Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 18.06.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.06.2014)
Protokoll (erschienen am 18.10.2014)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 19.06.2014
-18.62.06-

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
18. Juni 2014, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:13 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
(Bezirksratsfrau Heesen) (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Kuscher) (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Hinz-Heidrich FB Jugend und Familie
Herr Woike FB Jugend und Familie

Presse:
Herr Schwarzenberger Stadt-Anzeiger
Herr Boidel Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Information zur Alkoholprävention im Jugendschutz

5. A N F R A G E N

5.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Verkehr in der Elly-Beinhorn-Straße - Hinweistafel "Keine Zufahrt zur Henriettenstiftung"
(Drucks. Nr. 15-1267/2014)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Schulbusanschluss für das Wohngebiet Bünthekamp
(Drucks. Nr. 15-1268/2014)

5.2.2. Leonardo –Hotel in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1269/2014)

5.2.3. Schulwegsicherung
(Drucks. Nr. 15-1270/2014)

5.2.4. Grundschule Wasserkampstraße / Container
(Drucks. Nr. 15-1271/2014)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Mobiler Unterrichtsraum als Container in der Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1272/2014)

5.3.2. Mobiler Unterrichtsraum und Zuwegung in der Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1273/2014)

5.3.3. Mobiler Unterrichtsraum und Heizung in der Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1274/2014)

5.3.4. zusätzlicher Klassenraum in der Grundschule an der Wasserkampstr
(Drucks. Nr. 15-1275/2014)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)

7. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-12. Februar 2014
-12. März 2014

8. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. A N T R Ä G E

10.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Üstra-Einsatz Stadtbahnlinie 6
(Drucks. Nr. 15-0857/2014)

10.1.2. Antrag für Markierung bzw. Hinweisschilder für Rollstuhlfahrer
(Drucks. Nr. 15-1283/2014)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Wasserkampschule
(Drucks. Nr. 15-1277/2014)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Wohnkonzept 2025
Wohnbauflächenpotentiale am Kronsberg – Priorisierung
(Drucks. Nr. 15-1278/2014)

10.3.2. Straßenbenennung: Mira-Lobe-Weg zwischen Dreibirkenweg und Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1279/2014)

10.3.3. Straßenbenennung mit Legendenschild
Mira-Lobe-Weg zwischen Dreibirkenweg und Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1280/2014)

10.3.4. Grundschule Wasserkampstraße
Qualität der Raumluft im Container (in der mobilen Unterrichtseinheit)
(Drucks. Nr. 15-1281/2014)

10.3.5. Grundschule Wasserkampstraße
Qualität der Raumluft im Container (in der mobilen Unterrichtseinheit)
(Drucks. Nr. 15-1282/2014)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung an den Kleingärtnerverein Lange-Hop betreffend das Fest zum 30-jährigen Jubiläum
(Drucks. Nr. 15-1284/2014)

11.2. Zuwendung an die Pfarrei zu den Heiligen Engeln betreffend das Kirchweihfest
(50 Jahre Pfarrgemeinde)
(Drucks. Nr. 15-1286/2014)

11.3. Zuwendung an das Stadtteilzentrum KroKuS betreffend den Kronsberger Kunstpfad
(Drucks. Nr. 15-1287/2014)

11.4. Zuwendung an das Stadtteilzentrum KroKuS betreffend das Ferienprojekt des Spielhauses KroKuLino
(Drucks. Nr. 15-1289/2014)

11.5. Zuwendung an das Stadtteilzentrum KroKuS betreffend ein Filmprojekt gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen mit dem Jugendtheater MAXIMAL
(Drucks. Nr. 15-1290/2014)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Grundstücksverkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 1285/2014 mit 2 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend begrüßte er zu TOP 4.:
Frau Hinz-Heidrich und
Herrn Woike (Fachbereich Jugend und Familie)

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:
TOP. 3. wurde vertagt auf die nächste Sitzung (9. Juli)
TOP. 10.1.1. wurde zurückgezogen
Dringlichkeitsantrag –CDU Fraktion: „Ampelschaltung am Vinzenskrankenhaus“ wurde unter TOP 10.2.2. behandelt

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Keine Punkte


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Abgesetzt


TOP 4.
Information zur Alkoholprävention im Jugendschutz
Frau Hinze-Heidrich und Herr Woike informierten.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Verkehr in der Elly-Beinhorn-Straße - Hinweistafel "Keine Zufahrt zur Henriettenstiftung"
(Drucks. Nr. 15-1267/2014)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:

Anwohner der Elly-Beinhorn-Straße haben auf das weiterhin bestehende Problem mit Autofahrern, die dort einen Parkplatz suchen, ohne Anlieger zu sein hingewiesen. Auch auf die ungenügende Lesbarkeit der Hinweistafel, vor allem des letzten Wortes, wurden wir hingewiesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Besteht die Möglichkeit, die Hinweistafel in der Elly-Beinhorn-Straße ,.Keine Zufahrt zur Henriettenstiftung" durch eine besser sichtbare Hinweistafel zu ersetzen?
2. Besteht die Möglichkeit durch eine thermoplastische Fahrbahnmarkierung mit 3D- Effekt auf der Radwegfurt, den Parkplatzsuchverkehr von der Elly-Beinhorn-Straße abzuschirmen.
3. Besteht die Möglichkeit durch andere Maßnahmen, wie z.B. durch die Einrichtung einer Anwohnerparkzone oder einer Spielstraße den Parkplatzsuchverkehr von der Elly-Beinhorn­ Straße abzuschirmen.
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ja. Es wird eine größere Hinweistafel installiert.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nein. Bis zum Abschluss des Verkehrsversuches (Laufzeit 1 Jahr) und anschließender Evaluation werden keine weiteren Markierungen mit 3D-Effekt vorgenommen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nein. Die Voraussetzungen für das Einrichten einer Anwohnerparkzone sind nicht gegeben. In der Elly-Beinhorn-Straße sind die Wohnwege mit Zeichen 325 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches) StVO, Zeichen 326 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) StVO als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die neue Elly-Beinhornstraße zwischen Simeonkirchplatz und alter Elly-Beinhorn-Straße sowie die alte Elly-Beinhorn-Straße können allerdings aufgrund der vorhandenen Charakteristik (Fahrbahn, Parkstreifen und Gehweg jeweils eigene Anlagen und daher optisch getrennt) nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Schulbusanschluss für das Wohngebiet Bünthekamp
(Drucks. Nr. 15-1268/2014)


Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:


In das Neubaugebiet Bünthekamp sind bereits viele Familien mit Kindern im Grundschulalter eingezogen und weitere werden folgen. Auf Grund des höheren Bedarfs an Grundschulplätzen wurde zuletzt eine Änderung der Einzugsbereiche der Grundschulen im Stadtbezirk beschlossen. Bislang ist jedoch nicht klar, wie sichergestellt werden kann, dass die Kinder die Grundschule Wasserkamp schnell und sicher, getreu dem Motto "kurze Wege für kurze Beine" erreichen können. Der allein Fußweg von der Ecke Sophie-Küppers-Straße / Lange Feld Straße bis zur nächsten Bushaltestelle am Vinzenzkrankenhaus beträgt etwa 8 Minuten für Erwachsene. Wir halten diese Strecke für Grundschüler für nicht zumutbar. Zudem würde eine Busverbindung den enormen „Hol-und Bringdienst“ vieler Eltern unnötig machen und die verkehrliche Situation vor der Schule entlasten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Strecken bis zur nächsten Bushaltestelle bzw. bis zur Schule werden von Seiten der Verwaltung als zumutbar erachtet und wie verhält es sich im konkreten Fall Bünthekamp / Grundschule Wasserkampstraße?
2. Kann die Verwaltung einen Schulbusanschluss, etwa mit Kleinbussen über Üstra-Tochter TaxiBus Hannover, für den Bünthekamp zu Beginn des Schuljahres 2014/15 sicherstellen? Wenn nein, warum nicht?
3. Ist eine Änderung der Streckenführung der in Frage kommenden Buslinien 123/124 oder 370 möglich, um den Bünthekamp mit ÖPNV zu erschließen bzw. ist diese bereits geplant? Wenn nein, warum nicht?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Entsprechend der Vorschriften der § § 1 und 3 der Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover in Verbindung mit § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird für den Schulweg im Primarbereich eine Zeitdauer von 45 Minuten als zumutbar angesehen. Dieses Zeitvolumen wird nach Einschätzung der Verwaltung im vorliegenden Fall deutlich unterschritten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung obliegt der Region Hannover. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. auf Erstattung der Aufwendung hierfür, besteht gem § 1 der Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover ab einer Mindestentfernung von
2 Kilometern zwischen Wohnung und Schule.

Im Falle des Baugebietes Büntekamp ist davon auszugehen, dass diese Mindestentfernung in der Regel nicht erreicht wird. Ein Schulbusverkehr ist demnach nicht vorgesehen. Sollte der Schulweg in Einzelfällen länger als 2 Kilometer sein, wird die Region Hannover hierfür an die betreffenden Schüler/innen SchulCards zur Nutzung des ÖPVN ausgeben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Beantwortung der Bezirksratsanfrage aus Drucksache-Nr. 15-2282/2013 F1. Hiernach prüfen die Region Hannover und Üstra derzeit, inwieweit eine verbesserte Anbindung des Neubaugebietes Büntekamp möglich ist. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

TOP 5.2.2.
Leonardo –Hotel in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1269/2014)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug folgende Anfrage vor:

Das Leonardo Hotel in Kirchrode ist ein beliebter Treffpunkt für viele Mitbürger und Mitbürgerinnen im Stadtbezirk und wird für Veranstaltungen aller Art gern genutzt.
Auch das Forum für Kultur e.V. bietet hier viele Veranstaltungen an.
Es kommen aber auch viele Klagen, dass die Treppenstufen die vom Parkplatz führen, stark ausgetreten sind und das ein Treppengeländer fehlt, so dass diese vor allem für ältere Besucher unsicher zu begehen sind.

Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Wem gehört dieser Parkplatz und die dazugehörige Treppe?
2. Wenn sie sich im Eigentum der LHH befindet, wann will die Verwaltung hier für Abhilfe sorgen ?
3. Welche Möglichkeiten hat die LHH das Leonardo-Hotel auf diesen Missstand
aufmerksam zu machen und um Abhilfe zu bitten?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Parkplatz und die dazugehörige Treppe befinden sich im Besitz der LHH.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Treppe befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand, für Verschönerungsarbeiten sind bei der LHH derzeit keine Haushaltsmittel vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Treppe gehört der LHH, das Hotel kann daher keine Abhilfe schaffen.

TOP 5.2.3.
Schulwegsicherung
(Drucks. Nr. 15-1270/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Im August letzten Jahres gab es eine runden Tisch zur Schulwegsicherheit in Kirchrode.Hier wurde
Besprochen, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Karlsbader Str. zur Kita Aussiger Wende und zur GS Wasserkampstr. geprüft wird, um eine sichere Querung der Sudetenstraße für Kinder zu gewährleisten.

Wir fragen die Verwaltung :
1. Wie weit ist die Stadt bei der Prüfung vorangekommen und wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?
2. Welche Maßnahmen werden vorgenommen, wenn die Sudetenstraße im Rahmen des Baus der Hochbahnsteige auf der Tiergartenstraße zur Umgehungsstraße wird?
3. Wann wird der Bezirksrat darüber informiert?
Herr Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung hat eine Zählung beauftragt, um die Situation prüfen zu können. Mit Ergebnissen ist in den nächsten 4 Wochen zu rechnen. Ob nachfolgend eine mögliche Umsetzung noch in 2014 erfolgen kann, hängt von den verbleibenden Haushaltsmitteln ab. Bei positiver Prüfung ist somit eine gesicherte Umsetzung erst für 2015 gewährleistet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sobald die Sudetenstraße durch den Bau des Hochbahnsteiges Großer Hillen zur Umleitungsstrecke wird, wird in der Sudetenstraße zur Schulwegsicherung eine Fußgängerdruckampel aufgestellt. Außerdem wird ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger installiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Bezirksrat wird durch die Beantwortung dieser Anfrage entsprechend informiert.

TOP 5.2.4.
Grundschule Wasserkampstraße / Container
(Drucks. Nr. 15-1271/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Da die Grundschule Wasserkampstraße im kommenden Schuljahr sechszügig einschulen muss, plant die Stadt Hannover die Aufstellung eines weiteren Containers auf dem Schulhof, der als Klassenraum dienen soll. Der Container hat keinen Wasseranschluss, ebenso ist keine Toilette vorhanden. Dies ist in unseren Augen unzumutbar für die Schülerinnen und Schüler, die für einen Toilettengang bei jedem Wind und Wetter über den Schulhof gehen müssten und sich noch nicht einmal die Hände im Klassenraum waschen könnten (z.B. im Kunstunterricht oder in den Frühstückspausen). Bitten seitens der Schule nach dem Umbau von zwei kleineren Fachräumen zu einem Klassenraum(hier müsste nur eine Trennwand entfernt werden)oder aber die temporäre Verlegung eines Fachraumes in den Container und die damit freiwerdende Fläche in einen Klassenraum umzunutzen, wurden von der Verwaltung abgelehnt. Wir sind der Auffassung, dass Kindern – besonders in der Grundschule – eine gute Möglichkeit zum Lernen im geeigneten Rahmen gegeben werden muss.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurden die Bitten der Schule nach Umbau und Integration der Schülerinnen und Schüler ins Hauptgebäude von Seiten der Verwaltung abgelehnt?

2. Was wird die Verwaltung tun, um den angemessenen Rahmen (Möglichkeiten zum Händewaschen und Toilettengang) für die Grundschulkinder zu schaffen? Ein Container, wie von der Verwaltung vorgesehen, ist inakzeptabel.
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Herrichtung zusätzlicher Räumlichkeiten, durch z. B. bauliche Veränderungen im Schulgebäude, wurde durch die Verwaltung geprüft. Die von Ihnen erwähnten kleineren Räume im Hauptgebäude wurden erst im Jahr 2010, im Rahmen der Sanierung der Grundschule, als sog. Differenzierungsräume hergerichtet. Ein Rückbau dieser Räume, für eine Übergangslösung zur Unterbringung einer Schulklasse, würde dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit widersprechen. Darüber hinaus werden Differenzierungsräume im Rahmen der inklusiven Beschulung, auch laut Standardraumprogramm, unbedingt benötigt.

Dem Vorschlag der Schule, den Fachunterricht in den Pavillon zu verlegen, kann, sofern die Schule dies durch schulorganisatorische Maßnahmen einrichten kann, entsprochen werden. Somit kann der freiwerdende Fachunterrichtsraum als Klassenraum genutzt werden. Dies wurde durch die Verwaltung bereits in der Stadtbezirksratssitzung am 12.03.2014 mit Beantwortung der DS 15-0486/2014 mitgeteilt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Ausstattung von mobilen Klassenraumeinheiten mit einer Wasserversorgung ist bedauerlicherweise grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Herrichtung der Trink- und Abwasserleitungen als eine temporäre Lösung ist sehr aufwändig und somit unökonomisch.

TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Mobiler Unterrichtsraum als Container in der Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1272/2014)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Container sind für einen vorübergehenden Mehrbedarf an Unterrichtsräumen eine prinzipiell passable Regelung für die betroffene Schulen. Sie müssen jedoch auch uneingeschränkt benutzbar sein. Das gilt nach eigener Wahrnehmung nicht für den aufgestellten Container in der Grundschule Wasserkampstraße.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb sind die Ausdünstungen des Containers nach der Aufstellung in den vergangenen Sommerferien noch so stark und so unangenehm, dass es ohne ständige Lüftung in dem Raum nicht auszuhalten ist?
2. Welcher Art ist der Geruch gemäß einer Raumluftanalyse?
3. Sind Gefahrstoffe entsprechend einer Raumluftanalyse für das Objekt vorhanden, wenn ja, welche?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Durch die Nutzer wurde dieser Umstand der Verwaltung nicht angezeigt. Kenntnis über eine Raumluftbelästigung in den Klassencontainern erhielt die Verwaltung erstmals durch das Schreiben des Stadtbezirksrates vom 22.05.2014. Danach wurde umgehend eine Raumluftmessung beauftragt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Durch die Verwaltung wurde ein Fachbüro mit einer Raumluftanalyse beauftragt. Die Ergebnisse werden im Laufe der 25. KW vorliegen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nach Vorliegen der Auswertungsergebnisse werden alle notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet.

TOP 5.3.2.
Mobiler Unterrichtsraum und Zuwegung in der Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1273/2014)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Der Container (mobiler Unterrichtsraum), dessen Standort auf der Sportrasenfläche gelegen ist, ist an den asphaltierten Schulhof mittels eines Plattenbelags angeschlossen. Die Entwässerung ist nach Informationen so glücklich gewählt, dass sich bei entsprechendem Wetter eine große Pfütze zwischen Schulhof und Containereingang bildet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Nach welchem Reglement ist der Zugang geplant?
2. Wird dieser Planungs- und/oder Ausführungsmangel jetzt im Zusammenhang mit der Aufstellung eines weiteren Containers behoben werden?
3. (Eine Pfütze scheint auch auf dem Dach des Containers zu sein.) Wann und wie wird die undichte Stelle behoben?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bei den Containern handelt es sich um Interimsgebäude, mit einer geplanten Nutzungsdauer von 2 Jahren. Dass die vorhandene Zuwegung bei längeren bzw. stärkeren Niederschlägen zu einer großen Pfützenbildung führt, wurde uns durch den Nutzer erst bei einem Ortstermin am 17.03.2014 angezeigt. Dabei wurde zugesagt, für Abhilfe zu sorgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Um den Schulbetrieb nicht während der Unterrichtszeit zu behindern, wird in den Sommerferien 2014 durch die Verwaltung die Gefällesituation im Bereich der Zuwegung verändert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Eigentümer der Container wurde durch die Verwaltung zur zeitnahen Mängelbeseitigung aufgefordert.

TOP 5.3.3.
Mobiler Unterrichtsraum und Heizung in der Grundschule Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 15-1274/2014)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:


Der Container (mobiler Unterrichtsraum) wird elektrisch beheizt. Gleichzeitig müssen ob der Ausdünstungen die Fenster geöffnet sein. Im Winter und in der Übergangsjahreszeit ist neben den möglichen Gesundheitsgefahren es unerträglich, zum einen für eine Energieeinsparung zu werben und sie auch verpflichtend vorzugeben und gleichzeitig eine Verschwendung zu produzieren.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Abhilfe wird mit dem Beginn des neuen Schuljahrs geschaffen sein, um diese Diskrepanz zwischen dem nominellen Anspruch und der tatsächlichen Situation zu beseitigen?
2. Welcher Energiemehrbedarf ist aus dieser Situation erwachsen?
3. In welcher Weise wird der Containerhersteller in Regress genommen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Über die offensichtlich schlechte Raumluftsituation und die damit verbundene Notwendigkeit des ständigen Lüftens, wurde die Verwaltung erst durch das Schreiben des Stadtbezirksrates vom 22.05.2014 informiert. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Raumluftmessung können entsprechende Maßnahmen vorschlagen und festlegt werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ein aus dieser Situation resultierender Energiemehrbedarf, kann nicht beziffert werden, da die Situation nicht gemeldet wurde.
Nach der Sanierung des Schulgebäudes wurde das gesamte Lehrerkollegium durch einen Fachingenieur in einem 1 ½-stündigen Vortrag zu dem Thema „Richtiges Lüften in Schulgebäuden“, u.a. auch unter energiesparenden Gesichtspunkten geschult. Die Elektroheizungen müssen für die Stoßlüftungszeiten ausgeschaltet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Falls im Zuge der Raumluftmessung festgestellt wird, dass unzumutbare Raumluftqualitäten vorliegen, wird der Containerersteller zur umgehenden Abhilfe verpflichtet.


TOP 5.3.4.
zusätzlicher Klassenraum in der Grundschule an der Wasserkampstr
(Drucks. Nr. 15-1275/2014)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Ein zusätzlicher Container soll auf der Sportrasenfläche aufgestellt werden. Nach dem jetzt bekanntgewordenen Details soll es ein für den ständigen Aufenthalt eingerichteter Klassenraum werden. Dagegen hat sich die Schule ausgesprochen und vorgeschlagen, einen bisherigen Kassenraum im Hauptgebäude wieder herzustellen: Herausreißen von Leichtbauwänden und Unterbringung der wegfallenden Funktionsräume in den Container. Ausgangspunkt sind die Erfahrungen mit dem vorhandenen Container.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum kann der beschriebene Klassenraum im Obergeschoss des Hauptgebäudes nicht wie gewünscht in einen Klassenraum verwandelt werden?
2. Welche Hindernisse stehen dem entgegen?
3. Welche auch emotionalen Effekte für die Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler und deren Auswirkungen auf die Lernbereitschaft hat ein Klassenraum, der ständig penetrante Ausdünstungen welcher Art auch immer produziert?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1. und 2.:
Die Herrichtung zusätzlicher Räumlichkeiten, durch z. B. bauliche Veränderungen im Schulgebäude, wurde durch die Verwaltung geprüft. Die von Ihnen erwähnten kleineren Räume im Hauptgebäude wurden erst im Jahr 2010, im Rahmen der Sanierung der Grundschule, als sog. Differenzierungsräume hergerichtet. Ein Rückbau dieser Räume, für eine Übergangslösung zur Unterbringung einer Schulklasse, würde dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit widersprechen. Darüber hinaus werden Differenzierungsräume im Rahmen der inklusiven Beschulung, auch laut Standardraumprogramm, unbedingt benötigt.
Dem Vorschlag der Schule, den Fachunterricht in den Pavillon zu verlegen, kann, sofern die Schule dies durch schulorganisatorische Maßnahmen einrichten kann, entsprochen werden. Somit kann der freiwerdende Fachunterrichtsraum als Klassenraum genutzt werden. Dies wurde durch die Verwaltung bereits in der Stadtbezirksratssitzung am 12.03.2014 mit Beantwortung der DS 15-0486/2014 mitgeteilt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die mobilen Klassenraumeinheiten sind grundsätzlich für den Schulbetrieb geeignete Mittel, um zusätzlichen provisorischen Schulraum zu schaffen. Die Verwaltung bedauert, dass es in der bisher auf dem Schulgelände installierten mobilen Raumeinheit zu negativen Raumluftveränderungen kam. Den Grund hierfür wird die Verwaltung im Rahmen einer Raumluftmessung untersuchen und die Politik und die Schulleitung über die Prüfergebnisse unterrichten.

TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (spätestens 20:00 Uhr)

-Keine Besprechungspunkte


TOP 7.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-12. Februar 2014
-12. März 2014

-Einstimmig


TOP 8.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

Stadtplaner Herr Fabich berichtete über folgende Vorhaben:
-Bauvorhaben GBH am Thie / Oheriedentrift
-Umbau / Erneuerung kleiner Hillen
-Ausbau Flachsrottenweg ohne Anlieger entsprechend dem Antrag des Bezirksrates


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte zu folgende Themen:
Bilderausstellung Mira-Lobe-schule
Eine Ausstellung von Bildern der Mira-Lobe-Schule (Inklusive Schule )am Annastift. Für die Erweiterung und zusätzlichem Bedarf werden noch Mittel benötigt. Die Bilder in der Sparkasse stehen dafür zum Verkauf bis zum 27.6.2014 an.

Hinweisschild Bockmerholz
In der Einwohnerfragestunde wurde der Hinweisschild im Bockmerholz am Boden liegend geschildert. Nach einem Hinweis an die Regionsverwaltung wurde der Schaden aufgenommen und das besagte Schild wird aufgebaut werden. Hierzu gibt es Flyer für das Naturschutzgebiet.

Werkzeuge für Afrika - Beschäftigungsprojekt der Landeshauptstadt
Es werden Werkzeuge, Nähmaschinen, Fahrräder sowie Rollstühle und Rollatoren gesucht und aufgearbeitet über den Stützpunkt Hölderlinstraße. Diese nicht benötigten Teile werden für Eritrea aufgearbeitet und gesammelt. Abzugeben sind diese Gerätschaften in der Hölderlinstr. 6.

Internationaler Hannover Cup 12.7.2014
Am 12.7.2014 wird ab 10:00 Uhr im Erika-Fisch-Stadion zum 4. mal der Internationale Hannover-Meister ausgespielt.

Lange Tafel der Generationen - Herrenhäuser Allee
Am 25.6.2014 wird in der Zeit von 15:30 - 18:00 Uhr die Lange Tafel der Generationen in der Herrenhäuser Alle ausgerichtet.


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Üstra-Einsatz Stadtbahnlinie 6
(Drucks. Nr. 15-0857/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert im Benehmen mit Hannoversche Verkehrsbetriebe
AG den ÜSTRA-Einsatz besonders gekennzeichneter Stadtbahnwagen im
abendlichen Wochenendverkehr der Linie 6 zu ermöglichen.
Zum Einsatz bietet sich besonders der 1. Wagen an, der schon von Frauen genutzt
wird, die mit dem Frauen-Nachttaxi die Fahrt fortsetzen wollen. Die Bekanntmachung
dieser Maßnahme, die dem ÜSTRA-Motto „sicher unterwegs“ folgt, sollte im
Fahrgastfernsehen erfolgen.


-Zurückgezogen


TOP 10.1.2.
Antrag für Markierung bzw. Hinweisschilder für Rollstuhlfahrer
(Drucks. Nr. 15-1283/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Wir fordern, dass im Ausgangs- und im Außentreppenbereich des Krokus geeignete Hinweise oder Markierungen angebracht werden, die auf die seitliche Rampe hinweisen und optisch die Stufen hervorheben. Diese Hinweise sollten so angebracht werden, dass sie auch aus der Perspektive eines Rollstuhlfahrers/in deutlich wahrgenommen werden.


-Einstimmig


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Wasserkampschule
(Drucks. Nr. 15-1277/2014)
Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Trennwand zwischen 2 kleinen Fachräumen ( diese werden von der Schule benannt) zu entfernen.


-Einstimmig


TOP 10.2.2.
Dringlichkeitsantrag zur Ampelschaltung
an der Lange-Feld-Straße Ecke Ottweiler Straße

(Drucks. Nr. 15-1421/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig eine Umstellung der Ampelschaltung an der Lange­ Feld-Straße Ecke Ottweiler Straße vor dem Vinzenzkrankenhaus von einer reinen Fußgängerampel auf eine Taktung mit regelmäßigen Rot-Phasen für die Dauer der Hochbahnsteig-Baumaßnahmen auf der Tiergartenstraße zu veranlassen .

-Einstimmig


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Wohnkonzept 2025
Wohnbauflächenpotentiale am Kronsberg – Priorisierung

(Drucks. Nr. 15-1278/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung werden gebeten, die im Wohnkonzept 2025 ausgewiesene sog. Vorschaufläche 0612 – Kronsberg Süd – Wohnbauflächenpotential am Kronsberg bei frühzeitigerem Bedarf prioritär gegenüber der Vorschaufläche 0613 – Kronsberg Nord, 4. Stufe – zu nutzen.


-Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.2.
Straßenbenennung: Mira-Lobe-Weg zwischen Dreibirkenweg und Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1279/2014)

Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung werden gebeten, den Fuß- und Radweg zwischen Dreibirkenweg und Wülfeler Straße, die Grenze zwischen Bemerode (Gemarkung Bemerode) und Mittelfeld (Gemarkung Wülfel) mehrfach kreuzend, als Mira-Lobe-Weg zu benennen.


-Einstimmig


TOP 10.3.3.
Straßenbenennung mit Legendenschild
Mira-Lobe-Weg zwischen Dreibirkenweg und Wülfeler Straße

(Drucks. Nr. 15-1280/2014)

Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
An dem Straßennamensschild „Mira-Lobe-Weg“ ist ein Legendenschild anzubringen mit folgender Aufschrift:

Mira Lobe *17.09.1913 (Görlitz) – 06.02.1995 (Wien)
Kinderbuchautorin, u. a. „Das kleine Ich-bin-ich“
Namensgeberin der ersten inklusiven Grundschule

Die Kosten für das Legendenschild unter dem Straßennamensschild am Dreibirkenweg sind den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode anzulasten.

-Einstimmig


TOP 10.3.4.
Grundschule Wasserkampstraße
Qualität der Raumluft im Container (in der mobilen Unterrichtseinheit)

(Drucks. Nr. 15-1281/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Raumluft in der in dem letzten Sommerferien aufgestellten Container ist zu untersuchen insbesondere hinsichtlich von Gefahrstoffen und ist dem Bezirksrat vor dem Beginn des nächsten Schuljahrs vorzustellen, damit Abhilfe noch rechtzeitig geschaffen werden kann.


-Zurückgezogen


TOP 10.3.5.
Grundschule Wasserkampstraße
Qualität der Raumluft im Container (in der mobilen Unterrichtseinheit)

(Drucks. Nr. 15-1282/2014)

Bezirksratsfrau Ehrlich verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Grundschule Wasserkampstraße
Qualität der Raumluft im Container (in der mobilen Unterrichtseinheit)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die mit Sinnen erfahrbare Wahrnehmung der Raumluft ist für Schülerinnen und Schüler mindestens nicht auf Dauer erträglich. Um diesen Umstand ausreichend zu beleuchten neben den anderen schon diskutierten, ist unverzüglich ein Ortstermin mit dem Bezirksbürgermeister anzuberaumen, in dem alle Fragen und Regelungen von seiten der Verwaltung kompetent beantwortet werden können und zu der alle Bezirksratsmitglieder eingeladen werden.


-Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung an den Kleingärtnerverein Lange-Hop betreffend das Fest zum 30-jährigen Jubiläum

(Drucks. Nr. 15-1284/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Kleingärtnerverein Lange-Hop erhält auf seinen Antrag vom 18. Mai 2014 mit der Ergänzung vom 29. Mai 2014 hin eine Zuwendung für das Fest zum 30-jährigen Jubiläum des Vereins und der Kolonie bei Gesamtkosten von 923,10 Euro
in Höhe von 350,00 Euro.
Das Jubiläumsfest ist eine Veranstaltung, die das Kleingartenwesen im ganzen Stadtbezirk als integralem Teil der Stadtgesellschaft beispielhaft aufzeigen will.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig


TOP 11.2.
Zuwendung an die Pfarrei zu den Heiligen Engeln betreffend das Kirchweihfest
(50 Jahre Pfarrgemeinde)

(Drucks. Nr. 15-1286/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Pfarrei zu den Heiligen Engeln erhält auf ihren Antrag vom 25. Januar 2014 hin eine Zuwendung für das diesjährige Kirchweihfest am 29. Juni 2014 zum 50-jährigen Bestehen der Pfarrgemeinde bei kalkulierten Gesamtkosten von 5.500 Euro
in Höhe von 992,00 Euro.
Das Kirchweihfest ist eine Veranstaltung, die den ganzen Stadtbezirk mit ihren Institutionen und Initiativen einbezieht und die damit die Vielfalt an sozialem Engagement herausstellen wird.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig


TOP 11.3.
Zuwendung an das Stadtteilzentrum KroKuS betreffend den Kronsberger Kunstpfad

(Drucks. Nr. 15-1287/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Stadtteilzentrum KroKuS – Stadtteilkulturarbeit – erhält auf seinen Antrag vom 7. März 2014 hin eine Zuwendung für die teiweise Neuaufstellung und Wiederherrichtung von Kunstobjekten sowie deren Präsentation in einem Leporello/Flyer bei kalkulierten Gesamtkosten von 3550,00 Euro
in Höhe von 1.450,00 Euro
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig


TOP 11.4.
Zuwendung an das Stadtteilzentrum KroKuS betreffend das Ferienprojekt des Spielhauses KroKuLino
(Drucks. Nr. 15-1289/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Stadtteilzentrum KroKuS – Spielhaus KroKuLino – erhält auf seinen Antrag vom 15. April 2014 hin eine Zuwendung für das diesjährige Ferienprojekt (18. bis 29. August 2014) bei Gesamtkosten von 4.330 Euro
in Höhe von 2.630,00 Euro.
Das Ferienprojekt beinhaltet dieses Jahr die selbst gestellte Aufgabe, den Quartierspark Nord kunstvoll zu verschönern. Die Ferienmaßnahme läuft in Abstimmung mit der Betreuungsmaßnahme an der Grundschule an der Feldbuschwende im zweiten Teil der Sommerferien.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig


TOP 11.5.
Zuwendung an das Stadtteilzentrum KroKuS betreffend ein Filmprojekt gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen mit dem Jugendtheater MAXIMAL
(Drucks. Nr. 15-1290/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Stadtteilzentrum KroKuS – Stadtteilkulturarbeit– erhält auf seinen Antrag vom 4. April 2014 hin eine Zuwendung für ein Filmprojekt mit dem Jugendtheater MAXIMAL gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen bei kalkulierten Gesamtkosten von 3.100 Euro
in Höhe von 1.100,00 Euro.
Das Kurzspielfilmprojekt wird ebenfalls unterstützt von der Jugendschutzstelle des Fachbereichs Jugend und Familie.
Es gelten ergänzend die Grundsätze für die Zuwendungsgewährung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode – gültig ab Juli 2013, soweit mit diesem Beschluss nicht abweichende Regelungen getroffen werden.


-Einstimmig


Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 20:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin