Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 15.09.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.09.2014)
Protokoll (erschienen am 14.10.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 09.10.2014

PROTOKOLL

30. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 15. September 2014, Rathaus, Mosaiksaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.55 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Ratsfrau Langensiepen) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 14.00 - 14.55 Uhr
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Battefeld
Herr Dirscherl 14.30 - 15.55 Uhr
(Frau Dr. Frech)
Herr Kruse 15.00 - 15.55 Uhr
(Frau Sandkühler)
(Frau Tomberger)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:

Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)


Frau Koebe (Dez V)
Herr Reuter (aha, stellvertr. Geschäftsführer)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Gehrmann (Fachbereich Soziales)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Krämer (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Geiges (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Reglitzki (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 07.07.2014

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Modellprojekt im Förderprogramm Kleingärten
(Drucks. Nr. 1667/2014 mit 1 Anlage)

3.2. Bericht der Verwaltung zum Thema Baumbestand und Baumpflege

3.3. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2013
(Informationsdrucks. Nr. 1764/2014 mit 1 Anlage)

3.4. Denkmal für den unbekannten Deserteur auf dem Stadtteilfriedhof Fössefeld
(Drucks. Nr. 1645/2014 mit 2 Anlagen)

3.4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1645/2014 (Denkmal für den unbekannten Deserteur auf dem Stadtteilfriedhof Fössefeld)
(Drucks. Nr. 1983/2014)

3.5. Übernahme des Grabes von Erich Lindstaedt in die städtische Ehrenpflege
(Drucks. Nr. 1108/2014)

3.6. Übernahme der Grabstätte Fritz Behrens in die Ehrengrabpflege
(Drucks. Nr. 1109/2014)

3.7. 2. Quartalsbericht 2014 für den Teilergebnishaushalt 67
(Informationsdrucks. Nr. 1786/2014 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wohnkonzept 2025 (Drucks. Nr. 0840/2013)
(Drucks. Nr. 1379/2014)

4.2. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

4.3. Antrag der CDU-Fraktion zu Pfandbehältern
(Drucks. Nr. 1463/2014)

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

5.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative,
Bebauungsplan Nr. 1467 - Am Listholze
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1784/2014 mit 3 Anlagen)

5.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 mit 4 Anlagen)

5.2.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0834/2014 (Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative: Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB,
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit)
(Drucks. Nr. 1464/2014)

5.2.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 E1 mit 4 Anlagen)

5.3. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1793/2014 mit 3 Anlagen)

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 mit 4 Anlagen)

7.1.1. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 E1 mit 3 Anlagen)


7.2. Bebauungsplan Nr. 1262,1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1800/2014 mit 2 Anlagen)

7.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1797 - Verlängerte Weidenallee -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1141/2014 mit 4 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1947/2014 mit 4 Anlagen)

7.5. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1943/2014 mit 4 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheiten
(Drucks. Nr. 1796/2014 mit 3 Anlagen)

Der stellvertr. Vorsitzende Ratsherr Mineur eröffnete die Sitzung um 14 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Die TOPs 3.1. (DS Nr. 1667/2014) und 4.2. (DS Nr. 1381/2014) wurden auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.

· Der TOP 4.3. (DS Nr. 1463/2014) wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 07.07.2014

Genehmigt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Modellprojekt im Förderprogramm Kleingärten
(Drucks. Nr. 1667/2014 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

3.2. Bericht der Verwaltung zum Thema Baumbestand und Baumpflege
Herr Geiges hielt anhand des beigefügten Skriptes (s. Anhang "Vortrag zum Baummanagement") einen Vortrag zum Thema.

Ratsherr Hellmann fragte, woraus das im Vortrag erwähnte, bei Standortsanierungen verwendete Baumsubstrat bestehe.

Herr Geiges antwortete, das Substrat bestehe zu einem hohen Anteil aus Dach- oder Mauerziegeln, zudem aus Sand, Feinkies, Granulaten etc.
Es sei so gemischt, dass den Baumwurzeln, die sich innerhalb des Substrates befänden, noch Luft zugeführt werde, wenn auf der Oberfläche bereits schwere Lasten (wie z. B. darüberfahrende LKWs) den Boden verdichten würden.

Vorgetragen

3.3. Straßenbäume der Landeshauptstadt Hannover
Jahresbericht 2013
(Informationsdrucksache Nr. 1764/2014 mit 1 Anlage)
Ratsherr Engelke wies auf Seite 6 des Jahresberichts hin. Dort sei eine Liste mit Vitalitätsstufen der Bäume aufgeführt, wo unter anderem auch unter den Punkten 4 und 5 Angaben zu degenerierten und abgestorbenen Bäumen zu finden seien. Er stellte die Frage, ob diese toten Bäume generell gefällt bzw. beseitigt würden.
Weiterhin wollte er wissen, welche Maßnahmen im Rahmen der ebenfalls auf Seite 6 angegebenen Vitalitätsstufe 3 - "eingeschränkt vitaler Baum" - in den nächsten Jahren bis Jahrzehnten auf die Verwaltung zukämen.

Herr Geiges führte dazu aus, dass der prozentuale Anteil von Bäumen aus den Kategorien 4 und 5 nur klein sei. Die Fällung solcher Bäume sei in der Regel die Maßnahme.
Zur zweiten Frage gab er an, dass gerade eine Neueinteilung und -bewertung der Vitalitätsstufen stattfinde, infolgedessen der prozentuale Anteil der Bäume aus Stufe 3 dann noch höher ausfallen könne, da die Bedingungen für Bäume an Straßenrändern fast immer nachteilig seien.

Ratsherr Engelke verdeutlichte, er würde gerne speziell wissen, welche Folgekosten beschädigte oder kranke Straßenbäume zukünftig nach sich ziehen würden.

Herr Geiges gab an, die Folgekosten könne man derzeit noch schlecht einschätzen. Zurzeit arbeite man mit einem festen, jährlichen Planbetrag, der gut ausreiche. Sollte sich jedoch z. B. der Totholzanteil drastisch erhöhen, würden die Kosten natürlich steigen.

Ratsherr Blaschzyk fragte, ob die Verwaltung bereits und auch zukünftig darauf achte, keine Straßenbäume mehr zu pflanzen, die - insbesondere nach Regenfällen - eine klebrige Masse absonderten und damit die an den Bäumen geparkten bzw. abgestellten Fahrräder überzögen.

Zum Thema Altbaumpflege (mit dem Unterpunkt "Fassaden frei schneiden") aus dem Vortrag von Herrn Geiges erinnerte er an einen Diskussionspunkt aus der AUG-Sitzung vom 07.07.2014, in dem Straßenbäume thematisiert worden waren, die durch ihr starkes Wachstum die anliegenden Wohnungen stark verdunkeln. So seien u. a. in der Klopstockstraße einige Äste bis an die Hauswände bzw. Fenster herangewachsen.
Er fragte, warum die Verwaltung eine Beschneidung dieser Bäume weiterhin verweigere.

Herr Geiges erläuterte zu dem von Ratsherrn Blaschzyk erwähnten "Honigtau"-Problem, dies könne je nach Witterung in unterschiedlicher Stärke auftreten und sei durch einen Laus-Befall der Baumkronen bedingt.
Die zuckerhaltigen Ausscheidungen der Läuse verursachen den klebrigen Überzug auf Fahrzeugen. Verstärkt würden gestresste und damit geschwächte Gehölze von Läusen befallen, wie es auch hier am Beispiel der Straßenbäume gut erkennbar sei.
Bei Neupflanzungen würde darauf geachtet, Baumarten auszuwählen, die für Laus-Befall weniger oder gar nicht anfällig seien. Bei den bereits bzw. noch bestehenden Straßenbaumbeständen ließe sich das Phänomen jedoch leider kaum vermeiden.
Zu den durch Straßenbäume verdunkelten Wohnungen gab er an, dass diese Bäume durchaus soweit beschnitten würden, dass sie nicht an den Fassaden anstießen. Dies sei tatsächlich noch nicht in der Schnittstärke, wie die Anwohner diese gerne sähen, jedoch sei ein so starker Schnitt wie gewünscht nicht mit der gültigen Baumschutzsatzung in Vereinbarung zu bringen.

Ratsherr Böning fragte, wie hoch der Baumbestand in Hannover im Vergleich zu anderen deutschen Städten sei und welche allgemeinen Faktoren bzw. Gründe Straßenbäume zum Absterben bringen könnten.

Ratsherr Kelich bat zusätzlich um eine kurze Zusammenfassung der Haupt-Stressfaktoren für Straßenbäume.

Herr Geiges gab zur ersten Frage von Hr. Böning an, dass zum Baumbestand Hannovers Vergleiche mit anderen Städten stattgefunden hätten. In der Regel sei der Straßenbaumbestand pro Quadratkilometer höher, je größer die Stadt sei. Dies mache aus klimatischen Effekten auch Sinn. Bei kleineren Städten gäbe es durch die nicht so dichte Bebauung oft bereits einen höheren Grünanteil insgesamt.
Zu den Stressfaktoren bzw. den Gründen für das Absterben von Straßenbäumen führte er an, hauptsächlich seien die Bäume durch mangelnde Luft und Wasser, Hitzeabstrahlungen z. B. durch Fassaden und Verkehr und teilweise auch durch Streusalz-Schäden betroffen.
An Baustellen würden häufig die Wurzeln durch Baufahrzeuge verdichtet oder die Bäume direkt durch die Bautätigkeiten beschädigt.
Einige Bäume in geringer Prozentzahl würden sich zudem durch Windbewegungen der Krone in ihrer Bindung und dann im Wurzelbereich lockern, wodurch zunächst ein Absterben der Wurzeln, später dann des ganzen Baumes erfolge.

Ratsherr Böning bat um eine kurze Stellungnahme zur Baumschutzsatzung, da private Leute in deren Rahmen Anträge zu Fällungen stellen müssten, während die Verwaltung scheinbar frei Bäume fällen dürfe.

Frau van Schwartzenberg gab dazu an, dass die geschulten Mitarbeiter des Grünflächenbereichs innerhalb der Verwaltung ausreichend fachliche Einschätzungen zu den Baumbeständen hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherung etc. treffen können. Es würden zwischen den Abteilungen der Verwaltung keine einzelnen Anträge für Baumfällungen und -schnitte eingereicht wie z. B. von Privatleuten, sondern geplante Maßnahmen über Sammellisten beantragt und dokumentiert.
Im Rahmen der fachlichen Beurteilungen würden die Regelungen der Baumschutzsatzung selbstverständlich auch von der Verwaltung beachtet und angewendet.

Ratsherr Drenske merkte an, dass die Anzahl der Baumpatenschaften in Hannover gestiegen sei. Er fragte, ob die Bürger zu den Patenschaften Rückmeldungen, Anfragen oder Beschwerden etc. an die Verwaltung geben würden.

Herr Geiges legte dar, dass die Art der Patenschaften recht unterschiedlich ausfiele; von Bepflanzungen von Baumscheiben bis hin zu ideellen Patenschaften sei alles dabei. Insgesamt falle die Resonanz gut aus, die Patenschaften würden zum Teil mit einem Vorbild-Effekt positiv auf weitere Bürger wirken.

Ratsherr Hellmann fragte, inwieweit man im Stadtgebiet hypothetisch weitere Neupflanzungen vornehmen könne, wenn keine finanziellen Hindernisse im Weg stünden.

Herr Geiges antwortete, zunächst müssten dafür vorrangig die vorhandenen Bodenbedingungen in der Stadt, wie z. B. Leitungsverlegungen unter der Erde sowie die Abstände zwischen den einzelnen Bäumen beachtet werden. Seiner Meinung nach sei das Potential innerhalb der Stadt für Neupflanzungen nicht mehr sehr hoch, da große Flächen nicht mehr zur Verfügung stünden. Bei Straßenbäumen könnten sicherlich ab und an einzelne, neue Standorte anfallen, z. B. bei einem Neuausbau alter Straßen. Die Bestandserhaltung der vorhandenen Bäume stehe jedoch im Vordergrund.

Frau van Schwartzenberg erwähnte in diesem Rahmen das "1000-Bäume-Programm", in dem es um Baumpflanzungen in alten Straßen gehe.
Wo anfangs noch zahlreiche Planzungen möglich gewesen seien, böten die übrigen alten Straßen aufgrund der starken Untergrundnutzungen (wie z. B. Leitungen und Rohre) keine guten Möglichkeiten mehr zu Neupflanzungen. Diese könnten dort beispielsweise nur noch unter sehr kostenintensiven Leitungsverlegungen und anderen Umbauten vorgenommen werden.
Bei neu angelegten Straßen (wie in Neubaugebieten) könne man inzwischen eher Neupflanzungen planen und vornehmen.

Herr Geiges ergänzte dazu, bei Neupflanzungen solle allgemein besser auf Qualität des Standortes als auf die Quantität der Bäume geachtet werden; je schlechter die Standort-Bedingungen, desto schlechter sei es für die Bäume.

Herr Dirscherl erläuterte, es käme immer wieder vor, dass Bäume, die bereits mit einem roten Punkt als "umsturzgefährdet" gekennzeichnet seien, dann infolge starken Windes umstürzten und dabei (Personen-) Schaden verursachten. Er fragte, inwieweit es rechtlich zu vertreten sei, wenn als Ursache für den Umsturz in solchen Fällen "Höhere Gewalt" angeführt werde.

Herr Geiges gab dazu an, bereits bei den forstlichen Kennzeichnungen der Bäume müsse darauf geachtet werden, ob ein Baum aufgrund der starken Gefährdung schnell entfernt oder noch einige Zeit stehen gelassen werden könne.
Baumumstürze durch starke Windböen kämen jedoch auch bei nicht gefährdeten Bäumen vor.

Herr Dirscherl verdeutlichte, dass gerade Schadensfälle, die durch den Umsturz vorher gekennzeichneter Bäume entstünden, rechtlich brisant seien, weil hier trotz Gefährdungspotential der Baum am Standort belassen werde und dann Schaden verursache.
In der Praxis habe er mit solchen Fällen häufig in der Eilenriede oder auch im Bereich von Kleefeld zu tun gehabt.

Herr Geiges erwiderte, bei entsprechenden Schadensfällen würde ein Gutachter entscheiden, inwieweit die Schuldfrage zu klären sei. Dies sei von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten, weshalb hier keine umfassende Antwort dazu möglich sei.

Ratsherr Engelke fragte, ob der in Städten übliche Vandalismus gegen Straßenschilder, Mülltonnen etc. auch gegen (Straßen-) Bäume stattfinde oder ob hier die Fallzahlen eher gering ausfielen.

Frau van Schwartzenberg erläuterte, dass der Vandalismus gegen Bäume in Hannover tatsächlich im Bereich geringer Fallzahlen liege.

Ratsherr Engelke kam weiterhin auf die vorgegebenen Ausgleichspflanzungen für Baumfällungen zu sprechen, wie sie z. B. im Zug von Fällungen für Bauarbeiten vorgeschrieben seien. Aus Platzmangel müssten diese Pflanzungen jedoch meist außerhalb, beispielsweise am Stadtrand, erfolgen.
Er schlug vor, stattdessen pro gefälltem Baum als Ausgleich einen der überall im Stadtgebiet bereits vorhandenen Bäume aus den Kategorien 4 und 5 des Straßenbaum-Berichts ("degeneriert/ absterbend / toter Baum") gegen eine Neupflanzung auszutauschen.

Ratsherr Blaschzyk fragte, aus welchem Grund der Gesamt-Wert der Straßenbäume Hannovers festgestellt worden sei.

Frau van Schwartzenberg gab an, im Rahmen einer Bilanzaufstellung des Stadtvermögens der Landeshauptstadt Hannover wären rein fiskalisch auch die Straßenbäume einbezogen und als nicht umsetzbares Vermögen aufgeführt worden.

Herr Geiges ergänzte, dass der Wert eines Baumes im Rahmen von Schadensfällen durch Gutachter jeweils konkret berücksichtigt werde, um die Höhe des Schadens ermitteln zu können.
Behandelt

3.4. Denkmal für den unbekannten Deserteur auf dem Stadtteilfriedhof Fössefeld
(Drucks. Nr. 1645/2014 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Engelke fragte, ob der Text zum Denkmal von der Künstlerin Almut Breuste selbst verfasst worden sei, da in Anlage 2 zur Drucksache ihre Unterschrift unter dem Text zu sehen sei.

Frau van Schwartzenberg bejahte dies.

Ratsherr Engelke fragte weiter, ob in diesem Fall der Originaltext überhaupt geändert werden dürfe, wie es im Änderungsantrag der Drucksache Nr. 1983/2014 gefordert werde.

Frau van Schwartzenberg erklärte, im Zitat selbst dürfe der Text tatsächlich nicht geändert werden, man könne nur an anderer Stelle auf eine Änderung bzw. Ergänzung hinweisen.

Ratsherr Kelich äußerte dazu, dass der Originaltext allein aufgrund des darin angegebenen Zeitraums von "1939 - 1945" ausreichend darauf schließen ließe, welche Art von Ungehorsam hier gemeint sei. Dazu bedürfe es keiner zusätzlichen Erklärung oder Ergänzung.

Ratsherr Bindert gab an, vor Jahren sei die Möglichkeit zur Fahnenflucht als humanistisches Grundrecht anerkannt worden, was dem Grundrecht auf Leben gleichzusetzen sei, weshalb er die geforderte Änderung des Antrags für nicht zielführend halte.

Ratsherr Drenske war der Meinung, ein Denkmal mit dem Titel "UNGEHORSAM 1939 - 1945" könne nicht als Aufruf zum Ungehorsam in einem demokratischen Staat missverstanden werden.

Herr Kruse kam auf den Text-Vorschlag der Anlage 1 zur Drucksache Nr. 1645/2014 zu sprechen. Er war der Meinung, dass die in der vierten Zeile angegeben Begriffe bzw. Beispiele zu Hingerichteten wie im restlichen Text ebenfalls in Anführungsstrichen stehen oder mit dem Begriff "sogenannten" versehen werden sollten.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1645/2014 (Denkmal für den unbekannten Deserteur auf dem Stadtteilfriedhof Fössefeld)
(Drucks. Nr. 1983/2014)

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3.5. Übernahme des Grabes von Erich Lindstaedt in die städtische Ehrenpflege
(Drucks. Nr. 1108/2014)

Einstimmig

3.6. Übernahme der Grabstätte Fritz Behrens in die Ehrengrabpflege
(Drucks. Nr. 1109/2014)

Einstimmig

3.7. 2. Quartalsbericht 2014 für den Teilergebnishaushalt 67
(Informationsdrucksache Nr. 1786/2014 mit 1 Anlage)
Ratsherr Drenske gab an, er könne dem beiliegenden Leistungsbericht des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün entnehmen, dass der Umsetzungsstand zum Mountainbike-Parcours in der Eilenriede derzeit ruhe. Der Presse und dem letzten Ergebnis-Protokoll des Eilenriedebeirates nach hätte er jedoch sehen können, dass sich zu diesem Thema wieder etwas bewege.
Er bat um genauere Auskunft.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette berichtete dazu, dass die Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Region Hannover, die verschiedene Umweltverbände im Jahr 2013 beim Nds. Ministerium f. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (als zuständiger Waldbehörde) eingereicht hatten, kürzlich von diesem zurückgewiesen wurde. Damit sei nun der Weg frei für die Umsetzung der Anlage.
Es sei wahrscheinlich davon auszugehen, dass sie im Jahr 2015 in Betrieb genommen werden könne.

Ratsherr Engelke fragte, in welcher Entfernung zu den Anwohnern die Anlage vor Ort gebaut werden solle und ob im Vorfeld Untersuchungen bezüglich entstehenden Lärms etc. stattfinden würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte dazu, im Rahmen der Drucksache Nr. 1253/2013 (E1) seien bereits entsprechende, sorgfältige Abwägungen hinsichtlich des Standortes erfolgt.

Herr Dirscherl gab an, die Entfernung der Anlage würde ca. 150 Meter zur Wohnbebauung und ca. 650 Meter zur Hildesheimer Straße betragen.
Behandelt

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wohnkonzept 2025 (Drucks. Nr. 0840/2013)
(Drucks. Nr. 1379/2014)

Ratsherr Hellmann gab an, seine Fraktion befinde den Bau einer neuen Siedlung an der geplanten Stelle für ungünstig, da dort zunächst eine komplett neue Infrastruktur geschaffen werden müsse. Die Arrondierung der bestehenden Bebauung mit bereits vorhandener Infrastruktur werde für sinnvoller gehalten.

Ratsherr Drenske erläuterte dazu, im Hinblick auf das Wohnkonzept 2025 sei es gerade sinnvoll erschienen, einige der für die Wohnbebauung geplanten Vorschau-Flächen vorzuziehen, um dem in Hannover herrschenden Wohnungsdruck vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.
Eine entsprechende Bebauung der betroffenen Flächen sei hier also als Vorziehen von Planungen anzusehen, die im Rat vom Grundsatz her schon mehrfach beschlossen worden seien.
7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.2. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

4.3. Antrag der CDU-Fraktion zu Pfandbehältern
(Drucks. Nr. 1463/2014)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

5. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

5.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative,
Bebauungsplan Nr. 1467 - Am Listholze
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1784/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

5.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 mit 4 Anlagen)

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5.2.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0834/2014 (Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative: Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB,
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit)
(Drucks. Nr. 1464/2014)

Ratsherr Blaschzyk stellte den Zusatzantrag vor.
Er stellte zudem die Frage an die Verwaltung, inwieweit bei der Planung berücksichtigt worden sei, dass von den in der Gegend bereits vorhandenen, gastronomischen Betrieben (wie z. B. Bars, Gaststätten etc.) Lärmbelästigungen für das geplante Wohnquartier ausgehen könnten, so dass evtl. infolgedessen später einige Gastronomiebetriebe von Schließung bedroht seien.

Frau Malkus-Wittenberg berichtete dazu, dass sich die Planung noch in der Anfangsphase befinde, jedoch für den Lauf des weiteren Verfahrens durchaus Prüfungen betreffend Emissionen und Immissionen und weiterer entsprechender Themen vorgesehen seien. Es werde aber zurzeit davon ausgegangen, dass für die spätere Wohnbebauung eine Verträglichkeit mit der vorhandenen Gastronomie hergestellt werden könne.

Ratsherr Engelke war der Meinung, dass die geplante Bebauung nicht gründlich genug durchdacht sei, weil beispielsweise im betreffenden Bereich die Einrichtung einer Fußgängerzone geplant sei, so dass der vor Ort vorhandene Einzelhandel nicht mehr mit Kraftfahrzeugen erreichbar wäre. Zusätzlich wäre die vorhandene Tankstelle nicht gut anfahrbar. Ein Gebäude an der geplanten Stelle halte er für ungünstig, da eine so dichte Besiedelung der Stadt nicht vorteilhaft sei, nicht zuletzt für die Straßenbäume, die zwischen den engen und Wärme abstrahlenden Gebäudefassaden leiden könnten.

Frau Malkus-Wittenberg erläuterte, die Leinstraße werde auf jeden Fall durch die Zufahrt zur Tiefgarage und die vorhandene Tankstelle weiterhin erschlossen bleiben, dies werde in den Planungen auch berücksichtigt.

Ratsherr Drenske war der Meinung, dass die Planungen eine absolute Verbesserung der betroffenen Gegend darstellen, da diese im Rahmen von "City 2020" immerhin zu einem der fünf verbesserungswürdigsten Orte in Hannover gewählt worden sei.

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5.2.2. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 E1 mit 4 Anlagen)
Ratsherr Drenske wies auf ein in der Drucksache aufgeführtes Zitat hin, das besage, dass für das Bürgeramt samt dem Bereich Recht und Ordnung ein neuer, möglichst mietfreier Standort in der Innenstadt gesucht werde.
Dazu erläuterte er, die Bedeutung dieser Forderung sei hier nicht darin zu sehen, dass die Stadtverwaltung ein neues Gebäude bauen solle, um Bürgeramt und Fachbereichsbüros weiterhin mietfrei unterbringen zu können, sondern dass tatsächlich nach einem neuen, geeigneten Gebäude gesucht werden solle.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bemerkte dazu, dies solle so auch umgesetzt werden.
7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
5.3. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1793/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig
6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

Keine Anträge

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.1.1. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 E1 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

7.2. Bebauungsplan Nr. 1262,1. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Am Bahndamm
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1800/2014 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

7.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1797 - Verlängerte Weidenallee -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1141/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.4. Bebauungsplan Nr. 454, 1. Änderung - westlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1947/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7.5. Bebauungsplan Nr. 1054, 1. Änderung - Östlich Kaiser-Wilhelm-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1943/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig



8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte drei neue Broschüren der Landeshauptstadt und Region Hannover vor:
- Den "Jahresbericht 2013" der Klimaschutzagentur der Region Hannover,
- "Wiesengeschichten - Ein Hörspaziergang durch den Hermann-Löns-Park in Hannover Kleefeld" sowie
- "Machen Sie Ihr Haus zukunftsfähig! - Städtische Förderprogramme für Hauseigentümer/innen".
Berichtet

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Herr Dirscherl gab an, dass vor einiger Zeit im Altwarmbüchener Moor kostenintensive Versuche stattgefunden hätten, das Moor u. a. mit Staustufen aufzustauen. Er wollte gerne wissen, ob sich dies gelohnt habe und der Wasserspiegel inzwischen entsprechend gestiegen sei.

Protokollantwort:

Die in 1999/ 2000 durchgeführten Maßnahmen zur Wiedervernässung des Altwarmbüchener Moores haben in den ersten Jahren gute Erfolge gezeigt, die Wirkung ließ jedoch in den Folgejahren nach. Seit 2011 werden im Bereich der damals eingezogenen Einbauten Torfwälle aufgesetzt.
Durch den so verhinderten Oberflächenabfluss werden gute Vernässungswirkungen erzielt. Die Maßnahmen werden von der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde begleitet. Es findet ein Monitoring der Wasserstände statt.

Weiterhin erwähnte Herr Dirscherl das Programm zur Verbesserung der Waldeingänge in den Stadtwäldern Hannovers, das u. a. die Waldeingänge am Lister und Döhrener Turm, hinter der Musikhochschule etc. umfasste.
Außer am Pferdeturm, wo mit entsprechenden Maßnahmen begonnen wurde, könne er keine weiteren an den anderen Waldeingängen erkennen. Er wolle gerne wissen, inwieweit die Maßnahmen fortgesetzt würden.

Protokollantwort:

Das Büro „Gruppe Freiraumplanung“ hat im Jahr 2001 im Auftrag der Stadtverwaltung ein „Gutachten über die Eilenriede-Eingänge in Hannover“ erstellt.
Auf dieser Grundlage wurden in den darauf folgenden Jahren die Waldeingänge Böcklinplatz, Bödekerstraße, Döhren, Emmichplatz, Lister Platz, Waldstraße, Wedekindstraße, Wolfstraße, Yorckstraße, Hammersteinstraße/Lortzingstraße, Kleine Pfahlstraße/ Fritz- Beindorffallee, Lister Turm, Ostwender Straße und Zoo verbessert.
Eine weitergehende Umgestaltung erhielten die drei Waldeingänge Pferdeturm/ Dörriesplatz, Kleefeld und Wolfstraße.
Herr Dirscherl berichtete zudem, in der südlichen Eilenriede sei vor Jahren quer durch den Wald, örtlich ungefähr vom Pferdeturm bis Bischofshol, ein unterirdischer Drainkanal gelegt worden, der einige Grundwasserschichten beschnitten habe.
Es sei daraufhin ein Gutachten erstellt worden, dass nachweisen sollte, inwieweit die Bäume vor Ort durch Trockenheit absterben könnten.
Er fragte, ob die Verwaltung sich bereits wegen der inzwischen tatsächlich abgestorbenen Buchenbestände an den Schadensverursacher gewandt habe.

Ratsherr Bindert gab dazu an, in Kleefeld lägen jedoch zahlreiche Beschwerden der dortigen Anwohner über Staunässe bzw. Feuchte in den Hauskellern vor, weshalb er nicht nachvollziehen könne, dass in der Nähe die Bäume durch Trockenheit sterben würden.

Herr Dirscherl erläuterte, die betroffenen Keller befänden sich in ca. einem Kilometer Entfernung zu den abgestorbenen Bäumen.

Ratsherr Bindert bat die Verwaltung um Prüfung, ob durch die von Herrn Dirscherl erwähnte Kanallegung durch den Wald bzw. zwischen den feuchten Kellern und an Trockenheit sterbenden Bäumen ein Zusammenhang bestehe.

Protokollantwort:

Zum angesprochenen Drainkanal vom Pferdeturm bis Bischofshol ist zu sagen, dass eine in der Vergangenheit durchgeführte Baumaßnahme als Kanalverbindung durch die südliche Eilenriede der Verwaltung weder bekannt ist, noch ein Nachweis darüber existiert.
Bei aktueller Prüfung der Waldbestände gibt es in dem Bereich zwischen dem Pferdeturm und Bischofshol bisher keinerlei Anzeichen von „absterbenden Buchenbeständen“.
Die dortigen Bäume - Buchen sowie Eichen - besitzen im Gegenteil eine hohe Vitalität.
Die mögliche Gefährdung der Baumart Buche wird nach fachlicher Einschätzung eher durch hoch anstehendes Grundwasser als durch Trockenheit hervorgerufen. Die Bodenverhältnisse in der südlichen Eilenriede (u.a. sandiger Lehm) bieten gerade für die Buche gute bis sehr gute Wuchsbedingungen.

In Abhängigkeit der Qualität der abgedichteten Hauswände ergibt sich die Problematik nasser Keller durch die unterschiedlichen Wasserstände des Wolfsgrabens sowie die Niederschlagsversickerung auf den Hausgrundstücken, nicht durch die Eilenriede.
Ein Wirkungszusammenhang mit nassen Bereichen in der Eilenriede wurde bereits vor einigen Jahren von der Verwaltung widerlegt.

Behandelt
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Ratsherr Mineur beendete die Sitzung um 15:55 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach
Erste Stadträtin Für das Protokoll