Sitzung Ratsversammlung am 23.04.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.04.2015)
Protokoll (erschienen am 30.07.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 06.07.2015

PROTOKOLL

42. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 23. April 2015,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.36 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolle über die Sitzungen am 19. Februar und 12. März 2015

3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen - "Zwischenlösung"
(Drucks. Nr. 0628/2015)

3.2. der SPD-Fraktion zum Besuch von CDU-Politikern im Flüchtlingsheim Zweibrückener Straße
(Drucks. Nr. 0656/2015)

3.3. der Fraktion Die Hannoveraner

3.3.2. zu Gefahren für die Öffentlichkeit durch Baumängel an Gebäuden
(Drucks. Nr. 0776/2015)

3.4. der CDU-Fraktion zur Teilnahme von Dezernenten an Parteiveranstaltungen
(Drucks. Nr. 0777/2015)

3.3.1. zum Zustand von öffentlich zugänglichen WC's in hannoverschen Verwaltungen
(Drucks. Nr. 0775/2015 mit 1 Anlage)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
abgesetzt

5. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2015 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0185/2015 mit 1 Anlage)

6. Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT)
(Drucks. Nr. 0191/2015 mit 3 Anlagen)

7. Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen)

7.1. und 1. Ergänzung, Änderungsanträge der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 2741/2014 E1 mit 1 Anlage)

7.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0401/2015)

7.3. und weiterer Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0457/2015)

7.4. sowie Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0613/2015)

7.5. und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0629/2015)

7.6. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0827/2015)

8. Entgelte im Rettungsdienst
(Drucks. Nr. 0764/2015 mit 3 Anlagen)

9. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative

9.1. 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei" Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0591/2015 mit 3 Anlagen)

9.2. 226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren" Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2764/2014 mit 3 Anlagen)

9.2.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 2764/2014 E1 mit 1 Anlage)

10. Bebauungsplanangelegenheiten

10.1. Bebauungsplan Nr. 1262, 1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Verfahren nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0433/2015 mit 3 Anlagen)

10.2. Bebauungsplan Nr. 1789, In der Steinbreite
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0459/2015 mit 4 Anlagen)

10.3. Bebauungsplan Nr. 503, 1.Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße - nach §13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0593/2015 mit 3 Anlagen)

10.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1811 - Am Nordfeld - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0667/2015 mit 3 Anlagen)

10.5. Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230; Döhren,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0462/2015 mit 3 Anlagen)

11. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)

11.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0828/2015 N1)

12. Mitteilung über anzeigepflichtige Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter des Herrn Oberbürgermeisters Stefan Schostok
(Informationsdrucks. Nr. 0673/2015)
abgesetzt

13. Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0456/2015)

14. Grundstücksangelegenheiten

14.1. Ergänzungsvereinbarung zu den Optionsrechten auf die Optionsgrundstücke 1 a und 1 b aus dem Grundstückskauf- und Optionsvertrag vom 16./17. Juli 2012 (DS 1704/2012)
(Drucks. Nr. 0175/2015 mit 2 Anlagen)

14.2. Verkauf des Grundstücks "Am Marstall Ost"
(Drucks. Nr. 0254/2015 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungs- gemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass der Punkt 4. zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abgesetzt werden müsse, da keine dies bezüglichen Anträge vorlägen. Zudem müsse der Punkt 12. zur Mitteilung über anzeigepflichtige Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter des Herrn Oberbürgermeisters Stefan Schostok (Informationsdrucks. Nr. 0673/2015) von der Tagesordnung abgesetzt werden. Die Verwaltung habe nach erneuter Prüfung und vor dem Hintergrund transparenter Belange sowie dem öffentlichen Interesse entschieden, dass ebenfalls vertretbar sei, die der Vermutung nach nicht öffentliche Personalangelegenheit, in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Deshalb werde es dazu eine Neufassung geben, die in der Ratsversammlung am 28. Mai 2015 behandelt werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass bei Tagesordnungspunkt 3. zu den Anfragen, die Reihenfolge der Tagesordnung geändert werden müsse. Die Einladung sei nach laufender Drucksachennummer erstellt worden. Nach dem zeitlichen Eingang im Büro des Oberbürgermeisters sei jedoch die Anfrage der CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 777/2015 (Eingang: 13. April 10:57 Uhr) nach der Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner, Drucks. Nr. 776/2015 (Eingang: 13. April 10:20 Uhr) und vor der weiteren Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner, Drucks. Nr. 775/2015 (Eingang: 13. April 13:59 Uhr) zu behandeln.
Die Reihenfolge wäre demnach: Tagesordnungspunkt 3.1., 3.2., 3.3.2., 3.4., 3.3.1.
Der Rat beschloss, die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolle über die Sitzungen am 19. Februar und 12. März 2015
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 19. Februar 2015 und 12. März 2015 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der CDU-Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen - "Zwischenlösung"
(Drucks. Nr. 0628/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 0628/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Anzahl der Flüchtlinge, die durch die Landeshauptstadt Hannover untergebracht werden müssen wird vom Innenministerium des Landes Niedersachsen per Erlass festgesetzt. Am 22.10.2013 wurde der Landeshauptstadt Hannover ein entsprechender Erlass zugestellt und für den Zeitraum bis III. Quartal 2014 eine Quote in Höhe von 814 Personen festgesetzt. Allerdings ist im sogenannten „Quotenzeitraum“ (am 30.06.2014) die Quote vorzeitig auf 1.322 Personen hochgesetzt worden. Diese Quote galt im Zeitraum von Juli 2014 bis Juni 2015. Bis Dezember 2014 hatte die Stadt aus dieser geltenden Quote bereits 964 Personen untergebracht als diese Quote dann erneut mit Erlass von Dezember 2014 auf insgesamt 2.214 Personen heraufgesetzt worden ist. Die verbleibenden 358 Personen (alte Quote) sind dann auf die neue Quote draufgeschlagen worden, so dass die Stadt in der Zeit von Januar bis September 2015 – das ist der derzeit per Erlass festgesetzte Zeitraum - insgesamt 2.572 Personen unterzubringen hat. Dies entspricht einer Verdoppelung der bis dato festgesetzten Quote.
Die wiederholten Korrekturen der Quote bei gleichzeitiger Verkürzung des jeweiligen Quotenzeitraums haben dazu geführt, dass die Stadt in Ergänzung des vom Rat beschlossenen Leitbildes zur Unterbringung von Flüchtlingen mehrere Sofortmaßnahmen umgesetzt hat (vgl. Drucksachen zum Sofortprogramm Drucks. Nr. 2179/2014; 2620/2014; 2811/2014; 0299/2014; 0377/2015; 0434/2015).
Damit ist es gelungen, bereits (Stand 13.04.2015) 705 Personen aus der neuen Quote unterzubringen, so dass noch mindestens 1.867 Personen durch die Landeshauptstadt Hannover untergebracht werden müssen. Außerdem hat der Rat im Rahmen einer Nachtragssatzung zum Haushalt 2015 die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in erheblichem Umfang Modulbauten zur Unterbringung angeschafft werden können. Die dafür notwendigen 15 Standorte sind bereits kommuniziert.
Sukzessive erfolgen nunmehr die notwendigen europaweiten Ausschreibungen, so dass im Laufe des Jahres die benötigten Unterkünfte / Kapazitäten für die Erfüllung der aktuell gültigen Quote aufgebaut werden. Bisher sind bereits für 3 Standorte diese Ausschreibungen veröffentlicht und damit „am Markt“. Die Veröffentlichung von 3 weiteren Standorten folgt in der nächsten Woche.

Frage 1:
Welches Konzept hat die Stadtverwaltung für eine Unterbringung von Flüchtlingen, die bis zur Aufstellung der Modulunterkünfte/Fertigstellung der neuen Flüchtlingswohnheime nach Hannover kommen (bitte sowohl eine Erläuterung zur Unterbringung an sich als auch zur Betreuung)?

Die Verwaltung akquiriert laufend neue Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Derzeit werden Unterbringungsmöglichkeiten geprüft, die die vorhandenen Kapazitäten und die zu bauende Kapazitäten der Modulanlagen dauerhaft ergänzen sollen. Wir gehen also gegenwärtig nicht von Zwischenlösungen aus. Ein Fokus liegt auf privaten Bestandsimmobilien und städtischen Gebäuden. Voraussetzung für die Eignung ist eine kurzfristige Verfügbarkeit und die Nutzbarmachung ohne lange Umbauzeiten. Die Betreuung wird hinsichtlich des Personaleinsatzes und der inhaltlichen Qualität auch bei diesem Vorgehen den gleichen Standard haben wie er bei allen Unterkünften vorgegeben ist. Unabhängig davon arbeitet die Verwaltung auch daran die Ersatzmöglichkeiten für die Sporthalle Ahlem so schnell wie möglich bezugsfertig zu machen

Frage 2:
Wie kurzfristig können diese sogenannten „Zwischenlösungen“ angeboten werden bzw. sind diese bezugsfertig und ist bereits konkret absehbar, wann die Flüchtlinge aus den „Zwischenlösungen“ in die geplanten Flüchtlingsunterkünfte ziehen können?

Zu dem oben angeführten Vorgehen, kurzfristig weitere ergänzende Unterkunftskapazitäten zu schaffen, gehören z.B. auch die Nutzung weiterer Flächen im ehemaligen Oststadtkrankenhaus und damit die Ausweitung der Kapazitäten an diesem Standort. Sollte sich daraus kurzfristig eine Überbelegung ergeben, so wird diese abgebaut wenn absehbar Kapazitäten anderweitig z.B. in den Modulbauten zur Verfügung stehen. Daneben ist die Anmietung eines Gebäudes der GBH (In den Sieben Stücken 7B) und weiterer Objekte geplant. Für diese Objekte laufen noch Planungen und Vertragsverhandlungen.

Frage 3:
Sollen Flüchtlinge dabei dezentral untergebracht werden, welche Standorte sind geplant und wird es Standorte mit mehr als 100 Personen geben?

Eine dezentrale Unterbringung in den verschiedenen Wohnformen ist nach wie vor Ziel der Unterbringungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover, die sowohl in Wohnheimen als auch in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekten erfolgt. Je nachdem, welche Möglichkeiten sich in der gegenwärtigen Situation ergeben, kann es auch Standorte geben, in denen mehr als 100 Personen untergebracht werden, wenn der Standort dafür geeignet ist. Die Anzahl der Betreuungspersonen wird in diesem Fall entsprechend aufgestockt.

Ratsfrau Jeschke (CDU) bat um einen Sachstandsbericht zur Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen und fragte, welche Kapazitäten für den Standort des ehemaligen Krankenhauses Oststadt in Betracht gezogen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass derzeit drei Turnhallen in Nutzung wären. Die Feuerwehrsporthalle Klappenburg, die Turnhalle im räumlichen Umfeld der IGS Büssingweg und die Turnhalle im ehemaligen Schulzentrum Ahlem. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass man für den Standort in Ahlem Ersatzkapazitäten in Form von Modulbauten auf dem Parkplatz am Schulgebäude errichten würde, wobei die Verwaltung mit einem Umzug für die Monate Mai, Juni 2015 rechne. Stadtbaurat Bodemann führte zum ehemaligen Krankenhaus Oststadt aus, dass die Verwaltung zurzeit Konsultationen führe, um eine Erhöhung der Unterbringungsplätze im ehemaligen Bettenhaus realisieren zu können. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass derzeit noch keine endgültige Belegungszahl, auch aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen vorläge. Dass jedoch die von der Presse in Rede gestellte Zahl von 1.000 nicht zutreffen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen, wie und woher die Stadtverwaltung weitere Betreuungskräfte generieren wolle.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man die Betreuungskräfte auf unterschiedlichen Wegen und Organisationsformen beziehen werde. Die Verwaltung werde sicherlich zusätzliche Sozialarbeiter für das vom Baudezernat ins Leben gerufene Integrationsmanagement einstellen müssen. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass die Verwaltung zudem weitere Betreuungsarbeiten, sofern diese nicht von städtischen MitarbeiterInnen übernommen werden könnten, über öffentliche Ausschreibungen vom Markt generiert werden müssten. Ferner werde man in Ausnahmefällen aufgrund des Zeitfaktors auf Direktvergaben, wie dies beim ehemaligen Krankenhaus Oststadt mit dem Deutschen Roten Kreuz mit gutem Erfolg gelungen sei, zurückgreifen müssen.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie sich die planerischen Bemühungen des Rates der vergangenen Jahre in Bezug auf die Bebauungspläne und die damit verbundene Entstehung von Wohnraum ausgewirkt habe.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die Landeshauptstadt momentan dabei sei weitere Wege zu suchen, um im Rahmen von Wohnungsbau, Möglichkeiten für die Flüchtlingsunterbringung zu erschließen. Es gäbe ein erstes Projekt der Gesellschaft für Bauen und Hannover mbH (GBH mbH) im Stadtteil Kronsberg/Nord, wo die GBH mbH ein Gebäude errichten werde, welches zunächst für die Flüchtlingsunterbringung genutzt und dieses im Anschluss nach kleineren Umbauten dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt werden könne. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass man mit der Flächenaufbereitung der Wohnbauinitiative, welche man zwischen 2011 und 2013 ins Leben gerufen habe, Bebauungspläne im Umfang von mindestens 500 Wohneinheiten jährlich habe beschließen wollen. Man habe im Jahr 2013 per Satzungsbeschluss 650 Wohneinheiten, die gleiche Anzahl auch im Jahr 2014 erreichen und im laufenden Jahr einen vierstelligen Wert werde absichern können. Zu den Wohnungsfertigungszahlen sagte Stadtbaurat Bodemann, dass im Jahr 2011 ein Wohnungsproduktionswert von 270 Wohnungen, im Jahr 2012 von 870 Wohnungen, im Jahr 2013 von 650 Einheiten erreicht habe und dass die Zahlen für das Jahr 2014 noch nicht vorliegen würden.

TOP 3.2.
der SPD-Fraktion zum Besuch von CDU-Politikern im Flüchtlingsheim Zweibrückener Straße
(Drucks. Nr. 0656/2015)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Klie (SPD) aus Drucks. Nr. 0656/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Politikerinnen und Politiker waren bei dem Besuch dabei, wie haben sie sich ausgewiesen und was waren die Beweggründe für ihren Besuch? Lag ein Auftrag des Stadtbezirksrats vor?
Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat einen Beschluss zum Besuch der Flüchtlingsunterkunft nicht gefasst. Ein entsprechender Antrag lag ebenfalls nicht vor. Nach den Recherchen der Verwaltung besuchten die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und drei weitere Damen, die sich dem diensthabenden Hausmeister nicht vorgestellt haben, die Einrichtung am 6.03.2015. Die Damen wollten das Haus besichtigen und teilten dem anwesenden Hausmeister mit, dass sie dazu das Recht hätten, da sie vom Bezirksrat kämen.

Frage 2:
War der Besuch mit der Heimleitung abgestimmt oder dieser zumindest bekannt und wurden Politikerinnen und Politiker von der Heimleitung bei dem Besuch begleitet?
Der Besuch war nicht mit der Heimleitung abgestimmt. Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und ihre drei Begleiterinnen wurden nicht von der Heimleitung begleitet. Diese erfuhr erst am darauffolgenden Montag von diesem Besuch.

Frage 3:
Ist es richtig, dass Fotoaufnahmen getätigt wurden? Sind bei diesen Fotos Persönlichkeitsrechte der Heimbewohnerinnen und –Bewohner möglicherweise beeinträchtigt worden oder liegen entsprechende schriftliche Einverständniserklärungen vor? Wie wird mit diesen Fotoaufnahmen verfahren?

Es sind Fotoaufnahmen gemacht worden. Es liegen nach unserer Kenntnis keine schriftlichen Einverständniserklärungen der HeimbewohnerInnen vor. Über die Verwendung der Aufnahmen ist der Verwaltung nichts bekannt.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob innerhalb der Verwaltung und/oder in der Öffentlichkeit Fotos aus der Flüchtlingsunterkunft aufgetaucht wären.

Stadtrat Härke antwortete, dass innerhalb der Verwaltung keine Fotos aufgetaucht wären und dass die Verwaltung zudem keine Kenntnis darüber habe, ob Fotos in der Öffentlichkeit aufgetaucht wären.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die benannte Vorgehensweise dem Regelwerk der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder widersprechen würde.

Stadtrat Härke antwortete, dass die Verwaltung die Anfrage nach den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahrheitsgemäß beantwortet habe. Dies habe man unabhängig von Personen und parteipolitischer Zugehörigkeit getan. Ferner würde es nicht den Regularien zum Besuch von Flüchtlingswohnheimen entsprechen, diese ohne Anmeldung und Begleitung durchzuführen. Zudem würde es nicht den Regularien – unabhängig von Recht oder Unrecht - entsprechen, Fotos ohne Einverständniserklärung der HeimbewohnerInnen anzufertigen.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es den Fraktionen grundsätzlich möglich wäre unter Beachtung aller Regelarien Flüchtlingswohnheime zu besichtigen.

Oberbürgermeister Schostok merkte an, dass die Anfrage von der Verwaltung sehr formell und auch ohne eigene Bewertung erstellt worden wäre. Man lege Wert darauf zum Ausdruck zu bringen, dass Mitglieder der Stadtbezirksräte, des Rates und Fraktionen alle Möglichkeiten erhalten sollten, ihre politische Arbeit ausführen zu können. Die Verwaltung lege natürlich gesteigerten Wert darauf, dass bei einem derart sensiblen Thema, bei dem gesellschaftlichen Umfeld und der schwierigen Gesamtsituation der Flüchtlinge durch professionelle Arbeit eine möglichst allumfassende Entspannung erreichen zu können. Deshalb seien vor Ort sehr professionelle Betreiber in Zusammenarbeit mit erfahrenen SozialarbeiterInnen und in engem Kontakt mit dem Integrationsmanagement der Verwaltung tätig. Die Verwaltung läge ebenso großen Wert darauf, die politisch ehrenamtlich Tätigen bei der Informationsfindung in jeglicher Form zu unterstützen.

Oberbürgermeister Schostok empfahl, dass man sich zukünftig zu Besichtigungen anmelden und die Kooperation der Verwaltung suchen sollte, damit die Verwaltung die Koordination der Termine vorbereiten könne, um die Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge wahren zu können. Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass es sich bei einer Flüchtlingsunterkunft um eine Betriebsstätte handeln würde und dass wohl auch niemand auf die Idee käme, einem Unternehmen, unabhängig welcher Art, einen unangemeldeten Besuch abstatten zu wollen. Die Verwaltung sei gern dazu bereit, den politisch Ehrenamtlichen Einblicke zu gewähren, damit diese ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen könnten. Oberbürgermeister Schostok betonte zum Abschluss, dass man vor diesem Hintergrund dem Wunsch der Verwaltung zur Abstimmung von Terminen nachkommen sollte, damit die Verwaltung mit den entsprechenden Betreibern sowie den Kollegen vor Ort Termine organisieren könne.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie die Verwaltung sicherstellen könne, dass keine der im Flüchtlingswohnheim gemachten Fotos, welche die Privatsphäre der BewohnerInnen berührten, an die Öffentlichkeit gelangen könnten.

Stadtrat Härke erklärte, dass der Verwaltung mitgeteilt worden sei, dass Fotos gemacht worden wären. Da man jedoch keine Kenntnis über die Verwendung der Bilder habe, läge die Verhinderung einer Veröffentlichung nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob der Verwaltung für den öffentlichen Termin im ehemaligen Krankenhaus Oststadt, unter Beteiligung des Oberbürgermeisters und des Bezirksbürgermeisters, schriftliche Einverständniserklärungen der BewohnerInnen zur Veröffentlichung der gemachten Fotos vorliegen würden.

Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass der Termin von der Verwaltung vorbereitet und mit dem Betreibermanagement abgestimmt worden wäre. Ferner habe man im Vorfeld mit den Pressefotografen und den BewohnerInnen geregelt, in wie weit Einverständnis- erklärungen zur Veröffentlichung von Fotoaufnahmen eingeholt werden.

Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob auch das Fotografieren von privaten Räumlichkeiten, Gegenständen oder Kleidungsstücken die Persönlichkeitsrechte verletzen würde.

Oberbürgermeister Schostok antwortete, dass die Verwaltung Wert darauf lege, den BewohnerInnen die Möglichkeit zu eröffnen, gegenüber den Fotografen eine Einverständniserklärung abzugeben. Zudem trage die Verwaltung ebenso die Verantwortung dafür, dass die BewohnerInnen gefragt würden, bevor ihre privaten Räumlichkeiten abgelichtet würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, woher oder von wem die Verwaltung Kenntnis erhalten habe, in welchen Bereichen Fotos gemacht worden wären und weiter, ob die Verwaltung den Termin nennen könne, bei denen die in der Anfrage unterschwellig reflektierten Unterstellungen mit der Fraktion der CDU erörtert worden wären.

Stadtrat Härke antwortete, dass die Verwaltung einen Termin mit der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin wahrgenommen habe. Stadtrat Härke erörterte, dass diese im Verlauf des Gesprächs erklärt habe, dass in der Flüchtlingsunterkunft Fotos gemacht worden wären und dass sie die Namen ihrer drei Begleiterinnen nicht nennen werde. Stadtrat Härke merkte zum Abschluss an, dass wahrscheinlich keine näheren Details zu den Fotos ausgetauscht worden wären und dass die Verwaltung das Datum des Termins recherchieren müsse.

Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU kommunizieren sollte, dass der Vorfall einmalig bliebe und dieser ferner darauf hinwirken sollte, dass sich ein derartiger Vorfall von Seiten der CDU-Fraktion nicht wiederholen würde.

Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass mit der Beantwortung der Anfrage durch den Organisations- und Personaldezernenten ordnungsgemäß und im Dienste der Sache sehr sensibel sowie neutral umgegangen worden wäre. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass Flüchtlingsunterkünfte betriebliche Einrichtungen seien und dass mit den Persönlichkeitsrechten der Menschen, besonders vor dem Hintergrund ihrer Flüchtlingshistorie, sehr sensibel umgegangen werden müsste. Ferner würden die Betreiber und das Integrationsmanagement sowohl eine menschenwürdige Unterbringung in den Flüchtlingsunterkünften als auch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen, unter Wahrung aller Rechte, in den Einrichtungen garantieren. Oberbürgermeister Schostok appellierte wiederholt an alle Fraktionen, dass man sich zu Besichtigungswünschen verantwortungsvoll an die Stadtverwaltung wenden solle.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass den Besucherinnen der Zugang nur gewährt worden wäre, weil zufällig die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin dabei gewesen sei und dass die Flüchtlingsunterkünfte ansonsten als nicht öffentliche Einrichtung, in Hinblick auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der BewohnerInnen, angesehen würden. Ratsfrau Wagemann fragte zudem, ob die Angelegenheit im Nachgang auch in den Stadtbezirksräten konkretisiert würde.

Stadtrat Härke erklärte, dass die Verwaltung die Angelegenheit nicht in die Stadtbezirksräte kommunizieren werde. Es sei allein der politischen Entscheidung der Fraktionen überlassen, die vorliegende Thematik in den Stadtbezirksräten zu behandeln. Stadtrat Härke stellte klar, dass Besichtigungswünsche bei der Verwaltung angemeldet werden sollten und dass diese in Zusammenarbeit mit den Betreibern sowie den sozialen Betreuungskräften die Termine organisiere.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, ob die Verwaltung nachvollziehen könne, dass die Opposition bei der Erkundigung von Hinweisen zu Missständen in der Unterbringungseinrichtung, es in diesem Zusammenhang nicht für sinnvoll erachten würde, einen Termin mit den Betreibern bzw. der Verwaltung abzusprechen, da diese Missstände sonst gegebenenfalls bis zum fälligen Termin beseitigt werden könnten. Ratsherr Pohl fragte zudem, ob die Verwaltung nachvollziehen könne, dass die Mitglieder der Bezirksratsfraktion der CDU sehr gern mit der Heimleitung die Besichtigung durchgeführt hätte, wenn diese vor Ort gewesen wäre.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat darum, dass die Anwesenden der sich selbst gegebenen Ordnung auch weiterhin Beachtung schenken sollten.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung die Vorgehensweise nicht nachvollziehen könne, da die Verwaltung nichts zu verbergen und somit auch keine Missstände zu organisierten Terminen zu beseitigen habe. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass die Ratsfraktion der CDU am 27. April 2015 einen Besichtigungstermin im ehemaligen Krankenhaus Oststadt wahrnehmen werde und denke, dass man dort ebenso gute Eindrücke werde sammeln können, wie dies bei verschiedenen Besichtigungen im vergangenen Frühjahr der Fall gewesen sei.

Oberbürgermeister Schostok stellte fest, dass die Fraktion der CDU in ihrer letztgenannten Frage damit deutlich gemacht habe, dass man die benannten Spielregeln auch weiterhin ignorieren wolle und ergänzte, dass dieses Ansinnen für die Verwaltung nicht akzeptabel sei. Oberbürgermeister Schostok wies die Intention der CDU-Fraktion energisch zurück, wonach die Verwaltung zu Besichtigungsterminen Missstände beseitigen würde, damit diese bei Anwesenheit der CDU-Fraktion nicht mehr sichtbar wären. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass man im Sinne des Kooperationsgebotes als Ratsfraktionen,

gemeinsam mit der Verwaltung, im Sinne der Kommunalverfassung die Geschicke der Landeshauptstadt Hannover lenken sollte. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass man in Hannover ein ausdrücklich hervorragendes Integrations- und Unterbringungskonzept durch die Praxis in den vergangenen zwei Jahren nachgewiesen habe. Oberbürgermeister Schostok sprach dem Baudezernenten Uwe Bodemann und den MitarbeiterInnen im Bauamt ein Lob für die hervorragende Arbeit aus, da man einen derartigen Flüchtlingsstrom das letzte Mal nach dem Zweiten Weltkrieg habe bewältigen müsse. Es sei hervorzuheben, in welcher Kürze der Zeit der Sozialdezernent Thomas Walter mit seinen MitarbeiterInnen das soziale Integrationsmanagement, basierend auf dem vom Rat beschlossenen Drei-Säulen-Konzept, entwickelt und umgesetzt habe. Das gleiche gelte ebenso für den Ordnungs- und Finanzdezernenten Dr. Marc Hansmann, der nicht nur bei Fragen zur Staatsbürgerschaft und Ausländerangelegenheiten im Tagesgeschäft zusammen mit seinen MitarbeiterInnen demonstriere, wie leistungsfähig die Stadtverwaltung Hannover sei, sondern es ebenso in einer sehr schwierigen Situation gemeinsam mit seinen Kollegen und Kolleginnen geschafft habe, als zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Form von Modulbauten realisiert werden mussten, innerhalb von zwei Wochen einen Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bürgern und den Ehrenamtlichen vor Ort, auf der hervorragenden Grundlage einer effektiven Kooperation der BezirksbürgermeisterInnen, den Bezirksratsmitgliedern und dem unter dem Organisations- und Personaldezernenten Harald Härke exzellent aufgestellten Stadtbezirksmanagement basieren würde. Es sei nicht abzusehen wie weit sehr viele Entwicklungen hinter ihren eigenen Vorgaben zurückbleiben würden, wenn diese dezentrale Übernahme von Verantwortung nicht zur Verfügung stehen würde. Oberbürgermeister Schostok widerlegte den Vorwurf der Opposition in Bezug auf die Konzeptionslosigkeit der Verwaltung und erläuterte, dass die Stadtverwaltung bei drängenden Fragen zur Flächenentwicklung, dem Bereitstellen von Gebäuden, zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, zur Anerkennung und dem Schutz für Asylsuchende von der verantwortungsbewussten Arbeit der Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette und ihren MitarbeiterInnen im hohen Maße profitieren würde.

Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover sehr weit im Voraus planen würde und dass die Bildungs- und Kulturdezernentin Marlies Drevermann in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen Sprachlernklassen sehr kurzfristig umsetze, dass die Stadt Sprachlernkurse mit der Volkshochschule organisiere und dass man es ebenso der Bildungs- und Kulturdezernentin und ihren MitarbeiterInnen zu verdanken habe, dass eine Sprachförderung schon vor Abschluss der Asylanerkennungs- verfahren angeboten werden könne. Darüber hinaus habe die Bildungs- und Kulturdezernentin gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen ein Ganztagsschulkonzept organisiert, in dem die Sprachförderung für alle Kinder angeboten würde. Im Rahmen dieses Konzeptes, um welches die Landeshauptstadt vielerorts beneidet würde, fände eine gemeinsame Sprachförderung der Flüchtlingskinder mit ihren Klassenkameraden und Klassenkameradinnen statt. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass vor diesem Hintergrund der Vorwurf der Opposition zur Konzeptlosigkeit nicht haltbar sei, sondern dass vielmehr eine konzeptionelle, dezernatsübergreifende Herangehensweise unverkennbar sei.
Oberbürgermeister Schostok hob ferner hervor, dass Stadtbaurat Bodemann darüber hinaus in Kooperation mit den baupolitischen Vertretern aus allen im Rat vertretenden Fraktionen die Aufstellung innovativer Konzepte anstrebe, wonach im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung die temporäre Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten, durch ein Nachnutzungskonzept ergänzt werden solle. Dabei würden neu errichtete Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung im Nachgang, unter dem Einsatz kleinerer Umbauarbeiten,

dem barrierefreien Wohnen für Jung und Alt, der Studentenunterbringung, der Gruppenwohnraumnutzung oder dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt. Oberbürgermeister Schostok forderte die Fraktion der CDU zum Abschluss auf, die unsachgemäßen Unterstellungen einer angeblichen Konzeptlosigkeit der Landeshauptstadt Hannover in Bezug auf die Flüchtlingsthematik zu unterlassen und auf den Weg der regulären Oppositionsarbeit zurückzukehren.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht teile, dass ein engagiertes Einsetzen für Integration sowie eine aktive Arbeit in den Unterstützerkreisen sehr viel sinnvoller wären, als das unangemeldete, überfallartige Eindringen in Flüchtlingsunterkünfte.

Stadtrat Härke unterstrich, dass es immer sinnvoll wäre sich in den zahlreichen Unterstützerkreisen tatkräftig einzubringen und bemerkte ergänzend, dass die Verwaltung bereits mehrfach zu den Verfahrensregeln bei Besichtigungen Stellung genommen habe.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, in welchem Zeitfenster eine Besichtigung zu einem ordnungsgemäß angemeldeten Termin durchgeführt werden könnte.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung den Terminwünschen der Anfragenden grundsätzlich nachkommen würde. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass der Verwaltung ein Fall bekannt sei, bei dem ein längerer Vorlauf, aufgrund von Terminproblemen der Delegationen untereinander, eingestanden werden müsse. Allerdings sei die Verwaltung dem Terminwunsch der Anfragenden auch in diesem Fall nachgekommen.

Ratsfrau Jeschke (CDU) wiederholte ihre Frage, ob auf der Veranstaltung am 26. März 2015 am ehemaligen Krankenhaus Oststadt Fotos gemacht worden wären und ob dazu der Verwaltung von allen Beteiligten schriftliche Einverständniserklärungen vorliegen würden.

Stadtrat Härke antwortete, dass im Fall der Flüchtlingsunterkunft Zweibrückener Straße der Verwaltung keine Einverständniserklärungen der BewohnerInnen vorlägen und dass der Verwaltung ebenso keine Kenntnis über die Verwendung der Fotos habe.

Oberbürgermeister Schostok führte aus, dass die professionellen Fotografen der Presse natürlich Kenntnis darüber hätten, dass von allen an den Aufnahmen beteiligten Personen Einverständniserklärungen eingeholt werden müssten. Ferner habe die Verwaltung im Zuge der Terminvorbereitung mit der Betriebsleitung unter anderen mündlich die Einverständniserklärungen für die Fotografen der Landeshauptstadt Hannover eingeholt. Oberbürgermeister Schostok versicherte, dass er persönlich in einem Fall das rechtmäßige Verfahren bezeugen könne, da in seinem Beisein Kinder unmissverständlich dazu befragt worden wären, ob die Eltern ihr Einverständnis zu den Aufnahmen gegeben hätten.

Ratsfrau Barth (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die CDU-Ratsfraktion seit Oktober 2014 versucht hätte, Besichtigungstermine für alle Flüchtlingsunterkünfte der unterschiedlichen Betreiber zur Wissenserweiterung zu bekommen und dass man dazu Termine bis hin zum Juli 2015 erhalten habe. Dass man ferner versucht habe, frühere Termine zu erhalten und dass dies bislang nicht gelungen sei, da an den Besichtigungen auch immer zwei MitarbeiterInnen der Verwaltung teilnehmen sollten. Ratsfrau Barth fragte weiterhin, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Fraktion der CDU auch das Flüchtlingswohnheim in Ahlem nach der gleichen Verfahrensweise besucht habe und dass dazu kein Einwand erhoben worden wäre.

Ratsfrau Barth fragte abschließend, ob der Verwaltung die massiven Probleme im Flüchtlingswohnheim Kirchrode bekannt seien und dass dort, z.B. innerhalb von nur zwei Monaten, 30 Feuerwehreinsätze gefahren werden mussten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Verwaltung lediglich die Terminun- stimmigkeiten zur Besichtigung des ehemaligen Krankenhauses Oststadt bekannt seien und dass dieser Termin nun am 27. April 2015 wahrgenommen werden könne. Stadtbaurat Bodemann machte ferner deutlich, dass die Verwaltung bedauernd feststellen müsse, dass auch eine Besichtigung im Flüchtlingswohnheim Ahlem von der Fraktion der CDU völlig falsch angegangen worden sei.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, ob der Oberbürgermeister wahrgenommen habe, dass sich das Klima im Rat der Stadt in den vergangenen zwei Jahren stetig verschlechtert habe und was der Oberbürgermeister dagegen zu unternehmen gedenke. Beigeordneter Seidel fragte ferner, ob der Verwaltung bekannt sei, dass mehr als neun Mitglieder der SPD-Ratsfraktion am 26. März 2015 das Flüchtlingswohnheim Döhrener Turm besucht hätten, dass dort Fotos gemacht worden wären und ob schriftliche Einverständnis- erklärungen der Bewohner für die auch bei Facebook veröffentlichten Aufnahmen bei der Verwaltung vorliegen würden.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung die Beantwortung der Frage zu Protokoll nachreichen werde.

Antwort der Verwaltung:
Am 19. März 2015 hat eine Sitzung der SPD-Arbeitsgemeinschaft des Internationalen Ausschusses im Flüchtlingswohnheim Döhrener Turm stattgefunden. Die Sitzung wurde von der SPD-Fraktionsgeschäftsstelle vorbereitet und bei der Stadtverwaltung sowie der Heimleitung vor Ort mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf beantragt. Die Besichtigung ist von der Heimleitung, in Anwesenheit einer Vertreterin des Freiwilligenzentrums durchgeführt worden. Es wurden keine Fotos vom Gebäude, im Gebäude oder von den untergebrachten Menschen gemacht. Die Fotos, die vor der Einrichtung gemacht worden sind, zeigen die Mitglieder der SPD-Arbeitsgemeinschaft zusammen mit der Heimleiterin und sind auf der öffentlichen Facebook-Seite der SPD-Fraktionsgeschäftsstelle einsehbar.

Oberbürgermeister Schostok führte zur Verschlechterung des Klimas im Rat der Stadt Hannover aus, dass eine Aufforderung von der CDU-Ratsfraktion an den Oberbürgermeister zum nicht rechtsstaatlichen Handeln in Bezug auf die Räumung des Weiße-Kreuz-Platzes und dem damit verbundenen Vorwurf der Feigheit an den Oberbürgermeister, das Klima im Rat verschlechtern würde. Er erinnerte daran, dass die Fraktionen des Rates, unterstützt durch Beschlüsse der Geschäftsordnungskommission und des Verwaltungsausschusses, dem Oberbürgermeister die Möglichkeit eröffnet haben, in Vertretung für den Rat eine Rede auf einer Kundgebung des Bündnisses "Bund statt Braun" halten zu dürfen.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte weiter, dass im Nachgang dazu eine Fraktion aus dem Rat eine Prüfung zur Handlung des Oberbürgermeisters in das Verfahren gegeben habe. Im Gegenzug dazu hätten die Fraktionen des Rates dankenswerterweise eine Erklärung abgegeben, wonach der Oberbürgermeister die Fraktionen des Rates und als Organ die Parteien vertreten könne. Oberbürgermeister Schostok wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU eine Stunde später ihre Erklärung quasi mit der Begründung zurückgezogen habe, dass diese eine nachträgliche Legitimierung ein Freibrief für den Oberbürgermeister darstellen würde und das im Vorfeld nicht hätte bekannt sein können, dass hinter der „Hagida“ rechtsextremistische Kräfte verborgen wären.

Oberbürgermeister Schostok bekräftigte, dass eine derartige Verfahrensweise das Klima im Rat verschlechtern würde. Er wies erneut die Vorwürfe der Fraktion der CDU zur Konzeptionslosigkeit in der Flüchtlingspolitik zurück und kritisierte, dass in den Pressemitteilungen Formulierungen benutzt würden, wonach der Oberbürgermeister und die Verwaltung in Bezug auf ein vernünftiges Flüchtlingskonzept herumdilettieren würden. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass man dezernatsübergreifend und überaus zügig als Verwaltung in der Lage sei mit diesen Themen kompetent umzugehen. Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass die Verwaltung bewusst eine sehr neutrale Form der Beantwortung gewählt habe und keineswegs mit Unterstützung des Oberbürgermeisters eine politische Aktion zur Einschränkung der Gestaltungsrechte der CDU-Fraktion habe initiieren wollen.

Oberbürgermeister Schostok stellte klar, dass die Verwaltung ausdrücklich begrüße, dass sich die Fraktionen mit diesen Themen, unabhängig von Oppositions- oder Mehrheitsfraktionen, beschäftigen würden. Das sei kein Zugeständnis der Verwaltung, sondern das Recht aller Fraktionen im Rat. Oberbürgermeister Schostok forderte die Fraktion der CDU auf, zu einer gemeinsamen Arbeit im Rat in Bezug auf dieses wichtige, gesamtgesellschaftliche Thema zurückzukehren und verbat sich, dass weiterhin behauptet würde, dass die Landeshauptstadt nicht in der Lage wäre ein ordentliches Konzept für den Umgang mit Flüchtlingen aufzustellen. Oberbürgermeister Schostok verwies auf seine Arbeit im Präsidium des Deutschen Städtetages und erinnerte an deren letzte Pressemitteilung, in der ausgeführt worden wäre, dass man die Akzeptanz zur Aufnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber fördern wolle. Dass man die Ängste der BürgerInnen abbauen wolle. Dass man eine große Hilfsbereitschaft und Toleranz für die Menschen herstellen wolle.

Oberbürgermeister Schostok bekräftigte, dass das Bekenntnis zur Aufnahme und Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und dass eine derartige Form des Streits in keinerlei Hinsicht etwas Positives beitragen könne. Oberbürgermeister Schostok unterstrich, dass man für die ehrenamtliche Arbeit von vielen Politikern in Hannover dankbar sein müsse und dass man auf Basis dieser Vorbildfunktion zu einer gemeinsamen, konstruktiven Arbeit zurückkehren sollte. Oberbürgermeister Schostok stellte zum Abschluss fest, dass die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 1949 mehr als 15.000 Flüchtlinge aufgenommen habe und versicherte, dass man es im Jahr 2015 gemeinsam schaffen würde 5.000 Menschen aufzunehmen.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob die Verwaltung zustimmen würde, dass man für Fotos die nicht gemacht worden wären, auch keine schriftliche Einverständniserklärung benötigen würde.

Oberbürgermeister Schostok bejahte die Frage.


TOP 3.3.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.3.2.
zu Gefahren für die Öffentlichkeit durch Baumängel an Gebäuden
(Drucks. Nr. 0776/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 0776/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Grundsätzlich sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte für die Sicherheit der Gebäude zuständig. Dieses gilt sowohl für die Errichtung als auch Instandhaltung der Gebäude. Für den Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden regelt die Niedersächsische Bauordnung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, welche Gebäude zu prüfen sind. Ebenso regelt sie den Prüfumfang im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Frage 1:
In welcher Weise ist die städtische Bauaufsicht an der Begutachtung der Sicherheit eines zwar privaten, aber die öffentliche Sicherheit tangierenden Großgebäudes in der Stadt beteiligt?

Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wird ein Bauvorhaben auf alle Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung, der Aufführungsbestimmungen und der Verordnungen sowie sonstigen gesetzlichen Vorgaben geprüft. Damit erfolgt die Prüfung auf die Belange der Öffentlichkeit. Dieses schließt auch die Prüfung der Standsicherheit (Statik) ein.

Frage 2:
Prüft die städtische Bauaufsicht bei besonderen, unkonventionellen Baukonstruktionen (hier einem sog. Hängehaus, dessen Gewicht nicht durch Grundmauern, sondern durch eine kranartige Vorrichtung von oben her getragen wird und das einen öffentlichen Fußgängerbereich überdeckt) in besonderer Weise die Sicherheit und Solidität der Bauausführung des Hauses? Falls nein, warum nicht?

Grundsätzlich gilt hier die gleiche Antwort wie zu Frage 1. Die Niedersächsische Bauordnung berücksichtigt unter anderen den Schwierigkeitsgrad der Konstruktion des Gebäudes und gibt somit den Prüf- und Genehmigungsumfang vor. Eine Prüfung der Bauausführung der wesentlichen tragenden Konstruktionsteile erfolgt entsprechend Schwierigkeitsgrad und statischer Beanspruchung der Bauteile, je nach Einzelfall. Grundsätzlich obliegt die Gewährleistung der sicheren Bauausführung, auch von untergeordneten Bauteilen wie abgehängte Decken, den Bauherren respektive den Fachfirmen.

Frage 3:


Was wird seitens der Stadtverwaltung unternommen, damit sowohl bei der Wiederherstellung der Deckenabhängung des Torhauses als auch generell bei neu errichteten Gebäuden die Sicherheit der baulichen Gegebenheiten dauerhaft („nachhaltig“) gewährleistet ist und bleibt?

Bei neu errichteten Gebäuden gilt, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft wird, soweit dieses gemäß Bauordnung gefordert wird. Abgehängte Decken gehören nicht zu den Bauteilen, die gemäß Bauordnung zu prüfen sind, da diese in der Regel nur durch ihr Eigengewicht belastet werden. Aufgrund des Schadensfalles am Torhaus wird die Bauordnung den Eigentümer anschreiben. Der Eigentümer soll die Schadensursache darlegen. Sofern die Schadensursache auf Fehler in der Planung oder Ausführung zurück zu führen ist, ist das Sanierungskonzept der Bauordnung einzureichen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob man in Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Deckenabhängung dafür Sorge tragen werde, dass diese Wind und Sturm aushalten würde.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die Verwaltung in ihrer Beantwortung darauf hingewiesen habe, dass alle statischen Bauteile bei der Neubeantragung eines Gebäudes geprüft und auch der Herstellungsvorgang überwacht würde. Zudem habe man ausgeführt, dass die Verwaltung den Hauseigentümer bzw. Bauherrn mit der Aufforderung angeschrieben habe, dass dieser Nachweise über den Zustand der Tragteile erbringen möge. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung keinerlei Spekulationen Nahrung geben werde, bevor die Untersuchungen abgeschlossen wären. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass der Fehler sicherlich nicht im Ursprungsprüfverfahren der Landeshauptstadt Hannover zu finden sei.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass der Bau an der Stelle eine komplette Fehlkonstruktion sei, da der Überhang des Gebäudes ca. bis zur Mitte des Aufganges von der U-Bahn reichen würde und somit den Regen, welcher von der Fassade aufgenommen würde, direkt in den Aufgang tropfe. Ratsherr Engelke bat darum, dass die Verwaltung dem Anschreiben an den Eigentümer eine Empfehlung zur Installation einer Regenrinne am Überhang beifügen möge.

Stadtbaurat Bodemann bat um Nachsicht, dass ihm die Beweggründe, die zur Konstruktion dieses besonderen Gebäudes geführt habe, nicht bekannt wären, da der Bau weit vor seinem Dienstantritt bei der Landeshauptstadt Hannover entstanden sei. Stadtbaurat Bodemann bemerkte, dass es sicherlich einer großen Ambition zu verdanken sei, dieses Gebäude mit diesem verwegenen, überhangtragenden Aspekt, an dieser Stelle am Aegidientorplatz zu errichten. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass die Intention zur Anbringung einer Regenrinne häufig Bestandteil von Diskussionen wäre, dass die Verwaltung diesem Ansinnen Nachdruck verleihen würde und dass man somit versuche, auch in diesem Fall Abhilfe zu schaffen.


TOP 3.4.
der CDU-Fraktion zur Teilnahme von Dezernenten an Parteiveranstaltungen
(Drucks. Nr. 0777/2015)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.1.
zum Zustand von öffentlich zugänglichen WC's in hannoverschen Verwaltungen
(Drucks. Nr. 0775/2015 mit 1 Anlage)

Wird schriftlich beantwortet.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

Abgesetzt


TOP 5.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2015 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0185/2015 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2015 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0185/2015 mit 1 Anlage.


TOP 6.
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT)
(Drucks. Nr. 0191/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0191/2015 mit 3 Anlagen.

TOP 7.
Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 7.1.
und 1. Ergänzung, Änderungsanträge der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 2741/2014 E1 mit 1 Anlage)

TOP 7.2.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0401/2015)

TOP 7.3.
und weiterer Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0457/2015)

TOP 7.4.
sowie Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0613/2015)

TOP 7.5.
und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0629/2015)

TOP 7.6.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0827/2015)

Ratsfrau Keller (SPD) erläuterte, dass die Zusammensetzung des Arbeitskreises Bäder aus Vertretern von Vereinen, Verbänden, Interessenvertretern, Betreibern, Politik und Verwaltung kaum offene Fragen zugelassen habe. Die Profilbildung diene zur Optimierung der Bäder, welche nach den Bedarfen ausgerichtet worden wären. Zudem sei es als Chance zu erkennen, die Nutzungszeiten für Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen sowie den öffentlichen Gruppen aus Jugend- und Senioreneinrichtungen neu anzupassen. Ratsfrau Keller erörterte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in ihrem Änderungsantrag darauf abzielen, dass das Fössebad in der Planung vorzuziehen sei, da dafür eine besondere Notwendigkeit bestünde und man bereits dafür 400.000 € in den Haushalt eingestellt habe. Ratsfrau Keller bedauerte, dass die Fraktion der CDU dem Antrag im Sportausschuss nicht zugestimmt habe, obwohl diese in ihrer Pressemitteilung ebenfalls ausgeführt hatte, dass die Sanierungen für das Fössebad und das Stöckener Bad vorzuziehen seien. Ferner sei die Ablehnung zur Anpassung der Miet- und Nutzungspreise an den Verbraucherpreisindex nach drei Jahren unverständlich, da dies den Vereinen und Badbetreibern Planungssicherheit geben würde. Ratsfrau Keller bemerkte zum Abschluss, dass alle Ratsfraktionen ausdrücklich zur weiteren Mitarbeit im Arbeitskreis Bäder aufgefordert wären, in dem nach Beschlussfassung der vorliegenden Anträge die standortbezogenen Sanierungskonzepte erarbeitet würden. Man würde dort die einzelnen Bäder der Reihenfolge nach separat mit allen Maßnahmen planen, was für ein ganzheitliches und umfassendes Konzept für die Bäder unverzichtbar sei. Die Stadtverwaltung Hannover läge mit dem vorliegenden Antrag, im Gegensatz zu anderen Kommunen, die über Schließungen ihrer Schwimmbäder nachdenken würden, ein Konzept zu Sanierungen und eventuellen Neubauten mit einem Volumen von 42 Mio. € vor.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) führte aus, dass die Fraktion der CDU die Sanierung des Fössebades und des Stöckener Bades vorziehen wolle, da diese beiden Bäder nach dem vorliegenden Antrag erst bis 2020 bzw. 2027 fertig saniert oder neu gebaut würden. Das Vorziehen der Sanierungen würde zum einen durch den desolaten Zustand der Bäder und zum zweiten dadurch begründet, dass die Gemeinde Godshorn beabsichtige, ihr Schwimmbad zu schließen, so dass zu erwarten sei, dass man die Schwimmer aus Godshorn und Umgebung in Hannover werde mit einbeziehen müssen. Ratsfrau Dr. Matz wies darauf hin, dass die Fraktion der CDU mit der moderaten Erhöhung der Mieten und Eintrittspreise für das Jahr 2016 einverstanden sei. Allerdings sollte die Anpassung an den Verbraucherpreisindex nicht automatisch, sondern unter stetiger Beobachtung der Entwicklungszahlen vorgenommen werden. Ferner sei man der Ansicht, dass die Steigerung der Attraktivität der Bäder fest im Konzept verankert würde. Zudem sollte im Planungsprofil beachtet werden, dass die Bäder vornehmlich der Öffentlichkeit im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen würden und dass dazu individuell, stadtteilbezogene Nutzungszeiten erarbeitet würden.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. das Bäderkonzept ablehnen werde, da der Zeitrahmen viel zu weit gefasst worden wäre. Man werde in diesem Zusammenhang dem Antrag der Fraktion der FDP zustimmen, wonach die Sanierungsdauer auf die Hälfte der Zeit zu verkürzen sei. Beigeordneter Förste unterstrich, dass mit der Sanierung im Fössebad und dem Stöckener Bad aufgrund der desolaten Zustände umgehend begonnen werden müsste, da die Stadtteile Linden und Stöcken aufgrund ihrer Siedlungsdichte über hohe Einwohnerzahlen verfügen würden. Ferner lehne man die Erhöhung der Miet- und Eintrittspreise ab, da diese zu Lasten der Familien gehen würden und im Gegenzug eine zu geringe Entlastung für den Haushalt der Stadt bedeute. Beigeordneter Förste betonte, dass die Fraktion DIE LINKE. hoffe, dass trotz der Ablehnung möglichst zeitnah mit der Sanierung im Fössebad sowie dem Stöckener Bad begonnen werden könne.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass das Bäderkonzept als Baustein eines großen Ganzen zu betrachten sei und dass einige Anträge aus den Fraktionen wahrscheinlich nicht gestellt worden wären, wenn die Verwaltungsvorlage aufmerksamer gelesen worden wäre. Ratsherr Bindert machte deutlich, dass man die Sanierung des Fössebades nur deshalb vorziehen könne, da man bereits Mittel dafür in den Haushalt eingestellt habe. Ferner werde man den Zeitplan für die Sanierungen nicht zusammenstreichen können, da man diesen unter Beachtung der anderen dann zur Verfügung stehenden Bäder erstellt habe.

Ratsherr Engelke (FDP) widersprach der Ausführung, wonach die Vereine mit der Erhöhung der Mietpreise einverstanden gewesen wären. Diese hätten sich zwar nach viel Getöse mit ihrem Schicksal arrangiert, aber wirklich einverstanden sei damit keiner der Vereinsvertreter gewesen. Ratsherr Engelke machte darauf aufmerksam, dass der Arbeitskreis Bäder ein Konzept erarbeitet habe, mit dem alle Beteiligten einverstanden gewesen seien und dass dann der Stadtkämmerer das Konzept aufgrund der Finanzierung zeitlich gestreckt habe. Ratsherr Engelke gab den Inhalt des FDP-Antrages wieder und erklärte, dass die Halbierung des Zeitrahmens ein sehr sportliches Ziel sei, dass dieser Punkt nach positiver Beschlussfassung des Antrages sicherlich diskussionsfähig wäre und dass man ansonsten von weiteren Veränderungen am Bäderkonzept Abstand nehmen sollte. Denn die Erfahrung aus früheren Projekten würde erkennen lassen, dass nachgebesserte Anträge durch die Politik meistens zu finanziellen Mehraufwendungen führen würden.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER es prinzipiell befürworten würde, dass die Stadt Hannover seine Bäder erhalten wolle. Denn viele Kommunen in Deutschland wären aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage dazu gezwungen Bäder zu schließen. Ratsherr Wruck erläuterte, dass das Bäderkonzept der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme gegen die Ausweitung von nicht schwimmfähigen Kindern und Jugendlichen sei. In diesem Zusammenhang sei hervorzuheben, dass vor der Erstellung des Bäderkonzeptes die Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen eine sehr sorgfältige Bestandsaufnahme der Gesamtsituation vorgenommen sowie eine Vorschlagsliste, hochqualitativer Art erarbeitet habe und dass das Bäderkonzept auf Grundlage dieser Vorarbeit erstellt worden sei. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass man den Änderungsanträgen zur Vorziehung der Sanierung des Fössebades und des Stöckener Bades aufgrund der bereits genannten Fakten zustimmen könne. Man werde somit den Anträgen der Fraktionen der CDU, der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion DIE LINKE. zustimmen. Ratsherr Wruck bemerkte abschließend, dass es wünschenswert wäre, wenn das Bäderkonzept in einen kleineren Zeitrahmen durchgeführt werden könnte. Ferner sei es fraglich, ob der vorgegebene Zeitablauf eingehalten und das Konzept im vollen Umfang, aufgrund der wirtschaftlichen Lage sowie anderer, zum Teil auferlegter Projekte, zu Ende gebracht werden könne.

Ratsherr Küßner (CDU) kritisierte, dass der Oberbürgermeister und Sportdezernent der Landeshauptstadt Hannover, nach der Erstellung des Sportentwicklungskonzeptes und des Bäderkonzeptes, den Fachbereich Sport und Bäder in das Sozialdezernat übergeben werde. Ratsherr Küßner konstatierte, dass durchaus die Möglichkeit in Betracht gezogen werden müsse, dass bei der Laufzeit des Bäderkonzeptes von 15 Jahren für einige Bäder jede Maßnahme zu spät kommen könnte. Zudem habe man es nicht verstanden für die Stadtteile Kirchrode, Bemerode, Wülferode, Döhren oder Wülfel eine Verbesserung herbeizuführen, um dem „aquaLaatzium“ Konkurrenz machen zu können.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) stellte fest, dass die Landeshauptstadt Hannover in den freiwilligen Bereich Bäder in den kommenden Jahren 42 Mio. € investieren werde. Zudem werde man nebenbei die Pflichtaufgaben wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten ohne Einsparungen weiter behandeln. Ratsherr Dr. Menge stellte die Frage in den Raum, in welchen Bereichen die Opposition bereit sei, Einsparungen vorzunehmen, damit das Bäderkonzept in einem kürzeren Zeitraum bewältigt werden könne. Ratsherr Dr. Menge führte weiter aus, dass das Programm eine Prioritätenliste sowie eine Kostenaufstellung für jedes einzelne Bad für eine verlässliche Planung beinhalten würde. Ferner sei dem Bäderkonzept, welches von neun Stadtbezirksräten behandelt worden sei, von sechs Stadtbezirksräten vorbehaltlos zugestimmt worden. Die übrigen drei Stadtbezirksräte hätten, wie auch die Opposition und die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, das Vorziehen der Bäder in Linden und Stöcken sowie die Verkürzung der Laufzeit gefordert. Ratsherr Dr. Menge merkte abschließend an, dass es völlig normal sei, dass Verbraucherpreise und somit auch Eintrittspreise oder Gebühren für Bibliotheken moderat anzupassen seien.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion das Bäderkonzept ablehnen werde, da die Verwaltung in Hinblick auf die allgemeinen Öffnungszeiten keinerlei Kontakt mit den BürgerInnen aufgenommen habe. Man habe die Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen eingebunden, mit Vereinen, Verbänden und Betreibern gesprochen. Allerdings habe die Verwaltung die BürgerInnen nicht beteiligt und damit wieder einmal verpasst, zusätzliche Nutzer über die Anpassung von Öffnungszeiten zu gewinnen.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Vertreter der Vereine und Verbände über die Erhöhung sicherlich nicht begeistert gewesen seien. Man habe ihnen jedoch mit den im Konzept aufgeführten Angaben eine Planungssicherheit in Bezug auf Nutzungsentgelte gegeben. Ratsherr Bindert versicherte, dass durch das Bäderkonzept keine Nutzergruppe benachteiligt würde und dass nun auch privaten Badegästen parallel zu den Vereinen der Zutritt zu den Schwimmbädern gewährt würde. Ratsherr Bindert stellte klar, dass Änderungs- und Zusatzanträge der Oppositionsfraktionen sogar gewünscht wären und dass sich die Fragwürdigkeit im vorliegenden Fall lediglich auf die Inhalte einiger Anträge beziehen würde. Ratsherr Bindert erörterte, dass man mit dem eigenen Antrag verlässliche Zahlen zur Sanierung oder einem Neubau einfordere, um nachhaltig entscheiden zu können. Ferner sei unter Punkt 5. des Antrages zu lesen, dass die BürgerInnen bzw. die Stadtbezirksräte im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes beteiligt würden. Zudem habe man Ergänzungen für Aktiv-Pass-Kinder und Ferien-Card-Kinder vorgenommen. Ratsherr Bindert betonte, dass man dem Konzept in Gänze grundsätzlich zustimmen werde und nur geringfügige Anpassungen vorgenommen habe.

Ratsfrau Keller (SPD) unterstrich, dass man im Antrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD lediglich kleinere Anpassungen, unter anderen auch vor dem Hintergrund der Haushaltseinlage zum Fössebad und einer wahlweisen Sanierung oder dem Neubau des Stöckener Bades, vorgenommen habe.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) machte deutlich, dass das Bäderkonzept durchaus ihre Zustimmung fände. Dieses sei ein Orientierungsrahmen für die Stadt, sich mit einer bestimmten Infrastruktur klug auseinander zu setzen. Die Ablehnung des Konzeptes sei lediglich in den von der Fraktion DIE LINKE. abzulehnenden Punkten 1.A und 1.B zu begründen. Ratsfrau Nowak erläuterte, dass nicht nur eine Priorität in Zusammenhang von Pflichtaufgaben (Schulen, Kindertagesstätten) oder freiwilligen Aufgaben erstellt, sondern auch dort Abwägungen zu Dringlichkeiten vorgenommen werden sollten. Dabei seien die Stadtteile Linden und Stöcken in Bezug auf die hohen Einwohnerzahlen sowie der Migration und Integration vorzuziehen.
Mit 51 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0629/2015 ab.

Mit 40 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0613/2015.

Mit 43 Stimmen gegen 15 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0457/2015 ab.

Getrennte Abstimmung:
Mit 41 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 1A des Zusatzantrages der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0401/2015 ab.

Mit 44 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den übrigen Teil des Zusatzantrages der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0401/2015 ab.

Mit 56 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2741/2014 -Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0827/2015 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsanträge der Stadtbezirksräte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2741/2014 E1 mit 1 Anlage.

Mit 40 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0613/2015), das Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 8.
Entgelte im Rettungsdienst
(Drucks. Nr. 0764/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Entgelte im Rettungsdienst nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0764/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 9.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative

TOP 9.1.
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei" Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0591/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0591/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.
226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren" Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
(Drucks. Nr. 2764/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 9.2.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 2764/2014 E1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2764/2014 E1 mit 1 Anlage.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit der Ziffer 2 der 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 2764/2014 E1 mit 1 Anlage), das 226. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Hilligenwöhren", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2764/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1262, 1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Verfahren nach § 13a BauGB, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0433/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1262, 1. Änderung - Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0433/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1789, In der Steinbreite, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0459/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1789 - In der Steinbreite, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0459/2015 mit 4 Anlagen.


TOP 10.3.
Bebauungsplan Nr.503, 1.Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße - nach §13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0593/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr.503, 1.Änderung - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0593/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 10.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1811 - Am Nordfeld -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0667/2015 mit 3 Anlagen)
Mit 44 Stimmen gegen 9 Stimmen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1811 - Am Nordfeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0667/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 10.5.
Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230; Döhren, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0462/2015 mit 3 Anlagen)

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230; Döhren nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0462/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 11.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)

TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0828/2015 N1)

Ratsherr Hanske (SPD) verlas den Text der Resolution und führte weiter aus, dass es bezeichnend sei, dass zum einen in der Demokratie die Transparenz leben würde und man sich zum anderen Verfahren gegenüber gestellt sehe, die durch Geheimhaltung und Intransparenz gekennzeichnet wären. Die Verhandlungen würden von neoliberalen Technokraten und nicht von den Regierungen geführt. Allein die Tatsache, dass dem Bundeswirtschaftsministerium die Einsicht in die amerikanischen Unterlagen verwehrt worden sei, würde die Intransparenz belegen. Ratsherr Hanske machte deutlich, dass das Subsidiaritätsprinzip aus dem Jahr 1603 (Johannes Althusius), das hierarchische Verwaltungshandeln von unten nach oben, sowie Inhalte der Verträge von Maastricht (1992) außer Kraft gesetzt würden. Ratsherr Hanske erörterte zu den Zielen des Transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und dem internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), dass geheime Informationen der Unternehmen außer Landes gebracht und dort verwendet werden dürften. Es soll die Rückführung von privaten Energie- und Wasserversorgungs- unternehmen an die Kommunen verhindern. Es sollen im Bereich Gesundheit öffentliche Rechte, wie z.B. der Betrieb öffentlicher Krankenhäuser, zurück gedrängt werden. Zudem hätten sich die Kommunen in den Bereichen technischer Dienstleistungen, städtebaulicher Leistungen, Bildungsdienstleistungen und im Veterinärwesen zurück zu halten. Da diese Punkte gravierende Eingriffe in das Gemeinwesen bedeuten würden, bat Ratsherr Hanske auch die nicht antragstellenden Fraktionen um Zustimmung.


Ratsherr Hillbrecht sagte, dass die PIRATEN den weiteren Verlauf der Resolution mit Spannung verfolgen werde, da bekannt sei, dass der Bundesvorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel, ein Befürworter des Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) sei und zudem in der näheren Vergangenheit auch Gegner des „Geheimabkommens“ aus den eigenen Reihen in ihre Schranken verwiesen habe. Denn es bestünde ein großer Unterschied darin, zum einen eine Resolution auf den Weg zu bringen und zum anderen seinen Forderungen zu diesem demokratiegefährdenden Abkommen bei der Parteispitze in Berlin verbal Ausdruck zu verleihen.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, dass man den Ausführungen aus der Parteispitze der SPD in Berlin zu dem Thema wenig Beachtung schenken würde, da diese in ihren Ausführungen dazu sehr variabel sei. Ratsfrau Langensiepen erörterte, dass diese sogenannten Freihandelsabkommen nicht als reiner Austausch von Handelsgütern und Dienstleistungen zu betrachten sei, da damit ebenso sozialpolitische Errungenschaften aufgehoben würden. Ratsfrau Langensiepen betonte, dass es ein besonders wichtiges Signal sei, dass die Resolution mit großer Zustimmung verabschiedet würde, da dies zu einer Aufbruchsstimmung bei den Partnerstädten in Deutschland und Europa führen könnte.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) kritisierte das Freihandelsabkommen hinsichtlich seiner Intransparenz und der Tatsache, dass Entscheidungen jenseits der europäischen Parlamente getroffen werden sollen sowie der Priorität des Investorenschutzes großer Unternehmen. Ratsfrau Nowak erläuterte, dass man sich nicht für einen Warenfluss zwischen Europa und den USA einsetzen müsste, da es bereits standardisierte Organisierungen (Normungen) gäbe. Sie betonte, dass der gravierende Aspekt, wonach die großen Unternehmen einen uneingeschränkten wirtschaftlichen Zugriff erhalten würden, die kommunale Daseinsvorsorge gefährde, da damit auch der unlimitierte Marktzugriff auf kommunale Tochtergesellschaften gewährleistet würde. Es könnte für die öffentliche Infrastruktur überaus tragisch enden, wenn zu den Freihandelsabkommen nicht zumindest eine Gesetzesinitiative in Hinblick auf eine Minderbeteiligung von Unternehmen an kommunalen Tochtergesellschaften eingeleitet würde. Ratsfrau Nowak bemerkte abschließend, dass man der SPD-Ratsfraktion sehr viel Mut dafür zusprechen sollte, ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu vermitteln, dass dieser einen anderen als seinen bisherigen Weg in dieser Angelegenheit einschlagen sollte. Zudem würde es der CDU-Ratsfraktion gut zu Gesicht stehen, wenn diese versuchen würde, auf Frau Merkel in Bezug auf die Freihandelsabkommen, nur der freiheitlichen Gesinnung wegen, zum Umdenken einzuwirken. Denn es sei unabdingbar sich für den freien Wettbewerb und gegen monopole Strukturen einzusetzen.

Ratsherr Hanske (SPD) zitierte den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Junker, wonach man nicht die Gesundheits-, Sozial- oder Datenschutzstandards senken und keine parallele, geheime Gerichtsbarkeit schaffen wolle. Ratsherr Hanske machte zur Position von Sigmar Gabriel deutlich, dass dieser die Ausführungen von Jean-Claude Junker als die richtige Verhandlungsposition erachte und dass die SPD dieser folgen wolle.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Resolution ausdrücklich zustimmen werde. Ratsherr Wruck betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Freihandelsabkommen als tatsächlichen Regress empfände und einen Rückschritt der gesellschaftlichen sowie politischen Vorstellungen, die man in Europa längst hinter sich gelassen habe, bedeuten würde. Die Abkommen dienten lediglich dazu, dass die Gesellschaft sowie die Wirtschaft in Europa nach amerikanischen Vorstellungen gestaltet werden sollten. Dabei sei im Besonderen die Intransparenz einer drohenden Parallelgerichtsbarkeit zu befürchten. In diesem Zusammenhang könnte es passieren, dass in Folge einer strittigen Sachlage ein Schiedsgerichtsverfahren in New York stattfände und dass Europa dabei völlig außen vor gelassen würde. Ratsherr Wruck unterstrich, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER derartigen Zuständen nicht zugetan sei, sondern vielmehr für eine fortzuführende Selbstbestimmung plädieren würde.

Mit 44 Stimmen gegen 12 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0828/2015 N1.

Damit erledigte sich der Beschluss über den Antrag aus Drucks. Nr. 0099/2015.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für das Protokoll:



H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter