Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 07.07.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 27.06.2014)
1. Nachtrag (erschienen am 04.07.2014)
Protokoll (erschienen am 16.09.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 10.09.2014

PROTOKOLL

29. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 7. Juli 2014, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)

Beratende Mitglieder:

Herr Battefeld


Herr Dirscherl
(Frau Dr. Frech)
Herr Kruse
(Frau Sandkühler)
Herr Dr. Dr. Wöhler

Grundmandat:

(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)


Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:

Frau Tegtmeyer-Dette (Wirtschafts- und Umweltdezernat)


Frau Koebe (Dez V)
Herr Schlesier (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Reuter (aha, stellvertr. Geschäftsführer)
Herr Quast (aha, Abteilungsl. Stadtreinigung u. Winterdienst)
Herr Beck (Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Frau van Schwartzenberg (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Czorny (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Pöppelbaum (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Lippert (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Rode (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau van der Velde (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 02.06.2014

3. Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand des Planfeststellungsverfahrens "Erweiterung Mergelabbau in Misburg"

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen)

4.1.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1241/2014)

4.1.2. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 E1 mit 2 Anlagen)

4.2. Mayors Adapt – die Initiative des Konvents der Bürgermeister zur Anpassung an den Klimawandel
(Drucks. Nr. 1468/2014 mit 2 Anlagen)

4.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Jahresabschluss 2013
(Drucks. Nr. 1497/2014 mit 4 Anlagen)

4.4. Durchführung einer wöchentlichen Nassreinigung in der Innenstadt Hannovers im Sommerhalbjahr
(Drucks. Nr. 1649/2014 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Übernahme der Windwärts GmbH
(Drucks. Nr. 1128/2014)


5.2. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Radschnellweg Innenstadt - Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1380/2014)

5.3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wohnkonzept 2025 (Drucks.Nr. 0840/2013)
(Drucks. Nr. 1379/2014)

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1110/2014 mit 3 Anlagen)

6.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1145/2014 mit 4 Anlagen)

6.2.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1145/2014 (Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative: Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe,
Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1637/2014)

6.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1220/2014 mit 3 Anlagen)

6.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1089/2014 mit 4 Anlagen)

6.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 - Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1276/2014 mit 5 Anlagen)

6.6. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
(Drucks. Nr. 1245/2014 mit 4 Anlagen)

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1411/2014 mit 3 Anlagen)

8.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1766 Hainhölzer Markt Nord
(Drucks. Nr. 1371/2014 mit 1 Anlage)

8.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
(Drucks. Nr. 1126/2014 mit 1 Anlage)

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsfrau Langensiepen eröffnete die Sitzung um 15 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· Für TOP 4.4. (DS Nr. 1649/2014) wurde eine formale Behandlung beantragt.

· Der TOP 5.3. (DS Nr. 1379/2014) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 02.06.2014
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass zu den Fragestellungen aus der AUG-Sitzung vom 02.06.2014 mehrere Protokollantworten seitens der Verwaltung erfolgt sind.
Genehmigt

3. Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand des Planfeststellungsverfahrens "Erweiterung Mergelabbau in Misburg"

Herr Clausnitzer stellte das Thema in einem kurzen Vortrag dar:
Das an der Misburger Mergelgrube ansässige Unternehmen verfüge nur noch über geringe, von der Verwaltung genehmigte Abbauflächen. Für den weiteren Betrieb würden jedoch weitere entsprechende Genehmigungen bzw. Flächen benötigt.
Ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren sei dazu bereits im Jahr 2010 begonnen, sowie vom Verwaltungsausschuss eine dazu vorgelegte Stellungnahme beschlossen worden.
Das Unternehmen habe sich nun jedoch entschlossen, die Antragsunterlagen nochmals gründlich zu überarbeiten; die Neufassung dieser Unterlagen sei bereits ins Verfahren gegeben worden.
Zu erwähnen sei als Besonderheit innerhalb des Verfahrens ein Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserrecht, zu dem der Gesetzgeber eine maximale Beteiligungsfrist von zwei Monaten vorgegeben habe. Diese Frist liefe Ende August 2014 aus. Wegen der dann noch laufenden Ratsferien müsse diese Frist jedoch um einen Monat verlängert werden. Dazu sei die Zustimmung des Antragstellers nötig; das Unternehmen sei bereits mit einer entsprechenden Anfrage angeschrieben worden. Bei positiver Antwort sei dann die fristgerechte Vorlage einer Beschlussdrucksache möglich, um zu einer Stellungnahme zu kommen.

Ratsherr Drenske stellte die Frage, ob der Verwaltung die Anliegen und Kritikpunkte bekannt seien, die die in Hannover ansässigen Umweltverbände zur Thematik erarbeitet hätten und inwieweit diesen im weiteren Verfahren Rechnung getragen werden solle.

Herr Clausnitzer erläuterte, es seien bereits Stellungnahmen aus dem Verfahren im Jahr 2010 bekannt. Zu diesen müsse zunächst geprüft werden, welchen Punkten daraus bereits Rechnung getragen wurde und welche Änderungen inzwischen eingetreten seien.
Aktuelle Stellungnahmen seien ihm noch nicht bekannt; die Umweltverbände hätten jedoch auch erst vor kurzem die neuen Antragsunterlagen zur Stellungnahme vorgelegt bekommen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette fragte, wie verfahren werde, falls seitens des Unternehmens einer Fristverlängerung nicht zugestimmt werde.

Herr Clausnitzer gab dazu an, falls das Unternehmen auf der gesetzlichen Frist bestehe, könne die Verwaltung zwar wahrscheinlich bis ca. August einen Vorschlag für eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten, jedoch sei eine fristgerechte Entscheidung darüber kaum möglich, da innerhalb der Ratsferien von August bis Mitte September keines der nötigen Gremien tage (u. a. müsse auch der betroffene Stadtbezirksrat dazu beteiligt werden).
Er hoffe daher auf das Entgegenkommen des Unternehmens, für welches eine Fristverlängerung nur eine geringe Verzögerung um ca. einen Monat darstellen würde.

Ratsherr Drenske kritisierte den großen Zeitdruck der erläuterten Fristsetzungen, der evtl. erfordere, im August eine Sondersitzung zu dieser Entscheidung einzuberufen. Die UmweltpolitikerInnen des Rates sollten seiner Meinung nach an dieser wichtigen Entscheidung jedoch in jedem Falle beteiligt werden, da es hier um sehr große Abbauflächen gehe, deren Nutzungsdauer durch das Unternehmen bis zum Ende des Jahrhunderts vorgesehen sei.
Er fragte, ob es möglich sei, die nötigen Entscheidungen für Flächen, die laut Planungen des Unternehmens erst frühestens 2050 erschlossen werden sollen, auf das Jahr 2015 zu verschieben, und stattdessen zunächst über die aktuell zu erschließenden Flächen zu entscheiden.

Herr Clausnitzer führte aus, die Verwaltung sei an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden. Eine Verlängerung der Fristen sei wie erläutert eingeleitet worden und er gehe davon aus, dass dies klappen werde.
Ratsherr Drenske fragte, seit wann der Verwaltung der genannte Zeitdruck bekannt sei. Er sei der Meinung, dass die Dringlichkeit der Thematik bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen durch die Verwaltung hätte erläutert werden können.

Herr Clausnitzer erklärte, das Schreiben zur Beteiligung am Verfahren sei von der Regionsverwaltung am 24.06.2014 an die Verwaltung der LH geschickt worden. Im Vorfeld habe es zwar Hinweise auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegeben, jedoch sei als Beginn des formalen Beteiligungsverfahrens der 24.06.14 zu werten. Ein vorheriges Agieren bzw. Berichterstatten vor dem AUG sei der Verwaltung daher nicht möglich gewesen.

Ratsherr Engelke stellte klar, dass eine Stellungnahme seines Wissens nach nur eine Empfehlung der LH Hannover an die Region Hannover darstelle, die dann letztendlich die Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren treffen werde, womit die Dringlichkeit einer Entscheidung innerhalb der Ratsgremien seiner Meinung nach nicht mehr so hoch sei.

Berichtet

4. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen)

Ratsherr Engelke fragte, ob für das Versickern von Regenwasser die Spielfelder voll versiegelt seien oder entsprechende Drainagen vorhanden wären (und ob letztere - bei Vorhandensein - das Wasser in die Abwasserkanäle führen oder zurück in die Eilenriede leiten würden).

Protokollantwort:

Zur Frage der Regenwasserversickerung und -ableitung auf dem NLZ-Gelände ist bisher noch keine Beauftragung von Fachplanern erfolgt.


Die Grobplanung des Architekten sieht jedoch vor, die Spielfelder nicht voll zu versiegeln. Das Regenwasser könnte somit direkt versickern.
Grundsätzlich wird sich die bauliche Umsetzung an den Vorgaben der Stadtentwässerung im Rahmen des Bauantrages orientieren.

Einstimmig

4.1.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1241/2014)

0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.1.2. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 E1 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

4.2. Mayors Adapt – die Initiative des Konvents der Bürgermeister zur Anpassung an den Klimawandel
(Drucks. Nr. 1468/2014 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Engelke gab an, er hoffe, dass die Stadt bei dieser Mitgliedschaft aktiver tätig sein werde als bei der Initiative "Mayors for Peace", welcher die Stadt Hannover in den 80er Jahren beigetreten sei.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dies würde auf jeden Fall geschehen. Viele der in der Drucksache angesprochenen Aktivitäten wären bei der Stadt Hannover bereits in der Umsetzung bzw. Durchführung und könnten im Rahmen der Initiative in einen noch größeren Zusammenhang gestellt werden. Die Initiative passe daher sehr gut ins bereits vorhandene Gesamtkonzept der Stadt zum Klimaschutz.

Ratsherr Mineur fand die Beitrittserklärung der Stadt Hannover zum Mayors Adapt sehr begrüßenswert. Er wies auch auf die der Drucksache beiliegenden Anlage 2 "Anpassungsstrategie zum Klimawandel" hin, die anschaulich darstelle, warum die Stadt dem Bündnis beitreten wolle.
Einstimmig

4.3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Jahresabschluss 2013
(Drucks. Nr. 1497/2014 mit 4 Anlagen)
Herr Reuter erläuterte anhand der Drucksache und deren Anlagen den Jahresabschluss.
Der darin ausgewiesene Fehlbetrag sei auf den letzten, harten Winter zurückzuführen, der zusätzliche Ausgaben erforderlich gemacht habe.
Im Wirtschaftsplan für 2015 müsse der Fehlbetrag wahrscheinlich über die Gebührenkalkulation ausgeglichen werden.

Ratsherr Förste kritisierte die von Herrn Reuter angedeutete, durch den Fehlbetrag eventuell notwendige Gebührenerhöhung.

Ratsherr Engelke fragte, ob nicht durch die letzten Gebührenerhöhungen eigentlich die erhöhten Kosten ausgeglichen werden könnten und ob auch die Testphasen mit der Umstellung auf die O-Tonne zu erhöhten Kosten geführt hätten.

Herr Reuter gab dazu an, die Erhöhung der Kosten durch die Veränderung der Gebührenstruktur sei aus Rechtsgründen vorgenommen worden. In den bisherigen Beschlussdrucksachen zur Änderung der Gebührenstruktur sei darauf hingewiesen worden, welche zusätzlichen Aufwendungen damit verbunden seien.
Eine vergleichbare Umstellung der Strukturen in ähnlicher Form sei in Deutschland bisher nur in Aurich vorgenommen worden; dort habe die Umstellung allerdings drei Jahre gedauert, in der Region Hannover dagegen nur ein halbes Jahr.
Die damit verbundenen Kosten seien dem politischen Raum bereits zur Beschlussfassung vorgelegt und beschlossen worden.
Der Aufwand, der mit der Änderung der Gebührenstruktur verbunden war, sei nicht mehr im Wirtschaftsplan enthalten gewesen, weshalb es im Jahresabschluss zum genannten Fehlbetrag komme.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bat darum, die Diskussion vom Thema Müllgebühren weg wieder mehr zum Thema Straßenreinigungsgebühren zu lenken, für welches der AUG zuständig sei.

Herr Quast erläuterte, die Straßenreinigungsgebühren hätten in der Kalkulation einen Fehlbetrag i. H. v. ca. 900.000 Euro ergeben, welche im Jahr 2013 entstanden seien. Dies sei dadurch hervorgerufen worden, dass sich nicht wie in den Vorjahren ein Gebührenvortrag durch geringere Winterkosten als veranschlagt angesammelt habe. Das angesammelte Geld hätte die aha stattdessen vollständig für den Winterdienst von 2011 und 2012 aufwenden müssen, wodurch keine Reserven mehr für den Winter 2012/2013 vorhanden gewesen seien, in welchem der Dienst wetterbedingt bis in den Monat April hinein hätte ausgeführt werden müssen. Die Zusatzaufwendungen seien dabei auf die Bereiche Streumaterial und Personalkosten entfallen.

Ratsherr Fischer gab an, da die Stadtverwaltung innerhalb der letzten Jahre in mehreren Drucksachen mitgeteilt habe, dass es durchschnittlich immer wärmer werde, verstehe er nicht, warum jetzt Beschwerden zu immer längeren Wintern kämen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete dazu, erst im Frühjahr diesen Jahres habe die aha zu diesem Thema eine Vortragsveranstaltung gegeben, auf der ein Klimatologe die Auswirkungen des Klimawandels anschaulich erklärt habe.
Diese Auswirkungen seien nicht in generell milderen Wintern zu finden, sondern in den Extremen der Wetterlagen. So würden die Winter zum Teil einerseits milder, zum anderen Teil aber durchaus auch kälter und schneereicher, was dann einen verlängerten bzw. intensiveren Winterdienst erforderlich mache.

Herr Quast stellte klar, der aha obläge als eine ihrer drei Hauptaufgaben u. a. die Reinigung ausschließlich für das Stadtgebiet Hannover. Die Gebühreneinnahmen für die Reinigung würden dabei im Haushalt der Stadt veranschlagt und niemals mit den Gebühreneinnahmen aus den anderen Teilbereichen der aha vermischt (z. B. Abfall- bzw. Müllgebühren).
Ergänzend erklärte er, zu den klimatischen Bedingungen sei noch im Jahr 2010 in der Kalkulation für die Folgejahre tatsächlich mit milderen Wintern gerechnet und entsprechend geringere Kosten veranschlagt worden.
Der erhöhte Winterdienst in den letzten Jahren sei dabei nicht ausschließlich durch Wetterlagen mit Schneefall nötig geworden, sondern es gäbe infolge der Klimaveränderung inzwischen vermehrt Wetterlagen mit leichten Minusgraden und Regenschauern, die Glatteis nach sich zögen und den (zum Teil nächtlichen) Streudienst erforderlich machten. Der permanente Einsatz des Winterdienstes verursache demnach erhöhte Kosten.
Zu Herrn Engelkes Frage gab er an, die Personalkosten seien seit 2010 um 12,4 % gestiegen, zudem fielen Zusatzaufgaben bzw. Sonderthemen wie die Reinigung der Radwege an, was sich ebenfalls auf die Gebührenkalkulation auswirke, da diese Kostensteigerungen für die aha nicht anders abzudecken seien.

Ratsherr Mineur gab an, die Erklärung von Herrn Quast habe deutlich gemacht, dass im Rahmen der Gebührenerhöhungen tatsächlich zu trennen sei zwischen Straßenreinigung und Abfallentsorgung.
Die letzte Gebührenerhöhung im Reinigungsbereich sei 2010 und in relativ geringer Höhe erfolgt. Allgemein kalkuliere die aha seiner Meinung nach im vernünftigen Rahmen; sollten in den nächsten Wintern die Wetterlagen mild ausfallen, könne so sicher auch eine entsprechende Gebührensenkung ins Auge gefasst werden.
Er stellte noch klar, dass der AUG zwar eigentlich nur für die Stadtreinigung zuständig sei, der Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover jedoch zu einer Hälfte der Stadt und zur anderen Hälfte der Region Hannover angehöre, womit auch Themen aus dem Regionsbereich den Stadtbereich berühren könnten. Er bat daher die Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette darum, dem AUG auch Betrachtungen und Diskussionen über diese (gesamte) Ausgabenseite zuzugestehen.

Ratsherr Engelke wunderte sich, warum bei der aha Fehlbeträge bzw. Mehrkosten entstanden seien, wenn mit der Ratsmehrheit seines Wissens nach nur ein neues Gebührensystem, jedoch keine kostenintensiven Mehrleistungen beschlossen worden waren.

Ratsherr Drenske erwähnte die interfraktionelle Abmachung, die besage, dass sich um das Thema Abfall die Region kümmere. Im AUG zusätzlich in Debatten um Abfallgebühren einzusteigen, bedürfe einer Absprache, wäre aber in seinen Augen nicht sinnvoll.
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

4.4. Durchführung einer wöchentlichen Nassreinigung in der Innenstadt Hannovers im Sommerhalbjahr
(Drucks. Nr. 1649/2014 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke fragte, ob die aha bereits eine neue Nassreinigungsmaschine angeschafft habe.
Weiterhin bat er um Erklärung zu den auf Seite 7 der Drucksache angegebenen Zusatzkosten i. H. v. 302.000 €.

Herr Quast erläuterte dazu, dieser Betrag ergebe sich summiert und aufgerundet aus den Gesamtkosten für die Sachkostenkalkulation i. H. v. 98.600 € sowie der Gesamtsumme für die Personalkostenkalkulation i. H. v. 203.196 € .
Zur Nassreinigung gab er an, es hätten bisher früh morgens (in Zusammenarbeit mit der City-Gemeinschaft) bereits diverse Testphasen und Versuche am Kröpcke mit Reinigungs-Aufsätzen für die Maschinen stattgefunden.
Viele Aufsätze seien ungeeignet gewesen, während andere zufriedenstellende Ergebnisse gebracht hätten. Es sei bei der Anschaffung die EU-Ausschreibungsgrenze i. H. v. 207.000 € zu beachten.
Um letztendlich eine tatsächlich gut funktionierende Maschine zu bekommen, wäre ein Interessenbekundungs- Verfahren angezeigt. In dessen Rahmen würden von der aha sowohl die Teilnehmer an den Tests als auch andere Interessenten öffentlich angeschrieben und den Herstellern der Maschinen die Gelegenheit zur Teilnahme am Verfahren gegeben. Anhand der Ergebnisse und einem aufgestellten Kriterien-Katalog würde dann die beste Maschine ausgewählt.
Für die Durchführung eines Interessenbekundungs- Verfahrens sei jedoch zunächst ein Ratsbeschluss nötig.

Ratsherr Engelke fragte, ob die Maschine auch unter Berücksichtigung des neuen Pflasters auf dem Trammplatz angeschafft werde.

Herr Quast gab dazu an, tatsächlich sei dazu bereits eine entsprechende Fläche getestet worden. Das vorhandene Fahrzeug von der Feuerwehr sei zur Reinigung dieses Pflasters zu aggressiv gewesen. Es wären auch verschiedene Fugenmaterialien und Reinigungsmittel getestet worden. Die Bepflasterung am Trammplatz würde daher ebenfalls in das erwähnte Interessenbekundungs- Verfahren aufgenommen werden.

Ratsherr Engelke fragte weiterhin, ob die in der Drucksache genannten Zusatzkosten durch eine neue Nassreinigungsmaschine tatsächlich nur von den Anliegern an den betroffenen Flächen beglichen werden müssten.

Herr Quast antwortete, dieses System sei ein Vorschlag der aha, der in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei erarbeitet worden sei. Der Rat habe für die Finanzierung jedoch in der Beschlussfassung einen weiten Ermessensspielraum.
Ein zweiter Vorschlag sei z. B., die Kosten auf alle Reinigungsklassen umzulegen. Nur den Anliegern der betroffenen Flächen (die eine große Fläche in der Innenstadt ausmachen) die gesamten Kosten - die je nach angeschaffter Maschine hoch ausfallen könnten - zusätzlich aufzubürden, halte er aufgrund der darauf folgenden, hohen Gebührensteigerung für bedenklich. Zudem würde die Innenstadt von allen Bürgern der Stadt genutzt, nicht nur von den jeweiligen Anliegern, weshalb er eine Umlage auf alle Reinigungsklassen für besser halte.

Ratsherr Blaschzyk befand den Inhalt der Drucksache für brisant, da hier der Beschluss über eine Gebührenerhöhung zu fällen wäre, die in ihrer Höhe noch nicht genau abzusehen sei.
Er würde gerne wissen, inwieweit eine Gebührenerhöhung pro Haushalt ausfallen würde und wie der langfristige Ausblick sei, wenn zukünftig weitere Flächen neu gepflastert würden, die dann ebenfalls einen hohen Reinigungsaufwand erforderten.
Er war der Meinung, eine Ausschreibung solle nicht im Eilverfahren durchgeführt werden; hier sollte sich genügend Zeit für die Beschlussfassung genommen werden. Zudem sei für die Zukunft zu bedenken, ob weiterhin das sehr schmutzanfällige und im Winter rutschige Pflaster verlegt werden solle, da dies die Reinigungskosten weiter enorm in die Höhe treiben könne.

Ratsherr Förste kritisierte ebenfalls, die Folgekosten aus der Anschaffung dieser Pflastersteine den Bürgern aufzubürden. Hauptsächlich halte er die Probleme mit dem neuen Pflaster für solche optischer Natur, was die Stadt seiner Meinung nach nicht zu einer häufigen und kostenintensiven Reinigung verpflichte.
Er halte es nicht für falsch, die Kosten nur auf die Anlieger der Flächen umzulegen, da diese nicht aus Privatwohnungen, sondern aus Gewerbetreibenden bestünden und für den Anspruch, saubere Flächen vor ihren Geschäften zu haben, auch den Reinigungsaufwand entsprechend mit tragen könnten.

Ratsherr Engelke war der Meinung, da viele Bürger laut Umfragen immer wieder eine saubere Stadt forderten, könne die Reinigung von ihnen auch entsprechend finanziell wieder anteilig eingefordert werden.
Bei zukünftigen Entscheidungen für Neu-Pflasterungen sei sicherlich dann mehr auf die Folgekosten zu achten. Für die bereits vorhandenen, neuen Pflaster müsse man nun jedoch auch zu einer notwendigen Reinigung stehen, da in der Vergangenheit per Ratsbeschluss immerhin für diese Pflasterungen gestimmt worden sei.

Ratsherr Förste merkte dazu an, die wirklichen Müll- und Verdreckungsprobleme würden innerhalb des Stadtgebietes meist an anderen Stellen als den Reinigungsflächen entstehen, weshalb er es für sinnvoller halte, sich dieser Problematik zuzuwenden.

Ratsherr Blaschzyk gab an, die Frage, ob die Häufigkeit der geplanten Reinigungsintervalle tatsächlich nötig sei oder längere Abstände ebenso ausreichend wären, halte er für wichtiger als die der eigentlichen Notwendigkeit einer Reinigung.

Ratsherr Mineur sagte, er halte das Ziel einer höheren Sauberkeit in der Stadt für wichtig.
Zur der Frage von Ratsherr Blaschzyk zur Gebührenerhöhung bzw. der Neu-Kosten pro Haushalt durch die Anschaffung einer Reinigungsmaschine würde seiner Rechnung nach (bei einer Umlage auf alle Gebührenzahler bei normalen Ein-Familien-Haushalten) eine Gebührenerhöhung von ca. 0,60 € jährlich pro Haushalt entstehen.
Dies halte er für tragbar. Die Gebührensteigerungen, die durch andere Ursachen wie steigende Personalkosten entstünden, könnten deutlich mehr zu Buche schlagen.
Zudem stiege die Reinigungsqualität durch eine neue Maschine deutlich. Er würde den Beschluss der Anschaffung der Nassreinigungsmaschine daher begrüßen.

Formal behandelt
5. A N T R Ä G E
5.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Übernahme der Windwärts GmbH
(Drucks. Nr. 1128/2014)

Ratsherr Förste führte aus, dass von den Stadtwerken Hannover ein Übernahmeangebot für das in Hannover ansässige, insolvente Unternehmen "Windwärts GmbH" abgegeben worden sei. Hier gehe es unter anderem um die örtliche Sicherung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Energiewende.

Ratsherr Drenske stimmte damit überein, dass eine Übernahme und damit Rettung der Windwärts GmbH, die bereits ein vorbildliches Beispiel zur Förderung der erneuerbaren Energien abgegeben habe, geboten sei.
Jedoch halte er den vorliegenden Antrag für eine Rettung der GmbH aufgrund der unklaren Formulierung für nicht ganz geeignet. Es bliebe dem Wortlaut nach unklar, in welcher Höhe das Angebot der Stadtwerke ausfallen würde bzw. müsste, um den Zuschlag zu bekommen.

Ratsherr Hellmann hielt eine Diskussion im AUG über die Beteiligungspolitik der Stadtwerke Hannover für bedenklich. Diese würden seiner Meinung nach sicherlich selber entscheiden, ob die Übernahme der GmbH für sie interessant und lohnend wäre.

Ratsherr Engelke meinte dazu, der Antrag und eine Diskussion darüber seien im AUG schon richtig. Jedoch habe sich der Aufsichtsrat nicht ins operative Geschäft der Stadtwerke einzumischen. Er halte die Geschäftsführer der Stadtwerke für ausreichend kompetent für diese Entscheidung; sollten sie sich gegen eine Übernahme entscheiden, dann gäbe es auch entsprechende Gründe.
Im Allgemeinen halte er es für falsch, Vorschläge für die Übernahme insolventer Firmen durch andere vorzuschlagen bzw. anzuregen, da dies zu weite Kreise zöge.

Ratsherr Förste erklärte, im Rahmen der Antragsstellung sei durchaus über die Wortwahl des Antrags entschieden worden.
So war bewusst nicht vorgegeben worden, wie hoch das Übernahmeangebot ausfallen solle, da dies von der Geschäftsführung der Stadtwerke selbst entschieden werden müsse. Es habe nur der Vorschlag abgegeben werden sollen, dass ein Angebot durch die Stadtwerke abgegeben werden solle, nicht in welcher Form oder wie hoch. Eine Einmischung ins operative Geschäft der Unternehmen sei mit dem Antrag nicht vorgesehen.
Dies sei eine durchaus vertretbare Forderung im Rahmen der Ratspolitik an ein kommunales Unternehmen.
1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5.2. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Radschnellweg Innenstadt - Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1380/2014)

Ratsherr Mineur erläuterte kurz den Antrag.

Ratsherr Förste fragte, wie genau der geplante Radschnellweg ausfallen solle und ob es schon konkrete Pläne gäbe.
Ratsherr Engelke kritisierte, dass für einen solchen Weg Reinigungskosten anfallen könnten. Zudem habe er das Gefühl, dass mit einem solchen Radweg ein Ausgleich der politischen Planungen für die D-Linie der Straßenbahn stattfinden solle, welche zusammen mit den Planungen für die Wasserstadt nicht funktionieren würden.

Ratsherr Mineur gab zur Frage von Ratsherrn Förste an, vergleichbar sei der vorhandene Radweg an der Leine und der Ihme. Dieser sei jedoch recht schmal, was Überholungsmöglichkeiten erschwere. Der geplante Radweg solle also eine gewisse Breite aufweisen.
Eine Reinigung des Weges sei sicherlich erforderlich, jedoch sei dies nicht mit den Planungen zum ÖPNV in Verbindung zu bringen.

Einstimmig

5.3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wohnkonzept 2025 (Drucks.Nr. 0840/2013)
(Drucks. Nr. 1379/2014)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

6. BAULEITPLÄNE DER WOHNBAUFLÄCHENINITIATIVE

6.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1110/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1145/2014 mit 4 Anlagen)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

6.2.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1145/2014 (Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative: Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe,
Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1637/2014)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

6.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1220/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

6.4. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1089/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

6.5. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 - Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1276/2014 mit 5 Anlagen)

Herr Kruse wies darauf hin, dass es in Hannover zur Zeit einen Überschuss von ca. 1000 Pflege- bzw. Heimplätze gäbe, was negative Auswirkungen u. a. auf die Pflegekräfte und die Pflege selbst habe. Der Seniorenbeirat bewerte die Schaffung weiterer Heime und Plätze daher als eher problematisch.

Ratsherr Engelke fragte, ob der Vorhabenträger ein Anrecht auf die Durchführung des Vorhabens hätte.
Weiterhin erwähnte er, dass im Bauausschuss erwähnt worden sei, das im örtlichen Bereich des Vorhabens ein Flüchtlingswohnheim errichtet werden solle; er fragte, ob dieses direkt auf dem betroffenen Grundstück geschehen solle oder auf der anderen Seite.

Ratsherr Hofmann antwortete, dass der Bau eines Flüchtlingswohnheims noch im Gespräch sei; vorerst sehe man laut Überlegungen vor, dafür evtl. den Bereich des Grundstücks zu nehmen, auf dem sich bis vor einigen Jahren noch das Gebäude der Klinikumsgeschäftsführung befand.

Herr Schlesier sagte zur ersten Frage, dass auf die Durchführung des Bebauungsplanes für den Träger kein Anspruch bestehe, jedoch habe dieser das Vorhaben detailliert dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung sei das Vorhaben aus den bestehenden Begebenheiten heraus auch ausreichend begründet. Nun müsse der Rat entscheiden, ob er dem folgen und dem Vorhaben zustimmen wolle oder nicht.

Herr Kruse betonte nochmals, dass der Seniorenbeirat es aufgrund des vorherrschenden Überangebots nicht für richtig halte, in Hannover zusätzliche Heimplätze zur Verfügung zu stellen.
Einstimmig

6.6. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
(Drucks. Nr. 1245/2014 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N -
A N G E L E G E N H E I T E N

keine Anträge

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße Nord -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1411/2014 mit 3 Anlagen)

Einstimmig

8.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1766 Hainhölzer Markt Nord
(Drucks. Nr. 1371/2014 mit 1 Anlage)

Einstimmig

8.3. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
(Drucks. Nr. 1126/2014 mit 1 Anlage)

Einstimmig

9. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N

Keine Berichte

10. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N
Herr Dirscherl gab an, er habe im Bereich Kirchrode in letzter Zeit verstärkt beobachtet, dass immer mehr Krähen in Papierkörben und Mülltonnen nach Nahrung suchten und dabei den Inhalt der Tonnen (Papier, Plastikmüll etc.) weithin verstreuten. Inzwischen sei eine Fläche von gut 5 - 6 Hektar betroffen, die von den Vögeln täglich auf diese Art verschmutzt würde.
Er schlug daher für die besonders betroffenen Gebiete in der Stadt die Anschaffung und Aufstellung von sogenannten "Unterführ-Papierkörben" vor, die auch in Küstengebieten oft aufgrund der ähnlichen Müllproblematik mit Möwen eingesetzt würden.

Weiterhin sei vor kurzem in einem Zeitungsartikel bemängelt worden, dass die Bäume in der Klopstockstraße zu nahe an den Häusern stünden, was eine enorme Verdunkelung in den dortigen Wohnungen bewirke. Unter anderem auch am Altenbekener Damm träte diese Problematik auf.
Es gäbe auch Baumarten mit aufgelockerter Krone, die nicht so problematisch seien. Er empfahl der Verwaltung, dies zukünftig zu beachten.

In Deutschland trete zudem seit einiger Zeit eine neue Kastanienkrankheit auf; er bat die Verwaltung darum, zukünftig ein Augenmerk darauf zu haben.

Frau van Schwartzenberg erklärte zur Kastanienkrankheit, dass diese in Hannover bisher nicht aufgetreten sei, während sie in Hamburg bereits epidemieartig auftrete. Die Verwaltung bliebe natürlich trotzdem wachsam und behalte die Problematik im Blick.

Ratsherr Blaschzyk bat um eine Stellungnahme der Verwaltung zur Thematik Klopstockstraße, Altenbekener Damm und Straßenbäume, die zu dicht an Wohnhäusern stünden.

Frau van Schwartzenberg nahm dazu Stellung, indem sie erklärte, dass im Bereich der Klopstockstraße vor Jahrzehnten vitale Linden gepflanzt worden seien, bei denen jeder Beschnitt einen noch stärkeren Austrieb neuer, nachwachsender Äste nach sich ziehe.
Eine regelmäßige Pflege mit Rückschnitten mache daher wenig Sinn und könne auf Dauer (allein schon aus personellen Gründen) auch nicht geleistet werden. Ein Entfernen der gesunden Bäume käme jedoch nicht in Frage. Dasselbe gelte für den Bereich des Altenbekener Damms.
Seit vielen Jahren werde aber von der Verwaltung bereits darauf geachtet, bei Neu- und Nachpflanzungen größere Abstände zu den Wohngebäuden einzuhalten und andere Baumarten wie beispielsweise schmalwüchsige Linden dafür zu verwenden, um der Problematik vorzubeugen.

Ratsherr Bindert dankte der Verwaltung dafür, bei Neupflanzungen verstärkt auf die Verwendung einheimischer Baumarten zu achten.

Ratsherr Blaschzyk bedauerte, dass hier seiner Meinung nach das Wohlbefinden der Bäume über das zahlreicher Menschen gestellt würde. Es sei heutzutage nicht so einfach, sich neue Wohnungen zu suchen.

Ratsherr Mineur stellte fest, dass dies von zwei Seiten gesehen werden könne:
Wer sich mit großen Bäumen vor der Wohnung wohl fühle, könne sich gezielt eine entsprechende Wohnadresse suchen und umgekehrt. Anders läge der Fall natürlich, wenn die vorhandenen Bäume erst über die Jahre hin diese Größe erreichten und dann als Verdunkelungs- bzw. Störfaktor von den Anliegern empfunden würden.
Behandelt


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Keine Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Langensiepen beendete die Sitzung um 16:45 Uhr.



Tegtmeyer-Dette Bach


Erste Stadträtin Für das Protokoll