Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 15.01.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 07.01.2015)
Protokoll (erschienen am 06.02.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 23.01.2015

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 15. Januar 2015,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.25 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) ab 18.10 Uhr/ TOP 2
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (CDU)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Kellner) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Reinckens) (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsfrau Schollmeyer) (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) bis 19.05 Uhr/TOP 7.2.1.
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Groenigk (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Presse:
Frau Jans-Lottmann (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

5.1. Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2833/2014)

6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Umbau der Wiehbergstraße in eine Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-2817/2014)

6.1.2. Wiedereinsetzung der Verbundsteine in der Lerchenfeldstraße 43
(Drucks. Nr. 15-2818/2014)

6.1.3. Stolperfalle Richartzstraße (Höhe Kinderspielplatz)
(Drucks. Nr. 15-2819/2014 mit 2 Anlagen)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Holzzaun Leineinsel Döhren
(Drucks. Nr. 15-2835/2014 mit 1 Anlage)

6.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

6.3.1. Wiederherstellung von Straßenbelägen nach Leitungsarbeiten
(Drucks. Nr. 15-2844/2014 mit 1 Anlage)

6.3.2. Verbesserung des Fahrrad- und Fußwegenetzes; Fuß- und Radweg Wilkenburger Straße
(Drucks. Nr. 15-2856/2014)

A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-2821/2014)

7.1.2. Wirtschafts- und Kulturförderung vor Ort: Vom "Grünen Faden" haben alle was! Wiederauffrischung, Döhrener Straßenpläne, Stadtbahn-Hinweise & Co
(Drucks. Nr. 15-2822/2014 mit 1 Anlage)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Entsiegelung und Renaturierung der ehemaligen Skateranlage / Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2566/2014)

7.2.2. Spielplatz am Nachbarschaftstreff Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2823/2014)

7.2.3. Fußweg an der Eisenbahnbrücke von und zu der Abbestraße/Klinkerfuesstraße
(Drucks. Nr. 15-2824/2014)

7.2.4. Rollstuhlgerechte Zugänge im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2825/2014)

7.2.4.1 Rollstuhlgerechte Zugänge im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2825/2014 N1)

8. Genehmigung der Protokolle über die Sitzung am 23.10.2014 und 27.11.2014


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßte Frau Bunduls,
die unter TOP 2 als neues Bezirksratsmitglied verpflichtet wird. TOP 4 und TOP 9 wurden abgesetzt, weil keine Berichtspunkte vorliegen.
Bezirksratsherr Glade zog die Drucks. Nr. 15-2822/2014 unter TOP 7.1.2. für die SPD in die Fraktionen. Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf eine Änderung im Vorsitz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin. Ab 01. Januar 2015 löste Bezirksratsherr Johnsen Bezirksratsfrau Hartmann aus beruflichen Gründen im Fraktionsvorsitz ab. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck lobte und bedankte sich bei Bezirksratsfrau Hartmann für die jahrelange gute Zusammenarbeit in dieser Funktion und wünschte Bezirksratsherrn Johnsen für die neuen Aufgaben viel Erfolg. Anschließend bedankten sich die Fraktionsvorsitzenden Johnsen, Jakob und Glade im Namen ihrer Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Bezirksratsfrau Hartmann zeigte sich überrascht und bedankte sich ebenfalls bei den Bezirksratsmitgliedern für das gute Miteinander, dass sie als bisherige Fraktionsvorsitzende erfahren habe.


TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verpflichtete Frau Tanja Bunduls als Bezirksratsfrau, wies auf die Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hin und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.

Bezirksratsfrau Tanja Bunduls förmlich verpflichtet.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurde folgendes Thema angesprochen:
Bekanntmachung der Sitzungstermins und der Tagesordnung zu der
heutigen Bezirksratssitzung
Frau Mewes erläuterte auf Nachfrage einer Einwohnerin, dass die öffentliche Bekanntmachung im Stadtanzeiger-Süd der vergangenen Woche (dem 08.01.2015) erfolgte.

Durchgeführt von 18.15 Uhr bis 18.17 Uhr.


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 5.1.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2833/2014)
Antrag,
folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel festzustellen:

III. Mitglieder aus dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
Bisher: Neu:
Bezirksratsherr Mehmet Kibar Antje Kellner
SPD-Fraktion SPD-Fraktion

Die übrige Besetzung bleibt unberührt.
Einstimmig






TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Umbau der Wiehbergstraße in eine Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-2817/2014)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug folgende Anfrage vor.
Wie auf der Bezirksratssitzung vom 27.11.14 zu erfahren war, beabsichtigt die Verwaltung die Wiehbergstraße zu einer Fahrradstraße umzubauen. Die Wiehbergstraße ist aber gerade nach längerer Bauzeit und mit großem Kostenaufwand zu einer verkehrsberuhigten Straße umgewandelt worden. Eine erneute Baumaßnahme wird nun wieder zu einem finanziellen Mehraufwand führen, der vermeidbar gewesen wäre, wenn von vornherein der Umbau als Fahrradstraße geplant worden wäre.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie hoch belaufen sich bisher die Kosten für den Umbau der Wiehbergstraße?
2. Wie hoch waren die Kosten des Verkehrsforums zum Umbau der Wiehbergstraße sowie der Verkehrsversuch zur Sperrung der Wiehbergstraße?
3. Welche baulichen Maßnahmen sind zusätzlich nötig, zum die Straße zur Fahrradstraße umzubauen und wie hoch sind diese Kosten?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Die Kosten für die seit dem Jahr 2004 realisierten drei Bauabschnitte belaufen sich auf
etwa 1,8 Mio. €.
Zu 2:
Die Kosten, die zwischen den Jahren 2007 und 2010 für das Verkehrsforum und den Verkehrsversuch einschließlich der begleitenden verkehrlichen Untersuchungen anfielen, belaufen sich auf etwa 68.000 €.
Zu 3:
Es ist die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Kastanienallee und Hildesheimer Straße vorgesehen. Bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich, da der Radverkehr hier bereits auf der ausreichend breiten Fahrbahn geführt wird. Die Kosten für die Beschilderung und Markierung der Fahrradstraße belaufen sich auf etwa 10.000 €.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen, wie hoch die Kosten für den dritten Bauabschnitt waren, sagte Frau Mewes eine schriftliche Antwort zu.

Protokollantwort: Die Maßnahme wurde mit 794.000,00 € veranschlagt (s. Beschluss- drucksache Nr. 2277/2011). Derzeit steht die Schlussrechnung noch aus. Der aktuelle Ausgabenstand lässt jedoch erwarten, dass die Gesamtkosten auch im Rahmen der Kostenberechnung liegen werden.

Eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Hämke beantwortete Frau Mewes dahingehend, dass durch die Einrichtung der Fahrradstraße keine Parkplätze entfallen.



TOP 6.1.2.
Wiedereinsetzung der Verbundsteine in der Lerchenfeldstraße 43
(Drucks. Nr. 15-2818/2014)

Bezirksratsfrau Jakob teilte mit, dass der Gehweg vor zwei Tagen wieder hergerichtet wurde und ging davon aus, dass die Antwort der Verwaltung noch erfolgt.

Anfragetext:
In der Lerchenfeldstraße auf dem Fußweg Hausnummer 43 wurden im Sommer Arbeiten durchgeführt. Nach der Fertigstellung der Arbeiten wurden nicht die Verbundsteine wieder eingesetzt sondern es wurde mit Asphalt geflickt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer hat die Arbeiten durchgeführt?
2. Aus welchen Gründen wurde der Fußweg nicht ordnungsgemäß wieder hergerichtet?
3. Wann werden die Verbundsteine wieder eingesetzt?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.
Die Stadtentwässerung Hannover im Rahmen einer Schadensbehebung.
Zu 2.
Der Fußweg wurde zunächst ordnungsgemäß und verkehrssicher mit einem Asphalt- Provisorium hergestellt, um die sofortige Nutzung zu gewährleisten. Ansonsten hätte der Fußweg gesperrt werden müssen.
Zu 3.
Wie Bezirksratsfrau Jakob berichtete, erfolgte inzwischen die Wiederherstellung des Gehweges.


TOP 6.1.3.
Stolperfalle Richartzstraße (Höhe Kinderspielplatz)
(Drucks. Nr. 15-2819/2014 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Geburek stellte die Anfrage.
Der Fußgängerweg in der Richartzstraße, Verlauf parallel zum Kinderspielplatz, ist mit roten Verbundsteinen gepflastert. Durch Witterungseinflüsse haben sich vor dem Eingangsbereich des Kinderspielplatzes und im Verlauf des Gehwegs die Steine stark angehoben, so dass hier ein Gefahrenpotenzial für kleinere Kinder, Seniorinnen und Senioren mit und ohne Gehhilfe entstanden ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Wenn ja, wann ist mit Abhilfe zu rechnen?
3. Wenn nein, wann wird sich der zuständige Fachbereich vor Ort vom Zustand des Fußwegs selbst überzeugen?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Der Zustand wurde bei der turnusmäßigen Straßenbegehung (vierteljährlich) festgestellt und im Mängelbuch als zu bearbeiten vermerkt.

Zu 2.:
Der Gehweg mit durch Baumwurzeln hochgedrücktem Klinkerpflaster wurde inzwischen wieder eben und ohne Stolperfalle hergestellt.
Der Bestand an großen Einzelbäumen reicht am Spielplatz in den Gehweg hinein. Das Pflaster bleibt in diesem Bereich unter Beobachtung. Aufgrund des Standortes ist ein wiederholtes „Hochdrücken“ des Pflasters, will man den Baumbestand erhalten, hier leider nicht zu vermeiden.
Zu 3.:
Entfällt

Bezirksratsherr Geburek fragte, wann der bemängelte Zustand festgestellt wurde, worauf Frau Mewes antwortete, dass dies wahrscheinlich bei der letzten Begehung erfolgte und sagte zu, dies zu klären.

Protokollantwort: Im Erhaltungsbezirk Süd-Ost wird in der Richartzstraße die Begehung im dreimonatigen Turnus durchgeführt. Im Jahr 2014 erfolgte die augenscheinliche Begutachtung am 28.01., 14.04., 16.07. und am 22.10. Die Mängelmeldung wurde bei der Begutachtung am 22.10.2014 erfasst.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Holzzaun Leineinsel Döhren
(Drucks. Nr. 15-2835/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Schade trug die Anfrage vor.
Auf der Leineinsel an der Ostseite zum Turbinenkanal wird der Uferbereich zur Leine hin durch einen alten Holzzaun abgesichert. Dieser Zaun ist morsch und brüchig und dürfte vermutlich nicht mehr so ganz verkehrssicher sein (siehe Foto).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für die bauliche Unterhaltung des Zaunes zuständig?
2. Soweit die Zuständigkeit bei der Stadt Hannover liegen sollte: Ist dort bekannt, dass der Holzzaun abgängig ist?
3. Wann ist ggfs. mit der Instandsetzung des Zaunes zu rechnen?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Zuständigkeit liegt beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der LH Hannover.
Zu 2.:
Der Zustand des Holzzaunes ist der Verwaltung bekannt. Bislang wurde dieser als akzeptabel angesehen. Da die ursprüngliche Funktion der Fläche (Kinderspielplatz) auf der Inselspitze nicht mehr gegeben ist, wird eine Erneuerung des Zaunes für nicht erforderlich gehalten. Uferzäune sind im aktuellen Fall nicht mehr erforderlich, da es keine entsprechenden Vorgaben zur Verkehrssicherung für allgemeine öffentlichen Grünflächen gibt.
Zu 3.:
Sollte der Zustand des Zaunes bei der nächsten Kontrolle als nicht mehr sicher gelten, wird dieser komplett demontiert. Dies könnte im Laufe des Jahres 2015 so umgesetzt werden.





TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 6.3.1.
Wiederherstellung von Straßenbelägen nach Leitungsarbeiten
(Drucks. Nr. 15-2844/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor und verzichtete dabei auf die Nennung der angegebenen Straßen.

Mit der Anfrage in die Sitzung des Bezirksrates vom 27.11.2014 konnte nicht abschließend geklärt werden, was eine ordnungsgemäße Wiederherstellung eines Straßenbelages nach Leitungsarbeiten ist. Von der Ortsgruppe der Partei Die Linke wurde eine „Straßenbegehung“ vorgenommen. Für uns ist bei den unten benannten Straßenabschnitten nicht erkennbar, ob es sich um eine ordnungsgemäße Wiederherstellung oder um ein Provisorium handelt.

Foto Nr. Ort Bemerkung
1 Lechstraße Vor Haus Nr. 2
2 Landwehrstraße Von der Helenenstraße bis Nr. 84 keine alten Steine
3-5 Fiedelerstraße Siehe Anfrage vom 27.11.14
ohne Querstraße/Landwehrstraße Gulli in der Mitte
7 Cäcilienstraße/Wichmannstraße In der Cacilienstraße fehlt komplett eine Seite das Kopfsteinpflaster
8-10 Spartanerstraße Von der Wichmannstraße bis Wilmerstraße fehlt komplett eine Seite das Kopfsteinpflaster
11-13 Querstraße Von der Hildesheimer Straße bis zum Fidelerplatz
14,15 Ziegelstraße bis Helenenstraße Kopfsteinpflaster nicht wieder verlegt
ohne Neckarstraße
ohne Kastanienallee
ohne Wiehbergstraße
ohne Wiehegrund
ohne Dorfstraße „Tierklinik“
ohne Stiegelmeyerstraße
ohne Dorfstraße „Media Markt“
ohne Loccumerstraße, Erythropelstraße und Nebenstraßen
ohne Völgerstraße 27-35
ohne Schröterstraße 44, 45
ohne Im Bruche 46-49
ohne Hildesheimer Straße 222
ohne Hildesheimer Straße Ecke Querstraße
ohne Abbestraße
ohne Am Schafbrinke Brücke
ohne Eupener Straße bei Hausnummer 12
ohne Eupener Straße
ohne Peiner Straße
Zur Verdeutlichung sind Fotografien der Straßenabschnitte angefügt und können digital (auch von den ohne Bild bezeichneten Straßen) angefordert werden.

Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Handelt es sich bei den oben genannten festgestellten Wiederherstellungen um ordnungsgemäße?
2. Wenn nein, warum wurden diese noch nicht wiederhergestellt.
3. Wann wird die Wiederherstellung vorgenommen?

Frau Groenigk trug die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung
Zu 1.
Mit dem Begriff „ordnungsgemäße Wiederherstellung“ ist eine endgültige Wiederherstellung gemeint. Es sind allerdings wie in der Antwort der Anfrage-
Drucks. Nr. 15-2568/2014 erläutert, keine endgültigen Wiederherstellungen, sondern Provisorien, wenn in Pflasterflächen Asphaltmaterial verwendet wurde. Dies ist in den überwiegenden Fällen, die aus den vorliegenden Fotos ersichtlich sind, der Fall. D.h. es handelt sich um sogenannte Asphaltprovisorien.
Es wird darauf verzichtet, auf jeden gelisteten Fall einzeln einzugehen.
Zu 2.
Es liegen unterschiedliche Gründe dafür vor, dass eine endgültige Wiederherstellung bislang nicht erfolgte. Auch hier wird darauf verzichtet, auf jeden gelisteten Fall einzeln einzugehen. Es können grundsätzlich folgende Gründe für Provisorien vorliegen:
- Die Kapazität beim Auftragnehmer der LH Hannover bzw. beim Personal der LH Hannover zur Ausführung einer sofortigen endgültigen Wiederherstellung des Aufbruchs ist nicht ausreichend. Dies kann der Fall sein, wenn zeitgleich sehr viele Aufbrüche von Leitungsträgern bearbeitet werden.
- Im Anschluss an die Leitungsarbeiten finden weitere Arbeiten (weiterer Leitungsbau und/oder Straßenbaumaßnahmen) in unmittelbarer Nähe statt. Ziel ist großflächiger (über mehrere Aufbrüche) endgültig wiederherzustellen, i.d.R. im Zuge von (Grund-) Erneuerungen. Hier würde eine sofortige endgültige Wiederherstellung keinen Sinn machen, sodass ein Provisorium eingebaut wird.
- Aus Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können Provisorien erforderlich werden. Insbesondere im Bereich von Zuwegungen und Straßenkreuzungen sind provisorische Wiederherstellungen erforderlich, damit die Verkehrseinrichtung zunächst weiter genutzt werden kann, bevor eine größer flächige Sanierung durchgeführt wird.
- Witterungsbedingt können Provisorien erforderlich werden. Stattfindender Leitungsbau vor dem Winter kann dazu führen, dass Provisorien erforderlich werden. In den Wintermonaten ist mit Frost zu rechnen, sodass Bautätigkeiten nicht stattfinden können. Um die Verkehrsfläche in einem angemessenen Zeitrahmen wieder nutzbar zu machen, ist der Einbau eines Provisoriums insbesondere vor den Wintermonaten erforderlich.
Zu 3.
Die endgültige Wiederherstellung erfolgt grundsätzlich so zügig wie möglich. Vorstehende Gründe können diesen Zeitraum an einigen Aufbruchsflächen/ Schadstellen verlängern.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Dr. Linde, ob die Antwort dahingehend zu verstehen sei, dass die Provisorien solange bleiben, bis eine Grunderneuerung erforderlich wird, damit die Bürger/innen an den Kosten beteiligt werden, antwortete Frau Mewes, dass die Antwort dies nicht beinhaltete. Vielmehr wurden Gründe genannt, warum Provisorien nicht unmittelbar endgültig wieder hergestellt werden können. Stehe in nächster Zeit eine Grunderneuerung an, mache es keinen Sinn ein Provisorium vorher endgültig wieder herzurichten.

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsherrn Hämke führte Frau Mewes aus, dass die Kosten der Wiederherstellung von den Verursachern, z. B. den Leitungsfirmen, zu tragen seien. Die provisorische Herstellung werde von den Verursachern vorgenommen. Der Stadt obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Die endgültige Wiederherstellung wird im Auftrag der Stadt von Firmen ausgeführt, mit denen entsprechende Rahmenverträge bestehen.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob die Verwaltung verstehen könne, dass die Antwort nicht als nicht befriedigend angesehen könne. Es wurde mehrfach darum gebeten, die bei Straßenbegehungen festgestellten Mängel mitzuteilen, was abgelehnt wurde. Fragen zu einzelnen Straßen sollten beantwortet werden, was nunmehr leider nicht geschehen sei. Sie, Sprecherin, regte an, Einzelanfragen zu einzelnen Straßen zu stellen, um zu erfahren, wer was veranlasst habe und wann wieder endgültig hergestellt werde. Weiterhin erkundigte sie sich danach, ob bekannt sei, dass es Straßen gäbe, wie z. B. die Roßkampstraße, in der über zehn Jahre ausgebessert wurde und nunmehr eine Grundsanierung notwendig werde und die Anlieger/innen über die Kostenbeteiligung nicht erfreut seien. Das Thema werde weiterbearbeitet und bei unzureichenden Antworten ggf. der Oberbürgermeister angeschrieben. Es entstehe der Eindruck, dass erst nach dem Eingang von Nachfragen gehandelt werde.

Bezirksratsherr Milkereit wollte wissen, zu welchem Zeitpunkt die Kosten der endgültigen Wiederherstellung bei den Leitungsfirmen geltend gemacht werden.
Frau Mewes antwortete, dass dies vermutlich erst erfolge, wenn die Wiederherstellungs- arbeiten beendet seien und sie diesbezüglich nachfrage.

Protokollantwort: Bei Wiederherstellungsmaßnahmen für Leitungsträger werden die Kosten für die Bauausführung nach Beendigung der endgültigen Wiederherstellung geltend gemacht.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier fragte, wann die Cäcilienstraße in dem Abschnitt zwischen Wiehberstraße und Hildesheimer Straße von den Asphaltprovisorien, die inzwischen ca. ein Drittel ausmachten, befreit werde.

Frau Mewes wies zur Roßkampstraße zu den Aussagen im Zusammenhang mit der Behandlung der Drucksache „Grundsanierung im Bestand – GiB“ und im Protokoll der Bezirksratssitzung am 27.11.2014 (TOP 7.4) hin, wonach aufgrund des Straßenuntergrundes keine Wiederherstellung mit Kopfsteinpflaster sinnvoll sei. Zur Cäcilienstraße sei heute keine Information möglich.

Protokollantwort: Die Cäcilienstraße verläuft im Stadtgebiet Hannover von der Willmerstraße bis zur Bernwardstraße. In ihrem Verlauf befindet sich bis zum Kreuzungsbereich Wichmannstraße auf der westlichen Fahrbahnseite eine Asphaltfläche, deren Entstehung weit über 20 Jahre zurück liegt.

Bezirksratsherr Geburek wollte wissen, ob die Verwaltung bei den vielen Flickenteppichen im Stadtbezirk den Überblick behalte. Das Thema läge dem Bezirksratsmitgliedern und Bürger/innen am Herzen.

Protokollantwort: Im zuständigen Erhaltungsbezirk werden die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit dokumentiert und im Rahmen der turnusmäßigen Begehung auf ihren Zustand überwacht und instandgesetzt.

Bezirksratsherrn Johnsen interessierte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass sich der Bezirksrat für den Erhalt der Kopfsteinpflasterstraßen in Alt-Döhren, Waldheim und Waldhausen ausgesprochen habe. Er, Sprecher, fragte, aus welchen Gründen die Asphaltprovisorien, die das Straßenbild verschandeln, in dem Bereich der Landwehrstraße und Querstraße, der nicht saniert werden soll und in denen sie seit mehr als fünf Jahren existieren, entstanden seien und beseitigt werden.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wandte ein, dass diese Fragen heute sicherlich nicht beantwortet werden können und mitgenommen werden.

Protokollantwort: Die Herstellung von Asphaltprovisorien bzw. Asphaltdeckschichten ist eine notwendige Maßnahme um die Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit schnell wieder herzustellen. Dabei soll die Verkehrsbeeinträchtigung im Bauablauf so gering wie möglich gehalten werden. Zur endgültigen Wiederherstellung kommt es nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme.

Bezirksratsherr Schade fragte, wann Ansprüche gegenüber den Verursachern, i. d. R. den Leitungsfirmen, verwirken oder verjähren, wenn die endgültige Wiederherstellung teilweise mehr als zehn Jahre dauere.

Protokollantwort: Kosten für die Wiederherstellung werden dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt. Dabei sind unterschiedlichste Fristen einzuhalten. Das bedeutet, dass
z. B. die Wiederherstellung für enercity innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Baubeginn abgerechnet werden muss und dies auch erfolgt. Hinsichtlich der Maßnahmen von Fernmeldeanbietern erfolgt die Abrechnung i.d. R. innerhalb von zwei Jahren, während Meldungen der Stadtentwässerung bisher nicht verjähren.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck regte an, zu bestimmten Themen ggf. erneut Anfragen einzureichen.

Zur Frage von Bezirksratsfrau Jakob nach dem Verbleib des ausgebauten Kopfstein- pflasters, wies Frau Mewes auf frühere Antworten hin. Das Material werde in den städtischen Betriebshöfen gelagert und soweit es in Ordnung sei, auch wieder verwendet.


TOP 6.3.2.
Verbesserung des Fahrrad- und Fußwegenetzes; Fuß- und Radweg Wilkenburger Straße
(Drucks. Nr. 15-2856/2014)

Bezirksratsherr Milkereit trug folgende Anfrage vor:
Durch die Anhörung gem. § 31 und § 35 der Geschäftsordnung des Rates in der
Sitzung vom 27.11.14 zum Thema „Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
verbessern“ sind viele Probleme aufgezeigt worden. Darunter ist die Wilkenburger Straße (zwischen Dorfstraße und Stadtgrenze): Der Fuß- und Radweg ist in einem desolaten Zustand und entspricht nicht dem heutigen Standard.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Fuß- und Radweges der
Wilkenburger Straße?
2. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radweges sind geplant?
3. Wann ist mit einer Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung zu rechnen?

Frau Groenigk antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.
Bei den Geh- bzw. Radwegen entlang der Wilkenburger Straße sind unterschiedliche Standards gebaut worden. Diese sind in Art und Ausprägung unterschiedlich. Von der Dorfstraße bis zum Ende der Bebauung gibt es eine getrennte Führung für Fußgänger und Radfahrer. Im weiteren Verlauf werden die Verkehre gemeinsam geführt. Abschnittsweise sind die Nebenanlagen in Ordnung, es gibt allerdings auch Abschnitte mit Handlungsbedarf. Zu 2.
Insgesamt besteht der Anspruch, die Verkehrsanlage in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Zwischen Dorfstraße und Wülfeler Maschweg bleibt abschließend zu prüfen, ob sich als Führungsform für den Radverkehr der Einsatz von Schutzstreifen anbieten würde. Zu den mittel- und langfristigen Perspektiven zu einem Ausbau der Radwegeführung können derzeit noch keine konkreten Aussagen getroffen werden
Zu 3.
Siehe hierzu die Ausführungen unter Punkt 2.

Bezirksratsherr Milkereit erkundigte sich nach einer konkreten Angabe des Zeitpunktes
in Antwort 2.

Ratsherr Bindert fragte, ob dem Radverkehr durch eine entsprechende Verkehrs- beschilderung solange erlaubt werde, die Fahrbahn zu benutzen, damit - wie bereits geschehen - keine gebührenpflichtige Verwarnungen durch die Polizei ausgesprochen werden können. Der kombinierte Fuß- und Radweg sei für Fahrradfahrer/innen nicht geeignet.

Frau Groenigk sagte für beide Nachfragen eine gesonderte Beantwortung zu.

Protokollantworten:
Zur Frage von Bezirksratsherrn Milkereit: Der konkrete Prüfzeitraum steht noch nicht fest. Es handelt sich um eine von 375 Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren umgesetzt werden sollen.

Zur Frage von Ratsherrn Bindert: Eine derartige Beschilderung wird nur bei einer Veränderung der Führung installiert. Für Bestandsregelungen besteht diese Möglichkeit nicht.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7.1.1.
Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-2821/2014)

Bezirksratsherr Johnsen fasste den Antragstext zusammen. Aufgrund der Anhörung/Information zu dem Thema in der letzten Bezirksratssitzung sei eine Handlungsanweisung an die Verwaltung erarbeitet worden, die stadtteilbezogen diverse Vorschläge enthalte. Ziel sei, das Fahrradnetz zu vervollkommnen, Gefahrenpunkte zu beseitigen und Dinge zu beachten, wie z. B. das Schaffen von Aufstellflächen an Kreuzungen. Ebenso enthalte der Antrag einen Prüfauftrag zur Einrichtung von Fahrradstraßen. Wünsche und Interessen sollten geäußert werden, bevor die Verwaltung Planungen erstelle.

Bezirksratsfrau Jakob führte aus, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht in allen Punkten folgen könne, stellte einen Zusatzantrag in Aussicht und zog den Antrag wegen Klärungsbedarfs in die Fraktionen.

Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass er den Antrag größtenteils unterstützen könne, einige Sachen auszumerzen seien und plädierte dafür, dass Fahrrad-Enthusiasten nach der Sitzung über den Antrag sprechen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.1.2.
Wirtschafts- und Kulturförderung vor Ort: Vom "Grünen Faden" haben alle was! Wiederauffrischung, Döhrener Straßenpläne, Stadtbahn-Hinweise & Co
(Drucks. Nr. 15-2822/2014 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Entsiegelung und Renaturierung der ehemaligen Skateranlage / Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2566/2014)

Bezirksratsherr Dr. Linde äußerte, dass sich seine Fraktion erkundigt, vor Ort von Situation überzeugt habe und dem Antrag zustimmen werde.

Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass es sinnvoll sei, etwas für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Da mit einer Renaturierung nichts Konkretes geschaffen werde, könne er dem Antrag nicht zustimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, das Gelände der ehemaligen Skateranlage (Mittelfeld) zu entsiegeln und sie dann im Rahmen einer Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme zu renaturieren.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.2.2.
Spielplatz am Nachbarschaftstreff Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2823/2014)

Bezirksratsherr Herrmann verlas den Antragstext sowie die Begründung.

Bezirksratsherr Milkereit begrüßte den Antrag und regte an, die Mittel aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen, Schulhöfen und Grünflächen 2015 für diesen Spielplatz zu verwenden.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf einen entsprechenden, bereits von ihr vorbereiteten interfraktionellen Antrag für die nächste Bezirksratssitzung hin.

Bezirksratsfrau Hartmann unterstützte die Anträge.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Spielplatz am Nachbarschaftstreff Mittelfeld zu modernisieren und dabei im Rahmen der Möglichkeiten auch darauf zu achten, dass Spielgeräte für Kinder mit Behinderungen installiert werden.
Einstimmig





TOP 7.2.3.
Fußweg an der Eisenbahnbrücke von und zu der Abbestraße/Klinkerfuesstraße
(Drucks. Nr. 15-2824/2014)

Bezirksratsfrau Waase stellte den Antrag.

Bezirksratsfrau Hartmann äußerte, dem Antrag in der Hoffnung zustimmen zu können, dass bei der Gelegenheit auch der sie störende Müll beseitigt werde.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg an der Eisenbahnbrücke von und zu der Abbestraße/Kinkerfuesstraße so herzurichten, dass er ohne Gefahren genutzt werden kann.
Einstimmig


TOP 7.2.4.
Rollstuhlgerechte Zugänge im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2825/2014)

Bezirksratsherr Herrmann trug den Antrag sowie die Begründung vor.

Bezirksratsherr Schade bat um Klarstellung des Antragstextes, der aus sich heraus verständlich sein müsse, da die Begründung nicht mit beschlossen werde. Es sollte verdeutlicht werden, welche Zugänge gemeint seien.

Bezirksratsfrau Hartmann unterstütze diese Bitte. Die Webseite wird von Privatpersonen betrieben. Der Antrag sei missverständlich formuliert, da die Stadt diese lediglich auf ihren Internetseiten integrieren solle.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck unterbrach die Bezirksratssitzung für ca. vier Minuten, verlas nach der Wiedereröffnung den neu gefassten Antragstext - Drucks. Nr. 15-2825/2014 N1 / TOP 7.2.4.1.- und stellte ihn zur Abstimmung.

Druck. Nr. 15-2825/2014 erledigt durch Neufassung


TOP 7.2.4.1
Rollstuhlgerechte Zugänge im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2825/2014 N1)
Diskussion siehe TOP 7.2.4.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, über rollstuhlgerechte Zugänge im Stadtbezirk Döhren-Wülfel oder idealerweise im gesamten Stadtgebiet zu informieren. Dazu soll die Onlinekarte von Wheelmap.org ein schon mehrfach ausgezeichnetes Projekt des Sozialhelden e.V. in die Seite des Stadtbezirks zu integrieren und über rollstuhlgerechte Zugänge im Stadtbezirk zu informieren. integriert werden. Parallel dazu, soll sich die Verwaltung dafür einsetzen, dass Wheelmap.org. auch auf die „Hannover.de-Seite“ und die Hannover App integriert wird.
Einstimmig




TOP 8.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzung am 23.10.2014 und 27.11.2014

Bezirksratsherr Milkereit merkte zum Protokoll der Sitzung am 23.10.14 an, dass er in seinem ersten Wortbeitrag unter TOP 4.4., Seite 18, "Open-Source" statt "outsourcing" meinte. Auf Seite 29 des Protokolls vom 27.11.2014 müsse es heißen: "Bezirksratsherr Milkereit meinte, dass der Antrag es wichtig.....".
Frau Mewes sagte eine redaktionelle Änderung im öffentlichen Protokoll zu.

Beide Protokolle nach Hinweisen von Bezirksratsherrn Milkereit mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung
um 19.25 Uhr.

Für das Protokoll




Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin