Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 21.05.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.05.2015)
Protokoll (erschienen am 26.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 15.06.2015

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am Donnerstag, 21. Mai 2015,
Heinrich - Ernst - Stötzner - Schule (Mehrzweckraum), Neue - Land - Straße 27,
30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.54 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsfrau Burgwitz (CDU)
(Bezirksratsherr Busse)
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
Bezirksratsfrau Hagen (DIE LINKE)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsfrau Nordmann (CDU) 18.30 - 21.43 Uhr
(Bezirksratsherr Oppelt) (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki
Bezirksratsherr Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schneider (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)
Bezirksratsfrau Tinnefeld (SPD)
(Bezirksratsherr Welker) (SPD)
(Bezirksratsherr Wolters) (FDP)
(Bezirksratsherr Wontke) (CDU)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (HANNOVERANER)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
(Beigeordnete Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Baron FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Heitsch Stadtbezirksmanagerin
Frau Schulz Bezirksratsbetreuerin





Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 33. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 16.04.2015
- öffentlicher Teil -

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktioneller Antrag

4.1.1. Zuwendung an die Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
(Drucks. Nr. 15-1146/2015)

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G

5.1.1. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0847/2015)

6. A N T R Ä G E

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. Instandsetzung von Rad- und Fußwegen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0715/2015)

6.1.2. Erneuerung Radweg in der Ebellstraße
(Drucks. Nr. 15-0756/2015)

6.1.3. Verbesserung der Radwegsituation in der Straße "An der Breiten Wiese"
(Drucks. Nr. 15-0757/2015)

6.1.3.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0757/2015 Antrag "Verbesserung der Radwegsituation an der Straße "An der Breiten Wiese"
(Drucks. Nr. 15-1147/2015)

6.2. Interfraktionell

6.2.1. Verkehrliche Anbindung der Bewohner im Norden Kleefelds
(Drucks. Nr. 15-1037/2015)



6.3. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Beseitigung der Taubenplage unter der Brücke der L 382 Podbielskistraße/Noltemeyerbrücke
(Drucks. Nr. 15-1038/2015)

6.3.2. Wegesanierung in Grünzügen
(Drucks. Nr. 15-1039/2015)

6.3.3. Standort für Fitnessparcours
(Drucks. Nr. 15-1040/2015)

6.3.4. Widmung der Ebellstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1041/2015)

6.3.4.1. Widmung der Ebellstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1041/2015 N1)

6.3.5. Widmung der Kleestraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1042/2015)

6.3.5.1. Widmung der Kleestraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1042/2015 N1)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

6.4.1. Stadtbahnen am Hochbahnsteig "Uhlhornstraße" für Einsatzfahrzeuge passierbar machen - "Tausch" von Radweg und Parkplätzen
(Drucks. Nr. 15-1049/2015)

6.4.1.1. Stadtbahnen am Hochbahnsteig "Uhlhornstraße" für Einsatzfahrzeuge passierbar machen - "Tausch" von Radweg und Parkplätzen
(Drucks. Nr. 15-1049/2015 N1)

6.4.2. Beschilderung am Senatorweg in der südlichen Eilenriede überprüfen
(Drucks. Nr. 15-1057/2015)

6.4.3. Radwege-Beschilderung zwischen Pferdeturm und Bischofshol gemäß der Netzfunktion anpassen
(Drucks. Nr. 15-1058/2015)

6.4.4. Parken im absoluten Halteverbot am Kantplatz effektiv verhindern - RadfahrerInnen und FußgängerInnen schützen
(Drucks. Nr. 15-1059/2015)

6.4.4.1. Parken im absoluten Halteverbot am Kantplatz effektiv verhindern - RadfahrerInnen und FußgängerInnen schützen
(Drucks. Nr. 15-1059/2015 N1)

6.4.5. Furtmarkierung an der Einmündung der Juglerstraße in die Berckhusenstraße vornehmen
(Drucks. Nr. 15-1060/2015)


6.4.6. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Gehägestraße
(Drucks. Nr. 15-1061/2015)

6.4.6.1. Änderungsantrag zur DS Nr. 15-1061/2015 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Gehägestraße
(Drucks. Nr. 15-1148/2015)

6.4.7. Netzkonzept Radverkehr - Korrektur der Einstufung von Routen hinsichtlich der Netzfunktion
(Drucks. Nr. 15-1062/2015)

6.5. von Bezirksratsherrn Karsten Plotzki und Bezirksratsfrau Irene Hagen
(DIE LINKE.)

6.5.1. Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1063/2015)

6.5.2. Ausweisung von Hundeauslaufflächen in Groß-Buchholz und im Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-1076/2015)

6.6. von Bezirksratsherrn Plotzki

6.6.1. Radwegroute Fuß-und Radweg "Sonnenweg" - "Am Annateich" und die Verlängerung bis zur Eisenbahnunterführung "An der Breiten Wiese" aufwerten
(Drucks. Nr. 15-1064/2015)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 16.04.2015
– Nichtöffentlicher Teil -

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Aufhebung von Erbbaurechten
(Drucks. Nr. 0762/2015 mit 4 Anlagen)

12. Buchholz
(Drucks. Nr. 0863/2015 mit 2 Anlagen)









I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der 33. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Plotzki bat um Zustimmung für die aktive Beteiligung von sachkundigen Bürgern zum Thema Radverkehr. Als Sachverständige benannte er, Herrn Ungerer, Herrn Knoop und Herrn Edelmann.
Bezirksratsherr Borstelmann schlug zusätzlich den Kontaktbeamten, Herrn Angermann, als weiteren Sachverständigen vor.
Dem Antrag Sachverständige zu den einzelnen Anträgen zu hören, wurde einstimmig gefolgt.
Die Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 16.04.2015 - öffentlicher Teil -
Das Protokoll wurde mit 2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Rückerstattung Kita-Gebühren:

Ein Einwohner stellte sich als vom Kita-Streik betroffener Vater vor. Er appellierte an den Bezirksrat Buchholz-Kleefeld und die Vertreter des Rates, sich für eine Änderung der Entgeltregelung für die Elternbeiträge der Kindertagesstätten einzusetzen; insbesondere bat er darum, dass zukünftig – für die im Rahmen eines Streiks entstandenen Betreuungsausfälle – die Erstattungen der Elternbeiträge an die Eltern erfolgen solle. Er setzte sich ebenfalls dafür ein, dass eine Rückerstattung, für die durch den aktuellen Streik ausgefallenden Betreuungstage herbeigeführt werde. Er begründete seine Anliegen ausführlich. Der Einwohner fragte nach, warum das Thema kein Tagesordnungspunkt sei und ob der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld die Haltung der Landeshauptstadt Hannover unterstütze. Diese habe mitgeteilt, dass sie sich erst nach Abschluss des Streiks mit einer möglichen Gebührenerstattung auseinander setzen wolle.
Bezirksratsherr Plotzki antwortete, dass es auf Bezirksratsebene keine Entscheidungsmöglichkeit diesbezüglich gäbe, daher läge auch kein entsprechender Antrag im Bezirksrat vor. Die Anregungen könnten nur an die Ratsmitglieder weitergegeben werden. Es handele sich um eine Entscheidung, die auf Ratsebene zu treffen sei. Er erinnerte an den letzten Streik 2009 und die damals erfolgte Erstattung.
Bezirksratsherr Borstelmann würde es begrüßen, wenn eine Lösung gefunden werde. Die Angelegenheit beträfe die gesamte Stadt, daher sollte sich der Rat der Stadt damit befassen.
Bezirksratsfrau Zaman erinnerte nochmals an den letzten Streik und bat darum, zunächst einmal abzuwarten und keine Partei zu ergreifen, um dann am Ende des Streiks zu handeln.


Frau Heitsch informierte über die aktuelle Situation. Die Landeshauptstadt Hannover sei keine Beteiligte in den laufenden Tarifverhandlungen. Sie sei Mitglied im Verband der Kommunalen Arbeitgeber und werde von diesem vertreten. Das Ergebnis, welches der Verband aushandele, sei von der Landeshauptstadt Hannover zu akzeptieren. Die im Raum stehenden 10 Millionen Euro setzten sich wie folgt zusammen: 6 Millionen Euro, die die Landeshauptstadt Hannover bei einem Abschluss jedes Jahr selbst mehr zahlen müsste und zusätzlichen 4 Millionen für Kitas in anderer Trägerschaft. Bei dem Betrag in Höhe von 10 Millionen handele es sich also um keinen einmaligen Betrag, sondern dieser werde jedes Jahr fällig. Mehr als die Hälfte der Kosten, die entstehen, würden von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern über die Stadt Hannover dazu gezahlt. Sie widersprach der Behauptung, dass in der Streikzeit der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten entstehen würden. Es entstünden weiterhin laufende Kosten für die Gebäude, für die Unterhaltung der Gebäude und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht streiken würden. Sie hob nochmals hervor, dass die Landeshauptstadt Hannover keinen Einfluss auf die Verhandlungen habe.
Der Einwohner fragte nach der Anzahl der Nicht-Streikenden und wie hoch der prozentuale Personalkostenanteil sei.
Frau Heitsch konnte keine genauen Zahlen nennen. Die nicht streikenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas seien z. B. diejenigen, die für das Mittagessen zuständig seien. Nicht streikendes Personal werde für die Notfallversorgung in einigen Kitas mit eingesetzt. Der Personalkostenanteil könne nicht benannt werden.
Bezirksratsfrau Tinnefeld merkte an, dass die Kommune die Möglichkeit habe, selbst zu entscheiden, ob sie die Beiträge zurückzahle oder nicht. Sie wisse, dass es sich dabei um eine freiwillige Leistung handele. Einige Kommunen würden dies jedoch tun. Bezirksratsfrau Tinnefeld fragte nach der Position der Landeshauptstadt Hannover zu diesem Thema.
Frau Heitsch antwortete, dass bis Ende der Woche eine Entscheidung getroffen werden solle und diese werde entsprechend kommuniziert.
Bezirksratsfrau Zaman ergänzte, dass die Stadt Hannover eine Notfallversorgung sichergestellt habe, die finanziert werden müsse. Auch müsse berücksichtigt werden, dass ein Teil der Eltern von den Gebühren befreit seien bzw. geringere Gebühren zahlen müssten.
Der Einwohner wies darauf hin, dass seit dem letzten Streik sechs Jahre vergangen seien und seine Anregung zielte darauf ab, dass eine Regelung zur Erstattung der Beiträge grundsätzlich verankert werde. Andere Städte hätten bereits derartige Regelungen. Er fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover für die Zukunft eine entsprechende Regelung treffen könne.
Frau Heitsch erinnerte daran, dass die Beiträge durch eine Satzung des Rates festgelegt worden seien. Der Bezirksrat könne über seine Ratsmitglieder initiativ werden, um hier eine Änderung herbei zu führen.

Kleinbusse:

Ein Einwohner bedankte sich dafür, dass das Thema Kleinbusse bereits auf der Tagesordnung stünde.

Durchgeführt von 18.35 Uhr bis 18.48 Uhr






TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktioneller Antrag

TOP 4.1.1.
Zuwendung an die Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
(Drucks. Nr. 15-1146/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
Betrag : bis zu 2.500,00 €
Verwendungszweck : Durchführung eines Kinderbeteiligungsprojektes zur Gestaltung der Sanitäranlagen an der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
(Zuwendung 11/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 05.05.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig.


TOP 5.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G

TOP 5.1.1.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0847/2015)

Der Bezirksrat empfahl:

zu beschließen, in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2015 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte Montessori Kinderhaus, Milanstr. 123, in Trägerschaft des Montessori Bildungshaus Hannover e.V., eine Kindergartengruppe (10 Plätze) von
Halbtags-ohne Essen auf eine 3/4 Betreuung,

2. Familienzentrum Schweriner Straße, Schweriner Str. 22, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von
3/4- auf eine Ganztagsbetreuung unter Aufgabe der nicht mehr nachgefragten Halbtagsgruppe ohne Essen (10 Plätze) in der Kita - Außenstelle Stenhusenstr. 12

und

laufende Zuwendungen gemäß der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten bzw. auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Instandsetzung von Rad- und Fußwegen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0715/2015)

Bezirksratsherr Hunze stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Rothhardt begründete, warum der Antrag in der letzten Sitzung in die Fraktion gezogen worden sei. Der Weg sei nunmehr bekannt. Eine Schädigung des Untergrundes sei ihres Erachtens noch nicht gegeben. Die Deckschicht sei jedoch abgerieben, daher könnten seine Fraktion einer Erneuerung der oberen Schicht und damit dem Antrag zustimmen.
Sachverständiger Ungerer erläuterte die möglichen Bodenbeläge, die für Radwege in Frage kämen. Die sog. wassergebundene Decke bestehend aus Schotter- und/oder Lehmschichten würde als besonders umweltfreundlich gelten, da sie wenig zur Bodenversiegelung beitragen würde. Diese Ansicht sei umstritten und die zur Sanierung benötigten Mittel wären im Laufe der Jahre höher als bei Asphaltoberflächen. Bei Waldradwegen wäre Asphalt die wesentlich pflegeleichtere Variante und komfortabler zu befahren. Dies sollte bei der Sanierung der Radwege in der Eilenriede in Erwägung gezogen werden.
Bezirksratsherr Rothhardt wies darauf hin, dass es sich bei dem im Antrag genannten Fuß-/Radweg um einen reinen Fuß-Spazierweg handele, daher sei die wassergebundene Decke in diesem Fall in Ordnung.
Sachverständiger Edelmann ergänzte, dass auf wassergebundenen Decken ein Winterdienst nicht richtig möglich sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg, der in der Eilenriede parallel zum Wolfsgraben verläuft, zwischen der Straße "Hermann-Löns-Park" und der Petrikirche instand zu setzen.

Einstimmig

TOP 6.1.2.
Erneuerung Radweg in der Ebellstraße
(Drucks. Nr. 15-0756/2015)

Bezirksratsherr Plotzki trug den Antrag vor und begründete diesen.
Bezirksratsfrau Nordmann unterstützte den Antrag. Der Radweg sei in einem jammervollen Zustand und dies sei unmittelbar vor einer Schule mit 1000 Schülern nicht hinnehmbar.
Bezirksratsfrau Tasyürek kündigte an, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht folgen werde, da diese Seite des Radweges in Zusammenhang mit einem Denkmalschutzensemble zu sehen sei. Aus diesem Grund sei ein anderer Antrag eingebracht worden.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt ergänzte, dass der Radweg erneuerungsbedürftig und unbrauchbar sei. Er sei durch Baumwurzeln stark aufgeworfen. Bei einer Sanierung könne das Problem in Kürze wieder auftauchen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten sich mit der SPD-Fraktion den Weg vor Ort angeschaut und einen weitergehenden Antrag formuliert. Es solle eine Fahrradstraße eingerichtet werden. Die momentane Radwegsituation sei sehr unbefriedigend. Es gäbe Radwege auf der östlichen Seite nur von der Kirchröder Straße bis zur Wallmodenstraße und auf der westlichen Seite ginge dieser bis zur Eisenbahnunterführung. Sie beschrieb die Situation für einen Schüler, der von der Kirchröder Straße kommend mit dem Fahrrad zur Schule unterwegs sei. Eine Sanierung sei hier nicht ausreichend.
Bezirksratsherr Plotzki schilderte die prekäre Situation. Es gäbe durch Eltern und selbstfahrende Schülerinnen und Schüler einen massiven „Andienungs-“ und Durchgangsverkehr an dieser Stelle. Der Weg werde auch genutzt, um vom Norden in den Süden Kleefelds zu kommen. Es gäbe nur wenige Möglichkeiten diesen Stadtteil zu erschließen. Er sprach sich für einen Kompromiss aus beiden Anträgen aus und schlug einen gemeinsamen Ortstermin u. a. mit der Schillerschule vor.
Bezirksratsfrau Nordmann bemerkte, dass der Radweg auf der östlichen Seite trotz der großen Bäume immer noch in Ordnung sei. Auf der anderen Seite sei er in einem untragbaren Zustand, was dazu führe, dass die Radfahrer die Ebellstraße von der entgegengesetzten Seite befahren würden oder die Straße nutzten. Zweimal am Tag herrsche dort Chaos, wie bei jeder Schule.
Bezirksratsfrau Tasyürek bemerkte, dass die Situation vor Ort bekannt sei und sehr ernst genommen werde. Sie erläuterte, aus welchem Grund ein neuer Antrag eingebracht worden sei.
Bezirksratsherr Rothhardt stellte nochmals klar, dass der Radweg an der Schillerschule nur auf einer Seite existiere. Vor der Schillerschule gäbe es weder einen Fuß- noch einen Radweg, lediglich eine Rasenfläche, die von allen Personen als Trampelpfad genutzt werde. Der Zustand des bemängelten Radweges sei unhaltbar. Der Radweg messe selbst an seiner breitesten Stelle weniger als einen Meter und sei bei den Auskastungen für die Baumwurzeln noch schmaler. Bei einem Neubau nach den derzeit gültigen Standards müsse der Radweg komplett abgerissen und die Straße verengt werden. Der Radweg wäre auf ca. 1,50 m zu verbreitern. Die Auskastung der Baumwurzeln sei bei einem Radweg nicht zulässig. Es sei zu bedenken, dass die Straße eine Tempo 30-Zone sei und somit keine Radwegebenutzungspflicht bestehe. Der Radweg könnte komplett weggerissen werden, um den Bäumen mehr Platz zu geben und zwischen diesen evt. Haltebuchten für Fahrzeuge anlegen. Dadurch wären die Fahrzeuge noch weiter von der Straße weg und für alle Verkehrsteilnehmer wäre ausreichend Raum. Die Fahrradstraße sei die bessere Lösung.
Bezirksratsfrau Tinnefeld stimmte ihrem Vorredner zu und erläuterte nochmals die örtlichen Gegebenheiten. Sie äußerte ihr Unverständnis über den Zubringerverkehr der Eltern, welcher den Fahrradverkehr gefährde. Eine Fahrradstraße würde für alle mehr Sicherheit bedeuten.
Sachverständiger Edelmann wies darauf hin, dass in einer Tempo 30-Zone kein neuer Radweg gebaut werden würde. Der Radweg sei sehr schmal. Bei einer Grundschule könne er sich einen Umbau vorstellen, aber nicht bei einem Gymnasium. Hier sollte auf die
Einhaltung von Tempo 30 geachtet werden. Ein ausgebauter Übergang von der Senator-Bauer-Straße zum neu asphaltierten Weg Richtung Hermann- Löns- Park mit z. B. Haltezeichen könnte gleichzeitig zu einer Ausbremsung des schnellen Verkehrs und damit zur Verkehrsberuhigung führen. Einen Ortstermin könne er nur befürworten.

Der Antrag von Bezirksratsfrau Tasyürek zur GO den Antrag unter TOP 6.3.4. vorzuziehen und mit zu beraten, wurde mit Hinweis auf die abgestimmte Tagesordnung nicht aufgegriffen.

Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 6.1.3.
Verbesserung der Radwegsituation in der Straße "An der Breiten Wiese"
(Drucks. Nr. 15-0757/2015)

Bezirksratsherr Borstelmann bat um nochmalige Absetzung des Antrages.
Dem Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 6.1.3.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0757/2015 Antrag "Verbesserung der Radwegsituation an der Straße "An der Breiten Wiese"
(Drucks. Nr. 15-1147/2015)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 6.2.
Interfraktionell

TOP 6.2.1.
Verkehrliche Anbindung der Bewohner im Norden Kleefelds
(Drucks. Nr. 15-1037/2015)

Bezirksbürgermeister Hofmann stellte den interfraktionellen Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah die Möglichkeiten der verkehrlichen Anbindung der insbesondere älteren Bewohner im Norden Kleefelds, zu prüfen. In diesem Rahmen ist auch der Einsatz eines Zubringerdienstes z. B. in Form eines Kleinbusses zu prüfen, der in regelmäßigen Zeitabständen (siehe Anlage) den Bereich abfährt.
Ohne Aussprache einstimmig

TOP 6.3.
der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Beseitigung der Taubenplage unter der Brücke der L 382 Podbielskistraße/Noltemeyerbrücke
(Drucks. Nr. 15-1038/2015)

Bezirksratsfrau Tinnefeld verlas den Antrag.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass für die Brücke die Wasser- und Schifffahrtsdirektion zuständig sei.



Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass das Nisten von Tauben unter der Brücke „Noltemeyer“ durch Anbringen von Drahtgittern oder die gleiche Maßnahme wie bei der A 37 unter der Brücke Pasteurallee, verhindert wird.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.3.2.
Wegesanierung in Grünzügen
(Drucks. Nr. 15-1039/2015)

Bezirksratsfrau Tinnefeld stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hunze stimmte Bezirksratsfrau Tinnefeld im Hinblick auf den Zustand des Weges zu und daher würde die CDU Fraktion dem Antrag zustimmen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten im Bereich Max-von-Laue-Ring- Richtung Roderbruch, Osterfelddamm- Richtung Milanstraße, parallel zur Hundewiese die Fußwege so zu sanieren, dass man nach Regenfällen die Fußwege benutzen kann.

Einstimmig

TOP 6.3.3.
Standort für Fitnessparcours
(Drucks. Nr. 15-1040/2015)

Bezirksratsfrau Tinnefeld erläuterten den Vorlauf zum Antrag und trug diesen vor.

Bezirksratsfrau Hagen stellte fest, dass die Verwaltung auch den von ihr vorgeschlagenen Ort als Möglichkeit für einen Fitnessparcour gesehen habe, trotz des Kulturtreffs Roderbruchs und des angrenzenden Spielplatzes. Sie verwies auf die gute Erreichbarkeit ihres Vorschlages im Schwardmanntschen Garten und fragte nach den nächsten Haltestellen bei dem nunmehr vorgeschlagenen Ort.
Bezirksratsfrau Tinnefeld verwies darauf, dass es lebensfremd sei anzunehmen, dass Senioren, wenn sie von A nach B unterwegs seien, zwischendurch Sport treiben würden. In dem nunmehr vorgeschlagenen Bereich gäbe es bereits diverse Freizeitangebote, die gut angenommen würden. Der Parcour ergänze diese. Bei dem von Bezirksratsfrau Hagen vorgeschlagenen Bereich gingen die Leute nur von A nach B. Die Fläche verfüge über ein Trampolin und einen Sandkasten, mehr wäre dort nicht. Abseits der normalen Freizeitgestaltung der Menschen wäre die Einrichtung eines Platzes, der evt. nicht angenommen werde, nicht sinnvoll. Genutzt werde der Fitnessparcour von Menschen, die in unmittelbaren Umgebung leben würden. Das angrenzende Wohngebiet sei sehr groß. Auch die dort vorhandene Disc-Golf-Anlage werde sehr gut genutzt.
Bezirksratsfrau Burgwitz erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Sie würden den Standort befürworten, da er eine gute Ergänzung zu den vorhandenen Freizeitangeboten darstelle und es ein großes Einzugsgebiet gäbe. Die Disc-Golf-Anlage werde auch von Erwachsenen sehr gut angenommen. Der Standort sei ideal.







Auf die Frage von Bezirksratsherrn Hunze nach den Kosten für solch eine Anlage, antwortete Bezirksratsfrau Tinnefeld, dass die Anlage zwischen 20.000,00 € und 80.000,00 € kosten würden. Die Stadt Hannover habe diverse Anlagen im Stadtgebiet errichtet und eine Broschüre mit dem Titel „Generationenfitness in Hannover“ herausgegeben. Die Anlage benötige eine Fläche zwischen 200 und 600 qm.
Von der Verwaltung wurde bereits angekündigt, dass die Anlage nicht vor 2016 - eher später - realisiert werden könne. Es werde ein Haushaltsantrag gestellt, um vielleicht die Gelder einzustellen.
Bezirksratsherr Plotzki bemerkte, dass die Anbindung an einen Senioren-Fitness-Parcour gut sein müsse. Als Beispiel nannte er Am Schmachteberg in der Eilenriede. Positiv werde dort die Nähe zu einem Kinderspielplatz dargestellt. Häufig käme es bei Mischnutzungen aber auch zu Konflikten. Als Beispiel führte er Kinder an, die die Geräte nicht zweckentsprechend nutzten und dann Fitnessinteressierte in ihrem Training stören würden. Die Nutzung durch Kinder sei auch ausdrücklich ausgeschlossen. Er hätte es begrüßt, wenn dem Antrag von Bezirksratsfrau Hagen zugestimmt worden wäre, dann hätte eine deutliche Aufwertung des Gebietes erfolgen können. Die Nähe zum Kulturtreff wäre vorhanden gewesen. Aus der Presse habe er entnommen, dass der Präventionsrat über die AG Gesundheit mit dem MTV Buchholz Werbung mache, um Interessierte aus dem Roderbruchgebiet anzusprechen und in die Eilenriede zu bekommen.
Bezirksbürgermeister Hofmann führte aus, dass die AG Gesundheit und Bildung des Präventionsrates sich überlegt habe, eine Aktion zu starten mit dem Titel „Runter vom Sofa und rauf auf den Schmachteberg“. Der Schmachteberg sei gewählt worden, weil sich dort der einzige Fitnessparcour im Stadtbezirk befände. Um ein professionelles Angebot machen zu können, sei man mit einem Sportverein, dem MTV, ins Gespräch gekommen. Unterstützt werde die Aktion vom Jugendsportnetzwerk. Das Angebot des Präventionsrates richte sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld und darüber hinaus.
Bezirksratsfrau Tasyürek stellte klar, dass sie mit der Verwaltung vor Ort gewesen seien, um ein Missverständnis hinsichtlich des zuerst vorgeschlagenen Standortes aufzuklären. Diesem Standort konnte die Verwaltung folgen. Zu den Kosten könnten noch keine Angaben gemacht werden, da die Verwaltung zunächst planen müsse, wie viele Geräte auf die Fläche gesetzt werden könnten.
Bezirksbürgermeister Hofmann informierte über ein Telefonat mit Frau Bergerstock, zuständig in der Verwaltung u. a. für Fitnessparcours. Ein Gerät koste ca. 5.000,00 € zuzüglich der Kosten für den Untergrund etc., sodass ca. 10.000,00 € pro Gerät aufzuwenden seien.
Bezirksratsfrau Tinnefeld ergänzte, dass sich der Kulturtreff Roderbruch mit ihr in Verbindung gesetzt und darum gebeten habe, dafür Sorge zu tragen, dass an der angegebenen Stelle in den Schwardtmannschen Garten kein Fitnessparcour errichtet werde, damit die Flächen für ihre Außenveranstaltungen nicht wegfielen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, einen „Fitness-Parcours“ mit Sport- Freizeit- und Bewegungsangebote“ auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, im Grünzug südlich der Neuen Landstraße, östlich des Kleingartengebiets einzurichten.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen




TOP 6.3.4.
Widmung der Ebellstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1041/2015)

Es wurde eine Neufassung eingebracht.

TOP 6.3.4.1.
Widmung der Ebellstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1041/2015 N1)

Bezirksratsfrau Tasyürek verlas den Antrag.
Bezirksratsherr Plotzki zitierte die Definition für eine Fahrradstraße von der Webseite: Hannover.de. Er bat darum, die Sachverständigen zu hören und einen Ortstermin zu vereinbaren.
Bezirksratsherr Borstelmann stimmte Bezirksratsherrn Plotzki zu, dass eine Fahrradstraße nur von Fahrradfahrern benutzt werden dürfe. Von Autofahrern könne diese befahren werden, wenn ein Zusatzschild dieses genehmige. Er regte daher eine entsprechende Änderung des Antrages an. Die CDU Fraktion lehne den Antrag ab. Sie seien der Meinung, dass zur Sicherheit aller, die Radfahrer grundsätzlich die Radwege benutzen sollten. Es gäbe Ausnahmefälle und die Ebellstraße sei ein solcher. Der Abschnitt von der Berckhusenstraße bis zur Unterführung Senator-Bauer-Straße habe keinen Radweg, sodass sich Radfahrer und Autofahrer die Fahrbahn teilen müssten. Da die Autofahrer hinter den Fahrradfahrern her fahren müssten, erübrige sich eine Fahrradstraße. Der Radweg auf der Senator-Bauer-Straße bis zur Kirchröder Straße müsse auf der westlichen Seite erneuert werden und müsste dann auch genutzt werden. Es bestünden bei einer Widmung zur Fahrradstraße Bedenken, dass das Chaos zu Schulbeginn und- ende noch größer werden würde.
Bezirksratsherr Rothhardt erinnerte nochmals daran, dass auf der östlichen Seite kein Radweg vorhanden und der Radweg auf der anderen Seite baufällig sei. Er habe festgestellt, dass der Radweg u. a. viel zu schmal für eine Sanierung sei. Von der Berckhusenstraße bis zum Bahndamm gäbe es auf beiden Seiten keinen Radweg und er habe die Erfahrung gemacht, dass die Autofahrer nicht hinter den Radfahrern blieben, sondern in geringstmöglichem Abstand an diesen vorbei fahren würden und oftmals mit mehr als Tempo 30. Aus diesem Grund sei die Ebellstraße für die Einrichtung einer Fahrradstraße prädestiniert. Der Antrag werde hinsichtlich des Zusatzschildes für Autos ergänzt. Mit der Entfernung des alten Radweges wäre allen geholfen. Er glaubte, sich zu erinnern, dass die Ebellstraße bis zum Bahndamm Bestandteil des Straßenerneuerungsprogramms sei. Je nach Planungsstand könnten die Änderungen mit integriert werden, z. B. mit entsprechenden Markierungen auf der Straße.
Bezirksratsfrau Zaman bemerkte, dass im Hinblick auf die Schule und die vielen Schülerinnen und Schüler eine Fahrradstraße eine gute Lösung sei. Nach der Umsetzung in anderen Stadtteilen habe man dort sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Autoverkehr müsse sich dem Fahrradverkehr unterordnen und damit auch die Geschwindigkeit anpassen. Es gäbe die Möglichkeit, dass Fahrradfahrer nebeneinander fahren könnten und Autos würden nicht überholen.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt hob den Verkehrssicherheitsaspekt hervor. Ein Schüler könne von der Kirchröder Straße kommend die Schillerschule nicht auf einem Radweg erreichen. Er müsse auf die Fahrbahn wechseln. Vorteil einer Fahrradstraße sei, dass Fahrradfahrer sich gegenseitig überholen könnten. Sie könnten einen größeren Abstand zu parkenden Autos einhalten. Es gäbe weniger Konflikte mit Fußgängern und mit Eltern, die ihre Kinder über die Beifahrerseite aussteigen ließen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße sei zur Sanierung eines Radweges vergleichsweise kostengünstig.



Bezirksratsfrau Nordmann bestätigte, dass der Radweg in Verlängerung des Radwegestreifens der von der Kirchröder Straße bis zur Wallmodenstraße führe, als solcher nicht gekennzeichnet sei. In der Praxis würden die Schüler auf dem gepflasterten Streifen fahren und die Fußgänger nutzten den Trampelpfad daneben.
Bezirksratsherr Hunze widersprach Bezirksratsherrn Rothhardt im Hinblick auf das Überholen eines Radfahrers. Dies sei nicht möglich, wenn der Radfahrer an einem parkenden Auto vorbeifahre.
Bezirksratsherr Plotzki nahm Bezug auf die amtliche Karte der Landeshauptstadt Hannover. In der Karte sei die Ebellstraße beidseitig mit einem Radwegstraßenbegleitung nur in einer Richtung befahrbar ausgewiesen. Evt. seien die Radwege nicht richtig ausgewiesen, aber sie seien vorhanden.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt wies daraufhin, dass der Radweg so nicht erkennbar sei. Eine Kennzeichnung könne in einer Tempo 30 - Zone auch nicht erfolgen, da der Radweg dann benutzungspflichtig wäre.
Sachverständiger Knoop beschrieb nochmals die Situation vor Ort und den Stress zu Schulzeiten. An einer Sanierung des Radweges habe er seine Zweifel. Durch die vorgetragenen Argumente würde auch er eine Fahrradstraße bevorzugen.
Sachverständiger Ungerer merkte an, dass es bereits jetzt ein vernünftiges Miteinander der Verkehrsteilnehmer gäbe. Seine Erfahrungen mit Fahrradstraßen im Stadtgebiet hätten gezeigt, dass dort zu wenig gemacht werde. Es gäbe keine einheitlichen Kennzeichnungen in Hannover. Der Kraftfahrer würde sich durch die Umbauten nicht als „Gast“ in der Fahrradstraße fühlen. Eine Piktogramm-Lösung für die Ebellstraße bedeute kaum einen Unterschied zum jetzigen Zustand. Des Weiteren wies er auf drei Gefahrenstellen hin. Zum einen sei dies der breite Fuß- und Radweg in der Senator-Bauer-Straße, der direkt auf die Schule zuführe. Käme man aus Richtung Berckhusenstraße würden Radfahrer hinter Altglascontainern auf der falschen Seite hervorschießen. Viele Radfahrer, die aus der Sievertstraße östlicher Teil auf die Ebellstraße kämen, nutzten den Fußweg auf der falschen Seite und kreuzten nicht die Straßen. Viele Kraftfahrer nutzten die Sievertstraße/Ebellstraße zum Beschleunigen und Überholen. An dieser Stelle würde er eine Fahrradstraße begrüßen. Dies sei aber der einzige Punkt.
Bezirksratsfrau Tasyürek erwähnte, dass in Bezug auf die Sievertstraße ein Antrag vorgelegen habe, der von der Verwaltung aber abgelehnt worden sei mit dem Hinweis auf die Tempo 30-Zone und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Bezirksratsherr Plotzki hob hervor, wie gut es sei, dass sich Expertinnen und Experten zu Wort melden könnten. Die Ausführungen des Sachverständigen hätten ihn dazu bewogen im Hinblick auf die Sicherheit dem Antrag zuzustimmen.
Sachverständiger Edelmann informierte darüber, dass neue Radwege in Tempo 30-Zonen nicht mehr gebaut würden. Vorhandene Radwege könnten benutzt werden, aber es gäbe keinen Benutzungszwang. Durch Schilder zur Fahrradstraße würde sich nicht viel verändern. Besser wäre z. B. eine Verkehrsberuhigung oder eine Verbindung von der Senator-Bauer-Straße zum Sonnenweg zu schaffen.
Bezirksratsherr Rothhardt fragte nach, ob die Verbindung z. B. eine Furt mit Stoppschild sein könne. Das Abbiegen wäre aber weiterhin ein Problem.
Sachverständiger Edelmann antwortete, dass die Senator-Bauer-Straße als Einbahnstraße ausgewiesen werden könne.

Bezirksratsfrau Tasyürek verlas die Änderung zum Antrag.




Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Ebellstraße beginnend von der Berckhusenstraße bis zur Kirchröder Straße als Fahrradstraße auszuweisen.
Die vorhandenen reparaturbedürftigen Radwege sollen zum Schutz der vorhandenen Bäume zurück gebaut werden um den Bäumen mehr Lebensraum zu geben.
Die vorhandenen Vorfahrtsregelungen (rechts vor links) beizubehalten. Das Befahren der Ebellstraße für Autofahrer soll zulässig sein.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.3.5.
Widmung der Kleestraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1042/2015)

Es wurde eine Neufassung eingebracht.

TOP 6.3.5.1.
Widmung der Kleestraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-1042/2015 N1)

Bezirksratsfrau Tinnefeld trug den Antrag vor und wies daraufhin, dass der Antrag um den Zusatz „das Befahren soll für Autofahrer zulässig sein“ ergänzt werde.
Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass sich neben der Kleestraße zwei Radwege in der Eilenriede befinden würden. Diese seien asphaltiert und durch Brücken zu erreichen. Die Kleestraße werde darüber hinaus sehr stark von Autos befahren. Die Radwege in der Eilenriede könnten genutzt werden. Aus den genannten Gründen werde eine Widmung der Kleestraße zur Fahrradstraße nicht befürwortet.
Auf die Ausführungen von Bezirksratsfrau Tinnefeld, dass aus Sicherheitsgründen die Waldwege bei Dämmerlicht nicht genutzt werden würden, erwiderte Bezirksratsherr Borstelmann, dass die Kleestraße von Fahrradfahrern genutzt werden könne.
Bezirksratsherr Rothhardt bestätigte, dass in der Eilenriede zwei Wege vorhanden seien. Bei dem parallel zur Kleestraße verlaufenden Weg handele es sich um einen Fußweg mit einer wassergebundenen Decke. Der geteerte Fahrradweg befinde sich noch etwas weiter in der Eilenriede. Er sei nicht beleuchtet. Es gäbe viele Menschen die Angst hätten, bei Dunkelheit durch die Eilenriede zu fahren. Hier sei das individuelle Sicherheitsempfinden zu berücksichtigen. Die Kleestraße sei in weiten Teilen beleuchtet. Mit dem Antrag solle eine erhöhte Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Kleestraße herbeigeführt werden. Auf dem Abschnitt vor den Sportplätzen Richtung Kleingärtenkolonien verenge sich die Straße und es gäbe keinen begleitenden Fuß- und Radweg, sodass z. B. die Kinder auf der Straße fahren müssten.
Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass der parallel zur Kleestraße verlaufende Weg in der Eilenriede sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern genutzt werden könne, wie alle Eilenriedewege. Aufgrund des asphaltierter Radweges zwanzig Meter weiter, sehe er den Sinn einer Fahrradstraße nicht.
Bezirksratsherr Behrend stellte einen Antrag nach der GO auf Ende der Debatte.
Bezirksratsherr Borstelmann beantragte die Experten nicht mehr zu den folgenden Tagesordnungspunkten zu hören.
Bezirksratsherr Plotzki erläuterte, dass für ihn das Ende der Debatte nicht bedeute, dass die Experten nicht mehr gehört werden.
Bezirksbürgermeister Hofmann stimmte ihm zu und verlas die noch offene Rednerliste.
Bezirksratsfrau Zaman fasste die Argumente für eine Fahrradstraße nochmals zusammen und Bezirksratsherr Borstelmann äußerte sich dazu.

Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass die Kleestraße laut der offiziellen Karte als überregionale Radfahrroute ausgewiesen sei, daher könne er einer Fahrradstraße nur zustimmen.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt beschrieb den wassergebundenen Weg in der Eilenriede. Dieser könne von Radfahrern frühestens ab der Brücke TuS Kleefeld bis zur Waldstation genutzt werden. Davor sei die Nutzung gerade im Dunkeln gefährlich. Es gäbe mitten auf dem Weg abgeschnittene Baumstümpfe und Metallverstrebungen, die die Lichtmasten hielten. Für eine Fahrradstraße spräche auch, dass negative Folgen vom Umbau Scheidestraße abgemildert werden könnten. Es wäre einfacher und sicherer die Kleestraße bei Tempo 30 zu queren, um in die Eilenriede zu gelangen.
Sachverständiger Edelmann erklärte, dass für eine Fahrradstraße eine gute und sinnvolle Verbindung an das Radverkehrsnetz notwendig sei und nicht so viel Autoverkehr. Im oberen Bereich sei dies der Fall.
Sachverständiger Knoop gab zu Bedenken, dass zu Beginn der Kleestraße die Geschwindigkeit der Fahrzeuge sehr hoch sei und es auf diesem Abschnitt keinen Radweg gäbe. Daher könne er eine Fahrradstraße unterstützen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten im Zuge des Umbaus Scheidestraße-Kleestraße, die Kleestraße als Fahrradstraße auszuweisen.
Die vorhandenen Vorfahrtsregelungen (rechts vor links) beizubehalten. Das Befahren der Kleestraße soll für Autofahrer zulässig sein.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

TOP 6.4.1.
Stadtbahnen am Hochbahnsteig "Uhlhornstraße" für Einsatzfahrzeuge passierbar machen - "Tausch" von Radweg und Parkplätzen
(Drucks. Nr. 15-1049/2015)

Es wurde eine Neufassung eingebracht.

TOP 6.4.1.1.
Stadtbahnen am Hochbahnsteig "Uhlhornstraße" für Einsatzfahrzeuge passierbar machen - "Tausch" von Radweg und Parkplätzen
(Drucks. Nr. 15-1049/2015 N1)

Bezirksratsherr Borstelmann begründete seinen Antrag zur GO, die Sachverständigen nicht mehr zu hören.
Bezirksratsherrn Plotzki regte an, dass sich die Mitglieder des Bezirksrates in der Rednerliste zurückhalten sollten, um die Sachverständigen zu hören.
Bezirksratsfrau Tasyürek schlug vor, die Anträge nicht mehr in Gänze vorzustellen.
Bezirksratsherr Borstelmann erwiderte, dass die Drucksachen durch die Mitglieder des Bezirksrates und nicht durch die Sachverständigen beschlossen werden.

Der Antrag zur GO wurde mit 4 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.





Bezirksratsherr Rothhardt stellte den Antrag kurz vor und hob hervor, dass Bezirksratsherr Plotzki in der Vergangenheit bereits einen ähnlichen Antrag eingebracht habe.

Bezirksratsherr Plotzki erläuterte sein damaliges Anliegen. Er sei nicht dafür, die Radfahrer und die Fußgänger als Poller auf die Straße zu bringen, damit die Stadtbahn zukünftig dort besser durchkomme. Die Mitnutzung des Fahrradstreifens durch die Autofahrer fände er sehr problematisch. Sein Antrag habe damals eine andere Intention gehabt.
Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass der Kantplatz für die CDU Fraktion kein Vorbild sei. Der Abschnitt um den Hochbahnsteig sei in einem hervorragenden Zustand mit der Stadtbahnlinie, der Autospur, dem Parkstreifen, dem breiten Radweg und dem Gehweg. Der Tausch zwischen Parkstreifen und Radweg käme für sie einem Schildbürgerstreich gleich. Es entstünden hohe Umbaukosten. Außerdem würden die Radfahrer bei einer Verlegung des Radweges auf die Fahrbahn erheblichen Gefahren ausgesetzt.
Bezirksratsherr Rothhardt erklärte, das zurzeit Rettungsfahrzeuge den Bereich nicht passieren könnten, wenn die Stadtbahn in der Haltestelle stehe und vor dem Ärztezentrum Autos parken würden. Mit dem Tausch solle dieser Missstand behoben werden.
Bezirksratsherr Borstelmann gab zu Bedenken, dass eine derartige Situation nicht sehr häufig vorkomme und falls doch, könne der Rettungswagen über den Radweg fahren.
Bezirksratsherr Schneider beantragte den Schluss der Debatte.
Bezirksratsherr Hunze stimmte Bezirksratsherrn Rothhardt hinsichtlich der Situation vor Ort zu. Die Verwaltung habe bei der Planung die Situation mit Sicherheit erkannt und diese bewusst in Kauf genommen, da sie so selten eintrete. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Hinblick auf einen Umbau sähe er in diesem Fall nicht.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt verwies darauf, dass es in dem Antrag um eine punktuelle Maßnahme ginge, um eine Gefahrenstelle zu beseitigen. In dem Antrag von Bezirksratsherrn Plotzki wurde ein Halteverbot angestrebt. Mit Rücksicht auf die Geschäfte und das Ärztehaus sei dieses abgelehnt worden.
Bezirksratsfrau Nordmann bemerkte, dass es sich um eine aufwendige bauliche Investition handele, die ohne jeglichen Nutzen wäre. Die Situation für Rettungseinsatzfahrzeuge würde sich nicht entscheidend verbessern. Wenn die Stadtbahn dort halte und für die Autos die Ampel auf Rot stehe, käme kein Fahrzeug mehr durch. Hinsichtlich der Radfahrer verwies sie auf die Situation für diese am Kantplatz. Dort würden die Autofahrer den roten Radfahrstreifen überfahren.
Sachverständiger Edelmann teilte mit, dass an dieser Stelle lediglich ein Schutzstreifen gemacht werden könnte, da die Autos ein- und ausparken müssten. Um die Radfahrer vor den Autotüren zu schützen, bräuchte man noch einen Meter zusätzlich als Pufferstreifen. Bei Tempo 50 sollte eine bauliche Trennung zwischen dem Auto- und Radverkehr erfolgen.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Rothhardt, ob die Situation am Kantplatz verkehrswidrig sei, antwortete Sachverständiger Edelmann, dass dem nicht so sei. Die Situation mit dem Radfahrstreifen stelle sich nur schlecht dar. Der Autofahrer handele beim Ein- und Ausparken verkehrswidrig, da er über den Radfahrstreifen fahre. Es sei auch sehr gefährlich für die Radfahrer.
Bezirksratsherr Schneider erklärte, dass der Antrag in einen Prüfantrag umgewandelt werde.





Der Bezirksrat beschloss:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfennach dem Vorbild der Situation an der Stadtbahnhaltestelle „Kantplatz“ den jetzigen Hochbordradweg auf der nördlichen Seite der Kirchröder Straße im Abschnitt zwischen der Einmündung der Uhlhornstr. und dem östlichen Überweg zum Hochbahnsteig zu Parkflächen umzuwandeln und den Radweg als Radfahrstreifen auf der Straße zu führen. Der Radweg muss hierfür etwa auf Höhe des Überwegs auf die Fahrbahn „verschwenkt“ werden.
2. Sollte diese Maßnahme aus dem laufenden Etat nicht zu finanzieren sein, werden in der zuständigen Haushaltsstelle Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe im Haushalt für das Jahr 2016 eingestellt, um einen Umbau vorzunehmen.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.4.2.
Beschilderung am Senatorweg in der südlichen Eilenriede überprüfen
(Drucks. Nr. 15-1057/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt verlas den Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die widersprüchliche Beschilderung des Radwegs Senatorweg in der südlichen Eilenriede zu überprüfen und die Situation ggf. in geeigneter Weise aufzulösen.

Bei einer Veränderung des status quo soll die ausgewiesene Halbmarathon-Laufstrecke weiterhin den Senatorweg nutzen. Es ist zu prüfen, ob der neben dem asphaltierten Weg vorhandene "Trampelpfad" ggf. leicht verbreitert und befestigt werden kann.

Einstimmig

TOP 6.4.3.
Radwege-Beschilderung zwischen Pferdeturm und Bischofshol gemäß der Netzfunktion anpassen
(Drucks. Nr. 15-1058/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt trug den Antrag vor und erläuterten diesen kurz.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beschilderung der Radwege zwischen Pferdeturm und Bischofshol gemäß der Einstufung des Senatorwegs bzw. des dicht an der B3 geführten Radwegs als Hauptroute des Radverkehrs anzupassen und diese Maßnahme in den Maßnahmenkatalog des Netzkonzeptes Radverkehr für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aufzunehmen. Konkret ist die Bezeichnung „Nebenstrecke“ bei der Route Senatorweg zu entfernen und bei der anderen Route zu ergänzen.

Einstimmig



TOP 6.4.4.
Parken im absoluten Halteverbot am Kantplatz effektiv verhindern - RadfahrerInnen und FußgängerInnen schützen
(Drucks. Nr. 15-1059/2015)

Es wurde eine Neufassung eingebracht.

TOP 6.4.4.1.
Parken im absoluten Halteverbot am Kantplatz effektiv verhindern - RadfahrerInnen und FußgängerInnen schützen
(Drucks. Nr. 15-1059/2015 N1)

Bezirksratsherr Rothhardt stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Borstelmann merkte an, dass die Autofahrer sich an das absolute Halteverbot zu halten hätten und da sie dies nicht tun würden, wären andere Maßnahmen zu ergreifen. Dem Antrag würde die CDU-Fraktion zustimmen.
Bezirksratsherr Hunze machte den Vorschlag, das Halteverbotsschild etwas vorzuziehen hinter die Ausfahrt.
Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass die dortigen Geschäfte beliefert werden müssten. Die Lieferfahrzeuge würden dann vor den Pollern stehen oder es würde eine ähnliche Situation wie an der Uhlhornstraße entstehen, wo die Fahrzeuge auf dem rotmarkierten Radfahrweg parkten. Hier müsse eine Lösung für den Anlieferverkehr gefunden werden. Er halte die Lösung mit den Pollern nicht für praktikabel und bat darum, den Antrag zurück zu ziehen.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt stellte fest, dass bereits jetzt die Geschäfte nicht legal beliefert werden könnten. Die Situation sei demnach bereits jetzt unzumutbar. Anstatt Poller könnten dort auch Fahrradbügel angebracht werden.
Bezirksratsherr Rothhardt stellte die Änderung des Antrages vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der nördlichen Seite der Kirchröder Straße im Abschnitt der Hausnummern 103/104 bis 106 (siehe Anlage – rote Markierung) das Parken von Pkw und Transportern auf dem Radweg und dem Gehweg durch das Setzen von Pollern Fahrradbügeln auf dem Gehweg zu unterbinden.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.4.5.
Furtmarkierung an der Einmündung der Juglerstraße in die Berckhusenstraße vornehmen
(Drucks. Nr. 15-1060/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt verlas den Antrag.
Sachverständiger Edelmann bemerkte, dass die gestrichelte Linie nicht vorhanden sei. Eine solche sei aber das absolute Minimum.Eine Kennzeichnung mit roter Farbe wäre noch besser.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt fragte den Sachverständigen, ob die rote Farbe bereits zum neuen Ausführungsstandard in der Stadt gehöre oder noch extra im Antrag erwähnt werden müsse.
Sachverständiger Edelmann antwortete, dass Rot in Hannover nur bei Zweirichtungsradwegen verwendet werde.


Frau Heitsch wies darauf hin, dass es auch rotmarkierte Fahrradfurten gäbe, die nicht zu Zweirichtungsradwegen gehörten. Die Verwaltung würde über die Intention des Antrages informiert.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Radweg entlang der Berckhusenstraße bei der Einmündung der Juglerstraße mit einer Furtmarkierung zu versehen und diese Maßnahme in den Maßnahmenkatalog des Netzkonzeptes Radverkehr für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aufzunehmen.

Einstimmig

TOP 6.4.6.
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Gehägestraße
(Drucks. Nr. 15-1061/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt stellte den Änderungsantrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird zur Umsetzung folgender Maßnahmen aufgefordert:
1. An der Gehägestraße werden in beiden Fahrtrichtungen die blauen Verkehrszeichen, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg signalisieren (hier konkret die Exemplare des Vorschriftzeichens 240 nach Anlage 2 zu § 41 StVO) entfernt und damit die Benutzungspflicht für RadfahrerInnen aufgehoben.
2. Die frisch aufgehobenen Benutzungspflichten werden besonders gekennzeichnet. Mit einer Hinweistafel wird dies für einige Wochen zusätzlich angezeigt (»Fahrrad (Piktogramm) auf der Fahrbahn erlaubt«).
3. Der Gehweg wird neben dem Vorschriftszeichen 239 (Gehweg) zusätzlich mit dem Zeichen 1022-10 (Radverkehr frei) versehen und damit das Radfahren auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit zugelassen.
4. Die Maßnahme 03-013 für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aus dem Netzkonzept Radverkehr, die eine Hinzufügung bzw. Erneuerung von Furtmarkierungen vorsieht, wird gestrichen.
5. Die Maßnahme 02a-014 für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aus dem Netzkonzept Radverkehr wird gestrichen, wenn mit dieser die Erneuerung bzw. Anbringung des Vorschriftszeichens 240 gemeint war.
Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1148/2015 mit 12 Stimmen dafür,
4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 6.4.6.1.
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-1061/2015 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Gehägestraße
(Drucks. Nr. 15-1148/2015)
Bezirksratsherr Borstelmann informierte darüber, dass die CDU-Fraktion gegen diesen Antrag sei, da auf beiden Seiten Radwege vorhanden seien. Die Straße werde viel befahren bei Tempo 50. Es sei zu gefährlich, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben.





Bezirksratsherr Rothhardt erinnerte daran, dass die Verwaltung dem Antrag die Radwegbenutzungspflicht auf der Baumschulenallee und der Hannoverschen Straße aufzuheben, gefolgt sei. Auf der Gehägestraße sei nicht so viel Verkehr. Der vorhandene Geh- und Radweg solle mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“, ausgestattet werden und somit bestünde eine Wahlmöglichkeit.
Bezirksratsherr Borstelmann verwies auf die Tempo 50 Straße und die Aussagen der Experten zu diesem Thema.
Bezirksratsherr Hunze merkte an, dass die Baumschulenallee und die Hannoversche Straße nicht mit der Gehägestraße zu vergleichen seien, da es sich bei diesen um breitere Straßen handele. Unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs wäre ein Überholen des Fahrradfahrens auf der Gehägestraße nicht möglich. Er verwies auf den Umweltaspekt, wenn kein Überholen möglich sei. Sinn des Antrages sei es, den Radfahrverkehr auf die Straße zu bringen. Dies würde dem Kopenhagener Konzept entsprechen: Dem Autoverkehr Raum wegnehmen und die Geschwindigkeit drosseln. Radfahrer sollen bevorzugt und der Radverkehr gefördert werden und auf der anderen Seite solle der Autoverkehr gedrosselt werden. Dem könnte die CDU-Fraktion nicht zustimmen.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt bat die Sachverständigen, Informationen zu der erforderlichen Breite bei Geh- und Radwegen zu geben.
Bezirksratsherr Plotzki brachte einen Änderungsantrag ein. Die Ergänzung unter Punkt 6 stellte er vor und begründete diese.
Sachverständiger Edelmann erklärte, dass das Minimum für einen Radweg 1,50 m betrage. Sei dies nicht gegeben, könne geklagt werden. Der Weg sei in einem schlechten Zustand. Eine Tempo 30-Zone könne er sich vorstellen oder eine Art Schutzstreifen, wobei die Fahrbahn sehr eingeengt würde. Die richtige Lösung wäre den gesamten Querschnitt neu zu machen.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird zur Umsetzung folgender Maßnahmen aufgefordert:
1. An der Gehägestraße werden in beiden Fahrtrichtungen die blauen Verkehrszeichen, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg signalisieren (hier konkret die Exemplare des Vorschriftzeichens 240 nach Anlage 2 zu § 41 StVO) entfernt und damit die Benutzungspflicht für RadfahrerInnen aufgehoben.
2. Die frisch aufgehobenen Benutzungspflichten werden besonders gekennzeichnet. Mit einer Hinweistafel wird dies für einige Wochen zusätzlich angezeigt (»Fahrrad (Piktogramm) auf der Fahrbahn erlaubt«).
3. Der Gehweg wird neben dem Vorschriftszeichen 239 (Gehweg) zusätzlich mit dem Zeichen 1022-10 (Radverkehr frei) versehen und damit das Radfahren auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit zugelassen.
4. Die Maßnahme 03-013 für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aus dem Netzkonzept Radverkehr, die eine Hinzufügung bzw. Erneuerung von Furtmarkierungen vorsieht, wird gestrichen.
5. Die Maßnahme 02a-014 für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aus dem Netzkonzept Radverkehr wird gestrichen, wenn mit dieser die Erneuerung bzw. Anbringung des Vorschriftszeichens 240 gemeint war.

6. Der Streckenabschnitt wird für den Kfz-Verkehr auf 30 km/h ausgeschildert.
12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 6.4.7.
Netzkonzept Radverkehr - Korrektur der Einstufung von Routen hinsichtlich der Netzfunktion
(Drucks. Nr. 15-1062/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Borstelmann wies darauf hin, dass sich seine Fraktion enthalten werde.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einstufung folgenden Radverkehrsrouten bzw. Straßen hinsichtlich ihrer Netzfunktion zu korrigieren und als Hauptrouten zu klassifizieren:
- Pasteurallee
- Osterfelddamm
- An der Breiten Wiese
- Gehägestraße
- Steuerndieb
- Klingerstr. (Podbielskistr. bis Weidetorkreisel)
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Karsten Plotzki und Bezirksratsfrau Irene Hagen
(DIE LINKE.)
TOP 6.5.1.
Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1063/2015)
Bezirksratsherr Plotzki verlas den Antrag.
Frau Schulz merkte an, dass der Antrag beinhalte, dass zu Beratungsgegenständen in Klammern „Anfragen, Anträge, Anhörungen, Resolutionen“ die Einwohnerinnen und Einwohner gehört werden sollten. Die Beratungsgegenstände seien in § 8 der Geschäftsordnung des Rates konkretisiert. In der dortigen Aufzählung nicht enthalten seien Anfragen. Sinn und Zweck der Anhörung von Sachverständigen, Einwohnerinnen und Einwohnern sei, sich den externen Sachverstand bei der Entscheidung bzw. bei der Beschlussangelegenheit nutzbar zu machen. Anfragen an die Verwaltung würden beantwortet werden. Es ginge dabei nicht um Beratung und Beschlussfassung. Rechtlich korrekt wäre in Klammern lediglich Anträge und Anhörungen zu setzen.
Bezirksratsherr Plotzki erläuterte, dass er sich an dem Antrag, der in Döhren–Wülfel gestellt worden sei, orientiert habe. Dem Wunsch von Bezirksratsherrn Plotzki, dass die Verwaltung den Antrag entsprechend ändere, konnte nicht entsprochen werden. Es sei ein Änderungsantrag einzubringen. Bezirksratsherr Plotzki äußerte sich verwundert darüber, dass die rechtliche Bewertung zum Antrag von Döhren-Wülfel noch nicht veröffentlicht sei. Er bat darum abzustimmen unter der Maßgabe, dass die Begriffe Anfragen und Resolutionen gestrichen werden.
Frau Heitsch wies darauf hin, dass die Verwaltung im Vorfeld die Politiker darauf hinweisen müsse, wenn etwas rechtswidrig sei. Es sei eine Prüfung erfolgt und entsprechend werde die Information weitergegeben. Die Verwaltung dürfe einen vom Bezirksrat eingebrachten Antrag nicht verändern.

Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass er dann einen Änderungsantrag mit den gestrichenen Worten einbringe. (Anmerkung: In der Sitzung nicht eingebracht.)
Bezirksratsherr Borstelmann erklärte, dass sie sehr für Bürgerbeteiligung seien. Es bestünde jedoch noch Beratungsbedarf, daher würde der Antrag in die Fraktion gezogen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 6.5.2.
Ausweisung von Hundeauslaufflächen in Groß-Buchholz und im Heideviertel
(Drucks. Nr. 15-1076/2015)

Bezirksratsherr Plotzki verlas den Antrag. Er ergänzte, dass im Stadtbezirk die wenigsten Hundeauslaufflächen prozentual zum gesamten Stadtgebiet ausgewiesen worden seien. Eine Fläche im Heideviertel sei nicht vorhanden. Die markierte Fläche im Heideviertel eigene sich besonders, da die Grünfläche regelmäßig gemäht werde. Es bestünde dort bereits seit Jahren eine Nutzung durch die Hundebesitzerinnen und -besitzer, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern geduldet werde. Es gäbe dort keine Nutzungskonflikte. Der Hannoversche Vogelschutzbund stimme dieser Fläche ebenfalls zu, da er dort den Vogelschutz nicht gefährdet sehe. Er verwies auf die Debatte im Landtag zum Thema Naturzugangsgesetz. Es solle zu einem guten Kompromiss zwischen Landschafts-, Natur- und Vogelschutz und der Bedürfnisse der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer und deren Vierbeiner kommen.
Bezirksratsherr Schneider zog den Antrag in die Fraktion.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 6.6.
von Bezirksratsherrn Plotzki

TOP 6.6.1.
Radwegroute Fuß-und Radweg "Sonnenweg" - "Am Annateich" und die Verlängerung bis zur Eisenbahnunterführung "An der Breiten Wiese" aufwerten
(Drucks. Nr. 15-1064/2015)

Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hunze bemerkte, dass die Verlängerung des Sonnenweges ab Annateich sehr gut ausgebaut sei. Der Weg, der 1000 Meter durch den Wald führe, sei nicht asphaltiert, aber wunderbar befahrbar und mit Oberflächenmaterial befestigt. Eine Notwendigkeit der Asphaltierung dieser Fläche sähe er nicht.
Bezirksratsherr Plotzki verwies auf die Radfahrexperten. Der Radfahrverkehr solle ausgebaut werden und Asphalt sei die beste Oberfläche.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Fuß- und Radweg „Sonnenweg“ wird nach dem bereits erfolgten Ausbau von der Schillerschule (Ebellstr.) bis zum Aufgang an dem Bahnhof Karl-Wiechert-Allee im selben Standard bis zur Straße „Am Annateich“ weitergebaut und mit dem StVO-Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ in gesamter Länge ausgewiesen. Im weiteren Verlauf der Radroute wird der Weg durch die bewaldete Grünfläche von der Straße „Am Annateich“ bis zur Wegkreuzung an der Eisenbahnunterführung „An der Breiten Wiese“ mit einer Asphaltdecke versehen und ebenfalls mit dem StVO-Verkehrszeichen 240 ausgewiesen.



Der gemeinsame Fuß- und Radweg findet hier Anschluss an die weiterführenden kombinierten Fuß- und Radwege nach Anderten - Misburg, Heideviertel-Gr. Buchholz, Kirchrode. Das dort vorhandene Radverkehrswegweiserschild (rot) wird zusätzlich mit Fahrtrichtung Kleefeld und City und entsprechenden Entfernungsangaben ergänzt. Die Eisenbahnunterführung „An der Breiten Wiese“ wird als „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ durch das StVO-Verkehrszeichen 240 ausgewiesen. Die bisherige Beschilderung „Gehweg, Radfahrer erlaubt“ wird aufgehoben.

12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Heitsch verlas eine aktuelle Information aus dem Fachbereich Gebäudemanagement zum Standort Grundschule Groß-Buchholz.
Es sei geplant, in der 2. Jahreshälfte 2015 die Bereitstellung einer Grundschule im Bereich Groß-Buchholz europaweit auszuschreiben. Eine entsprechende Beschlussdrucksache werde die Verwaltung im Sommer dieses Jahres den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. In dem geplanten Radius existiere mindestens ein Grundstück, welches hierfür geeignet sei und entsprechend in Frage käme. Die Fertigstellung der neuen Grundschule in Groß-Buchholz werde für das Jahr 2018 angestrebt.


TOP 8.
M I T T E I L U N G E N
abgesetzt


Herr Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.54 Uhr.

Für das Protokoll




Henning Hofmann Susanne Schulz
Bezirksbürgermeister Protokollführerin