Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 08.10.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 30.09.2014)
Protokoll (erschienen am 05.12.2014)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt Hannover Datum 10.10.2014
-18.62.06 -

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 8. Oktober 2014,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:22 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Franzkewitsch (FDP)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU) 19.00 - 21.22 Uhr
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer FB Planen und Stadtentwicklung


Presse:
Frau Jans-Lottmann Stadtanzeiger
Herr Boidel Hannoversches Wochenblatt
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.1.1. Terminübersicht über auslaufende Pachtverträge (nur Agrarwirtschaft) im
Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2020/2014)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Schulobstprogramm der Europäischen Union
(Drucks. Nr. 15-2073/2014)

3.2.2. Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2074/2014)

3.2.3. Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2075/2014)

3.3. der SPD-Fraktion

3.3.1. Zustand des sog. Kriegerdenkmals in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2076/2014)

3.3.2. Schulweg über die Von-Escherte-Straße zur Grundschule an der Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-2077/2014)

3.3.3. Elektromobilität und Verkehrsinfrastruktur im Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2078/2014)

3.3.4. Parkplätze an der Gartenkolonie Lange-Hop
(Drucks. Nr. 15-2079/2014)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (Spätestens 20:00 Uhr)

5. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
18. Juni 2014
9. Juli 2014

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)

8.1.1. Änderungs-Ergänzungsantrag zu Drucksache-Nr. 1916/2014
-Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2017–
(1) Haushaltsreste Stadtbezirksräte
(2) Absenkung Sachaufwand Stadtbezirksräten
(Drucks. Nr. 15-2266/2014)

8.2. Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

8.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"
(Drucks. Nr. 1742/2014 E1)

8.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1742/2014 mit 2 Anlagen)

8.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen)

8.6. Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen)

9. ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2015

9.1. Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

9.2. Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

9.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 1700/2014; Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015/
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2239/2014)

9.3. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2015 (Drucksachen_Nr: 1700/2014)
(Drucks. Nr. 15-2277/2014)

10. A N T R Ä G E

10.1. von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Erhalt und Förderung von Natur und Umwelt durch Artenvielfalt
(Drucks. Nr. 15-2024/2014)

10.1.2. Frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-2025/2014)

10.1.3. Erhalt und Förderung von Natur und Umwelt durch Artenvielfalt (Nistkästen)
(Drucks. Nr. 15-2026/2014)

10.1.4. Verkehrsgutachten
(Drucks. Nr. 15-2035/2014)

10.2. Interfraktionell

10.2.1. IGS-Planung
(Drucks. Nr. 15-2036/2014)

10.2.2. Verkehrskonzept IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2081/2014)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. Graffiti
(Drucks. Nr. 15-2080/2014)

10.3.2. Hochbahnsteig Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2280/2014)

10.3.3. Weihnachtsmarkt in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2281/2014)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung an den Pfadfinderstamm "Heilige Engel"
(Drucks. Nr. 15-2082/2014)

11.2. Zuwendung an:
-Freiwillige Feuerwehr Kirchrode
-TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2083/2014)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die 27. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Er begrüßte sodann zu TOP 8.2.:
Herrn Clausnitzer - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:

Tischvorlage:
-Repräsentationsmittel-Drucksache zu TOP 9.2.
-Auflistung der Änderungsanträge zu TOP 9.3.

DRINGLICHKEITSANTRÄGE:
1. CDU-Fraktion
“Hochbahnsteig Kirchrode“
Nach Feststellung der Dringlichkeit wird es unter
TOP 10.3.2. der heutigen Sitzung behandelt.
2. CDU-Fraktion
“Weihnachtsmarkt in Kirchrode“
Nach Feststellung der Dringlichkeit wird es unter
TOP 10.3.3. der heutigen Sitzung behandelt.


Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.




TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel berichtete über den Empfang der Gäste der Blindenschule aus Kaliningrad, die im Rahmen des Austausches mit der Blindenschule vom Bezirksrat empfangen wurden.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.1.1.
Terminübersicht über auslaufende Pachtverträge (nur Agrarwirtschaft) im
Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-2020/2014)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


Durch die Landeshauptstadt werden im Stadtbezirk umfangreiche landwirtschaftliche
Flächen an Landwirte verpachtet.

Wir fragen die Verwaltung:
Zu welchen Terminen laufen in den nächsten Jahren Verträge aus (Terminübersicht
mit Angabe der Flächengröße und Ortslage) ?
Wie viele der Pächter bewirtschaften die Flächen unter BIO Aspekten?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung:
Im Stadtbezirk 6 sind derzeit ca. 283 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche von der Stadt verpachtet.

Davon sind bis zum 30.09.2021 ca. 125,6 ha (entspricht ca. 44,38 %) vertraglich fixiert, für die privatrechtlich eine ökologische Bewirtschaftung vereinbart wurde.
Ein untergeordneter Anteil von ca. 19,8 ha (entspricht ca. 7%) ist bei einer unbefristeten Laufzeit mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30.09 eines jeden Jahres vertraglich gebunden.

Die verbleibenden ca. 137,6 ha (entspricht ca. 48,62%) sind über Pachtverträge mit einer jeweiligen Laufzeit von 3 Jahren belegt, die ebenfalls mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden können.
In diesen beiden Vertragskategorien sind allgemeine ökologische Bewirtschaftungsvorgaben vereinbart, wie
· kein Einsatz von Gentechnik
· kein Einsatz chemischer Pflanzenbehandlungsmittel auf Weide- und Wiesenflächen
· Verbot landschaftsverändernder Maßnahmen
· keine Anlage von Silagen oder Aufbringen von Gülle außerhalb der Vegetationszeit
· grds. sorgfältige Dosierung von Düngemitteln

Eine differenzierte Aufstellung der landwirtschaftlichen Pachtflächen ist der Anlage zu entnehmen.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Schulobstprogramm der Europäischen Union
(Drucks. Nr. 15-2073/2014)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:
Wie der Presse am 12.08.2014 zu entnehmen war, wird die Stadt Hannover am Schulobstprogramm der EU zum Schuljahr 2014/2015 teilnehmen. Ziel des Programmes ist, den Schülerinnen und Schülern anhand des Verzehrens von Obst und Gemüse eine gesunde Ernährung näher zu bringen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Schulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wüferode haben eine Teilnahme am Schulobstprogramm beantragt? Bitte um eine Auflistung.
2. Für wie lange haben die unter 1. genannten Schulen eine Teilnahme am Schulobstprogramm angemeldet?
3. Haben die Schulen ihre Teilnahme am Schulobstprogramm mit ihren vor Ort tätigen, für die Schulverpflegung verantwortlichen, Cateringfirmen abgestimmt? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurde getroffen? Wenn nein, warum nicht ?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Stellungnahme der Verwaltung:
Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Niedersachsen wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiiert und wird über staatliche Mittel finanziert. Ein eigens für dieses Programm dort eingerichtete Referat ist für die Planung und Umsetzung verantwortlich und Ansprechpartner für die Schulen.
Alle Schulen wurden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde über das Programm informiert, entsprechende Hinweise und Bewerbungsunterlagen sind auf deren Homepage zu finden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode nimmt keine Schule am Schulobstprogramm teil.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach Kenntnis der Verwaltung gilt die Teilnahme am Schulobstprogramm für das Schuljahr 2014/2015. Die Termine zur Bewerbung für das Schuljahr 2015/16 werden wir im Frühjahr 2015 vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt gegeben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ob und in welcher Form Abstimmungen mit den Cateringfirmen an den Ganztagsgrundschulen stattfanden, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Da die Verteilung und Ausgabe des Schulobstes unabhängig von der Mittagessenversorgung ist, wäre eine Abstimmung mit den Cateringfirmen aus Sicht der Verwaltung auch nicht zwingend notwendig.

TOP 3.2.2.
Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2074/2014)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:

Seit 1978 sind auf dem Kamm des Kronsbergs ca. 100 Hektar zwischenzeitlich landschaftsprägenden Waldes entstanden. Diese Bestände stehen durch das Wachstum der Bäume mittlerweile sehr dicht und bedürfen der forstlichen Pflege, um z. B. die Mischung aufrecht zu erhalten, Wachstum und Vitalität der Einzelindividuen zu fördern und den Erholungswert zu steigern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen sind innerhalb der Aufforstungsflächen verwaltungsseitig geplant?
2. Welche Ziele gibt das Forsteinrichtungswerk hierfür vor?
3. Welche Baumarten haben sich an diesem Standort bewährt und welche nicht?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die unter 1.) genannten Kronsberg-Waldflächen sind heute 20 – 30 Jahre alt! Die Verwaltung hat diese Flächen stets nach den Vorgaben des jeweils gültigen - vom Rat der LHH beschlossenen - Forsteinrichtungswerkes behandelt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Innerhalb der ca. 85 ha großen Aufforstungsflächen des Kronsberges (Es handelt sich um die “Abteilungen“ 90 – 93) sind im derzeit gültigen Forsteinrichtungswerk für den laufenden Forsteinrichtungszeitraum 2012 – 2022 Jungwuchspflege- und Läuterungsmaßnahmen, also Eingriffe in Jungwüchse und Kulturen einerseits und in Dickungen andererseits geplant.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eliminierung vorwüchsiger, schlechtgeformter und kranker Individuen im Zuge der Reihen- oder der Einzelentnahme in 3 - 5jährigen Intervallen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Kleinstandörtliche Unterschiede nicht berücksichtigend kann Folgendes festgestellt werden: hervorragende Wuchsergebnisse zeigen Bergahorn und Sommerlinde, gelegentlich auch die Vogelkirsche. Als gut bis zufriedenstellend ist das Wachstum der beiden Hauptbaumarten Buche und Eiche, der Hainbuche, der Lärche, der Bergulme und der Elsbeere zu bezeichnen. Von geringer Wüchsigkeit sind Esche, Birke, Eberesche und Eibe.

TOP 3.2.3.
Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2075/2014)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:

Die Brabeckstraße im nördlichen Kreuzungsbereich am Bemeroder Rathausplatz weist nur einen geringen Bestand an Straßenbäumen auf und vermittelt einen recht unwirtlichen Eindruck.

Wir fragen daher die Verwaltung:

Gibt es – bedingt durch Leitungsverläufe o. ä. – Gründe, die gegen einer Bepflanzung der derzeit lediglich mit Rasen bewachsenen Mittelinsel sprechen?
1. Wenn nein, ist die Verwaltung bereit, diese Fläche in der kommenden Pflanzperiode mit Bäumen zu versehen?
2. Ist die Bepflanzung mit Bäumen bei der Erneuerung der Brabeckstraße berücksichtigt worden und wenn nicht, kann dies noch mit in die Planung einbezogen werden?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die vorhandene Mittelinsel wird auf Grund der Neuplanung nicht in der derzeitigen Form erhalten bleiben, so dass eine Neuanpflanzung vor den absehbaren Umbaumaßnahmen nicht nachhaltig und auch nicht zu empfehlen ist.
Die bei der Neuplanung verbleibende Mittelinsel ist nicht geeignet um Baumpflanzungen aufzunehmen, weil keine ausreichenden Abstände zu der vorhandenen Gasleitung und Schmutzwasserleitung gegeben sind.
Das verwaltungsintern abgestimmte Konzept zur Umgestaltung der Brabeckstraße, das dem Bezirksrat noch in 2014 vorgestellt wird, sieht Neuanpflanzungen von Bäumen am Straßenrand vor. Dieses leitet zum einen den Auftakt des Alleecharakters ein und gliedert zum anderen den Straßenraum optisch in angenehme Teilbereiche. Außerdem spenden Straßenbäume in Seitenlage auch noch Schatten für Fußgänger und Radfahrer.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine Bepflanzung in der nächsten Pflanzperiode ist nicht vorgesehen, weil die Mittel-Insel teilweise zurückgebaut wird.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Bepflanzung bei der Erneuerung der Brabeckstraße ist berücksichtigt worden.
Diese wird zum Auftakt des Alleecharakters an beiden Straßenrändern angeordnet. Eine Bepflanzung der Mittelinsel ist wegen vorhandener Leitungen nicht vorgesehen.

TOP 3.3.
der SPD-Fraktion

TOP 3.3.1.
Zustand des sog. Kriegerdenkmals in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2076/2014)

Das sog. Kriegerdenkmal (heute Ehrenmal für die Opfer der Kriege und von Gewaltherrschaft) in Bemerode vor der Sankt-Johannis-Kapelle ist wohl seit der Umsetzung von dem Platz an der Einmündung der Straße „Hinter dem Dorfe“ in die Brabeckstraße weder gereinigt noch repariert worden und befindet sich in einem, insbesondere im Verhältnis zu den anderen Ehrenmalen gleicher Ausprägung im Stadtbezirk (Kirchrode und Wülferode), in einem nicht akzeptablen Zustand. Das Ehrenmal ist der Gedenkort für die zentralen Feierlichkeiten im Stadtbezirk, das nächste Mal zum Volkstrauertag am 16. November d. J.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann sind welche Maßnahmen zumindest für die Reinigung des Denkmals in Aussicht genommen?
2. Welche Maßnahmen werden für den Erhalt des Denkmals darüberhinaus noch erforderlich?
3. Wann sind Maßnahmen als Ergebnis zur Frage 2 zu erwarten?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung beauftragt eine Reinigung der vermoosten Steinoberfläche und lässt das Laub auf der Aufstellfläche des Denkmals entfernen. Diese Maßnahmen werden vor dem kommenden Volkstrauertag erledigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Im Rahmen einer Begehung hat die Verwaltung festgestellt, dass das Ehrenmal in einem guten Allgemeinzustand ist.

Das Ehrenmal wurde vollständig untersucht. Kleinere Schäden (u.a. eine abgebrochene Steinecke) wurden aufgenommen, aber sie werden in diesem Jahr nicht behoben, da sie dem Objekt nicht schaden. Es handelt sich um bloße Schönheitsreparaturen.
Es wurden einige wenige offene Fugen festgestellt. Die Verfugung wird nach denkmalrechtlicher Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde beauftragt.

TOP 3.3.2.
Schulweg über die Von-Escherte-Straße zur Grundschule an der Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-2077/2014)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Anfrage vor:

Für Schulkinder ist die Von-Escherte-Straße als vorhandene und Planstraße eine der Zuwegungen zur Grundschule an der Feldbuschwende. Deshalb wurde vor Jahren schon eine Beleuchtung an dieser Wegeverbindung aufgestellt, die allerdings die Trasse der vorgesehenen Planstraße übernimmt, sondern der Trasse alter und neuer befestigter Feldwege (mit einer Asphaltdecke oder als chaussierter Weg mit einer wassergebundenen Decke) mit einem Übergang zur Oheriedentrift, hier als unbefestigter Weg, folgt. Insbesondere in der dunlen Jahreszeit ist neben der Beleuchtung auch die Einsicht in den Weg von Bedeutung und bei Regenwetter die Oberfläche.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Verbesserungen können in diesem Zusammenhang an diesem Weg vorgenommen werden, zumal der Weg zweimal im rechten Winkel abknickt und die einmündenden Feldwege im Dunkeln liegen?
2. Wie kann der selbstredend unbeleuchtete Trampelpfad unmittelbar entlang der nördlichen Schulgrundstücksgrenze aus der Benutzung herausgenommen werden?
3. In welcher Weise kann das Wegeprofil von den seit Jahren nicht mehr gepflegten Hecken befreit werden, dass die Sichtverhältnisse verbessert werden können?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Beleuchtung im Bereich des Feldweges kann durch das Aufstellen einer zusätzlichen sowie das Versetzen einer vorhandenen Beleuchtungsanlage verbessert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 3.100 Euro. In Verbindung mit der zu 3 genannten Maßnahme lässt sich die Ausleuchtung in diesem Bereich insgesamt verbessern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Untersagen der Benutzung von Trampelfaden gestaltet sich grundsätzlich als sehr schwierig. Es besteht lediglich die Möglichkeit den Pfad mittels Aufstellen eines Zaunes bzw. Anlegen eines Erdwalls zu sperren. Aufgrund der dafür erforderlichen Instandhaltung wird dieses nicht für sinnvoll erachtet.
Zudem können Trampelpfade immer wieder entstehen. Sämtliche unbebaute Flächen vor einer Entstehung von Trampelpfaden zu schützen würde eine Abgrenzung sämtlicher Flächen erforderlich machen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Um das Wegeprofil und die Sichtverhältnisse zu verbessern, ist ein Rückschnitt der Hecke erforderlich. Dieser wird derzeit veranlasst.


TOP 3.3.3.
Elektromobilität und Verkehrsinfrastruktur im Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2078/2014)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Ein Augenmerk bei der sinnvollen Vergrößerung der Elektromobilität im Bundesgebiet und speziell bei dem sog. „Schaufenster Elektromobilität“ ist bislang – so ist der Eindruck – noch nicht so vollständig durchdrungen, nämlich im Zusammenhang mit der Einführung der Pedelecs. Diese fahren bei Nutzung der Möglichkeiten fast durchgehend zwischen 20 und 25 km/h und benötigen deshalb neben einer ausreichenden Fahrwegbreite auch eine Fahrwegoberfläche, die ebener ist, als die zumeist tatsächlich vorhandene – wegen der in den letzten Jahren meist sich selbst überlassenen Radwege (Baumwurzelaufbrüche, Schlaglöcher, rillenförmige Ansatzstellen nach Deckenaufbrüchen, unzulänglich unebene Schachtdeckeleinbindungen u. a. m.). Die Vergrößerung des Radius mit Elektrofahrrädern und damit der Anteil der Fahrradbenutzung kann nur gelingen, wenn auch neben der Fahrzeugtechnik die Verkehrsinfrastruktur verbessert wird. Die E-Mobilität auf Fahrradwegen erfordert eine grundsätzlich andere Beobachtung der Wegeinfrastruktur zusätzlich unter einem anderen Gesichtspunkt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kriterien werden bei den regelmäßigen Straßenbegehungen (Schadensaufnahme und -behebung) hinsichtlich einer Qualitätsoffensive heute schon erfasst und wie abgearbeitet?
2. Der Radweg ist elementarer Bestandteil der Straße, bedarf aber der gesonderten Betrachtung. Welche Aktivitäten sind hier zukünftig zu erwarten?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Straßenkontrolle findet in einem von der Verkehrsbedeutung abhängigen turnusmäßigen Rhythmus statt. Bei der Kontrolle werden sämtliche Parameter aufgenommen, die zu einer Verkehrsgefährdung für Verkehrsteilnehmer führen könnten. Des Weiteren wird beurteilt inwieweit Wege, Straßen und Plätze für eine Instandsetzung, Instandhaltung oder Erneuerung vorzusehen sind.
Sollten kleinere Schadstellen festgestellt werden, werden diese nach ihrer Dringlichkeit durch die städtischen Straßenbaukolonnen instandgesetzt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung ist nicht der Auffassung, dass durch die Verbreitung von Pedelecs der bisherige Umgang der Bewertung von Radverkehrsanlagen in Frage gestellt werden muss. Zu dieser Einschätzung kommen auch namhafte Gutachter im Bereich der Radverkehrsplanung. Bei Anwendung der ERA 2010 sind Standards gesetzt, die den Anforderungen für Radfahrer mit reinem Muskelantrieb genügen. Sportliche Radfahrer erreichen ebenfalls die genannten Geschwindigkeiten und benötigen ebene Anlagen. Zukünftig wie heute ist der Verwaltung die hohe Qualität der Radverkehrsanlagen ein besonderes Anliegen zum einen in Bezug auf die Verkehrssicherheit sowie zum anderen eine möglichst gute Befahrbarkeit, natürlich auch für Pedelecs. Daher gibt es vielfältige Maßnahmen und Programme zur Sicherstellung dieser Qualitäten, wie z.B. Deckensanierungen, Grunderneuerungen sowie ein Programm bzgl. Bordabsenkungen.

TOP 3.3.4.
Parkplätze an der Gartenkolonie Lange-Hop
(Drucks. Nr. 15-2079/2014)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Mit den Baumaßnahmen zur baulichen Verdichtung der Grundstücke in der Siedlung Gartenstadt Kirchrode sind auch Parkplätze, die maßgeblich von den Kleingärtnern der Kolonie Lange-Hop genutzt werden, nur eingeschränkt oder gar nicht (mehr) benutzbar, insbesondere im Bereich Lüderitzwinkel – Steinbergstraße.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier Abhilfe zu schaffen?
2. Kann dazu ein Ortstermin stattfinden unter Beteiligung der Vereinsleitung zur Klärung der Vorstellungen und auch Modalitäten im Einzelnen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Grundsätzlich besteht für die nach Bauplanungsrecht als Grünflächen mit geringfügiger Bebauung eingestuften Dauerkleingärten kein Anspruch auf Pkw-Abstellplätze und im Gegensatz zu Baugrundstücken auch keine Nachweispflicht. Für den Westteil der Kleingartenanlage Lange-Hop e.V. besteht ein Parkplatz mit etwa 12 Stellplätzen, der zur Pachtfläche gehört. Die übrigen Kleingartenpächter müssen ihre Fahrzeuge im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen Lange-Hop- und Rutenbergstraße abstellen. Zum Transport von Bau- und Pflanzenmaterial können auf Ausnahmegenehmigung des Vereinsvorstandes auch die Koloniewege temporär befahren werden.

Im Jahr 2013 haben wir eine Garten, der direkt an der Lange-Hop-Straße liegt und nach Angaben des Vereins seit 2003 nicht mehr verpachtet war, aus der Pacht genommen und als sog. Umweltgarten zur Gemeinschaftsfläche zugerechnet. Bei dem vermeintlich hohen Parkdruck und einer eventuell bereits vorhandenen Bordsteinabsenkung zur Anfahrt des Betriebsweges Regenrückhaltebecken, wäre hier möglicherweise ein Stellplatz für Pkw umsetzbar. Allerdings müsste der Abriss einer nicht fertiggestellten Laube finanziert und beauftragt werden.

Eine andere geeignete Fläche können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sollte der Vereinsvorstand einen Terminvorschlag unterbreiten, sind wir selbstverständlich bereit einen Ortstermin dort wahrzunehmen.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (Spätestens 20:00 Uhr)
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Einwohner erkundigte sich nach den Geschwindigkeitsmessungen, die an dem Kindergarten Börgerstraße durchgeführt worden sind. Stadtbezirksmanager Just nahm sich dieser Angelegenheit an.


-wurde durchgeführt von 19:08 - 19:10 Uhr


TOP 5.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
-Keine Berichtspunkte


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Stadtbezirksmanager Just informierte zu folgenden Themen:

Verlegung Stadtbezirksrunde
Die Stadtbezirksrunde wurde auf den 10. November 2014, 18:00 Uhr im Krokus verlegt.

Bücherschrank Kirchrode
Der Bücherschrank in Kirchrode wird jetzt wieder am 10.10.2014 aufgestellt und zwar an der Brabeckstr. neben dem Verkaufsstand der Blaubeere.

Freiwilligenbörse - Galerie Herrenhausen
Am 12.10.2014 findet in der Zeit von 12:00 - 18:00 Uhr wieder die Freiwilligenbörse in der Galerie in Herrenhausen statt.

Bürger-Dialog
Die nächste Runde des Bürger-Dialog ist am 20.10.2014 von 19:00 - 22:00 Uhr im Kulturzentrum Pavillon.

Familiensonntag - 19. Oktober
Stadtbezirksmanager Just macht auf die Einladung zum Familiensonntag aufmerksam, der am 19.10.2014 (von 14:00 - 18:00 Uhr) im Kulturzentrum Pavillon mit unterschiedlichen Mitmach-Aktionen zum Thema "Was bietet unsere Stadt heute und 2030" stattfinden soll. Neben Kinderbetreuung, Clowndarbietungen, werden Expeditionen und Workshops geboten.


TOP 7.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
18. Juni 2014
9. Juli 2014

-Einstimmig


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.

Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)


Antrag,
zu beschließen:


Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX) umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2017 und hat ein Volumen von 34.300.000 €.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.


-9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 8.1.1.
Änderungs-Ergänzungsantrag zu Drucksache-Nr. 1916/2014
-Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2017–
(1) Haushaltsreste Stadtbezirksräte
(2) Absenkung Sachaufwand Stadtbezirksräten

(Drucks. Nr. 15-2266/2014)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die im Thema benannten Haushaltsmaßnahmen sind zu streichen.


-Einstimmig


TOP 8.2.
Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

Antrag,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014 der Region Hannover zuzustimmen.

-Einstimmig


TOP 8.3.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"

(Drucks. Nr. 1742/2014 E1)

Gutachtliche Stellungnahme des Eilenriedebeirates:

In der 191. Sitzung des Eilenriedebeirates vom 08.09.2014 hat der Eilenriedebeirat der vorliegenden Planung mit 13 - ja / 0 - nein / 0 - Enth. zugestimmt.
Der Eilenriedebeirat begrüßt besonders, dass die nördliche Hälfte im nordöstlichen Teil des Änderungsbereichs wegen der dortigen Pionierwaldsituation als ´Waldfläche` dargestellt und auch als ´Wald` im Sinne des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) eingestuft wird sowie dass demzufolge für diese Fläche das noch bestehende Baurecht aufgehoben und im Flächennutzungsplan anstelle der bisherigen ´Sonderbaufläche` nunmehr die Darstellung ´Allgemeine Grünfläche`(1,15 ha) bzw. ´Waldfläche` (0,86 ha) vorgesehen ist.

-Einstimmig


TOP 8.4.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

232. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "Wohnquartier Annastift"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 1742/2014 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1. die in der Anlage 1 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Einstimmig


TOP 8.5.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1765 – Am Wiesengarten -
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2028/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1765 Teil B zu beschließen,
2. auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für Teil B gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1765 (Teil A und B) mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen und
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 8.6.
Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplan 277, 7. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
4 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 9.
ANHÖRUNG ZUM HAUSHALTSPLANENTWURF 2015

TOP 9.1.
Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

-Zur Kenntnis genommen


TOP 9.2.
Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,

die Haushaltssatzung 2015 zu beschließen.


-9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 9.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 1700/2014; Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015/
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-2239/2014)

Antrag

Aus den im Haushaltsplanentwurf 2015 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen:

- Repräsentationsmittel Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) - 3.500,00 Euro.

-Einstimmig


TOP 9.3.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2015 (Drucksachen_Nr: 1700/2014)
(Drucks. Nr. 15-2277/2014)

Antrag

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, dem Haushaltsplanentwurf 2015 (Drucks. Nr. 1700/2014) einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungsanträge zuzustimmen.
Der Stadtbezirksrat nimmt weiterhin die unter TOP 9.1 vorgelegte Informationsdrucksache zur Kenntnis.


-Einzelergebnisse sind der Anlage zu entnehmen


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
von Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Erhalt und Förderung von Natur und Umwelt durch Artenvielfalt
(Drucks. Nr. 15-2024/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Das im nächsten Frühjahr auf dem Grünstreifen (z.B. entlang der Bemeroder- oder
Wülfeler Straße) eine Bepflanzung durch Wildblumen (Aussaat) erfolgt.


Einstimmig mit dem Zusatz "auf geeigneten Flächen"


TOP 10.1.2.
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 15-2025/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit schon im Vorfeld der BPlan
Festlegung für den Kronsberg Süd erfolgen soll.


-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.1.3.
Erhalt und Förderung von Natur und Umwelt durch Artenvielfalt (Nistkästen)
(Drucks. Nr. 15-2026/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das im nächsten Frühjahr (spätestens bis April 2015) Nistkästen für Mauersegler
(westliche Ausrichtung, Mindesthöhe 7 m) am Rathaus befestigt werden.Die Feuerwehr hat sich dankenswerterweise spontan bereit erklärt, die Montage vorzunehmen. Vier Nistkästen werden von einer Bemeroder Tierarztpraxis zur
Verfügung gestellt.

Nun steht lediglich noch die Genehmigung des Gebäudemanagements aus.


-Einstimmig


TOP 10.1.4.
Verkehrsgutachten
(Drucks. Nr. 15-2035/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrsgutachten zur Zusammenführung der
Haupt- und Nebenstelle IGS-Kronsberg und einer neuen 3-zügigen Grundschule am
Standort Kattenbrookstrift 30, 30539 Hannover, erstellen zu lassen.


-Antrag auf Nichtbefassung: 15:3:0


TOP 10.2.
Interfraktionell

TOP 10.2.1.
IGS-Planung
(Drucks. Nr. 15-2036/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode ihre geplante Zusammenführung der IGS-Haupt- und Nebenstelle kurzfristig zum Beschluss vorzustellen.


-Einstimmig


TOP 10.2.2.
Verkehrskonzept IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2081/2014)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrskonzept im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Haupt- und Nebenstelle IGS-Kronsberg und einer neuen 3-zügigen Grundschule am Standort Kattenbrookstrift 30, 30539 Hannover,über alle verkehrlichen Aspekte für den fließenden und den ruhenden Verkehr sowie alle Anforderungen und Lösungen daraus ableitend erstellen zu lassen.


-15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
Graffiti
(Drucks. Nr. 15-2080/2014)

Bezirksratsherr Nauheimer verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, einen Teil der Mauer des Kinderspielplatzes an der Weinkampswende (Kronsberg) von Graffiti zu befreien.


-Einstimmig


TOP 10.3.2.
Hochbahnsteig Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2280/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Bezirksrat Kirchrode –Bemerode-Wülferode
in seiner Sitzung im November über den aktuellen Sachstand zum Bau des Hochbahnsteigs
am Großen Hillen in Kirchrode zu informieren.


-Einstimmig


TOP 10.3.3.
Weihnachtsmarkt in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2281/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes 2014 an der Jakobi-Kirche in Kirchrode genehmigt die Verwaltung dem Bürgerverein Kirchrode als Veranstalter die Sperrung der Straße Kleiner Hillen.


-Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung an den Pfadfinderstamm "Heilige Engel"
(Drucks. Nr. 15-2082/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

1. Dem Pfadfinderstamm „Heilige Engel“ der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg in Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 2000,00 € zu gewähren.

-Einstimmig


TOP 11.2.
Zuwendung an:
-Freiwillige Feuerwehr Kirchrode
-TSV Bemerode

(Drucks. Nr. 15-2083/2014)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 300,00€ zum Kauf einer Nebelmaschine zu gewähren. Diese Nebelmaschine ermöglicht das darstellen realitätsnaher Lagen,
z.B. Verrauchungen in Objekten um die Kameradinnen und Kameraden für den Ernstfall vorzubereiten.

2. Dem TSV Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 1300,00 € für den Ankauf von neuen Hallen-Hockeybanden zu ermöglichen. Ohne eine Neuanschaffung wäre der Trainings-und Pflichtspielbetreib von ca. 250 Mitgliedern der Hockeysparte, davon 90% Kinder, gefährdet.

-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:



Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin