Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 11.05.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.05.2015)
Protokoll (erschienen am 17.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01- Datum 12.05.2015

PROTOKOLL

39. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 11. Mai 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 19.30 Uhr
Ende 22.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Moura Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
(Bezirksratsfrau Dimou) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU) 19.30 - 21.20 Uhr
(Bezirksratsfrau Kupsch) (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19.30 - 21.25 Uhr
Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 20.40 - 22.05 Uhr
(Bezirksratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 19.30 - 20.40 Uhr
Bezirksratsherr Sill (SPD) 19.30 - 21.25 Uhr
(Bezirksratsherr Sylvester) (Die Hannoveraner)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Bode FB Tiefbau
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuung






Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. A N H Ö R U N G

3.1.1. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

3.2. E N T S C H E I D U N G

3.2.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 1, Mitte
(Drucks. Nr. 15-0975/2015 mit 2 Anlagen)

3.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0975/2015: Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Grunderneuerung im Bestand - Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 1, Mitte
(Drucks. Nr. 15-1078/2015)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktionell

4.1.1. Zuwendung an den Förderverein "Freunde des Historischen Museums e. V."
(Drucks. Nr. 15-0963/2015)

4.2. Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der SPD-Fraktion

4.2.1. Zuwendung an den Verein "Schwules Hannover e. V."
(Drucks. Nr. 15-0971/2015)

5. A N T R Ä G E

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

5.1.1. Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0959/2015)

5.1.1.1. Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0959/2015 N1)




5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Tischtennisplatte Ballhofplatz für Kinder und Jugendliche
(Drucks. Nr. 15-0956/2015)

5.2.2. Balancestange für Kinder auf dem Johann-Trollmann-Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0957/2015)

5.2.3. Schaukästen für die Bezirksratspolitik
(Drucks. Nr. 15-0958/2015)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Details des Netzkonzeptes Radverkehr in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0953/2015)

5.3.2. Deckensanierung Flüggestraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-0955/2015)

5.3.2.1. Deckensanierung Flüggestraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-0955/2015 N1)

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Zukünftige Verkehrsprobleme in der Schillerstraße
(Drucks. Nr. 15-0914/2015)

6.1.2. Fußwege am Mars-La-Tour-Platz
(Drucks. Nr. 15-0919/2015)

6.1.3. Lichtskulptur über dem Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-0922/2015)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Auslastung Radbügel am Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-0940/2015)

6.2.2. Hunde im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0941/2015)

6.2.3. Signalisierung für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-0942/2015)

6.2.4. Antworten auf Nachfragen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0943/2015)

6.2.5. Anfrage Parksituation HCC
(Drucks. Nr. 15-0944/2015)



6.2.6. Glücksspielwerbung im Kino
(Drucks. Nr. 15-0945/2015)

6.2.7. Jobtickets im öffentlichen Dienst in Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-0947/2015)

6.3. von Bezirksratsherrn Engelke (FDP)

6.3.1. Qualität der Fahrbahnmarkierungen auf Hannovers Straßen
(Drucks. Nr. 15-0925/2015)

7. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Grundstücksangelegenheiten

8.1. Verkauf des Grundstücks "Am Marstall West"
(Drucks. Nr. 0969/2015 mit 2 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der vorliegenden Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Es lagen keine Wortbeiträge vor.

TOP 3.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G

TOP 3.1.1.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Albrecht zeigte sich überrascht zu Punkt 1 des Antrages. Es seien in Hannover neue Integrierte Gesamtschulen gegründet worden, mit dem ausdrücklichen Wunsch der jeweiligen Initiativen vor Ort, dass sie Schulen im Stadtteil sein sollen. Die Schulen seien auch mit entsprechenden pädagogischen Konzepten weiter entwickelt worden. Jetzt verwerfe man offensichtlich die pädagogischen Konzepte einiger Integrierten Gesamtschulen, die Idee Schule im Stadtteile werde ad absurdum geführt. Die IGSen erhielten nun als Einzugsgebiet ganz Hannover. Daher werde die Drucksache abgelehnt.

Bezirksbürgermeister Sandow erklärte, dass es für die Schülerinnen und Schüler des Stadtbezirks Mitte ohne eigene IGS wichtig sei, dass alle Integrierten Gesamtschulen künftig gleichrangig zugänglich seien. Langfristig sei es sinnvoll, dass der Stadtbezirk Mitte eine eigene IGS erhalte. Dies müsse in der langfristigen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Schulbezirke müsse langfristig überlegt werden, dass Ihmezentrum auf zwei Grundschulbezirke aufzuteilen.
Bezirksratsfrau Markowis verdeutlichte, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtbezirk Mitte jetzt leichter Zugang z.B. zu der IGS List haben und daher sei die Verwaltungsvorlage aus Sicht des Bezirksrates zu begrüßen. Mittelfristig müsse diese stark nachgefragte Schulform erweitert werden, möglicherweise auch im Stadtbezirk Mitte.

Antrag,

1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.
2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.
3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 3.2.
E N T S C H E I D U N G

TOP 3.2.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 1, Mitte

(Drucks. Nr. 15-0975/2015 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass die Einzelmaßnahmen in der letzten Sitzung von Herrn Bode ausführlich erläutert worden seien.
Bezirksratsfrau Demir wies auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion hin.

Antrag,

der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit §9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0975/2015: Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Grunderneuerung im Bestand - Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 1, Mitte
(Drucks. Nr. 15-1078/2015)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den Änderungsantrag. Bezirksratsherr Hogh wies darauf hin, dass er dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion folgen könne. Auf Grund der Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern könne er auch der Verwaltungsvorlage zustimmen. Insbesondere sei bei den zur Erneuerung vorgeschlagenen Straßen im Zooviertel debattiert worden, ob das Kopfsteinpflaster erhalten bleiben sollte. In einem Abwägungsprozess sei er (Sprecher) zu dem Entschluss gelangt, dass angesichts der Vorteile für Kinderwagenschiebende, für Benutzer von Rollatoren und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer im Sinne einer inklusiven Stadt eine Asphaltierung vorzuziehen sei. Außerdem habe die Verwaltung dargelegt, dass eine Erneuerung der Straßen mit Kopfsteinpflaster für die Anlieger und Steuerzahler teurer sei.

Bezirksratsherr Engelke fragte, ob man die Einstufung der Straße, wie im Änderungsantrag gefordert, einfach so ändern könne. Außerdem werden unter Punkt 2 des Antages geeignete Verkehrsberuhigende Maßnahmen gefordert. Seines Erachtens können diese Maßnahmen im Rahmen des Programms "Grunderneuerung im Bestand" gar nicht gefordert werden.
Herr Bode antwortete, dass die Einstufung einer Straße, die als Grundlage zur Bemessung des Straßenausbeitrages diene, kein Beschlussrecht sei, es handele sich um Rechtsetzung. Sollte ein Anlieger mit der Einstufung nicht einverstanden sein, müsse er gegen den erteilten Bescheid Widerspruch einlegen und die Einstufung anfechten.
Zu Punkt 2 des Änderungsantrages sei auszuführen, dass die Bäume erhalten blieben, da genau das das Wesen der Grunderneuerung im Bestand sei. Nicht im Programm vorgesehen seien Verkehrsberuhigende Maßnahmen. Die Hartwigstraße sei aber bereits sehr verkehrsberuhigt.

Bezirksratsherr Albrecht führte zum Änderungsantrag aus, dass die SPD-Fraktion das Ziel nicht eingehalten habe, eine Grunderneuerung im Bestand vorzunehmen. Der zweite Punkt des Antrages sei daher nicht zustimmungsfähig. Der erste Punkt des Änderungsantrages verdeutliche, dass die ganze Straßenausbaubeitragssatzung Schwachsinn sei. Für einen Außenstehenden und für die Anlieger sei nicht nachvollziehbar, warum ihre Straße als Innerortsstraße oder als Anliegerstraße eingestuft sei. Die STRABS gehöre schnellst möglichst abgeschafft. Im Wahlkampf habe der Oberbürgermeister die Erneuerung der kleinen Anliegerstraßen groß angekündigt. Dies hätten alle begrüßt ohne im Hinterkopf zu haben, dass dies mit erheblichen Kosten für die Anlieger verbunden sei. Der Stadtbezirk Mitte habe es noch relativ gut, da nur 2 Straßen nicht als Innerortsstraßen eingestuft seien, in anderen Bezirken gebe es eine Vielzahl von Anliegerstraßen.
Hier werde auf Kosten der Bürger ein Wahlversprechen des Oberbürgermeisters in die Tat umgesetzt. Im Übrigen werden die vielen tausend Pflastersteine, die durch eine bituminöse Decke ersetzt werden,wieder im Straßenbau verwendet und verkauft. Im Klartext verlören die Bürger das historische Ambiente und die Stadt bereichere sich auf Kosten der Bürger.
Daher werde die Verwaltungsdrucksache abgelehnt.
Außerdem widerspreche sich die Drucksache inhaltlich, da einerseits die Stadt die bituminöse Befestigung der Straßen statt der Erhaltung des Pflasters vorschlage, andererseits in der UVP dargelegt werde, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.

Herr Bode entgegnete, dass das Altpflaster kaum wieder verwendbar sei. Teilweise werde das Pflaster noch für Reparaturarbeiten verwendet. Eine Geschäft mache die Verwaltung hier sicherlich nicht. Zur zusätzlichen Versiegelung sei zu bemerken, dass eine Pflasterstraße auf GRund des Unterbaus genauso versiegelt sei wie eine bituminöse Straße. Daher widerspreche sich die Drucksache nicht.

Bezirksratsfrau Markowis berichtete, dass eine Anwohnerin der Bäckerstraße sich gemeldet habe und die Grunderneuerung sehr begrüße. Der Wunsch sei, dass auch der Fußweg neu gemacht werde. Die Anwohnerin regte weiter an, dass einige Parkplätze dazu genutzt werden, Fahrradbügel dort unterzubringen. Auch Am Kanonenwall würden sich die Anlieger über die geplante Grunderneuerung freuen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte nach, ob durch die Baumaßnahmen Schäden im Wurzelbereich der Bäume in der Hartwigstraße zu erwarten seien.

Bezirksratsherr Hogh meinte zum Beitrag von Bezirksratsherrn Albrecht hinsichtlich der Straßenausbaubeitragsatzung, dass die Sorgen der CDU um die Anlieger nichts anderes bedeuten, als dass über die zwangsläufig notwendige Erhöhung der Grundsteuer wieder eine verklausulierte Mieterhöhung über die Betriebsabgaben begrüßt werde. Es würden Eigentümer von Haus- und Grundstücken geschützt, die dadurch einen Wertzuwachs an ihren Grundstücken erreichen. Hier werde eine Sozialisierung von Verlusten und eine Gewinnmaximierung für Private betrieben.
Im Übrigen gehe er davon aus, dass die subjektive Einschätzung des Bezirksrates hinsichtlich der Einstufung der Bäckerstraße bei einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung eines Kostenfestsetzungsbescheides mit berücksichtigt werde, daher müsse dem Änderungsantrag zugestimmt werden.

Bezirksratsherr Engelke legte dar, dass nur die Anlieger eine Grunderneuerung begrüßen würden, die Mieter und nicht Eigentümer seien. Die STRABS könne nicht abgeschafft werden, da die SPD ihren Haushalt nicht in den Griff bekomme.
Zur Drucksache meinte Bezirksratsherr Engelke, dass die Verwaltung sachlich und gut dargelegt habe, warum Grunderneuerungen notwendig seien.
Bei der Reuterstraße und der Scholvinstraße vertrete er (Sprecher) die Auffassung, dass mit der Erneuerung bis nach den Umbauten am Marstall gewartet werden sollte.
Grundsätzlich sei es aber nach § 124 NKomVG Aufgabe der Kommune, sich um ihr Eigentum zu kümmern, das beinhalte auch die Straßen. Dieser Pflicht sei die Stadt offensichtlich nicht nachgekommen. Nun müssten die Anlieger die Kosten übernehmen.
Die Drucksache werde daher abgelehnt.

Herr Bode erläuterte, dass das Thema Radbügel nicht durch das GIB abgedeckt sei, der Bezirksrat aber entsprechende Initiativanträge stellen könne. Die Fußwegerneuerung sei Bestandteil der Grunderneuerung. Bei den Baumaßnahmen werden die Bäume auch im Wurzelbereich geschützt werden.
Die vorgeschlagenen Straßen seien alle älter als 50 Jahre. Zur Unterhaltung der Straßen durch die Kommune gebe es auch eine Rechtsprechung, die besage, dass bei vielen Straßen die Nachweispflicht zur Instandhaltung früher entfalle. Eine Straße halte etwa 30 bis 40 Jahre, bei allen Straßen die älter seien, sei davon auszugehen, dass diese schwere Schäden aufweisen würden und die Unterhaltung spiele keine große Rolle mehr.

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass heute nicht über die Straßenausbaubeitragssatzung abgestimmt werde, sondern über die Grunderneuerung im Bestand.
Bezirksratsfrau Demir meinte, dass die Verwaltung ausreichend in der letzten Sitzung dargelegt habe, dass bei den vorgeschlagenen Straßen eine Erneuerung notwendig sei.
Die in der letzten Sitzung anwesenden ca. 100 Einwohner hatten die Gelegenheit sich zu äußern und nur ein Einwohner habe die Grunderneuerung abgelehnt. Die jetzt negative Stimmung habe es so in der letzten Sitzung nicht gegeben.
Der Änderungsantrag beziehe sich auf die Äußerungen von Einwohnern. Aufgabe von Kommunalpolitik sei, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und es sei das gute Recht der SPD-Fraktion, diesen Antrag einzubringen.
Bezirksratsfrau Seckin ergänzte, dass nicht eine generelle Debatte um die Straßenausbaubeitragsatzung geführt werden sollte. Der Bezirksrat sei nicht befugt, diese Satzung zu ändern.
Bezirksratsfrau Konopinska bemängelte, dass die Anlage 2 der Drucksache gegen den Datenschutz verstoße, da KFZ- Nummernschilder zu erkennen seien.

Bezirksratsherr Albrecht erwiderte zum Beitrag von Bezirksratsfrau Demir, dass die SPD offensichtlich nur die Wünsche zweier Bürger wahrgenommen habe.
Es gab in der letzten Sitzung zahlreiche andere Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Erhalt des Kopfsteinpflasters eingesetzt hätten. Die Eigentümer der Holteistraße hätten diesen Wunsch sogar schriftlich gegenüber dem Bezirksrat formuliert. Die CDU habe sich entschieden, die Verwaltungsvorlage abzulehnen, deshalb mache es keinen Sinn, einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen.

Bezirksratsherr Albrecht zog die Drucksache in Anbetracht der Kopfsteinpflasterdebatte in der Holteistraße in die CDU-Fraktion.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
1. Die Bäckerstraße wird dahingehend überprüft, ob sie nicht als Anliegerstraße, sondern als Innerortsstraße eingestuft werden muss;

2. In der Hartwigstraße wird die Grunderneuerung durchgeführt, soweit die vorhandenen Bäume nicht in ihrem Bestand gefährdet werden; das versetzte Parken bleibt zur Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit erhalten und ggf. durch weitere geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen ergänzt.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktionell

TOP 4.1.1.
Zuwendung an den Förderverein "Freunde des Historischen Museums e. V."
(Drucks. Nr. 15-0963/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge nachstehende Zuwendung beschließen:

Empfänger: Förderverein „Freunde des Historischen Museums e. V.“
Betrag: bis zu 1.200,00 €
Verwendungszweck: Anschaffung von 5 weiteren Objekttischen

Grundlage ist der Antrag vom 04.03.2015.

Ohne Diskussion einstimmig beschlossen.

TOP 4.2.
Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion



TOP 4.2.1.
Zuwendung an den Verein "Schwules Hannover e. V."
(Drucks. Nr. 15-0971/2015)

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass es sich eindeutig um eine überbezirkliche Veranstaltung handelt und die CDU-Fraktion daher den Antrag ablehnen werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge nachstehende Zuwendung beschließen:

Empfänger: Schwules Hannover e. V. (Hannover Pride Team)
Betrag: bis zu 1.550,00 €
Verwendungszweck: Projekt „Hannover Pride“

Grundlage ist der Antrag vom 30.03.2015.

9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0959/2015)

Bezirksratsherr Hogh erläuterte, dass gemeinnützige Träger nicht unbedingt besser seien als private Träger. Daher könne dem zweiten Satz nicht entsprochen werden, unabhängig davon, dass er rechtlich auf Grund von einzuhaltenden Ausschreibungsbedingungen fragwürdig sei.
Bezirksratsfrau Markowis begründete den Antrag. Der Wunsch nach einem gemeinnützigen Träger kam aus dem Kreis der Nachbarschaftshilfe.
Bezirksratsherr Prokisch erinnerte an die noch zu erwartenden Flüchtlinge und meinte, weitere Unterbringungsmöglichkeiten seien dringend erforderlich. Es sei pauschal nicht negativ, wenn es private Träger gebe. Daher schlage er vor, den Antragstext neu mit "sollte mit gemeinnützigen Trägern" zu fassen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Mitte nach Möglichkeiten zu suchen, um weitere Flüchtlinge unterzubringen. Dabei sollen vor allem die Stadtteile berücksichtigt werden, in denen bislang noch keine umfangreichere Unterbringung erfolgt. Die Trägerschaft soll mit gemeinnützigen Trägern organisiert werden.

Neufassung!

TOP 5.1.1.1.
Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0959/2015 N1)

Bezirksbürgermeister Sandow hob hervor, dass es eine Frage der Solidarität sei, Flüchtlinge auch im Stadtbezirk Mitte willkommen zu heißen. Es gebe eklatante Unterschiede zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Trägern. Der private Träge beschäftige private Subunternehmer für nächtliche Sicherheitsdienste. Unterstützerkreise werden z.B. von der Einrichtung ferngehalten, wenn sie nicht bestimmte Formulare unterschreiben würden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Mitte nach Möglichkeiten zu suchen, um weitere Flüchtlinge unterzubringen. Dabei sollen vor allem die Stadtteile berücksichtigt werden, in denen bislang noch keine umfangreichere Unterbringung erfolgt. Die Trägerschaft soll sollte mit gemeinnützigen Trägern organisiert werden.

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Tischtennisplatte Ballhofplatz für Kinder und Jugendliche
(Drucks. Nr. 15-0956/2015)

Bezirksratsherr Engelke erinnerte daran, dass bereits die Boulebahn sowie die Spielkiste nicht auf dem Ballhofplatz funktioniert hätten. Der Denkmalschutz habe hier große Bedenken.
Bezirksratsherr Prokisch fragte, welche Probleme es mit den Denkmalschutz gegeben habe. Frau Göttler erklärte, dass es sich beim dem Areal um ein Denkmalgeschütztes Gesamtensemble handele und daher die aufgestellte Spielkiste wieder abgebaut werden musste.
Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass die Tischtennisplatte für Kinder und Jugendliche angedacht sei. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz sei in den letzten Jahren geändert worden und die Öffnungsklauseln seien umfangreicher. Daher hoffe man, dass der Antrag erfolgreich sein werde.
Bezirksratsherr Nebendahl erörterte, dass es Ziel sei die Familienfreundlichkeit der Innenstadt zu erhöhen. Dazu gehörten auch Spielmöglichkeiten.
Bezirksratsherr Engelke gab zu Bedenken, dass sich die Anwohner durch das Ping Pong Geräusch belästigt fühlen könnten.
Bezirksratsfrau Demir ergänzte, dass für Kinder in der Innenstadt der Bedarf an Spielgeräten wirklich vorliege und der Denkmalschutz durch die Initiativanträge des Bezirksrates vielleicht zum Umdenken gebracht werden könne.
Bezirksratsherr Baathe regte an, eine portable Tischtennisplatte aufzustellen, die bei Bedarf auf- und abgebaut werden könne.
Frau Göttler bemerkte, dass dann ein Pate benötigt werde, welcher sich um das Aufstellen und Abbauen der Platte kümmere. Das Beispiel der Boulebahn habe gezeigt, dass das nicht so gut funktioniere.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der südöstlichen Ecke des Ballhofplatzes eine Tischtennisplatte für Kinder und Jugendliche aufzustellen und mit umliegenden AnwohnerInnen die Bereitschaft der (Mit-)Finanzierung zu klären.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen.


TOP 5.2.2.
Balancestange für Kinder auf dem Johann-Trollmann-Spielplatz
(Drucks. Nr. 15-0957/2015)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast regte an, die Vorhabenträger des Projektes Am Marstall in die Finanzierung einzubinden.
Bezirksratsherr Engelke schlug vor, hier mit Sponsorenschildern zu arbeiten. Bezirksratsherr Nebendahl merkte an, dass der Bezirksrat beschlossen habe, dass der Bauträger verpflichtet werde, sich finanziell, mit der bei Herstellung einer geeigneten Spielplatzfläche ohnehin anstehenden Summe, an der Ertüchtigung des Spielplatzes im Johann-Trollman-Weg oder einem ortsnahen Neubau zu beteiligen. Er warte hier immer noch auf eine Antwort der Verwaltung.
Frau Fenske führte aus, dass hier ein Änderungsantrag zum Bebauungsplan eingebracht worden sei. Eine Stellungnahme der Verwaltung sei in das weitere Beratungsverfahren eingegangen.
(Hinweis: Der Stellungnahme wurde am 29.01.2015 mit der Drucks. Nr. 2409/2014 N 2 im Rat zugestimmt).
Bezirksratsherr Nebendahl zog die Drucksache in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, auf dem Spielplatz am Johann-Trollmann-Weg eine aus städtischen Mitteln finanzierte Balancestange aufzustellen.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 5.2.3.
Schaukästen für die Bezirksratspolitik
(Drucks. Nr. 15-0958/2015)

Bezirksratsfrau Demir wies darauf hin, dass dem Antrag das Wort "verkehrssicherer" Schaukasten zugefügt werde. (Anmerkung: Eine Neufassung des Antrages liegt der Verwaltung nicht vor).
Bezirksratsherr Nebendahl erwiderte, dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung verkehrssichere Schaukästen aufstelle.
Bezirksratsherr Engelke schlug vor, dass Thema Bezirksübergreifend zu besprechen, in einigen Stadtbezirken seien bereits Schaukästen aufgestellt worden. Die Haftungsfrage und die Bestückung des Kastens müsse auch noch geklärt werden.
Bezirksratsherr Nebendahl zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an 4 zentralen Plätzen in den 4 Stadtteilen des Stadtbezirks (z.B. am Neustädter Markt, in der Nähe des Kröpcke, am Weißekreuzplatz und vor der Friedenskirche) je einen Schaukasten aufzustellen, in welchem die jeweiligen aktuellen Tagesordnungen des Bezirksrates Mitte und andere Informationen des Stadtbezirks ausgehängt werden (AnwohnerInnenversammlungen o.ä.).

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.



TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Details des Netzkonzeptes Radverkehr in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0953/2015)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die detaillierten Ergebnisse des Gutachtens, welches dem Netzkonzept Radverkehr für den Bezirk Mitte zu Grunde liegt, dem Bezirksrat umgehend zur Verfügung zu stellen.

Einstimmig.

TOP 5.3.2.
Deckensanierung Flüggestraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-0955/2015)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast wies auf die Neufassung des Antrages hin.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, möglichst schnell eine Deckensanierung des Straßenzuges Flüggestraße/Eichstraße durchzuführen und dann umgehend die vom Bezirksrat beschlossene Fahrradstraße dort auszuweisen.

Neufassung!

TOP 5.3.2.1.
Deckensanierung Flüggestraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-0955/2015 N1)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erläuterte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dort wo notwendig, möglichst schnell eine Deckensanierung des Straßenzuges Flüggestraße/Eichstraße durchzuführen und dann umgehend die vom Bezirksrat beschlossene Fahrradstraße dort auszuweisen.

Einstimmig.

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion



TOP 6.1.1.
Zukünftige Verkehrsprobleme in der Schillerstraße
(Drucks. Nr. 15-0914/2015)

Nach einem Flyer der Verwaltung ist eine Umfahrung des City-Kerns/Kröpcke ganz konkret geplant. Auch in der Schillerstraße soll auf beiden Seiten ein in beiden Richtungen befahrbarer Radweg entstehen. Gleichzeitig soll die Schillerstraße nach der Sperrung des Tunnels wegen der D-Linie nicht nur den zusätzlichen Verkehr aufnehmen sondern auch als Hauptdurchgangsstraße genutzt werden. Da anscheinend alle Pläne unabgestimmt nebeneinander laufen,

fragen wir die Verwaltung:

1.) Wie wird die Verkehrsführung in der Schillerstraße unter den genannten Aspekten aussehen (Spuren, Breite etc.)?

2.) Mit welchem Kfz-Aufkommen rechnet die Verwaltung in der Schillerstraße?

3.) Wie viele Parkplätze werden in der Schillerstraße wegfallen?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Ein Vorentwurf, in dem alle bestehenden und zukünftigen Zwangspunkte bezüglich der Verkehrsführung auf der Schillerstaße berücksichtigt werden, befindet sich in der Erarbeitung. Es ist vorgesehen, die geplante bituminös befestigte Fläche in einer Breite von 6,50 m zu unterteilen in eine Fahrbahn von 4,50 m Breite, um den zukünftigen Verkehrsanforderungen eine komfortable Breite in Einbahnrichtung anbieten zu können. Der Radverkehr in Richtung der Einbahnstraße wird auch zukünftig auf der Fahrbahn mitgeführt und in entgegengesetzter Richtung wird ein Schutzstreifen von 2,00 m Breite eingerichtet. Die Gehwegbereiche werden in einer für eine Geschäftsstraße angemessenen Breite vorgesehen.

Zu Frage 2:
Für die Schillerstraße werden Verkehrsstärken von etwa 3.500 Kfz/24h prognostiziert.


Zu Frage 3:
Eine detaillierte Stellplatzbilanz liegt zum derzeitigen Zeitpunkt der Planung noch nicht vor.

TOP 6.1.2.
Fußwege am Mars-La-Tour-Platz
(Drucks. Nr. 15-0919/2015)

Begehbare Fußwege schließen die Neubauten auf dem Mars-la-Tour-Platz zur Zeit nur auf drei Seiten ein, nämlich an der Zeppelinstraße, der Mars-la-Tour-Straße und der Schackstraße. Die Seite zum Theodor-Heuss-Platz ist weder befestigt noch in irgendeiner Weise wetterfest. Das führt bei Regenwetter dazu, dass man an der Bushaltestelle direkt im Dreck steht (Pfützen um die Haltestelle und entlang des Trampelpfades auf der ganzen Länge am Theodor-Heuss-Platz). Auch stehen die Poller auf dieser Seite an mehreren Stellen so auseinander, dass Autos ohne weiteres durchfahren können und die unbefestigte Fläche zum wilden Parken genutzt wird. Die bisher angelegten Fußwege machen den Eindruck, dass die Arbeiten hier nicht weiter geführt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wird die Verwaltung:

1. Ist die Anlage eines befestigten Fuß- und Radweges auf dieser Seite des Theodor-Heuss-Platzes bis zum Anschluss an die Schackstraße geplant und wenn nicht, warum nicht?

2. Ist die Verwaltung darüber informiert, dass die Freifläche vor den Hauseingängen 16 und folgenden als Parkplatz genutzt wird? Hat die Verwaltung dazu eine Genehmigung erteilt? Wenn nicht, was gedenkt die Verwaltung gegen das wilde Parken zu unternehmen?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Die Nebenanlage zwischen Zeppelinstraße und dem Neubaukomplex Mars-La-Tour-Straße entlang des Theodor-Heuss-Platz gehört zum Gartendenkmal Theodor-Heuss-Platz. Dieses gilt auch für die existierenden wassergebundenen Gehwege. Änderungen mit einer typischen Gehwegbefestigung sind daher nicht möglich. Außerdem ist bei einem klassischen Gehwegausbau der Bestand der angrenzenden Bäume nicht mehr gewährleistet, weil es durch die Bauarbeiten zu Schädigungen des Wurzelbereiches kommen wird und die Standsicherheit damit gefährdet wird.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat den Bereich am Theodor-Heuss-Platz mit Pollern auf gesamter Länge gesichert, so dass künftig ein Befahren und –parken der Nebenanlage verhindert wird.

Bezirksratsherr Nebendahl bestätigte, dass die Abpollerung funktioniere.

TOP 6.1.3.
Lichtskulptur über dem Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-0922/2015)

Vor mehr als einem Jahr wurde dem Bezirksrat Mitte die geplante Lichtskulptur über dem Kröpcke vorgestellt und auch vom Bezirksrat beschlossen. Laut Aussage der Verwaltung sollte die Installation der Lampe im vergangenen Herbst abgeschlossen sein. Laut Verwaltung mussten nur noch die fehlenden Haken angebracht werden. Bis heute ist nichts von der Lichtskulptur zu sehen und die Rechte zum Anbringen der Befestigung nicht vorhanden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.) Wie kommt die Verwaltung dazu ein Projekt mit klarem Zeitplan zum Beschluss vorzulegen, wenn überhaupt noch nicht die Zustimmung der Hausbesitzer vorhanden ist, an deren Häusern die Befestigungen angebracht werden sollen?

2.) Mit welchen Kosten war für die Genehmigung der Befestigungen geplant worden und wie teuer wird es jetzt das Recht für die Befestigung der Haken zu erhalten?

3.) Ist die Verwaltung durch diese beschriebene Vorgehensweise bezüglich der nicht vorhandene Rechte durch die Hauseigentümer erpressbar geworden?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die vertragliche Zustimmungen aller betroffenen Hauseigentümer liegen seit Frühjahr 2013 vor, also lange vor der Beschlussfassung durch die politischen Gremien. Die Montage der Befestigungspunkte an den Häusern verzögerte sich durch schwierige Auftragsvergaben. Für den Bau der eigentlichen Lichtskulptur waren drei Ausschreibungen erforderlich, um eine dem Preisrahmen entsprechende Beauftragung zu ermöglichen.

Zu Frage 2:
Das Recht eine Verankerung für eine Straßenbeleuchtung an einem Gebäude zu installieren ist im § 126 des Baugesetzbuches geregelt. In den mit den Eigentümern 2013 getroffenen Vereinbarungen verpflichtet sich die Stadt alle mit dem Einbau der Ankerpunke erforderlichen Kosten zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere alle Baukosten und unter Umständen auch Entschädigungsleistungen für Mietausfälle. Diese Kosten sind im veranschlagten und beschlossenen Finanzrahmen enthalten. Darüberhinausgehende Vertragskosten entstehen der Verwaltung nicht.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung ist nicht erpressbar geworden; siehe dazu die Antworten zu 1 und 2.

Bezirksratsherr Prokisch meinte, dass es laut Presse rechtliche Probleme gegeben haben soll. Frau Göttler entgegnete, dass es terminliche Abstimmungsschwierigkeiten mit dem Eigentümer des Europahauses hinsichtlich der Anbringung des Hakens gegeben habe.

TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Auslastung Radbügel am Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-0940/2015)

In der Antwort auf die Anfrage zur Situation der Stellplätze für Fahrräder auf dem Ernst-August-Platz antwortete die Verwaltung, dass der Platz keine weiteren Stellplätze vertrage und dies auch nicht notwendig sei. In der Praxis ist der Platz seit Jahren überfüllt mit Fahrrädern, die schon lange nicht mehr an die installierten Bügel passen. Dies ist auch aufseiten der städtischen Bügel zu beobachten.
Der größte baulich festgelegte Teil des Platzes wird derzeit von den Gleisen und den beiden Parktaschen in Anspruch genommen. In absehbarer Zeit werden mindestens die Gleise jedoch entfernt werden, was einen deutlichen Zugewinn an nutzbarer Fläche bedeutet.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie hoch ist die Kapazität und die Auslastung der Radbügel a) aufseiten der städtischen Geländes und b) aufseiten des DB-Geländes des Ernst-August-Platzes?

2. Wie viel Fläche nehmen, auf dem gesamten Platz, a) die Parkmöglichkeiten b) die Gleisanlagen und c) die Fahrradabstellplätze in Anspruch?

3. Wie viele Stellplätze je für Taxen und Pkw sind auf dem Platz je Parktasche vorhanden?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf der Fläche der DB sind Fahrradbügel für 140 Räder, auf der städtischen Fläche für 320 Räder vorhanden. Die Fahrradbügel sind zumeist zu mindestens 90 % ausgelastet.

Zu Frage 2:
Die Parkplätze nehmen etwa 2.000 m², die Gleisanlagen 1.500 m² und die Fahrradabstellanlagen etwa 400 m² der Platzfläche ein. Die Flächen der Gleisanlagen werden künftig noch durch die verschiedenen Buslinien befahren und stehen demnach für ruhende Verkehre nicht zur Verfügung.

Zu Frage 3:
Je Parktasche sind Stellplätze für 23 Taxen und 11 PKW vorhanden.

TOP 6.2.2.
Hunde im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0941/2015)

Seit Jahren beschäftigt sich der Bezirksrat Mitte immer wieder mit der Problematik von freilaufenden Hunden trotz des weitgehend verhängten Leinenzwanges in großen Teilen des Stadtbezirkes.
Insbesondere auf und in der Nähe von Spielplätzen sind freilaufende Hunde eine große Bedrohung bzw. Quelle der Angst für Kinder.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie viele Hunde sind in wie vielen Haushalten im Stadtbezirk gemeldet und welcher Quote entspricht dies?

2. Wie viele Hunde wurden von den Parkrangern in den letzten Jahren (jeweils angeleint/unangeleint) auf Spielplätzen angetroffen, gab es darunter Schwerpunkte und wie hoch sind die Ordnungsgelder, die in diesem Fall verhängt werden?

3. Wie viele Angriffe von freilaufenden oder angeleinten Hunden auf Menschen in der Öffentlichkeit sind der Verwaltung bzw. der Polizei aus den letzten Jahren bekannt?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
In der Landeshauptstadt Hannover sind zurzeit 15.028 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Eine Auswertung nach Stadtbezirken und Haushalten ist nicht möglich.

Zu Frage 2:
Die Menge der von den Parkrangern auf Spielplätzen angetroffenen Hunde ist so gering, dass sie statistisch nicht erfasst werden kann. Eine Trennung nach angeleint/unangeleint ist deshalb nicht möglich. Einzelne Schwerpunkte lassen sich nicht benennen. Wer Hunde auf Spielplätzen mitführt oder frei laufen lässt, verstößt gegen § 3 Nr. 6 der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze (Spielplatzsatzung) und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Spielplatzsatzung. Ordnungswidrigkeiten nach der Spielplatzsatzung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Die Festsetzungen der Bußgelder erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Wenn eine oben beschriebene Ordnungswidrigkeit vorliegt und der Hundeführer fahrlässig gehandelt hat, ahnden wir diesen Fall in der Regel beim Erstverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 100€.

Zu Frage 3:
Polizeilich erfasst werden nur solche Fälle, bei denen es sich um einen Anfangsverdacht einer Straftat handelt. Diese werden nicht unter einem gesonderten Schlüssel erfasst und lassen sich daher grundsätzlich nicht recherchieren. In dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei des Landes Niedersachsen werden zu jedem Vorgang Kurzsachverhalte erfasst, in diesen Kurzsachverhalten kann nach einer freitextlichen Bezeichnung gesucht werden. Als Suchworte wurden hier „Hund“ bzw. „hund“ mit entsprechenden Platzhaltern vor und hinter dem Suchbegriff genutzt.
Es kann nicht gesagt werden, ob über diese Suche abschließend alle Vorgänge erfasst wurden. Auch wurden die Vorgänge nicht weiter hinsichtlich der Ermittlungsergebnisse überprüft.

Dies vorangestellt, kann die Anfrage wie folgt beantwortet werden.

Im laufenden Jahr 2015 und den zurückliegenden drei Jahren wurden jeweils

2012 11
2013 8
2014 9
2015 2

Vorgänge gefunden, bei denen als Tatort der Stadtbezirk Hannover Mitte verzeichnet ist und in denen nach dem Kurzsachverhalt ein Hund einen Menschen angegriffen hat.

Im Fachbereich Recht und Ordnung wurden nachfolgende Vorfälle erfasst:

Hundevorfälle Stadtbezirk Mitte



Stand 28.04.2015















2012



Ort des Vorfalls
Angriff auf Mensch



angeleint
unangeleint
Gesamt
Mitte
4
2
6
Oststadt
0
0
0
Zoo
0
0
0
Calenberger Neustadt
0
0
0
Summe
4
2
6












2013



Ort des Vorfalls
Angriff auf Mensch



angeleint
unangeleint
Gesamt
Mitte
1
1
2
Oststadt
2
0
2
Zoo
0
0
0
Calenberger Neustadt
0
0
0
Summe
3
1
4












2014



Ort des Vorfalls
Angriff auf Mensch



angeleint
unangeleint
Gesamt
Mitte
1
0
1
Oststadt
1
0
1
Zoo
0
0
0
Calenberger Neustadt
1
0
1
Summe
3
0
3












2015



Ort des Vorfalls
Angriff auf Mensch



angeleint
unangeleint
Gesamt
Mitte
1
0
1
Oststadt
0
0
0
Zoo
0
0
0
Calenberger Neustadt
1
0
1
Summe
2
0
2


TOP 6.2.3.
Signalisierung für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-0942/2015)

In der Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen aus der April-Sitzung führte die Verwaltung zur Frage von für Radfahrende länger geschalteten Ampelsignalen u.a. aus: „Bei der Signalisierung mittels Radfahrersignal, welches im Einzelfall zwischen zwei und sechs Sekunden länger Grün als das Fußgängersignal anzeigen kann, rechnen insbesondere die nach rechts abbiegenden Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen nicht damit, dass nach dem Umspringen des Fußgängersignals von Grün auf Rot das Radfahrersignal (das im Übrigen oftmals für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen nicht einsehbar ist) noch länger Grün anzeigt und sie biegen trotzdem ab.“

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wurden in der Verwaltung Möglichkeiten, wie es in anderen Städten erfolgt, eine zusätzliche Radverkehrsampel (teils mit gleichem Durchmesser) direkt neben der Ampel für die Fahrbahn zu installieren oder sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit von Radfahrenden bei gleichzeitiger Durchsetzung ihrer länger möglichen Ampelphasen zu realisieren und wenn ja, welche Überlegungen wurden angestellt?
2. Wäre es möglich, als Pilotprojekt ein zusätzliches (ggf. vergrößertes) Radverkehrssignal neben eine bestehende Fußgängersignalisierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu setzen, um so das länger bestehende Radverkehrsgrün für abbiegende AutofahrerInnen deutlicher sichtbar zu machen?
3. Wenn 2. zutrifft und die StVO dem nicht entgegensteht, könnte dies beispielsweise am Klagesmarkt (oder an einer anderen Querung von Hauptrouten im Innenstadtbereich) testweise installiert werden?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Es gibt Fälle, in denen ein Radfahrersignal direkt an dem Signalmast für den Kraftfahrzeugsignalgeber an der Fahrbahn angebracht ist (Radfahrersignale werden in Hannover in der Regel immer mit einem Durchmesser von 100 mm ausgeführt). Für die Sicherheit des Radverkehrs ist dies aber kein besonderer Gewinn, da eine nach rechts abbiegende Kraftfahrzeugführerin/ ein nach rechts abbiegender Kraftfahrzeugführer in diesem Fall ja bereits an den Signalen für den Kfz- Verkehr und für den Radverkehr vorbeigefahren ist, wenn es zum kritischen Abbiegevorgang kommt. Wenn dann das Fußgängersignal auf Rot wechselt oder schon bereits Rot zeigt, rechnen die Kfz- Fahrer/-innen oftmals nicht mehr damit, dass immer noch paralleler Radverkehr stattfindet, weil ja das Radfahrersignal im Regelfall noch länger Grün zeigt als das Fußgängersignal.
Wie bereits in der Antwort zur Drucksache 15-0727/2015 dem Stadtbezirksrat Mitte mitgeteilt wurde, hält die Verwaltung das kombinierte Radfahrer-/ Fußgängersignal hinter der Radfahrer-/ Fußgängerfurt für eine relativ verkehrssichere Lösung.

Zu Frage 2:
Nein. Gemäß der Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA, Ausgabe 2010, Kap. 6.2.9, sind bei gesonderter Signalisierung des Radverkehrs die Signalgeber für den Radverkehr vor dem zu sichernden Konfliktbereich aufzustellen (dreifeldrige Signalgeber). Im Übrigen müssten Radfahrersignale, die hinter dem Konfliktbereich direkt neben den Fußgängersignalgebern angebracht sind, aus Sicherheitsgründen immer die gleiche Signalfarbe zeigen wie die Fußgängersignale, also immer zeitgleich nur Grün und Rot. Somit könnten bei einer derartigen Lösung Radfahrer nicht länger Grün erhalten als die Fußgänger.

Zu Frage 3:
Eine Antwort entfällt, da die Frage 2 nicht positiv beantwortet werden konnte.

TOP 6.2.4.
Antworten auf Nachfragen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0943/2015)

In der Antwort auf die Anfrage zur Breite und Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen im Bezirk (März-Sitzung) antwortete die Verwaltung nicht entsprechend den Anfragen. Es wurde explizit nach den Namen der Straßen gefragt, die über Radwege verfügen, welche nicht den Mindestanforderungen der StVO entsprechen.
Auch auf konkrete Bitte um Nachbesserung der Antworten reagierte die Verwaltung bisher nicht.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche (namentlich genannte!) 21 Straßen im Bezirk verfügen über baulich angelegte Radwege, die den Mindestanforderungen laut StVO nicht entsprechen?
2. Wie lang sind die Radwege jeweils und auf welcher Länge davon entsprechen diese in welchen Bezügen nicht der StVO?
3. Warum hat die Verwaltung die Anfrage weder in der Sitzung noch im Nachgang der konkreten Bemängelung beantwortet?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Es war nie von 21 Straßen die Rede, sondern von 21 Abschnitten.
Die 21 Abschnitte sind:
1. Celler Straße: Abschnitt zwischen Herschelstraße und Kohlrauschstraße, Südseite, die ersten 135 m
2. Celler Straße: Abschnitt zwischen Herschelstraße und Kohlrauschstraße, Südseite, die folgenden 77 m
3. Schiffgraben: Abschnitt zwischen Lavesstraße und Brücke, Ostseite
4. Wedekindstraße: Abschnitt zwischen Flüggestraße und Bödeckerstraße, Südseite
5. Brühlstraße: Abschnitt vor BBS bis Franz-Mock-Weg
6. Friedrichswall: Abschnitt vor dem Hotel, Nordseite
7. Hamburger Allee: Abschnitt ab Friesenstraße 51 m, Nordseite
8. Am Steintor: Abschnitt zwischen Münzstraße und Georgstraße, Nordseite
9. Münzstraße: 26 m im Bereich Haltestelle, Nordseite
10. Bödecker Straße: Abschnitt zwischen Kleine Pfahlstraße und Wedekindstraße, Ostseite
11. Bödecker Straße: Abschnitt zwischen Heinrichstraße und Lärchenstraße, Ostseite
12. Bödecker Straße: Abschnitt zwischen Lärchenstraße und Heinrichstraße, Westseite
13. Bödecker Straße: Abschnitt zwischen Friesenstraße und Holscherstraße, Westseite
14. Herschelstraße: Abschnitt 30 m vor Celler Straße bis Celler Straße, Westseite
15. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Heinrichstraße und Eichstraße, Westseite, 50 m Länge
16. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Heinrichstraße und Eichstraße, Westseite, 75 m Länge
17. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Heinrichstraße und Eichstraße, Westseite, 68 m Länge
18. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Heinrichstraße und Eichstraße, Westseite, 52 m Länge
19. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Eichstraße und Heinrichstraße, Ostseite, 35 m Länge
20. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Eichstraße und Heinrichstraße, Ostseite, 128 m Länge
21. Hohenzollernstraße: Abschnitt zwischen Eichstraße und Heinrichstraße, Ostseite, 38 m Länge

Zu Frage 2:
1. Länge des Abschnittes 135 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
2. Länge des Abschnittes 77 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
3. Länge des Abschnittes 57 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
4. Länge des Abschnittes 123 m, nicht benutzungspflichtiger Radweg
5. Länge des Abschnittes 80 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
6. Länge des Abschnittes 54 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
7. Länge des Abschnittes 51 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
8. Länge des Abschnittes 79 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
9. Länge des Abschnittes 26 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
10. Länge des Abschnittes 151 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
11. Länge des Abschnittes 86 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
12. Länge des Abschnittes 86 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
13. Länge des Abschnittes 72 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
14. Länge des Abschnittes 30 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
15. Länge des Abschnittes 50 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
16. Länge des Abschnittes 75 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
17. Länge des Abschnittes 68 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
18. Länge des Abschnittes 52 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
19. Länge des Abschnittes 35 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
20. Länge des Abschnittes 12 8m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO
21. Länge des Abschnittes 38 m, punktuelle Engstelle gem. VwV zur StVO

Zu Frage 3:
Aufgrund der Dauer der Sitzung war eine schriftliche Beantwortung der diversen Anfragen vom Bezirksrat beschlossen worden. Die zeitnahe Beantwortung der Nachfragen war aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

TOP 6.2.5.
Anfrage Parksituation HCC
(Drucks. Nr. 15-0944/2015)

Seit längerer Zeit wird die Nutzung bzw. Nichtnutzung des neuen Parkhauses am HCC durch den Bezirksrat und die Anwohnenden kritisch begleitet.
Am 26.4. fand ein großes Konzert im HCC statt, die umliegenden Straßen und teils die Gehwege waren komplett zugeparkt. Allerdings zeigte sich, dass die von der Stadt aufgestellten Poller auf dem Gelände des neuen Wohnkomplexes Mars-la-Tour-Straße zum Theodor-Heuss-Platz hin absolut wirkungsvoll sind.
Leider ist auf der Website des HCC an erster und prominenter Stelle die Anfahrt mit dem PKW beschrieben, der exzellente Anschluss an den ÖPNV wird nur klein und weiter unten über einen unscheinbaren Link "gewürdigt".

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Gab es für das Konzert ein Kombiticket und wie war die Auslastung der eingesetzten Stadtbahnen bei An- und Abfahrt?
2. Hat die Stadt bzw. die Polizei an dem Tag/Abend die Situation vor Ort kontrolliert oder wurde die Anarchie auf den Gehwegen toleriert und wenn nicht, wird die Verwaltung den Gehweg Mars-la-Tour-Straße absehbar ebenfalls gegen illegales zuparken sichern?
3. Wie war die Auslastung des Parkhauses an dem Abend?
Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1
Für individuelle Konzertveranstaltungen im HCC gibt es kein Kombiticket, da das HCC nicht Veranstalter ist und die Konzerte auch nicht einheitliche Veranstalterstrukturen aufweisen.
Damit sind die Konzepte von Kombitickets weder vom Volumen noch von der vertraglichen Ausgestaltung her umsetzbar.

Zu Frage 2:
Die Veranstaltung fand am Sonntagabend und somit außerhalb der Dienstzeit des städtischen Verkehrsaußendienstes statt. Der Verkehrsaußendienst ist bei Großveranstaltungen wie z.B. Marathon, Radrennen am Lindener Berg und Schützenausmarsch auch an Sonn- und Feiertagen im Einsatz, aber nicht bei jedem Konzert.

Von der Polizei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es im Zusammenhang mit dem Konzert keine Beschwerden über Verkehrsbehinderungen an die dortige Zentrale gegeben hat. Infolgedessen gab es auch keine Einsätze. Die Straßen im Umfeld des HCC wurden aber routinemäßig kontrolliert. Es habe zwar Falschparker und einen Rückstau gegeben, die Straßen seien aber grundsätzlich frei gewesen.

Zu Frage 3:
Während des Veranstaltungsabend zur Aufführung von Lang Lang verfügte das Parkhaus über eine Belegung mit einem Auslastungsgrad von 58 %.
Von den verfügbaren 894 Parkplätzen waren 518 Plätze belegt.

Bezirksratsherr Engelke meinte, dass es keine Beschwerden gegeben habe, da die Anwohner des Zooviertels langsam aufgegeben hätten.
Er könne nicht nachvollziehen, dass Besucher der Konzerte nicht bereit seien, die 1,50 € für das Parkhaus zu zahlen.
Bezirksratsherr Baathe führte aus, dass das Parkhaus immer noch schlecht ausgeschildert sei und die Standzeiten in die Einfahrt und auch bei der Ausfahrt zu lang seien. Bezirksratsherr Albrecht bestätigte die langen Standzeiten.

TOP 6.2.6.
Glücksspielwerbung im Kino
(Drucks. Nr. 15-0945/2015)

In einem Kino im Stadtbezirk Mitte wurde vor einem Film mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahre ein Werbeclip für eine Spielhalle gezeigt. Viele Jugendliche besuchten diese Filmvorstellung.
Für Glückspiel gilt in verschiedenen Medien zu Recht ein Werbeverbot, aber auch dort wo Werbung erlaubt ist, hat sich diese in „Art und Umfang“ nach den Zielen (Artikel 1) des Glückspielstaatsvertrags auszurichten. Eins der Ziele ist es „den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten“. Ferner heißt es in der Leitlinie in der die Vorgaben zur Werbung für Glückspiele konkretisieren, dass Werbung, die „sich an Minderjährige oder vergleichbare gefährdete Zielgruppen“ richtet nicht erlaubt ist.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist eine Werbung für eine Spielhalle mit Glückspielautomaten in einer von Jugendlichen besuchten Kinovorstellung nach dem Glückspielstaatsvertrag zulässig?
2. Welche Stelle ist bei einer entsprechenden Beschwerde zuständig?
3. Wie werden Verstöße gegen den Glückspielstaatsvertrag, wegen nicht erlaubter Werbung geahndet?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Eine Werbung ist aus zwei Gründen nicht zulässig:
- im § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) werden im Absatz 4 Satz 2 auch sogenannte „Werbevorspanne“ in die Altersfreigabe mit einbezogen. Insofern legt die Altersfreigabe des Hauptfilmes automatisch die gleichen rechtlichen Anforderungen an die restlichen filmischen Einspieler (Trailer, Werbespots etc.). Der Betreiber eines Kinos muss also vom Vorprogramm bis zum Abspann des Hauptfilmes eine durchgehend einheitliche Altersgrenze gewährleisten.
- im § 5 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ist ausgeführt, dass sich die Werbung nicht an Minderjährige richten darf, weil dies im Grundsatz gegen die Ziele des §1 des gleichen Gesetzes verstößt. Ziel ist es unter anderem, die Entstehung von Glücksspielsucht zu verhindern und den Jugendschutz gewährleisten.

Zu Frage 2:
Für Hinweise und Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzes ist das Sachgebiet Jugendschutz/Straßensozialarbeit (51.52) zuständig.

Zu Frage 3:
Sowohl Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz als auch gegen den Glücksspielstaatsvertrag sind Ordnungswidrigkeiten, die mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Betreiber zu ahnden sind.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast fragte, ob er seine Beobachtungen der zuständigen Stelle im Jugendschutz mitteilen solle und ob die Verstöße auch für Tabak und Alkohol gelten. Frau Göttler bestätigte dies.

TOP 6.2.7.
Jobtickets im öffentlichen Dienst in Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-0947/2015)

Der Stadtbezirk Mitte ist allgemein hervorragend durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen. Hannovers Zentrum ist nicht nur Arbeitsort für viele in der privaten Wirtschaft beschäftigte Menschen aus Stadt und Region, sondern auch Dienstort für zahlreiche im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen. Insbesondere viele der Beschäftigten des Landes reisen mit dem Auto an, sodass in einigen Stadtteilen (z.B. in der Calenberger Neustadt) der Parkdruck sehr hoch ist. Gleichzeitig ist bekannt, dass nicht allen Mitarbeitern des Landes ein Jobticket angeboten wird. Durch eine verstärkte Nutzung des ÖPNV könnte sowohl der Parkdruck in Teilen des Stadtbezirks gemindert werden, als auch ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Der öffentliche Bereich sollte sich beim Klimaschutz seiner Vorbildfunktion bewusst sein.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie viele im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen (inkl. Beschäftigte bei Unternehmen in öffentlichem Besitz) haben Ihren Dienstort im Stadtbezirk Hannover Mitte (bitte unterteilt in Land, Region und Stadt)?
2. Wie viele dieser Personen besitzen ein oder haben Zugang zu einem Jobticket?
3. Aus welchen Gründen wird nicht jedem Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hannover Mitte die Nutzung eines Jobtickets angeboten?
Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Für die Beantwortung der Anfrage ist die Pendlerbewegung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten am Arbeitsort Stadtbezirk Hannover Mitte und dem jeweiligen Wohnort außerhalb von Hannover festzustellen. Diese kleinräumigen Beschäftigungsdaten am Arbeitsort liegen hier leider nicht vor. Es liegen weder entsprechende Daten in der Einwohnermeldedatei, im Statistikbereich noch der eigenen Finanzverwaltung vor. Die Verwaltung müsste deshalb an die Finanzverwaltung des Landes bzw. andere Dienstherren wenden, die diese Daten schon aus datenschutzrechtlichen Gründen, wenn sie denn vorlägen, nicht übermitteln dürften. Vor diesem Hintergrund ist eine derartige Datenerhebung zu dem genannten Personenkreis nicht leistbar.

Zu Frage 2 und 3:
Nach unserem Kenntnisstand haben Bedienstete der Region Hannover und einzelner Ministerien des Landes Niedersachsen ein Jobticket.
Bezogen auf die Landeshauptstadt Hannover besteht grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit am Jobticketverfahren teilzunehmen. Von dieser Möglichkeit machen derzeit 5300 Personen Gebrauch.

TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Engelke (FDP)



TOP 6.3.1.
Qualität der Fahrbahnmarkierungen auf Hannovers Straßen
(Drucks. Nr. 15-0925/2015)

Es ist zu beobachten, dass im Stadtbezirk Mitte die aufgetragenen Fahrbahnmarkierungen aus den letzten Jahren nach kurzer Zeit stark verblassen und erneuert werden müssen. Farbmarkierungen die vor über 10 Jahren aufgebracht wurden sind im Gegensatz dazu noch gut sichtbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Warum sind „alte" Fahrbahnmarkierungen dauerhafter?

2. Wurde die Qualität oder Beschaffenheit der Farbe gegenüber den „alten" Farben geändert?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Problem der schnell verblassenden Farben abzustellen?
Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die „alten“ Farben waren dauerhafter, da die Markierungen mit einer lösemittelhaltigen Farbe aufgebracht wurden.

Zu Frage 2:
Aus Arbeits, -Gesundheits und Umweltschutzgründen ist gemäß der ChemVOCFarbV (Lösemittelhaltige Farben- und – Lack – Verordnung) eine Beschränkung von lösemittelhaltigen Farben angeordnet und wird für Straßenmarkierungen nicht mehr verwendet.

Zu Frage 3:
Möglichkeiten zur Verbesserung gibt es derzeit nicht.

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
Frau Göttler wies darauf hin, dass am 14.06.2015 auf dem Kirchenvorplatz der Basilika St. Clemems die veranstaltung "Weiße Tafel" stattfinde.

Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über die stattgefundene Kinderbeteiligung am Spielplatz Gartenstraße. Außerdem habe es eine Ausstellungseröffnung des Freiwilligenzentrums gegeben.
Das Nachbarschaftsfest des Willkommensnetzwerkes findet am 16.05.2015 im Pavillon statt.
In der Hardenbergstraße sei die vom Bezirksrat auf den Weg gebrachte Gedenktafel für die von der Polizei verfolgten Sinti und Roma im NS-Regime angebracht worden.
Außerdem sei der neu gestaltete Trammplatz offiziell eingeweiht worden.

Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung am 21.58 Uhr.

für das Protokoll

Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin