Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 10.07.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 02.07.2014)
1. Nachtrag (erschienen am 04.07.2014)
Protokoll (erschienen am 26.09.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 03.09.2014

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 10. Juli 2014,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.40 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Herrmann) (Gruppe Die Linke und Bezirksratsherr Herrmann)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
(Bezirksratsfrau Jakob) (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD) ab 18.55 Uhr/TOP 3.2.1.
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.15 Uhr/TOP 2
(Bezirksratsherr Dr. Linde) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (Gruppe Die Linke und Bezirksratsherr Herrmann)
Bezirksratsfrau Reinckens (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsfrau Schollmeyer) (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
(Bezirksratsfrau Waase) (CDU)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) ab 18.40 Uhr/TOP 3.1.
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)

Verwaltung:
Stadtrat Härke (Dezernat I) bis 20.05 Uhr
Frau Bartling (FB Jugend und Familie) zu TOP 3
Frau Ayar (FB Jugend und Familie) zu TOP 3
Frau Groenigk (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Presse:
Frau Kaune (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel

3.1. Vorstellung des Stadtteilkonzeptes Döhren-Wülfel

3.2. A N F R A G E N der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.2.1. Stadtteilkonzept Kinder- und Jugendarbeit: Seelhorst - ein junger Stadtteil ohne Bedürfnisse?
(Drucks. Nr. 15-1541/2014)

3.2.2. Stadtteilkonzept Kinder- und Jugendarbeit: Wülfel eine Halbtagskraft für alle?
(Drucks. Nr. 15-1544/2014)

3.3. VERWALTUNGSVORLAGE - ANHÖRUNG

3.3.1. Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover:
Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 1335/2014 mit 1 Anlage)

3.3.1.1. Kinder- und Jugendarbeit in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1559/2014)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates am 23.06.2014


6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

6.1. GS Beuthener Straße, Optimierung der Essensausgabe
(Drucks. Nr. 15-1259/2014 mit 3 Anlagen)

6.2. Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte der kath. St. Eugenius - Kirchengemeinde in eine Integrationsgruppe
(Drucks. Nr. 1383/2014)


6.3. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1388/2014)



6.4. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße hier: "Die Kleinen Gallier e. V."
(Drucks. Nr. 15-1389/2014)

6.5. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-1390/2014)

6.6. Umzug und Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte 'Kreuz & Quer" um 5 Krippenplätze
(Drucks. Nr. 1446/2014)

6.7. Umwandlung der teilbetrieblichen Gruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1448/2014 N1)


7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Womöglich vergiftete Böden auf ehemaligem Fabrikgelände?
(Drucks. Nr. 15-1545/2014)

7.1.2. Ein Bild des Jammers: Hannovers EXPO-Wahrzeichen,
der niederländische Pavillon
(Drucks. Nr. 15-1546/2014)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Parken in der Einmündung Wiener Straße/Zeißstraße und dortige Vorfahrtsgewährung
(Drucks. Nr. 15-1548/2014)

7.3. der Gruppe DIE LINKE. und Bezirksratsherr Herrmann

7.3.1. Gassperre ehemalige Deponie Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1554/2014 mit 1 Anlage)

7.3.2. Abdeckung der Deponie Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1556/2014)

7.3.3. Absenkungen auf der Deponie Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1557/2014 mit 1 Anlage)

7.3.4. Abfallbehälter Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1558/2014 mit 1 Anlage)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Baustelle Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-1549/2014)


7.4.2. Bushaltestellen für den barrierefreien Linienverkehr
(Drucks. Nr. 15-1552/2014)


8. A N T R Ä G E

8.1. gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Anhörung des Fahrradbeauftragten der Stadt Hannover und des
ADFC für eine Verbesserung des Radwegenetzes in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1547/2014)

8.1.1.1. Anhörung des Fahrradbeauftragten der Stadt Hannover und des ADFC
für eine Verbesserung des Radwegenetzes in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1547/2014 N1)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern
(Drucks. Nr. 15-1200/2014)

8.2.2. Markierung Radweg Zeißstraße/Willmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1560/2014)

8.2.3. Korrektur von Ortsschildern
(Drucks. Nr. 15-1561/2014)

8.2.4. Querung der Hildesheimer Straße zwischen Freizeitheim und Polizei
(Drucks. Nr. 15-1562/2014)

8.2.5. Einblick aus den Straßen der Siedlung Seelhorst auf die Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1563/2014)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Helmstedter Straße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1564/2014)

8.3.2. Orientierungstafel in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1565/2014)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. gemeinsam von den Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Bezirksratsherrn Hunger

9.1.1. Zuwendung an die Kindertagesstätte St. Eugenius für die Anschaffung von Spinden für die Kinder
(Drucks. Nr. 15-1539/2014)

9.1.2. Zuwendung an den Verein EXPOSEEUM e. V.
(Drucks. Nr. 15-1540/2014)

10. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses mit dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 23.04.2014 und des Protokolls der Sitzung am 15.05.2014 (öffentl. Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vor Eröffnung der Bezirksratssitzung begrüßte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Herrn Stadtrat Härke, die neue Stadtbezirksmanagerin Frau Groenigk sowie die neue Jugendbildungskoordinatorin Frau Bartling, die unter anderem auch für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel zuständig ist. Zunächst stellte Herr Stadtrat Härke Frau Groenigk vor, die seit dem 01. Juli 2014 die Aufgaben der Stadtbezirksmanagerin für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel wahrnimmt, und schilderte ihren beruflichen Werdegang. Anschließend stellte er entsprechend Frau Bartling vor, die seit dem 01. März 2014 als Jugendbildungskoordinatorin für mehrere Stadtbezirke zuständig ist. Herr Stadtrat Härke merkte an, dass er aus terminlichen Gründen die Bezirksratssitzung gegen 20.00 Uhr verlassen müsse. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck hieß die beiden Damen im Namen des Bezirksrats herzlich willkommen, überreichte ihnen sowie Herrn Stadtrat Härke die Broschüre " DER GRÜNE FADEN DURCH DÖHREN“ und freute sich auf die Zusammenarbeit.
Sodann eröffnete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 3 werde Frau Bartling vortragen, die beiden Anfragen beantworten und wird hierbei von Frau Ayar unterstützt, die im Lückekindertreff Mittelfeld tätig ist. TOP 4 werde abgesetzt. Mit verkürzter Ladungsfrist wurde die Tagesordnung um TOP 6.7. fristgemäß erweitert. Zu TOP 8.1.1. liegt eine Neufassung vor. Bezirksratsherr Glade zog die Drucks. Nr. 15-1564/2014, TOP 8.3.1., für die SPD-Fraktion in die Fraktionen. Frau Mewes wies darauf hin, dass es sich unter TOP 9. 1. um gemeinsame Anträge der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Hunger handele, da die Gruppe DIE LINKE. und Bezirks- ratsherr Hermann diese Anträge nicht unterschrieben habe.
Die veränderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Sicherheit spielender Kinder in der Seelhorst
Ein Anlieger berichtete, dass in der Seelhorst zwei Straßen verkehrsberuhigt seien und es darüber hinaus eine 30 km/h-Zone gäbe. Nicht alle Verkehrsteilnehmer/innen hielten sich hieran. Für spielende Kinder bedeute dies eine Gefährdung, da sie zudem nicht in der Lage seien zu differenzieren. In der Antwort von Bürgermeister Schostok auf eine Unterschriftenaktion mit mehr als 70 Unterschriften und der Bitte zu handeln, werde sich lediglich auf verkehrsrechtliche Voraussetzungen und nicht auf die Kinder bezogen. Da die Gehwege und Parkplätze nicht das gleich Niveau wie die Fahrbahn hätten, könne die 30 km/h-Zone nicht in eine Spielstraße umgewandelt werden. Der Anlieger forderte Maßnahmen, keine baulichen Veränderungen und lud zu einer Ortsbesichtigung ein.
Eine Anliegerin hoffte auf ein baldiges Tätigwerden, bevor ein Unfall passiere. In dem Wohngebiet sollten Kinder zum Spielen vor die Tür geschickt werden können.
Bezirksratsfrau Reinckens berichtete von einem Dorf, in dem die Eltern durch Schilder in den Bäumen einer Durchgangsstraße auf Kinder aufmerksam machen, was sie positiv beeindruckt habe.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck betonte, dass es keine Probleme gäbe, wenn sich alle Anlieger/innen an die Verkehrsvorschriften halten und bat Frau Groenigk einen Ortstermin zu vereinbaren, damit sich die Bezirksratsmitglieder vor Ort informieren können.

Zebrastreifen Hoher Weg / Friedhofsallee
Eine Einwohnerin sprach die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung und insbesondere den nicht gut zu erkennenden Zebrastreifen an. In dem neuen Wohngebiet am Hohen Weg gäbe es zahlreiche junge Familien mit Kindern, die den Zebrastreifen stark nutzen, u. a. auf dem Weg zur Schule. Die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Die Einwohnerin zählte mehrere Maßnahmen zur besseren Kenntlichmachung des Zebrastreifens und Verbesserung der Verkehrssituation auf. Auf Wunsch von Bezirks- bürgermeisterin Ranke-Heck überreichte sie das Schreiben mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur weiteren Veranlassung an Frau Groenigk. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies des Weiteren auf den anwesenden Kontaktbeamten, der stets einen Blick auf die Kinder und die Sicherheit im Stadtbezirk habe. Die Einwohnerin berichtete von bereits aufgenommenen Kontakten.

Bebauung des ehemaligen Gärtnereigeländes an der Peiner Straße
Auf Fragen einer Einwohnerin erläuterte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass die Firma Gundlach nach den Sommerferien die Pläne in einer öffentlichen Veranstaltung im Freizeitheim Döhren vorstellen werde. Der Termin werde in der Presse bekanntgegeben. Zum Nahversorger Eupener Straße/Am Schafbrinke seien die Pläne fertig und stehe die Firma Gundlach noch in Verhandlungen mit einem Betreiber.

Bürgerinitiative (BI) „pro Kronsberg“ / Tag der offenen Tür bei der arvato AG /
Deponie Bemerode I / Inklusive Bebauung Annastift
Fragen eines Vertreters der BI beantwortete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck dahingehend, dass der Zuwendungsantrag der BI abgelehnt worden sei und eine schriftliche Absage nachgereicht werde. Informationen über einen konkreten Termin für einen Tag der offenen Tür bei der NETRADA Nachfolgefirma lägen noch nicht vor, ebenso stehe ein Termin für einen Informationsabend zur Deponie Bemerode I noch nicht fest. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte zu, bei weiteren Informationen zum Thema der inklusiven Bebauung Annastift die Siedlungsgemeinschaft Seelhorst einzubeziehen und bezeichnete den stattgefundenen öffentlichen Workshop als eine gelungene Veranstaltung.
Baumaßnahmen in der Abelmannstraße
Auf Nachfrage des Vertreters der IG Döhrener Geschäftsleute erklärte Frau Mewes, dass die Kanalbauarbeiten beendet seien und die Straßenbaumaßnahmen ca. drei Wochen in Anspruch nehmen, worauf sich der Vertreter der IG insbesondere für den Einsatz des Bezirksrates in dieser Angelegenheit und die zügige der Arbeiten bedankte.

Durchgeführt von 18.15 Uhr bis 18.40 Uhr.


TOP 3.
Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel

TOP 3.1.
Vorstellung des Stadtteilkonzeptes Döhren-Wülfel
Frau Bartling stellte anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover das Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel vor und beantwortete anschließend zusammen mit Frau Ayar Fragen aus dem Kreis des Bezirksrates.

Bezirksratsfrau Hartmann bedankte sich für die vielen Informationen und bezeichnete die Vernetzung als weiteren Effekt des Konzeptes. Fragen stellte sie zur Öffnung der gut ausgestatteten, aber noch nicht bespielbaren Schulhöfe, zur Einrichtung von Treffpunkten in der Seelhorst mit ihrem hohen Kinderanteil und den personellen Ressourcen der Einrichtungen.
Frau Bartling sah gute Chancen für eine Schulhoföffnung durch Kontakte der Soko.
Frau Ayar führte zur Bedarfsermittlung im Stadtteil Seelhorst aus, dass momentan sowohl intern als extern kein erhöhter Bedarf festgestellt worden sei. Die Soko behalte im Blick, dass in den letzten Jahren viele Eltern mit Kleinkindern zugezogen seien, was in den nächsten fünf bis sechs Jahren relevant sei.
Frau Bartling werde der Soko eine Abgleichung und ggf. gezielte Bedarfsermittlung vorschlagen

Bezirksratsherr Johnsen meinte, dass ein Handeln in Seelhorst angesichts von etwa 250 Jugendlichen bereits akut sei und fragte, ob in den drei Stadtteilen Waldheim, Waldhausen und Seelhorst, wo keine interne Bedarfsermittlung mangels eigener Einrichtungen stattfand, eine strukturelle Begehung durchgeführt wurde.
Frau Ayar antwortete, dass strukturelle Stadtteilbegehungen von den Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung zusammen mit anderen, wie z.B. in Mittelfeld mit dem Kleinen Jugendtreff Wülfel zu unterschiedlichen Zeiten und verschiedenen Kollegen wahrge- nommen wurden, um möglichst ein breites Spektrum zu erfassen und unterschiedliche Wahrnehmen aufgrund von jahrelanger Erfahrungen abzugleichen. Frau Bartling erläuterte, dass strukturelle Stadtteilbegehungen nicht davon abhängen, wo sich Einrichtungen befinden, sondern von den Festlegungen der Fachkräfte. Der Hinweis werde aufgenommen und evtl. zu Begehungen führen, die sich dann im Bericht des nächsten Jahres wiederfinden. Auf weitere Fragen von Bezirksratsherrn Johnsen äußerte Frau Bartling, dass die Schülerbefragung auf der Straße erfolgte und es Zufall war, dass die meisten Befragten Realschüler/innen waren. Hinsichtlich von Gymnasiasten und IGS- Schülern müsse ggf. speziell geklärt werden. Es träfe zu, dass die Vernetzung von Einrichtungen wichtig sei, Zeit koste und im Kleinen Jugendtreff Wülfel lediglich eine Halbtagskraft tätig sei. Dies habe auch die Soko erkannt. Für eine Änderung werde u. a. auch die Unterstützung des Bezirksrates benötigt.

Bezirksherr Glade dankte im Namen seiner Fraktion für das umfangreiche Werk, dass sicherlich Arbeitsstoff für die nächsten Jahre biete und dessen Inhalt durch weitere Befragungen ausgeweitet werde. Der Passus über die Öffnung aller Schulhöfe sei besonders interessant, zudem dies eine Forderung des Bezirksrats sei, die aus versicherungsrechtlichen und Kostengründen von der Verwaltung stets abgelehnt worden sei.

Bezirksratsherr Geburek bedankte sich ebenfalls stellvertretend für seine Fraktion für die Konzepterstellung. Er bat mitzunehmen, dass insbesondere in den Ferienzeiten ein erhöhter
Bedarf für eine Schulhofnutzung bestehe und auch die Forderung Schulhöfe wie Kinderspielplätze zu behandeln abgelehnt wurde, obwohl sich für den Schulhof der Grundschule Loccumer Straße sogar Anwohner/innen im letzten Jahr bereiterklärt hatten, den Schulhof zu öffnen und zu schließen. Auch Kinderspielplätze würden nicht ständig beaufsichtigt.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck fragte, ob die Öffnungszeiten des Jugendschutzes der Straßensozialarbeit von 9.00 bis 15.00 Uhr in der Herrenstraße optimal seien und wies zu dem Bedarf an Gelände und Räumlichkeiten für den Erwerb sportfachlichen und pädagogischen Kompetenzen auf Angebote im Stadtbezirk, wie Turnhallen der Schulen, Radrennbahn und die vielen Vereine hin.
Frau Bartling antwortete, die Frage zu den Öffnungszeiten mitzunehmen und sagte, dass hinsichtlich des Sport- und Bewegungsangebotes festgestellte wurde, dass Jugendliche Sport auch selbst organisieren wollen und offene und unverbindliche Angebote nachsuchen. Hier werde die Soko die Punkte noch abarbeiten.

Protokollantwort:
Die Öffnungszeiten in der Herrenstraße sind von 9 bis 13 Uhr bzw. 15 Uhr, sowie zusätzlich nach Vereinbarung. Die Zeiten richten sich nach den Wünschen und Möglichkeiten der ratsuchenden Person oder Gruppe. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Krisensituationen befinden und Beratung, Unterstützung und Begleitung bei Ämtergängen benötigen. Jugendlichen und junge Erwachsene, die sofort einen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin suchen.
Jugendliche und junge Erwachsene in Krisensituationen kommen in diesen Öffnungszeiten und werden sofort und individuell beraten. Im Zusammenhang mit Kriseninterventionen ist es wichtig, Institutionen wie Jobcenter, KSD, Wohnungsamt, Standesamt o.ä. telefonisch zu erreichen, um Termine zu machen oder Dinge zu klären. Diese Einrichtungen sind nur zu diesen Zeiten erreichbar.
In den Nachmittags- und Abendstunden ist die Straßensozialarbeit aufsuchend tätig und steht so Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bezeichnete die Drucksache als interessant und sei ein Nachweis für gute Arbeit. Die Annahme, dass der Kleine Jugendtreff unterbesetzt sei, habe sich bestätigt. Um weiterhin eine gute Unterstützung für die Jugendlichen zu gewährleisten, werde weiteres Personal benötigt.


TOP 3.2.
A N F R A G E N der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.2.1.
Stadtteilkonzept Kinder- und Jugendarbeit: Seelhorst - ein junger Stadtteil
ohne Bedürfnisse?
(Drucks. Nr. 15-1541/2014)
Bezirksratsherr Johnsen trug die Anfrage vor.
Das vorgelegte Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel (Drs. 1335/2014) ist „die Arbeitsgrundlage für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteilverbund“. Die dort aufgeführten 5 Einrichtungen sind in den bevölkerungsreichsten Stadtteilen Döhren, Mittelfeld und Wülfel ansässig. Während es im Stadtteil Wülfel mit 440 Kinder- und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren (Sozialdaten 1.1.2014) mit dem „Kleinen Jugendtreff“ wenigstens eine kleine Halbtags- Einrichtung existiert, gibt es im ungleich „jüngeren“ Stadtteil Seelhorst mit 467 Kindern und Jugendlichen gar keine Einrichtung. Angesichts neuer Baugebiete und eines wachsenden Stadtteils ist in der Seelhorst erfreulicherweise mit einem baldigen Anstieg der Kinder- und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 20 Jahren auf „500 plus x“ zu rechnen. Dennoch ist im vorgelegten Stadtteilkonzept nicht mal perspektivisch von einer Kinder- und Jugendarbeit in der Seelhorst die Rede.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sieht die Verwaltung Bedarf in der Seelhorst nach einer Kinder /Jugendeinrichtung?
2. Wird die Verwaltung in absehbarer Zeit eine Bedarfsermittlung unter Kinder und Jugendlichen in der Seelhorst durchführen, mit welcher Methode?
3. Welche öffentlichen Räume und Stadtteilplätze werden nach Kenntnis der Verwaltung von den Kindern und Jugendlichen in der Seelhorst als „wichtige sozialisatorische Plätze für die Entfaltung ihrer Lebenswelt“ (Drs 1335/2014) genutzt?
Frau Bartling beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung

Zu 1.:
Auf Grundlage der Bedarfserhebung im Rahmen des Stadtteilkonzeptes Döhren-Wülfel wird zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf nach einer Kinder- und Jugendeinrichtung im Stadtteil Seelhorst gesehen.
Zu 2.:
Im Rahmen der Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit ist geplant, in drei Jahren für den gesamten Stadtbezirk das Stadtteilkonzept fortzuschreiben. In diesem Zusammenhang werden die Bedarfe in Stadtteil Seelhorst neu erhoben. Als Methoden werden voraussichtlich zur Anwendung kommen: Befragung von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil durch einen externen Anbieter sowie interne Bedarfsfeststellungen (z.B. über Stadtteilbegehungen, die sog. Nadelmethode, Bedarfsermittlungen in Einrichtungen) durch die Sozialräumliche Koordinierungsrunde. Bis dahin werden über aufsuchende Arbeit der Strassensozialarbeit sowie durch die im Stadtbezirk ansässigen Jugendzentren Mittelfeld und Döhren Entwicklungen beobachtet, auf die in den Sozialräumlichen Koordinierungsrunden reagiert werden kann.
Zu 3.:
Im Rahmen der sozialräumlichen Bedarfsermittlung wurde festgestellt, dass insbesondere Kinder die gestalteten Spielplätze im Stadtteil Seelhorst gut nutzen. Wogegen Jugendliche an diesen Orten und insgesamt im Stadtteil nicht bzw. nur geringfügig anzutreffen sind. Für den Stadtteil Seelhorst wurden keine sozial erschwerten Kriterien lokalisiert. Seitens der Eltern und anderen Akteuren (z.B. Polizei) wurde kein erhöhter Bedarf benannt.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen zum Stellenkontingent der aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit, erläuterte Frau Bartling, dass außer einer Mitarbeiterin in der Straßensozialarbeit die gesamte Soko gemeinsam verantwortlich sei und ein Konzept erarbeiten.


TOP 3.2.2.
Stadtteilkonzept Kinder- und Jugendarbeit: Wülfel eine Halbtagskraft für alle?
(Drucks. Nr. 15-1544/2014)
Bezirksratsfrau Hartmann stellte folgende Anfrage:
Im Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel (Drs. 1335/2014) wird für den Stadtteil Wülfel mit seinen 440 Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren aufgeführt, dass mit 29,6 % fast jeder Dritte Empfänger von Transferleistungen ist und 43,8 % einen Migrationshintergrund besitzen. Von daher ist die Kinder- und Jugendarbeit in Wülfel besonders wichtig.
Leider gibt es dort nur den „Kleinen Jugendtreff“ des DLRG, der sehr gut angenommen wird - aber in engen Räumen existiert und gerade mal einer Halbtagskraft (21 Stunden). Und dies, trotz großen Engagements und aufsuchender Arbeit wie dem mobilen Projekt „Treffpunkt Feuertonne“ (mit Aktionen wie Stockbrot etc).

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Personal/Stellenschlüssel ist nach Ansicht der Verwaltung angesichts des besonderen Bedarfs für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Wülfel sinnvoll?
2. Wird die Verwaltung aktiv werden, um mit dem DLRG größere Räumlichkeiten für den „Kleinen Jugendtreff Wülfel“ zu suchen, beispielsweise in leerstehenden Gewerbeläden, oder den Mietzuschuss für die Anmietung größerer Räume erhöhen?
3. Sieht die Verwaltung im mobilen Projekt „Treffpunkt Feuertonne“ eine sinnvolle aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil und wird sie dieses Projekt und Vernetzungsaktivitäten des Kleinen Jugendtreffs besonders fördern?

Frau Bartling beantwortete die Anfrage.
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Grundsätzlich war ursprünglich unter fachlichen Gesichtspunkten eine Ganztagsstelle für jeden Kleinen Jugendtreff in der Stadt Hannover vorgesehen. Die jährliche Zuwendungshöhe für einen Kleinen Jugendtreff ist allerdings auf der Höhe von 48.801 € festgelegt. Jeder Träger eines Kleinen Jugendtreffs muss aus diesem Finanzansatz auch die Personalkosten bestreiten, was in den vielen Fällen ohne Eigenmittel nicht für eine volle Stelle ausreicht.
Zu Frage 2:
Der Mietzuschuss wurde per Ratsbeschluss im Jahr 2013 auf 3,50 € pro Quadratmeter festgelegt. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist eine Raumgröße von ca. 150 qm für einen Kleinen Jugendtreff empfohlen. Für die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist der jeweilige Träger verantwortlich. Eine Unterstützung kann durch die Jugendbildungs- koordination des Fachbereichs Jugend und Familie erfolgen.
Zu Frage 3:
Die aufsuchende Arbeit in den Herbst- und Wintermonaten im Stadtteil Wülfel durch das
Projekt „Treffpunkt Feuertonne“ wird als sehr sinnvoll angesehen. In der Sozialräumlichen Koordinierungsrunde der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wurde vereinbart, dass die Umsetzung des Projektes personell vom Jugendzentrum Mittelfeld unterstützt wird.
Generell ist im Stadtteilkonzept der Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel durch die vor Ort handelnden Akteure eine verbindliche Vernetzungsstruktur verabredet.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Bezirksratsfrau Hartmann sagte Frau Bartling, dass der Bedarf einer Vollzeitstelle für den Kleinen Jugendtreff Wülfel festgestellt wurde, Gespräche mit der DLRG geführt und hiernach ggf. weitere Schritte erwogen werden.

Zur Frage von Bezirksratsherrn Johnsen, ob die Verwaltung die Kosten mit trage, falls die DLRG als Träger des Kleinen Jugendtreffs angemessene Räumlichkeiten von 150 m² gegenüber der jetzt vorhandenen ca. 118 m² finde, äußerte Frau Bartling, dass eine Initiative der DLRG unterstützt und auf den Mietzuschuss hingewiesen würde.

Fragen von Bezirksratsherrn Glade beantwortete Frau Bartling dahingehend, dass jeder Kleine Jugendtreff eine Zuwendung erhalte und sie eruieren müsse, inwieweit es Erhöhungen seit der Einführung gegeben habe und wie viele Kleine Jugendtreffs exakt in Hannover existieren.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck meinte, dass die Gesamtkosten um 3 % erhöht worden seien. Der Kleine Jugendtreff Wülfel musste bereits dreimal umziehen und hätte trotz beengter Räumlichkeiten erst einmal kein Interesse an einem erneuten Umzug.


Protokollantworten:
Es gibt 21 kleine Jugendtreffs in freier Trägerschaft, die von der Stadt Hannover Zuwendungen erhalten.
Die Zuwendungen wurden von 2002, 2003, 2004 sowie 2007 erhöht und dieses Jahr mit 3%.

TOP 3.3.
VERWALTUNGSVORLAGE - ANHÖRUNG

TOP 3.3.1.
Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 1335/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief zunächst den Antrag – Drucks. Nr. 15-1559/2014 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.
Bezirksratsfrau Hartmann trug den Antragstext vor.

Bezirksratsherr Milkereit
erinnerte, dass ein Haushaltskonsolidierungskonzept von Rot-Grün zu den erheblichen Sparmaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich geführt haben, dass vorgelegte Konzept eine sinnvolle Reaktion sei, da gegengesteuert werden müsse.

Anschließend ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucks. Nr. 15-1559/2014 - abstimmen.

Danach rief Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Ursprungsdrucks. Nr. 1335/2014 i. V. mit Änderungen und Ergänzungen der Drucks. Nr. 15-1559/2014 zur Abstimmung auf.

Antrag,
dem beigefügten Stadtteilkonzept der sozialräumlichen Koordinierungsrunde des Stadtbezirks Döhren mit den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Kinder und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII (Anlage 1) zuzustimmen.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung i. V. mit Zusatzantrag 15-1559/2014


TOP 3.3.1.1.
Kinder- und Jugendarbeit in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1559/2014)
Diskussionsbeitrag siehe TOP 3.3.1.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Punkte für die Kinder- und Jugendarbeit zu berücksichtigen und u.a. in einem Stadtteilkonzept Döhren-Wülfel (neben den genannten Schwerpunkten in Döhren und Mittelfeld) aufzunehmen:
a) Intensivierung der Jugendarbeit in Wülfel als sozialem Brennpunkt (fast 1/3 der dortigen Kinder/Jugendlichen sind Empfänger von Transferleistungen), u.a. durch verstärkte Angebote der aufsuchenden Arbeit wie „Treffpunkt Feuertonne“ (Kleiner Jugendtreff) und Ermöglichung besserer Vernetzungsarbeit im gesamten Stadtbezirk
b) Perspektivische Aussagen für eine Jugendarbeit im Stadtteil Seelhorst als schnell wachsendem Stadtteil mit absehbar über 500 Kinder/Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 20 Jahren, u.a. zu Bedarf und zu öffentlichen Plätzen als sozialem Treffpunkt
c) Belastbare Aussagen zur Kinder- und Jugendarbeit in den „kleinen“ Stadtteilen Waldhausen und Waldheim, u.a. durch Erhebung bei unmittelbar benachbarten Einrichtungen wie dem Spielpark Tiefenriede/Südstadt und bei Vereinen
d) Öffnung aller Schulhöfe (in Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern und Behörden) in den Schulferien zur freien Nutzung für Jugendliche.
Einstimmig i. V. mit Drucks. Nr. 1335/2014


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates am 23.06.2014
Stellv. Bezirksbürgermeisterin und Vorsitzende des Integrationsbeirates Meier berichtete über die Sitzung am 23.06.2014 in der Freikirchlichen Gemeinde am Döhrener Turm. Die Leiterin des angegliederten Flüchtlingsheimes, die über die Situation und die Arbeit im Flüchtlingsheim berichten wollte, war leider verhindert. Herr Pastor Grossmann stellte die Gemeinde vor. Die Urkunde für den Integrationspreis 2014 wurde an den Herrn Hille, den 1. Vorsitzenden des FC Schwalbe für die Integrationsidee „Pétanque – Integration von asylsuchenden Menschen durch Sport überreicht. Es wurde ein Resümee über das gut angenommene Integrationsfest 2014 in der Christian-Andersen-Schule gezogen, das ein voller Erfolg war. Die Kosten des Festes fielen niedriger als angesetzt aus. Es wurde ein aktueller Stand über die Internet-Seite gegeben und die Facebook-Seite angesehen. Sobald die im Herbst geplante Fahrt nach Berlin, um sich über Integrationsprojekte im Stadtbezirk Neukölln zu informieren, konkreter werde, bedarf es entsprechender Beschlüsse. Auf Anregung von Bezirksratsfrau Jakob können sich die Mitglieder des Bezirksrates anschließen. Der Zuwendungsantrag eines Kleingartenvereins wurde zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf besteht. Herr Prauser, der ehemalige Stadtbezirksmanager für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel, wurde verabschiedet.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N
Ohne Aussprache beschloss der Stadtbezirksrat die Anträge unter TOP 6.1.bis
TOP 6.7.
GS Beuthener Straße, Optimierung der Essensausgabe
(Drucks. Nr. 15-1259/2014 mit 3 Anlagen)
Antrag,
der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Optimierung der Essensausgabe in der GS Beuthener Straße in Höhe von insgesamt 106.000 €
und dem sofortigen Baubeginn uuzustimmen.
Einstimmig

TOP 6.2.
Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte der kath. St. Eugenius - Kirchengemeinde in eine Integrationsgruppe
(Drucks. Nr. 1383/2014)
Antrag,
eine Kindergartengruppe (25 Kinder, ganztags) der Kindertagesstätte der St. Eugenius - Kirchengemeinde, Spittastr. 6 im Stadtteil Mittelfeld, in Trägerschaft des Gesamtverbandes kath. Kirchengemeinden in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern (ganztags) umzustrukturieren und
  • dem Gesamtverband der kath. Kirchengemeinden in der Region Hannover als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2014, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.
Einstimmig

TOP 6.3.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1388/2014)
Antrag,
dem Elternförderverein der Grundschule Suthwiesenstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2014/2015 Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 18.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig

TOP 6.4.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Suthwiesenstraße hier: "Die Kleinen Gallier e. V."
(Drucks. Nr. 15-1389/2014)
Antrag,
dem Verein „Die Kleinen Gallier e. V.“ für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2014/2015 Mittel in Höhe von bis zu 15.280,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig

TOP 6.5.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 15-1390/2014)
Antrag,
dem Förderverein der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2014/2015 Mittel in Höhe von bis zu 33.699,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 und unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig

TOP 6.6.
Umzug und Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte
'Kreuz & Quer" um 5 Krippenplätze
(Drucks. Nr. 1446/2014)
Antrag,
  • der Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte 'Kreuz & Quer' am neuen Standort, Am Landwehrgraben 25 im Stadtteil Döhren, um 5 Krippenplätze mit 3/4 - Betreuung zuzustimmen und
  • dem Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus Hannover-Döhren e.V. als Träger der Einrichtung für dieses Betreuungsangebot ab dem 01.09.2014, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Einstimmig

TOP 6.7.
Umwandlung der teilbetrieblichen Gruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1448/2014 N1)
Antrag,
  • der Umstrukturierung der teilbetrieblichen Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Teeny-Weenies Kinderland', Boulevard der EU 4, 30539 Hannover in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • dem Teeny-Weenies e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2014, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Einstimmig


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.1.1.
Womöglich vergiftete Böden auf ehemaligem Fabrikgelände?
(Drucks. Nr. 15-1545/2014)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier stellte die Anfrage.
In gemeinhin gut informierten Kreisen gibt es Gerüchte, dass der Boden des z. Zt. Nicht mehr genutzten Geländes der ehemaligen Schiemann-Werke an der Hildesheimer Straße womöglich mit Umweltgiften, insbesondere dem Schwermetall Quecksilber, belastet sein soll und gesetzliche Bodengrenzwerte um mehrere Größenordnungen überschritten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis von diesen Gerüchten?
2. Sind der Verwaltung Hinweise, Tatsachen oder insbesondere vorliegende Boden- oder Grundwassermesswerte bekannt, die einen solchen Verdacht stützen, erhärten bzw. bestätigen würden?
3. War die Produktion der ehemaligen Schiemann-Werke vom Einsatz der Betriebs- und Rohstoffe her geeignet, zumindest theoretisch eine solche oder eine andere Bodenkontamination mit Schwermetallen, insbesondere Quecksilber, oder anderen Umweltgiften zu verursachen?
Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu den Fragen 1 bis 3:

In der Drucksache Nr. 15-2021/2009 F 1 hat die Verwaltung ausführlich über ihre Kenntnisse der Grundwasserbelastung im Umfeld der Lackfabrik Schiemann berichtet.
Aus Sicht der Region Hannover als zuständige untere Bodenschutz- und Wasserbehörde bestand damals kein Handlungsbedarf.
Es haben nach Rücksprache mit der Region Hannover seitdem keine weiteren Untersuchungen stattgefunden, es sind jedoch im nächsten Jahr seitens der Region Grundwasseruntersuchungen im Umfeld geplant.
Über Quecksilberbelastungen im Boden liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen las Frau Mewes Teile aus der zitierten Drucks. Nr. 15-2021/2009 F1 vor und verwies im Übrigen auf die damalige Antwort.


TOP 7.1.2.
Ein Bild des Jammers: Hannovers EXPO-Wahrzeichen, der niederländische Pavillon
(Drucks. Nr. 15-1546/2014)
Bezirksratsherr Johnsen trug die Anfrage vor.
Seit bald anderthalb Dekaden steht der Niederländische Pavillon leer, Hannovers Expo-Wahrzeichen und das höchste Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Weltausstellung. Mit Windkraftanlagen auf dem Dach und Bäumen im Beton sollte es den Weg in eine bessere Zukunft zeigen. Heute bietet der leere „Holland-Pavillon“ ein Bild des Jammers. Trauriger Höhepunkt: Der Brand vom 14. Juni, vermutlich durch Brandstiftung. Für die Nachnutzung des Gebäudes hatte der Eigentümer allerlei illustre Konzepte angekündigt, von einer Schrimpsfarm über ein Biomasse-Zentrum bis hin zum Veranstaltungstreff und macht für die mangelnde Nachnutzung u.a. „behördliche Beschränkungen“ verantwortlich, während die Verwaltung ihrerseits „ordnungsbehördliche Maßnahmen“ angekündigt hat.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche „ordnungsbehördlichen Maßnahmen“ hat die Verwaltung gegenüber dem Eigentümer angeordnet, sind Teile des Holland-Pavillons baufällig?
2. Welche Weiternutzungskonzepte des Eigentümers sind der Verwaltung bekannt und welche „behördlichen Beschränkungen“ stehen diesen entgegen?
3. Ist der Verwaltung bereit, angesichts des traurigen Zustandes von Hannovers Expo-Wahrzeichen dem Eigentümer gegenüber auf eine sinnvolle Gebäude-Nachnutzung hinzuwirken oder dieses für einen symbolischen Betrag zurückzuerwerben?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage.
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Die Eigentümerin wurde durch Verfügungen aufgefordert, das Gebäude gegen unberechtigtes Betreten zu sichern. Anlässlich des Brandes und dessen Auswirkungen hinsichtlich möglicher Brandschäden wurden weitere Anordnungen getroffen:
· Eine konkrete Gefährdung der Standsicherheit ist augenscheinlich nicht gegeben. Auf Grund des Brandes und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind an einzelnen Bauteilen Überprüfungen erforderlich. Dazu sind die Überprüfungsprotokolle vorzulegen.
· Abbruch und Entfernen der durch den Brand beschädigten Teile sowie der weiteren Dachaufbauten auf dem obersten quadratischen Geschoss des Turms. Die Arbeiten sind durch eine sachverständige Person (Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner/ -planerin) zu begleiten und zu überwachen.
· Unabhängig davon ist eine Überprüfung des Zustandes des gesamten Gebäudes durchzuführen.
Nach dem Vorliegen dieser Unterlagen ist eine fundierte Einschätzung zum Zustand des Gebäudes möglich.
Zu Frage 2:
Bisherige Nutzungsideen kamen wegen fehlender Investoren nicht zum Tragen. Ob behördliche Beschränkungen den Ideen entgegengestanden hätten wurde wegen nicht vorliegender Anträge nicht geprüft.
Zu Frage 3:
Derzeit sind der Landeshauptstadt Hannover keine Veräußerungsabsichten der Eigentümerin bekannt.

Bezirksratsherr Geburek erkundigte sich nach Einflussmöglichkeiten der Stadt hinsichtlich einer Nachnutzung, um Probleme zu vermeiden.
Frau Mewes erläuterte, dass es sich um ein Privatgebäude und –grundstück handelt und die Eigentümerin im Rahmen des Bebauungsplanes grundsätzlich frei in der Nachnutzung sei. Der gültige Bebauungsplan sehe Gewerbe vor. Ausgeschlossen sei die Ansiedlung von Einzelhandel. Die Einflussmöglichkeiten der Verwaltung seien begrenzt. Herr Klaus, der Geschäftsführer der EXPO GRUND GmbH, habe zugesagt, zur Anhörung in die Bezirksratssitzung am 25.09. 2014 in der Grundschule Beuthener Straße zu kommen. Eventuell könne er dann bereits Konkretes berichten.

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Kellner, ob die Eigentümerin verpflichtet sei, ihr Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu sichern, antwortete Frau Mewes, dass die Eigentümerin den Anordnungen der Bauordnung, die dies auch kontrolliere, jeweils nachgekommen sei und ein Bauzaun hierfür ausreiche.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Parken in der Einmündung Wiener Straße/Zeißstraße und dortige Vorfahrtsgewährung
(Drucks. Nr. 15-1548/2014)
Bezirksratsfrau Kellner stellte die Anfrage.
In der Einmündung der Wiener Straße in die Zeißstraße ist zu regelmäßig wiederkehrenden Zeiten zu beobachten, dass AutofahrerInnen ihre Pkws und häufig auch Lastwagen beidseitig direkt im Einmündungsbereich parken, und somit die Sicht beim Abbiegen aus der und in die Zeißstraße erschweren. Möglicherweise als Folge dieser schlechten Einsehbarkeit kommt es hier beim Abbiegen von der Wiener
Straße in die Zeißstraße des Öfteren zu gefährlichen Situationen und auch zu Unfällen mit AutofahrerInnen, die ohne Beachtung der Vorfahrtsregelung in die Zeißstraße einbiegen. Glücklicherweise blieb es bei diesen Unfällen bisher lediglich bei Sachschäden
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung der o.a. Umstand bekannt?
2.) Sehen wir es richtig, dass die beidseitig im Einmündungsbereich Wiener Straße- Zeißstraße abgestellten PKW und LKW eine Verkehrsgefährdung darstellen und hierdurch auch die dort geltende Vorfahrtsregelung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend wahrgenommen und entsprechend beachtet werden kann?
3.) Wenn dies so ist: Welche Möglichkeiten wird die Verwaltung ergreifen, um die Situation dauerhaft zu entschärfen?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1. - 3.:
In der Wiener Straße ist zwischen Bregenzer Straße und Zeißstraße in Fahrtrichtung Zeißstraße auf gesamter Länge ein Haltverbot installiert. Von daher darf durch diese Beschilderung in der Wiener Straße in Fahrtrichtung Zeißstraße nicht geparkt werden. Die Verwaltung hat zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass in der Wiener Straße in Fahrtrichtung Zeißstraße vor der Einmündung in die Zeißstraße geparkt wird. Auch die geschilderten Verkehrssituationen und etwaige Verkehrsgefährdungen können von der Verwaltung nicht bestätigt werden. Es gibt somit keine Situation, die dauerhaft entschärft werden müsste.

TOP 7.3.
der Gruppe DIE LINKE. und Bezirksratsherr Herrmann

TOP 7.3.1.
Gassperre ehemalige Deponie Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1554/2014 mit 1 Anlage)
Bezirksratsherr Milkereit trug folgende Anfrage vor:
Im südlichen Teil der ehemaligen Deponie Bemerode wurde eine Gassperre errichtet. Laut Gutachten darf diese nicht durch Asphalt versiegelt werden. Jetzt ist diese Gassperre teilweise asphaltiert und an anderen Bereichen mit „Sand“ versiegelt worden (siehe Fotos).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieso wurde die Gassperre versiegelt?
2. Welche Gefahren entstehen durch die Versiegelung?
3. Wann wird die Versiegelung zurück gebaut?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Gassperre wurde nicht versiegelt. Bei einer Gesamtlänge von ca. 100 m wurde die Oberfläche mit einer Asphaltdecke von nur 2 x ca. 8,50 m versehen, um eine dauerhafte Befahrbarkeit der Messe-Parkplätze zu gewährleisten. Die übrigen Bereiche sind mit gasdurchlässigem Schotter bzw. Schotterrasen abdeckt.
Zu 2.:
Es entstehen durch die Konstruktion keine Gefahren, weil möglicherweise migrierendes Gas vor bzw. hinter der Asphaltdecke ungehindert in die Atmosphäre gelangen kann. Die vorhandene Längsneigung der Asphaltdecke unterstützt dies noch.
Zu 3.:
Dies ist nicht vorgesehen.


TOP 7.3.2.
Abdeckung der Deponie Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1556/2014)
Bezirksratsherr Milkereit trug die Anfrage vor.
Die Deponie Bemerode wurde nach der Stilllegung Mitte der 90-er Jahre oberflächlich abgedeckt. Diese Abdeckung soll die darunter liegenden Altlasten u.a. vor Ausschwemmung durch Regenwasser schützen. Zudem werden gasförmige Absonderungen der Deponie aufgefangen, abgesaugt und über die Vocsi-Box „entsorgt“.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Zeitraum wird für die Haltbarkeit der Abdeckung angenommen bis diese ggf.erneuert werden muss?
2. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden unternommen, um eine sichere und dichte Abdeckung zu gewährleisten?
3. Wie wird die Abdeckung kontrolliert?

Frau Mewes antwortet sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Planung derartiger Bauwerke wird auf eine Lebensdauer von ca. 100 Jahre ausgelegt. D.h. etwa im Jahr 2100 kann mit einer Erneuerung der Abdeckung gerechnet werden.

Zu 2.:
Die Sicherheitsmaßnahmen wurden bereits beim Bau ergriffen: Die Herstellung unterlag - wie bei jedem Bauwerk in der Deponietechnik erforderlich - einem Qualitätsmanage- mentplan (QMP), in dem die Qualitätsanforderungen definiert waren. Im Zuge des QMP wurde die Herstellung des Bauwerks von einem externen Ingenieurbüro auf Einhaltung der Qualitätsanforderungen überwacht und dokumentiert. Siehe auch Frage 3.
Zu 3.:
Die Abdeckung wird durch regelmäßige Begehungen visuell kontrolliert. Eventuelle Leckagen zeigt das eingebaute Dichtungskontrollsystem (System „Geologger“) an. Es werden an der Deponieoberfläche und am Deponierandbereich regelmäßig Gasmessungen durchgeführt. Außerdem werden Setzungsmessungen vorgenommen. Außerdem wird ein regelmäßiges Grundwassermonitoring als weiteres Überwachungsinstrument durchgeführt. Die Oberflächenabdeckung der Deponie Bemerode I verhindert ein Eindringen von Sickerwasser und somit ein Auswaschen von Schadstoffen aus dem Deponat. Eine entsprechende Oberflächenabdeckung von Altdeponien ist aktuell Stand der Technik. Als Auswirkung der Abdeckung auf der Altablagerung Bemerode I ist festzuhalten, dass für einige Schadstoffgruppen (Bor, AOX u.ä.) die Konzentrationen im Grundwasser deutlich zurückgegangen sind. Die Oberflächenabdeckung stellt dementsprechend ein geeignetes Mittel zur Sicherung der Deponie dar. Durch die regelmäßigen Grundwasseruntersuchungen konnte die Wirksamkeit der Abdeckung bisher hinreichend bestätigt werden. Diese Maßnahme stellt auch zukünftig in Verbindung mit den übrigen Kontrollmaßnahmen (s. o.) ein sinnvolles Instrument zur Überwachung der Oberflächenabdeckung dar.


TOP 7.3.3.
Absenkungen auf der Deponie Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1557/2014 mit 1 Anlage)
Bezirksratsherr Milkereit trug die Anfrage vor.
In der Emmy-Nöther Allee zwischen Weltausstellungsallee und Cousteaustraße befindet sich eine Straßenabsenkung (siehe Fotos). Ebenso sind mehrere Absenkungen auf dem Gebiet der ehemaligen Deponie Bemerode (zwei eingezäunt; siehe Foto).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie werden die Absenkungen beobachtet und darauf reagiert?
2. Welche Auswirkungen auf die darunter befindlichen Altlasten haben diese
Absenkungen?
3. Welche Folgen haben die Absenkungen für die Abdeckung und das Entgasungssystem der Deponie?

Frau Mewes antwortet sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Es finden im Rahmen der Nachsorge eine regelmäßig Begehung der Oberfläche statt, bei der visuelle Kontrollen der Formänderungen vorgenommen werden. Außerdem werden die Höhen der Geländeoberkante an den vorhandenen Setzungspegeln regelmäßig geodätisch eingemessen (Setzungsmessungen). Die gemessenen Setzungen werden ausgewertet (s. auch Antwort zu Frage 3).
Zu 2.:
Die Setzungen haben keine besonderen Auswirkungen auf die darunter befindlichen Altlasten. Die Altlasten selber sind vielmehr die Ursache dafür, dass die Setzungen hier überhaupt entstehen.
Die Senkungserscheinungen an der Oberfläche sind auf Setzungen im Altablagerungskörper zurückzuführen. Aufgrund der inhomogenen Zusammensetzung der einzelnen Bestandteile der Altablagerung (Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Boden, Gewerbeabfälle) kommt es hauptsächlich durch Zersetzungsprozesse zu Volumenreduzierungen und dadurch zu Nachsackungen und zu Setzungen, die an der Oberfläche als Senkungen erkennbar sind. Ähnliche Erscheinungen sind von vielen Hausmüll- und Bauschuttdeponien bekannt.
Zu 3.:
Durch die Setzungen können sich Beeinflussungen auf die vorhandene Kunststoffdichtungsbahn (KDB) ergeben, z.B. durch Dehnungen. Die setzungsbedingten Verformungen der KDB liegen gemäß den Richtlinien der Bundesanstalt für Materialforschung im Toleranzbereich. Die Funktionsfähigkeit der KDB ist somit nicht beeinträchtigt.
Außerdem können Verformungen an den vorhandenen Kunststoff-Rohrleitungen eintreten. Mit der Kamerabefahrung wurde der Zustand der Rohre überprüft und Verformungen festgestellt. Die zulässigen Werte gem. Arbeitsblatt A 127 der Abwassertechnische Vereinigung e.V. und des Deutschen Verbands für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. werden jedoch eingehalten.

Bezirksratsherr Milkereit fragte, ob die Kunststoffabdeckungsbahn bis zu einer bestimmten Absenkung nicht gefährdet sei, was Frau Mewes bestätigte. Frau Mewes hob hervor, dass dies regelmäßig überprüft werde.

Die Frage von Bezirksratsherrn Milkereit, ab wie viel Zentimeter Absenkung er sich Sorgen machen müsse, beantwortete Frau Mewes dahingehend, dass sie dies nicht konkret beantworten könne und es Toleranzgrenzen gäbe. Bei der Ausführung der Abdichtung liege die Toleranzgrenze oberhalb der Abdichtung bei 60 cm bis ca. 7 oder 8 Meter.

Bezirksratsherr Sommerkamp fragte, wann die die Verwaltung ihrer Verkehrssicher- heitspflicht nachkäme und die Senken beseitige. Frau Mewes führte aus, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden beteiligten Fachbereichen Umwelt und Stadtgrün und dem Tiefbau bestehe. Die Senkungen sind seit längerem bekannt und hätten sich in den letzten Jahren nur minimal verändert. Der Fachbereich Tiefbau prüfe regelmäßig die Wege und Straßen auf ihre Verkehrssicherheit. Die vorhandenen Senkungen beeinflussen derzeit die Verkehrssicherheit nicht.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Glade zu den Prüfungsterminen, erläuterte Frau Mewes, dass jährlich zwei Prüfungen stattfinden. Eine im Frühjahr vor Beginn der Grünvegetation zur Feststellung der Senkungen. Im Sommer werde der Bereich auf mögliche Vegetationsschäden hin geprüft, welche Aufschluss auf evtl. Gasaustritte geben können. Es befinden sich 17 Metall-Messnägel auf den Parkplätzen, 18 auf der Grünfläche und 20 auf der Straße, der Emmy-Noether-Allee.


TOP 7.3.4.
Abfallbehälter Rübezahlplatz
(Drucks. Nr. 15-1558/2014 mit 1 Anlage)
Bezirksratsherr Milkereit stellte folgende Anfrage:
Am Rübezahlplatz in Mittelfeld sammelt sich häufig, innerhalb kürzester Zeit allerlei Unrat an. Eine Anwohnerin und zeitgleich Inhaberin einer Fußpflegepraxis am Rübezahlplatz, hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Platz in Ordnung zu halten. Dazu sammelte sie regelmäßig den Müll auf dem Rübezahlplatz auf und entsorgte diesen in einem Müllcontainer, der auf dem Platz aufgestellt war.
Nun wurde der Container entfernt und statt dessen ein kleiner Mülleimer an einer Laterne befestigt. Dieser Mülleimer reicht jedoch bei weitem nicht aus, den Unrat, der am Rübezahlplatz anfällt aufzunehmen.
Wir fragen daher die Verwaltung.
1) Warum wurde der Müllcontainer ausgetauscht?
2) Kann ein größer Müllbehälter auf dem Rübezahlplatz zur Verfügung gestellt werden?

Frau Mewes antwortete:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)zur Stellungnahme zugeleitet. aha teilt mit:
Zu 1.:
Die Abfallbehälter wurden nicht ausgetauscht, vielmehr wurde der Standbehälter eingezogen, weil dieser defekt war. Der Hängebehälter wurde schon vor etlichen Jahren installiert.
Zu 2.:
Ein neuer Standbehälter wird zeitnah wieder aufgestellt.


TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Baustelle Brückstraße
(Drucks. Nr. 15-1549/2014)
Bezirksratsherr Sommerkamp trug die Anfrage vor.
Der Fuß- und Radweg (Südseite) an der Brückstraße ist auf der Höhe der Bushaltestelle auf fast der gesamten Breite auf mehreren Metern aufgerissen. Das entfernte Pflaster-Material lagert gleich daneben. Diese Baustelle existiert schon seit vielen Wochen und stellt ein Ärgernis für die Nutzer dieses Abschnitts dar, zumal die Absperrung nicht beleuchtet ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb ist die Baumaßnahme noch nicht endgültig abgeschlossen worden?
2. Wann ist mit dem Abschluss der Maßnahme bzw. Wiederherstellung des Fuß- und Radweges zu rechnen?
3. Wird die Verwaltung bis dahin dafür sorgen, dass die Baustelle
ordnungsgemäß (Beleuchtung) abgesichert wird ?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Die Baumaßnahme wurde zwischenzeitlich bereits abgeschlossen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Sommerkamp erläuterte Frau Mewes, dass Kabel Deutschland von der Brückstraße aus in verschiedenen Straßen Döhrens bis zur Hildesheimer Straße Glasfaserleitungen gelegt habe, deren Anbindung danach wieder an Bestandsleitungen in der Brückstraße erfolgte. Dadurch habe der Eindruck bestanden, dass an der Baustelle in der Brückstraße längere Zeit nicht passiere.


TOP 7.4.2.
Bushaltestellen für den barrierefreien Linienverkehr
(Drucks. Nr. 15-1552/2014)
Bezirksratsherr Geburek trug folgende Anfrage vor:
Um allen Fahrgästen die Nutzung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs zu ermöglichen, hat die Region Hannover einen einheitlichen Standard für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen entwickelt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es in unserem Stadtbezirk schon Haltestellen, die diesem einheitlichen Standard entsprechen?
2. Wenn ja, wo sind sie schon eingerichtet?
3. Wenn nein, warum nicht und wie lautet die Begründung?

Frau Mewes beantwortete die Fragen folgendermaßen:
Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sind barrierefreie Bushaltestellen entsprechend dem
Standard der Region Hannover vorhanden.
Zu 2.:
Derartige Bushaltestellen befinden sich in den Straßen Hoher Weg, Am Mittelfelde, sowie in der Peiner Straße, Wolfstraße und Wiehbergstraße. Diese Haltestellen wurden in den letzten Jahren im Zuge von Grunderneuerungen bzw. durch Fördermaßnahmen in Abstimmung mit der Region und der üstra umgebaut. Eine flächendeckende Bestands-
statistik wird seitens der LH Hannover jedoch nicht vorgehalten.
Zu 3.: Entfällt.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Anhörung des Fahrradbeauftragten der Stadt Hannover und des ADFC für eine Verbesserung des Radwegenetzes in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1547/2014)
Ersetzt durch Neufassung.

TOP 8.1.1.1.
Anhörung des Fahrradbeauftragten der Stadt Hannover und des ADFC für eine Verbesserung des Radwegenetzes in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1547/2014 N1)
Bezirksratsherr Johnsen trug den neugefassten gemeinsamen Antrag der Drucks. Nr. 15-1547/2014 N1 vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Fahrradbeauftragten zu Informationszwecken der Stadt Hannover und den Fahrradverband ADFC zu einer Anhörung in einer Bezirksratssitzung noch in diesem Jahr einzuladen . Darin sollen sowohl Verwaltung als auch Fahrradverbände gebeten werden, Auskunft zu geben
a) welche Fahrradwege im Stadtbezirk aus ihrer Sicht sanierungsbedürftig sind
b) inwieweit zwischenzeitlich wegen fehlender Bundeszuschüsse stillgelegte Planungen für einen Fahrradschnellweg zwischen Laatzen, Döhren-Wülfel und Hannover-City (Nord­ Süd-Linie) aus ihrer Sicht weiterverfolgt werden sollten,
c) welche Fahrradwege neu angelegt werden sollten, insbesondere für Quer-Verbindungen (Ost-West-Linien) jenseits der Eilenriede.
Einstimmig




TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern
(Drucks. Nr. 15-1200/2014)
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass der Antrag bereits in der letzten Sitzung eingebracht wurde.
Bezirksratsherr Geburek sagte, dass die CDU Fraktion nach Diskussion dem Antrag nunmehr zustimmen werde.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert:
1. Den Ampelbereich der Hildesheimer Str., Höhe Döhrener Turm auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu überprüfen und dem Stadtbezirksrat in einer Sitzung die Ergebnisse einschließlich erarbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemeinsam mit dem Radverkehrsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover sowie dem Kontaktbeamten vorzustellen.
2. Bei der unter 1.) genannten Überprüfung sind insbesondere die Ausschilderung, die Ampelanlage sowie die Radwegmarkierungen zu beurteilen.
3. Darüber hinaus soll der Stadtbezirksrat bei der Sitzung zu Punkt 1.) über evtl. Gefahrenpotentiale von beidseitig befahrbaren Radwegen im Stadtbezirk und über mögliche Erweiterungsstrecken für diese Wege informiert werden. Hierbei sollten alle bisher beidseitig befahrbaren Radwege im Stadtbezirk aufgelistet werden.
Einstimmig


TOP 8.2.2.
Markierung Radweg Zeißstraße/Willmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1560/2014)
Bezirksratsfrau Reinckens trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.
Bezirksratsherr Milkereit meinte, dass der Antrag zu begrüßen sei, aber die Autofahrer/innen dadurch ihr Verhalten vermutlich leider nicht ändern werden.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten im Bereich der Einmündung der Zeißstraße in die Willmerstraße (Abfahrtsbereich des Südschnellweges) einen roten Streifen für Radfahrer
zu markieren.
Einstimmig


TOP 8.2.3.
Korrektur von Ortsschildern
(Drucks. Nr. 15-1561/2014)
Bezirksratsherr Kibar trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich der zur Kommunalwahl 2011 mit dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode getauschten Gebiete alle dort installierten gelben Ortsschilder auf die Richtigkeit der dort angegebenen Stadtteilnamen zu prüfen und diese ggfs. zu berichtigen.
Einstimmig


TOP 8.2.4.
Querung der Hildesheimer Straße zwischen Freizeitheim und Polizei
(Drucks. Nr. 15-1562/2014)
Bezirksratsherr Glade stellte den Antrag.

Bezirksratsherr Sommerkamp meinte, dass das Problem die Stadtbahn sei. Man käme nur in zwei Schritten über die Straße. Allerdings sei die Aufstellfläche zu klein und insbesondere mit Fahrrädern ergeben sich hierdurch gefährliche Situationen. Für eine breitere Aufstellfläche reiche der Platz nicht aus, deshalb sollte vorgeschlagen werden, in besonderen Situationen auf die Vorrangschaltung der Stadtbahn zu verzichten.

Bezirksratsherr Glade betonte, dass Verwaltung und üstra bereits mehrfach in der Vergangenheit die Überquerung in einem Zug ablehnten. Deshalb sei Intention, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen und eine Lösung herbeiführen. Die Vorrangschaltung des ÖPNV sei durch einen Ratsbeschluss eingeführt.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit allen beteiligten bzw. zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, die Querungsmöglichkeiten der Hildesheimer Straße zwischen dem Freizeitheim Döhren und der Polizeiinspektion Süd so umzugestalten, dass zukünftig auch für mobilitätseingeschränkte Personen und FahrradfahrerInnen ein gefahrloses Überqueren, ggfs. auch in zwei Schritten,
möglich ist.
Einstimmig


TOP 8.2.5.
Einblick aus den Straßen der Siedlung Seelhorst auf die Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1563/2014)
Bezirksratsherr Schade trug folgenden Antrag vor:

Bezirksratsherr Hämke fragte, worin sich die Situation zu anderen Straßen unterscheide. Wenn das Parken und Halten an den Einmündungen großzügig untersagt werden würde, könnten womöglich die Anlieger/innen hiermit nicht einverstanden sein.

Bezirksratsherr Geburek sah das Problem gleichermaßen z. B. im Einmündungsbereich der Beuthener Straße in die Garkenburgstraße. Es müsse sich den Gegebenheiten des Verkehrs angepasst und Rücksicht genommen werden. Allerdings schade der Antrag nicht.

Bezirksratsherr Glade merkte an, dass er nicht an ein Haltverbot gedacht habe, es gäbe noch andere Möglichkeiten, wie z. B. einen Spiegel anzubringen. Die Verwaltung sei aufgefordert, sich Gedanken zu machen.

Bezirksratsherr Milkereit
stellte die Frage, ob es in dem Bereich vermehrt zu Unfällen gekommen sei, da man andernfalls im Grunde den gesamten Stadtbezirk überplanen müsste.



Antrag
Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept zu erarbeiten, wie Verkehrsteilnehmern, die aus den Straßen aus der Siedlung Seelhorst auf die Wülfeler Straße einbiegen wollen, ein besserer Einblick auf den dortigen Verkehr ermöglicht werden kann. Die Ergebnisse sind dem Bezirksrat zur Entscheidung vorzulegen.
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Helmstedter Straße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1564/2014)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Fahrbahnbelag in der Helmstedter Straße zu sanieren.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.2.
Orientierungstafel in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1565/2014)
Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich des Lokals "Altes Jagdhaus " in der Eilenriede (Seelhorst) eine Orientierungstafel mit den Wanderwegen aufzustellen.
Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
gemeinsam von den Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Bezirksratsherrn Hunger
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck trug die jeweiligen Zuwendungsanträge vor.

TOP 9.1.1.
Zuwendung an die Kindertagesstätte St. Eugenius für die Anschaffung von Spinden für die Kinder
(Drucks. Nr. 15-1539/2014)

Bezirksratsherr Milkereit trat im Namen seiner Gruppe dem Antrag bei.

Antrag
Die Kindertagesstätte St. Eugenius erhält aus den Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag in Höhe bis zu 2.500,00 € für die Anschaffung von Spinden für die Kinder.
Grundlage ist ein Antrag vom 05.06.2014. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2014 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig nach Beitritt der Gruppe Die LINKE. und Bezirksratsherr Herrmann.



TOP 9.1.2.
Zuwendung an den Verein EXPOSEEUM e. V.
(Drucks. Nr. 15-1540/2014)

Bezirksratsherr Milkereit verwies auf die Kriterien des Bezirksrates zur Vergabe von Zuwendungen und meinte, dass für menschliches Versagen nicht eingetreten werden solle und er deshalb den Antrag ablehne.

Antrag
Der EXPOSEEUM Verein erhält aus den Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag in Höhe bis zu 588,55 €. Grundlage ist ein Antrag vom 19.05.2014.
Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses mit dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 23.04.2014 und des Protokolls der Sitzung am 15.05.2014 (öffentl. Teil)
Das Protokoll der gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss am 23.04.2014 wurde mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen genehmigt. Das Protokoll der Sitzung am 15.05.2014 (öffentl. Teil) wurde mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen genehmigt.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 20.30 Uhr.


Für das Protokoll





Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung