Sitzung Schulausschuss am 24.09.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.09.2014)
Protokoll (erschienen am 20.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 14.11.2014

PROTOKOLL

26. Sitzung des Schulausschusses am Mittwoch, 24. September 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 13.00 Uhr
Ende 17.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Frau Clasen 16.00 - 17.45 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP) 13.00 - 17.30 Uhr
Frau Frauendorf-Gieske
Ratsherr Hofmann (SPD) 15.40 - 17.45 Uhr
Frau Jentsch
Ratsherr Kelich (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) 13.00 - 16.00 Uhr
Herr Kühnbaum-Grashorn
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
(Herr Ölscher)
Ratsherr Oppelt (CDU) 16.00 - 17.45 Uhr
(Ratsfrau Pohler-Franke) (SPD)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) 13.00 - 16.45 Uhr
Beigeordnete Seitz (CDU)
Herrn Tillmann 16.00 - 17.45 Uhr

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)













Inklusionsbeirat:
Herr Ladewig
Frau Nonnast-Kamieth
Frau Günther
Frau Reckhaus
Herr Walther

Anzuhörende:
Pof. Dr. phil. Werning (Institut für Sonderpädagogik)
Frau Kroworsch (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin)
Frau Kirchhoff-Bödeker (Landesschulbehörde Hannover)
Herr Kühnbaum-Grashorn (Stadtelternrat Hannover)
Herr Fricke (Verband Sonderpädagogik e.V., Braunschweig)
Frau Bordowski (Albert-Liebmann-Schule, Hannover)
Herr Leonhard (Grundschule Gebrüder-Körting-Schule, Hannover)
Herr Doelle, Frau Ebbing (IGS Stöcken, Hannover)
Frau Senst (Diakonzept gGmbH, Grundschule Hohestieg, Braunschweig)

Verwaltung:
Stadträtin Drevermann

Presse:
Herr Franke (NP)






























Tagesordnung:



A. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Inklusion


B. 26. Sitzung des Schulausschusses

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Bericht des Fachbereiches Gebäudemanagement

4. Aktualisierung Grundschulentwicklungsplanung ab Schuljahr 2014/15 ff.
(Informationsdrucks. Nr. 1986/2014)

5. Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule an der Feldbuschwende
(Informationsdrucks. Nr. 1921/2014)

6. Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule Tegelweg
(Informationsdrucks. Nr. 1920/2014)

7. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

7.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

8. II. Quartalsbericht 2014 für den TH 42S Schulen und Stiftungen
(Informationsdrucks. Nr. 1987/2014 mit 1 Anlage)

9. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L









Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstream sowohl Frauen als auch Männer gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


A. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum
THEMA: Inklusion


I. Wie ist der wissenschaftliche Stand zur Forschung Inklusion?

Ratsfrau de Buhr eröffnete die Anhörung und übergab das Wort an Herrn Prof.Dr.phil. Werning.

Herr Prof.Dr.phil. Werning (Institut für Sonderpädagogik) machte Ausführungen zum „wissenschaftlichen Stand zur Forschung Inklusion“ (das hierzu vorliegende Dokument „Lernende Schule“ ist in der Anlage einsehbar).

Da es keine Verständnisfragen gab, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Frau Kroworsch.


II. Was ist an rechtlichen Änderungen geplant bzw. notwendig, um dem Anspruch Inklusion gerecht zu werden?

Frau Kroworsch (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin), beantwortete in Form eines Vortrages die Frage, „Was kann eine Kommune schon jetzt besser machen und an welcher Stelle ist sie abhängig von der Gesetzgebung? Ist eine andere Form der Förderung möglich? Z.B. Förderung der Schulen oder Klassen, statt Einzelfall?“ (das hierzu vorliegende Dokument „Deutscher Verein_Anhörung Schulausschuss Hannover_Inklusive Bildung_24092014“ ist in der Anlage einsehbar).

Da keine Fragen gestellt wurden, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Frau Kirchhoff-Bödeker.

Frau Kirchhoff-Bödeker (Landesschulbehörde) führte aus, dass die Landesschulbehörde eine ausführende Institution sei und beschrieb die momentane Situation. Man habe zurzeit vier inklusive Jahrgänge und einen Mangel an ausgebildeten Förderschullehrkräften. Weiterhin sagte sie, dass sich das Klageverhalten der Eltern dahingehend verändert habe, als dass diese nicht mehr dagegen klagen würden, dass ihre Kinder in einer Förderschule unterrichtet werden, sondern dass ein Bedarf für sonderpädagogische Unterstützung festgestellt werde. Dies hänge oftmals mit mangelnder Beratung der Eltern zusammen. Diese seien häufig nicht darüber informiert, dass ihre Kinder unabhängig von der Feststellung zur sonderpädagogischen Unterstützung, in den Grundschulen eine inklusive Förderung erhalten können. Dies soll wiederum damit zusammenhängen, dass es aus politischer Sicht noch nicht abschließend geklärt sei, unter welchen Bedingungen die künftige Arbeit hierzu stattfinden solle. Die Förderschullehrkräfte seien aus dieser Situation heraus nicht in der Lage, beratend tätig werden zu können. Man versuche die Schulen in der momentanen Situation bestmöglich zu unterstützen, jedoch bedarf es weiterer gesetzlicher Regelungen seitens der Politik.


Frau Jentsch fragte, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, in der festgelegt werde, welche Förderschule zu welchem Zeitpunkt auslaufe und an welche Standorte die Förderschullehrkräfte versetzt werden würden.

Frau Kirchhoff-Bödeker antwortete, dass es zurzeit keine gesetzliche Regelung gebe, aus der hervorgeht, was mit der zukünftigen Förderschulbetreuung passieren werde.

Frau Frauendorf-Gieske stellte die Frage, ob die erwähnten Klagen auf Förderschulbedarf und Förderschulfeststellung beiderseits zugenommen hätten und ob diese bestimmte Förderzweige betreffen würden.

Frau Kirchhoff-Bödeker antwortete, dass die Zahl der Klageverfahren eher abgenommen habe. Man stelle jedoch eine inhaltliche Veränderung der Klagen fest.

Da es keine weiteren Fragen gab, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Herrn Kühnbaum-Grashorn.


III. Umsetzung der Inklusion aus Sicht der Schüler/innen bzw. deren Eltern nach 1 Jahr Erfahrung

Herr Kühnbaum-Grashorn (Stadtelternrat Hannover) äußerte sich zu der in Punkt III. aufgeführten Thematik (das hierzu vorliegende Dokument „StER“ ist in der Anlage einsehbar).

Ratsherr Dr. Menge stellte die Frage, ob seitens des Stadtelternrates bereits eine Befragung der Eltern mit inklusiv betreuten Kindern stattgefunden habe und ob es eine Darstellung darüber gebe, wie zufrieden diese Eltern mit einer solchen seien.

Herr Kühnbaum-Grashorn und Frau Jentsch antworteten, dass solche Umfragen auf breiter Ebene bisher nicht durchgeführt werden konnten. Man habe im Rahmen des Arbeitskreises „Inklusion“ zwar versucht Daten zu erheben, es sei jedoch schwierig gewesen, an solche heranzukommen.

Da es keine weiteren Fragen gab, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Herrn Fricke.

Herr Fricke (Verband Sonderpädagogik e.V. Braunschweig) bezog sich an dieser Stelle auf die von Ratsherrn Dr. Menge gestellte Frage und äußerte dazu, dass es momentan wenig qualitative Daten und Studien gebe, aus denen hervorginge, wie zufrieden die Schüler und Eltern mit der inklusiven Beschulung seien. Weiterhin führte er aus, dass sich der Verband Sonderpädagogik e.V. damit beschäftige, wie man die Fachlichkeit und notwendige Spezialkenntnis von Pädagogik in den Prozess der Inklusion integrieren könne. Diese Frage gilt es sowohl qualitativ (wie soll die sonderpädagogische Betreuung im Einzelnen aussehen?), als auch quantitativ (gibt es in Zukunft genug ausgebildete Sonderpädagogen? Wobei jetzt schon zu erkennen sei, dass es in absehbarer Zeit nicht genügend Studienabgänger im Bereich der Sonderpädagogik geben werde), zu beantworten. Man stehe zurzeit vor der Situation, dass man auf der einen Seite so genannte „Leuchtturmschulen“ und auf der anderen Seite steigende Überlastungsanzeigen von Schulleitungen und Lehrkräften sowie eine zweistellige Anzahl an Petitionen an den Niedersächsischen Landtag zur Veränderung des Schulgesetzes habe. Diese Situation rühre daher, dass sich der Umgestaltungsprozess zwischen den bisherigen freiwilligen Aufgaben und nun gesetzlichen, als schwierig erweise. Weiterhin müsse die pädagogische


Ausgangslage in den niedersächsischen Schulen betrachtet werden. Man führe eher eine Ressourcendiskussion, als dass versucht werde, die Frage nach pädagogischen Inhalten zu beantworten.

Ratsherr Kelich äußerte, dass er bei dem Vortrag die Sicht der Schülerinnen und Schüler vermisse und bat Herrn Fricke, ob dieser ihn darüber aufklären könne.

Herr Fricke antwortete, dass es schwierig sei, hierüber verlässliche Antworten zu treffen, da es viele unterschiedliche Meinungen gebe.

Frau Frauendorf-Gieske stellte die Frage, wie die Schulbegleitung anders organisiert werden könnte und Herr Fricke antwortete, dass es bei Schulbegleitungen ein rechtliches Problem dahingehend gebe, als das diese nach dem Sozialgesetzbuch bereitgestellt würden. Der Begriff der Behinderung sei im Sozialgesetzbuch anders definiert als in der Pädagogik, sodass es erforderlich sei, in den Schulen Synergieeffekte zu schaffen.

Da keine weiteren Fragen vorlagen, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Frau Bordowski.


IV. Umsetzung der Inklusion aus Sicht der Schulen nach 1 Jahr Erfahrung

Frau Bordowski (Albert-Liebmann-Schule) äußerte sich zu der konkreten Frage „Was brauchen Schülerinnen und Schüler mit Sprachbehinderung an Unterstützung in der Schule?“ (das hierzu vorliegende Dokument „Wunschliste Klasse 9 und 10 final, Bordowski“ ist in der Anlage einsehbar).

Ratsfrau Nolte-Vogt fragte, warum es notwendig sei, dass es an einer Grundschule drei bis vier Sprachförderklassen gebe und wieso hier keine breitere Verteilung vorgenommen werden könne.

Frau Bordowski antwortete, dass es im Falle von drei bis vier Sprachförderklassen jeweils eine pro Jahrgang gebe und es andernfalls zu einer jahrgangsübergreifenden Betreuung käme.

Frau Frauendorf-Gieske fragte, wie die Ressourcen aussehen müssten, um eine Inklusion der Sprachförderklassen verwirklichen zu können und Frau Bordowski antwortete, dass man mit den vorhandenen Ressourcen bei den Sprachförderklassen gute Erfahrungen gesammelt habe, die Betreuungszeit jedoch Einzelfallabhängig sei und es somit schwer zu sagen sei, wie viele Stunden eine Klasse pro Woche benötige.

Ratsfrau Dr. Matz stellte die Frage, wie hoch die Anzahl der „Fahrschulkinder“ in der Albert-Liebmann Schule sei und Frau Bordowski antwortete, dass 98% der Kinder „Fahrschulkinder“ aus Hannover seien.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm merkte an dieser Stelle an, dass es auch Möglichkeiten geben müsse, Kinder mit Sprachentwicklungsbedarfen dahingehend zu fördern, als dass diese eine Schule mit Sprachförderung nicht mehr bräuchten.






Frau Bordowski äußerte hierzu, dass es eine hohe Anzahl an Kindern gebe, die zwar schon an allgemeinbildenden Schulen befindlich seien, jedoch einen hohen Unterstützungsbedarf in Sprachen aufweisen würden. Weiterhin sagte Sie, dass ein Schrift- und Spracherwerb nach den ersten Grundschuljahren schwer nachzuholen sei.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm äußerte hierzu, dass man die Forderung nach einer intensiven Betreuung in den ersten Klassen zum Erlernen des Lesens und Schreibens stellen und wissenschaftlich belegen könne.

Frau Frauendorf-Gieske merkte an, dass es wichtig sei, dass die Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen der Sprachförderschulen in den allgemeinen Unterricht der Schulen eingingen. Dies gelinge am Besten, wenn mehr Ressourcen und Stunden zur Verfügung gestellt würden.

Herr Walther (Inklusionsbeirat) merkte an, dass die sprachlichen und sozialen Ungleichheiten nur dann aufgefangen werden können, wenn es aus pädagogischer Sicht als gemeinsame Aufgabe der gesamten Primarstufe verstanden werde, alle Kinder gleichermaßen zu fördern. Er halte es für kontraproduktiv, an dieser Stelle ein Unterschied einzubauen.

Frau Bordowski stimmte Herrn Walther zu und sagte, dass die zurzeit zur sonderpädagogischen Betreuung verfügbaren Ressourcen nicht ausreichend seien.

Herr Ladewig sagte, dass er die Sorgen der Förderschulkolleginnen- und Kollegen teile und dass die noch zu inkludierenden Schülerinnen und Schüler an seiner Schule weiterhin eine intensive Betreuung benötigen werden. Weiterhin äußerte er, dass man darüber nachdenken könnte, ob man aus einem vorhandenem Modell, wie es in der Albert-Liebmann-Schule bestehe, einen Kompetenztransfer für die Grundschullehrerinnen und- lehrer, schneller und intensiver organisieren sollte, als dass es durch bereits vorhandene Schulungen und ähnliche Fortbildungsmaßnahmen möglich sei.

Ratsfrau de Buhr übergab das Wort an Herrn Leonhard.

Herr Leonhard (Grundschule Gebrüder-Körting-Schule, Hannover) stellte die Grundschule Gebrüder-Körting-Schule als „Leuchtturmschule in Hannover“ vor (das hierzu vorliegende Dokument „Gebrüder-Körting Schule“ ist in der Anlage einsehbar).

Da es auch hierzu keine weiteren Nachfragen gab, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Herrn Doelle und Frau Ebbing.

Herr Doelle und Frau Ebbing (IGS Stöcken) beschrieben, wie man die Inklusion in der IGS Stöcken umsetze (das hierzu vorliegende Dokument „IGS-Stöcken“ ist in der Anlage einsehbar).

Da es auch hierzu keine Verständnisfragen mehr gab, übergab Ratsfrau de Buhr das Wort an Frau Senst.

Frau Senst (Diakonzept gGmbH, Schulsozialarbeiterin, Grundschule Hohestieg, Braunschweig) stellte die Umsetzung der Inklusion aus der Sicht der Grundschule Hohestieg vor (das hierzu vorliegende Dokument „Präsentation, Frau Senst“ ist in der Anlage einsehbar).



Ratsfrau de Buhr wies an dieser Stelle darauf hin, dass es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der anschließenden Schulausschusssitzung leider nicht mehr möglich sei, sich weiterhin auszutauschen, bedankte sich bei den Vortragenden und schloss die Anhörung um 16 Uhr.


B. 26. Sitzung des Schulausschusses


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau de Buhr begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung des Schulausschusses. Sie stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Sie merkte an, dass der Tagesordnungspunkt 4 keine Beschluss-, sondern eine Informationsdrucksache sei und übergab das Wort an Ratsfrau Dr. Matz.

Ratsfrau Dr. Matz äußerte, dass der Tagesordnungspunkt 7 in die Fraktion zurückgezogen werde und erläuterte die Gründe dafür.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, schloss Ratsfrau de Buhr den Tagesordnungspunkt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ratsfrau de Buhr rief den zweiten Tagesordnungspunkt auf, wies die Besucher auf die Regelungen zur Einwohnerfragestunde gemäß der Geschäftsordnung des Rates hin und bat um Wortmeldungen.

Eine Einwohnerin fragte, seit wann der schlechte bauliche Zustand des Schustertraktes im Kaiser-Wilhelm-und-Ratsgymnasium (KWR) der Verwaltung bekannt sei und warum erst jetzt gehandelt werde. Weiterhin äußerte sie die Frage, wo genau auf dem Schulgelände die mobilen Raumeinheiten aufgestellt werden sollen.

Die Verwaltung antwortete, dass es der Verwaltung seit dem 26. August 2014 bekannt sei, dass der Schustertrakt statische Probleme aufweise. Im gleichen Zuge wies er darauf hin, dass sich die statischen Probleme ausschließlich auf den Schustertrakt beziehen, dies sei durch einen Statiker überprüft worden. Weiterhin äußerte er, dass der Aufstellungsort der mobilen Raumeinheiten mit der Schule abgesprochen sei und dass hierzu eine Ratsdrucksache vorbereitet werde. Zur genauen Beschreibung des Aufstellungsortes, übergab er das Wort an einen weiteren Mitarbeiter aus der Verwaltung.






Dieser beschrieb, dass die mobilen Raumeinheiten nicht auf dem Gelände des KWR, sondern auf der gegenüberliegenden Seite des Schulhofes, an der großen Dreifachsporthalle platziert werden sollen.

Eine Einwohnerin fragte, warum man die Sanierung des Schustertraktes nicht eher in Angriff genommen habe.

Die Verwaltung antwortete, dass das Konjunkturprogramm sowie das 1800-Plätze-Programm für die Kitas Priorität hatten.

Ein Elternvertreter des Kaiser-Wilhem-und Ratsgymnasium bedankte sich bei der Verwaltung für die gewählten Maßnahmen. Er sehe die Problematik von solch eintretenden Umständen nicht bei der Stadtverwaltung, sondern vielmehr bei der politischen Ausrichtung der Stadt. Weiterhin stellte er die Frage, inwieweit die Verwaltung die Chancen einschätze, von den bisherigen Sanierungsplänen insoweit abweichen zu können, als dass diese vorgezogen bzw. beschleunigt würden.

Die Verwaltung äußerte hierzu, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Beantwortung dieser Frage, sondern lediglich einen Ausblick auf die nächsten Schritte geben könne. Die Verwaltung plane zum Frühjahr eine Drucksache vorzulegen. Er hoffe, dass man das Bauvorhaben im Herbst beginnen könne.

Ein Einwohner stellte die Frage, wann mit einer Entscheidung zur ursprünglich geplanten Änderung der Grundschuleinzugsbereiche im Stadtbezirk Groß-Buchholz Kleefeld gerechnet werden könne.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass zurzeit sowohl für eine dauerhafte, als auch für die Übergangsphase, Varianten geplant würden. Weiterhin hoffe sie, dass hierzu bis zur nächsten Schulausschusssitzung im Oktober, weitere Informationen vorliegen.

Da keine weiteren Fragen gestellt wurden, schloss Ratsfrau de Buhr den Tagesordnungspunkt.


TOP 3.
Bericht des Fachbereiches Gebäudemanagement

Ratsfrau de Buhr rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an einen Mitarbeiter der Verwaltung

Ein Mitarbeiter vom Fachbereich Gebäudemanagement gab dem Gremium, gemeinsam mit dem Architekten einen Überblick über eine erarbeitete Machbarkeitsstudie für ein Projekt, bezogen auf das Gymnasium Sophienschule. Die Studie umfasst beide Standorte dieser Schule.
Bei der Machbarkeitsstudie sollten Lösungsansätze unter den Aspekten der Barrierefreiheit/Inklusion sowie der Ein-Standortlösung untersucht werden.
Hierzu stellte Herr Vormeyer das Vorgehen zur Erarbeitung der Studie mit folgendem Endergebnis vor:
Am Standort der Sophienschule (Seelhorstraße 8) würde ein Neubau die Grenzabstände nicht einhalten, der Schulhof wäre überbaut und der Sportbereich bliebe zu klein. Weiterhin wäre die Barrierefreiheit nicht gewährleistet.



Am Standort Lüerstraße werde ein Neubau empfohlen, da eine Sanierung nicht möglich sei. Ein solcher Neubau sei auch mit dem vorgegebenen Raumprogramm umsetzbar. Weiterhin sei es durch einen solchen Neubau möglich, die Gebäudeunterhaltungs-und Betriebskosten zu minimieren.

Ratsherr Dr. Menge stellte daraufhin die Frage, wie im Falle eines Neubaus in der Lüerstraße mit der Situation umgegangen werde, dass gewisse Räumlichkeiten für eine bestimmte Zeit nicht nutzbar sein würden und ob es möglich sei, eine Äußerung zum Zeithorizont zu tätigen.

Der Architekt antwortete hierzu, dass es aufgrund des relativ großen Schulhofes möglich wäre, den Neubau durch mehrere Bauabschnitte zu realisieren, bei denen die Schüler nach der jeweiligen Fertigstellung eines Abschnittes in diesen umzögen und der Altbau somit nach und nach abgerissen werden könnte. In wie vielen Bauabschnitten sich das ganze Projekt realisieren ließe, müsse jedoch noch genauer untersucht werden.

Die Verwaltung beantwortete die Frage nach dem Zeithorizont, indem er sagte, dass es beabsichtigt sei, dem Rat im Jahre 2015 einen Vorschlag für ein neues Bauprogramm zu machen.

Ratsherr Engelke stellte an die Verwaltung die Frage, wie der Schulbetrieb während der Neubauphase, im Bezug auf die Lärmbelästigung und den Baustaub, aufrecht erhalten werden könne und wie mit der Situation umgegangen werde, dass im Falle eines Neubaus auf dem Schulhof, dieser wegfiele.

Die Verwaltung antwortete, dass eine solche Baumaßnahme immer mit Einschränkungen verbunden sei, es jedoch besser sei, als im Bestand zu sanieren. In der Regel zeigen sich die Schulen in solchen Situationen sehr verständnisvoll.

Ratsfrau Dr. Matz sagte, dass es auch gute Beispiele von Sanierungsmaßnahmen im Bestand gebe (Bismarckschule) und stellte die Frage, ob er zum Bauprogramm 2015 Detailangaben machen könne.

Die Verwaltung antwortete, dass der Teilhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement, soweit dieser so beschlossen werde, bis einschließlich 2016 komplett ausgeschöpft sein werde. Im Jahre 2015 plane man Vorschläge zu machen, wie es danach weitergehen könne.

Stadträtin Drevermann betonte, dass es bei solch altehrwürdigen Schulen, wie der Sophienschule, wichtig sei, die Identität dieser Schulen zu bewahren, indem diese bereits im Planungs- und anschließend im Umsetzungsprozess beteiligt werden. Hierzu habe man in der Vergangenheit, vor allem in Detailfragen, gute Erfahrungen sammeln können.












Ratsherr Oppelt äußerte sich an dieser Stelle nochmals zu der Situation am KWR. Er führte aus, dass der baufällige Zustand der Gebäudeteile der Stadtführung schon seit längerem bekannt sei. Im Jahre 2009 habe man in einer Drucksache festgehalten, dass der Schustertrakt im KWR in den Jahren 2010-2012 renoviert werden würde. Dies sei nachweislich nicht geschehen. Als Konsequenz daraus sei die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gefährdet worden. Weiterhin stellte er die Frage, wie es dazu gekommen sei, dass das KWR im Jahre 2009 von der Liste gestrichen wurde und wie häufig in den letzten Jahren statische Untersuchungen durchgeführt worden seien. Weiterhin forderte er Frau Drevermann auf, sich bei der Öffentlichkeit für die eingetretene Situation im KWR zu entschuldigen.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass sie keine Probleme damit habe, mit den Schulen und der Schulöffentlichkeit zu sprechen, es jedoch ihre primäre Aufgabe sei, Probleme anzugehen und zu bewältigen. Es gebe häufig Situationen, wie den Beschluss der Bundesregierung Kitas auszubauen, aufgrund welcher es dann notwendig werde, die Prioritäten anderweitig zu legen. Sie teilte weiterhin mit, dass das KWR auch nicht die einzige sanierungsbedürftige Schule sei. Sie sei stolz darauf, dass aus einem großen Investitionshaushalt bis zu 80% in die Bildungsinfrastruktur investiert werde. Man habe mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgreiche Arbeit geleistet.

Die Verwaltung antwortete auf die Frage von Ratsherrn Oppelt, dass das KWR nicht von der Sanierungsliste gestrichen worden sei. Die finanziellen Mittel mussten in andere Projekte investiert werden. Weiterhin äußerte er, dass es im KWR im August das erste Mal gewesen sei, dass eine statische Untersuchung zu dem Ergebnis führte, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Allgemein sei eine statische Untersuchung alle 12 bis 15 Jahre ausschließlich für Gebäude vorgesehen, welche eine Höhe von über 60m oder eine Stützweite von über 12m aufweisen würden.

Ratsherr Oppelt äußerte, dass die Stadtführung in die Drucksache vom Jahr 2009 einen Passus aufgenommen habe, aus welchem hervorgehe, dass die Schule saniert werde und dass dadurch eine Verlässlichkeit geschaffen werden solle. Dieses Wort sei gebrochen worden.
Fortführend sagte er, dass die Statik des Gebäudes nicht zum richtigen Zeitpunkt untersucht worden sei.

Die Verwaltung antwortete, dass es nicht die Pflicht der Verwaltung gewesen sei, in dem Gebäude des KWR eine statische Untersuchung durchführen zu lassen.
Weiterhin sagte er, dass die Schülerinnen und Schüler des KWR nicht gefährdet seien, es lege lediglich ein Risiko vor, welchem es nun gilt, aus dem Wege zu gehen.

Ratsherr Engelke führte aus, dass es einige Projekte gibt, die gewisse Gelder in Anspruch nehmen. Hierunter gebe es auch welche, die nicht zwingend notwendig seien. Die Prioritäten seien von der Politik falsch gelegt worden.

Ratsherr Oppelt merkte an, dass die momentane Situation im KWR eine andere gewesen wäre, hätte die Sanierung bereits stattgefunden. Weiterhin stellte er die Fragen, wann mit der Aufstellung der mobilen Klassenraumeinheiten sowie mit der Restsanierung des kompletten Gebäudes gerechnet werden könne und wie die pendelnden Schüler, denen von der Stadtverwaltung Fahrräder zur Verfügung gestellt werden sollen, ihren jeweiligen Unterrichtsort im Falle von Schnee und Eisglätte erreichen könnten.




Stadträtin Drevermann wies darauf hin, dass man sich bereits in der Planung zur Umsetzung der Baumaßnahme für das KWR befinde und übergab das Wort an Frau Martinsen.

Die Verwaltung antwortete, dass im Falle von Eis und Schnee weiterhin die Möglichkeit bestehe, mit einer Monatsfahrkarte die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Hierzu habe man sich bereits mit der Schulleitung abgesprochen.

Die Verwaltung antwortete, dass man versuche das Verfahren zur Auftragsvergabe und somit zur Aufstellung der mobilen Klassenraumeinheiten zu beschleunigen, sodass im Idealfall noch im Januar der Rückumzug der ausgelagerten Klassen erfolgen könne.

Ratsherr Engelke fragte, wie die Situation auf dem Markt der Hersteller der mobilen Klassenraumeinheiten aussehe und ob man so kurzfristig damit rechne, auf diesem fündig werden zu können.

Die Verwaltung antwortete, dass man bereits die Ausschreibung gestartet habe und darauf hoffe, dass es Anbieter geben werde.

Ratsherr Engelke stellte die Frage, ob die Forderung nach größeren Räumen im Rahmen der Inklusion in den neuen Bauprojekten Berücksichtigung finde und Stadträtin Drevermann antwortete, dass ein Raumprogramm vorgestellt wurde, welches bei Sanierungs-und Neubaufällen die Inklusion mit berücksichtigen solle.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Ratsfrau de Buhr den Tagesordnungspunkt.


TOP 4.
Aktualisierung Grundschulentwicklungsplanung ab Schuljahr 2014/15 ff.
(Informationsdrucksache Nr. 1986/2014)

Ratsfrau de Buhr rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an die Verwaltung, die Verständnisfragen zur Drucksache beantwortete.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, wurde die Drucksache zur Kenntnis genommen und Ratsfrau de Buhr schloss den Tagesordnungspunkt.


TOP 5.
Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule an der Feldbuschwende
(Informationsdrucksache Nr. 1921/2014)

Ratsfrau de Buhr rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Ratsfrau Klingeburg-Pülm.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm bedankte sich bei der Verwaltung für die schnelle Umsetzung.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, wurde die Drucksache zur Kenntnis genommen und Ratsfrau de Buhr schloss den Tagesordnungspunkt.



TOP 6.
Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule Tegelweg
(Informationsdrucksache Nr. 1920/2014)

Da keine Wortmeldungen vorlagen, wurde die Drucksache zur Kenntnis genommen und Ratsfrau de Buhr schloss den Tagesordnungspunkt.


TOP 7.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.1.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
II. Quartalsbericht 2014 für den TH 42S Schulen und Stiftungen
(Informationsdrucksache Nr. 1987/2014 mit 1 Anlage)

Ratsfrau de Buhr rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Ratsherr Dr. Menge.

Ratsherr Dr. Menge und Ratsfrau Dr. Matz stellten inhaltliche Fragen zum Quartalsbericht und die Verwaltung beantwortete diese.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, wurde die Drucksache zur Kenntnis genommen und Ratsfrau de Buhr schloss den Tagesordnungspunkt.


TOP 9.
Bericht der Dezernentin

Ratsfrau de Buhr öffnete den Tagesordnungspunkt und übergab das Wort an die Verwaltung.

Die Verwaltung berichtete, dass Herr Schütz in der IGS Linden, Frau Cohrs in der Grundschule Albrecht-Schweizer, Herr Soppa in der Realschule Lotte-Kestner, Herr Kamphus in der IGS Bothfeld und Frau Grunewald in der IGS Südstadt, jeweils ihren Dienst angetreten haben.




Die Verwaltung berichtete, dass in der Grundschule Kurt-Schumacher-Schule, zeitnah eine mobile Raumeinheit aufgestellt werden wird. Weiterhin habe man in Bezug auf die Mittagessenversorgung in Kooperation mit dem TSV Anderten, bis zu 20 weitere Plätze schaffen können. Auch habe man die Problematik mit der Alarmanlange beseitigt.

Frau Frauendorf-Gieske fragte, ob aufgrund der verstärkt durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen in den Grundschulen zusätzliche Mittel eingesetzt werden mussten und die Verwaltung antwortete, dass es sich bei der Gefährdungsbeurteilung um einen gesetzlichen Auftrag handele. Je nach Standort und Ausfall der Beurteilung versuche man bei vorliegenden Gefahren gemeinsam mit den Schulen Lösungen zu finden. Diese können sowohl aus Sofort-, als auch aus organisatorischen und langfristigen Maßnahmen, bestehen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen schloss Ratsfrau de Buhr den Tagesordnungspunkt und den öffentlichen Teil der Sitzung.

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Für die Niederschrift




Drevermann Litau











Hinweis: Die im Protokoll erwähnten Anlagen werden nicht nochmal in Papierform versandt, da sie bereits als Tischvorlagen in der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden.