Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 19.03.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.03.2015)
Protokoll (erschienen am 16.05.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 22.04.2015

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 19. März 2015,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.05 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
(Bezirksratsherr Hämke) (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) bis 21.30 Uhr/TOP 8.4.4.
Bezirksratsherr Herrmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Reinckens (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) bis 21.10 Uhr/TOP 6.2.3.

Verwaltung:
Herr Bode (FB Tiefbau) zu TOP 4. /TOP 4.1./ TOP 6.1.1.
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Groenigk (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Gäste:
Herr Dr. Hanel (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr)
Herr Tacke (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr)
- beide zu TOP 2.1. /TOP 2.2./ TOP 3. -
Presse:
Frau Kaune (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Ausbau des Südschnellweges

2.1. Information zu Planungen für den Ausbau des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel und den Bahntrögen vor dem Seelhorster Kreuz, insbesondere im Kreuzungsbereich Hildesheimer Straße durch Herrn Dr. Hanel und Herrn Tacke von der Projektgruppe Sonderaufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

2.2. Tunnel, Trog oder Dauerbaustelle Südschnellwegbrücke: Warum 6 Jahre Planungsstillstand nach Abschluss des "Ideenwettbewerbes"?
(Drucks. Nr. 15-0586/2015)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - 1. Teil

4. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Döhren-Wülfel: Landwehrstraße, Schützenallee NA, Zeißstraße, Ziegelstraße

4.1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - 2. Teil

5. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. E N T S C H E I D U N G

6.1.1. Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0580/2015 mit 1 Anlage)

6.2. A N H Ö R U N G E N

6.2.1. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

6.2.2. Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)



6.2.2.1 Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0108/2015: Umbenennung der Freizeitheim / Empfehlung des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0664/2015)

6.2.3. Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230; Döhren
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0462/2015 mit 3 Anlagen)

6.2.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0591/2015 mit 3 Anlagen)

6.2.5. Bebauungsplan Nr. 503, 1.Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße - nach §13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0593/2015 mit 3 Anlagen)

7. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

7.1. Bericht aus der Sitzung am 23.02. 2015

7.2. Zuwendungen für Integrationsprojekte aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0523/2015)

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Arbeit statt "Hartz IV" - Arbeitslosigkeit in den Stadtteilen
(Drucks. Nr. 15-0587/2015)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Neubau von Stadtvillen in Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-0595/2015)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Wartehäuschen an der Haltestelle Mergenthalerweg
(Drucks. Nr. 15-0596/2015)

8.4. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

8.4.1. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-0582/2015)




8.4.2. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0583/2015)

8.4.3. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0584/2015)

8.4.4. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Straße Im Wiehegrund
(Drucks. Nr. 15-0585/2015)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Haltestriche auf Fahrradwegen
(Drucks. Nr. 15-0163/2015)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Bootsanleger für Döhren an der Leine
(Drucks. Nr. 15-0601/2015 mit 1 Anlage)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0165/2015)

9.3.1.1. Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0165/2015 N1)

9.3.1.2. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-0165/2015: Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0600/2015)

9.3.1.3. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0165/2015 N1: Verbesserung
der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern - Modellversuch für mehr Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 15-0665/2015)

9.3.2. Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0602/2015)

9.3.3. Warnlicht und Signalton für Fußgänger an der Kreuzung Garkenburgstraße/Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0603/2015)

9.3.4. Signallichter an der Ein- und Ausfahrt zum Betriebshof an der Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-0604/2015)

9.3.5. Geschwindigkeitskontrolle in der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0605/2015)

9.3.5.1. Geschwindigkeitskontrolle in der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0605/2015 N1)

9.3.6. Zaun am Turbinenkanal an der Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-0607/2015)

9.3.7. Müllentfernung auf dem Grundstück Völgerstraße (ehemaliges Autohaus)
(Drucks. Nr. 15-0608/2015)

9.3.8. Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015)

9.3.9. interfraktionell

9.3.9.1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Hundeverbotsschild für Festwiese Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0666/2015)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. interfraktionell

10.1.1. Zuwendung an den Gemischten Chor Hannover-Döhren für das Konzert "Petite Messe solennelle"
(Drucks. Nr. 15-0570/2015)

10.1.2. Zuwendung an den Verein für Rasenspiele 1906 e. V. Hannover für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
(Drucks. Nr. 15-0574/2015)

10.1.3. Zuwendung an die Mira-Lobe-Grundschule für die Neugestaltung des Eingangsbereiches
(Drucks. Nr. 15-0575/2015)

10.1.4. Zuwendung für das Gewaltpräventionsprojekt Feuertonne
(Drucks. Nr. 15-0577/2015)

10.1.5. Zuwendung für einen Offenen Bücherschrank in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-0578/2015)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2015 (öffentlicher Teil)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 2 begrüßte Sie Herrn Dr. Hanel und Herrn Tacke von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und zu TOP 4 und TOP 6.1.1. Herrn Bode, Leiter des Fachbereiches Tiefbau. Der interfraktionelle Dringlichkeitsantrag – Drucks. Nr. 15-0602/2015 - wurde einstimmig (17 Stimmen) unter TOP 9.3.9.1. auf die Tagesordnung genommen. TOP 5 und TOP 14 wurden abgesetzt. Die Drucks. Nr. 15-0602/2015 unter TOP 9.3.2 wurde von Bezirksratsherrn Glade für die SPD-Fraktion in die Faktionen gezogen. Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Ausbau des Südschnellweges

TOP 2.1.
Information zu Planungen für den Ausbau des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel und den Bahntrögen vor dem Seelhorster Kreuz, insbesondere im Kreuzungsbereich Hildesheimer Straße durch Herrn Dr. Hanel und Herrn Tacke von der Projektgruppe Sonderaufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Herr Dr. Hanel informierte, dass die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Auftrage des Bundes die Planung und den Ausbau der Bundesstraße Südschnellweg durchführe. Dies sei die erste Veranstaltung. In regelmäßigen Abständen sollen die betroffenen Bezirksräte und die Bürger/innen beteiligt werden. Vier größere Bauwerke des Südschnellweges seien aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung nur noch eingeschränkt tragfähig. Das Projektteam, in dem auch die LH Hannover und das Bundesverkehrsministerium vertreten seien, werde von Herrn Tacke geleitet.

Herr Tacke führte aus, dass man sich am Anfang des Projektes befinde und erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) den weiteren Verfahrensablauf. (Protokollhinweis: Die Präsentation liegt den Mitgliedern des Bezirksrates bereits vor und wird dem Protokoll nicht in Schriftform angefügt).
Herr Tacke betonte, dass sich der Südschnellweg zwischen Landwehrkreisel und einem noch nicht exakt definierten Projektendpunkt in einem relativ engen Querschnitt befinde, der
bei dieser Gelegenheit ausgebaut und dem heute gültigen Regelwerk angepasst werde. Aufgrund der Innenstadtlage handle es sich um ein komplexes Projekt, mit sehr naher Randbebauung, angrenzenden Bahnlinien, umweltfachlichen Belangen im Bereich der Leine und schwierigen verkehrlichen Belangen. Aufgrund dessen gebe es viele Projektbeteiligte, davon vier Hauptprojektbeteiligte, und eine Vielzahl zusätzlicher Akteure und müsse das Projekt breit aufgestellt werden. Anwohner/innen und Eigentümer/innen hätten ein berechtigtes Interesse an Lärmschutz und Schadstoffimmissionen. U. a. die Öffentlichkeit und die Politik haben ein Interesse an der Abwicklung. Die sicherlich auftretenden Konflikte müssen gemeinsam in den Griff bekommen werden. Herr Tacke ging anhand von Folien auf die Projektziele ein und stellte anhand der Projektstrategie einen möglichen Projektablauf in den nächsten Jahren dar.
Durch den Ideenwettbewerb werde sich eine ergebnisoffene Variantenfindung versprochen und keine Randbedingungen vorgegeben. Es werden keine Varianten, wie z. B. eine Brücke, ein Trog oder etwas anderes vorgegeben.
Durch ein Preisgericht werde es prämierte Ergebnisse geben, die dann auf ihre technische Machbarkeit und ihre Finanzierbarkeit geprüft werden. Nach dem Realisierungsplan beginne der klassische Prozess mit dem Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplan. Der dargestellte Ablaufplan sei einer von mehreren möglichen und könne evtl. verkürzt werden. Parallel werden kontinuierlich mehrere Gutachten erstellt.
Abschließend ging Herr Tacke auf die Zeitplanung des Projektes ein.

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp antwortete Herr Tacke, dass von der verkehrstechnischen Einengung nur die Hildesheimer Straße betroffen sei und nicht die anderen Bauwerke.

Zur Frage von Bezirksratsherrn Dr. Linde, ob auch hier womöglich gute Ideen letztendlich an der Finanzierbarkeit scheitern, meinte Herr Tacke, dass im Entscheidungsprozess positiv sei, dass im Projektteam die Kostenträger eingebunden seien und insofern dieser Aspekt frühzeitig einbezogen werde.

Sodann verneinte Herr Tacke die Nachfrage von Bezirksratsherrn Sommerkamp, ob die Planung den Bau der S-Bahn-Haltestelle Waldhausen berücksichtige. Herr Tacke führte aus, dass die DB und die üstra Akteure seien und Baumaßnahmen generell mit parallelen klein- und großräumigen Bauvorhaben gemeinsam abgestimmt würden. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs sei dies noch nicht erforderlich.

Bezirksratsherr Schade fragte im Hinblick auf das Naherholungsgebiet südliche Leineaue und die Anlieger/innen der betroffenen Willmerstraße, ob womöglich die Anpassung an heutige Normen zu einer Verbreiterung der Fahrbahn und damit weiteren Beeinträchti- gungen führen könne. Herr Dr. Hanel erläuterte, dass noch nicht feststehe, ob es einen breiteren Ausbau geben werde. Der derzeitige Querschnitt sei nicht ausreichend dimensioniert. Es werde im Bestand geplant und die Randbedingungen seien zu berücksichtigen. Z. B. könne im Bereich der Hildesheimer Straße ein Trog ohne Deckel vorgesehen werden, der bereits aus Kostengründen schmal gehalten werden müsste. Derzeit könne noch nicht gesagt werden, wie viele Fahrspuren es geben werde.

Auf Fragen von Bezirksratsherrn Johnsen zu einem möglichen sechsspurigen Ausbau der Brücke, zu den Breitenmaßen nach heutigen Standards, zur Dauer der ab 2015 geplanten Verstärkungsmaßnahmen und der Notwendigkeit des Monitorings nach deren Beendigung, antwortete Herr Dr. Hanel, dass er bewusst hierzu keine konkreten Angaben machen möchte, um dem Ideenwettbewerb nicht vorzugreifen und bat hierfür um Verständnis. Auf jeden Fall werde der Bezirksrat noch vor den Medien und einer Festlegung informiert. Das Monitoring wurde vor ca. zwei Jahren aus Sicherheitsaspekten eingeführt, nachdem Risse im Bauwerk entdeckt worden seien. Nach Beendigung der Verstärkungsmaßnahmen sei es nur noch begleitend vorgesehen.

Bezirksratsherrn Dr. Linde interessierte der Zeitraum zwischen dem Rückbau und dem Beginn der Baumaßnahme sowie die Dauer einer möglichen Vollsperrung.
Herr Tacke sagte, dass die Baumaßnahme etwa zwei bis vier Jahre dauern und aktuell nicht von einer Vollsperrung ausgegangen werde. Die Form der Verkehrsführung und -beeinträchtigung hänge letztendlich von der konkreten Variante ab.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wünschte sich eine bessere Auffahrmöglichkeit auf den Schnellweg im Bereich der Hildesheimer Straße/Willmerstraße, erkundigte sich danach, ob ein Trog auf der gesamten Strecke realisierbar sei und fragte, ob die Bürger/innen beim Ideenwettbewerb eingebunden werden.
Herr Dr. Hanel führte aus, dass ein Trog auf der gesamten Strecke möglich sei, professionelle Büros Pläne erarbeiten und die Kenntnisse der Bürger/innen vor Ort mitnehmen und ggfs. berücksichtigen. Er, Sprecher, freue sich auf die Ideen und Vorschläge.

Nach dem Hinweis von Bezirksratsherrn Schade zu einem früheren Ideenwettbewerb unter Studenten mit interessanten Ergebnissen auch für diesen Bereich des Schnellweges und seiner Frage, ob diese Ideen einfließen, merkte Herr Dr. Hanel an, dass ihm dieses Projekt bekannt sei. Ob die Ideen einfließen, hänge davon ab, ob sie von Teilnehmern am Ideenwettbewerb aufgegriffen werden.

Da keine weiteren Fragen vorlagen, rief Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Anfrage unter TOP 2.2. auf.


TOP 2.2.
Tunnel, Trog oder Dauerbaustelle Südschnellwegbrücke: Warum 6 Jahre Planungsstillstand nach Abschluss des "Ideenwettbewerbes"?
(Drucks. Nr. 15-0586/2015)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Fragen vor.
In Sachen geplante Erneuerung der Südschnellwegbrücke über der Hildesheimer Straße wurde berichtet (HAZ 13./16.2.2015, NP 2.3.2015), dass vom Land Niedersachsen ein Ideenwettbewerb durchgeführt werden soll, in dem „sich außer der Stadt Hannover, Naturschutzverbänden und üstra auch Bürger beteiligen können“. Dieser Wettbewerb „soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden“. Allerdings wird erst 2021 „die Ausführungsplanung angesetzt“. Das sind ganze sechs Jahre Planungsstillstand! Zu befürchten ist, dass sich in dieser Zeit die „Rest-Lebensdauer“ der maroden Brücke – über die täglich 33.000 Fahrzeuge rollen - noch weiter verkürzt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Liegen der Verwaltung Informationen vor, in welchem Rahmen dieser „Ideenwettbewerb“ stattfinden soll und wie die Bürger die Gelegenheit der Beteiligung bekommen sollen?
2. Wie wird der Bezirksrat Döhren-Wülfel am Ideenwettbewerb beteiligt?
3. Worin ist die Begründung und tiefere Sinn zu suchen, dass danach ganze sechs Jahre verstreichen sollen, bevor in die Ausführungsplanung eingestiegen werden soll?

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStBV) geleitet.

Herr Tacke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Vorbemerkungen:
Die Bundesstraßen B3, B6 und B65 verlaufen im Süden Hannovers parallel als sogenannter Südschnellweg (SSW). Dieser ist für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung, da er als Ost-West Tangente zwischen der BAB 2 und der BAB 7 ein wesentlicher Bestandteil der überregionalen Erschließung ist.
Die Überprüfung der Brücken des Südschnellwegs im Zuge der Nachrechnung hat ergeben, dass die Bauwerke nach heutigem Kenntnisstand auch nach der Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen eine Restnutzungsdauer bis 2023 haben. Neben der begrenzten Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke, entspricht der Regelquerschnitt der Strecke vom Landwehrkreisel bis zur Brücke über die Hildesheimer Straße nicht mehr dem aktuellen Regelwerk und erfordert daher eine Anpassung.
Vor diesem Hintergrund wird die Planung und Durchführung des Ausbaus des Südschnellweges in der NLStBV als ein Projekt abgewickelt. Dabei stellt die Planung des Ersatzbauwerkes für den Kreuzungsbereich B3/Hildesheimer Straße eine besondere Herausforderung dar.
Innerhalb der Restnutzungsdauer der Bauwerke werden die Baumaßnahmen für den Ausbau des Südschnellwegs beginnen.
Für den Beginn des Projekts ist ein Ideenwettbewerb vorgesehen. Mit diesem Mittel sollen unterschiedlichste Ideen und Lösungsvarianten entwickelt und vorgestellt werden, um sich auf deren Basis der zu realisierenden Variante zu nähern. Auch wenn nur ein grober Maßstab für die Variantenfindung festgelegt werden kann, ist die Anzahl derjenigen, die sich am Auswahlverfahren des Wettbewerbs beteiligen sowie die Anzahl der unterschiedlichen Wettbewerbsarbeiten ein Indikator für die Erreichung des Ziels einer ergebnisoffenen Variantenfindung.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Die genaue Ausgestaltung des Ideenwettbewerbs befindet sich zurzeit in der Vorbereitung. Wie die Beteiligung der Bürger und der Institutionen in diesem Rahmen genau aussieht, wird in den kommenden Wochen erarbeitet. Die Information der Bürger und der Bezirksräte, insbesondere des Stadtbezirks Döhren-Wülfel, erfolgt erstmals in der Sitzung vom 19. März 2015 und wird fortlaufend wiederholt. Hinweise der Bürger und des Bezirksrats Döhren-Wülfel aus dieser Veranstaltungen werden geprüft und können ggf. direkt in die Vorbereitung des Ideenwettbewerbs einfließen.
Zu Frage 3:
Nach Durchführung des Ideenwettbewerbs liegen prämierte Lösungsvorschläge vor. Im Rahmen eines Entscheidungsprozesses werden diese unterschiedlichen Varianten hinsichtlich technischer Machbarkeit und Finanzierbarkeit detailliert geprüft und die Vorzugsvariante ausgewählt. Diese wird ggf. in einem weiteren Wettbewerb (Realisierungswettbewerb) konkretisiert. Die Rahmenbedingungen für den Realisierungswettbewerb werden in einer vorgeschalteten Konzeptstudie erarbeitet.
Nach Festlegung auf eine Realisierungsvariante schließt sich der übliche Planungsprozess mit Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung an. Diese ist Grundlage der planungsrechtlichen Absicherung im Planfeststellungsverfahren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Auflagen des Planfeststellungsverfahrens wird die Ausführungsplanung erarbeitet, auf deren Grundlage die Ausschreibung und letztendlich die Vergabe der Bauleistungen erfolgt.
Insgesamt handelt es sich hierbei um einen mehrstufigen/mehrjährigen und auf Grund der vorgesehenen Beteiligung der Öffentlichkeit sehr komplexen Planungsprozess, der durch Klageverfahren weiter verzögert werden kann. Diesem unvermeidbaren Risiko wird jedoch mit einer entsprechenden Bürgerbeteiligung und mehrstufigen Wettbewerben begegnet. Ein Planungsstillstand ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - 1. Teil
Der erste Teil der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde zum Thema Ausbau des Südschnellweges wurde von 18.50 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt.

Auf die Frage eines Einwohners nach der Erforderlichkeit heutiger Ausbauvorschriften Standstreifen vorzusehen, führte Herr Tacke aus, das es ein umfangreiches Regelwerk mit verschiedenen Querschnitten gebe, welches auch Ausnahmen zulasse. Da die Situation vor Ort sehr speziell sei und der Ideenwettbewerb nicht beeinflusst werden solle, werde sich derzeit mit Aussagen zurückgehalten. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck regte an, den Ideenwettbewerb abzuwarten. Herr Dr. Hanel meinte, dass in einigen Monaten evtl. konkrete Aussagen möglich seien und dann hierzu im Bezirksrat berichtet werden könne.

Zur Frage eines Einwohners nach einem Veränderungsverbot für Anliegergrundstücke verwies Herr Tacke auf das Bundesfernstraßengesetz, wonach für 20 m eine Bauverbotszone und für 40 m eine Baubeeinträchtigungszone gelte, für die im Einzelfall eine Ausnahme beantragt werden könne. Eine Veränderungssperre oder ein Planungsgebiet seien noch nicht festgelegt worden.

Ein Einwohner erkundigte sich, ob ein PPP-Projekt vorgesehen sei, dass zu einer Zeitersparnis führe. Herr Dr. Hanel erläuterte, dass ein konventionelles oder ein PPP-Verfahren hier erst nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, wenn genehmige planfestgestellte Pläne vorlägen für die Vergabe der Bauleistung in Betracht käme.

Zu dem Hinweis einer Einwohnerin hinsichtlich des Zeitfaktors der erforderlichen europaweiten Ausschreibung, merkte Herr Tacke an, dass diese Ausschreibungen aufwändiger, aber kein neues Geschäft seien.

Die Frage eines Einwohners zur Einbeziehung weiterer Bauwerke beantwortete Herr Dr. Hanel dahingehend, dass derzeit keine Veranlassung bestehe, weitere Bauwerke in das Projekt einzubeziehen und das vorläufiges Projektende/bzw. der -beginn die Tröge der DB darstellen.

Auf die entsprechende Frage eines Einwohners bestätigte Herr Tacke, dass die Belange von Fußgängern und Radfahrern sowohl hinsichtlich der Planung als auch während der Bauphase selbstverständlich berücksichtigt werden.

Eine Einwohnerin wollte wissen, ob die Wettbewerbe honoriert werden und wer die Kosten trägt. Herr Dr. Hanel erwiderte, dass diese Planungsleistung nach bestimmten Vorgaben ermittelt und durch Bundes- und Landesmittel getragen werden.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den ersten Teil der Einwohner/innen-Fragestunde, bedankte sich Herrn Dr. Hanel und Herrn Tacke für die Ausführungen und sagte, dass man in Kontakt bleibe und die nächsten Verfahrensschritte mit begleite.


TOP 4.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Döhren-Wülfel: Landwehrstraße, Schützenallee NA, Zeißstraße, Ziegelstraße

Nachdem sich Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck davon überzeugte, dass bei den Anwesenden keine Einwände gegen Fotoaufnahmen des Fotografen der HAZ während der Bezirksratssitzung bestehen, erteilte sie die entsprechende Erlaubnis.

Sodann erläuterte Herr Bode das neue Verfahren der zweiten Runde zur Grunderneuerung im Bestand (GiB), welches mehr Möglichkeiten der Information, Besprechung und Beratung biete und dadurch transparenter sei als beim ersten Vorgehen. Herr Bode wies auf allgemeine Hinweise zur GiB auf der Webseite des Fachbereiches Tiefbau hin, worauf auch in den Anliegerinformationen Bezug genommen werde. Anschließend trug er anhand der in der Anlage 2 beigefügten Präsentation zur Gib im Stadtbezirk Döhren-Wülfel vor und erläuterte die Maßnahmen zu den vorgeschlagenen Straßen. Mit einer Abrechnung der Maßnahmen sei ca. zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten zu rechnen. Es bestehe die Möglichkeit einer Stundung bzw. von Ratenzahlungen. Der Zinssatz dabei sei rechtlich vorgeschrieben und auf 6% festgesetzt.

(Protokollhinweis: Die Präsentation wurde den Bezirksratsmitgliedern bereits übermittelt und wird deshalb nicht in Papierform mit dem Protokoll übersandt).

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Schade antwortete Herr Bode, dass nicht vorgesehen sei, den Radfahrweg im hinteren Bereich der Zeißstraße anzuschließen. Eine Umplanung sehe das Sonderprogramm nicht vor. Radfahrer/innen könnten die Fahrbahn benutzen.

Zu Nachfragen von Bezirksratsfrau Schollmeyer erläuterte Herr Bode zur Nebenanlage Schützenallee, dass nach der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) für Radwege 25 % und für bereits vorhandene Gehwege 55 % als Beitrag von Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erbringen seien. Bei noch nicht endgültig hergestellten Straßen sei bei der erstmaligen Herstellung für Teile ein Beitrag von 90 % nach der Erschließungsbeitrags- satzung zu erheben. Für jedes Grundstück, insbesondere in älteren Straßen, müsse allerdings geprüft werden, ob Ablöseverträge bestehen. Insgesamt handele es sich um ein aufwändiges und kompliziertes Verfahren.
Die Höhe der Sanierungskosten beim Erhalt der Pflasterstraßen hänge vom Anteil des wiederverwendbaren Materials ab und lasse sich nicht pauschal sagen. Natursteine und deren Einbau in Handarbeit seinen insofern teurer als die Herstellung in Asphalt.

Bezirksratsherr Geburek bezweifelte aufgrund der Verkehre, dass es sich bei der Landwehrstraße um eine Innerortstraße handele. Wegen unangenehmer Gerüche aus den Gullys in den Sommermonaten, sollten nach seiner Meinung vorher neue Kanäle und Leitungen verlegt werden. Herr Bode wies auf das generelle Beteiligen der Leitungsträger vor Straßensanierungen und der Maßgabe hin, dass nach den Straßenbaumaßnahmen von ihnen in den nächsten fünf Jahren grundsätzlich keine Aufrisse erfolgen dürfen. Eine Ausnahme bilden die Telekommunikationsunternehmen, die per Gesetz jederzeit Arbeiten durchführen können. Nach der Satzung handele es sich bei Innerortsstraßen um Haupterschließungsstraßen mit starkem Verkehr. Durchgangsstraßen hingegen seien Hauptverkehrsstraßen, auf denen 50 km/h gefahren werden dürfe, hierzu zählen z. B. die Hildesheimer Straße und die Schützenallee.

Bezirksratsherr Dr. Linde meinte, dass es für Betroffene hilfreich sei, selbst wenn Beiträge erst in ca. vier Jahren erhoben würden, eine Prognose über die voraussichtliche Beitragshöhe zu erhalten, da eine eigene Feststellung anhand der SABS viel zu kompliziert sei. Herr Bode bestätigt dies und bot den Bürgern an, ca. zwei/drei Monate nach dem Vorliegen des Beschlusses Kontakt zur Straßenkostenstelle des Tiefbauamtes aufzunehmen, um eine individuelle Auskunft hierüber für ihr Grundstück zu erhalten. Danach ging Herr Bode auf die Beitragsberechnung ein, für die u. a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks Grundlage seien.

Bezirksratsherr Milkereit begrüßte insbesondere den Vorschlag die Nebenanlage der Schützenallee ausbauen zu wollen und fragte, ob es sinnvoll sei, vorher die Planungen zum Ausbau des Südschnellweges abzuwarten und wer bei erneuten Änderungen in dem Zusammenhang ggfs. für die Kosten aufkommen müsse. Herr Bode erläuterte anhand der entsprechenden Folie, dass voraussichtlich lediglich ein geringer Teil der Nebenanlage betroffen sein werde und zu Lasten der Kostenträger der Ausbaumaßnahme des Südschnellweges gehen würde. Angesichts des prognostizierten Zeitfensters plädierte er, Sprecher, hinsichtlich des Nutzens für die nächsten Jahre, diese Maßnahme jetzt i. R. des Sonderprogramms aufzunehmen.

Mit Blick auf die für den Stadtteil Döhren von historischer Bedeutung bestehenden Pflasterstraßen interessierte Bezirksratsherrn Sommerkamp, ob historische Aspekte bei den Überlegungen einfließen.

Bezirksratsherr Johnsen stellte Fragen zur Aufnahme der Borgentrickstraße in das Sonderprogramm, eine mögliche Verbreiterung des Radweges der Schützenallee in Bezug auf einen Radschnellweg nach Laatzen und die Belastung des in der Zeißstraße angesiedelten DRK.

Herr Bode führte aus, dass dort wo es umsetzbar sei, ein Zweirichtungsradweg eingerichtet werde. U. a. auch im Hinblick auf die Fahrradstraße Wiehbergstraße wäre dies in der Schützenallee von Vorteil. Zur finanziellen Belastung von Anliegern der Zeißstraße könne er heute keine Aussage treffen. Es könne vorgeschlagen werden, die Borgentrickstraße zusätzlich in das Programm aufzunehmen. Historische Aspekte werden in die Überlegungen einbezogen. So werde z. B. für die Landwehrstraße mit ihren historischen Bauten die Beibehaltung des Pflasters und für die Ziegelstraße Asphalt empfohlen.

Nach der Bitte von Bezirksratsfrau Jakob nunmehr zunächst die Bürger/innen zu hören, eröffnete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den zweiten Teil der Einwohner/innen- Fragestunde - s. TOP 4.1.

Nach Beendigung der Einwohnerfragestunde ergaben sich weitere Fragen aus dem Kreis des Bezirksrates:

Ratsfrau Dr. Matz verwies auf nicht ordnungsgemäße Wiederherstellungen nach Aufbrüchen in Kopfsteinpflasterstraßen, wie z. B. in der Landwehrstraße, interessierte sich für ein künftiges Vorgehen und sprach sich für eine Wiederherstellung des Originalzustandes nach Straßenbaumaßnahmen aus. Herr Bode führte aus, dass die Landwehrstraße wieder endgültig hergestellt worden sei, wenn auch nicht mit Kopfsteinpflaster. Herr Bode erläuterte, dass Pflasterstraßen bei denen die Spannung im Bogen noch vorhanden sei, auch wieder mit Pflastersteinen repariert werden können und dies entsprechend geschehe. Bei alten Pflasterstraßen und nicht mehr tragfähigem Untergrund sei dies nicht jedoch nicht mehr möglich.

Bezirksratsfrau Jakob bat die noch verwendbaren Pflastersteine aus der Zeißstraße für andere Pflasterstraßen im Stadtbezirk zu verwenden, um Kosten zu sparen. Die Wiederherstellung der Bernwardstraße mit Pflastersteinen sei ca. nur 9.000,00 € teurer geworden als in Asphaltausführung. Sie, Sprecherin, fragte, warum die von ihrer Fraktion im letzten Jahr vorgeschlagenen Borgentrickstraße und Wolfstraße nicht in das Sonderprogramm aufgenommen worden seien. Abschließend bat sie um Prüfung, ob die in der Schützenallee ansässigen Vereine aufgrund der Nutzung des Rad- und Gehweges von Durchfahrern und Fußgängern, die in die Leinemasch gehen, ggf. mit niedrigeren Beiträgen belastet werden könnten. Herr Bode antwortete, dass die Borgentrickstraße in das GiB aufgenommen werde und bei der Wolfstraße evtl. Umplanungen eine Verbesserung brächten, was noch geklärt werden müsse. Die Schützenallee sei bereits als Durchgangs- straße mit den geringsten Beitragssätzen eingestuft. Darüber hinaus sei die Nutzerfrage nicht relevant. Grundsätzlich werde ausgebautes Kopfsteinpflaster, welches in Ordnung ist, auf Bauhöfen gelagert und wieder
verwendet. Hinsichtlich des Kopfsteinpflasters der Borgentrickstraße könne er keine Aussage treffen, da der jetzige Zustand bereits seit langem bestehe.

Bezirksratsfrau Hartmann bat, die Bitten der Einwohner/inne nach dem Werterhalt und des historischen Bildes ihrer Straße zu beachten und im Zusammenhang mit der Asphaltierung der breiten Zeißstraße Geschwindigkeitsreduzierungsmaßnahmen vorzusehen. Herr Bode sagte zu, dies mitzunehmen.

Bezirksratsherr Dr. Linde fragte, ob die Beitragspflicht erst mit der Zustellung des Kostenbescheides, als in ca. vier Jahren eintrete, und sich beim einem zwischenzeitlichen Verkauf des Grundstückes sich der Verkäufer bei einem Verschweigen nicht rechtmäßig verhalten würde. Herr Bode meinte, dass auch der Käufer sich nach offenen Posten erkundigen sollte.

Zur Frage von Bezirksratsfrau Schollmeyer, ob nach der Beschlussfassung grundsätzlich allen betroffenen Eigentümern automatisch eine Kosteninformation übermittelt werden könne, erwiderte Herr Bode, dass für das Erstellen einer Art Vorabbescheiden die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Eigentümer/innen können sich aber beraten lassen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich bei Herrn Bode für die Ausführungen.


TOP 4.1.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE - 2. Teil
Der zweiteTeil der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde zum Thema Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) von 20.00 Uhr bis 20.30 Uhr durchgeführt.

Schützenallee Nebenanlage (Geh- und Radwege)
Auf die Frage eines Einwohners erklärte Herr Bode, dass die Gesamtkosten der Maßnahmen beider Straßenseiten zugrunde gelegt werden und die Anlieger/innen beider Seiten herangezogen würden. Z. B. würden Sportflächen und Kleingärten mit einem niedrigeren Freizeitfaktor einbezogen und befänden sich häufig in städtischem Eigentum.
Auf den Hinweis eines Einwohners, dass der Rad- und Gehweg stadtauswärts von der Brückstraße bis zur Suthwiesenstraße in Ordnung sei, äußerte Herr Bode, dass hier lediglich punktuell notwendige Ausbesserungen erfolgen würden. Im Anschluss fehle der Radweg.
Ein Anlieger sorgte sich um das Wurzelwerk der vorhandenen Bäume bei einer Verbreiterung des Radweges. Herr Bode beschrieb derartige Situationen als bekannt und planerisch lösbar.
Auf die Anregung eines Anliegers lediglich den Radweg auf der Sportplatzseite auszubauen, weil der auf der anderen Seite kaum benutzt werde, meinte Herr Bode, das dies möglich, aber nicht sinnvoll sei. Der Kontaktbeamte der Polizei unterstützte den Vorschlag des Anliegers und begründete dies mit der wenigen Nutzung des Radweges auf der gegenüberliegenden Seite, erforderlichen Querungen im weiteren Verlauf und der evtl. Einrichtung eines Radschnellweges in Richtung Laatzen und City. Herr Bode verwies hierzu auf die komfortable Querungsmöglichkeit im Bereich von Aspria. Ein Einwohner regte an, den Radweg vernünftig auszubauen und stattdessen einige Bäume zu opfern, um auf Querungen mit Gefährdungspotential verzichten zu können.

Ziegelstraße
Nachdem ein Einwohner angesichts der denkmalgeschützten Häuser den Erhalt der Pflasterstraße forderte, antwortete Herr Bode, das mit Rücksicht auf den Radverkehr, Mobilitätseingeschränkte, Personen mit Kinderwagen und aus Lärmschutzgründen eine asphaltierte Fahrbahn vorgeschlagen worden sei. Ein Beschluss, die Sanierung mit Pflaster vorzunehmen, würde umgesetzt.
Ein Anlieger meinte, dass die Schäden im Pflaster durch Baufahrzeuge verursacht wurden und Pflasterstraßen aufgrund des Wasserablaufs umweltfreundlich seien. Herr Bode antwortete, dass das Problem in diesen Straßen seien zu wenige Wasserabläufe und keine Gossen. Asphaltstraßen seien belastbarer als Pflasterstraßen. Die Langlebigkeit einer Straße hänge davon ab, was auf ihr passiere und wofür sie gebaut sei.

Zeißstraße
Ein Einwohner regte an, die Sanierung im Hinblick auf den Ausbau des Südschnellweges zurückzustellen. Herr Bode meinte, dass hiervon lediglich der Einmündungsbereich betroffen sein könnte und im Übrigen aufgrund der Bebauung keine Veränderungen möglich seien und plädierte für eine Durchführung der Maßnahme.

Landwehrstraße
Herr Bode antwortete einem Einwohner, der sich für eine Pflasterung aussprach, dass diese nicht empfohlen werde. Große Teile des Pflasters seien zerstört und müsste hinzugekauft werden, was die Sanierung verteuere. Eine Asphaltierung würde allen Nutzern eine Verbesserung bringen. Durch den heutigen Straßenaufbau würden auch LKW´s nicht schaden.
Eine Einwohnerin sagte, dass die Landwehrstraße die älteste Straße Döhrens sei, für sie das Fahrradargument nicht gelte und sprach sich für den Erhalt der Pflasterstraße und gegen die Erhebung von Straßenausbaubeträgen aus. Herr Bode sagte, dass die Stadt keinen rechtlichen Spielraum habe und dort wo Landesgesetze die Erhebung vorgeben, diese von den Kommunen einzufordern seien.
Eine Anliegerin verwies auf den von den Eigentümern zu beachtenden Denkmalschutz, forderte dessen Beachtung auch für die Straßen und regte an, Pflasterstraßen zu erhalten, damit nachfolgende Generationen sie auch noch kennenlernen.

Straßenausbaubeitragsrecht allgemein
Die Frage eines Einwohners zur Heranziehung von Eckgrundstücken beantwortete Herr Bode dahingehend, dass das Landesrecht vorsehe, dass Eigentümer von Eckgrundstücken für beide Straßen beitragspflichtig seien.
Eine Einwohnerin fragte was passiere, wenn sich im Asphalt bereits nach kurzer Zeit wieder Löcher bildeten und erneut eine Grunderneuerung notwendig würde. Eine Pflasterstraße halte trotz mangelnder Pflege wesentlich länger. Herr Bode wies auf die rechtliche Situation hin, dass innerhalb von 30 Jahren nach einer Grundsanierung keine Beiträge erhoben werden dürfen.

Ausbau Geh- und Radweg Peiner Straße zwischen Thurnithistraße und Holthusenstraße
Nach der Forderung eines Einwohners, diesen Bereich mit in das Sanierungsprogramm aufzunehmen, führte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck aus, dass der Ausbau mehrfach vom Bezirksrat gefordert wurde, dort ein neuer Kindergarten errichtet wurde und sie nunmehr auf die Umsetzung hoffe.

Da sich zu dem Thema Straßensanierung keine weiteren Wortmeldungen gab, erkundigte sich Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck nach anderen Anliegen der Einwohner/innen.

Freizeitheim Döhren
Ein Einwohner fragte nach dem aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Nutzerbeirates und überreichte zu diesem Thema und zur Umbenennung eine schriftliche Ausfertigung. Eine Vertreterin des Sozialverbandes verwies auf ein Schreiben an den Bezirksrat hin, in dem sich die Mitglieder gegen eine Umbenennung aussprechen, bat um Unterstützung des Gremiums und Beantwortung des Schreibens.

Da keine weiteren Meldungen aus der Einwohnerschaft vorlagen, schloss Bezirksbürger- meisterin Ranke-Heck die Einwohnerinnen- /Einwohnerfragestunde und bat Herrn Bode weitere Fragen der Bezirksratsmitglieder zum Thema GiB zu beantworten – s. TOP 4.


TOP 5.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 6.1.1.
Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0580/2015 mit 1 Anlage)
Antrag,
der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H. von 150.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101903
Bezeichnung Gemeindestraßen gem. Beitragssatzung
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015 durch Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.2.1.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)
Antrag,
1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.

2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.


3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.
Einstimmig


TOP 6.2.2.
Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief zunächst den Änderungsantrag – Druck. Nr. 15-0664/2015 auf.

Bezirksratsherr Glade merkte an, dass alle wissen, was das Freizeitheim für den Stadtbezirk bedeute, man gegen eine Umbenennung sei, der Rat der LH Hannover entscheide und seine Fraktion deshalb ein Zusatz zum Namen Freizeitheim Döhren empfehle und trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Milkereit hielt nichts von einer Namensänderung und sprach sich für die Beibehaltung in der bisherigen Form aus.

Bezirksratsfrau Jakob wies auf eine Veranstaltung von Nutzern des Freizeitheimes hin, von denen sich niemand für eine Umbenennung ausgesprochen habe. Das Freizeitheim Döhren sei über die Grenzen des Stadtbezirks bekannt. Nur weil im Stadtbezirk Ricklingen, evtl. aufgrund einer Konzeptänderung die Umbenennung vorgeschlagen wurde und die Verwaltung dies unterstütze, müsse sie nicht für die anderen Freizeitheime gelten. Die Namensänderung sei nicht nachvollziehbar und würde unnötige Kosten verursachen. Der Zusatz zum Namen wie es der Änderungsantrag vorsehe sei keine Lösung. Bezirksrats- frau Jakob hoffte, dass in die Ratsversammlung, die über die Namensänderung zu entscheiden habe, der Wunsch nach einer Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung transportiert werde.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier äußerte, sich mit dem Namenszusatz anfreunden zu können.

Nach Ansicht von Bezirksratsherrn Schade bleibe es im Grunde durch den Zusatz beim bisherigen Namen. Das Vermarktungskonzept der Stadt hänge nicht vom Namen, sondern von der notwendigen Sanierung ab. Das Argument, dass unter dem derzeitigen Namen "Freizeitheim" Auswärtige das Freizeitheim nicht fänden, teilte er nicht. Der mit dem Änderungsantrag angeregte Namenszusatz beuge vor, dass bei einer möglichen Umbenennung anderer Einrichtungen es für Döhren heiße, dass es sich lediglich „nur um ein Freizeitheim“ handle.

Bezirksratsfrau Reinckens teilte die Auffassung ihres Vorredners.

Antrag,
zu beschließen:
die Freizeitheime Linden, Vahrenwald, Ricklingen, Lister Turm, Stöcken und Döhren,
das Freizeit- und Bildungszentrums „Weiße Rose“ und den Stadtteiltreff Sahlkamp in
Stadtteilzentrum Linden
Stadtteilzentrum Vahrenwald
Stadtteilzentrum Ricklingen
Stadtteilzentrum Lister Turm
Stadtteilzentrum Stöcken
Stadtteilzentrum Döhren
Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg
Stadtteilzentrum Sahlkamp
umzubenennen.
0 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.2.2.1
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0108/2015: Umbenennung der Freizeitheim / Empfehlung des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0664/2015)
Diskussion siehe TOP 6.2.2.
Antrag
Das Freizeitheim Döhren wird in „Freizeitheim Döhren – Stadtteilzentrum für Kultur und Veranstaltungen“umbenannt.
7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.2.3.
Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230; Döhren
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0462/2015 mit 3 Anlagen)
Antrag,
die Erhaltungssatzung für das Grundstück Hildesheimer Straße 230 (Anlage 3) in Hannover-Döhren gem. § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB und § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG zu beschließen.
Einstimmig

TOP 6.2.4.


Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
201. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Seelhorst / "Peiner Straße, ehemalige Gärtnerei"
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0591/2015 mit 3 Anlagen)
Antrag,
1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,
2. dem Entwurf der 201. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig

TOP 6.2.5.
Bebauungsplan Nr.503, 1.Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße - nach §13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0593/2015 mit 3 Anlagen)
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 503, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig


TOP 7.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 7.1.
Bericht aus der Sitzung am 23.02. 2015
Stellv. Bezirksbürgermeisterin und Vorsitzende des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel Meier berichtet aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates, dass über das voraussichtlich am 20.06.2015 zusammen mit dem Fest der Stadtteilrunde Döhren „Döhren verbindet“ auf dem Fiedelerplatz stattfindende Integrationsfest 2015 gesprochen wurde. Auf ihm soll auch der Integrationspreis 2015 verliehen werden. Des Weiteren informierte sie, Sprecherin, in der Sitzung des Integrationsbeirates über das im Februar 2015 stattgefundene Delegiertentreffen der Integrationsbeiräte der Stadt Hannover und bot an, auf Wunsch das Protokoll zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde für den Sprachunterricht für Eritreer im Jugendzentrum nach entsprechender Antragstellung eine Zuwendung in Aussicht ausgestellt.

TOP 7.2.
Zuwendungen für Integrationsprojekte aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0523/2015)
Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden Zuwendungen für folgende Projekte zur Verfügung gestellt:
1. Integrationspreis 2015 - bis zu 1.100,00 Euro
2. Integrationsfest 2015 in Döhren - bis zu 2.000,00 Euro
Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Arbeit statt "Hartz IV" - Arbeitslosigkeit in den Stadtteilen
(Drucks. Nr. 15-0587/2015)

Bezirksratsfrau Hartmann trug die Anfrage vor.
Hannover wird als eine „Hochburg der Langzeitarbeitslosen“ geschildert. Insgesamt soll es in der Region Hannover 118.000 Menschen als „Leistungsempfänger aus den Jobcentern“ geben, davon sind 57.000 Langzeitarbeitslose, stand am 12.2. in der Presse (HAZ). Die Stadt Hannover erwägt nun, diese Arbeitslosen wieder an ein reguläres Arbeitsleben heranzuführen. In unserem Stadtbezirk haben in der Vergangenheit Maßnahmen wie z.B. „Soziale Stadt“ benachteiligte Stadtteile wie Mittelfeld deutlich aufgewertet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die aktuellen Arbeitslosen- und Langzeitarbeitslosenzahlen (Angabe in %) in den einzelnen Stadtteilen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel?
2. Wie haben sich diese Arbeitslosenzahlen und die Zahl der „Transferleistungs-empfänger“ (=Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt) in den letzten zehn Jahren, insbesondere in Mittelfeld, verändert?
3. Wie beurteilt die Stadt Hannover die weitere Entwicklung im Stadtteil Mittelfeld nach der Beendigung des Programms „Soziale Stadt“?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage.
Antwort der Verwaltung
Zu 1.
Arbeitslose im Dezember 2014
Arbeitslose
darunter: Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige (SGB II)*
Anzahl
Anteil
Anteil
Döhren
520
5,8
70,8
Wülfel
250
8,5
78,4
Seelhorst
65
3,0
61,5
Mittelfeld
613
11,8
86,3
Waldhausen
37
2,9
54,1
Waldheim
19
1,8
52,6
Stadt Hannover
27267
7,8
81,4
.* Indikator für verfestigte Armut, oft langzeitarbeitslos
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit

Frage 2:
Die Darstellung greift erst ab Dezember 2006 (8 Jahre), da die Daten aus 2004 vor der Hartz IV-Reform liegen und deshalb nicht vergleichbar sind und die Ergebnisse aus Dezember 2015 aufgrund Einführungsschwierigkeit bei der Bundesanstalt nicht plausibel sind. Transferleistungsdaten Dez. 2013 und Dez. 2014 sind noch nicht verfügbar.

Arbeitslose nach Stadtteilen, Anteil an erwerbsfähiger Bevölkerung
jeweils Dez.
Döhren
Wülfel
Seelhorst
Mittelfeld
Waldhausen
Waldheim
LHH
2006
8,7
13,8
4,5
16,6
4,3
3,5
10,5
2007
7,7
12,4
4,3
14,8
4,2
2,6
9,1
2008
7,0
10,9
4,1
14,3
2,7
2,9
8,7
2009
6,9
10,5
3,6
13,0
3,1
1,9
8,6
2010
7,0
9,3
3,8
12,9
4,1
2,3
8,5
2011
6,0
9,2
3,6
12,8
2,9
1,5
7,9
2012
6,1
8,9
4,3
12,3
3,6
2,4
8,1
2013
5,6
8,7
3,3
11,5
2,9
2,2
7,8
2014
5,8
8,5
3,0
11,8
2,9
1,8
7,8
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit


EmpfängerInnen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Prozent an der Bevölkerung

jeweils Dez.
Döhren
Wülfel
Seelhorst
Mittelfeld
Waldhausen
Waldheim
LHH
2006
11,3
19,5
4,1
24,7
4,0
2,8
15,5
2007
11,9
19,6
4,2
25,2
3,6
2,5
15,6
2008
10,9
18,3
4,1
25,5
2,9
2,8
15,5
2009
10,9
18,2
3,6
26,5
2,8
3,1
15,7
2010
10,7
17,3
3,6
24,5
2,9
2,5
15,4
2011
10,6
17,5
3,9
24,1
3,0
2,1
15,2
2012
10,7
16,9
3,8
25,2
2,7
2,2
15,2
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit


Frage 3:
Um die Ergebnisse der Sanierung und der positiven sozialen Entwicklung im Stadtteil Mittelfeld nachhaltig zu sichern, wurde seitens der Landeshauptstadt Hannover nach Beendigung des Programms „Soziale Stadt“ dafür Sorge getragen, das Einrichtungen und Projekte verstetigt werden konnten. Es konnte die geschaffene soziale Infrastruktur erhalten, intensiviert und ausgebaut werden, sodass den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Angebot an Anlauf- Beratungs- Bildungs- und Betreuungsstellen zur Verfügung steht. Des Weiteren konnten durch Kooperationen unterschiedliche Netzwerke und Arbeitsgremien geschaffen werden, aus denen heraus vielfältige Projekte im Kultur- und Bildungsbereich initiiert werden, wie z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Integrations- und Deutschkurse, PC-Kurse, etc. Durch diese Netzwerkarbeit können Problemlagen schnell erkannt werden, um mit entsprechenden (präventiven) Maßnahmen und Angeboten entgegenzuwirken.
Die städtische Gemeinwesenarbeit des Fachbereichs Soziales ist nach wie vor im Gebiet als Koordinations- und Anlaufstelle präsent.
Aufgrund der geschilderten nachhaltigen Entwicklung in Mittelfeld und der stetig abnehmenden Zahl an Arbeitslosen beurteilt die Stadt Hannover die Entwicklung im Stadtteil Mittelfeld grundsätzlich als positiv.


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Neubau von Stadtvillen in Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-0595/2015)

Bezirksratsherr Schade stellte die Anfrage.
Aus dem Stadtteil Waldhausen ist an uns herangetragen worden, dass das zwischen der Grazer Straße und der Waldhausenstraße gelegenen Altenpflegeheim Wichernstift aufgegeben und die Gebäude abgerissen werden sollen. Es heißt, stattdessen sei die Errichtung von sogenannten „Stadtvillen“ geplant, möglicherweise mit Angeboten des betreuten Wohnens.
Sollten diese Gerüchte zutreffen, wäre auch die historische Villa auf dem wohl der Waldhausenstraße zugeordneten Grundstück von den Plänen betroffen. Das Haus liegt in einem denkmalpflegerischen Interessengebiet und ist für das Ortsbild mit prägend.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung diese Gerüchte bestätigen?
2 Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich bei dem in Rede stehenden historischen Gebäude um ein für Waldhausen charakteristisches Bauwerk handelt, das erhalten werden sollte?
3. Welche bau- bzw. bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten gibt es, den Bestand der alten Villa zu sichern?

Frau Topcu gab die Antwort der Verwaltung.
Zu Fragen 1. und 2.:
Die Verwaltung teilt die Beurteilung des hohen historischen Wertes des Gebäudes Waldhausenstraße 4 und hat den Eigentümer darauf hingewiesen.
In der Tat erwägt der Eigentümer und Betreiber der Einrichtung Wichernstift bauliche Veränderungen. Diese Überlegungen befinden sich in einem sehr frühen Stadium. Eine Bauvoranfrage oder Bauanträge liegen nicht vor.
Zu Frage 3.:
Die Grundstücke Waldhausenstraße 4 und Grazer Straße 5 – 5 B liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Ob eine planungs- bzw. baurechtliche Sicherung des Gebäudebestandes möglich ist, kann nur durch eine Einzelfallprüfung festgestellt werden. Diese kann erst durchgeführt werden, wenn prüffähige Anträge vorliegen.


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Wartehäuschen an der Haltestelle Mergenthalerweg
(Drucks. Nr. 15-0596/2015)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug folgende Anfrage vor:
Mit großer Freude und einiger Überraschung habe wir gesehen, dass an der Haltestelle „Mergenthalerweg“ eine Wartehäuschen errichtet worden ist. Die Aufstellung des Häuschen an dieser Stelle ist vom Bezirksrat mehrere Male erfolglos beantragt worden. Die Ablehnung seitens der üstra erfolgte jedes Mal aus verschiedenen Gründen, die aus unserer Sicht nicht stichhaltig waren. Um so mehr hat es uns nun überrascht, dass nun doch eine Wartehäuschen an dieser Stelle errichtet wurde.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe dafür, dass nun doch an dieser Stelle ein Wartehäuschen aufgestellt worden ist?
2. Wann ist damit zu rechnen, dass auch in der Gegenrichtung eins solches Häuschen aufgestellt wird.
3. Werden weitere Haltestellen im Stadtbezirk mit Wartehäuschen ausgestattet?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die üstra abgegeben.
Antwort der üstra:
Zu Frage 1:
Neben mehreren anderen offenen Punkten gab es an dieser Haltestelle vor allem Probleme mit den Sichtverhältnissen an der Kreuzung Mergenthalerweg/Peiner Straße. Ein Witterungsschutzdach hätte die Sichtverhältnisse eingeschränkt und so die Sicherheit gefährdet. Nach weiteren Untersuchungen konnte eine Position für das Witterungsschutzdach gefunden werden, bei der ausreichende Sichtverhältnisse gegeben sind. Darüber hinaus steht der üstra nur ein begrenztes Kontingent an Witterungs- schutzdächern zur Verfügung (siehe dazu Antwort zu Frage 3). Für diese Halteposition stand glücklicherweise ein Witterungsschutzdach zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Die Platzverhältnisse, die beim aktuellem Ausbauzustand zur Verfügung stehen, reichen nicht aus um für die Haltestelle Mergenthalerweg, Fahrtrichtung Nordring, ein Witterungsschutzdach aufzustellen. Hier sind die Besitzverhältnisse für die Rasenfläche neben der Haltestelle zu klären. Sollte hier die Möglichkeit bestehen einen Teil der Rasenfläche zu befestigen, ist auch hier sehr wahrscheinlich die Fläche für ein Witterungsschutzdach vorhanden. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit weiterer Witterungsschutzdächer würde dann auch diese Richtungshaltestelle für eine Nachrüstung in Frage kommen (siehe dazu Antwort zu Frage 3).
Zu Frage 3:
Die üstra hat die bisherigen Witterungsschutzdächer im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung in Zusammenarbeit mit der X-City MARKETING Hannover GmbH aufgestellt. Das vertraglich vereinbarte Kontingent an Witterungsschutzdächern ist bereits aufgebraucht, daher stehen der üstra momentan leider keine weiteren Witterungsschutzdächer zur freien Verfügung. Zurzeit führt die üstra Verhandlungen mit der X-City MARKETING Hannover GmbH über einen Ergänzungsvertrag, um weitere Witterungsschutzdächer im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover anbieten zu können. Eine Entscheidung ob der Ergänzungsvertrag zu Stande kommt, ist zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht absehbar. Zu weiteren Haltestellen, die mit Witterungsschutzdächern ausgerüstet werden, können daher zurzeit keine Angaben gemacht werden.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Schade, wer Eigentümer der Rasenfläche neben der Haltestelle ist, sagte Frau Mewes eine gesonderte Mitteilung zu.

Protokollantwort: Es handelt sich um städtische Flächen.


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 8.4.1.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-0582/2015)

Bezirksratsherr Milkereit stellte die Anfrage.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt. Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung. Auf dem Foto ist die Landwehrstraße zu sehen. Die Straße ist bereits mehrfach "geflickt".
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wenn Nein: Wieso wird die Straße nicht wiederhergestellt (Was sind die Gründe)?
3. Wenn Nein: Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

Frau Mewes gab die Antwort der Verwaltung.
Zu 1. bis 3.:
In der Landwehrstraße wurden alle Aufbrüche endgültig wiederhergestellt.
In Erwartung einer Erneuerung mit Umgestaltung vor mehr als 10 Jahren ist ein großer Teil der Fahrbahn der Landwehrstraße im südlichen Abschnitt nicht in Pflaster sondern mit Asphalt wiederhergestellt. Alle nachfolgenden Aufbrüche in dieser Fläche sowie im nördlichen Abschnitt wurden endgültig mit Asphalt wiederhergestellt.

TOP 8.4.2.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0583/2015)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt. Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung. Auf dem Foto ist die Loccumer Straße zu sehen. Dies sieht nicht nach einer Wiederherstellung aus.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wenn Nein: Wieso wird die Straße nicht wiederhergestellt (Was sind die Gründe)?
3. Wenn Nein: Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Es handelt sich hierbei nicht um eine Baumaßnahme der Versorger, hier wurde eine Fläche zur Schulwegsicherung umgestaltet.
Zu 2:
In dem Bereich ist eine Deckenerneuerungen geplant, der Auftrag wurde bereits vergeben.
Zu 3:
Die Arbeiten werden zeitnah umgesetzt.


TOP 8.4.3.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0584/2015)

Bezirksratsherr Milkereit trug die Anfrage vor.
In der Wiehbergstraße gibt es eine „geflickte“ Stelle. Diese ist laut Auskunft der Verwaltung (DS 15-0157/2015 F1) durch eine Reparatur der Stadtentwässerung im September 2014 entstanden. Eine Fertigstellungsmeldung, die als Grundlage für die Wiederherstellung dient, ist erstellt. Der Auftrag zur Wiederherstellung ist erteilt.
Die Fotos des Flickenteppichs sind bereits vor September 2014 erstellt.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie erklärt die Verwaltung den zeitlichen Unterschied zwischen der Reparatur im September und dem vorher erstellten Foto des Flickenteppichs?
2. Wann wird die Straße fertig wiederhergestellt?
3. Bis wann sind die Arbeiten abgeschlossen?
Frau Mewes gab die Antwort der Verwaltung.
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Antwort - Drucks. Nr. 15-0157/2015 F1 - auf die entsprechende Anfrage in der Bezirksratssitzung am 05.02.2015 wurde geprüft. Die Prüfung führte zu keinem anderen Ergebnis.
Zu 2. und 3.:
Die Straße wurde am 17.02.2015 endgültig wiederhergestellt.


TOP 8.4.4.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbaumaßnahmen; Straße Im Wiehegrund
(Drucks. Nr. 15-0585/2015)

Bezirksratsherr Milkereit stellte seine Anfrage.
Bei der Straße „Im Wiehegrund“ handelt es sich laut Antwort der Verwaltung (DS 15-0156/2015 F1) um eine provisorische Wiederherstellung, da die Reparatur im Oktober 2014 durchgeführt wurde. Eine Fertigstellungsmeldung, die Grundlage für eine Wiederherstellung ist, liegt vor.
Die Fotos, die den Flickenteppich zeigen, sind vor Oktober 2014 aufgenommen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie erklärt die Verwaltung den zeitlichen Unterschied zwischen den Arbeiten im Oktober 2014 und dem Foto (aus der damaligen Anfrage) des „Flickenteppichs“ vor Oktober?
2. Wann wird die Straße fertig wiederhergestellt?
3. Bis wann sind die Arbeiten abgeschlossen?
Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Bei der Vorbereitung der Antwort - Drucks. Nr. 15-0156/2015 F1 - der entsprechenden Anfrage in der Bezirksratssitzung am 05.02.2014 ist bei der Übertragung der Daten aus der Rechnung für die Bauleistungen der Stadtentwässerung Hannover (Straßenablauf und provisorische Wiederherstellung) ein Schreibfehler unterlaufen. Die Prüfung ergab, dass die Baumaßnahmen bereits im April 2014 und nicht im Oktober 2014 ausgeführt wurden. Diesen Übertragungsfehler bitten wir zu entschuldigen.
Zu 2. und 3.:
Die endgültige Wiederherstellung erfolgte am 17.02.2015.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Haltestriche auf Fahrradwegen
(Drucks. Nr. 15-0163/2015)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass der Antrag bereits in der letzten Sitzung vorlag.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier meinte, dass ihre Fraktion nichts von den Haltestrichen halte und davon ausgehe, dass Fahrradfahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen, was von Bezirksratsherrn Glade angezweifelt wurde.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Verlauf der Hildesheimer Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bei Fußgängerüberwegen weiße Haltestriche auch auf den Fahrradwegen gezogen und damit die Radwege in die Signalanlage mit einbezogen werden können.
12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Bootsanleger für Döhren an der Leine
(Drucks. Nr. 15-0601/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Johnsen stellte den Antrag.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Anlage mindestens einer öffentlichen Bootsanlegestelle in Döhren an der Leine mit Einbau eines Treppensteges zu verwirklichen. Als Standorte für den Bau eines solchen Treppensteges soll dabei mit 1. Priorität der Bereich südlich der Gänseangerbrücke (mit Parkplätzen vor Ort bzw. an der Schützenallee) oder ersatzweise der Bereich nördlich der Fußgängerbrücke vom Pänner-Schuster-Weg zum Dreiecksteich (mit dem nahegelegenen Parkplatz am Pänner-Schuster-Weg) infrage kommen.
Die Verwaltung zudem gebeten, bei Verwirklichung unter ausgewählte Straßenschilder ein Richtungs-Hinweisschild „Bootsanlegestelle Döhren …500 (Zahl) Meter“ zu errichten, z.B. für den Standort „Gänseangerbrücke“ in der Schützenallee und am Fiedelerplatz/Bernwardstraße.
Einstimmig


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0165/2015)
Erledigt durch interfrakt. Änderungsantrag 15-0665/2015-TOP 9.3.1.3.

TOP 9.3.1.1.
Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0165/2015 N1)
Erledigt durch interfrakt. Änderungsantrag 15-0665/2015 - TOP 9.3.1.3.

TOP 9.3.1.2.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-0165/2015: Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0600/2015)
Erledigt durch interfrakt. Änderungsantrag 15-0665/2015-TOP 9.3.1.3.


TOP 9.3.1.3.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0165/2015 N1: Verbesserung
der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern - Modellversuch für mehr Bürgerbeteiligung

(Drucks. Nr. 15-0665/2015)

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Bezug auf die vorliegenden Anträge nahm, rief sie den interfraktionellen Änderungsantrag auf.

Bezirksratsfrau Jakob sprach sich positiv über ein gemeinsames Vorgehen für mehr Bürgerbeteiligung aus und sagte, dass sie gespannt sei, wie lebendig die Bezirksratssitzungen hierdurch werden.

Antrag
Für eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen beschließt der Bezirksrat, dass eine Anhörung der Einwohner- und Einwohnerinnen zu konkreten Beratungsgegenständen (Anfragen, Anträge, Anhörungen und Resolutionen) nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss über die Beratungsgegenstände erfolgt jeweils nach Feststellung der Tagesordnung, erstmals in der Maisitzung. Die Entscheidungen über die eigenen Mittel des Bezirksrates und des Integrationsbeirates werden von der Anhörung ausgeklammert.
Der Bezirksrat führt die „Bürger Anhörung" als Modellversuch durch, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2016. Über eine Weiterführung entscheidet dann der neugewählte Bezirksrat.
Für die Anhörung gelten folgende Grundsätze:
1. Eine Anhörung soll nur zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten stattfinden.
2. Eine Anhörung unterbleibt, sofern der Beratungsgegenstand primär den
organisatorischen
Ablauf der Sitzung betrifft.
3. Zu Beginn der Bezirksratssitzung wird mit der Tagesordnung beschlossen, zu welchen
Tagesordnungspunkten eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürgern erfolgen soll. Die
Anhörung erfolgt nach Meldung eines Einwohners oder einer Einwohnerin und der
Erteilung
des Wortes durch die Bezirksbürgermeisterin. Die Bürgerinnen und Bürger werden
gebeten,
kurz ihren Namen mitzuteilen nebst einem Hinweis zur persönlichen Betroffenheit oder
Sachverständnis.
4. Die Wortmeldungen der Verwaltung oder der Bezirksratsmitglieder sind vorrangig zu
berücksichtigen. Auf zielführendes Diskussionsverhalten ist zu achten.
5. Bürgerinnen und Bürger erhalten zu einem Tagesordnungspunkt ein einmaliges
Rederecht
von max. 5 Minuten. Das Rederecht kann bei rassistischen oder beleidigenden
Äußerungen
entzogen werden, es gilt die Rats-Geschäftsordnung.
6. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger zu einem TOP erfolgen nachdem
zunächst
die Fraktion, Einzelvertreter und die Verwaltung gesprochen haben, so dass sich manche
Anliegen von Bürgerinnen und Bürger möglicherweise bereits geklärt haben.
7. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger werden im Sitzungsprotokoll erfasst und
auf
der Homepage der Landeshauptstadt Hannover allen Bürgerinnen und Bürger zur Infor-
mation zur Verfügung gestellt.
8. Der Beschluss über die Durchführung der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde
bleibt hiervon unberührt.
9. Die gewählten Bezirksratsmitglieder werden gebeten, für mehr Bürgerkontakt ihre Tel.-Nr.
und E-Mail-Adr. für die Internetseite der LH Hannover mitzuteilen.
Einstimmig


TOP 9.3.2.
Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0602/2015)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Aufstellung des neuen Investitions- und Sanierungsplanes des Gebäudemanagements, welcher im Frühsommer 2015 den Ratsgremien vorgelegt werden soll, der Sanierung der Sanitäranlagen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule eine höchste Priorität einzuräumen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.3.
Warnlicht und Signalton für Fußgänger an der Kreuzung Garkenburgstraße/Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0603/2015)

Bezirksratsherr Herrmann trug die Anfrage vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, mit der zuständigen Stelle darüber Gespräche zu führen, dass an der Gleisüberquerung an der Haltestelle Stadtfriedhof Seelhorst während der Grünphase für Fußgänger zusätzlich ein Warnlicht und ein Signalton installiert wird, dass auf das Herannahen der Stadtbahn hinweist.
Einstimmig


TOP 9.3.4.
Signallichter an der Ein- und Ausfahrt zum Betriebshof an der Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-0604/2015)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte die Anfrage.

Bezirksratsherr Glade wies auf mehrere entsprechend gestellte Anträge und unterschiedliche Entscheidungen hin.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, mit der zuständigen Stelle Gespräche zu führen, die den Zweck haben, an der Stelle an der die Stadtbahnen über die Thurnithistraße/An der Wollebahn in den Betriebshof ein- und ausfahren Signallichter anzubringen.
Einstimmig


TOP 9.3.5.
Geschwindigkeitskontrolle in der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0605/2015)
Neufassung beschlossen.

TOP 9.3.5.1.
Geschwindigkeitskontrolle in der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0605/2015 N1)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor und begründetet ihn im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsherr Milkereit erläuterte den Unterschied zwischen Geschwindigkeitskontrollen und -messungen und fragte, was gemeint sei.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf eine Anliegerin, die in Bezirksratssitzungen häufiger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wiehbergstraße monierte, was sie, Sprecherin, bezweifle. Der Antrag solle nunmehr Klarheit bringen.

Bezirksratsherr Dr. Linde hielt Geschwindigkeitsmessungen für geeignet.

Auf den Hinweis von Bezirksratsherrn Glade, den Antrag hinsichtlich des Streckenabschnitts zu konkretisieren, wandte stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier ein, dass dann von Anwohnern argumentiert würde, dass nicht an der richtigen Stelle gemessen worden sei.

Nach der Änderung des Antragstextes durch Bezirksratsfrau Jakob, ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die Neufassung abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Wiehbergstraße Geschwindigkeitskontrollen messungen durchgeführt werden. Dem Bezirksrat wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse gegeben.
Einstimmig


TOP 9.3.6.
Zaun am Turbinenkanal an der Leineinsel
(Drucks. Nr. 15-0607/2015)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den verkehrssicheren Zustand des Zaunes am Turbinenkanal an der Leineinsel (Westseite) wieder herzustellen und langfristig zu sichern.
Einstimmig


TOP 9.3.7.
Müllentfernung auf dem Grundstück Völgerstraße (ehemaliges Autohaus)
(Drucks. Nr. 15-0608/2015)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antragstext sowie die Begründung vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den oder die Eigentümer des Grundstücks an der Völgerstraße (ehemaliges Autohaus) aufzufordern, den dort angesammelten Müll zu entfernen und das Grundstück gegen unerlaubtes Betreten abzusichern.
Einstimmig


TOP 9.3.8.
Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 15-0609/2015)

Bezirksratsherr Herrmann trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Johnsen bemerkte, dass vor einer Informationsveranstaltung die Antwort der Verwaltung auf die Standortvorschläge des Stadtbezirksrates vorliegen müsse,

vermisste im Antragstext die Aussage, dass Flüchtlinge im Stadtbezirk willkommen seien, und zog die Drucksache in die Fraktionen.

Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass sich der VA bereits mit den Standorten neuer Flüchtlingsunterkünfte befasse, Herr Baudezernent Bodemann eine zügige Umsetzung ankündigte, auf dem Parkplatz Seelhorster Friedhof bereits Bäume gefällt worden seien und im April keine Bezirksratssitzung stattfinde. Deshalb sei der Antrag dringlich. Es sei selbstverständlich, dass Flüchtlinge willkommen seien. Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode habe bereits zwei Informationsveranstaltungen organisiert und durchgeführt. Anwohner/innen sollten nicht erst durch die Zeitungen über die Standorte informiert werden. Aus diesen Gründen sollte der Antrag heute beschlossen werden.

Bezirksratsherr Glade unterstützte im Namen seiner Fraktion die Darlegungen von Bezirksratsherrn Johnsen. Es könne nicht häufig genug zum Ausdruck gebracht werden, dass Flüchtlinge willkommen seien. Die Anschaffung der Module bedürfe einer europaweiten Ausschreibung. In den Informationsveranstaltungen anderer Bezirksräte konnten vorhandene Informationen weitergeben werden, was für Döhren-Wülfel derzeit nicht zutreffe. Eine Informationsveranstaltung sei deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun.

Bezirksratsherr Geburek wandte ein, dass seit ca. einem Jahr feststehe, in der Thurnithistraße ein Flüchtlingsheim zu errichten und bisher nichts passiert sei. Um Unruhe zu vermeiden, sollte die Bevölkerung nicht zu spät informiert werden. Je länger gewartet werde, desto schwieriger gestalte sich die Unterbringung.

Bezirksratsfrau Kellner meinte, dass angesichts der europaweiten Ausschreibungspflicht kein Schnellschuss möglich sei und keine Eilbedürftigkeit bestehe. Eine Informationsveranstaltung mache keinen Sinn, wenn die Standorte nicht feststehen.

Bezirksratsfrau Jakob verlas den Antragstext, wies darauf hin, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handele und die Informationsveranstaltung erst durchgeführt werden solle, wenn die Standorte festliegen. Der Zeitpunkt einer heutigen Beschlussfassung sei richtig.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck meinte, dass dies in dieser Form nicht aus dem Antrag hervorgehe.

Nachdem Bezirksratsherr Schade auf das Verfahren beim Vorliegen des Geschäftsordnungsantrages einen Antrag in Fraktion zu ziehen hinwies, stellte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck klar, dass der Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen sei.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Bezirksrat die Bürgerinnen und Bürger aus den betreffenden Stadtteilen zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „geplante Unterbringung von Flüchtlingen“ einzuladen. Bei dieser Veranstaltung soll über die Art, der Umfang und die Notwendigkeit der geplanten Flüchtlingsheime informiert werden.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.9.
interfraktionell

TOP 9.3.9.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Hundeverbotsschild für Festwiese Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0666/2015)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten auf der Festwiese Wülfel, die zugleich auch als öffentliche Spielfläche ausgewiesen ist, zeitnah ein Hundeverbotsschild aufzustellen.
Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
interfraktionell
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ließ einvernehmlich über die Zuwendungsanträge unter TOP 10.1.1. bis TOP 10.1. 5 gemeinsam abstimmen.

TOP 10.1.1.
Zuwendung an den Gemischten Chor Hannover-Döhren für das Konzert "Petite Messe solennelle"
(Drucks. Nr. 15-0570/2015)
Antrag
Der Gemischte Chor Hannover-Döhren e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000,00 €, um das Konzert „Petite Messe solennelle“ zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 02.01.2015. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 10.1.2.
Zuwendung an den Verein für Rasenspiele 1906 e. V. Hannover für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
(Drucks. Nr. 15-0574/2015)
Antrag
Der Verein für Rasenspiele 1906 e.V. Hannover erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000,00 €, um die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 09.02.2015. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig


TOP 10.1.3.
Zuwendung an die Mira-Lobe-Grundschule für die Neugestaltung des Eingangsbereiches
(Drucks. Nr. 15-0575/2015)

Antrag
Die Mira Lobe Grundschule erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 3.500,00 €, um die Neugestaltung des Eingangsbereiches der inklusiven Schule zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 17.12.2014. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 10.1.4.
Zuwendung für das Gewaltpräventionsprojekt Feuertonne
(Drucks. Nr. 15-0577/2015)
Antrag
Die Sozialräumliche Koordinierungsrunde vertreten durch das Jugendzentrum Döhren erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 320,00 €, um das Gewaltpräventionsprojekt Feuertonne zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 18.02.2015. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 10.1.5.
Zuwendung für einen Offenen Bücherschrank in Waldheim
(Drucks. Nr. 15-0578/2015)
Antrag
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel stellt Mittel in Höhe bis zu 2.500,00 €
zur Verfügung, damit ein Bücherschrank in Waldheim aufgestellt werden kann.
Die Mittel müssen bis Ende des Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2015 (öffentlicher Teil)
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 22.00 Uhr.



Für das Protokoll



Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin