Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 18.03.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.03.2015)
Protokoll (erschienen am 12.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 18.05.2015

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 18. März 2015,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn 18.05 Uhr
Ende 21.55 Uhr

Sitzungsunterbrechung: 21.20 Uhr bis 21.25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeister Voltmer (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
(Bezirksratsherr Giese) (SPD)
(Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD) 19.00 - 21.55 Uhr
Bezirksratsherr Lucas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Müller) (SPD)
(Bezirksratsherr Rava) (Piraten)
Bezirksratsherr Schimke (parteilos) 18.35 - 21.55 Uhr
Bezirksratsfrau Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD) 18.05 - 19.45 Uhr
Bezirksratsherr Seidel (CDU) 19.25 - 21.55 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsfrau Wadepohl (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Wemheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.05 - 20.40 Uhr
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Förste) (Piraten)
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
Ratsfrau Langensiepen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.05 - 20.50 Uhr
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Schlieckau) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Wagemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.15 - 19.45 Uhr

Gäste:
Frau Klehn (Büro "plan zwei") 18.05 - 19.00 Uhr
Herr Berus (Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer) 18.05 - 19.10 Uhr
Herr Staade (Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer) 18.05 - 19.10 Uhr
Herr Dr. Auffarth (Anwaltsplaner) 18.05 - 19.40 Uhr
Herr Hömke (Anwaltsplaner) 18.05 - 19.40 Uhr
Herr Hermann (Wasserstadt Limmer Entwicklungsgesellschaft) 18.05 - 19.00 Uhr

Verwaltung:
Frau Kniep (FB Tiefbau) 18.05 - 21.20 Uhr
Herr Bode (FB Tiefbau) 18.05 - 21.20 Uhr
Frau Kümmel (FB Planen und Stadtentwicklung) 18.05 - 19.30 Uhr
Frau Winters (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung) 18.05 - 19.30 Uhr
Frau van Laak (FB Bildung und Qualifizierung) 18.05 - 19.40 Uhr
Herr Wescher (FB Personal und Organisation)
Frau Sablowski (FB Personal und Organisation)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.01.2015 (öffentlicher Teil)

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.02.2015

3. ANHÖRUNG gem. § 31 (4) in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Ergebnissen der Bürgerbeteiligung Wasserstadt Limmer
eingeladen sind:
Dr.-Ing. Klaus Habermann-Nieße und Dipl.-Ing. Kirsten Klehn (Büro "plan zwei")
Thomas Berus und Uwe Staade (Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer)
Dr.-Ing. Sid Auffarth und Dipl.-Ing. Mark Hömke (Anwaltsplaner und Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung Limmer)

8.1. Interfraktioneller Antrag

8.1.1. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung „Wasserstadt Limmer“
(Drucks. Nr. 15-0573/2015)

8.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0573/2015
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung „Wasserstadt Limmer“
(Drucks. Nr. 15-0654/2015)

6. S A N I E R U N G

6.1. Bericht aus der Sanierungskommission

9.4. Anfrage der SPD-Fraktion

9.4.1. Parkplätze der Polizei in der Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0581/2015)

5.1. Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße
(Drucks. Nr. 0123/2015 N1 mit 1 Anlage)

5.1.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0123/2015 N1
Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße
(Drucks. Nr. 15-0655/2015)

4. I N F O R M A T I O N E N

4.1. Sachstandsbericht 900-Jahre Linden, Feierlichkeiten am 03. Mai 2015

4.2. Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Linden-Limmer:
Badenstedter Straße, Bernhard-Caspar-Straße, Dieckbornstraße, Elsa-Brändström-Straße, Konkordiastraße, Rampenstraße, Schwalenberger Straße

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

9.2.1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Umbenennung FZH Linden
(Drucks. Nr. 15-0534/2015)

5.2. Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

5.3. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

5.4. Gymnasium Helene-Lange-Schule: Fassadenteilsanierung
(Drucks. Nr. 0592/2015 mit 3 Anlagen)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

7.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0646/2015)

8. A N T R Ä G E

8.2. der Fraktion DIE LINKE.

8.2.1. Erreichbarkeit der aha-Hotline
(Drucks. Nr. 15-0290/2015)

8.2.2. Anbringung von Fahrradbügeln oder Pollern auf dem Fußgängerweg
Pfarrlandstraße / Ecke Elisenstraße
(Drucks. Nr. 15-0533/2015 mit 1 Anlage)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Widerrechtliches Parken auf der Benno-Ohnesorg-Brücke
(Drucks. Nr. 15-0493/2015 mit 1 Anlage)

8.3.2. Einrichtung von Bring- und Holzonen für Grundschülerinnen und -schüler
(Drucks. Nr. 15-0494/2015)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Bank auf der Hunde-Freilauf-Fläche am Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-0576/2015)

9.2.2. Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Situation Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0535/2015)

8.4.2. Rahmenbedingungen für die Zukunft des Ihmezentrums
(Drucks. Nr. 15-0579/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 15-0492/2015)

9.2. der Fraktion DIE LINKE.

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Dauerparker auf dem Lindener Markt vor dem Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0536/2015 mit 1 Anlage)

9.3.2. Neue KFZ Kennzeichen seit Januar 2015
(Drucks. Nr. 15-0537/2015)

9.3.3. Fragen im Rahmen der Planung der Hochbahnsteige Lindener Markt und Nieschlagstraße
(Drucks. Nr. 15-0538/2015)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 19.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurde beantragt TOP 9.2.1. vor TOP 5.2. und TOP 9.2.2. vor TOP 8.4.2. zu beantworten. TOP 8.1.1. wird durch TOP 8.1.1.1. ersetzt und nach TOP 3 behandelt.
TOP 6.1. und TOP 9.4.1. werden vor TOP 5.1. gezogen, TOP 5.1. selbst wird vorgezogen vor TOP 4. Die EinwohnerInnenfragestunde wird zweimal eröffnet, das erste Mal nach TOP 3. und das zweite Mal nach TOP 4.2.
Die Tagesordnung wurde mit den Änderungen einvernehmlich bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.01.2015 (öffentlicher Teil)

TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.02.2015

Bezirksratsherr Machentanz bat um Korrektur der Zahl auf Seite 15 zu TOP 6.5.3. des Protokolls der 30. Sitzung, wobei es sich um 4.000 Energiesperren handele.

Die Protokolle wurden en bloc einschließlich des nichtöffentlichen Teils (TOP 13.) des Protokolls der 29. Sitzung mit der Änderung zum Protokoll der 30. Sitzung einstimmig beschlossen.


TOP 3.
ANHÖRUNG gem. § 31 (4) in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Ergebnissen der Bürgerbeteiligung Wasserstadt Limmer
eingeladen sind:
Dr.-Ing. Klaus Habermann-Nieße und Dipl.-Ing. Kirsten Klehn (Büro "plan zwei")
Thomas Berus und Uwe Staade (Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer)
Dr.-Ing. Sid Auffarth und Dipl.-Ing. Mark Hömke (Anwaltsplaner und Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung Limmer)


Frau Klehn gab einen kurzen Rückblick und stellte die in der Anlage 1 beigefügte Powerpoint Präsentation mit den heraus gearbeiteten Zielvorstellungen vor.

Herr Berus bezeichnete die Bürgerbeteiligung als erfolgreich, nicht zuletzt, weil die Beteiligung so groß gewesen sei. Unter den Bürgern habe eine große Einigkeit bezüglich der Zielvorstellungen „Freiraum, Überschaubarkeit, lebendige Nachbarschaft“ bestanden.
Als Leitbild solle auf der Wasserstadt eine Erweiterung des bestehenden Limmers stattfinden. Eine Voraussetzung dafür sei die Begrenzung der gesamten Baudichte. Dies habe eine Arbeitsgruppe so zusammengefasst, dass auf dem Wasserstadtgelände ein funktionales, sozial gemischtes Quartier mit einer moderaten städtebaulichen Dichte entstehen solle. Die Einwohnerzahl solle auf 2.500 Einwohner begrenzt werden, die Geschossigkeit max. viergeschossig sein. Die bestehenden Freiräume sollten für eine gemeinsame Nutzung erhalten bleiben.
Dies bedeute, dass ein neuer Plan notwendig werde bzw. wesentliche Veränderungen vorgenommen werden müssten.
Für die Bürgerinitiative sei unklar, wie es weiter gehe. Es müssten klare Aussagen getroffen werden, wo die Vorstellungen der Bürger berücksichtigt werden und an welchen Stellen ggf. aus welchen Gründen den Bürgervorstellungen nicht gefolgt werden könne. Er wünsche sich einen weiteren Beteiligungsprozess und betonte, dass Transparenz notwendig sei sowie eine Verlängerung der Verträge mit der Anwaltsplanung.
Herr Staade lobte - nach anfänglichen Startschwierigkeiten – die Zusammenarbeit mit „plan zwei“ im Rahmen der Bürgerbeteiligung und stellte einige der Ideen wie folgt vor:
Es solle einen Stadtplatz auf dem Gelände geben, nach Möglichkeit um den Conti-Turm herum sowie kleinere Freiräume innerhalb der Bauplätze, die Grünfläche entlang des Kanals solle unterschiedliche Qualitäten aufweisen und dabei solle ein Bezug zum Wasser hergestellt werden, die Wunstorfer Straße solle als Bundesstraße entwidmet werden, um Möglichkeiten der Beruhigung schaffen zu können, wünschenswert sei eine Reduzierung auf 2.500 EinwohnerInnen, eine Erschließung des Geländes müsse nicht zwangsläufig durch einen Straßenbahnanschluss erfolgen, sondern könne auch mittels Bus-Shuttleverkehr erfolgen und die Bezüge zum alten Dorf in Limmer sollten durch eine Verlängerung des Weges von der Sackmannstraße als Fuß- und Radweg hergestellt werden.
Er danke den Organisatoren und Moderatoren der Bürgerbeteiligung und dem Bezirksrat für seine Unterstützung sowie den vielen Teilnehmern, die ihre Ideen eingebracht hätten.

Sid Auffarth verlas den in Anlage 2 beigefügten Text.


TOP 12. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 19.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Bezirksbürgermeister Grube eröffnete das erste Mal die EinwohnerInnenfragestunde um 18.45 Uhr.

Der erste Sprecher kritisierte das gegenüber dem ZDF ausgesprochene Drehverbot.
Außerdem äußerte er seine Irritation darüber, dass die Linie 12 im Planfeststellungsbeschluss für die Haltestelle Glockssee nicht mehr auftauche, am Küchengarten sei sie noch vorhanden, aber in der Calenberger Neustadt nicht mehr. Er wollte wissen, wo sie verschwinde.

Herr Hermann beteuerte, dass man den Medien gegenüber grundsätzlich gegenüber sehr offen sei. Der aktuelle Fall sei ihm nicht bekannt. Im Einzelfall könne es ggf. bei sehr kurzfristigen Anfragen Probleme wegen fehlender Vorbereitung geben.

Herr Bode antwortete, dass die Linie 12 im weiteren Linienverlauf die Linie 10 werde, dies aber nichts mit dem genannten Planfeststellungsverfahren zu tun habe, da die Infra mit den Linienplanungen für die Wasserstadt noch gar nicht so weit sei.

Der zweite Sprecher bemängelte die kurzfristige Bekanntgabe von Terminen zur Fortsetzung des Dialogprozesses und wünschte sich zukünftig weiter einen niedrigschwelligen Austausch.

Herr Dr. Schlesier bestätigte, dass der Dialog weiter fortgesetzt werden solle. Am 14.04. werde es bezüglich der allgemeinen Planungsziele eine Abschlussveranstaltung mit dem Oberbürgermeister geben. Danach solle der Dialog mit Blick auf die konkrete Gestaltung des 1. Bauabschnittes fortgesetzt werden. Nach heutiger Lesart könne der 1. Bauabschnitt bis zu 600 Wohneinheiten beinhalten. Dies müsse gemeinsam strukturiert und gestaltet werden. Auf der Grundlage konkreter Vorgaben könne weiter diskutiert und entwickelt werden. Die angekündigte Veranstaltung im Mai diene dazu, ein Feedback zu geben und auf der Basis der 102 Leitthemen sog. Themenblöcke zu präsentieren.

Der 3. Sprecher würde es begrüßen, ein kooperatives Gutachterverfahren einzuführen, um Transparenz herzustellen.

Der 4. Sprecher erkundigte sich, was die Aussage von Herrn Dr. Schlesier bedeute, dass nach heutiger Lesart 600 Wohneinheiten vorgesehen seien.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass dies ein Zitat aus dem "Spenglerplan" sei.

Bezirksbürgermeister Grube verwies auf den auf der Tageordnung stehenden interfraktionellen Antrag zur Wasserstadt und bat die EinwohnerInnen um Wortmeldungen zu ggf. weiteren Themen, sofern zur Wasserstadt keine Fragen oder Anmerkungen mehr vorhanden seien.

Der 5. Sprecher begrüßte die Konzepte der Stadt zum Ausbau der Wunstorfer Straße und den Inhalt des auf der Tagesordnung stehenden Änderungsantrages. Er erkundigte sich, ob der vorhandene Bogen des Radweges, der auf mehrere Hindernisse stoße, bei der Neugestaltung angepasst werde.

Frau Kniep antwortete, dass der Bogen im Radweg großzügig angepasst werde.

Der 6. Sprecher erkundigte sich nach der neuen Position des vorhandenen Behindertenparkplatzes.

Frau Kniep antwortete, dass der Behindertenparkplatz der allererste Parkplatz in der Franz-Nause-Straße werde.

Bezirksbürgermeister Grube schloss die EinwohnerInnenfragestunde das erste Mal um 19.00 Uhr.










TOP 8.1.
Interfraktioneller Antrag

TOP 8.1.1.
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung „Wasserstadt Limmer“
(Drucks. Nr. 15-0573/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung an der Planung für die „Wasserstadt Limmer“ bei der Konkretisierung der Planung im Bebauungsplan 1535 „Wasserstadt Limmer“ zu berücksichtigen.

Ersetzt durch TOP 8.1.1.1. (Drucks. Nr. 15-0654/2015).

Bezirksratsherr Geffers erklärte, dass der Bezirksrat die Bürgerbeteiligung unterstützt habe und sich dieser auch personell neben den vielen Bürgern an der Stadtentwicklung auf dem Wasserstadtgelände beteiligt habe. Die Limmeraner hätten Verständnis dafür aufgebracht, dass sie als Teil von Hannover mit der Bebauung der Wasserstadt einen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnraum leisten müssten. Der Stadtbezirksrat stelle sich hinter die erarbeiteten Ziele, die keineswegs als Wunschvorstellungen einzelner Bürger abgetan werden dürften. Dies werde mit dem folgenden Antrag, den Bezirksratsherr Geffers verlas, zum Ausdruck gebracht.


TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0573/2015
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung „Wasserstadt Limmer“

(Drucks. Nr. 15-0654/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Der Beschlussvorschlag der Drucksache Nr. 15-0573/2015 wird folgendermaßen ergänzt:
Dazu gehören insbesondere:
1. Leitbild: Weiterentwicklung von Limmer mit einem harmonischen Übergang vom Dorf Limmer mit der geplanten Bebauung des Spar- und Bauvereins auf der Pferdewiese (II und III Vollgeschosse mit dorfähnlicher Struktur) zur neuen Bebauung der „Wasserstadt“. Kein „neuer Stadtteil“ mit hoher Bebauungsdichte und bis zu 8-geschossigen Wohnhäusern.
2. In der Wasserstadt soll ein funktional und sozial gemischtes Quartier mit einer moderaten städtebaulichen Dichte und viergeschossiger Bebauung im Kern geschaffen werden; d. h. Einfamilienhäuser und Geschosswohnungen mit ca. 1.000 Wohnungseinheiten für ca. 2.500 Einwohner.
3. Die Wohnhäuser mit Geschosswohnungen sollen die in Limmer vorherrschende Höhe einhalten und höchstens IV Vollgeschosse haben.
4. Die Bebauungsdichte soll folgende Werte einhalten: Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 und Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8.
5. Eine Mischung von Geschosswohnungen und Reihenhäusern im Verhältnis
3 : 1.
6. Eine soziale Mischung und eine Mischung bei der öffentlichen Förderung:
a. 25% der Wohnungen entstehen - wie in der Beteiligung gefordert - als geförderter Wohnraum für Wohngeldempfänger(innen) und niedrige Einkommen, jeweils zur Hälfte als Sozialwohnungen nach §3 Abs. 2 Niedersächsisches Wohnraumförderungsgesetz (NWoFG) (max. Miethöhe derzeit 5,40€/m²) und als Wohnungen für niedriges Einkommen nach § 3 Abs. 2 NWoFG+20% (max. Miethöhe derzeit 6,50€/m²),
b. 25% der Wohnungen entstehen durch Genossenschaften. Hier sehen wir die Notwendigkeit, für die Hälfte der genossenschaftlichen Wohnungen zusätzliche Förderungen der Wohnung nach § 3 Abs. 2 NWoFG für mittlere Einkommen einzubeziehen,
c. 25% der Wohnungen werden für Baugruppen ausgeschrieben, maximal die Hälfte können als Eigentumswohnungen entstehen,
d. 25% der Wohnungen können als zusätzliche Eigentumswohnungen durch private Investoren, Genossenschaften oder Baugruppen errichtet werden.
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine alternative Planung auf der Grundlage der oben aufgeführten Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vorzulegen.
8. Die Bürgerbeteiligung mit unabhängiger Moderation und Anwaltsplanung muss bei der weiteren Konkretisierung der Planung für die Wasserstadt fortgeführt werden. Sie soll die Planung begleiten und einen ständigen Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Stadtverwaltung, Planern und Investoren organisieren, damit alle verfolgen können, wie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.

Bezirksratsherr Zielke könne sich durchaus auch mehr als 1.000 Wohneinheiten vorstellen. Er sei nicht der Einzige, der dies so sähe. Aus Respekt vor der Bürgerbeteiligung werde er dem Antrag aber zustimmen.

Bezirksratsfrau Steingrube sagte ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion auf Grund der Bürgebeteiligung zu. Man hätte sich ebenfalls mehr Wohnungen oder Einfamilien-/Reihenhäuser vorstellen können, auch ein Verhältnis von 2/3 Geschosswohnungen und 1/3 Einfamilien-/Reihenhäuser wäre vorstellbar gewesen.
Manchmal müsse man sich der Mehrheit anschließen.

Bezirksratsherr Machentanz hätte im Sinne des sozialen Wohnungsbaus ebenfalls mehr EinwohnerInnnen gewollt, da aber die Hauptziele erfüllt bzw. sogar übererfüllt seien, wie die maximale Viergeschossigkeit und die Quoten zur Förderung sozialen Wohnungsbaus, akzeptiere man, dass die Limmeraner nicht mehr Wohneinheiten ertrügen.

Bezirksratsherr Geffers stellte klar, dass auf Grund der im Antrag genannten Kennzahlen zur GRZ und GFZ sich als Zielvorstellung eine Baudichte für den 1. Bauabschnitt von 400 Wohneinheiten ergäbe, die nicht den von Herrn Dr. Schlesier genannten 600 Wohneinheiten entspräche.

Bezirksbürgermeister Grube bat um Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (61)


TOP 6.
S A N I E R U N G

TOP 6.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Ratsherr Mineur berichtete, dass die Sanierungskommission in ihren letzten zwei Sitzungen über die Vorlage der Stadtverwaltung bezüglich des Umbaus der Wunstorfer Straße diskutiert habe. Der auf der Tagesordnung des Bezirksrates stehende Antrag unter TOP 5.1.1. (Drucks. Nr. 15-0655/2015) sei das Ergebnis aus den Diskussionen der Kommission.

Bevor über die Verwaltungsvorlage zum Ausbau und den dazugehörigen Änderungsantrag abgestimmt wurden, verlas Bezirksratsherr Geffers die folgende Anfrage:

TOP 9.4.
der SPD-Fraktion

TOP 9.4.1.
Parkplätze der Polizei in der Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0581/2015)
Durch den geplanten Umbau der Wunstorfer Straße entfallen mehr als 20 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Vor dem Verwaltungsgebäude an der Wunstorfer Straße, in dem sich die Polizeiinspektion West befindet, ist ein Streifen des öffentlichen Straßenraums für ca. 5 – 6 Polizeifahrzeuge durch entsprechende Beschilderung reserviert. Sie fehlen als Parkplätze für Besucher und Kunden in der Wunstorfer Straße.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Parkplätze des öffentlichen Straßenraums für die Bedürfnisse einer angrenzenden Gebäudenutzung reserviert?
2. Warum werden die Polizeifahrzeuge nicht auf den Stellplätzen abgestellt, die für das Verwaltungsgebäude nachgewiesen werden mussten, in dem sich die Polizeiinspektion West befindet?

Frau Winters antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Die Rechtsgrundlage zur Einrichtung der zugeordneten Polizeistellplätze ist in § 42
Absatz 2 StVO zu finden, in dem nach Abschnitt 3 „Parken“ durch Zusatzzeichen zu VZ
314 die Parkerlaubnis u.a. nach Fahrzeugarten beschränkt sein kann. Vergleichbare
Regelungen für „Polizeieinsatzfahrzeuge“ finden sich bei nahezu allen
Polizeidienststellen.
Gegenüber den hier vorhandenen ca. 10 Stellplätzen waren am alten Standort Gartenallee ca. 7 genehmigt, zuzüglich je einem an den inzwischen aufgegebenen Außenstellen Ahlem und Badenstedt.

Zu 2.:
Im Bestand der Polizeiinspektion West befinden sich zurzeit 40 Polizeifahrzeuge.
In der Tiefgarage hinter dem Gebäude sind für die PI West 30 Stellplätze zur Verfügung gestellt worden. Um unbefugten Zutritt auszuschließen, ist dieser Bereich mittels eines elektrischen Schiebetores gesichert. Die weiteren zehn Stellplätze, die sich auf der Wunstorfer Str. und Zur Schwanenburg verteilen sind für Polizeifahrzeuge reserviert, die für den Soforteinsatz genutzt werden. Da ständig gewährleistet sein muss, dass diese Fahrzeuge innerhalb kürzester Zeit besetzt werden können, ist es zum einen erforderlich, dass sie sich in unmittelbarer Nähe der Wache befinden und zum anderen nicht durch Tore oder Schranken behindert werden.

Bezirksratsherr Geffers fragte nach, warum die restlichen 10 Plätze nicht nachgewiesen würden. Außerdem könne er den Unterschied zwischen dem Parken vor oder hinter dem Gebäude nicht erkennen.

Frau Winters sagte, dass alle notwendigen Plätze nachgewiesen worden seien. Auf Grund der notwendigen Einsatzbereitschaft seien die reservierten Plätze vor dem Gebäude notwendig.

Bezirksbürgermeister Grube ließ mit Einverständnis der Bezirksratsmitglieder den anwesenden Kontaktbeamten als Sachverständigen zu Wort kommen.

Der Kontaktbeamte der Polizei erläuterte, dass der schnelle Zugriff zu den Fahrzeugen vor dem Gebäude für Einsätze erforderlich sei. Die Plätze hinter dem Gebäude stünden nicht zur Verfügung. Auf Nachfrage sagte er, dass die 30 anderen Parkplätze in der Tiefgarage angemietet seien. Es seien keine Plätze übrig und die Polizei sei auf die 10 Stellplätze vorm Gebäude angewiesen.

Bezirksratsherr Machentanz erklärte, dass er die Planung für übereilt halte und seine Fraktion daher gegen die Gesamtdrucksache stimmen werde.

Bezirksratsherr Geffers verlas den folgenden Änderungsantrag zur Hauptdrucksache.

TOP 5.1.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0123/2015 N1
Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße

(Drucks. Nr. 15-0655/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Ausbauplanung der Drucksache Nr. 0123/2015 N1 wird folgendermaßen geändert:
1. Auf der Südseite der Wunstorfer Straße wird auf einem Hochbord eine durchgehend gradlinige Radspur gebaut.
2. Um Verschwenkungen zu vermeiden, wird auf Parkplätze und Bäume verzichtet.
3. Der Radweg erhält eine glatte Asphaltdecke, keine Pflasterung.
4. Die Fußgängerampel Eppersstraße wird erhalten.
5. Für den Lieferverkehr sind auf der Südseite Anlieferbereiche im Bereich des Gehwegs einzuplanen. Der Anlieferbereich auf der Nordseite vor dem Grundstück Wunstorfer Straße 44 ist zu erhalten.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über den Änderungsantrag abstimmen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

Anschließend ließ Bezirksbürgermeister Grube über die folgende Hauptdrucksache in der so geänderten Fassung abstimmen.

TOP 5.1.
Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße
(Drucks. Nr. 0123/2015 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Umbau, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 700.000 € zuzustimmen.

In der durch Drucks. Nr. 15-0655/2015 geänderten Fassung mit 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und einer Enthaltung beschlossen.
In die Ratsgremien



TOP 4.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 4.1.
Sachstandsbericht 900-Jahre Linden, Feierlichkeiten am 03. Mai 2015

Bezirksbürgermeister Grube informierte die Anwesenden über die Feierlichkeiten am 1. Maiwochenende im Rahmen der 900-Jahrfeier Linden, welche durch die Zusammenarbeit vieler Akteure aus dem Stadtteil initiiert werden.

Bezirksratsherr Geffers dankte in diesem Zusammenhang – wie Bezirksbürgermeister Grube zuvor auch schon – für die Unterstützung durch das FZH Linden und Frau van Laak.


TOP 4.2.
Vorstellung der nächsten Maßnahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) im Stadtbezirk Linden-Limmer:
Badenstedter Straße, Bernhard-Caspar-Straße, Dieckbornstraße, Elsa-Brändström-Straße, Konkordiastraße, Rampenstraße, Schwalenberger Straße


Herr Bode stellte anhand einer Powerpoint Präsentation die geplanten Straßenzüge vor, die nach derzeitiger Planung im Rahmen des GIB-Programmes erneuert werden sollen. Eine Kurzzusammenfassung dieser Vorstellung ist temporär im Internet unter
http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/
Stadtbezirksportale-Hannover/Stadtbezirk-Linden-Limmer/Meldungen/
Straßenerneuerung-in-Linden-Limmer
einsehbar.

Anhand der im Bezirksrat geführten Diskussion wolle die Stadtverwaltung dann voraussichtlich für die kommende Sitzung eine entsprechende Drucksache zur Beschlussfassung vorbereiten.

Das Entscheidungsrecht über die Erneuerung läge beim Bezirksrat.

Die genaue Kostenschätzung werde erst nach der Beschlussfassung erfolgen können. Dazu werde eine Kostenberatungsstelle beim Fachbereich Tiefbau eingerichtet. Die Kostenhöhe sei neben Art und Umfang der Erneuerung ebenfalls abhängig von der baulichen Nutzung der Straße.

Bezirksratsherr Schimke fragte, ob man in der Wahl der Fahrbahnbeläge frei sei und merkte an, dass sich der Charakter einer Straße doch wesentlich durch die Änderung des Pflasters ändere.

Bezirksratsherr Zielke griff diesen Gedanken auf und widersprach Herrn Bode dahingehend, dass die Straße nach der Erneuerung wie vorher aussähe. Des Weiteren werde in der Rampenstraße jetzt schon zu schnell gefahren und Kopfsteinpflaster stelle eine wirksame Geschwindigkeitsbegrenzung da. Sie sei eine der wenigen verbliebenen komplett gepflasterten Straßen in Linden. Außerdem wies er darauf hin, dass die Konkordiastraße unter Denkmalschutz stünde und fragte sich in diesem Zusammenhang, ob eine Änderung des Fahrbahnbelags überhaupt erlaubt sei. Zum Schluss interessierte ihn, ob er als Anlieger von zwei Straßen für beide anliegenden Straßen die Kosten mittragen müsse.

Bezirksratsherr Seidel wollte wissen, inwieweit die Leitungsträger an den Kosten zu beteiligen sind, da diese im Rahmen der Wiederherstellungsarbeiten nach Leitungsarbeiten zum großen Teil für den schlechten Zustand verantwortlich seien. Außerdem hinterfragte er, wie der Fachbereich Tiefbau zur Einschätzung der Schwalenberger Straße als Anliegerstraße gekommen sei, da diese nach seiner Auffassung sehr stark von Durchgangsverkehr und Fremdnutzung, wie beispielsweise durch den stattfindenden Markt, gekennzeichnet sei. Am Beispiel der Badenstedter Straße, die auf der einen Seite mit Kleingärtnern besiedelt sei und auf der anderen Seite mit Gewerbetreibenden, fragte er, in welchem Umfang diese an den Kosten beteiligt würden.

Herr Bode antwortete bezüglich der Frage zur Badenstedter Straße, dass auch die Kleingärtner als Anlieger eingestuft würden. Unabhängig von der Nutzung sei jedes Grundstück, dass an der Straße liege, ein Anliegergrundstück und werde auch an den Kosten beteiligt, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Für die Einschätzung der Schwalenberger Straße erklärte er, dass die Klassifizierung der Straße nach Augenschein und Verkehrsfluss vorgenommen worden sei. Auch ein Besucher gelte als Anlieger. Gerne könne über die Einordnung noch einmal nachgedacht werden. Des Weiteren erläuterte er, dass die Leitungsträger zur Wiederherstellung der Straße nach speziellen Richtlinien (ZDVA) verpflichtet seien und dieses auch erfolge. Dadurch käme es zu unterschiedlichen Erscheinungsformen im Straßenbelag. Die Verlegung der Leitungen sei kein Selbstzweck, sondern die Grundstücke werden durch die Leitungen erschlossen. Viele der Straßen wiesen aber mittlerweile sog. Straßenschäden auf, die behoben werden müssten.

Bezüglich der Fahrbahnbeläge mache die Verwaltung einen Vorschlag. Asphalt sei für die Anlieger deutlich leiser, barrierefrei und der Aufbau dauerhafter. Für die Konkordiastraße könne man in Anbetracht des historischen Ensembles sicherlich über eine Pflasterung diskutieren. Letztlich entscheide der Bezirksrat über die Art des Bodenbelages. Bezüglich der Kosten könne davon ausgegangen werden, dass diese ähnlich hoch seien, wenn das Altpflaster wiederverwendet werden könne. Wenn viel Pflaster dazu gekauft werden müsse, werde es deutlich teurer.


TOP 12. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 19.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Bezirksbürgermeister Grube eröffnete ein zweites Mal die EinwohnerInnenfragestunde um 20.30 Uhr.

Im Rahmen dieser EinwohnerInnenfragestunde wurden zusammengefasst folgende Aspekte angesprochen:
- Überprüfung, ob die Einstufung der Schwalenberger Straße als Anliegerstraße richtig sei oder diese nicht eher die Qualität einer Innerortsstraße habe
- Im Vorfeld mangelnde Information der Eigentümer, die einen Großteil der Kosten mittragen müssen / Kritik, dass die Information lediglich durch Hauswurfsendung erfolgt sei
- Identitätsverlust durch geplanten Wegfall der Pflastersteine in der Rampenstraße
- Schutz des Baumbestandes in der Rampenstraßen im Rahmen der Bauarbeiten und Erhalt des Pflasters
- Frage, ob die Anlieger in jedem Fall an den Kosten zu beteiligen seien und die Höhe der Beteiligung
- Frage, ob diese Kosten durch die Eigentümer an die Mieter weitergegeben werden können
- Frage nach der Dauer der Maßnahmen und Höhe der Kosten
- Frage, wo die Straßenausbaubeitragssatzung einsehbar sei
- Hinweis auf eine notwendige umfängliche Leitungsabfrage im Vorfeld
- Mögliche Einflussnahme auf die Auswahl der zu sanierenden Straßen
- Schwierige Parkplatzsituation um das Lindener Rathaus
- Infragestellung, ob die Notwendigkeit eines Fußweges in der Davenstedter Straße bestünde
- Hinweis, dass das rote Pflaster in der Schwalenberger Straße nicht weiterverwendet werden solle, da es sehr rutschempfindlich sei
- Unterschied zwischen Anlieger und Anwohner
- Hinweis, dass der Radweg in der Badenstedter Straße in einem sehr schlechten Zustand sei und eine Kompletterneuerung notwendig sei
- Rückfrage, warum die Eigentümer nicht direkt angeschrieben worden seien
- Bitte, dass die Dieckbornstraße, Rampenstraße und Konkordiastraße als Gesamtkomplex im historischen Kontext betrachtet werden sollten und Frage nach Beteiligungsmöglichkeiten der Anwohner
- Kostenbeteiligung von Eckgrundstücken
- Bitte, die Konkordiastraße mit Pflaster zu sanieren, die Sandbordsteine zu erhalten und den Denkmalschutz zu berücksichtigen
- Bitte bei der Planung auch zukünftige Anforderungen zu berücksichtigen
- Möglichkeit der Veröffentlichung der Präsentation im Internet
- Beteiligung der Hinterliegergrundstücke
- Wunsch nach Begrünung von Straßen

Herr Bode antwortete umfassend und nahm Bezug auf das eingangs Erörterte. Er kündigte eine Überprüfung der Straßeneinstufung an. In den Baumbestand werde nicht eingegriffen und dieser werde im Rahmen der Bauarbeiten entsprechend geschützt. Sollte unzureichend informiert worden sein, entschuldige er sich dafür und gelobte Besserung. Die Frage, ob eine Beteiligung der Anwohner stattfinde, stelle sich nicht, sofern der Tatbestand der Verbesserung und Erneuerung festgestellt worden sei, werde auch eine Kostenbeteiligung erhoben. Die Straßenausbaubeitragssatzung sei auf der Homepage des Fachbereichs Tiefbau einsehbar. Dort würden zu gegebener Zeit auch Ansprechpartner genannt, wenn die Maßnahmendurchführung konkretisiert werde. Die Anwohner könnten sich dann auch von den Mitarbeitern entsprechend beraten lassen. Wie lange die Bauarbeiten dauern, könne momentan noch nicht gesagt werden. Im Vorfeld werde eine umfangreiche Leitungsabfrage durchgeführt, damit kurzfristig die Straße nicht erneut aufgerissen werden müsse. Es sei nicht vorgesehen/erlaubt diese Kosten auf die Mieter umzulegen. Der Nutzwert für die unterschiedlichen Grundstücke, der für die Kostenberechnung zu Grunde gelegt werde, sei unterschiedlich, aber nie null. Eine Bürgerbeteiligung zur Planungsgestaltung sei nicht vorgesehen, da die Gestaltung an sich nicht geändert werde. Der Bezirksrat entscheide, welche Straßen saniert würden und mit welcher Pflasterung, ggf. seien Änderungsanträge durch das Gremien zu stellen. Eckgrundstücke würden nach der Straßenausbaubeitragssatzung für beide anliegende Straßen in die Kostenberechnung einbezogen. Für die Badenstedter Straße werde eine Aufnahme der Nebenanlagen geprüft. Für die Dieckbornstraße und die Rampenstraße seien ihm kein Denkmalschutz bekannt. Bei Anliegerbeiträgen würde kein Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Anliegern gemacht. Anlieger und Anwohner seien gleich zu sehen, aber betrachtet werde der Grad der Verkehrsproduzierung und Vorteilsbemessung bzw. der Stärkegrad der Nutzung. Auch Hinterliegergrundstücke würden bei einer Bevorteilung durch die Straße an den Kosten beteiligt, über die sie erschlossen werden. Eine weitergehende Begrünung sei im Rahmen des Programms nicht vorgesehen.

Bezirksbürgermeister Grube wies darauf hin, dass die Präsentation nach Möglichkeit auf die Website des Stadtbezirksmanagements gestellt werden solle. Bis zur nächsten Sitzung könne man sich mit den Anliegern zusammensetzen, um ggf. aus den Anregungen entsprechende Änderungsanträge vorzubereiten.

Bezirksbürgermeister Grube schloss die zweite und letzte EinwohnerInnenfragestunde um 21.20 Uhr und unterbrach anschließend die Sitzung für eine 5-minütige Pause.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 9.2.1.
Umbenennung FZH Linden
(Drucks. Nr. 15-0534/2015)

Das Freizeitheim Linden soll in Stadtteilzentrum unbenannt werden. Hierzu liegt heute ein Antrag der Verwaltung vor.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche zukünftigen Investitionen sind damit verbunden?
2. Sollen alle Ideen der Runden Tische zur Entwicklung des Freizeitheims nun berücksichtigt werden?
3. Gibt es Beispiele für Stadtteilzentren ohne Stadtteilbücherei oder ähnliche Einrichtungen?

Bezirksratsherr Machentanz verlas die Anfrage.

Frau Sablowski antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Mit der Umbenennung sind Investitionen aktuell nicht verbunden.

Zu 2.:
Die Ideen der Runden Tische bzw. Arbeitsgruppen werden berücksichtigt, wenn Investitionen möglich sind.

Zu 3.:
Bundesweit gibt es verschiedene Beispiele. Der Begriff Stadtteilzentrum bedeutet und beschreibt Einrichtungen, die im Stadtteil, für die Menschen und mit den Menschen kulturelle, bildungs- und gemeinwesenorientierte Angebote entwickeln und durchführen.

Bezirksratsherr Machentanz gab zu Protokoll, dass er die Antwort als unzureichend empfände.


TOP 5.2.
Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen (Drucks. Nr. 0108/2015)

Antrag,
zu beschließen:
die Freizeitheime Linden, Vahrenwald, Ricklingen, Lister Turm, Stöcken und Döhren,
das Freizeit- und Bildungszentrums „Weiße Rose“ und den Stadtteiltreff Sahlkamp in
Stadtteilzentrum Linden
Stadtteilzentrum Vahrenwald
Stadtteilzentrum Ricklingen
Stadtteilzentrum Lister Turm
Stadtteilzentrum Stöcken
Stadtteilzentrum Döhren
Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg
Stadtteilzentrum Sahlkamp
umzubenennen.

Bezirksbürgermeister Grube bat um Abstimmung.

0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
(Bei Abwesenheit von Bezirksratsherrn Lucas und Bezirksratsherrn Schimke).
In die Ratsgremien


TOP 5.3.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.
2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.
3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Grube bat um Abstimmung.

Einstimmig
In die Ratsgremien


TOP 5.4.
Gymnasium Helene-Lange-Schule: Fassadenteilsanierung
(Drucks. Nr. 0592/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Teilsanierung der Fassaden
des Gymnasiums Helene-Lange-Schule in Höhe von insgesamt 560.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über die Drucksache abstimmen.

Einstimmig
In die Ratsgremien


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 7.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0646/2015)

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:

· Empfänger: Kindergruppe Kugelblitze e.V.
· Zuwendungsbetrag: 986,43 €
· Verwendungszweck: Umbau des Stauraums
(Anlage 1)

· Empfänger: Kreativwerkstatt Kreofant Netzwerk Lebenskunst e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Kinderwerkbank plus Zubehör
(Anlage 2)

· Empfänger: Kinderladen Stärkestraße e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Erneuerung Bodenbelag
(Anlage 3)

· Initiative Bezirksrat
· Zuwendungsbetrag: max. 7.000,00 €
· Verwendungszweck: Feierlichkeiten 900 Jahre Linden
(Anlage 4)

Bezirksbürgermeister Grube stellte die Zuwendungsanträge vor und ließ über diese abstimmen.

Einstimmig
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.2.1.
Erreichbarkeit der aha-Hotline
(Drucks. Nr. 15-0290/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) zu führen, um bezüglich der Hotline 0800 999 1199 eine bessere Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Bezirksratsfrau Schmalz verlas den Antrag.

Bezirksbürgermeister Grube bat um Abstimmung.
10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
In die Verwaltung (Dez. V/aha)


TOP 8.2.2.
Anbringung von Fahrradbügeln oder Pollern auf dem Fußgängerweg
Pfarrlandstraße / Ecke Elisenstraße

(Drucks. Nr. 15-0533/2015 mit 1 Anlage)

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, Fahrradbügel oder Poller auf dem Bürgersteig Ecke Pfarrlandstraße / Elisenstraße anzubringen, damit den Fußgängerinnen und Fußgängern das ungehinderte Begehen des Fußgängerweges ermöglicht werden kann und das Parken auf dem Gehweg und der Baumscheibe damit unterbunden wird.

Bezirksratsfrau Schmalz verlas den Antrag.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über den Antrag abstimmen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66)


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Widerrechtlichen Parken auf der Benno-Ohnesorg-Brücke
(Drucks. Nr. 15-0493/2015 mit 1 Anlage)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die ein Parken bzw. Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der Benno-Ohnesorg-Brücke in beiden Richtungen verhindern.

Bezirksratsfrau Steingrube trug den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Grube bat um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66)


TOP 8.3.2.
Einrichtung von Bring- und Holzonen für Grundschülerinnen und -schüler
(Drucks. Nr. 15-0494/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird darum gebeten, für alle sechs Grundschulen des Stadtbezirks in einem ausreichenden Abstand die Realisierungsmöglichkeiten von Bring- und Holzonen zu prüfen und wenn möglich einzurichten.

Bezirksratsfrau Steingrube verlas den Antrag.

Bezirksratsherr Geffers sagte, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde, da eine generelle Prüfung von Bring- und Holzonen als fehlverstandenes Signal interpretiert werden könne. Eine derartige Einrichtung könne dazu führen, dass vermehrt Eltern dies als Einladung verstünden, ihre Kinder mit dem Auto zu bringen. Man wünsche sich aber gerade das Gegenteil.

Bezirksbürgermeister Grube bat um Abstimmung.

9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66/42)


TOP 8.4.
der SPD-Fraktion

TOP 8.4.1.
Bank auf der Hunde-Freilauf-Fläche am Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-0576/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, auf der Freilauf-Fläche für Hunde zwischen Westschnellweg und Fösseweg auf der Südseite der Liepmannstraße für die Hundebesitzer(innen) eine einfache Bank mit Abstand zum Radweg aufzustellen.

Bezirksratsherr Geffers trug den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über den Antrag abstimmen.

Einstimmig
In die Verwaltung (67)


TOP 9.2.2.
Situation Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0535/2015)

Den Medien war zu entnehmen, dass ein Teil des Ihme-Zentrums für 16,5 Millionen Euro an die Projekt Steglitzer Kreisel Berlin Grundstücks GmbH verkauft wurde. Planungen des Käufers für das Ihme-Zentrum wurden nicht bekannt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was ist über den Käufer bekannt?
2. Wie will die Stadtverwaltung auf die zukünftige Entwicklung im Ihme-Zentrum Einfluss nehmen?
3. Gab es zwischen dem Käufer und der Stadt Gespräche über zukünftige Planungen und was haben diese ergeben?

Bezirksratsherr Machentanz verlas die Anfrage.

Herr Wescher antwortete sinngemäß wie folgt.

Zu 1.:
Nach Auskunft der Landesbank Berlin betreut der Erwerber ein deutschlandweites Portfolio mit 6.500 Wohnungen und 600.000 m² Gewerbeflächen und hat bereits in der Vergangenheit seine Erfahrung bei großen und komplexen Entwicklungsprojekten (Büro, Einzelhandel und Wohnen) dokumentiert.

Zu 2.:
Der Erwerber hat Interesse daran, den Mietvertrag mit der Landeshauptstadt fortzuführen. Die Landeshauptstadt wird die Vertragsverhandlungen nutzen, um ihre Erwartungen an die Sanierung des Ihme-Zentrums deutlich zu machen.

Zu 3.:
Es gab ein Vorgespräch zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Käufer des Ihme-Zentrums. Der Käufer hat in Aussicht gestellt, das Gebäudeensemble langfristig in seinem Eigentum zu halten und umfangreich zu sanieren. Die Verwaltung wird den Bezirksrat über die weiteren Entwicklungen unterrichten.

Bezirksratsherr Seidel fragte, welcher Fachbereich mit dem Käufer gesprochen habe.

Herr Wescher antwortete, dass das Thema Ihmezentrum im Geschäftsbereich des Oberbürgermeister angesiedelt sei, in dem zurzeit auch der Bereich Recht zu finden sei.

Bezirksratsherr Machentanz fragte, ob es Gespräche nach der Versteigerung gegeben habe.

Herr Wescher sagte, dass der Bezirksrat weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten informiert werde. Leider sei eine sehr frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten oft hinderlich für Verhandlungen.


TOP 8.4.2.
Rahmenbedingungen für die Zukunft des Ihmezentrums
(Drucks. Nr. 15-0579/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dem Stadtbezirksrat einen schriftlichen Bericht über die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung der Gewerbebrachen im Ihmezentrum zu geben.

Bezirksratsherr Geffers stellte den Antrag vor.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über den Antrag abstimmen.

Einstimmig
In die Verwaltung (Geschäftsbereich OB/15.4)











TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 15-0492/2015)

Für die Integration der zuwandernden Schülerinnen und Schüler ist das Erlernen der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe an guter schulischer Bildung. In Niedersachsen werden zum zweiten Schulhalbjahr 2014/2015 voraussichtlich rund 240 Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eingerichtet. Die dafür von der Landesregierung für 2015 zusätzlich bereitgestellten finanziellen Mittel von 500.000 Euro sind definitiv nicht ausreichend. Die Bezahlung der benötigten zusätzlichen Lehrkräfte darf den einzelnen Schulen nicht zu Lasten der übrigen Förderstunden angerechnet werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Bedarf an Sprachlernklassen in den Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer?
2. Wie viele Sprachlernklassen wurden bisher in den Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer eingerichtet bzw. wie hoch ist der Bedarf?
3. Welche Kosten sind den jeweiligen Schulen durch die Sprachlernklassen entstanden?

Bezirksratsfrau Steingrube trug die Anfrage vor.

Herr Wescher antwortete sinngemäß wie folgt und verwies auf die Drucks. Nr. 2630/2014(Konzept zur Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen im Stadtgebiet Hannover).

Zu 1.:
Die Grundschulen im Stadtbezirk Linden-Limmer haben zum 12.02.2015 insgesamt 39 Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen gemeldet. Die Integrierte Gesamtschule Linden meldet 47 Kinder. Von den im Stadtbezirk gelegenen Gymnasien liegt uns keine Meldung vor.

Zu 2.:
Im Stadtbezirk Linden-Limmer sind an der Grundschule Am Lindener Markt eine Sprachlernklasse mit 20 Kindern und an der Integrierten Gesamtschule Linden zwei Sprachlernklassen mit jeweils 16 Kindern eingerichtet. Die Möglichkeit der Errichtung weiterer Sprachlernklassen im Stadtbezirk wird geprüft.

Zu 3.:
Für eine Sprachlernklasse wird mit den Schulmitteln eine Pauschale für Lehr- und Lernmaterial in Höhe von 450 Euro, d.h. 500 Euro abzüglich der Kürzung entsprechend der Haushaltsfreigabe von 90 Prozent, gezahlt.




TOP 9.2.
der Fraktion DIE LINKE.

(s.o.)


TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Dauerparker auf dem Lindener Markt vor dem Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0536/2015 mit 1 Anlage)

Seit mindestens einem Jahr parkt regelmäßig tags und nachts, fast täglich, ein silberfarbener Lieferwagen auf dem Lindener Marktplatz im Fußgängerzonenbereich. Er behindert den freien Zugang zum Rathaus und parkt ordnungswidrig im Fußgängerbereich.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Hat dieser Lieferwagen eine Sondergenehmigung für das Parken vor dem Rathaus?
2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
3. Wenn nein, wie erklärt die Verwaltung, dass es für einen Mitbürger möglich ist, über einen so langen Zeitraum ordnungswidrig an einem so exponierten Platz zu parken und was plant die Verwaltung, um das in Zukunft zu unterbinden?

Bezirksratsherr Zielke verlas die Anfrage.

Frau Sablowski antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1. bis 3.:
Der Verkehrsaußendienst überwacht den Lindener Markt regelmäßig. Der Lieferwagen wurde dabei auch schon mehrfach zur Anzeige gebracht, wobei die Anzeigenaufnahme bisher offensichtlich keine Änderung des Parkverhaltens bewirkt hat. Eine Sondergenehmigung lag nicht aus. Seit einiger Zeit parken in diesem Bereich wieder vermehrt Fahrzeuge auf dem Gehweg, so dass der Verkehrsaußendienst die Überwachung hier intensivieren wird.

Frau Sablowski ergänzte auf Rückfrage, dass ein Abschleppen des Fahrzeuges hier nicht verhältnismäßig sei.

Bezirksratsherr Lemke fragte, warum die früher vorhandenen Poller seit dem Umbau nicht mehr vorhanden seien.

Bezirksratsherr Zielke erklärte, dass seines Wissens die Poller nach dem Winter wieder aufgestellt würden und lediglich in der Winterzeit die Löcher zum Schutze vor Streusalz verschlossen würden, so dass sich das vorstehend geschilderte Problem auf die Winterzeit bezöge.


TOP 9.3.2.
Neue KFZ Kennzeichen seit Januar 2015
(Drucks. Nr. 15-0537/2015)

Seit Januar 2015 bekommen neu zugelassene KFZ einen neuen Zulassungsstempel, der es ermöglicht, das KFZ online abzumelden. Der Zulassungsstempel muss nicht mehr, wie bisher, entfernt werden. Es ist dann nicht mehr zu erkennen, ob ein KFZ zugelassen ist oder nicht.
In einem Stadtteil wie Linden, stehen schon jetzt zahlreiche abgemeldete KFZ ordnungswidrig im öffentlichen Straßenraum. Ist es bisher für Mitbürger und Mitarbeiter von AHA möglich, auf den ersten Blick solche KFZ zu erkennen, wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Folge wird sein, dass noch mehr abgemeldete KFZ im öffentlichen Straßenraum stehen, die nicht mehr als abgemeldet zu erkennen sind und dann sehr wahrscheinlich über einen langen Zeitraum öffentliche Parkplätze blockieren.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung dieses kommende Problem bekannt?
2. Wie plant die Verwaltung sicher zu stellen, dass auch zukünftig ordnungswidrig im öffentlichen Raum geparkte/entsorgte KFZ erkannt und (durch AHA) beseitigt werden?

Bezirksratsherr Zielke trug die Anfrage vor.

Frau Sablowski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Das geschilderte Problem dürfte nicht auftreten. Bevor man ein Kfz online abmelden kann, muss die Plakette abgezogen werden, damit ein darunter liegender Code sichtbar wird. Dieser muss dann bei dem Abmeldevorgang online eingegeben werden. Insofern ist auch zukünftig erkennbar, welches Kfz abgemeldet im öffentlichen Straßenraum steht.

Zu 2.:
An der bisherigen Verfahrensweise kann festgehalten werden (s. Antwort zu Frage 1.).


TOP 9.3.3.
Fragen im Rahmen der Planung der Hochbahnsteige Lindener Markt und Nieschlagstraße
(Drucks. Nr. 15-0538/2015)

Im Rahmen der Planung der Hochbahnsteige Lindener Markt und Nieschlagstraße
fragen wir die Verwaltung:

1. Werden bei der Planung Denkmalschutzbelange überprüft und berücksichtigt?
2. Wird sicher gestellt, dass Grundstückszufahrten und Feuerwehrzufahrten im
Haltestellenbereich Nieschlagstraße berücksichtigt und erhalten werden?
3. Wie/wann werden die Anwohner zu den Planungen angehört bzw. einbezogen?

Bezirksratsherr Zielke stellte die Anfrage.

Frau Winters antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Ja. Die Denkmalschutzbehörde der LHH wird im Planfeststellungsverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Eine Bewertung, ob Denkmalbelange betroffen sind, obliegt der weiteren Planung, die aber noch nicht vorliegt.

Zu 2.:
Ja.

Zu 3.:
Maßnahmenträger ist die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra). Auf Grundlage der Planung, die die infra zur Planfeststellung einreicht, wird die Verwaltung eine Beschlussdrucksache in die zuständigen politischen Gremien einbringen. Eine besondere Beteiligung der Anwohner ist von der infra wegen der fehlenden oberirdischen Planungsalternativen nicht vorgesehen.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Wurden nicht gegeben


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Wescher wies auf die Aktion „Hannover ist putzmunter“ am 21.03.2015 hin und forderte zum Mitmachen auf.


Bezirksbürgermeister Grube schloss die Sitzung um 21.55 Uhr.

Grube Sablowski
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin