Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 27.11.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.11.2014)
Protokoll (erschienen am 16.01.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 28.11.2014

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 27. November 2014,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.45 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) von 18.50 - 21.29 Uhr /TOP 2 - TOP 8.4.2
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (CDU)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.11 Uhr/ TOP 2
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Reinckens (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) von 18.10 - 19.55 Uhr/TOP 2 - TOP 3
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Dipl. Ing. Efkes (Fachbereich Tiefbau) zu TOP 2 und 3
Frau Groenigk (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Mewes (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Herr Behle (Vorstandsmitglied ADFC Hannover Stadt) zu TOP 2 und 3
Herr Polizeihauptkommissar Trinks (Verkehrssicherheitsbeauftragter der PD Hannover) zu TOP 2 und 3

Presse:
Herr Schwarzenberger (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Herr Bode (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern

2.1. A N H Ö R U N G gem. § § 31 und 35 der Geschäftsordnung des Rates -
Teilnehmer:
Herr Jürgen Behle, Vorstandsmitglied ADFC Hannover Stadt
Herr PHK Peter Trinks, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizeidirektion Hannover

2.2. Information der Verwaltung durch Herrn Heiko Efkes, Radverkehrsplaner
der LH Hannover, Fachbereich Tiefbau

2.3. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Sein und das Nichts: Fahrradwege in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2544/2014)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G E N

4.1.1. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Mehmet Kibar
(Drucks. Nr. 15-2487/2014)

4.1.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1816, Am Mittelfelde /
Ecke Karlsruher Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2599/2014 mit 3 Anlagen)

4.2. A N H Ö R U N G

4.2.1. Grundschule Beuthener Straße, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2465/2014 mit 3 Anlagen)

5. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

6. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
am 24.11.2014

6.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
für das Projekt "From The Street 2014"
(Drucks. Nr. 15-2677/2014)

7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Geruchsbelästigungen in der Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-2545/2014)

7.1.2. Altkleidersammlungen im Stadtbezirk: Von Döhren-Wülfel
aus Arbeitsplätze in der sog. "Dritten Welt" vernichten?
(Drucks. Nr. 15-2546/2014)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Andauernder Schienenlärm
(Drucks. Nr. 15-2551/2014)

7.2.2. Stolperfalle Stadtfriedhof Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2553/2014 mit 1 Anlage)

7.2.3. Funkturm in Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-2555/2014)

7.2.4. Peugeot in Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2556/2014)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Inklusive Schule
(Drucks. Nr. 15-2559/2014)

7.3.2. Sanierung der Schultoiletten in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule
(Drucks. Nr. 15-2560/2014)

7.3.3. Kreuzungsbereich Friedhofsallee / Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2561/2014)

7.3.4. Fällung mehrerer Bäume auf dem zukünftigen jüdischen Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2562/2014)

7.3.5. Orientierungshilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen
(Drucks. Nr. 15-2563/2014)

7.4. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

7.4.1. Straßenflickenteppiche
(Drucks. Nr. 15-2568/2014)




8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Jugendzentrum Döhren, zusätzliche Räumlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-2569/2014)

8.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Zusätzliche weiterführende Schule in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2267/2014)

8.2.2. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nahverkehrs-Kombi-Ticket zu den Messen erhalten!
(Drucks. Nr. 15-2718/2014)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Renaturierung des Landwehrgrabens (Nähe Elke-Mühlbach-Weg)
in Waldhausen und Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2549/2014)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Markierung Radweg Garkenburgstraße/Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2557/2014)

8.4.2. Kostenloses WLAN in öffentlichen Gebäuden des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-2558/2014)

8.5. der CDU-Fraktion

8.5.1. Verkehrsberuhigung Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2564/2014)

8.5.1.1. Verkehrsberuhigung Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2564/2014 N1)

8.5.2. Tempo-30-Zone / Giesener Straße
(Drucks. Nr. 15-2565/2014)

8.5.3. Entsiegelung und Renaturierung der ehemaligen Skateranlage / Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2566/2014)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Zuwendung an den Verein für Freihandschießen Hannover von 1862 e.V. für notwendige Sanierungsarbeiten an der Außenfassade
(Drucks. Nr. 15-2538/2014)



9.1.2. Anschaffung Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-2540/2014)

9.1.3. Anschaffung eines Legendenschildes für den Mira-Lobe-Weg
(Drucks. Nr. 15-2541/2014)

9.1.4. Zuwendung an das Komitee Hannoverscher Karneval e. V. für die Durchführung des Kaju-Hänsel-Turniers
(Drucks. Nr. 15-2543/2014)

9.1.5. Zuschuss für Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2567/2014 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Bezirksratssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 2 begrüßte sie Herrn Behle, Vorstandsmitglied des ADFC Hannover Stadt, Herrn Polizeihauptkommissar Trinks, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizeidirektion Hannover, und Herr Efkes, Radverkehrsplaner der LH Hannover, Fachbereich Tiefbau. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass die Drucksache zu TOP 4.1.2. nachgereicht wurde, zu TOP 7.1.2. die Antwort noch nicht vorliege und TOP 10 abgesetzt werde, da keine Berichtspunkte vorliegen. Die von Frau Mewes begründete Dringlichkeit der Drucks. Nr. 15-2677/2014 und von Bezirksratsfrau Hartmann erläuterte Dringlichkeit der Drucks. Nr. 15-2718/2014 erkannte der Bezirksrat einstimmig (mit 17 Stimmen) an. Die Tagesordnung wurde entsprechend um die TOP 6. 1. und 8.2.2. erweitert. Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern
TOP 2.1.
A N H Ö R U N G gem. §§ 31 und 35 der Geschäftsordnung des Rates -
Eingeladen sind:

Herr Jürgen Behle, Vorstandsmitglied ADFC Hannover Stadt
Herr Polizeihauptkommissar JürgenTrinks, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizeidirektion Hannover


Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass die von Herrn Behle erstellte Dokumentation zu den Radwegen im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel bereits zugesandt worden ist.

Herr Behle bedankte sich zunächst für die Einladung und stellte sich kurz vor. Er sei seit 20 Jahren ADFC Mitglied, seit zwei Jahren aktives Mitglied und Vorstandsmitglied, fahre gern Rad, weil es bequem und preiswert sei und habe seit 1990 kein Automobil mehr. Er sei kein Verkehrsplaner sondern "Alltagsradler". Nach dem Eingang der Einladung zur Anhörung sei er die Radwege im Stadtbezirk abgefahren und habe Mängel festgestellt, die unterhalb der Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) liegen, wodurch nicht selten Verkehrsverstöße entstehen, weil z. B. der Gehweg von Radfahrern benutzt werde. Für Radfahrer/innen mit Kinder- oder Lastenanhängern seien selbst die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend. Zunächst stelle sich die Frage, wie wir in Zukunft in der Stadt leben wollen, mit einer Zunahme der Automobilität oder des Radverkehrs. Hier müsse der Blick auf den gesamten Bereich gerichtet werden. Den Radverkehr fördern bedeute eine bessere Luftqualität, weniger Lärm und eine bessere Aufenthaltsqualität auf den Straßen und zudem in der Regel eine schnellere Erreichbarkeit des Ziels. Sodann ging Herr Behle mittels der in der Anlage* beigefügten Powerpoint-Präsentation auf besondere Radwegesituationen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ein, nannte deren Schwachpunkte und teilweise Verbesserungs- möglichkeiten. Abschließend zeigte Herr Behle beispielhafte Radverkehrsanlagen in anderen Stadtbezirken und bezeichnete die Spielstraße am Fiedelerplatz für Kinder als zu gefährlich und wünschte sich eine andere Lösung.
*Protokollhinweis: Die Präsentation liegt den Bezirksratsmitgliedern bereits in Schriftform vor und wird deshalb nicht noch einmal versandt.

Bezirksratsfrau Jakob gab an, dass sie zwei der dargelegten Vorschläge aus Sicherheitsgründen nicht folgen könne. Dies sei zum einen die Fortführung des durch einen weißen Strich gekennzeichneten Radweges in der vielbefahrenen Wülfeler Straße, die nicht sehr breit sei und in der schnell gefahren werde. Problematisch sei, dass dort zwei Buslinien verkehren und die Busse beim Halten auf dem Radweg stehen. Ähnliche Gründe gelten für die Karlsruher Straße.

Bezirksratsherr Johnsen meinte, dass die Fleißarbeit viele Anregungen enthalte, auf die noch intensiv vor Ort und in den entsprechenden Stadtteilen eingegangen werden müsse. In Abwägung mit allen Verkehrsteilnehmern sollten Fahrradwege vorangebracht werden. Er fragte, wie es käme, dass von der STVO vorgeschriebene Mindestbreiten bei Radfahrwegen nicht eingehalten werden, ob bei der Querung von Straßen für Linksabbieger entsprechend Fahrstreifen aufgebracht werden könnten und aufgemalte Fahrradschutzstreifen Alternativen für Hauptstreifen seien.

Herr Behle hob hervor, dass seine Vorschläge aus Alltagssituationen entstanden seien und zum Diskutieren anregen sollen. Aus seiner Sichtweise soll sich eine höhere Lebensqualität auch für Anwohner ergeben, für kurze Wege das Fahrrad benutzt und durch stadtplanerische und verkehrsplanerische Alternativen, die auch in anderen Städten umgesetzt werden, eine Reduzierung des Automobilverkehrs erreicht werden. In Döhren-Wülfel gäbe es gute Möglichkeiten, neuartige Verkehrskonzepte in die Planungen einzubeziehen. Ihm erscheine die Verkehrsplanung sehr autozentriert und lasse den Radverkehr hinten anstehen. Hierdurch entstünden Bereiche unterhalb der Normwerte, die die SVO auch für Übergangsbereiche zulasse. Sollten sie allerdings zum Standard werden, ergeben sich Flickenteppiche von Radverkehrssituationen.

Anschließend beantwortete Herr Behle, Fragen von Bezirksratsherrn Dr. Linde zu Zweirichtungsfahrradwegen und Bezirksratsherrn Sommerkamp zur gefährlichen Situation für den nicht sehr breiten Rad-/Gehweg im Trog Peiner Straße wegen der Begrenzung durch die Mauer der Unterführung auf der einen und einer Absperrung auf der anderen Seite.

Herr Behle führte aus, dass er für die Situation im Trog keine Lösung parat habe. Das Befahren der Fahrbahn sei für Radfahrer ebenfalls nicht optimal. Zu Zweirichtungsradwegen zeige die Diskussion in Fachkreisen, dass sie nur in Ausnahmefällen zugelassen werden sollten. An Hauptrouten sei die Verkehrsauslastung teilweise so hoch, dass es gar nicht möglich sei, Radwege in beide Richtungen zu befahren. Er tendiere dazu, den Zweiradweg grundsätzlich nicht als planerische Variante, z. B. an der Hildesheimer Straße, zu favorisieren. Querungen könnten in Kauf genommen werden. Insgesamt sprach sich Herr Behle für ein ordnungsgemäßes Radverkehrsverhalten aus.

Auf die Bitte von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck stellte Herr Efkes anschließend die Situation aus Sicht der Stadtverwaltung dar.
Herr Efkes führte aus, dass Radverkehrsplanung in Hannover eine Herausforderung sei, da stark im Bestand gearbeitet werde. Die Möglichkeiten auf Anregungen und vorhandene Unterschreitungen derzeitiger Regelvorgaben zu reagieren, seien schwierig. Radverkehr und insgesamt Mobilität leben. Es gäbe regelmäßig veränderte Anforderungen. Die STVO als gesetzgebender Rahmen ändere sich regelmäßig, häufig zu sehr. Es gäbe häufig Kritik, dass es zu undurchsichtig sei und Bürger/innen nicht mehr wissen, was derzeit erlaubt sei. Insofern bewegen wir uns in einem Spannungsfeld. Die Sicherheit habe für die Stadtverwaltung jedoch höchste Maxime. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es sicherlich auch legale Zweirichtungsradwege, weil die baulichen Breiten dies damals hergaben. Beim Neubau wären sie heute sicherlich nicht mehr zulässig. Dennoch existiert eine Art Bestandsschutz. Beim Unterschreiten der Mindestbreiten wäre die Alternative, dass die blauen Schilder abmontiert würden, da der Zweirichtungsradverkehr aus heutiger Sicht nicht mehr zulässig wäre. Für den Radfahrer würde das bedeuten, dass er in den fließenden Verkehr fahren muss, also auf die Fahrbahn. Auf der Hildesheimer Straße wäre das z. B. schwierig, da er dann zwei Fahrspuren, die Stadtbahngleise und weitere zwei Fahrspuren queren müsste, bevor er auf seine Fahrspur käme. Insofern haben wir momentan durch die Änderung der STVO, aber auch die Diskussion, Radwegebenutzungspflichten flächendeckend aufzuheben, eine Umbruchsituation. Dies stelle eine Herausforderung für die Stadtverwaltung dar, den richtigen Weg zu finden, betonte Herr Efkes. Zweirichtungs- fahrwege sollten nicht um jeden Preis eingerichtet werden, da es eine atypische Verkehrs- situation darstelle, wenn ein Radfahrer/in von rechts käme. Es bestehe die Gefahr, dass diese Radfahrer nicht ausreichend wahrgenommen werden. Im Einzelfall müsse sehr intensiv geprüft werden, ob ein Zweirichtungsradweg eingerichtet werden kann, z. die Sichtdreiecke ausreichen.

Sodann bat Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Herrn Trinks um die Stellungnahme der Polizei zu dem Thema.
Herr Trinks informierte, dass er auch die Funktion des Vorsitzenden der Unfallkommission der LH Hannover und Garbsen wahrnehme. Im Rahmen dieser Tätigkeit sei eine Hauptaufgabe, besonders gefährdende Stellen zu erkennen und gemeinsam mit Vertretern der Stadt, z.B. auch Herrn Efkes, die Punkte zu analysieren, um Gefahren zu minimieren. Zweirichtungsradwege stellen einen deutlichen Gefahrenpunkt dar, was die Unfalllage angehe. Sie machen etwa 38 % aller Radwegeunfälle aus. Bei 80 % der Radfahrer/innen komme es zu Verletzungen. Die restlichen Schwerpunkte liegen bei Radwegeführungen an Kreuzungen, wo sich Radfahrer/innen in den Verkehr einfädeln und viele andere Dinge beachten müssen, wie evtl. den Busverkehr, den gegenläufigen Fußverkehr, verschiedene Abbiegespuren. Auch Autofahrer/innen sollten an Knotenpunkten nicht überfordert werden. Bei gegenläufigen Radwegen müssten Radfahrer/innen gut signalisiert abgesichert werden. Zurzeit werde gemeinsam ein Radwegenetz für ganz Hannover entwickelt. Dieses beinhaltet auch Strecken mit gegenläufigen Radverkehrsanlagen. Hier müsse sehr sorgsam vorgegangen werden. Die Hildesheimer Straße komplett in beide Richtungen freizugeben, hielt Herr Trinks für zu gefährlich. Ein/e Radfahrer/in bringe eine Gefahrensituation mit ein. Bei Unfällen werde auch von einer Dunkelziffer ausgegangen, da nicht immer die Polizei hinzugezogen werde. Gegenläufige Radwege seien an bestimmten Stellen gefährlich.

Deshalb sei er, Sprecher, sehr vorsichtig mit der Empfehlung, derartige Radverkehrsanlagen generell freizugeben. Abschließend appellierte Herr Trinks an die Radfahrer/innen besonders an den gefährdeten Einmündungen von Knotenpunkten sich an die gemeinsam vorgegebenen Führungen zu halten.

Bezirksratsfrau Reinckens sprach aus ihrer Sicht verschiedene Gefahrenpunkte für Radfahrer/innen in der Abelmannstraße, der Fiedelerstraße und der Landwehrstraße an. Ebenso beurteilte sie die Situation in der Spielstraße am Fiedelerplatz für unbefriedigend und meinte, dass der gesamte Bezirksrat sich bestimmten Situationen annehmen sollte.
Herr Trinks merkte an, dass es sich bei den genannten Straßen und insbesondere in Straßenzügen der Wohngebiete im Bereich der PI Süd nicht um Unfallschwerpunkte handele.

Bezirksratsherrn Schade stellte die Frage, wie der ADFC die kritische Situation beurteile, dass an Lichtsignalanlagen bei „rot“ für den Autoverkehr Radfahrer/innen weiterfahren dürfen, obwohl Fußgänger/innen den Radweg kreuzen.
Herr Behle beurteilte derartige Situationen ebenfalls für schwierig und meinte, sie sollten in die grundsätzlichen Diskussionen eingebracht werden. Er als Radfahrer halte vorsorglich an, wenn der Autoverkehr warten müsse.

Bezirksratsherr Johnsen erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung einer Studie zum Reparatur- und Ausbaubedarf von Radwegen im Stadtgebiet, zumal beabsichtigt sei, das Radverkehrsaufkommen im Jahr 2025 auf 25 % zu verdoppeln.
Herr Efkes führte aus, dass 2010 ein Masterplan Mobilität 2025 verabschiedet wurde. Bereits 2011 wurde im Zusammenhang mit der Verdoppelung des Radverkehrsauf- kommens ein Anteil von 19 % erfasst. Im nächsten Jahr werden neue Zahlen erhoben. Erstrebenswert wäre sicherlich ein gleichgroßer Anteil von allen Verkehrsarten, also Fußgängern, Autos, Radfahrern und ÖPNV. Die angesprochene Studie wurde 2012 in Auftrag gegeben und sollte ursprünglich ein Jahr laufen. Ein Büro wurde beauftragt, Daten, Fotos usw. über das ca. 1.000 Km lange Radwegenetz zu erfassen. Die Erfassung dauerte jedoch gut eineinhalb Jahre. Das Ausbauprogramm sei noch nicht abgestimmt. Es sei beabsichtigt, es etwa im Frühjahr 2015 den Stadtbezirksräten vorzustellen. Hier erwarte man zusätzliche Impulse. Ebenso werde nunmehr auch das Gutachten mit der Dokumentation des ADFC verglichen. Anschließend sollen eine Broschüre und eine Informationsdrucksache erstellt werden. Es sei vorgesehen, dass Umsetzen von Maßnahmen in einem Zweistufenprogramm durchzuführen, wobei es zu beachten gelte, dass Mobilität insgesamt ein lebendiges System sei.

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Hartmann führte Herr Efkes aus, dass für die Reinigung und Pflege der Radwege in Hannover aha zuständig sei. aha verfahre nach einem Plan, sei aber für Informationen über Verschmutzungen dankbar und versuche dann umgehend zu reagieren. An bestimmten Stadtbahnhaltestellen werde häufiger gereinigt. Auf der Internetseite hannover.de gebe es auf der Unterseite „Hannover sattelt auf“ viele Informationen zum Radverkehr, auch Zuständigkeiten und Ansprechpartner , u. a. sei dort auch die Telefonnummer des sogenannten „Scherbentelefons“ angegeben.

Nach dem Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Hämke auf Schluss der Rednerliste verlas Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Namen der Bezirksratsmitglieder auf der Rednerliste.

Ratsherrn Bindert interessierte im Hinblick auf die kritischen Anmerkungen zu Zweirichtungsfahrradwegen, wie künftig mit Situationen umgegangen würde, wo ein Wegfall zu Umwegen für Radfahrer/innen bzw. ein Schieben der Fahrräder erforderlich machen würde und nannte als Beispiel die Strecke Riepestraße aus Richtung Maschsee kommend über die Hildesheimer Straße in die Bregenzer Straße.
Herr Efkes antwortete, dass es noch viele derartige Anlagen gäbe, die in Ausprägung und Maß nicht dem heutigen Standard entsprächen. Grundsätzlich würden Lösungen gefunden, die der Situation gerecht würden. Die Freigabe in beide Richtungen reiche jedoch nicht. Es müsse stets der Einzelfall, insbesondere die Einmündungssituation betrachtet und geprüft werden, ob es keine Sichtbehinderungen gäbe. Da wo Zweirichtungsführungen sicher und erforderlich seien, werden sie auch künftig im Einzelfall zugelassen.

Zu der von Bezirksratsherrn Sommerkamp angesprochenen Radführung im Bereich des Hohen Weges zwischen Friedhofstraße und der DB-Überführung Garkenburgstraße sagte Herr Efkes die Einbeziehung des Bereiches Verkehrsplanung und eine gesonderte Klärung und Mitteilung zu.

TOP 2.2.
Information der Verwaltung durch Herrn Heiko Efkes, Radverkehrsplaner des Fachbereiches Tiefbau
Erfolgte im Zusammenhang mit den Wortbeiträgen unter TOP 2.1.


TOP 2.3.
Das Sein und das Nichts: Fahrradwege in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2544/2014)

Bezirksratsherr Johnsen trug die Anfrage vor.
Erfreulicherweise hat sich die Stadt Hannover zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 rund 25 % Fahrradanteil am Verkehrsaufkommen zu erreichen – unter anderem durch den Ausbau von „Stadtteilnetzen“ (Masterplan Mobilität 2025). Dieses Ziel wird nur zu erreichen sein mit mehr Fahrradwegen, mit kontinuierlich instandgehaltenen Strecken statt Buckelpisten und mit einem attraktivem Fahrradwegeverlauf statt Rumpfabschnitten, die derzeit noch im Nichts oder im Spielcasino enden (Beispiel Zeißstraße).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Fortschritte sieht die Verwaltung für die Erlaubnis von beidseitig – in beiden Richtungen – befahrbaren Fahrradwegen etwa entlang der Hildesheimer Straße, welche Hindernisse bestehen noch für deren Umsetzung?
2. Welche Wegabschnitte für den gewünschten Fahrradschnellweg Laatzen-Döhren-Innenstadt-City hat die Verwaltung bisher für das Döhrener-Wülfeler Gebiet geprüft, mit welchem Ergebnis?
3. „Stadtteilnetz Döhren-Wülfel“: Welche konkreten Maßnahmen (wie Fahrradweg-Neubau, Wegeverbreiterung, Fahrradwegreparatur) schlägt die Verwaltung für welche Wege für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel vor?
Herr Efkes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit der Schaffung von weiteren 2-Richtungsradwegen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Entlang der Hildesheimer Straße sind die Möglichkeiten erschöpft. Hindernis sind fehlende Breiten.
Zu 2.:
Es liegt eine Machbarkeitsstudie der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg vor, in der 2 Varianten untersucht wurden, die sich lediglich im Bereich der Leineaue in der Führung unterscheiden. Die Studie bescheinigt eine grundsätzliche Eignung aus verkehrlicher Sicht, wobei ein großer Handlungsbedarf zur Realisierung besteht. Der Radschnellweg nach Laatzen steht aber in Konkurrenz zu Schnellwegen nach Lehrte und Garbsen. Eine erste Priorität wird derzeit auf einem Teilabschnitt des Radschnellweges Richtung Garbsen zwischen Innenstadt und Wasserstadt Limmer gesehen.
Zu 3.:
Derzeit befindet sich ein Ausbaukonzept für das städtische Radverkehrsnetz in der Abstimmung. Nach Vorstellung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen wird das Konzept im Januar und Februar 2015 auch in den einzelnen Stadtbezirksräten vorgestellt werden. Dieses Konzept wird den Sanierungsbedarf im Stadtbezirk aufzeigen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen sagte Herr Efkes das Übersenden der Studie zum Fahrradschnellweg Laatzen-Döhren-City in Papierversion zu.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Wiehbergstraße
Eine Anliegerin der Wiehbergstraße fragte, wann der Ratsbeschluss die Wiehbergstraße nach dem Umbau in eine Fahrradstraße umzuwandeln, umgesetzt werde. Weiterhin wies sie auf das Fehlen des Schildes „Durchfahrt für LKW verboten“ und das Fahren von Fahrradfahrern auf dem Gehweg hin. Herr Efkes erwiderte, dass die Wiehbergstraße im Frühjahr 2015 entsprechend ausgewiesen und mit den erforderlichen Markierungen versehen werden soll. Nach Bauarbeiten komme es vor, dass Schilder nicht wieder aufgestellt werden. Er werde den Hinweis weiterleiten. Bezirksratsfrau Hartmann bezeichnete das Einrichten der Fahrradstraße als erfreulich, zumal diesbezügliche Anträge bereits mehrfach abgelehnt worden seien. Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Waase, erläuterte Herr Efkes, dass Aufpflasterungen kein Widerspruch zur Fahrradstraßen darstellen und von Fahrradfahrern befahren werden können. Wenn Fahrradfahrer sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen, käme es zu einem „Fluchtverhalten“, woran eine Fahrradstraße oft auch nichts ändere.
Radfahrwege Wilkenburger Straße, Peiner Straße, Zeißstraße im Bereich der Brücke
Ein Einwohner wies auf den schlechten Zustand des Radweges in der Wilkenburger Straße hin, worauf ein Schild bereits seit Jahrzehnten aufmerksam mache und bat um Herrichtung. Weiterhin plädierte er dafür, den Radweg Peiner Straße in Richtung Borgentrickstraße auf ca. 30 m in beide Richtungen freizugeben. Hinsichtlich der Freigabepraxis gäbe es nicht nachvollziehbare Unterschiede. Weiterhin sprach er sich für eine Begradigung des Radweges Zeißstraße/Hildesheimer Straße aus, um einen Gefahrenpunkt zu beseitigen. In den 80iger Jahren habe er die Initiative „Pro Rad“ mit begründet. Mehrere Jahre wurden die Radwege gemeinsam mit Stadt, Polizei, ADFC und anderen Organisationen in Ordnung gebracht. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck empfahl Kontakt zu Herrn Efkes und Herrn Behle aufzunehmen, die dann auf die Erfahrungen zurückgreifen könnten.
Überweg Hans-Eyl-Straße zur Klinkerfuesstraße, Gehweg Wiener Straße
Ein Anlieger der Zeißstraße berichtete über den seit Jahren bestehenden schlechten Zustand der Überführung der Hans-Eyl-Straße zur Klinkerfuesstraße über den Südschnellweg, der für Radfahrer/innen und Fußgänger nicht mehr zumutbar sei. Zuständig sei vermutlich die DB. Ebenso sei der Gehweg in der Wiener Straße zwischen Salzburger Straße und Zeißstraße verschmutzt und werde von den Eigentümern im Winter nicht geräumt. Zudem sei er durch Findlinge und Bahnschwellen verschmälert. Er sei der Hauptweg vom Wohngebiet und der Zeißstraße zur Stadtbahn-Haltestelle Döhrener Turm. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass der Bereich in Planung und sie zuversichtlich sei, dass bald gehandelt werde.
Loccumer Straße
Ein Anwohner hob hervor, dass die Straße als Ausweichstraße für die Hildesheimer Straße mit ihren vielen Ampeln benutzt werde. LKW-Fahrer halten sich nicht an das
Durchfahrtverbot. Ein privater Kontakt zu den Firmen, stieß bei einigen auf wenig Verständnis. Insofern regte er, die Loccumer Straße ebenfalls in eine Fahrradstraße umzuwandeln bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen. Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte Herr Efkes, dass der Vorschlag eine Fahrradstraße einzurichten, geprüft werden müsste.
Radwege in Döhren-Wülfel, Fiedelerplatz
Ein Anwohner meinte, dass es viel bringen würde, wenn die Radwege im Stadtbezirk in Ordnung gebracht und man nicht immer Schlangenlinien fahren müsse. Für die Reinigung der Unterführung in der Zeißstraße sei ein Privatunternehmen zuständig. Die belastete Straße am Fiederlerplatz würde entlastet, wenn der desolate Fahrbahnzustand auf der anderen Seite zwischen Bernwardstraße und Helenenstraße beseitigt würde.
Funkturm Waldheim
Ein Anwohner der Liebrechtstraße verlas Fragen, die er zwecks Beantwortung schriftlich einreichte. Das Thema sollte mehr Aufmerksamkeit erhalten und betroffene Bürger/innen und der Bezirksrat einbezogen werden. Unterschriften von Anliegern seien seiner Ansicht nach ignoriert worden. Eine Akteneinsicht hätte ergeben, dass die Denkmalschutzbehörde erst im Nachhinein einbezogen worden sei. Zu dem Thema verwies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf eine weitere Anfrage in der heutigen Sitzung.

Von 19.40 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.1.
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Mehmet Kibar
(Drucks. Nr. 15-2487/2014)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich im Namen des Bezirksrates bei Herrn Kibar für seine bisher geleitstete engagierte, freundliche und kompetente Mitarbeit im Bezirksrat und ging hierbei auch auf seine Tätigkeit im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel ein. Aus familiären und beruflichen Gründen könne er sein Mandat ab 01.01.2015 leider nicht mehr ausüben.
Für die SPD-Faktion bedankte sich der Vorsitzende Bezirksratsherr Glade bei seinem Mitstreiter für die gute Arbeit und betonte, dass Herr Kibar eine große Lücke hinterlasse.
Nachdem sich Bezirksratsherr Kibar für die gute Zusammenarbeit bedankte, wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck darauf hin, dass Herr Kibar an der Abstimmung über seinen Sitzverlust nicht teilnehmen dürfe und ließ über die Drucksache abstimmen.

Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, das bei Bezirksratsherrn Mehmet Kibar die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Einstimmig - ohne Bezirksratsherrn Kibar


TOP 4.1.2.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2599/2014 mit 3 Anlagen)
Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1816
    - Errichtung einer Wohnanlage mit 19 Reiheneigenheimen -
    entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf Dauer eines Monats zu beschließen.
Einstimmig


TOP 4.2.
A N H Ö R U N G

TOP 4.2.1.
Grundschule Beuthener Straße, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 2465/2014 mit 3 Anlagen)
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zu den Brandschutz-
maßnahmen in der GS Beuthener Straße in Höhe von insgesamt 615.000 €
durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 615.000 € durch den Verwaltungsausschuss,
vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) und vorbehaltlich
der entsprechenden Genehmigung des Haushalts
zuzustimmen.
Einstimmig

TOP 5.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Es lagen keine Berichte vor.


TOP 6.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel am 24.11.2014

Die Vorsitzende des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel und zugleich stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier berichtete, dass sich der Integrationsbeirat in seiner letzten Sitzung mit folgenden Themen befasst habe:
der Berlinfahrt, dem Treffen der Delegierten des Netzwerkes der Integrationsbeiräte und des Workshops zum Antragsformular und Richtlinien für Integrationsprojekte. Ein modifiziertes Formular soll auf die Internetseite des Integrationsbeirates aufgenommen werden.
Weiterhin wurde beschlossen, die Zuwendung für Flüchtlinge im Stadtbezirk für Fahrräder und Fahrrad-Fahrkurse zu verwenden und dem Verein Hip Hop Community e.V. eine Zuwendung für das Projekt „From The Street 2014 zu gewähren.

TOP 6.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel für das Projekt "From The Street 2014"
(Drucks. Nr. 15-2677/2014)
Antrag,
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel sollen 500,00 Euro für das Projekt "From The Street" des Vereins Hip Hop Community Hannover e. V. verwendet werden.
Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N
Bezirksratsherr Glade schlug vor, die Anfragen bis auf die Anfrage zu TOP 7.2.3. schriftlich zu beantworten. Nach dem Einwand von Bezirksratsfrau Jakob wurde vereinbart, die Anfragen der CDU-Fraktion ebenfalls heute zu behandeln.


TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Geruchsbelästigungen in der Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-2545/2014)
Die Geruchsbelästigung, die von der Kanalisation ausgeht, nimmt besonders in der Landwehrstraße inzwischen Ausmaße an, die nicht akzeptabel sind. Der Geruch zieht bis in die Häuser. Anwohner berichteten, dass dieses Problem schon seit längerem besteht und schon mehrfach an die Stadt Hannover herangetragen wurde.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Hannover bisher ergriffen, um diese massive Geruchsbelästigung abzustellen oder zumindest einzudämmen?
2. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind geplant?
Schriftliche Antwort der Verwaltung
Vorbemerkung
Abwässer werden hauptsächlich im freien Gefälle zügig abgeleitet. Von einem Abwasserkanal unter einer Straße sollte bei normalen Betriebszuständen und Witterungsbedingungen dabei keine Geruchsbelästigung ausgehen.
Leider kann aber das gesammelte Abwasser aufgrund der Topographie nicht nur ausschließlich über das Gefälle zum Klärwerk geleitet werden. Von über 50 Pumpwerken alleine im Stadtgebiet Hannover muss das gesammelte Schmutzwasser zum Teil über sehr lange Strecken gepumpt werden. Die „Wartezeit“ des Abwassers im Pumpwerk und in der dahinter befindlichen Druckrohrleitung kann aber am Ende der Leitung zeitweise zu Geruchsproblemen führen. Dies betrifft nicht nur ausschließlich Hannover, sondern z.B. auch die südliche Gemeinde Laatzen, deren Abwässer bei Trockenwetter bis zu 20 Stunden Fließzeit bis zur Kläranlage in Herrenhausen benötigen.
In der betroffenen Landwehrstraße liegen drei Abwasserkanäle. Ein sogenannter Regenwasserkanal für die Ableitung von Niederschlagswasser von Dächern, Straßen und Plätzen führt direkt in die Leine. Weiterhin ein begehbarer Schmutzwassersammler für die Abwässer vom Expo-Gelände, Messe, Mittelfeld, Wülfel, Wülferode und dem Nordwestlichen Döhren. Wobei die Abwässer aus dem Bereich der Leineinsel, sowie der angrenzenden Straße „Wollkämerei“ ebenfalls über ein Schmutzwasserpumpwerk an der „Frobösestr./Ecke Brückstr.“ gepumpt werden müssen. Darüber hinaus verläuft hier der Beginn des längsten Abwassersammler Hannovers mit den o.g. Abwässern aus Laatzen dem sog. Nordstadtsammler. An der Ecke Landwehrstr./ Willmerstr. nimmt dieser Hauptabwassersammler die Abwässer des vorgenannten Schmutzwassersammlers auf.
Zu 1.:
Aufgrund jeder einzelnen Bürgermeldung über Geruchsbelästigungen wird eine Überprüfung vor Ort durchgeführt. Dies geschah auch nach den vier Meldungen, die dieses Jahr für die Landwehrstraße eingingen. Aufgrund dieser Meldungen wurden verschiedenste fertige Verschlusssysteme der Kanalabdeckungen unterschiedlicher Anbieter eingesetzt und die bereits vorhandenen Systeme überprüft.
Zu 2.:
Bereits vor dem Eingang der Bezirksratsanfrage fanden innerbetrieblich Abstimmungsgespräche für weitere Arbeiten in der Landwehrstraße statt. Mit diesen Arbeiten sollen die fertigen ersten Geruchsdämmungsmaßnahmen überprüft und optimiert werden. Weiterhin sollen mit den Betriebsschlossern optimierte Individuallösungen (sog. Konvektionssperren) zum Geruchsdämmungseinsatz geplant, ausgemessen, in Eigenarbeit gefertigt und eingebaut werden. Der Einsatz der Konvektionssperren hat sich gerade im Umfeld des Nordstadtsammlers bereits an anderen Stellen mehrfach bewährt. Die Arbeiten an den maßgefertigten Konvektionssperren mit den weiteren Optimierungen werden bis kommendes Frühjahr abgeschlossen sein.

TOP 7.1.2.
Altkleidersammlungen im Stadtbezirk: Von Döhren-Wülfel aus Arbeitsplätze in der sog. "Dritten Welt" vernichten?
(Drucks. Nr. 15-2546/2014)
Altkleider und Schuhe sollen laut aha auf den Wertstoffinseln in unserem Stadtbezirk gesammelt werden, dennoch tauchen immer wieder Container privater Unternehmen an anderen Stellen auf, wie an der Hildesheimer Straße/Donaustraße. Durch die Presse ist bekannt geworden, dass die Altkleidersammlung ein lukrativer Markt ist, in dem der Erlös pro Tonne Altkleider bis zu 500 € beträgt. Während bis zu 50 % der Altkleider recycelt werden, wird die andere Hälfte billig in Länder der sogenannten „Dritten Welt“ verkauft.
Billigstverkäufe von Altkleidern vernichten dort bzw. verhindern das Entstehen einer Heimat-industrie, insbes. in Afrika. Auch in Döhren-Wülfel werden regelmäßig Altkleider gesammelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Was passiert mit den Altkleidern, die in den aufgestellten Containern gesammelt werden und wie stellt der Kommunale Abfallzweckverband/aha sicher, dass damit keine Arbeitsplätze in der sog. „Dritten Welt“ vernichtet werden?
2. Verkauft der Kommunale Abfallzweckverband/aha die gesammelten Altkleider weiter, bzw. an welche Verwertungs- und Exportfirmen werden diese weitergegeben?
3. Welche karitativen Einrichtungen im Stadtbezirk sind der Verwaltung bekannt, deren Altkleidersammlungen dem Ziel „Keine Arbeitsplatzvernichtung in der sogenannten Dritten Welt“ entsprechen?
Antwort wird schriftlich nachgereicht.

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) weitergeleitet. aha teilte als Antwort Folgendes mit:
Die Sammel- und Verwertungsleistung von Altkleidern im Stadtgebiet Hannover erfolgt nicht unmittelbar durch aha, sondern ist auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses durch aha als Dienstleistungskonzession an insgesamt drei Drittbeauftragte vergeben.
Auftragsgrundlage von aha ist die Bewirtschaftung der Wertstoffinseln im Stadtgebiet für die Sammlungen nach der Verpackungsverordnung und die Altkleidersammlung. Neben der Aufstellung von Altglasbehältern für die dualen Systeme Deutschland ist damit auch die Koordination einer abgestimmten Altkleidersammlung verbunden. Im Rahmen der Bewirtschaftung der Wertstoffinseln wird zudem die Standplatzreinigung, die Beseitigung von Beistellungen sowie der Winterdienst von aha durchgeführt.
Aha hat die gesamten Standorte im Stadtgebiet in mehrere Lose aufgeteilt. Diese Lose wurden in einem Ausschreibungsverfahren an Altkleidersammler vergeben. Die Verwertung der Altkleider obliegt den Auftragsnehmern. Diese haben durch Vorlage einer Zertifizierung eine qualitativ gesicherte Verwertung der Altkleider nachzuweisen. Damit ist zwar eine zertifizierte Verwertung der Altkleider gesichert, dennoch ist letztendlich nicht zweifelsfrei auszuschließen, ob nicht doch Altkleider auch in die Dritte Welt verbracht werden. Im Zusammenhang mit dieser Vergabe wird jedoch der vorgegebene Rahmen von fair-traide­ Verwertern bereits übererfüllt.
Aber auch bei allen anderen Verfahren, ist eine Verbringung in die Dritte Welt nicht auszuschließen. So zählt als Zertifizierung auch eine Verwertungsanlage außerhalb von Deutschland. In wie weit die Altkleider bzw. die Sortierreste dann als Ware doch in die Dritte Welt verkauft werden, kann von hier aus nie zweifelsfrei nachvollzogen werden.
Durch verschiedene karitative Gruppen finden immer wieder Altkleidersammlungen statt. Diese werden teils von den Kirchen, von anderen gemeinnützigen Verbänden oder ähnlichen Institutionen auf Privatgrundstücken oder auch als Haussammlungen durchgeführt. Ein Überblick über diese getätigten Sammlungen liegt bei aha nicht vor. Aber auch bei karitativen Sammlungen kann eine Weitervermarktung in die Dritte Welt nicht ausgeschlossen werden. So werden oftmals lediglich die Lizenzen zur karitativen Sammlung an Altkleidersammler durch gemeinnützige Institutionen verkauft. Die Vermarktung der gesammelten Altkleider obliegt dann dem Lizenznehmer.
Zur weiteren allgemeinen Information ist zusätzlich eine Analyse zur ökologischen Altkleiderverwertung in der Anlage angefügt, die aha bereits im Jahr 2011 erarbeitet hat.
(Protokollhinweis: Die Anlage liegt den Bezirksratsmitgliedern bereits vor).



TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Andauernder Schienenlärm
(Drucks. Nr. 15-2551/2014)
Im Bereich der Nord-Süd-Strecke der Deutschen Bahn AG ist es im Bereich unseres Stadtbezirks Döhren-Wülfel immer wieder zu erheblichen Lärmbelästigungen gekommen (Anfrage Nr. 15-0712/2011: Lärmbelästigung durch Güterzüge, Anfrage 15-0450/2013: Schienenlärm).
Laut Aussage der Deutschen Bahn AG arbeiten die Europäischen Bahnen „...an einem Programm zur Lärmminderung bei Güterzügen. Damit soll deren Rollgeräusch um bis zu 10 dB(A) gesenkt werden. Dies entspricht in etwa einer Halbierung des Lärmempfindens. Die Güterwagen müssen dazu mit einem Bremssystem ausgerüstet werden, das - wie die Scheibenbremse bei Reisezugwagen - die
Radlauffläche nicht aufraut.“ Außerdem wird auf die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems hingewiesen, was als Anreiz für Umrüstungen dienen soll. Leider scheinen sich für die Anwohner jedoch noch keine Verringerungen der Lärmbelästigungen durch die Güterzüge eingestellt zu haben.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Kann der Eindruck der Anwohnerinnen und Anwohner, dass sich die Lärmbelästigung seitdem sogar noch signifikant gesteigert hat, von der Deutsche Bahn AG bestätigt werden?
2.) Falls die von der DB AG vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmverminderung (andere Bremssysteme und ein lärmabhängigen Trassenpreissystems) im Güterverkehr bislang noch nicht umgesetzt
wurden: In welchem Zeitraum ist die mehrfach angekündigte, um bis zu 10 dB zu erwartende Reduzierung der Rollgeräusche, zu erwarten?
3.) Ist auch eine zusätzliche Vervollständigung der Lärmschutzwände in unserem Stadtbezirk geplant

Schriftliche Antwort
Die Verwaltung hat die Anfrage zuständigkeitshalber an die Deutsche Bahn AG weitergeleitet. Die Deutsche Bahn antwortete wie folgt:
Zu 1.:
Die Anzahl der Güterzüge ist vom Jahr 2013 nach 2014 nahezu konstant mit ca. 300 Zügen/Tag geblieben, so dass der Eindruck einer gestiegenen Lärmbelastung nicht bestätigt werden kann. Saisonbedingt kann es hier zwar zu gewissen Schwankungen kommen, die sich aber wenn überhaupt nur marginal auf das subjektive Empfinden auswirken dürften.
Zu 2.:
Um die Lärmbelastung des Schienengüterverkehrs flächendeckend zu reduzieren, hat die DB gemeinsam mit dem Bund die Entwicklung der sog. "Flüsterbremse" vorangetrieben. Sie verhindert das Aufrauen der Räder und mindert somit das Rollgeräusch deutlich und bekämpft den Lärm an der Quelle. Leise Bremssohlen vermindern den Lärm vom Güterwagen um 10 Dezibel, was gefühlt einer Halbierung des Lärms entspricht. Bis 2020 werden alle relevanten 60.000 Güterwagen der DB Schenker Rail umgerüstet.
Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 wurde das lärmabhängige Trassenpreissystem (LaTPS) bereits eingeführt. Hiermit wurde ein Anreizsystem geschaffen, dass die Umrüstung der Güterwagen bis 2020 beschleunigt.
Zu 3.:
Der Bau von Lärmschutzwänden zur Minderung der Schallausbreitung ist von der Deutschen Bahn (DB Projektbau) in den letzten Jahren nach den Ergebnissen der schalltechnischen Berechnung und des darauf basierenden Lärmgutachtens als aktive Lärmsanierungsmaßnahme abgeschlossen worden. Der Streckenabschnitt befindet sich zudem im planfestgestellten Zustand. Derzeit existieren bei der DB Netz AG keine Planungen einer weiteren infrastrukturellen Veränderung im Bereich Döhren-Wülfel.
Eine gesetzliche Grundlage für die Einhaltung bestimmter Schallimmissionspegel an bestehenden und baulich nicht erheblich geänderten Schienenwegen besteht nicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen der Deutschen Bahn AG werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Verweise auf die planfestgestellten Bahnanlagen und das freiwillige Lärmsanierungsprogramm sind die rechtlich verbindlichen Randbedingungen. In der Landeshauptstadt Hannover wurden in der Vergangenheit nahezu alle Bahnstrecken schon lärmsaniert, wobei Lärmschutzwände gebaut und ggf. zusätzlich noch Lärmschutzfenster finanziert wurden.

Zu darüber hinausgehenden Maßnahmen vor Ort ist die Deutsche Bahn nach geltendem deutschem Recht nicht verpflichtet, so dass weitergehende Forderungen an die Deutsche Bahn wegen fehlender Rechtsgrundlage nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg haben.




TOP 7.2.2.
Stolperfalle Stadtfriedhof Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2553/2014 mit 1 Anlage)
Auf den Fußwegen und dem Vorplatz vor dem Haupteingang zum Seelhorster Friedhof sowie auf den Fußwegen des Stadtfriedhofs selbst sind große Schäden am Plattenbelag feststellbar. Einzelne Platten stehen teilweise so stark heraus, dass besonders für Seniorinnen und Senioren die Sturzgefahr sehr hoch ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2.) Wenn ja, wann und in welchem Umfang wird hier Abhilfe geschaffen werden?
3.) Wenn nein, wann werden die zuständigen Stellen sich vor Ort ein Bild machen und die notwendigen Arbeiten beauftragen?

Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Alle befestigten Wege auf den städtischen Friedhöfen werden einmal jährlich im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrssicherheit überprüft. So wurden auch der Platten-/Pflasterweg und der Vorplatz auf dem Stadtfriedhof Seelhorst Anfang 2014 von geschulten Friedhofsmitarbeitern geprüft und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Prüfprotokoll dokumentiert.
Grundsätzlich ist es dennoch möglich, dass beim Überfahren von Plattenwegen, durch Wurzeldruck angrenzender Bäume einzelne Platten / Pflastersteine hochgedrückt werden. In diesem Fall werden diese Wege dann abgesperrt und zeitnah repariert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zu 2.:
Die beschriebene rote Klinkersteinfläche und die Platten im Eingangsbereich des Stadtfriedhofs Seelhorst sind noch im zulässigen Zustand gemäß der Vorgaben zur Einhaltung der Verkehrssicherheit auf Wegen. Dennoch wurde die betreffende Fläche inzwischen abgesperrt und werden vorsorglich die leicht hochstehenden Platten und Pflastersteine zeitnah aufgenommen und neu verlegt.
Zu 3.:
Entfällt - Siehe Antwort zu Frage 2.


TOP 7.2.3.
Funkturm in Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-2555/2014)

Bezirksratsfrau Kellner trug folgende Anfrage vor:
Der vor kurzem in der Waldhausener Borriesstrasse nahe den Bahngleisen von der Firma Vodafone errichtete 40 Meter hohe Funkturm beeinträchtigt nach Ansicht vieler Anwohner das denkmalgeschützte Häuserensemble zwischen Liebrecht – Brandenstein- Roßkamp- und Waldheimstraße. Einige Bürger haben daher Widerspruch gegen die bereits 2011 erteilte Baugenehmigung eingelegt,
und einen Anwalt eingeschaltet. Der Schriftverkehr mit diesem ergab, dass im Baugenehmigungsverfahren die städtische Denkmalschutzbehörde (OE 61.36) nicht beteiligt wurde. Erst nach Errichten des Funkturms fand offenbar ein nachträglicher Ortstermin der städtischen Denkmalschutzbehörde statt. Hier wurde angeblich aus denkmalfachlicher Sicht keine Beeinträchtigung des Gesamterscheinungsbildes
des Straßenraumes und der denkmalgeschützten Gebäudegruppe festgestellt.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Warum wurden weder der Denkmalschutz noch die Anwohner im Baugenehmigungsverfahren beteiligt?
2.) Wann, wo genau und mit wem hat der nachträgliche Ortstermin der städtischen Denkmalschutzbehörde stattgefunden, und waren an dem auch Anwohner beteiligt?
3.) Ist im Zuge der nun stattfindenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung ein Ortstermin mit dem städtischen Denkmalschutz unter Beteiligung der unmittelbar betroffenen Anwohner oder eine gemeinsame Informationsveranstaltung geplant?

Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Da durch das Bauvorhaben denkmalfachliche Belange nicht beeinträchtigt werden, ist eine denkmalrechtliche Genehmigung nicht erforderlich. Sich aus dem öffentlichen Baurecht ergebende nachbarliche Belange der Anwohner werden ebenfalls nicht verletzt, so dass auch eine Nachbarbeteiligung entbehrlich war.
Zu 2.:
Der Ortstermin der Denkmalpflege zur Überprüfung der sich nach Errichtung des Mobilfunkturmes tatsächlich ergebende Situation fand am 19.10.2014 innerhalb des Bereiches Liebrechtstr., Waldheimstr., Brandensteinstr. und Roßkampstr. statt. Anwohner/innen waren nicht beteiligt. Die Örtlichkeiten sind der Denkmalpflege aufgrund diverser hiervon unabhängiger Ortstermine bekannt.
Zu 3.:
Eine Informationsveranstaltung ist nicht vorgesehen.

Auf die Zusatzfrage von Bezirksratsherrn Johnsen, ob die Ortsbesichtigung nur durchgeführt wurde, weil der Vorgang durch eine Anfrage seiner Fraktion im Bezirksrat aufgegriffen wurde, führte Frau Mewes aus, dass der Unteren Denkmalschutzbehörde die Situation bereits vor der 2011 erteilten Baugenehmigung bekannt war, weil es an der Stelle bereits einen Mobilfunkturm gab. Nachdem der neue Mobilfunkturm errichtet war, habe die zuständige Kollegin am 19.10.2014 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Sie sei weiterhin der Auffassung, dass denkmalschutzrechtliche Belange nicht beeinträchtigt sind.

Die Frage von Bezirksratsherrn Schade zur Beteiligung des Landesamtes für Denkmalschutz beantwortete Frau Mewes dahingehend, dass hier die Zuständigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde gegeben sei.

Bezirksratsherr Sommerkamp bat um Mitteilung der konkreten Schritte bis zur Baugenehmigung. Nach seiner Auffassung müsse es dem Denkmalschutz an Detailwissen gemangelt haben, da keine Vorbehalte geltend gemacht wurden. Es habe den Anschein, dass sich im Nachhinein aus der Verantwortung gestohlen werden soll. Frau Mewes wies auf das fehlende Kontrollrecht des Bezirksrates am Verwaltungshandeln und auf laufende Widerspruchsverfahren hin. In diesen Verfahren werde der gesamte Sachverhalt geprüft und entschieden, ob den Widersprüchen abgeholfen wird. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Widerspruchsführer im Wege des Rechtschutzes Klage einreichen.

Bezirksratsfrau Kellner zitierte aus einem Schreiben der Verwaltung an den Anwalt der Bürgerinitiative, wonach der Denkmalschutz vor der Genehmigung nicht beteiligt gewesen sein soll. Frau Mewes verwies hierzu auch auf die Antwort zu einer früheren Anfrage zu dem Vorgang, woraus hervorgeht, dass Denkmalschutzgründe der Genehmigung nicht im Wege standen.

Bezirksratsfrau Hartmann bedauerte, dass keine offene Kommunikation zwischen der Verwaltung und den betroffenen Anwohnern stattgefunden habe. So könne nicht mit Bürgern umgegangen werden. Sie, Sprecherin hoffte eine gemeinsame Lösung.

Bezirksratsfrau Kellner meinte, dass gerade von Anwohnern, denen bei jeglichen Änderungen rigide Vorschriften gemacht werden, kein großes Verständnis aufgebracht werde. Frau Mewes erläuterte, dass der Mobilfunkturm im Bereich der Gleisanlage stehe, es dort Hochspannungsmasten gäbe und auf dem Dach eines Hauses in der Liebrechtstraße eine Mobilfunkanlage stehe.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob Verständnis dafür vorhanden sei, dass man mit den Antworten der Verwaltung nicht zufrieden sei und bei solch einem brisanten Thema jemand aus der Fachverwaltung heute hier hätte Rede und Antwort stehen müssen. Die Anwohner und auch die Bezirksratsmitglieder hätten ein Recht auf vernünftige Antworten, auch bei Nachfragen.


TOP 7.2.4.
Peugeot in Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2556/2014)
Das Unternehmen Peugeot soll – wie gerüchteweise zu erfahren war – beabsichtigen, seinen Standort an der Straße Am Mittelfelde (Wülfel, neben dem Aldi-Markt) aufzugeben.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Sind der Verwaltung entsprechende Absichten des Unternehmens bekannt?
2.) Gibt es bereits etwaige Pläne für eine Nachnutzung des Grundstücks?
3.) Welcher Nutzen wäre nach dem Bauplanungsrecht dort überhaupt zulässig?

Schriftliche Antwort der Verwaltung
Zu 1. bis 3.:
Der Verwaltung ist nicht bekannt, das Peugeot beabsichtigt, den Standort aufzugeben.
Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 1686, der Gewerbe festsetzt.


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Inklusive Schule
(Drucks. Nr. 15-2559/2014)

Bezirksratsherr Geburek trug die Anfrage vor.
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Kinder werden zurzeit im Stadtbezirk inklusiv beschult?
2. Über welche besonderen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen und Ausstattungen verfügen die inklusiv arbeitenden Schulen?
3. Sind die Schulen mit den entsprechend ausgebildeten Lehrkräften ausreichend versorgt worden, um den Lehrauftrag zu erfüllen?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Im Zuge der Erhebung der aktuellen Schülerstatistik zum Schuljahr 2014/2015 haben die Schulen des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel folgende Zahlen gemeldet:
· GS Beuthener Straße: 27 Kinder (Förderschwerpunkt Lernen: 17, Körperliche/motorische Entwicklung: 6, Geistige Entwicklung: 3, Sprache: 2).
· GS Glockseeschule: 4 Kinder (Förderschwerpunkt Emotionale/Soziale Entwicklung: 2, Hören: 1, Lernen: 1).
· GS Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule: 1 Kind (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).
· GS Loccumer Straße: Fehlanzeige.
· GS Kardinal-Bertram-Schule: 1 Kind (Förderschwerpunkt Emotionale/Soziale Entwicklung und Lernen).
· GS Suthwiesenstraße: 3 Kinder (Förderschwerpunkte Sprache, Geistige Entwicklung und Lernen).
· RS Dietrich-Bonhoeffer-Schule: 1 Kind (Förderschwerpunkt Emotionale/Soziale Entwicklung und Lernen).
Zu Frage 2:
Die sächliche Ausstattungen der inklusiv arbeitenden Schulen erfolgt individuell, nach Bedarf. Hierzu erfolgt eine enge Abstimmung mit der Schule bzw. den Eltern der betroffenen Schüler/innen, um auf die konkreten Bedürfnisse eingehen zu können.
Es wurden bereits durch den Schulträger verschiedene Hilfsmittel beschafft, deren Kostenübernahme die jeweilige Krankenkasse abgelehnt hat, um eine möglichst reibungslose gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Schüler/innen zu gewährleisten. Beispielsweise wurde eine Akustikanlage für ein hörgeschädigtes Kind beschafft. Die Anlage ist kompatibel mit dem Hörgerät des Schülers und ermöglicht eine problemlose Kommunikation mit den Mitschüler/innen und Lehrern während des Unterrichts. In einem weiteren Fall wurden die Kosten für einen behindertengerechten PC-Zugang mit entsprechendem Zubehör übernommen. Der Schüler wurde dadurch in die Lage versetzt, dem Lerntempo seiner Klassenkamerad/innen zu folgen und Schreibaufgaben eigenständig und mit deutlich geringerer Anstrengung als es handschriftlich möglich wäre, zu erledigen.
Neben technischen Hilfsmitteln entsteht im Zusammenhang mit der inklusiven Beschulung auch Bedarf an speziellem Mobiliar wie z.B. Tische mit Bauchausschnitt für Kinder im Rollstuhl oder höhenverstellbare Krankenliegen, die das Wickeln inkontinenter Schüler/innen ermöglichen.
Auf Grund der Vielschichtigkeit der Bedürfnisse ist eine einheitliche Ausstattung der Schulen nicht möglich und sinnvoll, sondern erfolgt bedarfs- und bedürfnisorientiert.
Zu Frage 3:
Die Frage zur Lehrerversorgung hat die Verwaltung zuständigkeitshalber an die Landesschulbehörde Abteilung Hannover weiter geleitet. Sobald eine Stellungnahme vorliegt, wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel von der Antwort unterrichten.
Im Nachgang der Beantwortung zu Frage 3 teilte die Landesschulbehörde Folgendes mit:
„Zuständig für die Versorgung mit Förderschullehrkräften für die Schulen des Stadtbezirks ist die Förderschule Maximilian-Kolbe (Zusammenlegung der Maximilian-Kolbe-Schule und der Christian-Andersen-Schule). Diese hat entsprechend der Angaben der zugeordneten Schulen die vorhandenen Ressourcen zum Schuljahresbeginn verteilt. Es sind bisher keine Hinweise von Schulen eingegangen, die auf einen grundsätzlichen fehlenden Mangel an Förderschullehrkräften hinweisen würden. Dabei sind aktuelle Probleme aufgrund von Krankheiten o.ä. nicht berücksichtigt.“


TOP 7.3.2.
Sanierung der Schultoiletten in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule
(Drucks. Nr. 15-2560/2014)

Bezirksratsfrau Waase stellte die Anfrage.
In der letzten Bezirksratssitzung beklagten der Schuleiter und die Elternvertreterin der Dieterich-Bonhoeffer-Schule den schlechten Zustand der Toiletten. Viele Schüler und Schülerinnen nutzen aufgrund der desolaten Lage die Schultoiletten nicht mehr. Diese mangelhafte Situation ist auf Dauer äußert ungesund. Über den Zustand wurde auch die Verwaltung informiert.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurde ist die Verwaltung über den schlechten Zustand der Schultoiletten informiert und warum ist sie nicht tätig geworden?
2. In welchen Abständen werden die Schultoiletten kontrolliert?
3. Wann werden die Toiletten saniert und wie hoch sind die Kosten?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung wurde in den letzten Jahren mehrfach über den Zustand der WC-Anlage informiert und hat sich diesbezüglich am 20.3.2014 auch gegenüber dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel auf dessen Antrag hin (Drucksache 15-2480/2013) zu diesem Thema geäußert.
Die WC-Anlage wurde zuletzt im Jahr 2013 grundgereinigt (hierbei erfolgte auch die Entfernung der Graffitis) und mit einer geruchsneutralisierenden Beschichtung versehen.
Die langfristige Wirksamkeit solcher Maßnahmen hängt jedoch in erster Linie mit dem jeweiligen Nutzerverhalten zusammen. In anderen Schulanlagen befinden sich ebenfalls ältere WC-Anlagen, die auch nach langer Nutzungsdauer noch weitestgehend frei von Fehlnutzungen der Sanitärgegenstände und –anlagen und damit auch von Geruchsbelästigungen sowie ohne jegliche Schmierereien sind.
Zu 2.:
Die Schultoiletten werden täglich vom Schulhausmeister kontrolliert und ebenfalls täglich gereinigt.
Zu 3.:
Für eine umfassende Sanierung sind derzeit keine ausreichenden Finanzmittel vorhanden. Die Verwaltung wird daher im Frühjahr 2015 aus Bauunterhaltungsmitteln notwendige Reparaturen an den Toilettentüren und den Fliesen veranlassen und eine neue Beschichtung von Wänden und Decken vornehmen.
Die Kosten einer umfassenden Sanierung sind derzeit nicht bekannt und müssten auf der Grundlage einer entsprechenden Planung ermittelt werden. Es ist anhand von Erfahrungen jedoch davon auszugehen, dass es sich um mehrere Hunderttausend Euro handeln wird.
Bei einer umfassenden Sanierung von WC-Anlagen in Schulen setzt die Verwaltung seit einiger Zeit auf eine intensive Einbindung der jeweiligen Schule in die Sanierungskonzeption und initiiert dazu eine Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler bei der Neugestaltung der Toilettenanlagen im Rahmen von Kunstprojekten o. ä., um die Eigenverantwortung zu stärken und die Bereitschaft zur adäquaten Nutzung zu erhöhen.

Bezirksratsfrau Jakob
fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass gestern eine Ortsbesichtigung stattgefunden habe. Unvorstellbare Gerüche haben sie veranlasst, die Jungentoilette zu verlassen. Die Schule sei 50 Jahre alt und bisher wurden Rohre usw. nicht ausgewechselt. Die Gerüche hätten nichts mit der Reinigung zu tun. Graffiti hätte sie nicht gestört. Es bestehe Schulpflicht und es sei Sorge dafür zu tragen, dass die Kinder auf die Toilette gehen können. Bezirksratsfrau Jakob interessierte des Weiteren, ob das Gesundheitsamt die Jungentoilette schon einmal geprüft habe. Sie vermute, dass Bakterien vorhanden seien. Der grauenvolle Geruch könne den Schülern nicht zugemutet werden.

Bezirksratsherr Geburek
unterstrich die Aussagen seiner Vorrednerin und meinte, dass ein Anstrich nicht ausreiche. Da jährlich nur zwei Schultoilettenanlagen saniert würden, könne bei 120 Schulen ausgerechnet werden, wann eine Sanierung in Betracht komme.

Bezirksratsherr Sommerkamp fragte, ob die Verwaltung sich vorstellen könne, wie die Schule ihren Bildungsauftrag unter derartigen Bedingungen nachkommen solle. Schüler/innen müssten sich wohl fühlen. Mittel hierfür einzusetzen, bedeute seiner Meinung nach in Bildung zu investieren.

Frau Mewes merkte an, dass Vertreter der Fachverwaltung an der gestrigen Ortsbegehung teilgenommen haben und der Zustand der Toilettenanlage bekannt sei. Der Bezirksrat habe
einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt 2015 gestellt. Wenn der Rat ihn bestätige und die geforderten Mittel bereitstelle, könne die Verwaltung tätig werden.
Bezirksratsfrau Jakob wollte wissen, seit wann die Missstände in der Dietrich- Bonhoeffer-Realschule bekannt seien, worauf Frau Mewes auf Informationen der Schule und Schulbegehungen hinwies und den konkreten Zeitpunkt nicht benennen konnte. Schultoiletten würden nach Priorität saniert. Bezirksratsfrau Jakob sagte, es gäbe keine Prioritätenlisten.

Bezirksratsfrau Hartmann wies darauf hin, dass es sich bei der Schule um die einzige weiterführende Schule im Stadtbezirk handele und eine Priorität zur Sanierung vorläge.

Frau Mewes merkte an, dass nach der Geschäftsordnung des Rates, die auch für Bezirksräte gelte, bei Anfragen keine Aussprache stattfinden soll.


TOP 7.3.3.
Kreuzungsbereich Friedhofsallee / Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2561/2014)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte die Anfrage.
Im Kreuzungsbereich Friedhofsallee / Hoher Weg sind Schilder mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h aufgestellt worden. Im weiteren Verlauf fehlen aber Schilder, die die Beschränkung wieder aufheben. Dadurch ist eine unübersichtliche Verkehrssituation entstanden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb wurden die Schilder zur Aufhebung der Beschränkung nicht mit aufgestellt?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage.
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Der Fußgängerüberweg Hoher Weg / Friedhofseingang liegt unmittelbar hinter der für viele Verkehrsteilnehmer schwierigen Einmündung Friedhofsallee / Hoher Weg. Insbesondere Rechtsabbieger aus der Friedhofsallee in den Hohen Weg sehen den Fußgängerüberweg teilweise spät, da sie sich vorher auf den Abbiegevorgang konzentrieren. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat die Verwaltung daher an dem Fußgängerüberweg aus beiden Fahrtrichtungen ca. 50 – 70 m vor dem Fußgängerüberweg Zeichen 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km / h) StVO mit Zeichen 134-10 (Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts) StVO installiert und damit die Geschwindigkeit im Bereich des Fußgängerüberweges auf 30 km / h beschränkt. Dies auch vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung, da Schulkinder den Fußgängerüberweg benutzen um die nahegelegene Bushaltestelle zu erreichen.
Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung (hier: Zeichen 274-53 StVO, 30 km/h) zusammen mit einem Gefahrenzeichen (hier: Zeichen 134-10 StVO, Fußgängerüberweg) installiert wird, endet die damit angeordnete Höchstgeschwindigkeit (hier: 30 km/h) unmittelbar hinter der Gefahrenstelle (hier: Fußgängerüberweg); sie braucht und wird nicht durch gesonderte Beschilderung aufgehoben.

Nachdem Bezirksratsherr Sommerkamp Zweifel an der richtigen Örtlichkeit bei der Beantwortung der Anfrage erhob, regte Frau Mewes eine gesonderte Klärung an.


TOP 7.3.4.
Fällung mehrerer Bäume auf dem zukünftigen jüdischen Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2562/2014)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte die Anfrage.
Auf dem Gelände des zukünftigen jüdischen Friedhofs befanden sich mehrere alte Bäume, die sicherlich wegen ihres Stammesumfanges unter die Baumschutzsatzung gefallen wären. Aufgrund ihres Alters und Standortes waren sie für den Bereich prägend. Nun ist festzustellen, dass sie gefällt worden sind.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb mussten diese Bäume gefällt werden?
. Sind dafür Ersatzmaßnahmen geplant? Wenn ja, in welchem Umfang,
wenn nein, warum nicht?
3. Wo und wann würden diese Maßnahmen ausgeführt werden?
Die Antwort der Verwaltung gab Frau Mewes.
Zu 1.:
Die Flächen für den neuen jüdischen Friedhof mussten vor der Übergabe auf Kampfmittel sondiert und ggf. beräumt werden. Um die Fläche freimessen zu können, mussten Brombeergebüsche und Ruderalvegetation entfernt werden. Leider befanden sich zwei der ermittelten Verdachtspunkte (Bombentrichter) direkt unter dort vorhandenen zwei Kiefern.
Zu 2.:
Da die Bäume einen Stammumfang von 100 bzw. 180 cm hatten und daher von der Baumschutzsatzung für die Landeshauptstadt Hannover geschützt wurden, wurde ein Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung gestellt und genehmigt. Bestandteil der Genehmigung ist die Festsetzung von Ersatzpflanzungen, die sowohl in Form von zwei heimischen Laubbäumen I-II. Ordnung oder wahlweise 50 heimischen Groß- und Mittelsträuchern erfolgen kann.
Zu 3.:
Die Ersatzpflanzung muss mit der zukünftigen Belegungsplanung abgestimmt werden und soll im nächsten Jahr auf der Friedhofsfläche erfolgen.


TOP 7.3.5.
Orientierungshilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen
(Drucks. Nr. 15-2563/2014)

Bezirksratsherr Herrmann trug folgende Anfrage vor:
Ob Treppen oder enge Eingänge, mobilitätseingeschränkte Menschen haben trotz aller Bemühungen täglich mit solchen Hindernissen zu kämpfen.
Informationen über solche Barrieren bzw. die Rollstuhlgerechtigkeit von Orten sind allerdings kaum vorhanden bzw. schwer zu finden. Für mobilitätseingeschränkte Menschen wird deswegen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, gastronomischen Einrichtungen, Geschäften etc. zu einer echten Herausforderung. Ihre freie Bewegung und Teilhabe wird dadurch stark eingeschränkt. Wheelmap (http://wheelmap.org) ist eine Karte zum Suchen und Finden rollstuhlgerechter Orte. Wie bei Wikipedia kann jeder mitmachen und öffentlich zugängliche Orte entsprechend ihrer Rollstuhlgerechtigkeit markieren - weltweit. Markiert wird nach dem einfachen Ampelsystem: grün = rollstuhlgerecht; gelb = eingeschränkt rollstuhlgerecht; rot = nicht rollstuhlgerecht. Unmarkierte Orte sind grau gekennzeichnet und können von jedem schnell und einfach markiert werden. Die so gemeinsam gesammelten Informationen sind frei zugänglich, einfach zu verstehen und können jederzeit geteilt werden. Wheelmap ist mittlerweile die größte Plattform ihrer Art im WorldWideWeb und daher eine gute Orientierungshilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Beteiligt sich die Stadt Hannover bereits aktiv an der Vervollständigung der Seite Wheelmap.org?
2. Falls ja, ist bereits vorgesehen, die Karte in „DIEhannover APP“ zu integrieren und eine Verlinkung auf die Internetseiten der Stadt zu setzen?
3. Falls nein, warum beteiligt sich die Stadt Hannover nicht?

Frau Groenigk beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1 und 2:
Eine aktive Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Internetseite www.wheelmap.org erfolgt derzeit nicht, daher ist auch eine Integration in die Hannover-APP aktuell nicht vorgesehen.
Zu Frage 3
Die Wheelmap ist ähnlich wie z.B. Wikipedia ein Mitmach-Projekt, d.h. der Mehrwert bzw. die Orientierungshilfe wird durch die Erfahrungen und Einträge von realen Nutzerinnen und Nutzern erzielt. Eine Vervollständigung der wheelmap-Karte ist mithin ohne eine Steuerung der Kommunalverwaltung gegeben und wie bei zahllosen ähnlich angelegten Webseiten auch nicht intendiert. Eine Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover wird demzufolge auch nicht angestrebt


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 7.4.1.
Straßenflickenteppiche
(Drucks. Nr. 15-2568/2014)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt. Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung. Bezüglich einer Anfrage über den Zustand am und um den Fiedelerplatz (Fiedelerstaße Richtung Abelmannstraße) wurde nach Fertigstellungsmeldung eine zeitnahe Wiederherstellung zugesichert. Dies war im März 2014. Nun ist wieder über ein halbes Jahr vergangen. Es ist keine Veränderung zu erkennen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Wie sieht eine ordnungsgemäße Wiederherstellung aus (am besten mit einem Bild verdeutlichen)?
2. Was ist ein Provisorium/eine provisorische Herstellung (die konkreten Unterschiede zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung benennen und am besten mit einem Bild verdeutlichen)?
3. Die Fertigstellungsmeldung der Stadtwerke zu den Arbeiten am Fiedelerplatz (und Fiedelerstraße) liegt seit März 1014 vor. Wann wird die Straße wieder hergestellt?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Nach den aktuellen Richtlinien ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist. Optisch betrachtet bedeutet dies, dass das ursprünglich vorgefundene Material auch für die Wiederherstellung benutzt wird. Dies ist nicht immer möglich, da z.B. Pflastersteine oder Betonplatten zerstört sein können und durch neues Material auszutauschen sind. Diese haben in der Regel eine andere Farbgebung als die ursprünglichen Materialien, sodass der Aufbruch durch die unterschiedlichen Farben erkennbar sein wird. Auch bei Asphaltbefestigungen werden Farbunterschiede zu erkennen sein, da frischer Asphalt immer dunkler ist, als älterer. Es wird aber grundsätzlich das ursprünglich vorgefundene oder gleichwertiges Material wieder eingebaut.
Zu 2.:
Bei einem Provisorium wird im Regelfall Asphaltmaterial verwendet. Dies erfolgt unabhängig davon, welche Befestigung (Asphalt, Pflaster, Platten) der Aufbruch hatte.
Es gibt verschiedene Arten von Provisorien, die sich im Aufbau voneinander unterscheiden. Aufgrund der Vielfältigkeit wird auf die Beschreibung verzichtet.
Zu 3.:
Die Wiederherstellung des Aufbruchs am Fiedelerplatz ist für März 2015 mit zusätzlichen Unterhaltungsarbeiten im angrenzenden Bereich geplant. Aufgrund einer hohen Anzahl an sofortigen endgültigen Wiederherstellungen und des Umbaus in der Bernwardstraße konnten einige provisorisch geschlossene Aufbrüche leider in 2014 noch nicht endgültig wieder hergestellt werden.

Auf Nachfragen von Bezirksratsherrn Milkereit, ob es sich bei Ausbesserungen von Asphaltflächen um Provisorien handele, wenn zwischen dem neuen und alten Asphalt eine andersfarbige Fuge bestehe, vermutete Frau Mewes den beschriebenen unterschiedlichen Farbtoneffekt und bat, ggf. um eine konkrete Angabe.

Zur Frage von Bezirksratsherrn Johnsen hinsichtlich der Wiederherstellung im Bereich des Fiedelerplatzes führte Frau Mewes aus, dass die Arbeiten sich durch Rücksichtnahme auf die zweimal wöchentlich stattfindenden Märkte und im Sommer auf die Außenbewirtschaftung verzögerten. Nunmehr sei vorgesehen im Frühjahr 2015 die vorhandenen 30 x 30 cm großen Platten durch 40 x 40 cm große Platten zu ersetzen, um eine einheitliche Fläche zum Gehwegbereich zu erhalten.

Bezirksratsfrau Jakob wollte wissen, wer die Arbeiten kontrolliere, da z. B. in der Roßkampstraße seit Jahren keine Wiederherstellung erfolge. Frau Mewes verwies bezüglich der Roßkampstraße auf die hierzu bereits von der Verwaltung erteilte spezielle Antwort, wonach dort einzelne Pflastersteine immer wieder hochgedrückt werden und deshalb lediglich mit Asphalt ausgebessert und nicht wieder Steine eingesetzt werden. Generell sei es so, wie bereits mehrfach beantwortet, dass nach der Fertigstellungsmeldung der Leitungsträger, die Verwaltung die Rahmenvertragsfirmen mit der endgültigen Wiederherstellung beauftrage. Im Rahmen der routinemäßigen Straßenbegehungen durch Mitarbeiter des Fachbereiches Tiefbau werde auch die ordnungsgemäße Ausführung geprüft.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell
TOP 8.1.1.
Jugendzentrum Döhren, zusätzliche Räumlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-2569/2014)
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verlas den Antrag und ließ anschließend über ihn abstimmen.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten dem Jugendzentrum Döhren zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um spezielle Angebote wie Hausaufgabenhilfe und Deutsch für Flüchtlinge in einer ruhigen Lernatmosphäre durchführen zu können.
Einstimmig


TOP 8.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.2.1.
Zusätzliche weiterführende Schule in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2267/2014)

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den Antrag aufrief, erklärte Bezirksratsfrau Jakob , dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. Im Stadtbezirk gäbe es z. B. Schulen, in denen die Toilettenanlagen dringend saniert werden müssten. In Anbetracht der geringen Finanzmittel sollte sich auf das Wesentliche konzentriert werden. Des Weiteren liege Döhren-Wülfel sehr zentral mit guter Verkehrsanbindung. Den Schülern sei zuzumuten, ggf. einige Stationen zu anderen Schulformen zu fahren.

Bezirksratsherr Milkereit wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits eine weitere weiterführende Schule für den Stadtbezirk abgelehnt habe. Insofern sehe er wenig Erfolgsaussichten. Da sich der Stadtbezirk in einigen Bereichen durch Neubauten verjünge und viele Kinder da wo sie aufwachsen zur Schule gehen wollen, werde er den Antrag unterstützen.

Bezirksratsherr Dr. Linde folgte der Argumentation bezüglich vorrangiger Toilettensanierungen nicht, da es sich um unterschiedliche Dinge handele.

Bezirksratsfrau Hartmann schloss sich ihrem Vorredner an und betonte hinsichtlich des vermehrten Zuzugs von jungen Familien nach Hannover, dass Kinder ordentliche Schulen vorfinden sollten.

Antrag
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wo und unter welchen Bedingungen der Stadtbezirk Döhren-Wülfel eine zusätzliche Schule für den Sekundarbereich I erhalten kann.
13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.2.2.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nahverkehrs-Kombi-Ticket zu den Messen erhalten!
(Drucks. Nr. 15-2718/2014)

Bezirksratsherr Dr. Linde brachte den Antrag ein.
Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel setzt sich dafür ein, dass das Nahverkehrs-Kombi-Ticket zu den großen Messen der Deutschen Messe AG über das Jahr 2014 hinaus erhalten bleibt sowie für weitere Messe-Veranstaltungen ausgebaut und angeboten wird.
Die Verwaltung und der Rat der LH Hannover werden gebeten, umgehend tätig zu werden, um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen GVH und Deutsche Messe AG für die Fortsetzung des Nahverkehrs-Messe-Kombi-Tickets zu bewirken. Dies schließt ausdrücklich die Bitte um entsprechenden "Aktivitäten in den Gremien auf beiden Seiten des Verhandlungstisches" (z.B. über die Region im Großraumverband Hannover/GVH bzw. im Aufsichtsrat der Deutschen Messe AG) ein.
Einstimmig


TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Renaturierung des Landwehrgrabens (Nähe Elke-Mühlbach-Weg) in Waldhausen
und Waldheim
(Drucks. Nr. 15-2549/2014)

Bezirksratsherr Johnsen trug den Antrag vor und begründete ihn.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit eine Renaturierung des Landwehr-grabens in Waldhausen/Waldheim - vollständig oder zumindest in Teilabschnitten - möglich ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, inwieweit die Renaturierung des Landwehrgrabens in das städtische Förderprogramm „Naturnahe Gewässerentwicklung in Hannover/Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern“ oder in ein vergleichbares Förderprogramm aufgenommen werden kann.
Einstimmig


TOP 8.4.
der SPD-Fraktion

TOP 8.4.1.
Markierung Radweg Garkenburgstraße/Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2557/2014)

Bezirksratsherr Glade stellte den Antrag

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Jakob, ob es ein Konzept für derartige rote Markierungsarbeiten in Kreuzungsbereichen gäbe, antwortete Frau Mewes, dass ihr ein Konzept nicht bekannt sei und nachgefragt werden müsste.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten im Bereich der Einmündung der Loccumer Straße in die Garkenburgstraße einen roten Streifen für die Radfahrer zu markieren.
Einstimmig


TOP 8.4.2.
Kostenloses WLAN in öffentlichen Gebäuden des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-2558/2014)

Bezirksratsfrau Schollmeyer trug den Antrag vor und begründete ihn.
Antrag
Stadtbezirkes (z.B. Bibliothek, Freizeitheim) kostenfreies WLAN für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dem Bezirksrat ist aufzuzeigen wie hoch die Kosten dafür wären.
Einstimmig


TOP 8.5.
der CDU-Fraktion

TOP 8.5.1.
Verkehrsberuhigung Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2564/2014)
Siehe TOP 8.5.1.
Ersetzt durch Neufassung

TOP 8.5.1.1.
Verkehrsberuhigung Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2564/2014 N1)

Bezirksratsherr Herrmann trug den Antrag aus der Drucksache Nr. 15-2564/2014 N1 vor.

Bezirksratsfrau Hartmann bezeichnete den Antrag als gut und bat das Wort „ominös“ zu streichen, weil es eine Unterstellung darstelle.

Bezirksratsherr Glade lobte den Antrag ausdrücklich und bat, dass seine Fraktion dem Antrag beitreten dürfe. Da Mitglieder der SPD-Fraktion in der Straße wohnen, habe sie sich vorsorglich zurückgehalten.

Bezirksratsfrau Jakob stimmte einer Neufassung des Antrags und dem Beitritt zu. Sie zog Vergleiche zur Wiehberstraße, die im Gegensatz zur Loccumer Straße mit mehrfacher Bürgerbeteiligung und immensen Kosten verkehrsberuhigt wurde, was nach ihrer Ansicht in dieser Form nicht zu rechtfertigen sei.

Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass es sich um einen umfangreichen Antrag handele. Im Bezirksrat wurde bereits vielfach über die Loccumer Straße gesprochen, das Konzept von der Verwaltung im Bezirksrat vorgestellt und nach seinem Ermessen auch entsprechend umgesetzt. Trotzdem stimme er dem Antrag zu.

Bezirksratsfrau Hartmann äußerte, um dem Antrag noch mehr Bedeutung zu geben, werde ihre Fraktion ebenfalls beitreten.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die nunmehr interfraktionelle Neufassung – Drucks. Nr. 15-2564/2014 N1 – abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Die Verkehrssituation in der Loccumer Straße in Hannover-Wülfel erneut zu evaluieren. Dazu sind über einen angemessenen Zeitraum und zu unterschiedlichen Tageszeiten weitere Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrszählungen erforderlich sowie eine Analyse von besonderen Gefahrenstellen, die sich beispielsweise durch Veränderung der Fußgängerflüsse durch Verlegung des Üstra-Haltepunktes Wiehbergstraße ergeben.
2. Auskunft zu geben, ob und was für ominöse Geschwindigkeitsmessungen in diesem Sommer für wenige Tage in der Loccumer Straße stattfanden. Dort beobachteten Anwohner, dass mit Hilfe von zwei verdeckten Tafeln Messungen erfolgten. Allerdings an Stellen der Straße die dafür völlig ungeeignet schienen. Denn gerade kurz nach der Engstelle zwischen Völgerstraße und Im Wölpfelde (stadtauswärts) als auch innerhalb der Engstelle zwischen Marahrensweg und Erythropelstraße hat eine Messung keinerlei Aussage.
3. Auskunft zu geben, wieso in Höhe der neu eingerichteten Kardinal-Bertram-Schule durch temporäre Parkverbote auf beiden Straßenseiten die Engstellenwirkung des Einfahrtbereichs wieder aufgehoben wurde.
4. Zeitnah zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen zu einer effektiven Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Loccumer Straße beitragen können, auch unter der Einbeziehung von baulichen Maßnahmen wie Fahrbahnaufschwellungen/Kissen, zusätzlichen Markierungen mit Warnbaken sowie unter Einrichtung von Schrägparkplätzen, die die Fahrbahn vor allem im Mittelteil der Loccumer Straße verengen. Die Anlieger, vor allem die Schulen, die Kita, das Pflegeheim Katharinenhof und die Anwohner sowie ggf. auch die Firma Bischof und Hamel sollten in diesen Prozess mit einbezogen werden.
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel sowie die Anwohner sind zeitnah über den Sachstand und die Vorschläge der Verwaltung zur Verkehrsberuhigung, möglichst in öffentlicher Sitzung, zu informieren.
Einstimmig


TOP 8.5.2.
Tempo-30-Zone / Giesener Straße
(Drucks. Nr. 15-2565/2014)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug folgenden Antrag vor:
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, das Schild „Aufhebung Tempo-30-Zone“ am südlichen Ende der Giesenerstraße zu entfernen.
Einstimmig


TOP 8.5.3.
Entsiegelung und Renaturierung der ehemaligen Skateranlage / Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2566/2014)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor und begründete ihn.

Bezirksratsherr Milkereit meinte, dass es wichtig und richtig sei, wenn Kinder dort eine Spielfläche haben. Auf der angrenzenden Rasenfläche würden Kinder spielen. Die gesamte Fläche würde z. B. für einen Bolzplatz ausreichen. Er plädierte für eine Prüfung, welche Angebote für Kinder und Jugendliche dort entstehen könnten.

Bezirksratsherr Glade konnte nicht beurteilen, inwieweit die Fläche derzeit genutzt werde, wies auf die zentrale Lage und Neubaugebiete hin und meinte, es wäre nicht vertretbar, die Fläche zu entsiegeln, die evtl. später in dieser Form wieder benötigt werde. Deshalb werde seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Bezirksratsherr Sommerkamp sprach sich dafür aus, die Fläche, die derzeit als Hundeklo benutzt werde, zunächst ökologisch zu nutzen mit der Option, sie bei Bedarf wieder einer adäquaten Nutzung zuzuführen.

Bezirksratsherr Johnsen regte Formulierungsänderungen des Antragstextes an bzw. stellte in Aussicht, die Drucksache zur Klärung in die Fraktionen zu ziehen.

Bezirksbürgermeister Ranke-Heck wies auf einen bereits vorhandenen Bolzplatz auf der anderen Seite hin.

Bezirksratsfrau Jakob sprach sich grundsätzlich für die Entsiegelung dieser abseits gelegenen Fläche aus.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck berichtete von Familien, die gezielt dort hinfahren, damit die Kinder auf der Fläche Inliner fahren können.

Bezirksratsfrau Hartmann zog die Drucksache für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, das Gelände der ehemaligen Skateranlage (Mittelfeld) zu entsiegeln und sie dann im Rahmen einer Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme zu renaturieren.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 9.1.
Interfraktionell
Die Anregung von Bezirksratsfrau Kellner über die Zuwendungsanträge en bloc abzustimmen, fand die Zustimmung des Bezirksrates. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief daraufhin die interfraktionellen Zuwendungsanträge unter TOP 9.1.1.
bis 9.1.5. gemeinsam zur Abstimmung auf.

TOP 9.1.1.
Zuwendung an den Verein für Freihandschießen Hannover von 1862 e.V. für notwendige Sanierungsarbeiten an der Außenfassade
(Drucks. Nr. 15-2538/2014)
Antrag
Der Verein für Freihandschießen Hannover von 1862 e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.000,00 € um notwendige Sanierungsarbeiten an der Außenfassade durchführen zu können.
Grundlage ist der Antrag vom 09.10.2014. Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung bis 30.04.2015 vorgelegt werden.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 9.1.2.
Anschaffung Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-2540/2014)
Antrag
Der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mitteln die Anschaffung von Hundetüten in Höhe bis zu 1.000,00 €. Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung bis 30.04.2015 vorgelegt werden.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 9.1.3.
Anschaffung eines Legendenschildes für den Mira-Lobe-Weg
(Drucks. Nr. 15-2541/2014)
Antrag
Der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mitteln die Anschaffung eines Legendenschilds für den Mira-Lobe-Weg in Höhe bis zu 130,00 €.
Grundlage ist der Antrag vom 03.11.2014.
Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung bis 30.04.2015 vorgelegt werden.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 9.1.4.
Zuwendung an das Komitee Hannoverscher Karneval e. V. für die Durchführung
des Kaju-Hänsel-Turniers
(Drucks. Nr. 15-2543/2014)
Antrag
Das Komitee Hannoverscher Karneval e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000,00 € um das Kaju-Hänsel-Turnier, Qualifikationsturnier zum Halbfinale der Deutschen Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport, durchführen zu können.
Grundlage ist der Antrag vom 28.10.2014. Die Mittel sind sofort auszuzahlen, Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung bis 30.04.2015 vorgelegt werden.
Mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn ist der Bezirksrat einverstanden.
Einstimmig

TOP 9.1.5.
Zuschuss für Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2567/2014 mit 1 Anlage)
Antrag
Aus den Haushaltsmitteln des Stadtbezirksrates werden für die Unterstützung der Kinder in Kindertagesstätten je 200,00 € pro Einrichtung für die Anschaffung von Spiel- und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel sollen sofort an die Kindertagesstätten des Stadtbezirks gemäß beigefügter Anlage ausgezahlt werden. Ein Nachweis über die zweckgemäße Verwendung ist gegenüber der Verwaltung - 18.62.08 - innerhalb von drei Monaten unter Beifügung der Originalbelege in entsprechender Höhe zu erbringen.
Einstimmig

Sodann schloss Bezirksbürgermeister Ranke-Heck die Bezirksratssitzung um 21.45 Uhr

Für das Protokoll



Christine Rank-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin