Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 04.05.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.04.2015)
Protokoll (erschienen am 02.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 28.05.2015

PROTOKOLL

37. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 4. Mai 2015, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Ratsfrau Langensiepen) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
(Frau Dr. Frech)
Herr Holm
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)


Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Koebe (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Quast (aha, Abteilungsleiter Stadtreinigung und Winterdienst)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clark (Fachbereichsleitung Herrenhäuser Gärten)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereichsleitung Umwelt und Stadtgrün)
Herr Belitz (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Gäste:
Frau Leibold (Bürgerinitiative "Einwohnerantrag Hannover")

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung 35. am 13.04.15

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4. Berggartenallee
(Drucks. Nr. 0761/2015 mit 4 Anlagen)

5. A N T R Ä G E

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Wohnbauflächeninitiative
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1790 - Altenbekener Damm 82
(Drucks. Nr. 0690/2015 mit 1 Anlage)

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße;
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0567/2015 mit 4 Anlagen)

8.1.1. Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße;
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0567/2015 E1 mit 2 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0785/2015 mit 3 Anlagen)



8.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Verfahren nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0868/2015 mit 3 Anlagen)

8.4. Bebauungsplan Nr. 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0859/2015 mit 4 Anlagen)

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 0839/2015 mit 3 Anlagen)



Ratsherr Mineur eröffnete die Sitzung um 15 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 2. wurde vertagt.

· TOP 7.1. wurde abgesetzt.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Frau Leibold stellte sich als eine der vier privaten InitiatorInnen der Unterschriftenaktion "Einwohnerantrag Hannover" vor, bei der es um die Bewahrung der unversiegelten Bodenflächen in den Kleingärten ginge.
Laut Angaben der Verwaltung seien die für einen Ratsbeschluss zum Thema erforderlichen 8.000 Unterschriften leider nicht erreicht worden.
Stattdessen seien nur 7.676 Stimmen zusammengekommen, da unter den gesammelten Unterschriften leider einige ungültige und doppelte gewesen seien.
Alle gültigen Unterschriften hingegen wurden von den UnterzeichnerInnen eigenhändig (nicht über Online-Abstimmung) gegeben und von der Verwaltung einzeln überprüft. Zudem hätten viele Einwohner ohne eigenen Kleingarten ihre Unterschrift gegeben, was Lobbyismus ausschließe.
Sie erwähnte eine Veranstaltung der Grünen Ratsfraktion zum Thema Kleingärten und gab an, sie wünsche sich eine Behandlung des Themas in allen Ratsfraktionen.
Der Erhalt der zusammenhängenden Kleingartenflächen in Hannover sei des Stadtentwicklungs-Dialoges zu "Mein Hannover 2030" würdig.
Sie zitierte einige Abschnitte aus dem Bodenatlas der Heinrich- Böll-Stiftung
(https://www.boell.de/de/bodenatlas).

Ratsherr Mineur wies Frau Leibold darauf hin, dass die Fraktionen innerhalb der EinwohnerInnen-Fragestunde nicht direkt dazu antworten dürften. Fragen könne sie jedoch an die Verwaltung richten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, dass die angesprochenen Punkte selbstverständlich berücksichtigt würden.
In einer wachsenden Stadt sei die Gestaltung des Lebensraums ein wichtiger Bestandteil, was auch die Qualität der Grünflächen mit einbeziehe.
Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts würden sich sowohl die Verwaltung als auch letztendlich der Rat mit dem Thema beschäftigen.
Behandelt

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung 35. am 13.04.15

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4. Berggartenallee
(Drucks. Nr. 0761/2015 mit 4 Anlagen)
Herr Dirscherl wies darauf hin, dass im Drucksachentext angegeben sei, dass die Fällung der Lindenallee im Berggarten eine Straftat darstelle und u. a. eine Geldbuße für den/ die EigentümerIn nach sich ziehe. Die Allee befinde sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt, sondern in dem des Welfenhauses. Die Besitzverhältnisse sollten auf jeden Fall geklärt werden.
Es gäbe einen Vertrag mit den Welfen, in dem festgelegt sei, dass die Zugänglichkeit zum Berggarten und zur Allee gesichert werden müsse, wogegen die aktuelle Sperrung verstoße.
Der Rasen müsse dem Vertrag nach gepflegt werden, was aufgrund der vorliegenden Pläne, dass dort alles wuchern dürfe, seines Erachtens nach kaum möglich sei.

Weiterhin entnehme er der Drucksache, es werde davon ausgegangen, dass ausnahmslos alle Linden abgestützt werden müssten; dies sei jedoch nicht der Fall. Nur einige der umsturzgefährdeten Bäume bedürften einer Abstützung.
Seiner Meinung nach müssten zudem gespaltene Bäume bzw. Stämme von unten gestützt werden statt außen herum durch eine Stahlrohrstütze, wie es auf einer der Zeichnungen zur Drucksache dargestellt sei.

Es müsse für jeden einzelnen Baum eine eigene Maßnahme geprüft werden. Seines Erachtens benötige die Mehrheit der betroffenen Bäume eine seitliche Stützung.

Herr Clark erwiderte, die Allee sei nicht im Eigentum, jedoch im Besitz der Landeshauptstadt, und dieser obliege auch die Pflege der Fläche. Vom Wortlaut sei in der Drucksache der Gesetzestext zitiert worden.
Tatsächlich seien nicht alle der Bäume umsturzgefährdet, was bei deren vorläufiger Nichtabstützung dann jedoch regelmäßige Überprüfungen dieser Bäume und entsprechend hohe Kosten für die Stadt nach sich zöge. Daher sei entschieden worden, alle Bäume abzustützen.
Bei der Statik und der Art der Abstützung müsse noch geprüft werden, welche Methode die geeignetste sei.

Herr Dirscherl wies darauf hin, dass die allgemeine und geläufige Annahme zur Allee im Berggarten sei, die betroffenen Bäume würden noch ca. 20-25 Jahre halten und dann umfallen bzw. müssten dann wahrscheinlich entfernt werden. Er habe da jedoch Bedenken, da er zahlreiche Beispiele anderer alter und abgestützter Bäume kenne, die weit länger als die Prognosen gehalten hätten.

Ratsherr Kelich stellte fest, sicherlich handele es sich bei der in der Drucksache vorliegenden Lösung um eine Notlösung, die jedoch von allen Alternativen noch die am wenigsten schlimme sei, weshalb man der Drucksache zustimme könne. Die schlechteste Lösung wäre aus seiner Sicht das dauerhafte Sperren der Allee, weil letztendlich nun einmal der Berggarten für Menschen da sei.

Ratsherr Engelke wies ebenfalls auf die große kulturelle Bedeutung des Berggartens für die Stadt Hannover hin. Er wäre dankbar gewesen, wenn die vorliegende Lösung statt der bisherigen, langen Debatten um die Allee schon früher festgestanden hätte.

Ratsherr Drenske fragte, wie vorgegangen werden solle, wenn z. B. in ca. 20 Jahren die Fällung einiger der Bäume entschieden werde, dann jedoch noch immer Vorkommen des Juchtenkäfers in den betreffenden Stämmen vorhanden seien.

Herr Clark gab dazu an, diese Käferart lebe in der Regel in absterbenden Baumstämmen, bis der betreffende Baum auseinander bräche. Ab diesem Zeitpunkt würden die Käfer dort keine weiteren Eier mehr legen. Ein aktives Eingreifen in die Käferbestände und deren Habitate sei nach dem Naturschutzrecht verboten.
Eine Umsiedelung der Käfer wäre rein theoretisch möglich, jedoch sei weitgehend unerforscht, inwieweit die Bestände der Tiere dies verkraften würden bzw. ob die Umsiedelung funktionieren würde.
Sobald keine Käfer in den Bäumen der Allee mehr festgestellt werden könnten, würde dort mit der Kompletterneuerung der Bäume begonnen.
Im Übrigen trete der Denkmalschutz hinter dem Naturschutz zurück.

Herr Dirscherl fragte, wie vorgegangen werde, falls jemand einen Antrag auf Deklarierung der Allee als Naturdenkmal stelle.

Ratsherr Kelich erläuterte, ähnlich sei im Kulturausschuss bereits diskutiert worden. So sei eine Überlegung gewesen, die einzelnen Bäume oder die Allee als Ganzes als Kulturdenkmal anzusehen. Allerdings sei zum Zeitpunkt dieser Debatte das Vorkommen des Juchtenkäfers in der Allee noch nicht bekannt gewesen.

Herr Dirscherl gab an, er habe im August 2012 die entsprechenden Vorlagen dazu geschrieben, die Allee aus Gründen der Kultur, Pädagogik, Schönheit und des Alters zu schützen.
Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass in der Allee im Lauf der Jahre bereits einige Bäume ersetzt worden seien. Die Debatte im Kulturausschuss habe darin bestanden, ob durch eine Erneuerung der gesamten Allee wieder eine Gleichmäßigkeit im Erscheinungsbild hergestellt werden solle.

Herr Dirscherl erwiderte, dies sei sicherlich eine der Denkrichtungen zur Allee, allerdings sehe er in solchen Maßnahmen einen Verstoß gegen das, wofür der Umweltausschuss stehe.

Formale Behandlung

5. A N T R Ä G E

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Wohnbauflächeninitiative
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1790 - Altenbekener Damm 82
(Drucks. Nr. 0690/2015 mit 1 Anlage)

Abgesetzt

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße;
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0567/2015 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

8.1.1. Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße;
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0567/2015 E1 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1582 - Am Marstall,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0785/2015 mit 3 Anlagen)
Herr Dirscherl wies darauf hin, dass im Drucksachentext innerhalb der dort aufgeführten Tabelle unter dem Punkt "Umweltschutz/Bäume" angegeben sei, dass 17 Bäume aus Platzgründen gefällt worden seien.
Als Ersatzmaßnahme dafür sei laut Genehmigung die Pflanzung von 34 Bäumen gefordert worden.
Er erinnere sich jedoch, dass die Baumschutzsatzung statt 2 jeweils 3 Bäume als Ersatz vorsehe.

Frau van Schwartzenberg gab an, hierbei bestehe immer Ermessensspielraum je Baumalter, -zustand etc..

Herr Dirscherl sah in den durch die Drucksache betroffenen Bäumen besonders wertvolle Objekte, u.a. da diese lange Jahre intensiv gepflegt worden seien. Er kritisierte, dass sie dann mit nur 2 Ersatzpflanzungen belegt würden.
Er fragte, an welchen Orten die Ersatzmaßnahmen vorgenommen würden und ob dafür auch das Auffüllen von Lücken in Baumalleen in Frage käme.

Frau van Schwartzenberg erläuterte, Lückenfüllungen kämen als Ersatzmaßnahmen nicht in Betracht, sondern die Ersatzpflanzungen würden zusätzlich zu geplanten Pflanzungen vorgenommen.

Ratsherr Drenske wies auf eine vorhandene Stellungnahme des BUND Hannover zur Drucksache hin, welche fordere, eine übersichtlichere Kennzeichnung von vorhandenen, zu fällenden und nachzupflanzenden Bäumen vorzunehmen. Wie er nach Rücksprache mit dem BUND erfahren habe, sei dieser zum Thema bereits mit der Stadtverwaltung im Gespräch. Er hoffe daher, dass zukünftig eine entsprechend bessere Ausweisung in den Drucksachen erfolgen würde.
7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

8.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Verfahren nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0868/2015 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Blaschzyk wies auf vorliegende Einwände des Sportvereins Ahlem zur Drucksache hin, was im Bauausschuss noch ausführlich debattiert werden solle.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

8.4. Bebauungsplan Nr. 1581, 1. Änderung – Frachtpostzentrum -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0859/2015 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Ratsherr Blaschzyk kam auf das Thema „Umweltzone“ zu sprechen.
Laut der ihm vorliegenden Zahlen seien ca. 223.600 Fahrzeuge in Hannover zugelassen, wovon 206.400 eine grüne Plakette besäßen. 14.500 Fahrzeuge hätten eine andersfarbige Plakette und es gäbe 1.400 Ausnahmen. Somit seien ca. 6-7 % der Fahrzeuge noch von der Umweltzone betroffen.
Es sei also die Frage, ob die richtigen Maßnahmen getroffen würden, um die Ziele einer sauberen Stadt und besserer Luftqualität zu erreichen.
Immerhin werde der Feinstaub zu nur ca. 30-35% vom Straßenverkehr verursacht, davon ca. ein Viertel von Reifen und Bremsabrieb.
Zu Stickstoffuntersuchungen habe zudem das Fraunhofer-Institut festgestellt, dass die jetzige Maßnahme der Umweltzone (mit Rußpartikelfiltern) zwar durchaus den Feinstaub senke, jedoch zu einem Anstieg der Stickstoffdioxid-Werte führe.

Er fragte daher, ob die Verwaltung alternativ zur Maßnahme der Umweltzone auch andere Maßnahmen im Auge habe und diese regelmäßig prüfen ließe.


Zudem würde er gerne wissen, ob der Standort für die vorhandene Mess-Station auf seine Geeignetheit überprüft worden sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, die vorliegenden Werte seien keine Richtwerte, sondern harte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürften. Tatsächlich sei derzeit der Stand, dass die Werte von Feinstaub eingehalten werden könnten, jedoch nicht die für NO2.
Sie habe in der letzten AUG Sitzung am 13.04.2015 bereits berichtet, dass Anfang 2016 in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Umweltministerium die Werte aus 2015 ausgewertet würden. Auf dieser Grundlage könne dann eingeschätzt werden, ob die NO2-Werte eingehalten werden könnten oder nicht.
Im Hinblick auf den inzwischen gesenkten Feinstaub sei die Umweltzone offensichtlich die richtige Maßnahme.
Im NO2-Bereich konnte zumindest eine leichte Absenkung erreicht werden, jedoch bisher noch nicht ausreichend, um die Grenzwerte einzuhalten. Sollte dies auch nach Auswertung der Zahlen aus 2015 noch so sein, würden gemeinsam mit dem Umweltministerium zusätzliche Maßnahmen erarbeitet.

Der Standort für die Messstation sei nicht beliebig gewählt, sondern nach vorhandener Verpflichtung bzw. Vorschrift für den Ort gewählt worden, der die höchste Belastung aufweise.

Herr Dirscherl wies auf Städte hin, in denen nur die LKW eine Umweltplakette bräuchten, da sie der Hauptverschmutzer seien. Er fragte, ob die Verwaltung diesen Aspekt in ihre Prüfung mit einbringen könne.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, es sei für Hannover festgestellt worden (und dies könne vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bestätigt werden), dass die PKW die Hauptverschmutzer und damit die richtige Zielgruppe für die Maßnahmen zur Luftverbesserung seien.

Ratsherr Engelke fragte, wer vorschreibe, dass das Messgerät an der am stärksten belasteten Stelle aufgestellt werden müsse und wie der aktuelle Standort ermittelt worden sei.
Weiterhin wolle er wissen, wie nach Ermittlung und Auswertung der Messdaten von 2015 verfahren werde: Ob im Fall von erfolgreich gesenkten NO2-Werten die Umweltzone abgeschafft werden solle oder, im Fall von weiterhin überschrittenen Grenzwerten, was für weitere Maßnahmen konkret ergriffen werden könnten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, durch Messungen sei die Göttinger Straße als Ort mit der höchsten Belastung in Hannover ermittelt worden. Entscheidend für die Festlegung des Standorts sei ihres Wissens nach das Gewerbeaufsichtsamt.
Zu Maßnahmen, die evtl. nach Auswertung der Messdaten hinzukommen müssten, könne sie jetzt noch keine Aussage treffen, da die Maßnahmen erst ganz gezielt aufgrund der Messwerte ermittelt werden könnten.
Es werde jedoch darauf geachtet, dass alle betroffenen Personen rechtzeitig über ggf. erforderliche Maßnahmen informiert würden, damit diese sich darauf einstellen könnten.

Ratsherr Drenske sah es als richtig an, seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Vorschläge zu machen, da sonst die Gefahr der „Ausschlachtung“ dieser bestünde.
Es müsse der Verwaltung die Zeit gegeben werden, belastbare Vorschläge zu erarbeiten.

Ratsherr Bindert verdeutlichte, es dürfe nicht der Irrglauben bestehen, dass die Umweltzone abgeschafft werden könne; diese erfülle zur Senkung der Feinstaubwerte auf jeden Fall ihren Zweck. Die Problematik bestehe in der NO2-Belastung, über die sich in 2016 nach Auswertung der Daten Gedanken gemacht werden müsse. Um den BürgerInnen der Stadt gesündere Luft zu bieten, müsse die Umweltzone bestehen bleiben.

Ratsherr Blaschzyk erläuterte, der Verwaltung werde keine Untätigkeit beim Ermitteln von Maßnahmen vorgeworfen, es bestehe nur die Meinung, dass die Umweltzone die falsche Maßnahme sei. Es sei noch nicht bewiesen, dass der Rückgang der Feinstaubwerte etwas mit der Umweltzone zu tun habe.

Er sei der Meinung, die Senkung der Feinstaubwerte könne eher damit zu tun haben, dass sich viele Leute im Rahmen der Abwrackprämie neue und umweltfreundlichere Autos gekauft hätten. Wenn zudem ein Teil des Feinstaubs durch Bremsabriebe von Autoreifen verursacht würde, sehe er es als sinnvoller an, für einen flüssigen Verkehrsfluss zu sorgen, um eine reinere Luft zu erhalten.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, es sei mit der Umweltzone genau das erreicht worden, was beabsichtigt gewesen sei, nämlich dass Fahrzeuge, die den Abgaswerten der Umweltzone nicht entsprechen, in diese nicht mehr hinein fahren dürfen. Die Anzahl der Fahrzeuge sei inzwischen, auch durch Weiterentwicklungen in der Technik, deutlich geringer geworden.

Das sei zu Zeiten der Einführung der Umweltzone jedoch noch ganz anders gewesen. Da die Grenzwerte für NO2 jedoch noch nicht eingehalten werden, kann auch die Umweltzone noch nicht abgeschafft werden. Es gebe einen Katalog von ca. 40 - 50 möglichen, begleitenden Maßnahmen zur Umweltzone. Eine davon sei die Anschaffung eines Verkehrsrechners, was gerade beschlossen worden sei. Alleine, also ohne Umweltzone, könne jedoch keine dieser Maßnahmen die Luftqualität ausreichend verbessern.


Ratsherr Engelke war der Meinung, dass die Umweltzone - auch wegen der inzwischen verbesserten Fahrzeugtechnik und der dadurch verringerten Feinstaubwerte - inzwischen überflüssig sei. Erwiesenermaßen entstünden die hohen NO2-Werte durch ungünstige Drehzahlen bei Fahrzeugen, was mit der Maßnahme einer Umweltzone nicht zu lösen sei. Wichtiger sei es, dass der fließende Verkehr nicht ständig durch z. B. schlechte Ampelführung ausgebremst würde.
Sein Vorschlag sei daher, die Umweltzone für zwei Jahre abzuschaffen, nochmals Messungen durchzuführen und - darauf fußend - neue Entscheidungen zu treffen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, Ziel der Umweltzone sei neben der Reduzierung des Feinstaubes auch die Reduzierung der NO2-Werte gewesen. Beide Werte wären durch die Umweltzone auch deutlich reduziert worden, nur sei die Senkung bei den NO2-Werten noch nicht ausreichend erfolgt. Sollten die NO2-Werte nach Auswertung der Messungen Anfang 2016 weiterhin erhöht sein, werde in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium nach geeigneten, NO2-senkenden Maßnahmen gesucht.
In einer Verflüssigung des Verkehrs bzw. mit der Schaffung von grünen Wellen bei der Ampelführung sehe sie keinen ausreichenden Beitrag zur Lösung des NO2-Problems. Gerade kreuzende Fahrtrichtungen bzw. die vielen unterschiedlichen Fahrrichtungen würden die Schaffung grüner Wellen erheblich erschweren, weshalb dies kaum für alle Verkehrsteilnehmer gleichzeitig umzusetzen sei.

Ratsherr Kelich wies darauf hin, dass in der Verwaltung hochqualifizierte Expertinnen und Experten an dem Thema arbeiten würden, womit die ergriffenen Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung sicherlich hinreichend geprüft worden seien. Ebenso sah er in den seitens der Verwaltung erfolgten Antworten auf Anfragen aus der Politik qualifizierte Aussagen.
Immerhin habe Frau Tegtmeyer-Dette mehrfach darauf hingewiesen, dass mit der Umweltzone eine Absenkung beider Werte erreicht werden konnte. Zur Debatte stünde daher jetzt, welche Maßnahmen noch zusätzlich getroffen werden müssten, um auch die NO2-Werte zu senken, und nicht, was abzuschaffen sei.

Ratsherr Drenske war der Meinung, dass man in einer Stadt der Größe Hannovers keine dauerhaft flüssige Ampelführung erwarten könne. Auch könnten nicht immer Verwaltung oder Politik für alles schlecht Laufende verantwortlich gemacht werden, jeder Mensch trage immerhin auch Eigenverantwortung. Um die Luftqualität zu verbessern, könnten beispielsweise auch viele Menschen vom Auto aufs Fahrrad umsteigen.

Ratsherr Bindert stimmte zu, dass das Umsteigen aufs Fahrrad erheblich zur Verbesserung der Luftwerte und auch zur Lärmreduzierung beitrüge. Er selbst könne mit dem Rad bei Tempo 30 meist durchfahren, ohne auf allzu viele rote Ampeln zu stoßen.

Ratsfrau Gahbler wies darauf hin, dass, wie bereits erwähnt, nach Einführung der Umweltzone viele Fahrzeuge neu angeschafft oder umgerüstet worden seien, so dass diese die Bedingungen zum Einfahren in die Umweltzone erfüllen. Daher verstehe sie nicht, warum jemand die Umweltzone abschaffen wolle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass für die wenigen noch von der Umweltzone betroffenen BürgerInnen die Ausnahmegenehmigungen kostenfrei verlängert würden, um diese Menschen möglichst wenig zu belasten. Sie sehe keinen großen, bürokratischen Aufwand für diese Betroffenen. Es sei darauf hingearbeitet worden, einen einfachen und möglichst pragmatischen Vorschlag zu unterbreiten.

Herr Dirscherl kam auf die Wasserführung in der südlichen Eilenriede (bei Bischofshol) zu sprechen. Er empfehle jedem, sich den Weg hinunter von Pferdturm an parallel zum Messeschnellweg anzusehen, denn dort befinde sich keine einzige lebende Eiche mehr. Dies führe er auf das weiter oben abgezapfte Wasser zurück.

Ratsherr Hellmann wies auf die Kastanienallee an der Misburger Straße hin (zwischen den Haltestellen "Karl-Wiechert-Allee" und "An der Breiten Wiese"), die auf der rechten Seite einige Lücken in der Baumreihe aufweise. Er fragte, ob eine Schließung der Lücken dort angedacht sei.

Protokollantwort:

Nach Auswertung der Baumkatasterdaten kann folgende Auskunft dazu gegeben werden:



Im genannten Abschnitt wurden 1992 zwei Kastanien gefällt (die ehemaligen Nummern 94 und 107). Hier wurde nicht nachgepflanzt, weil die Abstände nicht ausreichten. Die benachbarten Bäume beschatten diese Stellen zu stark.
Die ansonsten erkennbaren „Lücken“ ergeben sich aus anderen Tatsachen wie z.B. dem aktuellen oder ehemaligen Vorhandensein von Grabenüberfahrten, oder einem erforderlichen, weiten Sichtdreieck an der Einmündung der Soltauer Straße.
In der Zeit seit 1986 (so lange reicht das Baumkataster zurück) sind daneben einige Fällungen von Birken und Ebereschen entlang der Grenzen zu den privaten Grundstücken (jeweils südlich, hinter dem Graben) vorgenommen worden. Diese wurden aus Verkehrssicherheitsgründen beseitigt.

Die durchgewachsenen Bäume stehen aber insgesamt so dicht entlang der Grenze, dass eine Nachpflanzung keinen Sinn gemacht hätte.
Eine aktuelle Nach- bzw. Neupflanzung von Kastanien an der Misburger Straße ist derzeit nicht geplant.
Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16.05 Uhr.

Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll