Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 20.10.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.10.2014)
Protokoll (erschienen am 18.12.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 11.11.2014

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 20. Oktober 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 21.55 Uhr
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Dias (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD) 18.30 - 22.00 Uhr
Bezirksratsfrau Dimou (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke 18.30 - 21.15 Uhr
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.)
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
(Bezirksratsfrau Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)
Bezirksratsherr Sylvester (Hannoveraner) 18.30 - 21.15 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (Die Linke.)

Verwaltung:
Herr Hauck FB Tiefbau
Herr Clausnitzer FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten

Presse:
Herr Altwig Neue Presse



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. E N T S C H E I D U N G E N

3.1.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1792/2014 mit 3 Anlagen)

3.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1792/2014:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803- Wohnbebauung Große Pfahlstraße-
(Drucks. Nr. 15-2308/2014)

3.1.1.2. Änderungsantrag zu DS 15-1792/2014: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 -Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-2320/2014)

3.1.2. Um- und Neubau in der Röselerstraße
(Drucks. Nr. 15-2284/2014 mit 1 Anlage)

3.2. A N H Ö R U N G E N

3.2.1. Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

3.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1808/2014: Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-2309/2014)

3.2.1.2. Änderungsantrag zu DS 1808/2014, Nahverkehrsplan der Region Hannover; Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-2310/2014)

3.2.2. Denkmal für Suchtverstorbene
(Drucks. Nr. 1827/2014)

3.2.3. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
(Drucks. Nr. /2014) - wird nachgereicht

3.3. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2015

3.3.1. Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

3.3.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1700/2014 (Haushaltsplanentwurf 2015 –
Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 15-2230/2014)

3.3.1.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte zum Haushaltsplanentwurf 2015
(Drucks. Nr. 15-2327/2014)

3.3.2. Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

3.3.3. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)

3.3.3.1. Änderungsantrag zum Haushaltssicherungskonzept IX
(Drucks. Nr. 15-2306/2014)

3.3.3.2. Änderungsantrag zu DS 1916/2014: Haushaltssicherungskonzept IV
(Drucks. Nr. 15-2311/2014)

3.3.3.3. Änderungsantrag zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2017 (HSK IX) DS 1916/2014
(Drucks. Nr. 15-2307/2014)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Interfraktionelle Anträge

4.1.1. Zuwendung an die Johanneskirche Hannover
(Drucks. Nr. 15-2208/2014)

4.1.2. Einladung zu einem Theaterbesuch
(Drucks. Nr. 15-2210/2014)

5. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
(Drucksachen werden ggf. nachgereicht)

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Kultur, Sprache und Leben in Deutschland - Ein Basiskurs"
(Drucks. Nr. 15-2287/2014)

6. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. A N T R Ä G E

9.2.5. Anlieferpraxis in der Innenstadt an Samstagen
(Drucks. Nr. 15-2231/2014)

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Anlieferungszeiten in der City
(Drucks. Nr. 15-1583/2014)

8.1.2. Belastung der Oberstufenschüler/innen des KWRG wegen des baufälligen Schultraktes durch langes Pendeln
(Drucks. Nr. 15-2212/2014)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Zentraler FB Recht und Ordnung am Raschplatz
(Drucks. Nr. 15-2216/2014)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Urinal am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2213/2014)

9.1.2. Polizeipräsenz am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2214/2014)

9.1.3. Zusätzliche Ampelanlagen im Bereich Steintor aufgrund der veränderten Verkehrsführung wegen der D-Linie
(Drucks. Nr. 15-2215/2014)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Überwachung des ruhenden Verkehrs in Schulnähe
(Drucks. Nr. 15-2223/2014)

9.2.2. City-Logistik
(Drucks. Nr. 15-2224/2014)

9.2.3. Bestand an Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern
(Drucks. Nr. 15-2226/2014)

9.2.4. Ausführung Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-2228/2014)

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.09.2014- öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.09.2014 -nichtöffentlicher Teil-


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung bemerkte Bezirksbürgermeister Sandow, dass die Tagesordnungspunkte 3.2.3. und 11 abgesetzt werden. Die Anfrage aus Drucksache Nr. 15-2231/2014 wird wegen Sachzusammenhangs vor dem CDU-Antrag zu den Anlieferungszeiten in der City beantwortet.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.42 Uhr bis 19.25 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Ein Anwohner der Sedanstraße kritisierte den Zustand des Spielplatzes Gartenstraße. In den Abendstunden würden sich dort trinkende Jugendliche aufhalten, die sehr laut seien und den Spielplatz dreckig und mit Scherben auf dem Boden verlassen würden.
Die Anwohner würden sich hier eine deutliche Veränderung wünschen und der Bezirksrat werde um Unterstützung gebeten. Auch im anliegenden Durchgang würde nächtelang durchgefeiert werden.
Herr PK Ritter, der örtlich zuständige Kontaktbereichsbeamte führte aus, dass sich für die Polizei die Problemlage an der Gartenstraße eher entschärft habe. Früher seien in dem Bereich Drogen konsumiert worden, dieses sei momentan nicht mehr so stark feststellbar.
Die Ruhestörungen seien der Polizei bekannt und es werde versucht, den Störungen mit Bestreifungen entgegenzuwirken.
Eine bauliche Veränderung sei sehr schlecht umzusetzen, da der Durchgang tagsüber stark von Berufstätigen und Einkäufern genutzt werde. Die Polizei hoffe, dass sich die Situation in der kalten Jahreszeit noch weiter entspannen werde.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, welcher Teil des Spielplatzes nachts mehr genutzt werde und ob am Wochenende mehr los sei. An die Verwaltung stellte Bezirksratsherr Albrecht die Frage, ob der der Durchgang ein öffentlicher sei.
Der Anwohner antwortete, dass der rechte Teil des Spielplatz etwas mehr frequentiert werde und am Wochenende durch das Vorglühen der Jugendlichen auch mehr los sei.
Frau Göttler bestätigte, dass der Durchgang öffentlich gewidmet sei.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast bemerkte, dass nach dem stattgefundenen Ortstermin jetzt mehr Parkranger in dem Bereich eingesetzt werden. Der Spielplatz sei generell ein Spielplatz, der in einem schlechten Zustand sei, daher sollte dieser für das Ökologische Sonderprogramm vorgeschlagen werden.
Frau Fenske erinnerte daran, dass für 2014 keine Mittel für das Ökologische Sonderprogramm vorgesehen seien.
Frau Göttler erläuterte, dass die Fachverwaltungen mit dem Thema beschäftigt seien.
Sollte der öffentliche Durchgang geschlossen werden, müsste der entsprechende Bebauungsplan geändert werden.
Eine Überlegung hinsichtlich des Spielplatz sei, diesen großflächig auszuleuchten, jedoch würden hier auch Anwohnerbeschwerden befürchtet. Insgesamt arbeite die Verwaltung aber an Lösungsvorschlägen.
Bezirksratsfrau Kupsch schlug vor, den Spielplatz mit Sand aufzufüllen, da die Jugendlichen auch nicht gern Sand in den Schuhen haben würden und der Platz ggf. unattraktiver zum Vorglühen werde.
- Eine Anwohnerin des Marstalls fragte, ob die Steintorstraße durch den Bau der D-Linie zur Sackgasse werde. Außerdem stelle sich die Frage, warum man die Haltestelle Clevertor nicht mit einem Hochbahnsteig ausstatten könne.
Bei dem Umbau des Marstalls zur Leine hin seien Sitzgelegenheiten geplant. Wenn man sich nun das Beispiel Weißekreuzplatz oder Raschplatztreppe anschaue, werde hier die gleiche Problematik des öffentlichen Trinkens erwartet.
Zum Urinal am Marstall habe sie (Sprecherin) sich überlegt, dieses in die U-Bahn-Haltestelle Steintor zu verlegen. Hier habe es früher bereits eine Toilettenanlage gegeben.
Bei der Barackentoilettenanlage seien keine Öffnungszeiten angegeben.
Herr Zunft antwortete, dass die Steintorstraße nicht zur Sachgasse werde. Ein Beschluss zur künftigen Verkehrsführung sei im Rat und in der Regionsversammlung gefasst worden.
Zuständig für die Planung von Hochbahnsteigen sei die Region Hannover, der neue Hochbahnsteig solle direkt am Steintor gebaut werden.
Frau Göttler führte aus, dass die als Baracke bezeichnete Anlage ein hochwertiger Toilettencontainer sei, der allerdings nur tagsüber geöffnet sei. Dieser sei barrierefrei zugänglich und biete auch einen Wickeltisch an. Die Anlage sei temporär geplant und die beiden angesprochenen Provisorien stünden während der Umbauarbeiten am Marstall zur Verfügung. In der Gesamtplanung zum Marstall sei auch eine Toilettenanlage vorgesehen.
Herr Zunft ergänzte, dass die unterirdische Toilettenanlage am Steintor aus unterschiedlichsten, auch baulichen Gründen geschlossen werden musste.
Die Anwohnerin meinte, dass eine Reparatur dieser Anlage die sinnvollste Lösung gewesen wäre.
- Ein Anlieger der Marktstraße fragte nach bestimmten Verkehrsflüssen der Anliegerstraße zur Röselerstraße. Die Ausfahrt zum Parkhaus sei gleichzeitig auch die Ein- und Ausfahrt der Anliegerstraße. Diese Straße werde verstärkt von Fußgängern und Radfahrern genutzt, aber auch vom Lieferverkehr. Nach dem jetzigen Planungsstand werden daher Probleme erwartet.
Außerdem müsste seiner Ansicht nach eine Verkehrsberuhigung für den Senior-Blumenberg-Gang eingeführt werden.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob die Anliegerstraße als Einbahnstraße geführt werde. Der Anlieger antwortete, dass die Straße von beiden Seiten einfahrbar sei.
Bezirksbürgermeister Sandow fragte, ob die Straße öffentlich gewidmet und wie die Eigentumsverhältnisse seien. Der Anlieger antwortete, dass eine im Grundbuch eingetragene Gestattung zur Durchfahrt existiere und die Straße den anliegenden Eigentümern zugeschlagen sei.
Herr Hauck meinte, dass die Verwaltung im Rahmen der Umplanung der Röselerstraße auch die Zufahrt in die Anliegerstraße betrachtet habe. Künftig werde eine Zufahrt im gleichem Umfang wie bisher möglich sei. Zum Verkehr führte Herr Hauck aus, dass alle Verkehrsbeziehungen so zugelassen werden, wie sie derzeit im Bestand seien. Die Fahrbahn werde auf ein Mindestmaß reduziert und die Nebenanlagen verbreitert. Für Durchgangsverkehre werde die Röselerstraße unattraktiver, die Verkehre wie bisher aber möglich sein.
Die Verwaltung gehe von einer Verlagerung des Verkehrs auf den Senior-Blumenberg-Gang im untergeordneten Maße aus.

- Ein Anwohner am Marstall meinte zur Toilettendiskussion, dass die Einwände nicht nachvollzogen werden könnten und er froh sei, dass es die Anlagen gebe.
Er (Sprecher) dankte den Damen und Herren des Bezirksrates und der Verwaltung für die stattgefundenen Gespräche mit der BI Marstall.

TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 3.1.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1792/2014 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte, dass der Bebauungsplan bereits im September von der Verwaltung vorgestellt worden sei und wies auf den vorliegenden Änderungsanträge hin.

TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1792/2014:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803- Wohnbebauung Große Pfahlstraße-

(Drucks. Nr. 15-2308/2014)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den rot/grünen Änderungsantrag sowie den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
Bezirksratsherr Engelke begrüßte, dass der Garagenplatz nun anders genutzt und Wohnraum geschaffen werde. Da dadurch 12 Garagenplätze wegfallen, könne man nur an den Investor appellieren, die Tiefgarage ausreichend groß zu gestalten, sodass die jetzigen Garagenmieter auch berücksichtigt werden können.
Zum Änderungsantrag führte Bezirksratsherr Engelke aus, dass man den privaten Investor nicht zwangsbeglücken könne. Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der mit einem Durchführungsvertrag verbunden sei. In dem Vertrag könne man die Forderungen aufnehmen.
Herr Zunft erläuterte, dass der heutige Beschluss den Zielen und Zwecken gelte. Danach werde beschlossen, dass eine Planung mit 3 bis 5 geschossigen Mehrfamilienhäusern öffentlich ausgelegt werde. Es sei richtig, dass zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag gehöre, in dem Vereinbarungen mit einem Investor getroffen werden könnten. Man müsse aber bedenken, dass es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, der den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und angemessen sein müsse.
Die Verwaltung werde mit dem Investor sprechen und schauen, was zu vereinbaren sei.
Bezirksratsfrau Kupsch sagte, dass die vorgelegten Änderungsanträge etwas rabiat Forderndes hätten. Wenn Wohnungen zu sozial verträglichen Preisen vermietet werden, handelt es sich um Mietwohnungen. Inhaltlich komme es daher zu Konflikten.
Bezirksratsherr Nebedahl erklärte, dass der gemeinsame Änderungsantrag sehr maßvoll sei und 6 Mietwohnungen eine berechtigte Forderung seien. Man müsse aber betonen, dass auch der Markt für Eigentumswohnungen in der Oststadt vorhanden sei. Daher werde der Punkt 2 und 3 des SPD-Antrages nicht unterstützt.
Bezirksratsherr Hogh führte aus, dass eine Bebauung grundsätzlich begrüßt werde. Im weiteren Verfahren werde er (Sprecher) den Wunsch nach einem Baustellenkonzept einbringen. Den rot/grünen Änderungsantrag könne er unterstützen, der SPD-Änderungsantrag könne nicht unterstützt werden, da dieser rechtlich fragwürdig sei.
Bezirksbürgermeister Sandow schlug die Abstimmung in den einzelnen Punkten vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Bebauungsplan Nr. 1780 -Große Pfahlstraße- und dem zu schließenden Durchführungsvertrag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor folgende Forderungen des Stadtbezirksrates zu verhandeln und möglichst durchzusetzen.

1. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch öffentliche Förderung und Belegrechte möglichst dauerhaft sichergestellt, dass mindestens sechs der
Wohneinheiten auf dem Grundstück als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.1.1.2.
Änderungsantrag zu DS 15-1792/2014: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 -Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-2320/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Bebauungsplan Nr. 1780 -Große Pfahlstraße- und dem zu schließenden Durchführungsvertrag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor folgende Forderungen des Stadtbezirksrates zu verhandeln und möglichst durchzusetzen.

1. mindestens 17 der 31 geplanten Wohnungen werden nicht als Eigentumswohnungen, sondern Mietwohnungen geschaffen; die Bildung von Sondereigentum zumindest in den direkt an der Großen Pfahlstraße liegenden Gebäudeteilen wird ausgeschlossen;

2. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Abschluss des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass mindestens 40 % der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten dauerhaft auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 6/9/2 abgelehnt.
2) 6/8/2 abgelehnt

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Drucksache zur Abstimmung:

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1803 - Große Pfahlstraße -
Errichtung von drei III - V-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Mit Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-2308/2014 mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.1.2.
Um- und Neubau in der Röselerstraße
(Drucks. Nr. 15-2284/2014 mit 1 Anlage)

Herr Hauck stellte die Planungen zum Um- und Neubau der Röselerstraße anhand einer Präsentation vor.
Bezirksratsherr Nebendahl begrüßte grundsätzlich die Verbreiterung der Nebenanlagen und die geplanten Aufpflasterungen. Während der Bauphase sei der hohe Bedarf einer Querungshilfe über die Osterstraße aufgezeigt worden. Derzeit befinde sich dort eine Baustellenampel mit Anforderungsdrücker. Daher wünsche sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bereich der Fußgängerschutzinsel einen Zebra-Streifen.
Auf dem Parkhaus befinde sich eine Sky-bar, die im Sommer stark frequentiert werde. Daher stünden dort viele Fahrräder auf dem Gehweg und man wünsche sich im Bereich der Bäume auch noch weitere Fahrradbügel.
Hinsichtlich der Ein- und Ausfahrt des Anliegerweges könnte man die Bäume am Stellplatz enger fassen, damit man besser vom Parkhaus in die Straße einfahren könne.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass hier die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung gelange. Der Umbau sei nur durch die Baumaßnahme ausgelöst worden. Der Investor beteilige sich zwar mit einer hohen Summe an den Umbaukosten, aber auf Grund der Heranziehung der restlichen Anlieger müsse die Drucksache abgelehnt werden.
Verwunderlich sei, dass die Verwaltung eine Planung vorlege, in der eine Staubildung mit eingeplant sei. Für die Röselerstraße sei eine teure Pflasterung geplant und in der Marktstraße werde ein bisschen herumgebastelt und dann gehe das alte Pflaster weiter. Dies sei optisch nicht optimal.
Die geplante Parkflächenbreite mit 2,00 m sei für einen Großteil der Fahrzeuge zu schmal, meinte Bezirksratsherr Engelke. Die 75 cm breiten Gossen sollen zu einer Verringerung der Geschwindigkeit führen, da die Straße optisch schmaler wirke. Dies werde doch stark angezweifelt.
Bezirksratsherr Hogh fragte, wie das Beleuchtungskonzept für den Bereich der Röselerstraße aussehe. Seines Erachtens müsse eine Gehwegbeleuchtung für sehbehinderte Menschen vorhanden sein.
Herr Hauck antwortete, dass die Beleuchtung im Plan dargestellt sei und der Straßenraum sowie die Nebenanlagen ausreichend ausgeleuchtet werden.
Herr Hauck legte dar, dass die Verwaltung ein großes Interesse daran habe, dass die Drucksache in der heutigen Sitzung beschlossen werde, damit mit dem Umbau der Nebenanlagen im Bereich Osterstraße/ Röselerstraße zeitnah begonnen und in diesem Jahr abgeschlossen werden könne. Die Grunderneuerung im weiteren Bereich solle als Folgemaßnahme im Frühjahr abgeschlossen werden.
Eine Querungshilfe Osterstraße sei nicht Bestandteil der Beschlussdrucksache und könne in einem separaten Antrag aufgegriffen werden, da dafür auch eine Verkehrserhebung erfolgen müsste. Die Zufahrt sei beidseitig verbreitert worden, sodass auch die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge sichergestellt sei. Der Hinweis auf mehr Fahrradbügel werde mitgenommen und geprüft.
Zu den Anliegerbeiträgen führte Herr Hauck aus, dass die Arbeiten im Bereich Osterstraße/Röselerstraße zu 100 vom Investor getragen werden. Für die darüber hinaus gehenden Maßnahmen werden Beiträge für alle Anlieger, auch den Investor erhoben. Bei der nutzbaren Breite der Parkstände sei eine Breite von 2,00 m Standard. Darüber hinaus gebe es noch ein Lichtraumprofil, welches in den Gehweg ragen könne. Insgesamt könne man mit einem Parkstand von 2,20 m rechnen, welcher auch nach heutigen Gesichtspunkten ausreichend sei. Die breiten Gossen seien aus planerischer Sicht ein gewünschtes Element, ein höherwertiges Material könne dort eingebaut werden. Die reduzierte Fahrbahnbreite ermögliche weiterhin einen Begegnungsfall PKW/Radfahrer, ohne auf den Pflasterstreifen fahren zu müssen.
Ergänzend sei auszuführen, dass die Verwaltung langfristig plane, den Bereich in die Tempo 30 Zone der Innenstadt zu integrieren. Stauereignisse seien in jede Straßenverkehrsplanung einzuplanen. Punktuelle Ereignisse würden durchaus zu einer Überlastung führen, die in diesem Bereich aber durchaus tragbar sei.
Insgesamt werde eine erhöhte Aufenthaltsqualität geschaffen.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob der Anlieger der Baumaßnahme die Nebenanlagen in einem größerem Maße als bisher wieder herstellen müsse. Dieses würde sich bei der Anwendung der STRABS niederschlagen und man könne nicht von einer Wiederherstellung sprechen. Die Umbaumaßnahme insgesamt werde ausschließlich dem Bauprojekt an der Ecke Osterstraße verdankt. Ansonsten wäre die Straße in diesem Jahr nicht überplant worden.
Durch die Verengung der Fahrbahnbreite werde bewusst eine Verlangsamung des Verkehrs herbei geführt, eine Begegnung von PKW und LKW sei keinenfalls möglich. Durch die höherwertigen Gossen werde der Ausbau der Straße unnötig verteuert. Dies sei völlig unmöglich, da sich noch nicht einmal zwei PKWs auf der Straße begegnen könnten.
Die Verwaltung nehme bewusst in Kauf, dass Stauungen durch Gegenverkehre entstehen.
Hinsichtlich des Lieferverkehrs werde mit erheblichen Problemen gerechnet, ganz zu Schweigen von Müllfahrzeugen.
Insgesamt könne der Planung so nicht zugestimmt werden und die Drucksache werde in die Fraktion gezogen, damit noch einige Änderungsanträge vorbereitet werden können.
Bezirksratsfrau Kupsch bemängelte, dass kein Fahrradweg mit eingeplant worden sei.
Bezirksratsherr Prokisch fragte nach, was barrierefreie Außenbewirtschaftung bedeute. Herr Hauck stellte klar, dass er ausgeführt habe, dass die Gesamtbreite der Fahrbahn von 5,00 m einen Begegnungsverkehr LKW/PKW ermögliche und das Asphaltband mit einer Breite von 3,50 m eine Begegnung PKW/Fahrrad. Dieses werde der Funktion der Straße gerecht. Die Rückstausituation sei nach dem Umbau die gleiche wie bisher. Es sei richtig, dass die zukünftige breitere Nebenanlage im Bereich der Osterstraße/Röselerstraße vollständig vom Investor getragen werden müsse. Darüber hinaus seien aber auch Schäden über die Nebenanlagen hinaus in die Fahrbahn hinein aufgetreten und dies impliziere die neue Planung. Durch die höhengleiche Ausgestaltung der Nebenanlagen sei eine Außenbewirtschaftung grundsätzlich möglich. Eine Bewirtschaftung aus der Fahrbahn werde es natürlich niemals geben.
Bezirksratsherr Nebendahl erinnerte daran, dass eine Fahrbahnbreite von 5,00 m auf der Hindenburgstraße wunderbar funktioniere.

Antrag,
dem Um- und Neubau in der Röselerstraße zuzustimmen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.2.1.
Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

Herr Clausnitzer stellte kurz die Drucksache vor.
Bezirksbürgermeister Sandow verwies auf die vorliegenden Änderungsanträge.
Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Engelke meinte, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE Grünen belege, dass eine Verlegung des Bürgeramtes Mitte an den Standort Schützenplatz auf Grund der bestehenden Anbindungen Unsinn sei. Der SPD-Antrag sei eine Bankrotterklärung zum Beschluss zur D-Linie. Bezirksratsherr Engelke beantragte hier die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.
Bezirksratsherr Sylvester ergänzte, dass in Hannover die Bustüren auf der rechten Seite aufgehen, daher könne die geforderte Wegeführung über die Lister Meile nicht funktionieren. Bezirksratsherr Hogh bemerkte zu den Änderungsanträgen, dass dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zugestimmt werden könne, da er den vorgeschlagenen Standort des Bürgeramtes ablehne. Eine getrennte Abstimmung des SPD-Antrages werde begrüßt, da er (Sprecher) den Punkt 3 nicht mittragen könne, da er nicht Bestandteil des Nahverkehrsplans sei und nicht in die Zuständigkeit eines Bezirksrates falle. Die Verwaltung habe mit der Stellungnahme eine gute Arbeit abgeliefert, insbesondere werde begrüßt, dass die Verwaltung den Bedarf von Fahrradabstellplätzen an ÖPNV-Haltestellen gesehen habe.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den SPD-Änderungsantrag in den einzelnen Punkten vor.
Bezirksratsfrau Konopinska bemerkte, dass die Buslinien bereits während des Umbaus der Kurt-Schumacher-Straße umgeleitet wurden und es sei aufgefallen, dass den Fahrgästen die Möglichkeit genommen werde, am Hauptbahnhof auszusteigen.
Bezirksratsherr Sylvester ergänzte, dass die Buslinien erst ab der Haltestelle Ernst August Galerie von Fahrgästen aus dem Umland genutzt werden. Daher sei die vorgeschlagene Linienführung kontraproduktiv.
Bezirksratsherr Albrecht hob hervor, dass der Antrag aufzeige, dass die Kurt-Schumacher-Straße durch die falsche Entscheidung zur D- Linie künftig zur Katastrophe werde.
Daher könne der Gesamtdrucksache auch nicht zugestimmt werden.
Zum Änderungsantrag der Grünen sei auszuführen, dass der Standort längst an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sei, da sich innerhalb von 600 m eine U-Bahn-Haltestelle befinde.
Bezirksratsfrau Demir betonte, dass die Bezirksratsfraktion der SPD bei dem Beschluss zur D-Linie enthalten habe.

TOP 3.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1808/2014: Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-2309/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den SPD-Änderungsantrag in den einzelnen Punkten zur Abstimmung.

Antrag
Der Stellungnahme zum Nahverkehrsplan wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
1. Zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße und der Kreuzung am Ernst-August-Platz wird der Fahrweg für die Regiobuslinien 300, 500, 700 zukünftig über die Otto-Brenner-Straße bis zur Hamburger Allee, dann rechts in die Hamburger Allee und dann über die Lister Meile zum ZOB vorgesehen;

2. in den Planungen für die Wartehäuschen für die Fahrgäste des Nahverkehrs werden wieder Sitzbänke verwendet, die eine wärme- und kälteisolierende Auflage wie z.B. Holz haben. Gerade ältere Menschen mit Gelenkbeschwerden können sich bei Minustemperaturen im Winter nicht auf Metallbänke setzen.

3. zur weiteren Gewinnung von Fahrgästen und Erweiterung des Personenkreises, der den ÖPNV nutzt, werden die Fahrpreise zukünftig höchstens in Höhe der Inflationsrate angehoben, nicht jedoch darüber hinaus;

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 11/6/0
2) einstimmig
3) 5/9/2


TOP 3.2.1.2.
Änderungsantrag zu DS 1808/2014, Nahverkehrsplan der Region Hannover; Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-2310/2014)

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stellungnahme wird um folgenden Satz ergänzt:

Für den Fall, dass das neue Bürgeramt Mitte an der jetzigen Kfz-Zulassungsstelle (Am Schützenplatz) realisiert wird, soll die Region möglichst unverzüglich eine ÖPNV-Anbindung für diesen Standort planen und umsetzen.

5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen.

Danach stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014 der Region Hannover zuzustimmen.

Mit Änderungen aus DS.Nr. 15-2309/2014 mit 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.2.2.
Denkmal für Suchtverstorbene
(Drucks. Nr. 1827/2014)

Antrag,
Entsprechend des Antrags der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 2676/2012) und gemäß den unten wiedergegebenen konzeptionellen Vorbereitungen der Verwaltung, einen Gedenkort für verstorbene suchtkranke Menschen auf dem Neustädter Friedhof zu gestalten, wird ein Gedenkstein realisiert.

Ohne Aussprache mit 13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.



TOP 3.2.3.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Abgesetzt

TOP 3.3.
Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2015
Bezirksbürgermeister Sandow schlug vor, dass zuerst der interfraktionelle Antrag zu den Repräsentationsmitteln beraten wird. Danach sollten die Änderungsanträge in der Reihenfolge der Vorlage der Verwaltung beraten und im Anschluss der Gesamthaushalt abgestimmt werden.

TOP 3.3.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1700/2014 (Haushaltsplanentwurf 2015 –
Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Mitte

(Drucks. Nr. 15-2230/2014)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2015 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111,
bei Konto 43180000 für den Stadtbezirk Mitte (01) veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 29.700,- EUR
wird der folgende Betrag für Verfügungsmittel ausgewiesen:

Konto 42711000 Repräsentationsmittel Bezirk Mitte (01) 1.500,- EUR

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 3.3.1.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte zum Haushaltsplanentwurf 2015
(Drucks. Nr. 15-2327/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow rief die in der Anlage angeführten Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung auf. Diese wurden wie in der anliegenden Liste verzeichnet, abgestimmt.

Die Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Mitte sind in der Drucksache zusammengefasst und wurden wie auf den Anträgen vermerkt, beschlossen.

TOP 3.3.1.
Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast meinte, dass der Haushaltsplanentwurf im Bereich des Investitionsprogramms sehr intransparent sei.
Zukünftig sollte sich die Darstellung hier ändern, damit eine Zustimmung erfolgen könne. Bezirksratsherr Albrecht ergänzte, dass die Verwaltung aufgefordert worden sei, die stadtbezirksbezogenen Kosten gesondert darzustellen. Es sollte künftig ein Vorstoß unternommen werden, dass die Bezirksratsrelevanz deutlicher hervortrete.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Haushaltsplanentwurf zur Abstimmung.

Antrag,
die Haushaltssatzung 2015 zu beschließen.

Der Stadtbezirksrat Mitte nimmt den Haushaltsplanentwurf 2015 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen, den vom Stadtbezirksrat Mitte beschlossenen Änderungsanträgen zuzustimmen.

TOP 3.3.2.
Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

Der Stadtbezirksrat Mitte nimmt den Haushaltsplanentwurf 2015 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen, den vom Stadtbezirksrat Mitte beschlossenen Änderungsanträgen zuzustimmen.

TOP 3.3.3.
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)


Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die vorliegenden Änderungsanträge hin.

TOP 3.3.3.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept IX
(Drucks. Nr. 15-2306/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag in den einzelnen Punkten zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache wird im Anhang 1 wie folgt geändert:

1. laufende Ziffer 5; Dezernat I im Teilhaushalt 18 (Haushaltsreste Stadtbezirke):

Der Punkt wird gestrichen, Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte werden wie bisher auf das folgende Haushaltsjahr übertragen;

2. laufende Ziffer 7; Dezernat I im Teilhaushalt 18 (zukünftiger Ansatz Stadtbezirke):

Der Punkt wird gestrichen. Auf die Maßnahme wird verzichtet.

3. laufende Ziffer 101; Dezernat VI im Teilhaushalt 61 (Aufwendungszuschüsse Belegrechtswohnungen):

Der Punkt wird unter Berücksichtigung der zunehmenden Enge auf dem Wohnungsmarkt und der erhöhten Notwendigkeit der menschenwürdigen Unterbringung von Wohnungslosen gestrichen.

Der ersparte Aufwand reduziert sich damit auf 0 €.

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) einstimmig
2) einstimmig
3) einstimmig

TOP 3.3.3.2.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu DS 1916/2014: Haushaltssicherungskonzept IV
(Drucks. Nr. 15-2311/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Antrag in den einzelnen Punkten zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache wird im Anhang 1 wie folgt geändert:


1. laufende Ziffer 26; Dezernat II im Teilhaushalt 32 (Gebührenerhöhung Spielhallen):
Der Punkt wird wie folgt geändert:
unter Berücksichtigung der sozialen Folgekosten der Spielsucht, Verschuldung und Insolvenz der Betroffenen wird die Gebührenkalkulation geändert und bereits ab 2015 eine Gebührenerhöhung für Spielhallen von je 30.000,- € für 5 Jahre umgesetzt

Der Ertrag erhöht sich damit bereits 2015 von 300.000,- € auf 1.500.000 €.

2. Erhöhung Vergnügungssteuer

Der Steuersatz der Spielgerätesteuer für Geldspielgeräte wird in § 7 Abs. 5 der Vergnügungssteuersatzung von 18 % auf 40 % des monatlichen Einspielergebnisses für jedes Gerät erhöht. Eine Erdrosselungswirkung wird von den Gerichten mit der Begründung verneint, dass sich das Geschäft vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl von Spielhallen offensichtlich lohnt.

3. keine Verkäufe mehr von Grundstücken in Mitte

In Zukunft wird nicht mehr mit dem Erzielen von Verkäufen von Grundstücken im Stadtbezirk Mitte gerechnet, der Ansatz wird auf 0,- € reduziert.

4. Anpassung Gewerbesteuer

Der Hebesatz zur Gewerbesteuer wird zum 01.01.2015 an andere Großstädte (Dortmund 485 %, Duisburg 490 %, München 490 %, Essen 480 %, Gelsenkirchen 480 %, Bielefeld 480 %, Hagen 500%, Bochum 480 %) angeglichen und um 20 Prozentpunkte von 460 % auf dann 480 % erhöht.

Die Mehreinnahmen der Landeshauptstadt belaufen sich dann auf über 20 Mio. € jährlich.

5. Kostenerstattung vom Land Niedersachsen

Hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen wird entsprechend Art. 57 Abs.4 NdsVerf eine vollständige Kostenerstattung vom Land Niedersachsen eingefordert, die Mehreinnahmen belaufen sich damit dann auf über 10 Mio € jährlich.

Abstimmung in den einzelnen Punkten:
1) 11/1/2
2) 7/0/8
3) 6/7/2 abgelehnt
4) 6/5/4
5) einstimmig


TOP 3.3.3.3.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2017(HSK IX) DS 1916/2014
(Drucks. Nr. 15-2307/2014)

Antrag
HSK-Block Dezernatsquote
Neue Maßnahme
Teilergebnishaushalt 99/Allgemeine Finanzwirtschaft
Produkt 61101 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlage, Ordentliche Erträge

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussdrucksache zur Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit für Hannover zu erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll der aktuelle Steuersatz von 18 % auf dann 20 % erhöht werden.

Durch Beschluss aus Drs. Nr. 15-2311/2014 Punkt 2 erledigt!

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,
zu beschließen:
Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX) umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2017 und hat ein Volumen von 34.300.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.


Mit Änderungen aus den Drucksachen Nr. 15-2306/2014 und Nr.15-2311/2014 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen beschlossen.

TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 4.1.1.
Zuwendung an die Johanneskirche Hannover
(Drucks. Nr. 15-2208/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Johanniskirche Hannover erhält für die Anschaffung von Sitzkissen und
altersangemessenem Spielzeug für das Winterspielplatz-Projekt eine Zuwendung
in Höhe von 650,00 €.
Grundlage ist der Antrag vom 12.08.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.1.2.
Einladung zu einem Theaterbesuch
(Drucks. Nr. 15-2210/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksbürgermeister lädt im Namen des Bezirksrats Mitte alle Kita´s und
Grundschulen im Stadtbezirk Mitte zu einem Theaterbesuch in die Theaterwerkstatt des
Raschplatzpavillons ein.
Der Bezirksrat Mitte stellt für den Theaterbesuch bis zu 3.500 € aus Bezirksratsmitteln zur
Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungsstellung und wird dem Bezirksrat
zur Kenntnis vorgelegt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 5.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
(Drucksachen werden ggf. nachgericht)


TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Kultur, Sprache und Leben in Deutschland - Ein Basiskurs"
(Drucks. Nr. 15-2287/2014)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Verein Phoenix e.V. 657,- € zur Förderung des Projektes "Kultur, Sprache und Leben in Deutschland - Ein Basiskurs" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 01.09.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über die stattgefundenen Stolpersteinverlegungen am Bohlendamm und in der Leisewitzstraße.
Außerdem gebe es erste Auswertungen des Fachbereichs Wirtschaft zur Aufwertung der oststädter Lister Meile.
Die Stadtteilrunde Calenberger Neustadt habe getagt und auf die Sorgen hingewiesen, die durch eine Kürzung der Zuwendungen an Vereine und Verbände entstehen.

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Göttler teilte mit, dass zwischen der Schulverwaltung und dem Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium eine einvernehmliche Lösung bezüglich des Pendelverkehrs gefunden worden sei. Dem Förderverein der Schule werden Mittel zur Verfügung gestellt, um 40 Fahrräder anzuschaffen. Diese Fahrräder verblieben auch nach Beendigung der Auslagerung in die Birkenstraße im Eigentum des Fördervereins. Zudem übernehme die Verwaltung die Kosten für zusätzliche Fahrkarten für den ÖPNV.
Für Ende Januar werde mit der Inbetriebnahme der Mobilen Unterrichtsräume gerechnet.

Frau Göttler verwies auf das Projekt Fluxx.
Das Projekt der Stadt und Region Hannover biete seit 1. September ein neues Angebot für kurzfristige Kinderbetreuung an.
Die Notrufnummer zur Kinderbetreuung 0511 168-32110 ist seit dem 1. September freigeschaltet. Näheres Informationsmaterial wurde auf die Tische gelegt.

Frau Göttler wie auf folgende Termine hin:
- 02.11.2014: St. Martins Umzug in der Innenstadt
- 22.11.2014: 50 jähriges Jubiläum der Katholischen Familienbildungsstätte
- 26.11.2014: Start des Weihnachtsmarktes

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 9.2.5.
Anlieferpraxis in der Innenstadt an Samstagen
(Drucks. Nr. 15-2231/2014)

Die Fußgängerzone der Innenstadt ist werktäglich bis 11:00 Uhr zur Belieferung der Geschäfte für Kraftfahrzeuge freigegeben. An Samstagen ist die Anlieferung nur bis 9:30 Uhr zulässig. Nach subjektiver Wahrnehmung unterscheidet sich das Publikum an Samstagen gegen 9:30 Uhr deutlich von dem an Werktagen dort verkehrenden, während Samstags etwas mehr FußgängerInnen dort scheinbar ziellos „schlendern“ wirkt es an Werktagen zielgerichteter, „auf dem Weg zur Arbeit“.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Seit wie vielen Jahren ist diese Regelung so in Kraft?
2. Ist das Aufkommen an Kraftfahrzeugen und FußgängerInnen an Samstagen um 9:30 Uhr nachweislich anders als von Montag bis Freitag, wenn ja in wie fern?
3. Wie hoch ist der Anteil an Anlieferungen in der Innenstadt an Samstagen im Vergleich zu normalen Werktagen (Mo-Fr)?
Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Regelung, dass die Anlieferung an Samstagen bis 09.30 Uhr zulässig ist, besteht seit mehr als 30 Jahren. Die Anlieferungszeiten für die Werktage (Mo. bis Fr.) wurden für den Innenstadtbereich Ende der 90 -Jahre von 10.30 Uhr auf 11.00 Uhr ausgedehnt.

Zu Frage 2 und 3:
Es gibt keine statistischen Erhebungen, ob und in welchem Umfang sich das Fußgängeraufkommen oder der Anteil des Lieferverkehrs an Samstagen von den Werktagen Montag bis Freitag unterscheidet.
Verkehrsbeobachtungen lassen jedoch den Schluss zu, dass sich die Anzahl der Lieferfahrzeuge und das Verkehrsverhalten insbesondere von Fußgängern an Samstagen schon von dem unterscheidet, wie es an den normalen Werktagen fest zu stellen ist.
Die Anzahl der Lieferfahrzeuge scheint an Samstagen geringer, das Fußgängeraufkommen jedoch bereits in dem Zeitraum 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr höher zu sein. Zudem ist an Samstagen ein anderes Verkehrsverhalten der zu Fuß Gehenden zu beobachten. Die zu Fuß Gehenden scheinen sich weniger zielgerichtet und langsamer zu bewegen.

Aus Verkehrssicherheitsaspekten sollte die bestehende Regelung für die Anlieferung beibehalten werden, damit verlässliche und sichere Räume für die Bewegungen der zu Fuß Gehenden in der Fußgängerzone zur Verfügung stehen.

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Anlieferungszeiten in der City
(Drucks. Nr. 15-1583/2014)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag und bat um Zustimmung. Bezirksratsherr Hogh bestätigte, dass die Darlegungen der CDU-Fraktion zutreffen. Für die Verkehrsteilnehmer seien immer dieselben Zeiten relevant, daher sei dem Antrag zuzustimmen. Auf Anregung von Bezirksratsherrn Prokisch wurde der anwesende Vertreter der Polizei als Sachverständiger gehört.
Herr PK Ritter führte zum Anlieferverkehr in der Innenstadt aus, dass das Parkverhalten der LKWs nicht immer optimal sei. Eine Gefährdungslage sei aber aus Sicht der Polizei nicht gegeben.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Anlieferungszeiten in der Fußgängerzone in der City werden am Samstagvormittag auf 11:00 Uhr – wie an den anderen Tagen - verlängert.

5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung: abgelehnt!

TOP 8.1.2.
Belastung der Oberstufenschüler/innen des KWRG wegen des baufälligen Schultraktes durch langes Pendeln
(Drucks. Nr. 15-2212/2014)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte, dass der Antrag aufgrund der Ausführungen der Verwaltung vorerst zurück gestellt werde.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Stadt richtet ein Shuttlebussystem zwischen dem KWRG und der Außenstelle Birkenstraße ein.

zurück gestellt

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Zentraler FB Recht und Ordnung am Raschplatz
(Drucks. Nr. 15-2216/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, das Grundstück des alten ZOB („Lister Dreieck“) rechtlich und technisch bebaubar zu machen und ein zentrales bürgerfreundliches und barrierefreies Verwaltungsgebäude für den Fachbereich Recht und Ordnung zu errichten, in welchem alle bisherigen Teilbereiche des Fachbereichs zusammengefasst werden. Das Grundstück und das Gebäude bleiben im Eigentum der Landeshauptstadt; freie Kapazitäten in dem Gebäude werden von der Landeshauptstadt vermietet.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Urinal am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2213/2014)

Nachdem das bunte, blickoffene und oben offene Urinal vom Andreas-Hermes-Platz zum Landwirtschaftsmuseum versetzt wurde, ist es nach entsprechenden negativen Kommentaren vor Ort inzwischen am Marstall gelandet.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wurden die Anwohner bei den Plänen zur Umsetzung/Aufstellung gehört bzw. beteiligt?
2.) Wie lange soll das Urinal dort verbleiben?
3.) Ist am Marstall vorgesehen ein weniger blickoffenes Urinal zu installieren?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Anwohner wurden bei der Planung und Aufstellung des Urinals (Hummel-Dixi) nicht beteiligt. Dies ist bei der Aufstellung von temporären Dixi-Toiletten nicht erforderlich. Das Hummel-Dixi ergänzt den am Marstall befindlichen Toiletten-Container und kann 24 Stunden am Tag genutzt werden.
Zu Frage 2:
Der Toiletten-Container und das Hummel-Dixi bleiben bis zur Beendigung der Umbaumaßnahmen am Marstall dort stehen. Beides sind Provisorien und werden nach Ende der Umbaumaßnahmen durch eine neue Toilettenanlage ersetzt.
Zu Frage 3:
Es ist nicht vorgesehen, noch eine anderes Urinal aufzustellen (die Bauart des Sichtschutzes der Hummel-Dixis lässt es im Übrigen nicht zu, dies mit einer Dachkonstruktion zu versehen). Tagsüber, von 08:00 bis 22:00 Uhr, kann der geschlossene WC-Container mit Herren- und Damentoilette sowie einer separaten behindertengerechten Toilette genutzt werden.

TOP 9.1.2.
Polizeipräsenz am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2214/2014)

Nach Presseberichten ist noch nicht endgültig geklärt, ob nun eine Polizeiwache zum Marstall kommt oder nicht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wie steht die Verwaltung zu einer dauerhaften Präsenz der Polizei in Form einer „Außenstelle“ am Marstall?
2.) Wie sieht die Polizei ihre zukünftige Präsenz in Mitte auch unter dem Gesichtspunkt des Neubaus am Kopfende des Marstalls zur Schmiedestraße hin?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Die Polizei wurde um Stellungnahme zur Anfrage gebeten.
Die Antwort der Polizei lautet wie folgt:

Der Vorschlag für einen Umzug der Polizei aus den beiden alten Gebäuden in der Herschelstraße in eine neue Unterbringung am Marstall wird von der Polizeidirektion Hannover und vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport positiv begleitet. Hierzu dauern die Prüfungen gegenwärtig aber noch an. Eine Entscheidung ist noch in diesem Monat zu erwarten. Nicht Gegenstand der Überlegungen ist die Einrichtung einer separaten Wache oder Außenstelle der Polizei am Marstall.

TOP 9.1.3.
Zusätzliche Ampelanlagen im Bereich Steintor aufgrund der veränderten Verkehrsführung wegen der D-Linie
(Drucks. Nr. 15-2215/2014)

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wie viele Ampeln kommen zur bisherigen Planung hinzu?
2.) Wir hoch werden die Kosten für die nicht in der alten Planung vorgesehenen Ampeln sein?
3.) Welchen Einfluss werden diese Ampeln auf den Verkehrsfluss haben, da sie im Gutachten für die Verkehrsführung und den Verkehrsfluss nicht vorkamen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Mit der Beschlussdrucksache Nr. 0383/2014 wurden den politischen Gremien der Stadt Hannover die Planungen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte 1 und 2 (Hamburger Allee bis Goseriede) durch die Verwaltung vorgelegt und entsprechend beschlossen. Zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die folgenden Abschnitte 3 bis 5 (Goseriede bis Spinnereistraße) befindet sich eine Beschlussdrucksache in Vorbereitung und wird den zuständigen Gremien und somit auch dem Stadtbezirksrat Mitte voraussichtlich im November 2014 zur Beratung vorgelegt. Die Drucksache erläutert die Planungen und etwaige Veränderungen und Auswirkungen ausführlich.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Überwachung des ruhenden Verkehrs in Schulnähe
(Drucks. Nr. 15-2223/2014)

Der Bezirksrat Mitte hat die Verwaltung zum Haushalt 2014 mit fast einstimmigem Beschluss aufgefordert, ausreichend Mittel bereitzustellen, um die Kontrolldichte und –häufigkeit des ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen in den Morgenstunden vor Schulbeginn deutlich zu verbessern. Der Bezirksrat wollte dies vor allem durch eine personelle Stärkung des Fachbereiches für diese Zwecke erreichen.
Dem Vernehmen nach hat die Fachverwaltung den zuständigen Gremien im Stadtrat bei den Beratungen zu dem Thema dargelegt, dass diese verstärkte Kontrolle auch ohne zusätzliches Personal gewährleistet werden könne.
Nach Subjektivem empfinden von BürgerInnen und Bezirksratsleuten hat sich die Situation nicht oder nur unwesentlich zum Besseren geändert. Noch immer werden viele Einmündungen und Gehwege im Umfeld von Schulen zugeparkt, ohne dass die Fahrzeuge dafür von der Stadt regelmäßig mit einem Strafzettel verziert werden. Darum müssen Schülerinnen und Schüler nach wie vor Fahrbahnen überqueren, die sie nicht oder nur unzureichend einsehen können.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie oft wurde dieses Jahr, insbesondere im Verhältnis zum Vorjahr, vor Schulbeginn das Umfeld der Johanna-Friesen-Schule kontrolliert?

2. Welche Ergebnisse haben die Kontrollen ergeben?
3. Ist die Stadt mit dem Ergebnis der verstärken Kontrollen zufrieden oder plant sie, in Zukunft noch häufiger zu kontrollieren, um eine nachhaltige Verhaltensänderung auf Schulwegen zu erreichen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
1. Das Umfeld der Johanna-Friesen-Schule wurde in diesem Jahr bis einschließlich September 5 Mal überwacht. In demselben Zeitraum des Jahres 2013 war der Verkehrsaußendienst dort 9 Mal vor Ort.

2. Während der diesjährigen Kontrollen vor der Johanna-Friesen-Schule in der Zeit von 7.00 h bis 8.30 h wurden 64 Fahrzeuge zur Anzeige gebracht.

3. Mit Maßnahmen zur Schulwegsicherung reagiert der Verkehrsaußendienst vorrangig auf Bürgerbeschwerden. Diese liegen für 13 Grundschulen vor, bei denen rechnerisch einmal monatlich kontrolliert wird. Tatsächlich werden manche Schulen häufiger und andere weniger häufig aufgesucht.

Sicherlich stellen Fahrzeuge, die in Einmündungen und auf Gehwegen geparkt werden eine Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler dar. Ein mindestens ebenso großes Problem für Grundschüler, die zu Fuß zur Schule gehen, sind jedoch Eltern, die in großer Zahl zur selben Zeit ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen und dort im Haltverbot, in zweiter Reihe und auf Gehwegen kurz halten, um ihre Kinder aussteigen zu lassen, und dann weiterzufahren. Auf Ansprache unserer Außendienstmitarbeiter/-innen reagieren diese Eltern zumeist völlig uneinsichtig: man habe es eilig, man würde ja nur kurz halten.

Dieses Verhalten offenbart eine Einstellung zur Sicherheit von Schulkindern, die sich auch durch eine Verdopplung oder Verdreifachung der Überwachungsfrequenz kaum ändern lassen wird.

TOP 9.2.2.
City-Logistik
(Drucks. Nr. 15-2224/2014)

Vor einigen Wochen war in der Presse von einem Kongress zum Thema „City-Logistik“ zu lesen, auf welchem die Stadt Hannover und VW-Nutzfahrzeuge ihre Vision von progressiver Innenstadtlogistik in Form von kleinen E-Nutzfahrzeugen präsentiert bzw. diskutiert haben. Diese Veranstaltung kann wohl als ein „warm-up“ zum City2030-Dialog gewertet werden.

Schwerpunktmäßig in den Niederlanden, aber auch in einigen anderen europäischen Großstädten, hat der Logistikkonzern DHL Berichten zufolge (http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=4295) sehr gute Erfahrungen mit der Nutzung von Lastenfahrrädern gemacht. Diese Pilotprojekte weitet der Konzern nun auch auf die deutschen Großstädte Frankfurt am Main und Berlin aus (http://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2014/dhl_express_einsatz_fahrradkuriere.html).

In den Niederlanden sparte DHL, eigenen Angaben zufolge, etwa 20.000km pro Fahrrad ein, da der direktere Zugang zu den Zielen im Vergleich zu herkömmlichen Lieferfahrzeugen möglich war.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Sind diese Ergebnisse der DHL-Pilotprojekte in der Stadtverwaltung ebenfalls bekannt und wie wird die Einsatzmöglichkeit in Hannover eingeschätzt?
2. Wird oder hat die Stadtverwaltung bereits mit DHL und anderen Logistikunternehmen bezüglich einer Ausweitung solcher Pilotprojekte auf Hannover Kontakt aufgenommen?
3. Wird im City 2030-Dialog auch der Bereich „City-Logistik“ mittels Lastenfahrrädern und vergleichbaren, wirklich innovativen, Konzepten thematisiert werden?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Stadtverwaltung ist der Einsatz von alternativen Transportmitteln, u.a. Lastenfahrrädern durch Paketdienste (UPS, DHL), in anderen Städten bekannt, wie z.B. Hamburg, Berlin und Frankfurt a.M. Die Ergebnisse zugehöriger Pilotstudien sind im Detail nicht (öffentlich) zugänglich. Die Einsatzmöglichkeiten werden in der Verwaltung diskutiert und sind u.a. Gegenstand einer Konzeptstudie „Klimafreundlicher Wirtschaftsverkehr und Grüne Logistik“ des Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik in Dortmund, die im Auftrag der Region Hannover und unter Beteiligung der städtischen Verwaltung demnächst abgeschlossen wird.

Zu Frage 2:
Ein erster Austausch zwischen Interessenvertretern und der Stadtverwaltung über Ziele, Rahmenbedingungen und Anforderungen wurde durchgeführt. Konkrete Projektansätze liegen nicht vor.

Zu Frage 3:
Die Inhalte des Dialoges Mein Hannover 2030 sind noch offen und können mitgestaltet werden. Eine Thematisierung und Diskussion über City-Logistik mit Lastenfahrrädern im Rahmen des Themas Wirtschaftsverkehr hält die Verwaltung für denkbar.

TOP 9.2.3.
Bestand an Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern
(Drucks. Nr. 15-2226/2014)

In den letzten Jahren hat der Bestand an Fahrradanhängern im Stadtgebiet dem Augenschein nach deutlich zugenommen. Dafür sorgten vermutlich die allgemeine Preisentwicklung sowie der größer werdende Anteil an Familien, die ihre täglichen Wege mit dem Fahrrad anstatt mit dem Auto zurücklegen wollen. Fahrradanhänger gehören, in immer stärkerem Ausmaß, zum Hannoverschen Straßenbild. Dieser Trend verschärft sich offenbar jährlich weiter.
In jüngster Zeit sind zusätzlich Lastenfahrräder in wachsender Zahl hinzugekommen. Diese Fahrradart gehört in den Niederlanden und Dänemark schon seit Jahrzehnten selbstverständlich zum Straßenbild dazu, in Hannover können mittlerweile auch immer häufiger diese zwei- oder dreirädrigen Lastenräder beobachtet werden. Nach Auskünften entsprechend spezialisierter Fahrradhändler sind in diesem Segment konstant schwindelerregende Zuwachsraten zu verzeichnen, was ebenfalls eine Fortsetzung dieses Trends erwarten lässt.
Dafür spricht auch der ständig steigende Radverkehrsanteil in Hannover, zusammen mit dem sinkenden PKW-Besitz.
Leider gibt es in Hannover bislang keine gesonderte Berücksichtigung von Fahrradanhängern und Lastenrädern zum Beispiel bei Abstellanlagen. Insbesondere in Wohngebieten ist es ein riesiges Problem, diese sperrigen aber enorm nützlichen Räder sicher unterzubringen. Der durchschnittliche Kaufpreis von Fahrradanhängern dürfte bei 600-700€ liegen, Lastenfahrräder hingegen kosten meist deutlich mehr als 2000€, was ein entsprechend großes Hemmnis produziert, diese Werte schutzlos im öffentlichen Raum abzustellen.
Für die Planung von Abstellanlagen und weiterer Infrastruktur für den Radverkehr scheint es deshalb sinnvoll, einen Überblick über den messbaren Bestand an Mehrspurigen oder größeren Fahrrädern zu gewinnen, um diese besonders berücksichtigen zu können.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist der Stadt bekannt, in welcher Größenordnung in etwa der Bestand an Lastenfahrräder und Fahrradanhänger in Hannover ist?
2. Lässt die Stadt Hannover, etwa bei ohnehin durchgeführten Verkehrszählungen, den Anteil an Lastenrädern und Gespannen mit Fahrradanhängern gezielt ermitteln?
3. Wenn nein, wäre die Erhebung im Zuge von künftigen Verkehrszählungen möglich und sinnvoll?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Nein, der Verwaltung liegen diesbezüglich keine Angaben vor.

Zu Frage 2:
Nein, bisher zählt die Stadt Hannover nur den Anteil des Radverkehres.

Zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Erhebung von Lastenrädern und Fahrradanhängern im Zuge künftiger Verkehrszählungen nicht sinnvoll, zumal der Aufwand für eine Unterteilung von Fahrrädern erheblich wäre. Es müssten mindestens 3 verschiedene Fahrradkategorien - Normal, Lastenrad und Anhänger – getrennt erfassen werden. Eine differenzierte Erfassung über automatische Zählsysteme ist technisch nicht möglich. Da die Verkehrszählungen überwiegend an Knotenpunkten stattfinden, würde sich der Aufwand pro Zufahrt weiter erhöhen.
Ergänzend ist zu sagen, dass die Dimensionierung von Abstellanlagen nicht anhand von Zählungen an Knotenpunkten erfolgen kann. Dies müsste im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.

TOP 9.2.4.
Ausführung Tempo 30 in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-2228/2014)

Im Jahr 2009 haben die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen in der Innenstadt (0392/2009) eingebracht, der mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen beschlossen wurde. Darin wurde die Stadt aufgefordert, die guten Erfahrungen, die mit Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten gemacht wurden, auch auf die Innenstadt zu adaptieren. Damit würde die Verkehrssicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden erhöht und gleichzeitig der Verkehrslärm reduziert. Da im Innenstadtbereich ohnehin nicht besonders schnell gefahren werden kann würden unnötige Spitzen abgefangen ohne größere Einbußen zu bewirken.
Aktuell plant die Stadt Paris eine flächendeckende Ausweisung von Tempo-30-Zonen, hier ist Hannover schon gut aufgestellt – allerdings existiert noch Potential für etwas mehr Rücksicht auf nichtmotorisierte VerkehrsteilnehmerInnen in der Innenstadt. Unerklärlicherweise wurde der richtungsweisende Antrag bisher jedoch nicht umgesetzt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand von den beschlossenen weiteren Tempo-30-Zonen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Die Planungen zur Einführung von weiteren Tempo 30-Zonen in der Innenstadt sind
mittlerweile so weit vorangeschritten, dass zeitnah in Form einer Informationsdrucksache
über den Planungsstand und den nachfolgenden Umsetzungsstand informiert werden soll.

TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.09.2014- öffentlicher Teil-
Das Protokoll wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen sowie 2 Enthaltungen genehmigt!


Bezirksratsherr Albrecht gab folgende Erklärung ab:
Die Einladung von Oberbürgermeister Schostok für die heute stattfindende Veranstaltung "Mein Hannover 2030" stelle eine Missachtung der Bezirksräte dar.
Einen solchen wichtigen Termin, der auch die Interessen der Bezirksräte tangiere, auf einen Sitzungstermin zu legen, sei eine Frechheit.




Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.10 Uhr!


für das Protokoll



Michael Sandow Britta Fenske
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)