaus wichtiges Thema sei, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Glücksspielgeschäft der Spielhallen jedoch als nicht vorhanden zu beziffern sei.
Mit 45 Stimmen gegen 13 Stimmen beschloss der Rat die Änderung der Vergnügungssteuersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0659/2015 mit 1 Anlage.

Mit 43 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0878/2015 ab.


TOP 15.
Berggartenallee
(Drucks. Nr. 0761/2015 mit 4 Anlagen)

TOP 15.1.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1096/2015)

Ratsherr Hillbrecht stellte die im Antrag formulierte Vorgehensweise in Zweifel und erörterte, dass eine Abwägung in Hinblick auf einen kulturell sehr wichtigen Ort und dem Artenschutz vorgenommen werden sollte. Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass man mit der Zustimmung zum vorliegenden Antrag viel Geld einsetzen werde, um einen absehbar nicht zukunftsfähigen Zustand künstlich zu verlängern. Denn auch die Bäume, die inzwischen über 300 Jahre alt wären, würden nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass das Abstützen und Sichern der gekappten Bäume weder dem Umweltschutz zugerechnet noch als nachhaltig bezeichnet werden könne. Ratsherr Hillbrecht wies darauf hin, dass im vorliegenden Fall nicht nur der Artenschutz Berücksichtigung finden dürfte, sondern dass auch individuelle Abwägungen zulässig sein müssten.

Ratsherr Hillbrecht sagte ferner, dass die Verfahrensweise mit der Drucksache zu Schwierigkeiten führen könnte, da der Antrag im Umweltausschuss lediglich formell behandelt worden wäre. Ratsherr Hillbrecht erklärte abschließend, dass er die Verwaltungsvorlage als auch den Zusatzantrag ablehnen werde.
Mit 46 Stimmen gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Kappung und anschließende Sicherung in der Berggartenallee in zwei Bauabschnitten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0761/2015 mit 4 Anlagen.

Mit 43 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1096/2015 ab.


TOP 16.
Schlossküche Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0765/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Änderung- und Erweiterungsvertrag der Erbaurechtsverträge sowie den Änderungsvertrag zum Nutzungsvertrag der Schlossküche Herrenhausen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0765/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 17.
VVG mbH und üstra AG - , Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
(Drucks. Nr. 0806/2015 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Vergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0806/2015 mit 1 Anlage.


TOP 18.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 18.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0785/2015 mit 3 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0785/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 18.2.
Bebauungsplan Nr. 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0859/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0859/2015 mit 4 Anlagen.


TOP 18.3.
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz, Verfahren nach
§ 13 a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0868/2015 mit 3 Anlagen)

Mit 40 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung - Am Ahlemer Holz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0868/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 19.

Erschließungsbeitrag Stichstraßen Lerchenort 2 - 36 gerade – Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung –


(Drucks. Nr. 0754/2015 mit 2 Anlagen)
Mit 39 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung –nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0754/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 20.
Antrag der CDU zu einer Resolution "Erhöhung der Erstattungspauschale pro Flüchtling"
(Drucks. Nr. 2637/2014)

Ratsfrau Jeschke (CDU) verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Nagel (SPD) unterstellte, dass mit der Resolution suggeriert würde, dass die Fraktion der CDU damit ein völlig neues Thema aufgreifen und der Verwaltungsspitze in Hannover zudem Tatenlosigkeit in dieser Angelegenheit vorwerfen würde. Ratsherr Nagel betonte, dass keinerlei Maßnahmen beschlossen werden müssten, die bereits mit Nachdruck behandelt würden. Ferner würde im Antrag ignoriert, dass eine erste Anpassung durch das Land bereits vorgenommen worden sei. Es werde ignoriert, dass allein aufgrund der bekannten Gegebenheiten längst ein Nachtragshaushalt vom Rat der Stadt beschlossen worden wäre. Ratsherr Nagel erklärte, dass es unredlich sei zu behaupten, dass die Verwaltungsspitze nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung stünde, dass die Resolution auch vor diesem Hintergrund völlig überflüssig sei und dass die Fraktion der SPD diese ablehnen werde.

Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, dass in der vorliegenden Resolution der Vorwurf der CDU-Fraktion an die übrigen Fraktionen im Rat und an die Verwaltungsspitze in Hinblick auf Untätigkeit verborgen sei. Beigeordnete Markowis widersprach der Unterstellung und erklärte, dass sich die Verwaltungsspitze unter Beteiligung des Oberbürgermeisters in Gesprächen mit der Landes- und der Bundesregierung befänden, dass der Niedersächsische Städtetag Forderungen an das Land und den Bund formuliert habe, dass sich zudem die Ratsmitglieder der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, wie auch die anderen Fraktionen im Rat, mit ihren KollegInnen aus dem Landtag zu dem Thema austauschen würden und dass man den Antrag deshalb ablehnen würde.

Ratsfrau Bruns (FDP) erklärte, dass es keinerlei Gründe dagegen gäbe als Rat ein gemeinsames Zeichen zu setzen und dass die Fraktion der FDP deshalb der Resolution zustimmen würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, dass es sehr sinnvoll sei wichtige Interessen zu bündeln. Beigeordnete Kastning verwies auf die Pressemitteilungen des Deutschen Städtetages vom 21. April 2015, wonach die Themen Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Kommunen, Land und Bund sei. Beigeordnete Kastning bekräftigte, dass die Tonart der dort sehr deutlich formulierten Fragen zu relevanten Themen wie z.B. der Erstattungspauschalen genau richtig gewählt worden sei. Die Fraktion der SPD sei überzeugt davon, dass der Oberbürgermeister und die DezernentInnen in den jeweiligen Gremien auf Städtetagebene die Interessen der Landeshauptstadt wirkungsvoll vertreten würden.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass Sie die Resolution der CDU-Fraktion dem Inhalt nach als nicht glaubwürdig und als temporär verfehlt erachten würde. Weiter unterstellte Ratsfrau Wagemann, dass die vorherige, von CDU und FDP geführte Landesregierung in Hinblick auf die Flüchtlingspolitik nicht gut gearbeitet habe und dass die aktuelle Landesregierung in Niedersachsen dies sehr viel besser machen würde. Zudem wirke die Flüchtlingspolitik der CDU-Ratsfraktion unkoordiniert, widersprüchlich und uneinheitlich in ihren Darstellungen. Ratsfrau Wagemann wies zum Abschluss darauf hin, dass eine von allen Fraktionen im Rat vertretenen Fraktionen gemeinsam erarbeitete, interfraktionelle Resolution sehr viel glaubhafter gewesen wäre.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) sagte, dass der Antrag der CDU-Fraktion nicht auf Populismus basiere, da die Flüchtlingszahlen erst in der näheren Vergangenheit drastisch angestiegen seien. Ferner habe sich in Hinblick auf die Flüchtlingspolitik durch die Landeszuständigkeit der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen im Land nicht wirklich etwas verändert, da es immer noch nächtliche Abschiebungen gäbe. Ratsfrau Pollok-Jabbi erörterte, dass man die einhelligen Aussagen aus dem Städtetag natürlich begrüßen würde, aber leider schienen diese auf Bundesebene keine Beachtung zu finden. Ratsfrau Pollok-Jabbi merkte an, dass es auch andere Modelle zur Übernahme der Flüchtlingspauschale gäbe und verwies auf die Beispiele aus Baden-Württemberg und den finanziell wunderbar ausgestatteten Beschluss des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der die hundertprozentige Übernahme der Flüchtlingskosten garantieren würde. Abschließend erklärte Ratsfrau Pollok-Jabbi, dass die Fraktion DIE LINKE. der Resolution zustimmen werde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass die vorliegende Resolution inhaltlich sehr unpräzise sei. Ratsherr Böning bat darum die Formulierung „deutliche Erhöhung“ in Bezug auf die Flüchtlingspauschale zu konkretisieren und zudem darum, ob die tatsächlichen Kosten pro Flüchtling, mit Stand Mai 2015, beziffert werden könnten.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erläuterte, dass der Antrag dahin gehend zu verstehen sei, dass bei einer Durchreichung der Bundes- und Landesmittel an die Kommunen eine Verdoppelung der Kopfpauschale und somit eine Kostendeckung angestrebt werden sollte. Ratsfrau Jeschke machte deutlich, dass ein einstimmiger Beschluss der CDU-Resolution die gleiche Außenwirkung erzielen könnte, wie ein interfraktioneller Antrag. Ratsfrau Jeschke erörterte, dass die CDU-Ratsfraktion nicht in Abrede stellen würde, dass sich der Oberbürgermeister und die DezernentInnen zu der Angelegenheit in Verhandlungen befinden würden. Allerdings sollte der Oberbürgermeister sich im Rahmen der Ratsversammlungen die Zeit nehmen, um öffentlich über den Stand der Verhandlungen zu berichten.

Ratsherr Kelich (SPD) warf der Fraktion der CDU vor, sich in der näheren Vergangenheit unredlicher Verfahrensweisen und unangemessener Artikulationen, im Besonderen in Bezug auf die Flüchtlingspolitik bedient zu haben. Diese gäben Anträge in das Verfahren, die dem objektiven Beobachter zunächst einmal suggerieren würden, zwingend zustimmungsfähig zu sein. Allerdings würde bei genauer Betrachtung derselben sehr schnell deutlich, dass die überwiegende Anzahl der eingebrachten Anträge lediglich dazu dienen sollten die Verwaltung, im Besonderen die Verwaltungsspitze und den Oberbürgermeister sowie die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zu diskreditieren. Zusätzlich würden diese Anträge mit Pressemitteilungen lanciert, die an Schärfe und zum Teil ungebührlicher Wortwahl kaum zu überbieten wären. Ratsherr Kelich forderte die Fraktion der CDU im Rat der Stadt auf, von persönlichen Anfeindungen Abstand zu nehmen und zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückzukehren.

Ratsherr Nicholls (SPD) wies darauf hin, dass das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration seine Aufgaben nur in ungenügendem Maße wahrnähme. Deutschland sei in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen Spitze in Europa und das koste die Kommunen richtig Geld. Ratsherr Nickolls stellte zum Vorwurf nächtlicher Abschiebungen klar, dass die Abflugzeiten in Hannover primär den Anschlussflugzeiten in Frankfurt geschuldet seien.

Ratsherr Lorenz (CDU) stimmte der einhelligen Meinung zu, wonach den Kommunen ein zu hoher Eigenanteil an finanziellen Mitteln für die Aufnahme von Flüchtlingen aufgebürdet würde. Ratsherr Lorenz machte darauf aufmerksam, dass der Bund jährlich 1 Mrd. € genau für diese Thematik bereitstellen würde. Der Verteilerschlüssel würde davon 10 % für Niedersachsen und davon wiederum 10% für Hannover vorsehen. Das wären bei einem hundertprozentigen Durchreichen vom Land, wie das in Bayern der Fall sei, 10 Mio. € für die Landeshauptstadt. Ratsherr Lorenz erörterte, dass sich auch das Land Niedersachsen damit Erleichterung verschaffen würde, indem sie die Flüchtlinge möglichst schnell an die Kommunen weiterleite. Ratsherr Lorenz wies zudem darauf hin, dass die vom Bund durchgeführten Aufnahmeverfahren zurzeit drei Monate andauern würden und dass man dazu in der vergangenen Woche im Bund entschieden habe, dass neben den vorgesehenen 600 Stellen weitere 2.000 Stellen beim zuständigen Bundesamt eingerichtet würden, um die Verfahren so schnell wie möglich durchführen zu können. Ratsherr Lorenz betonte, dass diese Maßnahme allerdings nur greifen würde, wenn die Flüchtlinge dafür bis zum Ende des Verfahrens in den Aufnahmequartieren des Landes verbleiben würden. Ratsherr Lorenz erklärte abschließend, dass die vorliegende Resolution als Unterstützung für den Oberbürgermeister in Hinblick auf die Forderung eines hundertprozentigen Durchreichens der Bundesmittel vom Land anzusehen sei.

Beigeordnete Kastning (SPD) bekräftigte, dass die Aufnahme der Flüchtlinge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Bundes, der Länder und Kommunen sei und dass der Deutsche Städtetag in seinen Forderungen die gesamte Palette der relevanten Aspekte gebündelt formuliert habe. Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass auch die Maßnahmen aus dem Bund es nicht hätten verhindern können, dass die Landeshauptstadt Hannover einen Nachtragshaushalt über 65 Mio. € habe verabschieden müssen. Beigeordnete Kastning betonte, dass die Stadt Hannover, wie alle anderen Kommunen sicherlich auch, bereit wäre einen Eigenanteil beizusteuern. Allerdings sei die Flüchtlingsthematik als gesamtgesellschaftliche Angelegenheit zu betrachten, sodass sich Bund und Land entsprechend zu beteiligen hätten. Beigeordnete Kastning erklärte zudem, dass man die Verfahrensweise aus Bayern nicht als positives Beispiel anführen sollte, da das Land Bayern die Erstattungskosten, die zunächst einmal höher wären als die in Niedersachsen, als Einmalzahlung an die Kommunen weitergäbe.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) machte deutlich, dass es das Recht eines jeden guten Demokraten sei, den Hauptverwaltungsbeamten mit einem entsprechenden Antrag in seiner Arbeit zu unterstützen. Ferner sei der Antrag nicht als maßlos zu bezeichnen, da lediglich eine deutliche Erhöhung und nicht die hundertprozentige Erstattung durch Bund und Land im Antrag formuliert worden wären. Ratsfrau Nowak erklärte, dass Sie dem Antrag zustimmen würde. Ratsfrau Nowak bat den Oberbürgermeister zum Abschluss, dass dieser über den Stand der Verhandlungen berichten möge.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass der Deutsche Städtetag im Rahmen seiner Präsidiumssitzung im April 2015 eine Aufforderung zu einem Spitzengespräch auf Bundesebene formuliert habe und dass man zudem im Forderungskatalog unter anderen darauf hingewiesen habe, dass die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung und der Integration der Menschen nicht allein gelassen werden dürften. In diesem Katalog sei der Konsens aller Kommunen wiedergegeben worden, wonach die Aspekte der Flüchtlingsthematik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten sei. Ferner sei davon auszugehen, dass die Flüchtlingsthematik bei der 38. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden einen großen Anteil der Veranstaltung einnehmen werde.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass inzwischen ein Spitzengespräch unter Beteiligung der Länder und des Bundes stattgefunden habe. Die Kommunen seien daran nicht beteiligt gewesen. Dies habe der Präsident des Deutschen Städtetages Dr. Ulrich Maly auf das Schärfste kritisiert. Zudem habe Dr. Ulrich Maly den Forderungen der Kommunen energisch Ausdruck verliehen. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass die Kommunen auch weiterhin darauf drängen würden eine vollständige Entlastung zu den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu erhalten. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass das Land Niedersachsen, einschließlich der Kosten für Gesundheitsleistungen, derzeit knapp unter 8.000 € erstatten würde. Die Stadtverwaltung habe unter Beteiligung des Sozialdezernenten Stadtrat Walter einen Bedarf von ca. 12.000 € ermittelt.

Oberbürgermeister Schostok informierte darüber, dass man eine dezernatsübergreifende Lenkungsgruppe für die Bereiche Integration, Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsmaßnahmen sowie weiterer sozialpolitischer Belange eingerichtet habe. Die Verwaltung werde dem Rat nach dem Aufstellungsverfahren in aller Kürze berichten, welche Maßnahmen vorgesehen seien. Oberbürgermeister Schostok betonte vor dem Hintergrund der bekannten Zahlenkorridore, dass die Verwaltung für jede konstruktive Diskussion, die einen Fortschritt herbeiführen könne und jegliche Form ehrenamtlicher Tätigkeiten im, sowie aus dem Rat, den Stadtbezirksräten, den Unterstützerkreisen, den Freiwilligenzentren etc. ausdrücklich dankbar sei.

Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) widersprach dem Vorwurf, wonach es keinerlei Veränderungen in Bezug auf die Flüchtlingspolitik durch die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung in Niedersachsen gegeben habe. Man habe z.B. die Essenmarken abgeschafft, die Bewegungsfreiheit innerhalb Niedersachsens ermöglicht, eine Härtefallkommission eingesetzt und es würden deutlich weniger Abschiebungen, im Besonderen Nachtabschiebungen, durchgeführt. Beigeordnete Markowis bekräftigte, dass der zentrale Punkt in der Flüchtlingspolitik sei, dass der Bund, die Länder und die Kommunen zusammenarbeiten müssten, damit die Kommunen in der Lage wären, diese große Aufgabe zu meistern und die Integration voran treiben könne. Man sollte sich an den Forderungen des Deutschen Städtetages orientieren und weiter an der Aufstockung der Erstattungspauschale auf 12.000 € pro Flüchtling arbeiten.

Ratsherr Hillbrecht erläuterte, dass es den deutschen Kommunen finanziell schlecht gehe, dass in näherer Zukunft keine Verbesserung zu erwarten sei, dass den Flüchtlingen unbedingt geholfen werden müsste und dass die Integration dieser Menschen der nächste wichtige Schritt sei. Ratsherr Hillbrecht erörterte weiter, dass die vorliegende Resolution genau diese Themen zusammenführen würde und dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD diese trotz nur weniger, nicht überzeugender Argumente höchstwahrscheinlich ablehnen würden. Ratsherr Hillbrecht machte deutlich, dass diese Vorgehensweise das falsche Signal wäre. Denn auch mit einem einstimmigen Beschluss zu einer CDU-Resolution könnte der Rat eine positive Außenwirkung erzielen. Zudem wäre das ein Beschluss der die Handlungsfähigkeit der Verwaltung nicht einschränken würde. Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er der Resolution zustimmen und sich zudem wünschen würde, dass Anträge nach ihrem Inhalt und nicht nach dem Parteilogo darauf beurteilt würden.

Ratsherr Küßner (CDU) sagte, dass die Fraktion der CDU einen Antrag gestellt habe, um den Oberbürgermeister bei seiner schwierigen Arbeit zu unterstützen und dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen genau die Reaktion gezeigt habe, die man dazu erwartet habe. Ratsherr Küßner unterstellte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD den Antrag nur unter Zurschaustellung von empörter Aufregung ablehnen würde, da es eigentlich ihre Aufgabe gewesen wäre diesen Antrag in das Verfahren zu geben. Ratsherr Küßner machte deutlich, dass man der Fraktion der CDU sicherlich nicht vorwerfen könne, dass man die Aufnahme von Flüchtlingen ablehnen würde, da man der Satzung zum Nachtragshaushalt ebenfalls geschlossen zugestimmt habe. Abschließend bat Ratsherr Küßner um Zustimmung.

Ratsherr Nagel (SPD) stellte klar, dass die Fraktion der SPD einer Resolution, mit der Aufforderung an den Oberbürgermeister in einer Angelegenheit tätig zu werden, die dieser längst aufgenommen habe, die zudem aus dem November des vergangenen Jahres wäre und somit völlig überholt sei, nicht zustimmen werde.
Mit 38 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion der CDU zu einer Resolution "Erhöhung der Erstattungspauschale pro Flüchtling" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2637/2014 ab.


TOP 21.
Antrag der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte zur Einrichtung eines Stadtteilforums Sahlkamp
(Drucks. Nr. 0234/2015 mit 1 Anlage)

TOP 21.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0234/2015 (Antrag der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte zur Einrichtung eines Stadtteilforums Sahlkamp)
(Drucks. Nr. 1119/2015)
Einstimmig beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1119/2015.

Der Antrag aus Drucks. Nr. 0234/2015 ist durch die Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Drucks. Nr. 1119/2015 erledigt.

TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 0280/2015)
Ratsfrau Jeschke (CDU) verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass man bereits im Internationalen Ausschuss darauf hingewiesen habe, dass man die Anzahl der bestehenden 21 Sprachlernklassen in Hannover auf 33 zum Beginn des kommenden Schulhalbjahres erhöhen werde.
Mit 37 Stimmen gegen 11 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0280/2015 ab.


TOP 30.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Vorkehrungen für den Umgang mit dem Kita-Streik
(Drucks. Nr. 1182/2015)

Ratsherr Pohl (CDU) stellte den Inhalt des Antragstextes vor und führte weiter aus, dass die Leidtragenden die Eltern sein und dass diese dringend eine Verschnaufpause benötigen würden. Diese sollten durch Teilergebnisse in den Verhandlungen erreichbar sein. Ratsherr Pohl erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion für eine bessere Bezahlung der ErzieherInnen sei. Man vermag allerdings nicht zu beziffern in welchem Umfang diese Aufwertung vorgenommen werden sollte. Ratsherr Pohl erörterte, dass die Kindertagesstätte in der Röntgenstraße nicht Bestandteil des Notfallprogramms der Stadtverwaltung geworden sei und dass die Eltern der Kinder in der List zurzeit versuchen würden diese Kinder privat betreuen zu können. Ratsherr Pohl unterstrich abschließend das Anliegen der Eltern in der List zur Nutzung der Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Röntgenstraße, da den Eltern nicht zuzumuten sei diese in Privatwohnungen zu betreuen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag der Fraktion der CDU nicht zustimmen könne, da dieser zu unpräzise in Hinblick auf die finanzielle Aufwertung der sozialen Berufe formuliert sei.

Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass er als Organ Oberbürgermeister keine Möglichkeiten wahrnehmen könnte, um in die Tarifauseinandersetzungen eingreifen zu können. Zudem sei er nicht Mitglied der Kommission der niedersächsischen Arbeitgeberverbände und der kommunalen Arbeitgeberverbände. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass er seine Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Städtetages nutzen könne, um auf dieser Ebene mitdiskutieren zu können.

Oberbürgermeister Schostok betonte, dass er sich als Organ Oberbürgermeister nicht in die Tarifverhandlungen einmischen werde. Allerdings werde er als Oberbürgermeister der Stadt Hannover natürlich versuchen für die Interessen der Eltern einzutreten. Ferner werde es Aussagen des Oberbürgermeisters zur finanziellen Aufwertung der ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen geben. Allerdings müsste in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass eine Anhebung der Bezüge eine Auswirkung auf den hannoverschen Haushalt habe. Dies werde man jedoch nicht in Diskussionen vor Ablauf einer Entscheidungsfindung der Tarifpartner präzisieren. Die Stadt Hannover habe am Ende ein Ergebnis der Verhandlung zu bewerten und müsse anschließend analysieren, welche Auswirkungen dies auf den hannoverschen Haushalt haben werde.

Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der belasteten Eltern mit der Gewerkschaft ver.di über ein Notprogramm verhandelt habe. Dazu habe man zunächst erreichen können, dass 370 Betreuungsplätze in acht hannoverschen Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden könnten. Er wies darauf hin, dass man aktuell berichten könne, dass die Stadtverwaltung in einer weiteren Verhandlungsrunde eine Aufstockung auf 420 Betreuungsplätze erreicht habe. Man habe ferner intern geklärt, dass man die Beiträge für die Eltern unbürokratisch erstatten werde. Der bürokratische Teil verbleibe bei der Stadtverwaltung, welcher bei einer Betreuungszahl von 3.600 bis 4.000 Kindern in Hannover recht aufwendig sei. Auch bekräftigte er, dass man die Eltern damit entlasten wolle, da deren Belastung derzeit hoch genug sei.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass man sich mit ver.di darauf verständigt habe, dass man den Eltern die den Kindern bekannten Räumlichkeiten der Kindertagesstätten zur Verfügung stellen dürfe. Die Verwaltung prüfe dazu die versicherungsrechtlichen und haftpflichtrechtlichen Bedingungen, um die Eltern auch auf diesem Wege entlasten zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) entgegnete, dass die Fraktion der SPD das Notfallprogramm der Landeshauptstadt Hannover begrüßen würde. Zudem sei die Erstattung der Elternbeiträge, die in vielen deutschen Kommunen nicht geleistet würde, positiv hervorzugeben. Beigeordnete Kastning erklärte, dass die Fraktion der SPD sowohl den Antrag der CDU-Fraktion als auch den der Fraktion die LINKE. zur Kindertagesstätten- Streik
thematik, auch vor dem Hintergrund der Ausführungen durch den Oberbürgermeister, ablehnen werde.
Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Vorkehrungen für den Umgang mit dem Kita-Streik nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1182/2015 ab.
TOP 31.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKEund FDP sowie Ratsherrn Hillbrecht: "Willkommenskultur leben - Vorfälle aufklären!"
(Drucks. Nr. 1190/2015)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) reagierte auf Zwischenrufe und erklärte zur Geschäftsordnung, dass Dringlichkeitsanträge die in den Verwaltungsausschuss eingebracht und abgestimmt worden wären, nach Anerkennung der Dringlichkeit im Rat, in derselben Sitzung beraten und abgestimmt würden. Die Dringlichkeitsanträge, die als Tischvorlage nur in den Rat eingebracht worden wären, würden nach Anerkennung der Dringlichkeit, unter dem Punkt Anträge auf die Tagesordnung aufgenommen, in das Beratungsverfahren eingebracht und zur weiteren Vorbereitung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.

Beigeordnete Kastning (SPD) führte aus, dass es den im Antrag benannten Fraktionen ein wichtiges Anliegen sei, dass der Rat vor dem Hintergrund der Ereignisse deutlich Position beziehen müsse. Dies sei erforderlich, da es bedauernswerterweise, offensichtlich zu einem Vorfall bei der Bundespolizei in Hannover am Hauptbahnhof gekommen sei. Der Rat der Stadt sollte Position dazu beziehen, dass man in Hannover schutzbedürftigen Menschen Sicherheit und eine gute Aufnahme gewähren würde. Darüber hinaus müssten sich die hilfsbedürftigen Menschen darauf verlassen können, dass sie von allen Institutionen und ihren Vertretern in Hannover gut aufgenommen und gut behandelt würden. Beigeordnete Kastning betonte, dass eine strikte sowie scharfe Verurteilung, lückenlose Aufklärung zwingend erforderlich sei und dass disziplinarische und strafrechtliche Maßnahmen mit entsprechenden Folgen einzuleiten wären, falls sich die Anschuldigungen auch nur im Ansatz als zutreffend erweisen würden. Es müsse ein deutliches Signal an diejenigen Menschen erfolgen, die nach Hannover kämen. Zudem sei ein Signal an die Stadtgesellschaft insgesamt und an die Bundes-, Landes- und städtischen Polizisten, die eine verantwortungsvolle und gute Arbeit für das Allgemeinwesen sowie für alle Menschen in Hannover verrichten würden, zu setzen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass es ein enormer Schaden für die Polizei in Hannover wäre, falls sich die Vorwürfe bewahrheiten würden und dass die Polizei dann mit Recht einiges zu erklären hätte. Ratsherr Böning betonte, dass ein derartiger Vorfall auch mit Überarbeitung oder Frustration nicht zu entschulden sei. Ratsherr Böning bekräftigte zudem, dass es ebenso wenig zu tolerieren sei, dass eine spontane, friedliche Demonstration vor der betreffenden Polizeiwache von einigen wenigen Randalierern zur Zerstörung von privatem und öffentlichem Eigentum genutzt würde. Ratsherr Böning stellte fest, dass es sich zum Glück nur um einen Einzelfall handele und dass die Polizei in Hannover in vielerlei Hinsicht eine hervorragende Arbeit für alle sowie im Umgang mit allen Menschen verrichten würde. Ratsherr Böning erklärte zum Abschluss, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Antrag zustimmen werde.
Mit 39 Stimmen und bei 9 Enthaltungen beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE. und FDP sowie Ratsherrn Hillbrecht: "Willkommenskultur leben - Vorfälle aufklären!" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1190/2015.


TOP 23.
A N T R Ä G E der CDU-Fraktion

TOP 23.1.
zur Zufahrt zur Seniorenwohnanlage Ottenstraße 10A
(Drucks. Nr. 0905/2015)

Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklung- und Bauausschuss,
In den Sozialausschuss,
In den Verwaltungsausschuss


TOP 23.2.
zur Unterbringung weiblicher Flüchtlinge und Familien mit Kindern
(Drucks. Nr. 1098/2015)

Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklung- und Bauausschuss,
In den Sozialausschuss,
In den Internationaler Ausschuss,
In den Verwaltungsausschuss


TOP 23.3.
zum Prüfbericht des Gesundheitsamtes der Region Hannover zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 1099/2015)

Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss,
In den Internationaler Ausschuss,
In den Verwaltungsausschuss


TOP 23.4.
zur Sicherstellung der Geburtshilfeversorgung in Hannover
(Drucks. Nr. 1100/2015)

Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss,
In den Verwaltungsausschuss


TOP 29.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Streik der Erzieherinnen und Erzieher
(Drucks. Nr. 1178/2015)

Eingebracht und überwiesen:
In den Jugendhilfeausschuss,
In den Organisations- und Personalausschuss,
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung,
In den Verwaltungsausschuss

TOP 24.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zu Drucks. Nr. 0697/2015 (Bebauungsplan Nr. 793, 2. Änderung - Südlich Süßeroder Straße Absehen von einer Planaufhebung)
(Drucks. Nr. 1088/2015)

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Nagel, Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Clausen-Muradian, Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
ein Vertreter der FDP-Fraktion


TOP 25.
Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1026/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung eines Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1026/2015.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für das Protokoll:



H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter