Sitzung Kommission Sanierung Limmer am 23.02.2015

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -61.41 - Datum 27.02.2015

PROTOKOLL

19. Sitzung der Kommission Sanierung Limmer (Sondersitzung)
am Montag, 23. Februar 2015, Gemeindesaal der St. Nikolaikirche ( Sackmannstr. 27, 30453 Hannover)

Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Mineur (SPD)
Herr Zierke (Bürgervertreter)
Frau Bicker (Bürgervertreterin)
Herr Bickmann (Bürgervertreter)
Herr Fleige (Bürgervertreter)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(N.N.) (Bürgervertreter)
Herr Ladwig (Bürgervertreter)
Bezirksratsherr Machentanz (Die Linke)
Frau Niezel (Bürgervertreterin)
Herr Peters (Bürgervertreter)
(Frau Savic) (Bürgervertreterin)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Bezirksratsfrau Steingrube) (CDU)
(Bezirksratsfrau Wadepohl) (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Grundmandat:
(Ratsherr Engelke) (FDP)

Verwaltung:
Herr Schmidt-Lamontain (Sachgebiet Stadterneuerung)
Frau Kümmel (Sachgebiet Stadtplanung Bezirk Nord)
Frau Kniep (Sachgebiet Verkehrs- und Straßenplanung)

Gäste:
Herr Sass (Sanierungsbüro Limmer)

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.02.15

3. Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße
(Drucks. Nr. 0123/2015 N1 mit 1 Anlage)

4. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende Herr Mineur eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt. Der Tagesordnungspunkt 3 wurde um 3 Änderungsanträge in Form von Tischvorlagen (siehe Anlage) ergänzt


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.02.15
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.


TOP 3.
Ausbau der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße
(Drucks. Nr. 0123/2015 N1 mit 1 Anlage)
Antrag, dem Umbau, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe der Wunstorfer Straße zwischen Franz-Nause-Straße und Harenberger Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 700.000 € zuzustimmen.

Frau Niezel beantragte, den Stand der Planung und der Diskussion für das Publikum noch einmal kurz zusammen zu fassen
Herr Grube übernahm die Zusammenfassung und stellte den bisherigen Ablauf dar. Demnach liege ein Vorschlag der Verwaltung als Drucksache vor, der einen maximalen Kompromiss zwischen den Belangen aller Verkehrsteilnehmer vorsehe. Obwohl in der letzten Sitzung des Gremiums dieser Drucksache die falsche Anlage beigefügt worden war, habe man den Vorschlag kontrovers diskutiert, eine Entscheidung jedoch vertagt, da das Gremium die Stimmung der Bevölkerung im Rahmen der Werkstatt Mobilität in der Wasserstadt eruieren wollte. Strittig waren hierbei die Meinungen zum Radweg auf der südlichen Straßenseite, der entweder oberhalb des Bordsteins auf Gehwegniveau oder unterhalb auf Straßenniveau bevorzugt und befürwortet wurde. Diese beiden Varianten würden sich in der Anzahl und Gestaltung der öffentlichen Stellplätze, Anlieferzonen und Bäume unterscheiden. Eine zunächst vorgeschlagene gemeinsame Sitzung mit dem Bezirksrat kam nicht zu Stande, statt dessen wurde die Problematik intern in den Fraktionen beraten. Der Bezirksrat habe bislang keine Position bezogen und warte das Votum der Sanierungskommission ab. Für die heutige Sitzung lägen insgesamt 3 Änderungsanträge als Tischvorlagen vor.
Frau Kniep ergänzte, dass der Erhalt der Fußgängerampel an der Einmündung der Eppersstraße. auch bei Einrichtung der geplanten Ampelanlage an der Einmündung der Franz-Nause-Straße rechtlich zulässig sei.
Frau Schweingel wies auf die Stellungnahme des Arbeitskreises Stadtteilentwicklung Limmer hin (siehe Anlage), die einen Kompromiss zwischen der Radwegführung und Stellplätzen vorsehe.
Herr Ladwig bemängelte den geplanten Verlust an Stellplätzen.
Frau Niezel fragte nach der Verträglichkeit von Ladezonen und Kurzzeitstellplätzen, worauf Herr Mineur den Begriff und die übliche Funktionsweise von Ladezonen erläuterte.
Frau Niezel wies darauf hin, dass über die eventuelle Benutzungspflicht der Radwege nichts ausgesagt würde. Herr Ladwig merkte an, dass das Profil der geplanten Radwege für die Ausweisung einer Benutzungspflicht (Fahrgebotsschilder) zu schmal sei. Herr Mineur stellte klar, dass das Gremium ein unverbindliches Votum für ein Gebotsschild abgeben könne.
Herr Geffers wies darauf hin, dass der gemeinsame Antrag von einem Radweg oberhalb des Bordsteins ausgehe und dass dies von der SPD auch so befürwortet werde.
Außerdem vertrat er die Position, dass Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite ausreichend vorhanden seien. Die Fußgängerampel an der Eppersstraße solle erhalten bleiben, da sie im Zusammenhang mit den Stellplätzen auf der Nordseite und dem oben liegenden, gesicherten Radweg im Zusammenhang gesehen werden müsse. An die Verwaltung richtet er die Frage, ob die vorhandenen Zufahrten möglicherweise zur Anlieferung mit genutzt werden könnten. Frau Kniep erläuterte dazu, dass fehlende Wendemöglichkeiten hinter den Zufahrten eine Nutzung zur Anlieferung ausschließen würden, da die Fahrzeuge ansonsten auf die Bundesstraße zurücksetzen müssten. Besser seien kombinierte Angebote für Kurzzeitparker und zur Anlieferung, wobei dann die Einfahrtsbereiche zur Anlieferung mit genutzt werden könnten.
Herr Bickmann gab zu bedenken, dass Lieferzonen, ausgewiesen für kleine und mittlere Lieferfahrzeuge, nicht für große Umzugswagen ausreichen würden.
Frau Niezel äußerte Verständnis für das Anliegen der Geschäftsbetreiber, Stellplätze in Zuordnung zu ihren Geschäften zu erhalten, da Straßenüberquerungen nicht immer und nicht für jeden zumutbar seien. Sie fragte daher, ob die leichten Verschwenkungen des Radweges zur Einrichtung von Ladezonen genutzt werden könnten bzw Ladezonen auch jenseits des Radweges eingerichtet werden könnten. Frau Kniep antwortete hierauf, dass Ladezonen durchaus jenseits von Schutzstreifen oder Radwegen angeordnet werden könnten, dann aber große Sicherheitsabstände zu den nebenliegenden Nutzungen einhalten müssten.
Herr Grube wies darauf hin, dass in der Wunstorfer Straße eine Straßenbahnlinie verlaufe und man sich deshalb im gemeinsamen Antrag zur Vermeidung von Fahrradunfällen mit der Straßenbahn für einen Radweg oberhalb des Bordsteins ausgesprochen habe.
Herr Ladwig bekräftigte seine Position, dass schon die jetzt vorhandenen Stellplätze nicht ausreichten. Bei einer Radwegführung oberhalb des Bordes und der damit verbundenen Reduzierung der Stellplätze halte er zusätzliche neue Stellplätze für erforderlich, sehe aber auch keinen Ort, wo ggf. welche geschaffen werden könnten. Deshalb plädierte er für einen Radweg auf Fahrbahnniveau und ergänzte, dass damit aus seiner Sicht die Straßenüberquerung für Fußgänger übersichtlicher und sicherer werde.
Herr Geffers hielt die Fußgänger für vernünftig genug, angebotene gesicherte Übergänge zu nutzen. Er unterstrich seine Auffassung, dass die Fußgängerampel an der Eppersstraße erhalten bleiben müsse. Zur Absicherung des Anlieferverkehrs schloss er sich der zuvor geäußerten Meinung an, ggf. durch 1 oder 2 leichte Verschwenkungen des Radweges Zonen für Kurzzeitparker und Anlieferer zu schaffen.
Frau Niezel richtete die Frage an die Verwaltung, ob durch Bordsteinabsenkungen auch eine Kombination aus gerader Radwegführung und Anlieferzonen denkbar sei. Frau Kniep antwortete, dass ein Überfahren des Radweges zu Ladezwecken möglich sei, nicht jedoch in Kombination mit Kurzzeitstellplätzen.
Herr Strobach (BIU/VCD) befürchtete bei dem regelmäßigen Überfahren der Radwege durch den Lieferverkehr das Entstehen von ungewollten und unvorhersehbaren Konflikten.
Herr Wichmann erklärte, dass die bestehende Ladezone vor dem Haus Nr. 44 (markierte Fläche im Gehwegbereich) sehr gut funktioniere und die Überquerung der Straße aus seiner Sicht kein Problem darstelle. Er fragte an, ob ein Hochbord immer die Standardhöhe von 12 cm haben müsse, oder ob nicht auch eine niedrigere Höhe von z. B. 5 cm ausreichend sei.
Herr Geffers mahnte wegen der vorhandenen und gewünschten Dichte von kleinen Gewerbebetrieben eine ausreichende Berücksichtigung des Lieferverkehrs an. Wenn die Ladezone nicht hinter dem Radweg möglich sei, dann müsse der Radweg um die bereitzustellenden Flächen herum geführt werden.
Herr Holzberg fragte nach der Anzahl der Radfahrer pro Tag und schlug eine Rotmarkierung auf der Fahrbahn vor, weil ein Hochbord mit oben geführtem Radweg die Fahrbahn sehr stark einenge.
Herr Ladwig bezog die Qualität der weiterführenden Radwege in seine Betrachtung mit ein und warf die Frage auf, ob für das 250 m lange diskutierte Stück der Wunstorfer Straße ein Musterausbau benötigt werde. In Ahlem verlaufe der weiterführende Radweg im Zickzackkurs und ab der Franz-Nause-Straße müsse der Fahrradfahrer seinen Weg ebenfalls suchen. Er kritisierte, dass bei einer Hochbord Lösung im Bereich der vorspringenden Häuser ca. 1 m breite Engpässe und damit Gefahrenpunkte unvermeidbar seien und plädierte deshalb nochmals für eine Lösung auf Fahrbahnniveau.
Frau Kniep erläuterte, dass in Falle der Anlage eines Schutzstreifens einschließlich der erforderlichen Sicherheitsabstände zum Gleisbereich und der Nebenanlage keine Verbreiterung der Gehwege zu realisieren sei.
Herr Reincke (ADFC) forderte eine Mindestbreite von 1,85 m für den Radweg, mit der Konsequenz, dass dieser auf der Fahrbahn anzulegen sei. Er wies darauf hin, dass die Fahrradfahrer auf der Fahrbahn gut sichtbar seien.
Ein Vertreter der Polizei führte aus, dass die Stellplätze vor der Dienststelle in der Wunstorfer Straße für Einsatzfahrzeuge der Polizei benötigt würden und nicht zur Disposition stünden. Die Polizei habe 40 Einsatzfahrzeuge und dafür 28 Stellplätze in der Tiefgarage, 5 in der Stichstraße zur Fösse und 5 in der Wunstorfer Straße. Extra ausgewiesene Besucherstellplätze gebe es nicht.
Herr Strobach teilte die Auffassung von einer wachsenden Bedeutung des Fahrradverkehrs und begrüßte die im gemeinsamen Antrag vorgeschlagene Lösung des Hochbord Radweges, wenn möglich mit einer geradlinigen Führung des Radweges. Ladezonen hielt er für notwendig, aber nicht unbedingt vor jedem Geschäft.
Herr Staade sprach sich für eine Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn und für den Erhalt der Stellplätze aus. Er halte eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Wunstorfer Straße für erstrebenswert, z. B. durch Herausnahme des LKW-Verkehrs oder durch Ausweisung als Einbahnstraße.
Herr Wichmann machte deutlich, dass seine Zufahrt in ein Konzept für den Lieferverkehr mit aufgenommen werden könne und wies nochmals auf das gut funktionierende Beispiel Wunstorfer Straße 44 hin.
Frau Niezel erinnerte an den Bestand der Wunstorfer Straße als Bundesstraße. Die geringe Zahl an Fahrradfahrern stadteinwärts sei auch auf die gefährliche Situation zurückzuführen. Viele Radfahrer würden jetzt notgedrungen einen Umweg über die Weidestraße in Kauf nehmen.
Herr Geffers bat um Überprüfung durch die Verwaltung, wie viele Stellplätze im öffentlichen Raum der Polizei im Genehmigungsverfahren zugebilligt worden seien. Außerdem forderte er ein Festhalten an einem gerade durchlaufenden Radweg und dahinter ausgewiesenen 1 bis 2 Ladezonen für den Lieferverkehr bei Verzicht auf Stellplätze an der Südseite der Wunstrorfer Straße. Dazu formuliert er eine Änderung des gemeinsamen Antrags: „Für den Lieferverkehr sind auf der Südseite Anlieferbereiche im Bereich des Gehwegs einzuplanen.“
Der Vertreter der Polizei protestierte gegen die indirekte Unterstellung, die Polizei nehme mehr öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch als rechtlich zugestanden.
Ein Herr aus dem Publikum fragte, ob die zitierten Zahlen aus dem Verkehrsgutachten bei der Planung berücksichtigt worden seien. Frau Kniep bejahte und merkte an, dass die zugrunde gelegte Fahrbahnbreite von 7,15 m auch für Straßenbahn und Bus ausreichen würde.
Frau Schweingel schloss sich dem Vorschlag von Herrn Staade an, den Verkehr auf der Wunstorfer Straße nach Möglichkeit zu reduzieren. Durch eine Betrachtung der Wunstorfer Straße im größeren räumlichen Zusammenhang ließe sich die Verkehrsbelastung reduzieren und die Gesamtsituation verbessern. Ein besonderer Parkdruck wurde an der Wunstorfer Straße nicht gesehen.
Herr Ladwig stellte die Zulässigkeit der Anrechnung von Stellplätzen auf dem Stichwehgelände im Ausgleich für entfallende Stellplätze an der Wunstorfer Straße in Frage. Die Stichweh-Stellplätze seien rechnerisch dem Einkaufsmarkt zugeordnet und es liege im Ermessen des Eigentümers, auch anders darüber zu verfügen. Sie stünden der Öffentlichkeit also nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Frau Kniep bestätigte, dass ein Eigentümer Stellplätze auf seinem Grundstück für die Öffentlichkeit sperren könne. Herr Grube merkte an, dass diese Stellplätze im Zusammenhang mit der Nutzung als Kundenparkplätze in ausreichender Zahl für die Öffentlichkeit eingerichtet worden seien. Herr Ladwig betonte nochmals, dass es sich dennoch nicht um öffentliche Stellplätze handle. Herr Geffers bat darum, auch dieses in der Baugenehmigung überprüfen zu lassen.
Herr Machentanz fragte, ob es bei einer eventuellen Errichtung eines Hochbahnsteigs in diesem Bereich der Wunstorfer Straße zu Engpässen kommen könne und ob für den geplanten Ausbau der Nebenanlagen ein besonderer Zeitdruck bestehe. Herr Mineur erklärte, dass in diesem Bereich kein Hochbahnsteig geplant sei. Herr Schmidt-Lamontain erläuterte, dass das Sanierungsgebiet Limmer Nord ausgefördert sei und die Entlassung aus der Sanierungsfestsetzung zügig nach Abschluss der Sanierung erfolgen müsse. Der Ausbau der Wunstorfer Straße müsse also im zeitlich engen Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierung erfolgen. Ansonsten würde eine Kostenbeteiligung der Bürger nach Straßenausbaubeitragssatzung erfolgen und diese stärker belasten.
Herr Zierke fragte, warum der Ausbau der Wunstorfer Straße dann nicht bereits früher in Angriff genommen worden sei. Herr Schmidt-Lamontain wies darauf hin, dass das Projekt mit Sanierungsmitteln nicht förderfähig gewesen sei und somit der Zeitpunkt des Ausbaus in Abhängigkeit einer allgemeinen Prioritätenliste und unter Berücksichtigung der Mittelknappheit der Stadt eingeordnet werden musste.
Herr Mineur ergänzte, dass die öffentlichen Mittel erst jetzt bereit gestellt worden seien.
Herr Zierke fragte mit Blick auf ein Plandatum aus dem Jahr 2014, warum die Planung nicht damals schon zur Diskussion vorgelegt worden sei. Frau Kniep erklärte, dass sich das Datum auf einen nicht abgestimmten Vorentwurf beziehe.
Herr Ladwig wollte wissen, ob sich mit dem Ausbau der Nebenanlagen in der Wunstorfer Straße das Thema Fernwärme erübrigt habe. Frau Kniep erläuterte, dass eine Leitungsverlegung im beplanten Bereich der Wunstorfer Straße nicht vorgesehen sei.
Herr Geffers war der Meinung, dass eine Entlastung der Wunstorfer Straße vom PKW Verkehr nicht gelingen werde und dass die jetzige Situation als Grundlage der Planung zu sehen sei. Herr Auffarth bekräftigte dies und stellte fest, dass die Planung drei separate Verkehrsarten zu berücksichtigen habe (Fußgänger, Fahrradverkehr und Kfz-Verkehr) und dass ein Hochbord eine Trennungslinie setze. Er sprach sich dafür aus, auf den Hochbord zu verzichten und damit mehr Flexibilität zu ermöglichen. Als positives Beispiel wurde die Celler Straße mit markierter Fahrradspur und dahinter liegenden Stellplätzen genannt.
Herr Fleige befürwortete die vorliegende Planung.
Frau Niezel schlug als weitere Änderung des gemeinsamen Antrags vor, eine leichte Verschwenkung des Radweges zu Gunsten von Ladezonen zu ermöglichen.

Herr Mineur beendete die Diskussion und lies abschließend über die 3 Änderungsanträge abstimmen, wobei eine Abstimmung Punkt für Punkt gefordert wurde.



ja nein Enthaltung
1. Antrag Ladwig
- Radspur auf der Fahrbahn 5 6 2
- Verzicht auf Bäume 11 2 0
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h 3 5 5
- Erhalt Ampelanlage Epperstr. 13 0 0
- Einrichtung mind. 2 Ladezonen 12 0 1
- Verlegung Stellplätze der Polizei 9 2 2

2. Antrag Zierke
- Mindestbreite Radweg 1,5 m auf der Straße 4 7 2
- Erhalt Ampelanlage Epperstr. 13 0 0
- ggf. 1-2 Stellplätze je Fahrtrichtung für Polizei 10 1 2

3. gemeinsamer Antrag
- gradlinige Radspur auf Hochbord 7 3 3
- Verzicht auf Stellplätze und Bäume an der Südseite 6 3 4
- asphaltierter Radweg 11 1 1
- Erhalt der Ampelanlage Epperstr. 13 0 0
- Beschränkung der Polizeistellplätze auf 2 4 5 4
- südseitig Lieferzonen im Gehwegbereich 11 0 2

Den Hinweis der Eigentümergemeinschaft Wunstorfer Str. 44 (siehe Anlage) übernahm Herr Bickmann als Änderungsantrag, welchem mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt wurde.
Abschließend wurde der Drucksache mit den beschlossenen Änderungen zugestimmt (11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung).


TOP 4.
Verschiedenes
Herr Schmidt-Lamontain berichtete, dass von den Umbesetzungen unter den Kommissionsmitgliedern auch die AG-Quartiersfonds betroffen sei. Sie bestehe zur Zeit nun noch aus 4 Mitgliedern (Herr Mineur, Frau Bicker, Herr Machentanz, Herr Auffahrt). Nach Nr. 1.2. der Bewilligungskriterien der KomSanLimmer für die Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds beschließt das Gremium über die Zusammensetzung der AG Quartiersfonds, welche zwingend aus insgesamt 5 Mitgliedern und 2 Ersatzpersonen besteht. In der nächsten Sitzung muss daher dringend ein Beschluss über die Zusammensetzung der AG getroffen werden, da ohne rechtmäßige AG Quartiersfonds auch keine rechtmäßige Beratung stattfinden könne, was bedeute, dass Anträge aus dem Quartiersfonds nicht bewilligt werden könnten.

Der Vorsitzende Herr Mineur schloss die Sitzung um 20:55 Uhr

Herr Mineur Frau Paschek Herr Sass
(Vorsitzender) (Schriftführerin) (Inhalt Protokoll)