Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 18.02.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.02.2015)
Protokoll (erschienen am 16.04.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - VI-01.2 - Datum 04.03.2015

PROTOKOLL

58. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 18. Februar 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 15.00 - 17.10 Uhr
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 17.45 Uhr
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Dickneite
(Herr Fahr)
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Frau Prof. Dr. Ing. Masuch
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Harling PR
Herr Weinreich Baureferat
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Neumann Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Freiwald Fachbereich Tiefbau
Frau de Cassan Fachbereich Tiefbau
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) - Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz)
- Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 2475/2014 mit 12 Anlagen)

1.1. Änderungsanträge zur Drucksache Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) - Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz)
- Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 2475/2014 E1 mit 2 Anlagen)

1.1.1. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0363/2015)

1.1.2. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0367/2015)

1.1.3. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0368/2015)


1.1.4. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0369/2015)

1.1.5. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0370/2015)

1.1.6. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0371/2015)

1.1.7. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks.Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer), - Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz), - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0372/2015)

2. Bebauungspläne

2.1. Bebauungsplan Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0054/2015 mit 4 Anlagen)

2.1.1. Bebauungsplan Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0054/2015 E1 mit 1 Anlage)

2.2. Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen)

2.3. Bebauungsplan Nr. 666, 1. Änderung – Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift - Verfahren gemäß § 13a BauGB-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0277/2015 mit 4 Anlagen)

3. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2015 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0185/2015 mit 1 Anlage)


4. Stadtbahnstrecke C-Nord
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Krepenstraße
(Drucks. Nr. 0056/2015 mit 3 Anlagen)

5. Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 2729/2014 mit 1 Anlage)

5.1. Änderungsantrag zur DS 2729/2014, Am Hohen Ufer 1. BA
(Drucks. Nr. 2729/2014 E1 mit 1 Anlage)

5.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2729/2014 (Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020")
(Drucks. Nr. 0400/2015)

6. Bericht der Verwaltung

7. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Erbbaurechtsänderung
(Drucks. Nr. 0098/2015 mit 4 Anlagen)

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Ratsherr Küßner bedankte sich bei Herrn Weinreich für die gute Begleitung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses in den letzten knapp sieben Jahren. Er habe alle Ratsmitglieder wertfrei beraten, unabhängig davon welcher Partei sie angehört hätten. Er wünschte ihm für die Zukunft ein gesundes langes Leben und alles Gute.

Ratsherr Nagel sprach ebenfalls seinen Dank für die gute Zusammenarbeit aus.

Herr Weinreich gab den Dank weiter an die Mitarbeiter des Baureferats, die den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss ebenfalls betreut haben. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sei ein besonders lebendiger Ausschuss. Man könne erkennen, dass die Arbeit des Ausschusses von besonderem Interesse für die Bevölkerung sei.


Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 5.2.: Tischvorlage



1. Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) - Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz)
- Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

(Drucks. Nr. 2475/2014 mit 12 Anlagen)

1.1. Änderungsanträge zur Drucksache Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer) - Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz)
- Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

(Drucks. Nr. 2475/2014 E1 mit 2 Anlagen)

1.1.1. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0363/2015)

1.1.2. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0367/2015)

1.1.3. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0368/2015)

1.1.4. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0369/2015)

1.1.5. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0370/2015)

1.1.6. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0371/2015)


1.1.7. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks.Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer), - Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz), - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 0372/2015)

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass die D-Linie den Ausschuss schon eine ganze Weile beschäftige. Jetzt sei über die von den Maßnahmenträgern vorgeschlagenen Abschnitte 3 bis 5.abzustimmen. Man müsse sich mit den stadtseitigen Aspekten der Maßnahme beschäftigen. Er habe einen Änderungsantrag zu dem Ursprungsantrag, sowie eine Reihe von Ergänzungsanträgen eingereicht, die alternativ zu sehen seien. Würde sein Änderungsantrag angenommen, wären die Ergänzungsanträge hinfällig. Sein Änderungsantrag beinhalte den Planungen zu Abschnitt 5 zuzustimmen und die Planungen für die Abschnitte 3 und 4 zu verwerfen. Er begründete seinen Änderungsantrag. Die Ergänzungsanträge beziehen sich auf bestimmte Teile der Planung und sollen die gröbsten vorhandenen Mängel beheben. Er begründete seine Ergänzungsanträge. Er habe sich auf die Sachen konzentriert, die für die Stadt wichtig seien. Das Gesamtverkehrsprojekt D-Linie in der Innenstadt sei für ihn ein heikles Projekt. Die Entscheidung werde leider an anderer Stelle getroffen. Als Stadt müsse man aber darauf gucken, ob Nebeneffekte eintreten, die nicht gewollt seien und dem Verkehrswesen in der Stadt Schaden zufügen. Seines Erachtens nach sei das der Fall und man könne der Ursprungsdrucksache nicht zustimmen.

Ratsherr Dette glaubte, dass man unterschiedliche Herangehensweisen an eine Organisation des Verkehrs in der hannoverschen Innenstadt habe. Seine Fraktion sei für eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten. Aus seiner Sicht sollte man die ökologischen Verkehre bevorteilen. Überall eine Ampelfreiheit zu fordern, könne er nicht nachvollziehen. An der Kurt-Schumacher-Straße habe man zukünftig die Situation, dass aufgrund der wegfallenden Haltestelle in der Mitte keine Verkehrsinseln mehr vorhanden seien. Er ging davon aus, dass den meisten Verkehrsteilnehmern, die zu Fuß unterwegs seien, nicht klar sei, dass ein Zebrastreifen für die Stadtbahn keine Bedeutung habe. Um Gefährdungen abzuwenden, wolle man, dass solche Punkte lichtsignalgesteuert werden. Das gleiche würde für die Braunstraße gelten. Ein Rechtsabbiegen von der Brühlstraße in die Goethestraße sei nicht möglich. Er meinte, dass nicht gründlich recherchiert wurde und wohl die Straßennamen verwechselt worden seien. Auf der entgegengesetzten Fahrbahn befinde sich eine durchgezogene weiße Linie und die Aufstellflächen seien dort sehr eng. Bisher gelte dort, aufgrund der durchgezogenen weißen Linie, auch das Rot für den Radverkehr. Den Bereich passieren viele Berufsschüler. Es müsse vermieden werden, dass die beiden Gruppen aneinandergeraten. Man finde die Vorgaben, die die Verwaltung gemacht habe, gut. Man wolle lediglich ein paar zusätzliche Lichtsignalanlagen haben. Sollte der Regenschutz an den Haltestellen auch noch einmal überdacht werden, sei seine Fraktion sehr zufrieden.

Ratsherr Nagel meinte ebenfalls, dass die unterschiedliche Herangehensweise auffällig sei. Mit bestimmten Grundvoraussetzungen müsse man umgehen und dürfe sie nicht ignorieren. Man müsse sich mit den Fakten auseinandersetzen. Zum einen stehe die Führung der D-Linie nicht mehr zur Debatte. Zum anderen habe man sich die Selbstverpflichtung des barrierefreien Ausbaus gegeben. Man sei der Auffassung, dass die Verwaltung ein schlüssiges Konzept erstellt habe. Drei Punkte habe man gefunden, an denen Verbesserungen gewünscht seien. Er begründete den Antrag der beiden Fraktionen. Er vermutete, dass die anderen eingereichten Anträge lediglich das Gesamtkonzept durcheinanderbringen sollen. Aus diesem Grund werde man sie ablehnen.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass ihre Fraktion die Grund-Drucksache ablehne. Man halte das Konzept einer oberirdischen Führung der Straßenban durch die Innenstadt für ein Desaster. Die Zukunft werde das beweisen. Es handele sich um eine politische Bankrotterklärung an die Stadtgesellschaft, die Region, die das beschlossen habe und des Systems Shared Space. Unter Umwelt- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und im Hinblick auf gut fließenden Verkehr hätte man sich längst der Auffassung ihrer Fraktion anschließen und die Tunnellösung präferieren müssen. Den Änderungsanträgen des Ratsherrn Hillbrecht werde man im Gegensatz zur Grund-Drucksache zustimmen. Die Änderungsanträge seien aus Sicht der Verkehrsteilnehmer folgerichtig. Bei dem Änderungsantrag der Mehrheitsfraktionen werde man getrennte Abstimmung beantragen. Der Aufstellung zusätzlicher Ampeln könne man nicht zustimmen. Der Bau der Rampe an der Braunstraße sei positiv zu bewerten.

Ratsherr Förste meinte, dass die Stadt immer mehr verampelt werde. Jetzt wolle man sogar Ampeln am Kreisel aufstellen. Das werde zu Rückstaus in den Kreisel führen. Im benachbarten Ausland gäbe es längst nicht so viele Ampeln. Inzwischen seien die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer an den Ampeln sehr lang. Das führe nicht zu mehr Verkehrssicherheit, weil die Fußgänger irgendwann die Geduld verlieren würden. Man sehe immer mehr Leute, die sich nicht an das Ampelsignal halten. Der stehende Verkehr, der geschaffen werde, sei nicht gut für die Umwelt. Die gesamte Planung der D-Linie sei verkorkst. Die Grund-Drucksache lehne man daher ab. Die Anträge zum Radverkehr von Ratsherrn Hillbrecht bewertete er positiv.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass man lange über die Streckenführung der D-Linie diskutiert habe. Es mache keine Sinn darüber zu sprechen, ob sie gut oder schlecht sei. Die Standpunkte der Fraktionen seien klar. Er hielt es für einen Widerspruch in sich, wenn man sage, dass man für die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sei, dann aber auch sage, dass ökologische Verkehrsarten bevorzugt werden. Man müsse sich für Gleichberechtigung oder Bevorzugung entscheiden, weil beides zusammen nicht gehe. Immer mehr Ampeln aufzustellen, koste nicht nur viel Geld, sondern behindere auch den Verkehr. Es zeige sich wieder, dass das Politik in dieser Stadt sei. Man bekomme dadurch nicht mehr Leute in den ÖPNV. Es habe sich gezeigt, dass für die Steigerung der Anzahl der Kunden ein besserer Service geeigneter sei. Als seinerzeit der Bau eines Hochbahnsteigs dreimal ausgeschrieben worden sei, habe man feststellen müssen, dass es nicht billiger geworden sei. Die infra habe es damit begründet, dass man nicht so viel Geld beantragt und somit nicht zur Verfügung hätte. Man habe eine neue Ausschreibung gemacht und die Bedingungen geändert, damit es preiswerter werde, was nicht funktioniert hätte. Für die D-Linie seien auch Gelder beantragt worden. Er wollte wissen, wie die finanzielle Absicherung gestaltet sei, wenn es teurer werde als veranschlagt. Er fragte, ob es nur einmal einen Zuschuss vom Land gäbe und wenn es teurer werde, es anders finanziert werden müsse. In der Drucksache würde „unter Vorbehalt der Landeszuwendung“ stehen. Er fragte nach dem aktuellen Sachstand, wie lange es noch dauern würde und ob bereits ein Teil gezahlt worden sei.

Herr Harke antwortete, dass für die Abschnitte 1 bis 5 GVFG-Anträge vorbereitet seien. Für die Abschnitte 1 und 2 seien sie eingereicht und für die Abschnitte 3 bis 5 stehe die Einreichung unmittelbar bevor. Man habe die Bauvorhaben im Vorfeld kalkuliert und gehe davon aus, dass die Beträge eingehalten werden können. Die GVFG-Anträge werden vom Zuwendungsgeber unter wirtschaftlich technischer Hinsicht geprüft. Dahinter verberge sich die Frage, ob die Kostenansätze sachgerecht gewesen seien. Es werde ein Vergleich mit anderen Projekten erstellt. Es werde geprüft, ob die Standards des Bauvorhabens angemessen seien. Das Ergebnis werde mitgeteilt. In dem Zusammenhang erkläre der Zuwendungsgeber, welche Teile des beantragten Vorhabens zuwendungsfähig seien und dann mit 75 % bezuschusst werden und welche Anteile vom Vorhabenträger zu zahlen seien. Sobald das Ergebnis vorliege, werde man einen Antrag bei der Region Hannover auf Übernahme der Differenzkosten stellen. Der Beschluss werde von der Region zusammen mit dem Realisierungsbeschluss getroffen. Der Realisierungsbeschluss werde von der Region in Kenntnis der tatsächlichen Höhe der Zuwendung gefasst.

Ratsherr Dette fragte, ob die Aussagen von Ratsherrn Hillbrecht und Ratsfrau Jeschke so zu verstehen seien, dass sie der Grund-Drucksache folgen werden, wenn die anderen den Änderungsanträgen zustimmen.

Ratsherr Hillbrecht wies darauf hin, dass er kein stimmberechtigtes Mitglied sei.

Ratsfrau Jeschke erklärte, dass man grundsätzlich gegen die oberirdische Streckenführung sei. In der Drucksache der Verwaltung gäbe es so viele Fehler, dass es das wert sei, dass man sie mit den Änderungsanträgen verbessere. Die Grund-Drucksache werde man ablehnen, den Änderungsanträgen aber zustimmen.

Ratsherr Dette verstand nicht, dass man die Vorlage ändern solle, sie aber trotzdem ablehne. Er fragte Ratsherrn Hillbrecht nach seinem Abstimmungsverhalten im Rat.

Ratsherr Hillbrecht wies darauf hin, dass die Drucksache nur in den VA gehe.

Ratsherr Wruck zollte für die intelligente Fleißarbeit von Ratsherrn Hillbrecht seinen Respekt. Für einen Einzelvertreter sei das eine beachtliche Leistung. Die Anträge seien durchaus durchdacht. Er hielt es auch für widersprüchlich, eine Drucksache verbessern zu wollen, die man grundsätzlich ablehne. Seine Fraktion lehne die oberirdische Streckenführung mit den vielen negativen Konsequenzen ab. Die Verampelung werde nur aufgrund der oberirdischen Streckenführung vorgenommen. Bei einer Tunnellösung wäre sie an den meisten Stellen nicht nötig gewesen. Man stimme dem, was Ratsherr Hillbrecht gesagt habe, ausdrücklich zu, werde den Einzelmaßnahmen aber aufgrund der Widersprüchlichkeit nicht zustimmen. Die Planung der D-Linie sei und bleibe verkorkst und schade der Stadt Hannover.

Frau Hochhut wollte wissen, warum diese wichtige Drucksache im VA ende und nicht im Rat diskutiert werde.

Herr Weinreich antwortete, dass für den Antragsinhalt nach der Geschäftsordnung der VA zuständig sei.

Herr Freiwald ergänzte, dass die Bedeutung durchaus gesehen worden sei. Es gäbe eine Ursprungsdrucksache, die dem ganzen vorangegangen und in der festgelegt worden sei, dass die Streckenführung oberirdisch vorgenommen werde. Diese Drucksache sei im Rat behandelt worden. Jetzt beschließe man die Feinarbeiten.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass ihm klar sei, dass man einen Widerspruch sehen könne. Es sei aber nicht der Fall. Er lehne die Grund-Drucksache auch nicht in Gänze ab, sondern nur bestimmte Teile daraus. Er lehne sie zwar ab, aber für den Fall, dass sich seine Meinung nicht durchsetze, wolle er auf bestimmte Details der Planung Einfluss nehmen, die er für besonders problematisch halte. Es sei gesagt worden, dass Ampeln der Verkehrssicherheit dienen würden. Er hielt das für einen Trugschluss. Zunächst sei eine Lichtsignalanlage nur eine Regulierung des Verkehrs von außen. Ob und für wen der Verkehr dadurch sicherer werde, müsse untersucht werden. Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen an jedem Eingang und somit einem gleichmäßigem Verkehrsfluss könne durchaus sicherer sein, als wenn man zwei von drei Kreiselenden mit zusätzlichen Ampeln versehe. Man könne nicht von vorneherein davon ausgehen, dass eine Ampel mehr Verkehrssicherheit gäbe. Ampelanlagen seien dann nötig, wenn der Verkehr besonders komplex sei. Durch die Planungen zur D-Linie würden sehr viele komplexe Verkehrssituationen entstehen, die die Ampelhäufungen erst notwendig machen würden. Es handele sich nicht um einen erstrebenswerten Zielzustand. Man habe sich um den Stadtbahnverkehr Gedanken gemacht. Man habe sich auch um den Autoverkehr Gedanken gemacht, weil der so viel Platz benötige. Um den Fahrradverkehr habe man sich für die Wichtigkeit, die dieser Verkehr eigentlich haben sollte, nicht ausreichend Gedanken gemacht. Es handele sich um Verlegenheitslösungen. Auf die Fahrradstreifen werden Bushaltestellen gelegt und teilweise zu nah an die Stadtbahn herangeführt. Es bleibe für ihn dabei, dass die Planungen zu hinterfragen und die Punkte, die er benannt habe, besonders problematisch seien.

Ratsherr Förste wies darauf hin, dass das Wesen der Politik der Kompromiss sei. Er sagte, dass er der Grund-Drucksache zustimmen werde, wenn Ratsherr Dette den Änderungsanträgen ebenfalls zustimme.

Ratsherr Dette erklärte, dass ihr Änderungsantrag drei Punkte beinhalte. Zwei davon würden eine unterirdische Streckenführung nicht tangieren. An der Braunstraße werde eine zweite Rampe beantragt, damit Behinderte den Bahnsteig auch in der anderen Richtung verlassen können. Bei der Lichtsignalanlage bei der Ausfahrt aus dem Goethekreisel in die Braunstraße habe man der Sicherheit von Kindern Priorität eingeräumt. Es handele sich um eine sehr breite Verkehrsfläche ohne Mittelinsel. Den meisten Fußgängern sei nicht bewusst, dass die Stadtbahn Vorrecht habe, obwohl dort ein Zebrastreifen aufgemalt sei. Diese Situation wolle man entschärfen. Er hielt einen sicheren Schulweg für die Kinder für wichtiger als den Verkehrsfluss an der Stelle. Insbesondere müssten die Kinder auch wissen, dass die Linie 17 geradeaus fahre und nur die Linie 10 in die Braunstraße einbiege und Vorfahrtrecht habe. Es handele sich um einen komplexen Vorgang. Mit den Planungen der Verwaltung sei man insgesamt sehr zufrieden und habe nur die drei kleinen Änderungswünsche. Er sah keinen Grund den Änderungsanträgen von Ratsherrn Hillbrecht zuzustimmen, weil man sie nicht gut finde und die CDU-Fraktion die Zustimmung zur Grund-Drucksache verweigere.

Ratsherr Engelke fragte in Bezug auf die Landeszuwendung nach, ob es richtig sei, dass es noch keine Entscheidung gäbe und wann damit zu rechnen sei. Er sagte, dass in Hannover der Trend weg vom Kreisel und hin zur Kreuzung gehe. Er wollte wissen, ob mal überlegt worden sei, den Goethekreisel zu einer Kreuzung zu machen. Die Zufahrt von der Feuerwehr könne man zumachen, da die Feuerwehr den Standort verlasse. Viele Probleme könne man dadurch in den Griff bekommen.

Herr Freiwald antwortete, dass es diese Überlegungen gegeben habe. Es sei schwierig, die drei Hauptarme und die Nebenarme in eine Kreuzung zu integrieren. Bereits bei den Überlegungen von vor 20 Jahren, das Kreisrondell zu einem Kreisdreieck umzufunktionieren, sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kreisel so bleiben solle. Man habe sich planerisch von der Idee verabschiedet, weil unter anderem alle Bäume hätten gefällt werden müssen.

Herr Harke erläuterte, dass man für die Abschnitte 1 und 2 von der Landesnahverkehrsgesellschaft die Mitteilung bekommen habe, dass die angemeldeten Kosten in dem Jahresprogramm zur Förderung vorgesehen seien. Für die Abschnitte 3 bis 5 werde man in den nächsten Tagen den Antrag einreichen. Die förderungsfähigen Kosten seien mit bestimmten Einheitswerten hinterlegt. Bei nachweislicher Steigerung der Baukosten, zum Beispiel durch gestiegene Stahlpreise oder die Ergebnisse von Ausschreibungen, werden üblicherweise beim Zuwendungsträger Kostenerhöhungsanträge gestellt. Es werde ein Nachweis geführt, dass es kein Planungsmangel, sondern eine Preissteigerung des Baumarktes sei. In der Regel werde der Kostenerhöhung stattgegeben. Das habe zur Folge, dass die Kostenerhöhung mit 75 % vom Land und mit 25 % vom Vorhabenträger zu bezahlen sei.

Ratsfrau Jeschke wunderte sich über die Frage bezüglich des Abstimmungsverhaltens ihrer Fraktion. Sie meinte, dass sie die Aufgabe einer Opposition erklären müsse. Man könne eine Grunddrucksache ablehnen. Man könne aber auch eine Drucksache kommentieren und mit Änderungsanträgen begleiten. Die eingebrachten Änderungsanträge erachtete sie als sinnvoll. Ratsherr Hillbrecht habe eine umfangreiche Begründung abgegeben, der sie nichts hinzufügen brauche. Auch die Mehrheitsfraktion habe Änderungswünsche, so dass die Unterstellung, dass man lediglich eine Verzögerungstaktik verfolge, nicht akzeptabel sei. Grundsätzlich sei die Drucksache abzulehnen. Im weiteren Verlauf wolle man darauf einwirken, dass wenn den Mehrheitsverhältnissen folgend Drucksachen abgestimmt werden, über die Änderungsanträge Einfluss genommen werde.

Ratsherr Nagel bedankte sich für die Lehrstunde über Oppositionsarbeit. Er meinte, dass die Anträge von Ratsherrn Hillbrecht nicht dazu dienen sollen, Verbesserungen herbeizuführen, sondern das Konzept so zu beeinflussen, dass es nicht mehr funktionieren könne. Es sei absichtlich nicht berücksichtigt worden, dass die Simulation, die letztes Mal vorgestellt worden sei, gezeigt habe, dass das Konzept funktionsfähig sei. Er wies darauf hin, dass die bereits im Kreisel vorhandenen Ampeln auch nicht zu Rückstaus führen. Betrachte man alle vorhanden Fakten unvoreingenommen und ernsthaft, komme man zu dem Ergebnis, dass man das Gesamtkonzept nicht in Frage stellen könne.

Ratsherr Hillbrecht war enttäuscht über das Niveau, auf dem die Verhandlungen geführt werden. Er habe kein fundiertes Kontra gegen die von ihm vorgeschlagenen Änderungen und geäußerten Bedenken gehört. Niemand habe ihm erklärt, wie der unmittelbar neben der Stadtbahn geführte Radweg auf der Goethestraße Fahrradfahrern sicheren Verkehr gewährleisten solle. Er habe nichts darüber gehört, warum Ampeln den Verkehr an Stellen regulieren sollen, an denen es nichts zu regulieren gäbe. Er wies darauf hin, dass es zurzeit am Goethekreisel keine Ampel gäbe. Er lasse sich nicht unterstellen, dass er nicht an Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder denke. Er wolle, dass sich jeder, auch Kinder, sicher im Straßenverkehr bewegen könne. Er mache sich allerdings Gedanken darüber, ob das auch auf andere Art und Weise erreicht werden könne. Die Mehrheitsfraktionen wollen den Zebrastreifen durch eine Ampel ersetzen. Die Kinder laufen dort aber nicht den ganzen Tag über die Straße. Es gehe nur um einige Zeitpunkte, für die man andere Lösungen finden könne. Man könne mit Schülerlotsen oder Blinkanlagen arbeiten. Die Situation sei nicht neu für Hannover. Ihm fallen mindestens zwei Stellen ein, an denen es eine solche Verkehrsführung gäbe. An der Haltestelle Badenstedt Denkmal zum Beispiel habe man eine solche Situation. Es würde dort an dem Zebrastreifen Schilder mit dem Hinweis, dass die Straßenbahn Vorrang habe, geben. Er sei der Auffassung, dass man das einem Schulkind, das allein zur Schule gehe, nahebringen könne und das Schulkind fähig sei, das zu verstehen.

Ratsherr Dette gab zu Bedenken, dass viele Kinder von ihren Eltern aus Sorge zur Schule gebracht werden. Er ging auf die Änderungsanträge des Ratsherrn Hillbrecht ein. Die Stadtbahnlinie oberirdisch zu führen, werde von der Opposition abgelehnt. Die Diskussion sei hinreichend geführt worden. An der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Nordmannpassage gäbe es zukünftig keine Haltestelle mehr, die die Stadtbahn verlangsame. Er hielt eine Ampelanlage für sicherer als einen Zebrastreifen, weil den meisten Verkehrsteilnehmern nicht bewusst sei, dass die Stadtbahn Vorrang habe. Die Änderungswünsche zum Abbiegen in die Goethestraße von der Brühlstraße aus seien nicht nachvollziehbar, weil es zurzeit auch nicht möglich sei. Ein Fahrradstreifen halte man für sicherer als einen Hochboardradweg. Die Diskussion sei bereits häufiger geführt worden. Eine Lichtsignalanlage an der Reuterstraße halte man für sicherer. Es sei gewünscht, dass auf der Kurt-Schumacher-Straße der Radverkehr keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen müsse. Man habe dazu eine andere Philosophie. Der populistische Auftritt und die Behauptung, dass man alles vom Tisch wischen wolle, sei fehl am Platz.

Ratsherr Nagel begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Ratsfrau Jeschke beantragte getrennte Abstimmung zu den drei Unterpunkten.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0372/2015 zu Punkt 1. mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0372/2015 zu Punkt 2. mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0372/2015 zu Punkt 3. einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0363/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0367/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0368/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0369/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0370/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0371/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2475/2014 E1 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2475/2014 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.






2. Bebauungspläne

2.1. Bebauungsplan Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0054/2015 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0054/2015 einstimmig zu.

2.1.1. Bebauungsplan Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0054/2015 E1 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0054/2015 E1 einstimmig zu.

2.2. Bebauungsplan Nr. 1581, 1.Änderung – Frachtpostzentrum -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0103/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0103/2015 einstimmig zu.

2.3. Bebauungsplan Nr. 666, 1. Änderung – Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift - Verfahren gemäß § 13a BauGB-
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0277/2015 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0277/2015 einstimmig zu.

3. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2015 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0185/2015 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0185/2015 einstimmig zu.

4. Stadtbahnstrecke C-Nord - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Krepenstraße
(Drucks. Nr. 0056/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0056/2015 einstimmig zu.


5. Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 2729/2014 mit 1 Anlage)

5.1. Änderungsantrag zur DS 2729/2014, Am Hohen Ufer 1. BA
(Drucks. Nr. 2729/2014 E1 mit 1 Anlage)

5.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2729/2014 (Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020")
(Drucks. Nr. 0400/2015)

Ratsfrau Jeschke begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Hochhut verwies auf den Brief, der vom Seniorenbeirat an den Stadtbaurat geschrieben worden sei. Tenor des Briefes sei gewesen, dass es nicht in Ordnung sei, dass der Fahrstuhl nicht gebaut werde. Ihr sei geantwortet worden, dass es in der Gastronomie einen Fahrstuhl gäbe, der nutzbar sei. Sie war erstaunt darüber, dass in der Drucksache stehen würde, dass an den Aufzug im privaten Bereich der Gastronomie kein öffentlicher Anspruch geltend gemacht werden könne. Sie wollte wissen, wie sie das verstehen solle.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass man es keinem privaten Gastronom zumuten könne, die Nutzung eines Aufzugs 24 Stunden am Tag für die Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten. Man könne nicht erwarten, dass der Aufzug nach Schließung des Lokals zugängig bleibe. Der Aufzug sei für Kunden des Gastronomiebetriebs, die auf Barrierefreiheit angewiesen seien. Die Benutzung des Fahrstuhls für andere Menschen, die keine Gäste seien, ist denkbar, muss mit dem Gastronom aber im Einzelfall abgesprochen werden. Er wies darauf hin, dass es einen Ratsauftrag gäbe, den Aufzugschacht an einer geeigneten Stelle baulich vorzusehen. Dem komme man nach.

Frau Hochhut wies darauf hin, dass sie, als sie letztes Mal gefragt habe, eine so detaillierte Aussage nicht erhalten habe. Sie war sehr erstaunt darüber. Es sei eine logische Folgerung für sie, dass man, wenn man ein privates Grundstück habe, eine Gastronomie eröffne und auf eigene Kosten einen Aufzug einbaue, nicht täglich bereit sein müsse, außerhalb des Kundenkreises Menschen zu transportieren. Sie war der Auffassung, dass es eine vertragliche Regelung geben müsse.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass er keine andere Aussage getroffen habe.

Ratsherr Engelke erwartete, dass die Ratsmehrheit den Antrag der CDU ablehnen werde. Er gab zu Bedenken, dass von dem privaten Investor erwartet werde, dass er seine Gaststätte behindertengerecht baue. Eine Rampe sei nicht möglich gewesen, so dass ein Lift eingebaut werde. Eine Genehmigung für den Gastronomiebetrieb hätte er sonst kaum bekommen. Diese Stadt nenne sich weltoffen und behindertengerecht und habe eine sehr engagierte Behindertenbeauftragte. Die Stadt mache auch etliches in dem Bereich und brüste sich damit, dass sie alles behindertengerecht herstelle. Die Special Olympics seien in die Stadt geholt worden. Die Stadt könne dann nicht auf die Idee kommen, die Uferpromenade, die sehr schön und viele Menschen anziehen werde, nicht behindertengerecht zu erschließen. Er konnte das nicht nachvollziehen. Man könne zwar darauf verweisen, dass die Stadt Geldsorgen habe und Einsparungen vornehmen müsse. Ein nachträglicher Einbau des Aufzugs werde jedoch teurer. Er fragte, ob darüber nachgedacht worden sei, dass die Liftanlage in der Gaststätte so gebaut werde, dass er von innen und außen betretbar sei und somit auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gastronomie benutzt werden könne. Dadurch, dass die Bauarbeiten dort noch nicht begonnen hätten, könne man das noch vernünftig planen. Man könne über einen Baukostenzuschuss für den Lift nachdenken. Den mobilitätseingeschränkten Leuten das schöne Ufer, das für viel Geld gebaut werde, zu verwehren, sei nicht nachvollziehbar. Die Verwaltung habe nicht begründet, warum der Aufzug nicht gleich gebaut werde. Die Stadt ziehe sich immer auf das Argument zurück, dass es einen Ratsauftrag gäbe, den Schacht für einen Lift vorzusehen. Er hielt das für diese Stadt für unhaltbar.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Bauarbeiten aufgenommen worden seien. Momentan werden die Leitungen verlegt. Gegenstand der heutigen Diskussion sei der erste Bauabschnitt des Umgestaltungsprozesses am Hohen Ufer. Es sei nicht ausgeschlossen, dass man im Zuge weiterer Bauabschnitte den Einbau des Aufzugs mitbeschließe. Derzeit sehe die Beschlusslage nur den Bau des Aufzugschachtes vor. Dem Auftrag komme man nach.

Ratsherr Dette meinte, dass es gut sei, dass der Aufzugsschacht eingebaut werde. Würde man den Lift jetzt bauen, gäbe es eine ganz andere Diskussion, weil der Gastronom ein paar Meter daneben auch einen Aufzug baue. Es sei das Privileg der Opposition alles gegen die Mehrheitsfraktion oder Verwaltung zu interpretieren, um Kritik zu üben. Er erinnerte daran, dass man sich im ersten Bauabschnitt befinde. Im Rahmen von City 2020 habe man auch einen Überweg über die Leine geplant. Er ging davon aus, dass die Opposition ebenfalls Kritik üben würde, wenn man den Fahrstuhl jetzt baue, weil es den Überweg noch gar nicht gäbe und der Gastronom auch einen Fahrstuhl baue. Er hielt es für richtig, dass die Vorkehrungen für eine behindertengerechte Zuwegung geschaffen werden. Man müsse nunmehr die Planungen des zweiten Bauabschnitts abwarten. Es gäbe noch viel mehr in der Richtung zu tun. Er wies auf die Querung von Straßen hin. Am Waterlooplatz habe man die Situation, dass die Fahrstühle direkt am Waterlooplatz rauskämen. Das Familienzentrum der evangelischen Kirche liege aber genau auf der anderen Seite der Straße. Dort gäbe es täglich das Problem, dass Menschen die nicht behindertengerechte Rampe nutzen müssen, um auf die andere Straßenseite zu kommen. Das sei für ihn keine optimale Lösung und er freute sich insofern, dass am Hohen Ufer Vorkehrungen getroffen werden, dass die Terrasse mit dem Fahrstuhl erreichbar sein werde.

Frau Hochhut verwies auf eine Drucksache, die im Bezirksrat Mitte vorgelegen habe, in der die Schuldzinsen aufgeführt gewesen seien, die entstehen, wenn der Fahrstuhl erst in zehn Jahren gebaut werde. Sie fragte, warum die Verwaltung mindestens 24.000 Euro aus dem Fenster werfe, die sie bei einem sofortigen Einbau sparen könnte. Sie wollte wissen, ob die Verwaltung gar kein Interesse am Einbau des Fahrstuhls habe. Laut eines Zeitungsartikels ginge es um 380.000 Euro. Würde der Fahrstuhl gleich gebaut, wären es nur noch 350.000 Euro. Man könnte die Kostenreduzierung an anderer Stelle besser verwenden.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Verwaltung Ratsaufträge umsetze. Die Verwaltung lege keine zusätzlichen Gelder zurecht.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass ihre Fraktion eine andere Herangehensweise hätte. Ihrer Meinung nach würde es nicht ausreichen, den Aufzug irgendwann in der Zukunft einzubauen, sondern bei Umbauten im öffentlichen Raum sollte von Beginn an Barrierefreiheit gewährleistet werden. Der Ratsauftrag sehe nur den Bau des Schachtes vor. Es gäbe jedoch UN-Behinderten-Konventionen, die von unserem Staat ratifiziert worden seien. Wenn heutzutage gebaut werde, müsse das barrierefrei erfolgen. Sie wies darauf hin, dass man das von einem privaten Investor erwarte. Als öffentliche Hand könne man sich nicht den Luxus leisten, es nicht zu tun. Es handele sich um einen erklärungsbedürftigen Widerspruch. Sie gab zu Bedenken, dass der Aufzug in der Gastronomie an Ruhetagen nicht nutzbar sei. Es sei deshalb einfach zu erklären, dass man einen öffentlichen Aufzug benötige.


Ratsherr Wruck meinte, dass gesagt worden sei, dass es der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln sei, dass zwei Aufzüge in unmittelbarer Nähe gleichzeitig gebaut werden. Die Konsequenz sei, dass man von dem privaten Investor erwarte, dass er den Transport von mobilitätseingeschränkten Menschen übernehme. Das sei unfair. Er mache der Verwaltung keinen Vorwurf, weil die Verwaltung nur die Aufträge umsetze. Er richtete seinen Vorwurf gegen die Mehrheitsfraktionen. Hier werde gespart und an unnötiger Stelle oft zu großzügig agiert.

Ratsherr Engelke bestätigte, dass die Verwaltung machen müsse, was der Rat beschließe und die Argumentation völlig berechtigt sei. Die Mehrheitsfraktion müsse sich zur Barrierefreiheit bekennen. Er fragte, ob die Verwaltung den Einbau des Aufzugs dann im nächsten Bauabschnitt vornehmen werde. Er wollte vor dem Hintergrund der Kassenlage der Stadt wissen, wann mit dem zweiten Bauabschnitt inklusive der Querung zu rechnen sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der zweite Bauabschnitt im Projekt Hohes Ufer der Bereich zwischen Marstallbrücke und Clevertorbrücke sei. Der zweite Bauabschnitt sei voraussichtlich für 2016/2017/2018 vorgesehen. Der tatsächliche Beginn sei abhängig vom Abschluss des ersten Bauabschnitts und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0400/2015 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2729/2014 E1 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2729/2014 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


6. Bericht der Verwaltung
- Sofortprogramm Flüchtlinge

Stadtbaurat Bodemann berichtete über die Diskussion für die zehn möglichen Standorte für Modulbauten, die in den Bezirken geführt worden sei. Zu dem Termin in der vergangenen Woche seien die Bezirksbürgermeister, Fraktionsvorsitzenden aus den Stadtbezirken und die Interkreise geladen gewesen. Im Zuge der Sofortmaßnahmen wolle man fünf Standorte baulich besetzen. Dazu habe es eine Drucksache im Haushaltsausschuss gegeben. Die Drucksache sei auch an den Bauausschuss gegangen. Der Nachtragshaushalt beziehe sich vor dem Hintergrund der neuen Quote für die Flüchtlinge, die bis zum September unterzubringen seien, auf den Erwerb von fünf Modulanlagen an den bekannten Standorten und zehn weiteren Anlagen. Fünf Standorte seien bereits bekannt. Es gäbe nun zehn weitere Standorte, die man heute vorstellen wolle. Man sei dankbar für die Hinweise aus den Bezirksräten über Standorte, die geeigneter seien, als die, die die Verwaltung zunächst intern abgestimmt habe. Es seien konstruktive Gespräche gewesen.

Herr Heesch stellte die Standorte anhand einer Präsentation vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Man wolle die Standorte so vorstellen, wie es auch in den entsprechenden Sitzungen mit den Interkreisen, den Bezirksbürgermeistern und –Bürgermeisterinnen erfolgt sei. Zu allen Standorten habe man einen Steckbrief erarbeitet. Auf dem Steckbrief befinde sich eine Luftbildaufnahme, ein Stadtkartenausschnitt und ein maßstäblich etwas größerer Lageplan. Man habe sich bei allen Grundstücken, die man ausgesucht habe, an dem vom Rat beschlossenen Leitbild orientiert. Die Größenordnung der Modulanlagen liege bei der Beherbergung von ca. 100 Personen. Es handele sich um integrierte Standorte mit Anbindung an den ÖPNV und Nahversorgung. Sie befinden sich in einem baulichen Zusammenhang und seien städtische Grundstücke. Es sei naheliegend, dass die Grundstücke sich eher in den äußeren Stadtbezirken befänden. In den inneren Stadtbezirken sei man auf der intensiven Suche nach Gebäuden. Das sei dort einfacher, als Baulücken oder entsprechend große Grundstücke zu finden.

Ratsherr Engelke fragte nach dem Standort in der Wasserstadt. Er glaubte, dass das Grundstück genau gegenüber im Eigentum der Stadt sei und fragte, warum man das nicht genommen habe. Mit diesen Standorten habe man sich etwas Luft verschafft. Er wollte wissen, ob man eine Prognose abgeben könne, wie lange der Platz ausreichen werde. Er habe einen Ausschnitt von der Internetseite von Hamburg-Harburg mitgebracht, wie dort mit dem Flüchtlingsproblem umgegangen werde. Die Stadt Hannover sei schon vorbildlich und würde transparent arbeiten. Man könne sich aber noch verbessern. Er regte an, sich den Internetausschnitt anzuschauen.

Ratsfrau Jeschke wies darauf hin, dass der Standort in Herrenhausen bereits von ihrer Fraktion im Vorfeld befürwortet worden sei. Das Programm „Soziale Stadt“ sei in Mittelfeld beendet worden. Der Stadtteil sei sehr schön geworden. Es habe mal den Gedanken der räumlichen Trennung gegeben. Ein Kiez der über das Programm „Soziale Stadt“ restauriert worden sei, sollte von einer Unterbringung von Flüchtlingen getrennt werden. Sie fragte, ob man diesem Gedanken nicht mehr folge. Sie meinte, dass einige der Standorte Gewerbegebiete seien. Ursprünglich habe es in Gewerbegebieten keine Flüchtlingsunterbringung geben sollen. Sie wollte wissen, ob es Umwidmungen geben werde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es sich bei dem Grundstück in der Wasserstadt um den alten Conti-Parkplatz Schleusengrund handele. Die Wasserstadt selbst grenze nördlich an dieses Grundstück. Diese Fläche könnte im dritten Bauabschnitt gegebenenfalls Bauland werden. Die Fläche gegenüber sei nicht in städtischem Eigentum. Wie lange die Kapazitäten ausreichen werden, könne nicht gesagt werden. Man sei fortlaufend dabei, Möglichkeiten der Unterbringung zu finden. Es handele sich um eine Daueraufgabe. Zurzeit kämen noch die innereuropäischen Wanderer aus dem Kosovo hinzu. In den Zeitungen sei diesbezüglich bereits mehrfach berichtet worden. Diese Flüchtlinge habe es immer schon gegeben. Die Zahl sei allerdings stark gestiegen. Zukünftig sei verstärkt auch mit Flüchtlingen aus dem libyschen Raum zu rechnen. Vor zwei Tagen habe die italienische Küstenwache vor Lampedusa bis zu 2.000 Flüchtlinge aus dem Bereich aufgrund der dort entbrannten Kriegswirren aufgenommen. Man müsse damit rechnen, dass zusätzlich zu den bereits bekannten Herkunftsländern aus dem nordafrikanische Raum noch weitere Länder hinzukommen. Man müsse daher immer weiter an dieser Aufgabe arbeiten. Das Thema „Soziale Stadt“ werde bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten beherzigt. Mittelfeld sei seit zwei bis drei Jahren nicht mehr soziales Stadtgebiet. Es gäbe noch eine weitergehende Betreuung des Stadtteils. Der Rat habe beschlossen, dass in den Gebieten, die den Status des sozialen Stadtgebiets nicht mehr haben, eine Art Phasing-Out-Programm gefahren werde. Das sei auch in Mittelfeld der Fall. Da es sich nicht mehr um ein soziales Stadtgebiet handele, suche man auch dort Potentiale. Es sei bis ungefähr vor zwei Jahren genehmigungsrechtlich schwierig gewesen, in Gewerbegebieten Flüchtlingsunterbringung zu organisieren. Grundsätzlich sei ein Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich nicht zum Wohnen geeignet. Der Bund habe die harte Bindung für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung gelockert und den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, auch im gewerblich geprägten Bereich eine Unterbringung zu organisieren. Man suche aber nicht in industriellen oder ausschließlich gewerblichen Standorten nach Flächen. Ein Kriterium sei die Wohnortnähe, das heißt ein Nachbarschaftsbezug muss vorhanden sein. Bei den anderen Kriterien handele es sich um eine Anbindung an den ÖPNV, eine vorhandene Nahversorgung und das sich das Grundstück in städtischem Eigentum befinde. Bei dem Grundstück in der Wasserstadt befinde man sich in Gesprächen mit Herrn Papenburg, um eine Akzeptanz der vorübergehenden Nutzung abzuklären. Rechtlich sei es jetzt grundsätzlich möglich in Gewerbegebieten Flüchtlinge unterzubringen. In Hannover werde man das jedoch nur machen, wenn die benannten Kriterien erfüllt seien.

Ratsherr Nagel war froh darüber, dass es noch möglich war, Flächen zu finden, die den gesetzten Kriterien entsprechen. Es war bereits die Sorge vorhanden, dass der Platz nicht ausreichen werde. Er bedankte sich bei der Verwaltung für die Mühe, die man sich mache, um den Ratsauftrag zu erfüllen und diejenigen unterzubringen, die Hilfe brauchen. Die Einbindung der Bezirksratspolitik bewertete er als positiv. Wenn man auf dieser Ebene Akzeptanz finde, müsse man sich um die Willkommenskultur in dieser Stadt keine Sorgen machen. Er hoffte, dass man weiterhin kreative Ansätze finde, um alle, die Hilfe nötig hätten, unterbringen zu können.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass ein wichtiges und entscheidendes Kriterium sei, wie es gelinge in Hannover Wohnungsbau zu betreiben. Das sei der Schlüssel, den man brauche, damit die Leute aus den Unterkünften rauskommen, sobald sie ihren Status haben und anerkannt seien. Für den Wohnungsbau werden Flächen benötigt. Man betreibe Wohnbauflächeninitiativen und befinde sich mit der Politik in intensiven Diskursen. Dort wo Wohnungsbau möglich sei, müsse man nach Moderations- und Beteiligungsprozessen zu Ratsentscheidungen kommen, die die Verwaltung zusammen mit der Politik in den Stand setze, Baurecht zu konfigurieren. In diesen Gebieten sollen dann auch die anerkannten Flüchtlinge Wohnungen finden. Es sei zukünftig mit einer hohen Anzahl an positiven Anträgen zu rechnen. Die Prognosen gehen von ca. 30 bis 40 % aus. Man hoffe, dass viele der gut ausgebildeten Menschen ihre Zukunft in dieser Stadt sehen.

Frau Hochhut sagte, dass ihr die Drucksache 0337/2015 nicht vorliegen würde. In der Drucksache werden fünf Standorte für jeweils 100 Flüchtlinge benannt. Sie bedankte sich dafür, dass die anderen Standorte nun auch benannt worden seien. Es habe in der Zeitung gestanden, dass es problematisch sei, Modulanlagen zu bekommen. Sie wollte wissen, wie schnell man die Standorte mit den Modulbauten versehen könne. Sie meinte, dass die untergebrachten Personen auch Betreuungspersonal benötigen würden. Am Freitag habe man vom Seniorenbeirat aus zusammen mit dem Roten Kreuz eine Delegiertenversammlung gehabt. Ein Mitarbeiter des DRK habe gesagt, dass es schwierig sei, geeignetes und gewilltes Personal zu finden. Man benötige nicht nur Sozialarbeiter, sondern es müssen auch Betreuer eingesetzt werden. Sie fragte, wie die Perspektiven seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es schwierig sei, die Frage zu beantworten, wie schnell man Modulbauten beschaffen könne. Bei der Drucksache handele es sich um einen Nachtragshaushaltsbeschluss mit einem hohen finanziellen Volumen. Dieser Vorgang sei überregional wahrgenommen worden. Man bekomme daher durchaus aus dem Markt die Mitteilung, dass man Interesse hätte als Anbieter solcher Einrichtungen. Es werde zurzeit geprüft, ob die Beschaffung über eine Ausschreibung erfolge. Die Betreuung der Einrichtungen werde auf unterschiedliche Art und Weise laufen. Im Dezernat III befinde sich der Bereich Integrationsmanagement im Aufbau, der sich stark insbesondere um die Frage kümmere, wie die Flüchtlinge in den Unterkünften und Wohnungen in die Stadtgesellschaft integriert werden können. Es handele sich um einen übergreifenden Bereich. Ausgeprägt sei die Idee des Integrationsmanagements vor dem Hintergrund der Frage, wie groß eine Einrichtung sein dürfe. Als Verwaltung habe man sich selbst verpflichtet und der Rat sei dem gefolgt, dass bei Einrichtungen, die mehr als 100 Leute aufnehmen, ein kommunales fürsorgerisches System aufgebaut werde. Dafür werde Sorge getragen. Jede Einrichtung habe eine eigene Betreuung, die sich aus Hausverwaltung, Sicherheitsdienst und einer sozialpädagogischen Betreuung zusammensetze. Das werde auch in den Modulen der Fall sein. Auch dort werde es Sozialarbeiter geben. Die Anstrengungen, die alle Städte und Gemeinden vollbringen müssen, führen natürlich zu Engpässen. Bisher habe man auch in den Gesprächen mit den Institutionen und karikativen Einrichtungen den Eindruck, dass man den Betreuungsauftrag sicherstellen könne. In einem Fall habe man Kritik aus einem Stadtbezirksrat erfahren bezüglich einer Einrichtung, die von einem Unternehmen betreut werde. Nächste Woche werde es mit dem Unternehmen ein Gespräch zur Verbesserung der Kritikpunkte geben. Es gehöre zum Betreuungsgeschäft dazu, dass man diejenigen, die man vertraglich verpflichtet habe, auf ihre vertraglichen Pflichten hinweise. Kontrolle sei Teil der Arbeit der Stadtverwaltung.

Ratsherr Dette bedankte sich für die gute Arbeit der Verwaltung und bei seinen Ratskollegen für die tatkräftige Unterstützung. Er fand es befremdlich, dass eine Marktabfrage vor einigen Wochen ergeben habe, dass der Markt für Module erschöpft sei und sich jetzt, wo man zu dem Mittel der freihändischen Vergabe greifen wolle, Firmen melden und Interesse bekunden. Die Firmen würden auf Wettbewerb pochen und würden möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Es habe den Beigeschmack, dass die Firmen das zu ihrem Vorteil nutzen, obwohl sie gar nicht liefern können und dann möglicherweise noch Entschädigungen verlangen. Die Verwaltung solle die Politik ständig auf dem Laufenden halten. Sollte es rechtliche Auseinandersetzungen geben und sich jemand eine goldene Nase über Nichtleistungserbringung verdienen wollen, könne man sich auf die Unterstützung durch die Politik verlassen.

Stadtbaurat Bodemann gab den Dank an die Ratsmitglieder zurück. Man habe sich über den einstimmigen Beschluss der Drucksache gefreut. Er sagte, dass es immer schwer sei zu beurteilen, ob ein Eintritt in ein Vergabeverfahren berechtigt sei und von welchem Hintergedanken die Firma getrieben sei. Schlussendlich lande der Fall möglicherweise vor der Vergabekammer und dort werde nach anderen Kriterien entschieden, als denen, die uns hier örtlich bewegen. Man habe Berater innerhalb der Stadtverwaltung, die auf die Risiken aufmerksam machen. Auf diese Ratschläge müsse man reagieren.

Ratsherr Engelke fand es gut, dass die Ratspolitik in Gänze zusammenstehe. Er sagte, dass man in der Not zusammenrücken müsse. Er fand die Vorgehensweise bezüglich der Container gut. Er gab aber zu Bedenken, dass es Profikläger gäbe, die es nur darauf anlegen würden, Klage zu erheben. Dabei könne es sich sogar um Leute handeln, die gar keine Container bauen. Es seien jetzt einige Flächen gefunden worden, von denen einige in Gewerbegebieten und einige in Wohngebieten liegen würden. Er meinte, dass eine Diskrepanz entstehen würde. Man stelle die Flächen mit Wohnmodulen zu und blockiere sie dadurch für den Wohnungsbau. Diese Diskrepanz führe dazu, dass interessierte Investoren keine Möglichkeiten hätten, Projekte umzusetzen. Wenn man Wohnmodule aufstelle, müsse man Versorgungsleitungen legen. Er fragte, ob wenigsten so geplant werde, dass wenn dort mal Wohnungsbau entstehe, die Versorgungsleitungen gleich groß genug seien.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es bei einigen Flächen einen Zielkonflikt geben könnte, indem man Flächen mit einer Zwischennutzung versehe und sich dadurch eine längerfristige Perspektive verbaue. Das Oststadt-Krankenhaus sei ein klassisches Beispiel. Das Gelände soll zur Wohnbebauung entwickelt werden. Zurzeit habe man im Bettenhaus dank der guten Kooperation mit der Region eine Flüchtlingsunterbringung. Viele Flächen, die man vor Augen habe, seien mit Nutzungsinteressen belegt. Entweder bestehe eine Idee davon, was auf der Fläche entstehen soll oder die Fläche sei aufgrund einer veränderten Gesetzeslage baulich nicht mehr entwicklungsfähig. Ein Beispiel dafür seien die Überschwemmungsgebiete. Aufgrund der dramatischen Ereignisse Anfang des Jahrtausends in den neuen Bundesländern habe es eine extreme Verschärfung hinsichtlich der Besiedlung von Flächen, die im Einflussbereich von Hochwasser liegen, gegeben. Die Gesetzeslage in Bezug auf Flächen, die von Hochwasser betroffen seien, schließe eine jegliche Besiedlung aus. Das gelte auch für eine nur vorübergehende Nutzung, wie zum Beispiel durch Modulanlagen. Diese Flächen seien in Hannover bekannt. Man könne im Einzelfall überlegen, ob durch geeignete Maßnahmen die Fläche doch nutzbar gemacht werden könne. Insgesamt könne man sagen, dass der Zielkonflikt in erster Linie nicht dadurch geprägt sei zu entscheiden, ob eine vorübergehende Nutzung mit Modulanlagen eine andere bauliche Nutzung verhindere. Die Interessenlage aus unterschiedlichen Rechtsgebieten an eine Fläche sei sehr komplex. Tendenziell werde es schwieriger, Flächen zu finden. Es gäbe Flächen, die nur für eine vorübergehende Nutzung geeignet seien, weil sie zum Beispiel zu dicht an einer Bundesstraße liegen würden usw. Die Frage nach der Versorgungsinfrastruktur sei berechtigt. Jede Modulanlage benötige eine Strom-, Gas, Wasser- und Abwasserversorgung. Die Fläche müsse erschlossen sein. Man habe sich in anderen Städten die Versorgungsinfrastruktur für Modulanlagen angesehen. Die Ansprüche an die Infrastruktur seien andere, als die für ein großes Wohngebiet. Dort gäbe es andere Querschnitte. Man müsse sich die Frage stellen, ob man eine querschnittlich passende Leitung für ein großes Gebiet, das im Moment planerisch noch nicht erschlossen sei, verlegen wolle. Tendenziell werde man eine eigene Infrastruktur aufbauen müssen. Die Erfahrungen zeigen, dass das sinnvoller sei. Bestehen bereits Erschließungspläne für die Fläche, werde man allerdings die Leitungen so legen, dass eine dauerhafte Nutzung möglich sei.

Frau Hochhut sagte, dass das Siloah auch ein altes Bettenhaus habe. Sie fragte, ob man das reaktivieren könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man sich mit der Krankenhausgesellschaft und der Regionsverwaltung im Gespräch befinde, ob es eine Möglichkeit für diesen Zweck gäbe.

Ratsherr Hanske sagte, dass die Frage weitergehend zu verstehen gewesen sei. Im Rahmen der allgemeinen Wohnraumentwicklung werden Flächen benötigt. Der Wohnungsbau, der bereits aufgrund der Zuzugssituation notwendig sei, könnte durch die Aufstellung der Modulanlagen beeinträchtigt sein. Er ging aber davon aus, dass noch ausreichend Brachflächen, die revitalisiert werden könnten, zur Verfügung stehen werden, auch wenn bekannt sei, dass die Ressourcen knapper werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass in dem vor zwei Jahren durch den Rat beschlossenen Wohnungsbaukonzept 2020 eine Vielzahl von Flächen benannt sei.

- Südschnellweg

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man bereits seit längerem verfolgen konnte, dass der Südschnellweg sich mindestens im Bereich der Brücke über die Hildesheimer Straße in einem baulichen Zustand befinde, der einen Reparaturbedarf hervorrufe. Es habe vor vier Wochen eine Einladung vom Wirtschaftsministerium gegeben, der er und Herr Bode gefolgt seien. Die Landesstraßenbauverwaltung sei ebenfalls vertreten gewesen. In dem Arbeitsgespräch sei erläutert worden, wie das Land Niedersachsen als Auftragsverwaltung für den Bund mit dem Südschnellweg umgehen wolle. Es handele sich um eine erforderliche Maßnahme. Die Art und Weise, wie das Land das gestalte sei vorbildlich. Unter Einbeziehung der Wohnnachbarn der Straße führe man ein transparentes und offenes Ideenfindungsverfahren durch. Durch den vorgeschalteten Wettbewerb wolle man die besten Ideen unter Einbezug der Öffentlichkeit für diese Baumaßnahme finden.



Herr Bode erläuterte, dass die Nachrechnung der Brücken auf dem Südschnellweg ergeben habe, dass sie keine Restnutzungsdauer haben. Es handele sich dabei um die Brücke über die Hildesheimer Straße, die Leineflutbrücke und die Leinebrücke. Durch Verstärkungsmaßnahmen sei eine Ertüchtigung nur bis zum Jahr 2023 möglich. Der Erhalt gelinge nur, weil neben den Verstärkungsmaßnahmen auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen ergriffen worden seien. Es gäbe zurzeit nur eine einstreifige Verkehrsführung auf der Brücke über die Hildesheimer Straße. Gleichzeitig werde ein Bauwerksmonitoring durchgeführt und die Brücke dadurch kontinuierlich beobachtet. Es seien zusätzliche Verstärkungsmaßnahmen mit einem Kostenvolumen von 5 Millionen Euro notwendig, mit denen 2015 begonnen werde. Der Abschnitt, den die Landesverkehrsbehörde planerisch betrachte, beginne am Landwehrkreisel und ende in dem Trog Richtung Seelhorster Kreuz. Die Bauwerke auf dem Abschnitt müssen ersetzt und der Regelquerschnitt müsse erweitert werden, weil er die heutigen Anforderungen nicht mehr erfülle. Ziel sei es 2023 die alten Bauwerke außer Betrieb nehmen zu können und ein Ersatzbauwerk stehen zu haben. Der Baubeginn liege daher innerhalb der Restnutzungsdauer. Vorab wolle man einen transparenten Verfahrensablauf zur Schaffung und Akzeptanz der Maßnahme gestalten. Es soll eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt und die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Hannover im Blick behalten werden. Beginnen werde das Verfahren mit einer ergebnisoffenen Variantenfindung. Das gesamte Verfahren werde durch eine klare Projektstruktur begleitet. Es werde ein Projektteam, das beim Land angesiedelt werde, geben. In dem Lenkungskreis seien Stadtbaurat Bodemann und er vertreten und in dem Projektteam Herr Ebeling und Herr Kaminski. Der Ideenwettbewerb sei der erste Schritt des Projekts um eine möglichst große Akzeptanz zu schaffen. In dem folgenden Entscheidungsprozess werde das Wettbewerbsergebnis erörtert und die Finanzierbarkeit geprüft. Anschließend werde es einen Realisierungswettbewerb geben oder wenn das Ergebnis des Ideenwettbewerbs so gut sei, einen Auftrag. In dem Projektteam werde die eigentliche Arbeit geleistet. Dort werden die Planungen vorbereitet und die einzelnen Schritte durchgeführt. In dem Lenkungskreis sei das Bundesverkehrsministerium, der MW, das Landesamt für Straßenbau und die Stadt vertreten. Die nächsten Schritte seien die Vorbereitung und Durchführung der Verfahren für die Vergabe des Wettbewerbes, die Besetzung des Projektteams und des Lenkungskreises, die Entwicklung eines Kommunikationsprozesses, die Durchführung von Workshops und dann werden die nächsten Schritte der Öffentlichkeit vorgestellt. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt).

Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass die Brücke über die Hildesheimer Straße in der Zwischenzeit noch einmal ertüchtigt werde. Man werde versuchen, die Spannseile nachzuspannen. Er und Herr Bode werden sich gegenseitig in dem Lenkungskreis vertreten und Herr Ebeling und Herr Kaminski in dem Projektteam. Man sei froh gewesen, angesprochen worden zu sein und dadurch die Möglichkeit zu erhalten, die fachlichen Themen aus Sicht der Stadt dort einbringen zu können.

Ratsherr Wruck fand, dass es ein gewaltiges Vorhaben sei und wünschte viel Erfolg beim Managing. Er ging davon aus, dass der Querschnitt der Brücke im Rahmen der Erneuerung verbreitert werde, weil sie sehr eng sei. Er fragte, ob das aufgrund der Nähe zu den Wohnungen überhaupt bewerkstelligt werden könne oder ob man eine Unterführung vorsehen müsse.

Herr Bode bestätigte, dass die Nähe zur Wohnbebauung ein Problem darstelle. Fasse man ein solches Bauwerk an und erneuere es, müsse man die heute gültigen Richtlinien des Lärmschutzes einhalten. Das werde dazu führen, dass sich das Bauwerk deutlich verändern werde. Auch aus diesem Grund gäbe es den Ideenwettbewerb, um zu gucken, ob man eine für alle verträgliche Lösung finden könne. Dazu gehöre auch, eine abgedeckelte Troglösung zu bedenken. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass man in dem Bereich bedingt durch die Nähe der Leine einen hohen Grundwasserspiegel habe.

Stadtbaurat Bodemann bewertete es positiv, dass das Land und der Bund einen offenen Ideenwettbewerb durchführen und die Einbeziehung der Öffentlichkeit organisieren wollen. Im Masterplan Mobilität habe es die Vision gegeben, dass sich der Südschnellweg in einer anderen Höhenlage wiederfinden könne, wenn eine Reparatur anstehen würde. Die Diskussion um den Altonaer Deckel sei bekannt. Der Bund sei dort bereit, mit Einhausungsmaßnahmen und viel Geld einen so großen Verkehrsweg zu organisieren. In München sei der Bund bereit gewesen, die Verlagerung der Ringstraße in einem bestimmten Abschnitt in die Minusebene zu organisieren. Die Idee für den Südschnellweg sei nicht unrealistisch.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Idee mit der Trogstrecke nicht neu sei. Er erinnerte sich noch an die Diskussion bevor die Brücke gebaut worden sei. Es sei seinerzeit gesagt worden, dass eine Trogstrecke nicht möglich sei, weil dort ein Hauptsammler von Wasserleitungen liegen würde. Er fragte, ob man es sich technisch vorstellen könne, einen Trog zu bauen. Die Bürgerbeteiligung höre sich nach einer tollen Show an. Im Grunde gehe es nur darum, die Bürger ruhig zu stellen, bzw. zu erwirken, dass die Bauzeit akzeptiert werde. Eine Bürgerbeteiligung sei bei einer Brücke gar nicht möglich. Die Bürger könnten allenfalls über die Farbe entscheiden.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass es ihm nicht zustehe, die Herangehensweise des Landes zu kommentieren. Der Effekt bei bürgerbeteiligungsorientierten Prozessen sei , dass man Transparenz erreiche. Er ging davon aus, dass das auch eine Motivation des Landes gewesen sei. Es führe dazu, dass die Bürger verstehen, warum Entscheidungen so getroffen werden. Durch eine frühzeitige Beteiligung erziele man Verständnis für die Zielkonflikte, die solche Planungen immer haben. Bei Entscheidungen befinde man sich im Spannungsfeld von technischen Restriktionen, gesetzlichen Normierungen und Finanzierungsrahmenbedingungen. Nehme man die Bürger frühzeitig mit, erzeuge man Verständnis für die jeweilige Entscheidungslage. Er wollte damit nicht sagen, dass man einen solchen Weg immer gehen müsse, sondern man müsse das von der jeweiligen Sach- und Problemlage ableiten. Er wies darauf hin, dass die Straße, wenn man sie in der Höhe belasse, näher an die Wohnungen heranrücken werde. Bei Erneuerung der Brücke verlange der Gesetzgeber, dass eine Lärmschutzwand errichtet werde. Das könne dazu führen, dass hinterfragt werde, ob die Entscheidung rechtlich abgewogen gewesen sei und ob es nicht Alternativen gegeben hätte. Es sei auch gerade zur Messe im städtischen Interesse, dass es eine Verbindung zwischen Frankfurter Allee und Seelhorster Kreuz gäbe. Es sollte ein gemeinsames Interesse sein, dass das Projekt nicht durch Klagen und Prozesse behindert werde. Er hielt die Vorgehensweise des Landes daher für begrüßenswert.

Ratsherr Hanske sagte, dass er die Kombination aus Trog- und Tunnellösungen aus Dortmund kenne. Man benötige dafür einen längeren Bereich als 250 Meter. Er konnte sich vorstellen, dass es unwahrscheinlich sei, die Straße in der jetzigen Höhenlage zu führen. Mit der Thematik müsse sehr sensibel umgegangen werden. Es sei daher richtig, dass man sich auf ein frühzeitiges Mitnehmen der Bürger in dem Prozess einlasse, um das Prozessrisiko zu minimieren. Fühle der Bürger sich mitgenommen, ist das Risiko einer Gefährdung und Verzögerung des Vorhabens geringer. Es lohne sich zu Beginn mehr Energie in einen solchen Prozess zu investieren. Er fand es gut, dass die Verwaltung das Vorhaben positiv begleiten wolle.



- Plan Lange-Feld-Straße

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man die zwischen Hoch-Tief und der Stadt abgestimmte Planung zum Ausbau der Lange-Feld-Straße präsentieren wolle.

Herr Bode erläuterte die Planungen anhand einer Präsentation. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt). Links auf dem Bild sehe man die Brücke der Güterumgehungsbahn, die demnächst erneuert werde. Rechts davon befinde sich der Bauabschnitt der Lange-Feld-Straße. Die Straße erhalte einen 6,50 Meter breiten Fahrbahnquerschnitt. Auf der Südseite werde es einen Rad- und einen Gehweg geben und entlang der Fahrbahn werden Längsparknischen angeordnet, die mit Bäumen gegliedert seien. Auf der anderen Seite entstehe die gleiche Nebenanlage, sobald geklärt sei, wie es mit der Gärtnerei weitergehe und der dritte Bauabschnitt komme. Ziel sei es, noch in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen und ihn auch in diesem Jahr fertigzustellen.

Frau Hochhut wollte wissen, ob die Gärtnerei wegkomme.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man unten auf dem Bild die Gebäude aus dem Projekt Büntekamp I erkennen könne, die bereits gebaut worden seien. Gegenüber liege das Gelände der Gärtnerei. Die Fläche nördlich der Lange-Feld-Straße sei vorgesehen für einen dritten Bauabschnitt. Die Gärtnerei komme dort nur weg, wenn ein vernünftiger Ersatzstandort für sie gefunden wurde. Man sei dabei, einen Standort zu suchen.

Ratsherr Engelke wollte wissen, ob die Stadt den Bau der Straße tatsächlich nicht bezahlen müsse.

Herr Bode bestätigte das.

- Wettbewerbe

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass derzeit in der Bauverwaltung die Ergebnisse zweier Wettbewerbe ausgestellt werden.


7. Anfragen und Mitteilungen

Bezirksbürgermeister Dickneite wollte die Gelegenheit nutzen und mitteilen, dass der Teppichboden im Hodlersaal nicht barrierefrei verlegt worden sei. Es sei für Rollstuhlfahrer außerordentlich schwer bis schmerzhaft den Rollstuhl zu bewegen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man das an den zuständigen Fachbereich weitergeben werde.

Protokollantwort: Der eingebaute Bodenbelag ist klassifiziert als stuhlrollengeeignet, dies ist in der Fachliteratur vergleichbar mit dem Begriff rollstuhlgeeignet. Für die Anforderung rollstuhlgeeignet gibt es keine DIN oder Qualitäts- und Gebrauchseigenschaften bei Teppichböden. Es handelt sich bei dem verlegten Teppich um ein Material mit einer kurzen Faser bzw. mit einer geringen Höhe, geeignet für den öffentlichen Raum. Da der verlegte Teppichboden neuwertig ist, ist der Rollwiderstand zurzeit noch etwas hoch; der Teppich wird sich mit der Zeit flachlaufen und der Rollwiderstand wird geringer werden.



Ratsherr Engelke sagte, dass er regelmäßig von Anliegern angesprochen werde. Er fragte, wann man mit den Bauarbeiten für das neu zu schaffende Wohngebiet in der Straße am Listholze beginnen werde. Die Autohändler würden dort immer noch ihr Gewerbe betreiben.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Firma Gundlach vor kurzem in der Bauverwaltung zu Gast gewesen sei und ihre Projekte vorgestellt habe.

Herr Zunft berichtete, dass Gundlach noch in diesem Jahr die Planungen vertiefen wolle und im Jahr 2016 mit der Bebauung beginnen wolle. Die Firma Gundlach habe in dem Stadtgebiet an der Werftstraße, der Pelikanstraße usw. jede Mange Wohnbauvorhaben. Den Bereich habe sich die Firma für das Jahr 2016 vorgenommen.

Ratsherr Wruck wollte wissen, wie lange es dauern werde, die Autohändler von dem Gelände zu bekommen. Er fragte, ob es Anhaltspunkte geben würde. Er ging davon aus, dass es dort noch Ärger geben werde.

Herr Zunft wies darauf hin, dass es vertragliche Regelungen zwischen Gundlach und dem Alteigentümer geben würde, damit Gundlach ein freies Grundstück übernehmen könne. Man gehe davon aus, dass das Grundstück noch dieses Jahr geräumt werde.


Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Ratsherr Küßner übergab die Sitzungsleitung an Ratsherrn Dette.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Dette schloss die Sitzung um 17:50 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin