Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 23.04.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.04.2015)
Protokoll (erschienen am 18.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 18.05.2015

PROTOKOLL

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Donnerstag, den 23. April 2015 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 13.00 Uhr
Ende 14.04 Uhr

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Anwesende:

Ratsmitglieder:

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
- Stellvertretende Ausschussvorsitzende -
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Kastning (SPD) (bis 13.55 Uhr)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
- in Vertretung für Beigeordnete Zaman - (bis 13.55 Uhr)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Beigeordnete Seitz (CDU) (bis 13.55 Uhr)

Grundmandatsträger:

Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:

Stadtkämmerer Dr. Hansmann (Dez. II)
Frau Weißenborn (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Herr Lange (37)
Herr Ulbrich (20.2)
Herr Suhr (20.3)
Herr Bär (19.1)
Herr Hoffmann (19.11)
Herr Schaefer (52.1)
Herr Kramer (68.A)
Herr Draeger (42.0)
Herr Lüdtke (61.44)
Herr Guttmann (43.1)
Herr Hirtz (20.31)


Herr Becker (18.7)
Herr Hüsken (Region Hannover)
Herr Schnalle (GPR)
Herr Müller (PR/II)
Herr Stillich (14.11) - für das Protokoll zu TOP 15
Frau Allner (20.11) - für die Ausschussbetreuung -




Presse

Frau König (NP)







































Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung am 11. März 2015
- öffentlicher Teil -

3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Kombieintrittskarten bei der DMAG
(Drucks. Nr. 0729/2015)

4. Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen)

4.1. Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2741/2014 E1 mit 1 Anlage)

4.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0401/2015)

4.3. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0457/2015)

4.4. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Drucks. Nr. 2741/2015 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0613/2015)

4.5. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0629/2015)

4.6. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2741/2014
Nachreiche (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0827/2015)

5. Veränderung des Anhangs der Benutzungsbedingungen - Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 0425/2015 mit 1 Anlage)

6. Honorare für die DozentInnen der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 0439/2015 mit 2 Anlagen)

7. Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen
(Drucks. Nr. 0455/2015 N1 mit 2 Anlagen)

8. Umstellung des Budgetierungssystems für Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 0444/2015)

9. Entgelte im Rettungsdienst
(Drucks. Nr. 0764/2015 mit 3 Anlagen)

10. Änderung der Vergnügungsteuersatzung
(Drucks. Nr. 0659/2015 mit 1 Anlage)

10.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0659/2015 (Änderung der Vergnügungsteuersatzung)
(Drucks. Nr. 0878/2015)

11. VVG mbH und üstra AG -
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
(Drucks. Nr. 0806/2015 mit 1 Anlage)

12. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG durch den Nds. Landesrechnungshof
Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 UVG
(Informationsdrucks. Nr. 0616/2015 mit 1 Anlage)

13. Bericht des Dezernenten

13.1. Finanzbericht für den Monat März 2015 - Stand 31.03.2015 -
(Informationsdrucks. Nr. 0885/2015 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

13.2. Sonstiges


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



.........................................................................................


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Ratsfrau Steinhoff eröffnete vertretend für die heute verhinderte Beigeordnete Zaman die 35. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Ratsfrau Steinhoff wies im Folgenden - auch im Namen der Verwaltung - darauf hin, dass für die Beratung der heute zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkte bis zum Beginn der anschließenden Sitzung des Verwaltungsausschusses lediglich eine Stunde zur Verfügung stehe.

Ferner weise sie auf die Nachreiche zur Sitzung und die heute aktuell vorliegenden Tischvorlagen hin.

Weitere Anmerkungen oder Änderungswünsche zur Tagesordnung gab es nicht.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung am 11. März 2015
- öffentlicher Teil -


genehmigt


TOP 3.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Kombieintrittskarten bei der DMAG
(Drucks. Nr. 0729/2015)


Ratsherr Dr. Menge trug den Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vor und begründete ihn. Diese Einsparung der DMAG sei möglicherweise nicht wirklich sinnvoll und daraus resultierend in der letzten Konsequenz unwirtschaftlich.

Ratsherr Engelke erklärte, er befürchte im Falle einer Nichtannahme des Antrages einen erheblichen Imageschaden für die Stadt Hannover und die Deutsche Messe AG, der nicht in Relation zu möglichen Einsparungen der Messe AG stehe, auch wenn diese an die Stadt hohe Rückzahlungen zu leisten habe. .

Ratsfrau Nowak stellte fest, sie habe die Streichung des Kombitickets ohnehin nicht verstanden. Insofern habe sie Interesse zu erfahren, was zu der aus der Sparmaßnahme resultierenden Resonanz festzustellen sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann legte dar, dass der Betrag in Höhe von 800.000 € tatsächlich von der Messe aufgebracht wurde. Fakt sei, dass die Messe AG aktuell und in den Folgejahren erhebliche Investitionen zu schultern habe und zudem an die Anteilseigner Millionenbeträge auszuschütten seien.

Ratsherr Dette warf ein, dass das Augenmerk der Messebesucher ggfs. eher dem Service als dem höheren oder niedrigeren Preis des Tickets gelte. Insofern könnten die Transportkosten eher von Beginn an auf höhere Eintrittspreise eingerechnet werden.


Antrag zu beschließen:

Die städt. Stimmführer in der Gesellschafterversammlung der DMAG werden beauftragt, den Vorstand der DMAG aufzufordern, mit den Trägern des ÖPNV über die Wiedereinführung von Kombitickets bei Veranstaltungen der DMAG zu verhandeln.


Einstimmig


TOP 4.
Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen)


Ratsfrau Steinhoff rief zunächst die Änderungs- und Zusatzanträge zu diesem komplexen Thema auf.

Ratsherr Dr. Menge stellte fest, dass die ausführliche Debatte hierzu sicherlich im nachgehenden Rat erfolgen werde, von daher werde er sich hier gerne auf die finanzpolitischen Punkte beschränken wollen. Er erklärte, seine Fraktion empfinde die Drucksache der Verwaltung als eine hervorragende Beratungsgrundlage, aus welcher verlässliche Daten für den Status Quo der anstehenden konzeptionellen Sanierung, deren Ablauf, die einzelnen Objekte und deren Finanzierung zu ziehen seien. Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sei daher auch nicht als Kritikansatz an der Vorlage der Verwaltung zu sehen.

Beigeordnete Seitz trug daraufhin die von ihrer Fraktion vorgelegten Zusatzanträge vor und begründete diese kurz.

Ratsherr Engelke stellte den Änderungsantrag der FDP vor und erklärte, was diese bewogen habe, eine Halbierung der Sanierungszeit zu beantragen.

Ratsfrau Nowak konstatierte, dass auch ihr der gesetzte Zeitrahmen sehr lang erscheine. Sie werde daher neben dem nachgereichten Änderungsantrag ihrer Fraktion auch dem Antrag unter Ziff. 4.5 ihre Zustimmung geben.


Antrag,

1. als Eckpunkte des Bäderkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen:
a. Die Sanierung der Bäder erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten Planung.

b. Die Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer werden ab dem 01.01.2016 gemäß Anlage 2 erhöht.
2. der Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzepts
a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten
b. Betriebskostenzuschüsse für die nicht von der Stadt betriebenen Bäder
c. Eintrittspreise der Bäder
zuzustimmen.

in der durch die E1 ergänzten und durch die Annahme der DS 0613/2015 geänderten Fassung mit 7 : 2 : 1 beschlossen


TOP 4.1.
Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2741/2014 E1 mit 1 Anlage)


Antrag,

die in der Anlage beigefügten beschlossenen Änderungsanträge

1. Stadtbezirksrat Mitte
Drucksache Nr. 15-2814/2014, Punkt 1

2. Stadtbezirksrat Linden-Limmer
a. Drucksache Nr. 15-0110/2015
b. Drucksache Nr. 15-0111/2015
c. Drucksache Nr. 15-0112/2015

3. Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
a. Drucksache Nr. 15-0223/2015
b. Drucksache Nr. 15-0224/2015

abzulehnen und der Beschlussdrucksache 2741/2014 in ihrer ursprünglichen Form zuzustimmen.


7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.2.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0401/2015)


Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

Antrag,
1. als Eckpunkte des Bäderkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen:
a. Die Sanierung der Bäder erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten Planung, wobei die Sanierungen des Fössebades und des Stöckener Bades deutlich vorgezogen werden. Mit der Planungsphase wird bei beiden Bädern im Jahr 2016 begonnen; im Anschluss ist eine zügige Durchführung der Sanierung sicherzustellen.
Bei akutem Handlungsbedarf werden zusätzlich weitere einzelne Bäder – abweichend von der in Anlage 1 vorgelegten Planung – auf der Sanierungsliste vorgezogen.
b. Die Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer werden zum 01.01.2016 wie in Anlage 2 unter der Rubrik „ab 2016“ vorgeschlagen erhöht. Ab 2017 überprüft die Verwaltung im Drei-Jahres-Rhythmus, ob sich der Verbraucherpreisindex erhöht hat. Sofern diese Bedingung eintritt, legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hannover einer Beschlussdrucksache mit Empfehlung für eine angemessene Mietpreisanhebungen vor.
2. der Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzepts
a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten
b. Betriebskostenzuschüsse für die nicht von der Stadt betriebenen Bäder
c. Eintrittspreise der Bäder
d. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung

zuzustimmen.


2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.3.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0457/2015)


Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird unter Punkt 2.a. wie folgt ergänzt:


Antrag,
2. der Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzepts
a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten:
· Die Öffnungszeiten werden für die Öffentlichkeit an allen Standorten nicht verkürzt; dies gilt es insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Profilbildung.
· Die öffentlichen Nutzungszeiträume werden an allen Standorten individuell betrachtet und nicht gegeneinander aufgerechnet.


2 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.4.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Drucks. Nr. 2741/2015 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0613/2015)


Änderungsantrag zu beschließen:

Das Bäderkonzept wird in folgenden Punkten geändert:
1. Der Beginn der Planungen für das Kombibad Fössebad wird vorgezogen, um eine zeitnahe Entscheidung über Neubau oder Sanierung treffen zu können. Die Planungen für das Kombibad Fössebad beginnen im Jahr 2015, direkt nach dem Beschluss des Bäderkonzepts. Entsprechend wird die Sanierung bzw. ein möglicher modularer Neubau des Kombibad Fössebades auf das Jahr 2017 vorgezogen. Die Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Neubau erfolgt, soll schnellstmöglich getroffen werden. Für den Planungsentwurf Neubau sollte auch dargelegt werden, welche zusätzlichen Kosten der Bau von 50 Meter-Bahnen erfordern würde. Der Park mit seinem Baumbestand auf dem Kombibadgelände ist planerisch zu berücksichtigen. Die weitere Umsetzung des Bäderkonzepts wird an dem vorgezogenen Planungsbeginn des Kombibads Fössebad ausgerichtet.
2. Die Planungen für das Stöckener Bad werden so frühzeitig vorgenommen, dass keine Verzögerung des geplanten Baubeginns entsteht. Die Entscheidung über Sanierung oder Neubau soll auch hier schnellstmöglich getroffen werden.
3. Der Investitionsmittelansatz wird den beschlossenen Umsetzungsverfahren entsprechend angepasst. Die jährlichen Baukostensteigerungen und die möglichen Kosten für den Bau im Passivhausstandard werden im Mittelansatz für die Umsetzung des Bäderkonzepts alternativ dargestellt und geprüft. Hierbei soll auch dargestellt werden, welche Auswirkungen die Anwendung der verschiedenen energetischen Baustandards auf die zukünftigen Betriebskosten hätte.
4. Zu Pkt 2b (Betriebskostenzuschüsse für die nicht von der Stadt betriebenen Bäder) und 2c (Eintrittspreise der Bäder) der DS 2741/2014:
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Verhandlungen über die zukünftigen Betriebskostenzuschüsse die Akzeptanz der FerienCard und des Hannover-Aktiv-Passes in allen geförderten Bädern zu erreichen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert die Stadtbezirksräte und die Bürgerinnen und Bürger zeitnah vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Bädern zu informieren.
6. Das Bäderkonzept soll alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.

7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.5.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0629/2015)


Antrag:

Änderungen zu beschließen:
1. Die in der Ursprungsdrucksache festgelegte Reihenfolge der Sanierungen wird beibehalten.
2. Die dafür vorgesehene Sanierungszeit wird halbiert.


1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.6.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0827/2015)


Antrag

Das Bäderkonzept wird in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt:
1. Der Beginn der Planungen für das Fössebad wird vorgezogen, um eine zeitnahe Entscheidung über Neubau oder Sanierung treffen zu können. Die Planungen für das Fössebad beginnen im Jahr 2015, direkt nach dem Beschluss des Bäderkonzepts.

Die Sanierung soll im Jahr 2016 beginnen.

2. Bei den Planungen für das Fössebad wird weiterhin von jeweils einem separaten Freibade -und Hallenbereich ausgegangen.“ Planungsbeginn für das Fössebad bereits 2015, Drucksache Nr. 15-0112/2015


1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Veränderung des Anhangs der Benutzungsbedingungen - Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 0425/2015 mit 1 Anlage)


Antrag zu beschließen,

die Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek Hannover mit dem Anhang und der Hausordnung zu ändern.

Sachkonto 34614000 – Privatrechtliche Benutzungsgebühren


Einstimmig


TOP 6.
Honorare für die DozentInnen der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 0439/2015 mit 2 Anlagen)


Antrag,

zu beschließen, die Honorare für die KursleiterInnen der Volkshochschule Hannover (VHS) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 gemäß Anlage 1 und 2 der Drucksache neu festzusetzen.


Einstimmig


TOP 7.
Entgelte für die Teilnahme an Volkshochschulkursen
(Drucks. Nr. 0455/2015 N1 mit 2 Anlagen)


Antrag,

zu beschließen, dass die Kursentgelte und damit verbunden die Kalkulationsregeln für Kurse und Leistungen der Volkshochschule (VHS) mit Wirkung zum Herbstsemester 2015 gemäß Anlage 1 und 2 der Drucksache neu festgelegt werden.


Einstimmig


TOP 8.
Umstellung des Budgetierungssystems für Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 0444/2015)


Antrag,

zu beschließen, das Budgetierungssystem auf eine teilnahmebezogene Berechnung umzustellen.


Einstimmig


TOP 9.
Entgelte im Rettungsdienst
(Drucks. Nr. 0764/2015 mit 3 Anlagen)


Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung mit den Kostenträgern für den Rettungsdienst zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 10.
Änderung der Vergnügungsteuersatzung
(Drucks. Nr. 0659/2015 mit 1 Anlage)


Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Vergnügungsteuersatzung. Die Änderungssatzung soll am 01.07.2015 in Kraft treten.


8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.1.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0659/2015 (Änderung der Vergnügungsteuersatzung)
(Drucks. Nr. 0878/2015)


Beigeordnete Seitz trug den Zusatzantrag ihrer Fraktion vor. Die Intention der CDU sei es, dass Mehreinnahmen bei dieser Steuer in die Präventionsarbeit fließen sollten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte angesichts der sich daran anschließenden Wortmeldung von Ratsherrn Wruck, dass die normative Begründung für die Vergnügungssteuer tatsächlich die Bekämpfung der Spielsucht sei. Jedoch sollte man die Lenkungsfunktion einer Steuer - und dieses gelte insbesondere für Bagatellsteuern - nicht überschätzen.
Generell sei festzustellen, dass Steuern nicht zweckgebunden eingesetzt werden dürften und insofern den gesamten Haushalt finanzierten.

Ratsherr Dr. Menge äußerte Verständnis für die Intention des Zusatzantrages; jedoch habe dieses Anliegen mit der Satzung an sich nichts zu tun.
Zudem werde bei der LHH bereits vieles unternommen, was in der Zielrichtung dieses Zusatzantrages liege.

Ratsherr Engelke monierte, dass in den Spielhallen keine Hinweise - z. B. entsprechende Flyer mit Hilfeangeboten - zum Thema Spielsucht anzutreffen seien. Von daher halte er den CDU-Antrag für richtig und unterstütze ihn.

Ratsfrau Nowak wies darauf hin, dass erst kürzlich hier im Gremium bereits ein ausführlicher Bericht zu entsprechenden Kontrollen der Verwaltung in den Spielhallen erfolgt sei.

Beigeordnete Seitz konstatierte, die CDU werde an dem Antrag festhalten und ihn gegebenenfalls in einem anderen Gremium einbringen.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte im Hinblick auf eine entsprechende Nachfrage von Ratsherrn Engelke, dass in naher Zukunft durch den Glücksspielvertrag ohnehin ein Einbruch der Einnahmen in Höhe von bis zu 25 % eintreten würde.

Ratsfrau Steinhoff bat Beigeordnete Kastning, ihr das Wort zu erteilen und führte im Folgenden aus, dass nach ihrer aktuellen Kenntnis so gut wie keine Jugendverstöße in den Spielhallen vorgekommen seien. Dennoch sei ein "Runder Tisch" unter Beteiligung der entsprechenden Institutionen in Planung.


Antrag zu beschließen:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung. Die Änderungssatzung soll am 01.07.2015 in Kraft treten.

Darüber hinaus legt die Verwaltung den Ratsgremien bis zu den Sommerferien eine Drucksache vor, die darstellt, wie Maßnahmen zur Suchtprävention im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages, z.B. durch verstärkte Kontrollen hinsichtlich Aufenthalt und Nutzung der Geräte durch Jugendliche, besser als bisher umgesetzt werden können.


3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.
VVG mbH und üstra AG -
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Stadtbahn- und Busverkehrsdienste an die
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

(Drucks. Nr. 0806/2015 mit 1 Anlage)


Anträge,

1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover nimmt die als Anlage beigefügte Beschlussdrucksache Nr. 2343 (III) der Region Hannover zur Kenntnis.

2. Die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover (VVG) wird angewiesen, einer Weisung an die Geschäftsführung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zuzustimmen, dass der Vorstand der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag § 1 Abs. 3 angewiesen wird, den von der Regionsversammlung der Region Hannover beschlossenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der beigefügten Beschlussdrucksache Nr. 2343 (III) der Region Hannover zu befolgen und insbesondere die beihilferechtlichen Anforderungen an Ausgleichsleistungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben einzuhalten.


Einstimmig


TOP 12.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof
Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 UVG

(Informationsdrucksache Nr. 0616/2015 mit 1 Anlage)


Zur Kenntnis genommen


TOP 13.
Bericht des Dezernenten

13.1. Finanzbericht für den Monat März 2015 - Stand 31.03.2015 -
(Informationsdrucks. Nr. 0885/2015 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

13.2. Sonstiges


Stadtkämmerer Dr. Hansmann präsentierte in kurzgefasster Form den aktuellen Finanzbericht für den Monat März 2015, wobei weiterhin die aktuelle, positive Entwicklung der Gewerbesteuer bestehe.
Zum inzwischen sich konkreter abzeichnenden Jahresergebnis 2014 sei festzustellen, dass dieses sich wohl bei Minus 80 Mio. € einpendeln werde.

Nachfragen im Detail zu einzelnen Finanzpositionen von Ratsfrau Nowak sowie den Ratsherren Engelke und Dette wurden sowohl von Stadtkämmerer Dr. Hansmann als auch von Herrn Suhr beantwortet.


Der aktuelle Monatsbericht (IDS 0885/2015) wurde durch Stadtkämmerer Dr. Hansmann präsentiert und neben dem Bericht über das vorläufige Jahresergebnis 2014 zur Kenntnis genommen.





Für die Niederschrift


gez. Dr. Hansmann gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin












II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L




................................................................................

Stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsfrau Steinhoff schloss die 35. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 14.04 Uhr.














Für die Niederschrift


gez. Dr. Hansmann gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin