Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 07.05.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.04.2015)
Protokoll (erschienen am 10.07.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.08- Datum 19.06.2015

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 7. Mai 2015,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.05 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 18.47 Uhr bis 19.04 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bunduls) (SPD)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (CDU)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen) (Bezirksratsfrau Kellner) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Reinckens (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD) ab 18.22 Uhr
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Bode (Leiter des FB Tiefbau) zu TOP 3.1.1 und 3.1.2
Frau Groenigk (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Presse:
Frau Jans-Lottmann (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Herr Schmücking-Goldmann (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. E N T S C H E I D U N G E N

3.1.1. Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0580/2015 mit 1 Anlage)

3.1.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Drucks. Nr. 15-0580/2015: Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1069/2015)

3.1.1.2. Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0580-2015: Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1071/2015)

3.1.2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0891/2015 mit 2 Anlagen)

3.1.2.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0891/2015:
Straßensanierung "Grunderneuerung im Bestand" im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0848/2015)

3.1.2.2. Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0891/2015: Straßensanierung - Grunderneuerung im Bestand, Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1075/2015)

3.1.2.3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-0891-2015: Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand, Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1074/2015)

3.1.2.4. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.) zur Drucks. Nr. 15-0891/2015: Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand, Erneuerung von Straßen im Stadtbezirks 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1072/2015)

3.2. A N H Ö R U N G E N

3.2.1. Fortführung des Innovativen Modellprojektes des Fördervereins
der Grundschule Suthwiesenstraße e.V.
(Drucks. Nr. 0658/2015)

3.2.2. Fortführung des Innovativen Modellproektes 'Bergadler' an der
Grundschule Beuthener Str.
(Drucks. Nr. 0660/2015)

3.2.3. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Bernward-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 0853/2015)

3.2.4. Fortführung des Innovativen Modellproektes an der
Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0854/2015)

3.2.5. Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 0855/2015)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Funkturm zu Waldhausen / Waldheim
(Drucks. Nr. 15-0912/2015)

5.1.2. Gehweg oder Geh-weg? Gehwegplatten/Fußweg am Ende der Querstraße
(Drucks. Nr. 15-0913/2015)

5.1.3. Krötenwanderung in der Eilenriede/Waldheim
(Drucks. Nr. 15-0915/2015)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Loch in der Pflasterung auf der Leineinsel im Bereich des Brückenhauses/Turbinenkanal
(Drucks. Nr. 15-0916/2015 mit 4 Anlagen)

5.2.2. Aufpflasterung Wiehbergstraße bzw. Kastanienallee und Bothmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0917/2015)

5.2.3. Wiedereinbau des ursprünglichen Verbundpflasters in der Fiedelerstr. 35
(Drucks. Nr. 15-0918/2015)

5.3. von Bezirksratsherrn Mikereit (DIE LINKE.)

5.3.1. Errichtung eines mobilen Flüchtlingswohnheims auf dem Parkplatz des Seelhorster Friedhofs
(Drucks. Nr. 15-0928/2015)





6. A N T R Ä G E

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Der Winter ist vorbei: Wiederherstellung der Platten- und Pflaster-Fußwegüberquerungen auf dem Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-0920/2015)

6.1.2. Schutzmaßnahmen für gefährdete Amphibien ("Krötenwanderung")
(Drucks. Nr. 15-0921/2015)

6.1.2.1. Schutzmaßnahmen für gefährdete Amphibien ("Krötenwanderung")
(Drucks. Nr. 15-0921/2015 N1)

6.1.3. Radschnellweg Laatzen-Döhren-City
(Drucks. Nr. 15-0923/2015)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0602/2015)

6.2.1.1. Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0602/2015 N1)

6.2.2. Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015)

6.2.2.1. Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015 N1)

6.2.2.2. Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015 N2)

6.2.3. Charrette-Beteiligungsverfahren bei der Sanierung des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0924/2015)

6.2.3.1. Charrette-Beteiligungsverfahren bei der Sanierung des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0924/2015 N1)

6.2.4. Einführung von Verschlüsselungstechnik für die elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 15-0926/2015)

6.2.5. Erneuerung Radwegmarkierung Salzburger Straße
(Drucks. Nr. 15-0927/2015)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
7.1. interfraktionell

7.1.1. Zuwendung an den Kinder- und Jugendcircus Bunttropfen für die Anschaffung einer Airtrack-Bahn
(Drucks. Nr. 15-0856/2015)

7.1.2. Zuwendung an die DRK-Kita Kinderbahnhof Wunderland für die Anschaffung und Installierung von Sonnensegeln
(Drucks. Nr. 15-0857/2015)

7.1.3. Zuwendung an den Karnevalsverein Eugenesen Alaaf für die Anschaffung neuer Kostüme für die Junioren Garde
(Drucks. Nr. 15-0858/2015)

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.03.2015
(öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 3.1.1. und TOP 3.1.2. begrüßte sie Herrn Bode, den Leiter des Tiefbauamtes. Anschließend informierte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass zu TOP 3.1.1. ein Änderungsantrag vorliege und zu TOP 3.1.2. bereits als Tischvorlagen zwei Änderungsanträge verteilt worden seien. Zu TOP 6.2.2. gebe es Neufassung und TOP 4 und TOP 10 werden wegen fehlender Berichtspunkte abgesetzt.
Sodann verwies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf einen Beschluss des Stadtbezirksrates, dass gemäß § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten TOP gehört werden können. Zu TOP 3.1. und TOP 3.1.2 traf dies zu. Bei der Meldung eines Bürgers zu TOP 5.2.1. stellte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck klar, dass es sich um eine Anfrage handele und verwies zu Wortmeldungen hierzu auf die allgemeine Einwohnerfragestunde. Die veränderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Gehwegeinbruch und Parksituation im Bereich des Brückenhauses
Zu Fragen eines Einwohners und seines Hinweises, dass es vor ca. zehn Jahren an der gleichen Stelle zu einem entsprechenden Gehwegeinbruch gekommen sei und die Verfüllung nach seiner Meinung wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß erfolgte, verwies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf die Antwort unter TOP 5.2.1. Weiterhin monierte der Einwohner, dass eine eingeschränkte Haltverbotszone nicht beachtet werde, die Polizei sich nicht zuständig zeige, und bat deshalb um Kontrollen. Auf die Bitte von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck überreichte er die schriftliche Ausarbeitung seiner Anliegen.

Verkehrssituation Donaustraße und Neckarstraße/Einmündung Richartzstraße,
weiße Markierungen in der Ziegelstraße
Ein Anlieger schilderte, dass das Parken am Fahrbahnrand trotz vorhandener Parkbuchten den fließenden Verkehr behindere, dadurch nicht umweltfreundlich sei und bat wie in der Thurnitistraße Haltverbotsschilder anzubringen. Weiterhin sprach er sich dafür aus, nach der Sanierung der Ziegelstraße wieder die weißen Randmarkierungen im Bereich des Sanitätshauses anzubringen, um Mobilitätseingeschränkten das Parken zu erleichtern. Zudem bat er die Vorfahrsituation im Bereich Neckarstraße und Richartzstraße rechtssicher darzustellen. Zurzeit befinde sich in der Richartzstraße ein Vorfahrt achten Schild und in der vorfahrtsberechtigten Neckarstraße keine Beschilderung, was zu Missverständnissen und Gefährdungssituationen führen könne. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte zu, dass die Vorgänge aufgenommen werden.

Müll Pänner-Schuster-Weg
Ein Einwohner wies auf wiederholte Müllablagerungen hin und fragte, wer für die Seite am Schnellweg zuständig sei. Die gegenüberliegende Seite werde vom Kleingärtnerverband in Ordnung gehalten. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies auf die Servicenummer von aha und bat, sich ggf. mit der Bezirksmanagerin Frau Groenigk in Verbindung zu setzen.

Parken und Müllentsorgung in der Frankenfeldstraße
Ein Anlieger monierte, dass im Kurvenbereich Richtung Neckarstraße insbesondere Mitarbeiter der PI Süd hin und wieder so parken, dass Müllfahrzeuge nicht in die Straße einfahren, bzw. nur rückwärts wieder ausfahren könnten. Teilweise bleibe hierdurch Müll liegen. Die Fahrbahnbreite sei trotz parkender Fahrzeuge angeblich nach Auskunft des Ordnungsamtes ausreichend breit und es bedürfe keiner Änderungen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte zu, dass das Anliegen aufgenommen werde.

Anschließend schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Einwohnerfragestunde.
Durchgeführt von 18.08 Uhr bis 18.25 Uhr.


Bezirksratsfrau Jakob führte zur Geschäftsordnung und der Bitte eines Einwohners sich zu einer Anfrage zu äußern aus, dass der Bezirksrat einen interfraktionellen Antrag beschlossen habe, dass sich Bürge/innen zu Beratungsgegenständen, wie Anfragen, Anträgen, Anhörungen, Resolutionen äußern könnte und z. B im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide auch praktiziert werden.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erklärte, dass das neue Verfahren heute erstmals angewandt werde.
Frau Mewes wies darauf hin, dass der Beschluss des Bezirksrates auf § 31 der Geschäftsordnung des Rates (GO des Rates) basiere. § 31 Abs. 5 der GO des Rates stellt darauf ab, dass der Bezirksrat beschließen könne, anwesende Einwohner zum Gegenstand der Beratung zu hören. Betragsgegenstände sind nach § 8 der GO des Rates insbesondere Anträge. Frau Mewes sagte, unabhängig davon, wie ein anderer Bezirksrat dies handhabe, eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen. Des Weiteren sehe § 31 Abs. 3 der GO des Rates vor, dass sich Einwohner/innen nur einmal bis zu zehn Minuten äußern können und danach einmal, um offensichtliche Missverständnisse auszuräumen. Der Beschluss des Bezirksrates (Drucks. Nr. 15-0665/20159 beschränke diese Vorgabe auf fünf Minuten und beinhalte ausdrücklich das Anwenden der GO des Rates. Diskussionen seien demnach nicht möglich.

Protokollhinweis:
Die in der Bezirksratssitzung zugesagte rechtliche Stellungnahme wurde den Bezirksratsmitgliedern mit E-Mail vom 09.06.2015 mitgeteilt. Hierin wird u.a. die in der Bezirksratssitzung dargelegte Auffassung geteilt, dass im Rahmen des TOP „Anfragen der Bezirksratsmitglieder“ eine Bürgerbeteiligung in Form der „Anhörung“ von der GO des Rates nicht vorgesehen ist.



TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G E N
Es wurden folgende Themen angesprochen:

TOP 3.1.1.
Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0580/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief den Tagesordnungspunkt auf und bat zunächst den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorzutragen.

Bezirksratsherr Dr. Linde wies darauf hin, dass die Ursprungsdrucksache in der letzten Sitzung in die Fraktionen gezogen worden sei, sich zwischenzeitlich Anlieger meldeten, woraus sich kleine Änderungen ergaben, trug den Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1069/2015) vor und erläuterte ihn.

Anschließend erteilte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck dem Einwohner das Wort, der unter TOP 1 eine Äußerung zu diesem Tagesordnungspunkt in Aussicht gestellt hatte.

Herr Pallasch, stellte sich als Anlieger der Güntherstraße vor und unterstützte alle von Bezirksratsherrn Dr. Linde vorgetragenen Punkte. Er hob die Bemühungen der Stadtverwaltung, Bürgeranhörungen und Begehungen vor Ort hervor und stellte fest, dass nichts von umgesetzt sei, was sich die Anlieger erhofft hätten. Es handele sich um eine Anliegerstraße mit einem Beitrag von 75 % für die Anlieger. Insofern sollte mit dem Baubeginn gewartet werden, bis die Hausbauarbeiten beendet seien, damit keine Folgeschäden eintreten, für die womöglich auch die Anlieger aufkommen müssten. Ihm sei nicht bekannt, dass die damaligen Festlegungen detailliert zu den Kostenstrukturen zu informieren, umgesetzt worden seien.
Frau Lorenz, ebenfalls eine Anliegerin der Güntherstraße führte ergänzend aus, dass sich alle bemüht hätten einen Konsens zu finden. Von den Vereinbarungen, dass die Anlieger weiterhin informiert werden und eine Kostenplanung erhielten, sei nichts umgesetzt. Sie, Sprecherin, fühle sich „verklappst“ und von der Stadtverwaltung ignoriert.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wandte ein, dass Kosten erst dann überschlägig ermittelt werden könnten, wenn die Planung beschlossen sei und bat Herrn Bode, auch hierzu Stellung zu nehmen.

Herr Bode führte aus, dass hinsichtlich des Maßnamenbeginns auf den Hochbau Rücksicht genommen werde und möglichst alle Absprachen der Anliegerversammlungen in die vorliegende Planung eingeflossen seien. Die genannte Kostengröße beruhe auf Kostenschätzungen. Detaillierte Planungen setzen den Beschluss des Stadtbezirksrates voraus. Hiernach könnte sich jeder Betroffene an die Straßenkostenstelle wenden, um seine voraussichtlichen Kosten zu erfragen. Genauere Aussagen seien jedoch erst nach der Ausbauplanung und Ausschreibung möglich.
Anschließend ging Herr Bode auf den vorliegenden Änderungsantrag ein. Die bauliche Anforderung an eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) sei ein niveaugleicher Ausbau in der Fläche, ohne Nebenanlagen und Fahrbahn. Dies werde von den Anliegern der ersten ca. zwei Dritteln der Straße nicht gewünscht und sei auch nicht möglich. Ab Grundstück 41 C sei sie geplant. Der Punkt 2 sei umsetzbar. Zum Thema Gehweg und Parken sei geplant, einen zwei Meter breiten Gehweg hinter den Parknischen durchzuziehen und den aufgepflasterten Bereich, der die rechtlichen Voraussetzungen erfülle, als verkehrsberuhigten Bereich mit Parkflächen auszuweisen. Für ein Schrägparken vor den Grundstücken sei die gefordert Mindesttiefe von 4,50- 4,70 m nicht vorhanden. Die verschiedenen Zonen in der Straße seien Ausfluss der Bürgerbeteiligung.

Bezirksratsfrau Jakob hob hervor, dass der Stadtbezirksrat das Entscheidungsorgan sei und Einvernehmen darüber bestehe, dass der Beschluss den Vorstellungen der Anlieger/innen entsprechen solle, soweit sie rechtlich zulässig seien. Aus den Begehungen habe sie mitgenommen, dass der Fußweg nicht weitergeführt werden solle, der Baum möglichst erhalten bleiben soll und eine verkehrsberuhigte Zone im letzten Straßenabschnitt entstehen soll. Daher würde ihre Fraktion dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich zustimmen. In den Parkbuchten könne sich die CDU-Fraktion jedoch Kopfsteinpflaster vorstellen. Insoweit bat Bezirksratsfrau Jakob die um eine Sitzungsunterbrechung und Klärung.

Daraufhin unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung für
ca. fünfzehn Minuten.

Nach der Wiedereröffnung der Sitzung trug Bezirksratsherr Dr. Linde die geänderte Fassung des Änderungsantrages vor.

Nachdem Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass ihre Fraktion dem Antrag beitreten würde, sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Beitritten einverstanden erklärte, traten außer der CDU-Fraktion auch die SPD-Fraktion und die Bezirksratsherren Milkereit (DIE LINKE.) und Hunger (WfH) dem neugefassten Änderungsantrag bei.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zunächst den neu gefassten nunmehr interfraktionellen Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1071/2015 ) und danach die Ursprungsdrucksache ( Drucks. Nr. 15-0580/2015) mit den beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.

Antrag,
der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H. von 150.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen.
Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101903
Bezeichnung Gemeindestraßen gem. Beitragssatzung
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015 durch Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.
i. V. mit Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-1071/2015 einstimmig.

TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-0580/2015: Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1069/2015)
Erledigt durch Beschluss zu Drucks. Nr. 15-1071/2015



TOP 3.1.1.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0580-2015: Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1071/2015)
Diskussion siehe TOP 3.1.1.
Antrag
1) Die Güntherstr. wird ab Beginn Neupflaster als verkehrsberuhigte Zone ("Spielstr.") eingerichtet.
2) Die neu zu erstellende Fahrbahndecke (ab Übergang "Altpflaster") wird einheitlich ausgeführt, bevorzugt in Betonpflasterausführung.
3) Die Ausführung als verkehrsberuhigte Zone macht den Bau eines Fußweges überflüssig. Deshalb wird der Grünstreifen, der sich z.Z. an das Ende des bestehenden Fußweges anschließt, als solcher erhalten, ebenso kann der Baum an der Südeinfahrt des Grundstückes 43 C auf diese Weise erhalten bleiben.
4) Bei der Planung wird eine möglichst hohe Zahl von Stellplätzen angestrebt. Weiterhin wird geprüft, ob auf der Ostseite im verkehrsberuhigten Bereich ein weiterer Stellplatz geschaffen werden kann.
5) Die Bauarbeiten werden erst begonnen, wenn die Rohbauarbeiten auf dem Grundstück 43 A soweit abgeschlossen sind, dass eine Anlieferung mit schweren Baufahrzeugen nicht mehr notwendig ist und der öffentliche Straßenraum frei von Absperrungen.
Einstimmig


TOP 3.1.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel

(Drucks. Nr. 15-0891/2015 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief die Drucksache auf und wies auf vorliegende Änderungsanträge hin.

Bezirksratsherr Johnsen erläuterte den neu gefassten interfraktionellen Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1075/2015)

Bezirksratsherr Milkereit brachte seinen Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1072/2015)
ein und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jakob bedankte sich für die Aufnahme der Borgentrickstraße in das Programm und trug sodann den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucks. Nr. 15-1074/2015) vor und begründete ihn.

Nach einem entsprechenden Hinweis von Bezirksratsherrn Dr. Linde änderte Bezirksratsherr Milkereit seinen Änderungsantrag unter Punkt 3 von Zeißstraße in Ziegelstraße.

Bezirksratsfrau Jakob sagte, dass ihre Fraktion den Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Milkereit wegen der Forderung die Grunderneuerung in Asphalt durchzuführen,ablehnen werde. Die aufgezählten Vorteile, für z. B. Radfahrer/innen und ältere Menschen seien nicht gegeben, wenn das Kopfsteinpflaster richtig verlegt sei. Im letzten Jahr wurde interfraktionell beschlossen, dass der Charakter der alten Kopfstein- pflasterstraßen erhalten bleiben soll.

Bezirksratsherr Milkereit wies darauf hin, dass Bezirksratsherr Herrmann diesen Antrag im Namen der damaligen Gruppe „Die Linke. und Bezirksratsherr Herrmann“ abgelehnt habe. In der Bernwardstraße seien bereits kurze Zeit nach der Kopfsteinpflastersanierung Absenkungen aufgetreten. Auch nach einer Reparatur gäbe es bereits wieder ausbesserungsbedürftige Stellen. Kopfsteinpflaster sei für ihn nicht die alternative Lösung. Erwähnt werde häufig das alte historische Ensemble, das er nicht erkennen könne, ebenso wie einen historischen Stadtkern. Deshalb werde er den interfraktionellen Änderungsantrag ablehnen und könne konsequenterweise nach dessen Beschluss auch der Ursprungsdrucksache nicht zustimmen, da in diesem Fall die Änderungen übernommen würden.

Bezirksratsherr Glade verwies auf die Ausführungen zum interfraktionellen Antrag, in dem bereits verdeutlicht wurde, dass es sich darin um den kleinsten gemeinsamen Nenner handele. Seine Fraktion erkundige sich grundsätzlich Vorort nach der Mehrheitsmeinung. In der Landwehrstraße gäbe es bereits größere Asphaltflächen und die restlichen Bereiche befänden sich in einem relativ guten Zustand, im Gegensatz zu der Borgentrickstraße, deren Sanierung deshalb vorgezogen werden solle. Zur Landwehrstraße stellte er eine Anfrage in der nächsten Bezirksratssitzung in Aussicht und sagte, dass noch Bedarf bestehe, die Bürger/innen geschlossen zu hören. Deshalb bat er um Verständnis, dass seine Fraktion, obwohl sie den Erhalt des historischen Ensembles unterstütze, dem CDU-Antrag und dem Antrag von Bezirksratsherrn Milkereit nicht folgen könne.

Anschließend erteilte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Herrn Schulz das Wort.

Herr Schulz, Anlieger der Landwehrstraße, sprach die mit dem Denkmalschutz der Häuser verbundenen Auflagen und Unannehmlichkeiten an und sagte, dass er kein Problem mit dem Kopfsteinpflaster habe und gespannt sei, für welchen Straßenbelag sich entschieden werde. Da die Landwehrstraße auch als Ausfallstraße genutzt werde, befürchtete er bei einer Asphaltierung eine noch stärkere Frequentierung.

Herr Buße, Einwohner, erkundigte sich nach der Parksituation in der Zeißstraße, wenn wie beantragt der Radweg nach dem Spielsalon auf die Fahrbahn geführt und markiert werde. Er vermutete das Aufstellen von absoluten Haltverbotsschildern.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erwiderte, dass die Verwaltung hierzu zu gegebener Zeit Vorschläge vorlegen werde und begann mit der Abstimmung der vorliegenden Drucksachen.
Zunächst ließ sie über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucks. Nr. 15-1074/2015) und hiernach über den Antrag von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.) (Drucks. Nr. 15-1072/2015) abstimmen.
Anschließend rief Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den interfraktionellen Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1075/2015) zur Abstimmung auf.

Antrag,
der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
i.V. mit Änderungsanträgen Drucks. Nr. 15-1075/2015 und Druck. Nr. 15-1074/2015 mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.
Herr Bode stellte klar, dass das Sonderprogramm bis 2019 laufe und zunächst die Borgentrickstraße und zum Schluss die Landwehrstraße grundsaniert werde. Zur Wolfstraße hob er hervor, dass es aus Sicht der Verwaltung nicht optimal sei, wenn das Profil unverändert bleibe, der Beschluss des Stadtbezirksrates als Entscheidungsorgan aber umgesetzt werde.
Bezirksratsherr Johnsen meinte, dass 2016 die Borgentrickstraße und 2017 die Landwehrstraße saniert werden könnten.


TOP 3.1.2.1.
Straßensanierung "Grunderneuerung im Bestand" im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0848/2015)
Erledigt durch Beschluss zur Drucks. Nr. 15-1075/2015


TOP 3.1.2.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr.15-0891/2015: Straßensanierung - Grunderneuerung im Bestand, Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1075/2015)
Diskussion siehe TOP 3.1.2.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, ihre auf der Bezirksratssitzung am 19.03.2015 vorgestellten und unter breiter Bürgerbeteiligung diskutierten Sanierungsmaßnahmen des städtischen Programms "Grundsanierung im Bestand" auf den folgenden vorgeschlagenen Straßen-Abschnitten mit folgenden ÄNDERUNGEN durchzuführen:
1. ZEißSTRASSE
1.1. Sanierung als Bitumenstraße; Wiederverwendung des dortigen Kopfsteinpflasters, soweit möglich, für den Erhalt der Kopfsteinpflasterstraßen in Alt-Döhren, Waldhausen und Waldheim
1.2. Weiterführung des vor dem "Casino Royal" abrupt endenden Radweges als Fahrradstreifen o.ä. auf der Straße Richtung Am Schafbrinke (keine Veränderung des Straßenquerschnittes), damit "Lückenschluss" für wichtige Ost-West-Radwegverbindung Waldheim/Seelhorst-Döhren
2. ZIEGELSTRASSE
Sanierung ausschließlich als Kopfsteinpflasterstraße, da derzeit dort vorherrschend, umweltfreundlich, nachhaltig und Bestandteil des historischen Straßen-Ensembles Alt-Döhren
Bei der Sanierung der Kopfsteinpflasterstraßen ist insbesondere auf eine enge Verfugung und fachgerechte Durchführung der Arbeiten zu achten. Der Bezirksrat verweist auf seinen Beschluss von 2013, die Kopfsteinpflasterstraßen in Alt-Döhren, Waldheim und Waldhausen zu erhalten.
3. SCHÜTZENALLEE, Nebenanlagen
3.1. Auf der West/"Leine"-Seite Verbreiterung des Radweges auf mindestens 3 m, um Radfahren mit Anhängern etc. zu erleichtern und als Option für einen Radschnellweg Laatzen-Döhren-City
3.2. Befestigungsmaßnahmen für einen dortigen Fußweg neben dem Radweg, da notwendig
3.3. Auf der Ost/"Wohnbebauung"-Seite nur maßvolle Verbreiterung desvorhandenen Radweges, soweit technisch möglich und ohne Gefährdung des vorhandenen Baumbestandes
Die Verwaltung wird ferner gebeten, folgende weitere Straßen in das Programm mit aufzunehmen- nach
vorheriger Bürgeranhörung mit Vorstellung der hierzu geplanten Maßnahmen:
4. BORGENTRICKSTRASSE ZEITLICH VOR LANDWEHRSTRASSE, da wesentlich reparaturbedürftiger und vom ezirksrat bereits 2013 vorgeschlagen: Sanierung der Borgentrickstraße ausschließlich als Kopfsteinpflaster wie die angrenzende Ziegelstraße, s.o.
5. WOLFSTRASSE Sanierung des Abschnittes ab "Am Schafbrinke" als
Bitumen/Asphaltstraße, da dringend reparaturbedürftig und keine Veränderung
des dortigen Straßenquerschnittes gewünscht.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.1.2.3.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-0891-2015: Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand, Erneurung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1074/2015)
Diskussion siehe TOP 3.1.2.
Antrag
Der Antrag wird wie folgt geändert und ergänzt:
In der Landwehrstraße – Bernwardstraße bis Abelmannstraße wird die Fahrbahn wieder mit Kopfsteinpflaster hergestellt.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.1.2.4.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.) zur Drucks. Nr. 15-0891/2015: Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand, Erneuerung von Straßen im Stadtbezirks 8, Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1072/2015)
Diskussion siehe TOP 3.1.2.
Antrag
Der Antrag 0891/2015 wird um folgendes geändert/ergänzt:
1. Die Schützenallee Nebenanlage wird zurückgestellt.
2. Die Salzburger Straße wird statt der Schützenallee aufgenommen
3. Die Zeiß Ziegelstraße wird mit Asphalt erneuert
4. Die Borgentrickstraße wird mit Asphalt erneuert
1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.2.1.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes des Fördervereins der Grundschule Suthwiesenstraße e.V.
(Drucks. Nr. 0658/2015)
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Suthwiesenstrasse zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Suthwiesenstr. 36, 30519 Hannover für das Schuljahr 2015/2016 vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig



TOP 3.2.2.
Fortführung des Innovativen Modellproektes 'Bergadler' an der Grundschule Beuthener Str.
(Drucks. Nr. 0660/2015)
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Beuthener Str. e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes 'Bergadler', Beuthener Str. 23, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2015/2016 vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig

TOP 3.2.3.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Bernward-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 0853/2015)
Antrag,
zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (20 Plätze) in der Kindertagesstätte der St. Bernward-Kirchengemeine, Helmstedter Str. 35 im Stadtteil Döhren von Halbtags-ohne-Essen- auf eine Ganztagsbetreuung auzuweiten und
  • dem Gesamtverband kath. Kirchengemeinden als Träger der Einrichtung ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2015, laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Einstimmig

TOP 3.2.4.
Fortführung des Innovativen Modellproektes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0854/2015)
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46 30519 im Stadtteil Döhren, für das Schuljahr 2015/2016 vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig

TOP 3.2.5.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
(Drucks. Nr. 0855/2015)
Antrag,
zu beschließen,
  • dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2015/2016 vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Funkturm zu Waldhausen / Waldheim
(Drucks. Nr. 15-0912/2015)

Bezirksratsfrau Hartmann trug die Anfrage vor.
Der neue Funkturm in der Borriesstrasse überragt seit geraumer Zeit die schönen Gründerzeithäuser in Waldheim und stört die dortigen Anwohner und Anwohnerinnen. Es gibt eine umfangreiche Unterschriftensammlung dagegen und inzwischen ist auch eine Klage gegen das Bauwerk eingereicht worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Verhandlung?
2. Kann für den Funkturm ein geeigneterer Standort gefunden werden, der nicht das Ortsbild verschandelt ?
3. Wie geht die Verwaltung an dieser Stelle weiter mit den Interessen und Bedürfnissen der Bürger und Bürgerinnen um?
Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung

Zu 1.:
Von den drei eingelegten Nachbarwidersprüchen wurden zwei Widersprüche zurück- genommen. Der dritte Nachbarwiderspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 11.03.2015 als unbegründet zurück gewiesen. Hiergegen wurde am 10.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben. Weitere Angaben zum Verwaltungsverfahren können erst nach einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover gemacht werden.
Zu 2.:
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wurde bestätigt, dass der vom Betreiber gewählte Standort nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen im Sinne des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes führt. Ein Verstoß gegen § 8 NDSchG und dem daraus resultierenden Umgebungsschutz liegt nicht vor.
Die Wahl des Standortes der Mobilfunkantennenanlage obliegt ausschließlich dem Bauherrn. Der vom Bauherrn beantragte Standort wird im Baugenehmigungsverfahren auf seine Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Bau- und Baunebenrecht geprüft.
Zu 3.:
Soweit ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Baugenehmigung besteht (hier: Mobilfunkturm), ist diese unabhängig von den Interessen der angrenzenden Anwohner und unbeschadet der privaten Rechte Dritter zu erteilen. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Bauvorhaben.


TOP 5.1.2.
Gehweg oder Geh-weg? Gehwegplatten/Fußweg am Ende der Querstraße
(Drucks. Nr. 15-0913/2015)

Herr Dr. Linde stellte die Anfrage seiner Fraktion.
Seit geraumer Zeit befinden sich die Gehwegplatten in der Querstraße 34-38 in einem traurigen Zustand: Sie sind abschüssig, klaffen immer mehr stark auseinander und sind für Fußgänger – insbesondere solche mit Kinderwagen – ein echtes Ärgernis und ständige Stolperfalle. In der Straße befinden sich 2 Kindertagesstätten und das Mütterzentrum/Mehr-Generationenhaus. Mutmaßlich liegt die Ursache für die „sich auflösenden Gehwegplatten“ auch daran, dass die unmittelbar daneben liegenden Parkstreifen nicht ordentlich befestigt sind (Best of Asphaltkleckse, teilweise aufgeschottert, teilweise sandiger Untergrund) und die Gehwegplatten sich Richtung abschüssiger Parkstreifen abrutschen – nach dem Motto „lose – locker – geh-weg“.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Umstand bekannt?
2. Wer ist für die ordentliche Instandhaltung und Instandsetzung des sich auflösenden Gehweges und der sich auflösenden Parkstreifen verantwortlich?
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Missstand zu beseitigen?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Der Zustand ist der Verwaltung bekannt. In dem Bereich wurden in den zurückliegenden Jahren wiederholt Instandhaltungsarbeiten veranlasst. Ein Ausbau der Querstraße erfolgt im Rahmen des Erneuerungsprogramms.
Zu 2.:
Für den angesprochenen Bereich ist der Fachbereich Tiefbau zuständig.
Zu 3.:
Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen im Bereich des Gehweges
Querstraße 32 bis 38 Sanierungsarbeiten veranlassen.

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsherrn Johnsen und Bezirksratsherrn Milkereit erläuterte Frau Mewes, dass nach Entscheidung des Bezirksrates ein Teilbereich der Querstraße in das Sonderprogramm „GiB“ aufgenommen wurde. Der übrige Bereich, in dem sich auch die in der Anfrage angesprochene Gehwegfläche befinde, werde verkehrssicher unterhalten. Die Gehwegplatten im Bereich 34-38 werden wie ausgeführt, in den nächsten Wochen instandgesetzt. Dies geschehe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.


TOP 5.1.3.
Krötenwanderung in der Eilenriede/Waldheim
(Drucks. Nr. 15-0915/2015)

Bezirksratsherr Johnsen trug folgende Anfrage vor:
Im Frühjahr wandern wieder die Kröten zu ihren Laichgewässern in oder nahe der Eilen-riede. Dabei sterben viele der unter Artenschutz stehenden Tiere bei ihrer Straßenüber-querung durch PKWs, insbesondere im Bereich Wolfstraße/Waldheim. Anwohner in Waldheim berichten, dass sie allein am Freitag, 10. April acht Kröten von der Straße retten konnten (von denen leider drei, bereits von PKWs angefahren, verstarben) und auf der Wolfstraße/Höhe Pflegeheim Wilkening sieben weitere tote Kröten gezählt haben. In anderen Stadtteilen wie Misburg oder Kleefeld wurden erfolgreich Schutzmaßnahmen wie Krötenzaun, -schranke oder Anlegung von Ersatz-Laichgewässern durchgeführt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Umstand bekannt, dass im Bereich Wolfstraße/Pflegeheim Dr. Wilkening jedes Frühjahr zahlreiche Amphibien auf der Wanderung zu ihren Laichgewässern sterben?
2. Wieviele Amphibien sterben jedes Frühjahr (Durchschnittszahlen) im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, insbesondere in den „Eilenriede-Anlieger-Stadtteilen“ Waldheim und Waldhausen bei ihrer Wanderung zu den Laichgewässern?
3. Wieviele unter Naturschutz stehenden Amphibien (Aufschlüsselung nach Arten erbeten) leben in der südlichen Eilenriede?
Frau Mewes gab die Antwort der Verwaltung.
Antwort der Verwaltung
Vorbemerkung

In der Eilenriede leben verschiedene Arten von Amphibien, insbesondere Erdkröten. Durch Biotopverbesserungsmaßnahmen leben seit einiger Zeit in den Vernässungsbereichen um Heiligers-Brunnen auch Grasfrösche. Trotz Verlusten durch Straßenverkehr halten sich alle Amphibienpopulationen. Sie konnten in den letzten Jahren durch Vernässungsmaßnahmen und die naturnahe Waldbewirtschaftung erfreulicherweise tendenziell sogar vergrößert werden. Die Wanderungen der Amphibien vom Überwinterungsquartier zum Laichgewässer, vom Laichgewässer zum Sommerlebensraum und von dort wieder zurück ins Winterquartier schwanken jährlich. Insbesondere die Populationsteilgröße, die die Laichgewässer aufsucht, schwankt besonders stark. Das Engagement von Anwohnern, wandernde Amphibien zu retten wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Allerdings sind die Errichtung und der Abbau eines Krötenzaunes sowie die tägliche Betreuung für ca. acht Wochen oder die Sperrung und entsprechende Kontrolle von Straßen nur dann verhältnismäßig, wenn es sich um eine relevante Wanderstrecke handelt. Dies vorweg geschickt beantworten wir die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Wanderbewegung an diesem Ort ist nicht bekannt.
Zu 2.:
Eine Zahl kann aus den o.g. Gründen nicht ermittelt werden. An Wanderungsschwer- punkten mit vielen hundert oder auch tausenden Individuen erfordern Schutzmaßnahmen, die mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover abgestimmt werden. Für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es keine Erkenntnisse größerer betroffener Populationen.
Zu 3.:
Bekannt sind Erdkröte, Wasser- und Grasfrosch sowie Teichmolch.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen, wann von einer relevanten Anzahl gesprochen werde, erläuterte Frau Mewes, dass hier die Zahl von etwa 1.000 genannt worden sei. Der BUND untersuche derzeit z. B. in der Zuschlagstraße, die nicht im Stadtbezirk Döhren-Wülfel liegt, im Bereich einer früheren Kleingärtenanlage die Wanderbewegungen. Er arbeite eng mit der Verwaltung und der für den Artenschutz zuständigen Region Hannover zusammen. Der BUND sorge für das Aufstellen und den Abbau der Krötenzäune und den Einsatz ehrenamtlicher Helfer, die die Kröten über die Straße bringen. Die Stadt Hannover stelle Krötenzäune zur Verfügung. Der zuständige Sachbearbeiter im Fachbereich Umwelt steht für Fragen hierzu gern zur Verfügung.



TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Loch in der Pflasterung auf der Leineinsel im Bereich des Brückenhauses/Turbinenkanal
(Drucks. Nr. 15-0916/2015 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsfrau Jakob stellte zunächst den Geschäftsordnungsantrag, Herrn Scheffler als sachkundigen Einwohner zu der Anfrage zu hören. Im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide sei dies auch bei Anfragen seit ca. drei Jahren möglich.
Anschließend trug Bezirksratsfrau Jakob folgende Anfrage ihrer Fraktion vor:
Auf der Leineinsel im Bereich des Brückenhauses und dem Turbinenkanal ist die Pflasterung großflächig eingebrochen. Dies gibt Anlass zur Sorge, ob die Standsicherheit des Brückenhauses und der Uferbefestigung in diesem Bereich noch gewährleistet ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Ursache hat die Absenkung?
2. Wurden in diesem Zusammenhang weitere Untersuchungen im Boden durchgeführt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Ist die Standsicherheit der angrenzenden Wohnbebauung, des Brückenhauses sowie auch der Einfassungsmauern in diesem Bereich weiterhin gewährleistet?
Frau Mewes ging zunächst auf den Antrag von Bezirksratsfrau Jakob ein und wiederholte, dass § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung (GO) des Rates die Möglichkeit eröffne, Bürger/innen zum Gegenstand von Beratungen zu hören, nicht aber z. B. zu Anfragen, bei denen die Bezirksratsmitglieder Fragen stellen, die die Verwaltung beantwortet. Bei unterschiedlicher Auslegung der GO des Rates in einer Sitzung, entscheide die oder der Vorsitzende. Anschließend beantwortete Frau Mewes die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Im Bereich der Uferwand hat sich eine Auskolkung gebildet. Dadurch wurde Boden
hinter der Spundwand ausgespült und hat zu einer Absackung des Pflasters geführt.
Zu 2.:
Die Flächen rund um den Bereich, sowohl entlang des Oberwassers als auch des Unterwassers, wurden und werden zurzeit untersucht. Bisher konnten keine weitere Ausspülungen entlang der Uferbefestigungen festgestellt werden.
Zu 3.:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Standsicherheit der angrenzenden Bereiche
gewährleistet.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass sich Herr Scheffler bereits in der Einwohnerfragestunde zu dem Sachverhalt geäußert und Fragen überreicht habe.

Frau Mewes bestätigte eine ähnliche Situation vor etwa zehn bis fünfzehn Jahren. Die Auskolkung sei damals mit Beton geschlossen worden. Derzeit werde mit Spezialfirmen nach einer dauerhafteren Lösung gesucht. Der Bereich sei abgesichert und werde, sobald das Verfahren feststehe, auch wieder verfüllt. Eine Gefahr sei nicht gegeben.

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ihm das Wort erteilte, meinte Herr Scheffler, dass damals mit Sand verpresst wurde und eine Aussage zur Standsicherheit der angrenzenden Bereich erst nach eine Untersuchung gemacht werden sollte.
Frau Mewes erwiderte, dass dies geschehen sei. Der Bereich sei zu einer entsprechenden Klärung aufgegraben worden.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, wann die Anwohner/innen informiert worden seien und monierte, dass der Bezirksrat nicht unterrichtet wurde. Im Hinblick auf das sich in der Planung befindliche Wasserkraftwerk, stelle sie sich die Frage, was noch passieren könne.
Frau Mewes entgegnete, dass Vorrang bei derartigen Vorkommnissen die Absicherung sei und hiernach die Klärung und Information anstehen. Sobald Näheres bekannt ist und Maßnahmen feststehen, werde informiert. Sie werde die Bitte mitnehmen.


TOP 5.2.2.
Aufpflasterung Wiehbergstraße bzw. Kastanienallee und Bothmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0917/2015)

Bezirksratsherr Hämke stellte die Anfrage.
In der Wiehbergstraße wurde als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Konsens eine Aufpflasterung in zwei Etappen installiert (Geschwindigkeitsreduktionskissen).
Die Wirkung dieser Aufpflasterung ist suboptimal. Das Umsetzen der Glascontainer aus den 50 Meter entfernten Parktaschen in die zwei Parktaschen in Höhe der Geschwindigkeits-reduktionskissen (siehe Drucksache 15-2269/2014) wurde von der Verwaltung mit einer merkwürdigen Begründung abgelehnt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Kosten sind durch den Einbau und der ein halbes Jahres später erfolgten Korrektur der Stadt (=dem Steuerzahler) entstanden?
2. Warum wurde die Aufpflasterung nicht in die Höhe der Altglascontainer errichtet, wo eine Geschwindigkeitsreduktion in beiden Richtungen noch sinnvoller gewesen wäre?
3. Welche Anwohner wurden zur möglichen Umsetzung der Altglascontainer auf öffentlichen Boden befragt? Mit welchem Ergebnis?
Frau Mewes antwortet sinngemäß:
Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:
Der Umbau der Aufpflasterung hat ca. 16.000,- Euro gekostet.
Zu Frage 2:
Plateauaufpflasterungen sind bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung. Sie sollen Verkehrsteilnehmer zu einer langsameren Fahrweise veranlassen. Aus diesem Grund müssen sie technisch und fahrdynamisch ausgebildet werden. Dabei müssen bestimmte technische Regeln, die in den entsprechenden Richtlinien verankert sind, eingehalten werden. Diese sind bei der Platzierung der Plateaus im Straßenverlauf berücksichtigt worden. Aus diesem Grund ergibt sich genau diese Lage in der Straße, weder weiter vorn noch weiter hinten.
Zu Frage 3:
Zur Umsetzung der Altglascontainer sind keine Anwohnerbefragungen durchgeführt worden. Im Zuge der Entscheidung über die Drucksache 0199/2012 ist auch über die aktuellen Standorte als Bestandteil der Planung entschieden worden. Sollten Umsetzungen erforderlich werden - z.B. aufgrund von Baumaßnahmen - entscheidet dies die Verwaltung im Rahmen der gängigen Verwaltungspraxis.

Bezirksratsherr Hämke äußerte, dass ihn die Begründung warum die Container nicht umgesetzt werden und das „Verbraten“ von Finanzmitteln, auch der 16.000.00 Euro, erzürne.
Bezirksratsherr Milkereit meinte, das durch das Verschmälern der Aufpflasterung diese ihren Sinn und Zweck verliere.
Frau Mewes wies darauf hin, dass der Umbau,die Aufpflasterung für die Radfahrer/innen komfortabler zu gestalten, Wunsch des Bezirksrates war und die Verwaltung von sich aus keine Änderung vorgenommen hätte.


TOP 5.2.3.
Wiedereinbau des ursprünglichen Verbundpflasters in der Fiedelerstr. 35
(Drucks. Nr. 15-0918/2015)

Bezirksratsherr Geburek trug folgende Anfrage vor:
Im Einmündungsbereich der Fiedelerstr. 35 ist Ende 2013 der Schacht der örtlichen Regenwasserkanalisation repariert worden. Um den Bereich nicht längerfristig mit einer Absperrung zu blockieren wurde dieser durch die Vertragsfirma der Stadtentwässerung statt mit den ursprünglichen Verbundpflaster provisorisch mit Asphalt wieder hergestellt. Auf die Anfrage der CDU (DS 15-1959/204 vom 25.09.2014) teilte die Verwaltung mit, dass die endgültige Wiederherstellung in den nächsten Wochen durchgeführt werde und dies eine übliche Verfahrensweise bei derartigen Baumaßnahmen sei. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist die Wiederherstellung leider nicht durchgeführt worden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurde die Wiederherstellung des Bereiches mit Verbundpflaster
noch nicht durchgeführt?
2. Welche Vertragsfirma wurde mit der Wiederherstellung beauftragt?
3. Wann ist definitiv mit der Wiederherstellung zu rechnen?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort:
Antwort der Verwaltung

Zu 1.:
Bei der angefragten Baumaßnahme handelt es sich um eine Wiederherstellung der
Stadtentwässerung Hannover. Es erfolgte aufgrund eines personellen Engpasses eine verspätete Meldung zur Wiederherstellung an den hierfür zuständigen Fachbereich.
Zu 2.:
Die Rahmenvertragsfirma des Erhaltungsbezirkes Süd-Ost wurde mit der Herstellung
der Oberfläche um den Schacht beauftragt.
Zu 3.:
Für die Koordinierung der Wiederherstellungsarbeiten der einzelnen Leitungsbau-
objekte sind die Bauleiter der beauftragten Firma in Absprache mit den Mitarbeitern
des Erhaltungsbezirkes zuständig. Die Umsetzung der Arbeiten im genannten Bereich
erfolgt im Zuge der Herstellung der Leitungsbaumaßnahmen Fiedelerplatz im Mai
dieses Jahres.
Frau Mewes ergänzte, dass geplant sei voraussichtlich ab 18. Mai 2015 derartige Stellen, die rund um den Fiedelerplatz vorhanden seien, wieder in Ordnung zu bringen. Die Arbeiten dauern ca. vier Wochen.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Mikereit (DIE LINKE.)

TOP 5.3.1.
Errichtung eines mobilen Flüchtlingswohnheims auf dem Parkplatz des Seelhorster Friedhofs
(Drucks. Nr. 15-0928/2015)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.
Es ist bekannt, das die Verwaltung plant unter anderem am auf dem Parkplatz des
Seelhorster Friedhofs ein mobiles Flüchtlingswohnheim zu errichten. Dies lehnen alle
Mitglieder des Stadtbezirksrates als respektlos, geschmacklos und makaber ab und
haben der Verwaltung alternative Vorschläge gemacht. Nun sind Baumfällungen am
Parkplatz vollzogen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Verwaltung, trotz vielen Alternativvorschlägen des
Bezirksrates, am Seelhorster Friedhof ein mobiles Flüchtlingswohnheim
einzurichten?
2. Wenn ja: Warum konnte kein anderer Standort gefunden werden?
3. Wenn nein: Welche Ursachen haben die Baumfällungen verursacht?

Frau Groenigk antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Mit Drucksache Nr. 0434/2015 hat die Verwaltung im Februar 2015 zehn neue Standorte für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften vorgestellt. Die Zuweisung der neuen Quote des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport für 2015 macht es zwingend erforderlich, unverzüglich schnell verfügbare Standorte für Flüchtlingsunterkünfte zu entwickeln. Gelingt dies nicht, müssen temporär städtische Einrichtungen mit Flüchtlingen belegt werden, was es zu vermeiden gilt.
Der Parkplatz am Seelhorster Friedhof ist eine deutlich untergenutzte Parkplatzanlage in städtischem Eigentum, die sich aufgrund ihrer Lage im Stadtgefüge und der Nähe zu Stadtbahnanschluss und Nahversorger für die geplante Nutzung sehr gut eignet. Die in der Anfrage formulierten grundsätzlichen Vorbehalte gegen den Standort teilt die Verwaltung nicht. Deshalb hat die Verwaltung die Planung für die Teilnutzung der Parkplatzfläche für eine Bebauung mit Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung weiterbetrieben. Die europaweite öffentliche Ausschreibung der Anlage ist für die zweite Hälfte Mai 2015 avisiert.
Zu 2.:
Im Vorfeld der Festlegung des Standortes wurde intensiv nach verfügbaren und geeigneten Standorten innerhalb des Stadtbezirkes gesucht. Tatsächlich kurzfristig verfügbare - also im Eigentum der LH Hannover befindliche - und geeignete Standorte stehen jedoch nur begrenzt zur Verfügung, weshalb die Verwaltung die Standorte Seelhorster Friedhof Parkplatz sowie Karlsruher Straße ausgewählt hat. Auf Grund der steigenden Zahl an unterzubringenden Flüchtlingen besteht die Notwendigkeit, eine erhebliche Anzahl an Flächen zusätzlich zu den in der Drucksache Nr. 0434/2015 genannten Standorten für die Errichtung von Einrichtungen zur Unterbringung zu suchen. In diese Suche werden auch die Vorschläge des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel einbezogen.
Zu 3.:
Es sind tatsächlich im Frühjahr Fällungen erfolgt. Dies betrifft aber den Grünstreifen zwischen Straße/Stadtbahn und Parkplatz und hatte mit dem Thema Flüchtlingsunterkunft nichts zu tun. Grund war hier die Verkehrssicherungspflicht (mangelnde Standfestigkeit, Bruchgefahr, etc.).


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Der Winter ist vorbei: Wiederherstellung der Platten- und Pflaster-Fußwegüberquerungen auf dem Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-0920/2015)

Bezirksratsfrau Hartmann stellte den Antrag.

Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass die Verwaltung zunächst eine Wiederherstellung für März 2015 zusagte und heute antwortete, dass diese voraussichtlich nunmehr im Mai 2015 erfolge und deshalb sei der Antrag richtig, damit wirklich etwas geschehe.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, auf Döhren´s „erstem Platz“ - dem Fiedeler Platz - die Platten- und Pflaster-Fußwegüberquerungen an den Kreuzungen Fiedeler Platz/Bernwardstraße und Fiedeler Platz/Querstraße vollständig wiederherzustellen, die Bestandteil der aufwändigen, gelungenen Platzneugestaltung sind und die vor einem Jahr „nur provisorisch“ hinwegasphaltiert wurden .
Einstimmig

TOP 6.1.2.
Schutzmaßnahmen für gefährdete Amphibien ("Krötenwanderung")
(Drucks. Nr. 15-0921/2015)
Erledigt durch Neufassung

TOP 6.1.2.1.
Schutzmaßnahmen für gefährdete Amphibien ("Krötenwanderung")
(Drucks. Nr. 15-0921/2015 N1)

Bezirksratsherr Johnsen brachte eine Neufassung des Antrages ein.

Bezirksratsherr Sommerkamp regte an, den Eilenriedebeirat zu beteiligen, woraufhin

Bezirksratsherr Johnsen den Antragstext entsprechend ergänzte.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit und an welchen Stellen mit dem Eilenriedebeirat und gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Umweltschutzorganisationen wie dem BUNDim Stadtbezirk Döhren-Wülfel – insbesondere im Bereich der „Eilenriede-Stadtteile Waldheim/ (Wolfstraße) und Waldhausen (Mainzer Straße, ) - Schutzmaßnahmen für gefährdete Amphibien durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere die Prüfung von Schutzmaßnahmen wie Krötenzaun, -tunnel, ggf. Anlegung von Ersatz-Laichgewässern, Aufstellung von PKW-Hinweisschildern „Achtung, Krötenwanderung“ etc. für die Frühjahrswanderung der naturgeschützten Amphibien.
Einstimmig


TOP 6.1.3.
Radschnellweg Laatzen-Döhren-City
(Drucks. Nr. 15-0923/2015)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug den Antrag vor und begründete ihn.

Bezirksratsherr Hermann äußerte, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehne, nicht weil sie gegen den Ausbau von Radwegen in Hannover sei, sondern dies in der Wiehbergstraße aufgrund ihrer Bauweise nicht sinnvoll sei. Vielmehr setze sich seine Fraktion für eine ausgewogene Verkehrspolitik mit Augenmerk auf die verschiedenen Nutzergruppen ein. In der Wiehbergstraße müsse auch Rücksicht auf die Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs gelegt werden.

Bezirksratsfrau Jakob ergänzte, dass vor zehn Jahren vor dem Umbau der Wiehbergstraße ein Radschnellweg Sinn gemacht. Ohne ein Konzept sei die Wiehbergstraße nach den Wünschen einiger Anlieger/innen umgebaut worden. Heute könne dort nicht mehr schnell gefahren werden. Viele Radfahrer/innen nutzen den Radweg durch die Leineaue. Ihre Fraktion habe bereits die Einrichtung einer Fahrradstraße unter den heutigen Bedingungen abgelehnt. In der letzten Bezirksratssitzung sei ein interfraktioneller Antrag zum Radverkehr beschlossen worden. Der Verwaltung solle Gelegenheit gegeben werden, diese wichtigen Vorschläge umzusetzen. Der vorliegende Antrag sei nicht zielführend.

Bezirksratsfrau Hartmann sagte, es sei bedauerlich, dass vor ca. zehn Jahren dem Antrag der Grünen dort eine Fahrradstraße einzurichten, nicht entsprochen wurde. Nunmehr gehe es nicht um einen erneuten Umbau, sondern lediglich um die Ausweisung als Fahrradstraße, damit Auswärtige wissen, wie sie möglichst behinderungsfrei von Laatzen nach Hannover kämen. Abschließend bat Bezirksratsfrau Hartmann deshalb, dem Antrag zuzustimmen.
Bezirksratsherr Johnsen betonte, dass es sich um einen zweigeteilten Antrag handele. Der erste Teil sehe vor, die bisherigen Ergebnisse der Planung für einen Radschnellweg Laatzen-Döhren-City vorzustellen und der andere Teil enthalte eine Prüfvariante.

Bezirksratsherr Glade stellte in Aussicht, dass seine Fraktion sich dem Antrag anschließen werde. Die Konzepterstellung sei eine überörtliche Angelegenheit und es sei legitim, wenn sich der Bezirksrat die Planung vorstelle lasse. Guter Brauch sei zudem, dass Prüfaufträgen zugestimmt werde. Insofern sehe seine Fraktion keinen Grund, den Antrag abzulehnen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, ihre bisherige Planung und Zwischen-Ergebnisse für einen Radschnellweg Laatzen-Döhren-City im Bezirksrat vorzustellen.
Die Verwaltung wird ferner gebeten, dabei als eine von mehreren möglichen Varianten auch eine kostengünstige und umweltfreundliche Streckenführung dieses Radschnellweges auf Döhrener Gebiet zu prüfen, die
- die Leine-Auen ausspart (Natur- und Landschaftsschutzgebiet)
- die geplante Fahrradstraße Wiehbergstraße für einen Radschnellweg mit ein- schließt und
- diesen über die Straße am Lindenhof/Frobösestraße weiterführt und an den vorhandenen Radweg Schützenallee-Maschsee-City anschliesst.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0602/2015)
Erledigt durch Neufassung

TOP 6.2.1.1.
Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0602/2015 N1)

Bezirksratsfrau Waase trug den Antrag vor und begründet ihn im Sinne der Drucksache (Drucks. Nr.15-602/2015).

Bezirksratsherr Glade wies auf Aussagen des Schulleiters hin, wonach die durchgeführten Maßnahmen dieses Mal voll umfänglich erfolgreich waren. Die Verwaltung habe zugesagt, einen zeitlichen Rahmen für die Sanierung von Schultoiletten vorzulegen. Deshalb sehe seine Fraktion derzeit keinen Grund, eine Schule im Stadtbezirk zu bevorzugen.

Bezirksratsfrau Jakob berichtete, dass auch ihre Fraktion mit dem Schulleiter gesprochen habe und vor Ort war. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule in die zurzeit erstellte Prioritätenliste aufgenommen werde. Die Abarbeitung dieser Liste könne geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es könne nachvollzogen werden, dass sich die Schulleitung darüber freue, dass Bewegung in die Angelegenheit gekommen und etwas passiert sei. Trotzdem sei es notwendig, nach den vielen Jahren des Bestehens im Sanitärbereich die Rohre auszuwechseln. Anliegen sei, dass langfristig etwas bewirkt werde.

Bezirksratsfrau Hartmann interessierten die bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Zudem wies sie auf den Vorzeigecharakter der einzigen weiterführenden Schule im Stadtbezirk hin.

Bezirksratsherr Glade bezog sich auf die Formulierung im Antrag, dass der Maßnahme höchste Priorität eingeräumt werde, was anderen Schulen mit gleichgelagerten Problemen nicht vermittelbar sei. Einer geänderten Formulierung könne seine Fraktion zustimmen.

Bezirksratsherr Geburek unterstrich die Ausführungen seiner Fraktionsvorsitzenden Jakob. Er betonte, dass in einem Jahr zwei Schulen saniert würden, was bei ca. 120 Schulen 60 Jahre in Anspruch nehmen würde. Zum 50 jährigen Schuljubiläum musste dringend etwas geschehen. Die durchgeführten Maßnahmen greifen kurzfristig, seien aber nicht ausreichend.

Bezirksratsfrau Jakob bezeichnete die im Antrag formulierte hohe Priorität als wichtig, damit die Verwaltung nach einer Beschlussfassung wisse, welchem Stellenwert der Maßnahme eingeräumt werde. Auch den Angelegenheiten anderer Schulen würde sich angenommen, wenn sie an ihre Fraktion herangetragen würden.
Den Vorschlag von Bezirksratsherrn Johnsen das Wort „höchste“ im Antrag in „hohe“ Priorität zu ändern, griff die CDU-Fraktion auf.
Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den geänderten Antrag abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Aufstellung des neuen Investitions- und Sanierungsplanes des Gebäudemanagements, welcher im Frühsommer 2015 den Ratsgremien vorgelegt werden soll, der Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule eine höchste hohePriorität einzuräumen.
Einstimmig


TOP 6.2.2.
Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015)
Erledigt durch Neufassung



TOP 6.2.2.1.
Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015 N1)
Diskussion siehe TOP 6.2.2.2.
Erledigt durch Neufassung

TOP 6.2.2.2.
Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015 N2)

Bezirksratsfrau Waase trug eine Neufassung des Antrages vor (Drucks. Nr. 15-0609/2015 N1).
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schlug vor, im Antragstext unter Punkt 1 „Träger von Flüchtlingsunterkünften“ zu schreiben, da die Betreiber der beiden Unterkünfte noch nicht feststehen, was die CDU-Fraktion aufnahm.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Milkereit, welche Kirchen eingeladen werden sollen, meinte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck alle, die im Stadtteil liegen.

Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass derartige Veranstaltungen oftmals sehr emotional ablaufen und eine Veranstaltung in einem Gemeindesaal einer Kirche, wenn sich dort so ein großer Saal finden lasse, sich womöglich beruhigend auswirke.

Bezirksratsfrau Hartmann begrüßte die Informationsveranstaltung, die von ihrer Fraktion unterstützt werde. Hierdurch würden die Bürger/innen in dem betreffenden Stadtteil informiert und fühlten sich mitgenommen. Ein breiter Informationsaustausch sei von großer Bedeutung.

Bezirksratsherr Glade führte aus, dass die beiden Standorte inzwischen feststehen und es im Gegensatz zu dem früheren Antragszeitpunkt nunmehr etwas zu berichten gebe. Er hätte sich zu dem Thema ein gemeinsames interfraktionelles Vorgehen gewünscht.

Bezirksratsfrau Jakob erklärte die Bereitschaft ihrer Fraktion, dass die anderen Fraktionen und Einzelvertreter dem Antrag beitreten.

Nach dem Beitritt ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den geänderten Antrag (Drucks. Nr. 15-0609/2015 N2) abstimmen.

Antrag
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
Der Bezirksrat lädt die Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „geplante Flüchtlingsheime“ in Mittelfeld ein. Außerdem sollen auch folgende Personen eingeladen werden:
1. Die Träger der von Flüchtlingsunterkünften,
2. Vertreter/Innen der betroffenen Kindergärten,
3. Vertreter/Innen der Beuthener Schule,
4. Vertreter/Innen der Kirchen,
5. Vertreter/Innen der sozialen Einrichtungen.
Stattfinden sollte diese Informationsveranstaltung in Mittelfeld, möglichst in einem Gemeindesaal der Kirchen oder der Beuthener Schule. Bei dieser Veranstaltung soll die Fachverwaltung der LHH über die Art, dem Umfang und die Notwendigkeit der geplanten Flüchtlingsheime in Mittelfeld informieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Der Bezirksrat richtet in Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeirat einen runden Tisch ein, um einen Unterstützerkreis zu etablieren.
Einstimmig


TOP 6.2.3.
Charrette-Beteiligungsverfahren bei der Sanierung des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0924/2015)
Erledigt durch Neufassung

TOP 6.2.3.1.
Charrette-Beteiligungsverfahren bei der Sanierung des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0924/2015 N1)

Bezirksratsherr Herrmann trug den neugefassten Antrag vor.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf die Ergänzung im ersten Satz hin, „dass die Verwaltung sich beim Land dafür einsetze“.

Bezirksratsherr Milkereit erkundigte sich nach den Vorteilen dieses Verfahrens, da die Verwaltung auch nach einer Bürgerbeteiligung im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben einen bestimmten Verfahrensprozess einhalten müsse.

Bezirksratsherr Herrmann erläuterte, dass in klassischen Verfahren bei bestimmten Vorhaben die Instrumente der Bürgerbeteiligung nicht ausreichen. Es gäbe einen klassischen Rahmen mit eingespielten Strukturen, während die Charette darauf ausgerichtet sei, ein neues Dialogforum zu schaffen, wo explizit Bürger/innen ohne Fachwissen auf Augenhöhe mit z. B. kreativen Akteuren aus der hannoverschen oder niedersächsischen Stadtentwicklung aufeinander treffen und in einen Dialog eintreten.

Bezirksratsherr Dr. Linde wies auf die Anhörung der Mitarbeiter der Landesbehörde hin, in der ausgesagt wurde, dass Bürger/innen im Planungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden sollen. Da es sich um die Bitte an die Verwaltung handele, sich beim Land dafür einzusetzen, habe er persönlich keine Probleme, dem Antrag zuzustimmen.

Bezirksratsfrau Jakob verdeutlichte am Beispiel der Güntherstraße, das die Bürgerbeteiligung nicht ausreiche. Nach Erstellen der Drucksache hätte man in einen erneuten Kontakt zum Bürger treten müssen, um Missverständnisse auszuräumen. Dies konnte nunmehr durch den Bezirksrat geschehen, da er in diesem Fall Entscheidungsorgan sei. Beim Ausbau des Südschnellweges erwarte sie Ärger und müssten die Bürger rechtzeitig ins Boot geholt werden. Allerdings könnten Bürger und Bezirksrat ab einem bestimmten Punkt nichts mehr bewerkstelligen und deshalb sei der Antrag richtig gut und hoffte sie, Sprecherin, auf eine breite Zustimmung.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Schade, wo in Deutschland dieses für ihn neue Verfahren schon einmal durchgeführt wurde, erläuterte Bezirksratsherr Herrmann, dass dies in Duisburg mit Jedermann und Experten der Stadt ergebnisoffen praktiziert wurde.
Bezirksratsherr Glade äußerte, dass die SPD-Faktion nicht zustimmen werde, da sie keine Verbesserung gegenüber der von den Vertretern der Landesbehörde vorgestellten Vorgehensweise erkennen könne. Das Verfahren befinde sich nach Ansicht seiner Fraktion auf einen guten Weg

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten beim Land darauf hinzuwirken, zu prüfen, ob die erforderlichen Sanierungsarbeiten (Ausbau) im Bereich des Südschnellweges, insbesondere im Bereich der Kreuzung Hildesheimer Straße, durch eine sogenannte Charrette begleitet werden können.
11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.2.4.
Einführung von Verschlüsselungstechnik für die elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 15-0926/2015)

Bezirksratsherr Herrmann stellte den Antrag und begründete ihn.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zukünftig vertraulich über das Internet mit der Stadtverwaltung digital kommunizieren können. Dazu veröffentlicht sie auf der Internetseite des Stadtbezirks Döhren-Wülfel nicht nur die E-Mail-Adresse 18.63.08@hannover-stadt.de sondern zusätzlich auch den öffentlichen Schlüssel für mindestens eines der zwei gebräuchlichen Verfahren S/MIME oder PGP.
Einstimmig


TOP 6.2.5.
Erneuerung Radwegmarkierung Salzburger Straße
(Drucks. Nr. 15-0927/2015)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass die Fahrbahn bereits 2012 saniert werden sollte, was nicht passiert sei. Da die Straße evtl. später in das Sonderprogramm „GiB“ aufgenommen werde, mache es Sinn, sie noch einmal zu markieren.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Markierung des nördlichen Radweges auf der Fahrbahn der Salzburger Straße, zwischen Arnoldstraße und Wiener Straße, zu erneuern.
Einstimmig



TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.
interfraktionell
Auf Anregung von Bezirksratsherrn Milkereit stimmte der Bezirksrat die interfraktionellen Zuwendungsanträge en-bloc ab.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies zuvor darauf hin, dass der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult dem Kinder- und Jugendcircus BUNTTROPFEN eine Zuwendung in gleicher Höhe für denselben Zweck gewährt habe.

TOP 7.1.1.
Zuwendung an den Kinder- und Jugendcircus Bunttropfen für die Anschaffung einer Airtrack-Bahn
(Drucks. Nr. 15-0856/2015)
Antrag
Der Kinder- und Jugendcircus Bunttropfen erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 850,00 €, um die Anschaffung einer Airtrack-Bahn zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 22.01.2015. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein. Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 7.1.2.
Zuwendung an die DRK-Kita Kinderbahnhof Wunderland für die Anschaffung und Installierung von Sonnensegeln
(Drucks. Nr. 15-0857/2015)
Antrag
Die DRK-Kita Kinderbahnhof Wunderland erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.000,00, um die Anschaffung und Installierung von Sonnensegeln zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 20.02.2015. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein. Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 7.1.3.
Zuwendung an den Karnevalsverein Eugenesen Alaaf für die Anschaffung neuer Kostüme für die Junioren Garde
(Drucks. Nr. 15-0858/2015)
Antrag
Das Karnevalsverein Eugenesen Alaaf erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.000,00 €, um neue Kostüme für die Junioren Garde anschaffen zu können.
Grundlage ist ein Antrag vom 15.03.2015. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.03.2015 (öffentlicher Teil)
Einstimmig


Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck um 20.55 Uhr den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung.


Für das Protokoll





Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin