Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 12.01.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.01.2015)
Protokoll (erschienen am 10.02.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 19.01.2015

PROTOKOLL
33. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 12. Januar 2015, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Herr Elsner)
(Frau Dr. Frech)
Herr Holm
Herr Kruse
Frau Sandkühler
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Frau Hülter (aha, Verbandsgeschäftsführerin)
Herr Renneberg (aha, Abteilungsleiter Abfall- und Wertstoffsammlung)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Belitz (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Gäste:
Herr Rödel (Stadtbezirksbürgermeister Kirchrode-Bemerode-Wülferode)


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Protokollgenehmigung

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 13.10.2014

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 24.11.2014

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2290/2014 mit 3 Anlagen)

3.2. Verordnung zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Obere Wietze";
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2593/2014 mit 4 Anlagen)

3.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung 2015 und Wirtschaftsplan 2015
(Drucks. Nr. 2229/2014 N1 mit 1 (Regions-) Drucksache mit 4 Anlagen Anlagen)

3.4. Einsatz von Akku-betriebenen Laubblasgeräten in der Straßenreinigung
(Informationsdrucks. Nr. 2841/2014)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung von Bebauungsplänen
(Drucks. Nr. 2614/2014)

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zu Passivhausstandards bei städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 2830/2014)

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

5.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2038/2014 mit 3 Anlagen)

5.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2038/2014 N1 mit 4 Anlagen)

5.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm 82
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2717/2014 mit 4 Anlagen)

5.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1810 – Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2606/2014 mit 3 Anlagen)

5.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1811 Am Nordfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB,
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen)

5.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 –Bemeroder Höfe –
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2690/2014 mit 4 Anlagen)

5.6. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen)

5.6.1 Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage)

5.6.1.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1222/2014, Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative, Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1412/2014)

5.7. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N1 mit 5 Anlagen)

5.7.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N2 mit 7 Anlagen)

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung - Kreuzriede -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2840/2014 mit 3 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2849/2014 mit 4 Anlagen)

7.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Verfahren nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2851/2014 mit 3 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheiten

Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 16 Uhr und stellte zunächst Herrn Volker Holm als neues, beratendes Mitglied im AUG vor.

Herr Holm begrüßte die Anwesenden und beschrieb kurz seinen privaten und beruflichen Werdegang.

Ratsfrau Langensiepen stellte sodann die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Frau van Schwartzenberg beantragte die Vertagung von TOP 2.2. (Protokollgenehmigung)

· Frau Malkus-Wittenberg beantragte die Absetzung der TOPs 3.2. (DS Nr. 2593/2014) und 5.3. (DS Nr. 2606/2014).

· Ratsherr Hellmann fragte, ob auch TOP 3.1. (DS Nr. 2290/2014) abgesetzt werden müsse, da hierüber der Stadtbezirksrat noch nicht beschlossen habe. Frau van Schwartzenberg erläuterte dazu, dass hier aufgrund eiliger Terminfristen eine Sondergenehmigung vorliege, die dem AUG einen zeitlichen Beschluss vor dem zuständigen Stadtbezirksrat einräume.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Eine Einwohnerin sprach für die Bürgerinitiative Wohnen am Marstall.
Sie sei dort in einem Ausschuss, der sich mit dem Einsatz von Laubblasgeräten befasse. Es werde gehofft, dass allgemein diese "Staubblasgeräte" eines Tages abgeschafft würden, da sie umweltverschmutzend sowie für die Anwohner und Fußgänger gesundheitlich sehr belastend seien, weil die Geräte in hohem Maße kontaminierten Staub, Ruß und giftige Partikel in die Luft schleudern würden. Am Marstall würden die Geräte zudem - statt nur saisonweise - ganzjährig eingesetzt, auch an Sonntagen. Bei kalter Witterung werde jedoch meist auf die Geräte verzichtet und nur mit Besen gefegt, was nach Meinung der Anwohner völlig ausreichend sei.
Sie stellte die Frage, ob von den Geräten mit Akku- bzw. Elektromotor eine geringere Luft- und Schmutzbelastung zu erwarten sei als von den herkömmlichen Geräten mit Benzinmotor.
Frau Hülter antwortete, der Vorteil des zusätzlichen Einsatzes der Laubblasgeräte - und zwar sowohl der akku- als auch der benzinbetriebenen - liege in einer deutlich gesteigerten Reinigungseffizienz und Kostenersparnis. Eine Rückkehr zur alleinigen Besenreinigung sei daher derzeit nicht beabsichtigt. Die aha-Stadtreinigung überprüfe kontinuierlich den Einsatz der Laubblasgeräte, um Emmissionen grundsätzlich gering zu halten.
Behandelt

2. Protokollgenehmigung

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 13.10.2014

Genehmigt
2.2 Genehmigung des Protokolls über die 32. Sitzung am 24.11.2014

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen
(Drucks. Nr. 2290/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig
3.2. Verordnung zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Obere Wietze"; Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf der Region Hannover
(Drucks. Nr. 2593/2014 mit 4 Anlagen)

Abgesetzt


3.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung 2015 und Wirtschaftsplan 2015
(Drucks. Nr. 2229/2014 N1 mit 1 (Regions-) Drucksache mit 4 Anlagen Anlagen)
7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.4. Einsatz von Akku-betriebenen Laubblasgeräten in der Straßenreinigung
(Informationsdrucksache Nr. 2841/2014)
Ratsherr Hellmann stellte die Frage, ob es auch einsetzbare Systeme für das Ansaugen von Laub gäbe, was die bereits erwähnten Aufwirbelungen von Staub etc. vermeiden könne. Eingesammelt werden müsse das Laub ja schließlich so oder so.

Frau Hülter erwiderte dazu, dass Handsauggeräte in der Stadtreinigung nicht eingesetzt werden würden, jedoch würden auch diese ihrer Meinung nach die Feinstaubproblematik wenig vermindern, da der angesaugte Staub zum Teil durch die Luftschlitze der Geräte wieder ausgepustet würde. Saugsysteme würden nur bei den Kehrfahrzeugen nach dem Zusammentreiben des Laubs eingesetzt.

Ratsherr Engelke fragte, ob bei den akkubetriebenen Geräten während einer Schicht nach einiger Zeit des Betriebs der Akku gewechselt werden müsse. Weiterhin fragte er, ob diese Geräte leiser seien als die benzinbetriebenen.

Frau Hülter gab an, die Akkugeräte seien tatsächlich leiser, was ein Grund für deren Einsatz sei. Zudem hätten sie eine reduzierte Tragelast durch geringeres Gewicht. Der Akku hielte grundsätzlich eine Arbeitsschicht.
Leider seien Akkugeräte bei nassem Laub weniger effizient, da diese nicht so kraftvoll seien wie die benzinbetriebenen Geräte.
Zurzeit seien auf jeder Betriebsstätte zwei Akkugeräte der vorhandenen zehn Stück (von insgesamt 75 Laubblasgeräten) im Einsatz.

Ratsherr Engelke erkundigte sich, ob zurzeit bei aha vorläufig eine Testphase mit den Akkugeräten laufe, bis diese am Ende ihrer Betriebs- bzw. Abschreibungsphase angelangt seien und ob dann über die Anschaffung weiterer Geräte dieser Art nachgedacht werde.

Frau Hülter erwiderte, in der Tat solle sukzessive auf akkubetriebene Geräte umgestellt werden. Dies setze voraus, dass die Leistungsfähigkeit der Akku-Laubblasgeräte gesteigert werde.

Ratsherr Kelich fragte, welche Rückmeldungen bisher von der Belegschaft, die die Geräte im Einsatz habe, gekommen sei.

Frau Hülter berichtete, die Rückmeldungen seien in vielen Fällen positiv und die Mitarbeiter seien für die Anschaffung und Arbeit mit den Akkugeräten, sofern eine entsprechende Leistungsfähigkeit gegeben sei.

Ratsherr Drenske gab an, seiner Erfahrung nach seien die Mitarbeiter von aha beim Aufwirbeln des Laubes mit den Laubblasgeräten sehr umsichtig, so dass Passanten und Radfahrer nicht direkt in die Staubwolken geraten würden. Er fragte, ob sich der Kostenfaktor von manuellen Einsätzen mit Schaufel und Besen konkreter beziffern lasse.

Herr Renneberg erwiderte, im Rahmen von Einsparungen bei gleichzeitigen Effektivitätssteigerungen sei der Einsatz von Laubblasgeräten gegenüber den manuellen Methoden um einen großen Teil kostengünstiger, zudem könnte auch Laub unter und zwischen parkenden Fahrzeugen schnell und leicht entfernt werden, was mit den manuellen Methoden nicht möglich sei.

Ratsherr Mineur erinnerte an einen Haushaltsbegleit- bzw. Prüfantrag zum Haushalt 2013, in dem der Auftrag zum Prüfen des Einsatzes von Akku- Laubblasgeräten gegeben worden sei. Er fragte, ob auf diesen Antrag eine Antwort erfolgt sei bzw. inwieweit der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eigene Erfahrungen beim Einsatz solcher Geräte gemacht habe.

Frau van Schwartzenberg berichtete dazu, bisher sei auf den betreffenden Antrag noch nicht schriftlich geantwortet worden.
Die betreffenden Erfahrungen des Fachbereichs seien nahezu identisch zu den bereits berichteten Erfahrungen von aha. Verschiedene Testeinsätze von Akkugeräten z. B. in Parks oder Kitas seien sehr positiv verlaufen. Wie bereits erwähnt, hätten die Geräte jedoch Grenzen bei nassem Laub oder sehr großen Mengen; hier werde auf eine Weiterentwicklung der Technik gehofft.
Ein weiteres Problem sei, dass die Akkugeräte bis zu dreimal so teuer in der Anschaffung seien, weshalb vorläufig auch die alten, motorbetriebenen Geräte weiterhin genutzt würden.

Ratsherr Mineur fragte, ob auch aha die Erfahrung mit einem deutlich teureren Kaufpreis der Akkugeräte gegenüber den motorbetriebenen Geräten gemacht habe.

Herr Renneberg gab an, neben dem höheren Kaufpreis seien auch die Folgekosten der Akkugeräte mit einzubeziehen. Die Leistungsfähigkeit der Akkus hielte so in der Regel noch nicht mit der der Motorgeräte mit, so dass Ersatzbeschaffungen bei den Akkus nötig seien, welche teurer wären als Reparaturen an den Motoren der alten Geräte.

Herr Dirscherl erwähnte, die Laubblasgeräte würden bei gepflasterten Straßen leider auf Dauer die Fugenfüllungen herauslösen und ein darauffolgendes Aufweichen und Lockern der Steine auch durch das Eindringen von Streusalz begünstigen, so dass die Steine zur Stolperfalle würden und auch Rollstühle und Gehhilfen oft steckenblieben.
Er war der Meinung, dass beim Einsatz von Laubblasgeräten für Straßen und Plätze mit solchen Pflasterungen die manuelle Methodik, z. B. mit Besen und Schaufel, vorzuziehen sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette gab an, es gäbe entsprechende Absprachen mit dem Baudezernat dahingehend, welche Reinigungsmethodik auf welchen Pflasterungen am günstigsten sei, um Folgeschäden der Reinigungen möglichst zu vermeiden.

Ratsherr Engelke fragte, ob es regelmäßige Sonntagseinsätze bei der Reinigung gebe oder nur in Ausnahmefällen, wie z. B. nach Demonstrationen in der Innenstadt.

Frau Hülter wies darauf hin, dies sei im Straßenverzeichnis einsehbar. In der Innenstadt werde z.B. sieben Tagen in der Woche gereinigt.

Ratsherr Böning schlug vor, entsprechend der Bürgerbeschwerden als Testphase für ca. zwei Jahre auf den Einsatz von Laubblasgeräten zu verzichten und stattdessen wieder auf die manuelle Reinigung zu setzen, auch wenn die Kosten hierfür höher lägen als für die maschinelle Reinigung. Damit könne man den Bürgern entgegenkommen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte an die erst kürzlich erfolgten Debatten zu den Gebührenerhöhungen bei aha, welche durch eine solche Maßnahme mit gesteigerten Kosten neu entfacht werden könne. Die Optimierung der Straßenreinigung durch maschinelle Hilfsmittel wie Reinigungsgeräte und Personalkostenreduzierung ermögliche es neben anderen Einsparungsmaßnahmen, die Gebühren stabil zu halten.
Ratsherr Böning fragte, ob in Anbetracht des durch Laubblasgeräte aufgewirbelten Staubes auch der Einsatz weniger starker Geräte möglich sei, um die Aufwirbelungen möglichst niedrig zu halten.
Frau Hülter erläuterte dazu, dass das unter parkenden Fahrzeugen liegende Laub für die manuelle Reinigung unerreichbar sei. Schwache Laubblasgeräte seien ebenfalls nicht in der Lage, das Laub an diesen Stellen zu entfernen, was den Einsatz leistungsstarker Geräte rechtfertige. Diese könne man jedoch per Schalthebel in der Blasstärke regulieren und somit auf die jeweilige Situation vor Ort anpassen.

Behandelt

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung von Bebauungsplänen
(Drucks. Nr. 2614/2014)

2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Antrag der CDU-Fraktion zu Passivhausstandards bei städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 2830/2014)
Ratsherr Mineur fragte zum Antrag, was unter dem Begriff „gesteigerter Passivhausstandard“ zu verstehen sei.

Ratsherr Hellmann äußerte, dieser Standard gehe wahrscheinlich über den üblichen Passivhausstandard hinaus, es werde dann von sogenannten „Energie-Plus-Häusern“ gesprochen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette vermutet, dass sich das Attribut "gesteigert" auf den Standard „EnEV“ beziehen würde. Dieser sei vorgeschrieben, wenn bauliche Rahmenbedingungen oder wirtschaftliche Gründe einem Bau im teureren Passivhausstandard entgegenstünden.

Ratsherr Mineur war der Meinung, es solle nicht wie im Antrag gefordert damit begonnen werden, aus Einsparungsgründen zukünftig auf günstigere Bauweisen auszuweichen; er halte es für wichtig, bei allen Neubauten ökologische Ziele im Auge zu behalten und entsprechende Richtlinien einzuhalten, wofür der Passivhausstandard stehe.

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

5.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2038/2014 mit 3 Anlagen)

9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
5.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2038/2014 N1 mit 4 Anlagen)

9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

5.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1790, Altenbekener Damm 82
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2717/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

5.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1810 – Karl-Wiechert-Allee / nordöstlich S-Bahn-Station –
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2606/2014 mit 3 Anlagen)

Abgesetzt
5.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1811 Am Nordfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB,
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
Einstimmig

5.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe –
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2690/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig

5.6. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen)

Einstimmig

5.6.1 Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage)

Einstimmig

5.6.1.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1222/2014, Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative, Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1412/2014)

Einstimmig

5.7. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N1 mit 5 Anlagen)

Ratsherr Küßner gab an, bei der geplanten Bebauung würde unter anderem - neben einigen anderen Kritikpunkten - keine Rücksicht auf die Parkplatzsituation vor Ort genommen.

Ratsherr Förste wies auch auf die Probleme der Anwohner mit dem vor Ort vorhandenen Rotlichtbezirk und evtl. steigenden Mietpreisen hin, weshalb die Drucksache auch für seine Fraktion nicht tragbar sei.

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
5.7.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N2 mit 7 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N



7.1. Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung - Kreuzriede -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2840/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.2. Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2849/2014 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Küßner legte dar, die Anzahl der geplanten Parkplätze sei der Meinung seiner Fraktion nach zu gering.

Ratsherr Mineur erläuterte, die geplanten 33 Park- bzw. Stellplätze für das Bauvorhaben seien entsprechend der Nds. Bauordnung ausreichend.
Der Bau- und Sparverein plane vor Ort die Unterbringung vorwiegend älteren Klientels, wodurch es eine Ausnahmeregelung erlaube, eine geringere Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen. Ein Mangel an Parkplätzen bestehe in der überwiegend mit Einfamilienhäusern besiedelten Gegend zudem nicht.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

7.3. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Verfahren nach § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2851/2014 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

8. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies auf das neue Magazin "KlimaInfos“ (Ausgabe 3, 13. Jahrgang 2014) von proKlima - Der enercity-Fonds und der Klimaschutzagentur Region Hannover hin.

Berichtet
9. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N
Ratsherr Bindert wies auf einen Zeitungsartikel hin, der auf einen in der Eilenriede durch einen umgestürzten Baum blockierten Radweg hingewiesen habe. Je nach Dauer, für die der betreffende Baum dort liegengelassen wurde, könne spätestens bei Einbruch der Dunkelheit eine Gefährdung für die Radfahrer entstanden sein.
Er fragte daher, wie lange der Baum dort gelegen habe, bis die Räumung erfolgt sei.

Frau van Schwartzenberg sagte eine Antwort in der nächsten Sitzung zu.

Herr Dirscherl wies darauf hin, ihm sei kürzlich ein umgestürzter Baum aufgefallen, der mit Efeu bewachsen war. Entgegen der bisherigen Beteuerungen der Verwaltung, dass im Stadtgebiet keine efeubewachsenen Bäume umsturzgefährdet seien, könne an diesem Beispiel gezeigt werden, dass dies doch der Fall sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Thematik mit Efeu an Bäumen bereits in der 23. Sitzung des AUG am 06.01.2014 behandelt worden war, woraufhin auch eine Protokollantwort der Verwaltung dazu erfolgt sei.
Bei Sturm sei es nicht auszuschließen, dass auch starke Bäume umfielen, dies könne ebenso efeubewachsene Bäume betreffen – was nicht hieße, dass letztere generell krank und umsturzgefährdet seien.
Wenn die Feuerwehr während starker Stürme generell schon im Großeinsatz sei, könne dann leider nicht sofort jeder umgestürzte Baum entfernt werden, was im genannten Beispiel wahrscheinlich der Fall gewesen sei.

Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass im Bereich der Eilenriede nicht die Feuerwehr, sondern der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün für eine Räumung zuständig sei. Er kritisierte eine mangelnde Absprache zwischen den Dezernaten.

Ratsherr Förste erinnerte daran, dass es auch stark mit Misteln bewachsene Bäume gäbe, welche ebenso Schädlinge bzw. Parasiten seien, man aber hier wie beim Efeu nicht alle betroffenen Bäume auf potentielle Schäden und Gefährdungen hin untersuchen könne.

Herr Dirscherl berichtete, er habe sich bereits einige von Efeu befallene Alleen angesehen und festgestellt, dass andere Kommunen die Wurzeln des Efeus kappen würden, wenn dieses die Bäume zu stark befallen habe. In Hannover sei dies auf seine damalige Kritik hin ebenfalls bei einigen Bäumen vorgenommen worden, die er als Beispiel genannt hatte.
Generell werde seiner Erfahrung nach in Hannover für einen vollen Erhalt des Efeus plädiert, um auch die Fauna zu schützen, die diesen Efeu als Lebensraum nutze. Seiner Meinung nach sei dies jedoch ebenso mit Efeu möglich, bei dem lediglich die Wurzeln gekappt würden.
In vom Landwirtschaftsministerium herausgegebener Literatur habe er von zahlreichen, nachgewiesenen Efeuschäden an Bäumen gelesen. Er wolle nur erreichen, dass auf die Bäume besser geachtet werde.

Behandelt

TOP II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 17:00 Uhr.


Tegtmeyer-Dette Bach


Erste Stadträtin Für das Protokoll