Sitzung Ratsversammlung am 29.01.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.01.2015)
Protokoll (erschienen am 17.03.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 24.02.2015

PROTOKOLL

39. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. Januar 2015,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (Die Hannoveraner)
Ratsfrau Bruns (FDP)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
(Beigeordente Markowis) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
(Ratsherr Schlieckau) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20. November 2014

3. Mandatsverzicht von Ratsfrau Selin Arikoglu
(Drucks. Nr. 0096/2015)

4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

5. Mandatsverzicht von Ratsherrn Ralf Borchers
(Drucks. Nr. 0097/2015)

6. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion zum Brandschutz in Busdepots
(Drucks. Nr. 2696/2014)

7.2. der CDU-Fraktion zur Außengastronomie in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 2829/2014)

7.3. der Fraktion Die Hannoveraner zum Mindestlohn in der Taxibranche
(Drucks. Nr. 0100/2015)

7.7. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Fahnenhissung gegen unliebsame Kundgebungen
(Drucks. Nr. 0127/2015)

7.4. von Ratsherrn Leineweber zu Fehlern im Personalausweis
(Drucks. Nr. 0078/2015)

7.5. von Ratsherrn Hillbrecht zur Anlage von Radverkehrsanlagen
(Drucks. Nr. 0079/2015)

7.6. von Ratsherrn Leineweber zur Unterzeichnung der Ratsprotokolle
(Drucks. Nr. 0104/2015)

8. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

8.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0188/2015)

8.2. Umbesetzung im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
(Drucks. Nr. 0225/2015)

8.3. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 0226/2015)

9. Spielstättenverträge 2015 - 2017
(Informationsdrucks. Nr. 2489/2014)

10. Weitere Spielstättenverträge 2015 - 2017:

10.1. Theater in der Eisfabrik
(Drucks. Nr. 2490/2014 mit 5 Anlagen)

10.2. KinderTheaterHaus
(Drucks. Nr. 2491/2014 mit 7 Anlagen)

10.3. Figurentheaterhaus Theatrio
(Drucks. Nr. 2492/2014 mit 5 Anlagen)

11. Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2015
(Drucks. Nr. 2493/2014 mit 1 Anlage)

12. Umbenennung des Sommercamps Otterndorf
(Drucks. Nr. 2286/2014)

13. Ergänzung der Satzung über die Benutzung des Maschsees
(Drucks. Nr. 2246/2014 mit 1 Anlage)

13.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2615/2014)

14. Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V. zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2290/2014 mit 3 Anlagen)

15. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative,
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

15.1. Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen)

15.1.1. und 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage)

15.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1811 Am Nordfeld, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB, Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen)

15.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 –Bemeroder Höfe – , Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2690/2014 mit 4 Anlagen)

15.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm 82, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2717/2014 mit 4 Anlagen)

15.5. Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall - mit örtlicher Bauvorschrift, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N2 mit 7 Anlagen)

16. Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

16.1. Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße Nord, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2808/2014 mit 3 Anlagen)

16.2. Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung - Kreuzriede - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2840/2014 mit 3 Anlagen)

16.3. Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2849/2014 mit 4 Anlagen)

16.4. Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße - Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0095/2015 mit 4 Anlagen)

17. Straßenausbaubeiträge

17.1. Dachstrift von Burgwedeler Straße bis Eichhörnchensteg -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 2240/2014 mit 1 Anlage)

17.2. für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 2329/2014 mit 6 Anlagen)

17.3. Am Bahndamm - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 2393/2014 mit 1 Anlage)

18. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

18.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

18.2. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2160/2014)

19. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen aus dem Sudan
(Drucks. Nr. 2442/2014)

20. A N T R Ä G E

20.1. aus dem Planspiel "Pimp your Town"

20.1.1. der Fraktionen von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Einzelvertreter Dirk Hillbrecht: Schulbeziehungen im Bereich Sport fördern
(Drucks. Nr. 2597/2014)

20.1.2. der Fraktionen von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Einzelvertreter Dirk Hillbrecht: Darstellung intergenerationeller Partnerschaftsobjekte
(Drucks. Nr. 2598/2014)

20.2. der CDU zu einer Resolution "Erhöhung der Erstattungspauschale pro Flüchtling"
(Drucks. Nr. 2637/2014)

20.3. der FDP-Fraktion zu Reflektoren für Grundschulkinder
(Drucks. Nr. 2790/2014)

20.4. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)

23. Antrag der CDU-Fraktion zur Akteneinsicht Erbbaurechtsgrundstück Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0193/2015)

21. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Neutralitätspflicht des Hauptverwaltungsbeamten"
(Drucks. Nr. 0063/2015)

22. Änderung und Erweiterung des Erbbaurechtes für die Zoo Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 2478/2014 mit 3 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) verlas einen Brief vom ehemaligen Ratsvorsitzenden Bernd Strauch, in dem sich dieser für die Weihnachtsgrüße und Genesungswünsche des Rates an ihn und seine Familie bedankte und seinerseits Glück, Gesundheit und Energie für die kommenden Aufgaben an alle Mitglieder der Ratsversammlung übersandte.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass als Tagesordnungspunkt 21 auf Antrag der Fraktion Die Hannoveraner eine Aktuelle Stunde zum Thema „Neutralitätspflicht des Hauptverwaltungsbeamten“, mit der Drucks. Nr. 0063/2015 durchgeführt werde. Nach der Geschäftsordnung des Rates solle die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17:00 Uhr unterbrochen werden. Oberbürgermeister Schostok habe den Fraktionen und den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 14. Januar 2015 den Verfahrensverlauf mitgeteilt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) verwies ferner auf die in der Geschäftsordnungs- kommission abgestimmte Pausenregelung.
Der Rat beschloss, den Punkt 22 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20. November 2014
Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 20. November 2014 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
Mandatsverzicht von Ratsfrau Selin Arikoglu
(Drucks. Nr. 0096/2015)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) gab bekannt, dass Ratsfrau Arikoglu mit Schreiben vom 19. November 2014 mitgeteilt habe, dass sie auf ihr Ratsmandat zum 1. Januar 2015 verzichte. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ratsfrau Arikoglu habe mitteilen lassen, dass sie zu ihrem Mandatsverzicht Stellung nehmen möchte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bedankte sich bei Ratsfrau Arikoglu für ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Rat und seinen Gremien und wies darauf hin, dass Ratsfrau Arikoglu dem Rat der Landeshauptstadt Hannover seit 1. November 2011 als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehöre. Ratsfrau Arikoglu habe in dieser Zeit im Gleichstellungsausschuss, im Internationalen Ausschuss, im Organisations- und Personalausschuss als Stellvertreterin im Jugendhilfeausschuss mitgearbeitet. Darüber hinaus sei Ratsfrau Arikoglu Mitglied im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und Mitglied des Bezirksrates Ricklingen gewesen. Ratsfrau Arikoglu werde mit Wirkung zum 29. Januar 2015 aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover ausscheiden, werde jedoch weiterhin im Widerspruchsbeirat für Angelegenheiten des überörtlichen Sozialhilfeträgers tätig sein.

Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich bei den DezernentInnen, der Verwaltung insgesamt, allen demokratisch denkenden und handelnden Ratsmitgliedern, im Besonderen ihrer Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung und bei den BürgerInnen der Stadt für die Möglichkeit das Mandat einer Ratsfrau ausfüllen zu dürfen. Ratsfrau Arikoglu erklärte, dass sie ihr Mandat als Ratsfrau im Rat der Stadt niederlege, da sie der Landeshauptstadt Hannover als attraktiven Arbeitgeber nicht widerstehen konnte.

Einstimmig beschloss der Rat den Mandatsverzicht von Ratsfrau Selin Arikoglu nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0096/2015.


TOP 4.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Herr Wolfgang Farnbacher als Nachfolger von Ratsfrau Arikoglu vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Farnbacher habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Farnbacher vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Hermann Herrn Farnbacher als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Ferner machte Ratsvorsitzender Hermann Herrn Farnbacher auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 5.
Mandatsverzicht von Ratsherrn Ralf Borchers
(Drucks. Nr. 0097/2015)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass Ratsherr Borchers mit Schreiben vom 16. November 2014 mitgeteilt habe, dass er auf sein Ratsmandat zum 31. Dezember 2014 verzichte. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass Ratsherr Borchers dem Rat der Landeshauptstadt Hannover seit 01. November 2001 als Mitglied der
SPD-Fraktion angehöre. Ratsherr Borchers habe in dieser Zeit im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, im Sozialausschuss, in den Betriebsausschüssen des Hannover Congress Centrum, der Städtischen Häfen sowie im Aufsichtsrat der Hafen Hannover GmbH mitgearbeitet.
Daneben sei Ratsherr Borchers stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss und im Jugendhilfeausschuss gewesen und habe die Stadt Hannover in den Aufsichtsräten der EXPO-Grundstücksgesellschaft, der Hannoverschen Verkehrsbetriebe (ÜSTRA) und der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH vertreten. Ratsherr Borchers werde weiterhin im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover tätig sein.
Ratsherr Borchers werde mit Wirkung zum 29. Januar 2015 aus dem Rat der Landes- hauptstadt Hannover und damit zugleich als beratendes Mitglied in den Stadtbezirksräten Vahrenwald-List und Bothfeld-Vahrenheide ausscheiden.

Ratsherr Borchers (SPD) führte aus, dass für ihn mit dem heutigen Tage eine über 13 Jahre lange und überaus ereignisreiche Zeit im Rat der Stadt zu Ende gehe und dass er dem Bedürfnis einer persönlichen Bilanz nur schwer habe widerstehen können. Ratsherr Borchers sagte, dass er seiner Fraktion und dem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen eine weiterhin sehr erfolgreiche Arbeit in Bezug auf die großen Themen Schulsanierung, Ganztagsschulen, Wohnraumförderung sowie Ausbau und Errichtung von Kindertagesstätten und Krippen sowie vieles mehr wünsche.
Er wünschte den Mitgliedern der CDU-Ratsfraktion Tapferkeit im Streben nach wertvoller und wichtiger Oppositionsarbeit, da Reibung ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie sei. Der Fraktion der FDP wünschte er, dass diese mit unverändertem Engagement weiterarbeiten und ihrer Linie treu bleiben mögen. Ratsherr Borchers machte zur Fraktion Die Hannoveraner deutlich, dass er zu verschiedenen Themen gern auf die eine oder andere Diskussion verzichtet hätte und empfahl, dass man in den angekommenen und noch eintreffenden Flüchtlingen die wertvollen MigrantInnen, die Brüder und Schwestern der Landeshauptstadt Hannover erkennen sollte. Er würdigte zudem die schwierige Aufgabe des Ratsherrn Hillbrecht als Einzelvertreter im Rat der Stadt Politik zu gestalten. Ferner sei Ratsherrn Leineweber zu wünschen sich weiter in seine Aufgabe einzuarbeiten. Ratsherr Borchers hob zudem die gute Oppositionsarbeit der Fraktion DIE LINKE. hervor, und wünschte weiterhin viel Engagement und gutes Gelingen bei der Formulierung eigener Vorstellungen.
Abschließend machte Ratsherr Borchers deutlich, dass es für ihn eine besondere Ehre gewesen sei die Politik in Hannover mitgestalten zu dürfen und bedankte sich bei den BürgerInnen für das entgegengebrachte Vertrauen, den DezernentInnen, der Verwaltung insgesamt, allen Mitgliedern des Rates und seinen Gremien für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit und honorierte das respektvolle und faire Miteinander sowie die immer sachlich aber emotional geführten Diskussionen.
Einstimmig beschloss der Rat den Mandatsverzicht von Ratsherrn Ralf Borchers nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0097/2015.


TOP 6.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte darauf aufmerksam, dass Herr Thomas Müller als Nachfolger von Ratsherrn Borchers vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Herr Müller habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat Herrn Müller vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annähme. Zugleich verpflichtete Ratsvorsitzender Hermann Herrn Müller als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Ferner machte Ratsvorsitzender Hermann Herrn Müller auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion zum Brandschutz in Busdepots
(Drucks. Nr. 2696/2014)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Nagel (SPD) aus Drucks. Nr. 2696/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es in Hannover nach diesen Kenntnissen Forderungen nach neuen Brandschutzkonzepten für Großgaragen (Parkhäuser, Tiefgaragen etc.), Busdepots, Fahrzeugabstellhallen (z.B. bei AHA), wie könnten sie aussehen und wie könnten sie durchgesetzt werden?

Rechtsgrundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben ist die in Niedersachsen eingeführte Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO) bzw. die bis 2012 gültige Garagenverordnung (GaVO). Diese rechtlichen Vorgaben sind daher auch bei der Beurteilung von Busdepots sowie anderen Fahrzeugabstellhallen (z.B. bei „aha“) zwingend anzuwenden. Die Gewährleistung des Brandschutzes im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens muss dabei durch die Vorlage eines Brandschutznachweises, in der Regel in Form eines objektbezogenen und ganzheitlichen Brandschutzkonzepts, beigebracht werden.
Abweichungen von der Garagen- und Stellplatzverordnung bzw. Erleichterungen können auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gewährt werden, wenn das Brandschutzkonzept nachvollziehbar und plausibel darlegt, dass die in der NBauO festgelegten Schutzziele auf eine andere Art und Weise erreicht werden. Eine Verpflichtung zur Umsetzung eines höheren Sicherheitsniveaus kann aufgrund der abschließenden rechtlichen Vorgaben nicht ausgesprochen werden. Zusätzliche bauliche Abtrennungen oder Löschanlagen kollidieren daher mit den rechtlichen Anforderungen sowie wirtschaftlichen Erwägungen.
Die üstra hat für ihre bestehenden und genehmigungskonformen Busdepots in Mittelfeld und Vahrenwald Brandschutzgutachten erstellen lassen. Beide Expertisen legen die Garagenverordnung bzw. die Garagen- und Stellplatzverordnung zugrunde. Ein Ergebnis der Begutachtung war bzw. ist die Nachrüstung bzw. Erweiterung der automatischen Brandfrüherkennung. Beide Busdepots verfügen somit aktuell bzw. demnächst über je eine automatische Brandmeldeanlage mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr-Leitstelle.
Konzepte mit kleineren Brandabschnitten und größeren Abstandsflächen zwischen den Bussen und/oder selbsttätigen Löschanlagen sowie größer dimensionierten Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind aus Sicht des Brandschutzes zwar wünschenswert, nach Einschätzung der Feuerwehr jedoch wegen der eindeutigen Rechtslage nur auf freiwilliger Basis umsetzbar. Ausschlaggebend dafür dürften wirtschaftliche Erwägungen sein.

Frage 2:
Werden in allen Bussen und Bahnen der Üstra bzw. Tochtergesellschaften grundsätzlich Motorlöschsysteme in Motorräume eingebaut bzw. wurden/werden Altfahrzeuge damit nachgerüstet?
Laut Aussage der üstra sind bei Bussen rückwirkend bis Baujahr 2005 Brandmeldesysteme nachgerüstet worden. 18 Dieselhybridbusse verfügen darüber hinaus über ein Feuerlöschsystem (Wassernebel). Bei der üstra werden Motorlöschsysteme für Linienbusse als nicht sinnvoll angesehen, da die eingesetzten Busse über mehrere breite Ausstiege sowie Niederflurtechnik verfügen und somit auch in sehr kurzer Zeit zu räumen sind. Diese Einschätzung teilt die Feuerwehr Hannover.
In den Stadtbahnen sind keine Löschsysteme vorhanden.

Frage 3:
Wie können nach Ansicht der Verwaltung und Feuerwehr die gleichen Anforderungen an die Innenausstattung hinsichtlich des Materials und des Brandschutzes in Stadtbahnen auch auf Busse (Reise-, Nahverkehrs- und Schülerbusse) umgesetzt werden, um Busse sicherer zu machen?

Rechtliche Grundlage für die Innenausrüstung von Kraftfahrzeugen sind international einheitliche technische Vorschriften, sogenannte UN/ECE Regelungen. Eine direkte und verbindliche Einflussnahme auf die Bauvorschriften von Bussen auf kommunaler Ebene durch die Verwaltung ist daher nicht möglich.
Eine Übertragung der Vorschriften von Stadtbahnen auf Busse wäre aus brandschutztechnischer Sicht wünschenswert, sofern höhere Sicherheitsstandards am Markt erhältlich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Ratsherr Nagel (SPD) fragte, ob alle Maßnahmen in Hinblick auf die rechtlichen Vorschriften ausgeschöpft worden wären und ob in den üstra-Bussen eine geringere Gefahr für die Passagiere bestehen würde, da diese schneller zu räumen wären als Reisebusse.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann bejahte die zweite Frage und erklärte zu Frage 1, dass zusätzlich freiwillige Maßnahmen zum Brandschutz geleistet worden wären.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) fragte, inwieweit die Busdepots vor Brandstiftung geschützt würden und ob der Verwaltung nähere Kenntnisse zum Brand in Eldagsen vorliegen würden.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Busdepots sehr wohl gesichert, jedoch nicht streng bewacht würden. Er erklärte, dass Eldagsen im Umland von Hannover läge, Thema des Unternehmens Regiobus sei und dass die Verwaltung deshalb keine weiterführenden Informationen zugeleitet worden wären.
TOP 7.2.
der CDU-Fraktion zur Außengastronomie in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 2829/2014)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2829/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie gewichtet die Stadtverwaltung bei Bescheidung der Anträge städtebauliche Bedenken gegenüber der Sanierung des Haushaltes?

Die Verwaltung prüft Anträge auf Sondernutzung für das Aufstellen von Freisitzen (Tische und Sitzgelegenheiten) entsprechend der städtischen Sondernutzungssatzung. Sofern städtebauliche Gründe einer Erlaubnis entgegenstehen, muss die Verwaltung aufgrund der bestehenden Rechtsvorschrift eine Erlaubnis versagen. Der Anteil von Versagungen aus städtebaulichen Gründen ist mit Blick auf das Kalenderjahr 2014 und die Vergangenheit sehr gering.



Frage 2:
Wo und in welchem Umfang wurden Neubeantragungen eingereicht bzw. Vergrößerungen der Außengastronomieflächen beantragt oder auch nur gegenüber der Stadt ein solches Interesse geäußert und wie viele Anträge liegen der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit vor?

Der Anteil von Anträgen bzw. Anfragen hinsichtlich einer Vergrößerung von bestehenden Außengastronomieflächen in der Innenstadt ist mit Blick auf das Kalenderjahr 2014 sehr gering. Im Hinblick auf die Anzahl der Erlaubnisse (ca. 1.500) werden hierüber keine gesonderten Auflistungen geführt. Für das Kalenderjahr 2015 liegen der Verwaltung diesbezüglich keine Anträge vor. Beantragungen neuer Gastronomiebetriebe für das Kalenderjahr 2015 liegen der Verwaltung derzeit ebenfalls nicht vor.



Frage 3:
In welcher Höhe veranschlagt die Stadtverwaltung die möglichen Mehreinnahmen bzw. wie hoch beziffert die Stadtverwaltung den Ausfall an Gebühren und Steuern bei Nichtgenehmigung der Anträge?

Aufgrund der der sich darstellenden Situation fallen weder Mehreinnahmen an, noch ist der Ausfall von Gebühren zu beziffern.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Anzahl der negativ beschiedenen Anträge benennen könnte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass die Verwaltung keine elektronische Datenbank über die Bescheidung der Anträge führen würde und ergänzte, dass den MitarbeiterInnen aus der Fachverwaltung aus dem Jahr 2014 konkret kein Fall in Erinnerung geblieben sei.

Ratsherr Emmelmann (CDU) bezog seine Frage auf die schriftliche Ausarbeitung der Anfrage in Verbindung mit der Beantwortung zu seiner Zusatzfrage sowie den darin für ihn widersprüchlichen Aussagen und fragte, ob nicht doch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung eine absolute Zahl zu ermitteln wäre.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wiederholte, dass die Verwaltung keine elektronische Datenbank zur Erfassung der Bescheidungen führe. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass negativ zu bescheidende Anträge besonders gründlich geprüft würden, da die Stadtverwaltung Hannover ein gesteigertes Interesse daran habe, der Gastronomie die Erwirtschaftung zusätzlicher Einnahmen zu ermöglichen. Diese besonders gründlich durchzuführenden Prüfungen seien zudem ein Indiz dafür, dass sich die MitarbeiterInnen der Fachverwaltung an negativ beschiedene Anträge sehr genau erinnern würden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) entgegnete, dass nach Berichten aus der Tagespresse dem Betreiber einer Eisdiele aus der Innenstadt ein Ablehnungsbescheid zur Erweiterung des Außenbereichs zugestellt worden wäre und fragte, wie dies mit den Aussagen der Verwaltung in Einklang zu bringen sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette sagte zu, dass die Verwaltung zu dem speziellen Fall Erkundigungen einholen und dazu berichten werde. Es sei allerdings überaus wahrscheinlich, dass der Ablehnung städtebauliche bzw. feuerschutzrechtliche Belange zu Grunde lägen.

Antwort der Verwaltung:
Sachverhalt 2014 und 2015:

Im Zusammenhang mit der Außengastronomie des Eiscafes „Giovanni L“ lag weder für 2014 noch bis zum jetzigen Zeitpunkt für 2015 ein schriftlicher Antrag für eine Erweiterung der in diesen Jahren erlaubten Sondernutzung über 35 m² vor.
Der Geschäftsbetrieb des Eiscafes wurde während der Umbauphase des Kröpcke-Centers sehr stark beeinträchtigt. Nach Abschluss des Umbaus kam es im März 2014 darüber hinaus noch zu Pflasterarbeiten direkt vor dem Eingangsbereich des Eiscafes. Aufgrund dieser erneuten Beeinträchtigung wurde dem Betreiber des Eiscafes für die Dauer der Baumaßnahme erlaubt, eine weitere Tischreihe angrenzend zur erlaubten Sondernutzungsfläche zu platzieren. Es wurde dem Betreiber deutlich gemacht, dass es sich um eine Ausnahmeregelung handelt und dem Umstand Rechnung trägt, dass diese Baumaßnahme erneut negative finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben könnte. Nach Abschluss der Bauarbeiten Anfang Mai 2014 trat wieder der genehmigte Umfang für die Sondernutzung in Kraft. Ein Antrag auf Ausweitung liegt nicht vor.

Sachverhalt vor 2014:
Nach Übernahme des Eiscafes „Giovanni L“ Ende 2007, wurde bei Ortsterminen darauf hingewiesen, dass eine Bestuhlung des Kröpckes-Platzes nicht möglich sei, sondern die Fläche anliegend zum Betrieb im Europa-Haus für Außengastronomie genutzt werden kann.
Schriftliche Anträge für eine Nutzung des „Kröpcke-Platzes“ wurden vom Betreiber nicht gestellt. Vom Bereich Markt- und Veranstaltungswesen (OE 23.4) wurde in dieser Zeit lediglich in 2011 ein Antrag auf Sondernutzung für eine Fläche direkt vor dem Eingangsbereich des Eiscafes an der U-Bahn-Brüstung aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schriftlich abgelehnt.
in 2012 wurde ein Antrag auf Sondernutzung für eine tagesaktuell auf den Fortgang der Bautätigkeiten angepassten Fläche aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs schriftlich abgelehnt.

TOP 7.3.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Mindestlohn in der Taxibranche
(Drucks. Nr. 0100/2015)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) aus Drucks. Nr. 0100/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, ob und wenn ja welche Folgen die Einführung des Mindestlohns für die Taxiunternehmen in der Stadt Hannover bis jetzt hatte?

Auswirkungen durch die Einführung des Mindestlohnes auf die Taxiunternehmer sowie die Taxibranche sind der Verwaltung, insbesondere auch aufgrund des geringen Zeitraumes seit der Einführung des Mindestlohnes, nicht bekannt.
Frage 2:
Gab es auch in Hannover schon Entlassungen aufgrund der oben genannten Folgen der Einführung des Mindestlohns (höhere Kosten und sinkende Fahrgastzahlen) und wie ist die Situation in der Stadt im Vergleich zum Umland?

Zu eventuellen Entlassungen von TaxifahrerInnen im Bereich der Stadt bzw. Region Hannover in Folge der Einführung des Mindestlohnes liegen der Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.

Frage 3:
Am beschlossenen Mindestlohn lässt sich auf kommunaler Ebene nichts ändern. Anders sieht es bei Schutz der Branche vor sog. internetgebundenen Fahrdiensten wie Uber, etc. aus. Plant die Verwaltung hier Maßnahmen zum Schutz der hannoverschen Taxiunternehmer und wenn ja, welche?
Grundsätzlich kann die Verwaltung gegenüber Fahrdiensten wie Uber erst reagieren, wenn das Angebot auf das Gebiet der Stadt Hannover ausgeweitet werden würde. Vorsorgliche Schutzmaßnahmen sind nicht möglich. Aufgrund richterlicher Entscheidungen (OVG Hamburg und VG Berlin) würde das Angebot von Uber in Hannover als rechtswidrig angesehen werden.


TOP 7.7.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Fahnenhissung gegen unliebsame Kundgebungen
(Drucks. Nr. 0127/2015)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (Die Hannoveraner) aus Drucks. Nr. 0127/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wurden die Flaggen seitens der Stadtverwaltung gehisst?

Ja.

Frage 2:
Auf Welcher Rechtsgrundlage geschah das?

Frage 3:
Ist die Verwaltung sich bewusst, dass sie damit ihre Neutralitätspflicht verletzt, zumal es in einem Rechtsstaat, der Deutschland immer noch zu sein beansprucht, völlig verfassungskonform ist, eine nicht linke Position einzunehmen. Und ist der Verwaltung bewusst, dass sie mit einer solchen Flaggenhissung einen Teil der Bürgerschaft vor den Kopf stößt?

Eine Rechtsgrundlage benötigen wir nicht. Die Frage ist, ob sie verboten ist. Ein Verstoß
gegen die Neutralitätspflicht liegt nicht vor. Auch der neutrale Staat ist nicht gehindert, sich mit gesellschaftlichen bzw. politischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Dass sich eine Kommune an einem solchen öffentlichen Meinungsaustausch und den diesbezüglich diskutierten Themen überhaupt nicht beteiligen dürfte, findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls keine Stütze. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen hat in einer ähnlichen Fragestellung aktuell entsprechend entschieden.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) fragte, ob das Handeln der Stadtverwaltung ohne Bezug auf eine Rechtsgrundlage legitim wäre.

Stadtrat Härke entgegnete, dass die Verwaltung in der Beantwortung darauf hingewiesen habe, dass sich eine Verwaltung im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetze bewege und dass die Stadtverwaltung somit nach den Rechtsgrundlagen konform gehandelt habe.


TOP 7.4.
von Ratsherrn Leineweber zu Fehlern im Personalausweis
(Drucks. Nr. 0078/2015)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Leineweber aus Drucks. Nr. 0078/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte vorab, dass die Kommunen „freie Aufgaben“ ausführen könnten, bei denen der Rat und die Verwaltung das Ob und Wie selbst gestalten dürften. Ferner müssten die Kommunen „Pflichtaufgaben“ übernehmen, bei der die Aufgabe - Kinderbetreuung - verpflichtend, die Gestaltung – halb- oder ganztags – jedoch freigestellt sei. Zudem müssten die Kommunen „Weisungsaufgaben“ übernehmen, bei denen weder der Verwaltung noch dem Rat Gestaltungsfreiräume zugestanden würden. Im Hinblick auf das Passwesen könne die Verwaltung lediglich im Rahmen der Wartezeiten variabel eingreifen. Die Stadtverwaltung habe das ambitionierte Ziel, dass Kunden bei Erledigungen beim Bürgeramt nicht mehr als zehn Minuten Wartezeit in Kauf nehmen sollten.

Frage 1:
Kann die Landeshauptstadt Hannover eine unterschiedliche Eintragung bezüglich des Geburtsortes korrigieren?

Nein, denn unter „Geburtsort“ ist im Personalausweis eine geografische Bezeichnung einzutragen, z.B. Hannover.

Unter „Behörde“ hingegen ist die ausstellende Personalausweisbehörde einzutragen, im Falle einer in Hannover mit Hauptwohnung gemeldeten Person wird dies grundsätzlich die Landeshauptstadt Hannover als zuständige Personalausweisbehörde sein.



Frage 2:
Kann die Landeshauptstadt Hannover die nicht dem Gesetz entsprechende Bezeichnung Name durch die richtige Bezeichnung Familienname ersetzen?

Nein, denn die Erstellung eines Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei generell nach amtlichem Muster. Farbe der Augen wird als „Augenfarbe“ ausgeführt, Familienname als „Name“; ausstellende Behörde als „Behörde“, Tag der Ausstellung als „Datum“; insoweit übernimmt der Personalausweis nicht unbedingt die in § 5 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis enthaltenen Begriffe. Die vorgenommenen Kürzungen verbessern die Lesbarkeit der ohnehin sehr kleinen Schriftzeichen.



Frage 3:
Wieso heißt der Ausweis Personalausweis und nicht Identitätskarte, was der englischen und französischen Bezeichnung auf demselben entspräche?

Der Personalausweis wurde ab 1. Januar 1951 in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im Format DIN A7 unter dieser Bezeichnung ausgegeben. Da auch zur Neuregelung zum 01.11.2010 vom Bundestag ein „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ beschlossen wurde kann von einem kontinuierlichen politischen Willen bezüglich der Bezeichnung ausgegangen werden.



Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob ein Personalausweis in dem die Bezeichnung Name aufgeführt sei nach dem Personalausweisgesetz ungültig sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die vorgenommenen Kürzungen, wie z.B. Name an Stelle von Familienname, nicht dem § 5 des Gesetzes über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis entsprechen würden. Die vorgenommenen Kürzungen würden allerdings die Lesbarkeit der ohnehin sehr kleinen Schriftzeichen verbessern.


TOP 7.5.
von Ratsherrn Hillbrecht zur Anlage von Radverkehrsanlagen
(Drucks. Nr. 0079/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hillbrecht aus Drucks. Nr. 0079/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es gesetzliche Regelungen oder anderweitige Verordnungen, die eine Anlage von gemeinsamen Radwegen und Rechtsabbiegern wie oben beschrieben verhindern? Wenn ja, welche; wenn nicht, wo könnte sich die Verwaltung den Einsatz dieses Mittels zur Förderung des Radverkehrs vorstellen?

Eine pauschale Aussage zu dieser Fragestellung ist nicht so ohne weiteres zu machen. Die Machbarkeit ist immer von der individuellen Steuerung der Lichtsignalanlage abhängig. Gibt es wie z.B. am Lister Platz eine getrennte Signalisierung für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer kommt diese Lösung nicht in Betracht. Grundsätzlich ist diese - in Kopenhagen zum Einsatz kommende Lösung - auf die vor Ort vorherrschenden Führungsformen angepasst. Von der Grundidee ist eine solche Lösung bereits in der Lister Meile und am Ernst-August-Platz realisiert.

Frage 2:
Gibt es gesetzliche Regelungen oder anderweitige Verordnungen, die eine Anlage von beidseitig von Bordsteinen begrenzten Radwegen wie oben beschrieben verhindern? Wenn ja, welche; wenn nicht, wo könnte sich die Verwaltung den Einsatz dieses Mittels zur Förderung des Radverkehrs vorstellen?

Nein. Grundsätzlich ist dieser Ansatz vergleichbar mit dem Radwegebaustandard, den die Landeshauptstadt Hannover vor vielen Jahren betrieben hat. Dabei wurde der Radweg durch einen ca. 2-3 cm hohen Rundbord vom Gehweg getrennt. Aus Sicht der Verwaltung hat sich diese bauliche Kante nicht bewährt. Sie stellt bei schlechter Sicht, Dunkelheit, bei Verunreinigungen (Laub, Schnee, Pfützenbildung) oder schlicht bei Ausweichmanövern eine nicht wahrnehmbare Gefahrenstelle dar, die zu Stürzen führen kann. Derzeit bevorzugt die Verwaltung eine Trennung durch Materialität und Farbgebung und nicht durch Borde.


Frage 3:
Gibt es gesetzliche Regelungen oder anderweitige Verordnungen, die eine Anlage von für den Radverkehr optimierten grünen Wellen wie oben beschrieben verhindern? Wenn ja, welche; wenn nicht, wo könnte sich die Verwaltung den Einsatz dieses Mittels zur Förderung des Radverkehrs vorstellen?

Eine derartige Verordnung ist nicht bekannt. Da Hauptrouten des Radverkehrs häufig parallel zu Hauptverkehrsstraßen verlaufen und sich die Geschwindigkeiten der Verkehrsarten grundsätzlich unterscheiden, sind Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erwarten. Für den ÖPNV besteht bereits eine Priorisierung bei der Verkehrsabwicklung, die sich mit einer Priorisierung des Radverkehrs so ohne weiteres nicht koordinieren lässt. Erschwerend kommt hinzu, dass im Unterschied zum MIV und ÖPNV, die von den einzelnen Radfahrern gefahrenen Geschwindigkeiten recht unterschiedlich sind und damit die Förderung einer zügigen Fahrt nur einem Teil der Zielgruppe zu Gute kommen würde. Die in Kopenhagen im Radweg installierten farbigen LED-Leuchten, die Radfahrern durch grüne Farbe signalisieren, wenn sie mit der gefahrenen Geschwindigkeit die nächste Lichtsignalanlage bei grün passieren können, ist ein interessanter Ansatz, der geprüft werden sollte und ggf. modellhaft getestet werden könnte.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Partei der Bündnis 90/Die Grünen für die Tage des 8./9. Mai 2015 eine Fahrradkonferenz mit Teilnehmern aus ganz Deutschland und dem Hauptreferenten aus Kopenhagen zur Entwicklung des Fahrradverkehrs in Hannover veranstalten werde.

Stadtbaurat Bodemann bejahte.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob das Kopenhagener Modell aufgrund seiner Entwicklungszahlen als Erfolgsrezept zu bezeichnen sei, ob die Landeshauptstadt von der roten Markierung bzw. der farblichen Trennung von Fuß- und Radwegen abrücken wolle und welche Erkenntnisse die Verwaltung bislang von der Fahrradteststrecke in der List erhalten habe.

Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass sich der Anteil des Fahrradverkehrs von 13 % auf knapp über 20 % in den vergangenen acht Jahren in Hannover fast verdoppelt habe. Dass man diese Entwicklung national und international anerkennend zur Kenntnis genommen habe und dass man das Ziel, bis zum Jahr 2025 den Anteil am Fahrradverkehr in Hannover auf 25 % zu steigern, wahrscheinlich werde erreichen können. Stadtbaurat Bodemann widersprach deutlich der ihm angeredeten Skepsis gegenüber der guten Erfolge in Bezug auf die Entwicklung des Fahrradverkehrs im Kopenhagen und machte deutlich, dass in Hannover das in der Anfrage umrissene Rechtsabbiegermodell aus Kopenhagen direkt vor der Ernst August Galerie am Hauptbahnhof bereits Anwendung fände. Ferner versuche die Verwaltung auf dem Feld der Verkehrssicherheit voran zu kommen, welches sich in dem von Rat und Verwaltung erarbeiteten Verkehrssicherheitskonzept widerspiegele. Die Verwaltung sei auch weiterhin der Ansicht, dass Fahrrad- und Fußwege materialmäßig und farblich voneinander zu trennen seien.
Stadtbaurat Bodemann erläuterte weiter, dass man in Hannover zunächst einmal den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Fahrradverkehr priorisiere. Es sei zudem problematisch an Hauptverkehrsstraßen Verkehrssignaleinstellungen für Radfahrer zu optimieren, da durch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten aller Verkehrsteilnehmer Sach- und Zielkonflikte entstünden. Stadtbaurat Bodemann erörterte zum Goseriedeplatz, dass dort der Fahrradboulevard aus Richtung Christuskirche, markiert durch eine Pixelung, in eine Mischverkehrsfläche übergehe und somit keine Trennung von Fuß- und Radweg vorgesehen sei. Ferner sei der Radweg an der Nebenanlage am Friedrichswall mit roten Steinen abgegrenzt und die Fahrfläche mit grauen Steinen markiert worden. Stadtbaurat Bodemann wies abschließend darauf hin, dass die Teststrecke in der List zur Erprobung unterschiedlicher Materialien gut frequentiert werde und dass die Verwaltung im ersten Halbjahr erste Ergebnisse dazu auswerten könne.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass in den Kopenhagener Statistiken immer nur die Fahrten von- und zur Arbeitsstätte berücksichtigt würden und fragte, ob der Verwaltung Zahlen vorliegen würden, die den Fahrradverkehr am Gesamtverkehrs- aufkommen beziffern würden. Ferner fragte Ratsherr Dette, ob die Verwaltung Zahlen aus Kopenhagen vorlegen könnte, die das Verhältnis vom Modell-Splitt zum öffentlichen Personennahverkehr beschreiben würden.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in Kopenhagen Schwierigkeiten bestünden, Tempo 30/40-Zonen einrichten zu können und dass dadurch völlig andere Rahmenbedingungen als in Hannover vorherrschen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Verwaltung weder statistisches Zahlenwerk, noch die rechtlichen Rahmenbedingungen für ganz Europa vorliegen würden und bot an die nachgefragten Informationen nachzureichen.

Antwort der Verwaltung:
Die Zahlen zur Verkehrsmittelwahl für Kopenhagen liegen der Verwaltung für das Jahr 2012 vor. Die Anteile der einzelnen Verkehrsarten am Gesamtverkehrsaufkommen (alle Wege mit Start/Ziel in Stadt Kopenhagen) betragen für das Kraftfahrzeug 33%, das Fahrrad 26%, den ÖPNV 21% und den Fußgänger 20%.

Schwierigkeiten bei der Einrichtung von Tempo 30- oder Tempo 40-Zonen in Kopenhagen konnten durch die von der Verwaltung durchgeführte Recherche nicht bestätigt werden. Im Rahmen der Recherche bezüglich der Bedingungen für die Einrichtung von Tempo 30/40-Zonen haben sich keine Hinweise auf völlig abweichende Rahmenbedingungen ergeben.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) fragte, welche Notwendigkeit die Verwaltung sähe, Fahrradwege farblich zu markieren und ob die Auswahl der Farbgebung eine Auswirkung auf die Sicherheit haben könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der baulich von der Straßenverkehrsfläche abgesetzte Fahrradweg rot abgesetzt und mit grauer Bewegungsfläche versehen sei. Zudem würden Radwege, die auf Höhe der Straßenverkehrsfläche angelegt seien, mit roter Farbgebung markiert. Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass sich die Farbe rot im Materialkanon des öffentlichen Raums deutlicher hervorhebe als beispielsweise die Farbe Blau und dass die gut sichtbare, rote Abgrenzung den RadfahrerInnen zudem Sicherheit vermitteln würde.


TOP 7.6.
von Ratsherrn Leineweber zur Unterzeichnung der Ratsprotokolle
(Drucks. Nr. 0104/2015)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Ratsherrn Leineweber aus Drucks. Nr. 0104/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Warum sind die Protokolle zur Sitzung der Ratsversammlung nicht unterzeichnet?

Das Verfahren zur Anfertigung, Unterzeichnung und Ratsgenehmigung der Protokolle entspricht den Vorgaben des § 68 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 22 Geschäftsordnung (GO).
Der Protokollführer verfasst eine Originalurkunde des Sitzungsprotokolls in Papierform, das gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 GO durch ihn, den Ratsvorsitzenden und den OBM durch eigenhändige Unterschrift unterzeichnet und autorisiert wird. Da die GO nicht vorgibt, in welcher Form die autorisierte Fassung des Protokolls den Ratsmitgliedern zur Genehmigung zugänglich gemacht wird (vgl. § 22 Abs. 2 Satz 3 GO), erfolgt dies zweckmäßigerweise durch Übersendung einer Abschrift, das heißt einer textgleichen Vervielfältigung der papiergebundenen Originalurkunde ohne Unterschriften, per Email oder in Papierform.
Seit Beginn der Wahlperiode 2001-2006 sind die Abschriften zusätzlich in der Datenbank CaRa hinterlegt. Nach Ratsgenehmigung des Protokolls wird die Originalurkunde mit den Unterschriften der Urkundspersonen archiviert und kann von den Ratsmitgliedern erforderlichenfalls eingesehen werden. Das nach oben genannten Verfahren verfasste, unterzeichnete und genehmigte Protokoll ist gültig und hat den Charakter einer öffentlichen Urkunde, die Beweis über den Ablauf der Verhandlungen im Rat erbringt.

Frage 2:
Haben sie trotz Genehmigung durch die Gremien dennoch Gültigkeit?

Frage 3:
Sind die niedergeschriebenen Beschlüsse des Rates trotz der Unvollständigkeit der Protokolle rechtsgültig?

Eine Beantwortung der – insoweit nur hypothetischen – Fragen 2) und 3) erübrigt sich. Siehe Antwort zu Fragestellung 1).


TOP 8.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 8.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0188/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0188/2015.


TOP 8.2.
Umbesetzung im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
(Drucks. Nr. 0225/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0225/2015.


TOP 8.3.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 0226/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0226/2015.


TOP 9.
Spielstättenverträge 2015 - 2017
(Informationsdrucksache Nr. 2489/2014)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 10.
Weitere Spielstättenverträge 2015 - 2017:

TOP 10.1.
Theater in der Eisfabrik
(Drucks. Nr. 2490/2014 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Spielstättenvertrag für das Theater in der Eisfabrik nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2490/2014 mit 5 Anlagen.


TOP 10.2.
KinderTheaterHaus
(Drucks. Nr. 2491/2014 mit 7 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Spielstättenvertrag für das KinderTheaterHaus nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2491/2014 mit 7 Anlagen.


TOP 10.3.
Figurentheaterhaus Theatrio
(Drucks. Nr. 2492/2014 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Spielstättenvertrag für das Figurentheaterhaus Theatrio nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2492/2014 mit 5 Anlagen.


TOP 11.
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2015
(Drucks. Nr. 2493/2014 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2015 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2493/2014 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Umbenennung des Sommercamps Otterndorf
(Drucks. Nr. 2286/2014)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Umbenennung des Sommercamps Otterndorf nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2286/2014.


TOP 13.
Ergänzung der Satzung über die Benutzung des Maschsees
(Drucks. Nr. 2246/2014 mit 1 Anlage)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2615/2014)

Ratsherr Küßner (CDU) kritisierte, dass mit dem Segelboot ausgerechnet dem schnellsten und beweglichsten Fahrzeug auf dem Maschsee das Vorfahrtsrecht gegenüber allen anderen Booten eingeräumt werde. Ratsherr Küßner verwies auf den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, wonach Segelboote außerhalb der Trainingsstrecken mit allen anderen Booten gleichberechtigt seien und erklärte, dass man den Ausgangsantrag ablehnen werde.
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) stimmte seinem Vorredner zu und erklärte, dass seine Fraktion den CDU-Antrag unterstützen werde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass man die Satzung zur Nutzung des Maschsee in Bezug auf das Vorfahrtsrecht für Segelboote anderen Nutzungssatzungen angepasst habe und dass nur international andere Richtlinien Beachtung fänden.

Ratsherr Nagel (SPD) gab zu bedenken, dass das Vorfahrtsrecht nur außerhalb der Trainingstrecken gelte.

Ratsfrau Ranke-Heck (SPD) verwies darauf, dass Segelboote nur bei ausreichend Wind schnell und beweglich seien. Allerdings seien diese bei schwachem Wind eher schwerfällig und bei Windstille praktisch manövrierunfähig.
Mit 36 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2615/2014 ab.
Mit 38 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Ergänzung der Satzung über die Benutzung des Maschsees nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2246/2014 mit 1 Anlage.


TOP 14.
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V. zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2290/2014 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V. zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2290/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 15.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative,
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten


TOP 15.1.
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen)

TOP 15.1.1.
und 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage.

Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen.


TOP 15.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1811 Am Nordfeld, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB, Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen)
Mit 41 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1811 - Am Nordfeld, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 –Bemeroder Höfe – , Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2690/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2690/2014 mit 4 Anlagen.

TOP 15.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm 82, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2717/2014 mit 4 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1790 - Altenbekener Damm 82, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2717/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 15.5.
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall - mit örtlicher Bauvorschrift, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N2 mit 7 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass die Bebauung und die damit einhergehende Aufwertung des Marstall grundsätzlich als positiv zu bewerten sei. Ratsherr Engelke kritisierte vor diesem Hintergrund die Ausweitung der Fußgängerzone in der Georgstraße und die damit verbundene Umlenkung der Verkehrsführung durch das Rotlichtviertel am Steintor.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erörterte, dass eine Umgestaltung des Marstall der Aufwertung des Leineufers zuträglich wäre. Beigeordneter Förste monierte, dass die Bebauung zum Teil von einem städtischen Unternehmen durchgeführt werden solle und dass die Mieten zu hoch angesetzt würden. Zudem sei es aufgrund des näheren Umfeldes ausgeschlossen, dass am Steintor vornehmlich praktizierte Gewerbe aus der neu entstehenden Wohnbebauung herauszuhalten. Beigeordneter Förste erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ablehnen werde.

Ratsherr Nagel (SPD) machte darauf aufmerksam, dass das Parkhaus am Marstall noch ausreichend Kapazitäten anbieten könne, um den Wegfall von Parkplätzen zu kompensieren. Ratsherr Nagel machte deutlich, dass die teilweise Bebauung durch ein städtisches Unternehmen die Einflussnahme in Hinblick auf die Entwicklung der Mietpreise und die Auswahl der Mieter ermöglichen würden. Ferner könnte die Neubebauung die Ausweitung des Rotlicht- und Partyviertels eindämmen und die Ansiedlung von Teilen der Stadtverwaltung in der geplanten gewerblichen Bebauung zusätzlich für mehr Ruhe in dem Bereich sorgen.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Bebauungsplan nicht zustimmen werde, da man der Ansicht sei, dass die geplante Bebauung dem Einzelhandel in der Innenstadt auf lange Sicht schaden werde. Durch die Bebauung zur Innenstadt hin würden wieder einmal viele Parkplätze in der City vernichtet, so dass es immer schwieriger würde, im Besonderen am Wochenende einen Parkplatz zu finden. Ratsherr Blaschzyk stellte klar, dass der Einzelhandel auch die Kaufkraft aus dem Umland (z.B. Isernhagen, Wedemark) benötigen würde und dass speziell diese Kundschaft mit dem Auto in die Innenstadt fahren würde.

Ratsherr Engelke (FDP) hob positiv hervor, dass die Wohnbebauung am Marstall von einem städtischen Unternehmen durchgeführt würde, da der Stadtverwaltung dadurch einen Einfluss auf die Mietpreise und die Vergabe der Mietverträge haben könnte. Ratsherr Engelke stellte in Zweifel, dass das Parkhaus am Marstall den Wegfall von Parkplätzen auffangen könne, da man dort am Wochenende aktuell mindestens fünfzehnminütige Wartezeiten in Kauf nehmen müsse.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) erörterte, dass seine Fraktion kein Problem damit habe, dass ein städtisches Unternehmen die Wohnbebauung am Marstall durchführen solle. Ebenso wenig problematisch sei der Wegfall von Parkplätzen, wenn diese an anderer Stelle ersetzt werden könnten. Er betonte, dass man die Verwaltungsvorlage aufgrund der veränderten Verkehrsführung, zum Teil bedingt durch den Verlauf der D-Linie, ablehnen werde.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass auch in der Mars-La-Tour-Straße ein Parkplatz bebaut worden sei und dass am Ende auch die ärgsten Kritiker mit der Gesamtsituation zufrieden gewesen wären. Ratsherr Dette verwies darauf, dass die umliegenden Parkhäuser den Wegfall der Parkplätze kompensieren könnten. Ferner würde die Stadtverwaltung mit der Bebauung am Marstall dem Beispiel von Geschäftsleuten aus der Innenstadt folgen. Denn diese würden Immobilien rund um das Rotlichtviertel aufkaufen, um deren weitere Ausdehnung zu verhindern.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) stellte in Frage, dass man eine Mietpreisentwicklung für die kommenden 15 Jahre verlässlich kalkulieren könne. Zudem erachte die Fraktion DIE LINKE. die Sondierung von Mietern anhand von polizeilichen Führungszeugnissen oder ähnlichem als utopisch.

Beigeordnete Kastning (SPD) führte aus, dass im Rahmen des Stadtentwicklungs- programms 2020 die Entwicklung des Leineufers unter anderen mit der neuen Volkshochschule, einer angrenzenden Wohnbebauung und nun mit der Aufwertung des Marstall vorangetrieben würde. Zudem seien ausreichend Parkplätze und Parkhäuser in der Innenstadt von Hannover vorhanden, so dass nur an ganz ausgesuchten Tagen im Jahr Engpässe diesbezüglich auftreten würden.

Ratsherr Hanske (SPD) erörterte, dass zu jeder Zeit ein Parkplatz bzw. ein Stellplatz in einem Parkhaus im Bereich des Cityrings verfügbar wäre. Ratsherr Hanske stellte fest, dass an der zentralen Stelle Marstall eine vernünftige Stadtplanung, die absolut im Interesse der Innenstadt sei, dazu beitrage, die Attraktivität der City als Einkaufsstandort zu fördern. Ferner könne man die Tatsache, dass man mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH bei diesem Projekt einen starken Partner zur Seite habe, als überaus beruhigend bewerten.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erinnerte daran, dass man in der Mars-La-Tour-Straße zwei Grundstücke zur kostenlosen Parkplatznutzung gehabt habe. Davon habe man eines verkauft und unter dem Einsatz des Verkaufserlöses und zusätzlicher Finanzmittel ein kostenpflichtiges Parkhaus errichtet, um den Betrieb des Hannover Congress Centrum zu gewährleisten. Ratsherr Emmelmann stellte fest, dass die Anwohner zwei kostenfreie Parkflächen verloren und ein kostenpflichtiges Parkhaus dazu gewonnen hätten.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass der Austausch von zwei Schotterparkplätzen gegen ein modernes Parkhaus und die Planung eines Hochbahnsteigs an der Stadtbahnlinie als Wirtschaftsförderung für das Hannover Congress Centrum zu bewerten sei. Zudem würde die Bebauung am Marstall zur Begrenzung einer Ausweitung des Rotlichtviertels dienen.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass die Fraktion der FDP mit der Wegnahme des Parkplatzes an der Mars-La-Tour-Straße grundsätzlich immer einverstanden gewesen sei. Allerdings habe man darauf bestanden, dass der Bau des Parkhauses vor der Bebauung des Parkplatzes stattfinden müsse. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass man eventuell nur von zeitweise ausreichenden Kapazitäten an Parkplätzen im Innenstadtbereich reden könne, wenn man das Parkhaus am Raschplatz mit einbeziehen würde. Allerdings sei das Parkhaus für Frauen praktisch nicht nutzbar und insgesamt viel zu weit entfernt vom Innenstadtbereich.

Ratsherr Hillbrecht stellte außer Frage, dass am Marstall eine Veränderung notwendig sei. Er wies darauf hin, dass der Marstall mit relativ wuchtigen Gebäuden zugebaut würde und gab zu bedenken, dass der Verkehr aufgrund der D-Linie und der Erweiterung der Fußgängerzone über den Marstall geleitet werden müsse und dass es dadurch zu enormen Engpässen kommen werde. Ratsherr Hillbrecht erklärte abschließend dass er den Antrag ablehnen werde.
Mit 33 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1582 - Am Marstall, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2409/2014 N2 mit 7 Anlagen.


TOP 16.
Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 16.1.
Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße Nord, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2808/2014 mit 3 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2808/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 16.2.
Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung - Kreuzriede - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2840/2014 mit 3 Anlagen)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung – Kreuzriede, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2840/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 16.3.
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2849/2014 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion die getrennte Abstimmung zur Straßenausbaubeitragssatzung beantrage.
Getrennte Abstimmung:

Gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den ersten Teil (Straßenausbaubeitrags- satzung) des Bebauungsplanes Nr. 1770 - Sackmannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2849/2014 mit 4 Anlagen.

Mit 35 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den übrigen Teil des Bebauungsplanes Nr. 1770 - Sackmannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2849/2014 mit 4 Anlagen.

TOP 16.4.

Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße - Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB, Satzungsbeschluss


(Drucks. Nr. 0095/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0095/2015 mit 4 Anlagen.


TOP 17.
Straßenausbaubeiträge

TOP 17.1.
Dachstrift von Burgwedeler Straße bis Eichhörnchensteg -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 2240/2014 mit 1 Anlage)
Mit 34 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Dachstrift von Burgwedeler Straße bis Eichhörnchensteg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2240/2014 mit 1 Anlage.


TOP 17.2.
für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 2329/2014 mit 6 Anlagen)
Mit 34 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag für Straßen im Stadtbezirk Misburg – Anderten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2329/2014 mit 6 Anlagen.


TOP 17.3.
Am Bahndamm - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 2393/2014 mit 1 Anlage)
Mit 34 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag - Am Bahndamm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2393/2014 mit 1 Anlage.


TOP 18.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

TOP 18.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

TOP 18.2.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2160/2014)
Mit 37 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2160/2014 ab.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1965/2014 N1 ab.

Mit 31 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1381/2014.


TOP 19.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen aus dem Sudan
(Drucks. Nr. 2442/2014)

Ratsherr Kelich (SPD) erläuterte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD beabsichtigten, mit der vorliegenden Resolution ein Signal in Richtung Bundesregierung zu transportieren. Man unterstütze mit dem Antrag die Forderungen der Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz und bitte um Zustimmung.
Mit 38 Stimmen und bei 16 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen aus dem Sudan nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2442/2014.


TOP 20.
A N T R Ä G E

TOP 20.1.
aus dem Planspiel "Pimp your Town"

TOP 20.1.1.
der Fraktionen von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Einzelvertreter Dirk Hillbrecht: Schulbeziehungen im Bereich Sport fördern
(Drucks. Nr. 2597/2014)
eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss!
In den Sportausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 20.1.2.
der Fraktionen von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Einzelvertreter Dirk Hillbrecht: Darstellung intergenerationeller Partnerschaftsobjekte
(Drucks. Nr. 2598/2014)
eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 20.2.
der CDU zu einer Resolution "Erhöhung der Erstattungspauschale pro Flüchtling"
(Drucks. Nr. 2637/2014)
eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 20.3.
der FDP-Fraktion zu Refelktoren für Grundschulkinder
(Drucks. Nr. 2790/2014)
eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 20.4.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution gegen die Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen
(Drucks. Nr. 0099/2015)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 23.
Antrag der CDU-Fraktion zur Akteneinsicht Erbbaurechtsgrundstück Friedrichswall
(Drucks. Nr. 0193/2015)

Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Blaschzyk, Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Hanske, Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Dette, Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Leineweber


TOP 21.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Neutralitätspflicht des Hauptverwaltungsbeamten"
(Drucks. Nr. 0063/2015)

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) führte aus, dass der Bürger Stefan Schostok wie jeder andere auch seine politische Meinung kundtun dürfe. Die strittige Frage sei, ob dieser seine Meinung auch als Hauptverwaltungsbeamter mit dem Gewicht seines Amtes in der Form gegen Hagida artikulieren dürfe wie geschehen. Seine Fraktion stelle dies in Frage. Ratsherr Wruck kritisierte, dass der Oberbürgermeister während des Neujahrsempfanges am 7. Januar 2015, angetan mit der Amtskette, alle BürgerInnen der Stadt dazu aufgerufen habe an der Degendemonstration zu Hagida und deren angebliche Ausländer- und Islamfeindlichkeit teilzunehmen. Ferner habe der Oberbürgermeister am 7. Januar 2015 in einem Schreiben an alle Ratsmitglieder nicht nur zur Teilnahme an einer Gegendemonstration zu Hagida aufgerufen, sondern praktisch die Führung dieser Veranstaltung übernommen.
Zudem habe der Oberbürgermeister zusammen mit dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates in einem inoffiziellen Schreiben am 12. Januar 2015 alle Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung dazu aufgerufen gegen Hagida zu demonstrieren. Die VerwaltungsmitarbeiterInnen seien somit aufgrund der Autorität des Oberbürgermeisters indirekt dazu genötigt worden an der Gegendemonstration teilzunehmen. Ratsherr Wruck ergänzte, dass sicherlich nicht ohne Wissen des Oberbürgermeisters Flaggen gegen Hagida aufgezogen und das Rathaus am 12. Januar 2015 verdunkelt worden wäre. Er betonte, dass die vorgebrachten Punkte die Schlussfolgerung zulassen würde, dass der Oberbürgermeister seine Neutralitätspflicht am 12. Januar 2015 in erhöhtem Maße verletzt habe. Diese Pflicht würde sich aus § 33 des Beamtengesetzes ableiten. Danach würden Beamte dem ganzen Volk dienen, hätten ihre Pflichten unparteiisch und gerecht zu erfüllen und zum Wohle der Allgemeinheit zu führen. Beamte hätten bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit ergäbe.
Ratsherr Wruck hob hervor, dass sich der Oberbürgermeister bei seiner Einmischung zu Hagida alles andere als neutral gegeben habe. Er wies darauf hin, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Neutralitätspflicht einfordern würde. Wörtlich publiziere ein kürzlich dazu ergangenes Urteil, dass sobald der Inhaber eines Regierungsamtes am politischen Meinungsbild teilnähme, müsse sichergestellt sein, das ein Rückgriff auf ihn mit dem Regierungsamt verbundene Mittel und Möglichkeiten unterblieben. Auch aus äußeren Umständen heraus, wie dem Verwenden von Staatssymbolen und Hoheitszeichen, der Nutzung von Amtsräumen und/oder der Einsatz von sonstiger Finanz- oder Sachmittel, könne sich ein spezifischer Amtsbezug ergeben. Ratsherr Wruck zitierte den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Andreas Voßkuhle, wonach das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf gelte. Ratsherr Wruck unterstrich, dass der Oberbürgermeister die Regierung in der Stadt sei und sich an die bindenden Vorgaben des Verfassungsgerichts zu halten habe. Seine Fraktion sei der Ansicht, dass die Grundrechte vor allem Abwehrrechte der BürgerInnen gegenüber dem Staat wären. Amtsträger seien demnach zur Neutralität verpflichtet und sollten sich nicht unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gegen BürgerInnen wenden dürfen, wenn diese ihrerseits ihre Grundrechte wahrnehmen wollten.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) übergab die Sitzungsleitung gemäß § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates an Bürgermeister Scholz.

Bürgermeister Hermann verlas eine gemeinsame Erklärung der Ratsfraktionen der SPD, der CDU, der Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE., der FDP und des Ratsherrn Hillbrecht zur Aktuellen Stunde in der 39. Ratsversammlung am 29. Januar 2015.

Die Fraktionen der SPD, der CDU, der Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der FDP sowie Einzelvertreter Dirk Hillbrecht im Rat der Landeshauptstadt Hannover erklären: „Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz weist dem Hauptverwaltungsbeamten die repräsentative Vertretung der Kommune zu. Entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat er dabei parteipolitische Neutralität zu wahren.
Selbstverständlich agiert der Hauptverwaltungsbeamte in einem gesellschaftlich-politischen Kontext. Dabei ist es unumgänglich, dass der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungs- beamter Position zu Fragen bezieht, welche die Entwicklung unserer Stadt und unserer Stadtgesellschaft betreffen.
Wir stellen fest, dass Oberbürgermeister Stefan Schostok hierbei sein Amt verantwortungsvoll und besonnen, im Interesse unseres demokratischen Gemeinwesens, unter Beachtung der genannten Grundsätze ausübt. Das begrüßen wir ausdrücklich!“
Stellvertretender Ratsvorsitzender Scholz (CDU) übergab die Sitzungsleitung an Bürgermeister Hermann.

Ratsherr Leineweber zeigte sich verwundert darüber, dass er kein Schreiben zur Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung erhalten habe und erläuterte, dass er es für im höchsten Maße populistisch halte, wenn ein Hauptverwaltungsbeamter öffentlich dazu aufrufen würde, eine angemeldete Demonstration zu stören oder zu behindern. Denn der Oberbürgermeister hätte sich im Klaren darüber sein müssen, dass eine Gegendemonstration zu Hagida linksextremistische Störer provozieren könnte. Der Oberbürgermeister habe billigend in Kauf genommen, dass Gewaltbereite andere Menschen nicht nur behindern, sondern auch verletzen könnten. Ratsherr Leineweber betonte, dass der Oberbürgermeister damit seine Kompetenz eindeutig überschritten und seine Neutralität ausgeblendet habe. Er stellte das Demokratieverständnis des Oberbürgermeisters in Frage, da dieser geneigt sei Demonstrationen mit unliebsamen Inhalten zu unterbinden. Ratsherr Leineweber stellte klar, dass Demokratie nicht nur dann praktiziert würde, wenn zu den favorisierten Themen des Oberbürgermeisters Demonstrationen stattfinden würden. Zudem würde diese Vorgehensweise weder Toleranz noch Weltoffenheit signalisieren.

Ratsherr Wruck (Die Hannoveraner) führte aus, dass seine Fraktion keine rein juristische Auseinandersetzung zur Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters führen wolle. Es gehe vielmehr um eine mit juristischen Vorgaben untermauerte politische Beurteilung des Vorgangs einer Parteinahme durch einen hohen Vertreter des Staates. Der Oberbürgermeister sei eine Behörde, sei somit Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates das Neutralitätsgebot zu beachten. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass die Fraktion Die Hannoveraner für diesen Standpunkt gewichtige Argumente aus der Verfassung, aus der Rechtsprechung und vom prominentesten Juristen Andreas Voßkuhle auf ihrer Seite habe.
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe am 9. Januar 2015, in einem ähnlichen Fall wie in Hannover dem dortigen Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) eine neutralitätsverpflichtende Aktivität untersagt. Ratsherr Wruck zitierte die Begründung, wonach ein Regierungsmitglied der Bindung an das Neutralitätsgebot unterliege, wenn dieser im politischen Wettbewerb Möglichkeiten nutze, die ihm aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stünden. Dies sei im Besonderen gegeben, wenn eine Äußerung unter Rückgriff auf die einem Regierungsmitglied zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolge oder eine erkennbare Bezugnahme auf das Regierungsamt vorläge. Ratsherr Wruck räumte ein, dass das Oberverwaltungsgericht Münster das Urteil aus Düsseldorf revidiert habe. Allerdings ändere dieser Zustand nichts an der eindeutigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.
Ratsherr Wruck machte deutlich, dass die parteiliche Autorität des Oberbürgermeisters, bei der Hagida Demonstration, bei einigen Störern zu der irrigen Meinung geführt habe, dass diese die Demonstration nicht nur stören sondern sogar verhindern dürften. Das sei seitens der Störer ein klarer Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gewesen. Ratsherr Wruck zitierte den § 21 des Versammlungsgesetzes und erklärte, dass die Billigung dieses Verstoßes den Rechtsstaat in Frage stelle. Er konstatierte, dass eine derartige Billigung nicht in der Absicht des Oberbürgermeisters gelegen habe. Seine Fraktion erwarte deshalb, dass sich ein solcher Vorgang der Parteinahme des Oberbürgermeisters unter Verletzung der Neutralitätspflicht nicht wiederhole.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.11 Uhr bis 17.27 Uhr durchgeführt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.




Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter