Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 09.10.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.09.2014)
Protokoll (erschienen am 12.02.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.11 - Datum 15.01.2015

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 9. Oktober 2014,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Wunstorfer Landstr. 59

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsfrau Colin (SPD)
(Bezirksratsherr Dudda) (CDU)
Bezirksratsherr Gerlach (SPD)
Bezirksratsherr Göbel (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Höhne) (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Orak (parteilos)
Bezirksratsherr Pauli (Wir für Hannover)
(Bezirksratsfrau Runge) (CDU)
Bezirksratsherr Seidel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
(Bezirksratsherr Wiechert) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
Ratsherr Römer (SPD)


Verwaltung:
Herr Schalow (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Sprenz (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.07.2014
(öffentlicher Teil)

3. Sachstandsbericht der Verwaltung zur Flüchtlingsunterkunft im Schulzentrum Ahlem

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G

5.1.1. Bebauungsplan Nr. 1262,1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2034/2014 mit 3 Anlagen)

5.1.2. Umbesetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2086/2014)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

5.2.1.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1808/2014 zum Thema: Stellungnahme der Stadt Hannover zum Entwurf Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
(Drucks. Nr. 15-2274/2014)

5.2.2. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)

5.2.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept Drucks-Nr. 1916/2014 / Thema: Haushaltsreste Stadtbezirke
(Drucks. Nr. 15-2089/2014)

5.2.2.2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX) DS 1916/2014,
Thema: Haushaltsreste Stadtbezirke und Absenkung Sachaufwand bei Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-2252/2014)



5.2.2.2.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX) DS 1916/2014,
Thema: Haushaltsreste Stadtbezirke und Absenkung Sachaufwand bei Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-2252/2014 N1)

5.3. ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2015

5.3.1. Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

5.3.2. Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

5.3.2.1. Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015 / Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2170/2014)

5.3.2.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge - SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Interfraktioneller Antrag- zu der Drucks. Nr. 1700/2014
(Drucks. Nr. 15-2278/2014 mit 4 Anlagen)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Fehlende Bäume in der Tegtmeyerallee
(Drucks. Nr. 15-2112/2014)

6.2. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

6.2.1. Vandalismusschäden auf der Spiel- und Erholungsfläche am Friedrich-Rasche-Winkel
(Drucks. Nr. 15-2129/2014 mit 1 Anlage)

7. A N T R Ä G E

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Personelle Situation der Polizei im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1489/2014)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Umbenennung der Grundschule Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1528/2014)

7.2.2. Asphaltierung des Platzes neben dem Badenstedter Feuerwehrhaus
(Drucks. Nr. 15-2090/2014)

7.2.3. Verlegung der Sitzbank am Wegsfeldhof
(Drucks. Nr. 15-2091/2014 mit 1 Anlage)


7.2.4. Schraffierung der Parkflächen an der Zuwegung zum Siegfriedweg 6-6e
(Drucks. Nr. 15-2094/2014)

7.2.5. Aufstellung von Hinweisschildern für Wassertretanlage
(Drucks. Nr. 15-2107/2014)

7.2.6. Bindende Regelung des Baustellenverkehrs zum Schulzentrum Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2109/2014)

7.3. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

7.3.1. Ampel an der Petermannstraße
(Drucks. Nr. 15-2127/2014)

7.3.2. Bürgerwillen beim Bau von Hochbahnsteigen ernstnehmen
(Drucks. Nr. 15-2128/2014)

7.3.2.1. Bürgerwillen beim Bau von Hochbahnsteigen ernstnehmen
(Drucks. Nr. 15-2128/2014 N1)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

8.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2166/2014)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und fragte nach Wortmeldungen.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.07.2014
(öffentlicher Teil)

Das Protokoll wurde mit 1 Enthaltung einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Flüchtlingsunterkunft im Schulzentrum Ahlem

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schalow vom Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen.

Herr Schalow stellte sich kurz vor und berichtete zum Thema Flüchtlingsunterkunft im Schulzentrum Ahlem.

Im Wesentlichen informierte Herr Schalow über folgenden Sachstand:

Bei der Flüchtlingsunterbringung handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe, nach der die Gemeinden und somit auch die Stadt Hannover per Bundes- und Landesgesetz verpflichtet sind, Flüchtlinge aufzunehmen, die nach Deutschland kommen. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist keine neue Herausforderung für die Stadt Hannover.
Herr Schalow erinnerte an die 90er Jahre, in denen auch Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. In der Vergangenheit waren die Flüchtlingsströme eher moderat. Über die Jahre sind die Zahlen zurückgegangen und viele Einrichtungen mussten wieder abgebaut werden. Seit 2009 stieg die Zahl der Flüchtlinge wieder rapide an, so dass wieder weitere Unterkünfte geschaffen bzw. gebaut werden mussten.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat hierfür ein Leitbild zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen, in der die Standards und die Qualitäten einer Unterbringung festgelegt worden sind. Dieses Leitbild wird von der Verwaltung umgesetzt. An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind Grundstücke ausfindig gemacht worden, auf denen Neubau mit einer Größenordnung von ca. 50 BewohnerInnen pro Einrichtung entsprechend dem Leitbild entstehen kann. Da auch dies nicht ausreichend gewesen ist, hat man auf dem Wohnungsmarkt noch weitere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht und auch angemietet. Die Stadt Hannover ist seit Mitte dieses Jahres damit konfrontiert, dass die Zahl der Flüchtlinge immer rapider ansteigt. Mittlerweile kommen zwischen 30 und 50 Menschen in der Woche nach Hannover, für die die Stadt Hannover letztendlich Obdach bieten muss.
Als die Stadt vor einigen Wochen über Nacht damit konfrontiert wurde, 30 nicht vorhandene Plätze zur Verfügung zu stellen, um die Flüchtlinge unterzubringen zu können, hat die Verwaltung ein Sofortprogramm beschlossenen. Danach soll möglichst schnell geprüft werden, welche Kapazitäten noch bestehen und welche städtischen Gebäude für eine Unterbringung in Betracht kommen. An dieser Stelle fiel das Augenmerk auf das Schulzentrum Ahlem. Das Schulzentrum ist quasi reaktiviert worden. Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz wurde das Schulzentrum soweit hergerichtet, dass Menschen dort wohnen können.
Derzeit sind dort 49 Menschen untergebracht. Es bestehen Kapazitäten für max. 200 Menschen. Zwar ist es möglich, noch mehr an diesem Startort unterzubringen, die Verwaltung hat aber eine Grenze der unterzubringenden Menschen festgelegt, um die Unterbringung so weit wie möglich menschenwürdig gestalten zu können.

Da absehbar ist, dass auch die Unterbringung im Schulzentrum, im Hinblick auf die steigende Zahl der Flüchtlinge, nicht ausreichen wird, sollen nach dem beschlossenen Sofortprogramm insgesamt (Schulzentrum Ahlem inklusive) 1000 Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Hierfür wurden auch Gespräche mit der Region Hannover über das momentan leerstehende Bettenhaus des Oststadtkrankenhauses geführt. Dort können bis zu 300 Menschen untergebracht werden. Zusätzlich sollen mindestens an 4 Standorten im Stadtgebiet verteilt Modulanlagen für jeweils bis zu 100 Personen errichtet werden.

Die Stadt Hannover ist nach dem Leitbild verpflichtet, weiterhin Unterkünfte mit mindestens 50er Einheiten verteilt auf die drei Säulen Gemeinschaftsunterkünften, Wohnprojekte und dezentrale Unterbringung im ganzen Stadtgebiet zu finden bzw. zu bauen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bedankte sich bei Herrn Schalow und fragte nach Wortmeldungen.



Bezirksratsherr Orak wollte wissen, wie viele von den untergebrachten Personen Flüchtlinge, Asylbewerber und Aussiedler seien.

Herr Schalow erklärte, dass es sich nach dem bisherigen Stand unter den angereisten Personen nur um Flüchtlinge handele. Es gäbe unter ihnen keine Aussiedler. Allerdings könne keine Auskunft darüber gegeben werden, welchen rechtlichen Status diese Menschen derzeit haben. Bekannt seien nur die Nationalitäten der untergebrachten 49 Personen. Es könne davon ausgegangen werden, dass sich diese Personen bereits in einem Asylverfahren befänden. Je nach dem, wie diese Verfahren ausgehen, sei es das Ausreisen oder die Anerkennung des Asylantrages, ändere sich nach dem Rechtsstatus auch die Unterbringungsart dieser Personen.

Bezirksratsherr Orak erklärte, dass viele Asylanträge aus dem letzten Jahr abgelehnt worden seien. Es stelle sich die Frage, wie der Fachbereich damit umgehe und wie viele Plätze durch Abschiebung frei geworden seien.

Herr Schalow erklärte, dass der Fachbereich darüber keine Statistik führe. Unabhängig vom rechtlichen Status müssten die Menschen untergebracht werden. Es spiele keine Rolle, ob eine Person illegal oder legal eingereist sei. Der ausländer-rechtliche Status sei völlig unerheblich bei der Frage, ob die Gemeinde diese Person unterbringen müsse oder nicht. Zwar werde gleichzeitig geprüft, ob die Person in Deutschland bleiben könne oder nicht. Dies ändere aber nicht die Tatsache, dass die Flüchtlinge zunächst untergebracht werden müssen.

Bezirksratsherr Seidel äußerte sich positiv darüber, dass die Stadt Hannover sich mit dem Lösungsvorschlag befasse, die Räumlichkeiten im Oststadtkrankenhaus für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen und wies auch auf die Situation der Unterkunft im Schulzentrum Ahlem hin und machte darauf aufmerksam, dass es sich bei den Flüchtlingen dort nur um Männer handele, obwohl auch Familien untergebracht werden sollten.

Herr Schalow bejahte, dass es sich bei den 49 Personen tatsächlich nur um Männer handele. Dies sei allerdings nicht das Resultat einer gewollten Sortierung seitens der Stadt Hannover. Grund hierfür sei, dass überwiegend aber nicht ausschließlich allein reisende Männer vom Land Niedersachsen der Stadt Hannover zugewiesen seien. Die Räumlichkeiten im Schulzentrum seien so organisiert, dass dort nicht nur Männer, sondern auch Frauen mit Kindern oder ganze Familien untergebracht werden können, ohne das es zu Komplikationen unter der Bewohnerschaft kommen könne. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in der Schule könnten so hergerichtet werden, dass Personen nach Geschlecht oder auch einzelne Familien untergebracht werden können.

Bezirksratsherr Breitkreuz fragte, welche sanitären Einrichtungen von den Bewohnern dort genutzt würden.

Herr Schalow antwortete, dass aufgrund fehlender Duschräume im Schulgebäude zunächst eine Regelung herbeigeführt worden sei, die den Bewohnern in bestimmten Zeitfenstern die Nutzung der Duschräume in der angrenzenden Sporthalle ermögliche. Allerdings mit dem Hinweis und der Verpflichtung, die genutzten Duschräume zeitig so zu verlassen, dass diese für den nächsten Tag und somit für die SchülerInnen bzw. VereinssportlerInnen wieder gereinigt werden können. Seit gestern bestünde aber nunmehr die Möglichkeit, im Erdgeschoss des Gebäudes, in denen die Flüchtlinge untergebracht seien, zu duschen. Hierfür seien dort befindliche Toilettenanlagen teilweise zu Duschen umgebaut worden. Zusätzlich sei geplant, am Schulgebäude zwei Sanitärcontainer mit Toiletten und Duschen so aufzustellen, die in das Gebäude integriert werden.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erkundigte sich, wie viele Flüchtlinge in einem Klassenraum untergebracht seien.

Herr Schalow erklärte, dass momentan in jedem Klassenraum 8 Betten aufgestellt seien. Mehr Betten seien pro Raum nicht geplant.

Bezirksratsherr Seidel erklärte, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen worden seien, Spenden für die Flüchtlinge abzugeben und fragte, ob es für die Spenden eine zentrale Sammelstelle gäbe oder ob diese direkt in der Flüchtlingsunterkunft abgegeben werden können.

Herr Schalow antwortete, dass der Stadt die notwendigen räumlichen Kapazitäten fehle, Spenden für über 1400 Flüchtlinge zu lagern. Es sei wünschenswert und besser, wenn die Spenden in Absprache mit den Betreibern vor Ort direkt in der Flüchtlingsunterkunft abgegeben werden. Herr Schalow empfahl, im Falle einer Spende sich mit dem Ansprechpartner vom Deutschen Roten Kreuz im Schulzentrum Ahlem in Verbindung zu setzen, da diese mitteilen könne, welcher Bedarf an Spenden noch bestünde.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bedankte sich und merkte ergänzend an, dass die Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes vor Ort bereit seien, telefonisch abzusprechen, ob auch etwas abgeholt werden könne und wofür noch Bedarf bestünde.Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp wies darauf hin, dass sie gemeinsam mit der Leiterin des Deutschen Roten Kreuzes zu einer Willkommenskultur mit den Flüchtlingen und den Bürgerinnen und Bürgern einladen werde.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde in der Zeit von 19.15 bis 20.00 Uhr durchgeführt

Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

- Flüchtlingsunterkünfte
- Ehrenpreis 2014
- Sitzbank am Wegsfeldhof

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf den Tagesordnungspunkt 5.1.1. und wollte wissen, falls es vorgesehen sei, ab wann Bürgerinteressen bei der Entscheidung mit eingebracht werden können und ob die Unternehmer vor Ort ebenfalls nach ihrer Meinung hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen im Gewerbegebiet gefragt worden seien. Bisher habe es einen Beschluss gegeben, nach der die Unterbringung von Obdachlosen in dem Gebiet nicht vorgesehen sei. Der Presse sei aber nunmehr zu entnehmen, dass die Nachnutzung dieses Gebietes durch Flüchtlingsunterbringung geplant sei. Der Sprecher machte darauf aufmerksam, dass schon durch die Aufnahme von 200 Flüchtlingen im Ortsteil nach sozialem Aspekt ausgelastet sei. Es stelle sich die Frage, ob die Aufnahme von Flüchtlingen nicht besser im gesamten Stadtgebiet verteilt werden könne.

Herr Schalow erklärte, dass die Stadt Hannover zu Zeit ca. 1450 Flüchtlinge und zusätzlich noch knapp 1000 Obdachlose untergebracht habe. Es sei bekannt, dass in diesem Jahr über 200.000 Menschen auf der Flucht seien, die zum Teil auch Deutschland erreichen würden. Nach und nach müsse damit gerechnet werden, dass die Zahl der unterzubringenden Menschen auch in den einzelnen Stadtteilen wachsen werde. Es könne keine bestimmte Grenze gesetzt werden. Die Stadtverwaltung sei aber bemüht, soweit wie möglich die Unterbringung von Flüchtlingen auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Schon jetzt seien mindestens drei Stadtbezirke in der gleichen Situation wie dieser Stadtbezirk, in denen auch mehrere Flüchtlinge untergebracht worden seien, so dass für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt kein Alleinstellungsmerkmal gegeben sei.
Das Schulzentrum Ahlem werde übergangsweise als Flüchtlingsunterbringung genutzt, solange es möglich sei. Das Grundstück Am Bahndamm, für das das Bebauungsplanverfahren liefe. Das Baurecht für diese Grundstück werde dahingehend geändert, dass das Wohnen möglich werde. Wenn die Zahl an Flüchtlingen in unabsehbarer Zeit rückläufig seien, so dass einige Gebäude leer stünden, müssten diese zum Teil abgerissen werden, weil das Baurecht nicht entsprechend der Nutzung geändert worden sei. Für das Grundstück Am Bahndamm sei eine Nachnutzung durch Obdachlose im Baurecht vorgesehen.

Frau Sprenz nahm Bezug auf die Frage hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum TOP 5.1.1 und erläuterte im Rahmen des Ablaufs der Bauleitplanung, dass für die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bestünde, ihre Anregungen und Meinungen zum Bauvorhaben während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich der Fachverwaltung mitzuteilen. Diese würden mit den Anregungen der Träger öffentlicher Belange gesammelt und ggf. in dem Planungsentwurf berücksichtigt. Mit der öffentlichen Auslegung bestünde sodann die zweite Möglichkeit, weitere Anregungen oder Vorschläge mitzuteilen.

Herr Schalow ergänzte kurz, dass die Stadtverwaltung ein aufwendiges Suchverfahren nach bebaubaren städtischen Grundstücken durchgeführt habe, als klar gewesen sei, dass weitere Standorte zum Bebauen notwendig seien.

Die 2. Sprecherin erinnerte daran, dass in einer der vergangenen Sitzungen zugesagt worden sei, dass die unmittelbar betroffenen AnliegerInnen und Gewerbebetreibenden zu diesem Vorhaben noch in Rahmen einer Fragestunde angehört werden würden. Dies habe bisher nicht stattgefunden.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp antwortete, dass gegenüber der Fachbereichsleitung erklärt worden sei, dass derzeit kein Bedarf für eine Fragestunde bestehe. Das Angebot zu einer Informationsveranstaltung bzw. Fragestunde zu diesem Thema bestünde nach wie vor.

Die 3. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin des angrenzenden Grundstücks und wies darauf hin, dass das Bebauungsgrundstück ursprünglich als Gewerbegrundstück und nicht als Wohngrundstück verkauft worden sei.

Herr Schalow führte aus, dass aus diesem Grund das Baurecht an diesem Grundstück geändert werde.

Die 3. Sprecherin fragte, ob das einfach so gemacht werden könne. Sie befürchte nunmehr einen Wertverlust ihres Grundstückes, wenn auf dem angrenzenden Bebauungsgrundstück ein Flüchtlingsheim errichtet werde. Es gäbe keinen Sinn, diese Flüchtlingsunterkunft zwischen Wohnhäusern zu errichten.

Herr Schalow ergänzte, dass die Gemeinde aufgrund der rechtlich verankerten Planungshoheit das Baurecht an dem städtischen Grundstück ändern könne. Zu der Frage, warum die Flüchtlingsunterkunft zwischen Wohnhäusern bzw. in direkter Nachbarschaft zu anderen Bewohnern erfolgen solle, erklärte Herr Schalow, dass es der Wille der gesamten Stadtverwaltung gewesen sei, die Flüchtlinge dort unterzubringen, wo es auch tatsächlich Nachbarschaft gäbe. Mit Menschen bzw. Nachbarn im Umfeld könne die Integration der Flüchtlinge besser unterstützt werden.

Frau Sprenz ging auf die Lage des Grundstückes ein und ergänzte, dass der Bebauungsplan entsprechend für die geplante Bebauung geändert werde.

Der 4. Sprecher stellte sich Eigentümer eines Grundstückes vor, welches sich in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Baugrundstück befände und äußerte die Besorgnis, dass mit dem Bau eines Flüchtlingsheims der Wert des eigenen Grundstückes sinken könne. Der Sprecher fragte, wie dieser Wertverlust kompensiert werden könne.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp machte darauf aufmerksam, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auch noch zu anderen Themen sprechen würden.

Bezirksratsherr Göbel stellte in Frage, ob das Grundstück tatsächlich einen Wertverlust erleiden werde. Dies könne zur Zeit noch gar nicht gesagt werden.

Bezirksratsherr Pauli bezog sich auf den möglichen Wertverlust von anderen Grundstücken in der unmittelbaren Nähe des Baugrundstückes und erklärte, dass statt einem Flüchtlingsheim auch der Einzug eines Gewerbebetriebes möglicherweise eine evtl. Wertminderung der angrenzenden Grundstücke zur Folge hätte, obwohl das heute noch nicht gesagt werden könne.

Die 5. Sprecherin wollte wissen, inwiefern die Stadt die Verständigung mit den Flüchtlingen, die nicht der deutschen Sprache mächtig seien, gewährleisten wolle und ob die Stadt das Erlernen der deutschen Sprache unterstütze bzw. mit Sprachkursen fördere.

Herr Schalow antwortete, dass die Flüchtlinge, die zur Zeit im Schulzentrum untergekommen seien, sehr an dem Erlernen der deutschen Sprache interessiert und engagiert. Das Deutsche Rote Kreuz vor Ort habe ehrenamtliche Sprachkurse arrangiert, die von den Flüchtlingen in Anspruch genommen würden. Die Unterstützung durch Sprachunterricht könne nur über ehrenamtliche bzw. Freiwillige Sprachlehrer erfolgen, da die Flüchtlinge aus rechtlicher Sicht als Flüchtlinge keinen Anspruch auf reguläre Sprachunterricht hätten, solange sie nicht anerkannt seien. Da die Sprache ein wesentlicher Teil der Integration sei, sei es um so mehr begrüßenswert, dass zumindest die ehrenamtliche Sprachförderung gewährleistet werden könne.

Die 1. Kontaktbeamtin erklärte, dass sich auch die Polizeiinspektion West mit der Verständigung zu den Flüchtlingen beschäftige. Es sei geplant, wöchentlich mit den Flüchtlingen den Kontakt aufzunehmen und Unterricht zum Thema Regeln zu geben, um präventiv mögliche Konflikte zu vermeiden.
Des Weiteren teilte die 1. Kontaktbeamtin mit, dass es für den Stadtbezirk eine weitere neue Kollegin gäbe.

Die 2. Kontaktbeamtin stellte sich kurz vor.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bedankte sich für die Vorstellung.

Der 6. Sprecher stellte sich als Mitglied des Ortsvereins Deutsches Rotes Kreuz und teilte mit, dass nach Aussage der Sozialarbeiter vor Ort sich viele ehrenamtlich für den Sprachunterricht gemeldet hätten. Was die Spenden beträfe, so könnten diese täglich bis 18 Uhr vor Ort abgegeben werden.

Der 7. Sprecher nahm Bezug auf die Betreuung der Flüchtlinge und deren Integration, welche durch die Sozialarbeit des Deutschen Roten Kreuzes gewährleistet werden solle und fragte in diesem Zusammenhang, ob der Deutsche Rote Kreuz tatsächlich für die Laufzeit von 10 Jahren die Flüchtlinge vor Ort betreuen werde und wie die Gesamtbetreuung der Flüchtlinge im Hinblick auf die Geschäfte des täglichen Lebens gestaltet bzw. ausgerichtet sei.

Herr Schalow führte kurz aus, dass derzeit 5 SozialarbeiterInnen vom Deutschen Roten Kreuz vor Ort im wesentlichen für die Gesamtbetreuung der Flüchtlinge zuständig seien. Für die Dauer der Betreuung könne gesagt werden, dass das gesamte Wohnkonzept sehe eine Betreuung durch Sozialarbeiter vor. Die Betreuung durch das Deutsche Rote Kreuz werde höchstwahrscheinlich noch bis nächstes Jahr erfolgen. Danach müsse die Betreuungsleistung des Gebäudes nach Vorgabe des Vergaberechtes ausgeschrieben werden.

Der 1. Sprecher fragte, wie mit der finanziellen Situation der Flüchtlingen umgegangen werden solle, die sich in den Sportvereinen sportlich betätigen wollen und wie die Finanzierung der Beiträge in den Vereinen und der Sportbekleidung geregelt werden solle.

Bezirksbürgermeistern Schlienkamp bat den Sprecher, sich zur Regelung dieser Thematik mit der Stadtbezirksmanagerin in Verbindung zu setzen.

Die 8. Sprecherin berichtete von ihrer Begegnung und Unterhaltung mit einigen Flüchtlingen, die von ihrer Flucht aus dem Heimatland berichtet hätten und teilte mit, dass man unweigerlich danach ein ganz anderes Bild von den Flüchtlingen bekäme und machte daher den Vorschlag, sich mit einigen der Flüchtlinge zu unterhalten. Diese würden sich auch sehr freuen, wenn man den Kontakt zu ihnen suche.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bedankte sich für dieses Schlusswort und unterstützte die Ansicht der Sprecherin. Bezirksbürgermeistern Schlienkamp fragte nach weiteren Wortmeldungen.

Der 9. Sprecher stellte sich als Vorsitzenden des Bürgervereins Badenstedt und Umgebung e.V vor und bedankte sich beim Bezirksrat für die Zuerkennung des Ehrenpreises, welche in wenigen Wochen im Verein übergeben werde. Des Weiteren fragte der Sprecher zum Thema Hochbahnsteig, welche Möglichkeiten der Bezirksrat sehe, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Bau des Hochbahnsteiges in dem Nahverkehrsplan 2014 zu verankern bzw. festzuschreiben.

Der 10. Sprecher nahm Bezug auf den unter Tagesordnungspunkt 7.2.3 zur Beschlussfassung vorliegenden Antrag zur Verlegung der Sitzbank am Wegsfeldhof und bat darum, dass dieser heute parteiübergreifend einstimmig beschlossen werde, damit die Verwaltung schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen könne.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp schloss die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.00 Uhr.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G


TOP 5.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1262,1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2034/2014 mit 3 Anlagen)


Frau Sprenz stellte die Drucksache anhand von Bildern vor.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1262, 1. Änderung
    - Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf - Flüchtlingswohnen / Unterkünfte -

    entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.
Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nahm Bezug auf die Ausführungen von Frau Sprenz zu der in Rede stehenden Fläche, welche als Grabeland genutzt werde und fragte, warum im Text auf Seite 3 der Drucksache der Begriff „brachliegend“ stünde.

Frau Sprenz antwortete, dass die Fläche in Teilen auch brachliege. Zum Teil sei die Fläche auch verpachtet, die auch als Grabeland genutzt werde.
Bezirksratsherr Göbel nahm Bezug auf die Bebauung und fragte, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei und ob der Bau zu 2015 fertiggestellt werden könne.

Frau Sprenz antwortete, dass eine schnelle Bebauung geplant sei, aber letztendlich vom Verlauf des Verfahrens, der Beratung in den Gremien sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abhängig sei.

Bezirksratsherr Orak kündigte an, dem Antrag nicht zustimmen und begründete dies damit, dass eine Bebauung dieses Grundstückes nicht notwendig sei. Bezirksratsherr Orak wies ausdrücklich darauf hin, dass Menschen, die auf der Flucht seien, geholfen werden müsse und dass es dafür in Deutschland gute Regelungen gäbe. Es gäbe aber auch die Regelung, dass Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt worden seien, nicht das Recht hätten, in Deutschland zu bleiben und daher abgeschoben werden müssten. Über 90 Prozent der Menschen, die nach Deutschland kämen, fehle in der Regel der rechtliche Status als anerkannter Asylbewerber. Es kämen immer mehr Menschen, denen eine Unterkunft geboten werden müsse, obwohl denen die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland fehle.

Bezirksratsherr Göbel wies darauf hin, dass diese Ausführungen nichts mit dem vorliegenden Antrag zu tun habe.

Frau Sprenz bat darum, sich bei diesem Bauprojekt nicht nur auf Flüchtlinge oder Flüchtlingsunterkünfte zu beschränken. So wie schon im Rahmen des Sachstandsberichtes erläutert worden sei, solle der Bau auch Unterkunftsmöglichkeiten für Obdachlosen bieten.

Bezirksratsherr Breitkreuz nahm Bezug auf die Kleingärtner, die auf dem Grundstück ihre Gärten und meistens auch kleine Gebäuden stehen hätten. Da diese im Zuge der Bebauung die Kleingärten räumen müssten, fragte Bezirksratsherr Breitkreuz, ob diese in irgendeiner Form entschädigt würden bzw. ob ihnen eine Alternative angeboten werde.

Frau Sprenz erklärte, dass nicht gesagt werden könne, ob andere Flächen als Alternative angeboten werden. Es sei aber vertraglich geregelt, dass Hütten, die gebaut worden seien, auch wieder abgebaut werden müssten.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.1.2.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2086/2014)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den Antrag vor.

Antrag,
folgende Umsetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

Bisher: Neu:
Bezirksratsherr Dieter Drell (SPD) Bezirksratsfrau Kerstin Klebe-Politze (SPD)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bleibt unberührt.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Clausnitzer.

Herr Clausnitzer stellte die Verwaltungsdrucksache vor.

Antrag,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014 der Region Hannover zuzustimmen.

Bezirksratsherr Seidel erkundigte sich, bis wann noch Änderungsanträge an den Nahverkehrsplan gestellt werden könnten.

Herr Clausnitzer antwortete, dass gewünschte Änderungen noch heute in der Sitzung oder später in den Ratsgremien durch die Ratsfraktionen gestellt werden könnten.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nahm Bezug auf die Barrierefreiheit und erklärte, dass der Bezirksrat schon vor einigen Monaten den Beschluss gefasst habe, dass der Ausbau der Barrierefreiheit an der Haltestelle Eichenfeldstraße deutlich vor dem Jahr 2019 erfolgen müsse. Im Nahverkehrsplan stünde nachwievor drin, dass der Ausbau der Barrierefreiheit im Jahr 2019 erfolge. Es sei sinnvoll, einen Änderungsantrag hierzu zu stellen. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragte, ob es zeitliche Verzögerungen kommen würde, wenn die Drucksache heute in die Fraktionen gezogen werden würde.

Herr Clausnitzer merkte an, dass die Drucksache durchaus in die Fraktionen gezogen werden könne, wenn der Wunsch danach bestünde. Zeitlich gesehen bestünde schon ein Interesse, wenn die Drucksache schnellstmöglich alle Gremien zwecks Beratung durchlaufe, damit auch die Region zügig ihr Verfahren zu dieser Angelegenheit durchführen könne.
Falls heute der Ausbau der Barrierefreiheit noch vor dem Jahr 2019 als Beschluss gefasst werden, würde dies berücksichtigt werden.

Bezirksratsherr Göbel erklärte, dass der Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Seidel inhaltlich darauf geprüft werden solle, ob eine einheitliche Forderung an den Nahverkehrsplan hinsichtlich der geforderten Barrierefreiheit an den Haltestellen Eichenfeldstraße" und "Am Soltekampe" vorliege, so dass heute der Änderungsantrag zur Verwaltungsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt werden könne.

Frau Sufin erläuterte, dass der Antrag von Bezirksratsherrn Seidel kein Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2014 der Region sei und dieser im Falle eines Beschlusses die 4-Monatsfrist auslösen würde. Falls die Entscheidung getroffen werde, dass ein Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1808/2014 eingebracht und dieser beschlossen werde, so würde die Fachverwaltung eine Stellungnahme abgeben und diese mit der Verwaltungsdrucksache in die weiteren Gremien zur Beratung und Beschlussfassung geben.

Bezirksratsherr Alfermann gab zu bedenken, dass wenn beschlossen werde, zuerst die Haltestelle "Eichenfeldstraße" und erst dann die Haltestelle "Am Soltekampe" auszubauen, dies zu Lasten des Stadtbezirks gehe. Als Begründung führte er auf, dass für den Ausbau der Haltestelle "Am Soltekampe" die Planung und die finanziellen Mittel vorlägen. Der Umbau könne sofort beginnen. Sollte beschlossen werden, dass zunächst die Haltestelle "Eichenfeldstraße" ausgebaut wird, so würden die Planungen und das gesamte Verfahren hierfür wieder einen bestimmten Zeitraum beanspruchen, so dass der Umbau erst im Jahre 2019 starten könne und der Umbau der Haltestelle Am Soltekampe somit verzögert werde.

Frau Sprenz bestätigte die Ausführungen von Bezirksratsherrn Alfermann und erklärte, dass die Planungen und die Finanzierung für den Umbau der Haltestelle "Am Soltekampe" abgeschlossen seien.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellte klar, dass kein Tausch der Haltestellen in Bezug auf den Umbaubeginn gewünscht sei. Im Änderungsantrag solle aber gefordert werden, dass der Ausbau der Haltestelle "Eichenfeldstraße" deutlich vor den Jahr 2019 erfolgen solle.

Bezirksratsherr Seidel machte nochmals darauf aufmerksam, dass bei der Bürgerbeteiligung sich die Mehrheit der Bürger für das Vorziehen der Eichenfeldstraße ausgesprochen habe. Der Bürgerwille müsse ernst genommen werden. Es habe auch den Vorschlag gegeben, beide Haltestellen gleichzeitig umzubauen. Dies sei eine Alternative, über die nachgedacht werden könne.

Nach einer kurzen Diskussion einigen sich die Fraktionen auf einen interfraktionellen Änderungsantrag zum Nahverkehrsplan der Stadt Hannover.

Mit den Änderungen aus Drucks.Nr. 15-2274/2014 einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.1.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1808/2014 zum Thema: Stellungnahme der Stadt Hannover zum Entwurf Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
(Drucks. Nr. 15-2274/2014)

Antrag
Die Barrierefreiheit der Haltestelle Eichenfeldstraße ist vorzuziehen und deutlich vor 2019 zu realisieren.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.2.
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)

(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)

Antrag,
zu beschließen:
Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX) umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2017 und hat ein Volumen von 34.300.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

Mit den beschlossenen Änderungen (Drucks. Nr. 15-2089/2014) mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.



TOP 5.2.2.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept Drucks-Nr. 1916/2014 / Thema: Haushaltsreste Stadtbezirke
(Drucks. Nr. 15-2089/2014)

Bezirksratsherr Göbel stellte den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Streichung der HSK IX Maßnahme: Haushaltsreste Stadtbezirke

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wies darauf hin, dass zu der genannten Maßnahme auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag vorläge, der sich inhaltlich neben der Ziffer 5 auch mit der Ziffer 7 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit dem Ziel befasse, sicherzustellen, dass die Haushaltsreste, die nicht im laufenden Haushaltsjahr ausgegeben werden, einmalig übertragen werden. Sollten die Mittel im Haushaltsjahr nicht ausgegeben sein, so wäre ein Rückfluss der Mittel in den Haushalt akzeptabel. Eine Kürzung der Mittel nach der durchschnittlichen Inanspruchnahme im jeweiligen Haushaltsjahr solle nicht erfolgen.

Frau Sufin wies Bezug nehmend auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN darauf hin, dass die unter Ziffer 7 des Haushaltssicherungskonzeptes vorgeschlagene Absenkung erstmalig für das Jahr 2016 in Kraft trete. Der Einsparungseffekt von Ziffer 5 hingegen solle bereits im Jahr 2015 eintreten.

Bezirksratsherr Göbel stellte klar, dass mit dem eigenen Änderungsantrag die generelle Übertragung von Haushaltsresten gewährleistet werden solle. Es sei verständlich, dass die Stadtverwaltung nach Einsparungsmöglichkeiten suche, dies solle aber nicht auf Kosten der Stadtbezirksräte erfolgen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erwiderte, dass mit dem eigenen Änderungsantrag nicht das Ziel verfolgt werde, die eigenen Mittel zu beschneiden. Wenn Mittel, die das ganze Haushaltsjahr zur Verfügung stünden, nicht ausgegeben werden, könne einmalig eine Übertragung der nicht ausgegebenen Mittel stattfinden.

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt erklärte, dass davon auszugehen sei, dass die Mittel nächstes Jahr aufgrund der bevorstehenden Mittelkürzung ausgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, spräche nichts dagegen, die Mittel aus dem vergangenen Haushaltsjahr einmalig in das Folgejahr zu übertragen. Eine Ansparung der nicht ausgegebenen Mittel über die Jahre solle nicht stattfinden.

Bezirksratsherr Pauli machte darauf aufmerksam, dass vermutlich die Formulierung des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN missverständlich sei und machte den Vorschlag, den Antragstext dahingehend zu ändern, nicht ausgegebene Mittel aus dem jeweiligen Haushaltsjahr einmalig in das Folgejahr zu übertragen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahm diesen Vorschlag an und änderte die Formulierung des eigenen Änderungsantrages.

Bezirksratsherr Breitkreuz schlug der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Änderungsantrag zurückzuziehen, da sich die beiden Änderungsanträge offensichtlich nur wegen der Formulierungen voneinander unterscheiden würden.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wies darauf hin, dass dann kein Beschluss zu Ziffer 7 der Haushaltskonsolidierungskonzeptes erfolgen könne.

- Es folgte eine Diskussion zur Abstimmung der Antragstexte -

Frau Sufin erläuterte zum Verständnis, dass die Vorschläge zu Ziffer 5 die Haushaltsreste, die im Rahmen der veranschlagten aber nicht ausgegebenen Mittel eines Jahres ermittelt würden, der Bezirksräte und Integrationsbeiräte betreffe. Unter Ziffer 7 verstehe man die Absenkung des Haushaltsansatzes zum Haushaltsjahr 2016.

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt fragte, ob die Absenkung der Sachmittel auch die Mittel der Integrationsbeiräte beträfe. Es käme vor, dass die Mittel des Integrationsbeirates auch nicht vollständig ausgegeben werden. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Mittel des Integrationsbeirates analog zu den Mitteln des Bezirksrates auch übertragen werden könnten.

Frau Sufin erklärte, dass die Mittel für den Bezirksrat und den Integrationsbeirat als Gesamtsumme zur Verfügung gestellt würden. Sofern die Politik den Vorschlag der Verwaltung entsprechend dem Haushaltskonsolidierungskonzept annehme, werde per eigenständigem Ratsbeschluss noch zu entscheiden sein, nach welchem Verteilerschlüssel die dann zur Verfügung gestellten Mittel aufgeteilt werden.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat zunächst um Abstimmung des Änderungsantrages mit der Drucks. Nr. 15-2089/2014

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen
(In die Verwaltung 20)


TOP 5.2.2.2.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX) DS 1916/2014,
Thema: Haushaltsreste Stadtbezirke und Absenkung Sachaufwand bei Stadtbezirksräte

(Drucks. Nr. 15-2252/2014)
Ersetzt durch Drucks.Nr. 15-2252/2014 N1


TOP 5.2.2.2.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX) DS 1916/2014,
Thema: Haushaltsreste Stadtbezirke und Absenkung Sachaufwand bei Stadtbezirksräte

(Drucks. Nr. 15-2252/2014 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Haushaltsreste von Stadtbezirken, die nicht den vollen zur Verfügung stehenden Betrag im jeweiligen Haushaltsjahr ausgegeben haben, dürfen einmalig in das Folgejahr übertragen werden.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

3 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, somit abgelehnt


TOP 5.3.
ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2015

TOP 5.3.1.
Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen.


TOP 5.3.2.
Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 5.3.2.1.
Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015 / Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2170/2014)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2015 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, für den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gemäß Drucks. Nr. 15-1702/2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 31.700,-€ wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen: 3.000,00 €

Es gab keine Wortmeldungen. Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung 20)


TOP 5.3.2.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge - SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Interfraktioneller Antrag- zu der Drucks. Nr. 1700/2014
(Drucks. Nr. 15-2278/2014 mit 4 Anlagen)

Antrag
Der Bezirksrat beschließt die in der Anlage beigefügten Änderungsanträge (siehe Auflistung mit Einzelergebnissen) zum Haushaltsplanentwurf 2015.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte den Antrag vor und bat um Einbringung der Änderungsanträge zur Haushaltssatzung 2015.

Anschließend wurden die interfraktionellen Änderungsanträge von Bezirksratsherrn Göbel, Bezirksratsfrau Nolte-Vogt und der Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp entsprechend der dem Protokoll als Anlage 1 anliegenden Beratungsliste eingebracht.

Die Einzelabstimmungen zu den Änderungsanträgen sind der Beratungsliste in der Anlage 1 zu entnehmen.

Anschließend wurde vom Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt die Haushaltssatzung (Drucks.-Nr. Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen) mit den beschlossenen Änderungen (Drucks.Nr. 15-2278/2014 mit 4 Anlagen) zur Kenntnis genommen.







TOP 6.
A N F R A G E N

Bezirksratsherr Alfermann bat um schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Fehlende Bäume in der Tegtmeyerallee
(Drucks. Nr. 15-2112/2014)

In der Tegtmeyerallee sind im letzten Jahr aufgrund eines starken Unwetters insgesamt drei Bäume aus Sicherheitsgründen entfernt worden. Vor den Hausnummern 2 (beidseitig) und 7A befinden sich seitdem abgesägte Baumstümpfe. Diese sind mittlerweile mit Grünwuchs bewuchert und verhindern ein sicheres Parken.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt?
2. Wird die Verwaltung an diesen Stellen neue Bäume setzen und wenn ja welche?
3. Wenn nein, wann ist mit einer Entfernung der noch existierenden Baumstümpfe zu rechnen?
Wurde schriftlich beantwortet

Zu 1.
Die Situation ist bekannt.

Zu 2. - 3.
Nach der Durchführung der umfangreichen Leitungsumfragen sollen die Baumstümpfe voraussichtlich im Oktober 2014 durch eine Fremdfirma ausgefräst werden. Im Frühjahr 2015 wird der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wieder Linden nachpflanzen.


TOP 6.2.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 6.2.1.
Vandalismusschäden auf der Spiel- und Erholungsfläche am Friedrich-Rasche-Winkel
(Drucks. Nr. 15-2129/2014 mit 1 Anlage)

Im August dieses Jahres ist es zum wiederholten Male zu Vandalismusschäden auf der Spiel- und Erholungsfläche am Friedrich-Rasche-Winkel gekommen (siehe auch die beigefügten Fotos).

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Gehört die Kontrolle von Spielplätzen zum Aufgabenfeld der Parkranger?
2. Was gedenkt die LHH zur Behebung der Vandalismusschäden zu tun?
3. Wird seitens der Verwaltung erwägt, statt des gezeigten Spielgerätes ein anderes aufzustellen, welches nicht, bzw. nicht so leicht, beschädigt werden kann (dieser Wunsch wurde seitens dort spielender Kinder und ihrer Eltern an mich herangetragen)?

Wurde schriftlich beantwortet

Zu 1.:
Die Parkranger kontrollieren, inwieweit die „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover“ eingehalten und umgesetzt wird. Kontrollen, die die Sicherheit der Spielgeräte betrifft, werden von speziell dafür geschultem Personal durchgeführt.

Zu 2.:
Bis zu einem vertretbaren Rahmen werden die Vandalismusschäden behoben, indem repariert wird. Bei wiederholter Zerstörung der Spielgeräte wird es erforderlich, auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. In diesem speziellen Fall hat die Verwaltung nach der dritten Beschädigung vor Ort beschildert, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Diese Maßnahme brachte jedoch keinen Erfolg. Zwischen der 3. und 4. Reparatur wurde das mutwillig zerstörte Gerät über einen längeren Zeitraum (4 Monate) von der Verwaltung abgesperrt. Nachdem zum vierten Mal repariert wurde, hat es nur wenige Wochen gedauert und das Gerät wurde erneut zerstört.

Zu 3.:
Insgesamt sind in dieses Spielgerät ca. 2.500 € Reparaturkosten investiert worden. Der zusätzliche Aufwand für Kontrolle, Absperrung, Reparatur, Sicherheitsabnahme, Freigabe ist dabei nicht berücksichtigt. Das Spielgerät ist grundsätzlich stabil und für den öffentlichen Raum geeignet. Vergleichbare Spielgeräte stehen an anderen Stellen seit Jahren ohne negativ auffällig zu sein. Die Verwaltung hat sich entschieden, dass Gerät an dem Standort abzubauen, da es unverhältnismäßig wäre, weitere Reparaturen durchzuführen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Personelle Situation der Polizei im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1489/2014)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellte den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die polizeilichen Aufgaben im Stadtbezirk wieder im vollen Umfang wahrgenommen werden.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nahm Bezug auf die Vorstellung der neuen Kontaktbeamtin aus dem Bezirk und stellte die Sinnmäßigkeit des Antrages in Frage.

Bezirksratsherr Alfermann bestätigte die Ansicht von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt und erklärte, dass für polizeiliche Angelegenheiten nicht der Bezirksrat, sondern das Land Niedersachsen zuständig sei. Des Weiteren erklärte Bezirksratsherr Alfermann, dass es sinnvoll gewesen wäre, im Vorfeld eines solchen Antrages das Gespräch mit der Polizei in Davenstedt aufzusuchen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erklärte im Hinblick auf die bereits erfolgte Einstellung der neuen Kontaktperson den Antrag für erledigt und stellte ausdrücklich klar, dass es im Vorfeld zu dem Antrag Gespräche mit der Polizei gegeben habe. Es sei auch eindeutig klar gewesen, dass die personelle Entscheidung bei der Polizei nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksrates oder der Stadt läge, daher sei der Antrag auch bewusst so formuliert, dass ein Einwirken erwirkt werden könne.

Der Antrag wurde zurückgezogen.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Umbenennung der Grundschule Ahlem
(Drucks. Nr. 15-1528/2014)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellte den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die Grundschule Ahlem umzubenennen. Der Bezirksrat und die Schule würden die Namensgebung in:

Willy Spahn Grundschule

begrüßen.

Bezirksratsherr Breitkreuz erklärte, dass die CDU-Fraktion zur Umbenennung den Namen des ehemaligen Ahlemer Gemeindedirektors Herbert Jakob vorschlage und begründete dies damit,
dass sich dieser durch viel Engagement im Stadtbezirk sehr verdient gemacht habe.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze machte darauf aufmerksam, dass dieser Antrag schon vor der Sommerpause gestellt und in die Fraktionen gezogen worden sei. Für den Vorschlag der CDU-Fraktion hätte heute ein Änderungsantrag vorliegen müssen.
Auf Anfrage von Bezirksratsherrn Orak antwortete Bezirksratsfrau Klebe-Politze, dass der Schulvorstand entschieden habe, dass die Schule den Namen Willy Spahn erhalten solle.

Bezirksratsherr Breitkreuz wies darauf hin, dass es schon einen Willy-Spahn-Park gäbe. Da müsse die Grundschule nicht auch noch Willy-Spahn heißen. Bezirksratsherr Breitkreuz kündigte an, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnen werde.


Bezirksratsherr Göbel erklärte, dass der im Antrag vorgeschlagene Name von der Grundschule Ahlem gewollt sei. Sowohl die Schulleitung als auch der Schulvorstand hätten sich für diesen Namen entschieden, daher könne nunmehr kein anderer Name genommen werden.

Bezirksratsherr Breitkreuz entgegnete, dass die Schule bzw. der Schulvorstand möglicherweise nicht wisse, wer Herbert Jakob gewesen sei.

Bezirksratsherr Göbel erklärte, dass die Grundschule Ahlem diesen Namen haben wolle. Es werde in Zukunft Gelegenheiten geben wie beispielsweise bei Straßenbenennungen, bei der auch der Name Herbert Jakob zum Tragen kommen.

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt äußerte ihren Unmut zum Verfahren. Es sei bisher Brauch gewesen, dass solche Anträge, die die Schule beträfen, auch von der Schulleitung vorgetragen würden.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt stellte nochmals klar, dass diese Entscheidung dem Schulträger im Einverständnis mit dem Schulvorstand obliege.

Bezirksratsherr Orak merkte an, dass wenn der Schulvorstand entscheide, dann seien die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern beteiligt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Namensgebung ausführlich diskutiert worden sei.

Bezirksratsherr Breitkreuz fragte, ob die Schulleitung ihre Meinung noch ändern könne.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze antwortete, dass nicht die Schulleitung diese Entscheidung träfe. Die Entscheidung obliege allein dem Schulvorstand als Gremium.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
(In die Verwaltung 42)


TOP 7.2.2.
Asphaltierung des Platzes neben dem Badenstedter Feuerwehrhaus
(Drucks. Nr. 15-2090/2014)

Bezirksratsherr Gerlach stellte den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert, die wassergebundene Decke auf dem Platz rechts neben dem Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Badenstedt zu asphaltieren.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung 66)




TOP 7.2.3.
Verlegung der Sitzbank am Wegsfeldhof
(Drucks. Nr. 15-2091/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Alfermann stellte den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert, die Sitzbank im Fössegrünzug an der Rückseite des Hauses Wegsfeldhof 14 in Davenstedt auf die andere Seite der Woermannstr. (ebenfalls im Fössegrünzug, in Richtung Benther Berg) zu verlegen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung 67)


TOP 7.2.4.
Schraffierung der Parkflächen an der Zuwegung zum Siegfriedweg 6-6e
(Drucks. Nr. 15-2094/2014)

Bezirksratsherr Sorge stellte den Antrag vor und begründete ihn

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen
Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert im Siegfriedweg je eine Parkfläche an der Einmündung der Zufahrtsstraße zu den Hausnummern 6 - 6e zu schraffieren.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung 66)


TOP 7.2.5.
Aufstellung von Hinweisschildern für Wassertretanlage
(Drucks. Nr. 15-2107/2014)

Bezirksratsherr Gerlach stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert an der Woermannstr. in Höhe des Fössegrünzuges sowie an der Lenther Chaussee (oder Am Soltekampe in Höhe Friedhof) Hinweisschilder aufzustellen, die den Weg zur neu erbauten Wassertretanlage am Fössegrünzug kenntlich machen.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung 66)

TOP 7.2.6.
Bindende Regelung des Baustellenverkehrs zum Schulzentrum Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2109/2014)

Bezirksratsherr Alfermann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH Hannover wird in Abänderung des Beschlusses vom 03.07.2014 (Nr. 15-0828/2014 S1) darum gebeten, die Voraussetzungen in Abklärung mit der Stadt Seelze dafür zu schaffen, dass grundsätzlich jegliche Form des Baustellenverkehrs - für welche Baumaßnahme auch immer (Umbau der Schule, Abriss der Schule und anschließende Wohnbebauung) - über den nicht bewohnten Weg "Am Englischen Friedhof" in Richtung Heisterbergallee geführt werden kann.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung 61.12)


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 7.3.1.
Ampel an der Petermannstraße
(Drucks. Nr. 15-2127/2014)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, an der Petermannstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger zur Querung der Badenstedter Straße aufzustellen. Da auf der Badenstedter Straße in naher Zukunft Gleisbauarbeiten durchgeführt werden, ist dabei ebenfalls zu prüfen, ob die Aufstellung der Ampel im Zuge dieser Bauarbeiten erfolgen kann.



Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung 66)


TOP 7.3.2.
Bürgerwillen beim Bau von Hochbahnsteigen ernstnehmen
(Drucks. Nr. 15-2128/2014)

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2128/2014 N1




TOP 7.3.2.1.
Bürgerwillen beim Bau von Hochbahnsteigen ernstnehmen
(Drucks. Nr. 15-2128/2014 N1)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH Gespräche mit dem Ziel zu führen, den geplanten Hochbahnsteig an der Eichenfeldstraße möglichst vor dem am Soltekampe zu errichten.



Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

3 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, damit abgelehnt


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 8.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2166/2014)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp stellte die Zuwendungsanträge vor.

Antrag,
der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2014-29
Empfänger / in: Hanover Basketball Dragons
Verwendungszweck: Anschaffung von 2 Basketballkörben
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 406,40 €

2. Antrag Nr. 2014-30
Empfänger / in: AWO Kita Petermannstraße
Verwendungszweck: Anschaffung von 6 Freiarm-Nähmaschinen
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 654,00 €

3. Antrag Nr. 2014-31
Empfänger / in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände
Verwendungszweck: Advents- und Weihnachtsmarkt 2014
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 300,00 €

4. Antrag Nr. 2014-33
Empfänger / in: Kreisjugendwerk AWO/ Desperados
Verwendungszweck: Baumaßnahme in der Kinder- und Jugendeinrichtung
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 3.500,00 €

5. Antrag Nr. 2014-35
Empfänger / in: Turnverein Badenstedt e.V.
Verwendungszweck: Installation von Probeentnahmenventilen
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 600,00 €


6. Antrag Nr. 2014-38 – Initiative Bezirksrat
Empfänger / in: Arbeitsgemeinschaft Ahlemer Vereine und Verbände, Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine, Bürgerverein Badenstedt und Umgebung e.V.
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung der Marktbereiche in den Stadtteilen
Bewilligter Zuwendungsbetrag: jeweils 300,00 € (gesamt maximal 900,00 €)

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung 18.62.11)


Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp schloss die Sitzung um 21.35 Uhr

Für das Protokoll:





Schlienkamp Yildiz
Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirksratsbetreuung