Sitzung Ratsversammlung am 19.06.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 13.06.2014)
1. Nachtrag (erschienen am 17.06.2014)
Protokoll (erschienen am 23.10.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 06.08.2014

PROTOKOLL

33. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Juni 2014,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.14 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bürgermeister Strauch) (SPD)
Bürgermeister Hermann (SPD) ab TOP 7
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsfrau Bruns (FDP) 15.00 - 18.55 Uhr bis TOP 9
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) 15.00 - 19.00 Uhr bis TOP 10
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht 15.00 - 17.50 Uhr bis TOP 8
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber 15.00 - 18.55 Uhr bis TOP 9
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
(Ratsherr Mineur) (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD) ab TOP 3
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Mandatsverzicht von Bürgermeister Bernd Strauch
(Drucks. Nr. 1391/2014)

3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 1392/2014)

4.2. Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 1372/2014)

4.3. Umbesetzung und neuer Vorsitz im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 1409/2014)

5. Wahl der ersten ehrenamtlichen Stellvertreterin (Bürgermeisterin) oder des
ersten ehrenamtlichen Stellvertreters (Bürgermeister) des Oberbürgermeisters

6. Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden

7. Wiederwahl des Stadtkämmerers
(Drucks. Nr. 1302/2014)

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen der Haftpflichtsituation der Hebammen und das entsprechende Angebot an Familien
(Drucks. Nr. 1106/2014)

8.2. der FDP-Fraktion

8.2.1. zum Ausbau von Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 1101/2014)

8.2.2. zur Einrichtung von Sprachlernklassen
(Drucks. Nr. 1102/2014)

8.3. der CDU-Fraktion zu prekären Beschäftigungsverhältnissen
(Drucks. Nr. 1154/2014)

8.4. der Fraktion Die Hannoveraner

8.4.1. zur Brachfläche an der Hans-Böckler-Allee
(Drucks. Nr. 1299/2014)

8.4.2. zu den Zuständen auf dem Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 1300/2014)

8.5. Anfrage der FDP-Fraktion zum Kopier- und Hinterlegungsverbot von Personalausweisen
(Drucks. Nr. 1320/2014)

9. Forstbetriebswerk 2012 - 2022
(Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1143/2014)

10. 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0603/2005 N1)
1. Änderungsatzung (Änderung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1)
(Drucks. Nr. 1051/2014 mit 2 Anlagen)

10.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirsrates Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 1051/2014 E1 mit 1 Anlage)

11. Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage)

12. Jahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 0818/2014 mit 5 Anlagen)

13. Bauleitpläne der Wohnbauflächeninitiative

13.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0836/2014 mit 3 Anlagen)

13.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0851/2014 mit 3 Anlagen)

13.2.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0851/2014 E1 mit 3 Anlagen)

14. Umsetzung eines Farb- und Lichtkonzeptes im Altenzentrum Eichenpark (geschlossener gerontopsychiatrischer Bereich)
(Drucks. Nr. 0841/2014 mit 1 Anlage)

15. Betrieb des Misburger Bades
(Drucks. Nr. 0974/2014 mit 3 Anlagen)

15.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1321/2014)

16. Einführung eines Energiemanagement-Systems für städtische Gebäude
(Drucks. Nr. 0532/2014 mit 1 Anlage)

17. Neuvergabe des Toilettenvertrages
(Drucks. Nr. 0417/2014 N1)

17.1. dazu Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0831/2014)

17.2. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1130/2014)

18. Straßenausbaubeitragssatzung

18.1. Antrag der CDU-Fraktion "Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung"
(Drucks. Nr. 0428/2014)

18.2. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der LH Hannover
(Drucks. Nr. 0775/2014)

19. A N T R Ä G E

19.1. der Fraktion DIE LINKE. zur Übernahme der Windwärts GmbH
(Drucks. Nr. 1128/2014)

19.2. der CDU-Fraktion

19.2.1. zum Stromtarif für Teilnehmer an Elektromobilität
(Drucks. Nr. 1238/2014)

19.2.2. zur Klimatisierung des Ratssaals
(Drucks. Nr. 1239/2014)

20. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Sprengel Museum Hannover, Erweiterung (3. Bauabschnitt)
(Drucks. Nr. 1387/2014)

21. Verwaltungsgebäude Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, Verkehrssicherungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 1397/2014 mit 1 Anlage)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass mit dem Nachtrag vom 16. Juni 2014 der Antrag der CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 1387/2014, auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Sprengel-Museum Hannover, Erweiterung (3. Bauabschnitt), Tagesordnungspunkt 20, zugestellt worden wäre und dass nach der Geschäftsordnung des Rates die Beratung der Tagesordnung für die Behandlung der Aktuellen Stunde gegen 17.00 Uhr unterbrochen werden solle. Zudem habe Oberbürgermeister Schostok den Fraktionen und den Einzelvertretern mit Schreiben vom 16. Juni 2014 den Verfahrensverlauf mitgeteilt.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass als Tischvorlage der Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen und Verträge zum Misburger Bad, (Drucks. Nr. 1414/2014) verteilt worden wäre. Die Akteneinsicht muss dem Rat angezeigt werden und bedarf keinen Beschluss.

Der Rat beschloss, alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Mandatsverzicht von Bürgermeister Bernd Strauch
(Drucks. Nr. 1391/2014)

Oberbürgermeister Schostok erklärte, dass der 19. Juni 2014 mit dem Rücktritt von Bernd Strauch einen tiefen Einschnitt für den Rat der Landeshauptstadt Hannover bedeute. Bernd Strauch sei 28 Jahre lang Mitglied des Rates der Stadt sowie 18 Jahre lang dessen Vorsitzender und 1. ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewesen. Oberbürgermeister Schostok merkte an, dass für viele Mitglieder des Rates der Rücktritt sicherlich überraschend gekommen sei. Bernd Strauch selbst habe sich allerdings schon länger mit diesem Gedanken beschäftigt, im Laufe der Wahlperiode Platz zu machen und die Verantwortung in jüngere Hände legen zu wollen. Dies sei bereits mit seiner Gattin sowie der gesamten Familie besprochen worden. Oberbürgermeister Schostok erörterte, dass diese Gedanken eine ungeplante Aktualität durch die gravierende Operation von Bernd Strauch erhalten hätten. Denn nun werde die Genesung Vorrang haben und der Rat der Stadt Hannover wünsche Bernd Strauch dabei alles erdenklich Gute.
Oberbürgermeister Schostok machte deutlich, dass am heutigen Tage ein Politiker den Rat der Landeshauptstadt verlassen würde, der in vielerlei Hinsicht ein Vorbild sei. Ein Vorbild in der Leitung des Rates, wie er in seiner leisen, unaufgeregten Art auch schwierige Debatten geleitet und sich über alle Fraktionen hinweg Respekt verschafft habe. Ein Vorbild auch als Repräsentant der Stadt, meist als Vertreter des Oberbürgermeisters und doch mit ganz eigener Ausstrahlung, bescheiden, unendlich freundlich und den Menschen uneingeschränkt zugewandt. Die Einhundertjährige oder der Einhundertjährige im Seniorenheim, der Schützenbruder oder die Schützenschwester, die Gartenfreunde, die Sportlerin oder der Sportler, die Damen und Herren Professoren der Universitäten in Hannover und viele mehr. Bernd Strauch war allen immer ein willkommener Gast im Namen der Stadt und dass sicherlich nicht zuletzt, weil er die Menschen spüren lasse, dass er sie schätze und gern mit ihnen zusammenkomme. Es sei zu erahnen, dass ihm dies, bei all der Entlastung seines Terminkalenders, am meisten fehlen werde. Bernd Strauch schätze die Menschen und diese schätzen ihn. Denn diese würden Politiker mögen, die authentisch wären. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass Bernd Strauch überzeugt von seiner Stadt und ihren Menschen und als Politiker sehr überzeugt von Werten sei. Dass man sich stark machen sollte für Integration von Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen, dass man sich einsetzen sollte für Chancengleichheit und dass man sich gegen Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsradikalismus engagieren sollte.
Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass Bernd Strauch im Rahmen seines langen Einsatzes für die Landeshauptstadt Hannover einmal an der Spitze der Stadt gestanden habe, als er im vorigen Jahr für acht Monate vorübergehend ihr erster Repräsentant war. In seiner Bescheidenheit und leiser Selbstironie habe er immer wieder betont, dass er sich nicht um diese Ehre gerissen habe. Allerdings habe es Bernd Strauch sehr gefreut, dass er in diesem Zeitraum Bundespräsident Joachim Gauck zum Amtsantrittsbesuch in Hannover habe begrüßen dürfen. Ferner sei ein Höhepunkt in der Karriere des Politikers Bernd Strauch die Rede als Vertreter der Landeshauptstadt Hannover am 01 Mai, auf der Gewerkschaftskundgebung, auf dem Klagesmarkt gewesen. Oberbürgermeister Schostok sagte, dass die Ära Strauch am heutigen Tage zu Ende gehe. Dieser habe 150 Ratsversammlungen, nie von oben herab, immer ruhig und mit Humor geleitet. Er habe es immer verstanden mit dem ihm eigenen Tonfall an die Würde des Rates zu erinnern. Bernd Strauch war in seiner Funktion als Ratsvorsitzender mit seiner natürlichen Autorität ein Glücksfall und Vorbild für den Rat der Stadt. Dem Nachfolger sowie dem gesamten Rat sei zu wünschen, sich an der natürlichen Würde des bisherigen Ratsvorsitzenden auch künftig zu orientieren. Denn der Rat und die Stadt habe dem Politiker, Ratsvorsitzenden und Bürgermeister Bernd Strauch viel zu verdanken.
Oberbürgermeister Schostok hob hervor, Wenn es das Schicksal so gerecht und fair mit ihm meine, wie er selbst stets zu anderen war, dann werde Bernd Strauch bald wieder bei voller Gesundheit sein und wünschte diesem im Namen aller viel Kraft für die Genesung.
Einstimmig stellte der Rat den Mandatsverzicht von Bürgermeister Bernd Strauch nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1391/2014 fest.


Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) drückte im Namen von Bürgermeister Scholz und dem gesamten Bürgermeisterbüro ihr Bedauern über die Niederlegung des Mandats von Bürgermeister Bernd Strauch aus. Bürgermeisterin Kramarek betonte, dass der Rücktritt von Bernd Strauch die These widerlege, dass jeder Mensch zu ersetzen sei. Bernd Strauch sei mit seiner humorvollen und äußerst kollegialen Art und in seiner Wirkung als Bürgermeister einzigartig gewesen und werde es immer bleiben. Bürgermeisterin Kramarek sagte, dass das Ende einer Ära auch den Beginn einer neuen Zeitrechnung bedeuten würde und dass sie sich auf die Mitgestaltung an einem Neuanfangs freue.

TOP 3.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass Frau Rita Scholvin als Nachfolgerin von Bürgermeister Bernd Strauch vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat der Stadt berufen worden wäre. Frau Scholvin habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass sie das Amt eines Ratsmitgliedes annehmen werde.
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) bat Frau Scholvin vorzutreten, um verbindlich, schriftlich zu erklären, dass sie das Amt einer Ratsfrau annähme. Zugleich verpflichtete Bürgermeisterin Kramarek Frau Scholvin als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Bürgermeisterin Kramarek Frau Scholvin auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam, händigte den Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften aus und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
(Drucks. Nr. 1392/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Verwaltungsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1392/2014.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.2.
Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 1372/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung der Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1372/2014.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.3.
Umbesetzung und neuer Vorsitz im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
(Drucks. Nr. 1409/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung und den neuen Vorsitz im Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1409/2014.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Wahl der ersten ehrenamtlichen Stellvertreterin (Bürgermeisterin) oder des
ersten ehrenamtlichen Stellvertreters (Bürgermeister) des Oberbürgermeisters


Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass nach dem Mandatsverzicht von Bernd Strauch der Rat nach § 81 Abs. 2 NKomVG aus dem Kreis der Beigeordneten eine erste ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen habe, dass diese oder dieser ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertrete. Die Stellvertreterin und Stellvertreter führten die Bezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister.
Bürgermeisterin Kramarek erörterte, dass die Wahl auf Vorschlag gemäß § 67 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) in Verbindung mit § 21 Geschäftsordnung erfolge. Gewählt werde schriftlich. Wenn nur ein Wahlvorschlag gemacht werde und wenn niemand widerspräche, werde durch Zuruf (Handaufheben) gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen. Nach § 67 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates sei diejenige/derjenige im ersten Wahlgang gewählt, für den die Mehrheit der Ratsmitglieder (absolute Mehrheit, mindestens 33 Ja-Stimmen einschließlich Oberbürgermeister) gestimmt hätten. Es würden nur die auf Ja-lautenden Stimmen berücksichtigt. Werde dieses Ergebnis (absolute Mehrheit) im ersten Wahlgang nicht erreicht, würde ein zweiter Wahlgang folgen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion Beigeordneten Hermann vorschlage.

Ratsherr Engelke (FDP) bat um die Durchführung einer geheimen Abstimmung.
Der Rat wählte mit 47 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen Beigeordneten Thomas Hermann zum Bürgermeister ( erster ehrenamtlicher Vertreter des Oberbürgermeisters).


Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob Beigeordneter Hermann die Wahl annehmen würde.

Beigeordneter Hermann (SPD) bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen, nahm die Wahl an und erklärte, dass es für ihn eine ganz besondere Ehre sei für die schönste Stadt der Welt als Bürgermeister tätig sein zu dürfen.

TOP 6.
Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass nach § 61 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat nach dem Mandatsverzicht von Bernd Strauch aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode zu wählen habe.
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Wahl auf Vorschlag gemäß § 67 NKomVG in Verbindung mit § 21 Geschäftsordnung erfolge. Gewählt werde schriftlich. Wenn nur ein Wahlvorschlag gemacht, werde und wenn niemand widerspräche, werde durch Zuruf (Handaufheben) gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte weiter, dass nach § 67 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates diejenige/derjenige im ersten Wahlgang gewählt sei, für den die Mehrheit der Ratsmitglieder (absolute Mehrheit, mindestens 33 Ja-Stimmen einschließlich Oberbürgermeister) gestimmt hätten.
Es würden nur die auf Ja-lautenden Stimmen berücksichtigt. Werde dieses Ergebnis (absolute Mehrheit) im ersten Wahlgang nicht erreicht, würde ein zweiter Wahlgang erfolgen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion Bürgermeister Hermann vorschlage.

Beigeordneter Seidel (CDU) bat um eine geheime Abstimmung.
Der Rat wählte mit 51 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung Bürgermeister Thomas Hermann zum Ratsvorsitzenden.

Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob Bürgermeister Hermann die Wahl zum Ratsvorsitzenden annehme.

Bürgermeister Hermann (SPD) dankte für das Vertrauen und bejahte.

Bürgermeisterin Kramarek übergab daraufhin die Sitzungsleitung an Bürgermeister Hermann.

TOP 7.
Wiederwahl des Stadtkämmerers
(Drucks. Nr. 1302/2014)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann führte aus, dass er bei seinem Amtsantritt vor acht Jahren vier Ziele formuliert habe und dass diese in modifizierter Form auch weiterhin Bestand haben sollten. Ziel Nummer eins – das wichtigste Ziel eines Stadtkämmerers – sei die Herstellung des strukturellen Haushaltsausgleichs und der Abbau der Altdefizite. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erläuterte, dass der Abbau der Altdefizite seit 25 Jahren das erste Mal gelungen sei. Diese seien Ende der neunziger Jahre entstanden und wären vollständig abgebaut worden. Damit zusammenhängend habe man im Jahr 2013 einige Monate komplett ohne Kassenkredite durchlaufen. Die Strategie der Landeshauptstadt Hannover reflektiere sich darin, dass man in guten Jahren konsolidiere und dass man in schlechten Zeiten insgesamt behutsamer vorgehen würde. Stadtkämmerer Dr. Hansmann bemerkte, dass man sich aktuell wieder in einer schlechten Phase befände und dass man den Überschuss aus dem Jahr 2012 mit 90 Mio. € im laufenden Jahr aufgrund der schlechten Gewerbesteuereinnahmen wieder einbüßen könnte. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass das Haushaltssicherungskonzept IX beschlossen werde, da die hohen Gewerbesteuereinbußen unterjährig nicht aufgefangen werden könnten. Stadtkämmerer Dr. Hansmann wies darauf hin, dass ein über einen längeren Zeitraum derart niedriges Gewerbesteuerniveau das Haushaltssicherungskonzept X erforderlich machen könnte.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann führte weiter aus, dass er nicht beabsichtige nur als Buchhalter zu agieren, sondern auch selbst in Zusammenarbeit mit dem Rat als Gestalter z.B. in der Schulsanierung aktiv werden wolle. Denn er sei persönlich davon überzeugt, dass Investitionen in Bildung nicht nur für eine Stadt, sondern für das ganze Land überaus wichtig seien. Bildungspolitik sollte immer im Vordergrund stehen, auch wenn sozial- und wirtschaftspolitische Dinge zwingen zu initialisieren wären. Eine erfolgreiche Gesellschaft benötige eine gute, alle Schichten umgreifende Bildung und würde deshalb den Ausbau der Ganztagsschulen unverzichtbar machen. Die Finanzierungsvorstellungen der Dezernenten werde man im Rahmen der Haushaltsplanberatungen formulieren. Stadtkämmerer Dr. Hansmann betonte, dass die Stadt in den vergangenen Jahren mehrere hundert Millionen Euro in die Schulsanierung investiert habe und dass trotz alledem weitere dreistellige Millioneninvestitionen getätigt werden müssten. Das läge zum einen an der wachsenden Stadt, am Ausbau des Ganztagsbetriebes an Schulen und den Maßnahmen zur Inklusion.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erörterte, dass die Modernisierung des Rechnungswesens die dritte Zielsetzung sei. Man lebe zwar inzwischen in einer „doppischen“ Welt“, allerdings würden Teile der Verwaltung als auch des Rates noch immer nicht kaufmännisch Denken. Stadtkämmerer Dr. Hansmann machte deutlich, dass dem Produkthaushalt mit seinen definierten Zielen die Stadtentwicklung als Überbau aufgesetzt werde. Denn aus der Vorstellung heraus, wie die Stadt im Jahr 2030 aussehen solle, könne man strategische Ziele für den Produkthaushalt bestimmen. Stadtkämmerer Dr. Hansmann informierte, dass die Verwaltung noch in diesem Jahr eine Konzernbilanz vorlegen werde und dass die Landeshauptstadt Hannover die Bilanzsumme eines mittleren DAX-Unternehmens führen würde. Ferner seien die Beteiligungen ein Schwerpunktthema der Vergangenheit und auch der kommenden acht Jahre. Der Tiefpunkt seiner Arbeit sei die Kapitalzuführung an die Deutsche Messe AG gewesen und dass die Finanzierung durch Anleihen deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt habe. Die Zielsetzung dazu sei die Stärkung der Cebit-Messe. Zudem sei es eine große Unbekannte, wie sich die Energiewende auf die Stadtwerke auswirken würde und ein offenes Geheimnis, dass die dezentrale Energieerzeugung keine Profite mehr abwerfe.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erörterte weiter, dass seine vierte Zielsetzung der Ausbau der Kundenorientierung beinhalte. In der Landeshauptstadt sei es beispielsweise möglich, dass man seinen Personalausweis an einem Samstag abholen und die Verfügbarkeit dem Kunden per SMS mitgeteilt werden könnte. Die Ausländerbehörde sei zudem personell umstrukturiert worden. Dort werde die Willkommenskultur zwar noch nicht gelebt, allerdings würden die Entwicklungen in die richtige Richtung weisen. Stadtkämmerer Dr. Hansmann gab zu bedenken, dass man in dem verwinkelten und zum Teil dunklen Gebäude in der Leinstraße keine wirkliche Willkommenskultur praktizieren könne und dass die Verwaltung dem Rat eine Drucksache zur Errichtung eines Gebäudes für den Fachbereich öffentliche Ordnung vorlegen werde. Stadtkämmerer Dr. Hansmann berichtete, dass der Fachbereich Finanzen bereits umgezogen sei. Ferner seien die Gebäude der Feuer- und Rettungswachen in Hannover überwiegend suboptimal. Stadtkämmerer Dr. Hansmann bemerkte, dass am Beispiel der Feuerwache Weidendamm zu erkennen sei, dass die Stadt sehr wohl modern, dem Zeitplan nach und innerhalb des finanziellen Rahmens bauen könne. Stadtkämmerer Dr. Hansmann verwies darauf, dass die Feuerwache Weidendamm als Public Private Partnership-Modell abgewickelt würde und dass diese Vorhaben deutschlandweite Anerkennung genossen, da diese Bauprojekte grundsätzlich im Finanz- und Zeitrahmen blieben. Stadtkämmerer Dr. Hansmann stellte fest, dass man sich im Anschluss daran der Feuerwache 3 in der Südstadt zuwenden müsse.

Abschließend bedankte sich Stadtkämmerer Dr. Hansmann bei seinen MitarbeiterInnen aus den Fachbereichen Finanzen sowie Recht und Ordnung. Im Besonderen hob Stadtkämmerer Dr. Hansmann die verlässliche und verbindliche Arbeit seiner beiden Fachbereichsleiterinnen und deren nachdrückliche und entschlossene Argumentationsführung sowie die MitarbeiterInnen seines Dezernatsbüros hervor. In den vergangenen Jahren habe man zudem alle Kapitalanlagen der Zusatzversorgungskasse vor dem Hintergrund der 2009 aufgetretenen Finanzkrise auf der Suche nach versteckten Risiken durchforstet und das Portfolio komplett umgestellt.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob Stadtkämmerer Dr. Hansmann der Landeshauptstadt Hannover den Rücken kehren würde, wenn ihm ein Ministeramt angetragen würde, ob dieser zudem beabsichtigen würde auch für die kommenden acht Jahre als Dezernent für Recht und öffentliche Ordnung zu fungieren und ob dieser ferner bereit sei das Recht und die öffentliche Ordnung in jeglichem Sinne zu verteidigen.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass aus der Tatsache, dass er am heutigen Tag zur Wiederwahl angetreten sei zu erkennen wäre, dass ihn in der Vergangenheit und aktuell keine anderen Ämter interessieren würden. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass ihn ausschließlich das Amt eines Finanzstaatssekretärs mit der umfassenden Kompetenz zu einer Steuerreform und einer umfassenden Gemeindefinanzreform zu beschließen, interessieren könnte. Stadtkämmerer Dr. Hansmann räumte ein, dass ein derartiger Auftrag vielleicht ein wenig unrealistisch sein könnte und dass er der Landeshauptstadt Hannover deshalb noch über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben könnte. Stadtkämmerer Dr. Hansmann konstatierte, dass seine Steuervorstellungen, die sich in Teilen und Ansätzen in der gedanklichen Nähe der LINKEN befänden, für keinen Minister umsetzbar wären. Dazu würde beispielsweise der Ausbau bzw. die Erhebung von Gewerbesteuern für FreiberuflerInnen gehören. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erörterte weiter, dass er den Fachbereich Recht und öffentliche Ordnung auch für die kommenden Jahre sehr gern weiter leiten würde, da dort das komplette Tagesgeschäft sehr professionell abgearbeitet würde. Stadtkämmerer Dr. Hansmann betonte, dass er bei Gegebenheiten wie am Weiße-Kreuz-Platz auch weiterhin energisch eintreten werde. Allerdings werde die Landeshauptstadt Hannover, in Absprache mit der Polizeidirektion Hannover, keine städtische Polizei aufbauen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 109 Abs. 1 Satz 3 NKomVG der Rat beschließen könne, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtige, den bisherigen Stelleninhaber zu wählen. Die Abstimmung erfolge in der Regel durch Handaufheben, (auf Verlangen von 10 Ratsmitgliedern oder auf Verlangen einer Fraktion werde namentlich abgestimmt (§ 20 Geschäftsordnung des Rates)).
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat auf die Ausschreibung der Stelle des Stadtkämmerers zu verzichten.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass nach § 109 Abs. 1 NKomVG Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Oberbürgermeisters für eine Amtszeit von 8 Jahren nach § 67 NKomVG gewählt würden. Ferner werde nach § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt. Wenn nur ein Wahlvorschlag gemacht worden wäre, wie heute, werde, wenn niemand widerspräche, durch Zuruf (Handaufheben) gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.

Ratsherr Engelke (FDP) bat um eine geheime Abstimmung.

Der Rat wählte mit 55 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
Dr. Hansmann für weitere 8 Jahre zum Stadtkämmerer der Landeshauptstadt Hannover.


TOP 20.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Sprengel Museum Hannover, Erweiterung (3. Bauabschnitt)
(Drucks. Nr. 1387/2014)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass die Gesamtdauer der Aussprache gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten solle. Dabei würde nur die von den Ratsfrauen und Ratsherren in Anspruch genommene Redezeit berücksichtigt werden. Die von den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung benötigte Redezeit bliebe unberücksichtigt. Nach der Geschäftsordnung des Rates betrüge die Redezeit für den einzelnen Wortbeitrag fünf Minuten. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden; Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aktuelle Stunde würde mit dem Wortbeitrag der Antrag stellenden CDU-Fraktion beginnen. Danach folgten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke. Die gleichstarken Fraktionen im Rat hätten sich im Februar 2012 untereinander darauf verständigt, dass die Reihenfolge der Worterteilung nach jeder Aktuellen Stunde rouliere.

Ratsherr Emmelmann (CDU) führte aus, dass die CDU-Fraktion die Aktuelle Stunde zum Thema Sprengelanbau, 3. Bauabschnitt, angemeldet habe, weil man die damit verbundenen Schädigungen für Museum und Landeshauptstadt nicht mehr tatenlos mit ansehen möchte. Man habe mehrfach gefordert, dass der Oberbürgermeister eingreifen und die Schul- und Kulturdezernentin in die Pflicht nehmen möge. Allerdings sei dazu bislang keine Änderung eingetreten. Ratsherr Emmelmann erörterte, dass bei allen wichtigen Bauten im Kulturbereich in den vergangenen Jahren erhebliche Verteuerungen die Folge gewesen seien und Stadträtin Drevermann damit unter Beweis gestellt habe, dass sie nicht in der Lage sei derartige Großprojekte durchzuführen. Ratsherr Emmelmann erinnerte in diesem Zusammenhang, nach Ansicht der CDU-Fraktion, an Pannen und Unzulänglichkeiten der Schul- und Kulturdezernentin. Demnach seien bei der Neuausrichtung der Kunstfestspiele im Jahr 2009 – Beratervertrag Herrn Böhlmann, dem Großprojekt Schlossmuseum – Brutto-Netto-Panne, den Querelen um Frau Dr. Schweeger, der Neustrukturierung des Museum August Kestner, dem Raschplatz Pavillon – Mehrkosten im Bau und dem Sprengel Museum in den vergangenen Jahren gravierende Verfehlungen eingegangen worden. Ratsherr Emmelmann wies darauf hin, dass es seit dem Baubeginn des Sprengelanbaus immer wieder zu Pannen und Verteuerungen kommen würde. Ferner sei es vor dem Hintergrund der Vorgeschichten fraglich, warum der ehemalige Oberbürgermeister ein derartiges Projekt an die Schul- und Kulturdezernentin vergeben habe. Die anfänglichen Kosten von insgesamt 25 Mio. € würden seit Anbeginn der Bauarbeiten von Monat zu Monat nach oben korrigiert und würden aktuell bei 36 Mio. € stehen. Es seien elementare Fehler bei der Projektsteuerung unternommen worden. Man habe eine zuvor noch nie in der Form konstruierte Fassade zu niedrig in den Baukosten veranschlagt und zudem mit dem Architekturbüro keine Kostenobergrenze vertraglich vereinbart. Ratsherr Emmelmann fragte, warum man die besondere Gestaltung der Fassade nicht im Vorfeld vom Architekturbüro habe prüfen lassen und warum es keine Streichliste bei Mehrkosten gäbe. Ratsherr Emmelmann stellte klar, dass das Schiedsgutachten keinesfalls zu Gunsten der Stadtverwaltung ausfallen müsse. Vielmehr sei diese Annahme ein Beschwichtigungs- versuch in Hinblick auf das eigene Versagen. Ratsherr Emmelmann berichtete, dass die Tagespresse Stadträtin Drevermann als „Rechenfehlerverwalterin“ und in Bezug auf ihre Fähigkeiten in eigener Zuständigkeit nur von Pleiten, Pech und Pannen schreiben würde. Ratsherr Emmelmann warf der Schul- und Kulturdezernentin vor für einen finanziellen Schaden von annähernd 20 Mio. € und damit verbunden einen erheblichen Imageschaden für die Landeshauptstadt Hannover verantwortlich zu sein und forderte als angemessene Konsequenz im Namen der CDU-Fraktion den Rücktritt von Stadträtin Drevermann.

Beigeordnete Zaman (SPD) kritisierte, dass sich der Wortbeitrag der CDU-Fraktion nicht auf den Anbau am Sprengel Museum bezogen habe, sondern ausschließlich die Diskreditierung der Schul- und Kulturdezernentin zum Thema gehabt habe. Beigeordnete Zaman betonte, dass Stadträtin Drevermann im Besonderen im Kulturbereich eine hervorragende Arbeit geleistet habe und dass es unredlich sei ihre Fähigkeiten auf den Baubereich zu reduzieren. Beigeordnete Zaman machte deutlich, dass man sich an dieser Stelle gewünscht habe, dass der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion sprechen würde, da dieser die Leistungen der Schul- und Kulturdezernentin objektiver einschätzen könne. Es zeuge von schlechtem Stil, wenn man sich nur auf Themen berufe, deren Verantwortung an anderer Stelle zu suchen sei und die zudem den Gesetzmäßigkeiten von Ausschreibungen unterworfen wären. Beigeordnete Zaman führte aus, dass die Mehrkosten im besonderen Maße deshalb überaus bedauerlich seien, da sich das Land und auch die Stadt trotz angespannter Haushaltssituationen für einen Anbau am Sprengel Museum zur Stärkung des Kulturstandortes Hannover entschieden hätten. Die unsachliche und völlig überzogene Kritik würde nicht nur der Schul- und Kulturdezernentin, sondern dem Kulturstandort Hannover insgesamt schaden. Beigeordnete Zaman warf der Fraktion der CDU vor, dass sich diese lediglich an ihre Oppositionsarbeit erinnert habe, ohne eigene Vorschläge zur Verbesserung der Gesamtsituation beizutragen. Zudem wäre es sachdienlicher gewesen diese Diskussion im Kulturausschuss bzw. im Bauausschuss zu führen, da man dort im Dialog mit den Experten zu deutlich besseren Ergebnissen gekommen wäre. Beigeordnete Zaman stellte fest, dass der Fraktion der CDU eine konstruktive Begleitung der Verwaltungsarbeit offensichtlich nicht möglich wäre.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) bekräftigte, dass es der Fraktion der CDU in ihrer Aktuellen Stunde nicht darum gegangen sei inhaltliche Fragen zu diskutieren. Es sei der CDU-Fraktion einzig und allein darum gegangen ein Drevermann-Bashing zu veranstalten. Beigeordneter Schlieckau konstatierte, dass die CDU-Fraktion vielleicht immer noch damit beschäftigt sei die Trauer um eine verlorene Wahl zu verarbeiten und dass diese wieder einmal versuche den neuen Oberbürgermeister, über die Schul- und Kulturdezernentin, zu diskreditieren. Beigeordneter Schlieckau führte aus, dass man sich in der Stadt sowie mit der Niedersächsischen Landesregierung einig gewesen sei den Anbau am Sprengel Museum durchzuführen. Man habe sich darauf verständigt, dass der Anbau in Innen- und Außengestaltung, in Ergänzung zum Sprengel Museum, regionale und überregionale Ausstrahlung erlangen solle. Man habe deshalb EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) in bekannter Höhe erhalten. Man habe einen Wettbewerb mit einer hochkarätigen Jury unter Einbezug von BeraterInnen dazu durchgeführt. Die BeraterInnen hätten in Einklang mit dem Vorsitzenden veranschaulicht, dass der Vorschlag mit der Betonfassade unter Berücksichtigung der vorgegebenen Maßgaben durchzuführen wäre. Beigeordneter Schlieckau stellte fest, dass man darauf verzichtet habe – Stadt und Land – in Anlehnung auf ein derart schwieriges Vorhaben, ein zweites Gutachten erstellen zu lassen. Die gesamte Jury, einschließlich der Vertreter der ehemaligen Landesregierung, seien davon überzeugt gewesen, dass dieses schwierige Vorhaben mit einer Deckelung von 25 Mio. € zu bewerkstelligen wäre. Beigeordneter Schlieckau machte abschließend deutlich, dass ohne eine gemeinsame Anstrengung von Stadt und Land und ohne die Mittel aus dem europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung kein Sprengel-Anbau umsetzbar gewesen wäre. Es sei bedauerlich, dass Preissteigerungen in der Fortentwicklung, die nachweislich nicht einzelnen Personen zuzuordnen seien, aufgetreten wären. Es sei sachfremd einzelnen Personen Verfehlungen anreden zu wollen. Vielmehr sollte man auch bei zukünftigen Großprojekten versuchen, gemeinsam mit dem Gebäudemanagement alle erforderlichen Kompetenzen zu bündeln.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) machte darauf aufmerksam, dass die Fraktion DIE LINKE. zum Thema Kostenerhöhung Anbau Sprengel Museum, 3. Bauabschnitt, nicht die kulturpolitische Sprecherin vortragen lasse, sondern neutraler an die Thematik herangehen wolle. Ratsfrau Nowak sagte, dass die Fraktion DIE LINKE. das Projekt unterstützt habe, da Kultur ein hohes Gut sei und weil mit dem Profil des Sprengel Museums eine fortschrittliche Akzentuierung, im Gegensatz zu anderen rückwärtsgewandten, teuren Prestigeprojekten, vorgenommen worden wäre. Ratsfrau Nowak betonte, dass eine Befürwortung des Projektes jedoch nicht das Augenmerk auf Ziel und Maß verdrängen sollte. Dass eine Kostenerhöhung von 40 % nicht vertretbar sei und dass abzuwarten wäre wann das Kostencontrolling eine weitere Erhöhung verweigere. Ratsfrau Nowak unterstrich, dass eine Überschreitung im Bereich von 10 bis 15 % hinnehmbar wäre. Allerdings müsste für höhere Steigerungen eine Gesamtüberprüfung aller Kosten mit dem Ziel der Einsparung und Prüfung der Verantwortlichkeit veranlasst werden. Ratsfrau Nowak stellte fest, dass der Etat der Landeshauptstadt Hannover 10 Mio. € mehr zur Verfügung stellen müsse und dass dies bei der aktuellen Haushaltslage bedeuten würde, dass die gegenwärtige Situation zu Lasten anderer Projekte gehe bzw. zu Neuverschuldungen führen werde. Die Fraktion DIE LINKE. sei maßlos enttäuscht darüber, dass deshalb das erste Viertel zur Sanierung der hannoverschen Bäder nicht eingesetzt werden könne. Ratsfrau Nowak erinnerte daran, dass Hannover im Vergleich zu anderen Großstädten bislang bei Bauprojekten immer im Kostenrahmen geblieben wäre. Die Fraktion DIE LINKE. erwarte, dass das auch zukünftig weiterhin der Fall sein sollte und der Kostenerhöhung deshalb nicht zustimmen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass es Aufgabe der Opposition sei die Arbeit der Ratsmehrheit und der Verwaltung mit konstruktiven Anmerkungen und wenn notwendig mit Kritik zu begleiten. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass Kritik nicht nur um des Kritikwillens unsachgemäß formuliert würde. Ratsherr Engelke führte aus, dass sich die Aussicht auf eine finanzielle Drittellösung in Bezug auf ein derart großes Bauvorhaben zunächst einmal gut anhören würde. Allerdings habe der ehemalige Ministerpräsident Niedersachsens von Beginn an klargestellt, dass das Land ein Drittel der ursprünglich veranschlagten Kosten tragen werde und dass keine zusätzlichen Mehrkosten übernommen würden. Zudem sei das Drittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung an Fristen gebunden. Diese Frist würde noch einmal verlängert, aber dann müsse das gesamte Projekt abgewickelt und abgerechnet sein, da ansonsten eine Rückführung der Mittel an die Europäische Union erfolgen müsste. Ratsherr Engelke wies darauf hin, das man vor diesem Hintergrund das Drittel für die Landeshauptstadt deutlich kritischer betrachten sollte. Ratsherr Engelke betonte, dass sich alle Fraktionen, wie sonst üblich, mit nachträglichen Forderungen, wie z.B. einer Wickelstation, überdachten Fahrradstellplätzen oder zusätzlichen, öffentlichen Toiletten zurückgehalten hätten. Ratsherr Engelke berichtete in Hinblick auf die Kostenentwicklung, dass sich die Jury aus Gründen einer Ersparnis gegen eine Spiegelfassade und für eine Betonfassade entschieden habe. Allerdings habe zu diesem Zeitpunkt noch niemand mit den Vorstellungen des Schweizer Architekten gerechnet. Im Ergebnis würde nun eine Fassade entstehen, die sicherlich weltweit Bewunderung bei den Fachleuten hervorrufen werde, aber das Prädikat einer Ersparnis bestimmt nicht erfüllen könne. Ratsherr Engelke resümierte, dass das Sicherheitskonzept der Versicherung nicht ausreichen, dass die einzig auf dem Markt befindliche Sicherheitsfirma für ihre Türen entsprechende Preise verlangen und dass die Frist für die Fördermittel aus dem Fonds der Europäischen Union feststehen würde. Diese Gegebenheiten, im Besonderen die Fristen, seien natürlich auch den Bau- und Zuliefererfirmen bekannt. Ratsherr Engelke stellte klar, dass sich die
Landeshauptstadt Hannover in gewisser Weise erpressbar gemacht habe, da Ausschreibungen nicht verworfen werden dürften und somit von den Dienstleistern nicht mehr so knapp kalkuliert werden müsste. Ratsherr Engelke kam zu dem Schluss, dass viele Faktoren zu der aktuellen Situation geführt hätten und dass man dem Gebäudemanagement oder der Schul- und Kulturdezernentin nicht die alleinige Schuld aufbürden dürfte. Ratsherr Engelke gab seiner Überzeugung Ausdruck, wonach die Planung und Abwicklung des Anbaus am Sprengel Museum in die kompetente Zuständigkeit des Baudezernates und nicht in die des Kulturdezernates gehören würde. Es sei zudem zukünftig, gründlich zu prüfen, ob man eine eigens vorgenommene strukturierte Planung und Finanzierung, den Zwängen einer Förderung des europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in Bezug auf die Fristen vorziehen sollte. Ratsherr Engelke forderte abschließend die Niedersächsische Landesregierung auf sich an den entstandenen Mehrkosten zu beteiligen, da das Sprengel Museum ein überaus bedeutender, kultureller Imagefaktor für ganz Niedersachsen sei. Die FDP-Fraktion wünsche sich die Fertigstellung des Anbaus, da Kultur ein wichtiger Bestandteil der Bildung sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass neben Berlin mit dem Hauptstadtflughafen und Hamburg mit der Philharmonie nun auch Hannover sein „Fass ohne Boden“ habe. Auch wenn das Sprengel Museum noch lange nicht die Dimensionen erreichen würde wie die voran genannten Geldverbrennungsmaschinen. Die Stationen der Verteuerung beim Sprengel-Anbau würden 25 Mio. €, 28,5 Mio. €, 31 Mio. € und 35,8 Mio. € lauten. Ratsherr Wruck konstatierte, dass im weiteren Sinne der gesamte Rat der Stadt für die Kostenentwicklung beim Anbau des Sprengel Museums verantwortlich wäre und dass dies schon allein seine Begründung darin fände, dass der Rat den Anbau mit nahezu einstimmigem Ergebnis beschlossen habe. Ratsherr Wruck betonte, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER zu dieser weitläufigen Verantwortung bekenne. Auch wenn es im Vorfeld der Entscheidung deutlich sachliche Differenzen über den Sinn des Vorhabens und seinem Rang in der Prioritätenliste der Stadt gegeben habe, hätte die Fraktion DIE HANNOVERANER dem Anbau an das Sprengel Museum zugestimmt. Ratsherr Wruck unterstrich, dass man jedoch nicht für eine nachträgliche, deutliche Verteuerung des Projektes votiert habe. Man habe sich darauf verlassen müssen, dass die Verwaltung den Ratsmitgliedern eine sachlich, solide Preiskalkulation vorgelegt habe, in der die Kosten mit nur 25 Mio. € angegeben worden wären. Denn die Ratsmitglieder könnten lediglich aufgrund der Berechnungen und Versicherungen der Fachleute entscheiden. Ratsherr Wruck sagte, dass man fraktionsintern mit einer Preissteigerung gerechnet habe und dass diese zurückzuführen sei auf die Steigerungen im Bereich der Lohn- und Gehalts- sowie der Materialkosten, auf den bislang unerprobten Spezialbeton für die Gebäudefassade sowie dem teuren Aufwand für den Klimaschutz. Ratsherr Wruck bemerkte vor dem Hintergrund persönlicher Kenntnisse, dass die Kostenexplosion bei der Elb-Philharmonie auf die erstmalige Verwendung von innovativen Baumaterialien zurückzuführen sei und das inzwischen hinlänglich bekannt sein würde, dass der überflüssige, weil wirkungslose Klimaschutz in allen erdenklichen Bereichen die Kosten gravierend ansteigen lasse. Ratsherr Wruck erörterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER mit einer Preissteigerung zwischen 10 und 15 % gerechnet habe, dass die tatsächliche Verteuerung aktuell bei fast 45 % läge und dass ein Endbetrag derzeit noch nicht prognostizierbar wäre. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass für die Schul- und Kulturdezernentin der gleiche Maßstab angesetzt werden müsste wie für die Ratsmitglieder, die ebenfalls wie auch die Dezernentin auch auf dem Bau- und Finanzierungssektor als Laien bezeichnet werden müssten. Denn auch Stadträtin Drevermann habe die Baukosten nicht kalkuliert und auch sie habe sich auf die Fachleute verlassen müssen. Ratsherr Wruck missbilligte, dass die Fraktion der CDU auf völlig unsachgemäße Art und Weise die Kulturdezernentin allein für die Verteuerung am Bau und die Nichteinhaltung von Fristen verantwortlich machen wolle. Zudem würde die Erklärung des gesamten Projektes zur „Chefsache“ keine Verbesserung der Situation herbeiführen können. Die Fraktion DIE HANNOVERANER verwehre sich gegen Aktionen bei denen einzelne Personen zu Hauptschuldigen auserkoren würden, die jedoch letztlich aus einer allgemeinen Stimmung heraus zu Fehlentscheidungen geführt hätten. Ratsherr Wruck betonte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER einem Anbau für das Sprengel Museum zugestimmt habe. Allerdings hätte man sich beim Anbau am liebsten an dem bestehenden Gebäude orientiert und auf eine Image- bzw. Prestigeinterpretation verzichtet.

Ratsherr Hillbrecht führte aus, dass es nichts Ungewöhnliches sei, dass sich ein Bauprojekt verteuere, da Zeitverzögerungen, Planungsänderungen sowie steigende Personal- und Materialkosten auftreten würden. Die genannten Argumente seien allesamt gut nachzuvollziehen, auch wenn die Verteuerungen ein wenig hoch ausfallen würden. Ratsherr Hillbrecht merkte an, dass im vorliegenden Fall mit öffentlichen Geldern gearbeitet würde, und dass in diesem Fall ganz besonders viel Wert auf ein zuverlässiges Controlling gelegt werden müsse. Ratsherr Hillbrecht fragte vor diesem Hintergrund, ob in diesem Fall das Controlling innerhalb der Verwaltung funktioniere, ob die Strukturen innerhalb des Projektes verwaltungsintern korrekt gewesen seien, ob es sinnvoll wäre ein derart großes Projekt federführend vom Kulturdezernat betreuen zu lassen und ob das Controlling innerhalb der politischen Gremien funktionieren würde. Ratsherr Hillbrecht betonte, dass der Rat der Stadt die wichtigste Instanz wäre und dass der Rat der Stadt seinerzeit die finanziellen Mittel zur Durchführung des Projektes freigegeben habe. Es sei deshalb die Aufgabe des Rates, dass die Verwendung der Mittel fundiert geprüft und kritische Fragen formuliert würden. Ratsherr Hillbrecht erörterte, dass das Projekt Sprengel Museum im Jahr 1979 seinen Anfang genommen habe und zurzeit mit dem 3. Bauabschnitt seine Fortführung fände. Es stünde ferner außer Frage, dass das Projekt aufgrund seiner Außenwirkung für die Stadt fertiggestellt werden müsse. Es sei zudem wichtig, dass der Bau in einer guten Qualität, mit den entsprechenden Materialien und unter Anwendung von ordentlichen Prozessen abzuschließen sei. Ratsherr Hillbrecht unterstrich, dass nach Fertigstellung des Anbaus analysiert werden müsse, ob diese Prozesse ausreichend durch die Politik und die anderen Instanzen begleitet worden wären, und ob die zurzeit bestehenden Strukturen und das Controlling zukünftig besser gestaltet werden könnten, um derart hohe Preissteigerungen in Zukunft vermeiden zu können.

Ratsherr Leineweber fragte, ob vor dem Hintergrund der Haushaltslage nicht auch ein zweckmäßiger Anbau an den Bestand ausgereicht hätte, anstatt den prestigeträchtigen Bau selbst zur Kunst werden zu lassen. An Stelle von Stein auf Stein entstünde nun eine gegossene Fassade mit eingeschliffenem Relief. Ratsherr Leineweber fragte, ob von den Architekten eigentlich jemand zur Rechenschaft gezogen würde, ob den Bauherrn rechtzeitig Verzögerungen oder Mehrkosten angezeigt worden wären und ob es dafür ein verantwortliches Organ gäbe, welches bei kritischen Situationen eingreife und transparent berichte, bevor Mittel im Kostensog unterzugehen drohten. Ratsherr Leineweber machte deutlich, dass viele der Millionen sinnvoll in Bildung, Bäder, Radwege oder sonstige Projekte hätten investiert werden können, um der breiten Allgemeinheit etwas von ihren Steuern zurückzugeben. Der Steuerzahler werde nun noch zusätzlich für ein Museum zur Kasse gebeten, dessen Eintritt sich dieser am Ende wahrscheinlich nicht einmal leisten könne.

Beigeordneter Seidel (CDU) erläuterte, dass die Ansetzung der Aktuellen Stunde zum Großprojekt Sprengel Museum notwendig gewesen sei und dass er im Verlauf der Debatte viel gelernt habe. Beigeordneter Seidel unterstellte, dass man habe lernen können, dass die Projekte kosten könnten was sie wollen, da diese aus Steuergeldern finanziert würden und dass der Rat dafür nicht verantwortlich sei. Beigeordneter Seidel betonte, dass der Rat der Stadt das Gremium sei, welches den Haushalt der Stadt beschließe. Ferner habe der Stadtkämmerer in seiner Rede impliziert, dass das Jahr 2014 und seine folgenden nicht zu den guten Einnahmejahren der Stadt gehören werden. Beigeordneter Seidel wandte ein, dass man dann schon mal fast 50 % bei den Baukosten drauflegen könne. Er wies darauf hin, dass ein Kostenfaktor von 35 Mio. € vor zwei Jahren, bei einer Drittellösung sowohl bei der Europäischen Union als auch bei der damals geführten Landesregierung aus CDU und FDP durchgefallen wäre und dass die Niedersächsische Landesregierung auch deshalb von Anfang an bekräftigt habe, dass sie sich an eventuell anfallenden Mehrkosten nicht beteiligen werde. Beigeordneter Seidel sagte, dass er im Verlauf der Aktuellen Stunde ferner gelernt habe, dass niemand in der Verwaltung für die bekannten Entwicklungen verantwortlich sei und dass allein schon aus diesem Grund die Diffamierung von Stadträtin Drevermann seine Berechtigung fände. Beigeordneter Seidel betonte, dass die CDU-Fraktion nicht dulden werde, dass von verantwortlichen Stellen aus der Verwaltung Verlautbarungen getätigt würden, wonach in zwei Jahren sowieso niemand mehr über die Verteuerungen reden würde. Deshalb sei es auch richtig diese Diskussion grundsätzlich im Rat und nicht in den Fachausschüssen zu führen. Denn der Rat der Stadt gäbe einen Rahmen vor und die Verwaltung habe den klaren Auftrag in diesem Rahmen zu agieren. Beigeordneter Seidel unterstrich, dass es bereits die dritte Erhöhung im 3. Bauabschnitt gegeben habe und dass zudem aus dem Gebäudemanagement heraus kommuniziert worden wäre, dass nicht absolut sicher sei, dass eine weitere Erhöhung notwendig werden könnte. Beigeordneter Seidel bemerkte zum Abschluss, dass man sich bei derartigen Entwicklungen nicht wundern sollte, dass bei der letzten Wahl (Europaparlament) nur noch 25 % der Wahlberechtigten an die Wahlurnen getreten seien. Denn derartige Entwicklungen, verbunden mit dem Inhalt nach eher unglücklichen Pressemitteilungen, würden unweigerlich zu Politikverdrossenheit führen. Der CDU-Fraktion gehe es nicht darum ein für Hannover großartiges Projekt schlecht zu reden, sondern um die Klarstellung zur Verantwortung innerhalb der Verwaltung.

Beigeordnete Kastning (SPD) entgegnete, dass es sich keiner aus dem Rat einfach machen würde, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD die Wichtigkeit des Projektes untermauert hätten und dass man sich insgesamt mit allen Belangen zur Entwicklung am Sprengel-Anbau auseinandergesetzt habe. Beigeordnete Kastning berichtete, dass das Gebäudemanagement im vergangenen Jahr in einer Pressemitteilung dargestellt habe, wie die Investitionsmaßnahmen der Landeshauptstadt Hannover in Bezug auf Finanz- und Terminrahmen einzuordnen seien. Es sei zudem auch unter Einbezug intensivster Planungen nicht möglich, sämtliche Eventualitäten vorauszusehen, da z.B. Konjunktur am Bau sowie Lohn- und Materialkostensteigerungen nicht präzise bestimmt werden könnten. Manche Projekte könnten günstiger abgewickelt werden, manche blieben genau innerhalb des vorgegebenen Rahmens und wieder andere würden aus den verschiedensten Gründen leider auch teurer als ursprünglich berechnet. Beigeordnete Kastning bekräftigte, dass die vorangegangene Argumentation nicht als Beschwichtigung der Situation beim Sprengel-Anbau verstanden werden sollte. Allerdings sollte man auch den Sprengel-Anbau im Kontext aller baulichen Investitionen der Stadt Hannover betrachten. Denn in der deutlich überwiegenden Anzahl der Bauvorhaben würde die Landeshauptstadt, auch bei Kooperationen innerhalb des finanziellen Budgets und der Fristen arbeiten. Beigeordnete Kastning machte abschließend deutlich, dass weder die Ansetzung einer derartigen Aktuellen Stunde, noch der Hinweis auf eine nicht nachweisbare, eventuell günstigere Glasfassade oder die Anmerkungen zur Mehrbelastung für die BürgerInnen dem Anbau am Sprengel Museum in seiner jetzigen Situation weiterhelfen könnten. Die Termin- und Kostenentwicklungen sollten weiterhin kritisch und konstruktiv begleitet werden und würden auch von der SPD-Fraktion mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Allerdings sei an einer Fertigstellung des Projektes festzuhalten, um der überregionalen Anerkennung des Sprengel Museums und damit verbunden der Stärkung des Kulturstandorts Hannover gezielt Nachdruck zu verleihen.


Die Aktuelle Stunde wurde von 17.05 Uhr bis 17.50 Uhr durchgeführt.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen der Haftpflichtsituation der Hebammen und das entsprechende Angebot an Familien
(Drucks. Nr. 1106/2014)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1106/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Hebammen arbeiten in Hannover und in welcher Weise sind sie jeweils von den steigenden Beiträgen der Haftpflichtversicherung betroffen?

Im Nds. Hebammenverband sind zz. ca. 240 Hebammen für Hannover gemeldet, etwa 120 sind demnach freiberuflich in Region Hannover bwz. LHH grenzüberschreitend tätig. Die freiberuflichen Hebammen sind von deutlichen Erhöhungen der Prämien zu ihrer Haftpflichtversicherung betroffen, die von den Krankenversicherungen nicht gegenfinanziert werden. Dies wird von vielen Betroffenen, Fachverbänden und anderen als existenzbedrohend eingestuft.

Die im Vorspann der Anfrage herangezogenen Familienhebammen im Familienhebammenzentrum der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ haben mit der im Weiteren angesprochenen bundesweiten Thematik einen nur höchst indirekten Bezug.
Dieser besteht darin, dass der größere Teil der im Zentrum tätigen Hebammen auch als „normale“ Hebamme im Rahmen der Leistungen der Krankenversicherung tätig ist, und insofern auch von der Erhöhung der Haftpflichtprämien betroffen ist. – In ihrer darüber hinaus reichenden Tätigkeit als Familienhebammen dagegen arbeiten sie gerade außerhalb der unmittelbaren Geburtsvor- und –Nachsorge und sind in dieser Hinsicht von der genannten Problematik in aller Regel nicht betroffen.

Die genannte Problematik der Haftpflichtversicherung der im Rahmen der Krankenversicherung tätigen Hebammen ist eine ausschließlich bundesweit zu lösende Problematik ohne speziellen kommunalen Bezug.


Frage 2:
Wie nutzen Eltern aktuell die Möglichkeiten der Geburtshilfe in den Kliniken, im Familienhebammenzentrum und außerhalb einer Geburtsklinik?

Nach Angaben des Nds. Hebammenverbandes entbinden die allermeisten Frauen (ca. 98%) in den Kliniken, diese Zahl ist seit Jahren konstant. Es gibt nur noch wenige außerklinisch tätige Hebammen.

2011 gab es in Niedersachsen 645 außerklinische Geburten; davon 353 Hausgeburten und 292 Entbindungen in einem Geburtshaus. Diese wurden durch 30 Hausgeburtshebammen und 68 Beleghebammen geleistet. (Quelle: QUAG - Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.) Aus der Region Hannover / LHH ist bekannt, dass zurzeit das 'Geburtshaus Eilenriede' und 3 oder 4 Hebammen außerklinisch arbeiten.

Dem gegenüber wächst die Anzahl der Eltern, die sowohl die Vorsorge als auch die Nachbetreuung in Anspruch nehmen. Von dieser ist in steigender Anzahl auch das Familienhebammenzentrum betroffen. Zurzeit. müssen die dort beschäftigten Hebammen auch Absagen treffen.


Frage 3:
Welche Auswirkungen hätte ein "Aussterben" der Hebammentätigkeit für das Familienhebammenzentrum, für die Kliniken und vor allem für die Eltern in ihrer Entscheidung zur Geburtshilfe und für die Betreuung nach der Geburt?

Ich bitte zunächst um Verständnis, dass über Auswirkungen für Krankenhäuser ich mangels Kompetenz nicht spekulieren möchte. Was die Eltern angeht, ist deutlich, dass ihnen die außerklinische Hebammenleistung als Wahlmöglichkeit bei Wegfall der freiberuflichen Hebammen nicht mehr zur Verfügung stehen würde.
In der Folge verbliebe ihnen vordringlich die Entbindung in einer Klinik – ohne oder nur mit reduzierter Nachbetreuung.

Das Familienhebammenzentrum selbst ist auf die Arbeit qualifizierter freiberuflicher Hebammen angewiesen; ohne sie wäre ein Weiterbetrieb mit anderen Kräften kaum oder gar nicht vorstellbar. Damit würde auch ein wichtiger Faktor des in Hannover aufgebauten Netzwerks Kinderschutz entfallen. Insofern bleibt auch aus unserer Perspektive zu hoffen, dass die eingeleiteten Lösungsversuche des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit letztlich von Erfolg gekrönt sind.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung Informationen zur aktuellen Situation der Hebammen geben könne, in welchem Rahmen zukünftige Entscheidungen zu erwarten seien und von welchem Szenario man in Hannover zu diesem Thema letztendlich ausgehen müsse.

Stadtrat Walter antwortete, dass es für Hannover keine eigenständige Entwicklung geben könne, sondern dass Hannover und sein Familienhebammenzentrum in die bundesweiten Entwicklungen integriert sei. Dazu habe der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zuletzt am 05. Juni 2014 mitgeteilt, dass im Bundestag ein Gesetz zur Weiter- entwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV- Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) beschlossen habe. Stadtrat Walter erörterte, dass es auf den ersten Blick nicht schlüssig sei, was das Gesetz mit Hebammen zu tun habe. Allerdings seien im Gesetz, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens, Regelungen aufgenommen worden mit denen Hebammen in Hinblick auf steigende Prämienzahlungen für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanziell entlastet werden sollten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Hebammenverbände würden nach dieser Regelung verpflichtet, Regelungen darüber zu treffen, dass Hebammen mit geringen Geburtenzahlen bereits für die Zeit ab 01. Juli 2014 einen befristeten Vergütungszuschlag auf bestimmte Abrechnungspositionen erhielten. Davon würden Hebammen die Hausgeburten betreuten und Hebammen die freiberuflich in den Hebammenzentren tätig seien sowie Beleg-Hebammen in den Kliniken profitieren. Gleichzeitig würde das Gesetz regeln, dass Hebammen ab 01. Juli 2015 einen Sicherstellungszuschlag erhalten würden, wenn diese einen vereinbarten Qualitätsanspruch erfüllten und aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämie wirtschaftlich überfordert sein sollten. Stadtrat Walter führte weiter aus, dass der Bundesgesundheitsminister dazu erklärt habe, dass es erfreulich sei, dass es in kürzester Zeit gelungen sei die betroffenen Hebammen effektiv zu unterstützen und dass man die Voraussetzungen dafür schaffen würde, dass sich Eltern auch in Zukunft auf die wertvolle Unterstützung der Hebammen und eine hohe Qualität der Geburtshilfe verlassen könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung darüber nachgedacht habe die betroffenen Hebammen für die Übergangszeit in den Haftpflichtverbund der Gemeinden mit aufnehmen zu können.

Stadtrat Walter führte aus, dass die bundesweite Argumentation zur Zahl der Betroffenen relativ unerheblich sei, da sich eine qualitative Lücke für alle Bundesbürger auftun würde, wenn ein wichtiges Angebot der geburtlichen Versorgung wegfallen würde. Stadtrat Walter konstatierte, dass ein direktes Eingreifen der Bundesregierung mit der gesetzlichen Regelung durchaus beabsichtigt sei und dass die Bundesregierung die Krankenkassen mit dem Gesetz dazu verpflichtet habe, dass die Betroffenen zu akzeptablen Prämien aufzunehmen seien. Ferner würde das Gesetz bereits zum 01. Juli 2014 in Kraft treten und dann hoffentlich den Kreis der wirklich Betroffenen weiterhelfen können. Stadtrat Walter merkte an, das der Gedanke, wonach der Gemeindeunfallversicherungsverband die Hebammen aufnehmen könnte, rechtlich nur schwer umsetzbar wäre. Denn bei Versicherungen würden umgehend Gleichbehandlungsfragen hinsichtlich der Versichertengemeinschaft formuliert werden. Stadtrat Walter stellte zur entstandenen Problematik klar, dass Versicherungsunternehmen der Meinung gewesen wären, dass ihnen möglicherweise unzumutbare und in der bisherigen Kalkulation nicht enthaltene Risiken aufgebürdet würden, welche die Versicherungen zu Nachschlägen zwingen würden. Ferner könnten alle Mitglieder des Gemeindeunfallversicherungsverbandes argumentieren, dass derartige Leistungen nicht in den Beiträgen enthalten seien. Deshalb habe man diese Idee nicht weiter verfolgt, sondern man gehe vielmehr davon aus, dass die Bundesregierung eine gute Arbeit abgeliefert habe und dass die Regelung die Hebammen entlasten werde.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) fragte, für wie wichtig die Stadtverwaltung die Familienhebammen aus jugendpolitischer Sicht, in Hinblick auf den Jugendschutz und die vermeintliche Herausnahme von Kindern erachte.

Stadtrat Walter antwortete, dass man in Deutschland gewissermaßen ein zweigeteiltes System habe. Zum einen habe man die gesetzlich verbürgten Hebammenansprüche, die in der gesetzlichen bzw. der privaten Krankenversicherung verankert seien. Die den Zeitraum ab Geburt und einen gesetzlich fixierten und damit begrenzten Zeitraum der nachgeburtlichen Betreuung umfassen würde. Diese Tätigkeit der Hebammen sei jedoch insbesondere stark auf die Geburt und auf die Entlastung der Mutter zentriert. Stadtrat Walter erörterte, dass aus der praktischen Arbeit bekannt sei, dass die Unterschiede in der Geburt sehr vielfältig wären und dass dazu eine Skala vorhanden sei. Es sei im Besonderen dann bei vielen Familien ein Bedürfnis vorhanden, wenn Komplikationen aufgetreten seien, wenn familiäre Probleme die Versorgung des Kindes gefährden würde oder wenn Bildungserschwernisse vorhanden wären. Da die Stadt seit vielen Jahren keine Familienhebammen mehr habe vorhalten können, sei man damals sehr dankbar gewesen, dass die Stiftung Familie in Not in Hannover aufgetreten sei um zu signalisieren, dass im Rahmen einer Kooperation die Stiftung den größten Teil der finanziellen Ausstattung für Hannover übernehmen würde. Stadtrat Walter machte deutlich, dass dies ein nicht hoch genug einzuschätzendes Engagement der Stiftung und seinem Vorsitzenden
Professor Windorfer sei. Stadtrat Walter führte weiter aus, dass im Besonderen den Familienhebammen mögliche Vernachlässigungen oder Gefährdungen der Neugeborenen kenntlich würden, da diese mit hoher Kompetenz den direkten Kontakt zur Familie hätten. Zudem habe man deshalb in der Kooperation mit dem Familienhebammenzentrum niedergelegt, dass derartige Meldungen unverzüglich an die zuständige Dienststelle des sozialen Kommunaldienstes weitergeleitet würden, damit eventuelle Schutzmaßnahmen für das Kind direkt eingeleitet werden könnten.


TOP 8.2.
der FDP-Fraktion

TOP 8.2.1.
zum Ausbau von Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 1101/2014)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 1101/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen möchte ich kurz darstellen, wo wir uns heute mit unseren Ganztagsschulen befinden.

Mit der Drucksache Nr. 2177/2009 hat der Rat der Stadt den Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen und deren finanzielle Unterstützung beschlossen. Nach den ersten vier Jahren der Umsetzung des Programms mit jährlich steigender Anzahl der Ganztagsschulen und steigenden Teilnahmezahlen hat die Stadt den Schwerpunkt auf die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote gelegt. Um dazu schulübergreifend die Prioritäten abzustimmen, gab es im Oktober 2012 (siehe hierzu auch Info-Drucksache Nr. 2630/2012), im Februar 2013 sowie im Mai 2014 drei Veranstaltungen zu „Qualität in der Ganztagsschule“, an denen zahlreiche Vertreter/innen der Schulen, der Kooperationspartner und der Politik teilnahmen.

Als vordringliche Themen wurden folgende inhaltliche Schwerpunkte identifiziert:
  • Einrichtung von kontinuierliche Bezugsgruppen für Erst- und Zweitklässler/innen
  • Ausrichtung der Angebote auf pädagogische Schwerpunkte und Bedarfe
  • Verbindliche Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Akteuren des Ganztags.

Übereinstimmend wurde insbesondere die Notwendigkeit von fachlich gut qualifizierten und kontinuierlich anwesenden Bezugspersonen herausgestellt. Um auf die unterschiedlichen Lebenslagen, Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder eingehen und um ihnen Anregungen und Herausforderungen bieten zu können, ist ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Kompetenz erforderlich.

Zur weiteren Qualitätsentwicklung an den Ganztagsgrundschulen sind ab dem Schuljahr 2014/2015 folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Die Kinder des 1. und 2. Jahrgangs sollen in festen Bezugsgruppen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:15 durch den Ganztag begleitet werden. Für die Betreuer/-innen soll es im Wesentlichen darum gehen, den Kindern einen erfolgreichen Start in den neuen Lebensabschnitt Schule zu ermöglichen, sie in ihrem Neuorientierungsprozess zu unterstützen und eventuellen Überforderungen entgegenzuwirken.
  • Nach dem Mittagessen, der Hausaufgabenunterstützung und einer Freispiel- und Ruhephase sollen den Kindern Angebote der kulturellen Bildung, des Sports sowie der individuellen Förderung und des sozialen Lernens gemacht werden.
  • Das Bezugspersonensystem soll für die Klassenstufen 3 und 4 ausgebaut werden, so dass die Kinder bei Verselbständigungsprozessen begleitet werden. Sie sollen Eigenständigkeit üben und sich für die Teilnahme an themenzentrierten Angeboten (Zirkus, Musik, Kunst, Sport etc.) entscheiden können.
  • Es sollen Konzepte zur Hausaufgabenunterstützung umgesetzt werden, die es den Kindern ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen die Hausaufgaben in der Schulzeit zu erledigen.
  • Die Kinder werden frühzeitig in die Gestaltung des Ganztagsschulprogramms einbezogen.


Das für die inhaltliche Umsetzung benötigte pädagogische Personal soll jeweils halbtags tätig sein und neben den oben beschriebenen Tätigkeitsbereichen auch zur inhaltlichen Vernetzung zwischen Vor- und Nachmittag beitragen, an Dienstbesprechungen und Fortbildungen teilnehmen, die Angebote der Ganztagsgrundschule konzeptionell vor- und nachbereiten sowie den Spätdienst und die Ferienbetreuung übernehmen.

Neben der Betreuungs- und Angebotstätigkeit durch die pädagogischen Fachkräfte sind auch weiterhin vielfältige Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen der kulturellen Bildung, des Sports, aus Natur und Technik etc. sowie individuelle Förderangebote vorgesehen.

Um das Personal in den Ganztagsschulen pädagogisch zu stärken, erarbeitet die Verwaltung derzeit mit den Kooperationspartnern und Schulleitungen ein Fortbildungskonzept, das ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt werden soll.

Der beschlossene Ausbau der Qualität an Ganztagsgrundschulen durch die Stadt Hannover (siehe auch Drucksache Nr. 2120/2013) sowie die vom Land geplante Erhöhung des Ganztagsbudgets mit der Entscheidung, nachmittags verstärkt Lehrer/-innen einzusetzen, werden positive Auswirkungen auf die pädagogischen Handlungskonzepte der Ganztagsgrundschulen haben und die individuellen Lebens- und Lernsituationen der Kinder in einem noch stärkeren Maß als bisher berücksichtigen.


Frage 1:
Wie beeinflusst die neue Bindung der Mittel den Ausbau von Ganztagsschulen im Stadtgebiet, v.a. auch die Ausbaugeschwindigkeit und die im Schulausschuss vorgelegte Liste mit Ausbaureihenfolgen und -zeitfenstern für die einzelnen Schulen?

Frage 3:
Gibt es eine Ersatzfinanzierung, um die ursprüngliche Ausbauplanung beibehalten zu können?

Die finanziellen Mittel des Landes konnten bisher und können auch zukünftig nicht für den räumlichen Ausbau der Ganztagsschulen genutzt werden, sondern nur für die Angebote am Nachmittag. Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen diese Mittel als Lehrerstunden (60%) oder in kapitalisierter Form (40%) für die Beschäftigung von weiteren Mitarbeiter/-innen innerhalb des Ganztags zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund hat der Erlass keine Auswirkung auf die Ausbaureihenfolge und die Zeitplanung.

Frage 2:
Was passiert mit den Verträgen mit den Vereinen, die zu Gunsten von zusätzlichem Lehrpersonal nicht länger in der Nachmittagsbetreuung eingesetzt werden können?

Die Kooperationspartner der Ganztagsgrundschulen erhalten von der Stadt eine Zuwendung und führen selbst oder mit anderen Einrichtungen und Vereinen die Angebote durch. Jede Schule wird mit ihrem Kooperationspartner das bestmögliche Konzept erarbeiten. Eine Erhöhung des Budgets des Landes bedeutet eine Entlastung der städtischen Zuwendungen. Die Mittel insgesamt stehen in der Summe weiterhin den Schulen zur Verfügung, um den in der Landeshauptstadt Hannover erreichten Qualitätsausbau zu sichern.
Sollte die neue Zusammensetzung aus städtischen und Landsmitteln Auswirkungen auf die Mitarbeiter/innen und deren Verträge haben, ist die mit dem Land verabredete Aufgabe, gemeinsam mit den Partnern in den Schulen gute Lösungen zu finden.
Dazu wird auch beitragen, dass durch den Beschluss zur Qualitätsverbesserung mit der Drucksache Nr. 2120/2013 das Ganztags-Budget zusätzlich mit städtischen Mitteln aufgestockt wird, so dass die Angebote der Vereine als ein wichtiger Bestandteil des Ganztagsprogramms inklusive der Ferienbetreuung gestärkt werden.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob das „Modell Hannover“, welches aus den Kooperationspartnern und der Ganztagsschule bestünde, von dem in der Anfrage dargestellten Sachverhalt nicht betroffen sei und ob mit dem Erlass der Kultusministerin erstmals ein Systemwechsel vollzogen würde, der weg von der Struktur und hin zur Kopfzahl in Finanzierung und Stabilität eine Qualität annehmen könnte, die in den vergangenen Jahren an Gesamtschulen nie erreicht worden wäre. Beigeordneter Klie fragte vor dem Hintergrund eines Wechsels zu Kopfzahlen weiter, ob die nach 2008 gegründeten Integrierten Gesamtschulen im Besonderen von dem Erlass profitieren würden und ob durch die Möglichkeit Lehrerstunden vermehrt am Nachmittag einsetzen zu können, die ursprüngliche Rhythmisierung von vormittags Unterricht und nachmittäglicher pädagogischer Betreuung aufgebrochen werden könnte.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass es eine erfreuliche Entwicklung in den Ansätzen gäbe und dass ein Einsatz von LehrerInnen über den Ganztag mit mindestens 60 % erstmalig möglich wäre. Der Schulalltag werde zukünftig dahin gehend gestaltet werden können, dass von vormittags bis nachmittags die Aufnahmemöglichkeiten der Kinder neu in den Mittelpunkt gerückt werden könnten, um durch die Verfügbarkeit der LehrerInnen an Nachmittagen den Lernrhythmus an die Kinder anpassen zu können. Stadträtin Drevermann erörterte, dass das Land mit der Förderung ganz bewusst auf eine Kopfpauschale wechsele, um der Definition Ganztag in offen, halboffen, etc. zu entrücken. Man werde sich mehr daran orientieren können, welcher Bedarf in jeder einzelnen Stunde für die Ganztagsbetreuung entwickelt werden könne. Ferner werde sich der Ganztag über die Teilnehmerzahl der Kinder bedarfsorientierter gestalten können. Stadträtin Drevermann erläuterte, dass die neugegründeten Integrierten Gesamtschulen, die nicht als gebundene Ganztagsschulen anerkannt wurden, lange Zeit ein Thema gewesen wären und dass dieses Problem dahin gehend zu lösen sei, den Bedarf der Integrierten Gesamtschulen sich als Ganztagsschule zu formulieren und zu verstehen, nun durch den Erlass Rechnung getragen würde.

Ratsfrau Bruns (FDP) fragte, ob die Verwaltung keine Probleme, in Hinblick auf eine Einschränkung der Ressourcen- und Entscheidungsfreiheit der Kommunen sowie eine Beeinträchtigung der Kooperationspartner in Bezug auf ehrenamtliche Tätigkeiten, durch den Erlass der Kultusministerin erwarte. Ratsfrau Bruns fragte weiter, ob die Verwaltung ihr einen Einblick zu den Gesprächen des Niedersächsischen Kultusministeriums mit der Stadtverwaltung Hannover gewähren könnte.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Verwaltung nicht erkennen könne, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten durch die Rhythmisierung eingeschränkt würden. Denn alles was Bildungsentwicklung sei bedeute, dass man den Rhythmus des Kindes in den Vordergrund stelle und danach die finanziellen und fachlichen Ressourcen ausrichte. Zudem sei ein ganz wichtiger Diskussionspunkt im Rat gewesen, dass man den Ganztag nicht mit Ehrenamt aus- und auffüllen wolle, weil man sich scheue die dafür notwendigen Mittel einzusetzen. Ferner würde die Einbindung von ehrenamtlichen Tätigkeiten an den Nachmittagen nicht dadurch ausgeschlossen, dass die LehrerInnen verfügbar wären. Man werde sich mit den Unterstützern der Schulen gemeinsam auf Schulprogramme, vor dem Hintergrund einer Neuorientierung, zu bewegen und dabei Rücksicht darauf nehmen müssen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise aus dem Bereich Sport, nicht an den Vormittagen eingeplant werden könnten. Stadträtin Drevermann berichtete aus den Gesprächen mit dem Kultusministerium, dass dort eine Vorstellung formuliert worden wäre, wonach die Konzeption der Ganztagsschulen mehr an die LehrerInnen gekoppelt werden sollten. Man habe Gespräche darüber geführt, dass verschiedene Lebenswelten mit der Bereitschaft zur Mitgestaltung in die Schulen kommen würden und dass diese Bereitschaft auch angenommen werden sollte. Man sei dazu übereingekommen, dass man das „hannoversche Modell“, mit der Überlegung zur künftigen Einpflegung von Lehrerstunden, weiterführen sollte. Stadträtin Drevermann informierte darüber, dass man in Anlehnung an diese Gespräche die Kooperationsverträge mit den Partnern habe abschließen können. Stadträtin Drevermann erläuterte weiter, dass alle Seiten davon profitieren würden, wenn man ein Programm gemeinsam mit den Schulen konzeptioniere. Ferner sei eine selbstständige Schule dafür verantwortlich was in der Schule passiere. Aber dies könne nur mit Partnern gelingen, die dazu gewonnen würden, um ihre pädagogischen und anderen Programme in die Schule mit einzubringen.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich durch die Neuregelung durch das Land qualitative und quantitative Veränderungen ergeben würden, ob die Position der Kooperationspartner geschwächt würde oder ob man eine Situation werde erleben können, wo Kooperationspartner an den Nachmittagen gemeinsam mit den LehrerInnen arbeiten würden. Ratsfrau Wagemann fragte zudem, ob daran gedacht worden wäre mit den Schulen und den Kooperationspartnern gemeinsam Gespräche zu führen, um das Modell Hannover auf der Grundlage des Erlasses inhaltlich weiterzuführen.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass es qualitative Veränderungen geben werde, da durch die ganztägige Anwesenheit der LehrerInnen ein anderer Rhythmus im Ablauf möglich sein werde. Die Schulen werden im Einzelnen mit ihren Kooperationspartnern besprechen müssen, wer zu welcher Zeit welche Aufgaben übernähme. Es sei zum einen ein deutliches Mehr an Möglichkeiten vorhanden, um den Bildungsalltag gestalten zu können. Ferner sei es nun zum zweiten die Aufgabe, dass die Partner sich zusammenfinden müssten, um die Organisation des Prozesses neu zu verabreden. Stadträtin Drevermann machte deutlich, dass es immer ein Einvernehmen darüber gegeben habe, dass die Kooperationspartner auch als echte Partner und als Bereicherung, in Zusammenhang mit dem Verständnis dafür etwas am Bildungstag mitgestalten zu können, angesehen worden wären.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass eine Rhythmisierung ein nicht unerkannter Vorteil in Bezug auf den Wechsel von Lernen und Freizeit, eher dem kindlichen Verständnis bzw. Leben gerecht werde, als das Einzwängen in Konzepte wie sie derzeit hauptsächlich mit vormittags Schule und nachmittags Betreuung, gelebt werden müsse. Beigeordneter Klie fragte weiter, in wie weit die Entscheidung von Schulen sich mehr in Richtung gebundene Ganztagsschule zu bewegen einen Einfluss auf das Modell Hannover haben könnte.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass eine Einteilung von vormittäglicher Beschulung und nachmittäglicher Betreuung durch die Kooperationspartner, überspitzt gesehen, einer sehr veralteten pädagogischen Vorstellung entsprechen würde. Stadträtin Drevermann führte vor diesem Hintergrund aus, dass das Schulmittagessen nicht nur der täglichen Nahrungsaufnahme dienen, sondern dieses als gemeinsame, soziale Erfahrung mit bekannten Gesichtern ermöglicht werden sollte. Deshalb stünden LehrerInnen auch für das Schulmittagessen, die Hausaufgabenhilfe, etc. zur Verfügung. Stadträtin Drevermann erläuterte zu den Ganztagsschulen, das die Möglichkeit bestünde so viel Ganztag anzubieten, wie in einer Schule von den Eltern abgefragt würde und dass zudem der Status der gebundenen Ganztagsschule vorgehalten werden könnte. Stadträtin Drevermann machte deutlich, dass die Verwaltung dazu immer auch die Schulbezirksgrenzen mit im Blick haben müsse und dass man sich dazu mit dem Land in Gesprächen zu etwaigen Modellen befände, um einerseits bedarfsgerecht seien zu können und gleichzeitig die Schulbezirksgrenzen sowie die Versorgung innerhalb der Schulbezirksgrenzen nicht aus dem Auge zu verlieren.


TOP 8.2.2.
zur Einrichtung von Sprachlernklassen
(Drucks. Nr. 1102/2014)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 1102/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
In Niedersachsen sind Sprachlernklassen seit spätestens 2005 Teil der Integrationsbemühungen des Landes (vgl. RdErl. d. MK v. 21. Juli 2005 in SVBl 9/2005, S. 475ff) und können bei bestehender Nachfrage an den Schulen eingerichtet werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist mindestens 10, höchstens 16. Die Teilnahme an den Sprachlernklassen ist für die jeweiligen Schüler in der Regel auf 1 Jahr begrenzt. In dieser Zeit sollen die Schüler so in der deutschen Sprache gefördert werden, dass sie anschließend dem Unterricht in den Regelklassen eigenständig folgen können. Ein Schulkind verbleibt in Hannover durchschnittlich 6 Monate in einer Sprachlernklasse und wird dann vollständig in den Regelunterricht integriert. Die Sprachlernklasse richtet sich vorwiegend an Schülerinnen und Schüler, die in Deutsch zusätzlich alphabetisiert werden, d.h. überhaupt das lateinische Alphabet schreiben und lesen lernen müssen.

Aufgrund der europäischen Öffnung, der Globalisierung der Arbeitswelt und der Flüchtlingsbewegungen nimmt die Zuwanderung von sogenannten Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse weiterhin stark zu. Die Anzahl von Sprachlernklassen hat sich im Vergleich zum kommenden Schuljahr, bezogen auf die letzten drei Jahre, im Stadtgebiet fast verdreifacht. Aktuell bilden die syrischen Flüchtlinge und die Zugewanderten aus dem Osteuropäischen Raum die größten Schülergruppen in den Sprachlernklassen. Um Kinder und Eltern zu erreichen, die aufgrund ihrer Zuwanderungsgeschichte kaum Kenntnisse über die strukturellen Begebenheiten des niedersächsische Schulsystems haben, arbeiten die Schulen mit Sprachlernklassen, die Landesschulbehörde sowie das Ordnungsamt und Flüchtlingsorganisationen eng zusammen.

An den hannoverschen Schulen wurden zum Schuljahr 2012/2013 insgesamt 498 zugewanderte Kinder und Jugendliche beschult, davon 44% männliche Schüler und 56 % weibliche Schülerinnen. In den 7 Sprachlernklassen wurden im Schuljahr 2012/2013 109 Kinder aus 38 Herkunftsländern unterrichtet. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache, die Schülerinnen und Schüler sind während der Beschulung in dieser Gruppe, von den curricularen Vorgaben freigestellt. Die Beratung über die Aufnahme in einer Sprachlernklasse erfolgt an der zuständigen Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind dabei über die Jahrgangsklassen verteilt angemeldet.

Die Landesschulbehörde richtet Sprachlernklassen zu Beginn eines jeden Schuljahres ein, um entsprechend die Lehrerversorgung zu beplanen. Die Lehrkräfte in Sprachlernklassen sind speziell qualifiziert in verschiedenen Bereichen wie z. B. die interkulturellen Handlungskompetenz erhalten, die regelmäßig aufgefrischt werden.


Frage 1:
Wie hoch sind die zur Verfügung gestellten Mittel für diese Sprachförderklassen in der Landeshauptstadt Hannover und werden sie vollständig in Anspruch genommen?

Die Einrichtung der Sprachlernklassen obliegt rechtlich gesehen der Landeschulbehörde. Derzeit werden Sprachlernklassen von der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Absprache mit den Schulleitungen eingesetzt, sofern die jeweilige Schule über räumliche Kapazitäten für diese zusätzliche Klasse verfügt. Bisher stehen keine finanziellen Mittel für die Einrichtung, Betreuung oder Koordinierung von Sprachlernklassen im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung. Als Schulträgerin bietet die Stadt die räumliche Ressource. Die Nachfrage nach Sprachlernklassen ist jedoch im vergangenen Jahr gestiegen, sodass derzeit verstärkt neue Sprachlernklassen eingerichtet werden.


Frage 2:
Wie viele dieser Klassen gibt es in Hannover und wo finden sie statt?

Im Bereich der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet sind an folgenden Schulstandorten
Sprachlernklassen installiert:
  • Integrierte Gesamtschulen: IGS Linden, IGS Kronsberg, IGS Stöcken, IGS Mühlenberg, IGS Büssingweg
  • Hauptschulen: HS Peter-Ustinov-Schule, HS Ada-Lessing-Schule, HS Badenstedt, HS Anne-Frank-Schule, HS Rosa-Parks-Schule
  • Haupt- und Realschule: Bertha-von-Suttner-Schule.

Darüber hinaus ist die Einrichtung an folgenden Grundschulen zum Schuljahr 2014/15 geplant:
  • GS Goetheplatz, GS Am Stöckener Bach, GS Mühlenberg, GS Fichteschule, GS Johanna-Friesen-Schule

Am Gymnasium Herschelschule soll voraussichtlich ebenfalls eine Sprachlernklasse eingerichtet werden.


Frage 3:
Wie werden die Schulen in Bezug auf Information, Durchführung und Mittelakquise durch die Landeshauptstadt Hannover unterstützt?

Im Rahmen bestehender Strukturen können Schulleitungen Beratungssysteme der Landeshauptstadt Hannover in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist die Verwaltung mit der Landesschulbehörde im Gespräch über die Einrichtung einer Controlling- und Beratungsstelle, um regelmäßig Daten über die Auslastung der Sprachlernklassen zu erheben und eine Beratung zu ermöglichen. Derzeit findet eine verwaltungsinterne Abstimmung statt, wie Kapazitäten hierfür gebündelt werden können.

Beigeordnete Zaman (SPD) fragte, wie realistisch die Zielsetzung einzuschätzen sei, dass die Kinder bereits nach einem Jahr in einer Sprachlernklasse dem normalen Unterricht folgen könnten und welche Maßnahmen ergriffen würden, wenn der Lernerfolg nicht wie gewohnt eintreten würde.

Stadträtin Drevermann erörterte, dass die SchülerInnen in der Regel ein halbes Jahr in der Sprachlernklasse unterrichtet würden und dass die LehrerInnen an den Regelschulen über eine Eingliederung in den Schulbetrieb entscheiden würden. Stadträtin Drevermann führte weiter aus, dass eventuell auftretende Schwierigkeiten von den Schulen durch den Einsatz von Ressourcen reguliert werden könnten, um im Einzelfall Förderunterricht in deutscher Sprache vorsehen zu können.

Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie sich die Zahl der Sprachlernklassen in den letzten Jahren entwickelt habe und ob bereits eine Notwendigkeit bestünde die Zahl weiter anzupassen. Ratsfrau Markowis fragte zudem, worin sich der Unterschied zwischen Lernsprach- und Lernförderklassen begründe.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass sich die Lernsprachklassen parallel zur Entwicklung in der Zuwanderung verdreifacht hätten. Im Rahmen der Einschulung würde eine große Bandbreite an unterschiedlichen Sprachen ermittelt und die SchülerInnen bei einem Bedarf so schnell wie möglich in eine Sprachlernklasse untergebracht. Stadträtin Drevermann erörterte weiter, dass die Sprachlernklassen ihren Unterricht jeweils zu Beginn des Schuljahres aufnehmen würden. Es sei jedoch mit dem Land vereinbart worden, dass in Ausnahmefällen zusätzliche Klassen im laufenden Schuljahr eingerichtet werden dürften. Das Land habe unter anderen zugestimmt, weil dadurch eine bessere Verteilung auf die einzelnen Stadtbezirke erfolgen könnte. Stadträtin Drevermann wies darauf hin, dass die SchülerInnen an ihren Regelschulen für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten in einer Sprachlernklasse unterrichtet würden. Falls die SchülerInnen dem Regelunterricht dann problemlos folgen könnten, bestünde zudem, im Rahmen der Differenzierungsstunden oder zusätzlich angesetzter Stunden, die Möglichkeit an einem Sprachförderunterricht teilzunehmen.

Ratsherr Wruck DIE HANNOVERANER) fragte, in welche Jahrgangsgruppen die Sprachlernklassen gegliedert würden und wie die Eingliederung in Bezug auf den Unterrichtsrückstand der SprachlernschülerInnen nach sechs Monaten kompensiert werden würde.

Stadträtin Drevermann erläuterte, dass die SchülerInnen bei ihrer Ankunft dem Alter nach in die für sie entsprechende Schulform (Grundschule oder weiterführende Schule) eingegliedert würden. Im Anschluss daran würden die SchülerInnen so schnell wie möglich in eine Sprachlernklasse, die immer vorhanden sei und bis zu 16 SchülerInnen aufnehmen solle, übergeben werden. Stadträtin Drevermann machte deutlich, dass in den Sprachförderklassen nicht nur ein reiner Deutschunterricht angeboten würde, sondern fachspezifische Inhalte vermittelt würden. In diesen Klassen würde jahrgangsübergreifend, mit dem Augenmerk auf zu große Klassensprünge zu verzichten, unterrichtet. Stadträtin Drevermann stellte fest, dass eine Zuwanderung für die die zuwandern auch immer mit einem Kraftakt verbunden sei und dass Situationen auftreten könnten, wobei von den SchülerInnen innerhalb eines Jahrgangs nicht die Fortschritte erzielt werden könnten, wie diese vielleicht im Heimatland ausgefallen wären.


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion zu prekären Beschäftigungsverhältnissen
(Drucks. Nr. 1154/2014)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 8.4.
der Fraktion Die Hannoveraner

TOP 8.4.1.
zur Brachfläche an der Hans-Böckler-Allee
(Drucks. Nr. 1299/2014)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 8.4.2.
zu den Zuständen auf dem Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 1300/2014)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 8.5.
Anfrage der FDP-Fraktion zum Kopier- und Hinterlegungsverbot von Personalausweisen
(Drucks. Nr. 1320/2014)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 9.
Forstbetriebswerk 2012 - 2022
(Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1143/2014)

Ratsherr Hellmann (CDU) bat laut dem Änderungsantrag um Zustimmung, damit die Eiche in Hannover weiterhin eine Zukunft habe und nicht ein reiner Buchenwald entstehen würde.

Ratsherr Kelich (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da für den Erhalt der Eiche eine Vielzahl an Maßnahmen erforderlich seien und dass diese auch mit der vorliegenden Drucksache zum Forstbetriebswerk beschlossen würden.
Mit 40 Stimmen gegen 13 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1143/2014 ad.

Mit 40 Stimmen gegen 13 Stimmen beschloss der Rat den Entwurf und seine nachfolgenden Ergänzungen zum Forstbetriebswerk für die Jahre 2012 – 2022 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0289/2014 N1 mit 1 Anlage.


TOP 10.
3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0603/2005 N1)
1. Änderungssatzung (Änderung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1)

(Drucks. Nr. 1051/2014 mit 2 Anlagen)

TOP 10.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 1051/2014 E1 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erläuterte, dass die vorliegende Ergänzung abgelehnt und dass damit den BürgerInnen und SchülerInnen im Stadtteil Vahrenwald-List zugestimmt werden sollte, wonach die Schulbezirke entsprechend der Sicherheit und kurzer Wege einzurichten seien. Ratsfrau Dr. Matz betonte, dass sich der Rat den Entscheidungen aus dem Schulausschuss anschließen sollte, der in seiner Sitzung dem Antrag aus dem Stadtbezirksrat gefolgt sei.

Beigeordneter Klie (SPD) machte deutlich, dass auch im Schulausschuss darauf aufmerksam gemacht worden wäre, dass mit einer Ablehnung des Antrages keine Veränderung der Tatsachen erfolgen würde. Es gäbe keine vernünftig zu handhabende Möglichkeiten Schulbezirke in diesem Stadtbezirk dahin gehend zu konstruieren, dass die Vahrenwalder Straße nicht überquert werden müsse.

Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1051/2014 E1 mit 1 Anlage, dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List nicht zu folgen.

Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat die 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 1. Änderungssatzung (Änderung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1), nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 1051/2014 mit 2 Anlagen.


TOP 11.
Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage)
Bei einer Enthaltung beschloss der Rat die Satzung zur Änderung der „Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0801/2014 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Jahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 0818/2014 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0818/2014 mit 5 Anlagen.


TOP 13.
Bauleitpläne der Wohnbauflächeninitiative

TOP 13.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0836/2014 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1600, 2. Änderung - Stadthäuser Lister Blick, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0836/2014 mit 3 Anlagen.

TOP 13.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0851/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 13.2.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0851/2014 E1 mit 3 Anlagen)
Mit 42 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0851/2014 E1 mit 3 Anlagen, den Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld nicht zu folgen.

Einstimmig beschloss der Verwaltungsausschuss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0851/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 14.
Umsetzung eines Farb- und Lichtkonzeptes im Altenzentrum Eichenpark (geschlossener gerontopsychiatrischer Bereich)
(Drucks. Nr. 0841/2014 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Umsetzung eines Farb- und Lichtkonzeptes im Altenzentrum Eichenpark (geschlossener gerontopsychiatrischer Bereich) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0841/2014 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Betrieb des Misburger Bades
(Drucks. Nr. 0974/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1321/2014)
Einstimmig lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1321/2014 ab.

Einstimmig beschloss der Rat den Betrieb des Misburger Bades nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0974/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 16.
Einführung eines Energiemanagement-Systems für städtische Gebäude
(Drucks. Nr. 0532/2014 mit 1 Anlage)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Einführung eines Energiemanagement-Systems für städtische Gebäude nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0532/2014 mit 1 Anlage.

TOP 17.
Neuvergabe des Toilettenvertrages
(Drucks. Nr. 0417/2014 N1)

TOP 17.1.
dazu Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0831/2014)

TOP 17.2.
und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1130/2014)
Mit 43 Stimmen gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1130/2014 ab.

Mit 43 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0831/2014.

Mit 43 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0831/2014), die Neuvergabe des Toilettenvertrages nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0417/2014 N1.


TOP 21.
Verwaltungsgebäude Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, Verkehrssicherungsmaßnahmen
(Drucks. Nr. 1397/2014 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Verkehrssicherungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1397/2014 mit 1 Anlage.


TOP 18.
Straßenausbaubeitragssatzung

TOP 18.1.
Antrag der CDU-Fraktion "Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung"
(Drucks. Nr. 0428/2014)
Mit 42 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0428/2014 ab.


TOP 18.2.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der LH Hannover
(Drucks. Nr. 0775/2014)
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0775/2014 ab.


TOP 19.
A N T R Ä G E

TOP 19.1.
der Fraktion DIE LINKE. zur Übernahme der Windwärts GmbH
(Drucks. Nr. 1128/2014)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.2.
der CDU-Fraktion

TOP 19.2.1.
zum Stromtarif für Teilnehmer an Elektromobilität
(Drucks. Nr. 1238/2014)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.2.2.
zur Klimatisierung des Ratssaals
(Drucks. Nr. 1239/2014)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Misburger Bad
(Drucks. Nr. 1414/2014)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsfrau Dr. Matz, Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Keller, Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsfrau Steinhoff, Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o kS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter