Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 21.05.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.05.2015)
Protokoll (erschienen am 28.07.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.09- 17.06.2015

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 21. Mai 2015,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende des öffentlichen Teils 22.20 Uhr
Ende 22.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Dette) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch parteilos
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
(Bezirksratsherr Dr. Menge) (SPD)
(Bezirksratsherr Schrader) (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
(Bezirksratsherr Steuer) (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Wegener) (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsherr Leineweber) parteilos
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Die Hannoveraner)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Sievers Bezirksmanagement
Herr Heesch FB Planen u.Stadtentwickl.
Herr Visse FB Planen u. Stadtentwickl.
Herr Bode FB Tiefbau
Gast:
Frau Jütting Architekturbüro Planzwei

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den SITZVERLUST von Bezirksratsherrn Wolff
(Drucks. Nr. 15-1014/2015)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2015

6. Berichte der Verwaltung

6.1. Energetische Sanierung in Oberricklingen,
Vorstellung des Sanierungsmanagements

6.2. Flüchtlingswohnheim Tresckowstrasse

6.3. Radwegenetz im Stadtbezirk Ricklingen

6.4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

6.5. Informationen über Bauvorhaben

7. Bericht aus dem Integrationsbeirat

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Grundschule Stammestraße, Anbau für Ganztagsschulbetrieb
(Drucks. Nr. 0849/2015 mit 3 Anlagen)

8.1.2. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

8.2. E N T S C H E I D U N G E N

8.2.1. Grundschule Mühlenberg, Anpassung der Elektroakustischen Anlage (ELA) an gesetzliche Vorschriften
(Drucks. Nr. 15-0823/2015 mit 3 Anlagen)

9.1.3. Behandlung von Eckgrundstücken im Sanierungsgebiet Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0998/2015)

10.2.3. Deckelung der Kosten bei Straßensanierungen
(Drucks. Nr. 15-1056/2015)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

8.2.2.1. Zusatzantrag zu Drucks. 15-1051/2015 Sonderprogramm
Straßenerneuerung
(Drucks. Nr. 15-1152/2015)

8.2.2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung -Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 9, Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1051/2015 mit 2 Anlagen)

8.2.3. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1067/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Toilettenanlage Schünemannplatz
(Drucks. Nr. 15-0996/2015)

9.1.2. Baumpflanzungen Kurve Hauptstrasse
(Drucks. Nr. 15-0997/2015)

9.1.4. Information der Anlieger über bevorstehende Leitungsarbeiten
(Drucks. Nr. 15-0999/2015)

9.1.5. Einschränkung von Trainingszeiten für Schwimmkurse
(Drucks. Nr. 15-1000/2015)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Ersatzmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1528
(Drucks. Nr. 15-1016/2015)

10. A N T R Ä G E

10.1. Interfraktionell

10.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrats
(Drucks. Nr. 15-1036/2015)

10.1.2. Zuwendung aus eigenen Mitteln an den TUS Ricklingen e.V.
(Drucks. Nr. 15-1068/2015)

10.2. Gemeinsam von SPD-Fratkion und Bündnis 90/ Die Grünen

10.2.1. Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gredelfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-1034/2015)

10.2.2. Zukunft des Ricklinger Waldschlösschens
(Drucks. Nr. 15-1055/2015)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. Beseitigung der Absperrbaken in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1001/2015)

10.3.2. Sanierung der Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-1002/2015)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Vergabe des Bürgerpreises 2015
(Drucks. Nr. 15-1066/2015)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Zusatzantrag Drucks. Nr. 15-1152/2015 wird als TOP 8.2.2.1. behandelt
TOP 5 wird in zwei Teilen behandelt, Teil 1 nach TOP 7, Teil 2 vor TOP 8.2.2.
TOP 9.1.3 und 10.2.2. wird nach TOP 8.2.1. behandelt


TOP 2.
Feststellung über den SITZVERLUST von Bezirksratsherrn Wolff
(Drucks. Nr. 15-1014/2015)
Bezirksratsherr Weske dankt Herrn Wolff und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Herr Wolff dankt seinerseits für die Zeit im Stadtbezirksrat.
Bezirksbürgermeister Markurth dankt für die Mitarbeit und wünscht ebenfalls alles Gute.
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ( NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Marvin Wolff die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 2 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes Stadtbezirksrat vorliegen.
Einstimmig festgestellt

TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Bezirksbürgermeister Markurth verpflichtet Herrn Dr. Jens Wilhelms (CDU) als stimmberechtigtes Mitglied im Stadtbezirksrat Ricklingen, bekräftigt die Verpflichtung mit Handschlag, weist auf die Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungs- und Vertretungsverbot hin und wünscht alles Gute bei der Arbeit im Bezirksrat.
Durch Handschlag verpflichtet

TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2015
Einstimmig genehmigt

TOP 6.
Berichte der Verwaltung

TOP 6.1.
Energetische Sanierung in Oberricklingen
Vorstellung des Sanierungsmanagements

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Herrn Visse vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und Frau Jütting vom Architekturbüro Planzwei zur Vorstellung des Sanierungsmanagements im Projekt Energetische Sanierung in Oberricklingen.
Frau Jütting berichtet über den aktuellen Projektverlauf, der die umfassende Information der Anwohner durch einen Quartiersbrief, eine Informationsveranstaltung zum Auftakt mit 35 Anwohner (Quartiersversammlung), direkte Ansprachen von Anwohnern vor Ort, sowie das rollende Fahrradbüro beinhaltet. Darüber hinaus werbe ein Internetauftritt unter www.energiequartier-oberricklingen.de für das Programm und auch verschiedene Print- und Internetmedien wie z.B. die Hannoversche Allgemeine Zeitung und das Fidele Doerp hätten Berichtet gebracht. Man bemühe sich darüber hinaus die nachbarschaftliche Vernetzung zu fördern, um die energetische Sanierung zum Thema in der Nachbarschaft zu machen und das Interesse daran zu fördern. Dazu werde alle zwei Monate ein Modernisierungs- stammtisch stattfinden, bei dem weitere Beratungen erfolgen.
Bezirksratsfrau Bergmann erkundigt sich nach der Zahl der bisher interessierten Anwohner.
Frau Jütting erklärt, dass sich bisher 35 Personen interessiert gezeigt und zwei intensive Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Man erwarte jedoch noch weitere Anfragen und Gespräche.

TOP 6.2.
Flüchtlingswohnheim Tresckowstrasse
Herr Heesch, Fachbereichsleiter Planen und Stadtentwicklung, gibt einen Zwischenstand zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Hannover und zum aktuellen Vorhaben in Ricklingen.
Derzeit sind ca. 2600 Flüchtlinge in Hannover mit Wohnraum versorgt worden. Die Quote der Zuwanderer wird nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesen. Der Rat der Stadt hat ein Leitbild zur Wohnraumversorgung beschlossen, wonach eine Drittelung der Unterbringungen in den Bereichen Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnprojekte und Wohnungsmarkt (dezentrale Wohnungen) erfolgen soll. Aktuell kommen wöchentlich bis zu 80 Flüchtlinge hinzu, die untergebracht werden müssen. Die Bewohner von Übergangsquartieren wie z.B. dem ehemaligen Oststadtkrankenhaus sollen in Wohnungen vermittelt werden, was derzeit aufgrund der Vielzahl von Flüchtlingen nicht möglich sei. Seit drei Jahren werde ein Unterbringungsprogramm verfolgt, dass Gemeinschaftsunterkünfte von bis zu 50 Menschen vorsieht. Dort erfolgt eine ganztägige Betreuung durch Sozialarbeiter und Sicherheitskräfte, zusätzlich auch eine Begleitung durch nachbarschaftliches Engagement.
Mit den noch geplanten Objekten werden Ende des Jahres ca. 40 Einrichtungen in Hannover vorhanden sein. Die Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet sei relativ gut gelungen.
Die Gemeinschaftsunterkunft in der Tresckowstraße sei wohnungsähnlich geplant und soll 50 Menschen Obdach bieten. Fünf Zimmer bilden eine Wohneinheit; eine Umwandlung in Wohnungen sei später mit wenig Aufwand möglich. Das Grundstück an der Tresckowstraße bietet sich aufgrund seiner Größe für eine Erweiterung an. Durch die Verdoppelung der Häuser könnte 60 Menschen mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Die Betreuung durch Sozialarbeiter würde entsprechend dem hannoverschen Schlüssel (60 Wochenstunden pro 50 Flüchtlinge) erweitert werden . Anhand einer Lageskizze erläutert er eine mögliche Erweiterung der Unterkunft und bittet um Zustimmung zu einer Erweiterung der Wohnanlage, da der Landeshauptstadt zunehmend mehr Flüchltinge zugewiesen werden, die untergebracht werden müssen.
Bezirksratsherr Farnbacher kann die Not der Verwaltung bei der Unterbringung verstehen, verweist aber auf die vom Rat beschlossenen Standards, die doch eingehalten werden sollten. Ziel solle doch sein, die Menschen in kleinen Wohneinheiten unterzubringen.
Bezirksratsfrau Bergmann erinnert an den einstimmig gefassten Beschluss des Bezirksrates, das Heim Tresckowstr. zu bauen und wird sich einer notwendigen Vergrößerung nicht entgegenstellen.
Bezirksratsherr Weske fragt, ob noch Möglichkeiten gesehen werden, die Zuwanderer auf dem freien Wohnungsmarkt unterzubringen.
Herr Heesch erläutert, dass die zu bauenden Wohnheime so gebaut werden, dass eine Nachnutzung als Wohnung ermöglicht wird, in dem später Wände herausgenommen werden. Die Verwaltung nutzt jede Möglichkeit und bittet um die Meldung freien Wohnraums, der von der Stadt gemietet würde, um die Menschen vorzugsweise in Wohnungen unterzubringen. Ebenso regelmäßig werden Wohnungsgesellschaften kontaktiert. Der Wohnungsmarkt in Hannover sei allerdings angespannt, insbesondere kleine Wohnungen seien stark nachgefragt. Für die Zeit bis September 2015 werden noch 1500 Menschen erwartet, die untergebracht werden müssen.
Bezirksbürgermeister Markurth dankt Herrn Heesch für den anschaulichen Bericht und beglücktwünscht die Verwaltung zu ihrer Kreativität bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten. Er weist auf Informationsveranstaltungen zum geplanten Wohnheimbau in der Tresckowstrasse und lädt die Anwesenden ein, dort mitzuwirken.

TOP 6.3.
Radwegenetz im Stadtbezirk Ricklingen
Herr Efkes, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Hannover, informiert über seine Hauptaufgabe, die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Radverkehrskonzept zu begleiten und zu koordinieren, Öffentlichkeitsarbeit dazu zu betreiben und Ansprechpartner für Bürger zu diesem Thema zu sein.
Das in 2002 entwickelte Radwegenetzkonzept soll weiterentwickelt werden. Dazu wurde das gesamte Netz durch eine beauftragte Agentur begutachtet und überplant. Möglichst umwegfreie Hauptrouten sollen das Stadtgebiet verbinden. Nebenrouten sollen die Wegeverbindungen in den Stadtbezirken und im Freizeitverkehr erschließen.
Das gesamte Netzkonzept umfasst eine Strecke von 975 km. Problematisch seien u.a. schlecht erkennbare, teilweise zu schmale Radwege und fehlende Beschilderungen. 11 % der Netzwege seien mit Handlungsempfehlungen versehen worden. Die Mängel seien nach Prioritäten geordnet wurden und sollen mit vorhandenen Haushaltsmitteln nach und nach abgearbeitet werden. Beispielhaft werden die Mängel anhand von Bildern vorgestellt.
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet 32 Maßnahmen für den Stadtbezirk Ricklingen, von denen 25 innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraum und 7 weitere später umgesetzt werden sollen. Dafür sind Finanzmittel in Höhe von rd. 165.000 Euro vorgesehen.
Anmerkung zum Protokoll: Die Präsentation wurde den Damen und Herren des Bezirksrates elektronisch übersandt.
Informationen und Daten sind unter www.hannover.de/netzkonzept-radverkehr abrufbar. Ergänzungsvorschläge und Anregungen erbittet Herr Efkes innerhalb der nächsten 8 Wochen auf dem Antragsweg oder alternativ per E-mail an: radverkehrsbeauftragter@hannover-stadt.de
Im Sommer 2015 soll dazu eine Informationsdrucksache erstellt werden

Bezirksratsherr Weske bedauert, dass es so lange gedauert hat, bis der Bericht erteilt worden sei und stellt die folgenden Fragen.
Anmerkung zum Protokoll: Die Beantwortung erfolgt auf den Vorschlage von Bezirksbürgermeister Markurth hin über das Protokoll ( Anworten sind kursiv gedruckt.)
- Verlaufen Hauptrouten nur zur City? Nein. Es gibt ein Hauptroutensystem bestehend aus tangentialen und radialen Routen. Diese sind der Kartendarstellung zu entnehmen
- In wie weit ist die Vernetzung mit den Umlandkommunen berücksichtigt? Bereits bei der Netzplanung im Jahr 2002 wurden die Übergabepunkte an die kommunalen Netze mit den Nachbarkommunen abgestimmt. Somit ist eine Vernetzung gegeben.
- Wann ist an der Lodemannbrücke mit Verbesserungen zu rechnen? Es ist eine Entscheidung auf höherer Ebene erforderlich, der Tiefbau ist für die fraglichen Flächen nicht zuständig. Nach der Entscheidung sind weitere Schritte möglich.
- Gibt es nach Ausweisung der Stammestraße als Fahrradstraßen Erfahrungen bzgl. Geschwindigkeitsniveau bzw. Entwicklung der Kfz-Geschwindigkeiten?
Es gibt seit Ausweisung keine Beschwerdelage oder Auffälligkeiten
- Gibt es Überlegungen bzgl. weiterer Fahrradstraßen im Stadtbezirk?
Im Stadtbezirk 9 gibt es Überlegungen bzgl. der Prüfung auf Eignung als Fahrradstraße von 2 weiteren Straßen. Eine grundsätzliche Prüfung auf Eignung ist noch nicht erfolgt. Somit gibt es auch noch keinen Zeitraum für eine mögliche Umsetzung. Nach Nachweis einer Eignung könnte die Verwaltung die fraglichen Straßen benennen.
- Wie ist die Meinung bzgl. der beschlossenen Lösung für die Wunstorfer Straße (Hochbord-Radweg in Asphalt)? Wir haben durch diese Entscheidung eine Vergleichsmöglichkeit. Eine Meinung bilden wir uns, wenn uns alle Informationen vorliegen. Vor allem die Elemente Bauzeit, Bauablauf sowie Kosten sind dabei von Interesse.

Herr Efkes weist auf die bevor stehende Infodrucksache und bittet weitere Fragen und Anregungen über die Internetseite einzureichen. Die Präsentation wird übersandt werden.

Bezirksratsfrau Bergmann bittet um Spezifizierung der Liste der Maßnahmen.

Bezirksbürgermeister Markurth dankt für den Vortrag und kündigt an, das Thema Radverkehr weiter im Bezirksrat behandeln zu wollen.

TOP 6.4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers berichtet dass die Buswartehäuschen in Bergfeldstr., Poggendiek und Konradstraße nun aufgestellt und weist auf die Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister am 14. Juli 2015 um 19 Uhr im Fritz-Haake–Saal im Freizeitheim Ricklingen hin.

TOP 6.5.
Informationen über Bauvorhaben
Es liegen keine Berichtspunkte vor.
Bezirksratsfrau Bergmann erbittet Informationen zur Nachnutzung des Famila-Marktes.
Frau Ehrenberg-John erklärt, dass dort erneut ein Lebensmittelmarkt einziehen wird, aufgrund laufender Vertragsverhandlungen jedoch noch keine Erkenntnisse mitgeteilt werden können.

TOP 7.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet, dass der Integrationsbeirat am 19.05. im Flüchtlingswohnheim Munzeler Straße getagt habe. Man habe die Einrichtung kennengelernt, mit den Betreibern sprechen können, drei Anträge beraten und die Beteiligung des Integrationsbeirates an verschiedenen Veranstaltungen im Stadtbezirk geplant. Dies sind das Europäische Nachbarschaftsfest am 29.05., das Hoffest im Canarisweg am 12.06 und der Tag der Ricklinger am 27.06.2015. Die nächste Sitzung findet am 15.09. im Bildungs- und Freizeitzentrum Mühlenberg "Weiße Rose" statt.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N
TOP 8.1.1.
Grundschule Stammestraße, Anbau für Ganztagsschulbetrieb
(Drucks. Nr. 0849/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Anbau für den Ganztagesschulbetrieb in der Grundschule Stammestraße in Höhe von insgesamt 5.600.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 5.600.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.2.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)
Antrag,

1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.

2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.

3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.

E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.2.1.

Grundschule Mühlenberg, Anpassung der Elektroakustischen Anlage (ELA) an gesetzliche Vorschriften

(Drucks. Nr. 15-0823/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zu den Anpassungs-
maßnahmen in der GS Mühlenberg in Höhe von insgesamt 115.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.1.3.
Behandlung von Eckgrundstücken im Sanierungsgebiet Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0998/2015)
Bezirksratsherr Weske trägt die Anfrage vor.
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 5.3.2015 hatte die Verwaltung über die Maßnahmen zur Grunderneuerung im Bestand zu den Straßen
a) Wennigser Straße
b) Ronnenberger Straße
c) Barsinghäuser Straße
d) Springer Straße
e) Gehrdener Straße
informiert. Durch die Kreuzungen der zu sanierenden Straßen in diesem Gebiet würden ca. 16 Eigentümer von Eckgrundstücken doppelt zur Straßenausbaubeitragssatzung veranlagt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Eigentümer der Eckgrundstücke in den vorgenannten Straßen nach der Straßenausbaubeitragssatzung nicht doppelt durch die umzulegenden Kosten zu belasten?
2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, hier die Anwendung der Satzung nur auf den Zugang zum Grundstück abzustellen, um eine einfache und damit geringere Belastung für die jeweiligen Grundstückseigentümer zu erreichen?

Herr Sievers verliest die Antwort der Verwaltung:
Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am Beitrags fähigen (d. h. umlagefähigen) Aufwand sind gemäß Straßenausbaubeitragssatzung auf alle Grundstücke zu verteilen, die von der jeweils abzurechnenden Anlage im Sinne von § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erschlossen sind.
Ein beitragspflichtiges erschlossen Sein liegt dabei nicht erst vor, wenn eine Zuwegung zu der beitragspflichtigen Verkehrsanlage angelegt ist, sondern bereits dann, wenn eine entsprechende Zuwegung anlegen kann. Grundstücke, von denen aus die erneuerte oder verbesserte Straße noch nicht erreicht wird, unterliegen deshalb ebenfalls der Beitragspflicht.
Die Verwaltung kann kein Ermessen bei der Bildung der Abrechnungsgebiete und der Verteilung des umlagefähigen Aufwands ausüben.
Bei Eckgrundstücken, die durch zwei Straßen beitragspflichtig erschlossen werden, ist anerkannt, dass der Ausbau jeder der beiden Straßen einen vollen wirtschaftlichen Vorteil gewährt, weil der Gebrauchswert des Grundstücks durch die umfassende Erschließung von zwei Seiten regelmäßig entsprechend stärker gesteigert wird.
Aufgrund der (zusätzlichen) Vorteile und Gebrauchswertsteigerungen, die einem Eckgrundstück durch eine zweite beitragspflichtige Verkehrsanlage geboten werden, ist es gerechtfertigt, die Straßenausbaubeiträge für die Zweiterschließung in gleicher Weise wie für die Ersterschließung zu ermitteln und festzusetzen.
Die Verteilungsregelung der Straßenausbaubeitragssatzung lässt für Eckgrundstücke dementsprechend auch keine abweichende Aufwandsverteilung zu.
Die Lage eines Grundstücks an zwei Straßen und die sich daraus ergebende Beitragsbelastung für beitragsfähige Ausbaumaßnahmen an beiden Straßen stellen im Übrigen auch keine Ungerechtigkeit im Sinne einer unbilligen Härte dar, die einen Beitrags(teil)erlass rechtfertigen könnten.

Bezirksratsherr Weske richtet eine Nachfrage an Herrn Bode: Hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit die Satzung insofern zu ändern, dass Ausnahmen möglich wären?
Herr Bode antwortet; dass dies nicht möglich sei, da aufgrund der Rechtsprechung kein Ermessensspielraum besteht.


TOP 10.2.3.
Deckelung der Kosten bei Straßensanierungen
(Drucks. Nr. 15-1056/2015)

Bezirksratsherr Farnbacher stellt folgenden Antrag:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, bei Straßensanierungen, bei den Anwohnerinnen und Anwohner gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung zu Kosten herangezogen werden, wie folgt zu verfahren:
Ist das Ergebnis der Ausschreibung einer Sanierungsmaßnahme so, dass die Kosten der Straßensanierung höher als 25 % der von der Verwaltung angenommenen (bislang geschätzten) Kosten sind, wird diese Ausschreibung aufgehoben und ggf. neu ausgeschrieben.
Mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen beschlossen

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerfragestunde wurde in einen allgemeinen Teil und eines speziellen Teil "Straßensanierung" unterteilt.
Im Allgemeinen Teil wurden keine Fragen gestellt. Der 2. spezielle Teil erfolgt im Rahmen der Beratung zu TOP 8.2.2

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Herrn Bode zum TOP 8.2.2. und trägt den Wortlaut des Antrags zu TOP 8.2.2. vor.

TOP 8.2.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung -Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 9, Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-1051/2015 mit 2 Anlagen)
Antrag,
1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-6 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
2. der Erneuerung der Munzeler Straße (Anlage 1 lfd. Nr. 7) auf gesamter Länge sowie dem Baubeginn in 2016/2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.

Bezirksratsherr Weske schlägt vor, die Einwohnerfragestunde zu diesem TOP vor der Abstimmung über den Antrag durchzuführen.
Bezirksbürgermeister Markurth bittet zunächst die Verwaltung Erläuterungen zur Munzeler Straße zu geben, deren Sanierung nunmehr auch vorgeschlagen wird und die im Vortrag der letzten Sitzung noch nicht berücksichtigt wurde.
Herr Bode berichtet, dass die Munzeler Straße bei der Beratung in der vorherigen Sitzung noch nicht berücksichtigt gewesen sei und dass die Aufnahme dieser Straße in diese Charge des Sanierungsprogramms hier vorgeschlagen wurde, damit der zusammenhängende Straßenkomplex in einem Verfahren erneuert würde. Seine Mitarbeiter hätten die Straße darauf hin überprüft und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Munzeler Straße sich in einem geringfügig besseren Zustand befinde, grundsätzlich jedoch auch erneuerungsbedürftig sei, da sie nahezu die gleichen Schäden aufweise.
Die geschätzten Kosten belaufen sich für die Munzeler Straße auf ca. 640.000 Euro. Der Bereich von Barsinghäuser bis Gehrdener Straße wird als Innerortsstraße eingestuft, der Teil von Gehrdenerstraße bis zum Ende als Anliegerstraße. Besonderheit bei der Munzeler Straße sei, dass ein Kleingartengelände, Häuser der Meravis und ein Schulgelände anliegen, die mit in die Berechnungen einfließen.
Sollte der Beschluss zur Straßensanierung heute gefasst werden, werde es so weitergehen, dass die Anlieger vor den Baumaßnahmen schriftlich über Baubeginn und was gemacht wird, informiert werden, ein Ansprechpartner, an den man sich wenden könne, Zufahrten zu Grundstücken werde genannt und es werden Beratungen zu den Anliegerbeiträgen angeboten, welche Belastungen auf die einzelnen Grundstücke entfallen, da die Berechnung individuell erfolge. Jeder Einzelne könne sich informieren, welche Belastung auf ihn zukomme. Frühestens zwei Jahre nach Abschluß der Bauarbeiten werden die Straßenausbaubeiträge gefordert, das bedeutet, dass frühesten 2018/ 2019/ 2020 Abrechnung erfolgen. Ab Herbst können Grundstücksbesitzern Aussagen zu den entstehenden Straßenausbaubeiträgen mitgeteilt werden, die selbstverständlich nur auf Grundlage der geschätzten Kosten getroffen werden können. Sobald die Ausschreibungen erfolgt sind und ein Angebot vorliege, können die Kostenangaben konkretisiert werden.

Vor Abstimmung dieses TOPs wird der zweite Teil der Einwohnerfragestunde durchgeführt.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (2. Teil zum Sonderprogramm Straßenerneuerung)

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet den 2. Teil der Einwohnerfragestunde.
(Herrn Bodes Antworten stehen im Anschluss an die Fragen und sind kursiv gedruckt.)

Ein Einwohner weist auf zwei Schreiben hin, in denen 70 Unterzeichner erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Sanierung vorgetragen hätten.

Eine Anwohnerin eines Eckgrundstücks an der Munzeler Str,.fragt nach der tatsächlichen Höhe der prozentualen Aufteilung der Kosten,die mit 40 – 70% angegeben werde. Die 70 % werden für Nebenanlagen berechnet, welche es in der Munzeler Str. nicht gibt, daher kommen nur 40 % - 60 % zum Tragen, über den Daumen werden dort voraussichtlich ca. 50% zum Tragen kommen.

Ein Einwohner der Munzeler Straße möchte die Aufteilung der genannten Kosten von 640.000 Euro auf die Straßenabschnitte wissen und fragt, was mit den Stichwegen passiere. In etwa 1/3 und 2/3, da der Straßenteil bis zur Barsinghäuser Straße breiter sei und mehr Kosten verursache. Die Stichwege werden nicht neu gemacht.

Ein weiterer Einwohner möchte wissen, warum die Stadt nicht in der Lage sei, Leitungsarbeitsbaustellen wieder ordnungsgemäß herzurichten. Die Mittel zur Wiederherstellung der Fahrbahn bei Leitungsarbeiten in der Gehrdener Str. werden mit den Sanierungskosten verrechnet, da sie im Vorjahr eingespart wurden.

Ein Anwohner beschwert sich über die plötzliche Aufnahme der Munzeler Str. in das Sanierungsprogramm. Die Qualität der Straße sei nach Leitungsarbeiten nicht wieder in derselben Qualität hergestellt worden,grundsätzlich reiche s.E. eine Deckenerneuerung. Die Munzeler Straße wurde aufgenommen, da dieser Vorschlag in der letzten Sitzung vorgebracht wurde und die Notwendigkeit im Anschluss erkannt wurde.
Eine einfache Deckensanierung reiche aufgrund der Schäden im Untergrund und des Alters der Straße nicht aus.

Eine Anwohnerin der Springer Straße fragt, wo parkende Beifahrer aussteigen sollen, wenn Grünstreifen anstelle des Radweges angelegt werden sollen. Es wird ausreichend Platz (50 – 60 cm) zum Aussteigen vor der Grünfläche angelegt werden.

Ein Anwohner der Springer Straße fragt, was mit dem altem Baumbestand geschieht, dessen Wurzelwerk bereits jetzt die Pflasterung hoch drückt und befürchtet die fehlende Standhaftigkeit der Bäume, wenn die Wurzeln gekappt würden. Die Bäume sollen erhalten werden, die Höhenlage der Straße soll angepasst werden, allerdings könne man Schäden durch Wurzelwerk für die Zukunft (15-20 Jahre) nicht gänzlich vermeiden. Diese Schäden würden aber im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung von der Stadt getragen.

Der erste Redner der Einwohnerfragestunde zweifelt die sachgerechte Untersuchung der Straßen durch die Fachverwaltung an. Die Zustandserfassung ist gemäß den Richtlinien des Straßenverkehrswesen zur Straßenzustandsbeurteilung erfolgt, zusätzlich wurden Bohrkerne gezogen, um den Unterbau der Straße zu betrachten.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Einwohnerfragestunde, dankt Herrn Bode für dessen Ausführungen und bittet Bezirksratsherrn Weske den Änderungsantrag der CDU einzubringen.

Bezirksratsherr Weske trägt den Text des Änderungsantrags und begründet die einzelnen Antragspunkte.

TOP 8.2.2.1.
Zusatzantrag zu Drucks. 15-1051/2015 Sonderprogramm
Straßenerneuerung

(Drucks. Nr. 15-1152/2015)

Antrag, zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-6 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 6 erfüllt werden.
2. der Erneuerung der Munzeler Straße (Anlage 1 lfd. Nr. 7) auf gesamter Länge sowie dem Baubeginn in 2016/2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 6 erfüllt werden.
3. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992, geändert durch Satzung vom 21.03.2002 aufzuheben.
4. Nach Ausschreibung der Bauleistungen der o.g. Straßen im Stadtbezirk Ricklingen wird eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger und Anliegerinnen und durchgeführt, in der u.a. über die Kosten, den Zeitplan, den Bauablaufplan und die Erreichbarkeit der Grundstücke informiert wird.
5. Nach Ausschreibung der Bauleistungen der o.g. Straßen im Stadtbezirk Ricklingen wird eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger und Anliegerinnen und durchgeführt, in der u.a. über die Kosten, den Zeitplan, den Bauablaufplan und die Erreichbarkeit der Grundstücke informiert wird.
6. Einzelmaßnahmen wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden und das in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Budget nicht überschritten wird.

Bezirksbürgermeister Markurth läßt über den Änderungsantrag abstimmen.
Mit 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.

Bezirksbürgermeister Markurth bittet die Mitglieder nunmehr um Abstimmung über den Antrag zu TOP 8.2.2.

TOP 8.2.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung -Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 9, Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-1051/2015 mit 2 Anlagen)
Antrag,
1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-6 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
2. der Erneuerung der Munzeler Straße (Anlage 1 lfd. Nr. 7) auf gesamter Länge sowie dem Baubeginn in 2016/2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
Mit 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen
TOP 8.2.3.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1067/2015)
Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Wortlaut der Drucksache vor.

Antrag,
folgende Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates zu beschließen.
IB 04/2015 Die Janusz-Korczak-Kindertagesstätte erhält 3.000,00 Euro für die Sprachförderung der Kinder mit Migrationshintergrund.
IB 05/2015 Der Verein Miteinander für ein schöneres Viertel e.V. erhält 2.500,00 zur Finanzierung des Projektes Garten Sonnenseite Canarisweg.
IB 06/2015 Die Peter-Ustinov-Hauptschule erhält 1.000, 00 Euro für die Anschaffung von sieben Gitarren für das Projekt "Gitarrenklasse".
Einstimmig beschlossen

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Toilettenanlage Schünemannplatz
(Drucks. Nr. 15-0996/2015)


Bezirksratsfrau Stache stellt folgende Anfrage.
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 12. Juni 2014 hatte die Verwaltung die Pläne zum Umbau und der Neustruktuierung der Toilettenanlage am Schünemannplatz vorgestellt (Informationsdrucksache Nr. 15-1112/2014). Laut Aussage des Vertreters der Verwaltung in dieser Sitzung sollte die Anlage noch im Jahre 2014 fertiggestellt werden. Es ist offensichtlich, dass mit den Umbau- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen noch nicht begonnen wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde mit den Umbauarbeiten noch nicht begonnen?
2. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

Herr Sievers trägt die Antwort der Veraltung vor:
Zwecks Umsetzung des vorgestellten Konzeptes hat eine beauftragte Architektin mehrere Vorschläge erarbeitet, deren Umsetzung jedoch alle wesentlich teurer als ursprünglich angenommen waren. Da eine Umsetzung aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht erfolgen kann, wurde bei einem Ortstermin mit allen Beteiligten folgende Lösung vereinbart.
Um die Toilettenanlage schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen und eine akzeptable Zwischenlösung anbieten zu können, hat die Stadtentwässerung den Betreiber der Toilettenanlage beauftragt, die „Damenseite“ der Toilettenanlage in Herren-, Damen und Behindertenkabinen umzurüsten. Dies soll bis Anfang Juni geschehen, sodass die Toilette baldmöglichst wieder eröffnet werden kann.

TOP 9.1.2.
Baumpflanzungen Kurve Hauptstrasse
(Drucks. Nr. 15-0997/2015)

Bezirksratsherr Kumm trägt die Anfrage vor.
Am 21.03.2015. sind die angekündigten Bepflanzungen im Bereich der Kurve Hauptstraße durchgeführt worden. Doch statt drei Bäumen sind nur zwei gepflanzt worden. Anstelle des dritten Baumes ist eine Rindenmulch-Busch-Ecke errichtet worden. Diese Anlage dürfte - wie an anderen Stellen auch - überwiegend von Hunden genutzt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde der angekündigte dritte Baum nicht gepflanzt?
2. Wie wird die Reinigung dieser Grünfläche sichergestellt?
3. Welche Alternativen sind zu dieser Grünfläche möglich?

Herr Sievers antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Auf die geplante Baumpflanzung im Bereich der Kreuzung Hauptstraße und In der Rehre musste verzichtet werden, da zum Einen Leitungen in mittelbarer Nähe des Wurzelbereichs verlaufen und zum Anderen in einer Tiefe von ca. 1 m felsartiger Untergrund das Anpflanzen eines tiefwurzelnden Baumes unmöglich machte. Das stattdessen angelegte Rosenbeet ist auch aus Gründen der Verkehrssicherheit als positiv zu bewerten, da die Sichtbeziehungen zu beiden Fußgängerüberwegen freigehalten werden.
Zu 2. Die Reinigung der Verkehrsgrünfläche erfolgt durch aha.
Zu 3. Alternativen zu dieser Grünfläche gibt es nicht, da im Ausbaugebiet keine weiteren Leitungsfreiräume vorliegen.

TOP 9.1.4.
Information der Anlieger über bevorstehende Leitungsarbeiten
(Drucks. Nr. 15-0999/2015)

Bezirksratsherr Kumm liest die Anfrage vor.
In jüngster Zeit wurden im Stadtbezirk verstärkt Leitungsarbeiten durchgeführt, z. B. Hangstraße, Peperfeld. Die Bezirksratsvertreter erhalten zwar ständig zahlreiche Ankündigungen von derartigen Baumaßnahmen, die Anlieger dagegen offensichtlich nicht. Bei ihnen herrscht infolge plötzlich auftauchender Absperrungen und Halteverbotsschilder häufig Unmut, Ratlosigkeit, Unverständnis und Sorge, dass auch ihre Straße grunderneuert wird und sie zahlen dürfen. Hier scheint ein Informationsdefizit vorzuliegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie und wann werden die Anlieger bisher über Leitungsarbeiten von der Verwaltung bzw. den jeweiligen Bauherren informiert?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, um dem Informationsdefizit der Anlieger zukünftig entgegenzuwirken?

Frau Spremberg gibt die Antwort der Verwaltung:
Den Anwohnern sollen die Aufbrucharbeiten mindestens drei Tage vor Beginn schriftlich bekannt gegeben werden. Darauf wird in jeder Aufbruchgenehmigung hingewiesen. Diese Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, nochmals an die Informationspflicht zu erinnern.

TOP 9.1.5.
Einschränkung von Trainingszeiten für Schwimmkurse
(Drucks. Nr. 15-1000/2015)

Bezirksratsfrau Stache verliest eine weitere Anfrage
Die Sportvereine klagen über die zunehmende Einschränkung von Trainingszeiten für ihre Schwimmkurse. Durch die (sinnvolle) Ausweitung der offenen Ganztagsschulen können Schwimmkurse nur noch in den späten Nachmittags- und frühen Abendstunden angeboten werden. Trainingszeiten der Vereine wurden jetzt sogar in stadtbezirksnahen Schwimmbädern gekündigt. Dabei ist der Schwimmunterricht für Vorschul- und Grundschulkinder ein wichtiger Bestandteil der Kindererziehung in unserer Gesellschaft.
Wir fragen die Verwaltung:
Sind der Verwaltung die Einschränkungen der Trainingszeiten für Schwimmkurse bekannt?
Welche Einschränkungen von Trainingszeiten im Stadionbad und Fössebad mussten welche Vereine innerhalb der letzten 18 Monate hinnehmen und warum?
Wie beabsichtigt die Verwaltung dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um weiterhin möglichst vielen Vorschul- und Grundschülern das Erlernen des Schwimmens zu ermöglichen?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1: Nein, Einschränkungen von Trainingszeiten für Schwimmkurse sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 2: Weder im Stadionbad noch im Fössebad hat es innerhalb der letzten 18 Monate eine Einschränkungen von Trainingszeiten gegeben.
Anfang 2015 wurde den Vereinen, die das Fössebad nutzen, lediglich mitgeteilt, dass die bestehenden Verträge, die sich üblicherweise stillschweigend verlängern, in der aktuellen Form nicht mehr weiter geführt werden können. Dies war keineswegs ein Kündigungsschreiben - der FB Sport prüft lediglich die Umstrukturierungen der Nutzungszeiten, die frühestens ab der Wintersaison 2015/2016 in Kraft treten könnten. Bei der Umstrukturierung ist man bemüht, alle Vereinstrainingszeiten aufrecht zu erhalten.
Zu Frage 3: Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Konzept zur Profilbildung, welches auch die Nutzungs- und Öffnungszeiten umfasst. Das Konzept wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause den Ratsgremien vorgestellt.

Bezirksratsherr Weske ergänzt, dass im Fössebad dennoch Schwimmkurse abgesagt worden seien und fragt, was geschehen kann, dass diese Kurse wieder stattfinden.
Frau Spremberg erwidert, dass laut Auskunft der Fachverwaltung keine Trainingszeiten gekürzt worden seien, lediglich ein Hinweis auf die möglich Trainingszeitenänderung ab Winter gegeben worden sei.
Bezirksratsherr Weske sagt, dass das nicht stimme, Schwimmkurse abgesagt worden seien und bittet um erneute Nachfrage.
Anmerkung zum Protokoll: Auf Nachfrage im Fössebad wurde mitgeteilt, dass keine Kurse abgesagt worden seien.Die nach und in den Sommerferien stattfindenden Schwimmkurse sind auf der Homepage des Fössebades unter www.foessebad.de aufgeführt.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Ersatzmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1528
(Drucks. Nr. 15-1016/2015)

Bezirksratsfrau Bergmann trägt die Anfrage der SPD-Fraktion vor.
In seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 1795 (Zufahrt Fa. Braun vom Ricklinger Stadtweg, Oberricklingen) weist der BUND darauf hin, dass die im Jahre 1997 im Bebauungsplan Nr. 1528 festgelegten Ersatzmaßnahmen in der Reuterwiese noch nicht durchgeführt sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Trifft die Feststellung zu?
2. Falls nein – sind die Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle oder in anderem Umfang durchgeführt worden.
3. Falls ja – wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Frau Spremberg gibt dazu folgende Antworten:
Zu Frage 1: Die Feststellung trifft teilweise zu. Die Maßnahme a) Umwandlung von Acker in extensives Grünland ist erfolgt. Die dauerhafte Pflege wird durch eine extensive Grünlandnutzung ohne Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie eine an die Aufwuchsleistung der Fläche angepasste Mähnutzung bzw. Beweidung realisiert. Die Maßnahmen b) Ruderalflur und c) krautiger Gehölzsaum in den Randbereichen sind bislang nicht durchgeführt worden.
Zu Frage 2: Die Maßnahmen b) und c) sind nicht an anderer Stelle realisiert worden.
Zu Frage 3: Die Realisierung der Maßnahmen b) Ruderalflur und c) krautiger Gehölzsaum wird bis zum Frühjahr 2016 nachgeholt.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
Interfraktionell






TOP 10.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrats
(Drucks. Nr. 15-1036/2015)

Bezirksbürgermeister Markurth ruft die Drucksache auf und verliest den Wortlaut.

Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt über Bewilligungen und Ablehnungen nachfolgend aufgeführter Zuwendungsanträge.

Bewilligungen
07/ 2015 Der Musikcorps Dance and Drums e.V. erhält eine einmalige Beihilfe für den Erwerb einer Trompete in Höhe von 850,00 Euro.
09/ 2015 Die Grundschule Stammestraße erhält eine Zuwendung in Höhe von 700,00 Euro für die Durchführung des Gewaltpräventionsprojektes im 4. Schuljahr „Lernen durch Musik und Bewegung“.
10/ 2015 Der Verein KUNST UND WARUM e:V: erhält eine Zuwendung in Höhe von 700,00 Euro für die Durchführung des Projektes „Unter meinem Dach“.
12/ 2015 Der Verein Sausewind e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro für den Kind und Behinderten gerechten Umbau des Badezimmers in der neuen Kindertagesstätte im Friedländer Weg
13/ 2015 Die Stadtteilbibliothek Ricklingen erhält eine Unterstützung in Höhe von 500,00 Euro für die Durchführung eines Aktionstages anlässlich des diesjährigen 50-jährigen Jubiläums.
14/ 2015 Die ev.-lt. Kirchengemeinde Michaelis erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 Euro für die Beschaffung von neuem Mobiliar.
15/ 2015 Der Verein Miteinander für ein schöneres Viertel e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro für die Durchführung des Hoffestes im Canarisweg
16/ 2015 Das Freizeitheim Ricklingen erhält eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 550,00 Euro für den Brandschutz gerechten Umbau des Metallraums.

Ablehnungen
06/ 2015 Der Frauenchor Hannover erhält keine Zuwendung für die Durchführung eines Konzertes zum Weltkindertag 2015
08/ 2015 Der Naturfreunde Hannover e.V. erhält keine Zuwendung für den Bau einer Boule-Anlage auf dem Gelände des Naturfreundehauses.
10/ 2015 Der Mentor e.V. erhält keine Zuwendung für die Ausbildung von Leselernhelfern.

Einstimmig beschlossen

TOP 10.1.2.
Zuwendung aus eigenen Mitteln an den TUS Ricklingen e.V.
(Drucks. Nr. 15-1068/2015)

Bezirksbürgermeister Markurth ruft einen weiteren Zuwendungsantrag auf.
Antrag,
zu beschließen:
Dem Turn- und Sportverein Ricklingen von 1896 e.V. wird für die Sanierung der Duschanlagen für den Sportbetrieb ein Zuschuss in Höhe von 4.000,- Euro aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates gewährt.
Einstimmig beschlossen

TOP 10.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen

TOP 10.2.1.
Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gredelfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-1034/2015)

Bezirksratsherr Walther trägt den Antrag vor.
Antrag, beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gredelfeldstraße erreicht werden kann.
Bezirksratsherr Weske hält den Antrag für überzogen, wird aber zustimmen, da es sich um einen Prüfauftrag handelt.
Einstimmig beschlossen

TOP 10.2.2.
Zukunft des Ricklinger Waldschlösschens
(Drucks. Nr. 15-1055/2015)

Bezirksratsherr Wüstrich verliest den Antrag.
Antrag,zu beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit das vom Verfall gezeichnete ehemalige Ausflugslokal „Ricklinger Waldschlösschen“ am Mühlenholzweg 72 im Ricklinger Holz, welches sich zurzeit noch im Privatbesitz befindet, entweder öffentlich genutzt werden könnte oder für den Fall, dass eine Nutzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar wäre, abgerissen werden könnte.
Mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen

TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
Beseitigung der Absperrbaken in der Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-1001/2015)

Bezirksratherr Kumm trägt den Antrag vor.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung prüft bauliche Maßnahmen, um die Absperrbaken vor den Parkbuchten in der Hauptstraße zu beseitigen und durch eine preiswerte, reinigungsfähige, barrierefreie, nachhaltige und für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbare Lösung zu ersetzen.
Bezirksratsherr Farnbacher unterstützt den Antrag und bittet die Verwaltung, nicht nur die Absperrbaken zu beseitigen, sondern den Bereich auch ansehnlich zu gestalten.
Einstimmig beschlossen

TOP 10.3.2.
Sanierung der Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-1002/2015)

Bezirksratsherr Weske verliest den Antrag.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung stellt einen Sanierungsplan für die Aula, den Trakt für die naturwissenschaftlichen Fachräume sowie die beiden Sporthallen auf und stellt die entsprechenden Kosten in ihre mittelfristige Finanzplanung ein.
Bezirksratsherr Farnbacher versteht zwar das Anliegen,befürwortet aber ein Gesamtsanierungskonzept für alle hannoverschen Schulen.
Mit 6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 22.25 Uhr.




Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin