Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 29.04.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.04.2015)
1. Nachtrag (erschienen am 21.04.2015)
Protokoll (erschienen am 26.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.12 - Datum 12.06.2015

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken am Mittwoch, 29. April 2015,
Freizeitheim Stöcken (Musikraum), Eichsfelder Straße 101, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Diener SPD
Bezirksratsherr Mönkeberg SPD
Bezirksratsherr Ciynakli SPD Ab TOP 6.2.1
Bezirksratsfrau Daniels Linke
Bezirksratsherr Diener SPD
Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon CDU
Bezirksratsfrau Jeschke CDU
(Bezirksratsfrau Karsch) SPD
Bezirksratsherr Metell Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram Bündnis 90/Die Grünen
(Bezirksratsherr Müller-de Buhr) SPD
Bezirksratsfrau Neubauer CDU
Bezirksratsherr Neubauer CDU
Bezirksratsfrau Nieländer CDU
(Bezirksratsherr Rodriguez) ASH
Bezirksratsfrau Stolzenwald SPD
Bezirksratsherr Tegtmeier SPD
Bezirksratsfrau Thimm SPD
Bezirksratsherr Zschau Bündnis 90/Die Grünen

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau de Buhr) SPD
(Ratsherr Kelich) SPD

Verwaltung:
Frau Heitsch OE 18.63.12
Herr Pilarski OE 18.62.12









Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht Goetheschule

3.2. Bericht Küken-Abo (CDU-Anfrage 15-0065/2015)

4. Bericht aus der Sanierungskommission

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Zuwendung an den Verein „Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit e.V.“ für das Projekt „Gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung“ im Jahr 2015 aus Mitteln der Sozialen Stadt
(Drucks. Nr. 0752/2015 N1)

5.1.2. Zuwendung an den Verein „Soziales Netzwerk Stöcken e.V.“ für das Projekt „Stadtteilladen“ im Jahr 2015 aus Mitteln der Sozialen Stadt
(Drucks. Nr. 0753/2015)

5.1.3. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Besetzung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-0788/2015)

5.2.2. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 12, Herrenhausen-Stöcken
(Drucks. Nr. 15-0836/2015 mit 2 Anlagen)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Straßenmaßnahmen „Grunderneuerung im Bestand“
(Drucks. Nr. 15-0817/2015)

6.1.1. Straßenmaßnahmen „Grunderneuerung im Bestand“
(Drucks. Nr. 15-0817/2015 N1)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Rettungswege optimieren an der Haltestelle Herrenhäuser Markt und Leinhäuser Bahnhof
(Drucks. Nr. 15-0802/2015)

6.2.2. Permanenter Taxistand am Herrenhäuser Markt
(Drucks. Nr. 15-0811/2015)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Aufgesprühte Farbe auf Gully – Deckeln der Stadtentwässerung
(Drucks. Nr. 15-0790/2015)

7.1.2. Antwort zur Drucksache Nr.15-068/2015 F1 „Haushaltspläne“
(Drucks. Nr. 15-0791/2015)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Erinnerungskultur
(Drucks. Nr. 15-0787/2015)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung an Grundschule Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-0818/2015)

8.2. Zuwendung an IHG
(Drucks. Nr. 15-0819/2015)

8.3. Zuwendung an AK Ledeburg
(Drucks. Nr. 15-0820/2015)

8.4. Zuwendung an Familienzentrum Corvinus
(Drucks. Nr. 15-0821/2015)

8.5. Zuwendung an Deutsche Jugend in Europa
(Drucks. Nr. 15-0978/2015)

8.6. Zuwendung an Schützenverein Stöcken
(Drucks. Nr. 15-0979/2015)

8.7. Zuwendung an Die Glühwürmer e.V.
(Drucks. Nr. 15-0977/2015)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Diener eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Es wurden drei neue Zuwendungsanträge auf die Tagesordnung genommen, TOP 9 wurde abgesetzt und TOP 6.1.1 wird als Änderungsantrag zu TOP 5.2.2 gewertet und entsprechend zusammen behandelt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 3.
M I T T E I L U N G E N
Frau Diener verliest eine Pressemitteilung zum Thema Schließung der Sparkassenfiliale in Burg. Sie informiert zudem über den Ehrenpreis und die Vorschlagsfrist (31.05.2015).

TOP 3.1.
Bericht Goetheschule
Die Goetheschule berichtete über die Fahrt zum Festival nach Casablanca, welche vom Stadtbezirksrat bezuschusst wurde.

TOP 3.2.
Bericht Küken-Abo (CDU-Anfrage 15-0065/2015)
Das Küken-Abo wurde vorgestellt und Informationsmaterial hierzu verteilt.

TOP 4.
Bericht aus der Sanierungskommission
Frau Stolzenwald berichtete.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Zuwendung an den Verein „Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit e.V.“ für das Projekt „Gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung“ im Jahr 2015 aus Mitteln der Sozialen Stadt
(Drucks. Nr. 0752/2015 N1)

Antrag,
dem Verein „Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit e.V.“ aus dem Ergebnishaushalt 2015, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes – eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 6.000 € für das Projekt „Gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung“ zu bewilligen.

Einstimmig

TOP 5.1.2.
Zuwendung an den Verein „Soziales Netzwerk Stöcken e.V.“ für das Projekt „Stadtteilladen“ im Jahr 2015 aus Mitteln der Sozialen Stadt

(Drucks. Nr. 0753/2015)

Antrag,
dem Verein "Soziales Netzwerk Stöcken e.V." aus dem Ergebnishaushalt 2015, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes - eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 25.140 Euro für das Projekt „Stadtteilladen“ zu bewilligen.

Einstimmig ohne Mitwirkung von Frau Stolzenwald.

TOP 5.1.3.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Für die CDU sind die genauen Grenzen nicht offensichtlich. Die vorgelegte Entscheidung zum Antrag aus der letzten Sitzung sei weltfremd. Es sei nicht beantragt worden jede einzelne Wohnung aufzulisten, sondern lediglich die Grenzen. Dieses könne nicht so schwierig sein. Die Grenzen sollen so festgelegt werden, dass die Politiker wissen über was sie beschließen und die Bürger die Grenzen leicht ermitteln können. Es findet eine kurze Aussprache zu diesem Thema statt. Die SPD weist darauf hin, dass bereits seit vielen Jahren alle Änderungen nach Baublöcken erfolgten.

Antrag,

1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.

2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.

3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

0 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen

TOP 5.2.

E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.

Besetzung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken

(Drucks. Nr. 15-0788/2015)

Antrag,

folgende Besetzung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken festzustellen:

bisher: neu:
Herr Deniz Ufuk Ciynakli Frau Gordana Popic
(Vorschlagsrecht: SPD)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Herrenhausen-Stöcken bleibt unberührt.

Einstimmig

TOP 5.2.2.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 12, Herrenhausen-Stöcken

(Drucks. Nr. 15-0836/2015 mit 2 Anlagen)

Herr Pohl informiert, dass die Einstufung des Jürgenweg auch nach Prüfung der Verwaltung bestehen bleibt (Anliegerstraße). Sollte der Änderungsantrag so beschlossen werden, erfolgt keine Sanierung. Es findet auch ein Austausch auch zum Änderungsantrag statt, aus diesem sich eine Neufassung ergibt.


Antrag,
der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit §9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung

Einstimmig im Sinne des Änderungsantrages 15-0817/2015 N1.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Straßenmaßnahmen „Grunderneuerung im Bestand“
(Drucks. Nr. 15-0817/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Butanstraße wird aus dem Sonderprogramm „Grunderneuerung im Bestand“ herausgenommen. Stattdessen stellt die Verwaltung sicher, dass die Müllfahrzeuge an den Abfuhrtagen nicht auf die Bürgersteige fahren müssen.
2. Der Jürgenweg wird vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu einer innerörtlichen Straße hochgestuft.
3. Die Hogrefestraße wird – wie geplant – in dem entsprechenden Abschnitt saniert.
4. Die geplante Grunderneuerung des Radweges von der Freudenthalstraße (von der Gemeindeholzstraße aus kommend) bis zur Hogrefestraße wird verlängert bis zur Buschriede und von da aus weiter bis zur Heusingerstraße / Gretelriede.

Ersetzt durch Neufassung.

TOP 6.1.1.
Straßenmaßnahmen „Grunderneuerung im Bestand“
(Drucks. Nr. 15-0817/2015 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Butanstraße wird aus dem Sonderprogramm „Grunderneuerung im Bestand“ herausgenommen. Stattdessen stellt die Verwaltung sicher, dass die Müllfahrzeuge an den Abfuhrtagen nicht auf die Bürgersteige fahren müssen.
2. Der Jürgenweg wird vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu einer innerörtlichen Straße hochgestuft.
3. Die Hogrefestraße wird – wie geplant – in dem entsprechenden Abschnitt saniert.
4. Die geplante Grunderneuerung des Radweges von der Freudenthalstraße (von der Gemeindeholzstraße aus kommend) bis zur Hogrefestraße wird verlängert bis zur Buschriede und von da aus weiter bis zur Heusingerstraße / Gretelriede und in asphaltierter Form.

Einstimmig

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Rettungswege optimieren an der Haltestelle Herrenhäuser Markt und Leinhäuser Bahnhof
(Drucks. Nr. 15-0802/2015)
Frau Jeschke begründet den Antrag. Herr Mönkeberg beklagt, dass durch den Beschluss viele Parkplätze wegfallen würden. Aufgrund der Antwort der Verwaltung in der Thematik, kann die SPD dem Antrag daher nicht zustimmen. Herr Dr. Dragon findet es wichtiger, dass die Unfallrettung nicht gefährdet wird. Die Sicherheit der Nothilfe sei hier s. E. wichtiger. Herr Diener findet das Problem nicht durch den Antrag gelöst wird, da die Engstelle einige Meter davor sei. Er schlägt einen Vorort-Termin vor, wo zusammen mit der Verwaltung eine Lösung gesucht werden soll.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird vom Stadtbezirksrat Herrenhausen- Stöcken aufgefordert, die Rettungswege an den Straßenbahnhaltestellen am Herrenhäuser Markt und am Leinhäuser Bahnhof für Einsatzfahrzeuge (Rettungsfahrzeuge, Polizei und Feuerwehr) freizuhalten.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.2.2.
Permanenter Taxistand am Herrenhäuser Markt
(Drucks. Nr. 15-0811/2015)

Frau Jeschke begründet den Antrag. Herr Ciynakli zweifelt an der Zuständigkeit des Stadtbezirksrates. Herr Pilarski teilt mit, dass es dem Stadtbezirksrat frei steht einen solchen Wunsch im Antrag zu äußern und die Verwaltung hierauf reagieren wird, wie bei allen Anträgen bislang üblich. Frau Thimm regt an, das die Nutzung des Parkhauses verbessert werden sollte, da hierdurch die allgemeine Parksituation verbessert werden könnte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung lässt am Herrenhäuser Markt vor der Meldau- Apotheke einen Taxistand einrichten.

Einstimmig

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Aufgesprühte Farbe auf Gully – Deckeln der Stadtentwässerung
(Drucks. Nr. 15-0790/2015)

Zurzeit ist unter anderem auf Gully – Deckeln der Stadtentwässerung auf der Hogrefestraße zu beobachten, dass dort mit Farbe Markierungskennzahlen aufgesprüht wurden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Bedeutung haben diese Aufschriften / Kennzeichnungen?
2. Gibt es verschiedene Aufgaben- oder Farbmerkmale?
3. Ist die aufgesprühte Farbe biologisch abbaubar bzw. ist sichergestellt, dass sie nicht der Umwelt schadet?
Herr Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt.
Zu 1.) Dort handelt es sich um Beschriftungen die Kanalschächte kennzeichnen, an denen Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Neben der runden Schachtabdeckung steht dabei jeweils die vierstellige Projektnummer der Bekämpfungsmaßnahme. Wobei die Schächte der entsprechenden Bekämpfungsmaßnahme fortlaufend durchnummeriert sind. Diese Zahlen sind direkt auf der runden Schachtabdeckung angebracht.
Zu 2. ) Die Schädlingsbekämpfung stellt nur einen kleinen Teil der Unterhaltungsarbeiten an dem Kanalnetz dar. Bei verschiedenen weiteren Aufgaben werden ggfs. ebenfalls Schächte, der Verlauf von Straßenkanälen und Anschlussleitungen markiert, wie z.B. für Vermessungsarbeiten, Vorlaufreinigung, TV-Untersuchung, Kanalsanierung und –reparaturarbeiten. Derartige Kennzeichnungen sind aber derzeit nicht im Bereich Hogrefestraße vorhanden. Eine Regelung verschiedener Farbschemata gibt es hier nicht. Die Kennzeichnungen unterscheiden sich nach dem jeweiligen Aufgabengebiet.
Zu 3 .) Bei der Auswahl der verwendeten Baustellenmarkierungssprays werden selbstverständlich ökologische Gesichtspunkte entsprechend unserer Unternehmensweiten bereits in der Beschaffung verankerten Umweltauditierung berücksichtigt. Es handelt sich um speziell für die Baustellenmar kierung entwickelte und nur für den gewerblichen Einsatz erhältliche Spraydosen. Diese setzen fluoreszierende Acrylfarbe auf Wasserbasis mit reduziertem Lösemittelanteil frei.



TOP 7.1.2.
Antwort zur Drucksache Nr.15-068/2015 F1 „Haushaltspläne“
(Drucks. Nr. 15-0791/2015)

Die Verwaltung führt in der Antwort zu 3.) aus, dass das Anhörungsrecht den Stadtbezirksrat im Interesse einer bürgernahen Verwaltung in die Lage versetze, seinen besonderen Ortskenntnisse und die stadtbezirklichen Belange in die Entscheidungsfindung einzubringen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieso ist es dann wegen der originären Zuständigkeit des Rates unerheblich, ob die Stadtbezirksräte eine Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung geben, eine Anhörung durchführen oder die Satzung lediglich zur Kenntnis nehmen (S. Antwort zu 1.))?
2. Wie verhält es sich mit vom Bezirksrat gestellten Änderungs- bzw. Zusatzanträgen: ist dabei das Abstimmungsverhalten auch unerheblich oder müssen diese zwingend beschlossen werden, damit sie an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden, bzw. um dem Anhörungsrecht des Stadtbezirksrat gerecht zu werden?
3. Wie ist es zu werten, wenn sich eine Fraktion trotz Anwesenheit bei der Sitzung nicht an der Abstimmung beteiligt; gleicht dies einer Enthaltung oder einer Zustimmung wegen Nichtablehnung?
Herr Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt.
Zu 1.) Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG sind die Stadtbezirksräte bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig anzuhören. Gemäß § 58 Abs. 1 Punkt 9 NKomVG entscheidet der Rat jedoch über die Haushaltssatzung. Insoweit gibt es kein Beschlussrecht der Stadtbezirke. Aus dieser originären Zuständigkeit des Rates ergibt sich, dass es unerheblich ist, ob die Stadtbezirksräte eine Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung geben, eine Anhörung durchführen oder die Satzung zur Kenntnis nehmen.
Zu 2.) Ein Antrag eines Bezirksrates muss beschlossen sein, damit er im weiteren Beratungsverfahren über den Haushaltsplanentwurf den entsprechenden Gremien vorgelegt wird. Die vom Bezirksrat beschlossenen Änderungs- oder Zusatzanträge werden an die zuständigen Fachdezernate weitergeleitet und in die zuständigen Fachausschüsse des Rates eingebracht. Die Fachausschüsse können sich diese Anträge zu Eigen machen, indem sie explizit den jeweiligen Bezirksratsantrag zur Abstimmung stellen. Erfolgt keine Beschlussfassung, werden die Anträge in den Fachausschüssen zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt werden die vom Bezirksrat beschlossenen Änderungs- oder Zusatzanträge im Zusammenhang mit der weiteren Beratung des jeweiligen Haushaltsplanentwurfes zusammengefasst und als Beschlussdrucksache im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung sowie im Verwaltungsausschuss und zuletzt in die Ratsversammlung als dem hierfür originär zuständigen Organ (s. auch Ziff. 1.) zur Abstimmung gebracht. Anders verhält es sich mit den beschlossenen Anträgen der Bezirksräte über die Aufteilung ihrer eigenen Bezirksratsmittel. Aufgrund der hier gegebenen originären Zuständigkeit der Bezirksräte werden die beschlossenen Anträge über die eigenen Bezirksratsmittel direkt im Finanzsystem erfasst.
Zu 3.) Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 NKomVG werden Beschlüsse mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst. Wenn sich eine Fraktion trotz Anwesenheit an einer Abstimmung nicht beteiligt, sind somit keine Ja- oder Nein-Stimmen erkennbar. Eine Nichtbeteiligung ist somit als Enthaltung zu werten.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Erinnerungskultur
(Drucks. Nr. 15-0787/2015)

Im Wissenschaftspark Marienwerder und am Mahnmal Garbsener Landstraße sind seit kurzer Zeit Mahn- und Erinnerungstafeln zum Stöckener KZ-Außenlager erstellt worden. Am Fuße des Glockenbergs im nördlichen Bereich des Klosterforstes befindet sich noch ein Wachbunker zum ehemaligen Stöckener Lager. Reste des Bunkers verschwinden so langsam im Gestrüpp.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Könnte diese Erinnerungsstätte in die Gesamtwürdigung als Erinnerungskultur mit einbezogen werden?
2. Wann ist mit eventuellen Maßnahmen zu rechnen?
Herr Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt.
Zu 1.) Ja, die Erinnerungsstätte könnte einbezogen werden.
Zu 2.) Für die Klärung etlicher Sachfragen rund um den Bunker ist eine ausführliche Recherche erforderlich, für die aktuell weder Sachmittel (konsumtiv und investiv) noch Personalressourcen zur Verfügung stehen. Aus heutiger Sicht kann und wird sich die Fachverwaltung frühestens im Jahr 2017 mit diesem Thema befassen.

Herr Mönkeberg bittet, dass die vorhandenen Strukturen einbezogen werden.

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung an Grundschule Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-0818/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Grundschule Marienwerder
Verwendungszweck: 50 Jahre GS Marienwerder
Zuwendungsbetrag: 1100€

Einstimmig

TOP 8.2.
Zuwendung an IHG
(Drucks. Nr. 15-0819/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: IHG
Verwendungszweck: Seniorenparty
Zuwendungsbetrag: 520€

Einstimmig

TOP 8.3.
Zuwendung an AK Ledeburg
(Drucks. Nr. 15-0820/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: AK Ledeburg
Verwendungszweck: Kleines Fest (Einnahmen werden gegengerechnet)
Zuwendungsbetrag: 200€

Einstimmig

TOP 8.4.
Zuwendung an Familienzentrum Corvinus
(Drucks. Nr. 15-0821/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Familienzentrum Corvinus
Verwendungszweck: Projekt Mittelalter
Zuwendungsbetrag: 1550€

Einstimmig

TOP 8.5.
Zuwendung an Deutsche Jugend in Europa
(Drucks. Nr. 15-0978/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Deutsche Jugend in Europa
Verwendungszweck: NA?nnover
Zuwendungsbetrag: 2100€

Einstimmig

TOP 8.6.
Zuwendung an Schützenverein Stöcken
(Drucks. Nr. 15-0979/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Schützenverein Stöcken
Verwendungszweck: Erwerb Getränkekühlschrank und Herd
Zuwendungsbetrag: 900€

Einstimmig



TOP 8.7.
Zuwendung an Die Glühwürmer e.V.
(Drucks. Nr. 15-0977/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Die Glühwürmer e.V. (Kita)
Verwendungszweck: Spielhaus
Zuwendungsbetrag: 3000 €

Einstimmig

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt



Bezirksbürgermeisterin Diener schloss die Sitzung um 19:35 Uhr.

Marion Diener Darius Pilarski
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuer