Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 13.04.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 02.04.2015)
Protokoll (erschienen am 17.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 12.05.2015

PROTOKOLL

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 13. April 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
stellv. Bezirksbürgermeister Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Afonso M. Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
Bezirksratsfrau Dimou (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) 18.30 - 22.00 Uhr
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nebendahl (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD) 18.30 - 20.40 Uhr
Bezirksratsherr Sill (SPD)
(Bezirksratsherr Sylvester) (HANNOVERANER)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Plöger FB Tiefbau
Herr Bode FB Tiefbau
Frau Raab Stadtbezirksmanagement
Frau Roth FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Fenske Bezirksratsangelegenheiten

Gäste:
Herr Michaelis



Presse:
Herr Schinkel HAZ
Herr Bohnenkamp NP

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Erneuerung der Stützwand in der Herschelstraße (Information durch die DB)

4. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Mitte: Am Kanonenwall, Am Taubenfelde, Bäckerstraße, Eichendorffstraße, Hartwigstraße, Holteistraße, Karolinenstraße, Körnerstraße, Lenaustraße, Lisbethstraße, Lüerstraße, Neustädter Straße, Oeltzenstraße, Reuterstraße, Scholvinstraße, Seelhorststraße, Theodorstraße, Tiedgestraße, Wilhelmshavener Straße

4.1. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE zu TOP 4: Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GIB)

5. A N H Ö R U N G

5.1. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. interfraktionelle Anträge

6.1.1. Zuwendung an das Freie Opernensemble Zauberflöte e.V.
(Drucks. Nr. 15-0730/2015)

6.1.2. Zuwendung an den Verein Kunst und Warum e.V.
(Drucks. Nr. 15-0731/2015)

6.2. gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion:

6.2.1. Zuwendung an den KulturRaum Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-0732/2015)

7. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

8. A N T R Ä G E


8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Wohngeld und Grundsicherung gegen Altersarmut
(Drucks. Nr. 15-0522/2015)

8.1.2. Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen Königstraße / Emmichplatz
(Drucks. Nr. 15-0514/2015)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Leinenpflicht in der vorderen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0717/2015)

8.2.2. Aufbesserung des städtischen Haushalts
(Drucks. Nr. 15-0718/2015)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Sitzplatzprogramm für den Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0733/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Auswirkungen von Biberbauten
(Drucks. Nr. 15-0719/2015)

9.1.2. Gleisbaupläne der Bundesbahn
(Drucks. Nr. 15-0720/2015)

9.1.3. Verstärktes wildes Plakatieren
(Drucks. Nr. 15-0721/2015)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Abstellmöglichkeiten in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-0722/2015)

9.2.2. "Status Quo" und Baustellenführung
(Drucks. Nr. 15-0723/2015)

9.2.3. Systematische Reinigung von Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0724/2015)

9.2.4. Abstellmöglichkeiten in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0725/2015)

9.2.5. Hauptrouten in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0726/2015)

9.2.6. Knotenpunktprogramm
(Drucks. Nr. 15-0727/2015)

9.2.7. Breite und Qualität von baulich angelegten Radwegen bzw. Radverkehrsanlagen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0728/2015)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0734/2015)

9.3.2. Beteiligung des Bezirksrates bei Grundstücksverkäufen
(Drucks. Nr. 15-0735/2015)

9.3.3. Gewerbliche Missnutzung von Wohnraum als Ferienwohnung
(Drucks. Nr. 15-0736/2015)

9.3.4. Baustelle Leineufer
(Drucks. Nr. 15-0737/2015)

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2015
- öffentlicher Teil.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2015
-nichtöffentl. Teil-

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung bemerkte Bezirksbürgermeister Sandow, dass die SPD die Verwaltungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 5.1. in die Fraktion ziehe. Der Tagesordnungspunkt 12 werde abgesetzt. Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Ein Anwohner der Seelhorstraße fragte, warum sich die Sanierung der Hindenburgstraße so lange hinziehe.
Herr Bode antwortete, dass die Hindenburgstraße kurz vor der Fertigstellung stehe und die Dauer einfach mit der Länge der Straße in Zusammenhang stehe. Die Fertigstellung werde in 2 bis 3 Wochen erfolgen und die Bushaltestelle werde zurück verlegt. Verzögerungen habe es nicht gegeben.
- Ein weiterer Einwohner fragte zur Hindenburgstraße, ob sich dort Busse begegnen könnten. Bezirksbürgermeister Sandow entgegnete, dass dieses Thema auch im Bezirksrat diskutiert worden sei. Busse könnten sich im Schritttempo begegnen, der Zuschnitt der Straße sei von der üstra so empfohlen worden.
- Ein Einwohner beschwerte sich über den Zustand der Körnerstraße. Außerdem gebe es dort keine Parkmöglichkeiten für Besucher.
- Ein Anwohner der Oeltzenstraße griff das Problem des fehlenden Parkraums auf. In der Oeltzenstraße gebe es Anwohnerparkausweise und er rege an, für Besucher Gästeparkausweise einzuführen.
Auf eine Frage eines Anwohners erläuterte Herr Bode, dass die Parkplätze am Marstall bis 24.00 Uhr gebührenpflichtig seien.

TOP 3.
Erneuerung der Stützwand in der Herschelstraße (Information durch die DB)
Herr Michaelis stellte die Erneuerung des Stützbauwerkes in der Herschelstraße anhand einer Präsentation vor (Anlage 1 zum Protokoll).
Der Baubeginn sei für September 2015 vorgesehen.

Bezirksratsherr Engelke fragte, ob der Gehweg durch die Erneuerung der Stützwand schmaler werde und wie die Struktur der Wand aussehen werde. Außerdem stelle sich die Frage, ob die Zufahrt zum Kino durchgängig erhalten bleibe und wann die Maßnahme insgesamt abgeschlossen sei.
Herr Michaelis antwortete, dass nach Abschluss der Baumaßnahme sogar mehr Seitenraum vorhanden sei und es keine Einschränkungen in der vorhandenen Gehwegbreite geben werde. Die Wandstruktur bleibe die Gleiche, die Gestaltung erfolge durch senkrechte Profilierungen im Beton. Die Betonfelder sollen mit einheitlich gestalteten Werbeträgern gefüllt und beleuchtet werden. Es sei geplant, die Maßnahme bis Frühjahr 2017 zu realisieren.
Bezirksratsfrau Markowis schlug vor, die Betonwand zu begrünen. Da nicht überall Werbung vorhanden sei, könne die Begrünung eventuelle in Teilbereichen umgesetzt werden. Herr Michaelis entgegnete, dass es bezüglich der Werbetafeln für jedes Betonfeld Verträge mit der Ströer Städtemedien gebe. Zukünftig werden vier Felder weniger zur Verfügung stehen, dafür werde die Böschung neu gestaltet und intensiv bepflanzt, auch um das Betreten der Bahnanlagen zu erschweren.
Bezirksratsfrau Kupsch wollte wissen, ob man sich bei der Baumaßnahme auch Gedanken zum Schallschutz gemacht habe.
Herr Michaelis antwortete, dass Schallschutz hier nicht das Thema sei. Voraussetzungen für den Schallschutz seien Berechnungen, die belegen würden, dass sich etwas verändere. Durch die Erneuerung der Wand verändere sich aber definitiv nichts. Der Planungsauftrag beziehe sich nur auf die Erneuerung des Stützbauwerkes.
Bezirksbürgermeister Sandow ergänzte, dass sich der Bezirksrat mit dem Lärmschutz im östlichen Bereich Hagenstraße und dem westlichen Teil der Bahnanlage beschäftigt habe. Damals hieß es, dass sich die Bahn solange auf Bestandsschutz berufen könne, wie bauliche Maßnahmen nicht erforderlich seien. Wenn nun eine Baumaßnahme angegangen werde, müsste der Bestandsschutz wegfallen.
Bei einer Gleisverlegung werde eine Lärmuntersuchung beauftragt, erläuterte Herr Michaelis. Wenn diese eine Erhöhung der Schallemission ergebe, würden zum Planungsauftrag Schallschutzmaßnahmen gehören. Dies sei aber nicht der Fall, da die bestehende Gleisanlage unverändert bliebe.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke brachte ihre Sorge um die Verkehrsbelastung während der Baumaßnahme in Zusammenhang mit dem Ausbau der D-Linie zum Ausdruck.
Herr Michaelis unterstrich, dass die geplante Verkehrsführung während der Baumaßnahme mit den Experten der Landeshauptstadt Hannover und der beauftragten Planungsbüros abgesprochen sei.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob die jetzt konstruierte Stützwand statisch in der Lage sei, einen später notwendigen Schallschutz zu tragen. Bei der Bahn gebe es ja auch Überlegungen, ein weiteres Gleis am Hauptbahnhof zu verlegen und dann wären die Schallschutzmaßnahmen notwendig.
Bezüglich der Aufhebung der Sperrung der Herschelstraße zur Weihnachtszeit stelle sich die Frage, ob bis Januar 2016 nur die Baustelle eingerichtet werden soll.
Herr Michaelis erwiderte, dass zur Einrichtung der Baustelle keine Sperrung benötigt werde. Die Arbeiten werden so getaktet, dass in der 2. Kalenderwoche 2016 massiv mit den Arbeiten begonnen werde. Das Bauwerk an sich sei in der Lage, eine zusätzlich Last wegen des Schallschutzes aufzunehmen.
Bezirksratsherr Nebendahl äußerte seine Bedenken hinsichtlich der Einfädelung des Radverkehrs in die Nikolaistraße.
Bezirksbürgermeister Sandow bedankte sich für die Vorstellung und bat um Weitergabe der Anregungen des Bezirksrates hinsichtlich des Schallschutzes und der Gestaltung der Wand.

TOP 4.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Mitte: Am Kanonenwall, Am Taubenfelde, Bäckerstraße, Eichendorffstraße, Hartwigstraße, Holteistraße, Karolinenstraße, Körnerstraße, Lenaustraße, Lisbethstraße, Lüerstraße, Neustädter Straße, Oeltzenstraße, Reuterstraße, Scholvinstraße, Seelhorststraße, Theodorstraße, Tiedgestraße, Wilhelmshavener Straße

Herr Bode erläuterte anhand einer Präsentation (siehe Anlage 2), die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms zur Grunderneuerung im Bestand für den Stadtbezirk Mitte.

Bezirksbürgermeister Sandow lobte die Vorgehensweise der Verwaltung und dankte für die der eigentlichen Beschlussdrucksache vorgeschalteten Informationen.

TOP 4.1.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE zu TOP 4: Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GIB)
Für die Fragen der AnliegerInnen erläuterte Bezirksbürgermeister Sandow, dass die Straßen in Clustern aufgerufen werden und dann die Möglichkeit zur Fragestellung an die Verwaltung bestehe.

Lisbethstraße, Karolinenstraße Theodorstraße, Am Taubenfelde und Körnerstraße:
Ein Anwohner der Theodorstraße fragte nach der Dauer und dem Zeitpunkt der Sanierungsmaßnahme und nach den Zahlungsmodalitäten der Anliegerbeiträge.
Herr Bode
antwortete, dass die Maßnahmen terminlich erst geplant werden, wenn die konkreten Beschlüsse vorliegen. Grundsätzlich seien die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen. Die Anlieger werden aber im Vorfeld über die konkreten Maßnahme informiert. Hinsichtlich der Berechnung der Anliegerbeiträge könne schwer eine Kostenschätzung abgegeben werden, da dort mehrere Parameter wie Grundstücksgröße, Geschosszahl und Nutzung des Gebäudes einfließen. Auch Eigentumsanteile bei Eigentumswohnungen würden sich auf die Anliegerbeiträge auswirken. Die Verwaltung biete daher nach Beschluss der einzelnen Maßnahmen eine Beratung für die Eigentümer speziell bezogen auf ihr Grundstück an. Zu den Zahlungsmodalitäten sei zu bemerken, dass zunächst die Baumaßnahmen ausgeführt werden. Dann werde innerhalb der nächsten zwei Jahre abgerechnet, damit komme die früheste Abrechnung 2018/2019.
Ein Anwohner fragte, ob auch die Städtischen Grundstücke in den Straßen bei der Abrechnung mit berücksichtigt werden.
Herr Bode erwiderte, dass alle Grundstücke heran gezogen werden.
Ein Anwohner fragte zur Historie der Instandhaltung der Straßen, wo der Bürger einsehen könne, welche Maßnahmen konkret bei der betroffenen Straße durchgeführt worden seien. Dies sei hilfreich, um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu klären.
Herr Bode erläuterte, dass grundsätzlich in den Erhaltungsbezirken die Schäden der Straßen dokumentiert werden, diese Aufzeichnungen aber nicht ewig aufbewahrt werden.
Die Straßen seien alle zwischen 50 und 60 Jahre alt. Wenn man berücksichtige, dass Straßen eine Lebensdauer von 30 Jahren hätten, seien alle Straßen über dieser Dauer verlängert erhalten worden.
Herr Bode beantwortete noch einzelne konkrete Nachfragen zu den Abrechnungsmodalitäten.
Ein Anwohner fragte, inwieweit das GIB mit anderen Städtischen Programmen, wie dem Ausbau und der Förderung von Fernwärme abgestimmt sei.
Herr Bode entgegnete, dass vor Durchführung der Maßnahmen die Verwaltung eine Abfrage bei allen Leitungsträgern veranlasse, ob diese in den nächsten Jahren Bedarfe haben. Private Eigentümer würden im Vorfeld angeschrieben, ob sie noch Maßnahmen z.B. hinsichtlich Fernwärme planen.
Eine Anwohnerin der Straße Am Taubenfelde fragte, ob es Prioritäten bei der Umsetzung der Maßnahmen gebe.
Herr Bode antwortete, dass versucht werde die Maßnahmen lokal zusammen zu fassen. Eine Priorisierung gebe es so nicht.
Ein Anwohner fragte, inwieweit bereits eingerichtete Baustellen berücksichtigt werden.
Herr Bode führte aus, dass andere Baumaßnahmen mit der Grunderneuerung koordiniert werden.

Oeltzenstraße, Hartwigstraße, Wilhelmshavener Straße, Reuterstraße und Scholvinstraße:
Ein Anwohner der Hartwigstraße fragte, wann die Deckschicht auf dem Kopfsteinpflaster aufgetragen worden sei. Außerdem sei im Einmündungsbereich die Straße im guten Zustand und müsse nicht erneuert werden. Es stelle sich weiter die Frage ob die Bauminseln auf den Nebenanlagen erhalten bleiben.
Herr Bode erwiderte, dass die Bäume natürlich erhalten bleiben. Die Einmündungsbereiche blieben erhalten. Die Deckschicht sei ein Flickwerk und somit zwischen 1 und 15 Jahre alt.
Ein Anwohner stellte die Frage, ob das Kopfsteinpflaster nicht erhalten werden könne.
Herr Bode erläuterte, dass bei den stark beschädigten Pflasterstraßen eine Erhaltung kaum möglich sei. Die Asphaltlösung sei preiswerter und freundlicher gegenüber der Barrierefreiheit. Sollte der Bezirksrat die Erneuerung mit Kopfsteinpflaster beschließen, werde der Beschluss auch umgesetzt, die Kosten werden dann aber erheblich höher.
Auf eine Frage eines Anwohners nach der Dauer der Erneuerungsmaßnahmen erklärte Herr Bode, dass dies nicht genau benannt werden könne. Die Maßnahme umfasse den Straßenbau und die Leitungsabfrage.
Ein Anwohner der Oeltzenstraße berichtete, dass die Straße einmal wegen einer Fernwärmeleitung und dann von den Stadtwerken aufgerissen worden sei. Er rege an, dass nicht eine Leitungsanfrage gestellt werde, sondern die Stadtwerke aufgefordert werden, im Vorfeld eine Kamerabefahrung vorzunehmen. Das Schlimmste, was den Anliegern passieren könne sei, dass die mitfinanzierte Straße nach einem Jahr wieder aufgerissen werde. Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass 5 Jahre nach der Straßenerneuerung keine Leitungsarbeiten vorgenommen werden dürfen.

Lenaustraße, Am Kanonenwall, Bäckerstraße, Neustädter Straße:
Eine Anwohnerin der Neustädter Straße erklärte, dass sie dort seit 1968 wohne. Die Straße werde sehr stark durch die anliegende Feuerwehr genutzt und es stelle sich die Frage, ob dies berücksichtigt worden sei.
Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass die Neustädter Straße als Innerortsstraße eingestuft sei. Herr Bode bestätigte dies und ergänzte, dass das große Gebäude der Feuerwehr sich positiv auf den Anliegerbeitrag auswirke. Ein Anwohner fragte, wie die hohen Baukosten der nur 500 m langen Neustädter Straße zustanden kommen. Herr Bode erläuterte, dass der Berechnung Quadratmeteransätze zu Grunde liegen. Die Neustädter Straße sei eine sehr breite Straße, daher die hohen Quadratmeterzahlen und der Preis. Eine Anwohnerin bemängelte, dass die Bäckerstraße als Anliegerstraße eingestuft werde. 90 % des Verkehrs sei Durchfahrtsverkehr und eine Vielzahl von Taxen würden die Straße als Weg zum Friederikenstift nutzen. Herr Bode erklärte, dass ein sehr deutlicher Unterschied bei der Verkehrsabwicklung zwischen Bäckerstraße und Neustädter Straße bestehe. Er werde den Hinweis aber mitnehmen und überprüfen.
Ein Anwohner des Straße "Am Kanonanwall" stellte die Frage, warum es keine Anwohnerparkausweise gebe. Bezirksbürgermeister Sandow sagte, dass das Thema nicht direkt zur Straßenerneuerung passe, der Bezirksrat den Hinweis aber mitnehmen werde.

Eichendorffstraße, Holteistraße, Tiedgestraße, Lüerstraße; Seelhorststraße:
Eine Anwohnerin der Eichendorffstraße erklärte, dass nach Ansicht der Verwaltung die Lebensdauer einer Straße ca. 30 Jahre ausmache. Das Pflaster in der Eichendorffstraße sei aber wesentlich älter, daher stelle sich die Frage, wann das Basaltkopfsteinpflaster verlegt worden sei. Die anliegenden Straßen seien ca. 65 bis 70 Jahre alt.
Herr Bode antwortete, dass die Frage sehr schwer zu beantworten sei, aber ein Alter von 60 bis 70 Jahren könne bestätigt werden.
Ein Anwohner der Tiedgestraße brachte seine Verwunderung zum Ausdruck, dass noch kein Anlieger gesagt habe, dass er die Erneuerungsmaßnahmen nicht wolle. Er halte die Erneuerung der Tiedgestraße für überflüssig. Die Geräuschbelastung sei gering und der Straßenzustand besser als bei anderen Straßen. Interessant sei auch die Frage, wie viel Prozent teurer eine Pflasterstraße im Gegensatz zur Asphaltstraße sei.
Herr Bode erwiderte, dass wenn man das Altpflaster komplett wieder verwenden könne, dann liege man 15 bis 20% über den Kosten einer Asphaltstraße.
Ein Anwohner aus der Seelhorststraße bemerkte zu der Geräuschbelästigung durch Kopfsteinpflaster, dass z.B. am KWRG keine Probleme vorliegen würden. Daher liege kein vordringlicher Sanierungsbedarf vor. Seit fast 4 Jahren leide man unter dem Ausbau der Hindenburgstraße, daher sei es besser, wenn man diese Maßnahme verschiebe. Schäden würden nur auf den Gehwegen der Schulen vorliegen und diese seien durch das Beparken durch LKWs entstanden.
Ein Anwohner kritisierte, dass er nur durch einen Mieter in der Eichendorffstraße über die heutige Sitzung informiert worden sei. Er regte an, künftig direkt mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen.
Herr Bode erklärte, dass bei allen anderen Maßnahmen auch die Anliegerinformation durch Postwurfsendungen erfolge. Bisher habe man mit dem Verfahren gute Erfahrungen gesammelt. Sollten die konkreten Beschlüsse zur Erneuerung vorliegen, werde aber Kontakt zu den jeweiligen Eigentümern aufgenommen.
Ein Anwohner der Seelhorststraße merkte an, dass die Allgemeinen Auskünfte zum GIB nicht unter der in dem verteilten Anschreiben genannten Internet-Adresse zu recherchieren seien.
Ein Anwohner der Eichendorffstraße bezweifelte, dass die Eichendorffstraße sowie die Holteistraße saniert werden müssten. Die Begründung der Barrierefreiheit könne nicht nachvollzogen werden, eine Asphaltdecke verleite den Kfz zum schneller fahren. Sollte ein Beschluss zur Erneuerung erfolgen, sollte man die Pflasterdecke möglichst auf Kosten der Stadt erhalten. Herr Bode wies darauf hin, dass letztendlich der Bezirksrat über die Erneuerung beschließe. Sollte die Erhaltung des Kopfsteinpflasters beschlossen werden, werde die Verwaltung dies so umsetzten. Nur die Kosten und damit auch die Kosten nach der SABS würden sich dann erhöhen.
Auch ein Anlieger der Holteistraße und ein Anlieger der Seelhorststraße sprachen sich für die Erhaltung des Kopfsteinpflasters aus. Ein Inhaber eines Geschäftes in der Seelhorststraße brachte seine Sorge zum Ausdruck, dass die Geschäfte durch die Baustellen enorme Verluste erleiden werden.
Bezirksbürgermeister Sandow dankte den EinwohnerInnen für die rege Teilnahme und schloss die Einwohnerfragestunde zum GIB.

Bezirksbürgermeister Sandow bat nun die Bezirksratsmitglieder um Wortbeiträge.
Bezirksratsherr Albrecht schlug vor, im Mai anhand der Drucksache zu diskutieren und fragte Herrn Bode, ob er dann auch zur Verfügung stehe. Herr Bode bestätigte dies.

Bezirksratsherr Nebendahl fragte nach dem Umsetzungsstand der ersten vorgeschlagenen Straßen sowie nach der tatsächlichen Kosten- und Zeitersparnis durch das Sonderprogramm. Außerdem stelle sich die Frage nach dem Zeitpunkt der Erbauung der vorgeschlagenen Straße bzw. dem Zeitpunkt der letzten Grundsanierung.
(Die Fragen wurden am 08.05.2015 beantwortet).
Weiterhin sei interessant, in welchen Straßen kürzlich Eingriffe durch Leitungsträger erfolgt seien, die noch zur Herstellung herangezogen werden könnten.
Insgesamt sei das heutige Verfahren zum GIB wesentlich besser als die erste Runde zum GIB.
Bezirksratsherr Engelke dankte für die gute Präsentation der Verwaltung und die frühzeitige Information der Anlieger. Bezüglich des Schallschutzes könne man über den so genannten Flüsterasphalt nachdenken. Außerdem sollte man Leitungsträger heranziehen, die Straßen nicht ordnungsgemäß wieder hergestellt hätten. Gewerbebetriebe belasten die Straßen mehr als normale Anlieger, daher stelle sich die Frage wie sich dieses bei der Anwendung der SABS niederschlage.
Herr Bode antwortete, dass die Leitungsträger zur Wiederherstellung des Straßenzustandes verpflichtet seien. Flüsterasphalt werde bei stark befahrenen Straßen mit eine hohen Anliegerquote verwendet, bei Anliegerstraßen sei die Verkehrsbelastung eher geringer. Dieser Belag sei zwar teurer, könne aber grundsätzlich auch verwendet werden.
Zur Umsetzung der ersten Maßnahmen führte Herr Bode aus, dass die Hinüberstraße bereits erneuert worden sei. Die Erneuerung der Hausmannstraße sei für den Sommer vorgesehen. Die Fischerstraße musste in das nächste Jahr geschoben werden.

Nach einer Nachfrage von Bezirksratsherrn Hogh zur SABS, erklärte Herr Bode die Heranziehungsweise von Gewerbeeinrichtungen und Eigentumswohnungen.
Bezirksratsherr Albrecht bemerkte, dass bei 2 Straßen eine Einstufung zur Anliegerstraße vorgenommen worden sei. In der Karolinenstraße befinde sich eine Einfahrt für ein Parkhaus, daher könne eine Anliegerstraße nicht möglich sein.
Außerdem fragte Bezirksratsherr Albrecht, ob der Zeitpunkt der Erneuerung der Scholvinstraße und der Reuterstraße vor dem Hintergrund des Ausbaus der D-Linie und des Marstalls sinnvoll sei. Herr Bode antwortete, dass die D - Linie bis 2018 gebaut werde und bis dahin die Reuter- und die Scholvinstraße bereits ertüchtigt sein müssen.
Auf eine Nachfrage von Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Gast erläuterte Herr Bode, dass für das normale Grunderneuerungsprogramm immer noch Wartezeiten bestünden.

Bezirksbürgermeister Sandow bedankte sich bei Herrn Bode für die ausführlichen Erläuterungen.







TOP 5.
A N H Ö R U N G

TOP 5.1.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.

2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.

3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
interfraktionelle Anträge

TOP 6.1.1.
Zuwendung an das Freie Opernensemble Zauberflöte e.V.
(Drucks. Nr. 15-0730/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Opernensemble der „Oper an der Leine“ erhält für die Aufführung der Kinder- und Jugendoper „Max und Moritz“ im Kaiser-Wilhelm und Ratsgymnasium eine Zuwendung in Höhe von 750,- €.
Davon sind 250,- € zur Unterstützung für Inhaber des Hannover – Aktiv-Passes vorgesehen.
Grundlage ist der Antrag vom 13.03.2015.

Ohne Aussprache einstimmig genehmigt!

TOP 6.1.2.
Zuwendung an den Verein Kunst und Warum e.V.
(Drucks. Nr. 15-0731/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verein Kunst und Warum e.V. erhält für das Projekt „Unter meinem Dach…“
eine Zuwendung in Höhe von 350,- €. Sollte eine Schule aus dem Stadtbezirk Mitte an den workshops in der temporären Atelierwerkstatt teilnehmen, wird die Zuwendung auf 700,-€ erhöht. Grundlage ist der Antrag vom 05.03.2015.

Ohne Aussprache einstimmig genehmigt!

TOP 6.2.
gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion:

TOP 6.2.1.
Zuwendung an den KulturRaum Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-0732/2015)

Bezirksratsfrau Kupsch fragte nach, warum dieser Antrag, sei er doch von der Region Hannover, nicht an die Gremien der Region gestellt wurde. Sie sehe den Bezug zum Stadtbezirk nicht .
Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte, dass dieser Verein den Begriff „Region Hannover“ zwar in seinem Namen trage, jedoch nicht von der Region Hannover initiiert sei. Der Bezug zum Stadtbezirk bestünde dahingehend, dass die Veranstaltung „Kröpcke- Open“ am Kröpcke stattfinde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der KulturRaum Hannover e.V erhält für das Projekt
„Kröpcke-Open - Kultur von, für, mit allen“ eine Zuwendung in Höhe von 1.250,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 06.01.2015.

Mit 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über die Umbenennung des Hinrich- Wilhelm-Kopf-Platzes in Hannah-Ahrendt-Platz. Weiterhin sei die Gandhi-Büste enthüllt worden und trage so zu einem internationalen Flair Hannovers bei.
Bezirksratsherr Hogh merkte an, dass er das Lob für die Gandhi-Büste nicht unterstützen könne. Es sei beschämend, dass der Bezirksrat in seiner Mehrheit dem amtierenden Ministerpräsidenten von Indien ein Podium geboten habe. Die BürgerInnen Hannovers würden über die Büste lachen und den Kopf schütteln.
Bezirksratsherr Nebendahl stellte klar, dass der Bezirksrat lediglich die Landeshauptstadt damit beauftragt habe, ein Konzept zu erstellen, ob und wie die Person Gandhi geehrt werden könnte. Einen Einfluss auf die Umsetzung habe der Bezirksrat nicht gehabt. Die Entscheidung zur Ehrung Gandhis mit einer Büste wurde im Kulturdezernat getroffen.
Bezirksratsherr Engelke begrüßte die Ausführungen des Bezirksratsherrn Nebendahl. Außerdem merkte er an, dass es eine Übertreibung sei, dass ganz Hannover über die Büste lachen würde. Lediglich die Kosten für den Sockel seien für viele ein Ärgernis. Des Weiteren merkte Berzirksratsherr Engelke an, dass er nie für eine Büste gestimmt hätte.
Bezirksbürgermeister Sandow verwies bezüglich der Abstimmung auf die Protokolle der letzten Sitzungen.
Frau Fenske berichtete über das Leitbild Radverkehr. Der Innere Ring zur Umfahrung der Innenstadt werde in nächster Zeit markiert. Ein Flyer mit Informationen dazu sei im Internet zu finden. Anfang Mai gäbe es ein kleines Programm zur Freigabe.

Bezirksbürgermeister Sandow merkte an, dass die Umfahrung der Innenstadt die Zeit zwischen 11 und 19 Uhr beträfe.
Bezirksratsherr Engelke lobte die Idee des City Ringes für Radfahrer auch als Mitglied des Arbeitskreises Radstadtverkehr. Jedoch sei das Symbol zur Kennzeichnung sehr unglücklich gewählt, so dass es nicht an ein Rad erinnern würde und somit für einige Verwirrung sorgen würde.
Auch Bezirksratsherr Nebendahl legte sein Missmut über das Symbol offen und hob hervor, dass er weitere Informationen, ob zum Beispiel noch Schilder mit Erklärungen angebracht würden, wünschenswert finde.
Bezirksbürgermeister Sandow fragte nach, ob noch eine Beschlussdrucksache dazu gebe.
Frau Fenske verwies auf die schon vor langer Zeit getroffene Entscheidung zu diesem Konzept. Dieses werde nun umgesetzt werden, die Mitteilung sei als reine Information wahrzunehmen.
Frau Raab gab bekannt, dass das Stadtbezirksmanagement keine aktuell notwendigen Berichte hätte.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.1.
Wohngeld und Grundsicherung gegen Altersarmut
(Drucks. Nr. 15-0522/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, allen im Stadtbezirk wohnenden Mitmenschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und noch keine weiteren Leistungen beziehen, je ein Informationspaket zum Wohngeld und zur Grundsicherung für Ältere nach dem SGB XII zuzusenden mit den Antragsvordrucken und einem Anschreiben mit dem Aufruf, zur Prüfung etwaiger Ansprüche entsprechende Anträge zu stellen. Ferner wird darauf hingewiesen, unter welcher Telefonnummer zu den Öffnungszeiten eine freundliche Beratung für Nachfragen erfolgt.

Ohne Aussprache mit 5 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.1.2.
Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen Königstraße / Emmichplatz
(Drucks. Nr. 15-0514/2015)

Bezirksratsfrau Demir beantragte eine getrennte Abstimmung der Antragspunkte. Bezirksbürgermeister Sandow stellte die einzelnen Punkte des Antrages zur Abstimmung.

Antrag
1. Die Fahrbahnmarkierungen in der Königstraße sowie auf dem Emmichplatz werden umgehend aufgefrischt.
2. Dem Stadtbezirksrat Mitte wird von der Verwaltung ein Bericht vorgelegt, warum seit einigen Jahren offensichtlich Farben verwendet werden, die nur noch eine kurze Lebensdauer haben.




getrennte Abstimmung:
Satz 1: 10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Satz 2: 4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Leinenpflicht in der vorderen Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0717/2015)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag. Er ergänzte, dass bei Ansprache der Hundehalter auf den Leinenzwang in der Eilenriede von diesen geäußert werde, dass sie keine Schilder mit dieser Vorschrift wahrgenommen hätten.

Bezirksratsherr Engelke entgegnete, dass sehr wohl der Leinezwang in der Eilenriede und die Leinezwangzeiten während der Brutzeit vielen Hundehaltern bekannt seien. Die Halter würden sich jedoch bewusst nicht an die Regelung halten. Bezirksratsherr Engelke machte deutlich, er sehe bei einer weiteren Beschilderung keine Verbesserung der Lage.

Bezirksratsfrau Muschter sprach sich für eine Beschilderung der Waldeingänge aus. Sie machte jedoch auch darauf aufmerksam, dass eine weiterführende Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema Leinezwang notwendig sei. Denn trotz der Bekanntheit dieses Themas sei es nicht allen Hundehalter bekannt. Auch die Tatsache, dass Leinenzwang im ganzen Stadtbezirk Mitte gelte, sei vielen nicht bekannt.

Bezirksratsfrau Kupsch bestätigte die Ansicht von Bezirksratsfrau Muschter. Es sei durch aus so gemeint, dass vor allem in den Bereichen der großen Spielplätze, entlang derer die großen Durchgangsstrecken verlaufen würden, solche Schilder aufgestellt werden sollen. Bezirksratsfrau Kupsch hob hervor, dass einige Schilder durch den Baumwuchs schlecht bis gar nicht mehr sichtbar seien, so dass eine Notwendigkeit zur Neubeschilderung an den Haupteingängen bestünde. Sie sprach sich ebenso dafür aus mehr Ranger einzusetzen, um den Leinenzwang zu kontrollieren.

Bezirksratsherr Engelke entgegnete, vor jedem Spielplatz sei ein Schild angebracht, dass auf den Leinenzwang verweise. Er wies darauf hin, dass in dem jährlich zugesandten Hundesteuerbescheid alle Informationen wie die Pflicht zum Anleinen beschrieben seien, so dass keine weiterführende Öffentlichkeitsarbeit notwendig sei.

Von mehreren Bezirksratsmitgliedern wurde er darauf hingewiesen, dass diese Schilder lediglich auf ein Hundeverbot auf den Spielplätzen hinweisen.

Antrag
Obwohl im Bereich der vorderen Eilenriede Leinenzwang besteht, trifft man dort permanent Hundehalter, die ihre Tiere frei umherlaufen lassen.
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
1.) An den Grenzen des oben genannten Bereichs werden Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass Hunde an der Leine zu führen sind.
Mit 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.



TOP 8.2.2.
Aufbesserung des städtischen Haushalts
(Drucks. Nr. 15-0718/2015)

Bezirksratsherr Prokisch zog den Antrag zurück.

Antrag
Nachdem der Bund seine Einnahmen durch die Einführung der Maut seinen Haushalt aufbessert, sollte die Stadt diese Möglichkeit zur Aufbesserung des Stadtsäckels auch wahrnehmen. Da die Autofahrer bereits über Maut und Steuern belastet sind, bleiben in der Stadt nur Radfahrer und Fußgänger als Einnahmequelle übrig.
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
1.) Die Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger wird auf Dauer auf Rot geschaltet.

2.) Grün wird erst geschaltet, sobald 0,10 Cent in eine an der Ampel befestigte Toll-Box geworfen worden sind oder die Summe per Smartphone beim Annähern an die Ampel bezahlt wird.

3.) Zur Überwachung, dass niemand bei Rot die Straße überquert, werden die Kreuzungen durch zusätzlich eingestellte Politessen verstärkt überwacht.

Zurückgezogen.

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Sitzplatzprogramm für den Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0733/2015)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den Antrag und bat um Zustimmung.

Bezirksratsherr Prokisch beantragte eine getrennte Abstimmung der Absätze des Antrags.

Bezirksratsherr Engelke hob hervor, dass es einen Zeitwandel bei dem Bedarf an Bänken gebe. Früher seien vermehrt Bänke abgebaut worden und nun würden immer mehr aufgebaut.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte die Absätze des Antrags getrennt zur Abstimmung

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, ein Sitzplatzkonzept für den Stadtbezirk Mitte, insbesondere für die Innenstadt und die oststädter Lister Meile zu entwickeln, welches zahlreiche weitere Sitzbänke und andere Sitzgelegenheiten in den FüßgängerInnenzonen vorsieht.
Der umliegende Einzelhandel wird eingeladen, sich an der Finanzierung der dann steigenden Aufenthaltsqualität nachhaltig zu beteiligen.



getrennte Abstimmung:
Satz 1: einstimmig
Satz 2: 11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Auswirkungen von Biberbauten
(Drucks. Nr. 15-0719/2015)

Laut Presseinformationen haben Biber durch ihre Staumaßnahmen in einigen Bereichen von Hannover den Grundwasserspiegel beträchtlich erhöht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Besteht durch diese „Baumaßnahmen“ eine Gefahr für den Hochwasserschutz?

2. In welchen Bereichen des Stadtgebietes haben sich Biber ausgebreitet und wie viele sind es?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Presseinformationen können wir für das Stadtgebiet von Hannover nicht bestätigen. Diese Situation trifft für den Bereich der „Alten Leine“ im Stadtgebiet von Laatzen und Hemmingen zu, wo der Biber Staudämme errichtet. Derzeit besteht durch den Biber keine Gefahr für den Hochwasserschutz, da die Tiere in der Leine keine Dämme bauen, sondern Wohnhöhlen im Uferbereich anlegen. Aktuell wurde ein Bibermanagement beauftragt, das mögliche Konfliktbereiche identifizieren und präventive Lösungsansätze aufzeigen soll. Die Ergebnisse werden für den Spätsommer erwartet.

Zu Frage 2:
Eine im Winterhalbjahr 2013/2014 vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün beauftragte Biberkartierung entlang der Leine im Stadtgebiet ergab 4 Biberreviere. Diese befinden sich in Marienwerder, Stöcken, Herrenhausen sowie im Bereich Schneller Graben/Ihme/Umflutgewässer. Die Reviere haben jeweils eine Ausdehnung von rd. 3,5 Flusskilometern. Insgesamt wurde der Bestand im Stadtgebiet auf 10 Tiere geschätzt.

TOP 9.1.2.
Gleisbaupläne der Bundesbahn
(Drucks. Nr. 15-0720/2015)

Der Presse war in den vergangenen Wochen zu entnehmen, dass die Bahn im Bereich Mitte zwei neue Gleise zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit plant.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wo genau sollen diese Gleise verlaufen?

2. Welche Auswirkungen haben diese Planungen auf die beiden Bahnhofstunnel auch in Bezug auf die D-Linie und die anderen Tunnel in Mitte?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Deutsche Bahn weitergeleitet.

Die Deutsche Bahn teilt mit, dass die DB Netz AG keine Planungen hinsichtlich des Neubaus von 2 zusätzlichen Gleisen im Bahnhof Hannover Hbf betreibt. Darüber hinaus entzieht es sich der Kenntnis der Bahn, von welcher Stelle die Presseinformation abgegeben wurde.

TOP 9.1.3.
Verstärktes wildes Plakatieren
(Drucks. Nr. 15-0721/2015)

In den letzten Monaten hat das wilde Plakatieren wieder stark zugenommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hat die Stadt in den letzten Monaten die Zahl der Plakatierungsgenehmigungen erhöht?

2. Was tut die Stadt um die nicht genehmigten Plakate wieder entfernen zu lassen und zukünftiges verbotenes Plakatieren zu verhindern?

3. Wie weit verfolgt die Stadt das unerlaubte Plakatieren strafrechtlich?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Stadt erteilt keine Plakatierungsgenehmigungen sondern verweist auf Anfrage an unseren Werbevertragspartner Ströer DSM GmbH.

Zu Frage 2:
Plakate welche an städtischen Verkehrseinrichtungen widerrechtlich befestigt sind, werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten entfernt. Für das Entfernen von Plakaten an privaten Einzäunungen, Hauswände, etc. ist die Verwaltung nicht zuständig. Dies gilt auch für das Entfernen von Einrichtungen der Infa/Üstra und Union Boden.

Zu Frage 3:
Unerlaubtes Plakatieren ist kein strafrechtlicher Tatbestand, solange auf den Plakaten keine rassistischen Aufrufe zu Gewalt dargestellt werden. Ansonsten ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Abstellmöglichkeiten in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-0722/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
Der Stadtweite Radverkehrsanteil von mittlerweile 19% dürfte im Innenstadtbereich deutlich höher liegen, da dort viele Radverkehrsströme zusammenfließen und die Innenstadt mit dem Rad verhältnismäßig gut und sinnvoll erreichbar ist.
Dies führt dazu, dass die vorhandenen Radbügel in den vergangenen Jahren permanent überlastet waren, was zu unschönen Bildern und nervigen Platzsuchen führte. Darauf hat die Stadt glücklicherweise reagiert und erste Aufstockungen der Kapazität begonnen. Erfolgreich war dies besonders in der Schillerstraße, wo die Verdoppelung der Kapazität zu einem geordneten Bild und sehr wenigen Schrotträdern geführt hat.
Weniger erfolgreich war die Stadt mit ihren bisherigen Bemühungen auf dem Bahnhofsvorplatz. Während mittlerweile das Limit im städtischen Teil des E-A-Platzes erreicht sein dürfte, glänzt der im Bahnbesitz befindliche Teil durch ein riesiges Chaos aufgrund massiv zu geringer Abstellmöglichkeiten bei eher steigendem Gesamtabstellbedarf. Auch die Planungen für die Umbauten im Zuge des Projektes 10/17 versprechen hier keine Linderung sondern lassen eher den Wegfall einiger Bügel befürchten.
Auch am Opernplatz oder in der Luisenstraße sind Tagsüber die Kapazitäten deutlich überschritten, was so auch für die leider völlig fahrradfeindliche Umgestaltung der Handläufe an den Aufgängen der U-Bahnstation Kröpke zutrifft. Vor dem Umbau war es möglich, an den Geländern der Aufgänge Fahrräder anzuschließen, was nun nicht mehr möglich ist. Leider wird dies ergänzt durch die fehlenden Radbügel, die zuvor an den meisten Aufgängen installiert waren. Dies trifft auch auf die Station Markthalle zu, wo die vorher existierenden Bügel nicht wieder installiert wurden. Dadurch wird die Abstellsituation unnötig erschwert.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wann werden die zuvor an den U-Bahnaufgängen vorhandenen Fahrradbügel endlich wieder installiert und warum wurden die Geländer unnötigerweise so fahrradfeindlich ausgewählt?

2. Wird die Stadt zusammen mit der Bahn dafür sorgen, dass sich die Abstellsituation auf dem Bahnhofsvorplatz (DB-Gelände) weiter entspannt, indem die Gesamtkapazität weiter erhöht wird, um den Umweltverbund deutlich zu stärken?

3. Wann werden die vom Bezirksrat Mitte in den letzten Jahren eingebrachten Anträge bezüglich zusätzlicher Fahrradbügel abgearbeitet sein?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Mit der Umgestaltung der Karmarschstraße wurden auch die Fahrradabstellmöglichkeiten verteilt. An allen Zugängen zu der U-Bahnstation Markthalle stehen Fahrradbügel in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Planung wurde dem Stadtbezirksrat Mitte vorgestellt und vom Rat der LHH wie umgesetzt, beschlossen. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit, die Großzügigkeit des umgestalteten Durchgangs zum Köbelinger Markt und dem Eingang zur Markthalle durch zusätzliche Fahrradbügel wieder zu verbauen. Die Geländer der U-Bahnstationen entsprechen der in der Innenstadt inzwischen standardisierten Gestaltung von U-Brüstungen. Diese dienen vordergründig nicht als Abstellmöglichkeit für Fahrräder. Dafür stehen Fahrradbügel zur Verfügung.

Zu Frage 2:
Gemeinsam mit der Deutschen Bahn ist die Verwaltung der Überzeugung, dass der Ernst-August-Platz keine weiteren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder verträgt. Mit der Verdichtung und Schaffung zusätzlicher Fahrrad-S-Bügel entlang der äußeren Umgrenzung des Platzes und den zusätzlichen Angeboten zweier Fahrradparkhäuser im Umfeld des Hbf. sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit einer weiteren Installation von Fahrradbügeln.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung hat die vom SBR Mitte eingebrachten Anträge bezüglich zusätzlicher Fahrradbügel in den Bereichen, wo es technisch möglich ist, abgearbeitet. Im Bereich Schmiedestraße werden noch zusätzliche Abstellmöglichkeiten geschaffen. Dies erfolgt jedoch erst im Zuge der Neugestaltung der Straße.
Weiterhin schafft die Verwaltung grundsätzlich neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, z.B. in Bereichen von Straßenbäumen, wo die Baumschutzbügel aufgrund des Stammdurchmesser entfallen können, als Instrument gegen das Beparken der Baumscheibe.

TOP 9.2.2.
"Status Quo" und Baustellenführung
(Drucks. Nr. 15-0723/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
In einer so dynamischen und momentan sich stark verändernden Stadt wie Hannover sind bauliche Veränderungen in Gebäuden und Straßen normal und wünschenswert. Dabei wird natürlich auch der Radverkehr bzw. Radverkehrsanlagen tangiert und verändert. In der Regel wird dabei vonseiten der Stadt durchaus darauf geachtet, dass nach (bzw. mit) den Baumaßnahmen die Situation des Radverkehrs verbessert wird.
Leider ist dies nicht immer der Fall, so wurde beispielsweise die bis vor einigen Jahren existierende Einfädelung des Radverkehrs aus der Luisenstraße auf die Rathenau- bzw. Ständehausstraße (Opernumfahrung) beseitigt. Seither ist der Radverkehr auf dieser enorm wichtigen Hauptroute/Innerer Cityring wartepflichtig.
Deshalb ist es geboten, dass die Verwaltung dafür sorgt, dass der „Status Quo“, den Radverkehr betreffend, flächendeckend mindestens nicht unterschritten wird.
Auch während der Bautätigkeit sind im Straßenbild durchaus stark unterschiedliche Radverkehrsführungen zu beobachten. Oft tauchen Baustellen „einfach so“ auf Radwegen auf, ohne dass eine Möglichkeit zur Umleitung geboten wird. Dadurch werden Radfahrende oft unnötig zum illegalen Befahren der Gehwege genötigt oder aber selbst der Gefahr ausgesetzt, ungeschützt auf die Fahrbahn auszuweichen. Dabei existieren zahlreiche Werke, die die sichere und komfortable Führung des Radverkehrs an Baustellen aufzeigen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wird die Stadtverwaltung bei notwendigen Baustellen, die Radverkehrsanlagen betreffen oder einschränken, künftig verstärkt darauf achten und hinweisen, dass eine sichere und komfortable Führung/Umleitung des Radverkehrs einzurichten ist?

2. Wird die Stadt Hannover bei Umbauten künftig darauf achten dass mit bzw. nach Baumaßnahmen mindestens der „Status Quo“ für den Radverkehr gewährleistet bleibt?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Bei der Absicherung von Baustellen werden -soweit möglich- die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung wird auch künftig darauf achten, dass die Qualität der Radverkehrsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen an Straßen einen möglichst hohen Standard erreicht. Sofern in diesem Zusammenhang Optimierungen des Angebots für den Radverkehr hinsichtlich der Befahrbarkeit oder der Verkehrssicherheit durch bauliche oder verkehrsbehördliche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, kommen diese zur Umsetzung bzw. werden diese der Politik zur Umsetzung vorgeschlagen.

TOP 9.2.3.
Systematische Reinigung von Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0724/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
Ein eindeutiges und lückenloses Radverkehrsnetz ist wünschenswert, aber nur sinnvoll, wenn es auch entsprechend bekannt und gepflegt ist. Insbesondere Glasscherben stellen für den Radverkehr eine erhebliche Einschränkung dar. Da Radwege in der Regel nur wöchentlich gereinigt werden, können so manche Radwege über viele Wochentage hinweg für diverse platte Reifen sorgen und die Nutzung des Fahrrades damit unattraktiv gestalten.
Insbesondere FahrradpendlerInnen begegnen Montagmorgens in der Innenstadt regelmäßig völlig mit Scherben übersäten Radwegen. Dies konzentriert sich erfahrungsgemäß auf „Hotspots“ in der Nähe von Diskotheken oder Trinkorten (Hamburger Allee/Lister Meile, ZOB, Benno-Ohnesorg-Brücke, Goseriede, Steintor/Georgstraße) oder auf Radwege, die direkt an Gehwegen typischer „Heimwege“ aus der Innenstadt liegen (Hamburger Allee, Volgerswegtunnel, Goethestraße, Marienstraße, Klagesmarkt etc.).

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Radwege werden häufiger als wöchentlich gereinigt?
2. Wird die Stadt (oder hat sie es bereits) den wiederkehrenden Bedarf an zusätzlicher Reinigung zum Montagmorgen auf bekannten Problemstrecken analysieren und dem Rat oder den Bezirksräten vorlegen?
3. Welche sonstigen Maßnahmen empfehlen sich, um eine durchgängige Benutzbarkeit der wichtigen zu gewährleisten und wie können BürgerInnen die Verwaltung auf permanente Probleme aufmerksam machen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Die Anfrage wurde an den Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover zur Beantwortung geleitet. Folgende Stellungnahme liegt vor:
"Es wird auf die bereits erfolgte Stellungnahme vom 11.12.2014 in gleicher Angelegenheit (DS 15 2738/2014) verwiesen. In dieser Stellungnahme wurde u. a. zu Ziffer 3) von aha angeregt, für dieses Thema eine gesamtstädtische Klärung herbeizuführen, da in anderen Stadtbezirken ggf. ähnliche Probleme bestehen. Unter Hinweis auf zusätzliche Personal- und Betriebskosten für den Reinigungsmehraufwand müsste die Finanzierung dieser Sonderreinigungsleistung bezirksübergreifend bzw. stadtweit geklärt werden, da das Budget hierfür nicht ausreichen würde. Gern kann die Stadtverwaltung im Rahmen der Koordinierung eines solchen bezirksübergreifenden Auftrages von aha unterstützt werden.

TOP 9.2.4.
Abstellmöglichkeiten in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0725/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
Eine Fahrradfahrt beginnt und endet, wie eine Autofahrt und jede andere Bewegung auch, an je einem Punkt. Während die Stadt in Wohngebieten für den "ruhenden Kraftverkehr" in der Regel an allen Straßenseiten im öffentlichen Raum selbstverständlich Parkplätze schafft und erhält, sucht man in Wohngebieten auch nur annähernd vergleichbar flächendeckende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vergeblich.
Während Fahrräder prinzipiell in Keller oder Hinterhof sicher verwahrt werden können, scheitert diese Möglichkeit oft am Alter bzw Kraft der Radfahrenden oder an den vielen Treppen in Gründerzeithäusern mit Hochparterrewohnungen. Laut Leitbild will die Stadt auch hier Verbesserungen erwirken, schiebt aber selbst die Aufstellung von simplen und noch nicht einmal Wetter- bzw. Diebstahlgeschützten Radbügeln in der Regel an Privatpersonen ab!
Weitergehende Abstellmöglichkeiten, wie etwa witterungs- und diebstahlgeschützte Fahrradhäuschen (in Hamburg sind davon mehrere hundert vorhanden, teils in öffentlichem Straßenraum und immer subventioniert!) sind nur auf Eigeninitiative und nachlangem und holperigem Vorlauf überhaupt umsetzbar (Bspw. Fahrradhäuschen Fundstraße), eine besondere Unterstützung oder gar Förderung vonseiten der Stadt sucht man vergeblich.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wann und wie plant die Stadt, die Fahrrad-Abstellsituation in Wohngebieten gemäß den Vorhaben im Leitbild zu verbessern?
2. Wird die Stadt künftig auch auf den besonderen Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Fahrradanhänger oder Lastenräder in Wohngebieten eingehen, damit auch Familien ihren Alltag autofrei abwickeln können, ohne dabei Angst vor Vandalismus oder Diebstahl haben zu müssen?
3. Wurde bisher der Bedarf an zusätzlichen Abstellbügeln oder Fahrradhäuschen, ggf. unter Zurschaustellung der in anderen Städten existierenden Möglichkeiten (Hamburg, Duisburg etc.), abgefragt?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Verwaltung bietet Hauseigentümern mit Grundstücken ohne Vorgarten grundsätzlich an, Fahrradbügel unter Kostenbeteiligung (100 Euro das Stück für Material und Einbau) einzubauen sofern es die Platzverhältnisse auf der Nebenanlage zulassen. Daneben besteht prinzipiell die Möglichkeit, Fahrradhäuschen im öffentlichen Bereich als Sondernutzung zu realisieren (Beispiel Fahrradhäuschen Fundstraße). Konkrete Nachfragen zu weiteren Fahrradhäuschen liegen aktuell jedoch nicht vor.

Zu Frage 2:
Die Stadt weist im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen auf die Bedarfe des Radverkehrs hin. Vordringliches Ziel ist es, gesicherte Abstellanlagen, auch für Fahrradanhänger und Lastenräder, auf dem privaten Grundstück unterzubringen. Im Altbestand ist dieses häufig nicht umsetzbar. Insofern besteht hier die Möglichkeit, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum nachzurüsten, die auch für Fahrradanhänger und Lastenräder nutzbar sind, sofern die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen und die Platzverhältnisse dieses zulassen.

Zu Frage 3:
Auf die konkrete Nachfrage bzw. einen konkreten Antrag von Hauseigentümern hin erfolgt die Prüfung der Realisierbarkeit und die Begleitung bei der Umsetzung. Eine aktive Abfrage des Bedarfs bei allen Hauseigentümern ist nicht vorgesehen.

TOP 9.2.5.
Hauptrouten in Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-0726/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
Die tangentialen und radialen Hautrouten des Radverkehrs werden durch ein Stadtteilnetz ergänzt. Es wäre wünschenswert, wenn der so gebündelte Radverkehr insbesondere in Wohngebieten gegenüber nachrangigen Straßen bevorrechtigt würde. Dies ist beispielsweise an der Furt Scheidestraße/Eisstadion sehr gelungen, wo der querende Radverkehr bevorrechtigt ist.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche die vermehrte Einrichtung von Fahrradstraßen grundsätzlich begrüßen, werfen die Frage auf, ob Fahrradstraßen auch gegenüber anderen Straßen bevorrechtigt werden könnten, so wie dies von anderen Hauptverkehrsstraßen bekannt ist.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Gibt es die StVO her, eine Bevorrechtigung von Radverkehrs-Hautrouten (Bspw. Fahrradstraßen) gegenüber anderen Anwohnerstraßen auszuweisen?
2. Kann beispielsweise der Volgersweg (Hauptroute Radverkehr) an der Kreuzung Sedanstraße gegenüber dieser bevorzugt werden und die Ein-/Ausfädelung in den Tunnel Volgersweg (Höhe Roscherstr.) gegenüber der Fahrbahn (Tempo 30-Zone ) ebenfalls?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Eine grundsätzliche Bevorrechtigung für Hauptrouten des Radverkehrs sieht die StVO nicht vor. Ebenso wenig gibt es die Möglichkeit, Radfahrenden eine Vorfahrt einzuräumen, anderen Verkehrsteilnehmern aber nicht. Über die bauliche Ausprägung ist es möglich eine grundsätzliche Vorfahrtberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer einzuräumen. Im Zuge von Fahrradstraßen kann man dies tun (siehe z.B. Große Barlinge). Derartige bauliche Veränderungen wirken sich u.U. aber auf das Geschwindigkeitsniveau aus.

Zu Frage 2:
Eine Bevorzugung ist an den beiden beispielhaft benannten Stellen nicht möglich, da der Radverkehr auf Gehweg bzw. Fußgängerzone geführt wird und jeweils über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt. Diese Verkehrssituation ist durch die Baulichkeit nicht änderbar. Wartepflicht besteht für denjenigen, der den Fußgängerbereich verlässt. Im Übrigen sieht die Verwaltung dort nicht den Bedarf, denn durch das geringe Verkehrsaufkommen und die versetzte Geometrie der Kreuzung (Kfz muss langsam fahren) entstehen für den Radverkehr ohnehin selten Wartezeiten.

TOP 9.2.6.
Knotenpunktprogramm
(Drucks. Nr. 15-0727/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spiel-raum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
Die im Leitbild definierten Hauptrouten des Radverkehrs, auf welchen der Radverkehr gebündelt werden soll oder bereits ist, treffen zwangsläufig auf andere Straßen und queren diese bzw. sie werden von anderen Straßen gequert. Um die Abwickelung an diesen Knoten im Sinne des Radverkehrs zu optimieren hat die Stadtverwaltung das Kapitel „Knotenpunktprogramm“ verfasst.
An Knotenpunkten sollen Radverkehrs-Hauptrouten demnach Vorrang bekommen (bzw. gleichrangig behandelt werden wie der restliche Verkehr, wenn es sich dabei um Hauptverkehrsstraßen handelt). Es wird sogar eine Gleichberechtigung mit dem ÖPNV angestrebt.
Dies setzt eine deutliche und eigene Signalisierung voraus, ebenfalls muss der Radverkehr per Induktionsschleifen oder sonstigen Einrichtungen bemerkt werden.
Leider wurde in den vergangenen Jahren selbst bei Neubauten (Königsworther Platz, Klagesmarkt) eine gemeinsame Signalisierung von Fuß- und Radverkehr durchgeführt, was eine optimale Signalisierung grundsätzlich ausschließt. Auf Nachfragen des Bezirksrates wurden dann Sicherheitsaspekte geltend gemacht.
Auch die Markierung simpler Aufstellflächen vor dem Kraftverkehr wurden teils mit „höheren Räumzeiten“ abgelehnt oder Zuführungen zu solchen wurden offenbar nicht eingeplant..

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wann und wo plant die Verwaltung, das Knotenpunktprogramm, also die Bevorrechtigung oder wenigstens Gleichberechtigung gegenüber anderen Verkehrsarten, ernsthaft umzusetzen?
2. Warum ist es der Verwaltung nicht möglich (gewesen), an Knoten mit wichtigen Radverkehrsverbindungen (Klagesmarkt, Königsworther Platz etc.) die Querungssituation so Verkehrssicher zu planen und auszuführen, dass eine eigene Signalisierung des Radverkehrs problemlos anwendbar ist?
3. Wann und mit welchen Mitteln wird die Verwaltung dafür sorgen, dass wenigstens die eigene Signalisierung im Zuge von Hauptrouten des Radverkehrs Standard ist bzw. nachgerüstet wird?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Das vorrangige Ziel des Knotenpunktprogramms aus dem „Leitbild Radverkehr“ ist eine hohe Verkehrssicherheit für den Radverkehr. Bereits heute wird im Rahmen der Planungen für Knotenpunktbereiche für jeden spezifischen Einzelfall geprüft, wie eine hohe Verkehrssicherheit bei einer gleichzeitig möglichst zügigen Führung für den Radverkehr erreicht werden kann. Die Gleichberechtigung mit dem ÖPNV wird angestrebt, kann jedoch an einzelnen Knotenpunkten aufgrund der vielfältigen Anspruchslagen bei einer gleichzeitig begrenzten Gesamtkapazität nicht immer erreicht werden.

Zu Frage 2:
Die Frage, ob eine Signalisierung des Radverkehrs mit einem Radfahrersignal oder mit einer kombinierten Radfahrer-/Fußgängerstreuscheibe erfolgt, wird immer im Einzelfall und in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten festgelegt. So ist die Installation eines Radfahrersignals beispielsweise an einer von der Fußgängerfurt abgesetzten Radfahrerfurt (also wenn die Radfahrerfurt nicht unmittelbar an die Fußgängerfurt angrenzt) als zwingend anzusehen.
In anderen Fällen kann es angebracht sein, aus Sicherheitsgründen die Signalisierung des Radverkehrs mittels der Kombistreuscheibe vorzunehmen. Das kombinierte Radfahrer-/ Fußgängersignal wird seitens der Verwaltung als eine relativ sichere Lösung beurteilt.

Bei der Signalisierung mittels Radfahrersignal, welches im Einzelfall zwischen zwei und sechs Sekunden länger Grün als das Fußgängersignal anzeigen kann, rechnen insbesondere die nach rechts abbiegenden Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen nicht damit, dass nach dem Umspringen des Fußgängersignals von Grün auf Rot das Radfahrersignal (das im Übrigen oftmals für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen nicht einsehbar ist) noch länger Grün anzeigt und sie biegen trotzdem ab. Dadurch kann der Vorrang des Radverkehrs seitens der motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen missachtet werden und es könnte zu gefährlichen Situationen kommen. Das Problem liegt also darin, dass sich Rechtsabbieger in der Praxis unberechtigterweise an dem Fußgängersignal orientieren. Beim Einsatz eines kombinierten Signals Radfahrer/ Fußgänger kann dieses Problem nicht auftreten.

Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 2. Die Art der Signalisierung wird im Einzelfall und in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten festgelegt.

TOP 9.2.7.
Breite und Qualität von baulich angelegten Radwegen bzw. Radverkehrsanlagen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0728/2015)

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
So gaben die Ergebnisse des Gutachtens einige Rätsel auf, wie die Bewertungskriterien gewichtet gewesen sein mögen und insbesondere, ob die Konformität nach StVO ein Kriterium hätte sein müssen.
Zahlreiche baulich angelegte Radwege im Bezirk Mitte stammen noch aus den 1980er Jahren und sind mit einer Breite vom 80-100cm deutlich zu schmal. Hier sieht die StVO mindesten 1,5m vor, möglichst 2m. Eine Altbestandsregelung gibt es nicht, laut Aussagen aus dem Bundesverkehrsministerium sind die Mindestmaße von Radwegen eine Voraussetzung für die Verhängung einer Radwegebenutzungspflicht und unbedingt einzuhalten.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie viele Radwege in Mitte entsprechen nicht den Mindestanforderungen der StVO in Bezug auf Breite und eindeutige Linienführung?
2. Welche Radwege aus Frage 1 sind trotz der Nichteinhaltung von zwingend erforderlichen Voraussetzungen benutzungspflichtig und wie/wann plant die Verwaltung, dem geltende Recht zu entsprechen?
3. Warum haben zahlreiche Radwege, obwohl diese nicht einmal den Mindestanforderungen aus der StVO (siehe Frage 1) entsprechen, im Netzgutachten keinen Handlungsbedarf attestiert bekommen (Bspw. Bödekerstraße, Herschelstraße, Hohenzollernstraße, Hamburger Allee, Schiffgraben etc.)? Bitte konkret begründen.
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Radverkehrsnetz des Stadtbezirk Mitte sind insgesamt 21 Abschnitte identifiziert, bei denen es Unterschreitungen der Mindestmaße gem. Verwaltungsvorschrift zur StVO gibt.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung entspricht geltendem Recht. Für die in der Anfrage aufgeführten „Aussagen aus dem Bundesverkehrsministerium“ liegt kein entsprechender Erlass o.ä. vor.
Die Verwaltung bereitet derzeit, nicht zuletzt aufgrund der vermehrten Anfragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die Vergabe eines Gutachtens vor, in dem für alle Radwege im Stadtgebiet mit Benutzungspflicht überprüft werden soll, ob die entsprechenden Voraussetzungen noch vorliegen oder ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht beispielsweise aufgrund von Veränderungen der Verkehrsstärken für einzelne Radwege möglich wäre.

Zu Frage 3:
Für den Großteil der in der Anfrage beispielhaft benannten Straßen sind Maßnahmen im Rahmen des Netzkonzepts Radverkehr vorgesehen. Ferner wird, wie schon bei der Vorstellung des Netzkonzeptes erläutert, darauf hingewiesen, dass es neben diesem Maßnahmenkonzept weitere Programme und Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in Hannover gibt. Erkannte Handlungsbedarfe, die über andere Baumaßnahmen umgesetzt werden, sind nicht im vorgestellten Maßnahmenprogramm zum Netzkonzept Radverkehr enthalten. Konkrete Beispiele sind hier die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt D-Linie (Kurt-Schumacher-Straße, Münzstraße, Goethestraße) oder die Maßnahmen im Zuge des Programms Grunderneuerung im Bestand.

TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0734/2015)

Eine immer größer werdende Zahl an Mitmenschen im Stadtbezirk Mitte ist auf barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen im sinne des § 49 Abs.1 NBauO angewiesen und hat auf dem freien Wohnungsmarkt in Mitte so gut wie keine Chance, entsprechende Wohnungen zu bezahlbaren Preisen zu finden. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind jedoch Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Maß zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie viele barrierefreie und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen im Stadtbezirk Mitte gab es 1995, wie viele 2005 und wie viele heutzutage?
2. Wie viele Mitmenschen sind nach den Erkenntnissen der Stadt auf barrierefreien und wie viele Mitmenschen auf rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen?
3. Inwiefern existieren Konzepte zur bedarfsdeckenden Versorgung von barrierefreiem und rollstuhlgerechten Wohnraum im Stadtbezirk Mitte bzw. wann wird ein solches Konzept entwickelt werden?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Die Anfrage kann nur teilweise beantwortet werden, da weder Zahlen über den gesamten barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungsbestand vorliegen noch Zahlen wie viele Menschen auf barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen sind. Erhoben werden lediglich Zahlen über geförderte Wohnungen und Zahlen über Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsvermittlung stellen und Senioren, die einen Antrag auf Vermittlung einer altengerechten Wohnung stellen.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Mitte ist aktuell keine rollstuhlgerechte oder behindertenfreundliche (behindertenfrei zu erreichen, innen aber nur teilweise barrierefrei) geförderte Wohnung erfasst und 188 geförderte Wohnungen für ältere Menschen (meist barrierefrei zu erreichen, innen können Barrieren vorhanden sein). Das bedeutet allerdings nicht, dass tatsächlich keine der geförderten Wohnungen barrierefrei oder rollstuhlgerecht ist, da Umbauten, die nachträglich erfolgt sind, nicht erfasst worden sind.
Angaben für die Jahre 1995 und 2005 können leider nicht gemacht werden.

Zu Frage 2:
Im Jahr 2014 haben für das gesamte Stadtgebiet 76 behinderte Personen einen Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsvermittlung gestellt, davon waren 37 auf einen Rollstuhl angewiesen. Ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet haben im Jahr 2014 172 Senioren einen Antrag auf Vermittlung einer altengerechten Wohnung gestellt.

Zu Frage 3:
Für den Bezirk Mitte liegen speziell keine Konzepte zur bedarfsdeckenden Versorgung mit barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum vor. Zurzeit ist nicht geplant, ein solches Konzept zu entwickeln. Konzeptionelle Aussagen für die Gesamtstadt enthält der dritte Inklusionsbericht der Landeshauptstadt Hannover, der sich mit Kapitel 3.1 dem Themenfeld Wohnen widmet. Der Schaffung barrierefreien Wohnraums wird hiernach vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklungen hohe Bedeutung beigemessen. Im Rahmen des 2013 beschlossenen Wohnkonzeptes 2025 hat die Landeshauptstadt Hannover das Wohnraumförderprogramm aufgelegt, das eine Erhöhung der Förderbeträge ermöglicht, wenn über das gesetzliche Maß hinaus barrierefreie Wohnungen gebaut werden. Die Niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass in einem Gebäude mit mehr als vier Wohnungen grundsätzlich die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen. Darüber hinaus muss jede achte Wohnung rollstuhlgerecht ausgeführt werden.
Unter Einbeziehung dieser gesetzlichen Vorgabe sieht das städtische Wohnraumförderpro­gramm außerdem vor, dass (bei Neubauten) möglichst 15% der mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungen, mindestens jedoch eine Wohnung, barrierefrei und uneingeschränkt mit einem Rollstuhl nutzbar sein soll.
Bei dem im Stadtbezirk Mitte liegenden geförderten Neubauvorhaben Klagesmarkt, das zzt. im Bau ist, werden sogar 47 Wohnungen – das sind fast 50% der 100 Wohnungen –barrierefrei und 12 Wohnungen behindertengerecht nach DIN (rollstuhlgerecht) sein. Da viele Rollstuhlnutzer auch in barrierefreien, aber nicht vollständig DIN-gerechten Wohnungen selbstständig wohnen können, entspricht die Eignung für bewegungseingeschränkte Menschen – bezogen auf die 32 mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungen – einer Quote von etwa 62%.

TOP 9.3.2.
Beteiligung des Bezirksrates bei Grundstücksverkäufen
(Drucks. Nr. 15-0735/2015)

In den letzten Jahren wurden zahlreiche im Stadtbezirk Mitte gelegene Grundstücke, die im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover, der GBH bzw. der ZVK standen, an Investoren verkauft. Nach § 58 Abs.1 Nr.14 NKomVG ist der Rat zuständig für die Entscheidung über die Frage des Ob und des Wie der Veräußerung von Grundvermögen, wozu der Bezirksrat Mitte nach § 94 Abs.1 Satz 2 Nr.5 NKomVG im Vorfeld anzuhören ist.

In mehreren Fällen sind nach Abschluss von Architekturwettbewerben bereits Ausstellungen in der Bauverwaltung über bestimmte Bauvorhaben durchgeführt worden, ohne dass die politischen Gremien überhaupt die kommunalverfassungsrechtlich erforderliche Entscheidung über das Ob einer konkreten Veräußerung vorab getroffen haben (Beispiel: Grundstück Seelhorststraße/Zeppelinstraße).

Eine lediglich im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage vorgenommene schlichte Ankündigung der Absicht, ein konkretes Grundstück zu verkaufen, reicht zur Einhaltung des Anhörungserfordernisses des Bezirksrates nach § 94 Abs.1 NKomVG nicht aus (vgl. Antwort zur Drucksache 15-0751/2013 F1).

Von daher sollte die politische Entscheidung des „Ob“ und des „Wie“ am Anfang und nicht am Ende entsprechender Verfahren stehen, um den politischen Gremien ggf. auch die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Ausschreibungsinhalte zu sichern.

Die Regelungen des § 94 NKomVG und des § 58 NKomVG umfassen auch Grundstücke der GBH und der ZVK.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit werden zukünftig die Vorgaben des NKomVG hinsichtlich der vorherigen Beteiligung des Bezirksrates und des Rates über das Ob und Wie von Grundstücksveräußerungen eingehalten?
2. Welches politische Gremium hat dem Verkauf des Grundstücks Seelhorststraße/Zeppelinstraße sowie der Ausschreibung zur Schaffung von Wohnraum (ohne Vorgaben hinsichtlich von Sozialwohnungen und Belegrechten) zugestimmt und wie sieht der Text der vollständigen Ausschreibung aus?
3. Inwieweit werden die zuständigen politischen Gremien noch beteiligt und welche Möglichkeiten hat der Bezirksrat bzw. der Rat, die Einhaltung der Regelungen des NKomVG durch Dritte überprüfen zu lassen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Vorgaben des NKomVG werden vollumfänglich eingehalten. Die Beteiligung der dort vorgesehenen Gremien bei einem Verkauf von Grundstücken aus dem städtischen Eigentum erfolgt vor der – gesetzlich vorgeschriebenen – Beurkundung des Kaufvertrags. Sollte aus bestimmten Gründen eine vorherige Beurkundung notwendig werden, wäre laut den dann beurkundeten Klauseln der Vertrag ohne einen positiven Beschluss der zuständigen Gremien unwirksam.
Die Regelungen der §§ 58 I Nr. 14 i.V.m. 94 I S. 2 Nr 5 NKomVG umfassen keine Beteiligungsrechte der genannten Gremien für die Ausschreibung der jeweiligen Liegenschaften. Das ob und wie einer solchen Ausschreibung hat der Rat mit diversen Beschlüssen geregelt: F- und B-Plan regeln die wesentlichen Rahmenbedingungen, sie werden ergänzt durch Vorgaben z.B. aus dem ökologischen Bereich (Bevorzugung von Passivhausbebauung, Bodenqualitätsstandards, etc). Der Rat hat ferner in seinem Beschluss zur Wohnflächenentwicklung deutlich gemacht, dass die Vorhaltung und Schaffung eines differenzierten Wohnraumangebots Auftrag mit hoher Priorität für die Verwaltung ist. Hinzukommen eine Reihe weiterer bindender Rechtsnormen, von dem Gebot, kommunales Vermögen (mindestens) zum Marktwert zu veräußern, bis hin, wie hier, zu Vorgaben des niedersächischen Denkmalschutzgesetz.
Dessen ungeachtet ist die Verwaltung natürlich bestrebt den besonderen Sachverstand der jeweiligen Stadtbezirksräte zu den lokalen Verhältnissen in Ausschreibungen einzubeziehen und informiert regelmäßig mit langem Vorlauf über geplante Ausschreibungen. Damit hat der Stadtbezirksrat die Möglichkeit seine Vorstellungen und Wünsche an eine Veräußerung im Vorfeld zu formulieren und zu beschließen.

Zu Frage 2:
Dem Verkauf hat noch kein Entscheidungsgremium zugestimmt. Hier ist eine zweistufige Ausschreibung erfolgt, die im ersten Abschnitt den besten Bieter ausjuriert, der dann in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung einen Architektenwettbewerb durchzuführen hat. Da das Ergebnis dieses Wettbewerbs dann – vertraglich bindend -umzusetzen ist, erfolgt erst nach Abschluss des Wettbewerbs und ggfs,.einer Überarbeitung die Beschlussfassung über den Verkauf.
Mit Drs. 15-0751/2013 F 1 vom 22.4.2013 hat die Verwaltung den Stadtbezirksrat darüber informiert, dass das Grundstück „zum Verkauf und zur Bebauung entsprechend den Ausweisungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr 1252“ ausgeschrieben werden soll, der genannte B-Plan „weist das o.g. Grundstück als „reines Wohngebiet“ aus. Anträge oder Beschlüsse aus den politischen Gremien zu den genannten Themen wie Sozialwohnungen oder Belegrechten hat es nicht gegeben.
Der Text der Ausschreibung von 2013 ist beigefügt.

Zu Frage 3:
Der Verkauf des Grundstücks ist Gegenstand einer entsprechenden Beschlussdrucksache, die dem BezRat zur Anhörung und dem Rat über die Fachausschüsse AWL und AVA vorgelegt wird.
Ein Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist durch Anrufung der Kommunalaufsicht möglich. Daneben bestünde auch die Möglichkeit, dass die vermeintliche Verletzung von Mitwirkungsrechten eines Organs (hier des Bezirksrates) oder eines einzelnen Mitglieds dieses Organs in einem sog. Kommunalverfassungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklärt werden kann. Richtiger Klagegegner wäre dann der Oberbürgermeister als Spitze der Verwaltung.

TOP 9.3.3.
Gewerbliche Missnutzung von Wohnraum als Ferienwohnung
(Drucks. Nr. 15-0736/2015)

Innerhalb des letzten Jahres wurden zahlreiche auch im Stadtbezirk Mitte gelegene Wohnungen, für die nach den geltenden Baugenehmigungen ausschließlich eine Nutzung für Wohnzwecken vorgesehen ist, als gewerbliche Ferienwohnungen genutzt, indem sie an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben für das Hotel- und Gaststättengewerbe vorbei im Internet in bestimmten Portalen als Ferienwohnung von privat für privat angeboten werden.

Mittlerweile besitzen bestimmte Gesellschaften hunderte von Wohnungen in verschiedenen Großstädten und vermieten diese ausschließlich tageweise an Touristen und andere.

Für viele EigentümerInnen von Wohnungen ist das häufig nur tageweise Vermieten von Wohnraum deutlich rentabler als die bestimmungsgemäße Nutzung als Wohnung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit ist das Ausmaß der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Wohnraum als gewerbliche Ferienwohnungen bekannt?
2. Inwiefern besteht für diese anderweitige Nutzung eine Genehmigungspflicht und handelt es sich unter bestimmten Umständen um eine Ordnungswidrigkeit?
3. Inwieweit ist die Kontrolldichte zeitnah erhöhbar?
Die Antwort wird nachgereicht.

TOP 9.3.4.
Baustelle Leineufer
(Drucks. Nr. 15-0737/2015)

Nachdem eine Lockerung der Seitenwand des Leineufers aufgetreten war, wurde eine Sanierung der Leinemauer in der Nähe der Schlossstraße erforderlich, der dortige Parkplatz wurde vor diesem Hintergrund vorübergehend zur Baustelle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Welche archäologischen Funde sind bei den Sicherungsarbeiten bei der Sanierung des Leineufers bislang aufgetreten?
2. Wann werden nach dem aktuellen Stand die Arbeiten vollständig beendet sein und der Parkplatz wieder zur Verfügung stehen?
3. Inwieweit wurde/wird der beabsichtigte Kostenrahmen eingehalten?
Zu Frage 1.:
Die archäologische Grabung im Bereich der Baustelle ergab weitreichende Funde und Befunde zu Befestigungen und Siedlungsstrukturen der Leineinsel ab dem frühen 14. Jahrhundert und bestätigt somit die ältesten Überlieferung aus dem Jahr 1320 zur Nutzung der Leineinsel. Neben den baulichen Befunden, wie z.B. mittelalterlichen Faschinen als Uferbefestigung und spätere Pfahlgründungen der aufgehenden Gebäude, sind insbesondere umfassende Funde zu der überwiegend handwerklich geprägten Besiedelung des Uferbereichs hervorzuheben. Das Fundmaterial umfasst typische Alltagsabfälle (Tierknochen, zerbrochenes Geschirr, Leder- und Textilreste, verworfenen Ausstattungsteile etc.), die Rückschlüsse auf Ernährungsgewohnheiten und wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Status ermöglichen, sowie deutliche handwerksspezifische Abfälle, die sicher ein textilverarbeitendes Gewerbe und eine Schuhmacherwerkstatt nachweisen, evtl. auch eine handwerkliche Knochen-/Geweihverarbeitung und eine Eisenverarbeitung. Als Besonderheit sind darüber hinaus gleich mehrere Funde zerbrochener Kachelöfen zu nennen, über die in der Juni-Ausgabe der Schriftenreihe Archäologie in Niedersachsen eine erste Publikation durch den Bezirksarchäologen und den Grabungsleiter erscheinen wird.

Zu Frage 2.:
Nach derzeitigem Stand wird das Projekt im Herbst 2015 abgeschlossen sein.

Zu Frage 3.:
Nach derzeitigem Stand wird der Kostenrahmen eingehalten.

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2015 - öffentlicher Teil.
Mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.

Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 23.00 Uhr.

für das Protokoll


Michael Sandow Britta Fenske
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuerin)