Sitzung Sportausschuss am 14.07.2014

Protokoll:

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Protokoll (erschienen am 12.03.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - OE 52.11.1 - Datum 27.01.2015

PROTOKOLL

27. Sitzung des Sportausschusses am Montag, 14. Juli 2014,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 16.50 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Frau Girschikofsky
Herr Grämer
Herr Jägersberg
Herr Kohlstedt
(Herr Latzel)
(Herr Rabe)
Frau Wiede

Grundmandat:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)









Verwaltung:
Oberbürgermeister Schostok
Frau Rudolph (OE 52)
Frau Mac-Lean (OE 52.0)
Herr Schaefer (OE 52.1)
Herr Hoffmann (OE 19.11)
Herr Möller (OE 15.31)
Frau Faber (OE 52.11.2)
Frau Krebs (OE 52.11.1)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

3. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 10.02.2014 und 10.03.2014

4. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen)

4.1. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 E1 mit 2 Anlagen)

4.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1241/2014)

4.3. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1614/2014)

5. Antrag der CDU-Fraktion zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0758/2014)

5.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0758/2014 (Antrag der CDU-Fraktion zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee)
(Drucks. Nr. 1613/2014)


6. Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee
(Drucks. Nr. 1466/2014)

7. Kleefelder Bad - Grunderneuerung Nichtschwimmerbecken
(Drucks. Nr. 1303/2014 mit 4 Anlagen)

8. Zuwendung für die Grunderneuerung des Nichtschwimmer- und Kleinkinderbeckens im Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 1587/2014 mit 3 Anlagen)

9. Bericht des Dezernenten

10. Verschiedenes






































I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klebe-Politze eröffnete die 27. Sitzung des Sportausschusses, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsherr Bindert erklärte, dass TOP 6 in die Fraktion gezogen werde.


TOP 2.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 3.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 10.02.2014 und 10.03.2014

Die Protokolle wurden einstimmig genehmigt.


TOP 4.
Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria (Drucks. Nr. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen)

TOP 4.1.
Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 E1 mit 2 Anlagen)

TOP 4.2.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1241/2014)

TOP 4.3.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1614/2014)

TOP 4, TOP 4.1, TOP 4.2 und TOP 4.3 wurden gemeinsam aufgerufen.

Ratsfrau Klebe-Politze erklärte, dass über den Änderungsantrag zu TOP 4.2 und den Zusatzantrag zu TOP 4.3 jeweils separat abgestimmt werde, da es sich dabei um unterschiedliche Themen handele. Im Anschluss werde über den ggfs. ergänzten TOP 4 und TOP 4.1 abgestimmt.
Der Änderungsantrag der FDP Fraktion (Drucks. 1241/2014) wurde vom Ausschuss einstimmig abgelehnt.

Dem Zusatzantrag (Drucks. 1614/2014) wurde vom Ausschuss einstimmig zugestimmt.

Der durch den Zusatzantrag zu TOP 4.3 ergänzten Drucks. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen wurde vom Ausschuss einstimmig zugestimmt.

Ratsherr Küßner merkte an, dass noch zu TOP 4.1 über die Drucks. (Drucks. Nr. 0987/2014 N1 E1 mit 2 Anlagen) abzustimmen sei.

Der Ausschuss stimmte der Drucksache (Nr. 0987/2014 N1 E1 mit 2 Anlagen) einstimmig zu.


TOP 5.
Antrag der CDU-Fraktion zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee
(Drucks. Nr. 0758/2014)

TOP 5.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0758/2014 (Antrag der CDU-Fraktion zur Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee)
(Drucks. Nr. 1613/2014)

TOP 5 und TOP 5.1 wurden gemeinsam aufgerufen.

Ratsherr Küßner sagte, die Verwaltung solle mithilfe von geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee zukünftig Personalien von ihren Kunden dokumentieren. Die Verwaltung sei bisher nicht mit dem nötigen Nachdruck auf die gewerblichen Betreiber zugegangen. Nach einer Erprobung des vorgeschlagenen Verfahrens könne gemeinsam mit den betroffenen Vereinen festgestellt werden, ob sich das Vorgehen bewährt habe. Weiterhin fragte er, zu welchen Zeiten sich die Maschseeaufsicht im Dienst befindet, unter welcher Telefonnummer diese zu erreichen sei und wie die Telefonnummer der zuständigen Polizeidienststelle zur Meldung von Unfällen auf dem Maschsee lautet.

Frau Rudolph teilte mit, dass die Fragen aufgrund der Abwesenheit des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll oder im Nachgang der Sitzung von der Verwaltung beantwortet werden.

Ratsherr Küßner bat darum, die Fragen spätestens bis Mittwoch, den 16.07.2014 per Email zu beantworten, um die Vereine in Kenntnis setzen zu können.

Ratsherr Bindert meinte, es sei davon auszugehen, dass die Vereine und die Segelschulen die Telefonnummern der Maschseeaufsicht vorliegen hätten, und gab zu bedenken, dass diese im Internet zu finden seien. Seine Fraktion gebe der Verwaltung den Auftrag, die rechtliche Machbarkeit einer Dokumentationspflicht der gewerbsmäßigen Bootsverleiher und Segelschulen am Maschsee in Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zu prüfen. Er war der Auffassung, dass eine Aufnahme der Daten nicht pauschal, sondern lediglich bei einem Unfall erfolge sollte.

Beigeordneter Förste befürwortete eine allgemeinverbindliche Regelung für alle Nutzergruppen des Maschsees und kündigte an, dass er dem Änderungsantrag der SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmen werde.

Dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1613/2014) wurde einstimmig zugestimmt. Dieser ersetzt somit den Ursprungsantrag (Drucks.Nr. 758/2014).


TOP 6.
Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee
(Drucks. Nr. 1466/2014)

TOP 6 wurde auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen.


TOP 7.
Kleefelder Bad - Grunderneuerung Nichtschwimmerbecken
(Drucks. Nr. 1303/2014 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Bindert fragte, aus welchem Grund die Baukosten-Indexsteigerung und die nicht vorhersehbaren Kosten in der Anlage 2 zur Drucks. Nr. 1303/2014 mit 0 € angegeben seien, wohingegen beim Ricklinger Bad (Anlage 2 zur Drucks. Nr. 1587/2014) in diesem Bereich 39.000 € veranschlagt wurden.

Ratsherr Klapproth erkundigte sich, welche Kostenpositionen in der Anlage 2 in der Position „Außenanlagen, Nr. 590 Sonstige Außenanlagen“ enthalten seien. Darüber hinaus stellte er eine Nachfrage zur Position „Baunebenkosten, Nr. 740 Gutachten und Beratung“ und erbat Auskunft darüber, welche Inhalte dem betreffenden Gutachten zugrunde liegen.

Herr Hoffmann erläuterte, dass sich die Position „Außenanlagen“ zum einen auf Maßnahmen des Baum- und Wurzelschutzes in unmittelbarer Nähe des Schwimmbeckens bezieht. Zum anderen befände sich im Schwimmbecken ein abgängiges Kunststoffspielgerät, das durch eine Alternativlösung ersetzt werden soll. Auf Wunsch des Betreibers werden Bodenanker installiert, so dass wechselnd aufblasbare Spielgeräte befestigt werden können. In Bezug auf das Gutachten zur Position „Baunebenkosten“ erklärte er, dass umfangreiche Untersuchungen zur Qualität des Betons durchgeführt wurden und weitere Kosten durch den Einsatz von Sicherheit- und Gesundheitskoordinatoren, die die Baustellensicherheit kontrollieren, entstehen.

Herr Schaefer führte aus, dass die Sanierung des Kleefelder Bades durch die Stadt erfolge, wohingegen das Ricklinger Bad von der Aegir-Bad-Betriebsgesellschaft gGmbH saniert werde. Zu Gunsten der GmbH bestehe ein Erbbaurecht. In der Kostenaufstellung der GmbH habe diese einen Ansatz für unvorhersehbare Maßnahmen einkalkuliert. Dieser Ansatz sei durch die Verwaltung geprüft worden, um einen den Gesamtkosten entsprechenden Zuwendungsbetrag einplanen zu können. Im Falle einer Unterschreitung der Kostenaufstellung werde die Verwaltung den Zuwendungsbetrag entsprechend anpassen.

Ratsfrau Keller erfragte die derzeitige bzw. geplante Tiefe des Nichtschwimmerbeckens nach der Sanierung, da ihrer Auskunft nach für die Ausübung des Tauchsports eine Beckentiefe von 1,50 m erforderlich sei.


Herr Schaefer antwortete, dass eine Änderung der derzeitigen Beckentiefe von 1,35 m nicht erfolgen werde, da bei tieferen Schwimmbecken u.a. zwingend eine durchgehende Aufsichtspflicht erfüllt werden müsse.

Ratsfrau Wagemann fragte, wie eine Priorisierung der Maßnahmen zu TOP 7 und TOP 8 begründet werden könne, obwohl bisher keine Gesamteinschätzung des Sanierungsbedarfs der Bäder vorliege.

Frau Rudolph erklärte, dass eine Bestandsaufnahme einzelner Sanierungsbedarfe der Bäder zurzeit im Rahmen des Arbeitskreises Bäderkonzept vorgenommen werde. Die Planungen für die Maßnahmen zu TOP 7 und TOP 8 lägen aber bereits ein bis zwei Jahre zurück. Diese Maßnahmen müssten ungeachtet der nachträglichen Einrichtung des Arbeitskreises Bäderkonzept zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit dieser Bäder durchgeführt werden und fänden im ermittelten finanziellen Gesamtvolumen der Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung.

Ratsfrau Wagemann erkundigte sich, ob aus Sanierungen von einzelnen Bädern und damit verbundenen Investitionen geschlossen werden könne, dass nicht mit Badschließungen zu rechnen sei.

Frau Rudolph erläuterte, dass diese Thematik im Arbeitskreises Bäderkonzept erörtert wurde und davon auszugehen sei, dass keines der Bäder geschlossen werden müsse.

Der Ausschuss stimmte der Drucks.Nr. 1303/2014 mit 4 Anlagen einstimmig zu.


TOP 8.
Zuwendung für die Grunderneuerung des Nichtschwimmer- und Kleinkinderbeckens im Ricklinger Bad (Drucks. Nr. 1587/2014 mit 3 Anlagen)

Der Ausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1587/2014 mit 3 Anlagen einstimmig zu.


TOP 9.
Bericht des Dezernenten

Frau Rudolph berichtete, dass die Verwaltung sich im Rahmen der durch den Haushaltsbegleitantrag beschlossenen Übernahmeverhandlungen des Sportparks Misburg und des Sportparks Wettbergen in Gesprächen mit den Vereinen befände. Zurzeit gebe es noch keine Verhandlungsergebnisse, allerdings sei mit weiterführenden Erkenntnissen im Herbst des Jahres zu rechnen.

Herr Schaefer teilte zur Einwerbung von EU-Fördermitteln mit, dass generell eine Beteiligung am Programm Erasmus+ sowie am Programm AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) infrage käme. Im Rahmen von Erasmus+ habe die Stadt sich gemeinsam mit der Region Umbrien in Italien und dem Sportdezernat aus Yaminahalle in der Türkei nahe Ankara mit einem Projekt zur Entwicklung von Kriterien zur gerechten Vergabe und Optimierung der Auslastung von Sportstätten um EU-Fördermittel beworben. Die Federführung bei dem Projekt obliege der Region Umbrien in Italien. Dieses Projekt füge sich zu dem gut in den laufenden Prozess der Sportentwicklungsplanung ein. Eine Bewilligung von Fördermitteln sei bisher nicht ausgesprochen worden. Sobald eine Rückmeldung der EU eingehe, ob das Projekt durchgeführt werden kann, werde man darüber im Sportausschuss berichten.
Bei AMIF handele es sich um ein neues Programm der EU, dessen Förderperiode von 2014-2020 laufe. Man prüfe derzeit eine Bewerbung mit Projekten aus dem Bereich Integration, insbesondere zur Qualifikation von Migranten und Migrantinnen, um die interkulturelle Öffnung der Vereine zu stärken. Er erklärte, dass der Fachbereich Sport und Bäder bereits an einer Informationsveranstaltung zu dem Förderprogramm teilgenommen habe und Projekte mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € sowie einer Laufzeit von 36 Monaten gefördert werden könnten. Aufgrund des Umfanges eines solchen Projektes sei noch nicht über eine Bewerbung entschieden worden, allerdings werde die Verwaltung sich weiterhin mit der Thematik beschäftigen und versuchen, potenzielle Partner zu finden, um passende Projektideen zu entwickeln.

Ratsherr Engelke fragte, welchen Anteil die Stadt beim Gesamtvolumen eines Projektes von 100.000 € zu tragen hätte und wie hoch der Anteil der Fördermittel wäre.

Herr Schaefer antwortete, dass der Eigenanteil bei 25% läge, der bei besonderen Projekten im Einzelfall auf bis zu 10% reduziert werden kann. Auf den Eigenanteil könne allerdings ebenfalls die Arbeitszeit der Verwaltungsmitarbeiter angerechnet werden.


TOP 10.
Verschiedenes

Ratsherr Küßner lobte Frau Faber und die weiteren Kollegen und Kolleginnen für die gelungene Organisation und Durchführung des Hannover-Cup 2014 am vergangenen Wochenende. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer seien sehr zufrieden gewesen. Zudem sei ihm zu Ohren gekommen, dass Toni Sport im Misburger Bad gekündigt worden sei. Daher bat er um weitergehende Auskunft zu dieser Angelegenheit.

Frau Rudolph wies darauf hin, dass es sich bei ToniSport e.V. und der Schwimmschule Wassermeloni um zwei unterschiedliche Organisationen handele. Der bisherige Betreiber des Misburger Bades habe seinen Vertrag mit der Schwimmschule Wassermeloni gekündigt. Die Schwimmschule Wassermeloni sei in diesem Zuge mit der Frage an die Stadt herangetreten, ob diese als neue Betreiberin des Bades Interesse an einem Vertragsabschluss mit der Wasserschule Meloni habe. Es werde von der Stadt kein Vertrag mit der Schwimmschule Wassermeloni abgeschlossen, da das Misburger Bad im Rahmen der Übernahme zunächst vorübergehend für Sanierungsmaßnahmen geschlossen sein werde. Diese Schließzeit liege in dem von der Schwimmschule Wassermeloni gewünschten Vertragszeitraum.
Zudem sei über einen Vertragsabschluss im Arbeitskreis Bäderkonzept diskutiert worden. Es sei fragwürdig, einem Unternehmen, das auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, unter Zahlung eines geringen Betriebskostenzuschusses Wasserzeiten in den städtischen Bädern einzuräumen. Im Arbeitskreis Bäderkonzept wurde besprochen, dass von derartigen Vertragsabschlüssen Abstand genommen werden soll. Diese Entscheidung sei der Schwimmschule Wassermeloni mitgeteilt worden.

Ratsherr Küßner erwiderte, dass kein offizieller Beschluss zu dieser Entscheidung gefasst worden sei. Eine derartig weitreichende Entscheidung sei durch Ratsbeschluss zu entscheiden. Er fragte, welcher Betreiber der Schwimmschule Wassermeloni gekündigt habe, da ihm kein Betreiber bekannt sei.

Frau Rudolph sagte, dass das Misburger Bad noch bis zum 01.09.2014 durch die Firma OptiSport betrieben werde. Da OptiSport das Misburger Bad an die Stadt zurückgeben werde, habe die Firma den Vertrag mit der Schwimmschule Wassermeloni gekündigt.
Sie ergänzte, dass es sich bei den Beratungen im Arbeitskreis Bäderkonzept zwar nicht um einen Beschluss handele, allerdings habe es keinen Widerspruch zum besprochenen Verfahren gegeben. Es sei nicht geäußert worden, dass zukünftig gewerbliche Betreiber in den städtischen Bädern gewünscht werden. Zu dem zähle die Untervermietung eines städtischen Bades zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

Ratherr Bindert erkundigte sich nach der Länge der geplanten Schließzeit im Misburger Bad und fragte, ob diese auf die Schließzeiten in den weiteren städtischen Bädern abgestimmt sei. Bei der Beschlussfassung zur Übernahme des Misburger Bades habe man ausdrücklich gewünscht, dass der Schwimmunterricht im bisherigen Umfang erhalten bleibt. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung daher ein entsprechendes Angebot sicherstellen wird. Hierzu sei kein kommerzieller Anbieter notwendig, sondern die Schwimmkurse könnten ebenfalls durch die Stadt oder einen Sportverein angeboten werden. Er teile die Auffassung, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele.

Frau Rudolph antwortete, dass die Verwaltung die Rückgabe des Bades zurzeit mit der Firma OptiSport abwickle und in diesem Zuge festgestellt werden müsse, in welchem Umfang Sanierungen des Bades durchzuführen seien. Dementsprechend werde der zeitliche Ablauf der notwendigen Arbeiten und eine darauf abgestimmte Schließzeit noch geplant. Es müssen ebenfalls noch Gewährleistungsansprüche geklärt werden. Um den Badebetrieb während der Schließzeit des Hallenbades geringstmöglich einzuschränken, werde das Freibad so lange öffnen, wie dies die Witterung zulasse.

Frau Wagemann merkte an, dass es bisher nicht gelungen sei, Schwimmkurse dem tatsächlichen Bedarf entsprechend anzubieten und erbat daher Auskunft, wie das Schwimmangebot im bisherigen Umfang im Misburger Bad durch die Stadt und die Vereine gewährleistet werden soll. Die aktuelle Situation sei mit der Kündigung der Schwimmschule Wassermeloni, die ein Kursangebot vorhalten könnte, nicht zu vereinbaren.

Frau Rudolph erwiderte, dass die Kündigung nicht durch die Stadt, sondern durch OptiSport als Vertragspartner der Schwimmschule Wassermeloni ausgesprochen wurde. Grundsätzlich wäre ein Vertragsabschluss durch die Stadt möglich. Dabei müsse bedacht werden, dass neben der Stadt die Vereine zu den Hauptanbietern von Schwimmkursen zählen und diese über Mitgliederrückgänge zu klagen hätten. Die Schwimmfähigkeit der Kinder müsse ohne Zweifel gewährleistet werden.
Neben dem Angebot im Bereich des Sports werde Schwimmunterricht auch an den Schulen angeboten, unter anderem durch die zwei Grundschulen in Misburg. Darüber hinaus werde die Verwaltung Gespräche mit den Vereinen führen. Die Deutsche Lebens- und Rettungsgesellschaft (DLRG), die ebenfalls Schwimmkurse anbietet, sei bereits vorstellig gewesen. Dementsprechend wird das Kursangebot in keinem Fall verkleinert, sondern es werde geprüft, wie eine Vergrößerung des Angebots umgesetzt werden kann.

Ratsherr Drenske war der Meinung, dass zwar die Vermietung von einzelnen Bahnen in den städtischen Bädern zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zähle, es sich bei der Entscheidung, ob private Anbieter von Schwimmunterricht in den Einrichtungen zugelassen werden, allerdings um eine Grundsatzfrage handele. Daher sei diese Entscheidung eine Angelegenheit des Rates. Er erbat Auskunft darüber, ob andere gewerbliche Betreiber in städtischen Bädern von der Entscheidung betroffen seien.

Frau Rudolph sagte, die Untervermietung von Einrichtungen sei bis zu einer bestimmten Wertgrenze grundsätzlich als Geschäft der laufenden Verwaltung zu werten.

Es sei keine Grundsatzdiskussion geführt worden, sondern die Entscheidung beziehe sich konkret auf die Schwimmschule Wassermeloni. Die Ergebnisse des Arbeitskreises Bäderkonzept würden zum Ende des Jahres vorgestellt werden. Ein Ergebnis des Arbeitskreises sei die Empfehlung, zukünftig von der Zulassung von gewerblichen Schwimmschulen in den städtischen Bädern Abstand zu nehmen.
Die Verwaltung werde ebenfalls ein Konzept zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts vorstellen.

Ratsfrau Dr. Matz merkte an, dass einerseits zu wenige Erwachsene und Kinder die Bäder besuchen würden und anderseits einer Schwimmschule gekündigt wurde, die Kindern das Schwimmen beibringe. Vor diesem Hintergrund sei zu klären, ob sich grundsätzlich gegen gewerbliche Schwimmschulen ausgesprochen werden könne oder gewerblichen Betreibern beispielsweise höhere Betriebskostenzuschüsse als den Vereinen in Rechnung gestellt werden sollten. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit bei einem gewerblichen Betreiber stehe dem anschließenden Eintritt in einen Verein nicht im Wege. Es sei möglich, dass die Vereine das notwendige Schwimmkursangebot nicht sichern können. Diese Aspekte müssten vor einer Grundsatzentscheidung bedacht werden.

Ratsherr Wruck hinterfragte, ob die Stadt und die Vereine die Kapazitäten aufweisen würden, um den Ausfall an Schwimmlehrern für ca. 600 Kinder durch die Kündigung der Wasserschule Meloni auszugleichen.

Herr Kohlstedt erwiderte, dass lediglich die begrenzte Anzahl an Wasserflächen in den städtischen Bädern ein Problem darstelle. Bei einer höheren Verfügbarkeit von Wasserflächen seien die Vereine auch in der Lage, das Schwimmkursangebot auszuweiten.

Ratsherr Küßner erklärte, ihm wäre die Knappheit der Wasserflächen im Misburger Bad bisher nicht bekannt gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass die Anmietung durch die Schwimmschule Wassermeloni für eine Auslastung des Bades sowie ein ausreichendes Schwimmkursangebot erforderlich gewesen sei. Weiterhin fragte er, ob man den Inhaber der Schwimmschule Wassermeloni, Herrn Meloni, mit einem Schwimmangebot ins Misburger Bad zulasse, wenn dieser die Einrichtung über den Verein ToniSport anmieten würde.

Frau Rudolph teilte mit, dass die Schwimmzeiten in den städtischen Bädern über den Kreisschwimmverband Hannover-Stadt e.V. vergeben werden. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens würden auch Gespräche mit Tonisport e.V. geführt werden. Sie merkte an, dass mit dem bisherigen Betreiber Optisport zu klären sei, ob es sich tatsächlich um ca. 600 Kinder handele und schlug vor, die Thematik zunächst im Arbeitskreis Bäderkonzept zu besprechen, um eine Empfehlung zur Diskussion im Sportausschuss zum Ende des Jahres zu erarbeiten.

Ratsherr Küßner meinte, die Kompetenzen des Arbeitskreises Bäderkonzept und des Sportausschusses müssten deutlich voneinander abgegrenzt werden. Dieser könne kein zweiter Sportausschuss sein. Es dürfe nicht davon ausgegangen werden, dass eine Empfehlung des Arbeitskreises Bäderkonzept automatisch einen Beschluss nach sich ziehe.

Frau Rudolph erklärte, dass im Arbeitskreis Bäderkonzept lediglich Empfehlungen und keine Beschlüsse erarbeitet würden. Diese Empfehlungen könnten anschließend im Sportausschuss diskutiert werden.

Ratsherr Drenske war der Ansicht, die Einrichtung des Arbeitskreises Bäderkonzept sei als vorbildliches Vorgehen zu werten. Der Arbeitskreis Bäderkonzept setzte sich aus Expertinnen und Experten zusammen. Über die Ergebnisse beschließe der Rat und es sei jederzeit möglich Änderungsanträge zu stellen oder sich in den laufenden Diskussionsprozess einzubringen,

Ratsfrau Dr. Matz bat um Übersendung aller vorangegangen und zukünftigen Protokolle aus dem Arbeitskreis Bäderkonzept an die Mitglieder des Sportausschusses.

Frau Rudolph antwortete, dass man die Protokolle bisher an die Geschäftsstellen der Fraktionen zur Weiterleitung an die Ausschussmitglieder übersandt habe.

Ratsfrau Klebe-Politze schloss die Sitzung um 16:50 Uhr.






Stefan Schostok Thekla Krebs
Oberbürgermeister Protokollantin