Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 19.03.2015
PROTOKOLL
40. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Februar 2015,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.51 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD) 15.00 - 15.20 Uhr
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD) 15.00 - 16.30 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
(Ratsherr Römer) (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
(Stadträtin Drevermann)
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 19.03.2015
PROTOKOLL
40. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Februar 2015,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.51 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD) 15.00 - 15.20 Uhr
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD) 15.00 - 16.30 Uhr
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
(Ratsherr Römer) (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
(Stadträtin Drevermann)
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. A N F R A G E N
2.1. der Fraktion DIE LINKE. zur Entwicklung und Prognose der Gewerbesteuer in Hannover
(Drucks. Nr. 0252/2015)
2.2. der CDU-Fraktion zum mangelhaften Zustand der Immobilie der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0279/2015)
2.3. der Fraktion Die Hannoveraner zur Einrichtung eines Onlineportals speziell für Inhaber-geführte Geschäfte
(Drucks. Nr. 0310/2015)
3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0414/2015)
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0299/2015 mit 2 Anlagen)
18. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungs- maßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0420/2015)
5. Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0337/2015)
6. Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2012
(Drucks. Nr. 0139/2015 mit 2 Anlagen)
7. Mietspiegel 2015 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2750/2014 mit 1 Anlage)
8. Europaweites Vergabeverfahren der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung
(Drucks. Nr. 2855/2014 mit 1 Anlage)
9. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative: 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus", Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2846/2014 mit 5 Anlagen)
10. Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten
10.1. Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum -, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen)
10.2. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0231/2015 mit 4 Anlagen)
10.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz -, gemäß § 13a BauGB, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0278/2015 mit 3 Anlagen)
10.4. Bebauungsplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten I -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0300/2015 mit 4 Anlagen)
11. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)
12. A N T R Ä G E
12.1. der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 0280/2015)
12.2. der Fraktion Die Hannoveraner zum Erhalt und Renovierung des Gebäudes der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0301/2015)
13. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht von Unterlagen zu Außengastronomieflächen
(Drucks. Nr. 0281/2015)
14. Grundstücksangelegenheiten
14.1. Erbbaurechtsänderung
(Drucks. Nr. 0098/2015 mit 4 Anlagen)
14.2. Grundstücksverkauf Ortsumgehung Hemmingen B 3
(Drucks. Nr. 0190/2015 mit 3 Anlagen)
15. Abschluss eines Mietvertrages mit der GBH - Oheriedetrift
(Drucks. Nr. 2412/2014)
16. Betreibervertrag für das Aussiedler- und Flüchtlingswohnprojekt Ohebruchstraße 10
(Drucks. Nr. 2510/2014 mit 2 Anlagen)
17. Abschluss eines Mietvertrages über das Gelände des ehemaligen Existenzgründungszentrums in der Davenstedter Straße 60
(Drucks. Nr. 2836/2014 mit 1 Anlage)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. A N F R A G E N
2.1. der Fraktion DIE LINKE. zur Entwicklung und Prognose der Gewerbesteuer in Hannover
(Drucks. Nr. 0252/2015)
2.2. der CDU-Fraktion zum mangelhaften Zustand der Immobilie der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0279/2015)
2.3. der Fraktion Die Hannoveraner zur Einrichtung eines Onlineportals speziell für Inhaber-geführte Geschäfte
(Drucks. Nr. 0310/2015)
3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0414/2015)
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0299/2015 mit 2 Anlagen)
18. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungs- maßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0420/2015)
5. Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0337/2015)
6. Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2012
(Drucks. Nr. 0139/2015 mit 2 Anlagen)
7. Mietspiegel 2015 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2750/2014 mit 1 Anlage)
8. Europaweites Vergabeverfahren der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung
(Drucks. Nr. 2855/2014 mit 1 Anlage)
9. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative: 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus", Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2846/2014 mit 5 Anlagen)
10. Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten
10.1. Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum -, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen)
10.2. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0231/2015 mit 4 Anlagen)
10.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz -, gemäß § 13a BauGB, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0278/2015 mit 3 Anlagen)
10.4. Bebauungsplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten I -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0300/2015 mit 4 Anlagen)
11. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)
12. A N T R Ä G E
12.1. der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 0280/2015)
12.2. der Fraktion Die Hannoveraner zum Erhalt und Renovierung des Gebäudes der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0301/2015)
13. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht von Unterlagen zu Außengastronomieflächen
(Drucks. Nr. 0281/2015)
14. Grundstücksangelegenheiten
14.1. Erbbaurechtsänderung
(Drucks. Nr. 0098/2015 mit 4 Anlagen)
14.2. Grundstücksverkauf Ortsumgehung Hemmingen B 3
(Drucks. Nr. 0190/2015 mit 3 Anlagen)
15. Abschluss eines Mietvertrages mit der GBH - Oheriedetrift
(Drucks. Nr. 2412/2014)
16. Betreibervertrag für das Aussiedler- und Flüchtlingswohnprojekt Ohebruchstraße 10
(Drucks. Nr. 2510/2014 mit 2 Anlagen)
17. Abschluss eines Mietvertrages über das Gelände des ehemaligen Existenzgründungszentrums in der Davenstedter Straße 60
(Drucks. Nr. 2836/2014 mit 1 Anlage)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungs-Maßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0420/2015)
Beigeordneter Seidel (CDU) führte aus, dass der Rat nach Presseinformationen wahrscheinlich einen Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 65 Mio. € beschließen müsse. In diesem Rahmen seien 50 Mio. € für investive Maßnahmen und 15 Mio. € für Personalaufwendungen vorgesehen. Beigeordneter Seidel erörterte, dass die Stadtverwaltung ein Programm zur Einleitung von gegensteuernden Maßnahmen benötigen würde, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover weiterhin zu gewährleisten.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Dringlichkeit gegeben sähen und dass die inhaltliche Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt zu führen sei.
Beigeordnete Kastning (SPD) schloss sich ihrer Vorrednerin an.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit zustimmen werde.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, das der Punkt 11., Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen (Drucks. Nr. 0099/2015), von der Tagesordnung abgesetzt werden müsse, da dieser auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten am 13. Februar 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
TOP 2.
A N F R A G E N
TOP 2.1.
der Fraktion DIE LINKE. zur Entwicklung und Prognose der Gewerbesteuer
in Hannover
(Drucks. Nr. 0252/2015)
Die Verwaltung der LHH hat den Haushalt 2015 sowie das Haushaltskonsolidierungsprogramm IX vornehmlich mit einem drastischen Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen in einem Umfang von 80-120 Mio € begründet. Die LINKE –Fraktion hat bereits im November 2014 darauf verwiesen, dass die mit „Umstrukturierungen“ begründeten verminderten Gewerbesteuerzahlungen einiger lokaler Großunternehmen nicht nachvollziehbar seien. Basis dieser Kritik war und ist die Publikation der NordLB zu den 100 größten Unternehmen in Niedersachsen (http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/konjunktur-statistik/aktuell/nordlbliste.html) Dort wurde bereits am 13.Nov.2014 ausgeführt: „Insgesamt konnten die Unternehmen der Top-Ten-Liste im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatzanstieg von über zwei Prozent bei einem Wachstum der Mitarbeiterzahl von sechs Prozent verzeichnen. Bei 26 der gelisteten Unternehmen hat der Umsatz die Schwelle von 1,5 Mrd. Euro überschritten. Weitere 11 Unternehmen, und damit zwei Unternehmen mehr als im Vorjahr, konnten einen Umsatz von über 1 Mrd. Euro verbuchen.
Die Unternehmen wurden gebeten, auch für das aktuelle Geschäftsjahr 2014 eine Umsatzprognose abzugeben. „Durchschnittlich erwarten die befragten Unternehmen im Jahr 2014 ein Umsatzwachstum von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr“, erklärt Torsten Windels, Chefvolkswirt der Nord/LB.
Weder in der wirtschaftlichen Fachpresse noch von der Wirtschaftsredaktionen der örtlichen Leitmedien wurden seither konjunkturelle, brachen- oder unternehmensspezifische Krisenlagen vermeldet, die einen Gewinneinbruch der örtlichen Wirtschaft und der für die Zerlegung der Gewerbesteuer maßgeblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung begründen könnten. Vielmehr lesen wir regelmäßig über hervorragende Geschäftsergebnisse und Prognosen für 2015 derjenigen Großunternehmen, die in Hannover Betriebsstätten unterhalten wie VW/ VWN, TUI, TALANX, Conti/Contitech, AGRAVIS, Solvey, Johnsons Controlls/ JC-Autobatterie KGaA, Nexans, TÜV-Nord und WABCO , die alle einen Jahresumsatz von über 1 Mrd.€ in 2014 erwirtschaftet haben und mindestens 1000 Mitarbeiter am Standort beschäftigen.
Auch im nationalen Städtevergleich ist von einem vergleichbaren Gewerbesteuereinbruch nicht die Rede. Frankfurt/M. z.B. vermeldet ein Rekordergebnis von über 725 Mio € GewSt in 2014, obwohl es einen deutlich riskanteren Branchenmix als Hannover aufzuweisen hat und vor allem im Produktionsbereich „Mobilität“ strukturelle Nachteile gegenüber Hannover hat.
Den lapidaren Hinweis auf „Umstrukturierungen“ in den Hannoverschen Unternehmungen, die ihre Gewerbesteuerzahlungen „vorsorglich“ in 2014 vermindert haben, darf die Verwaltung der LHH nicht einfach hinnehmen und zur Grundlage ihrer Einsparplanungen machen. Vielmehr ist sie nach Ansicht der LINKEN gehalten, die außergewöhnlichen Einnahmeausfälle aufzuklären und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Denn Steuervermeidungs- und optimierungsstrategien von Großunternehmen sind in den letzten Monaten in den unterschiedlichsten Medien ausführlich beschrieben und kritisiert worden. Sie bieten auch die Grundlage für allerlei Verschwörungstheorien, denen zu begegnen auch im Interesse der von der NordLB regelmäßig beschriebenen Großunternehmen liegen müsste. Vor allem aber muss die Finanzverwaltung der LHH deutlich machen, dass sie nicht einfach Steuerverkürzungen der Unternehmen passiv hinnimmt, ohne deren Anspruchsgrundlage fachlich zu prüfen.
Die LINKE- Ratsfraktion geht nicht so weit, die Veröffentlichung der Quartals- Steuerbescheide dieser Unternehmen - über deren öffentliche Quartalsberichte hinaus - zu fordern. Jedoch ist sie u.E. dazu verpflichtet, einen Abgleich zwischen Steuerzahlung und bilanziellem Quartalsbericht vorzunehmen und diesen dem Finanzausschuss des Rates darzulegen und zu diskutieren.
Die LINKE fordert allerdings die Veröffentlichung der Gewerbesteuerzahlungen der öffentlich beteiligten Unternehmen. Dies ist u.E. unabdingbar, um z.B. auch den kompletten Ausfall der entsprechenden Beiträge der Messe AG oder auch der Beitragsminderung der Stadtwerke für den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur zu dokumentieren. Es kann nicht angehen, dass Vorstände solcher öffentlichen Unternehmen sich einerseits in weihnachtlichen Charity-Aktionen mit namhaften Spenden präsentieren, andererseits gute Gründe für Steuerminderungen reklamieren.
Die LINKE hält ein kontinuierliches Kosten- und Einsparcontrolling im Bereich der Verwaltung für grundsätzlich gut und richtig. Wenn sich nun aber die Plandaten ins Positive verändern, fehlt bisher eine Strategie, mit welchen Prioritäten das beschlossene Haushaltskonsolidierungsprogramm nachjustiert wird, oder ob nicht auch zusätzliche und sinnvolle Zusatzausgaben nach Antragstellung der Fraktionen erfolgen können. Die LINKE hat dazu in ihrem haushaltspolitischen Positionspapier 2015 „ Mit ruhiger Hand“ eine Reihe von Vorschlägen gemacht und verweist zusätzlich auf die jüngst sich verschärfende Dramatik bzgl. der Flüchtlingsversorgung und –integration sowie einem kommunalen Beitrag zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Die LINKE regt an, überplanmäßige zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen hälftig zu interfraktionell abgestimmten Nothilfeprogrammen sowie zur Entlastung von unerreichbaren/ stark kritisierten Einsparauflagen des HSK IX zu verwenden.
Deshalb fragen wir die Verwaltung vor dem Hintergrund der Gewerbesteuereinahmen im 4 Quartal 2014 und dem 1. Quartal 2015:
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund der Bestimmungen der Abgabenordnung ist es nicht zulässig zu Steuerpflichtigen im Einzelfall Stellung zu nehmen, soweit es sich nicht um allgemein zugängliche Informationen handelt. Insoweit beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Gewerbesteuer an sich und Informationen die im Internet abrufbar sind.Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Objektsteuer, d.h. es wird der einzelne Betrieb nach seiner wirtschaftlichen Kraft besteuert. Bezugsgröße der Gewerbesteuerfestsetzung ist nicht der Umsatz des Betriebes (also sämtliche Erlöse), sondern der Gewinn aus Gewerbebetrieb (Erträge abzüglich Aufwand). Um den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer zu gewährleisten, wird der Gewinn aber um Hinzurechnungen und Kürzungen "bereinigt". Korrigiert werden u.a. Finanzierungsentgelte (u.a. um Gewinnverlagerungen ins Ausland einzudämmen) oder ein Anteil am Einheitswert des betriebswirtschaftlichen Grundstücks (um z.B. eine Doppelbelastung mit der Grundsteuer abzumildern). Der größte Teil der Korrekturen ist jedoch technischer Natur: Gewinne und Verluste aus Anteilen an anderen Gesellschaften werden herausgerechnet, damit die reine Wirtschaftsleistung des steuerrelevanten Betriebs objektbezogen übrigbleibt. Dem entspricht auch, dass der Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens herausgerechnet wird, welcher auf nicht im Inland gelegene Betriebsstätten entfällt (Inlands- oder Territorialitätsprinzip).Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die Gewerbesteuer auf alle Betriebsstätten verteilt wird. Zerlegungsmaßstab ist die jeweilige Lohnsumme. Gute Ergebnisse bedeuten nicht zwingend, dass die jeweilige Hauptsitzgemeinde davon in besonderem Maß profitiert. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Frage 1: Wie erklärt sich die Verwaltung den Widerspruch zwischen ihrer eigenen kurz- und mittelfristigen Prognosen abgesenkter Gewerbesteuereinnahmen und den veröffentlichten wirtschaftlichen Erfolgsmeldungen der lokalen und regionalen Großunternehmen, und welche Schritte werden unternommen um etwaige Widersprüche aufzuklären?
Aus Sicht der Verwaltung besteht unter Hinweis auf die gemachten Ausführungen keine Widerspruch zwischen den Erfolgsmeldungen der Großunternehmen und den Prognosen der Verwaltung.
Bei der Planung der Gewerbesteuererträge für das kommende Haushaltsjahr nimmt die Verwaltung stets das abgelaufenen Haushaltsjahr sowie die wirtschaftliche Situation in den Blick. Aufgrund einer Auswertung der Ergebnisse der Gewerbesteuer der letzten fünfzehn Jahre wurde ein Fünf-Jahres-Zyklus deutlich, der bereinigt um Sondereffekte und unter Berücksichtigung der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Lage ein Gewerbesteuerniveau von rd. 500 Mio. € erwarten lässt. In diese Betrachtung ist eingeflossen, dass es aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation im Jahresverlauf immer zu Schwankungen bei den Erträgen der Gewerbebetriebe kommt, die je nach örtlicher Struktur der Gewerbesteuerzahler unterschiedlichen Einfluss auf die Gewerbesteuererträge haben.
Grds. erschwert wird die Planung der Erträge von der Systemlogik der Gewerbesteuer. Zunächst werden sogenannte Vorauszahlungen erhoben, die auf Basis der letzten Veranlagung berechnet werden. Erst im Rahmen der tatsächlichen Veranlagung ist die Höhe der Gewerbesteuer im Nachhinein zu ermitteln. Regelmäßig liegen zwischen der Veranlagung, also der Abrechnung für das maßgebliche Erhebungsjahr, und der Festsetzung der Vorauszahlung mehrere Jahre. Dadurch kommt es je nach Höhe der Unterschiedsbeträge aus dieser Vergleichsrechnung zu Nachzahlungen oder Erstattungen, teilweise für mehrere Erhebungsjahre, so dass sich die Veränderungen in solchen Fällen mehrfach auswirken. In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 ist es aufgrund des Abschlusses von Betriebsprüfungen für mehrere Jahre bei verschiedenen großen Unternehmen zu erheblichen Nachzahlungen gekommen. Diese Nachzahlungen waren der wesentliche Grund für die guten Ergebnisse bei der Gewerbesteuer. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Unternehmen gerade im Hinblick auf die Niedrigzinsphase der letzten Jahre selber ein erhebliches Interesse daran haben, Nachzahlungen durch zeitnahe Anpassung der Vorauszahlungen zu vermeiden. Für Nachzahlungen sind ab einem gewissen Zeitpunkt 0,5 % Zinsen pro Monat bzw. 6 % Zinsen pro Jahr zu zahlen.
Frage 2: Hat die Verwaltung Kenntnis über steuerlich relevante Gewinnverlagerungen lokaler und regionaler Unternehmen ins Ausland, um so der Gewerbesteuerpflicht in unserer Stadt zu entgehen, und ist dabei Hinweisen in den sog. „Luxemburg-Leak-Papieren“ nachgegangen worden und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?
Die Feststellung von Erträgen, die zur Berechnung des maßgeblichen Gewerbesteuermessbetrages führen, obliegt grundsätzlich dem zuständigen Finanzamt.
Die Finanzverwaltung (des Landes) prüft die Angaben in der Erklärung der Steuerpflichtigen und erteilt entsprechende Bescheide. Im Anschluss daran führt die Finanzverwaltung regelmäßig Betriebsprüfungen durch, die der Validierung der gemachten Angaben dienen. Bei diesen Prüfungen hat die Stadt ein Teilnahmerecht, welches auch regelmäßig ausgeübt wird. Hierbei werden die steuerlichen Sachverhalte einer kritischen Prüfung insbesondere im Hinblick auf gewerbesteuerliche Fragestellungen unterworfen.
Die Verwaltung hat bei den bisherigen Prüfungen keine Fälle festgestellt, in denen Luxemburger Steuerbehörden, den Steuerpflichtigen eine niedrige Besteuerung rechtlich verbindlich zugesichert haben.
Frage 3: Nach welchen Prioritäten werden die mehrheitlich von Rot-Grün beschlossenen Einsparvorschläge aufgehoben, falls sich die Gewerbesteuereinnahmesituation entsprechend der Gewinnmeldungen der lokalen Großunternehmen verbessern sollte?
Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Verbesserung der Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer im Jahr 2015 aus. Das zeigt auch der erste Monatsbericht. Das Defizit ist nicht nur das Resultat der sinkenden Gewerbesteuer, sondern auch der steigenden Kosten.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover gegen die Bescheide Klagen anstrengen könnte.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Stadtverwaltung andere Gebietskörperschaften nur in ganz geringen Ausnahmefällen verklagen würde. Er führte weiter aus, dass sich die Verwaltung im Bedarfsfall mit der Oberfinanzdirektion und in besonders heiklen Angelegenheiten mit dem Staatssekretär im Finanzministerium in Verbindung setzten würde.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, ob die Defizite aus der Einnahmesituation eine Erhöhung der Gewerbesteuer rechtfertigen würde.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass ein durch die Gewerbesteuererhöhung bedingter Weggang eines Großunternehmens die gewünschten Effekte umgehend destruieren würde. Er wies darauf hin, dass eine Ausweitung der Gewerbesteuer in Hinblick zur Veranlagung von Freiberuflern, wie z.B. Rechtsanwälten, den auf Dauer weitaus besseren Erfolg einbringen würde.
TOP 2.2.
der CDU-Fraktion zum mangelhaften Zustand der Immobilie der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0279/2015)
Das Gebäude der Bauverwaltung ist in einem unsäglichen Zustand. Nach jahrelanger Vernachlässigung besteht nun dringender Handlungsbedarf. Dabei erscheint nicht nur der marode Zustand von Gebäude und Fassade das Problem zu sein, sondern zudem noch der mangelhafte Brandschutz im Gebäude. Während von der Feuerwehr in Hannover bei privaten Gebäuden strenge Brandschutzmaßnahmen eingefordert werden, scheint man bei der Bauverwaltung ein Auge zuzudrücken. Die Rede ist hier von zu engen Fluren, falsch angeschlagenen Brandschutztüren und anderen Mängeln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Antwort der Verwaltung:
Den Antworten im Einzelnen werden folgende grundsätzliche Hinweise vorangestellt.
Die baulichen Mängel des Gebäudes der Bauverwaltung am Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 lassen sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben:
Zur Kenntnis der Mängel durch das Gebäudemanagement bzw. frühere Hochbauamt:Der jetzige Sanierungsumfang hätte nicht verhindert oder reduziert werden können, da die vorhandenen Mängel durch die damalige Bauausführung und die Materialien bedingt sind.
Wäre zum Beispiel die Fassade bereits vor 10 oder 20 Jahren untersucht und saniert worden, hätte trotzdem eine komplette Betonsanierung stattfinden müssen, weil die mangelnde Betonüberdeckung des Stahls heute nicht mehr zulässig ist. Das Problem der Wetterreaktion des Kalksteins mit dem sauren Regen hätte ebenfalls nicht vermieden werden können und hätte zu einer Komplettsanierung der Fassade führen müssen. Angesichts der begrenzten Finanz- und Personalmittel sowie der gesetzten Investitions-Schwerpunkte für Schulen und Kitas ist es das Ziel gewesen, solange wie möglich die jetzige Nutzung unter Beachtung der Sicherheit der Nutzer und Besucher aufrecht zu erhalten. Erst nach Hinweisen, dass die baulichen Mängel sich verschärfen (erste Lösung von Fassadenplatten an für Nutzer unzugänglichen Stellen), wurden weitere Maßnahmen eingeleitet, die mit entsprechenden Kosten verbunden gewesen sind (Absperrung und Untersuchungen).
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Frage wie folgt:
Frage 1: Wie beurteilt die Stadtverwaltung den brandschutztechnischen Zustand des Bauverwaltungsgebäudes
Der brandschutztechnische Zustand des Gebäudes entspricht ganz überwiegend dem 1954 geltenden Baurecht und den seinerzeit geltenden brandschutztechnischen Bestimmungen. Dieses ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den heutigen Anforderungen an Neubauten. Handlungsbedarf mit Anpassung an heutige Standards entsteht erst im Zuge einer umfassenden Sanierung oder einer weitreichenden Änderung des Bestandes.
Frage 2: Welche Mängel sind seit wann bekannt und müssen umgehend behoben werden?
Es gibt einige wenige Abweichungen von der seinerzeit genehmigten Ausführung (z.B. die genannte Aufschlagrichtung einiger Türen). Diese werden jedoch bisher durch Feuerwehr und Bauordnung toleriert und führen nicht zu akutem Handlungsbedarf. Umgehende Maßnahmen hierfür sind also nicht erforderlich.
In der Vergangenheit wurden trotzdem in Abstimmung mit der Feuerwehr bereits diverse bauliche Verbesserungen des Brandschutzes im Rahmen der Bauunterhaltung durchgeführt. So wurden z.B. die Kabeldurchführungen aus den Flurdecken in die Büroräume brandschutztechnisch verschlossen, um den Sicherheitsstandard zu erhöhen.
Frage 3: Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen toleriert die Verwaltung den mangelhaften Zustand seit mehr als 50 Jahren?
Das Gebäude wurde bis auf die oben erwähnten Abweichungen gebaut wie 1954 genehmigt und genießt daher Bestandsschutz. Bauordnungsrechtlich gibt es momentan kein akutes Anpassungsverlangen.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte vor dem Hintergrund, dass die brandschutzrechtlichen Bestimmungen nur weitestgehend eingehalten worden seien, welche Umstände zur Abnahme und Nutzung des Gebäudes im Jahr 1954 geführt hätten. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob in der Verwaltung Überlegungen dahingehend unternommen würden, ein neues Gebäude für die Bauverwaltung zu errichten, falls eine Sanierung unwirtschaftlich wäre oder keine bautechnischen Möglichkeiten vorhanden wären, um das Gebäude zu erhalten.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass die Beanstandungen damals in Zusammenhang mit den Anschlagrichtungen der Feuerschutztüren zu bringen seien und erklärte, dass die Verwaltung die näheren Umstände zur Abnahme des Gebäudes zu Protokoll nachreichen müsse. Sie führte weiter aus, dass dem derzeitigen Stand nach keine baustatischen Probleme zu erwarten wären und dass die Betonsanierung erfolgreich verlaufen werde. Zudem habe die öffentliche Hand eine besondere Verpflichtung gegenüber ihrer denkmalgeschützten Gebäude. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte dazu, dass der öffentlichen Hand eine Abrissgenehmigung durch das Land für ein denkmalgeschütztes Gebäude nur dann erteilt würde, wenn übergeordnete, öffentliche Interessen Beachtung finden könnten, die höher anzusiedeln seien als der Denkmalschutz. Finanzielle bzw. rein wirtschaftliche Erwägungen seien ausdrücklich keine Begründung dafür, dass das Land der Stadtverwaltung eine Genehmigung zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes erteilen würde.
Protokollantwort der Verwaltung:
Der Vorgang ist aus den Akten nach ca. 60 Jahren nicht mehr komplett nachvollziehbar. Fest steht, dass der Bauschein Bedingungen enthält, die in einigen wenigen Punkten nicht umgesetzt wurden. Über die Inbetriebnahme des Gebäudes sind jedoch keine Unterlagen vorhanden.
Am 17.02.1959 fand eine Nachprüfung der Entlüftungsvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen im Haupttreppenhaus des Block A statt. In der Niederschrift zum Termin ist darauf hingewiesen, dass die von der Feuerwehr bei der Prüfung des Bauantrags 1954 gestellten Forderungen teilweise von nachfolgenden Richtlinien überholt sind. Im Haupttreppenhaus Block A wurde daraufhin mit der Feuerwehr ein Rauchversuch durchgeführt, der zum Ergebnis hatte, dass der Rauch nach Öffnung der Lüftungsöffnungen in weniger als 10 Minuten abzog. Der Vertreter der Feuerwehr bezeichnete dies als ausreichend.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte vor dem Hintergrund, wonach sich eine laufende Sanierung offensichtlich nicht rechnen würde, ob die Verwaltung eine Strategie zum kontrollierten Verfall von Immobilien praktizieren würde, um diese dann später wieder aufbauen zu können.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte und erläuterte, dass eine Betonsanierung vor zehn Jahren genauso notwendig gewesen wäre wie heute und dass der Umfang der Betonsanierung, abgesehen vom Mitteleinsatz, ebenfalls genau der gleiche sei. Sie führte weiter aus, dass die Verwaltung in den vergangenen zehn Jahren den Schwerpunkt auf den Bau und die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten gerichtet habe. Man habe zum 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf Krippenplätze zu erfüllen gehabt. Ferner habe man in den Schulgebäuden Maßnahmen zur Inklusion umzusetzen gehabt. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, dass die Verwaltung wissentlich die Sanierung der Bauverwaltung verschoben habe, um die Errichtung von Gebäuden zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern und Jugendlichen in Hannover voran zu treiben.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, wie viele MitarbeiterInnen im Instanthalte-Management beschäftigt seien, in welchen Intervallen diese die Gebäude prüfen würden und welchen beruflichen Background diese hätten. Ratsherr Blaschzyk fragte weiter, wie hoch die Rückstellungen für die Sanierungen der Gebäude wären und wie viele öffentliche Gebäude in Hannover in einem ähnlich baulichen Zustand wären wie das Bauverwaltungsgebäude.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass man zu den Überprüfungen der Gebäude nicht pauschal antworten könne, da ein Gebäude aus unterschiedlichen Teilen bestünde und auch das Alter Beachtung fände. Die Fassade der Bauverwaltung werde beispielsweise zurzeit jede Woche und das Dach nur zweimal im Jahr kontrolliert. Sie führte weiter aus, dass in Hannover dieselbe Situation vorherrschen würde, wie beim Bund, den Ländern und fast allen Kommunen in Deutschland. Die meisten öffentlichen Gebäude seien aus bekannten historischen Gründen nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, da die Kommunen versucht hätten nach 1945 so schnell wie möglich eine Infrastruktur aufzubauen. Deshalb sei eine gesunde Verteilung in Bezug auf die Entstehungsjahrgänge nicht gegeben. Da diese Gebäude aus Zeitgründen und Materialknappheit nicht mit der üblichen Qualität errichtet worden und inzwischen ca. 60 Jahre als wären, müssten viele öffentliche Gebäude dringend saniert werden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette unterstrich, dass in den kommenden Jahren hohe Investitionen in die Liegenschaften der Landeshauptstadt getätigt werden müssten, dass auch für diesen Bereich nach einer Prioritätenliste gearbeitet werden müsste und dass aus finanziellen Beweggründen Abstriche in Hinblick auf den Umfang der Sanierungen und Zeitaufschübe in Kauf genommen werden müssten.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann ergänzte, dass im Haushaltsplan auf Seite 77 unter dem wesentlichen Produkt „Gebäudemanagement“ die bauliche Unterhaltung aufgeführt sei. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass eine ordentliche bauliche Unterhaltung 1,2 % vom Neuwert verlange und dass der Sachkosteneinsatz zusammen mit den aus den vergangenen Jahren gebildeten Rücklagen in Höhe von 17 Mio. € dieser Vorgabe entsprechen würde. Die Stadtverwaltung stehe mit den Investitionen deutlich über den Abschreibungen und dass bedeute, dass das Vermögen der Landeshauptstadt weiter ansteige. Er erörterte, dass die Rückstellungen der Sanierungen an öffentlichen Gebäuden einzig und allein aus finanziellen Notsituationen heraus entstanden seien. In diesem Zusammenhang sei es sehr viel einfacher eine Sanierung zurückzustellen, als 20 Personalstellen abzubauen. Stadtkämmerer Dr. Hansmann machte deutlich, dass man das Gebäude der IGS Mühlenberg selbst bei jahrzehntelanger guter baulicher Unterhaltung hätte heute wahrscheinlich abreißen müssen, da das Gebäude in seiner gesamten Struktur sowie dem energetischen Standard völlig überholt und veraltet sei. Eine gute bauliche Unterhaltung garantiere nicht, dass Gebäude irgendwann dann doch abgerissen bzw. grundsaniert werden müssten.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Maßnahmen zur Anpassung an die Brandschutzrichtlinien mit Stand 1954 durchgeführt worden wären.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass der aktuelle Stand des Gebäudes der Feuerwehr bekannt wäre, mit der Feuerwehr abgestimmt worden sei und von der Feuerwehr akzeptiert würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, wie die Verwaltung die Möglichkeit für einen Neubau beurteile, ob es inzwischen eine abgestimmte Meinung der Dezernenten dazu gäbe und ob neben den drei Sanierungsvarianten ein möglicher Neubau des Bauverwaltungsgebäudes geprüft würde.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette unterstrich, dass sich die Verwaltung nicht mit einem Neubau beschäftigen würde, da der Abriss der Bauverwaltung aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zulässig sei. Ferner werde man aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Herbst die günstigste Variante vorstellen, die im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglich sei.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann dementierte den in der Tagespresse veröffentlichten Bericht, wonach er einen Vorschlag für einen Neubau des Bauverwaltungsgebäudes in die Öffentlichkeit transportiert habe. Er stellte klar, dass die Antwort auf die Frage, Sanierung auf Neubaustandard oder Neubau jedem einleuchten sollte und dass ein Neubau aus Gründen der Logistik an einem anderen Standort sinnvoller wäre. Allerdings seien diese Fragen rein hypothetischer Natur, da die gesetzlichen Grundlagen nicht zu umgehen seien. Ferner werde die Verwaltung dem Rat die günstigste Variante zur Sanierung der Bauverwaltung vorschlagen. Abschließend wies Stadtkämmerer Dr. Hansmann darauf hin, dass die Erste Stadträtin im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten keine Baudrucksache, sondern einen Sachstandsbericht vom Gebäudemanagement vorgelegt habe.
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) fragte, für welchen Planungszeitraum ein neu errichtetes Gebäude der Stadtverwaltung vorgesehen sei.
Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass ein jeder Bauherr der Ansicht sei, dass ein Gebäude für die Ewigkeit zu errichten wäre. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass jedem klar sein sollte, dass in den Jahren vor den Weltkriegen, als die Arbeitskräfte und das Material günstiger waren, großzügiger gestaltet und Gebäude mit dickeren Wänden versehen worden wären, als das heute üblich sei. Es sei jedoch genauso wenig ein Geheimnis, dass in den Nachkriegsjahren, bis in die fünfziger und sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, deutlich sparsamer und mit dünneren Wänden gebaut worden wäre, als dass die heutigen statischen, baurechtlichen und energetischen Vorschriften zulassen würden. Stadtbaurat Bodemann erörterte weiter, dass viele deutsche Kommunen, die nicht über eine große Anzahl an historischen Baudenkmälern verfügen würden, Gebäude aus der Gründerzeit unter Denkmalschutz stellen würden, um diese als Zeichen einer wichtigen Epoche an nächste und übernächste Generationen weitergeben zu können. Stadtbaurat Bodemann erklärte abschließend, dass man aufgrund der heute zur Verfügung stehenden bautechnischen Möglichkeiten davon ausgehe, dass man Gebäude wie z.B. die IGS Mühlenberg für einen sehr langen Zeitraum zu errichten und dass man ferner hoffe, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, um diese entsprechend bautechnisch unterhalten zu können.
Ratsherr Hillbrecht fragte, ob die Verwaltung bereits einschätzen könne, ob eine Sanierung des Bauverwaltungsgebäudes auf Neubaustandard überhaupt möglich wäre.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verwies auf die Informationsdrucksache Nr. 0124/2015 und bat darum es den Anwesenden zu ersparen, diese komplett vorlesen zu müssen.
TOP 2.3.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Einrichtung eines Onlineportals speziell für Inhaber-geführte Geschäfte
(Drucks. Nr. 0310/2015)
Wird schriftlich beantwortet
TOP 3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0414/2015)
TOP 4.
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0299/2015 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) sagte, dass seine Fraktion die ungesteuerte Einwanderung aus allen Gebieten der Erde nach Deutschland politisch für falsch halte. Er glaube, dass es sich Deutschland nicht mehr lange leisten könne, jeden aufzunehmen der an die Tür klopfe, ohne dass es dabei zu chaotischen und unkontrollierbaren Folgen käme. Ratsherr Wruck stellte fest, dass solange die Zuwanderungsgesetze nicht im Sinne einer deutlichen Einschränkung geändert würden, die Kommunen verpflichtet wären den Ankommenden Wohnraum und sonstige Verpflegungen angedeihen zu lassen. Das bejahe auch die gesetzestreue Fraktion Die Hannoveraner. Die Verwaltung erfülle in diesem Rahmen lediglich ihre Pflicht, wenn diese, unter nicht leichten Bedingungen, die Grundversorgung sicherstellen würde. Dieser schwierigen Aufgabe werde die Stadt nach Ansicht der Fraktion Die Hannoveraner in anerkennenswerter Weise gerecht. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass dies allerdings nichts an der Tatsache ändere, dass dies nicht so weitergehen könne wie bisher. Denn die Landeshauptstadt sähe sich nun schon gezwungen einen Kredit in Höhe von 65 Mio. € aufzunehmen, um die eintreffenden Asylbewerber versorgen zu können. Ratsherr Wruck konstatierte, dass man eventuell erst am Anfang stünde. Denn die Stadt werde mit Flüchtlingsheimen vollgestellt. Inzwischen nutze man beispielsweise freie Plätze vor Friedhöfen, um Modulbauten aufzustellen. Teilweise würden Gewerbeflächen für die Errichtung von Flüchtlingsheimen genutzt. Es sei unter den gegebenen Zuwanderungsgesetzen nur noch eine Frage der Zeit, wann der Georgsplatz, der Weißekreuzplatz oder der Bonifatiusplatz mit Flüchtlingsdörfern zugestellt würden. Zudem könne der Wohnungsbau nicht hinter den eintreffenden Menschenmassen herkommen. Sporthallen müssten vermehrt zu Flüchtlingsunterkünften zweckentfremdet werden. Ratsherr Wruck stellte klar, dass die Fraktion Die Hannoveraner dies alles nicht wolle. Deshalb sage man Nein zu diesem Nachtragshaushalt - obwohl man wisse, dass die Emigranten untergebracht werden müssten – obwohl man wisse, dass die Stadt verpflichtet sei die Flüchtlinge aufzunehmen. Die Fraktion Die Hannoveraner wolle mit ihrem scheinbaren Widerspruch deutlich machen, dass man von der Bundesregierung eine Veränderung der Zuwanderungsgesetze verlange.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die 65 Mio. € eine große Belastung für die Landeshauptstadt Hannover darstellen würden. Allerdings sei es die humanitäre Pflicht die Flüchtlinge aufzunehmen und entsprechend unterzubringen. In diesem Rahmen sei es besonders wichtig sich den vom Rat gegebenen Standards wieder annähern zu können.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der 1. Nachtragshaushaltssatzung zustimmen werde, da die Ausweitung des Sofortprogramms zur Flüchtlingsunterbringung erforderlich sei. Ferner bat Beigeordnete Markowis die Vertreter der Fraktion Die Hannoveraner ihre unsäglichen Betrachtungsweisen zu den Themen Migration und Flüchtlinge für sich zu behalten.
Ratsherr Hillbrecht erläuterte, dass es nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern zudem eine rechtliche Notwendigkeit sei, für eine entsprechende Unterbringung der Flüchtlinge in Hannover zu sorgen. Ratsherr Hillbrecht zeigte sich erbost darüber, dass die vorliegende Thematik von der Fraktion Die Hannoveraner mit irgendwelchen Ressentiments zu einer Weltanschauung verstrickt würde und erklärte, dass er der Drucksache zustimmen werde.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) verknüpfte ihre Lebensgeschichte mit den Themen Zuwanderung und Integration und erörterte, dass sie persönlich und die Deutschen insgesamt durch die Zuwanderung, sei es durch die Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg oder der aktuellen Flüchtlingssituation, profitiert hätten und auch weiterhin profitieren würden.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) verwies auf die Berichterstattung aus den Medien, wonach sich Unterstützerkreise aus der Bevölkerung für die Flüchtlingsunterkünfte engagieren würden
und dass die in Hannover eintreffenden Menschen von der überwiegenden Mehrheit der Stadtgesellschaft mit großer Anteilnahme in Hannover aufgenommen würden. Dies mit einer Quote der Deutschen Presse Agentur in Höhe von 61 % zur Ablehnung der Flüchtlingspolitik für Gesamtdeutschland in Verbindung zu bringen sei beschämend. Ratsherr Dr. Menge erörterte, dass die Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung das geeignete Mittel sei, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe auf breite Schultern zu stellen. Denn das sei nicht nur eine Verpflichtung der Kommune, sondern ebenso eine des Landes und des Bundes. Ratsherr Dr. Menge erläuterte weiter, dass mit dem Nachtragshaushalt schnell reagiert werden könne, die eigentliche Investsumme des Haushaltes dadurch unangetastet bleibe und mit dieser dem Bund sowie dem Land zeige, dass man eine wichtige Aufgabe mit Extrageld unterfüttern müsse.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann hob hervor, dass es der Stadtverwaltung gelungen sei, in Abstimmung mit der Politik in nur zwei Wochen die 1. Nachtragshaushaltssatzung auf den Weg zu bringen. Ferner würde die vorliegende Drucksache dokumentieren, wie leistungsfähig die Verwaltung bei dezernatsübergreifenden Belangen agiere und wie leistungsstark und zügig die MandatsträgerInnen im Rat und seinen Gremien Beschlussfassungen erarbeiten und verabschieden könnten.
Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass die Fraktion Die Hannoveraner mit ihren Ausführungen endgültig einen Punkt erreicht habe, der nicht mehr zu tolerieren sei. Das permanente Hetzen und Aufwiegeln gegen die multikulturelle Gesellschaft in Hannover, welche selbst in die Haushaltsrede der Fraktion Die Hannoveraner Einzug gehalten habe, seien für alle sozialdemokratisch denkenden Ratsmitglieder inzwischen eine Zumutung. Ratsherr Kelich betonte, dass eine Multikultur durch Zuwachs und Austausch zu jeder Zeit immer für eine Weiterentwicklung der Gesellschaft gesorgt und dass die Monokultur immer mindestens einen Stillstand, wenn nicht sogar die Rückentwicklung einer Gesellschaft beflügelt habe.
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) erklärte, dass es für seine Fraktion wenig beeindruckend sei, wenn eine moralische Überlegenheit demonstriert würde, nur weil man eine Meinung vertrete, die mit der, der überwiegenden Mehrheit differiere. Ratsherr Wruck stellte klar, dass er in seinen Ausführungen dargestellt habe, dass die Drucksache angesichts der aktuellen Rechtslage notwendig sei. Er stimme der Verwaltungsvorlage jedoch nicht zu, um ein Signal in Richtung der Bundesregierung zu senden, damit diese die Zuwanderungsgesetze, welche die Kommunen in immer größere Notsituationen manövriere, ändere.
Ratsherr Wruck bemerkte, dass explizit in diesem speziellen Fall die Mehrheit des Rates nicht mit der überwiegenden Mehrheit der Stadtgesellschaft in Hannover übereinstimmen würde. Zudem sei es legitim in diesem Punkt eine andere Meinung vertreten zu dürfen, da in den Foren der Zeitungen und im Internet noch viel kontroverser argumentiert und diskutiert würde.
Ratsherr Wruck machte ferner deutlich, dass er persönlich jeden in Not geratenen, völlig unabhängig von der Herkunft des Notleidenden, seine Hilfe anbieten würde. Es sei jedoch zwingend in Frage zu stellen, ob eine derart fortgesetzte Massenzuwanderung die finanzielle Verträglichkeit auch eines reichen Landes in naher Zukunft überlasten könnte. Zudem würde sich das Erscheinungsbild der Innenstädte durch das Aufstellen von Flüchtlingsunterkünften fortwährend verändern.
Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Nachtragshaushalt zustimmen werde. Allerdings habe man einen Dringlichkeitsantrag in das Verfahren gegeben, da man bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover zunehmend leide. Beigeordneter Seidel bedankte sich in diesem Zusammenhang beim Sozialdezernenten und seinem Team für ein hervorragendes Integrationsmanagement.
Beigeordnete Kastning (SPD) zeigte sich erfreut darüber, dass der Rat eine klare Position zu den Ausführungen vom Ratsherrn Wruck bezogen habe und erläuterte, dass nicht die unterschiedlichen Meinungen das Thema seien. Beigeordnete Kastning merkte an, dass der Rat der Stadt die Meinung der Fraktion Die Hannoveraner zwangsläufig zur Kenntnis nehmen müsse. Man müsse diese allerdings weder gut noch richtig finden und schon gar nicht unterstützen.
Beigeordnete Kastning führte weiter aus, dass die Fraktion Die Hannoveraner darauf hinweise, dass die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten seien. Allerdings würde die Fraktion Die Hannoveraner nicht vergessen zu formulieren, dass man im Kern eigentlich wolle und von der Bundesregierung dafür die Legitimierung verlangen würde, dass nicht so viele Ausländer nach Deutschland kommen sollten. Die Fraktion Die Hannoveraner negiere die Notlage der Flüchtlinge, dass Deutschland, die westeuropäischen Länder und die USA reiche Länder seien und durchaus die Kapazitäten hätten, um mit der Notsituation der Flüchtlinge verantwortungsbewusst umgehen zu können.
Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass es in der Nachkriegszeit, im zerstörten Hannover möglich gewesen sei ca. 15.000 Flüchtlinge aufzunehmen und bekräftigte, dass es dann wohl heute möglich sein sollte 5.000 oder mehr Menschen in Hannover aufnehmen zu können. Man sollte in diesen Zusammenhang einmal genauer betrachten, welche Anstrengungen Länder wie Jordanien und die Türkei unternehmen würden, um eine weitaus größere Anzahl von Flüchtlingen Schutz und Obdach zu gewähren.
Beigeordnete Kastning forderte die Fraktion Die Hannoveraner dazu auf, ihre nicht mehr „rechts-konservative“, sondern inzwischen „rechts-unmenschliche“ Weltanschauung zu überdenken und Artikulationen sowie Aufwiegelei in diese Richtung zu unterlassen, weil sich dadurch auch Mitglieder des Rates direkt, persönlich angegriffen fühlten.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die vorliegende Drucksache nicht als Wohltat zu betrachten sei, sondern als historische Pflicht anzuerkennen wäre. Ratsherr Drenske bemerkte, dass auch er einen Flüchtlingshintergrund habe, da seine Großmutter aus Schlesien nach Hannover gekommen sei. Deshalb sei die Unterstützung von Menschen, die ihr Zuhause verloren hätten, nach seiner Ansicht etwas sehr Richtiges.
TOP 18.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0420/2015)
Beigeordneter Seidel (CDU) führte aus, dass die Fraktion der CDU der Auffassung sei, dass die Verwaltung zügig Maßnahmen ergreifen möge, wie eine Gegenfinanzierung darzustellen sei, da man sich inzwischen erste Gedanken zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt mache. Beigeordneter Seidel wies darauf hin, dass er dem Rat der Stadt seit dem Jahr 2001 angehöre und dass seitdem das Instrument eines Nachtragshaushaltes nicht in Anspruch genommen worden wäre. Dies würde zeigen, in welcher finanziell dramatischen Situation sich die Stadt Hannover derzeit befände. Zudem habe der Stadtkämmerer im Rahmen der Haushaltsverabschiedung darauf hingewiesen, dass zur Haushaltskonsolidierung IX, in Bezug zur Flüchtlingsthematik die Haushaltskonsolidierung IX plus folgen müsse. Deshalb sei dringendes Handeln geboten, um notwendige, gegensteuernde Maßnahmen zu erarbeiten, damit die Landeshauptstadt weiter finanziell handlungsfähig bleiben könne.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da die Formulierung „gegensteuernde Maßnahmen“ zu allgemein gehalten sei. Im Besonderen auch deshalb, da nicht abzusehen sei wie sich die Umstände zur Flüchtlingsthematik in Hannover entwickeln würden. Ratsherr Dr. Menge erörterte weiter, dass im Rahmen der Haushaltsverabschiedung darauf verwiesen worden sei, dass die Inhalte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes IX plus mit der Einbringung des Haushalts 2016 am 10. September 2015 bekannt gegeben würden.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde, da man einem positiven Bescheid zum Nachtragshaushalt durch die Kommunalaufsicht nicht vorgreifen wolle. Beigeordnete Markowis führte aus, dass vorrangig weiterhin Forderungen zu höheren Beteiligungen an den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung in Gesprächen mit Land und Bund formuliert werden müssten, bevor über Umschichtungen im städtischen Haushalt nachgedacht würde. Ferner wäre es erfreulich, wenn sich die Ausstattung des Nachtragshaushalts über Kredite finanzieren lassen würde, da diese zurzeit günstig zu haben wären. Beigeordnete Markowis betonte abschließend, dass man perspektivisch darauf hinarbeiten müsse, dass das Thema Flüchtlingsunterbringung aus dem regulären Haushalt heraus gestaltet werden könne.
Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass in der Vergangenheit immer mal wieder Nachtragshaushalte beschlossen worden wären und dass der letzte zur Kapitalzuführung in Höhe von 125 Mio. € an die Deutsche Messe AG aufgestellt worden sei. Ferner befände man sich seit über 20 Jahren in Haushaltskonsolidierungen und auch in Bezug auf die Messe sei damals niemand darauf gekommen, eine zusätzliche Haushaltskonsolidierung aufzustellen. Beigeordnete Kastning räumte ein, dass es sich im Nachtragshaushalt um eine hohe Summe handele, allerdings sollte diese im Gesamtkonzept der Finanzplanung zur Mitte des Jahres Betrachtung finden.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Ansicht sei, dass der zugegebenermaßen hohe Betrag vom Stadtkämmerer im Rahmen des normalen Verwaltungshandelns mit verarbeitet werden könne. Ferner seien weiterhin Gespräche zu führen, um das Land und den Bund zu höheren Beteiligungen an der Flüchtlingsunter- bringung zu bewegen. In diesem Zusammenhang könnten die Ratsfraktionen der CDU und der SPD ihre guten Kontakte zur Bundesregierung nutzen, da der Bundesfinanzminister mit Verweis auf seinen ausgeglichenen Haushalt sicherlich noch über stille Reserven verfügen würde. Beigeordneter Förste erklärte, dass die Fraktion DIE Linke. den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU ablehnen werde.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP nähere Angaben zu den gegensteuernden Maßnahmen wünsche, um zukünftig bei Drucksachen entsprechend beschließen zu können.
Beigeordneter Seidel (CDU) stellte klar, dass der Finanzminister von einer schwarzen Null im Bundeshaushalt gesprochen habe und dass man von Null wenig verteilen könne. Er machte zudem deutlich, dass man sich auf die Zustimmung aller Fraktionen im Rat für die Resolution der CDU-Fraktion zum Durchreichen der Bundesmittel für die Flüchtlingsunter- bringung durch das Land an die Landeshauptstadt Hannover, aufgrund der voran- gegangenen Ausführungen freue.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) entgegnete, dass die Fraktion DIE LINKE. den Begriff schwarze Null einordnen könne. Allerdings sollte man die Existenz von Schattenhaushalten nicht verdrängen und sich im Klaren darüber sein, dass im Bundeshaushalt sehr viel einfacher Positionen verschoben werden könnten, als beispielsweise in einem kommunalen Haushalt. Ratsfrau Nowak betonte, dass das Eingeständnis der Bundesregierung zur verantwortungsvollen Aufnahme von Flüchtlingen nicht bedeuten dürfe, dass diese über den Länderfinanzausgleich, dem Kommunalfinanzausgleich und mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 50 % letztendlich mit Krediten der Kommunen finanziert werden müsse. Es werde lieber über das Verschieben von Zuständigkeiten debattiert, als sich an einen Tisch zu setzen um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Es sei durchaus legitim, dass der Bund die Flüchtlingsunterbringung über eigene Kredite finanziere. Denn jeder Flüchtling und Asylantragsteller trage durch seinen persönlichen Bedarf, Verbrauch sowie der Aufnahme einer Arbeit, nach Ablauf der Sperrfrist, zum Bundeshaushalt bei. Ratsfrau Nowak fragte zum Abschluss, wann der Rat mit den Rahmendaten zur zusätzlichen Konsolidierung rechnen könne.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Verwaltung im Rahmen der Haushaltseinbringung am 10. September 2015 Antworten zu der Finanzierung geben werde. Man werde ferner eine Prognose zur Gewerbesteuer abgeben und die Aufwandsseite sowie die Defizite darstellen. Die Verwaltung müsse zudem abschätzen ob mittelfristig das Haushaltskonsolidierungskonzept IX mit 34 Mio. € ausreiche. Er betonte, dass die Verwaltung rechtlich verpflichtet sei gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten, falls dies nicht der Fall sei.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann sagte, dass eine Einschätzung zur Flüchtlingsentwicklung über mehrere Jahre unmöglich sei und erinnerte daran, dass man vor zwei Jahren noch über die Flüchtlingszuwanderung aus Süd-Osteuropa diskutiert habe.
TOP 5.
Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0337/2015)
Ratsherr Engelke (FDP) verwies auf den Punkt 2 des Antrages und erklärte, dass er dem Ankauf der Modulanlagen zustimmen könne. Ratsherr Engelke fragte ferner, ob die Verwaltung beabsichtige den Ankauf der Modulanlagen auszuschreiben.
Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung überregionale Aufmerksamkeit in den Medien erregt habe und dass die Stadtverwaltung im Nachgang der Haushaltsplanberatungen bis hin zum heutigen Tage Reaktionen aus dem Markt zur Verfügbarkeit von Modulanlagen erfahren habe. Stadtbaurat Bodemann erläuterte weiter, dass der Verwaltung eine Einschätzung zur Ernsthaftigkeit der Offerten nicht zustünde, dass man die Notwendigkeit von Ausschreibungen prüfe und dass man sich zudem aus Zeitgründen über Zwischenlösungen Gedanken machen müsse.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man große Herausforderungen zum Thema Flüchtlingsunterbringung zu bewältigen habe. Allerdings würden nicht nur in Bezug dazu Kapazitäten fehlen, sondern bei Sprachlernklassen, in Hinblick auf Pflegefamilien für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge oder zu den Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Beigeordnete Markowis erörterte weiter, dass Hannover ohnehin einen angespannten Wohnungsmarkt habe und dass die Anmietung von Hotels aufgrund realistischer Verfügbarkeiten stagniere, so dass zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden müsse. Sie wies darauf hin, dass im Stadtbezirk Hannover-Nord zurzeit Wohnraum für Flüchtlinge, der anschließend dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt werden könnte, entstünde. Beigeordnete Markowis erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen werde, da eine existente Notsituation entstanden sei. Die Kriterien zur Flüchtlingsunterbringung, zur sozialen Betreuung und zur sozialräumlichen Integration, die von Flüchtlingsorganisationen gelobt worden wären, würden im Einklang mit den politischen Beschlüssen dazu auch weiterhin gelten.
Ratsherr Engelke (FDP) bat um eine getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 des Antrages und ergänzte, dass sich die FDP-Fraktion zu Punkt 2 enthalten werde, da ihn die Erläuterungen zu den Ausschreibungen nicht komplett überzeugt hätten.
Ratsherr Nagel (SPD) stellte klar, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Modulbauten nur eine Übergangslösung sein könne. Ratsherr Nagel bedankte sich beim Baudezernenten und seinem Team in kreativer Hinsicht, da die Modulbauten erstaunlich gut unter anderen mit Freizeit- und Betreuungsräumen sowie Räumen zur ärztlichen Betreuung ausgestattet seien. Deshalb sei diese Herangehensweise durchaus zu begrüßen, auch wenn die Modulbauten nicht den ursprünglichen Ansprüchen entsprächen. Ratsherr Nagel erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Ankauf der Modulbauten zustimmen werde, da am Rechenbeispiel deutlich ablesbar sei, dass der Kauf auf Dauer deutlich günstiger wäre als das Mieten. Ferner sei die Herangehensweise in Hinblick auf den Informationsaustausch mit den Stadtbezirksräten und den daraus entstandenen Empfehlungen zu Standorten positiv hervorzuheben.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) hob hervor, dass die Fraktion der CDU bereits vor zwei Jahren, unter Kenntnisnahme der Entwicklungen in einigen arabischen und afrikanischen Staaten, die im Antrag beschriebenen Modulbauten ins Gespräch gebracht hätten. Zu dieser Zeit hätten die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD diese Unterbringungs- möglichkeit mit Begrifflichkeiten wie menschenverachtend und ähnlichem in Verbindung gebracht, um damit ihre moralische Überlegenheit zu demonstrieren, anstatt sich der Realität zu stellen. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass sich die Mehrheitsfraktionen im Rat nicht nur beim Baudezernenten und seinen MitarbeiterInnen bedanken, sondern auch entschuldigen sollten, da diese dem Baudezernenten mit ihren Beschlüssen einen großen Teil seines Handlungsspielraums genommen hätten.
Ratsherr Engelke (FDP) gab zur Ausschreibungsproblematik zu bedenken, dass ein Jeder die Landeshauptstadt Hannover in diesem Zusammenhang verklagen könnte und dass sich allein dadurch enorme Zeitverzögerungen ergeben könnten. Abschließend bedankte sich Ratsherr Engelke bei Stadtbaurat Bodemann und seinem Team für ihre kreative Arbeit.
Stadtbaurat Bodemann versicherte, dass sich die Bauverwaltung über die Problematiken im klaren sei, dass keine Fehler sowie Zeitverzögerungen zu befürchten wären und dass man der Drucksache bedenkenlos zustimmen könne.
Ratsherr Nagel (SPD) merkte an, dass seiner Einschätzung nach der Stadtbaurat die Beschlüsse zu den Unterbringungsstandards mit tragen würde. Er unterstrich, dass Modulbauten nur im Rahmen eines Sofortprogramms installiert werden sollten. Ratsherr Nagel konstatierte, dass vor zwei Jahren niemand die Bewegung Islamischer Staat und die Ausmaße des Flüchtlingsstroms insgesamt habe voraussehen können. Die Landeshauptstadt Hannover habe für den Zeitraum von September 2014 bis August 2015 bereits drei Erhöhungen in der Zuweisungsquote durch das Land, von 800 auf 1.300 und dann um weitere 2.600 Flüchtlinge erhalten.
TOP 6.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2012
(Drucks. Nr. 0139/2015 mit 2 Anlagen)
TOP 7.
Mietspiegel 2015 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2750/2014 mit 1 Anlage)
TOP 8.
Europaweites Vergabeverfahren der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung
(Drucks. Nr. 2855/2014 mit 1 Anlage)
TOP 9.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative: 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus", Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2846/2014 mit 5 Anlagen)
TOP 10.
Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum -, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0231/2015 mit 4 Anlagen)
TOP 10.3.
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz -, gemäß § 13a BauGB, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0278/2015 mit 3 Anlagen)
TOP 10.4.
Bebauungaplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten I -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0300/2015 mit 4 Anlagen)
TOP 11.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)
Abgesetzt
TOP 12.
A N T R Ä G E
TOP 12.1.
der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 0280/2015)
TOP 12.2.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Erhalt und Renovierung des Gebäudes der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0301/2015)
Zurückgezogen
TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht von Unterlagen zu Außengastronomieflächen
(Drucks. Nr. 0281/2015)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll:
H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungs-Maßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0420/2015)
Beigeordneter Seidel (CDU) führte aus, dass der Rat nach Presseinformationen wahrscheinlich einen Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 65 Mio. € beschließen müsse. In diesem Rahmen seien 50 Mio. € für investive Maßnahmen und 15 Mio. € für Personalaufwendungen vorgesehen. Beigeordneter Seidel erörterte, dass die Stadtverwaltung ein Programm zur Einleitung von gegensteuernden Maßnahmen benötigen würde, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover weiterhin zu gewährleisten.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Dringlichkeit gegeben sähen und dass die inhaltliche Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt zu führen sei.
Beigeordnete Kastning (SPD) schloss sich ihrer Vorrednerin an.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit zustimmen werde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) des Antrages der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungs-Maßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015, Drucks. Nr. 0420/2015.
Der Antrag wurde nach dem Punkt 4. unter Punkt 18. der Tagesordnung behandelt.
Der Antrag wurde nach dem Punkt 4. unter Punkt 18. der Tagesordnung behandelt.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, das der Punkt 11., Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen (Drucks. Nr. 0099/2015), von der Tagesordnung abgesetzt werden müsse, da dieser auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten am 13. Februar 2015 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Der Rat beschloss, die Punkte 14 bis 17 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
A N F R A G E N
TOP 2.1.
der Fraktion DIE LINKE. zur Entwicklung und Prognose der Gewerbesteuer
in Hannover
(Drucks. Nr. 0252/2015)
Die Verwaltung der LHH hat den Haushalt 2015 sowie das Haushaltskonsolidierungsprogramm IX vornehmlich mit einem drastischen Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen in einem Umfang von 80-120 Mio € begründet. Die LINKE –Fraktion hat bereits im November 2014 darauf verwiesen, dass die mit „Umstrukturierungen“ begründeten verminderten Gewerbesteuerzahlungen einiger lokaler Großunternehmen nicht nachvollziehbar seien. Basis dieser Kritik war und ist die Publikation der NordLB zu den 100 größten Unternehmen in Niedersachsen (http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/konjunktur-statistik/aktuell/nordlbliste.html) Dort wurde bereits am 13.Nov.2014 ausgeführt: „Insgesamt konnten die Unternehmen der Top-Ten-Liste im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatzanstieg von über zwei Prozent bei einem Wachstum der Mitarbeiterzahl von sechs Prozent verzeichnen. Bei 26 der gelisteten Unternehmen hat der Umsatz die Schwelle von 1,5 Mrd. Euro überschritten. Weitere 11 Unternehmen, und damit zwei Unternehmen mehr als im Vorjahr, konnten einen Umsatz von über 1 Mrd. Euro verbuchen.
Die Unternehmen wurden gebeten, auch für das aktuelle Geschäftsjahr 2014 eine Umsatzprognose abzugeben. „Durchschnittlich erwarten die befragten Unternehmen im Jahr 2014 ein Umsatzwachstum von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr“, erklärt Torsten Windels, Chefvolkswirt der Nord/LB.
Weder in der wirtschaftlichen Fachpresse noch von der Wirtschaftsredaktionen der örtlichen Leitmedien wurden seither konjunkturelle, brachen- oder unternehmensspezifische Krisenlagen vermeldet, die einen Gewinneinbruch der örtlichen Wirtschaft und der für die Zerlegung der Gewerbesteuer maßgeblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung begründen könnten. Vielmehr lesen wir regelmäßig über hervorragende Geschäftsergebnisse und Prognosen für 2015 derjenigen Großunternehmen, die in Hannover Betriebsstätten unterhalten wie VW/ VWN, TUI, TALANX, Conti/Contitech, AGRAVIS, Solvey, Johnsons Controlls/ JC-Autobatterie KGaA, Nexans, TÜV-Nord und WABCO , die alle einen Jahresumsatz von über 1 Mrd.€ in 2014 erwirtschaftet haben und mindestens 1000 Mitarbeiter am Standort beschäftigen.
Auch im nationalen Städtevergleich ist von einem vergleichbaren Gewerbesteuereinbruch nicht die Rede. Frankfurt/M. z.B. vermeldet ein Rekordergebnis von über 725 Mio € GewSt in 2014, obwohl es einen deutlich riskanteren Branchenmix als Hannover aufzuweisen hat und vor allem im Produktionsbereich „Mobilität“ strukturelle Nachteile gegenüber Hannover hat.
Den lapidaren Hinweis auf „Umstrukturierungen“ in den Hannoverschen Unternehmungen, die ihre Gewerbesteuerzahlungen „vorsorglich“ in 2014 vermindert haben, darf die Verwaltung der LHH nicht einfach hinnehmen und zur Grundlage ihrer Einsparplanungen machen. Vielmehr ist sie nach Ansicht der LINKEN gehalten, die außergewöhnlichen Einnahmeausfälle aufzuklären und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Denn Steuervermeidungs- und optimierungsstrategien von Großunternehmen sind in den letzten Monaten in den unterschiedlichsten Medien ausführlich beschrieben und kritisiert worden. Sie bieten auch die Grundlage für allerlei Verschwörungstheorien, denen zu begegnen auch im Interesse der von der NordLB regelmäßig beschriebenen Großunternehmen liegen müsste. Vor allem aber muss die Finanzverwaltung der LHH deutlich machen, dass sie nicht einfach Steuerverkürzungen der Unternehmen passiv hinnimmt, ohne deren Anspruchsgrundlage fachlich zu prüfen.
Die LINKE- Ratsfraktion geht nicht so weit, die Veröffentlichung der Quartals- Steuerbescheide dieser Unternehmen - über deren öffentliche Quartalsberichte hinaus - zu fordern. Jedoch ist sie u.E. dazu verpflichtet, einen Abgleich zwischen Steuerzahlung und bilanziellem Quartalsbericht vorzunehmen und diesen dem Finanzausschuss des Rates darzulegen und zu diskutieren.
Die LINKE fordert allerdings die Veröffentlichung der Gewerbesteuerzahlungen der öffentlich beteiligten Unternehmen. Dies ist u.E. unabdingbar, um z.B. auch den kompletten Ausfall der entsprechenden Beiträge der Messe AG oder auch der Beitragsminderung der Stadtwerke für den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur zu dokumentieren. Es kann nicht angehen, dass Vorstände solcher öffentlichen Unternehmen sich einerseits in weihnachtlichen Charity-Aktionen mit namhaften Spenden präsentieren, andererseits gute Gründe für Steuerminderungen reklamieren.
Die LINKE hält ein kontinuierliches Kosten- und Einsparcontrolling im Bereich der Verwaltung für grundsätzlich gut und richtig. Wenn sich nun aber die Plandaten ins Positive verändern, fehlt bisher eine Strategie, mit welchen Prioritäten das beschlossene Haushaltskonsolidierungsprogramm nachjustiert wird, oder ob nicht auch zusätzliche und sinnvolle Zusatzausgaben nach Antragstellung der Fraktionen erfolgen können. Die LINKE hat dazu in ihrem haushaltspolitischen Positionspapier 2015 „ Mit ruhiger Hand“ eine Reihe von Vorschlägen gemacht und verweist zusätzlich auf die jüngst sich verschärfende Dramatik bzgl. der Flüchtlingsversorgung und –integration sowie einem kommunalen Beitrag zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Die LINKE regt an, überplanmäßige zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen hälftig zu interfraktionell abgestimmten Nothilfeprogrammen sowie zur Entlastung von unerreichbaren/ stark kritisierten Einsparauflagen des HSK IX zu verwenden.
Deshalb fragen wir die Verwaltung vor dem Hintergrund der Gewerbesteuereinahmen im 4 Quartal 2014 und dem 1. Quartal 2015:
1. Wie sich die Verwaltung den Widerspruch zwischen ihrer eigenen kurz- und mittelfristigen Prognosen abgesenkter Gewerbesteuereinnahmen und den veröffentlichten wirtschaftlichen Erfolgsmeldungen der lokalen und regionalen Großunternehmen erklärt, und welche Schritte unternommen werden um etwaige Widersprüche aufzuklären?
2. Hat die Verwaltung Kenntnis über steuerlich relevante Gewinnverlagerungen lokaler und regionaler Unternehmen ins Ausland, um so der Gewerbesteuerpflicht in unserer Stadt zu entgehen, und ist dabei Hinweisen in den sog. „Luxemburg-Leak-Papieren“ nachgegangen worden und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?
3. Nach welchen Prioritäten werden die mehrheitlich von Rot-Grün beschlossenen Einsparvorschläge aufgehoben, falls sich die Gewerbesteuereinnahmesituation entsprechend der Gewinnmeldungen der lokalen Großunternehmen verbessern sollte?
2. Hat die Verwaltung Kenntnis über steuerlich relevante Gewinnverlagerungen lokaler und regionaler Unternehmen ins Ausland, um so der Gewerbesteuerpflicht in unserer Stadt zu entgehen, und ist dabei Hinweisen in den sog. „Luxemburg-Leak-Papieren“ nachgegangen worden und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?
3. Nach welchen Prioritäten werden die mehrheitlich von Rot-Grün beschlossenen Einsparvorschläge aufgehoben, falls sich die Gewerbesteuereinnahmesituation entsprechend der Gewinnmeldungen der lokalen Großunternehmen verbessern sollte?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund der Bestimmungen der Abgabenordnung ist es nicht zulässig zu Steuerpflichtigen im Einzelfall Stellung zu nehmen, soweit es sich nicht um allgemein zugängliche Informationen handelt. Insoweit beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Gewerbesteuer an sich und Informationen die im Internet abrufbar sind.Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Objektsteuer, d.h. es wird der einzelne Betrieb nach seiner wirtschaftlichen Kraft besteuert. Bezugsgröße der Gewerbesteuerfestsetzung ist nicht der Umsatz des Betriebes (also sämtliche Erlöse), sondern der Gewinn aus Gewerbebetrieb (Erträge abzüglich Aufwand). Um den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer zu gewährleisten, wird der Gewinn aber um Hinzurechnungen und Kürzungen "bereinigt". Korrigiert werden u.a. Finanzierungsentgelte (u.a. um Gewinnverlagerungen ins Ausland einzudämmen) oder ein Anteil am Einheitswert des betriebswirtschaftlichen Grundstücks (um z.B. eine Doppelbelastung mit der Grundsteuer abzumildern). Der größte Teil der Korrekturen ist jedoch technischer Natur: Gewinne und Verluste aus Anteilen an anderen Gesellschaften werden herausgerechnet, damit die reine Wirtschaftsleistung des steuerrelevanten Betriebs objektbezogen übrigbleibt. Dem entspricht auch, dass der Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens herausgerechnet wird, welcher auf nicht im Inland gelegene Betriebsstätten entfällt (Inlands- oder Territorialitätsprinzip).Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die Gewerbesteuer auf alle Betriebsstätten verteilt wird. Zerlegungsmaßstab ist die jeweilige Lohnsumme. Gute Ergebnisse bedeuten nicht zwingend, dass die jeweilige Hauptsitzgemeinde davon in besonderem Maß profitiert. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Frage 1: Wie erklärt sich die Verwaltung den Widerspruch zwischen ihrer eigenen kurz- und mittelfristigen Prognosen abgesenkter Gewerbesteuereinnahmen und den veröffentlichten wirtschaftlichen Erfolgsmeldungen der lokalen und regionalen Großunternehmen, und welche Schritte werden unternommen um etwaige Widersprüche aufzuklären?
Aus Sicht der Verwaltung besteht unter Hinweis auf die gemachten Ausführungen keine Widerspruch zwischen den Erfolgsmeldungen der Großunternehmen und den Prognosen der Verwaltung.
Bei der Planung der Gewerbesteuererträge für das kommende Haushaltsjahr nimmt die Verwaltung stets das abgelaufenen Haushaltsjahr sowie die wirtschaftliche Situation in den Blick. Aufgrund einer Auswertung der Ergebnisse der Gewerbesteuer der letzten fünfzehn Jahre wurde ein Fünf-Jahres-Zyklus deutlich, der bereinigt um Sondereffekte und unter Berücksichtigung der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Lage ein Gewerbesteuerniveau von rd. 500 Mio. € erwarten lässt. In diese Betrachtung ist eingeflossen, dass es aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation im Jahresverlauf immer zu Schwankungen bei den Erträgen der Gewerbebetriebe kommt, die je nach örtlicher Struktur der Gewerbesteuerzahler unterschiedlichen Einfluss auf die Gewerbesteuererträge haben.
Grds. erschwert wird die Planung der Erträge von der Systemlogik der Gewerbesteuer. Zunächst werden sogenannte Vorauszahlungen erhoben, die auf Basis der letzten Veranlagung berechnet werden. Erst im Rahmen der tatsächlichen Veranlagung ist die Höhe der Gewerbesteuer im Nachhinein zu ermitteln. Regelmäßig liegen zwischen der Veranlagung, also der Abrechnung für das maßgebliche Erhebungsjahr, und der Festsetzung der Vorauszahlung mehrere Jahre. Dadurch kommt es je nach Höhe der Unterschiedsbeträge aus dieser Vergleichsrechnung zu Nachzahlungen oder Erstattungen, teilweise für mehrere Erhebungsjahre, so dass sich die Veränderungen in solchen Fällen mehrfach auswirken. In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 ist es aufgrund des Abschlusses von Betriebsprüfungen für mehrere Jahre bei verschiedenen großen Unternehmen zu erheblichen Nachzahlungen gekommen. Diese Nachzahlungen waren der wesentliche Grund für die guten Ergebnisse bei der Gewerbesteuer. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Unternehmen gerade im Hinblick auf die Niedrigzinsphase der letzten Jahre selber ein erhebliches Interesse daran haben, Nachzahlungen durch zeitnahe Anpassung der Vorauszahlungen zu vermeiden. Für Nachzahlungen sind ab einem gewissen Zeitpunkt 0,5 % Zinsen pro Monat bzw. 6 % Zinsen pro Jahr zu zahlen.
Die derzeitige Erkenntnislage deutet nicht darauf hin, dass es zu wesentlichen positiven oder negativen Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres kommt.
Frage 2: Hat die Verwaltung Kenntnis über steuerlich relevante Gewinnverlagerungen lokaler und regionaler Unternehmen ins Ausland, um so der Gewerbesteuerpflicht in unserer Stadt zu entgehen, und ist dabei Hinweisen in den sog. „Luxemburg-Leak-Papieren“ nachgegangen worden und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?
Die Feststellung von Erträgen, die zur Berechnung des maßgeblichen Gewerbesteuermessbetrages führen, obliegt grundsätzlich dem zuständigen Finanzamt.
Die Finanzverwaltung (des Landes) prüft die Angaben in der Erklärung der Steuerpflichtigen und erteilt entsprechende Bescheide. Im Anschluss daran führt die Finanzverwaltung regelmäßig Betriebsprüfungen durch, die der Validierung der gemachten Angaben dienen. Bei diesen Prüfungen hat die Stadt ein Teilnahmerecht, welches auch regelmäßig ausgeübt wird. Hierbei werden die steuerlichen Sachverhalte einer kritischen Prüfung insbesondere im Hinblick auf gewerbesteuerliche Fragestellungen unterworfen.
Die Verwaltung hat bei den bisherigen Prüfungen keine Fälle festgestellt, in denen Luxemburger Steuerbehörden, den Steuerpflichtigen eine niedrige Besteuerung rechtlich verbindlich zugesichert haben.
Frage 3: Nach welchen Prioritäten werden die mehrheitlich von Rot-Grün beschlossenen Einsparvorschläge aufgehoben, falls sich die Gewerbesteuereinnahmesituation entsprechend der Gewinnmeldungen der lokalen Großunternehmen verbessern sollte?
Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Verbesserung der Einnahmesituation bei der Gewerbesteuer im Jahr 2015 aus. Das zeigt auch der erste Monatsbericht. Das Defizit ist nicht nur das Resultat der sinkenden Gewerbesteuer, sondern auch der steigenden Kosten.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover gegen die Bescheide Klagen anstrengen könnte.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Stadtverwaltung andere Gebietskörperschaften nur in ganz geringen Ausnahmefällen verklagen würde. Er führte weiter aus, dass sich die Verwaltung im Bedarfsfall mit der Oberfinanzdirektion und in besonders heiklen Angelegenheiten mit dem Staatssekretär im Finanzministerium in Verbindung setzten würde.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) fragte, ob die Defizite aus der Einnahmesituation eine Erhöhung der Gewerbesteuer rechtfertigen würde.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass ein durch die Gewerbesteuererhöhung bedingter Weggang eines Großunternehmens die gewünschten Effekte umgehend destruieren würde. Er wies darauf hin, dass eine Ausweitung der Gewerbesteuer in Hinblick zur Veranlagung von Freiberuflern, wie z.B. Rechtsanwälten, den auf Dauer weitaus besseren Erfolg einbringen würde.
TOP 2.2.
der CDU-Fraktion zum mangelhaften Zustand der Immobilie der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0279/2015)
Das Gebäude der Bauverwaltung ist in einem unsäglichen Zustand. Nach jahrelanger Vernachlässigung besteht nun dringender Handlungsbedarf. Dabei erscheint nicht nur der marode Zustand von Gebäude und Fassade das Problem zu sein, sondern zudem noch der mangelhafte Brandschutz im Gebäude. Während von der Feuerwehr in Hannover bei privaten Gebäuden strenge Brandschutzmaßnahmen eingefordert werden, scheint man bei der Bauverwaltung ein Auge zuzudrücken. Die Rede ist hier von zu engen Fluren, falsch angeschlagenen Brandschutztüren und anderen Mängeln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den brandschutztechnischen Zustand des Bauverwaltungsgebäudes?
2. Welche Mängel sind seit wann bekannt und müssen umgehend behoben werden?
3. Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen toleriert die Verwaltung den mangelhaften Zustand seit mehr als 50 Jahren?
2. Welche Mängel sind seit wann bekannt und müssen umgehend behoben werden?
3. Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen toleriert die Verwaltung den mangelhaften Zustand seit mehr als 50 Jahren?
Antwort der Verwaltung:
Den Antworten im Einzelnen werden folgende grundsätzliche Hinweise vorangestellt.
Die baulichen Mängel des Gebäudes der Bauverwaltung am Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 lassen sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben:
Mängel an der Fensterfassade
- Das Material ist Kalkstein. Die Mängel sind laut Gutachter entstanden durch Schlagregen und Kohlendioxid der Autoabgase („saurer Regen“).
- Die Natursteinplatten sind mit Drahtankern befestigt. Diese sind durch eine unzureichend ausgeführte und lückenhafte Mörtelschicht im Kontakt mit der eindringenden Feuchtigkeit korrodiert. Nach heutigem Wissen würde man Anker aus Edelstahl verwenden und keine Mörtelschicht einbauen, sondern die Fassade hinterlüften, damit die Feuchtigkeit trocknen kann. Im Übrigen sind die Platten zu dünn. Schon damals war die Materialstärke (ca. 3 cm) schwierig, heute nicht mehr zulässig (mind. 4 cm).Mängel am Betontragwerk und der Stahlbewehrung
- Die Überdeckung des Stahls durch den Beton muss heute 3-5 cm betragen. Die ausgeführte Qualität beträgt nur 1,5-2 cm, teilweise noch weniger. Durch den Eintrag von Feuchtigkeit und Kohlendioxid über die Kapillaren des Natursteins ist das den Betonstahl vor Korrosion schützende alkalische Milieu aufgrund der geringen Betonüberdeckung geschädigt, d. h. der Betonstahl ist korrodiert. Dadurch entsteht die Notwendigkeit einer großflächigen Betonsanierung.
- Das Material ist Kalkstein. Die Mängel sind laut Gutachter entstanden durch Schlagregen und Kohlendioxid der Autoabgase („saurer Regen“).
Folge: Vergipsung des Kalksteins (Gips ist zu 5% wasserlöslich!) und Versprödung des Materials.
- Die Fliesenbeläge sind nicht fachgerecht hergestellt bzw. angebracht (nach heutigem Bauwissen hätte man Dehnungsfugen eingebaut. Die fehlenden Dehnungsfugen verursachen bei Temperaturschwankungen entsprechende Ausbeulungen durch Materialspannungen)Mängel an den anderen Fassadenteilen- Die Natursteinplatten sind mit Drahtankern befestigt. Diese sind durch eine unzureichend ausgeführte und lückenhafte Mörtelschicht im Kontakt mit der eindringenden Feuchtigkeit korrodiert. Nach heutigem Wissen würde man Anker aus Edelstahl verwenden und keine Mörtelschicht einbauen, sondern die Fassade hinterlüften, damit die Feuchtigkeit trocknen kann. Im Übrigen sind die Platten zu dünn. Schon damals war die Materialstärke (ca. 3 cm) schwierig, heute nicht mehr zulässig (mind. 4 cm).Mängel am Betontragwerk und der Stahlbewehrung
- Die Überdeckung des Stahls durch den Beton muss heute 3-5 cm betragen. Die ausgeführte Qualität beträgt nur 1,5-2 cm, teilweise noch weniger. Durch den Eintrag von Feuchtigkeit und Kohlendioxid über die Kapillaren des Natursteins ist das den Betonstahl vor Korrosion schützende alkalische Milieu aufgrund der geringen Betonüberdeckung geschädigt, d. h. der Betonstahl ist korrodiert. Dadurch entsteht die Notwendigkeit einer großflächigen Betonsanierung.
Zur Kenntnis der Mängel durch das Gebäudemanagement bzw. frühere Hochbauamt:
- Dass das Gebäude der Bauverwaltung sanierungsbedürftig ist, war OE 19 bzw. dem früheren Hochbauamt seit langem bekannt. So wurden z.B. 1988/89 die Fassadenplatten durch die GBH nachträglich gesichert (Verdübelungen), Holzfenster ausgetauscht und die Fugen erneuert.
- Es hat eine regelmäßige In-Augenscheinnahme durch den zuständigen Bauunterhalter gegeben, der praktisch wöchentlich vor Ort ist.
- Auch eine Dachdeckerfirma ist regelmäßig vor Ort gewesen (2x jährlich).
- Es hat eine regelmäßige In-Augenscheinnahme durch den zuständigen Bauunterhalter gegeben, der praktisch wöchentlich vor Ort ist.
- Auch eine Dachdeckerfirma ist regelmäßig vor Ort gewesen (2x jährlich).
Wäre zum Beispiel die Fassade bereits vor 10 oder 20 Jahren untersucht und saniert worden, hätte trotzdem eine komplette Betonsanierung stattfinden müssen, weil die mangelnde Betonüberdeckung des Stahls heute nicht mehr zulässig ist. Das Problem der Wetterreaktion des Kalksteins mit dem sauren Regen hätte ebenfalls nicht vermieden werden können und hätte zu einer Komplettsanierung der Fassade führen müssen. Angesichts der begrenzten Finanz- und Personalmittel sowie der gesetzten Investitions-Schwerpunkte für Schulen und Kitas ist es das Ziel gewesen, solange wie möglich die jetzige Nutzung unter Beachtung der Sicherheit der Nutzer und Besucher aufrecht zu erhalten. Erst nach Hinweisen, dass die baulichen Mängel sich verschärfen (erste Lösung von Fassadenplatten an für Nutzer unzugänglichen Stellen), wurden weitere Maßnahmen eingeleitet, die mit entsprechenden Kosten verbunden gewesen sind (Absperrung und Untersuchungen).
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Frage wie folgt:
Frage 1: Wie beurteilt die Stadtverwaltung den brandschutztechnischen Zustand des Bauverwaltungsgebäudes
Der brandschutztechnische Zustand des Gebäudes entspricht ganz überwiegend dem 1954 geltenden Baurecht und den seinerzeit geltenden brandschutztechnischen Bestimmungen. Dieses ist jedoch nicht gleichzusetzen mit den heutigen Anforderungen an Neubauten. Handlungsbedarf mit Anpassung an heutige Standards entsteht erst im Zuge einer umfassenden Sanierung oder einer weitreichenden Änderung des Bestandes.
Frage 2: Welche Mängel sind seit wann bekannt und müssen umgehend behoben werden?
Es gibt einige wenige Abweichungen von der seinerzeit genehmigten Ausführung (z.B. die genannte Aufschlagrichtung einiger Türen). Diese werden jedoch bisher durch Feuerwehr und Bauordnung toleriert und führen nicht zu akutem Handlungsbedarf. Umgehende Maßnahmen hierfür sind also nicht erforderlich.
In der Vergangenheit wurden trotzdem in Abstimmung mit der Feuerwehr bereits diverse bauliche Verbesserungen des Brandschutzes im Rahmen der Bauunterhaltung durchgeführt. So wurden z.B. die Kabeldurchführungen aus den Flurdecken in die Büroräume brandschutztechnisch verschlossen, um den Sicherheitsstandard zu erhöhen.
Frage 3: Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen toleriert die Verwaltung den mangelhaften Zustand seit mehr als 50 Jahren?
Das Gebäude wurde bis auf die oben erwähnten Abweichungen gebaut wie 1954 genehmigt und genießt daher Bestandsschutz. Bauordnungsrechtlich gibt es momentan kein akutes Anpassungsverlangen.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte vor dem Hintergrund, dass die brandschutzrechtlichen Bestimmungen nur weitestgehend eingehalten worden seien, welche Umstände zur Abnahme und Nutzung des Gebäudes im Jahr 1954 geführt hätten. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob in der Verwaltung Überlegungen dahingehend unternommen würden, ein neues Gebäude für die Bauverwaltung zu errichten, falls eine Sanierung unwirtschaftlich wäre oder keine bautechnischen Möglichkeiten vorhanden wären, um das Gebäude zu erhalten.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass die Beanstandungen damals in Zusammenhang mit den Anschlagrichtungen der Feuerschutztüren zu bringen seien und erklärte, dass die Verwaltung die näheren Umstände zur Abnahme des Gebäudes zu Protokoll nachreichen müsse. Sie führte weiter aus, dass dem derzeitigen Stand nach keine baustatischen Probleme zu erwarten wären und dass die Betonsanierung erfolgreich verlaufen werde. Zudem habe die öffentliche Hand eine besondere Verpflichtung gegenüber ihrer denkmalgeschützten Gebäude. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte dazu, dass der öffentlichen Hand eine Abrissgenehmigung durch das Land für ein denkmalgeschütztes Gebäude nur dann erteilt würde, wenn übergeordnete, öffentliche Interessen Beachtung finden könnten, die höher anzusiedeln seien als der Denkmalschutz. Finanzielle bzw. rein wirtschaftliche Erwägungen seien ausdrücklich keine Begründung dafür, dass das Land der Stadtverwaltung eine Genehmigung zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes erteilen würde.
Protokollantwort der Verwaltung:
Der Vorgang ist aus den Akten nach ca. 60 Jahren nicht mehr komplett nachvollziehbar. Fest steht, dass der Bauschein Bedingungen enthält, die in einigen wenigen Punkten nicht umgesetzt wurden. Über die Inbetriebnahme des Gebäudes sind jedoch keine Unterlagen vorhanden.
Am 17.02.1959 fand eine Nachprüfung der Entlüftungsvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen im Haupttreppenhaus des Block A statt. In der Niederschrift zum Termin ist darauf hingewiesen, dass die von der Feuerwehr bei der Prüfung des Bauantrags 1954 gestellten Forderungen teilweise von nachfolgenden Richtlinien überholt sind. Im Haupttreppenhaus Block A wurde daraufhin mit der Feuerwehr ein Rauchversuch durchgeführt, der zum Ergebnis hatte, dass der Rauch nach Öffnung der Lüftungsöffnungen in weniger als 10 Minuten abzog. Der Vertreter der Feuerwehr bezeichnete dies als ausreichend.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte vor dem Hintergrund, wonach sich eine laufende Sanierung offensichtlich nicht rechnen würde, ob die Verwaltung eine Strategie zum kontrollierten Verfall von Immobilien praktizieren würde, um diese dann später wieder aufbauen zu können.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte und erläuterte, dass eine Betonsanierung vor zehn Jahren genauso notwendig gewesen wäre wie heute und dass der Umfang der Betonsanierung, abgesehen vom Mitteleinsatz, ebenfalls genau der gleiche sei. Sie führte weiter aus, dass die Verwaltung in den vergangenen zehn Jahren den Schwerpunkt auf den Bau und die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten gerichtet habe. Man habe zum 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf Krippenplätze zu erfüllen gehabt. Ferner habe man in den Schulgebäuden Maßnahmen zur Inklusion umzusetzen gehabt. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, dass die Verwaltung wissentlich die Sanierung der Bauverwaltung verschoben habe, um die Errichtung von Gebäuden zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern und Jugendlichen in Hannover voran zu treiben.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, wie viele MitarbeiterInnen im Instanthalte-Management beschäftigt seien, in welchen Intervallen diese die Gebäude prüfen würden und welchen beruflichen Background diese hätten. Ratsherr Blaschzyk fragte weiter, wie hoch die Rückstellungen für die Sanierungen der Gebäude wären und wie viele öffentliche Gebäude in Hannover in einem ähnlich baulichen Zustand wären wie das Bauverwaltungsgebäude.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass man zu den Überprüfungen der Gebäude nicht pauschal antworten könne, da ein Gebäude aus unterschiedlichen Teilen bestünde und auch das Alter Beachtung fände. Die Fassade der Bauverwaltung werde beispielsweise zurzeit jede Woche und das Dach nur zweimal im Jahr kontrolliert. Sie führte weiter aus, dass in Hannover dieselbe Situation vorherrschen würde, wie beim Bund, den Ländern und fast allen Kommunen in Deutschland. Die meisten öffentlichen Gebäude seien aus bekannten historischen Gründen nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, da die Kommunen versucht hätten nach 1945 so schnell wie möglich eine Infrastruktur aufzubauen. Deshalb sei eine gesunde Verteilung in Bezug auf die Entstehungsjahrgänge nicht gegeben. Da diese Gebäude aus Zeitgründen und Materialknappheit nicht mit der üblichen Qualität errichtet worden und inzwischen ca. 60 Jahre als wären, müssten viele öffentliche Gebäude dringend saniert werden. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette unterstrich, dass in den kommenden Jahren hohe Investitionen in die Liegenschaften der Landeshauptstadt getätigt werden müssten, dass auch für diesen Bereich nach einer Prioritätenliste gearbeitet werden müsste und dass aus finanziellen Beweggründen Abstriche in Hinblick auf den Umfang der Sanierungen und Zeitaufschübe in Kauf genommen werden müssten.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann ergänzte, dass im Haushaltsplan auf Seite 77 unter dem wesentlichen Produkt „Gebäudemanagement“ die bauliche Unterhaltung aufgeführt sei. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass eine ordentliche bauliche Unterhaltung 1,2 % vom Neuwert verlange und dass der Sachkosteneinsatz zusammen mit den aus den vergangenen Jahren gebildeten Rücklagen in Höhe von 17 Mio. € dieser Vorgabe entsprechen würde. Die Stadtverwaltung stehe mit den Investitionen deutlich über den Abschreibungen und dass bedeute, dass das Vermögen der Landeshauptstadt weiter ansteige. Er erörterte, dass die Rückstellungen der Sanierungen an öffentlichen Gebäuden einzig und allein aus finanziellen Notsituationen heraus entstanden seien. In diesem Zusammenhang sei es sehr viel einfacher eine Sanierung zurückzustellen, als 20 Personalstellen abzubauen. Stadtkämmerer Dr. Hansmann machte deutlich, dass man das Gebäude der IGS Mühlenberg selbst bei jahrzehntelanger guter baulicher Unterhaltung hätte heute wahrscheinlich abreißen müssen, da das Gebäude in seiner gesamten Struktur sowie dem energetischen Standard völlig überholt und veraltet sei. Eine gute bauliche Unterhaltung garantiere nicht, dass Gebäude irgendwann dann doch abgerissen bzw. grundsaniert werden müssten.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Maßnahmen zur Anpassung an die Brandschutzrichtlinien mit Stand 1954 durchgeführt worden wären.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass der aktuelle Stand des Gebäudes der Feuerwehr bekannt wäre, mit der Feuerwehr abgestimmt worden sei und von der Feuerwehr akzeptiert würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, wie die Verwaltung die Möglichkeit für einen Neubau beurteile, ob es inzwischen eine abgestimmte Meinung der Dezernenten dazu gäbe und ob neben den drei Sanierungsvarianten ein möglicher Neubau des Bauverwaltungsgebäudes geprüft würde.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette unterstrich, dass sich die Verwaltung nicht mit einem Neubau beschäftigen würde, da der Abriss der Bauverwaltung aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zulässig sei. Ferner werde man aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Herbst die günstigste Variante vorstellen, die im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglich sei.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann dementierte den in der Tagespresse veröffentlichten Bericht, wonach er einen Vorschlag für einen Neubau des Bauverwaltungsgebäudes in die Öffentlichkeit transportiert habe. Er stellte klar, dass die Antwort auf die Frage, Sanierung auf Neubaustandard oder Neubau jedem einleuchten sollte und dass ein Neubau aus Gründen der Logistik an einem anderen Standort sinnvoller wäre. Allerdings seien diese Fragen rein hypothetischer Natur, da die gesetzlichen Grundlagen nicht zu umgehen seien. Ferner werde die Verwaltung dem Rat die günstigste Variante zur Sanierung der Bauverwaltung vorschlagen. Abschließend wies Stadtkämmerer Dr. Hansmann darauf hin, dass die Erste Stadträtin im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten keine Baudrucksache, sondern einen Sachstandsbericht vom Gebäudemanagement vorgelegt habe.
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) fragte, für welchen Planungszeitraum ein neu errichtetes Gebäude der Stadtverwaltung vorgesehen sei.
Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass ein jeder Bauherr der Ansicht sei, dass ein Gebäude für die Ewigkeit zu errichten wäre. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass jedem klar sein sollte, dass in den Jahren vor den Weltkriegen, als die Arbeitskräfte und das Material günstiger waren, großzügiger gestaltet und Gebäude mit dickeren Wänden versehen worden wären, als das heute üblich sei. Es sei jedoch genauso wenig ein Geheimnis, dass in den Nachkriegsjahren, bis in die fünfziger und sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, deutlich sparsamer und mit dünneren Wänden gebaut worden wäre, als dass die heutigen statischen, baurechtlichen und energetischen Vorschriften zulassen würden. Stadtbaurat Bodemann erörterte weiter, dass viele deutsche Kommunen, die nicht über eine große Anzahl an historischen Baudenkmälern verfügen würden, Gebäude aus der Gründerzeit unter Denkmalschutz stellen würden, um diese als Zeichen einer wichtigen Epoche an nächste und übernächste Generationen weitergeben zu können. Stadtbaurat Bodemann erklärte abschließend, dass man aufgrund der heute zur Verfügung stehenden bautechnischen Möglichkeiten davon ausgehe, dass man Gebäude wie z.B. die IGS Mühlenberg für einen sehr langen Zeitraum zu errichten und dass man ferner hoffe, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, um diese entsprechend bautechnisch unterhalten zu können.
Ratsherr Hillbrecht fragte, ob die Verwaltung bereits einschätzen könne, ob eine Sanierung des Bauverwaltungsgebäudes auf Neubaustandard überhaupt möglich wäre.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verwies auf die Informationsdrucksache Nr. 0124/2015 und bat darum es den Anwesenden zu ersparen, diese komplett vorlesen zu müssen.
TOP 2.3.
der Fraktion Die Hannoveraner zur Einrichtung eines Onlineportals speziell für Inhaber-geführte Geschäfte
(Drucks. Nr. 0310/2015)
Wird schriftlich beantwortet
TOP 3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0414/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0414/2015.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
TOP 4.
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0299/2015 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) sagte, dass seine Fraktion die ungesteuerte Einwanderung aus allen Gebieten der Erde nach Deutschland politisch für falsch halte. Er glaube, dass es sich Deutschland nicht mehr lange leisten könne, jeden aufzunehmen der an die Tür klopfe, ohne dass es dabei zu chaotischen und unkontrollierbaren Folgen käme. Ratsherr Wruck stellte fest, dass solange die Zuwanderungsgesetze nicht im Sinne einer deutlichen Einschränkung geändert würden, die Kommunen verpflichtet wären den Ankommenden Wohnraum und sonstige Verpflegungen angedeihen zu lassen. Das bejahe auch die gesetzestreue Fraktion Die Hannoveraner. Die Verwaltung erfülle in diesem Rahmen lediglich ihre Pflicht, wenn diese, unter nicht leichten Bedingungen, die Grundversorgung sicherstellen würde. Dieser schwierigen Aufgabe werde die Stadt nach Ansicht der Fraktion Die Hannoveraner in anerkennenswerter Weise gerecht. Ratsherr Wruck führte weiter aus, dass dies allerdings nichts an der Tatsache ändere, dass dies nicht so weitergehen könne wie bisher. Denn die Landeshauptstadt sähe sich nun schon gezwungen einen Kredit in Höhe von 65 Mio. € aufzunehmen, um die eintreffenden Asylbewerber versorgen zu können. Ratsherr Wruck konstatierte, dass man eventuell erst am Anfang stünde. Denn die Stadt werde mit Flüchtlingsheimen vollgestellt. Inzwischen nutze man beispielsweise freie Plätze vor Friedhöfen, um Modulbauten aufzustellen. Teilweise würden Gewerbeflächen für die Errichtung von Flüchtlingsheimen genutzt. Es sei unter den gegebenen Zuwanderungsgesetzen nur noch eine Frage der Zeit, wann der Georgsplatz, der Weißekreuzplatz oder der Bonifatiusplatz mit Flüchtlingsdörfern zugestellt würden. Zudem könne der Wohnungsbau nicht hinter den eintreffenden Menschenmassen herkommen. Sporthallen müssten vermehrt zu Flüchtlingsunterkünften zweckentfremdet werden. Ratsherr Wruck stellte klar, dass die Fraktion Die Hannoveraner dies alles nicht wolle. Deshalb sage man Nein zu diesem Nachtragshaushalt - obwohl man wisse, dass die Emigranten untergebracht werden müssten – obwohl man wisse, dass die Stadt verpflichtet sei die Flüchtlinge aufzunehmen. Die Fraktion Die Hannoveraner wolle mit ihrem scheinbaren Widerspruch deutlich machen, dass man von der Bundesregierung eine Veränderung der Zuwanderungsgesetze verlange.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die 65 Mio. € eine große Belastung für die Landeshauptstadt Hannover darstellen würden. Allerdings sei es die humanitäre Pflicht die Flüchtlinge aufzunehmen und entsprechend unterzubringen. In diesem Rahmen sei es besonders wichtig sich den vom Rat gegebenen Standards wieder annähern zu können.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der 1. Nachtragshaushaltssatzung zustimmen werde, da die Ausweitung des Sofortprogramms zur Flüchtlingsunterbringung erforderlich sei. Ferner bat Beigeordnete Markowis die Vertreter der Fraktion Die Hannoveraner ihre unsäglichen Betrachtungsweisen zu den Themen Migration und Flüchtlinge für sich zu behalten.
Ratsherr Hillbrecht erläuterte, dass es nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern zudem eine rechtliche Notwendigkeit sei, für eine entsprechende Unterbringung der Flüchtlinge in Hannover zu sorgen. Ratsherr Hillbrecht zeigte sich erbost darüber, dass die vorliegende Thematik von der Fraktion Die Hannoveraner mit irgendwelchen Ressentiments zu einer Weltanschauung verstrickt würde und erklärte, dass er der Drucksache zustimmen werde.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) verknüpfte ihre Lebensgeschichte mit den Themen Zuwanderung und Integration und erörterte, dass sie persönlich und die Deutschen insgesamt durch die Zuwanderung, sei es durch die Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg oder der aktuellen Flüchtlingssituation, profitiert hätten und auch weiterhin profitieren würden.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) verwies auf die Berichterstattung aus den Medien, wonach sich Unterstützerkreise aus der Bevölkerung für die Flüchtlingsunterkünfte engagieren würden
und dass die in Hannover eintreffenden Menschen von der überwiegenden Mehrheit der Stadtgesellschaft mit großer Anteilnahme in Hannover aufgenommen würden. Dies mit einer Quote der Deutschen Presse Agentur in Höhe von 61 % zur Ablehnung der Flüchtlingspolitik für Gesamtdeutschland in Verbindung zu bringen sei beschämend. Ratsherr Dr. Menge erörterte, dass die Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung das geeignete Mittel sei, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe auf breite Schultern zu stellen. Denn das sei nicht nur eine Verpflichtung der Kommune, sondern ebenso eine des Landes und des Bundes. Ratsherr Dr. Menge erläuterte weiter, dass mit dem Nachtragshaushalt schnell reagiert werden könne, die eigentliche Investsumme des Haushaltes dadurch unangetastet bleibe und mit dieser dem Bund sowie dem Land zeige, dass man eine wichtige Aufgabe mit Extrageld unterfüttern müsse.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann hob hervor, dass es der Stadtverwaltung gelungen sei, in Abstimmung mit der Politik in nur zwei Wochen die 1. Nachtragshaushaltssatzung auf den Weg zu bringen. Ferner würde die vorliegende Drucksache dokumentieren, wie leistungsfähig die Verwaltung bei dezernatsübergreifenden Belangen agiere und wie leistungsstark und zügig die MandatsträgerInnen im Rat und seinen Gremien Beschlussfassungen erarbeiten und verabschieden könnten.
Ratsherr Kelich (SPD) machte deutlich, dass die Fraktion Die Hannoveraner mit ihren Ausführungen endgültig einen Punkt erreicht habe, der nicht mehr zu tolerieren sei. Das permanente Hetzen und Aufwiegeln gegen die multikulturelle Gesellschaft in Hannover, welche selbst in die Haushaltsrede der Fraktion Die Hannoveraner Einzug gehalten habe, seien für alle sozialdemokratisch denkenden Ratsmitglieder inzwischen eine Zumutung. Ratsherr Kelich betonte, dass eine Multikultur durch Zuwachs und Austausch zu jeder Zeit immer für eine Weiterentwicklung der Gesellschaft gesorgt und dass die Monokultur immer mindestens einen Stillstand, wenn nicht sogar die Rückentwicklung einer Gesellschaft beflügelt habe.
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) erklärte, dass es für seine Fraktion wenig beeindruckend sei, wenn eine moralische Überlegenheit demonstriert würde, nur weil man eine Meinung vertrete, die mit der, der überwiegenden Mehrheit differiere. Ratsherr Wruck stellte klar, dass er in seinen Ausführungen dargestellt habe, dass die Drucksache angesichts der aktuellen Rechtslage notwendig sei. Er stimme der Verwaltungsvorlage jedoch nicht zu, um ein Signal in Richtung der Bundesregierung zu senden, damit diese die Zuwanderungsgesetze, welche die Kommunen in immer größere Notsituationen manövriere, ändere.
Ratsherr Wruck bemerkte, dass explizit in diesem speziellen Fall die Mehrheit des Rates nicht mit der überwiegenden Mehrheit der Stadtgesellschaft in Hannover übereinstimmen würde. Zudem sei es legitim in diesem Punkt eine andere Meinung vertreten zu dürfen, da in den Foren der Zeitungen und im Internet noch viel kontroverser argumentiert und diskutiert würde.
Ratsherr Wruck machte ferner deutlich, dass er persönlich jeden in Not geratenen, völlig unabhängig von der Herkunft des Notleidenden, seine Hilfe anbieten würde. Es sei jedoch zwingend in Frage zu stellen, ob eine derart fortgesetzte Massenzuwanderung die finanzielle Verträglichkeit auch eines reichen Landes in naher Zukunft überlasten könnte. Zudem würde sich das Erscheinungsbild der Innenstädte durch das Aufstellen von Flüchtlingsunterkünften fortwährend verändern.
Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Nachtragshaushalt zustimmen werde. Allerdings habe man einen Dringlichkeitsantrag in das Verfahren gegeben, da man bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Hannover zunehmend leide. Beigeordneter Seidel bedankte sich in diesem Zusammenhang beim Sozialdezernenten und seinem Team für ein hervorragendes Integrationsmanagement.
Beigeordnete Kastning (SPD) zeigte sich erfreut darüber, dass der Rat eine klare Position zu den Ausführungen vom Ratsherrn Wruck bezogen habe und erläuterte, dass nicht die unterschiedlichen Meinungen das Thema seien. Beigeordnete Kastning merkte an, dass der Rat der Stadt die Meinung der Fraktion Die Hannoveraner zwangsläufig zur Kenntnis nehmen müsse. Man müsse diese allerdings weder gut noch richtig finden und schon gar nicht unterstützen.
Beigeordnete Kastning führte weiter aus, dass die Fraktion Die Hannoveraner darauf hinweise, dass die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten seien. Allerdings würde die Fraktion Die Hannoveraner nicht vergessen zu formulieren, dass man im Kern eigentlich wolle und von der Bundesregierung dafür die Legitimierung verlangen würde, dass nicht so viele Ausländer nach Deutschland kommen sollten. Die Fraktion Die Hannoveraner negiere die Notlage der Flüchtlinge, dass Deutschland, die westeuropäischen Länder und die USA reiche Länder seien und durchaus die Kapazitäten hätten, um mit der Notsituation der Flüchtlinge verantwortungsbewusst umgehen zu können.
Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass es in der Nachkriegszeit, im zerstörten Hannover möglich gewesen sei ca. 15.000 Flüchtlinge aufzunehmen und bekräftigte, dass es dann wohl heute möglich sein sollte 5.000 oder mehr Menschen in Hannover aufnehmen zu können. Man sollte in diesen Zusammenhang einmal genauer betrachten, welche Anstrengungen Länder wie Jordanien und die Türkei unternehmen würden, um eine weitaus größere Anzahl von Flüchtlingen Schutz und Obdach zu gewähren.
Beigeordnete Kastning forderte die Fraktion Die Hannoveraner dazu auf, ihre nicht mehr „rechts-konservative“, sondern inzwischen „rechts-unmenschliche“ Weltanschauung zu überdenken und Artikulationen sowie Aufwiegelei in diese Richtung zu unterlassen, weil sich dadurch auch Mitglieder des Rates direkt, persönlich angegriffen fühlten.
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die vorliegende Drucksache nicht als Wohltat zu betrachten sei, sondern als historische Pflicht anzuerkennen wäre. Ratsherr Drenske bemerkte, dass auch er einen Flüchtlingshintergrund habe, da seine Großmutter aus Schlesien nach Hannover gekommen sei. Deshalb sei die Unterstützung von Menschen, die ihr Zuhause verloren hätten, nach seiner Ansicht etwas sehr Richtiges.
Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Nachtragshaus- haltssatzung 2015 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0299/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 18.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 0420/2015)
Beigeordneter Seidel (CDU) führte aus, dass die Fraktion der CDU der Auffassung sei, dass die Verwaltung zügig Maßnahmen ergreifen möge, wie eine Gegenfinanzierung darzustellen sei, da man sich inzwischen erste Gedanken zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt mache. Beigeordneter Seidel wies darauf hin, dass er dem Rat der Stadt seit dem Jahr 2001 angehöre und dass seitdem das Instrument eines Nachtragshaushaltes nicht in Anspruch genommen worden wäre. Dies würde zeigen, in welcher finanziell dramatischen Situation sich die Stadt Hannover derzeit befände. Zudem habe der Stadtkämmerer im Rahmen der Haushaltsverabschiedung darauf hingewiesen, dass zur Haushaltskonsolidierung IX, in Bezug zur Flüchtlingsthematik die Haushaltskonsolidierung IX plus folgen müsse. Deshalb sei dringendes Handeln geboten, um notwendige, gegensteuernde Maßnahmen zu erarbeiten, damit die Landeshauptstadt weiter finanziell handlungsfähig bleiben könne.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da die Formulierung „gegensteuernde Maßnahmen“ zu allgemein gehalten sei. Im Besonderen auch deshalb, da nicht abzusehen sei wie sich die Umstände zur Flüchtlingsthematik in Hannover entwickeln würden. Ratsherr Dr. Menge erörterte weiter, dass im Rahmen der Haushaltsverabschiedung darauf verwiesen worden sei, dass die Inhalte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes IX plus mit der Einbringung des Haushalts 2016 am 10. September 2015 bekannt gegeben würden.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde, da man einem positiven Bescheid zum Nachtragshaushalt durch die Kommunalaufsicht nicht vorgreifen wolle. Beigeordnete Markowis führte aus, dass vorrangig weiterhin Forderungen zu höheren Beteiligungen an den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung in Gesprächen mit Land und Bund formuliert werden müssten, bevor über Umschichtungen im städtischen Haushalt nachgedacht würde. Ferner wäre es erfreulich, wenn sich die Ausstattung des Nachtragshaushalts über Kredite finanzieren lassen würde, da diese zurzeit günstig zu haben wären. Beigeordnete Markowis betonte abschließend, dass man perspektivisch darauf hinarbeiten müsse, dass das Thema Flüchtlingsunterbringung aus dem regulären Haushalt heraus gestaltet werden könne.
Beigeordnete Kastning (SPD) wies darauf hin, dass in der Vergangenheit immer mal wieder Nachtragshaushalte beschlossen worden wären und dass der letzte zur Kapitalzuführung in Höhe von 125 Mio. € an die Deutsche Messe AG aufgestellt worden sei. Ferner befände man sich seit über 20 Jahren in Haushaltskonsolidierungen und auch in Bezug auf die Messe sei damals niemand darauf gekommen, eine zusätzliche Haushaltskonsolidierung aufzustellen. Beigeordnete Kastning räumte ein, dass es sich im Nachtragshaushalt um eine hohe Summe handele, allerdings sollte diese im Gesamtkonzept der Finanzplanung zur Mitte des Jahres Betrachtung finden.
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Ansicht sei, dass der zugegebenermaßen hohe Betrag vom Stadtkämmerer im Rahmen des normalen Verwaltungshandelns mit verarbeitet werden könne. Ferner seien weiterhin Gespräche zu führen, um das Land und den Bund zu höheren Beteiligungen an der Flüchtlingsunter- bringung zu bewegen. In diesem Zusammenhang könnten die Ratsfraktionen der CDU und der SPD ihre guten Kontakte zur Bundesregierung nutzen, da der Bundesfinanzminister mit Verweis auf seinen ausgeglichenen Haushalt sicherlich noch über stille Reserven verfügen würde. Beigeordneter Förste erklärte, dass die Fraktion DIE Linke. den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU ablehnen werde.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP nähere Angaben zu den gegensteuernden Maßnahmen wünsche, um zukünftig bei Drucksachen entsprechend beschließen zu können.
Beigeordneter Seidel (CDU) stellte klar, dass der Finanzminister von einer schwarzen Null im Bundeshaushalt gesprochen habe und dass man von Null wenig verteilen könne. Er machte zudem deutlich, dass man sich auf die Zustimmung aller Fraktionen im Rat für die Resolution der CDU-Fraktion zum Durchreichen der Bundesmittel für die Flüchtlingsunter- bringung durch das Land an die Landeshauptstadt Hannover, aufgrund der voran- gegangenen Ausführungen freue.
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) entgegnete, dass die Fraktion DIE LINKE. den Begriff schwarze Null einordnen könne. Allerdings sollte man die Existenz von Schattenhaushalten nicht verdrängen und sich im Klaren darüber sein, dass im Bundeshaushalt sehr viel einfacher Positionen verschoben werden könnten, als beispielsweise in einem kommunalen Haushalt. Ratsfrau Nowak betonte, dass das Eingeständnis der Bundesregierung zur verantwortungsvollen Aufnahme von Flüchtlingen nicht bedeuten dürfe, dass diese über den Länderfinanzausgleich, dem Kommunalfinanzausgleich und mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 50 % letztendlich mit Krediten der Kommunen finanziert werden müsse. Es werde lieber über das Verschieben von Zuständigkeiten debattiert, als sich an einen Tisch zu setzen um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Es sei durchaus legitim, dass der Bund die Flüchtlingsunterbringung über eigene Kredite finanziere. Denn jeder Flüchtling und Asylantragsteller trage durch seinen persönlichen Bedarf, Verbrauch sowie der Aufnahme einer Arbeit, nach Ablauf der Sperrfrist, zum Bundeshaushalt bei. Ratsfrau Nowak fragte zum Abschluss, wann der Rat mit den Rahmendaten zur zusätzlichen Konsolidierung rechnen könne.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Verwaltung im Rahmen der Haushaltseinbringung am 10. September 2015 Antworten zu der Finanzierung geben werde. Man werde ferner eine Prognose zur Gewerbesteuer abgeben und die Aufwandsseite sowie die Defizite darstellen. Die Verwaltung müsse zudem abschätzen ob mittelfristig das Haushaltskonsolidierungskonzept IX mit 34 Mio. € ausreiche. Er betonte, dass die Verwaltung rechtlich verpflichtet sei gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten, falls dies nicht der Fall sei.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann sagte, dass eine Einschätzung zur Flüchtlingsentwicklung über mehrere Jahre unmöglich sei und erinnerte daran, dass man vor zwei Jahren noch über die Flüchtlingszuwanderung aus Süd-Osteuropa diskutiert habe.
Mit 35 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0420/2015 ab.
TOP 5.
Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0337/2015)
Ratsherr Engelke (FDP) verwies auf den Punkt 2 des Antrages und erklärte, dass er dem Ankauf der Modulanlagen zustimmen könne. Ratsherr Engelke fragte ferner, ob die Verwaltung beabsichtige den Ankauf der Modulanlagen auszuschreiben.
Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung überregionale Aufmerksamkeit in den Medien erregt habe und dass die Stadtverwaltung im Nachgang der Haushaltsplanberatungen bis hin zum heutigen Tage Reaktionen aus dem Markt zur Verfügbarkeit von Modulanlagen erfahren habe. Stadtbaurat Bodemann erläuterte weiter, dass der Verwaltung eine Einschätzung zur Ernsthaftigkeit der Offerten nicht zustünde, dass man die Notwendigkeit von Ausschreibungen prüfe und dass man sich zudem aus Zeitgründen über Zwischenlösungen Gedanken machen müsse.
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man große Herausforderungen zum Thema Flüchtlingsunterbringung zu bewältigen habe. Allerdings würden nicht nur in Bezug dazu Kapazitäten fehlen, sondern bei Sprachlernklassen, in Hinblick auf Pflegefamilien für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge oder zu den Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Beigeordnete Markowis erörterte weiter, dass Hannover ohnehin einen angespannten Wohnungsmarkt habe und dass die Anmietung von Hotels aufgrund realistischer Verfügbarkeiten stagniere, so dass zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden müsse. Sie wies darauf hin, dass im Stadtbezirk Hannover-Nord zurzeit Wohnraum für Flüchtlinge, der anschließend dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt werden könnte, entstünde. Beigeordnete Markowis erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen werde, da eine existente Notsituation entstanden sei. Die Kriterien zur Flüchtlingsunterbringung, zur sozialen Betreuung und zur sozialräumlichen Integration, die von Flüchtlingsorganisationen gelobt worden wären, würden im Einklang mit den politischen Beschlüssen dazu auch weiterhin gelten.
Ratsherr Engelke (FDP) bat um eine getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 des Antrages und ergänzte, dass sich die FDP-Fraktion zu Punkt 2 enthalten werde, da ihn die Erläuterungen zu den Ausschreibungen nicht komplett überzeugt hätten.
Ratsherr Nagel (SPD) stellte klar, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Modulbauten nur eine Übergangslösung sein könne. Ratsherr Nagel bedankte sich beim Baudezernenten und seinem Team in kreativer Hinsicht, da die Modulbauten erstaunlich gut unter anderen mit Freizeit- und Betreuungsräumen sowie Räumen zur ärztlichen Betreuung ausgestattet seien. Deshalb sei diese Herangehensweise durchaus zu begrüßen, auch wenn die Modulbauten nicht den ursprünglichen Ansprüchen entsprächen. Ratsherr Nagel erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Ankauf der Modulbauten zustimmen werde, da am Rechenbeispiel deutlich ablesbar sei, dass der Kauf auf Dauer deutlich günstiger wäre als das Mieten. Ferner sei die Herangehensweise in Hinblick auf den Informationsaustausch mit den Stadtbezirksräten und den daraus entstandenen Empfehlungen zu Standorten positiv hervorzuheben.
Ratsherr Blaschzyk (CDU) hob hervor, dass die Fraktion der CDU bereits vor zwei Jahren, unter Kenntnisnahme der Entwicklungen in einigen arabischen und afrikanischen Staaten, die im Antrag beschriebenen Modulbauten ins Gespräch gebracht hätten. Zu dieser Zeit hätten die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD diese Unterbringungs- möglichkeit mit Begrifflichkeiten wie menschenverachtend und ähnlichem in Verbindung gebracht, um damit ihre moralische Überlegenheit zu demonstrieren, anstatt sich der Realität zu stellen. Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass sich die Mehrheitsfraktionen im Rat nicht nur beim Baudezernenten und seinen MitarbeiterInnen bedanken, sondern auch entschuldigen sollten, da diese dem Baudezernenten mit ihren Beschlüssen einen großen Teil seines Handlungsspielraums genommen hätten.
Ratsherr Engelke (FDP) gab zur Ausschreibungsproblematik zu bedenken, dass ein Jeder die Landeshauptstadt Hannover in diesem Zusammenhang verklagen könnte und dass sich allein dadurch enorme Zeitverzögerungen ergeben könnten. Abschließend bedankte sich Ratsherr Engelke bei Stadtbaurat Bodemann und seinem Team für ihre kreative Arbeit.
Stadtbaurat Bodemann versicherte, dass sich die Bauverwaltung über die Problematiken im klaren sei, dass keine Fehler sowie Zeitverzögerungen zu befürchten wären und dass man der Drucksache bedenkenlos zustimmen könne.
Ratsherr Nagel (SPD) merkte an, dass seiner Einschätzung nach der Stadtbaurat die Beschlüsse zu den Unterbringungsstandards mit tragen würde. Er unterstrich, dass Modulbauten nur im Rahmen eines Sofortprogramms installiert werden sollten. Ratsherr Nagel konstatierte, dass vor zwei Jahren niemand die Bewegung Islamischer Staat und die Ausmaße des Flüchtlingsstroms insgesamt habe voraussehen können. Die Landeshauptstadt Hannover habe für den Zeitraum von September 2014 bis August 2015 bereits drei Erhöhungen in der Zuweisungsquote durch das Land, von 800 auf 1.300 und dann um weitere 2.600 Flüchtlinge erhalten.
Getrennte Abstimmung:
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Ziffer 1 des Antrages zum Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen
in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 0337/2015.
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages zum Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen
in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 0337/2015.
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Ziffer 1 des Antrages zum Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen
in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 0337/2015.
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Ziffer 2 des Antrages zum Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen
in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 0337/2015.
TOP 6.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2012
(Drucks. Nr. 0139/2015 mit 2 Anlagen)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den konsolidierten Gesamtabschluss 2012 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0139/2015 mit 2 Anlagen.
TOP 7.
Mietspiegel 2015 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2750/2014 mit 1 Anlage)
Mit 41 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Mietspiegel 2015 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2750/2014 mit 1 Anlage.
TOP 8.
Europaweites Vergabeverfahren der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung
(Drucks. Nr. 2855/2014 mit 1 Anlage)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat das europaweite Vergabeverfahren der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2855/2014 mit 1 Anlage.
TOP 9.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative: 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus", Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2846/2014 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2846/2014 mit 5 Anlagen.
TOP 10.
Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum -, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0231/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0231/2015 mit 4 Anlagen.
TOP 10.3.
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz -, gemäß § 13a BauGB, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0278/2015 mit 3 Anlagen)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung - Am Ahlemer Holz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0278/2015 mit 3 Anlagen.
TOP 10.4.
Bebauungaplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten I -, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0300/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1765 - Am Wiesengarten I, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0300/2015 mit 4 Anlagen.
TOP 11.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)
Abgesetzt
TOP 12.
A N T R Ä G E
TOP 12.1.
der CDU-Fraktion zu einer Resolution zur Aufstockung der Mittel für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
(Drucks. Nr. 0280/2015)
eingebracht und überwiesen:
Schulausschuss,
Sozialausschuss,
Internationaler Ausschuss,
Verwaltungsausschuss,
Ratsversammlung
Schulausschuss,
Sozialausschuss,
Internationaler Ausschuss,
Verwaltungsausschuss,
Ratsversammlung
TOP 12.2.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Erhalt und Renovierung des Gebäudes der Bauverwaltung
(Drucks. Nr. 0301/2015)
Zurückgezogen
TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht von Unterlagen zu Außengastronomieflächen
(Drucks. Nr. 0281/2015)
Akteneinsicht erhalten: Ratsherr Blaschzyk, Ratsherr Emmelmann, Ratsherr Hanske, Ratsherr Nagel, Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dette, Ratsfrau Nowak, Ratsherr Engelke, Ratsherr Böning, Ratsherr Hillbrecht, Ratsherr Leineweber
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll:
H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
