Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 15.10.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.10.2014)
Protokoll (erschienen am 05.12.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - VI-01.2 - Datum 14.11.2014

PROTOKOLL

51. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 15. Oktober 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Fahr
Frau Hochhut
Herr Dipl.-Ing. Kleine
Frau Prof. Dr. Ing. Masuch
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Herr Kaminski PR
Herr Weinreich Baureferat
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Grave Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Heesch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Lüdtke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Walter Fachbereich Soziales
Frau Kulczyk Fachbereich Jugend und Familie
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Anträge

1.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

1.1.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

1.1.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 2160/2014)

1.2. Antrag der CDU-Fraktion zu Pfandbehältern
(Drucks. Nr. 1463/2014)

1.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1463/2014 (Antrag der CDU-Fraktion zu Pfandbehältern)
(Drucks. Nr. 2131/2014)

1.3. Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee
(Drucks. Nr. 1466/2014)

1.4. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 1735/2014)

1.4.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1735/2014 (Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen)
(Drucks. Nr. 2289/2014)

2. Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstüzung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt
(Drucks. Nr. 1860/2014)

3. Städtische Kooperation mit dem Unterstützerkreis Flüchtlinge
(Informationsdrucks. Nr. 1862/2014)

4. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

4.1. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

4.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1742/2014 mit 2 Anlagen)

4.1.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"
(Drucks. Nr. 1742/2014 E1)

4.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1795/2014 mit 3 Anlagen)

4.2.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1799/2014 mit 3 Anlagen)

4.2.2.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Auslegungsbeschluss
Änderungsantrag von Martin Zierke - Bürgermitglied in der Kommission Sanierung Limmer - zu Drucks. Nr. 1863/2014 (Wohnbauflächeninitiative, Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße)
(Drucks. Nr. 1799/2014 E1 mit 1 Anlage)

4.2.3. Wohnbauflächeninitiative
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 – Sackmannstraße
(Drucks. Nr. 1863/2014 mit 1 Anlage)

4.2.3.1. Beschluss des Stadtbezirksrats 10 - Linden-Limmer - zu den Änderungsanträgen 15-2559/2014 (Zierke/Fraktion Die Linke) und 15-2264/2014 (Fraktion Die Linke) im Zusammenhang mit der Beschluss-Drs. 1863/2014 Wohnbauflächeninitiative - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 – Sackmannstraße;
(Drucks. Nr. 1863/2014 E1 mit 3 Anlagen)




4.2.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1813, Jordanstraße 30
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1945/2014 mit 2 Anlagen)

4.2.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen)

4.2.6. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2038/2014 mit 3 Anlagen)

4.2.7. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 503, 1. Änderung - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2136/2014 mit 2 Anlagen)

4.2.8. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2147/2014 mit 4 Anlagen)

4.2.9. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727, Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2161/2014 mit 4 Anlagen)

5. Bebauungspläne

5.1. Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen)

5.2. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen)




5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1782, Einrichtungsfachhandel Straße der Nationen
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2137/2014 mit 2 Anlagen)

6. Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 1743/2014 mit 2 Anlagen)

7. Neue Radwegeverbindung zwischen City und Linden
(Informationsdrucks. Nr. 2029/2014)

8. Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen;

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 2033/2014 mit 4 Anlagen)

9. Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1761/2014 mit 11 Anlagen)

9.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1761/2014 (Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover)
(Drucks. Nr. 2185/2014)

10. Bericht der Verwaltung

11. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 2010/2014 mit 1 Anlage)

13. Bericht der Verwaltung

14. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 8.: dem Wunsch der CDU auf formale Behandlung wurde zugestimmt
TOP 4.2.6.: abgesetzt

Ratsherr Engelke fragte zu TOP 4.2.8., ob die Verwaltung die dazu versandte E-Mail kennen und Stellung nehmen würde. Er würde den TOP sonst in die Fraktion ziehen und die Verwaltung zur Klärung bis zur nächsten Sitzung auffordern.

Ratsherr Dette sagte, dass in der Stellungnahme auf die E-Mail eingegangen worden sei. In der E-Mail sei es um den Wunsch eines Ronnenbergers gegangen, eine von den neu zu bauenden Garagen auf hannoverschem Gebiet anzumieten.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass es eine Restfläche am äußeren, westlichen Rand des Plangebietes gäbe, auf der Stellplätze festgesetzt worden seien. Sie sollen von den Ronnenberger Bürgern, die auf der anderen Straßenseite Reihenhäuser und bisher keine Garagen hätten, genutzt werden. Dem Anliegen des Bürgers komme man mit dem Bebauungsplan nach. Die Fläche werde für das eigene Bauvorhaben nicht benötigt.

Stadtbaurat Bodemann stellte klar, dass dem Anliegen öffentlich rechtlich nachgekommen werden könne. Die Fläche befinde sich aber im Privateigentum. Ob der Eigentümer der Fläche eine privatrechtliche Vermietung möchte, könne durch die Verwaltung nicht beantwortet werden.

Ratsherr Küßner berichtete, dass letzte Woche in der Zeitung gestanden hätte, dass der Bauausschuss zur Sitzung des Kulturausschusses eingeladen gewesen sei. Er sagte, dass er keine Einladung bekommen hätte und fragte, ob die anderen Mitglieder des Bauausschusses ebenfalls keine bekommen hätten. Auf der Tagesordnung soll auch gestanden haben, dass der Bauausschuss geladen sei. Er hielt das für vermessen, wenn eine Einladung gar nicht erfolgte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass der Antrag nicht so ausgezeichnet worden sei, dass er auch im Bauausschuss zu beschließen gewesen wäre. Der Antrag sei nicht eindeutig formuliert gewesen. Das Büro für Ratsangelegenheiten habe nicht entsprechend reagiert. In Bezug auf die Anhörung zur Leinewelle habe es ähnliche Irritationen gegeben, so dass das Büro für Ratsangelegenheiten noch einmal auf die Fraktionen zugehen werde, um abzuklären, wie im Einzelnen mit diesen Anträgen umgegangen werden soll. Mitglieder des Bauausschusses seien an ihn herangetreten, so dass er das Büro für Ratsangelegenheiten entsprechend aufgefordert habe, eine Klärung herbeizuführen.

Ratsherr Küßner sagte, dass es kein gutes Bild abgeben würde, wenn man von der Presse gefragt werde, ob man an dem Thema kein Interesse hätte, von der Veranstaltung aber gar nichts wusste.


1. Anträge

1.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

1.1.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)




1.1.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 2160/2014)

Ratsherr Dette begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Ratsherr Förste begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Ratsherr Blaschzyk begründete den Zusatzantrag seiner Fraktion.

Ratsherr Engelke sagte, dass jetzt eine Bürgerbeteiligung stattfinden solle und gestern die Einladung zur Auftaktveranstaltung gekommen sei. Laut Einladung können sich die Bürger bereits bei der Auftaktveranstaltung einbringen. Er bezweifelte, dass es so sein werde. Die meisten Punkte aus dem rot-grünen Antrag seien vernünftig und würden seine Zustimmung finden. Der Antrag käme jedoch zu früh. Es werden Rahmenbedingungen vorgegeben und beschlossen. Den Bürgern erzähle man dann, dass sie in dem Dialog noch etwas ändern können. Änderungen könne es kaum geben, da der Gesamtrahmen bereits vorgegeben sei. Rot-Grün setze sich an die Spitze der Bürgerbewegung, um die Bürger auf die eigene Linie zu bringen. Er fragte, was man machen wolle, wenn der Bürger etwas ganz anderes wolle. Nehme man die Beteiligung ernst, müsse der Antrag dann zurückgenommen werden. Die CDU-Fraktion wolle auf die Durchführung von Architektenwettbewerben verzichten. Er hielt das für falsch. Dieses Gebiet habe die Chance ein Vorzeigeprojekt zu werden. Ein Architektenwettbewerb sei daher besonders wichtig. Es stimme, dass die letzten Bürobauten alle gleich aussehen würden. Er empfand es als wichtig, dass im Wohnungsbau eine gewisse Vielfalt stattfinde. Man müsse das Bauen im Baukastensystem für das Baugebiet vermeiden. Das Baugebiet müsse auch in Punkto Stadtbild lebendig werden. Ein Architektenwettbewerb sei deshalb notwendig.

Ratsherr Mineur bezog sich auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Man habe in dem eigenen Antrag bewusst auf die Nennung eines konkreten Anteils von sozialem Wohnungsbau verzichtet. Man sei der Meinung, dass man, wenn man die Bürgerbeteiligung ernst nehme und das Ganze als Prozess betrachte, man sich mit den Anregungen aus der Bürgerschaft auseinandersetzen müsse. Man könne jetzt noch gar nicht sagen, wie dicht die Bebauung sein werde. Die ursprüngliche Planung habe eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Die neueren Planungen gehen von vielen Geschossbauten aus. Eine feste Quote könne man erst festlegen, wenn die Art und Weise der Bebauung feststehe. Im Prozess müsse man ermitteln, wieviel sozialen Wohnungsbau der Stadtteil vertrage und wieviel man benötige. Selbstverständlich solle der Anteil hoch sein. Man dürfe einen Stadtteil aber nicht überfrachten. Die Ideen zur Entwicklung des Gebiets haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Er sei 2001 mit der Sanierungskommission gestartet. Zu dem Zeitpunkt habe man möglichst viel von dem alten Bestand erhalten wollen. Man habe einen Teil des alten Bestandes zu Lofts umbauen und nur einen Teil abreißen wollen. Das hätte eine ganz andere Bebauung hervorgerufen, als das, was sich im weiteren Prozess durch die Feststellung, dass die Gebäude zu stark verseucht seien, entwickelt habe. Es seien viele Gutachten zur Analyse der Kontaminierung mit Nitrosamiden in Auftrag gegeben worden, um zu ermitteln, ob es Methoden und Möglichkeiten gäbe, die Gebäude zu erhalten. Man habe einsehen müssen, dass das nicht gehe und habe im weiteren Verlauf geplant, alles abzureißen, eine Grundsanierung durchzuführen und neu zu bebauen. Die Pläne der Bebauung mit Einfamilienhäusern haben zum damaligen Zeitpunkt Sinn gemacht. Man habe versuchen wollen, die Menschen in der Stadt zu halten, so wie man es bei der Bebauung des Gilde-Carré umgesetzt habe. Mit dem Hintergrund des Bevölkerungszuwachses in Hannover habe man umdenken und eine kompaktere Bebauung planen müssen. Lege die Verwaltung einen Vorschlag vor, handele es sich nicht um ein abgeschlossenes Verfahren, sondern um einen Einstieg in die Debatte mit den Bürgern.

Ratsherr Nagel wies darauf hin, dass die Bürgerbeteiligung ein ernst gemeinter Prozess sei. Die Intention sei dem Antrag eindeutig zu entnehmen. Dem Antrag sei auch zu entnehmen, dass die Ergebnisse der Beteiligung nicht nur einfach zur Kenntnis genommen werden sollen, sondern während des formellen Verfahrens und im Nachgang Einfluss haben sollen. Man spreche über eine Anwaltsplanung, Diskussionen und Arbeitsgruppen. Die Ergebnisse sollen in die Planungen einbezogen werden. Jetzt zu sagen, dass die Ergebnisse da seien und in das formelle Verfahren eingearbeitet werden müssen, hielt er für kontraproduktiv. Am Ende werde der Rat einen Beschluss fassen. Bis dahin müsse man sich die Möglichkeiten offen halten, gute Vorschläge einzubeziehen. Es gehe darum ein für alle akzeptables Gebiet zu entwickeln. Die Forderung nach einer guten Anbindung an den ÖPNV und die Entwicklung der Infrastruktur beschneide die Beteiligung der Bürger nicht. Man müsse die Chance, hier ein Vorzeigeprojekt zu entwickeln, nutzen.

Ratsherr Dette sagte, dass nicht nur in der Stadt Hannover, sondern auch bundesweit, die Forderung nach mehr Beteiligung an Planungen gestellt werde. Das könne jedoch nicht bedeuten, dass der Bauausschuss bzw. die Ratsmitglieder die Verantwortung komplett abgeben dürfen. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Er erklärte, dass er auch der Sachverwalter derjenigen sei, die sich nicht lautstark artikulieren würden. Diese Menschen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, haben Interesse daran, wie sich das Gebiet entwickelt werde und ihre eigene Umgebung beeinflussen solle. Es gäbe aber auch Menschen, die sich bereits überlegt hätten, dort zu bauen. Viele Interessenten würde man noch gar nicht kennen, weil sie erst nach Hannover zuwandern würden. Ein Teil der Zuwanderer habe nicht so viel Geld. Die Interessen dieser Menschen werden in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nicht vertreten. Hier muss der Rat die Interessenwahrung übernehmen. Man könne daher die Vorschläge, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung erarbeitet werden, nicht zu 100% übernehmen. Die Menschen, die in der Nachbarschaft wohnen und Probleme haben ihre Interessen zu artikulieren, müssen in den Dialog integriert werden. Es müsse ein Moderationsprozess entstehen, damit nicht nur die Interessen derjenigen, die sich am Besten und am Lautesten artikulieren würden, einfließen. Die Interessen derjenigen, die dort noch nicht wohnen müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Er stellte die Frage in den Raum, wer sich für den sozialen Wohnungsbau einsetzen solle. Er ging davon aus, dass die Wohnungsbauunternehmen nicht in den Dialog eintreten werden und es deshalb Aufgabe des Rates sei, für sozialen Wohnungsbau zu sorgen.

Ratsherr Förste meinte, dass die Interessen der Nachbarn und der Menschen im Stadtteil wahrgenommen werden müssen und in gewisser Weise in die Entscheidung einfließen müssen. Es dürfe allerdings nicht passieren, dass der dringend benötigte soziale Wohnungsbau in Hannover verhindert oder verzögert werde. Es müsse ein Kompromiss gefunden werden, weil der günstige Mietwohnungsbau benötigt werde. Die Quote mache Sinn und da sie sich prozentual berechne, würde sie in Abhängigkeit zur Anzahl der tatsächlichen Wohnungen stehen. Wichtig sei es, dass es eine soziale Durchmischung gäbe. Es sei wichtig für das soziale Leben und außerdem auch für die Querfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus durch das höherpreisige Wohnen.

Ratsherr Engelke bestätigte, dass es Aufgabe der Ratsmitglieder sei, die Interessen derjenigen zu vertreten, die sich nicht so laut oder gut artikulieren können oder noch gar nicht wissen, dass sie dort hinziehen werden. Mit dem Antrag sei er weitestgehend einverstanden. Er komme allerdings zum falschen Zeitpunkt. Man müsse sich zunächst ganz offen den Bürgerdialog anhören und daraus dann unter Abwägung aller Interessen den Antrag formulieren. Werde der Antrag jetzt beschlossen, sei es schwierig das im Nachhinein zu ändern. Er habe noch nicht erlebt, dass Beschlüsse zurück genommen worden seien, weil man zur Einsicht gekommen sei. Er wies darauf hin, dass es nicht um eine Überfrachtung des Stadtteils mit sozialem Wohnungsbau gehe, sondern dass es bereits einen Beschluss gäbe, in dem der Anteil festgelegt worden sei. Auf dem Klagesmarkt habe man entsprechend entschieden. Er konnte nicht verstehen, warum in der Wasserstadt ein anderes Maß angesetzt werden solle. Eine Quote hielt er für vernünftig und nichts anderes wollen die Linken mit ihrem Antrag erreichen.

Ratsherr Blaschzyk wies darauf hin, dass auch beim Stadtdialog 2030 die Bürgerbeteiligung im Fokus stehen würde. Es gehe aber niemand davon aus, dass der Bürger auch die Entscheidung treffe. Man müsse zwischen direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung unterscheiden. Es gehe darum, dass man die Bürger in einen Prozess einbeziehe und ihnen die Möglichkeit gäbe, ihre Meinung zu äußern. Die Entscheidung werde am Ende durch die politischen Gremien getroffen. Meine man es mit der Bürgerbeteiligung jedoch ernst, müsse man die Beteiligung am Anfang eines Prozesses durchführen und nicht erst mitten im Prozess.

Ratsherr Nagel erinnerte daran, dass es bei dieser Beteiligung darum gehe, die Ziele festzusetzen und nicht die Details. Man befinde sich in einem Frühstadium des Prozesses. Die Unterstellung, dass bereits alles feststehe, sei falsch. Mit dem Antrag sei eine soziale Quotierung analog des geförderten Wohnraums gefordert worden. Dadurch sei eine gute Durchmischung aller Bevölkerungsanteile gegeben.

Ratsherr Dette war der Meinung, dass in dem Antrag keine direktiven, pointierten Vorgaben enthalten seien. Es seien Vorgaben gemacht worden, wie zum Beispiel der möglichst fortschrittliche energetische Standard der Gebäude, die der rot-grünen Programmatik entsprechen. Es wäre nicht fair, die Bürger erst am Ende der Beteiligung auf sowas hinzuweisen. Es könne dann immer noch darüber diskutiert werden, wie man das Haus mit den energetischen Vorgaben baue. Er wolle sich als grüner Politiker nicht die Entscheidung nehmen lassen, dass man bei einem so zentrumsnahen Gebiet eine Anzahl von zwei Stellplätzen pro Haushalt nicht vorhalten müsse. Für das Gelände gäbe es einen Sanierungsplan bzw. Vorgaben für die zukünftige Bebauung. Daraus sei die Diskussion um die Tiefgaragen entstanden. In dem Sanierungsplan seien Vorgaben enthalten, die den Bau von Tiefgaragen viel zu teuer werden lassen. Die Verkehrspolitik habe dabei keine vorrangige Bedeutung gehabt. In dem Antrag seien Vorgaben enthalten, die in den Dialog einfließen, den beiden Fraktionen aber besonders wichtig gewesen seien und von vornherein Berücksichtigung finden sollen. Er war der Auffassung, dass man von den Nachbarn und den Bauinteressenten viel lernen könne. Gegebenenfalls müsse die Politik aber korrigierend eingreifen.

Ratsherr Hillbrecht sagte, dass Bürgerbeteiligung für sein Verständnis bedeute, dass man sich vorher anhöre, was die Bürger zu sagen haben und könne als Politiker hinterher immer noch sagen, dass man es aus bestimmten Gründen anders haben wolle. Mit dem Antrag gebe man enge Vorgaben und das bevor die Beteiligung überhaupt begonnen habe. Als gewählte Vertreter könne man so vorgehen, dürfe dann aber nicht behaupten, dass es sich um Bürgerbeteiligung handele. Rot-Grün treffe hier Festlegungen auf deren Basis diskutiert werden solle. Er empfand das als eine paternale Form der Bürgerbeteiligung. Diskutieren dürfe man zwar, aber nur in dem Rahmen, der vorgegeben sei.

Ratsherr Nagel glaubte, dass es um ein unterschiedliches Verständnis von Bürgerbeteiligung gehe. Die Bürger ohne Vorgaben offen diskutieren zu lassen und das Ergebnis hinterher zu verwerfen, weil man andere Vorstellungen habe, sei dem Bürger gegenüber nicht ehrlich. Viel ehrlicher sei es, die Bürger zu hören, damit diese aber keine Energie, Zeit und Ressourcen verschwenden, die Richtung vorzugeben. Daran sei nichts verwerflich und das spreche auch nicht gegen die Bürgerbeteiligung. Mit den verschiedenen Punkten aus dem Antrag lege man, wenn es um Sozialverträglichkeit, Anbindung an den ÖPNV, eine gute energetische Quartiersentwicklung usw. gehe, kein enges Korsett an. Das habe mit einer Einschränkung der Bürgerbeteiligung nichts zu tun. Man gehe im Vorfeld offen damit um, was für Erwartungen bestehen, um das Quartier zu entwickeln. Diese Aufgabe habe man als gewählter Vertreter.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2160/2014 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1965/2014 N1 mit 1 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1381/2014 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

1.2. Antrag der CDU-Fraktion zu Pfandbehältern
(Drucks. Nr. 1463/2014)

1.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1463/2014 (Antrag der CDU-Fraktion zu Pfandbehältern)
(Drucks. Nr. 2131/2014)

Ratsherr Dette begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Ratsherr Förste sagte die Unterstützung des Antrags zu. Er erinnerte daran, dass seine Fraktion vor zwei Jahren ebenfalls einen solchen Antrag eingereicht hatte. Er freute sich, dass die Erkenntnis, dass Pfandringe etwas Positives seien, jetzt auch im restlichen Rat angekommen sei. Er wies darauf hin, dass die Obdachlosenzeitschrift „Asphalt“ zu dem Thema gerade eine Kampagne mache.

Ratsherr Blaschzyk freute sich, dass der Antrag seiner Fraktion aufgegriffen und konkretisiert worden sei. Er begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Engelke sagte, dass der einzige Profiteur der Pfandringe aha sei. Aha werde mehr Geld verlangen, weil die Pfandringe und die Plätze drum herum einen höheren Reinigungsaufwand hervorrufen werden. In den Pfandringen werde sich mehr Müll als Pfandflaschen befinden und die Stadtteile werden zugemüllt.

Ratsherr Nagel machte deutlich, dass es sich um ein Pilotprojekt handele, mit dem man die Sinnhaftigkeit prüfen wolle. Man wolle nicht über einzelne Stadtbezirke ein Stigma verhängen. Man müsse aber Bereiche aussuchen, die auch frequentiert werden. Man könne jetzt noch nicht vorhersehen, wie das Ergebnis sei. Er ging davon aus, dass die Hannoveranerinnen und Hannoveraner verantwortungsvoll damit umgehen werden.

Ratsherr Förste sagte, dass man in der Innenstadt gut beobachten könne, wie häufig dort jemand komme und die Mülleimer durchsuche. Er habe die Beobachtung gemacht, dass ca. alle zehn Minuten Pfandsammler kämen. Die Flaschensammler seien teilweise professionalisiert. Er war sich sicher, dass die Pfandringe sehr schnell angenommen werden.

Ratsherr Hillbrecht meinte, dass die Zielgruppe der Pfandringe Leute seien, die im Müll nach Wertstoffen suchen. Indem man Pfandringe aufstelle, institutionalisiere man das Suchen nach Wertstoffen im Müll. Bei aller Berechtigung, die das Ganze aus hygienischen oder unfalltechnischen Gründen usw. haben mag, müsse man sich die Frage stellen, ob das das Ziel sein kann, mit dem grundlegenden Problem so umzugehen. Es gehe um Menschen, die darauf angewiesen seien, im Müll nach Wertsachen zu suchen. Er hielt es nicht für die richtige Methode.

Ratsherr Dette antwortete, dass man keine Sozialpolitik betreiben wolle. Man wolle verhindern, dass die Menschen, die sowieso Pfandflaschen suchen, im Müll wühlen müssen.

Ratsherr Blaschzyk hielt die These, dass die Pfandringe zur Vermüllung beitragen für übertrieben. Ganz im Gegenteil können die Pfandringe dazu führen, dass weniger Müll weggeworfen werde. Die Bereiche Raschplatz und Weißekreuzplatz zum Beispiel würden häufig nicht sehr schön aussehen. Wenn in solchen Bereichen Pfandringe aufgestellt werden, entsorgen die Leute die Flaschen deshalb nicht anderweitig. Die Menschen werden dafür sensibilisiert, die Flaschen geordnet in die Pfandringe zu stellen. Man könne so den Vermüllungszuständen entgegenwirken.

Ratsherr Mineur sagte, dass man erkennen könne, dass es sich um ein emotional besetztes Thema handele. Er wies darauf hin, dass im Sozialstaat Deutschland niemand darauf angewiesen sei, Flaschen zu sammeln. Im Bundesgebiet seien mit den Pfandringen sowohl positive als auch negative Erfahrungen gemacht worden. Deshalb wolle man die Pfandringe nicht gleich flächendeckend einführen oder grundsätzlich ablehnen. Um die Bandbreite der Erfahrungen zu vertiefen wolle man an zwei Stellen einen Versuch starten. Der Versuch werde begleitet, um belastbare Zahlen in Bezug auf die Anzahl der Flaschen und Sammler zu ermitteln und festzustellen, ob im Müll gewühlt werde, wenn die Pfandringe mal leer sein sollten. Anschließend könne man entscheiden, wie man mit dem Thema weiter umgehe.

Ratsherr Förste meinte, dass es inzwischen viele Flaschensammler geben würde. Er betonte, dass das Flaschensammeln kein Ersatz für die Sozialhilfe sei. Diese sei jedoch zu gering. Es gehe konkret darum, dass Menschen sich nicht entwürdigen müssen, indem sie in einer reichen Industriegesellschaft im Müll rumwühlen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2131/2014 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1463/2014 einstimmig zu.

1.3. Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee
(Drucks. Nr. 1466/2014)

Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Nagel sagte, dass im Sportausschuss deutlich gemacht worden sei, dass kein Verein bekannt war, der das Bedürfnis nach Schwimmstegen auf dem Maschsee geäußert habe. Er sagte, dass es eine Maschseequelle gäbe, über die der Maschsee aufgefüllt werden könne, wenn der Pegelstand gering sei. Es bestehe daher keine Notwendigkeit dafür, Schwimmstege zuzulassen.

Ratsherr Engelke äußerte, dass er sich darüber gewundert habe, dass der Pegelstand des Maschsees laut Antrag um einen halben Meter differiere. Er fragte die Verwaltung, ob das bestätigt werden könne.

Herr Bode erläuterte, dass der Maschsee durch Verdunstung viel Wasser verliere. Die Verdunstung sei im Sommer sehr viel höher als im Winter. Im Winter erfolge nicht so oft eine Auffüllung des Sees, aber im Sommer werde regelmäßig Wasser nachgepumpt. Durch Regen käme weiteres Wasser hinzu. Er sagte, dass es dadurch zu den Pegelschwankungen käme. Eine Pegelabsenkung von einem halben Meter käme nur dann zu Stande, wenn Wasser abgelassen werde, so wie es im letzten Winter geschehen sei. Die Absenkung werde dann erforderlich, wenn an den Stegen oder am Ufer unterhalb der Wasseroberfläche gearbeitet werden müsse. Der See werde danach wieder aufgefüllt. Bei Frost sei eine Auffüllung jedoch nicht möglich.

Ratsherr Küßner stellte klar, dass der Wunsch nach Schwimmstegen sehr wohl durch die Vereine geäußert worden sei. In der Verwaltung sei das aber nicht mehr auffindbar gewesen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 1466/2014 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


1.4. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 1735/2014)

1.4.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1735/2014 (Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen)
(Drucks. Nr. 2289/2014)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion. Er begrüßte, dass der Antrag von Rot-Grün aufgegriffen worden sei. Er sagte, dass er den Prüfauftrag unterstützen werde. Er ging davon aus, dass die Pilotanlage erfolgreich sein werde und im Anschluss die Fahrradkäfige an mehreren Endhaltestellen gebaut werden und von der Stadt betreut werden. Es handele sich um ein wichtiges Mittel die Quote der Radfahrer in Hannover auszubauen.

Ratsherr Mineur sagte, dass der Antrag im Ziel richtig sei. Man habe in Hannover ein kleines Problem mit dem Thema. Bei Gründung der Region habe man die Anlagen des ÖPNV an die infra übertragen und vereinbart, dass die Anlagen von der infra betrieben werden. Der Stadt entstehen dadurch keine Unterhaltungskosten. Im Umland habe die Region Hannover einen solchen Fahrradkäfig aufgestellt. Die Kommune betreibe die Anlage und sorge dafür, dass die Schlüssel ausgetauscht und Reparaturen durchgeführt werden. Die Verwaltung stehe auf dem Standpunkt, dass die infra zuständig sei. Mit den Anträgen versuche man die Haltung aufzuweichen. Man wolle den Versuch mit einem Fahrradkäfig starten. Die Verwaltung könne gegebenenfalls vom ADFC übernommen werden. Vielleicht könne auch ein sozialer Betrieb gefunden werden, der die Patenschaft übernehme. Das könne ein zukunftsträchtiges und kostengünstiges Modell sein.

Ratsherr Engelke sagte, dass man im Stadtbezirksrat Mitte vor vier bis fünf Jahren beschlossen habe, Fahrradkäfige aufzustellen. Es habe auch einen Fahrradkäfig gegeben. Das Modell habe vorgesehen, dass sich eine Wohngemeinschaft oder ein oder mehrere Wohnhäuser zusammenschließen und den Fahrradkäfig selbst kaufen und betreiben. Der Bau des Fahrradkäfigs auf einem Parkplatz habe zu Unmut geführt. Letztendlich sei die ganze Geschichte eingeschlafen. Die Idee an den Endpunkten der Stadtbahnen Fahrradkäfige aufzustellen, hielt er für sinnvoll und war gespannt darauf, was für Kosten entstehen. Es sei schön, dass man sich nun für überdachte Parkplätze einsetze. Beim ZOB habe man das seinerzeit abgelehnt.

Ratsherr Blaschzyk meinte, dass man dem Antrag zustimmen werde. Er stellte die Frage in den Raum, ob nicht die infra die Fahrradkäfige betreiben müsse. Die Park&Ride-Parkplätze würden auch von der infra betrieben. Durch die Fahrradkäfige steige die Attraktivität des ÖPNV für die üstra. Man müsse im Angesicht der Haushaltslage der Stadt ins Gespräch mit üstra und infra gehen. In Bezug auf die Fahrradhäuschen in den innenstadtnahen Stadtbezirken wollte er wissen, ob es konkrete Planungen gäbe oder ob das nur auf Anfrage realisiert werde.

Herr Bode antwortete, dass zwei Anlagen gebaut worden seien. Eine Anlage befinde sich in der Calenberger Neustadt und eine weitere in der Fundstraße. Beide Anlagen gäbe es bereits ein paar Jahre und sie werden auch gut genutzt. Weitere Anträge würden der Verwaltung nicht vorliegen.

Ratsherr Dette wies darauf hin, dass die Anzahl der E-Bikes zunehme und die Bevölkerung älter werde und viele die Räder nicht mehr in den Keller bringen können. Deshalb habe man seinerzeit den Beschluss gefasst, dass solche Fahrradkäfige aufgestellt werden können. Beide gebauten Anlagen seien noch in Betrieb. Man könne also nicht sagen, dass das Projekt eingeschlafen sei. Eventuell sei auch nicht allen bekannt, dass es die Möglichkeit gäbe, Anträge zu stellen und Käfige aufzustellen.

Ratsherr Blaschzyk fragte nach, ob sich eine Gemeinschaft finden müsse, um den Antrag zu stellen und ob die Gemeinschaft die Finanzierung selbst übernehmen müsse. Er habe von vielen gehört, dass der Wunsch nach Fahrradhäuschen bestehe. Er ging davon aus, dass die Grüppchen nur nicht zueinanderfinden, weil ein Anlaufpunkt fehle.

Herr Bode antwortete, dass es so gedacht sei, dass sich mehrere Leute in einer Gruppe finden und einen entsprechenden Antrag stellen. Es müsse nachgewiesen werden, dass das Abstellen der Fahrräder auf dem eigenen Grundstück nicht oder nur schwer möglich sei. Nur dann sei es gerechtfertigt, öffentlichen Raum zu beanspruchen und eine Sondernutzungserlaubnis zu erhalten. Er sagte, dass diese Vorgehenswiese der Beschlusslage des Rates zu diesem Thema entspreche.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2289/2014 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1735/2014 einstimmig zu.


2. Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt
(Drucks. Nr. 1860/2014)

Ratsfrau Jeschke bewertete den Antrag positiv. Das flächendeckende ehrenamtliche Engagement in Hannover werde mit einem konkreten Projekt unterstützt. Es zeige aber auch, dass es ein offensichtliches Defizit bei der Betreuung der Menschen in den Flüchtlingsheimen durch die Betreiber gäbe und deshalb zusätzliche Angebote notwendig seien. Sie erinnerte daran, dass ihre Fraktion bei den zur Abstimmung vorgelegten Betreiberverträgen immer auf die notwendige Qualität hingewiesen habe. Man habe in Frage gestellt, dass ein Ausschreibungsverfahren, das mit einer reinen Kostenentscheidung ende, das richtige Verfahren sei. Das Verfahren berge das Risiko, dass die Betreuung nicht so erfolgt, wie man sich das aus humanitären Gründen wünsche. Die Unterstützerkreise und die Projekte würden die Lücke abdecken. Sie erwartete von der Verwaltung, dass zukünftig mehr Wert auf die Qualität der Angebote gelegt werde.

Frau Hochhut fragte, warum sich der Antrag nur auf das eine Wohnheim beziehe. Es gäbe in vielen Stadtteilen das gleiche Problem. Sie fragte, warum keine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet vorgenommen werde.

Frau Kulczyk antwortete, dass der Unterstützerkreis mit dem Projekt nichts direkt zu tun habe. Man kooperiere aber eng mit dem Unterstützerkreis in der Munzeler Straße. Es ginge auch nicht darum, dass die Betreuer in dem Wohnheim ihren Aufgaben nicht nachkommen würden. Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Personen mit kleinen Kindern mit den Betreuungsmöglichkeiten und -einrichtungen nicht vertraut seien. Auch Kinder, die in einem Flüchtlingswohnheim leben, haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Krippen-Platz ab dem ersten Lebensjahr. Das Projekt sehe vor, die Mütter und Väter mit den Bildungseinrichtungen vertraut zu machen, um die Integrationschancen der Kinder zu erhöhen. Die Menschen hätten mit ihren Kindern zusammen ungute Erfahrungen gemacht und bräuchten zunächst einen sicheren Ort. Die Munzeler Straße sei gewählt worden, weil dort ein Raum für die Betreuung von Eltern mit ihren Kindern vorhanden sei. Nicht in allen Flüchtlingsheimen stehe ein Raum zur Verfügung. Man wolle mit dem Projekt zunächst Erfahrungen sammeln, ob die Maßnahme hilfreich sei oder nicht.

Ratsfrau Jeschke sagte, dass sie davon ausgehe, dass die Heime in der Form betreut werden, dass die Betreiber Sozialarbeiter vor Ort einsetzen. In Heimen, in denen Familien untergebracht werden, gäbe es selbstverständlich familiäre Fragestellungen. Dazu gehöre auch die Suche nach einem Krippen, Kita- oder Grundschulplatz usw. Sie war der Meinung, dass solche Fragestellungen durch die vom Betreiber eingesetzten Sozialarbeiter zu klären seien. Sie fragte, was die Sozialarbeiter für Aufgaben hätten.

Stadtbaurat Bodemann erinnerte daran, dass der Preis bei der Vergabe der Betreuerverträge nur mit 30 % in die Entscheidung einfließe und qualitative Standards zu 70 % Berücksichtigung finden würden. Die Bieter müssen die qualitativen Standards liefern, die Verwaltung prüfe den Inhalt und bewerte die Angebote mit der Übergewichtung der Qualität. Das Projekt sei ein Modellprojekt. Man wolle in einer ausgesuchten Unterkunft dieses spezielle Angebot für Familien testen, um zu sehen, ob es auf andere Heime übertragbar sei. Das Projekt richte sich an die spezielle Personengruppe der Väter und Mütter, unabhängig davon, ob sie in Familienverbänden organisiert oder alleinerziehend seien. In den letzten Jahren sei das Aufkommen an Familien in den Unterkünften gering gewesen. In der Regel handele es sich um alleinstehende Personen, die durch die Sozialarbeiter betreut werden. Man sei der Meinung, dass es für die Personengruppe der Eltern ein spezialisiertes Angebot geben müsse. Aus diesem Grund werde der Versuch in der Munzeler Straße gestartet.

Frau Hochhut sagte, dass der Aspekt der finanziellen Belastung herauszuhören gewesen sei. Sie fragte, warum man sich nicht an die Unterstützerkreise wende und gemeinsam etwas mache. Es sei nicht gerecht, wenn nur die Flüchtlinge in der Munzeler Straße profitieren würden. Sie wies auf die Diskussionen der vielen Unterbringungsfälle in Herrenhausen/Stöcken hin. Sie wollte wissen, ob es dort ein ähnliches Programm gäbe. Sie war erstaunt, dass in der Stadt mit zweierlei Maß gemessen werde.

Stadtbaurat Bodemann betonte, dass die Verwaltung nicht mit zweierlei Maß messe. Er hielt die Idee für sehr gut. Man müsse das Modell jetzt zunächst testen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass eine Ausweitung auf andere Heime erfolge, wenn sich das erweiterte Angebot für die spezielle Personengruppe bewähre. Er hielt das Projekt für vorbildlich und ging davon aus, dass sich auch andere Städte daran orientieren werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1860/2014 einstimmig zu.


3. Städtische Kooperation mit dem Unterstützerkreis Flüchtlinge
(Informationsdrucks. Nr. 1862/2014)

Frau Walter berichtete, dass das Sozialdezernat den Unterstützerkreis der Flüchtlingsunterkünfte e.V. im Frühjahr diesen Jahres angesprochen und angefragt hätte, ob Interesse an einem Austausch von Ideen, Wünschen usw. bestehe. Das Treffen habe im April stattgefunden und sei sehr gut besucht gewesen. Über 60 Personen, die sich in dem Unterstützerkreis engagieren, seien da gewesen und hätten sich gut vorbereitet. Es sei ein Katalog entstanden über Wünsche und Anregungen aus dem Unterstützerkreis an die Verwaltung. Die Verwaltung habe das aufgegriffen und in den nächsten Monaten die betroffenen Fachbereiche angefragt, um abzuklären, ob und wie die Wünsche und Anregungen realisiert werden können. Die Informationsdrucksache stelle eine Zusammenfassung dar. Kinderbetreuung und die Heranführung an das System der deutschen Kinderbetreuung seien auch ein Wunsch gewesen. Das eben beschlossene Modellprojekt greife diesen Wunsch auf. Es sei vor allem auch darum gegangen, dass es sehr große Unterschiede gäbe, wie ein Familienleben in den verschiedenen Kulturen gehandhabt werde. Es sei nicht überall üblich, Kinder früh in eine Betreuung zu geben. Es sei daher sinnvoll, ein niedrigschwelliges Angebot zu machen. Es sei ausdrücklicher Wunsch aus dem Unterstützerkreis gewesen, der im intensiven Kontakt zu den Personen in den Flüchtlingsheimen stehe. Über den Fachbereich Beschäftigungsförderung habe man gerade ein Angebot für Asylbewerber gemacht. Das Modell sei erfolgreich angelaufen. Ursprünglich seien 20 Plätze vorgesehen gewesen. 23 Personen hätten jetzt den vierwöchigen Sprachkurs aufgenommen. Es sei das besondere an dieser Beschäftigungsförderung, dass ein vierwöchiger Sprachkurs vorgeschaltet werde. Sie berichtete, dass es eine Warteliste geben würde und der Bedarf dadurch erkennbar sei. Eine Ausweitung des Projekts solle erfolgen, wenn das Modell sich bewähre. Man habe einen engen Kontakt zu dem Unterstützerkreis. Es sei gerade eine Verwaltungskraft über das Freiwilligenzentrum organisiert worden, so dass der Verein, der als Dachverband für die Nachbarschaftskreise fungiere, eine verwaltungsorganisatorische Unterstützung habe. Dadurch dass das Thema Flüchtlinge momentan sehr stark diskutiert werde, sei der Verein auch politisch gefragt. Die ehrenamtlich tätigen Personen seien zu vielen Bezirksratssitzungen, Integrationsbeiratssitzungen und vielen anderen Runden eingeladen, um über die Erfahrungen zu berichten. Die Verwaltungskraft solle eine Hilfe für die wichtige Aufgabe der Unterstützerkreise sein.

Frau Hochhut meinte, dass viele der in der Drucksache benannten Mittel Zuwendungsmittel aus dem lokalen Integrationsplan seien. Sie wollte wissen, wo die Gelder herkämen, die die Flüchtlinge für die Nutzung des ÖPNV benötigen. Sie fragte außerdem, ob die Dolmetschereinsätze von den Integrationslotsen bewältigt werden. Die verbesserte Erstinformation werde ebenfalls aus Mitteln des lokalen Integrationsplans realisiert. Sie ging davon aus, dass der lokale Integrationsplan ein sehr hohes Budget haben müsse, da er für ganz Hannover gelte.

Frau Walter antwortete, dass es im Rahmen des lokalen Integrationsplans freie Projektmittel gäbe. Im Zuwendungsverzeichnis der Stadt Hannover könne das nachgelesen werden. Pro Jahr belaufen sich die Mittel auf 146.000 Euro. Aus diesen Mitteln können laufende Projekte realisiert werden, die durch den Internationalen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss bestätigt werden. In den Ausschüssen werden die entsprechenden Anträge behandelt. Die für die Themen der Flüchtlingsunterstützung beantragten Mittel seien auch bewilligt worden. Die Mittel seien noch nicht ganz aufgebraucht. Die Ankommenskurse, die über die VHS angeboten werden, werden intensiv von Integrationslotsen begleitet. Die Integrationslotsen sollen basierend auf ihrer Ausbildung den Menschen einen gewissen Grad an Alltagsbegleitung und –orientierung liefern. Die Organisation dessen erfolge in den Ankommenskursen. Die Dolmetschereinsätze werden aus internen Mitteln der Stadt Hannover finanziert. Die internen Dolmetscherdienstleistungen seien mit einem Budget versehen, auf das die Wohnheime zugreifen können, um für ihre Bewohner Dolmetscherleistungen zu bezahlen. Asylbewerber haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen, die zum größten Teil als Barmittel zur Verfügung stehen. Aus diesen Leistungen seien auch Fahrtkosten zu bestreiten.

Ratsherr Engelke sagte, dass man davon ausgehe, dass es in Hannover nicht zu Übergriffen kommen werde, weil es die Unterstützerkreise gäbe. Den Unterstützerkreisen komme eine wichtige Aufgabe zu. Er war darüber erfreut, dass in der Drucksache der Dank und die Wertschätzung an die Unterstützerkreise für Ihre Arbeit und Initiative als besonders wertvolle Form des bürgerschaftlichen Engagements aufgenommen worden sei. Es sei ein wichtiger Beitrag zum Bild der Stadt Hannover als weltoffene und solidarische Stadt. Er war der Meinung, dass man stolz darauf sein könne, dass es in Hannover so viele Menschen geben würde, die ehrenamtlich in dem Bereich tätig seien.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Drucksache Nr. 1862/2014 zur Kenntnis genommen.


4. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative

4.1. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

4.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 1742/2014 mit 2 Anlagen)

4.1.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"

(Drucks. Nr. 1742/2014 E1)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1742/2014 E1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1742/2014 einstimmig zu.






4.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

4.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1795/2014 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Engelke sagte, dass die Drucksache im Stadtbezirksrat Mitte vorgestellt worden sei. Es sei die Frage aufgekommen, ob der schmale Streifen, der zum Befahren mit Autos geplant sei, für die Feuerwehr überhaupt ausreichend sei. Er fragte, ob das inzwischen geklärt sei oder ob es nur ein Wunsch des Investors gewesen sei. Ein weiterer Kritikpunkt seien die Garagen gewesen, die auf dem Grundstück stehen und vermietet seien. Die Garagen würden wegfallen und stattdessen solle eine Tiefgarage errichtet werden, die nur den Bewohnern zur Verfügung stehen solle. Er wollte wissen, ob es eine Überarbeitung durch den Investor geben würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man sich am Beginn des Verfahrens befinden würde. Es handele sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die technischen Fragen, wie zum Beispiel welche Straßenbreiten für die Feuerwehr einzuhalten seien, werden im weiteren Verlauf des Verfahrens immer stärker verifiziert. Er ging davon aus, dass nach den Vorabstimmungen die Vorkonstruktion, die dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugrunde liege, weitestgehend in den technischen Fragen abgestimmt sei. Er wies darauf hin, dass es noch eine Trägeranhörung geben werde. Alle beteiligten Dienststellen werden um ihre Stellungnahmen gebeten und die Anregungen werden dann in die Planungen aufgenommen. Es handele sich um ein privates Projekt, so dass sich das Rechtsplanverfahren am Vorhaben des Trägers orientiere. Man habe den Träger ermuntert, dass Vorhaben umzusetzen und Wohnraum zu schaffen. Die Politik sei gefordert, abzuwägen, ob in dem Stadtteil, in dem durchaus Wohnraum nachgefragt werde, Garagen oder Wohnraum Vorrang eingeräumt werden solle. Seitens der Verwaltung betrachte man die Schaffung von Wohnraum als richtig. Er ging davon aus, dass der Träger die privatrechtlichen Schritte zur Aufkündigung der Mietverträge für die Garagen usw. ordnungsgemäß einleiten werde. Die Verwaltung habe hierauf keinen Einfluss. In der Wohnlage müsse man abwägen, ob man die Anzahl an Garagen, die sich auf dem Grundstück befinden, halten wolle oder ob man das Potential nutzen wolle, um Wohnungsbau zu betreiben.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1795/2014 einstimmig zu.


4.2.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1799/2014 mit 3 Anlagen)

4.2.2.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße
Auslegungsbeschluss
Änderungsantrag von Martin Zierke - Bürgermitglied in der Kommission Sanierung Limmer - zu Drucks. Nr. 1863/2014 (Wohnbauflächeninitiative, Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 - Sackmannstraße)

(Drucks. Nr. 1799/2014 E1 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1799/2014 E1 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1799/2014 einstimmig zu.

4.2.3. Wohnbauflächeninitiative
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 – Sackmannstraße
(Drucks. Nr. 1863/2014 mit 1 Anlage)


4.2.3.1. Beschluss des Stadtbezirksrats 10 - Linden-Limmer - zu den Änderungsanträgen 15-2559/2014 (Zierke/Fraktion Die Linke) und 15-2264/2014 (Fraktion Die Linke) im Zusammenhang mit der Beschluss-Drs. 1863/2014 Wohnbauflächeninitiative - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1770 – Sackmannstraße;
(Drucks. Nr. 1863/2014 E1 mit 3 Anlagen)


Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1863/2014 E1 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1863/2014 einstimmig zu.

4.2.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1813, Jordanstraße 30
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1945/2014 mit 2 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1945/2014 einstimmig zu.

4.2.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2028/2014 einstimmig zu.

4.2.6. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1815, Wohn- und Parkhaus Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Einleitungsbeschluss
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

(Drucks. Nr. 2038/2014 mit 3 Anlagen)

-abgesetzt-



4.2.7. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 503, 1. Änderung - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2136/2014 mit 2 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2136/2014 einstimmig zu.

4.2.8. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2147/2014 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2147/2014 einstimmig zu.

4.2.9. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727, Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2161/2014 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2161/2014 einstimmig zu.



5. Bebauungspläne

5.1. Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2005/2014 einstimmig zu.

5.2. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen)

Herr Weske meinte, dass es in der Drucksache einen Widerspruch geben würde. Es sei für Oberricklingen und Wettbergen ein erhöhter Bedarf an Kita- und Krippen-Plätzen festgestellt worden. Der Standort Bergfeldstraße sei aufgrund der zentralen Lage sowohl für Kinder aus Wettbergen als auch aus Oberricklingen attraktiv. Die verkehrliche Erschließung der neuen Kita solle ausschließlich über die Bergfeldstraße erfolgen und man erwarte keine Auswirkungen auf die Straße Am Sauerwinkel. Es handele sich jedoch um die einzige Zufahrt aus Oberricklingen. Auch wenn viele Eltern die Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad bringen würden, werde es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Straße Am Sauerwinkel geben. Er bat die Verwaltung um Aufklärung. In der Drucksache würde außerdem stehen, dass der Gehweg Am Sauerwinkel in Höhe des Grundstücks Grüner Hagen 95 ausgebaut werden solle. Er wollte wissen, ob es für das Vorhaben bereits einen Zeitplan geben würde.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass man sich im Bauleitplanverfahren befinde. Planung und Ausschreibung werden sich anschließen. Zur Inbetriebnahme der Kita in zwei bis drei Jahren solle der Umbau des Gehwegs vorgenommen werden. Der Umbau sei auf besondere Initiative des Bezirksrates in die Planungen aufgenommen worden. Die Hauptlast der Kita komme aus dem Baugebiet In der Rehre. Sollte es zukünftig Bedarfe aus Oberricklingen geben, erfolge auch eine Unterbringung in dieser Kita. Man gehe aber davon aus, dass es nicht den Haupteinzugsbereich darstellen werde. Er wies darauf hin, dass in Oberricklingen am Butjerbrunnenplatz gerade eine neue städtische Kita gebaut werde, die insbesondere den Bedarf aus Oberricklingen decken solle.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2121/2014 einstimmig zu.

5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1782, Einrichtungsfachhandel Straße der Nationen
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2137/2014 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke sagte, dass auf dem Plan in der Anlage das Baugebiet eingezeichnet sei. Aus seiner Sicht sei man sehr großzügig vorgegangen. Er hoffte, dass sich das nicht in den Bereich der Gärten im Wandel hineinziehe. Die Gärten im Wandel seien vor einiger Zeit unter einen besonderen Schutz gestellt worden, um sie zu erhalten. Er fragte, ob die Verwaltung darauf achten werde, dass bei dem großflächigen Gartenmöbelhandel das Gebäude abgewandt von den Gärten im Wandel errichtet werde und es keine nachhaltigen, negativen Beeinflussungen auf die Gärten gäbe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung darauf achten werde. Im weiteren Verfahren werde die Verwaltung die genauen Pläne und den Lageplan dem Ausschuss vorlegen. Man könne sich dann selbst ein Bild davon machen, ob die Distanz zu den Gärten im Wandel angemessen sei. Die Verwaltung sei der Meinung, dass der Abstand beim jetzigen Stand der Planung auseichend sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2137/2014 einstimmig zu.


6. Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 1743/2014 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke meinte, dass Straßenbenennungen in die Zuständigkeit der Stadtbezirksräte gehören. Er fragte, warum die Drucksache durch den Ausschuss beschlossen werde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Straße die Grenze zwischen zwei Stadtbezirksräten überschreite und deshalb der Rat zustimmungspflichtig sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1743/2014 einstimmig zu.


7. Neue Radwegeverbindung zwischen City und Linden
(Informationsdrucks. Nr. 2029/2014)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Drucksache Nr. 2029/2014 zur Kenntnis genommen.


8. Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 2033/2014 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Drucksache Nr. 2033/2014 formal behandelt.


9. Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 1761/2014 mit 11 Anlagen)

9.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1761/2014 (Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover)
(Drucks. Nr. 2185/2014)

Ratsherr Dette begründete den Antrag der beiden Fraktionen.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass man durch den Antrag Arbeitsplätze in Gefahr sehe und dem Antrag daher nicht zustimmen könne. Die vorgesehene Rippe sei ausreichend. Zwischen HeidelbergCement und den zuständigen Behörden der Region gäbe es eine sehr große Übereinstimmung. In dem Antrag ginge es nicht nur um die Flussführung, sondern um eine großzügige Begrünung und Aufwertung drum herum. Er war der Auffassung, dass es unter Abwägung der Gegebenheiten wichtiger sei, den Standort für Arbeitsplätze zukunftsfähig zu halten.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2185/2014 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1761/2014 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.


10. Bericht der Verwaltung

Es gab keine Berichtspunkte.


Ratsherr Küßner wies auf die zugesandten Termine für die Sitzungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses für das Jahr 2015 hin.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nahm die Termine zur Kenntnis.


11. Anfragen und Mitteilungen

Frau Hochhut teilte mit, dass sie auf die Straßensanierungskosten für die Barthold-Knaust-Straße angesprochen worden sei. Dort gäbe es verhältnismäßig große Grundstücke und die Straßenausbaubeiträge werden entsprechend ausfallen. Nicht alle Anwohner hätten Sparvermögen, so dass ein großes Interesse bestehe, einen Anhaltspunkt dafür zu haben, was an Kosten auf sie zukomme. Sie bat um Auskunft.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass bei Grunderneuerungsmaßnahmen die Straßenausbaubeitragssatzung angewendet werden müsse. Nach den Grundsätzen in der Satzung werde der Beitrag berechnet.

Ratsherr Dette berichtete, dass in der Bezirksratssitzung am letzten Donnerstag diese Fragen aufgeworfen worden seien. Er richtete ein Lob an die Verwaltung. Man habe zwar die Frage nicht auf den Cent genau beantworten können, weil das Ausschreibungsergebnis noch offen sei und die Vorlage noch nicht beschlossen sei, habe aber Anhaltspunkte geliefert.

Herr Bode erklärte, dass sich die Drucksache derzeit im Beschlussverfahren befinden würde und im Bezirksrat in die Fraktion gezogen worden sei. Sobald ein Beschluss vorliege, werde man die Ausführungsplanung machen und die Kostenschätzung verifizieren. Im Anschluss könnten sich die betroffenen Anwohner bei der Straßenkostenstelle melden und würden dann Auskunft über den Betrag erhalten, der auf ihr Grundstück entfalle.

Herr Weske war der Meinung, dass man die Kosten schon benennen könne. In verschiedenen Anliegerversammlungen seien Kostenspannen genannt worden. In den Versammlungen wurde mitgeteilt, dass sich die Kosten durchaus auf 16.000 bis 25.000 Euro belaufen können. Die Kosten seien abhängig von der Ausschreibung und der Grundstücksgröße. Konkrete Kosten pro Grundstück könnten daher zurzeit noch nicht benannt werden.

Frau Hochhut fragte nach, wann die Drucksache, die im Bezirksrat in die Fraktion gezogen wurde, wieder auf die Tagesordnung gesetzt werde. Danach könne man die Kosten ja benennen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Drucksache zur nächsten Sitzung dem Bezirksrat wieder vorgelegt werde.

Ratsherr Engelke sagte, dass die Argumentation der Verwaltung bei der Grundsanierung im Bestand gewesen sei, dass man durch große Ausschreibungen in einem Stück Kosten sparen könne. Er fragte, da die ersten Arbeiten begonnen hätten, wieviel durch das besondere Vergabeverfahren eingespart werden konnte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die ersten Ausschreibungen im Verfahren wären und die ersten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Verwaltung wolle, nachdem man eine gewisse Menge an Ausschreibungen habe, eine Analyse erstellen. Die Ergebnisse der Analyse werden dann vorgestellt. Wichtig sei, dass es nicht nur um die losweisen Ausschreibungsmodalitäten ginge, sondern auch um den Standard. Es handele sich nicht um einen planungsbasierten Standard, sondern man wolle lediglich die Straße wieder herstellen. Allein dadurch seien die Maßnahmen kostengünstiger.


Ratsherr Engelke wollte wissen, ob es Bestrebungen gäbe, dass die Bauverwaltung der Stadt Hannover als untere Baubehörde bei der Überprüfung der Energieausweise für das Land tätig werden solle.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es eine Anfrage des Landes gäbe. Die zuständige Stelle wäre dann das Bauordnungsamt. Das Bauordnungsamt arbeite im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörde. Man prüfe auch statische Berechnungen im Auftrage des Landes. In diesem Zusammenhang müsse man auch die Überprüfung der Energiefragen betrachten. Man sei mit dem Land im Gespräch. Es gäbe aber noch keine abschließende Entscheidung.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob es sich nur um Gebäude des Landes im Stadtgebiet handele oder ob sich das auf ganz Niedersachsen beziehe.

Stadtbaurat Bodemann sagte, dass es sich um jedes private Gebäude auf dem Gebiet der Stadt Hannover handele. Es seien private Objekte und die Prüfungen würden Gebühreneinnahmen generieren, durch die sich möglicherweise der eigene Aufwand refinanzieren lasse.

Frau Hochhut sagte, dass sie erfahren habe, dass in Langenhagen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Sie fragte, warum das in Hannover nicht möglich sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Stadt Langenhagen von der Ermächtigung, eine solche Satzung zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht habe.

Herr Heesch erläuterte, dass es bei der Aufgabe, die der Stadt möglicherweise übertragen werde, darum gehe, die vorgelegten Wärmeschutznachweise, die notwendig seien, um den Energieausweis zu bekommen, zu überprüfen. Die Prüfung erfolge nicht mehr regelmäßig, weil die neue Bauordnung das nicht mehr vorsehe, sondern es erfolge eine Registrierung an zentraler Stelle in Berlin. Mit der Energieeinsparverordnung sei verfügt worden, dass diese, weil es die Vorprüfung nicht mehr gäbe, im Nachhinein stichprobenartig geprüft werden. Jedes Bundesland bekomme eine bestimmte Quote an Prüffällen aus seinem Land zugewiesen. In diesem Zusammenhang habe das Land angefragt, ob die Stadt Hannover, die schon als Prüfamt für Baustatik für das Land tätig sei, diese Aufgabe übernehmen könne, weil man sich im Rahmen der Baugenehmigungsprüfung früher bereits mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt habe.

Ratsherr Engelke meinte, dass im Personalausschuss gerade berichtet worden sei, wie überbelastet das Personal sei. Er wollte wissen, ob zusätzliches Personal für die Aufgabe eingestellt werden solle oder ob das überbelastete Personal das zusätzlich übernehmen müsse.

Herr Heesch sagte, dass die Übertragung der Aufgabe noch nicht entschieden sei. Es komme noch jemand anderes für die Wahrnehmung der Aufgabe in Frage. Der prozentuale Umfang der Anträge sei zwar bekannt, jedoch kenne man den Aufwand der dahinter stecke nicht, so dass zurzeit keine Aussage darüber getroffen werden könne, ob zusätzliches Personal benötigt werde. Das Land Niedersachsen müsse für die Übertragung der Aufgabe entsprechende Mittel bereitstellen, die dann auch für Personal verwendet werden können.


Ratsherr Küßner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Ratsherr Küßner schloss die Sitzung um 17:00 Uhr.

Bodemann Stricks
Baudezernent Schriftführerin