Sitzung Gleichstellungsausschuss am 02.02.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.01.2015)
Protokoll (erschienen am 23.05.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - GB - Datum 31.03.2015

PROTOKOLL

30. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 2. Februar 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.59 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Küßner (CDU)
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
(Ratsfrau Nolte-Vogt) (Bündnis 90/Die Grünen)
wurde vertreten durch Frau Steinhoff
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
als Vertretung von Frau Nolte-Vogt

Beratende Mitglieder:
(Frau Dr. Gubaydullina)
Frau Krüger-Pöppelwiehe
Herr Moormann
(Frau Mücke-Bertram)
Frau Prokisch

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)

Verwaltung:
Herr Dreves FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Härke Personal- und Organisationsdezernent
Frau Kannenberg Referat für Frauen und Gleichstellung
Frau Kuhlmey Familienmanagerin
Frau Lorenz Gesamtpersonalrat
Frau Dr. Mardorf Koordinierungsstelle Sozialplanung
Frau Rostin Personal- und Organisationsdezernat
Frau Rothenbacher Referat für Frauen und Gleichstellung

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19. November 2014

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01. Dezember 2014

4. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

5. Repräsentativerhebung "Familien in Hannover"
(Informationsdrucks. Nr. 2481/2014 mit 1 Anlage)

6. Jahresplanung des Referats für Frauen und Gleichstellung 2015
(Informationsdrucks. Nr. 0060/2015)

7. Anfragen und Anträge

8. Bericht der Verwaltung

9. Bericht der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten

10. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Markowis eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19. November 2014
Das Protokoll wurde genehmigt, es gab 2 Enthaltungen.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01. Dezember 2014
Informationen vom Referat für Frauen und Gleichstellung: Korrektur bei TOP 9, Seite 9: Hier muss eine Datumsänderung erfolgen: statt 8.11. muss es 18.11. heißen.
Genehmigt, mit 2 Enthaltungen

TOP 4.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend, die Fragen hatten.

TOP 5.
Repräsentativerhebung "Familien in Hannover"
(Informationsdrucksache Nr. 2481/2014 mit 1 Anlage)
Herr Dreves gab einleitende Informationen zu der Erhebung und der Befragungsmethode: Bei der Erhebung handelte es sich um um ein Kooperationsprojekt mit dem Jugend- und Sozialdezernat (hier insbesondere mit der Sozialplanung), dem Familienmanagement, dem Bereich Stadtentwicklung und - operativ - dem Bereich Statistik und Wahlen. Rechtsgrundlage der Befragung war ein Ratsbeschluss, in dem u.a. geregelt war, dass die Befragung postalisch / schriftlich durchgeführt wurde, die ausgewählten Familien wurden per Zufallsverfahren aus dem Melderegister ausgewählt und hatten die Möglichkeit, die Fragebögen portofrei an die Landeshauptstadt Hannover zurück zu senden. Die Befragung fand von Mai bis Juli 2013 statt, die Auswertung wurde anonym durchgeführt, die Teilnahme war freiwillig. Um eine möglichst hohe Teilnahmequote zu erreichen, wurden unterstützende Maßnahmen durchgeführt: Informationen durch Plakate, Mailingaktion, Einrichtung einer telefonischen Hotline in der Stelle für Statistik, um eine Hilfestellung insbesondere bei Sprachproblemen anzubieten. Aus dem Melderegister wurden 20.000 Familien mit mindestens einem Kind bzw. Jugendlichen im Haushalt ausgewählt. Um repräsentative Ergebnisse zu erlangen, wurden zwei Stichproben gezogen, in dem zwei Befragungen mit identischen Fragebögen durchgeführt wurden: ein Fragebogen an Familien mit Migrationshintergrund und ein Fragebogen an Familien ohne Migrationshintergrund.
Der Rücklauf der Befragungen ist mit 48,4 % bei Familien ohne Migrationshintergrund und 20,1 % bei Familien mit Migrationshintergrund als gut zu bezeichnen und wissenschaftlich repräsentativ ( = Übereinstimmung der Struktur der Teilnehmenden mit der Struktur der Familien in der Grundgesamtheit in der Bevölkerung). In der Befragung wurden unten aufgelistete Themen behandelt. Außerdem gab es die Möglichkeit zu freien Anmerkungen, die entsprechend gebündelt an die jeweiligen Fachbereiche weiter gegeben wurden.

Frau Dr. Silke Mardorf stellte ausgewählte Ergebnisse zu den Themen Bildung, Erwerbsarbeit, Erwerbsbeteiligung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Sie wies noch einmal darauf hin, dass die Ergebnisse jeweils differenziert sind: Es erfolgten Befragungen von Familien "ohne und mit Migrationshintergrund" - die vorgestellten Folien weisen dies entsprechend aus.
Zum Thema Bildung gab die Repräsentativerhebung folgendes Ergebnis: Die Hälfte der befragten Eltern hat Hochschulabschluss, ein weiteres Drittel Realschulabschluss oder Abitur. Insgesamt ist zu sehen, dass es hier keine großen Unterschiede zwischen Eltern mit und Eltern ohne Migrationshintergrund gibt - mit einer Ausnahme: 4% der Befragten ohne bzw. 10% der Befragten mit Migrationshintergrund haben gar keinen Abschluss bzw. einen Hauptschulabschluss.
Weiterhin wurde nach den Erwerbsarrangements von Paaren mit Kindern gefragt: d.h. in welcher Form/Kombination findet die Erwerbsarbeit statt. Hierzu gab die Befragung folgende Ergebnisse: In der Regel sind beide Elternteile erwerbstätig. Bei Familien ohne Migrationshintergrund dominiert das sog. 1,5 Brotverdienermodell. Das bedeutet hier, dass der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit erwerbstätig ist (38%). Bei Familien mit Migrationshintergrund dominiert folgendes Modell: Der Vater ist alleinverdienend, die Mutter ist nicht erwerbstätig (27%). Es gibt allerdings auch die Situation der alleinverdienenden Mütter: Dies ist bei 10% der Familien ohne Migrationshintergrund und 12% der Familien mit Migrationshintergrund der Fall.
Zusammenfassend stellte sich folgendes Ergebnis dar: Egalitäre Erwerbsarrangements sind bei Paaren die Ausnahme, auch wenn Paare sich das zu Beginn der Familiengründung vorgenommen haben. Es ist außerdem festzustellen, dass mit Beginn des Kindergartenalters des ältesten Kindes häufig ein Wechsel stattfindet: und zwar vom männlichen Alleinverdienermodell hin zum 1,5 Brotverdienermodell, d.h. die Mütter starten dann - zunächst in Teilzeit - in die Erwerbstätigkeit.
Eine weitere Fragestellung galt dem Erwerbsumfang und der Beteiligung Alleinerziehender. Ein wesentliches Ergebnis hierbei war: Die meisten der Alleinerziehenden sind erwerbstätig (75% der Befragten ohne und 42% der Befragten mit Migrationshintergrund). Folgende ergänzende Frage wurde gestellt: Wird neben der Erwerbstätigkeit einer weiteren Tätigkeit nachgegangen (z.B. Studium, Elternzeit, Ausbildung). Ergebnis: Bei 17% der alleinerziehenden Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund und 6% der alleinerziehenden Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund lag eine weitere Tätigkeit vor. Dies bedeutet eine enorme Mehrfachbelastung mit unterschiedlichen Tätigkeiten.
Zur Erwerbsbeteiligung gab es folgende Ergebnisse: Bei allen steigt sie gleichermaßen mit dem Kindesalter und dem Schulabschluss der Eltern, d.h. je höher der Schulabschluss, umso häufiger beteiligen sich besonders die Mütter an der Erwerbsarbeit. Von den Alleinerziehenden ist fast ein Drittel in Vollzeit erwerbstätig, über ein Drittel ist vollzeitnah erwerbstätig (Stundenumfang von ca. 28 bis 38 Std./Wo.), ein Drittel der Befragten ist unter 29 Std./Wo. erwerbstätig.
Eine weitere Frage war, ob es eine Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt. Hier waren die Antwortmöglichkeiten: JA, NEIN oder ICH WEISS NICHT. Die Antwortmöglichkeit JA kam hauptsächlich von Alleinerziehenden, sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund sowie von Müttern in Paarbeziehung, ebenfalls sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund. Besonders wenig unterstützt fühlen sich nach der Umfrage Väter in Paarbeziehung (mit und ohne Migrationshintergrund). Auffällig war der relativ hohe Anteil der Antwortenden mit "ICH WEISS NICHT". Diese Antworten kamen hauptsächlich von Vätern.
Die Frage "Wie unterstützt der Arbeitgeber" ergab folgende Umfrageergebnisse:
1. Flexible Arbeitszeiten = bis zu 85% der Befragten fühlen sich unterstützt,
2. Für Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgeschlossenen Vorgesetzten = die Hälfte bis ¾ der Befragten fühlen sich unterstützt,
3. Informationen der Arbeitgeber über Angebote der Vereinbarkeit (z.B. Materialien zum Thema Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld) = weniger als 1/3 der Familien fühlen sich unterstützt,
4. Der Arbeitgeber hält Kontakt während der beruflichen Auszeit = 4-33% der Befragten fühlen sich unterstützt,
5. Thema Kinderbetreuung (z.B. Vorhandensein einer Betriebskindertagesstätte oder finanzielle Unterstützung bei den Betreuungskosten) = weniger als ¼ der Befragten fühlen sich unterstützt.
Das Ergebnis zeigt, dass es noch viel zu tun gibt bei den Themen Kinderbetreuung, berufliche Auszeit und Informationen über Angebote.
Eine Vielzahl weiterer Ergebnisse, z.B. zu den Themen Umzugswilligkeit, Wohnsituation, Kinderbetreuung, Ehrenamtliche Aufgaben finden sich in der Repräsentativerhebung.

Frau Dr. Mardorf merkte an, dass die Ergebnisse dieser Repräsentativbefragung bei der 3. Familienkonferenz am 05.06.2015 im Neuen Rathaus vorgestellt werden. Sie lud herzlich zur Teilnahme an dem Forum ein, bei dem erste Handlungsansätze vorgeschlagen werden, die die Gremien dann zur Beratung vorgelegt bekommen. Zeitgleich zum Forum wird im Bürgersaal des Neuen Rathauses eine Karikatur-Ausstellung der Karl-Kübel-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, zu sehen sein.
Frau Dr. Mardorf wies außerdem darauf hin, dass alle Ergebnisse der Repräsentativerhebung in den Dialogprozess MEIN HANNOVER 2030 einfließen werden.

Frau Krüger-Pöppelwiehe bedankte sich bei Frau Dr. Mardorf für den interessanten Vortrag und stellte die Frage nach der Definition des in dieser Erhebung angewendeten Begriffs der "Erwerbsfähigkeit". Sie möchte wissen, ob eine Beschränkung auf sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigungsverhältnisse stattgefunden hat oder ob auch Minijobs darunter fallen.

Frau Dr. Mardorf antwortet, dass auch geringfügig Beschäftigte darunter fallen. Eine gesonderte Betrachtung der jeweiligen Familien ist anhand der Befragung möglich, wenn gewünscht.

Frau Markowis dankte Frau Dr. Mardorf vielmals für ihren Vortrag und insgesamt für die besonders umfangreiche Arbeit der Repräsentativergebnisse.

TOP 6.
Jahresplanung des Referats für Frauen und Gleichstellung 2015
(Informationsdrucksache Nr. 0060/2015)
Herr Härke erwähnte, dass er die vorübergehende stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Frau Gundula Müller, heute vertritt. Er verwies darauf, dass die Drucksache zur Jahresplanung vom Referat für Frauen und Gleichstellung (Nr. 0060/2015) vorgelegt wurde. Die Drucksache orientiert sich im wesentlichen an Inhalten und inhaltlichen Feldern mit Oberbegriffen, aufgeteilt in sieben Themenfelder.
Weiterhin lagen die Daten für die Ausschusssitzungen in 2015 vor, die Herr Härke noch einmal im Einzelnen vorstellte. Eine inhaltliche Änderung gebe es bei der Sitzung im März. Alles weitere: s. Anlage.
Herr Härke wies auf den "Bericht über kleine Projekte" und damit die entsprechende Tischvorlage hin. Fragen zu den Kleinen Projekten bat Herr Härke bei der nächsten Ausschusssitzung zu stellen, wenn Frau Müller wieder anwesend sein würde.

Frau Krüger-Pöppelwiehe fragte nach Terminen rund um das Mentoring-Programm "Politik braucht Frauen".
Herr Härke informierte, dass die erste Rahmenveranstaltung am 23.01.2015 stattgefunden hat. Die zweite Rahmenveranstaltung ist auf den 06.06.2015 terminiert.

Weiterhin bat Frau Krüger-Pöppelwiehe um Informationen zu eventuell geplanten Veranstaltungen von "One Billion Rising" am 14.02.2015.
Frau Steinhoff informierte, dass es eine "Tanz-Demo"-Veranstaltung am 14.02. von 14 - 15 Uhr auf dem Opernplatz geben werde.

Frau Pollok-Jabbi äußerte sich sehr positiv darüber, dass die Klausurtagung nun eine feste Institution geworden ist. Sie fragte, ob in diesem Zusammenhang an eine Einladung an die Gleichstellungsbeauftragte der Region gedacht ist.

Herr Härke verwies darauf, dass diese Klausurtagung dazu angelegt ist, um Themen zu vertiefen und dass ein gemeinsamer Austausch mit der Gleichstellungsbeauftragten der Region im Anschluss Sinn ergeben würde.

Frau Mücke-Bertram wies auf den Ratsbeschluss zur Straßenbenennung hin und fragte nach dem derzeitigen Entwicklungsstand.

Frau Markowis erklärte, dass hierfür die Bezirksräte zuständig sind und eine Nachfrage zum Zwischenstand erfolgen könnte. Hinweis: Der Ratsbeschluss ist nicht bindend für die Bezirksräte.

Weiterhin berichtete Frau Mücke-Bertram, dass sie sich diverse vom LandesFrauenRat initiierte FrauenOrte angesehen hat und fragte in diesem Zusammenhang nach dem Entwicklungsstand des FrauenOrtes "MaryWigman" in Hannover.

Zudem nahm Frau Mücke-Bertram Bezug auf das Thema "Mädchen in Hannover" und machte darauf aufmerksam, dass ein Schwerpunkt auf die Jugendwerkstätten gelegt werden könnte.


TOP 7.
Anfragen und Anträge
Es lagen keine Anfragen und Anträge vor.


TOP 8.
Bericht der Verwaltung
Es lag kein Bericht der Verwaltung vor.


TOP 9.
Bericht der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten
Herr Härke wies auf TOP 6 und die damit bereits vorgestellte Jahresplanung des Referates hin. Ebenso wies er auf die Tischvorlage zu den Kleinen Projekten hin und bat alle Anwesenden noch einmal, eventuelle Fragen zu den Projekten auf die nächste Sitzung zu vertagen. Weiterhin gab Herr Härke diverse März-Termine rund um den Internationalen Frauentag am 8. März bekannt und informierte über den EqualPayDay am 20.03.2015, zu dem eine Aktion am Kröpcke stattfinden wird.

Herr Härke berichtete über die Einweihung des barrierefreien Frauenhauses, zu der auch eine Pressekonferenz statt fand.


TOP 10.
Verschiedenes
Frau Steinhoff wies auf die in Kürze erscheinende Zeitung des Frauenbündnisses zum Internationalen Frauentag hin, die über aktuelle Termine im März informiert. Derzeit befindet sich die Zeitung in der Endredaktion und wird unter anderem auch im Referat für Frauen und Gleichstellung zu erhalten sein.

Herrn Farnbacher erwähnte die neue Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Dass sie beginnen werde, sei bekannt. Er stellte die Frage, ob bereits feststehe, wie lange sie im Referat bleiben werde und ob es geklärt sei, wie sich Einarbeitungszeit und Übergabe gestalten würden.

Herr Härke erklärte dazu, dass die neue Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte unbefristet und in Vollzeit eingestellt wird. Sie hat zur einen Hälfte immer die Vertretungsfunktion der Gleichstellungsbeauftragten, wie die Bezeichnung erkennen lässt und ist, rechtlich gesehen, in Vertretung, d.h., bes. wenn Frau Kämpfe nicht anwesend ist, die Gleichstellungsbeauftragte. Mit der anderen Hälfte ihrer Stelle wird sie notwendige Tätigkeiten im Referat für Frauen und Gleichstellung wahrnehmen. Bei dem dort vorhandenen Aufgabenfeld wird diese unbefristete Vollzeitmaßnahme auch für völlig angemessen erachtet.

Frau Markowis schloss die Sitzung um 15.59 Uhr.




Harald Härke Doris Rothenbacher (GB)
Personal- und Organisationsdezernent für das Protokoll