Sitzung Ratsversammlung am 16.10.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.10.2014)
1. Nachtrag (erschienen am 14.10.2014)
Protokoll (erschienen am 27.11.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 10.11.2014

PROTOKOLL

36. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 16. Oktober 2014,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.37 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Blaschzyk) (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau de Buhr) (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
(Ratsherr Hofmann) (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
(Ratsfrau Langensiepen) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Ratsherr Mineur) (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 17. Juli und 11. September 2014

3. A N F R A G E N

3.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Belegung von Bahnzeiten durch die Bundeswehr in den Schwimmbädern Hannovers
(Drucks. Nr. 1739/2014)

3.2. der CDU-Fraktion zu begrenzten Raumkapazitäten der Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 1925/2014)

3.3. der Fraktion Die Hannoveraner zum Zustand und zur Instandhaltung der Brücken im Stadtgebiet von Hannover
(Drucks. Nr. 2000/2014)

3.4. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Beschäftigungsverbote für Menschen mit Duldung
(Drucks. Nr. 2016/2014)

3.5. der Fraktion Die Hannoveraner

3.5.1. zu eventuellen Angriffen auf Andersdenkende in hannoverschen Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 2087/2014)

3.5.2. zur Videoüberwachung in den Bussen und Bahnen der Üstra
(Drucks. Nr. 2088/2014)

3.6. der Fraktion DIE LINKE. zur Wirksamkeit und Umsetzung des enercity Härtefonds
(Drucks. Nr. 2195/2014)

3.7. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Praxis des Betriebs in hannoverschen Flüchtlingsunterbringungen
(Drucks. Nr. 2209/2014)

3.8. von Ratsherrn Leineweber

3.8.1. zur Niedersächsischen Verfassung
(Drucks. Nr. 1869/2014)

3.8.2. zur Gewährung von Krediten (2,902 Mio)
(Drucks. Nr. 1870/2014)

3.8.3. zur Gewährung von Krediten (1,097 Mio. €)
(Drucks. Nr. 1871/2014)

3.8.4. zur Gewährung von Krediten an Mitglieder des Verwaltungsrates
(Drucks. Nr. 1872/2014)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2149/2014)

16. Beschluss über den Jahresabschluss 2012
(Drucks. Nr. 1601/2014 mit 4 Anlagen)

5. Mitgliedschaft des Schulbiologiezentrums im Verein „Verband anerkannter Umweltbildungseinrichtungen Niedersachsen e.V.“
(Drucks. Nr. 1723/2014 mit 1 Anlage)

6. Entscheidung über Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1919/2014)

7. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative,
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

7.1. Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1146/2014 N1 mit 3 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan Nr. 1467 - Am Listholze mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1784/2014 mit 3 Anlagen)

7.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1793/2014 mit 3 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1799/2014 mit 3 Anlagen)

7.4.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1799/2014 E1 mit 1 Anlage)

7.5. Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung - Kreuzriede - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1930/2014 mit 3 Anlagen)

7.6. Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B) Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen)

7.7. Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2147/2014 mit 4 Anlagen)

7.8. Bebauungsplan Nr. 1727, Spittastraße Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2161/2014 mit 4 Anlagen)

8. Weiterer Antrag zur Flächennutzungsplanangelegenheit

8.1. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"

Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1727/2014 mit 4 Anlagen)

9. Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

9.1. Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung - Gertrud-Greising-Weg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1787/2014 mit 3 Anlagen)

9.2. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1943/2014 mit 4 Anlagen)

9.3. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1947/2014 mit 4 Anlagen)

10. Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

10.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord
(Drucks. Nr. 0318/2014 E1 mit 1 Anlagen)

11. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einem Neubau einer IGS in der "Wasserstadt" Limmer
(Drucks. Nr. 1681/2014)

12. A N T R Ä G E

12.1. der CDU-Fraktion

12.1.1. zur Seebühne Maschteich/Open Air am Rathaus
(Drucks. Nr. 1927/2014)

12.1.2. zur Waterloo-Säule
(Drucks. Nr. 1928/2014)

12.2. der Fraktion Die Hannoveraner

12.2.1. zum "Dreck-weg Telefon" und "Dreck-weg App"
(Drucks. Nr. 2058/2014)

12.2.2. zur Beendigung der Besetzung des Weißekreuzplatzes
(Drucks. Nr. 2221/2014)

13. Berufung von einer Prüferin und Abberufung eines Prüfers und einer Prüferin
des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1783/2014)

14. kiss Birkenstraße – Kita Schule Sport
(Drucks. Nr. 1847/2014 mit 3 Anlagen)

15. Verkauf des Grundstücks Alte Döhrener Straße
(Drucks. Nr. 1866/2014 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) berichtete von der Tagung des Niedersächsischen Städtetages, dass Bürgermeisterin Kramarek in das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages gewählt worden wäre. Zudem überbrachte Ratsvorsitzender Hermann aus den Reden des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und des Niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius den Dank an die kommunalen Räte und ihre ehrenamtlichen Kreise vor dem Hintergrund der Flüchtlingspolitik und den dazu zu bewältigenden Aufgaben.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) forderte zudem die anwesenden Mandatsträger auf,
am 5. Niedersächsischen Mentoringprogramm „Politik braucht Frauen“ als Mentoren teilzunehmen, um den eigenen Nachwuchs in Hannover fördern zu können.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Der Rat beschloss, die Punkte 13 bis 15 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 17. Juli und 11. September 2014
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 17. Juli und 11. September 2014 in der jeweils vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Belegung von Bahnzeiten durch die Bundeswehr in den Schwimmbädern Hannovers
(Drucks. Nr. 1739/2014)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Ratsherrn Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1739/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Freibäder/Schwimmhallen, die sich auf den Kasernengeländen der Bundeswehr auf hannoverschem Stadtgebiet befinden, sind ersatzlos gestrichen worden?

Es gab eine Schwimmhalle in der Emmich-Cambrai-Kaserne, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover, die allerdings seit Jahren stillgelegt ist.

Frage 2:
In welchen Freibädern/Schwimmhallen in städtischer Regie oder von Vereinen bzw. privat betriebenen Bädern, die mit einem jährlichen finanziellen Zuschuss durch die LHH in ihrem Betrieb unterstützt werden, werden Schwimmflächen für die Bundeswehr vorgehalten?

Die Bundeswehr trainiert im Anderter Bad, das von der TSV Anderten Betriebsführungsgesellschaft mbH betrieben wird.

Frage 3:
Vorausgesetzt es werden Schwimmflächen für die Bundeswehr vorgehalten: in welchem zeitlichen Umfang, zu welchem Tageszeitpunkt, wie viele Bahnen und zu welchen Konditionen (z.B. Kosten, Gebühren, Personal) werden die Flächen in welchem Bad zur Verfügung gestellt?

Im Anderter Bad werden mittwochs in der Zeit von 14:00 – 15:00 Uhr, donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr und freitags von 14:00 – 15:00 Uhr jeweils zwei Bahnen von der Bundeswehr genutzt. Für eine Schwimmbahn werden der Bundeswehr 10,00 € pro Stunde in Rechnung gestellt.


TOP 3.2.
der CDU-Fraktion zu begrenzten Raumkapazitäten der Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 1925/2014)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 1925/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Mit dem Beschluss der Drucksache 0026/2013 hat der Rat das Leitbild zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Danach erfolgt die Unter-bringung in Wohnungen, Wohnprojekten und Wohnheimen.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses (März 2013) über das Leitbild hatte die Stadt

273 Flüchtlinge in Wohnungen
149 Flüchtlinge in Wohnprojekten
697 Flüchtlinge in Wohnheimen,

insgesamt 1119 Personen untergebracht.

Am 17.09.2014 waren in den Unterkünften insgesamt 1431Flüchtlinge untergebracht, davon

402 in Wohnungen
138 in Wohnprojekten
861 in Wohnheimen
30 in Hotels, Pensionen und Notunterkünften untergebracht.

Das Konzept/Leitbild stellt nach wie vor uneingeschränkt die Grundlage des Verwaltungshandelns dar.

Zur weitergehenden Sicherstellung der Umsetzung des Konzeptes hat der Rat auch bereits insgesamt an 11 Standorten den Neubau von Wohnprojekten/Wohnheimen beschlossen. Davon sind bereits 2 Wohnheime fertiggestellt und voll belegt.

Ein weiteres Wohnheim wird zum Ende des Jahres fertiggestellt werden. Die anderen Standorte befinden sich in der konkreten Planung, werden noch 2014 bzw. 2015 realisiert und spätestens 2016 fertiggestellt.

Da diese Maßnahmen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen gegenwärtig aber nicht ausreichen, um auf die derzeitige Situation ausreichend zu reagieren, musste bereits im Wege einer Notunterbringung auf die Unterbringung in einer Turnhalle und im ehemaligen Schulzentrum in Ahlem ausgewichen werden.

Frage 1:
Welche Bemühungen der Verwaltung gibt es, auf die zunehmende Anzahl von Flüchtlingen zu reagieren?

Die Verwaltung hat mit der Drucksache Nr. 2179/2014 ein Sofortprogramm zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover vorgelegt, mit dem kurzfristig an unterschiedlichen Standorten in der Stadt ca. 1.000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffene werden sollen.

Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Aufnahmekapazitäten der bestehenden Flüchtlingsheime zu vergrößern oder neue Flüchtlingsheime zu bauen?

Die bereits bestehenden, vor allem die neu errichteten Unterkünfte sind unter Berücksichtigung des Leitbildes konzipiert und errichtet worden. Eine nennenswerte, auf einen mittelfristigen Zeitraum ausgerichtete Aufstockung ist nicht möglich und steht auch im Widerspruch zu den Vorgaben des Rates. Die Verwaltung wird zur Unterbringung der Flüchtlinge in Umsetzung des Ratskonzeptes weitere Standorte identifizieren und nach entsprechender Abstimmung mit den politischen Gremien Wohnheime und Wohnprojekte entwickeln müssen.


Frage 3:
Plant die Stadtverwaltung den Bau von Flüchtlingsheimen aus Mitteln des Fonds „Soziale Stadt“ zu finanzieren?

Die Stadtverwaltung plant derzeit nicht den Bau von Flüchtlingsheimen aus Mitteln des Programms Soziale Stadt, da das Programm dies (zumindest zurzeit) nicht zulässt.
Obwohl mit Aufstockung des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt“ seitens des Bundesministeriums den Kommunen eine stärkere Unterstützung durch den Bund bei der Integration von Flüchtlingen zugesagt wurde, gibt es derzeit zur bereits bestehenden Praxis keine Ergänzungen oder Erweiterungen bzgl. der Förderinhalte. Wie die Länder bestehende Spielräume bei der Programmumsetzung nutzen, obliegt diesen. Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum laufenden Programmjahr liegt zwar als Entwurf den Ländern vor, ist aber von diesen noch nicht gegengezeichnet. Seitens des Landes Niedersachsen wird es nach unseren Informationen für das Programmjahr 2014 keine Erweiterung der Förderkulissen geben.
Die bisherige Möglichkeit im Rahmen von bestehenden Gebietskulissen baulich-investive Maßnahmen zur Erneuerung von Wohnungen, Verbesserung des Wohnumfeldes und von Infrastruktureinrichtungen zu fördern, gilt; somit können diese Maßnahmen auch in den Gebietskulissen lebenden Flüchtlingen zu Gute kommen, wenn der Wohnraum der Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten wird.
Das Programm kennt nur eine Neubauförderung für soziale und kulturelle Einrichtungen, nicht aber für den Neubau von Wohngebäuden oder –heimen. Hier könnte die Städtebau-förderung „nur“ im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen z.B. bei der Grundstücksfreimachung (u.a. Abbruch, Bodensanierung) unterstützen, um allgemein Wohnungsbau zu ermöglichen.
Um sozial schwache Gebiete nicht zusätzlich zu belasten, hat die Stadt Hannover aber im Leitbild beschlossen, vordringlich keine Unterbringung in bestehenden Programmgebieten der Sozialen Stadt vorzunehmen. Außerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete gibt es keine Möglichkeit, baulich-investive Maßnahmen aus dem Programm Soziale Stadt zu fördern.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob die Verwaltung die vier Standorte für die Modulunterkünfte mit einer Kapazität für je ca. 100 Menschen benennen könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass dafür bislang die Standorte in der Fusestraße in Hannover-Stöcken und in der Höverschen Straße in Hannover-Anderten ausgewählt worden wären und dass zwei Standorte noch zu benennen seien.

Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in den Wohnheimen und Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wären eine Fluktuation vorherrschen würde und ob diese in den Planungen der Verwaltung eine Berücksichtigung fände. Weiter fragte Ratsfrau Markowis, wie die Verwaltung die derzeit in der Diskussion stehenden Entwicklungen interpretieren würde, wonach Menschen die im Asylbewerberverfahren stünden in Belegrechtswohnungen untergebracht werden könnten.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass eine gewisse Fluktuation berücksichtigt würde. Allerdings sei aktuell festzustellen, dass die Menschen tendenziell und strukturell länger in den Wohneinrichtungen, Wohnprojekten und Gemeinschaftsunterkünften verweilen würden. Das sei unter anderen darauf zurückzuführen, dass die jeweiligen Asylrechtsverfahren, bedingt durch den hohen Zufluss an Flüchtlingen, einen höheren Bearbeitungszeitraum durch die zuständigen Dienststellen in Anspruch nehmen würden und dass die Landeshauptstadt deshalb nicht auf das Sofortprogramm verzichten könne. Stadtrat Bodemann machte deutlich, dass zurzeit niemand prognostizieren könne, in welche Richtung sich die Zuwanderungsproblematik in den kommenden Jahren entwickeln werde. Deshalb sei das Sofortprogramm ein Reagieren auf die derzeitige Lage und für die Zukunft als Vorsorge anzusehen. Zum Thema Belegrechtwohnungen erörterte Stadtbaurat Bodemann, dass sich dazu derzeit das Verfahren und die Rechtsnominierung sehr stark im fluss befände, heftige Diskussionen dazu geführt würden, ein breites Nachdenken zu den planungsrechtlichen Grundlagen stattfinden würde und sozialpolitische Überlegungen von Bund und Land dazu geführt würden, wie auf die Flüchtlingssituation vor diesem Hintergrund reagiert werden könne. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass man Flüchtlinge in Belegrechtswohnungen unterbringen würde, wenn zum einen der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen würde und zum anderen freie Belegrechtswohnungen zur Verfügung stehen würden.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, in welchen Bereichen die Bauverwaltung, in Hinblick auf Standortbenennungen und der Errichtung von Unterkünften, Planungsfehler und temporäre Verzögerungen eingestehen müsse.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass die Verwaltung diesen Eindruck auf keinen Fall bestätigen könne. Man habe in Hannover, gemeinsam mit den Rats- und Bezirksratsmitgliedern eine Situation im Flüchtlingsbereich geschaffen, die sich deutlich von den Situationen in anderen Städten positiv unterscheide.

Ratsherr Nagel (SPD) fragte, welche Verzögerung der Umstand zum Projekt in der Jordanstraße mit sich bringen würde, da die CDU den Antrag zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen habe. Ratsherr Nagel fragte ferner, wie die Verwaltung die Entwicklung der Fluktuation in dem Zusammenhang einschätzen würde, wonach sich die ersten Flüchtlingsströme schnell Unterkünfte bei Freunden und Verwandten in Deutschland gesucht hätten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Stadtbezirksrat ungefähr alle vier Wochen tage und dass somit eine Verzögerung von mindestens diesem Zeitraum eintreten werde. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass zu Beginn der Flüchtlingswelle ca. 40 % der Menschen in städtischen Einrichtungen Unterkunft gesucht hätten. Die anderen Personen hätten Unterkunft bei Bekannten und Verwandten gesucht bzw. Wohnraum auf deren Vermittlung bezogen. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass sich diese Zahlen in der näheren Vergangenheit deutlich verändert hätten, da das Netzwerk einer privaten Vermittlung aufgrund der hohen Anzahl von Zuwanderern nahezu erschöpft sei. Die Verwaltung habe registriert, dass aktuell nahezu 80 % der zuwandernden Menschen in Flüchtlingsunterkünften untergebracht werden müssten.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung Zahlen zur Fluktuation in den Flüchtlingseinrichtungen und dem anschließenden Verbleib der Menschen verarbeite, um diese den politischen Gremien zur Information vorlegen zu können.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es der Stadtverwaltung nicht zustünde Dokumentationen über den Verbleib eines jeden einzelnen zu führen. Die Verwaltung verfüge jedoch über Informationen zur Ankunft, Abgang und die Dauer des Aufenthalts in den städtischen Einrichtungen.

Ratsfrau Barth (CDU) fragte, ob die Verwaltung sicherstellen könne, ob in den Notunterkünften der sozial-psychologische Anspruch, den man in den Leitlinien festgeschrieben habe, auch in der gewohnten Form beibehalten werden könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung in Zusammenhang mit dem Sofortprogramm nur in der Anzahl unterzubringender Menschen Kompromisse eingehen müsse und dass alle sonstigen Qualitätskriterien, die durch den Rat gesetzt worden wären, auch weiterhin Beachtung finden würden. In Bezug dazu würde unter anderen auch weiterhin auf die nachbarschaftlichen Verhältnisse, die Einkaufsmöglichkeiten und auf den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr geachtet werden. Zudem habe die Verwaltung entschieden, dass im Rahmen des Sofortprogramms diejenigen Einrichtungen, die mehr als 100 Menschen Unterkunft gewährten, von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung sozial-fürsorglich betreut würden.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, seit wann der Verwaltung bekannt sei, dass man den eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden könne und ob der Verwaltung bekannt sei, dass ein Hotel in Hannover-Stöcken nur deshalb nicht als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden könne, weil kein Mietvertrag vorliegen würde.

Stadtbaurat Bodemann widersprach dem Vorwurf aus der ersten Frage und erklärte, dass die Landeshauptstadt Hannover in Vergleich zu anderen Kommunen überdurchschnittlich gut aufgestellt sei. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Verwaltung das Hotel deshalb nicht unter Vertrag nähme, weil die finanziellen Forderungen des Anbieters deutlich überzogen seien.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, warum die Verwaltung die Forderung der CDU-Fraktion aus dem Juni 2013 zur Einrichtung einer Projektgruppe die alle Aspekte des Themenkreises Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung beinhalten sollte nicht aufgegriffen habe und warum man erst jetzt, am 30. September 2014, selber zu der Überzeugung käme eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, unter Federführung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung zur schnellstmöglichen Unterbindung von administrativen Hemmnissen innerhalb der Verwaltung einzurichten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung vor einem Jahr noch nicht die Notwendigkeit gesehen habe eine derartige Arbeitsgruppe einzurichten.

Ratsherr Küßner (CDU) fragte, wie die Verwaltung den Widerspruch, entstanden durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsproblematik zum einen und den Artikulierungen aus der Verwaltung zum anderen, wonach in der Flüchtlingspolitik in Hannover „alles Top“ sei, erklären wolle.

Stadtbaurat Bodemann dementierte die Annahme, wonach die Verwaltung die Flüchtlingspolitik als rundum beispielhaft positiv bewertet habe. Man versuche vielmehr den Standard zu erreichen den der Rat der Stadt für die Flüchtlingsunterkünfte in Hannover vorgegeben habe. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass man sich in Bezug auf die Flüchtlingspolitik fragen sollte, ob man für bestimmte Personengruppen, wie Familien oder Alleinerziehenden, welche in Wohnungen, Wohnprojekten und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht wären, eine verbesserte Gesamtsituation herbeigeführt werden könnte. In Hinblick darauf habe man in Zusammenarbeit mit dem Sozialdezernenten Stadtrat Walter sowie MitarbeiterInnen aus dem Fachbereich Soziales das Modellprojekt in der Munzeler Straße zur Unterbringung und Betreuung von Familien auf den Weg gebracht.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, wann die Verwaltung realisiert habe, dass der „hannoversche Standard“ nicht mehr aufrechterhalten werden könne und weiter, ob die Verwaltung eine Verbesserung der Informationspolitik anstrebe, um zumindest Stadtbezirksräte und BezirksbürgermeisterInnen schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Verwaltung wie auch der CDU-Ratsfraktion bekannt sei, dass man seit dem Frühjahr 2014 eine weltpolitische Lage vorfände, die Menschen aus ihren Heimatländern herausdrängen und insbesondere nach Europa kommen lasse. Ferner sei der Verwaltung und auch der CDU-Ratsfraktion bekannt, dass man mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Instrumenten versuchen müsse diese Menschen unterzubringen. Zudem sei das keine singuläre Erkenntnis, sondern in der gesamten Republik bekannt, dass diese Situation noch einmal verschärft seit dem Sommer 2014 andauere. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass die Informationspolitik danach auszurichten sei, den Menschen die aus einer absoluten Notlage heraus nach Hannover kämmen, so schnell und unkompliziert wie möglich eine menschenwürdige Unterkunft anbieten zu können.

Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, warum die Verwaltung mit der Unterbringung von 300 Flüchtlingen im ehemaligen Oststadt-Krankenhaus eines der größten Bauprojekte in Hannover für die kommenden Jahre blockiere. Ratsherr Oppelt unterstrich, dass die Frage vor dem Hintergrund zu betrachten sei, dass das ehemalige Oststadt-Krankenhaus sowohl von der Politik als auch von der Bevölkerung als Notunterkunft angenommen werde, dass viele Flüchtlinge nicht kurzfristig in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten, dass man diese in Hannover integrieren wolle, dass die Unterbringung in den Notunterkünften nur temporär stattfinden solle, dass diese dann in den Wohnungsmarkt überwechseln sollten und dass der Wohnungsmarkt jetzt schon Spannungen in Hinblick auf Verfügbarkeiten unterworfen sei.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass zur Aufbereitung von Flächen für die Wohnnutzung diverse Vorbereitungen getroffen werden müssten. In diesem Zusammenhang müssten Bauleitpläne erstellt, Grundstücke entwickelt, verkauft und in diesem Bezug planerische Vorbereitungen getroffen werden. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Verwaltung genau diese Zeit nutzen wolle, um ein Gebäude, in dem vormals Menschen unter europäischen Hygienestandards gesund gepflegt worden wären, um dieses Potential für die nächsten 1 ½ Jahre für ungefähr 300 Menschen zur Verfügung stellen zu können.

Ratsfrau Jeschke (CDU) bat um einen Sachstandsbericht zu den Finanzierungs-
verhandlungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem Land Niedersachsen und dem Bund zum Thema Flüchtlingspolitik.

Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover indirekt über den Niedersächsischen sowie dem Deutschen Städtetag und in direktem Austausch unter anderen mit dem Niedersächsischen Innenministerium und der Staatskanzlei zur Einschätzung der Lage aus den vergangenen drei Monaten befände. Dazu hätten alle niedersächsischen Kommunen ausgeführt, dass in den vergangenen drei Monaten drastische Steigerungszahlen zu beobachten gewesen sein. In Hannover lägen die Aufnahmezahlen pro Woche aktuell bei 30 bis 40 Menschen. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass die Verwaltung eine entsprechende Haushaltsaufstellung mit einem Ergebnis im Bedarf von 27 Mio. Euro für das Jahr 2015 erarbeitet habe und dass davon nur ein Drittel bis maximal die Hälfte gedeckt sei. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass die durch den Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius angekündigte Erhöhung noch nicht ausreichen würde und dass man sich in Gesprächen mit dem Bund und dem Land befände um zu manifestieren, dass die Flüchtlingsproblematik nicht von den Kommunen allein, sondern nur gemeinsam mit dem Land und dem Bund zu bewältigen wäre.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, warum sich die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der sicherlich nicht mehr lange aufrecht zu erhaltender Standards vehement gegen eine Unterbringung in Zelten sträube.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass man im Rahmen des Sofortprogramms lediglich in der Anzahl der unterzubringenden Personen abweichen werde, dass die Verwaltung durch den Ratsauftrag an die Standards gebunden sei und dass dazu eine Unterbringung in Zelten nicht beschlossen worden wäre.

Ratsfrau Jeschke (CDU) fragte, ob die Verwaltung eine Unterbringung von Flüchtlingen in Kasernen in Betracht gezogen habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung eine Unterbringung in Kasernen prüfen werde, wenn sich Möglichkeiten dazu bieten würden. Man befände sich dies bezüglich, turnusmäßig mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) in Gesprächen, habe jedoch aktuell noch keine Potentiale dazugewinnen können.


TOP 3.3.
der Fraktion Die Hannoveraner zum Zustand und zur Instandhaltung der Brücken im Stadtgebiet von Hannover
(Drucks. Nr. 2000/2014)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 2000/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele dieser Brücken werden jeweils in Regie des Bundes, des Landes und der Stadt unterhalten?

Neben den rund 320 im städtischen Eigentum liegenden Brücken gibt es im hannoverschen Stadtgebiet eine Vielzahl weiterer Brücken in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn, der Wasser- und Schifffahrtverwaltung, des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sowie von z.B. Verbänden. Die Anzahl der nicht in der Zuständigkeit der LHH liegenden Brücken ist der Verwaltung nicht bekannt.

Frage 2:
Wie viele und welche Brücken im Stadtgebiet sind sanierungsbedürftig?

Alle Brücken müssen nach der DIN 1076 regelmäßig geprüft werden, im Wechsel finden alle drei Jahre eine einfache oder eine Hauptprüfung statt. Auf Grundlage der Prüfergebnisse wird ggfs. der Reparaturumfang festgelegt. Sanierungsbedürftig bei den städtischen Brücken sind aktuell die Raschplatzhochstraße und die Brücke Bernadotteallee, die gerade grundhaft saniert, bzw. neu gebaut werden. In Vorbereitung sind die Brücken Vahrenwalder Straße über den Mittellandkanal, Clevertorbrücke und Brücke Dreyerstraße sowie einzelne Brücken in der Eilenriede. Zum Sanierungsbedarf der Brücken anderer Baulastträger kann die Verwaltung keine Aussage machen.

Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Sanierung durchzuführen und wie hoch sind die geschätzten Kosten?

Die Sanierung der angesprochenen städtischen Brücken ist in Arbeit, bzw. wird vorbereitet, die entsprechenden Haushaltsmittel werden bei Vorlage der entsprechenden Kostenschätzungen in den Haushalt eingebracht werden. Für die Sanierung der Raschplatzhochstraße sind 3,5 Mio. Euro veranschlagt, für den Neubau der Brücke Bernadotteallee 550.000 Euro. Kosten für die anderen genannten Brücken können noch nicht benannt werden.

Ratsherr Pohl (CDU) fragte, wann mit einer Kostenberechnung für die Mittellandkanalbrücke Vahrenwalder Straße zu rechnen sei und in welchem Jahr Mittel dafür in den Haushalt eingestellt würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass eine Kostenschätzung für 2014/2015 vorgesehen sei und dass die Mittel für die Brücke Vahrenwalder Straße dann für den Haushalt 2016 eingestellt werden könnten.


TOP 3.4.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Beschäftigungsverbote für Menschen mit Duldung
(Drucks. Nr. 2016/2014)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 2016/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
In der Einleitung heißt es, dass Asylbewerber und Geduldete durch das Asylbewerberleistungsgesetz am Arbeitsmarktzugang gehindert würden. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt jedoch lediglich, wer welche Leistungen (Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen wie z.B. Krankheit) in Anspruch nehmen kann. Den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern und Geduldeten regeln vielmehr das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung.

Der Beschäftigung von Duldungsinhabern kann derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt werden, wenn sich der Ausländer/die Ausländerin seit einem Jahr geduldet, gestattet oder erlaubt im Bundesgebiet aufhält. Hier erfolgt eine so genannte Vorrangprüfung. Nach vier Jahren ununterbrochenen geduldeten, gestatteten oder erlaubten Aufenthaltes ist keine Zustimmung zur Beschäftigung mehr erforderlich. Keiner Zustimmung bedarf es ferner z.B., wenn eine Erlaubnis zur Berufsausbildung erteilt werden soll, sofern diese staatlich anerkannt oder vergleichbar geregelt ist (§ 32 Beschäftigungsverordnung). Asylbewerber können mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach 9 Monaten unselbständig arbeiten.

Der Bundesrat hat am 19.09.2014 dem Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer zugestimmt. Danach ist unter anderen für Asylbewerber und Duldungsinhaber eine Verkürzung der Wartefrist für die Ausübung einer Beschäftigung von 9 Monaten für Asylbewerber und von 1 Jahr für Duldungsinhaber auf 3 Monate vorgesehen. Nach 15 Monaten soll die Vorrangprüfung entfallen. Das heißt, dass sich Asylbewerber und Duldungsinhaber gleichberechtigt mit deutschen und EU Staatsangehörigen auf Stellen bewerben können.

Die Ausübung einer Beschäftigung darf geduldeten Ausländern und Ausländerinnen aber nicht erlaubt werden, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Gründen nicht vollzogen werden können, die sie selbst zu vertreten haben (§ 33 Abs.1 Nr.2 Beschäftigungsverordnung). Zu vertreten haben Ausländer und Ausländerinnen die Gründe insbesondere, wenn sie das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführen (§ 33 Abs.2 Beschäftigungsverordnung).

Sofern Duldungsinhabern also nach § 33 Beschäftigungsverordnung eine Beschäftigung nicht gestattet ist, haben diese es selbst zu vertreten, indem sie falsche Angaben machen, täuschen oder z.B. ihrer Passpflicht nicht nachkommen oder an der Klärung der Identität nicht mitwirken.

Frage 1:
Wie viele Arbeitsverbote (Ausbildungsverbote bitte separat quantifizieren) nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BeschV hat die Verwaltung jeweils in den Jahren seit 2008 erteilt? Bitte differenzieren nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer, Bildungsstand (Schulabschluss, Ausbildungsabschluss, Hochschulabschluss).

Von uns wird statistisch nicht erfasst, in wie vielen Fällen eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung versagt wird.
Wir können aber mitteilen, dass uns kein Fall bekannt ist, in dem einem Ausländer oder einer Ausländerin die Beschäftigung nicht erlaubt wurde, weil er oder sie sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen (§ 33 Abs. 1 Nr.1 Beschäftigungsverordnung).

Frage 2:
Welche Kosten sind unserer Kommune jeweils pro Jahr durch die abgefragten Arbeitsverbote entstanden? (Bitte berücksichtigen: die Aspekte „Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen“, „entstehende Aus- und Weiterbildungsdefizite“, „Behandlungs- und Folgekosten von psychischen Erkrankungen wie Depressionen aufgrund von Perspektivlosigkeit“, „Krankheitskosten – Kostentragung durch Bund bzw. Kommune je nach Einschlägigkeit von AsylbLG bzw. SGB II/XII“).

Siehe Antwort auf Frage 1.
Da eine statistische Erfassung nicht erfolgt, kann die Frage der Kosten pro Jahr nicht beantwortet werden.

Frage 3:
Welche Kosten sind der Stadt Hannover durchschnittlich pro Arbeitsverbot nach § 33 Abs. 1 BeschV entstanden?

Siehe Antwort auf Frage 1 und 2.
Die Kosten pro Fall (= je leistungsberechtigte Person) durch den Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG beliefen sich im Jahr 2013 nach Angaben von OE 50.1 auf durchschnittlich jährlich 10.220 Euro (einschließlich der Kosten im Krankheitsfall sowie der Aufwendungen für die Unterbringung der Flüchtlinge, die dem FB 61 durch den FB 50 erstattet werden). Die Pauschalerstattung des Landes nach dem Aufnahmegesetz beträgt für das Jahr 2013 = 5.036 Euro je Person (ab 2014 Erhöhung auf 5.932 Euro je Person).


TOP 3.5.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 3.5.1.
zu eventuellen Angriffen auf Andersdenkende in hannoverschen Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 2087/2014)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.6.
der Fraktion DIE LINKE. zur Wirksamkeit und Umsetzung des enercity Härtefonds
(Drucks. Nr. 2195/2014)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Praxis des Betriebs in hannoverschen Flüchtlingsunterbringungen
(Drucks. Nr. 2209/2014)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.8.
von Ratsherrn Leineweber

TOP 3.8.1.
zur Niedersächsischen Verfassung
(Drucks. Nr. 1869/2014)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.8.2.
zur Gewährung von Krediten (2,902 Mio)
(Drucks. Nr. 1870/2014)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.8.3.
zur Gewährung von Krediten (1,097 Mio. €)
(Drucks. Nr. 1871/2014)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.8.4.
zur Gewährung von Krediten an Mitglieder des Verwaltungsrates
(Drucks. Nr. 1872/2014)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2149/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2149/2014.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 16.
Beschluss über den Jahresabschluss 2012
(Drucks. Nr. 1601/2014 mit 4 Anlagen)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass Oberbürgermeister Schostok sich zu Ziffer 4 im Antrag der Drucksache im Mitwirkungsverbot gemäß § 88 Abs.
4 NKomVG befände und den Ratssaal bei der Behandlung von Ziffer 4 des Antrages aus der Drucksache zu verlassen) habe.
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffern 1 bis 3 des Antrages zum Jahresabschluss 2012 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1601/2014.

Einstimmig beschloss der Rat, in Abwesenheit von Oberbürgermeister Schostok, die Ziffer 4 des Antrages zum Jahresabschluss 2012 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1601/2014.


TOP 5.
Mitgliedschaft des Schulbiologiezentrums im Verein „Verband anerkannter Umweltbildungseinrichtungen Niedersachsen e.V.“
(Drucks. Nr. 1723/2014 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Mitgliedschaft des Schulbiologiezentrums im Verein „Verband anerkannter Umweltbildungseinrichtungen Niedersachsen e.V.“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1723/2014 mit 1 Anlage.


TOP 6.
Entscheidung über Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1919/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1919/2014.

TOP 7.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative,
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten


TOP 7.1.
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1146/2014 N1 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung - Am Ahlemer Holz, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1146/2014 N1 mit 3 Anlagen.


TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 1467 - Am Listholze mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1784/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung Beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1467 - Am Listholze, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1784/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 7.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1793/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1793/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 7.4.
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1799/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 7.4.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 1799/2014 E1 mit 1 Anlage)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1799/2014 E1 mit 1 Anlage.

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1799/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 7.5.
Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung - Kreuzriede - mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1930/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 640, 1. Änderung – Kreuzriede, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1930/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 7.6.
Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B) Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 7.7.
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2147/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2147/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 7.8.
Bebauungsplan Nr. 1727, Spittastraße Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2161/2014 mit 4 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2161/2014 mit 4 Anlagen.

TOP 8.
Weiterer Antrag zur Flächennutzungsplanangelegenheit

TOP 8.1.
210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1727/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1727/2014 mit 4 Anlagen.
TOP 9.
Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung - Gertrud-Greising-Weg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1787/2014 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FPD) erklärte, dass er aufgrund einer direkten Beteiligung nicht an der Abstimmung zum vorliegenden Antrag teilnehmen werde.
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 626, 1. Änderung - Gertrud-Greising-Weg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1787/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.
Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1943/2014 mit 4 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1943/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 9.3.
Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1947/2014 mit 4 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1947/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 10.
Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlagen)

TOP 10.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord
(Drucks. Nr. 0318/2014 E1 mit 1 Anlagen)
Mit 38 Stimmen gegen 12 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0318/2014 E1 mit 1 Anlage.

Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB im Stadtbezirk Nord nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0318/2014 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einem Neubau einer IGS in der "Wasserstadt" Limmer
(Drucks. Nr. 1681/2014)

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) trug den Antragstext vor und erläuterte weiter, dass ein Antrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen in das Verfahren gegeben worden wäre, indem die Kriterien für die Wasserstadt festgelegt würden. Ratsfrau Pollok-Jabbi wies abschließend darauf hin, dass der Sektor Bildung im Antrag zur Wasserstadt nicht berührt würde und dass man dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. somit zustimmen sollte.

Beigeordneter Klie (SPD) erörterte, dass die Landeshauptstadt diejenigen Schulen einrichte die in Hannover gebraucht würden. Die Verwaltung handele bedarfsgerecht und habe in den vergangenen fünf Jahren vier neue Integrierte Gesamtschulen eingerichtet. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hätten einen Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben, wonach Gebäude sondiert und die Bedürfnisse in den Stadtteilen geprüft werden sollten. Beigeordneter Klie betonte, dass diese Prüfung im Ergebnis eine Integrierte Gesamtschule für die Wasserstadt Limmer bedeuten könnte. Allerdings sähe man keine Notwendigkeit darin gewisse Vorgaben für die einzelnen Stadtteile zu formulieren, sondern würde die Beurteilungen der Stadtverwaltung abwarten.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) entgegnete, dass es bereits Planungen für die Errichtung eines Gymnasiums im Westen der Stadt gäbe und dass im Antrag zu den Kriterien für die Wasserstadt Limmer der Bereich Bildung ausgespart worden wäre.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass man sich klar dazu positioniert habe, im Westen der Stadt ein Gymnasium zu errichten. Man habe jedoch ebenso festgehalten, dass dies nicht für die Wasserstadt vorgesehen sei. In Bezug auf die Wasserstadt Limmer sei der Bürgerdialog abzuwarten und die Entwicklung des neuen Wohnquartiers insgesamt zu beobachten. Erst im Anschluss daran werde man die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen können und über die gewünschte Schulform entscheiden.
Mit 45 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu einem Neubau einer Integrierten Gesamtschule in der "Wasserstadt" Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1681/2014 ab.


TOP 12.
A N T R Ä G E

TOP 12.1.
der CDU-Fraktion

TOP 12.1.1.
zur Seebühne Maschteich/Open Air am Rathaus
(Drucks. Nr. 1927/2014)
Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 12.1.2.
zur Waterloo-Säule
(Drucks. Nr. 1928/2014)
Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 12.2.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 12.2.1.
zum "Dreck-weg Telefon" und "Dreck-weg App"
(Drucks. Nr. 2058/2014)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 12.2.2.
zur Beendigung der Besetzung des Weißekreuzplatzes
(Drucks. Nr. 2221/2014)
Eingebracht und überwiesen:
in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter