Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 15.12.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.12.2014)
Protokoll (erschienen am 21.01.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 12.01.2015

PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 15. Dezember 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.30 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 18.55 - 21.55 Uhr
(Bezirksratsherr Alfonso Moura Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
(Bezirksratsfrau Dimou) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU) 18.30 - 20.37 Uhr
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (B 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 22.15 Uhr Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Nebendahl) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)
Bezirksratsherr Sylvester (HANNOVERANER) 18.45 - 21.10 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Herr Freiwald FB Tiefbau
Herr Ebeling FB Tiefbau
Frau Panitz FB Tiefbau
Herr Schäfer FB Sport und Bäder
Herr Gronemann FB Gebäudemanagement
Frau Roth FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuung



Presse:
Herr Schinkel (HAZ)
Herr Thiel (Neue Presse)
Herr Nikolai (Bild)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. E N T S C H E I D U N G

3.1.1. Platzumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-2612/2014 mit 2 Anlagen)

3.1.1.1. Ergänzungsantrag von Bezirksratsherrn Hogh zu Drucks. Nr. 15-2612/2014:
Platzumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-2780/2014)

3.1.1.2. Ergänzungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2612/2014: Platzumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-2816/2014)

3.2. A N H Ö R U N G E N

3.2.1. Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)
- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz)
- Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)
(Drucks. Nr. 2475/2014 mit 12 Anlagen)

3.2.1.1. Änderungsantrag zu DS 2475/2014: Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, Abschnitte 3-5
(Drucks. Nr. 15-2587/2014)

3.2.1.1.1. Änderungsantrag zu DS 2475/2014: Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, Abschnitte 3-5
(Drucks. Nr. 15-2587/2014 N1)

3.2.1.1.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2475/2014: Stadtbahnstrecke D-West, Bauabschnitt 3-5
(Drucks. Nr. 15-2812/2014)

3.2.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Erweiterter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den nördlichen Abschnitt der Verkehrsfläche "Am Hohen Ufer"
(Drucks. Nr. 2409/2014 mit 4 Anlagen)

3.2.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2409/2014 N1 mit 5 Anlagen)

3.2.2.2. Änderungsantrag zu DS 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582 -Am Marstall- mit örtlicher Bauvorschrift
(Drucks. Nr. 15-2588/2014)

3.2.2.2.1. Änderungsantrag zu DS 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582 -Am Marstall- mit örtlicher Bauvorschrift
(Drucks. Nr. 15-2588/2014 N1)

3.2.2.3. Änderungsantrag zu DS Nr. 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582
- Am Marstall:
bezahlbares Wohnen am Marstall / Beteiligung
(Drucks. Nr. 15-2590/2014)

3.2.2.3.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 2409/2014:
Bebauungsplan Nr. 1582 -Am Marstall:
bezahlbares Wohnen am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2590/2014 N1)

3.2.3. Gymnasium Sophienschule, Sanierung der WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2607/2014 mit 3 Anlagen)

3.2.4. Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 2729/2014 mit 1 Anlage)

3.2.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2729/2014: Hohes Ufer- 1. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-2813/2014)

3.2.5. Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktionell

4.1.1. Zuwendung an die ev. luth. Apostelkirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-2698/2014)

4.1.2. Zuwendung an die Kindergruppe "Wilde 13"
(Drucks. Nr. 15-2700/2014)


5. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
Anträge werden ggf. nachgereicht

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Tandem-Türkisches und Deutsches Kunsthandwerk und Kunst"
(Drucks. Nr. 15-2784/2014)

6. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Aufstellen einer Gandhistatue zentral im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2744/2014)

8.1.1.1. Aufstellen einer Gandhistatue zentral im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2744/2014 N1)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. ÖPNV-Kombiticket zu den Messen erhalten!
(Drucks. Nr. 15-2739/2014)

8.2.2. Schaffung eines Bewegungsparcours in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2740/2014)

8.3. von Bezirksratsherrn Hogh (DIE LINKE.)

8.3.1. Deutlichere Ausweisung der erlaubten Fahrradnutzung auf der Schillerstraße
(Drucks. Nr. 15-2742/2014)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Auslastung der Kita auf dem Gelände des KWRG
(Drucks. Nr. 15-2730/2014)

9.1.2. Sportflächen des des KWRG
(Drucks. Nr. 15-2731/2014)

9.1.3. Lärmminderung in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2733/2014)

9.1.4. Längere Standzeiten für die Fahrgeschäfte auf dem Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 15-2732/2014)



9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Von Mietfahrzeugen teilweise zugeparkter Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-2743/2014)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Verkehrsrechner für alle Verkehrsarten?
(Drucks. Nr. 15-2734/2014)

9.3.2. Sicherung der Gehwege im Umfeld des HCC
(Drucks. Nr. 15-2735/2014)

9.3.3. Illegales Parken „hinter“ dem Casino
(Drucks. Nr. 15-2736/2014)

9.3.4. Illegales Parken auf der Grünfläche Fernroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2737/2014)

9.3.5. Reinigung der wichtigen Radwege im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-2738/2014)

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.10.2014

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Änderung und Erweiterung eines Erbbaurechtes
(Drucks. Nr. 2478/2014 mit 3 Anlagen)

11.1. Änderungsantrag zu Drucks. 2478/2014:
(Drucks. Nr. 15-2815/2014)

12. Vergabe des BürgerInnenpreises 2014

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung bemerkte Bezirksbürgermeister Sandow, dass zu Tagesordnungspunkt 3.2.2. "Bebauungsplan 1582 -Am Marstall-" eine Neufassung der Verwaltung vorliege. Außerdem werde der Tagesordnungspunkt 13 abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.





TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 18.52 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Vertreter des Pro D-Tunnel e.V. tätigte generelle Anmerkungen zur Sitzung vom 17.11.2014 und stellte Fragen zu Tagesordnungspunkt 3.2.1. "Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke" (siehe Anlage 1 zum Protokoll).

Herr Freiwald merkte an, dass die infra die Belastungen auf den Hochbahnsteigen untersucht habe und Ergebnis sei, dass die Größe des Hochbahnsteiges Goetheplatz ausreichend sei. Zum Thema Verkehrsführung sei zu bemerken, dass Verkehrsuntersuchungen der Knotenpunkte in der Innenstadt stattgefunden hätten und ein Verkehrskonzept entwickelt worden sei, welches die Durchgangsverkehre reduziere, um entsprechende Abwicklungen für alle Verkehrsarten zu garantieren. Dies sei auch im Bereich des Marstalls der Fall.

TOP 3.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 3.1.1.
Platzumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-2612/2014 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte an den Beschluss des Bezirksrates zur Umbenennung des Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes. Inzwischen seien die Anlieger beteiligt worden und nun liege die Beschlussvorlage der Verwaltung vor. Hierzu habe Bezirksratsherr Hogh einen Ergänzungsantrag eingebracht.
Bezirksratsherr Engelke erklärte, dass sich der Bezirksrat den Entschluss zur Platzumbenennung nicht leicht gemacht habe. Er persönlich freue sich, dass nach langen Verhandlungen heute der Beschluss zur Umbenennung erfolgen werde.
Die Verwaltungsvorlage beinhalte, dass von den 89 angeschriebenen Anliegern sich nur 16 zur Umbenennung geäußert hätten. Man könne hier die Schlussfolgerung treffen, dass der Rest der Anlieger die Umbenennung gut finde.
Wichtig sei, dass der Beschlusstext noch um die Erstellung der Informationstafel unter Beteiligung des Niedersächsischen Landtages erweitert werde, da die Forderung nach der Aufstellung eine Informationstafel Bestandteil des Beschlusses aus September gewesen sei. Daher sollte der Beschlusstext um den Zusatz "entsprechend der Anlage 2" ergänzt werden.
Bezirksratsherr Hogh unterstrich, dass der Bezirksrat den Beschluss nach sehr intensiver Beratung gefasst habe. Auch der Ergänzung von Bezirksratsherrn Engelke könne gefolgt werden. Er (Sprecher) werde der Verwaltungsvorlage zustimmen, auch wenn er anfangs der Auffassung gewesen sei, dass eine neutrale Benennung besser sei.
Zur Anliegerbeteiligung sei zu bemerken, dass jemand der den Platz "Am Landtag" nennen wolle, dem Ansinnen des Bezirksrates nach einer Umbenennung ebenfalls zustimme.
Die Stadtgesellschaft habe erkannt, dass Hinrich Wilhelm Kopf nicht mehr der geeignete Namensgeber für den Platz sei.
Zu dem eingebrachten Ergänzungsantrag führte Bezirksratsherr Hogh aus, dass die Verwaltungsvorlage beinhalte, dass es ein gesondertes Verwaltungsverfahren zur Zuordnung des Geschäftshauses Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 4 gebe. Er verstehe dies so, dass die Zuordnung zu Hausnummern und Straßen ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Daher solle durch den Antrag gewährleistet werden, dass das Anliegen der Bewohner des Geschäftshauses, zur Leinstraße zugeordnet zu werden, Rechnung getragen werden.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast meinte, dass dem Beschluss eine lange und konstruktive Diskussion vorausgegangen sei. Die Rückmeldungen der Anlieger würden positiv bewertet werden und die Auffassung von Bezirksratsherrn Engelke, dass man sich eher meldet, wenn man etwas gegen eine Umbenennung habe, werde geteilt.
Bezüglich der Zuordnung der Geschäftshauses sollte das Verwaltungsverfahren abgewartet werden, denn die Bewohner des Hauses würden dazu noch einmal befragt. Eine Entscheidung durch den Bezirksrat sollte nicht im Vorfeld getroffen werden.

Bezirksratsfrau Kupsch sagte, dass es mutmaßend sei anzunehmen, dass wer sich nicht zurückmelde, die Umbenennung gut finde. Die CDU-Fraktion habe die Auffassung vertreten, dass eine Umbenennung erforderlich sei, aber ein neutrale Name wie "Am Landtag" gewählt werden sollte. Dies habe aber nichts mit der Würdigung von Hannah Arendt zu tun.
Dieser Auffassung würden sich die Anwohner auch anschließen.
Bezirksratsherr Prokisch ergänzte, dass es auch die Empfehlung des Beirates des Projektes "Namensgebende Persönlichkeiten in Hannover" gewesen sei, einen neutralen Namen zu wählen. Der Beschluss der rot/grünen Mehrheit habe aber im Vorfeld festgestanden und würde auch gegen den Wunsch der Anlieger so durchgezogen werden.
Bezirksratsherr Engelke widersprach und legte dar, dass der Bezirksrat alle Vorschläge sachlich diskutiert habe. Es sei auch diskutiert worden, die Leinstraße durchgehend zu führen und nicht durch einen Platz zu unterbrechen.
Bezirksratsfrau Muschter merkte an, dass das Verfahren zur Zuordnung des Geschäftshauses schon an das Umbenennungsverfahren des Platzes gekoppelt werden müsse, um einfach zwei Adressänderungen zu vermeiden.

Bezirksratsherr Albrecht unterstützte die Aussage von Bezirksratsfrau Muschter.
Bei der Zuordnung zu einer anderen Straße müsse der Bezirksrat in irgendeiner Form beteiligt werden. Das Umlegungsverfahren sollte im Vorfeld angeschoben werden.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Ergänzungsantrag von Bezirksratsherrn Hogh zur Abstimmung:

TOP 3.1.1.1.
Ergänzungsantrag von Bezirksratsherrn Hogh zu Drucks. Nr. 15-2612/2014:
Platzumbenennung im Stadtteil Mitte

(Drucks. Nr. 15-2780/2014)

Antrag
Der Bezirksrat Mitte möge folgenden ergänzenden Absatz beschließen:
Aufgrund der von Anliegern und Anliegerinnen geschilderten Auffindungsschwierigkeiten des Wohn- und Geschäftshauses am Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 4 erfolgt begleitend zum Umbenennungsverfahren ein Beteiligungsverfahren in der Frage der Zuordnung des Gebäudes zur Leinstraße.

Einstimmig

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow den Ergänzungsantrag von Bezirksratsherrn Engelke zur Abstimmung.




TOP 3.1.1.2.
Ergänzungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2612/2014: Platzumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-2816/2014)

Antrag
folgende Platzumbenennung entsprechend der Anlage 2 zu Beschließen:
Der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, welcher zwischen dem Niedersächsischen Landtag und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung liegt, wird umbenannt in Hannah-Arendt-Platz.

11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.1.1.
Platzumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-2612/2014 mit 2 Anlagen)

Antrag,
folgende Platzumbenennung zu beschließen:
Der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, welcher zwischen dem Niedersächsischen Landtag und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung liegt, wird umbenannt in Hannah-Arendt-Platz.

Mit Ergänzungen aus den Drucksachen Nr. 15-2780/2014 und Nr. 15-2916/2014 mit 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.2.1.
Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke
- Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)
- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz)
- Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

(Drucks. Nr. 2475/2014 mit 12 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die vorliegenden Änderungsanträge hin.
Bezirksratsherr Engelke meinte, dass die jetzt 11 eingebrachten Änderungsvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen, wie schlecht geplant die Maßnahme sei. Auch der SPD Änderungsantrag zur Barrierefreiheit zeige die Bankrotterklärung der Verwaltung auf. Die vorgetragenen Bedenken der Initiative Pro D-Tunnel könnten voll und ganz geteilt werden. Daher werde er (Sprecher) den Änderungsanträgen sowie der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.
Bezirksratsherr Hogh verdeutlichte, dass er die Beibehaltung der bisherigen Strecke bevorzuge. Er (Sprecher) führte aus, dass er wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt, die getrennte Abstimmung des Satzes 1 und 2 des Änderungsantrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantrage. Der Satz 1 stelle nur eine Begründung dar und sei eine Lobhudelei der Planung und verdeutliche, wie mit den kritischen Stimmen aus der Stadtgesellschaft umgegangen werde.

Bezirksratsherr Albrecht wiederholte seine Ausführungen aus der letzten Sitzung zum fehlerhaften Grundsatzbeschluss.
Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass es aktuell um die Ausbauplanung der Abschnitte 3 bis 5 gehe.

TOP 3.2.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS 2475/2014: Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, Abschnitte 3-5
(Drucks. Nr. 15-2587/2014 N1)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erläuterte die Neufassung des Änderungsantrages.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat begrüßt die umsichtige und zeitgemäße Planung der Regions- und Stadtverwaltung zur Linienführung als auch der damit verbundenen Aufwertung der nördlichen Innenstadt ausdrücklich.
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. Die in Abschnitt 3a geplanten Hochbordradwege in der Kurt-Schumacher-Straße werden in einer Breite von mindestens 2 m, besser 2,5 m realisiert (so wie es die Planungen auch für die Münzstraße vorsehen)
2. Zwischen den Radwegen (Kurt-Schumacher-Straße und Münzstraße) und direkt angrenzenden Baumscheiben bzw. Fahrradbügeln wird ein ausreichender Abstand eingeplant, um Aufwerfungen und Behinderungen entgegenzuwirken.
3. Die geplante LSA in Höhe der Nordmannpassage wird nach Möglichkeit wie bisher als Zebrastreifen ausgeführt.
4. Die rege benutzte Radverkehrsführung von der Georgstraße entlang der Eisdiele/Steintorplatz (Fußgängerzone) in Richtung Goseriede bekommt eine eigene, markierte Zuführung zum Knotenpunkt/Radverkehrsfurt. Die Furt dort wird ebenfalls auf min. 2,5 m aufgeweitet und beiderseits mit einer großzügigen Aufstellfläche versehen.
5. Vor dem Elektronikfachmarkt werden die durch den begrüßenswerten Überweg wegfallenden Radbügel unmittelbar angrenzend ersetzt und in der Anzahl erhöht, notfalls wird dafür ein benachbarter Stellplatz in Anspruch genommen.
6. Die schon heute viel zu schmale Rampe (samt Engstelle) vom Steintorplatz zum Überweg Münzstraße/Lange Laube wird ersetzt oder versetzt und deutlich erweitert, um zügigen Rad- und sicheren Fußverkehr zu ermöglichen. Dabei sollen insbesondere die veränderten Fußverkehrsströme und der starke Radverkehrsanteil ungehindert und störungsfrei abgewickelt werden können, weshalb die Rampe die Straßenstruktur Lange Laube aufgreifen sollte. Engstellen (wie bisher) sind zu vermeiden.
7. An der Kreuzung mit der Brühlstraße wird die Radverkehrsführung (Richtung Goetheplatz) so, wie auf der gegenüber liegenden Seite realisiert: der Geradeausradverkehr wird frühzeitig in die Fahrbahnmitte zwischen die Geradeaus- und Rechtsabbiegespur geführt.
8. Die Radwege der Brühlstraße werden an der Einmündung Goethestraße direkt an die Fahrbahn herangeführt um eine bessere Sichtbarkeit zu gewährleisten. Zusätzlich soll der Radverkehr eine eigene Signalisierung erhalten, die zur besseren Wahrnehmung zusätzlich groß neben die LSA für den MIV installiert wird.
9. Es wird eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die Gleise/Fahrbahn zwischen Brühlstraße und Goethekreisel realisiert. Entweder am stadteinwärtigen Ende des Hochbahnsteiges, oder separat in Höhe Am Kanonenwall. Die Querungsmöglichkeit wird nach Möglichkeit als Zebrastreifen ausgeführt.
10. Die Einmündung der Goethestraße auf den Goetheplatz wird wie heute auch als Zebrastreifen umgesetzt. Der Zebrastreifen wird deshalb weiter in Richtung Goethekreisel verbreitert um die Aufstellfläche zwischen den Gleisen signifikant zu erhöhen und die Fußverbindung über die Goethestraße näher an die Einmündung zu rücken.
11. Der Radverkehr in Richtung Königsworther Straße wird frühzeitig auf die Fahrbahn Spinnereistraße geführt, damit die dann hinzukommende Rechtsabbiegerampel den geradeaus-Radverkehr nicht unnötig verzögert.
12. Der Rad-Linksabbieger aus der Königsworther Straße in die Braunstraße wird so weit wie möglich in Richtung Königsworther Straße zurückversetzt, die Furt wird ähnlich wie heute im Bogen neben den ebenfalls links abbiegenden Kfz geführt.
13. Es wird nach Möglichkeit die Zahl der Radbügel vor bzw. neben dem Café Safran (Königsworther Straße) erhöht. Dafür ist auch eine teilweise Inanspruchnahme der benachbarten Baulücke (Zurücksetzung der Mauer) zu prüfen.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte die Änderungsantrag einzeln nach Sätzen zur Abstimmung.

Getrennte Abstimmung Satz 1 und Satz 2 (Maßnahmekatalog):
Satz 1: 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Satz 2: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 3.2.1.1.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2475/2014: Stadtbahnstrecke D-West, Bauabschnitt 3-5
(Drucks. Nr. 15-2812/2014)

Bezirksratsfrau Demir begründete den Antrag. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast beantragte die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt:

· im Bereich der Haltestelle Braunstraße wird geprüft, inwieweit hinsichtlich der Hochbahnsteige eine Barrierefreiheit auch in Richtung des Goetheplatzes durch Schaffung einer entsprechenden Rampe hergestellt werden kann;

· der Kostenrahmen für die Landeshauptstadt beläuft sich auf maximal 11,7 Mio. €.

getrennte Abstimmung nach Punkten:
Punkt 1: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 2: 5 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

Sodann stelle Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.
Antrag,


1. den Planungen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) zum Ausbau der Stadtbahnstrecke D-West und der Anlagen des motorisierten Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs in der Münzstraße, Goethestraße und Braunstraße zwischen Goseriede und Spinnereistraße im bestehenden Streckenverlauf gemäß den als Anlagen 1 bis 11 beigefügten Planunterlagen und

2. der Übernahme nicht stadtbahnbedingter Kosten in Höhe von 9.600.000,- € durch die Stadt Hannover für die Abschnitte der Münzstraße zwischen Goseriede und Lange Laube sowie der Goethestraße zwischen Scholvinstraße und Am Kanonenwall unter dem Vorbehalt der Gewährung von Landeszuwendungen in Höhe von 2.000.000,- €

wie in der Begründung dargestellt zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH

Mit Änderungen aus den Drucksachen Nr. 15-2587/2014 N1 und Nr. 15-2812/2014 mit 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.2.2.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Erweiterter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den nördlichen Abschnitt der Verkehrsfläche "Am Hohen Ufer"

(Drucks. Nr. 2409/2014 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die Neufassung der Verwaltungsvorlage hin.

TOP 3.2.2.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2409/2014 N1 mit 5 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wie auf die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der SPD-Fraktion hin.
Bezirksratsherr Engelke erläuterte, dass die grundsätzliche Überplanung und Bebauung des Marstalls positiv sei. Auch der Bereich am Hohen Ufer werde dadurch aufgewertet und die Stadt müsse den Titel "Stadt an der Leine" wieder gerecht werden. Leider sei das Thema der gewünschten Polizeiwache noch nicht abgearbeitet, da das Land hier keine klare Aussage treffe. Dem SPD-Änderungsantrag könne so nicht zugestimmt werden, das man froh sein könne, überhaupt einen Investor gefunden zu haben. Dieser könne auch rechtlich nicht verpflichtet werden, jeweils 2 der geplanten Wohneinheiten in den beiden Gebäuden als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anzubieten.

TOP 3.2.2.2.
Änderungsantrag zu DS 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582-Am Marstall- mit örtlicher Bauvorschrift
(Drucks. Nr. 15-2588/2014)

Bezirksratsfrau Kupsch erörterte, dass die Verwaltung in der Pflicht sei, sich um Spielplätze zu kümmern. Eine Verpflichtung des Bauträgers bereite doch Bauchschmerzen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erklärte, dass bei einem Bauvorhaben in der Oststadt auch so verfahren worden sei. Es ginge hier nicht um Zwang, sondern um eine Anregung. Bezirksratsfrau Kupsch entgegnete, dass aus der Formulierung des Antrages aber keine Anregung zu entnehmen sei.
Bezirksratsherr Albrecht verdeutlichte, dass laut Antrag der Bauträger verpflichtet werden solle. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob man von der Anlegung eines Spielplatzes befreit sei, wenn das Grundstück die Fläche dafür nicht hergebe.
Frau Roth antwortete, dass man grundsätzlich nicht befreit sei, sondern geprüft werde, ob in der Nähe eine Möglichkeit geschaffen werden könne oder ein Spielplatz bereits vorhanden sei.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast kündigte eine Neufassung des Antrages an.

TOP 3.2.2.2.1.
Änderungsantrag zu DS 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582-Am Marstall- mit örtlicher Bauvorschrift
(Drucks. Nr. 15-2588/2014 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Da §9 (3) der NBauO auf dem Baugrundstück nicht Folge geleistet werden kann, wird sollte der Bauträger verpflichtet werden, sich finanziell, mit der bei Herstellung einer geeigneten Spielplatzfläche ohnehin anstehenden Summe, an der Ertüchtigung des Spielplatzes im Johann-Trollman-Weg oder einem ortsnahen Neubau zu beteiligen.

Der Neufassung des Antrages wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung zugestimmt.

TOP 3.2.2.3.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582 -Am Marstall:
bezahlbares Wohnen am Marstall

(Drucks. Nr. 15-2590/2014 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt:
1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass jeweils 2 der geplanten Wohneinheiten in den beiden Gebäuden als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;

2. Punkt 3 des Antrages, der Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wird gestrichen;
3. die beabsichtigten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie des Durchführungsvertrages werden dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt.


Der Neufassung des Antrages wurde mit 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte die so geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1582 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
3. auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den nördlich
gelegenen Abschnitt der Verkehrsflächen des Hohen Ufers einschließlich der
Böschungflächen bis zum Böschungsfuß an der Leine gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu
verzichten und
4. die erweiterte Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB zu
beschließen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2588/2014 N1 und Nr. 15-2590/2014 N1 mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 6 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.2.3.
Gymnasium Sophienschule, Sanierung der WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 2607/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der WC-Anlagen im Gymnasium Sophienschule in Höhe von insgesamt 503.000 €

    und
  2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

    zuzustimmen.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 3.2.4.
Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche ,,Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt" von der Martin- Neuffer-Brücke bis Roßmühle entsprechend des Konzeptes ,,HannoverCity 2020"
(Drucks. Nr. 2729/2014 mit 1 Anlage)

Herr Ebeling stellte die Neugestaltung der Straßenverkehrsfläche anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 2 zum Protokoll).

Bezirksratsfrau Markowis meinte, dass es im Siegerentwurf eine Darstellung der Freifläche gegeben habe, die bei der Präsentation gefehlt habe.
Die Vorarbeiten für den Fahrstuhl würden ja schon mitgeplant, es stelle sich die Frage, ob eine Realisierung innerhalb des Gebäudes nicht sinnvoller sei.
Herr Ebeling antwortete, dass der Aufzug im Gebäude ein privater Aufzug sei, der keinen Anspruch auf eine öffentliche Nutzung gewährleiste. Außerdem würde eine Nutzung dann von den entsprechenden Öffnungszeiten abhängen. Hinsichtlich der angesprochenen Freifläche meinte Herr Ebeling, dass es sich um die andere Uferseite der Leine handeln müsse.
Bezirksratsherr Albrecht legte dar, dass der geplante Aufzug sofort mit eingebaut werden müsse. Es sei selbstverständlich in Hannover, dass nach einem Umbau öffentliche Anlagen barrierefrei für alle Menschen zugänglich sein müssen. Eine Rampe sei hier zu steil. Außerdem gebe es in Hannover eine Zahl von vorbereiteten Dingen, die umgesetzt werden sollten und es aber bis heute nicht seien. Er (Sprecher) denke da an die D-Linie
Bezirksratsfrau Konopinska fragte, ob es vorgesehen sei, die Fenster in der Gastronomie im unteren Bereich zu öffnen. Herr Ebeling entgegnete, dass eine Möglichkeit zur Öffnung geplant sei.
Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass im südlichen Bereich eine Böschung durch eine Mauer ersetzt werden solle. Es stelle sich die Frage, ob der große, dort vorhandene Baum erhalten werden könne. Herr Ebeling erwiderte, dass der Planung eine umfängliche Prüfung vorausgegangen und die Entscheidung getroffen worden sei, dass die bestehende Wand erhalten bleibe und eine entsprechend statische tragende Wand davor gesetzt werde, um das Wurzelwerk des Baumes zu schonen. Der Baum werde also erhalten.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erinnerte an die Möglichkeit, einen Überweg über die Leine zu schaffen und fragte, wo die Höhe des Übergangs sei. Außerdem seien weitere Spielgeräte für den Bereich Roßmühle in Aussicht gestellt worden.
Herr Ebeling antwortete, dass die Option für eine Leinefurt durchaus offen gehalten seien. Dieses ei aber im Zusammenhang mit dem Leibnizufer zu betrachten.
Spielgeräte seien für den Bereich nicht vorgesehen, wobei durchaus eine Möblierung wie Bänke und Fahrradbügel vorgesehen sei.

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte an die Diskussion zu Spielmöglichkeiten in der Altstadt. Der Spielplatz am Johann-Trollmann-Weg eigne sich nicht für alle Altersklassen, im Rahmen von Hannover City 2020+ habe man angedacht, einen großzügigen Bereich Am Hohen Ufer für Kinder vorzusehen. Dies dürfe man bei den Planungen der weiteren Bauabschnitte nicht vergessen.
Bezirksratsherr Engelke bat darum, den Teil der Drucksache zum Straßenausbaubeitrag getrennt abstimmen zu lassen. Außerdem stellte Bezirksratsherr Engelke die Frage, ob das Kopfsteinpflaster auch unter Denkmalschutz stehe.
Herr Ebeling erläuterte zum Straßenausbaubeitrag, dass es einige nicht umlagefähige Flächen gebe und daher nicht 70% von 1,7 Millionen angesetzt würden. Einnahmen würden in Höhe von 75.000,- € erwartet.
Der Denkmalschutz sei bei den Planungen immer dabei und habe keine Bedenken angemeldet.
Bezirksbürgermeister Prokisch bezog sich auf den durchgeführten Architektenwettbewerb und meinte, dass es jetzt einige Änderungen bei den vorgestellten Planungen gebe. Er (Sprecher) bat die Verwaltung zu verdeutlichen, welche Änderungen vorliegen würden und zog die Drucksache in die Fraktion.
Bezirksratsherr Engelke meinte, dass die Verwaltung sehr ausführlich informiert habe, wie die Planungen aussehen, daher könne er die Meinung der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Der Bereich erfahre eine enorme Aufwertung, die Verwaltungsvorlage werde sehr begrüßt.
Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob noch offene Böschungsbereiche verbleiben werden oder ob komplett Steine vorgesehen seien.
Herr Ebeling meinte, dass im 1. Bauabschnitt die Flächen an den Mauerbereich herangeführt würden.
Frau Roth unterstrich, dass in dem vorgestellten Bereich keine Änderungen gegeben habe. Vorgestellt sei das Wettbewerbsergebnis Hannover City 2020 worden, aus dem einzelne Teile weiter qualifiziert worden seien.

Antrag,
dem Umbau der Verkehrsflächen Am Hohen Ufer, 1. Bauabschnitt von der Martin-Neuffer-Brücke bis zur Straßenverkehrsfläche Roßmühle, dem Baubeginn und der Mittelfreigabe mit Gesamtkosten i. H. von 1.750.000,00€, zuzustimmen.


· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1 und 4 NKomVG i. V. mit § 10 (19) Nr. 4 der Hauptsatzung.
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.2.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2729/2014: Hohes Ufer- 1. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-2813/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Interessen der Sportvereine, der kommerziellen Anbieter und den Interessen der Öffentlichkeit mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
· im Bereich des ersten Bauabschnitts werden am Hohen Ufer zwischen der Martin-Neuffer-Brücke und der Roßmühle insgesamt 8 Sitzbänke vorgesehen

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.2.5.
Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2741/2014 mit 3 Anlagen)

Herr Schäfer stellte die Drucksache vor.
Für den Bezirksrat Mitte sei das Stadionbad relevant.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, was sich die Verwaltung konkret unter der Entwicklung des Stadionbads zum Sport- und Veranstaltungsbad vorstelle und welche Auswirkungen für das Vereinstraining damit verbunden seien. Bisher sei auch das Schulschwimmen im Stadionbad möglich, dies gehe jetzt aus der Drucksache nicht mehr hervor.
Das Schulschwimmen sollte mindestens im jetzt vorhandnen Umfang im Stadionbad erhalten bleiben.
Herr Schäfer entgegnete, dass gerade der Sportverwaltung das Schulschwimmen sehr am Herzen liege und daher auch in dem bisherigen Umfang weiter am Standort Stadionbad erhalten bleibe. Im Prinzip sei das Stadionbad schon ein Veranstaltungsbad, da jetzt schon dort viele Meisterschaften ausgetragen werden und dazu noch das Vereinstraining komme, welches künftig auch noch unter Abbau des Parallelbetriebs verstärkt werden solle .
Ein Problem sei, dass im Sportleistungszentrum viele Jahre Wasserballspiele stattgefunden hätten, was bauordnungsrechtlich auf Grund der Versammlungsstättenverordnung aber nicht mehr möglich sei. Daher müssten künftig alle Wasserballbundesligaspiele im Stadionbad stattfinden, welches natürlich Auswirkungen auf den öffentlichen Badebetrieb vor allen an Samstagen und Sonntagen habe. Die Verwaltung werde wahrscheinlich vorschlagen, den Badebetrieb an Samstagen einzustellen.
Bezirksratsherr Albrecht fragte nach, inwieweit das Sportleistungszentrum dann als Ausgleich mehr genutzt werden könne.
Herr Schäfer antwortete, dass der Stadtsportbund das Leistungszentrum zu Zweidritteln nutze. In der Woche seien die Wasserflächen im Sportleistungszentrum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr belegt. An den Wochenenden werden gerne kurzfristig Kaderlehrgänge angesetzt, so dass es für Vereine hier keine Planbarkeit gebe.

Bezirksratsherr Engelke betonte, dass das Bäderkonzept ein sehr fein abgestimmtes Geflecht sei. Die Schwimmzeiten für Vereine, Schulen und Veranstaltung zu koordinieren, sei sehr umfangreich.
Aus Sicht des Bezirksrates fallen im Stadionbad die Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit zwar ein bisschen runter, aber dieses werde an anderen Stellen wieder ausgeglichen.
Daher werde dem Punkt 1 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion nicht zugestimmt.
Bezirksratsfrau Markowis erörterte, dass die Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit im Stadionbad ja eher rausgenommen werden sollen und fragte, wo die Öffentlichkeit dann an einem Samstag schwimmen könne. Herr Schäfer sagte, dass das nächste Bad das Vahrenwalder Bad sei, welches samstags von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet habe und auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sei.
An Samstagen seien oft Spiele in der HDI-Arena, so dass die Zahlen der Besucher im Stadionbad nicht so hoch gewesen seien.
Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die neuen Preise für die Nutzung für Vereine Verbände und sonstige Nutzer bis zu 50 % betrage und fragte, ob dies so abgestimmt sei.
Herr Schäfer meinte, dass für die Erarbeitung des Konzeptes ein Arbeitskreis gebildet worden sei, in dem der Schwimmverband vertreten gewesen sei und mit dem DLRG im Vorfeld gesprochen worden sei. Die Preiserhöhung sei Ausfluss des HSK IV und man habe sich mit den Verbänden auf den Preis verständigt.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast kündigte für seine Fraktion noch Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktion.

Antrag,

1. als Eckpunkte des Bäderkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen:

a. Die Sanierung der Bäder erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten Planung.

b. Die Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer werden ab dem 01.01.2016 gemäß Anlage 2 erhöht.

2. der Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzepts

a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten
b. Betriebskostenzuschüsse für die nicht von der Stadt betriebenen Bäder
c. Eintrittspreise der Bäder

zuzustimmen.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktionell

TOP 4.1.1.
Zuwendung an die ev. luth. Apostelkirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-2698/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Evangelisch-lutherische Apostelgemeinde erhält für die Durchführung des Projektes „Musik im Gottesdienst Karfreitag, 03.04.2015“ sowie für das Konzert „GLORIA am 01.11.2015“ eine Zuwendung in Höhe von 2.000,-€.
Inhaber/lnnen des Hannover -Aktiv-Passes sollen einen deutlich ermäßigten
Eintrittspreis erhalten.
Grundlage ist der Antrag vom 19.08.2014.

Ohne Aussprache mit 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 4.1.2.
Zuwendung an die Kindergruppe "Wilde 13"
(Drucks. Nr. 15-2700/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Kindergruppe "Die wilden 13" erhält für die Renovierung der Räume der Einrichtung eine Zuwendung in Höhe von 2.000,- €.
Grundlage ist der Antrag vom 09.11.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
Anträge werden ggf. nachgereicht




TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Tandem-Türkisches und Deutsches Kunsthandwerk und Kunst"
(Drucks. Nr. 15-2784/2014)

Antrag,
die Katholische Familienbildungsstätte erhält aus Mitteln des Integrationsbeirates für das Projekt "Tandem-Türkisches und Deutsches Kunsthandwerk und Kunst" eine Zuwendung in Höhe von 3000,- €. Das Projekt wird in Kooperation mit dem Verein Can Arkadas durchgeführt.
Grundlage ist der Antrag vom 08.12.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über den Besuch des Integrationsbeirates in der PI Ost.
Die GBH habe den Grundstein für den Klagesmarkt gelegt.
Die Theaterbesuche der Kita- und Grundschulkinder auf Einladung des Bezirksrates in die Theaterwerkstatt haben stattgefunden und die Kinder würden sich herzlich beim Bezirksrat bedanken.
Außerdem habe es zwei Veranstaltung zum Thema Flüchtlinge gegeben.
Hier sei aufgezeigt worden, welche Ebenen bei bestimmten Problemen zuständig seien.
Bezüglich des Brandes auf dem Weißekreuzplatz habe die Polizei aktuell mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch laufen und daher keine weiteren Aussagen zur Ursache getroffen werden können.

Frau Göttler berichtete über die Neuordnung der Taxenhalteplätze im Bereich Steintor (Straßenverkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 StVO):
Der Halteplatz Goethestraße entfällt und wird in die Scholvinstraße (mit Zeitzusatz 21-8 h) und Am Marstall zwischen Steintorstraße und Scholvinstraße (mit Zeitzusatz 21-6 h) verlegt. Die Bewohnerparkberechtigung für diesen Teil des Marstalls wird aufgehoben. Zum Ausgleich wird die bisherige Doppelnutzung der östlichen Burgstraße ab Ballhof zu reinen Bewohnerparkplätzen. Beschilderung gemäß anliegender Pläne (Anlage 3).

Aufgrund von Bürgerbeschwerden hinsichtlich des nächtlichen Taxenverkehrs erfolgt die Neuordnung in Zusammenarbeit mit dem Taxenverband.

Die entsprechende Beschilderung wird hiermit gemäß § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet und durch den FB Tiefbau, Durchführung allgemeiner Verkehrsmaßnahmen - 66.14 - ausgeführt.

Die Neubeschilderung soll in Abstimmung mit dem Taxenverband zum 09.01.2015 erfolgen.
Hinsichtlich der Bewohnerparkplätze Burgstraße sollte die Demontage der Parkscheinbeschilderung zusammen mit dem Rückbau der Weihnachtsmarktregelung stattfinden.


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Göttler berichtete, welche Maßnahmen aus dem bewilligten Mitteln des Integrationsbeirates für das Flüchtlingsheim Lammstraße bisher finanziert worden sind.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Aufstellen einer Gandhistatue zentral im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2744/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die Neufassung des Antrages hin.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an einem zentral gelegenen geeigneten Ort im Stadtbezirk Mitte, nach Möglichkeit am Opernplatz/Operndreieck in Zusammenarbeit mit dem Indischen Verein Hannover und der Regierung Indiens, die zur Übernahme der Koste der Aufstellung der Statue bereit ist, eine Statue bzw. eine Büste zu errichten mit einem Abbild von Mahatma Gandhi und einer entsprechenden Informationstafel.

Zusammen mit dem indischen Ministerpräsidenten als Repräsentant des Partnerlandes der Hannover-Messe 2015 möge die Statue/Büste dann eingeweiht werden.

Neufassung!

TOP 8.1.1.1.
Aufstellen einer Gandhistatue zentral im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2744/2014 N1)

Bezirksratsherr Albrecht erklärte, dass Gandhi ein vehementer Verfechter des Indischen Kastensystems gewesen sei. In diesem Kastensystem seien die Untersten die Frauen.
Die unterste Kaste sei die der Paria (Unberührbare) und die Frauen seien derzeit in den Medien durch Massenvergewaltigungen vertreten. Er (Sprecher) sei sich daher nicht sicher, ob man eine solche Ehrung wolle.
Bezirksratsfrau Demir entgegnete, dass man alle Informationen abwegen müsse. Gandhi habe ein Zeichnen für die Gewaltlosigkeit gesetzt und sei sicherlich zur Person ehrungswürdig. Bezirksratsfrau Kupsch erinnerte an die Diskussion zu Hannah Ahrendt und schlug vor, den Antrag zurückzustellen, um eine genaue Recherche zu Gandhi und auch zu möglichen Standorten vorzunehmen. Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass der Standort Operndreieck nicht geeignet sei, da hier schon die Dichterstatuen stünden und ein einheitliches Bild abgeben. Es gebe sicherlich geeignetere Standorte, an denen Beispielsweise eine Büste aufgestellt werden könne. Hier könnten die Fachleute der Gruppe "Kunst im öffentlichen Raum" beteiligt werden. Auf Grund der gemachten Ausführungen von Bezirksratsherrn Albrecht sollte noch einmal eine genaue Recherche der Person Gandhi vorgenommen werden.
Bezirksratsherr Engelke gab zu Bedenken, dass in den letzten Jahren im öffentlichen Raum sehr viele Gedenksteine und Informationstafeln aufgestellt worden seien. Gerade an herausragenden Standorten im Bezirk Mitte, bestehe die Gefahr der Überfrachtung.
Bezirksratsfrau Demir verdeutlichte, dass hier ein Gastgeschenk der indischen Regierung an die Stadt Hannover gemacht werden solle. Für Standortvorschläge sei man dankbar.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast schlug vor, den Beirat des Projektes "Namensgebende Persönlichkeiten in Hannover" zu beteiligen, eine Konzeptentwicklung seitens der Verwaltung sei sinnvoll.
Bezirksbürgermeister Sandow hob hervor, dass es im Beschluss um die zeitnahe Entwicklung eines Konzeptes gehe. Vor dem Hintergrund, dass Indien Partnerland der Hannover Messe im April 2015 sei, sei es gegebenfalls sinnvoll, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen und die Entscheidung zur Frage des Umfangs, der Größe und des Standortortes zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.
Bezirksratsherr Hogh meinte, dass hier über einen Politiker von Welt gesprochen werde und angesichts dessen, dass die Hannover Messe von gesamtdeutscher Bedeutung sei und die Indische Regierung der Stadt Hannover ein Angebot mache, welches die SPD-Fraktion hier nicht belegen könne, sehe er (Sprecher) keine Zuständigkeit des Bezirksrates.
Hier sei eine andere, mindestens die Ratsebene gefragt, die den Bezirksrat hinsichtlich des Standortes in das Verfahren einbinden müsse. Daher werden dem Antrag nicht zugestimmt werden.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke ergänzte, dass der Indische Verein Hannover eine Zusage über die Pflege und Wartung eines Denkmals abgegeben habe.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an einem zentral gelegenen geeigneten Ort im Stadtbezirk Mitte, nach Möglichkeit am Opernplatz/Operndreieck in Zusammenarbeit mit dem Indischen Verein Hannover und der Regierung Indiens, die zur Übernahme der Koste der Aufstellung der Statue bereit ist, eine Statue bzw. eine Büste zu errichten mit einem Abbild von Mahatma Gandhi und einer entsprechenden Informationstafel. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Indischen Verein Hannover und der Regierung Indiens (die zur Übernahme der Kosten der Aufstellung der Statue bereit ist) zeitnah ein Konzept zu entwickeln und vorzulegen, um an einem geeigneten Ort im Stadtbezirk Mitte, eine Statue bzw. eine Büste aufzustellen mit einem Abbild von Mahatma Gandhi und einer entsprechenden Informationstafel.
Zusammen mit dem indischen Ministerpräsidenten als Repräsentant des Partnerlandes der Hannover-Messe 2015 möge die Statue/Büste dann eingeweiht werden.

9 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
ÖPNV-Kombiticket zu den Messen erhalten!
(Drucks. Nr. 15-2739/2014)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erläuterte den Antrag.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Mitte setzt sich dafür ein, dass das Nahverkehrs-Kombi-Ticket zu den großen Messen der Deutschen Messe AG über das Jahr 2014 hinaus erhalten bleibt sowie für weitere Messe-Veranstaltungen ausgebaut und angeboten wird.
Die Verwaltung und der Rat der LH Hannover werden gebeten, umgehend tätig zu werden, um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen GVH und Deutsche Messe AG für die Fortsetzung des Nahverkehrs-Messe-Kombi-Tickets zu bewirken. Dies schließt ausdrücklich die Bitte um ihre entsprechenden „Aktivitäten in den Gremien auf beiden Seiten des Verhandlungstisches“ (z.B. über die Region im Großraumverband Hannover/GVH bzw. im Aufsichtsrat der Deutschen Messe AG) ein.

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

TOP 8.2.2.
Schaffung eines Bewegungsparcours in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2740/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen Bewegungsparcours mit Fitnessgeräten und öffentlichen Spielmöglichkeiten für Jung und Alt im Stadtbezirk Mitte zu errichten. Der Standort soll möglichst auf der Liegewiese am Lister Turm oder aber in dessen Nähe in der Eilenriede verwirklicht werden. Der Parcours soll so aufgebaut sein, dass er leicht erweiterbar ist.
Da die Haushaltsplanungen 2014 einen weiteren Bewegungsparcours aus vorhandenen Mitteln nicht vorsehen, wird der BZR Mitte die gesamten Reste seiner Haushaltsmittel von 2014 dafür investieren.
Die Verwaltung wird gebeten, diese Mittel nach Möglichkeit aufzustocken und/oder HH-Mitteln des Folgejahres dafür zu verwenden.

Ohne Aussprache mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Hogh (DIE LINKE.)

TOP 8.3.1.
Deutlichere Ausweisung der erlaubten Fahrradnutzung auf der Schillerstraße
(Drucks. Nr. 15-2742/2014)

Bezirksratsfrau Kupsch bat die Kontaktbeamten um eine Einschätzung, da sie persönlich befürchte, dass eine Markierung dazu verleite, dass Fahrradfahrer die Vorfahrt nehmen würden.
Der Kontaktbeamter Herr Fredebohm, befürwortete, sich die Situation vor Ort anzuschauen und mit dem Verkehrssicherheitsbeauftragten zu besprechen.
Bezirksratsherr Hogh erläuterte, dass es nicht um die Parteiergreifung für eine der beiden Verkehrsteilnehmer gehe. Er habe den Eindruck, dass selbst ein sich rücksichtsvoll verhaltender Radfahrer dort Fehler (Änderungswunsch von Bezirksratsherrn Hogh bei Genehmigung am 19.01.2015 mache vorgehalten bekomme)und eine deutlichere Ausweisung könne zur Konfliktreduzierung beitragen.
Bezirksratsherr Prokisch legte dar, dass es eine ähnliche Situation in der kurve vor Sport Check gebe, die gerade dazu führe, dass dort wenig Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern auftreten. Nicht desto trotz werde hier gern noch die Fachleute der Polizei gehört und der Antrag in die Fraktion gezogen.
Frau Göttler schlug vor, hier einen Ortstermin zu organisieren.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die zulässige Nutzung von Fahrrädern auf dem Abschnitt der Schillerstraße zwischen dem Schillerdenkmal und der Andreaestraße deutlicher auszuweisen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Auslastung der Kita auf dem Gelände des KWRG
(Drucks. Nr. 15-2730/2014)

Nachdem die Verwaltung dem KWRG einen Großteil der Sportflächen zum Bau einer Kita weggenommen hat, scheint es jetzt so zu sein, dass diese Kita nicht ausgelastet ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Für welche maximale Anzahl von Kindern war die Kita vorgesehen?
2.) Wie viele Kinder besuchen die Kita zur Zeit?
3.) Wie ist die Auslastung bzw. das zahlenmäßige Verhältnis von Kindern zu Betreuern/innen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Mit der Drucksache 1531/2013 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, am Standort der Lüerstraße eine temporäre Kindertagesstätte mit vier Gruppen (2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen insgesamt max. 80 Kinder) zu errichten und diese als Vorlaufgruppen für das Kitaprojekt Birkenstraße vorzusehen.
Am 01.07.2014 hat der Träger der Kindertagesstätte - das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) - seinen Betrieb aufgenommen. Gestartet ist dieser mit der Eingewöhnungsphase für die Krippenkinder. Die Nachfragen an Betreuungsplätzen für die 1-3 Jährigen sind entsprechend hoch und derzeit alle Krippenplätze (max. 30 Plätze) belegt.
Parallel dazu haben sich die Kindergartenplätze gefüllt, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Gruppe mit 25 Plätzen belegt ist. Die zweite Kindergartengruppe wird im Laufe des ersten Halbjahrs belegt werden.
Die personelle Ausstattung sieht zurzeit für die dreigruppige Kindertagesstätte, inklusive der Leitung, neun Betreuungspersonen vor.
Bei der Inbetriebnahme der zweiten Kindergartengruppe würden entsprechende Betreuungskräfte hinzukommen.

TOP 9.1.2.
Sportflächen des des KWRG
(Drucks. Nr. 15-2731/2014)

Nachdem dem KWRG einen Großteil der Sportflächen wegen des Baus einer Kita verloren gegangen war, hatte die Verwaltung erklärt, dass es nicht zu Einschränkungen bei sportlichen Veranstaltungen kommen würde. Trotz der Zusage mussten die Bundesjugendspiele an der Schule ausfallen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Warum hat die Verwaltung der Schule keine Möglichkeit geboten die Spiele anderweitig durchzuführen?

2.) Wird die Verwaltung es im neuen Jahr möglich machen, dass die Bundesjugendspiele wieder stattfinden können?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Verwaltung hat in verschiedenen Gesprächen mit den Schulleitungen beider betroffenen Schulen mehrfach angeboten, notwendige Ausweichflächen für sportliche Veranstaltungen zu suchen. Auch auf schriftliche Nachfrage – u.a. direkt bei den verantwortlichen Sportkoordinatoren der Schulen – wurden keine derartigen Bedarfe oder Wünsche an die Verwaltung heran getragen.

Zu Frage 2:
Sofern die Schulen es wünschen, wird die Verwaltung Flächen zur Durchführung der Bundesjugendspiele suchen und zur Verfügung stellen.

TOP 9.1.3.
Lärmminderung in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2733/2014)

Laut Presseberichten gedenkt die Verwaltung Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen in Mitte einzuführen. Sicherlich sind Straßenbahnen dann weniger laut, beim Kfz-Verkehr dürfte die Lärmreduzierung kaum bemerkbar sein. Viel störender sind die Geräusche der Güterzüge bei Nacht.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Warum wird die Verwaltung nicht hier aktiv?
2.) Was gedenkt die Verwaltung gegen den nächtlichen Lärm der Güterzüge zu unternehmen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Landeshauptstadt Hannover wird regelmäßig gegenüber der Deutschen Bahn aktiv und fordert seit langem zusätzliche Lärmminderungsmaßen von Seiten der Deutschen Bahn. Die Bahnstrecken sind grundsätzlich in der Baulast der Deutschen Bahn und diese ist auch zuständig für den Lärmschutz. Eine Verpflichtung zum Lärmschutz besteht nur an Neubaustrecken, an Bestandstrecken hingegen nicht. Die Deutsche Bahn verfolgt deshalb seit einigen Jahren das freiwillige Lärmsanierungsprogramm an Bestandsstrecken, in dessen Rahmen schon große Abschnitte des Bahnstreckennetzes in Hannover lärmsaniert wurden. Die Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Hannover auf die Umsetzung dieses Programm sind leider sehr begrenzt.

Zu Frage 2:
Die Deutsche Bahn hat kürzlich die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes an den Strecken 1700 und 1733 Hannover-Zentrum durchgeführt. In Höhe Kestnerstraße (Südstadt) ist im Sommer eine Lärmschutzwand errichtet worden. Auf Forderung der Landeshauptstadt wird eine weitere Wand an der Strecke in Höhe der Bultstraße ergänzt werden.

Für den Stadtbezirk Mitte wird es in diesem Verfahren keine Lärmschutzbauwerke entlang der Bahnstrecken geben. Diese wurden im Rahmen der Plangenehmigung - trotz Forderungen der LHH – aus technischen Gründen oder aus Kosten-Nutzen-Gründen im Rahmen der Plangenehmigung abgelehnt. Im Plangenehmigungsbescheid wird darauf hingewiesen, dass wegen der freiwilligen Maßnahme der Deutschen Bahn keine einfach-gesetzlichen Anforderungen gewährleistet werden müssen oder von Dritten eingefordert werden können. Weiter wird ausgeführt, dass Forderungen von Trägern öffentlicher Belange hinsichtlich des Umfangs des Lärmschutzes in dem Verfahren nicht berücksichtigt werden können. Dies verdeutlicht die begrenzten Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt auf das Lärmsanierungsprogramm.

Über den Bau der Lärmschutzwände hinaus werden aber an den betroffenen Gebäuden mit Überschreitungen der Lärmsanierungswerte (580 WE) von der Deutschen Bahn passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) geprüft. Dieses gesonderte Verfahren für den passiven Schallschutz wird nach der Genehmigungsplanung durchgeführt. Hierbei erfolgt für jedes Objekt / jeden Eigentümer nach einer Aufnahme vor Ort eine schalltechnische Berechnung, mit der überprüft wird, ob die vorhandenen baulichen Randbedingungen bereits ausreichenden Schallschutz gewährleisten oder ob entsprechende bauliche Verbesserung am Gebäude durchzuführen sind. Von der Deutschen Bahn werden dann 75 % der Kosten übernommen.

Beim Thema Lärm durch den Güterverkehr verweist die Deutsche Bahn zudem auf ihre Bestrebungen, die Güterwaggons in den nächsten Jahren nach und nach mit leiseren Bremssystemen („Flüsterbremse“) auszustatten. Nach Angaben der Deutschen Bahn sollen bis 2020 alle relevanten 60.000 Güterwagen der DB Schenker Rail umgerüstet werden und somit zu einer deutlichen Reduzierung des Bahnlärms durch Güterzüge beitragen.

TOP 9.1.4.
Längere Standzeiten für die Fahrgeschäfte auf dem Weihnachtsmarkt
(Drucks. Nr. 15-2732/2014)

Auch wenn der Weihnachtsmarkt vor Weihnachten endet, könnten doch die wenigen Fahrgeschäfte als kleine Attraktion bis zum Jahresende stehenbleiben.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Spricht etwas dagegen, dass die Fahrgeschäfte bis zum Jahresende bleiben?

2.) Sind die Schausteller schon einmal mit einem entsprechenden Wunsch an die Verwaltung herangetreten?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die zwei auf dem Weihnachtsmarkt befindlichen Karussells sind aufgrund ihrer „historischen“ Aufmachung speziell für diesen Markt ausgewählt worden und somit Bestandteil des Weihnachtsmarktes. Gemäß § 1 Abs. 6 der Marktsatzung für die Landeshauptstadt Hannover endet der Weihnachtsmarkt am 22. Dezember. Somit ist der Abbau des gesamten Weihnachtsmarktes unabdingbar. Abgesehen von den logistischen Schwierigkeiten die durch das Stehenbleiben der beiden Fahrgeschäfte beim Abbau des Marktes entstehen würden, könnte der Verbleib der Karussells nur im Rahmen einer Sondernutzung erlaubt werden. Gemäß der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) wäre dies nur im Rahmen einer Veranstaltung möglich.
Zu Frage 2:
Anfragen und Wünsche dieser Art wurden bis jetzt von Schaustellern, bzw. Karussellbetreibern nicht an die Verwaltung herangetragen.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Von Mietfahrzeugen teilweise zugeparkter Klagesmarkt
(Drucks. Nr. 15-2743/2014)

In den letzten Monaten lässt sich feststellen, dass der nördliche bzw. mittlere Klagesmarkt zunehmend durch Mietfahrzeuge einer anliegenden Autovermietung zugeparkt wird, wobei nicht selten Lieferfahrzeuge weit in die zu befahrende öffentliche Verkehrsfläche hineinragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit ist das Ausmaß der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen durch solche Gewerbefahrzeuge auf dem Klagesmarkt bekannt?
2. Inwiefern besteht dafür eine Genehmigungs- oder Gebührenpflicht oder handelt es sich unter bestimmten Umständen um eine Ordnungswidrigkeit?
3. Inwieweit wurden in der Vergangenheit durch den Verkehrsaußendienst bzw. die servicegruppe Innenstadt Verkehrsverstöße in diesem Bereich festgestellt und ist die Kontrolldichte zeitnah erhöhbar?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Seit Jahren parkt die anliegende Autovermietung dort ihre Mietfahrzeuge und genauso lange werden diese vom Verkehrsaußendienst auch zur Anzeige gebracht, sofern diese verkehrsordnungswidrig parken.

Zu Frage 2:
Es handelt sich bei einem Teil des Klagesmarktes um eine bewirtschaftete Fläche und somit besteht dort, auch für die Fahrzeuge der anliegenden Autovermietung, eine Gebührenpflicht. Sollte in diesen Fahrzeugen kein Parkschein ausliegen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und die Fahrzeuge werden zur Anzeige gebracht. Anzeigen werden auch für als Transporter zugelassene Fahrzeuge aufgenommen, die auf dem nur für PKW zugelassenen Teil des Klagesmarktes parken.

Zu Frage 3:
Parkverstöße der anliegenden Firma werden im Bereich Klagesmarkt seit Jahren festgestellt und auch zur Anzeige gebracht. Verschärft hat sich die Situation, seit ein großer Teil der Parkflächen durch Baumaßnahmen nicht mehr zur Verfügung steht. Der Verkehrsaußendienst konnte im Zeitraum vom 01.04.-03.12.2014 im bewirtschafteten Bereich des Klagesmarktes 512 Anzeigen aufnehmen, die ausschließlich die Fahrzeuge der Autovermietung betrafen. Im gleichen Zeitraum wurden 15 Anzeigen für Fahrzeuge der Firma aufgenommen, die als Transporter zugelassen sind und verkehrsordnungswidrig in einem Bereich des Klagesmarktes parkten, der nur für PKWs zugelassen ist.

Der Verkehrsaußendienst bestreift das Gebiet um den Klagesmarkt sehr häufig und sehr regelmäßig. Eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte könnte nur zu Lasten anderer Innenstadtbereiche erfolgen und würde sofort entsprechende Beschwerden nach sich ziehen.

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Verkehrsrechner für alle Verkehrsarten?
(Drucks. Nr. 15-2734/2014)

Die Stadt Hannover plant dem Vernehmen nach die Neuanschaffung eines leistungsfähigen Verkehrsrechners, da der alte Rechner offenbar nicht mehr zeitgemäß ist und nicht über einige wünschenswerte Fähigkeiten verfügt.
In den letzten Jahren hat die Stadt Hannover mehrere Beschleunigungsprogramme für den MIV (motorisierter Individualverkehr) gestartet, unter anderem die so genannte "dynamische Pulksteuerung". Damit wurden für unterschiedliche Streckenzüge jeweils einige Sekunden Zeitgewinn für die im aktiven Programm befindlichen Fahrtrichtungen des MIV erreicht.

Neben dem wohlbekannten und aufgrund seiner Leistungsfähigkeit und positiven Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt weiterhin uneingeschränkt wünschenswerten Bevorrechtigung für den ÖPNV, existiert aus der Stadtverwaltung der im "Leitbild Radverkehr" artikulierte und von der Ratsmehrheit beschlossene Wunsch, den Radverkehr an für ihn wichtigen Knotenpunkten ähnlich dem ÖPNV zu bevorrechtigen (Kapitel „Knotenpunkte“).
Davon ist im Alltag leider bisher noch nichts zu bemerken, was möglicherweise auch daran liegt, dass der aktuelle Verkehrsrechner diesen Anforderungen ebenfalls nicht gerecht wird.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wird der anzuschaffende Verkehrsleitrechner in der Lage sein, ähnlich den vorhandenen "Grünen Wellen für den Radverkehr" in Kopenhagen, Groningen oder Amsterdam, eine solche Bevorrechtigung für den Radverkehr in den nächsten Jahren zu gewährleisten?
2. Wurde, um das von der Stadt vorgeschlagene und vom Rat beschlossene Ziel zu erreichen, im Vorfeld der Anschaffung über die Erfahrungen und Herausforderungen in den für Ihre Bevorrechtigungsprogramme für den Radverkehr europaweit bekannten Städte entsprechende Informationen eingeholt?
3. Wann und wo ist mit der Umsetzung erster bevorrechtigter Streckenzüge oder Knotenpunkte für den Radverkehr zu rechnen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Beschaffung eines neuen Verkehrsrechnersystems ist erforderlich, da für das im Jahre 1997/98 installierte System mit einem Alter der Hard- und Software von jetzt 16 Jahren ein dringender Erneuerungs- und Modernisierungsbedarf besteht. Mit dem neuen Verkehrsrechnersystem werden die technischen Möglichkeiten zur Priorisierung einzelner Verkehrsarten an einzelnen Lichtsignalanlagen oder auf Streckenabschnitten gegeben sein.

Zu Frage 2 und 3:
Priorisierungen für Knotenpunkte bzw. Streckenzüge mit der neuen Technik werden erst geplant, wenn die Ausschreibung und die Beschaffung des neuen Verkehrsrechnersystems erfolgreich abgeschlossen sind. Erfahrungen anderer Städte im Hinblick auf Bevorrechtigungen für den Radverkehr sind der Verwaltung bekannt und werden bei konkreten Projekten berücksichtigt.

TOP 9.3.2.
Sicherung der Gehwege im Umfeld des HCC
(Drucks. Nr. 15-2735/2014)

Seit längerer Zeit wenden sich besorgte Anwohnende des HCC an den Bezirksrat und berichten von zugeparkten Gehwegen und Einmündungen. Die Stadt Hannover hat daraufhin ein Gutachten erstellen lassen um die Schwerpunkte dieser Probleme zu analysieren. Das Problem tritt aperiodisch auf und ist schlecht generell anhand von Zahlen zu fassen, so verfestigte sich der Eindruck bei manchen.
Bei immer wiederkehrenden Großveranstaltungen lassen sich jedoch ganz praktisch die Auswüchse rücksichtslosen Parkens feststellen. Die am 26.10. aufgenommenen Zustände sorgten dafür, dass der Gehweg der Mars-La-Tour-Straße (aufseiten der Neubebauung) komplett zugeparkt war und die Fußwegeverbindung in Richtung Theodor-Heuss-Platz ebenfalls nur unter Gefahren genutzt werden konnte.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wann ist damit zu rechnen, dass der Gehweg der Mars-la-Tour-Straße komplett mit Pollern gegen den abgebildeten Missbrauch gesichert wird und die fehlenden Poller zum unbefestigten Gehweg Theodor-Heuss-Platz eingebaut werden?
2. Wann wird die Sicherung des gesamten Neubaugebietes gegen illegales Parken, wie von der Verwaltung unlängst mitgeteilt (DS 15-1019/2013 S2), umgesetzt?
3. Sind der Verwaltung, möglicherweise aus der Einwohnerschaft, weitere derart extreme Wildparkereien bekannt und wie wurden diese geahndet?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1 und 2:
Die Sicherung der Gehwege und Grünstreifen rund um die Neubebauung „Mars-la-Tour-Straße“ bedarf einer grundlegenden Überplanung, um der besonderen städtebaulichen Situation gerecht zu werden. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung geht davon aus, dass in der ersten Jahreshälfte 2015 dieses Konzept umgesetzt werden kann.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung kontrolliert im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auch im Bereich des HCC. Überdurchschnittliches Wildparken ist der Verwaltung von den Anwohnern nicht bekannt gemacht worden.

TOP 9.3.3.
Illegales Parken „hinter“ dem Casino
(Drucks. Nr. 15-2736/2014)

Nach dem Umbau des Bereiches „hinter“ dem Casino zur Lister Meile hin wurde der dort sehr breite Gehweg bzw. die Freifläche von rücksichtslosen Menschen schnell zu einem illegalen Parkplatz umfunktioniert. Die Verwaltung und die Eigentümerin (HRG/Ceig) hat das Problem erkannt und dem BZR in der Sitzung vom 19.8.2013 unter anderem geantwortet:
„Das in der Anfrage angesprochene Thema des unbefugten Parkens wird auch von den Gebäudeeigentümern kritisch bewertet. Deshalb hat die Wohnungseigentümergemeinschaft HRG/Ceig aktuell einen Dienstleistungsvertrag mit einem externen Unternehmen geschlossen, das insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende die auf diesem Privatgrundstück unberechtigt parkenden Fahrzeuge abschleppen wird. Über diese neue Regelung sollte das Problem des unberechtigten Parkens auf der Seite zur Lister Meile dauerhaft gelöst werden können.“
Bis heute besteht das Problem ungelöst fort, eine Besserung, nicht einmal kurzfristig, konnte nicht beobachtet werden. Im Gegenteil nimmt das Zuparken vor Ort immer wildere Züge an.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche der angekündigten Maßnahmen wurden bisher durch die Stadt bzw. die Eigentümerin mit welchem Erfolg durchgeführt?

2. Kann die Stadtverwaltung die Sicherheit des benutzungspflichtigen Radweges und der Fußverkehrsverbindung, trotz des zeitweise (insbesondere Wochenends aber teils auch unter der Woche) enorm hohen Missbrauchs der Fläche als Parkplatz mit allen Ein- und Ausfahrbewegungen, gewährleisten?

Zu Frage 1:
(Die Antwort erfolgte durch die Kunze Steckhan Immobilienverwaltung GmbH & Co.KG.):
„Bei der von Ihnen genannten Außenfläche handelt es sich um ein Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft Raschplatz 5. Diese Fläche soll für ein kurzfristiges Parken von Handwerkern, die im Gebäude tätig sind und für die Versorgung der Gewerbeeinheiten dienen.

Die Problematik mit den unberechtigten Parkern ist der Eigentümergemeinschaft längst bekannt und es wird als enorm störend für den betrieblichen Prozess der Gewerbeeinheiten empfunden. Die Eigentümergemeinschaft hat mit der Firma Spickermann ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Firma Spickermann kann aber die unberechtigt parkenden Fahrzeuge nur auf Abruf von einem Privatgrundstück abschleppen. Und genau in dieser Tatsache erschwert sich die Angelegenheit, weil der Auslöser des Abschleppvorganges vor Ort auf das Abschleppfahrzeug warten und eine Bestandaufnahme am abzuschleppenden Fahrzeug vornehmen muss. In den Abend- und Nachtstunden stellt sich die Problematik noch größer dar. Zudem können sich die Wartezeiten auf das Abschleppunternehmen bis zu 3 Stunden belaufen.

Die Eigentümergemeinschaft versucht stets die unberechtigt parkenden Fahrzeuge abschleppen zu lassen, was sich aber aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes, häufig mehr als schwierig erweist“.

Zu Frage 2 :
Die Verwaltung kann keine rundum die Uhr Überwachung besonders Nachts gewährleisten. Eine komplette bauliche Absperrung des Bereiches wäre nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich, der sich vor dem geplanten Bau des Stadtbahnendpunktes 10/17 verbietet. Mit der Umgestaltung der Lister Meile in diesem Abschnitt geht auch eine Neugestaltung der Seitenräume einher, bei der die vorgetragenen Probleme mit in die Planung einfließen werden.

TOP 9.3.4.
Illegales Parken auf der Grünfläche Fernroder Straße
(Drucks. Nr. 15-2737/2014)

Durch die Baumaßnahmen am Sparkassengebäude wurde die Fernroder Straße temporär eingeengt. Deshalb sind unter anderem die Längsparkplätze bis zum Ende des Umbaus nicht benutzbar.
Stattdessen benutzt allerdings eine erschreckend hohe Zahl von Autofahrenden illegalerweise den dortigen Grünstreifen als Parkplatz. Die Stadtverwaltung hat beim ersten Auftreten des Problems schnell reagiert und entlang der Fahrbahn eine Absperrung aufstellen lassen. Nach kurzfristiger Besserung hat sich jedoch die Dreistigkeit zahlreicher Autofahrender nochmals erhöht. Nun wird der Gehweg bzw. Radweg der Fernroder Straße genutzt, um entweder von der Kreuzung Berliner Allee oder von der Parkplatzzufahrt am Amtsgericht auf den Grünstreifen zu fahren. Diese illegale Nutzung ist ganztägig, insbesondere aber in den Abend- und Nachtstunden zu beobachten.
Dabei wird der Fuß- und Radverkehr sowohl beim Ein- und Ausparken als auch beim Rangieren und Befahren stark gefährdet. Außerdem stehen die Pkw regelmäßig halb auf dem Radweg.
Zudem ist die Grasnarbe mittlerweile großflächig beschädigt, eine Schädigung der Baumwurzeln ist ebenfalls wahrscheinlich.
Mit dem gezielten installieren von ausreichend Pollern an beiden illegal genutzten „Einfahrten“ würde das asoziale Verhalten nachhaltig unterbunden werden und auch mit Abschluss der Baumaßnahmen wäre die Gefahr einer Fortsetzung der unzumutbaren Umstände verhindert.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Ist der Verwaltung der beschriebene Zustand bekannt und kontrolliert der Verkehrsaußendienst diese Stelle bereits?

2. Kann die Stadtverwaltung kurzfristig, um die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf der Fernroder Straße zu verbessern, den betroffenen Bereich zusätzlich zu den aufgestellten Baustellenzäunen beidseitig mittels Pollern sichern?
3. Ist durch die illegale Nutzung als Parkplatz bereits eine Schädigung der Grünfläche bzw. Baumwurzeln erkennbar und werden hierfür von den Falschparkenden entsprechend höhere Strafgelder gefordert?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Zustand ist bekannt und der Verkehrsaußendienst ist dort regelmäßig vor Ort. Vom 01.01. – 03.12.14 wurden an dieser Stelle 85 Fahrzeuge zur Anzeige gebracht.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat den Zufahrtsbereich mit acht ortsfesten Stahlpollern geschlossen.

Zu Frage 3:
Auch die Parkranger des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün kontrollieren diesen Bereich verstärkt (täglich) und bringen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige.
Bisher konnten keine Schädigungen festgestellt werden, die eindeutig dem Falschparken zuzuordnen sind. Die Forderung höherer Strafgelder ist problematisch, da bewiesen werden müsste, dass ein Schaden eindeutig dem Falschparken zuzuordnen ist und welchen Anteil an dem Schaden der gerade parkende Autofahrer hat.

TOP 9.3.5.
Reinigung der wichtigen Radwege im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-2738/2014)

Im Bezirk Mitte laufen viele der Radverkehrs-Hauptrouten zusammen, dadurch konzentrieren sich am Ende viele Radfahrende auf einigen zentralen Routen in Richtung Innenstadt. So sieht es auch das Radverkehrskonzept der Stadt Hannover vor (Radiale Hauptrouten, die sternförmig auf die Innenstadt zulaufen, verbunden durch tangentiale Verbindungen).
Die Theorie der Hauptrouten ist so einfach wie logisch – und erfolgreich dazu. Täglich nutzen tausende Radfahrende diese Routen (genaue Zahlen werden leider nicht, wie in anderen Mittel- und Großstädten längst normal, systematisch erhoben) auf dem Weg ins Zentrum oder in andere Stadtteile.
Dabei werden viele der Radfahrenden insbesondere am Wochenende, aber ganz sicher zu Wochenbeginn am Montagmorgen mit den „Schattenseiten“ der Partymetropole konfrontiert: Glasscherben auf fast jedem wichtigen Radweg, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, insbesondere in der Nähe von Diskotheken jedoch garantiert.
Der dadurch spätestens miserable Zustand der Radwege hält unterschiedlich lange an und wird teilweise von erneutem Glasbruch ergänzt. So ist beispielsweise der stark genutzte Radweg der Lister Meile zwischen Hamburger Allee und Posttunnel oft erst am Mittwoch richtig von Scherben befreit, wobei die Furt über die Hamburger Allee nicht selten gar nicht von Scherben befreit wird.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Existiert vonseiten der Stadtverwaltung bzw. von AHA ein Konzept, nachdem die Radverkehrs-Hauptrouten mit Priorität gereinigt werden und Schwerpunkte besonders häufig kontrolliert werden?
2. Wie oft werden die Radwege entlang der Hauptrouten im Bezirk regulär gereinigt (bitte tabellarisch darstellen)?
3. Welche Möglichkeiten gibt es, die wichtigen Radwege auch am Wochenende bzw. frühmorgens am Montag zu reinigen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Die Anfrage wurde den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zur Beantwortung geleitet. Folgende Stellungnahme liegt vor:
Zu Frage 1:
Ein Konzept existiert hierfür bisher nicht. Radwege werden grundsätzlich regelmäßig wöchentlich gereinigt (siehe auch Frage 2). Bei besonderen Grobverschmutzungen (z.B. Glasbruch im störenden Umfang), die bei eigenen Kontrollgängen der Straßenreinigung bzw. der Abfallfahndung und/oder durch Bürgerbeschwerden festgestellt werden, wird gesondert durch den zuständigen Reinigungsbezirk gereinigt.

Zu Frage 2:
Nach §3 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die Reinigung der Radwege in der Regel einmal wöchentlich. Zu Sonderreinigungen siehe oben Frage 1.

Zu Frage 3:
Um die Radwege an den Wochenenden bzw. zu Sonderzeiten außerhalb der aktuellen Touren-/Teamreinigung zu reinigen bedarf es zunächst eines deutlich erhöhten logistischen Aufwandes (ggfs. eine komplette Umstellung der Tourenplanung). Bei zusätzlichen Wochenendeinsätzen werden zusätzliche Personal- und Maschinenkapazitäten benötigt. Für diese zusätzlichen Reinigungsanforderungen reicht das Budget der Straßenreinigung nicht aus. Zudem würde für die Tourenumstellung ein zeitlicher Vorlauf benötigt. Aus unserer fachlichen Sicht sollte für dieses Thema ggfs. eine gesamtstädtische Klärung herbeigeführt werden, da es in anderen Stadtbezirken ebenfalls zu ähnlichen Problemen kommt bzw. kommen kann. Auch müsste die Finanzierung dieser Sonderreinigungsleistung bezirksübergreifend bzw. stadtweit geklärt werden.

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.10.2014
Das Protokoll wurde mit 1 Enthaltung genehmigt.

Herr Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um
22.05 Uhr.

Für das Protokoll





Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Protokollführerin