Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 12.06.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2014)
Protokoll (erschienen am 27.09.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08- Datum 28.08.2014

PROTOKOLL

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 12. Juni 2014,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
(Bezirksratsherr Hämke) (CDU)
(Bezirksratsfrau Hartmann) (Bündnis 90/Die Bezirksratsherr Herrmann (Gruppe Die Linke und Bezirksratsherr Herrmann) bis 20.06 Uhr/TOP 7.4.1.
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD) ab 18.12 Uhr/TOP 3
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (Gruppe Die Linke und Bezirksratsherr Herrmann)
Bezirksratsfrau Reinckens (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
(Bezirksratsfrau Waase) (CDU)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr.Koch) (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) bis 19.30 Uhr/TOP 7.1.1.

Verwaltung:
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 4.1.2.
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Just (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Presse:
Frau Kaune (Stadtanzeiger Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
(Drucks. Nr. 1126/2014 mit 1 Anlage)

4.1.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1220/2014 mit 3 Anlagen)

5. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

5.1. Mittel für eine Internetseite des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1212/2014)

6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Leerstehende und ungenutzte Gewerbeimmobilien im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1175/2014)

6.2. der SPD-Fraktion
6.2.1. Parken in der Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-1179/2014)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Geplante Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr
(Drucks. Nr. 15-1185/2014)

6.3.2. Fußweg zwischen Marahrensweg und Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1190/2014)

6.3.3. Gelände des geplanten jüdischen Friedhofes in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1192/2014)

6.3.4. Müllentsorgung entlang An der Wollebahn
(Drucks. Nr. 15-1194/2014)


7. A N T R Ä G E

7.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion und der Gruppe Die Linke und Bezirksratsherr Herrmann

7.1.1. Zeitlich begrenztes Parken in der Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1207/2014)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Verkehrsberuhigung Olbersstraße
(Drucks. Nr. 15-1197/2014)

7.2.1.1. Verkehrsberuhigung Olbersstraße
(Drucks. Nr. 15-1197/2014 N1)

7.2.2. Benennung des Hauptweges in der Südlichen Eilenriede nach anerkannter Fledermaus-Schützerin und ehrenamtlicher BUND-Aktivistin Elke Mühlbach
(Drucks. Nr. 15-1199/2014)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern
(Drucks. Nr. 15-1200/2014)

7.3.2. Bessere Überwachung der Verkehrssituation am Standort der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1201/2014)

7.3.2.1. Bessere Überwachung der Verkehrssituation am Standort der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1201/2014 N1)

7.3.3. Bessere Kenntlichmachung und Überwachung der Tempo 30-Zonen
in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1202/2014)

7.3.3.1. Bessere Kenntlichmachung und Überwachung der Tempo 30-Zonen
in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1202/2014 N1)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Abbau der Fahrradständer am Eingang der Eilenriede am Döhrener Turm
(Drucks. Nr. 15-1203/2014)

7.4.2. Optische Aufwertung der Bahnunterführung Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1204/2014)


7.4.2.1. Optische Aufwertung der Bahnunterführung Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1204/2014 N1)

7.4.3. Nachnutzung EXPO-Ost-Gelände
(Drucks. Nr. 15-1205/2014)

7.4.4. Soccer Park Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1206/2014)

7.4.4.1. Soccer Park Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1206/2014 N1)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
8.1. interfraktionell

8.1.1. Zuwendung an die Hip Hop Community e.V. für das Hip-Hop Pfingstfestival
(Drucks. Nr. 15-1208/2014)

8.1.2. Zuwendung an den KKP Döhren-Wülfel für die Ausstellung "Die Braune Falle"
(Drucks. Nr. 15-1209/2014)

8.1.3. Zuwendung an Kindergarten Kleine Gallier für die Anschaffung eines Spielgerätes
(Drucks. Nr. 15-1210/2014)

8.1.4. Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld für das Ausstellen der Baumscheibe vom Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-1211/2014)

9. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 07.11. 2013, am 06.02.2014 und am 13.03.2014 (öffentliche Teile)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsfrau Jakob zog die Drucks. Nr. 15-1200/2014 unter TOP 7.3.1. für die CDU-Fraktion in die Fraktionen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Durchgeführt von 18.05 Uhr bis 18.10 Uhr.
Folgende Themen wurden angesprochen:

Entfernen von Baustellenabsperrungen / Kleine Baustelle Brückstraße
Auf die Frage einer Einwohnerin unter Bezug auf eine kleine Baustelle in der Brückstraße, wer nach der Beendigung einer Baumaßnahme für das Entfernen der Absperrungen zuständig sei, erläuterte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass die jeweilige Baufirma hierfür zuständig ist und die Fachverwaltung kontrolliert.
Bezirksratsherr Sommerkamp wies auf eine Anfrage an die Verwaltung zu der Thematik in der nächsten Bezirksratssitzung hin.

Letzter Nachbarschaftsdialog zum Wasserkraftwerk
Ein Einwohner monierte, dass Gutachten von den Planern selbst erstellt und vorgestellt werden und fragte, ob dies dem Bezirksrat bekannt sei.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verneinte dies. Beim letzten Dialog sei sie verhindert gewesen.
Bezirksratsherr Sommerkamp bestätige, dass das Problem beim letzten Treffen deutlich wurde, bezweifelte die Neutralität und Ergebnisoffenheit und hoffte auf Aufklärung in der nächsten Sitzung.


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Frau Topcu bat die Anwohner/innen, Akteure, Politiker/innen usw. um aktive Beteiligung an dem am 3. Juli 2014 von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der Mensa im Berufsbildungswerk des Annastifts, Wülferoder Straße. 60, stattfindenden Workshops zum Wohnquartier Annastift. Durchgeführt wird der Workshop in Begleitung des Büros Stadt-Land-Fluss aus Berlin auf der Grundlage der Leitidee des Angebotsverfahrens. Die Einladungen hierzu wurden versandt.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf die Terminverschiebung der ursprünglich am 26.06. 2014 geplanten Veranstaltung hin.
Bezirksratsfrau Jakob monierte die kurzfristige und nicht mit den Fraktionen abgestimmte Terminverlegung in dieser wichtigen Angelegenheit, wo es um den Bau von ca. 400 Wohneinheiten gehe. So könne nicht verfahren werden.
Frau Topcu begründete die Terminverschiebung mit dem Fußballspiel Deutschland gegen Amerika i. R. der Fußballweltmeisterschaft und Terminen des Annastifts. Es sei ein Balanceakt, alle Belange zu berücksichtigen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck betonte, dass das Fußballweltmeisterschaftsspiel befürchten lasse, dass Viele dem Workshop am Ursprungstermin ferngeblieben wären, was gerade nicht gewünscht sei.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße
(Drucks. Nr. 1126/2014 mit 1 Anlage)
Ohne Aussprache empfahl der Bezirksrat den Nachfolgegremien dem Antrag zuzustimmen.
Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1793 - Esperantostraße - mit der Vorhabenträgerin, der Firma Seichter GmbH, zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
Einstimmig


TOP 4.1.2.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1220/2014 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsherr Dr. Linde erkundigte sich, ob die Wünsche des Stadtbezirksrates, wie
z. B. frei zu vergebende Grundstücke, Gegenstand des Bebauungsplanes seien.
Herr Dr. Schlesier führte aus, dass das Angebot differenzierte Wohnungsangebote und eine Vielfalt einschließlich frei zu vergebender neun Grundstücke enthalte.
Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Johnsen, erläuterte Herr Dr. Schlesier anhand des Bebauungsplanes, dass Flächenanteile nicht als Bauland zur Verfügung gestellt werden und als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Ziel sei, trotz höherer Dichte akzeptable Einfamilienhausgrundstücke zu erhalten und hierfür z. B. Baugemeinschaften anzusprechen, da z. B. hohe Bäume erhalten bleiben sollen. Der zweigeschossige Teil enthalte das Einfamilienhaus und der eingeschossige Teil könne die Garage oder Nebenräume aufnehmen, die fensterlos seien und aneinander stoßen. Es ergebe sich zwar eine Reihung, die Häuser stoßen aber nicht mit der ganzen Front aneinander.
Bezirksratsherr Sommerkamp interessierte, wie verhindert werde, dass Messegäste das Quartier zuparken und wo die im Plangebiet vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen konkret erfolgen sollen.
Herr Dr. Schlesier wies auf die angemessene Erschließung mit acht Meter breiten Erschließungsstraßen und Wendeplatten hin, die die bestehende Situation verbessere. Das Thema ruhender Verkehr während der Messezeiten könne nicht mit dem Bebauungsplan geregelt werden. Hier seien womöglich Beschilderungen durch die Straßenverkehrsbehörde oder Überwachungsmaßnahmen auch durch die Polizei denkbar. Auf dem Grundstück gäbe es ein umfassendes, großzügiges Baurecht, das auf das damalige Hannover Kolleg zugeschnitten sei. Dieses werde auf die neuen Wohnhäuser reduziert. Was neu dazu komme sei der große grüne Kragen, der dann als Ausgleich funktioniert. In dieser öffentlichen Grünfläche könne, wenn einzelne Bäume im Bereich der Straßen- und Baugrundstücke gefällt werden müssen, vor Ort der Ausgleich nach der Baumschutzsatzung somit in der Nähe des Eingriffs vorgenommen werden. Planungsrechtlich werde damit mehr als notwendig kompensiert.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die Drucksache abstimmen.

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1727 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig


TOP 5.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 5.1.
Mittel für eine Internetseite des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1212/2014)
Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsherrn Glade erläuterte Bezirksratsherr Herrmann, dass er die Webseite erstellt, lediglich die Posting-Gebühr anfalle, es gebe einmalige Kosten für die Registrierung und monatliche Kosten. Der Vertrag sei monatlich kündbar. Zunächst sei beabsichtigt, nach einem Jahr zu klären, ob die Seite weiterhin betrieben werden soll. Aus diesem Grunde sollen zunächst die Kosten für ein Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren erbat Bezirksratsherr Glade Auskunft über die Verantwortlichen der Facebook-Seite des Integrationsbeirates, da er auf einen Eintrag mit CDU-Werbung gestoßen sei und er davon ausging, dass der Integrationsbeirat sich politisch neutral verhalte. Bezirksratsherr Herrmann antwortete, dass aktuell drei Personen administrativen Zugriff auf diese Seite besitzen. Die Beiträge seien nach seiner Kenntnis politisch neutral gehalten. Ihm sei nicht bekannt, dass jemand Werbung für die CDU mache.

Ratsfrau Dr. Matz fühlte sich persönlich angesprochen, da sie sich als „Freund des Integrationsbeirates“ registrieren lassen habe, Freunde miteinander vernetzt seien und sehen könnten, was die anderen Freunde generell alles anstellen. Sie stehe für die CDU, poste auch etwas für sie, was dann auch auf den Seiten der Freunde erscheine.

Bezirksratsfrau Jakob erläuterte, dass auf der ersten öffentlichen Seite des Integrationsbeirates keine politischen Themen zu finden seien. Diese solle auch Integrationsthemen vorbehalten sein. Unter den derzeit 190 Freunden gebe es sicherlich politische Menschen aller Parteien. Und insofern kann auf deren Seiten zugegriffen werden, wo sicherlich auch Beiträge über Politik vorhanden seien. Dies lasse sich nicht verhindern. Die Behauptung von Bezirksratsherrn Glade sei insofern problematisch.

Bezirksratsherr Herrmann bestätigte, dass zurzeit keine politische Werbung auf der Facebook-Seite des Integrationsbeirates vorhanden sei. Ob sie evtl. inzwischen wieder gelöscht wurde, könne er momentan nicht sehen.

Nach einem Hinweis von Bezirksratsherrn Schade, dass es sich wohl nicht um ein Posting der Internetseite des Integrationsbeirates selbst handele, sondern ein Kandidat der CDU für das Amt des Regionspräsidenten den Link „gefällt mir“ gesetzt habe, äußerte Bezirksratsherr Hermann, dass es um einen sogenannten gesponserten Link gehe, der nicht auf der Seite des Integrationsbeirates gepostet wurde und nach seiner Ansicht kein Diskussionsgegenstand sei sollte.

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden bis zu 100,00 € für das Einrichten einer Internetseite des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel zur Verfügung gestellt.
Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Leerstehende und ungenutzte Gewerbeimmobilien im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1175/2014)
Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
Im Stadtbezirk gibt es mehrere Gewerbeimmobilien, die nicht mehr genutzt werden. Durch die Nichtnutzung sind sie dem schleichenden Verfall preisgegeben. Als Beispiel zu nennen sind hier Teile des Fabrikgeländes "Am Eisenwerk" in Wülfel und das Firmengelände der ehemaligen Schiemann-Werke an der Hildesheimer Straße mit umfangreichen Verwaltungs- und Produktionsgebäuden. Durch die nicht vorhandene gewerbliche Weiternutzung entgehen der Stadt Hannover Gewerbesteuereinnahmen. Gleichzeitig fehlt dringend benötigter und bezahlbarer Wohnraum im Stadtgebiet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sucht die Verwaltung im Falle nicht genutzter Gewerbeimmobilien den Kontakt mit den Eigentümern, um möglichst eine Weiternutzung (z.B. durch Vermietung/Verpachtung/Verkauf) zu bewirken und mit den Eigentümern zusammen Nachnutzungskonzepte zu entwickeln?
2. Bestehen Überlegungen in der Verwaltung, im Rahmen solcher Nachnutzungsstrategien auch die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum (z.B "Loftwohnungen") in Betracht zu ziehen?
3. Gibt es Beispiele aus der Vergangenheit, wo durch die Initiative der Landeshauptstadt Hannover eine Weiternutzung/Nachnutzung von Gewerbeimmobilien bereits erfolgreich in die Wege geleitet werden konnte?

Frau Mewes beantwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung nimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kontakt insbesondere mit Eigentümern von Gewerbeimmobilien mit großer Bedeutung für den Standort auf. Hierbei werden Möglichkeiten der Entwicklung erläutert und bei Interesse Kontakte zu potentiellen Nutzern und Interessenten hergestellt. Das Portal „free“ der IHK, das von der Stadt unterstützt wird, bietet hierbei eine online-Möglichkeit der Zusammenführung von Nutzern und Anbietern.
Die Entwicklung von Nachnutzungskonzepten wird wegen des erheblichen Aufwands nur im Einzelfall zusammen mit den Eigentümern bei Immobilien von erheblicher Standortbedeutung durchgeführt. Die Begleitung der Entwicklung von Nachnutzungskonzepten mit Instrumenten der Bauleitplanung und Stadtentwicklungsplanung ist laufendes Geschäft der Verwaltung.
Zu 2.:
Die Nutzung von gewerblich genutzten Immobilien und Grundstücken für Wohnzwecke wird in der Regel geprüft. Beispiele für eine solche Umwandlung bestehen an unterschiedlichen Standorten, z.B. in Linden. In planungsrechtlich festgesetzten Gewerbegebieten ist das Wohnen nicht zulässig. Sollte das Planungsziel „ Gewerbe „ zugunsten von Wohnen aufgegeben werden, müsste dazu der betreffende Bebauungsplan geändert werden.
Zu 3.:
In Döhren-Wülfel wurden mithilfe der Verwaltung z.B. Flächen und Gebäude der ehem. Döhrener Wolle, des ehem. Betriebshofs der Stadtwirtschaft am Marahrensweg und das Gelände der ehem. AOK Niedersachsen in der Kolumbusstraße nach- bzw. umgenutzt.
Die Verwaltung hat beispielsweise das Projekt „Dress Up“ in der Deisterstraße in Linden initiiert und gefördert, bei dem in Zusammenarbeit mit privaten Immobilieneigentümern Existenzgründern leerstehende Gewerbeimmobilien zur strukturellen Gebietsentwicklung vermittelt worden sind.
Die Entwicklung des hanomag-Geländes ist auch unter maßgeblicher Unterstützung durch die Verwaltung ermöglicht worden.

Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen, antwortete Frau Mewes, dass die Verwaltung nur tätig werden könne, wenn der private Eigentümer an die Verwaltung herantritt. Erst wenn seine Bereitschaft vorliege, könne eine Verbindung zu anfragenden Interessenten hergestellt werden, die dann womöglich zu einem Erfolg führe.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Parken in der Thurnithistraße
(Drucks. Nr. 15-1179/2014)
Bezirksratsherr Glade stellte die Anfrage.
Sachlage:
In der Thurnitistraße gibt es in Fahrtrichtung Peiner Straße mehrere extra angelegte und entsprechend ausgeschilderte Parkbuchten. Zwischen diesen Parkbuchten gibt es jeweils kurze Strecken, an denen kein Parken möglich ist. Zu regelmäßig wiederkehrenden Zeiten ist allerdings zu beobachten, dass AutofahrerInnen vor diesen nicht zum Parken vorgesehenen Strecken ihre Fahrzeuge als Alternative direkt auf der Straße abstellen; vermutlich, um das nahe gelegene Hannover-Kolleg zu besuchen. Hierdurch kommt es des Öfteren zu gefährlichen Situationen, weil die Straße durch die parkenden Autos an mehreren Stellen und über längere Strecken entsprechend nur einspurig passierbar ist, und Fahrzeuge unvorhergesehen frontal aufeinander zufahren.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der o.g. Umstand bekannt?
2. Sehen wir das richtig, dass die direkt auf der Straße stehenden Fahrzeuge sich allesamt im Halteverbot befinden?
3. Wenn dies so ist: Welche Möglichkeiten wird die Verwaltung ergreifen, um die Situation dauerhaft zu entschärfen?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Der Verwaltung ist der Umstand bekannt.
Zu 2.:
Es trifft nicht zu, dass die Fahrzeuge im Haltverbot parken, da dort keine Haltverbotsbeschilderung vorhanden ist und kein gesetzliches Parkverbot besteht. Die Fahrzeuge parken – derzeit ordnungsgemäß – am Fahrbahnrand.
Zu 3.:
Die Verwaltung wird in den beiden Bereichen in der Thurnithistraße wo außerhalb der Parkbuchten am Fahrbahnrand geparkt wird, eine Haltverbotsbeschilderung installieren.

Bezirksratsfrau Jakob erachtete die Verkehrssituation nicht als störend oder gar gefährlich und fragte, welche Alternativen die Verwaltung zu den wegfallenden Parkmöglichkeiten sehe.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies auf Parkmöglichkeiten im Bereich der Firma medimax.
Bezirksratsherr Geburek meinte, dass seit Jahren dort geparkt werde und mit etwas Rücksichtnahme und Geschwindigkeitsreduzierungen keine gefährdenden Situationen entstehen.
Frau Mewes stellte eine Kontaktaufnahme zur Straßenverkehrsbehörde in Aussicht, um die Umsetzung zunächst zurückzustellen. Ggf. könnten dann für die nächste Sitzung Anträge hierzu vorbereitet werden.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, wieso die Verwaltung bereits auf eine Anfrage hin tätig werde.
Frau Mewes führte aus, dass die Straßenverkehrsbehörde aufgrund der geschilderten Gefahrensituation dies entschieden habe und anordnend tätig geworden sei.


Protokollhinweis:
Gemäß § 45 Abs. 3 StVO bestimmen die Straßenverkehrsbehörden wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Dies ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.
Nach Prüfung der Verkehrssituation in der Thurnithistraße und nach dem Aufstellen von Haltverbotsschildern ist der Verkehrsablauf jetzt viel besser geworden. Fahrzeuge parken ordnungsgemäß in den Parkbuchten der Thurnithistraße. Dabei werden auch die Parkbuchten genutzt werden, die einige Meter weiter entfernt gelegen sind.
Durch die Haltverbotsbeschilderung wird erreicht, dass jetzt in der Thurnithistraße beidseitig nur in den Parkbuchten geparkt werden darf. Für die gegenüberliegende Straßenseite (Ostseite) bestand diese Beschilderung und Regelung bereits länger. Von daher bleibt die neu aufgestellte Beschilderung bestehen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Geplante Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr
(Drucks. Nr. 15-1185/2014)

Bezirksratsfrau Jakob trug folgende Anfrage vor.
Am 8. Mai 2014 fand ein weiterer Bürgerdialog zur geplanten Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr statt. Dort wurde der Entwurf des fischerei- und wassertechnischen Gutachtens vorgestellt. Aus den dazu erfolgten Stellungnahmen der verschiedenen Experten war zu entnehmen, dass die Anlage in der Form nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Sie waren daher der Meinung, dass die Anlage in der vorgestellten Form nicht genehmigungsfähig sei, da der Schaden für die Fische zu groß sei. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN Kernforderung Wasserkraft) schreibt am 17.03.2014 unter anderem, dass bei Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 1 MW „eine wirtschaftliche Betriebsführung bei gleichzeitiger Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen nicht möglich erscheint.“ Auch sei der Beitrag dieser Anlagen insgesamt zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes eher als klein zu sehen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Ergebnis der Anhörung zum Entwurf des Gutachtens und den Ausführungen der Experten?
2. Ist die Verwaltung das o.g. Schreiben des BfN vom 17.03.2014 zu den „Kernforderungen Wasserkraft“ bekannt und werden die dort geäußerten Hinweise bei weiteren Vorgehen zukünftig berücksichtigt?
3. Sind schon Gelder an den Investor oder Gutachter geflossen?

Herr Just antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung sieht sich darin bestätigt, dass die Planung mit äußerster Sorgfalt vorangetrieben werden muss, damit die geplante Wasserkraftanlage insbesondere den hohen Anforderungen des Naturschutzes und der Fischereiwirtschaft genügen kann.
Zu 2.:
Die zitierten „Kernforderungen“ des BfN vom 17.03.2014 sind im engen Kontext der Pressemeldung des Amtes vom 21.03.2014 zu sehen: Es handelt sich um die inhaltlich bekannte Position und fachliche Meinung einer Bundesbehörde (einvernehmlich mit dem Angelfischerverband DAFV), die diese in damals anstehende politische Entscheidungen einspeisen wollte. Die Auffassung des Bundesamtes, dass die ökologischen Auswirkungen einer neu gebauten Wasserkraftanlage „in keinem Verhältnis zur erzeugten Energiemenge und der erzielten CO2- Minderung“ stünden, war verbunden mit der Forderung, die Einspeisevergütung für Wasserkraftanlagen unter 1 MW mit der EEG-Novelle zum
1. August 2014 zu streichen. Dieser Forderung ist die Große Koalition in ihrem
Gesetzentwurf aber nicht gefolgt.
Die Frage der Verträglichkeit der in Döhren geplanten Wasserkraftanlage mit den maßgeblichen rechtlichen Anforderungen ist als Einzelfall im dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren zu klären.
Zu 3.:
Die Landeshauptstadt Hannover hat bisher keine solchen Zahlungen geleistet. Die Gutachter werden vom Investor bezahlt.

Herr Just ergänzte, dass man sich zurzeit mit dem Bürgerschaftsdialog im Vorverfahren vor dem Planfeststellungsverfahren befinde. Der Investor werde, falls es nach der Bearbeitung der Neuerungen aus dem letzten Bürgerschaftsdialog erforderlich sei, einen weiteren Bürgerschaftsdialog durchführen. Das Planfeststellungsverfahren könne evtl. im November dieses Jahres beginnen, sofern dem Land die Gutachten vorliegen. Derzeit existieren lediglich Entwürfe.

Bezirksratsherr Johnsen stellte die Nachfrage, ob der Investor, wie auf dem letzten Bürgerschaftsdialog zugesagt, die technisch maximale Möglichkeit von 9 bis 10 mm für den Fischrechen inzwischen geprüft habe. Herr Just antwortete, den genauen Sachstand nicht zu kennen und regte an, dass Herr Konerding aus dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün in die nächste Bezirksratssitzung kommt, um offen gebliebene Fragen zu beantworten. Herr Konerding habe sich bereits im Vorfeld hiermit einverstanden erklärt.

Bezirksratsherr Schade fragte unter Bezug auf die Antwort zu Frage 2, ob in der Argumentation zur Wasserkraftanlage berücksichtigt sei, dass der größte Eingriff in die Natur die Aufstauung des Flusses sei, die es bereits seit Jahrhunderten gäbe. Herr Just verwies auf die Vertretungssituation und die seit dem Ratsbeschluss im Jahr 2010 stattgefundenen Vorgänge zu dem Vorhaben und meinte, dass diese Frage ebenfalls von Herrn Konerding beantwortet werden sollte.

Bezirksratsherr Sommerkamp betonte, dass aus ökologischer Sicht gravierend sei, was hinter dem Wehr mit dem ökologisch wertvollen Bereich passiere. Problem sei z. B. die vorhandene Sandbank als Biotop und Lebensraum für Fische, die dort ablaichen. Die Folgen einer Veränderung der Strömung würden sich erst nach dem Bau herausstellen. Dann sei es für die Natur zu spät. Befürchtung vieler Betroffener sei, dass Fakten zur Zukunft und weiteren Entwicklung des Flusses geschaffen werden, die ökologisch nicht abzusehen seien.

Auf die Frage von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, ob Herr Konerding in die nächste Bezirksratssitzung eingeladen werden solle, vertrat Bezirksratsfrau Jakob die Auffassung, dass vielmehr Vertreter/innen des BUND und des NABU befragt werden sollten. Herr Konerding sei Moderator und kein Experte. Bürger/innen hätten geglaubt, sich in einem ergebnisoffenen Bürgerdialog aktiv beteiligen zu können und seien enttäuscht. Gutachter würden vom Investor beauftragt und insofern kämen an deren Objektivität Zweifel auf.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass eine entsprechende Anhörung gesondert beschlossen werden müsse.

Die Frage von Bezirksratsfrau Jakob, ob es zutreffe, dass Finanzmittel weder an den Investor noch an Gutachter geflossen seien, wurde von Herrn Just bejaht.

Bezirksratsherr Schade meinte, dass die Sandbank sich auch in der derzeitigen Situation ständig verändere und diese Punkte im Planfeststellungsverfahren geklärt würden und wollte wissen, ob dies der Fall sei. Herr Just bestätigte die Auffassung. Was ausschlaggebend für die Veränderungen der Sandbank sei, würden von jeder Seite anders beurteilt.

Bezirksratsherr Geburek sprach sich ebenfalls für die von Bezirksratsfrau Jakob angeregte Anhörung aus. Seine Auffassung nach dem Besuch des letzten Bürgerschaftsdialogs sei, dass die Bedenken der Anlieger und Beteiligten nicht ausreichend Gehör finden. Es werde seit fünf Jahren „herumgeeiert“. Der Investor selbst käme zu keinem vernünftigen Ergebnis.
Herr Just verwies in diesem Zusammenhang auf die Protokolle des Bürgerschaftsdialogs. Das Protokoll des letzten Bürgerschaftsdialogs werde derzeit erstellt und anschließen im Internet einzusehen sein.

Protokollhinweis:
Das Protokoll ist inzwischen erstellt und steht in abgestimmter Version im Internet.

Bezirksratsfrau Jakob interessierte, wie die Verwaltung die Kritik der Vertreterin des BUND im letzten Bürgerschaftsdialog bewerte, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen für Gewässer im Bereich der Weser im Planungsentwurf nicht berücksichtigt worden seien und bat ggfs. um eine schriftliche Stellungnahme hierzu.

Protokollantwort:
Der Nachbarschaftsdialog ist ein Austausch im Vorfeld und außerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Die darin geäußerten Informationen, fachlichen Bewertungen und Meinungen können wertvolle Hinweise darauf geben, wie die Planung ggf. zu verbessern ist, um sie den gesetzlichen Anforderungen anzupassen, soweit dies nicht der Fall sein sollte. Im konkreten Fall hat der Investor den Hinweis aufgenommen und wird eine bauliche Alternative prüfen. Sofern aufgrund dieser Prüfung die Planung verändert wird, wird das Ergebnis in einem weiteren Nachbarschaftsdialog vor dem Planfeststellungsverfahren vorgestellt.

Bezirksratsherr Johnsen fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Fischereiverband beim vorletzten Treffen signalisiert habe, unabhängig von der Planung auf jeden Fall Klage gegen das Wasserkraftwerk einzureichen. Herr Just wies darauf hin, dass er in dieser Sitzung Dialogsitzung nicht anwesend war.

Protokollantwort:
Schon Anfang 2011 hat der heutige Vorsitzende des Fischereivereins Hannover erklärt, in jedem Fall über den Landessportfischereiverband gegen die Genehmigung eines Wasserkraftwerks in der Döhrener Leine klagen zu wollen. Der Wunsch nach rechtlicher Überprüfung der wasserrechtlichen Entscheidung ist somit der Verwaltung und dem Investor seit langem bekannt.

TOP 6.3.2.
Fußweg zwischen Marahrensweg und Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1190/2014)
Bezirksratsherr Geburek stellte die Anfrage.
Der Bezirksrat hat in der Bezirksratssitzung am 12.12.2013 einstimmig beschlossen, den Fußweg zwischen dem Marahrensweg und der Hildesheimer Straße zu sanieren. Eine Antwort der Verwaltung hat es bisher nicht gegeben. Bislang konnte nur festgestellt werden, dass bis auf ein paar Schaufeln Asphalt auf dem Fußweg nichts passiert ist. Dies reicht allerdings nicht aus. Der Fußweg ist immer noch in einem desolaten Zustand und für mobilitätseingeschränkte Menschen ein großes Problem.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wird die Verwaltung den Fußweg zwischen Marahrensweg und der Hildesheimer Straße sanieren?
2. Wenn ja, wann wird mit der Sanierung begonnen?
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:
Die Sanierung des Gehweges hat bereits begonnen und wird bis Ende Juni 2014 abgeschlossen.


TOP 6.3.3.
Gelände des geplanten jüdischen Friedhofes in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1192/2014)
Bezirksratsherr Sommerkamp trug die Anfrage vor.
Auf dem Gelände des geplanten jüdischen Friedhofs in der Seelhorst sind großflächig Hecken und Büsche gerodet worden. Diese Rodung wurde in der besonders geschützten Brut- und Setzzeit vorgenommen. Der Grund für die Fällungen soll eine geplante Bodenuntersuchung sein. Schon jetzt ist aufgrund des Eingriffs in die Natur zu beobachten, dass die dort bisher vorkommenden Nachtigallen verschwunden sind. Andere Tierarten werden ebenso betroffen sein, so dass der Eingriff bereits schon jetzt negative Auswirkungen auf die dort lebende Tierwelt hat.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welches sind die Gründe dafür, dass ein Teil des Geländes in der geschützten Brut- und Setzzeit gerodet worden ist?
2. Wird die Verwaltung durch geeignete ökologische Maßnahmen auf dem Gelände, den Eingriff wieder ausgleichen?
Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung war gezwungen, auf Grund des hohen Termindrucks bei den Kaufvertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinde, die noch ausstehenden Altlasten- und Kampfmitteluntersuchungen im Mai dieses Jahres ausführen zu lassen. Die geomagnetischen Sondierungen und Georadar-Untersuchungen können nur aussagekräftige Messergebnisse erreichen, wenn die Störfaktoren auf ein unbedingt erforderliches Maß reduziert werden. Nach der daran anschließenden Kampfmittelräumung kann die Fläche zum Verkauf freigeben werden. Allerdings war die Fläche im Wesentlichen bereits zum 1.3.2013 von einzelnen Gehölzen und Brombeergebüschen geräumt worden, sodass jetzt der spontane Frühjahrsaufwuchs und Gehölze, die den Abbau der Grundstückseinfriedung behinderten, entfernt werden mussten. Vor Beginn der Arbeiten wurde das Gelände auf eventuell vorhandene Aufzuchtplätze überprüft. Für die Beseitigung einer mehrstämmigen Weide lag eine Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung vor.
Zu 2.:
Da die Fläche für einen Bestattungsort der Jüdischen Gemeinde genutzt werden soll, sind auf der Fläche keine Möglichkeiten zum Ausgleich durch Bepflanzung gegeben. Die Jüdische Gemeinde beabsichtigt aber eine Einfassung des Grundstückes mit einer freiwachsenden Hecke, sodass in ausreichendem Umfang Nist- und Brutplätze geschaffen werden. Die Ersatzbäume für die Weide werden auf dem Friedhof Seelhorst gepflanzt.

Auf Nachfragen von Bezirksratsherrn Sommerkamp erläuterte Frau Mewes, dass die eingesetzten Geräte sehr sensibel seien, kleine Sträucher und auch der Erdwall mit der von selbst aufgegangenen Weide entfernt werden mussten, um zu brauchbaren Ergebnissen zu gelangen. Untersuchungen laufen seit wenigen Tagen. Bislang sei lediglich Metallschrott, wie z. B. Rohre, aber keine Munition oder andere Kampfmittel gefunden worden. Das endgültige Ergebnis der Untersuchung läge noch nicht vor.


TOP 6.3.4.
Müllentsorgung entlang An der Wollebahn
(Drucks. Nr. 15-1194/2014)
Bezirksratsherr Geburek stellte folgende Anfrage:
Auf dem Grünstreifen entlang der Straße An der Wollebahn, der Holthusenstraße und dem Üstra-Gelände befindet sich eine große Menge Müll. Im vergangenen Jahr wurde dazu bereits eine Anfrage gestellt. Leider hat sich bis heute an der Situation nichts geändert.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Was hat das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer ergeben?
2. Welche Lösung wurde vorgeschlagen?
3. Hat die Verwaltung die Möglichkeit den Grundstückseigentümer zur Sauberkeit zu verpflichten?
Frau Mewes informierte, dass die Anfrage zuständigkeitshalber an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zur Beantwortung weitergeleitet wurde und aha Folgendes mitteilte:
Zu 1.:
Im September 2013 gab es einen telefonischen Kontakt mit dem Grundstückseigentümer. In diesem Gespräch bat ein Mitarbeiter von aha, den Grünzug, der Bestandteil des Grundstücks ist, im Rahmen der Kampagne „Hannover sauber“ zu reinigen. Es wurde eine wohlwollende Prüfung zugesagt.
Zu 2.:
In dem Gespräch wurde von aha vorgetragen, dass eine Reinigung der Grünfläche ein- bis zweimal im Jahr ausreichend sein sollte.
Zu 3.:
Die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt Hannover regeln die Reinigung öffentlich gewidmeter Flächen im Stadtgebiet. Auf Privatflächen sind sie nicht anwendbar. Es gibt für die Verwaltung keine rechtliche Möglichkeit, eine Anweisung zur Reinigung einer privaten Fläche an den Grundstückseigentümer zu erteilen. Geht von dieser Fläche eine öffentlich-rechtliche Gefahr aus, wird die Untere Abfallbehörde der Region tätig, die den Grundstückseigentümer zur Beseitigung der Gefahr auffordern kann. Eine Gefahr konnte von uns bisher nicht festgestellt werden. aha wird den Grundstückseigentümer noch einmal in schriftlicher Form bitten, den Grünstreifen im Zuge der Kampagne „Hannover sauber“ zu reinigen.

Auf Nachfragen von Bezirksratsherrn Schade, Bezirksratsfrau Jakob und Bezirksratsherrn Dr. Linde führte Frau Mewes aus, dass z. B. eine Gefahr von dem Grundstück ausgehen könnte, wenn Lebensmittelreste Ratten anziehen. Nur dann, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestünde, wäre die Region Hannover rechtlich befugt, Maßnahmen von privaten Grundstückseigentümern zu fordern.
Im angesprochenen Fall habe aha zugesagt, erneut Kontakt zu dem privaten Grundstückeigentümer aufzunehmen.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und der Gruppe Die Linke und Bezirksratsherr Herrmann

TOP 7.1.1.
Zeitlich begrenztes Parken in der Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-1207/2014)
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsherr Hermann führte aus, dass er den Antrag ablehne, weil hierdurch Viele durch eine Begrenzung der verbliebenen Parkmöglichkeiten leiden müssten. Dies könne keine Lösung für das Unvermögen der Verwaltung sein, dass sie bei dem Umbau der Straße gezeigt habe. Vor einer Umsetzung des Antrages müssten im Rahmen der Bürgerbeteiligung alle Anwohner/innen der Abelmannstraße und nicht nur wenige Geschäftsinhaber beteiligt werden.

Bezirksratsfrau Jakob bedauerte die Ausführungen ihres Vorredners. Der Antrag bedeute eine kurzfristige Lösung für die Geschäftsinhaber, die diese dringend benötigen. Es war vom Bezirksrat nicht beabsichtigt, dass in dem Bereich Parkplätze entfallen. Bezirksratsfrau Jakob erläuterte das Zustandekommen des Umbaus, der zu dieser misslichen Situation führte und verdeutlichte, dass der Bezirksrat durch diesen Antrag seine Forderung an die Verwaltung, die Situation grundlegend zu ändern, nicht aus den Augen verliere. Der Antrag sei richtig und werde von den anderen Bezirksratsmitgliedern unterstützt.

Bezirksratsherr Dr. Linde betonte, dass Demokratieverständnis und Bürgerbeteiligung nicht beinhalten, dass vor jedem Antrag eine umfassende Bürgerbefragung stattfinden müsse. Der Bezirksrat sei ein repräsentatives Gremium, das nach seiner Auffassung frei im Sinne der Allgemeinheit entscheiden könne.

Nachdem Bezirksratsherr Johnsen einwandte, dass Bezirksratssitzungen öffentlich seien und nunmehr aufgrund des Sachverhaltes gehandelt werden müsse, Bezirksratsherr Herrmann hervorhob, dass es lediglich um die wirtschaftlichen Interessen von drei Geschäftsleuten gehe, ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den Antrag abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in der Abelmannstraße vor dem Geschäft Kondla (Richartzstraße 2 /Ecke Abelmannstraße) in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, bei mindestens zwei Parkplätzen die Parkzeit auf eine Stunde begrenzt werden kann. Die gleiche zeitliche Begrenzung der Parkdauer ist bei zwei bis vier Parkplätzen auf der nördlichen Seite der Abelmannstraße vor der Einmündung der Landwehrstraße zu prüfen.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


TOP 7.2.1.
Verkehrsberuhigung Olbersstraße
(Drucks. Nr. 15-1197/2014)
Ersetzt durch Neufassung

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier trug den Antrag aus der Drucksache Nr. 15.1197/2014 vor und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jakob betonte, dass die geschilderte Verkehrssituation vor allen Schulen und Kindertagestätten bestehe und von den Eltern, die ihre Kinder dort hinbringen, selbst verursacht werde. Da nicht überall Einbahnstraßen eingerichtet werden sollten, lehne ihre Fraktion den Antrag ab. Zudem müssten im vorliegenden Fall zunächst die Auswirkungen auf die anderen Straßen geprüft werden. Ihre Fraktion würde dem Antrag zustimmen, wenn der Passus über die Einbahnstraßenreglung gestrichen würde. Bezirksratsfrau Jakob regte an, dass die Polizei vermehrt die Eltern in den Morgenstunden auf ihr eigenes Fehlverhalten und die Gefährdung ihrer Kinder hinweisen sollte. Des Weiteren sei der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt benannt.

Bezirksratsherr Glade sagte, dass er den Ausführungen seiner Vorrednerin zu anderen Einrichtungen nicht folgen könne und verwies auf unterschiedliche Gegebenheiten. Da sich die Schulsituation nach den Sommerferien ändere, wären Baumaßnahmen zunächst nicht opportun. Seine Fraktion unterstütze den vorliegenden Antrag.

Bezirksratsherr Sommerkamp monierte, dass eine Minderheit sich als Verkehrsrowdys benehme und eine Mehrheit hierunter leiden solle. Die Belastung der betroffenen Anlieger/innen würde in keinem Verhältnis zum erwarteten Erfolg stehen.

Bezirksratsherr Milkereit begründete die Ablehnung des Antrages durch seine Gruppe damit, dass die Kinder nicht vor ihren Helikopter-Eltern geschützt werden müssten und im Übrigen das Wesentliche bereits ausgeführt sei.

Bezirksratsherr Schade hoffte, dass sich die Verkehrssituation ab September verbessere, da die Kardinal-Bertram-Schule mit ihrem überregionalen Einzugsbereich den Schulstandort verlasse. Grundsätzlich sei er insbesondere aus ökologischer Sicht gegen Einbahnstraßen, da sie zu Beschleunigungen des Verkehrs, zu Umwegen und mehr Abgasen führten. Da es sich bei Verkehrsregelungsmaßnahmen um kein Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates handele und die Verwaltung das Sagen habe, regte er an, den Einbahnstraßen-Vorschlag aus dem Antrag zu nehmen.

Bezirksratsherr Geburek äußerte kein Verständnis für eine Einbahnstraßenregelung, da sie andere Straßen belasten würde und regte ein Einwirken auf die Schule an, die Eltern anzusprechen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies auf vielfache Aktionen der Schulen, wie z. B. das Überreichen saurer Zitronen an sich verkehrswidrig verhaltende Autofahrer/innen.

Bezirksratsfrau Jakob befürchtete ein Umsetzen der Einbahnstraßenregelung durch die Verwaltung, obwohl auch Teile der SPD diese nicht wünschen. Es sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, was der Bezirksrat von der Verwaltung erwartete.

Bezirksratsherr Hunger hob hervor, dass die Anwohner/innen bereits jetzt allmorgendlich durch das Verhalten der Eltern frustriert seien und sicherlich eine Einbahnstraßenregelung nicht befürworten würden.

Bezirksratsfrau Reinckens unterstütze die Aussage ihres Vorredners und meinte, dass durch die Herausnahme des einen Satzes sicherlich eine einvernehmliche Beschlussfassung erreicht werden könnte.

Bezirksratsherr Schade unterstrich, dass die Verwaltung für Verkehrslenkungsmaßnahmen zuständig sei und er den Antrag so verstehe, dass die Verwaltung zunächst Maßnahmen prüfen solle und ggf. eine Einbahnstraßenlösung in Betracht käme.

Bezirksratsherr Johnsen erklärte für seine Fraktion, den letzten Satz des Antrages zu streichen.
Anschließend ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die Neufassung des Antrages abstimmen - s. TOP 7.2.1.1.- Drucks. Nr. 15-1197/2014 N1.

TOP 7.2.1.1.
Verkehrsberuhigung Olbersstraße
(Drucks. Nr. 15-1197/2014 N1)
Diskussion s. TOP 7.2.1.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die Olbersstrasse für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer verkehrssicherer und gefahrfreier zu gestalten. Gegebenenfalls ist eine Einbahnstraße von der Hermann-Guthe-Str. in Richtung Wesselstraße einzurichten.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.2.
Benennung des Hauptweges in der Südlichen Eilenriede nach anerkannter Fledermaus-Schützerin und ehrenamtlicher BUND-Aktivistin Elke Mühlbach
(Drucks. Nr. 15-1199/2014)
Bezirksratsherr Johnsen trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Weg in der Eilenriede zwischen Döhrener Turm und Mainzer Straße gemäß der Verwaltungsentscheidung Nr. 15-2478/2013 nach „Elke Mühlbach“ zu benennen und das entsprechende Verfahren für die Namensgebung einzuleiten.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion
TOP 7.3.1.
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern
(Drucks. Nr. 15-1200/2014)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 7.3.2.
Bessere Überwachung der Verkehrssituation am Standort der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1201/2014)
Ersetzt durch Neufassung

Bezirksratsfrau Reinckens trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.
Nach Anregung von Bezirksratsfrau Jakob änderte die antragstellende SPD-Fraktion das Wort "überwachen" in "kontrollieren".
Anschließend ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die Neufassung des Antrages unter TOP 7.3.2. abstimmen.

TOP 7.3.2.1.
Bessere Überwachung der Verkehrssituation am Standort der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule in Döhren
(Drucks. Nr. 15-1201/2014 N1)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizei kurzfristig die Verkehrssituation rund um die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule (HWO) sowie Kardinal-Bertram-Schule (KBS), speziell zu den Schulanfangs- und –Endzeiten zu überwachen kontrollieren und auf die Einhaltung der gültigen Verkehrsregeln zu drängen.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.3.3.
Bessere Kenntlichmachung und Überwachung der Tempo 30-Zonen in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1202/2014)
Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.3.3.1.
Bessere Kenntlichmachung und Überwachung der Tempo 30-Zonen in der Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-1202/2014 N1)

Bezirksratsherr Schade trug die Neufassung des Antragstextes vor und begründete den Antrag Sinne der Drucksache.
Bezirksratsherr Sommerkamp wies auf die bereits mehrfach vorhandene Beschilderung zur 30-km/h Geschwindigkeitsbegrenzung hin meinte, dass es vielmehr eines neuen Verkehrskonzeptes bedürfe, wenn das neue Baugebiet fertiggestellt sei. Alles andere sei Stückwerk.
Bezirksratsherr Glade hob hervor, dass es sich um einen Prüfauftrag und eine kurzfristige Lösung aufgrund der Äußerung einer Anwohnerin in einer Einwohnerfragestunde handele. Ein umfangreiches Konzept bedürfe Zeit und Finanzmittel.
Bezirksratsfrau Jakob nahm Bezug auf Geschwindigkeitsüberprüfungen in dem Gebiet, die nicht auffällig waren und bat die Verwaltung, die Ergebnisse noch einmal zur Verfügung zu stellen. Ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Protokollhinweis:
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen im Wülfeler Bruch können der Drucks. Nr. 15-2462/2013 S1 entnommen werden.

Bezirksratsherr Schade regte an, den Vorschlag von Bezirksratsherrn Sommerkamp hinsichtlich einer Konzepterstellung zur Verkehrslenkung zur gegebenen Zeit gemeinsam aufzugreifen.

Bezirksratsherr Dr. Linde bezweifelte, dass die Kapazitäten für Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen angesichts vieler Forderungen ausreichen. Seine Fraktion werde dem Antrag trotzdem zustimmen.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den geänderten Antrag abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, aus aktuellem Anlass die Kenntlichmachung der ausgewiesenen Tempo 30-Zonen in der Seelhorst, insbesondere in den Straßen „Peiner Straße“, „Wülfeler Bruch“ sowie „Vor der Seelhorst“, kurzfristig zu überprüfen und ggfs. zu erneuern. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit die vorhandene Kenntlichmachung noch ausreichend ist oder ob punktuell Erweiterungen notwendig sind. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, den fließenden Verkehr in den genannten Straßen stärker zu überwachen kontrollieren und über einen längeren Zeitraum Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.
Einstimmig


TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Abbau der Fahrradständer am Eingang der Eilenriede am Döhrener Turm
(Drucks. Nr. 15-1203/2014)
Bezirksratsherr Sommerkamp trug den Antrag einschließlich Begründung vor.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier nannte die Umsetzung wegen der relativ geringen Anschaffungskosten von Fahrradbügeln wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal sie an dieser Stelle wahrscheinlich noch benötigt werden. Deshalb lehne ihre Fraktion den Antrag ab.

Bezirksratsherr Milkereit schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an.

Bezirksratsherr Sommerkamp argumentierte, dass der Arbeitsaufwand gering sei und die Fahrradbügel da wo Bedarf sei, wie z. B. an Haltestellen und vor Einrichtungen, allen zu Gute käme.

Bezirksratsherr Hunger wies auf eine starke Nutzung der Fahrradständer von Besuchern der Gaststätte in den Abendstunden hin. Hierdurch werde verhindert, dass Fahrräder an der Mauer abgestellt werden und Fußgänger behindern.

Bezirksratsherr Dr. Linde sprach sich generell gegen den Abbau vorhandener Fahrradständer und für eine Vermehrung aus. Nach seiner Beobachtung seien vorhin 70 % der Fahrradständer belegt gewesen.

Bezirksratsfrau Jakob räumte ein, dass ihr nicht bekannt war, dass Fahrradständer so günstig seien, regte an, ggf. bei Bedarf und Ablehnung der Verwaltung Fahrradständer aus Mitteln des Bezirksrates zu finanzieren und zog den vorliegenden Antrag zurück.


Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrradständer (Fahrradbügel) am Eingang zur Eilenriede am Döhrener Turm abzubauen und sie an Stellen, an denen sie mehr benötigt werden, z. B. an Straßenbahnhaltestellen, umzusetzen.
Zurückgezogen


TOP 7.4.2.
Optische Aufwertung der Bahnunterführung Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1204/2014)
Ersetzt durch Neufassung

TOP 7.4.2.1.
Optische Aufwertung der Bahnunterführung Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1204/2014 N1)
Bezirksratsherr Geburek trug die Neufassung der Drucksache vor.

Sowohl Bezirksratsfrau Jakob als auch Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wiesen auf erfolglose Vorstöße einer Neugestaltung in der Vergangenheit hin.

Bezirksratsherr Johnsen regte an, den Satz der Begründung mit dem Hinweis auf eine farbliche Gestaltung oder Begrünung in den Antragstext zu übernehmen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies daraufhin auf die damaligen Ablehnungsgründe hin. Die Betonwände durften nicht von Schüler/innen aus dem Stadtbezirk mit Graffiti-Malereien versehen werden, da hierdurch womöglich auftretende Schäden verdeckt würden. Sodann ließ sie über die Neufassung des Antrages abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass die Schmierereien und sonstige Verunreinigungen an der Bahnunterführung Zeißstraße entfernt werden.
Einstimmig


TOP 7.4.3.
Nachnutzung EXPO-Ost-Gelände
(Drucks. Nr. 15-1205/2014)
Bezirksratsfrau Jakob stellte den Antrag, begründete ihn im Sinne der Drucksache und bat um Zustimmung.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel über den aktuellen Sachstand (Planung und Umsetzung) zur Nachnutzung des EXPO-Ost-Geländes zu informieren.
Einstimmig


TOP 7.4.4.
Soccer Park Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1206/2014)
Ersetzt durch Neufassung
TOP 7.4.4.1.
Soccer Park Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1206/2014 N1)
Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf die vorliegende Neufassung des Antrages hinwies, trug Bezirksratsherr Geburek den geänderten Antragstext vor.
Sellv. Bezirksbürgermeisterin Meier begrüßte die Änderung und signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion.
Bezirksratsherr Milkereit bezeichnete die Änderung unter Ziffer 2 als in Ordnung und fragte, ob Ziffer 1 entbehrlich sei, da dies bei der Errichtung der Anlage Gegenstand der Prüfung war.
Bezirksratsfrau Jakob antwortete, dass mehrere Anwohner die Einstellung bemängelten und sie gespannt auf die Antwort der Verwaltung sei.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten,
1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Flutlichtanlage des Soccer Parks Wülfel so eingestellt wird, dass die Anwohner der Wohnhäuser in der Claudiusstraße und im Lavaterhof nicht mehr von dem Licht geblendet werden.
2. dafür Sorge zu tragen und zu überprüfen, dass sich insbesondere an den Wochenenden die Lärmbelästigungen durch die Freizeitspieler innerhalb der gesetzlichen Richtlinien bewegen.
Einstimmig


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 8.1.
interfraktionell
Über die vorliegenden interfraktionellen Zuwendungsanträge wurde nach Vorschlag von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ad-hoc abgestimmt.

TOP 8.1.1.
Zuwendung an die Hip Hop Community e.V. für das Hip-Hop Pfingstfestival
(Drucks. Nr. 15-1208/2014)
Antrag
Die Hip Hop Community e.V. erhält aus den Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag in Höhe bis zu 600 €, um das Hip-Hop Pfingstfestival durchführen zu können.
Grundlage ist ein Antrag vom 12.05.2014. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Der Bezirksrat ist mit einem vorgezogenen Maßnahmebeginn einverstanden.
Einstimmig

TOP 8.1.2.
Zuwendung an den KKP Döhren-Wülfel für die Ausstellung "Die Braune Falle"
(Drucks. Nr. 15-1209/2014)
Antrag
Der KKP erhält aus den Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag
in Höhe bis zu 1.500 €, um die Ausstellung „Die Braune Falle“ durchführen zu können. Grundlage ist ein Antrag vom 25.05.2014. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.3.
Zuwendung an Kindergarten Kleine Gallier für die Anschaffung eines Spielgerätes
(Drucks. Nr. 15-1210/2014)
Antrag
Der Kindergarten Die Kleinen Gallier erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.500 € um für den Kindergarten ein Spielgerät anschaffen zu können. Grundlage ist der Antrag vom 30.04.2014.
Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 8.1.4.
Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld für das Ausstellen der Baumscheibe vom Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-1211/2014)
Antrag
Die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.500,00 € um die Baumscheibe vom Fiedelerplatz ausstellen zu können. Grundlage ist der Antrag vom 30.04.2014.
Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 9.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 07.11. 2013, am 06.02.2014 und am 13.03.2014 (ÖffentlicheTeile)
Die Protokolle wurden jeweils mit 2 Enthaltungen genehmigt.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 20.25 Uhr.


Für das Protokoll




Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin