Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.02.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.02.2015)
Protokoll (erschienen am 13.03.2015)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 12.02.2015
-18.62.06 -

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 11. Februar 2015,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:19 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Albrecht (Einzelvertreter)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Franzkewitsch (FDP)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Feierabend FB Wirtschaft
Presse:
Herr Schwarzenberger Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Wochenblätter

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Vorstellung Herr Bister -
Stadtteilzentrum KroKuS: Leitung und Familienarbeit

4. A N F R A G E N

4.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4.1.1. Bebauungsplan Altes Fortshaus
(Drucks. Nr. 15-0050/2015)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Beschulung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0199/2015)

4.2.2. Sehbehindertengerechte Lichtsignalanlagen (Blindenampeln) im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0200/2015)

4.2.3. Schalldämmende Altglascontainer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0201/2015)

4.2.4. Aufpflasterung Saarbrückener Straße / Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0202/2015)

4.2.5. Busanbindung an das Wohngebiet Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-0203/2015)

4.2.6. Grundschule Wasserkampstraße Kirchrode: Handwaschbecken Klassenzimmer
(Drucks. Nr. 15-0204/2015)

4.2.7. Antrag vom Juni 2014 hinsichtlich der Freigabe von Auslaufflächen für Hunde während der Setz- und Brutzeit in unserem Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-0205/2015)

4.2.8. Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0206/2015)

4.2.9. Grundschule Wasserkampstraße Kirchrode: Pavillon
(Drucks. Nr. 15-0207/2015)

4.2.10. Pflanzschalen
(Drucks. Nr. 15-0208/2015)

4.3. der SPD-Fraktion

4.3.1. Zukunft der Sporthallen im Schulkomplex Friedrich-Wulfert-Platz 2
(Drucks. Nr. 15-0209/2015)

4.3.2. Vogelbrutstätten und Selbstverpflichtungserklärung
(Drucks. Nr. 15-0210/2015)

4.3.3. Neue Grundschule am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0211/2015)

4.3.4. Briefkasten der Deutschen Post im Bereich der Seelhorster Gärten
(Drucks. Nr. 15-0212/2015)

4.3.5. Kleidercontainer außerhalb von Wertstoffinseln
(Drucks. Nr. 15-0213/2015)

4.3.6. Sprachlernklassen
(Drucks. Nr. 15-0214/2015)

4.3.7. Abfall- und Abstellplatz in der freien Landschaft am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0215/2015)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
10. Dezember 2014

9. A N T R Ä G E

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. (Bordsteinkanten Osterfeldstr. / Einmündung Brabeckstraße)
(Drucks. Nr. 15-0227/2015)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Erhalt der Sporthallen im jetzigen Schulgebäude Friedrich-Wulfert_Platz 1
(Drucks. Nr. 15-0229/2015)

9.3. Interfraktionell

9.3.1. Spielplatz Mira-Lobe- Weg
(Drucks. Nr. 15-0354/2015)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die 30. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Er begrüßte zu TOP 3:
Herrn Bister -
Stadtteilzentrum KroKuS: Leitung und Familienarbeit

und Ratsfrau Anne-Marie Gahbler - beratendes Mitglied des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:

Antwort zu Anfrage:
4.3.4. Briefkästen der Deutschen Post im Bereich Seelhorster Gärten
- Wird schriftlich nachgereicht, sobald eine Antwort der Post vorliegt

DRINGLICHKEITSANTRAG:
Interfraktionell: “Spielplatz Mira-Lobe-Weg“

Nach Begründung des Dringlichkeitsantrages durch Bezirksratsfrau Stittgen und der einstimmigen Abstimmung über die Dringlichkeit wurde dieser Antrag unter
TOP 9.3.1 der heutigen Sitzung behandelt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel informierte zu folgenden Themen:
Er hob die Stadtdialog-Veranstaltung "Mein Hannover 2030 - Jeden Tag eine gute Stadt" hervor und regte an, sich aktiv daran zu beteiligen.


TOP 3.
Vorstellung Herr Bister -
Stadtteilzentrum KroKuS: Leitung und Familienarbeit

Herr Bister, die neue Leitung des Stadtteilzentrum Krokus und der Familienarbeit stellte sich den Bezirksratsmitgliedern vor .

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 4.1.1.
Bebauungsplan Altes Fortshaus
(Drucks. Nr. 15-0050/2015)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:

Bebauungsplan "Altes Forsthaus"
Die Verwaltung plant die Aufstellung eines Bebauungsplans rund um das Areal des "Alten Forsthauses" in Hannover Kirchrode.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie verträgt sich der dabei zu erwartende Flächenverbrauch im Vergleich zu anderen Baugebieten mit Einfamilienhausbebauung (z.B. Kronsberg Nord bzw. Wettbergen West)?
2. Werden besondere Anforderungen an die zukünftigen Eigentümer (z.B. Energieeffizienz oder ökologische Vorgaben der Baumaterialien) gestellt?
3. Wie ist die spätere Vermarktung des Grundstücks geplant, wird der Verkauf z.B. öffentlich ausgeschrieben?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bebauungsplan 1743 „Altes Forsthaus“ beschäftigt die Gremien bereits seit Dezember 2011. Der Satzungsbeschluss ist für den 29.01.2015 vorgesehen.
Das Plangebiet sieht die Bebauung mit fünf freistehenden Einfamilienhäusern vor. Da die Nachfrage nach Einfamilienhäusern im Stadtgebiet sehr differenziert ist, bemüht sich die Landeshauptstadt um ein ebenso differenziertes Angebot, um den Nachfragern innerhalb des Stadtgebiets eine Alternative zum Wegzug in das Umland zu bieten. Aus städtebaulichen Gründen ist das Plangebiet aufgrund seiner Lage in der Zone vor dem Tiergarten für eine lockere Bebauung prädestiniert. Dadurch wird ein Übergang zwischen dem sich westlich anschließenden eher urban und dicht bebauten Quartier um die Elly- Beinhorn- Straße und der durch zwei bereits vorhandene freistehende Häuser am Tiergartenrandweg definierten Waldvorzone geschaffen. Eine Bebauung wie am Kronsberg oder in Wettbergen- West mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und entsprechend hoher Versiegelung wäre städtebaulich deplatziert und hinsichtlich seiner ökologischen Qualität zumindest zu hinterfragen. Im Plangebiet des Bebauungsplanes 1743 ist deshalb nur eine GRZ von 0,2 vorgesehen. Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es gelten die in Hannover bei der Veräußerung von städtischen Baugrundstücken üblichen Standards.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Vermarktung erfolgt per öffentlicher Ausschreibung und ggf. Losverfahren an Privat.

TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Beschulung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0199/2015)

Bezirksratsfrau Stitgen trug folgende Anfrage vor:


Beschulung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Stadtbezirk

Wie der Drucksache 1862/2014 zu entnehmen ist, muss die Region und Landeshauptstadt Hannover voraussichtlich 1.323 Asylbewerberinnen und Asylbewerber für die Zeit ab 1.7.2014 bis Juni 2015 aufnehmen. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt Hannover in diesem Jahr bereits eine beachtliche Anzahl von Asylanten, darunter auch schulpflichtige Kinder und Jugendlichen, aufgenommen hat und auch weiterhin aufnehmen wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der zu beschulenden im Alter von 0 bis 16 Jahren
in unserem Stadtbezirk lebenden Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien,
die von der Stadt Hannover seit dem 1.1. 2014 aufgenommen wurden?
2. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien, die von der Stadt
Hannover seit dem 1.7. 2014 aufgenommen wurden, sind in Grund- und
weiterführende Schulen die in unserem Stadtbezirk liegen, eingeschult worden?
Bitte um eine namentliche Nennung der Schulen.
3. Bei wie vielen in unserem Stadtbezirk lebenden Kindern und
Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien, die von der Stadt Hannover
seit dem 1.7. 2014 aufgenommen wurden, konnte eine wohnortnahe
Beschulung unter Beachtung der Schulbezirksgrenzen gewährleistet werden?
Bei wie vielen nicht?
Herr Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Verlaufsdaten werden im Rahmen des Unterbringungsprogramms der Stadt nicht aufzeichnet, von daher kann nur der aktuelle Sachstand vom 04.02.2015 in Alterskategorien mitgeteilt werden.

In Bemerode leben aktuell 14 Flüchtlinge, hiervon 9 Kinder: 1 x 0-2 Jahre, 5 x 3-5 Jahre, 1 x 6-9 Jahre,2 x 10-14 Jahre, 0 x 15 – 17Jahre.

In Kirchrode leben aktuell 152 Flüchtlinge, hiervon 69 Kinder, davon: 33 x 0-2 Jahre, 15 x 3-5 Jahre, 10 x 6-9 Jahre, 9 x 10-14 Jahre, 2 x 15 – 17Jahre.

In Wülferode sind aktuell keine Flüchtlingskinder gemeldet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
An den örtlichen Schulen des Stadtbezirkes Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode waren nach Angaben der Landeschulbehörde, Abt. Hannover, zum Schuljahresbeginn 2014/15 insgesamt 45 Kinder ohne Deutschkenntnisse gemeldet.

GS Am Sandberge: 3 Kinder
GS An der Feldbuschwende: 18 Kinder
GS Wasserkampstraße: 7 Kinder
IGS Kronsberg: 17 Kinder
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Beschulung von Flüchtlingskindern im Grundschulalter erfolgt in der Regel wohnortnah in der nach dem jeweiligen Wohnort und Schulbezirk zuständigen Grundschule.

Zur besseren Steuerung und Koordination der schulischen Versorgung von Flüchtlingskindern hat die Verwaltung ein Konzept zur Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen im Stadtgebiet Hannover erstellt (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 2630/2014).

Das Konzept sieht vor, eine Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen im Stadtgebiet einzurichten, um in enger Absprache zwischen Landesschulbehörde und Stadt auf regionale Bedarfe flexibel reagieren zu können und eine bestmögliche Bündelung räumlicher und sachlicher Ressourcen im Rahmen der kommunalen Bildungsverantwortung zu gewährleisten.

Sprachlernklassen sollen zugewanderten Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse oder ohne Alphabetisierung schnell in das Schulleben integrieren und das Erlernen der deutschen Sprache erleichtern, um perspektivisch die Teilhabechancen dieser Kinder zu erhöhen. Im Grundschulbereich sollten die Entfernungen zwischen Schule und Wohnort möglichst gering gehalten werden.

TOP 4.2.2.
Sehbehindertengerechte Lichtsignalanlagen (Blindenampeln) im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0200/2015)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:


In der Vergangenheit beschwerten sich immer wieder sehbehinderte
oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger über defekte oder nicht
ordnungsgemäß arbeitende Blindenampeln. Defekte akustische und
taktile Signale an Blindenampeln führen zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung
für die betroffenen Menschen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Lichtsignalanlagen in unserem Stadtbezirk sind mit akustischen
oder taktilen Signalgebern für Menschen mit eingeschränkten
Sehvermögen bzw. Blinden ausgestattet? Bitte nach Stadtteilen auflisten.
2. Werden die Blindenampeln regelmäßig gewartet? Wenn ja, in
welchem Turnus?
3. Sind der Verwaltung defekte Blindenampel in unserem Stadtbezirk bekannt?
Wenn ja, seit wann sind die Defekte bekannt und wann werden sie behoben?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Stadtgebiet sind 180 Lichtsignalanlagen mit Blindensignalen ausgerüstet. Die Art der Blindensignalisierung und die im Einzelfall eingeschränkten Betriebszeiten der Orientierungssignale sowie die Betriebszeiten der Lichtsignalanlagen lassen sich aus der beigefügten Liste ersehen (Anlage 1). Eine separate Aufstellung getrennt nach den einzelnen Stadtbezirken liegt der Verwaltung nicht vor. Allerdings lassen sich alle im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode entsprechend ausgerüsteten Lichtsignalanlagen dieser Liste entnehmen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Alle Blindensignale werden regelmäßig gewartet. Der Wartungsturnus für die Blindensignale richtet sich dabei nach den Wartungsintervallen der Signalsteuergeräte. Für Steuergeräte älterer Bauart betragen diese gemäß der maßgeblichen VDE- Vorschriften drei Monate, für Steuergeräte neueren Datums sechs Monate.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nein.

TOP 4.2.3.
Schalldämmende Altglascontainer im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0201/2015)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:


Seit einiger Zeit stehen schallgedämmte Altglascontainer zur Verfügung.
Die Aufstellung solcher Container sollte natürlich in Wohngebieten
oder vor Altenheimen bzw. Krankenhäusern favorisiert werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann und wo werden diese schallgedämmten Container in unserem
Stadtbezirk aufgestellt?
2. Wann und in welchem Rhythmus werden die teilweise von außen stark
verschmutzten Container gereinigt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Diese Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) weitergeleitet.
Die Antwort der Abfallwirtschaft Region Hannover lautet wie folgt:
In Absprache nachfolgend unsere Ausführungen zum Sachverhalt, nach Einholung der Stellungnahme der Rhenus:

Die Altglaserfassung im Bereich der LHH wird im Auftrag der Dualen Systeme derzeit von der Fa. Rhenus Recycling, Hannover, durchgeführt.
Nach deren Angaben werden hierfür ausnahmslos und flächendeckend lärmgedämmte Container eingesetzt. Vandalismusschäden, welche die Lärmdämmung beeinträchtigen, wie z. B. die Entfernung von Einwurfklappen, werden zeitnah behoben.
Die Reinigung/ Auffrischung des eingesetzten Behälterpools erfolgt einmal jährlich. Sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen, startet Rhenus mit diesem Vorhaben. (Dies dürfte nach Aussage von Fa. Rhenus dieses Jahr ab März der Fall sein).

Die lärmgedämmten Container werden bereits heute an allen 261 Standorten im gesamten Stadtgebiet eingesetzt.
Somit sind auch sämtliche Container an allen Standorten im Stadtbezirk 06 schon lärmgedämmt ausgestattet.
Der Fragesteller geht offenbar davon aus, dass dies noch nicht der Fall ist.

TOP 4.2.4.
Aufpflasterung Saarbrückener Straße / Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0202/2015)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Zur Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Saarbrückener Straße / Ecke Tiergartenstraße im Zuge der Erstellung des Hochbahnsteiges Saarbrückener Straße wurde die Einmündung aufgepflastert. Nun häufen sich Beschwerden, dass die Aufpflasterung zu steil sein. Selbst im „Kriechtempo“, das bei einer Aufpflasterung als sinnvoll zu erachten ist, setzt man mit dem Frontbereich der verschiedensten Autos auf.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten gibt es, diese sehr steile Aufpflasterung zu entschärfen ?
2. Wann können diese Möglichkeiten umgesetzt werden?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Beim Ausbau der Stadtbahnstrecke wurden die Einmündungsbereich der anliegenden
Straßen mit verkehrsberuhigenden Aufpflasterungen versehen.

Diese Beton- Rampen- Fertigteile haben sich im Einsatz bewährt und sind verkehrssicher. Mit den Abmessungen 60/4016- 25 cm ist ein Aufsetzen nicht zu erwarten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Fachbereich prüft den Zustand vor Ort.

TOP 4.2.5.
Busanbindung an das Wohngebiet Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-0203/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Das neu erstellte Wohngebiet Büntekamp in Kirchrode ist nun fertiggestellt,
alle Mieter und Eigentümer sind eingezogen. Eine Anbindung des neuen Wohngebietes
durch eine Buslinie der ÜSTRA (Wie von uns bereits im November 2013 gefordert wurde)
ist bislang nicht erfolgt, und dies sorgt bei den Anwohnern für Unverständnis und Unmut.
Die Verwaltung der Region und die ÜSTRA haben, im Rahmen ihrer Fahrplanberatungen
zugesagt, eine Fahrwegverlegung der Linie 370 über die Lange-Feld-Straße sowie eine
Fahrwegverlegung der Linien 123/124 über die Lange-Feld-Straße - Lothringerstraße
zu prüfen. Ein positives Ergebnis sollte im Dezember 2014 zum Fahrplan 2015 umgesetzt
werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist hier schon eine Entscheidung zu Gunsten der Anwohner getroffen worden
bzw. wie ist der aktuelle Sachstand?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die üstra und Region Hannover weitergeleitet. Die Region teilt mit:

Die Anbindung des Wohngebietes Büntekamp wurde geprüft und das Ergebnis den Gremien der Region Hannover zur Beschlussfassung vorgelegt. In der Beschlussdrucksache 1579 (III) über die Fahrplanmaßnahmen 2015 ist Folgendes beschlossen worden:
Eine Erschließung des Baugebietes Büntekamp aus dem Bestandsnetz (Buslinie 370 oder die Buslinien 123/124 ) oder durch die Neueinführung einer eigenständigen Linie wird nicht ausgeführt.

Eine Erschließung durch die Führung der Buslinie 370 über die Lange-Feld-Straße würde zu einer Verschlechterung der Bedienung von den zur Zeit gut genutzten Haltestellen führen und zusätzliche Fahrleistungen erfordern, die zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Eine Erschließung durch eine veränderte Linienführung der Linien 123/124 über die Lothringer Straße würde zu längeren, zeitaufwändigen Umwegen zwischen Großer Hillen und Nackenberg führen. Zudem ist die Lothringer Straße nicht durchgängig durch Buslinienverkehr befahrbar.
Für die Erschließung durch die Einrichtung einer neuen Buslinie ist kein ausreichendes Fahrgastpotential vorhanden. Durch die Einzugsbereiche der vorhandenen Stadtbahnhaltestellen in der Bemeroder Str. (Linie 6) und in der Tiergartenstraße (Linie 5) sowie durch die Haltestellen der Buslinien 123/124 am Vinzenz-Krankenhaus sind große Teile in diesem Stadtteilbereich erschlossen.

TOP 4.2.6.
Grundschule Wasserkampstraße Kirchrode: Handwaschbecken Klassenzimmer
(Drucks. Nr. 15-0204/2015)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:


Durch einen geringen Umbauaufwand ist ein weiterer Klassenraum im Hauptgebäude der Grundschule Wasserkampstraße entstanden, somit konnte die Unterbringung einer Klasse in Containern vermieden werden. Leider ist in dem Zusammenhang kein Handwaschbecken in dem besagten Zimmer installiert worden. Das Landesgesundheitsamt Niedersachsen gibt in seiner „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ (6) die Empfehlung, "...dass Handwaschbecken mit Kaltwasseranschluss in Unterrichtsräumen in Grundschulen, in Schulküchen und in Sanitäreinrichtungen vorhanden sein müssen…“. Es ist ebenso zu bedenken, dass ein für die Schüler einfach und schnell erreichbarer, gut ausgestatteter Waschplatz die Bereitschaft für das Händewaschen bzw. die Häufigkeit des Händewaschens erhöht. Es ist daher auch im Sinne der Gesundheitserziehung sinnvoll, im Klassenzimmer direkt ein geeignetes Waschbecken zur Verfügung zu haben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Kunstunterricht im Klassenraum, ebenso wird hier gemeinsam gefrühstückt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde im Zuge der Umbaumaßnahme kein Handwaschbecken im Klassenraum installiert?
2. Ist eine nachträgliche Installation eines solchen Beckens möglich und wann wird die Maßnahme umgesetzt?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Klassenraum ist als provisorischer Klassenraum geschaffen worden. Er wird lediglich für eine Übergangszeit als Klassenraum genutzt. Da die Grundschule Wasserkampstraße in allen Klassenräumen mit Whiteboards ausgestattet ist (dasselbe gilt für den neu geschaffenen Klassenraum), ist für die Tafelreinigung somit kein Wasser nötig. Zum Händewaschen sollten die Sanitärbereiche genutzt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Grundsätzlich ist der Einbau möglich. Aus den unter 1. genannten Gründen ist der Einbau aber zurzeit nicht geplant.

Nachfrage
Existierte schon ein vorheriger Wasseranschluss mit einem Handwaschbecken und wenn es so war, ob dann nicht ohne großen Aufwand dies für die Übergangszeit wieder angebracht werden könnte.

Dazu antwortet die Verwaltung wie folgt:
Ein Wasseranschluss mit einem Handwaschbecken war vorher nicht vorhanden und kann daher auch nicht in der Übergangszeit ohne großen Aufwand angebracht werden.

TOP 4.2.7.
Antrag vom Juni 2014 hinsichtlich der Freigabe von Auslaufflächen für Hunde während der Setz- und Brutzeit in unserem Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-0205/2015)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:


Bezugnehmend auf unseren Antrag vom Juni 2014, in dem wir die Verwaltung gebe­ten haben, entsprechende Auslaufmöglichkeiten für Hunde in unserem Stadtbezirk vor­zuschlagen, mit uns abzusprechen, zu begehen und dann freizugeben, fragen wir heute noch einmal dringend nach:
1. Wann werden geeignete Flächen und Wege für den Hundeauslauf
wäh­rend der Setz-und Brutzeit für unseren Bezirk Kirchrode-Bemerode-
Wülferode ausgewiesen?
2. Warum wurde unser Antrag vom Juni 2014 bis heute nicht beantwortet?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zum Thema Hundeauslauf im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, insbesondere während der in Niedersachsen geltenden allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, gab es in den letzten beiden Jahren bereits drei Drucksachen (15-0969/2013, 15-1355/2013 und 15-0216/2014).

Grundsätzlich hat sich seitdem weder an den räumlichen noch den rechtlichen Rahmenbedingen etwas Wesentliches geändert, daher werden nachfolgend nur die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.

Im Sommer 2014 wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Unterschriftenliste einer Initiative gegen den Hundeleinenzwang übergeben. Über 13.000 Personen sprachen sich dafür aus, den Leinenzwang in der freien Landschaft während der allgemeinen Brut-, Setz und Aufzuchtzeit vom 01. April bis 15 Juli eines jeden Jahres aufzuheben. Hierfür wäre wohl eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) erforderlich.

Das Ministerium hat zugesagt, das Thema zu prüfen. Bisher sind hierzu aber noch keine Ergebnisse öffentlich geworden bzw. wurden noch keine Änderungen der rechtlichen Regelungen beschlossen. Für die Stadt Hannover bieten sich daher weiterhin keine Möglichkeiten, Hundefreilaufmöglichkeiten in Bereichen auszuweisen, die den Regelungen zur allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit unterliegen.

Sollte das Land Niedersachsen demnächst hierzu andere Regelungen beschließen, wird die Verwaltung der Stadt Hannover prüfen, ob sich dadurch neue Handlungsmöglichkeiten für die Ausweisung ganzjähriger Auslaufflächen für Hunde eröffnen.

Für die Nutzung während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit steht derzeit nur die Fläche im Kattenbrookspark zur Verfügung, in den o.g. Drucksachen wurde dies bereits dargelegt. Demnächst wird aber direkt an der Grenze des Stadtbezirks eine Hundeauslauffläche im Stadtbezirk Misburg-Anderten ausgewiesen, die ganzjährig nutzbar ist, und zwar am Königsberger Ring (s. DS. 15-0867/2014). Diese ist auch für die Anwohner im nördlichen Bemerode und dem östlichen Kirchrode sehr gut fußläufig zu erreichen. Die Kennzeichnung der Fläche wird im Winter erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Antrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode vom Juni 2014 (DS 15-1460/2014) wurde im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bearbeitet. Warum diese Antwort nicht beim Bezirksrat angekommen ist, ist für uns unerklärlich.

Die erarbeite Antwort erhalten Sie hiermit unter Punkt 1.) und wir bitten diese Verzögerung zu entschuldigen.

TOP 4.2.8.
Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0206/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Aufgrund unserer Anfrage vom November 2014 zur Lärmbelastung in der
Wülferoder Straße wurde dort kurzfristig ein Geschwindigkeitsdisplay
installiert um ein aktuelles Bild des Geschwindigkeitsniveaus zu erhalten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde dieses Display hinter der Kurve in Richtung Wülferode
aufgestellt und nicht, wie gedacht in oder vor der Kurve in
Richtung Bemerode ?
2. Welche Erkenntnisse konnten bei der Auswertung gewonnen werden,
bzw. welche Maßnahmen zum Lärmschutz können für die Anwohner
getroffen werden?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung hatte in dem Zeitraum 08.11.2011 bis 15.11.2011 in der Wülferoder Straße 2 A einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. Dieser Geschwindigkeitsanzeiger zeigt den Verkehrsteilnehmern die gefahrene Geschwindigkeit an und speichert die gefahrenen Geschwindigkeiten von allen Verkehrsteilnehmern im Zeitraum der Messung.

Im o.g. Zeitraum der Messung wurden in beiden Fahrtrichtungen 31843 Fahrzeuge gemessen. Die Auswertung dieser Daten ergab, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 37,0 km / h fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 32,1 km / h.

Außerdem hatte die Verwaltung in dem Zeitraum 09.12.2014 bis 16.12.2014 in der Wülferoder Straße 8 einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger installiert. In dem Zeitraum die Messung wurden in beiden Fahrtrichtungen 40333 Fahrzeuge gemessen. Die Auswertung dieser Daten ergab, dass 85 % der Fahrzeuge langsamer oder maximal 37,0 km / h fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 31,5 Km / h.

Das Display wurde im Dezember 2014 bewusst etwas von der Kurve entfernt aufgestellt, um aussagefähigere Daten hinsichtlich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu bekommen, da diese im Kurvenbereich bereits aufgrund des Fahrbahnverlaufes geringer sind.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Standort ist unauffällig hinsichtlich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Trotz der gestiegenen Verkehrsmenge besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

TOP 4.2.9.
Grundschule Wasserkampstraße Kirchrode: Pavillon
(Drucks. Nr. 15-0207/2015)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:


Trotz eines Beschlusses zur Sanierung des Pavillons der Grundschule Wasserkampstraße aus dem Jahr 2011 (15-0148/2011) ist der Pavillon nach wie vor nicht saniert.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie lange ist der Pavillon im derzeitigen Zustand, auch in Hinblick auf Brandschutz- und energetische Anforderungen, noch nutzbar? Welche Nutzung ist weiterhin für den Pavillon vorgesehen?
2. Ist eine Sanierung kurzfristig vorgesehen, wenn nein, warum nicht?


Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Pavillon ist zunächst bis Mai 2016, im Zusammenhang mit der Ganztagsschule, als schulbegleitender Beschäftigungs-/Freizeitbereich genehmigt. Es wird von der Verwaltung ggf. frühzeitig eine Verlängerung der Genehmigung angestrebt.
Derzeit werden in der Grundschule Wasserkampstraße 21 Klassen beschult. Die vorhandenen Räumlichkeiten am Schulstandort (Schulgebäude, Pavillon und mobile Raumeinheiten) sind für die Schüleranzahl ausreichend. Um die GS Wasserkampstraße zu entlasten und somit die schulrechtlich vorgeschriebene Vierzügigkeit mittelfristig wieder zu erreichen, wird im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Schuljahr 2015/16 eine neue Grundschule gegründet und die Grundschuleinzugsbereiche der Grundschulen im Stadtbezirk entsprechend angepasst. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit eine Weiternutzung des Pavillons bei gleichzeitiger Entlastung des Grundschulstandortes Wasserkampstraße mittelfristig erforderlich ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Erst nach Abschluss der unter 1. genannten Prüfung, kann über eine ggf. notwendige Sanierung nachgedacht werden.

Nachfragen:
Ist die Genehmigung des Pavillons bis 2016 einschließlich der erforderlichen Brandschutz- und Energetischen Anforderungen getroffen worden? Wird der Pavillon abgerissen, falls er nach dem Auslaufen der Genehmigung nicht mehr benötigt wird?
Antwort der Verwaltung:
Die Baugenehmigung ist voll umfänglich bis Mai 2016 erteilt worden. Auflagen der Baugenehmigung sind erfüllt worden. Zum Abriss des Pavillons ist noch keine Entscheidung getroffen worden.



TOP 4.2.10.
Pflanzschalen
(Drucks. Nr. 15-0208/2015)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:


Im Februar 2014 beschloss der Bezirksrat auf Antrag der CDU-Fraktion, dass die Verwaltung gegen die fast ausnahmslos unbepflanzten bzw. ungepflegten Pflanzschalen in der Lange-Hop-Straße in Kirchrode vorzugehen. In ihrer Antwort vom Juni 2014 lehnte die Verwaltung die Veranlassung der Beseitigung ab, da diese nach wie vor der Verkehrsberuhigung dienten. Man wolle jedoch mit den Anliegern Kontakt aufnehmen, dass diese die Pflege der Schalen wieder auf- bzw. neu übernehmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung ihre o. g. Kontaktaufnahme umgesetzt?

2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Wenn nein, warum (noch) nicht?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nein, diese wird jedoch noch im Februar 2015 erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Entfällt

Antwort der Verwaltung zu Frage3:
Recherchen im Vorfeld ergaben, das in den Bereichen wo ungepflegte Kübel stehen Eigentümerwechsel stattgefunden haben. Da die Verwaltung keinen Anlieger zu einer Sondernutzung zwingen kann wird ´die Verwaltung alle Anlieger im Februar 2015 in diesem Straßenabschnitt anschreiben und anfragen ob Interesse an der Pflege der Kübel besteht. Nach Auswertung der Umfrage wird die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten wie weiter verfahren werden soll.

TOP 4.3.
der SPD-Fraktion

TOP 4.3.1.
Zukunft der Sporthallen im Schulkomplex Friedrich-Wulfert-Platz 2
(Drucks. Nr. 15-0209/2015)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:
Der Schulkomplex Friedrich-Wulfert-Platz wird mit der dort ansässigen Integrierten Gesamtschule Kronsberg und der neuen Grundschule am Kronsberg (vorübergehende Unterbringung) letztendlich aufgegeben. Zu dem Komplex zählen allerdings auch zwei Sporthallen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit entsprechenden Übungsflächen unabdingbar notwendig sind. Insbesondere der Turn- und Sportverein (TSV) Bemerode ist auf die Hallen angewiesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Überlegungen sind hier bereits angestellt?
2. Welche konzeptionellen Vorstellungen bedürfen welchen finanziellen Rahmens?
3. Wie ist der TSV in die Angelegenheit eingebunden?

Herr Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
An dem Schulstandort Friedrich-Wulfert-Platz 1 (Schulzentrum Bemerode) werden nachfolgend aufgeführte Sporthallen außerschulisch genutzt:
Sporthalle I der IGS Kronsberg (Nebenstelle) 1188m², 3 Segmentsporthalle
Sporthalle II der IGS Kronsberg (Nebenstelle) 405m²
Die Sporthallen sind während der außerschulischen Nutzung derzeit mit Trainingszeiten des TSV Bemerode belegt. Im Rahmen des Punktspielbetriebes ist die Sportstätte an den Wochenenden, auf Grund der Ausstattung mit einer Tribüne, im hohen Maße ausgelastet.
Die Entwicklung für das Grundstück Friedrich-Wulfert-Platz wird erst nach der Entscheidung für eine Standortentwicklungsvariante von der Verwaltung ermittelt und mit den Platzbedarfen sowie den Sporthallenkapazitäten und –nutzungen abgeglichen. Zurzeit gibt es von der Verwaltung noch keine konkreten Planungen für diesen Standort. Vorgesehen ist, auf Grund des hohen Sanierungsbedarfes, nach Auszug der Außenstelle der IGS Kronsberg, der Grundschule sowie der Kita das Gebäude komplett abzureißen, möglicherweise mit Erhalt der vorhandenen Sporthallen, um die möglichen Bedarfe an Sportflächen abzudecken.
Weitere sich aktuell abzeichnende städtebauliche Entwicklungen im Bereich Kronsberg, die u.U. Einfluss auf die Bedarfe an neu zu bauenden Schul- und Sportflächen haben,
können seitens der Verwaltung noch nicht abschließend bewertet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die betroffenen Sportvereine werden zu gegebener Zeit von der Verwaltung in die Entwicklung eingebunden.

TOP 4.3.2.
Vogelbrutstätten und Selbstverpflichtungserklärung
(Drucks. Nr. 15-0210/2015)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Die Landeshauptstadt hat sich nach unseren Erkenntnissen verpflichtet, an ihren Gebäuden und an sonstigen Einrichtungen Dritten zu gestatten, diese für das Anbringen von Vogelbrutstätten nutzen zu können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie lautet diese Selbstverpflichtungserklärung?
2. Wie wird bzw. wurde diese Selbstverpflichtungserklärung bekannt gemacht?
3. Welche Regelungen müssen erfüllt sein, wenn ein Nistkasten beispielsweise in Straßenbäume gehängt werden soll?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Es gibt keine Selbstverpflichtungserklärung, Dritten das Anbringen von Nistkästen für Vögel zu gestatten. Allerdings gibt es eine Ausgabe des UVP-Informationsdienstes zum Vogelschutz und hier speziell zum Mauersegler aus dem Jahr 2009. Die Hinweise verpflichten die Verwaltung, für Gebäude bewohnende Tierarten Nisthilfen einzuplanen und einzubauen. Im Rahmen der lokalen Biodiversitätsstrategie der LHH „Mehr Natur in der Stadt“ gibt es zum Schutz Gebäude bewohnender Tierarten eine gute Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden. Die Verwaltung ist bestrebt, von dort kommende Hinweise umzusetzen. Ein gutes Beispiel für diese Zusammenarbeit ist das neue Gebäude der Volkshochschule am Leineufer mit verschiedenen Nisthilfen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Nistkästen in Straßenbäumen dürfen nicht mit baumschädigenden Materialien angebracht werden. Empfohlen sind nachgiebige Bindematerialien (z.B. dehnbare Schnüre) oder aber eine lose Aufhängung des Drahthaltebügels über z.B. einen (wenn vorhandenen) Aststummel. Grundsatz ist jedenfalls, dass bei Baumarbeiten in den Straßenbäumen die Nistkästen (so sie nicht durch brütende Vögel besetzt sind) jederzeit abnehmbar sein müssen, und deren Anbringung keine Beschädigung des Baumes nach sich ziehen darf. Eine vorherige Anfrage im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67.3/Öffentliche Grünflächen) und eine von dort erteilte Genehmigung ist in jedem Falle erforderlich.

TOP 4.3.3.
Neue Grundschule am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0211/2015)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Eine neue Grundschule wird vorerst im Gebäude Friedrich-Wulfert-Platz 1 untergebracht (derzeitiger Nutzer: Integrierte Gesamtschule Kronsberg).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie erfolgt hier jetzt die Organisation der neuen Schule ohne eine amtierende und auch funktionierende Schulleitung z. B. im Hinblick auf die notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen?

2. Der Neubau der Grundschule am Standort des Hauptgebäudes der IGS Kronsberg entlang des Funkenkamps soll nach den hiesigen politischen Vorstellungen und auch nach Meinung der Lehrerschaft eine Primarstufe der IGS Kronsberg werden. Wie verhält sich die Planung des Neubaus der Grundschule mit den zumindest in der Zeitung artikulierten Vorstellungen der innovativen und nach dem für das Expo-Wohnquartier verständlichen Wunsch nach der fraktalen Schule und im Hinblick auf die Einbindung der Lehrerschaft?


Herr Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bedarf an weiteren Schulplätzen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode und somit die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen Grundschule ergibt sich unter anderem aus den aktuellen Schülerzahlen und den Schülerzahlprognosen der kommenden Jahre.
Gesetzliche Aufgabe des Schulträgers Landeshauptstadt Hannover ist es, entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen die notwendigen Schulanlagen bzw. Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierunter fallen auch die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Schulgebäude Friedrich-Wulfert-Platz 1.
Die Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal, einschließlich der Besetzung von Schulleiterstellen, ist Aufgabe des Landes Niedersachsen und wird bei der Genehmigung und Einrichtung von neuen Schulen durch die Landesschulbehörde entsprechend geregelt.
Sobald die Schulleiterstelle für die neue Grundschule durch die Landesschulbehörde besetzt ist, wird die Verwaltung die Schulleitung hinsichtlich der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Schulgebäude selbstverständlich informieren.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das niedersächsische Schulgesetz sieht derzeit keine Möglichkeit der Einrichtung einer Primarstufe an Integrierten Gesamtschulen vor. Der Antrag der Verwaltung bei der niedersächsischen Landesschulbehörde lautet demnach auf Errichtung einer neuen Grundschule zum Schuljahr 2015/16.
Sollte mit der Novellierung des niedersächsischen Schulgesetzes die Möglichkeit der Einrichtung einer Primarstufe verabschiedet werden, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung der IGS Kronsberg die Umsetzung solch einer Schulform prüfen und in den Planungen eines Neubaus entsprechend berücksichtigen.

Nachfrage 1:
Es wurde um Information gebeten wann die Landesschulbehörde über die Einrichtung einer neuen GS unterrichtet wurde damit die Versorgung mit Lehrpersonal entsprechend rechtzeitig eingeleitet werden kann.
Antwort der Verwaltung
Zu folgenden Terminen wurde die Landesschulbehörde informiert.

11.07.2014 - Antrag auf Einrichtung einer neuen Grundschule am Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1
bei der Nds. Landesschulbehörde
27.10.2015– Erinnerungsschreiben an die Landesschulbehörde
23.02.2015– Genehmigung der neuen Grundschule durch die Landesschulbehörde
Nachfrage 2:.
Wer nimmt jetzt die Anmeldungen für die neuen Grundschüler entgegen, wenn der Termin für die Besetzung einer neuen Schulleitungsstelle noch nicht bekannt ist?

Antwort der Verwaltung
Für das Verfahren der Anmeldungen an der neuen Grundschule wird die Landesschulbehörde eine pädagogische Lehrkraft benennen. Die Schulverwaltungskraft der neuen Grundschule Kronsberg wird ihren Dienst zum 01.03.2015 aufnehmen.



TOP 4.3.4.
Briefkasten der Deutschen Post im Bereich der Seelhorster Gärten
(Drucks. Nr. 15-0212/2015)
Im Bereich der Seelhorster Gärten befindet sich kein Briefkasten der Deutschen Post.Es ist dort nicht nur Wohnbebauung vorhanden, sondern es sind dort auch Geschäftskunden ansässig. Zudem ist mit den altersgerechten Wohnungen der Johanniter auch ein Klientel dort gegenwärtig, von denen man ausgehen kann, dass ein Gang zu einem Briefkasten mehrere hundert Meter zu beschwerlich ist.
Wir fragen die Verwaltung:

1 . Wo befindet sich der nächste Briefkasten im Hinblick auf die Regelungen für den Universal-Postdienstleister?
2 . Welche Hilfestellung kann und möchte die Deutsche Post hier anbieten?
3 . Wie sieht die Bundesnetzagentur diese Angelegenheit?

Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die Deutsche Post AG weitergeleitet.
Antwort wird schriftlich nachgereicht, sobald diese eingegangen ist.


TOP 4.3.5.
Kleidercontainer außerhalb von Wertstoffinseln
(Drucks. Nr. 15-0213/2015)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:


Wir mussten bedauerlicherweise feststellen, dass Altkleidercontainer außerhalb von Wertstoffinseln platziert werden. Das ist nicht nur ein nicht gewollter Zustand, sondern trägt zur unnötigen Verschandelung der Stadtlandschaft bei.

Wir fragen die Verwaltung:
1 . Welche Aktivitäten übernehmen die Verantwortlichen und andere bei der Überwachung des ordnungsgemäßen und durch Ratsbeschluss bestimmten Einsammelns von Altkleidern bei unzulässigem Verhalten von Dritten?
2 . Wie ist die rechtliche Situation?
3 . Wie verhält es sich mit dem Altkleidercontainner auf der öffentlichen Fläche an der westlichen Einmündung der Stichstraße entlang der Stadtbahn-Haltestelle Emslandstraße abzweigend von der Bemeroder Straße?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Gemäß Beschluss des Rates vom 24.4.2012 wurde das Konzept „Wertstoffinseln im Stadtgebiet“ umgesetzt und aha eine Sondernutzungserlaubnis für die durch den Rat bestimmten Flächen zur Aufstellung von Wertstoffcontainern erteilt. Jeder außerhalb der Wertstoffinseln platzierte Container auf öffentlichen Flächen oder direkt an diese angrenzend steht widerrechtlich. Gegen die Aufstellung geht die Verwaltung mit einem förmlichen Verfahren vor. Sofern die Betreiber des Containers auf die Aufforderung zur Abräumung nicht reagieren, kann der Behälter nach der gesetzten Frist per Ersatzvornahme durch die Verwaltung abgeräumt werden. Gegen die Betreiber werden außerdem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und für die Sondernutzung der Flächen wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Alttextilcontainer an der Bemeroder Straße/ Stichweg zur Haltestelle Emslandstraße steht widerrechtlich auf öffentlicher Fläche. Da der Betreiber nicht zu ermitteln ist, wird das förmliche Verfahren öffentlich zugestellt. Die Verwaltung bedankt sich für die Information

TOP 4.3.6.
Sprachlernklassen
(Drucks. Nr. 15-0214/2015)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Wie zu erfahren war, sind die Sprachlernklassen an den Schulen überfüllt. Zu einer Willkommenskultur im Bereich von Flüchtlingen zählt auch die ordnungsgemäße Beschulung, zumal dazu wohl auch eine Rechtsverpflichtung besteht. Aber ohne das Erlernen der deutschen Sprache ist eine Beschulungüberhaupt nicht möglich.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo sind im Stadtbezirk Sprachlernklassen eingerichtet?
2. Wie ist ihre Belegung planmäßig und tatsächlich?
3. Welche Anstrengungen werden unternommen, um zukünftig bei weiteren Flüchtlingsheimen im Stadtbezirk auf eine wohl zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schülern angemessen reagieren zu können (Parallilität von Aktivitäten verschiedener Fachbereiche in der Verwaltung)?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
An den örtlichen Grund- und weiterführenden Schulen des Stadtbezirkes Kirchrode-Bemerode-Wülferode waren zum Anfang des Schuljahres 2014/15 45 Kinder ohne Deutschkenntnisse beschult, davon 28 an Grundschulen, 17 an weiterführenden Schulen.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist eine Sprachlernklasse mit 16 Kindern an der IGS Bemerode eingerichtet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Schülerzahl in der Sprachlernklasse beträgt laut Erlass „Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutschen Herkunftssprache“ 10 bis 16 Schülerinnen und Schüler. Sprachlernklassen können jahrgangsübergreifend gebildet werden.
In der Sprachlernklasse an der IGS Bemerode wurden zum Schuljahr 2014/15
16 Schülerinnen und Schüler angemeldet.


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Wie der Drucksache 2630/2014 zu entnehmen ist , wird die Landeshauptstadt Hannover zum Schuljahr 2015/16 eine Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen im Stadtgebiet einrichten, um auf regionale Bedarfe flexibel reagieren zu können und eine bestmögliche Bündelung räumlicher und sachlicher Ressourcen im Rahmen der kommunalen Bildungsverantwortung zu gewährleisten. Eine wohnortnahe Beschulung soll ermöglicht werden, unter Beachtung geltender Schulbezirksgrenzen, aber insbesondere pädagogischer Erfordernisse im Sinne der Schülerinnen und Schüler.

Hierbei steht die Stadtverwaltung in Ständigem Austausch mit der Landeschulbehörde Hannover.

TOP 4.3.7.

Abfall- und Abstellplatz in der freien Landschaft am Kronsberg

(Drucks. Nr. 15-0215/2015)


Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Von der Plan- und Behelfsstraße entlang der Stadtbahntrasse und westlich der Wohnbaufläche Kronsberg Süd aus führt ein Feldweg in Ost-West-Richtung (Rad- und Fußweg nach Wülferode über den Kronsberg. Dieser Feldweg ist im westlichsten Teil asphaltiert, zum Teil in einer sehr großen Breite. Deshalb wird der Weg häufig alsTrailer-Abstellplatz genutzt und in deren Schatten ist es ein Leichtes, Möbelreste und anderen Abfall abzulagern.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie kann erfolgreich dieser Feldweg, solange eine Bebauung des Kronsbergs Süd nicht vorgesehen ist, für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden?
2. Wann kann mit der Entfernung der dort abgelagerten Möbelreste gerechnet werden?
3. Welcher Konzeption unterliegt dieser Feldweg, zumal er mit Straßenverkehrszeichen (weder mit Gebots- noch mit Richtzeichen) nicht geregelt ist?
TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Altes Forsthaus
Ein Einwohner erkundigte sich nach der Grundstücksgröße und wie diese im Planbereich Altes Forsthaus vermarktet werden.
Stadtplaner Fabich erläuterte, diese hätten unterschiedliche Ausmessungen. Es werde vermutlich im Losverfahren entschieden werden, nachdem zuvor eine individuelle Vermarktung erfolgt.

Busanbindung
Ein Einwohner wandte sich an den Bezirksrat mit der Frage, welche Perspektiven sie ihm geben können.
Bezirksbürgermeister Rödel bekräftigte, es sei einheitlicher Wunsch und auch das Interesse des Bezirksrates dieses Anliegen voranzutreiben. Dies wurde auch jüngst auf beim sog. Willkommensfest bekräftigt. Der Bezirksrat werde sich weiter dafür einsetzen, jedoch geben die Zahlen für die Einrichtung einer Buslinie nicht her. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dann werde man gerne es unterstützen. Aber zum derzeitigen Zeitpunkt könne in der Region anhand dieser Situation bedauerlicher Weise nichts bewegt werden.
Bezirksratsfrau Stittgen unterstrich ebenfalls, dass Sie den Anschluss mit dem Bus unterstütze und dieses Anliegen als wichtig erachte. Dennoch seien dem Bezirksrat und seinen Mitgliedern die Hände quasi gebunden, da die Zuständigen Einrichtungen (üstra / Region) diese Notwendigkeit für nicht gegeben halten.
Bezirksratsherr Konietzny ergänzte diese problematische Situation wies aber drauf hin, dass mit der Hoffnung, das noch zwei weitere Baugebiete entstehen, sie zuvorsichtlich seien. Nur realistisch gesehen erkenne er derzeit keine Möglichkeit.

Wurde durchgeführt von 20:07-20:21 Uhr.


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Berichtspunkte


TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
10. Dezember 2014

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
(Bordsteinkanten Osterfeldstr. / Einmündung Brabeckstraße)
(Drucks. Nr. 15-0227/2015)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn


Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen:
Die abgesenkten Bordsteinkanten im Bereich der auf gepflasterten Einmündung der Ostfeldstraße in die Brabeckstraße werden zur besseren Abgrenzung des Straßen- vom Fußwegsbereich farblich hervorgehoben.


Einstimmig


TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Erhalt der Sporthallen im jetzigen Schulgebäude Friedrich-Wulfert_Platz 1
(Drucks. Nr. 15-0229/2015)

Bezirksratsfrau Ehrlich verlas den Antrag und begründete ihn


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Sporthallen im Schulgebäude Friedrich-Wulfert-Platz 1 sind zumindest von ihrer Kapazität und ihrer grundsätzlichen Ausstattung zu erhalten.

Einstimmig


TOP 9.3.
Interfraktionell

TOP 9.3.1.
Spielplatz Mira-Lobe- Weg
(Drucks. Nr. 15-0354/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, in wie weit eine Nachbesserung des neuen Klettergerüsts auf dem Spielplatz am Mira-Lobe Weg in Bemerode von evtl. Sicherheitsmängeln nötig ist.


Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Lagen nicht vor.



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 20:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:




Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin